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1. Vorwort

In dem aufgeklärten 19. Jahrhundert haben sich Zustände herausgebildet, die, ohne zu übertreiben, sich in ihren äußeren Consequenzen für die Staatsbürger mit denen vergleichen lassen, welche vor ein paar hundert Jahren in den Niederlanden durch das Wirken der spanischen Inquisition erzeugt wurden, wo ein fanatisirter Pfaff viele Tausend unschuldige Bürger auf den Scheiterhaufen schleppen ließ. –

Das Willkürsystem der Staatsanwaltschaft und die verschiedenen Korporationen und Vorständen des Rechts eingeräumte monopolisirte Machtvollkommenheit läuft allen menschlichen Gesetzen zuwider und läßt alle barbarischen Institutionen des blinden Heidenthums an Unmenschlichkeit weit hinter sich.

Bloßer Verdacht genügt, einen Bürger aus dem Schoße der öffentlichen Ruhe, aus dem Kreise seiner Familie herauszustehlen, und das schwächste Zeugniß berechtigt zur gänzlichen Vernichtung des unschuldigen Opfers.

Es ist eine Mordmaschine, die durch teuflische Kunstgriffe und unter dem Deckmantel der Wissenschaft als Züchtigungsruthe der unwissenden Menschheit in Thätigkeit gesetzt wird. Wer in diesen Schlund hineingeräth, ist unrettbar verloren, er steht nicht mehr unter dem Schutze des weltlichen Armes der Gerechtigkeit, er ist vogelfrei:

Die Güter des Unglücklichen werden unter dem Schutze des Gesetzes eingezogen, und werden gewöhnlich durch ruchlose Kunstgriffe ein Raub geldgierigen Gesindels. Gelingt es einem dieser Unglücklichen, durch langen Kampf auf Tod und Leben, sich aus diesem Getriebe der Mordmaschine zu befreien, nachdem er gänzlich ausgeraubt worden, so ist er gebrochen an Leib und Seele, und flüchtet sich nach irgend einem stillen Winkel der Erde, wo er dann vor Kummer und im größten Elend zu Grunde geht. Diese schamlosen Verbrechen werden in dieser aufgeklärten Zeit fast täglich von Personen in amtlicher Stellung ausgeführt, ohne daß die Schuldigen ihre verdiente Strafe dafür bekommen.

Deshalb ist unsere Losung: »Jeder muß für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden können; ob Staatsanwalt, Richter, Gerichtspräsident, Justizminister, Ministerpräsident Handlanger, einerlei.«

Ein besonderes Gesetz muß geschaffen werden, das jedoch nicht vom Gewerbsrichter gehandhabt werden darf, sondern von einer Commission, bestehend aus unbescholtenen Staatsbürgern, die in bestimmten Zeiträumen zusammentreten und über die Vergehen und Verbrechen der oben genannten Person zu richten haben, nach gesundem, klaren Menschenverstand. Erst wenn dieses Ziel erreicht ist, kann von gleichem Rechte für alle Stände die Rede sein. Die empörenden Vergewaltigungen werden dann aufhören, und der Staatsbürger wird wieder frei aufathmen können.

Gestützt auf ein umfangreiches, sicheres Aktenmaterial wollen wir nun hier dem Leser Handlungen vor Augen führen, die den unumstößlichen Beweis liefern, daß eine Anzahl Personen in höherer amtlicher Stellung, welche sämmtlich in diesem Werke namhaft gemacht sind, vereint, und complottmäßig, seit einer Reihe von Jahren systematisch, mehrere unschuldige Opfer vergewaltigt und in ihrer ganzen Existenz zu Grunde gerichtet haben. Handlungen, wie sie das sogen. dunkle Mittelalter unmenschlicher nicht zu verzeichnen hat. Ueberdem ist in diesen angeführten Fällen von betheiligter Seite der in diesem Werke namhaft gemachten Advokaten, Aerzten und Richtern, um sich weißzubrennen, unendlich viel Lug und Trug in die Oeffentlichkeit geschleudert, daß wir nicht mehr umhin können, diese schändlichen Verbrechen durch sicheres Aktenmaterial im Interesse des Publikums klarzustellen.

Durch unsere wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhalts auf Grund ausgiebigen Aktenmaterials werden wir dem Staatsbürger zugleich beweisen, auf welchen schwachen Füßen die ärztliche und juristische Wissenschaft steht, wie mangelhaft unsere Gesetze sind, und wie die Lücken in der Gesetzgebung von boshafter und raffinirter Seite zum Verderben des Publikums ausgebeutet werden.

Zugleich möge diese Schrift für jeden Ehemann als Warnung dienen gegen die Aerzte – als Eheschänder – unter dem Schutze ihrer Praxis. –

Der Verfasser.

Einleitung


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