Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

15. Plötzliche Flucht einiger Bösewichte

Der blöde und zaghafte Charakter hätte sich mit diesem glänzenden Siege zufrieden gegeben, doch Drake mochte diese Schande, diese Schmach nicht auf sich sitzen lassen. Man hatte ihn angeschuldigt, ihn wie den gemeinsten Verbrecher verfolgt, die Schuldigen sollten fühlen, daß er sich nicht ungestraft besudeln ließ. Er verfaßte eine neue Streitschrift, zur Warnung seiner Mitmenschen, und in seinem gerechten Grimme theilte er die wuchtigsten Hiebe gegen die Bande aus. Jeder einzelne seiner Hiebe sah und wirkte über alles Erwarten. Nackte Thatsachen waren es ja nur, die den Schuldigen entgegengehalten wurden. Aber man hatte dieselben eben bis dahin mit einem dichten Schleier bedeckt gehalten und gehofft, dies auch ferner thun zu können...

Welch' eine grauenvolle Täuschung für einen Bösewicht, der die geheimsten Fäden seiner verbrecherischen Handlungen plötzlich aller Welt bloßgelegt sieht. – Dem Kreisphysikus Heydemann in Wandsbeck, welcher seiner Zeit die Intriguenrolle zu Gunsten seines Collegen Dr. Everts gegen Drake gespielt und letzterem sogar dabei 50 Mark abgeschwindelt hatte, begann das Feuer unter den Nägeln zu brennen. Er hatte einen solchen Ausgang der Sache nicht erwartet. Wie schnell hatte sich sein Trost als hinfällig erwiesen, den er dem Rechtsanwalt Breede gegenüber äußerte, als Drake seine ersten Hiebe austheilte, nämlich den: »Wir wollen abwarten, ob es Drake gelingen wird, sich von der Kette zu befreien, die wir um ihn gelegt haben.« Denn Drake hatte diese Kette plötzlich und wider Erwarten durch sein umsichtiges Vorgehen gesprengt.

Der Kreisphysikus Heydemann ergriff schleunigst die Flucht, welche er so geheimnißvoll ausführte, daß jede Spur von ihm verwischt war. Niemand wußte und konnte seinen Aufenthalt erfahren, trotz unausgesetzter Nachforschungen.

Nach einigen Monaten jedoch drang plötzlich, wie ein Lauffeuer, am Orte seines bisherigen Wirkens die unheimliche Kunde von Mund zu Mund: »Der Kreisphysikus Heydemann ist verrückt geworden! Er hat sich in eine Kaltwasserheilanstalt am Bodensee aufnehmen lassen!«

Im Munde des Volkes hieß es zugleich: »Der Bursche ist ein schlauer Fuchs; er hat sich in der Anstalt als angeblicher Verrückter aufnehmen lassen, um sich dort seine Geisteskrankheit bescheinigen zu lassen, damit er Schutz wegen der von ihm verübten Schurkereien vor dem Strafrichter findet.«

Und wie recht hatte die Stimme des Volkes geurtheilt! Denn sein leiblicher Bruder verbreitete bald darauf die Nachricht: der Kreisphysikus Heydemann ist thatsächlich geisteskrank; er leide an Morphiumsucht; sein ganzer Körper von oben bis unten ist durch die fortgesetzten Einspritzungen dieser verderbenbringenden Flüssigkeit vollständig wund; sein Hirn hat schon dadurch gelitten und eine Heilung scheint ausgeschlossen zu sein.

»Schade,« bemerkte Drake bedauernd, als die Kunde von dem Verschwinden dieses Helden an sein Ohr drang, »daß dieser Bursche dem Arme der Gerechtigkeit durch eine so feine Speculation sich entzogen hat; ihm standen bereits die Pforten des Zuchthauses offen.« – –

Eine weitere Hiobspost traf ein. Es war die traurige Nachricht von dem Tode seiner Frau, die in der ganzen Affaire eine solche geheimnißvolle Rolle gespielt und nunmehr Gelegenheit finden sollte, gegen diese Biedermänner als Hauptzeugin aufzutreten.

Von mehreren Seiten, namentlich von eingeweihten Personen, wurde die feste Behauptung aufgestellt, daß der Arzt Everts in Wandsbeck, der die Frau während ihrer kurzen Krankheit behandelt, dieselbe durch Gift in jenes Land gebracht, von dannen keine Wiederkehr. Hiernach wären durch einen neuen Frevel die alten Verbrechen mit einem undurchdringlichen Schleier bedeckt. –

Dieses schauerliche Gerücht schien allerdings dadurch eine Bestätigung zu finden, daß der Arzt Everts gleich nach geschehener That eines schönen Tages plötzlich verduftete gleich seinem Kollegen Heydemann; das Ziel seiner Reise blieb zunächst unbekannt. Jedenfalls wollte er den ganzen Verlauf der Sache im Auslande abwarten.

Zwar wurde auf Drake von befreundeter Seite dahin eingewirkt, die Leiche seiner Frau untersuchen zu lassen, aber er konnte diesem Ansinnen nur mit dem richtigen Urtheil entgegentreten: »Die Untersuchung der Leiche muß in Hamburg vorgenommen werden, selbstredend auch von Aerzten an diesem Orte. Aber eine Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus. Diese Erfahrung habe ich in vollem Umfange machen müssen. Ein Kollege unterstützt den anderen, namentlich wenn sie in einem Orte wohnen. Unter diesen Umständen würde die Wahrheit doch unterdrückt und das Verbrechen mit dem Mantel der kollegialischen Rücksicht verdeckt werden.« –

Inzwischen war auch die Entscheidung vom Oberlandesgericht in Kiel auf Drakes Beschwerde eingelaufen. Auf die umfangreiche Klarlegung seiner unschuldigen Verurtheilung in seiner Eingabe hatte man keine Rücksicht genommen, in dem Erkenntnis war nur mit dürren Worten gesagt: »Es muß den einzelnen Gerichten die Wahl der Mittel zur Feststellung des Thatbestandes überlassen bleiben und ist der Provokat deshalb mit seiner Beschwerde abzuweisen. Es war vorauszusehen, daß die Entscheidung zu Ungunsten Drakes ausfallen würde. Das Amtsgericht und Landgericht in Altona hatten in schamloser Weise das Gesetz verletzt und das Recht mit Füßen getreten, das Oberlandesgericht konnte deshalb nicht anders, wenn es ehrlich handeln wollte, als gegen die beiden ihm unterstellten Gerichte disciplinarisch einschreiten. Ein solches Verfahren hätte aber unzweifelhaft einen Sturm von Entrüstung hervorgerufen, wodurch das Ansehen des Richterstandes in empfindlichster Weise geschädigt worden wäre. Deshalb mußte der Einzelne, trotz seines unumstößlichen Rechtes, unterliegen.

Nach Lage der Sache war ja diese Entscheidung für Drake gegenstandslos geworden, weil er bereits von einem anderen Gericht freigesprochen und sich von der Kette befreit hatte, aber das Erkenntniß war von dem Oberlandesgerichts-Präsidenten Vierhaus selbst mit unterzeichnet, und aus diesem Grunde hatte diese Entscheidung für den weiteren Verlauf der Sache einen unschätzbaren Werth bekommen, wie wir dem Leser am Schlusse dieser Schrift vor Augen führen werden. –

Während einige dieser Mordgesellen das Hasenpanier ergriffen hatten und die Frau Drake, die Hauptzeugin, durch den plötzlichen Tod aus dem Wege geräumt war, beriethen die übrigen Verbündeten ohne Unterlaß, wie sie sich aus ihrer peinlichen Lage befreien könnten.

Besonders schwer fiel in's Gewicht für die Missethäter, daß von ihren Vorgesetzten oder Amtskollegen dahin auf sie eingewirkt wurde, entweder sich gegen die Anschuldigungen Seitens Drake zu rechtfertigen oder den Abschied zu nehmen.

Wie immer ward durch schlaue Advokatenkniffe bald ein wirksames Mittel gefunden. Dem Kreisphysikus Wallach, den wir bisher als einen der Befähigtsten zu allen Unternehmungen gegen Drake kennen gelernt haben und der alle ihm zugefallenen verbrecherischen Handlungen mit ausgezeichnetem Raffinement ausgeführt hatte, wurde wieder die Hauptrolle zugetheilt. Er stellte beim Gericht in Altona einen Strafantrag gegen Drake mit der wissentlich falschen Anschuldigung, derselbe habe ihn auf der Straße »Schweinehund« genannt, und beantrage er deshalb dessen Bestrafung.

Jetzt begann ein neues Spiel gegen Drake, daß es eine wahre Lust war.

Ohne Säumen ging das angegangene Gericht darauf ein. Schleunigst wurde ein Termin anberaumt und Drake eine Vorladung zu demselben mit der Post zugestellt, mit dem Bemerken, zu demselben unweigerlich in eigener Person zu erscheinen, unter der gleichzeitigen Drohung, daß, falls er nicht erscheine, seine Verhaftung und zwangsweise Vorführung verfügt würde.

Drake war ganz erstaunt über diese weitere Frechheit. Wundern durfte er sich eigentlich darüber nicht, denn es war dasselbe Gericht, wenn auch eine andere Abtheilung, welches ihn früher für geisteskrank erklärt und ihn um 24 000 Mark hatte beschwindeln und betrügen helfen.

Er überlegte hin und her, wie er dieser neuen Schurkerei erfolgreich entgegentreten sollte.

Er protestirte auch in diesem Falle gegen die Zuständigkeit des dortigen Gerichts und dies mit vollem Recht. Zugleich bot er die Beweisführung durch zwei Zeugen an, daß er in langer Zeit insbesondere am Tage, an welchem er angeblich den Kreisphysikus Wallach »Schweinehund« titulirt haben solle, nicht in Altona, sondern an seinem zeitigen Wohnorte, Berlin, gewesen sei, und beantragte, die beiden vorgeschlagenen Zeugen darüber eidlich zu vernehmen.

Allein vergeblich!

Im Lager der Gegner sagte man sich einfach: »Was kümmert uns sein Protestiren, was kümmert uns seine Behauptung! Die Angaben des Kreisphysikus Wallach, der ein vom Staat angestellter Beamter ist, sind für uns maßgebend und beweiskräftig.«

Aber wiederum lag ein Hinderniß vor, das obenein nicht so leicht zu beseitigen war, wenn man dem Gesetz nicht ganz und gar Hohn sprechen wollte. Denn in den Gesetzvorschriften heißt es ausdrücklich: »In Abwesenheit eines Angeklagten darf unter keinen Umständen verhandelt werden, und zu seiner Vertheidigung ist demselben stets das letzte Wort zu ertheilen.«

Man durfte demnach, um den Schwindel nicht allzu auffällig zu betreiben, ohne Drake's Anwesenheit nicht verhandeln, Ebenso durfte man es nicht wagen, Drake an seinem Wohnorte verhaften und nach dort transportiren zu lassen, wenn er auf die Vorladung nicht freiwillig erschien. Und dies ließ sich von ihm um so weniger erwarten, als er das unsaubere Thun und Treiben der Biedermänner bei diesem Gericht hinreichend kennen gelernt hatte.

Doch nein! Die Absicht hatte man von vornherein gar nicht gehabt, ihn mit Gewalt dorthin schaffen zu lassen; denn dies vertrug sich mit ihrem vorher geschmiedeten Plane nicht. War der Angeklagte nämlich anwesend und eine Verurtheilung über ihn ausgesprochen, so stand ihm nach dem Gesetz gegen das Urtheil die Berufung zu. Damit war ihnen nicht gedient. Sie hatten gegen Drake einen Gewaltstreich beschlossen, um durch denselben die bisher gegen ihn verübten Schurkereien zu verdecken.

Die einmal angesetzte Verhandlung fand statt und nahm ihren gewöhnlichen Verlauf. Die Sitzung begann. Der Gerichtsdiener erschien auf dem Corridor und rief mit lauter Stimme:

»Herr Kreisphysikus Wallach!«

Derselbe trat ein.

»Der Angeklagte Drake!« erscholl es wieder.

»Der Angeklagte Drake!« noch einmal mit weithin schallender Stimme.

Der Rufende sah sich nach allen Seiten um. Als er Niemand erblickte, begab er sich in das Gerichtszimmer zurück und meldete mit einer tiefen Verbeugung dem Vorsitzenden:

»Der Angeklagte Drake ist nicht da!«

»Thut nichts! Thut nichts!« bemerkte der Vorsitzende des Gerichtshofes und wechselte verständnißvolle Blicke mit den übrigen Richtern.

»Es war vorauszusehen,« fügte er wegwerfend hinzu.

»Nun, Herr Kreisphysikus,« wandte er sich dann an Wallach, »Sie erhalten Ihre Anklage in vollem Umfange aufrecht!«

»Jawohl!«

»Sie sind bereit, Ihre Angaben in der Anklageschrift zu beeidigen?«

»Jawohl!«

»Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie hier als Ankläger stehen, in dieser Eigenschaft jedoch für Sie der Staatsanwalt auftritt. Sie werden aber hier als Zeuge zugelassen und zugleich als Sachverständiger in dieser Sache auftreten. Sind Sie dazu bereit?«

Bei diesen Worten wechselte er mit dem zum Zeugen und zugleich als Sachverständigen ernannten Wallach bedeutungsvolle Blicke.

»Jawohl! Zu beidem bin ich bereit.«

»Es handelt sich also in erster Linie um die Beleidigung, welche Ihnen der Angeklagte zugefügt hat. Und zwar hat er Sie auf offener Straße »Schweinekerl« genannt, oder »Schweinehund«. Wie war es?«

»Entschuldigen Sie,« erwiderte der Gefragte lächelnd, »der Angeklagte hat mir zwar in einer seiner Flugschriften den Rath ertheilt, ich sollte mich lieber als »Schweinetreiber« vermiethen, damit ich nicht weiteres Unglück unter den Menschen als Kreisphysikus anrichten könnte. Die persönliche Beleidigung, die mir der Angeklagte im Vorübergehen auf der Straße zugerufen, lautet jedoch »Schweinehund«.«

»Sie haben den Drake, Herr Kreisphysikus, einmal für geisteskrank erklärt?«

»Jawohl!«

»Und Sie hatten die volle Ueberzeugung, daß er geisteskrank war? Und was meinen Sie? Sollte er es nicht noch gewesen sein, als er Ihnen die Beleidigung zufügte?« fragte er den Kreisphysikus ausforschend weiter.

»Davon bin ich fest überzeugt. Ich halte ihn auch heute noch für verrückt!« antwortete der Pfiffikus, indem er sich in die Brust warf und eine Amtsmiene aufsteckte.

»So ist es! Die Meinung habe ich auch!« ergänzte der allgewaltige Vorsitzende des Gerichtshofes.

»Beides, daß der Angeklagte die Beleidigung: »Schweinehund« Ihnen auf offener Straße zugerufen, und daß Sie ihn als gerichtlicher Sachverständiger zur Zeit der Beleidigung, wie auch jetzt noch, für total verrückt halten, nehmen Sie auf Ihren Diensteid? Nicht wahr?«

»Jawohl, meine Herren!« antwortete er mit einer tiefen Verbeugung.

»Herr Staatsanwalt, Sie haben nichts mehr einzuwenden?«

»Nichts mehr!« lautete die Antwort. »Ich überlasse das Weitere dem Gerichtshofe.«

Die Richter zogen sich zur Berathung zurück.

Nachdem diese sich entfernt hatten, rieb sich der ewig lächelnde Wallach vergnügt die Hände und durchmaß den Raum mit bedächtigen Schritten.

Endlich wandte er sich an den mechanisch in den Akten blätternden Staatsanwalt mit süßlicher Miene und sprach mit einschmeichelnder Stimme:

»Ja, ja, Herr Staatsanwalt! Dieser Drake hat mir schon so viel Kummer und Schande bereuet! Und das muß ich Alles in meiner amtlichen Eigenschaft als Kreisphysikus über mich ergehen lassen! Ist das nicht entsetzlich?«

»Nun, der Mann ist ja geisteskrank und kann Sie gar nicht beleidigen,« erwiderte der gleichfalls eingeweihte Staatsanwalt. Denn wenn dieser nicht Verbündeter der Sippe war, so war er verpflichtet, gegen dieses gesetzwidrige Verfahren, wie überhaupt gegen die ganze Verhandlung zu protestiren – von Amtswegen.

Kaum waren wenige Minuten verflossen, als die Richter in ihren schwarzen Talaren wieder auf der Bühne erschiene, an ihrer Spitze der würdige Vorsitzende. Dieser nahm eine herausfordernde Stellung auf seinem erhöhten Platze ein, warf sich in die Brust, räusperte sich und begann mit gehobener Stimme:

»Der Gerichtshof hat als erwiesen angenommen, daß der Angeklagte und hier nicht anwesende Drake dem Kreisphysikus Doktor Wallach auf Grund des eidlichen Zeugnisses desselben auf offener Straße »Schweinehund« zugerufen hat, daß der Angeklagte (Thäter) jedoch zur Zeit der Begehung dieser Handlung nach dem Zeugniß des Sachverständigen Kreisphysikus Wallach sich in einem Zustande von krankhafter Störung seiner Geistesthätigkeit befunden hat, durch welche seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen gewesen ist, und war deshalb der Angeklagte von der erhobenen Anklage freizusprechen,

Königliches Landgericht, Strafkammer.«

Hier folgen die fünf Unterschriften der Ehrenmänner, welche als Richter fungirt haben.

Das war also der Hauptpunkt, den man im Auge gehabt, und der durch ein amtliches Siegel bekräftigt wurde. Dieses Erkenntniß, mit einem aufgeklebten Staatssiegel, wurde ohne Verzug ausgefertigt und Drake zugesandt. –

Dieser, der an Schurkereien aller Art bei diesem Gericht gewöhnt war, brach in lautes Gelächter aus, als er dieses Dokument in Händen hielt.

»O, Ihr vom Staate besoldeten Helden!« kam es wiederholt über seine Lippen.

»Ihr versteht es wirklich meisterhaft, Eurem schamlosen Treiben die Krone aufzusetzen! Ihr wollt dem Publikum Sand in die Augen streuen! Ihr wollt damit sagen, alles das, was der Drake in seinen Schriften über uns gesagt, ist Unwahrheit, seine Behauptungen und Anschuldigungen sind aus seinem kranken Hirn hervorgegangen! Na wartet, ich werde Euch weiter in gebührender Weise züchtigen!

Ich habe nachgewiesen durch eine Anzahl ärztlicher Zeugnisse, sämmtlich von anerkannten Autoritäten ausgestellt, sowie durch rechtskräftig gewordenen richterlichen Spruch, daß ich niemals an Geisteskrankheit gelitten habe, sondern meines Eigenthums beraubt worden bin, und Ihr, Heiligen im Richterrock, die Ihr mich niemals gesehen habt, behauptet, ich sei geisteskrank! Ihr Staatssch., Ihr habt einen anderen Ehrlosen, einen ebenso gemeingefährlichen Menschen, wie Ihr selbst seid, als Zeugen, Sachverständigen und Ankläger, Alles in einer Person angenommen und darauf Euer Urtheil gebaut? Pfui! Pfui! vor einer solchen Rechtswissenschaft!

Mit einem geheimen Grauen und nur mit Abscheu muß man sich von solchen Rechtszuständen abwenden. –

Heil Dir, Du aufgeklärtes neunzehntes Jahrhundert! Und Heil Dir, Du begnadete Jungfrau, mit der Waage und dem Schwerte in den Händen, auf den Zinnen Eurer Tempel! Der Binde um die Augen bedarfst Du, um nicht sehen zu müssen, wie Deine Jünger die Dir geweihten Tempel zur Stätte der Schmach und des Abscheues machen!«

Die erste Aufgabe der Verbündeten war nun, daß sie das von dem Gerichtshofe ausgefertigte Erkenntniß, dessen Begründungen vollständig aus der Luft gegriffen waren, möglichst viel in der Oeffentlichkeit zu verbreiten suchten. Man bediente sich in erster Linie hierzu der Zeitungen, deren Inhaber oder Leiter theils selbst, theils durch Vermittlung nahestehender Personen mit der Bande in Verbindung standen, oder derselben angehörten.

Ein berüchtigtes Blatt, welches sich mit Vorliebe regierungsfreundlich nannte und dessen oberster Leiter ein intimer Freund des Wex war, nahm längere Berichte in der Zeitung auf, welche der genannte Advokat zu seinem und der Bundesgenossen Vortheil, insbesondere aber zu Drake's Nachtheil geschrieben hatte.

Ein anderes Blatt, welches mit Vorliebe den gewöhnlichen Stadtklatsch brachte, und auf seinem Titelblatt komische Figuren darstellte, beutete den Schwindel ebenfalls zu Drake's Ungunsten aus. Der zeitige Inhaber dieses Schmutzblattes war der uns bekannte Advokat Banks. Er hatte sich durch verschiedene Schwindeleien in seiner Familie, unterstützt durch seine raffinirten Advokatenkniffe, in den alleinigen Besitz dieses Blattes zu setzen gewußt. Er hatte es vor Jahren als schlauer Advokat verstanden, dem leichtgläubigen Publikum allerhand Blödsinn aufzutischen, und es gelang ihm durch Kniffe und Aufhetzereien, wie es so häufig geschieht, als Volksvertreter gewählt zu werden. Seine Unwissenheit und Unfähigkeit auf dem parlamentarischen Gebiete stellte sich bald heraus und er wurde nicht wieder gewählt.

Beide Blätter traten nun mit aller Energie das bekannte unsaubere Erkenntniß möglichst breit. Man wollte eben dem Publikum damit beweisen, daß sie, diese gemeingefährliche Gesellschaft, die Drake so mit vollem Recht und ohne Rücksicht der Person gebrandmarkt hatte, dennoch im Rechten sei und die ihnen zur Last gelegten Thatsachen und Beschuldigungen nur aus dem Hirn eines Wahnsinnigen entsprungen seien.

Die Erfolge entsprachen jedoch keineswegs ihren Erwartungen, Ihre so schlau eingefädelte Machination zu ihrer Rechtfertigung fiel im Gegentheil zu ihrem Nachtheil aus.

Das Publikum schüttelte über diese sonderbaren Rechtszustände bedenklich den Kopf und schenkte diesen durch die Zeitung verbreiteten angeblichen Thatsachen keinen Glauben.

Ueberall wurden Stimmen dagegen laut, und man sagte sich:

»Es ist nur ein unsauberer Schwindel, nur ein ganz erbärmliches Machwerk, wodurch sich diese Gesellschaft rechtfertigen will.«

In ihrer verzweifelten Lage und um diese Scharte auszuwetzen, wurde im hohen Rath dieser unsauberen Gesellschaft beschlossen, gegen Drake eine Klage wegen Beleidigung anhängig zu machen, die er durch seine Streitschrift begangen haben sollte.

Als Ankläger fungirten hierzu der Richter Bart, der Kreisphysikus Wallach und der Arzt Everts.

Hiernach mußte angenommen werden, daß der so plötzlich verduftete Arzt Everts von seinem Versteck aus mit seinen Komplizen in Verbindung stand und seine Flucht aus dem Grunde ausgeführt hatte, um sich einer eventuellen Verhaftung wegen des von ihm geleisteten Meineides u. s. w. zu entziehen.

Von diesem neuen Unternehmen erhielt Drake recht bald Kenntniß. Obgleich er von vornherein gar nicht die Absicht hatte, durch das Strafgericht gegen die Verbrecher Vorzugehen, so sagte er sich jetzt:

»Nur sachte; ich bin auch noch da; ich werde Euch jetzt mit einer Gegenklage dienen, wenn Ihr Euch noch so sehr hinter den Schlichten Eures studirten Advokatenthums verschanzt. Aus irgend einem Loch muß der Fuchs aus dem Bau heraus!«

Schleunigst hatte er eine Anklageschrift angefertigt und nahm sich in derselben aus der Sippe den Kreisphysikus Wallach heraus, indem er wohl wußte, daß das Gericht in diesem Falle nach dem Gesetz verpflichtet ist, gegen sämmtliche Personen, welche bei dem Verbrechen sich betheiligten, Vorzugehen und sie gleichzeitig in Anklagezustand zu Versetzen.

Die sorgfältig begründete Anklage lautete:

»Wegen wissentlich falscher Abgabe eines amtlichen Gutachtens –, wegen Meineid –, wegen wissentlich falscher Anschuldigung – und wegen beabsichtigter Freiheitsberaubung« – und Drake reichte den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft in Berlin ein, mit der begründeten Angabe, daß der Kreisphysikus Wallach im Einverständniß mit dem Geheimrath Wolff seine Einsperrung in die Irrenanstalt beantragt hatte, mithin dieses Gericht zuständig sei.

In der gegen ihn erhobenen Anklage erhielt Drake kurz darauf eine Vorladung in Berlin von dem Untersuchungsrichter Hollmann zu seiner Vernehmung. Er folgte derselben unverzüglich. In dem angesetzten Termine erklärte der Untersuchungsrichter in höchst zuvorkommender Weise:

»Herr Drake, es thut mir eigentlich in der Seele leid, daß Sie diesen harten Kampf haben bestehen müssen; indessen, Sie haben sich in demselben jeder Zeit voll und ganz als Mann gezeigt, und ich kann Sie nur beglückwünschen, daß Sie diesen ungleichen Kampf mit den vielen Gegnern, welche sich gegen Sie vereint, ja sogar verschworen hatten, so glänzend durchgefochten haben. Gerade auf dem Gebiete der Geisteskrankheit giebt es keine Wissenschaft. Man fischt hier überall im Trüben; und die meisten Personen, welche sich in ähnlicher Lage befinden, wie Sie sich befunden haben, gehen dabei rettungslos zu Grunde.

»Ich habe die sämmtlichen Akten zu meiner eingehenden Orientirung von den Gerichten eingezogen und dieselben mit größtem Interesse geprüft. Zu meinem Erstaunen ist mir dabei klar geworden, daß gegen Sie die unerhörtesten Dinge wider besseres Wissen zur Ausführung gebracht worden sind. Obwohl Ihnen so furchtbares Unrecht zugefügt worden ist, müssen Sie heute noch als Angeklagter in derselben Sache hier erscheinen. Ich muß unumwunden bekennen, wenn es in meiner Macht stände, würde ich die Klage sofort abweisen und die Ankläger dafür zur Rechenschaft ziehen, aber« – fuhr er gedehnt fort, »ich bin nur Untersuchungsrichter und muß die mit Ihnen geführte Verhandlung dem Gericht, bestehend aus fünf Mitgliedern, zur Beschlußfassung und Entscheidung unterbreiten.

»Wie ich aus Ihren Flugschriften, welche Sie zu Ihrer Vertheidigung verfaßt und verbreitet haben, ersehe, sind Sie ja in der glücklichen Lage, die ganze Angelegenheit schriftlich klarlegen zu können, und ich möchte Sie deshalb darum bitten, die Anklage mir schriftlich zu beantworten. Ich gebe Ihnen zu diesem Zwecke hinreichend Zeit, damit Sie diese Arbeit mit Ruhe und Ueberlegung herstellen können. Es kommt dabei auf einige Wochen nicht an. Reichen Sie mir dann das betreffende Schriftstück ein, und ich werde sehen, was sich in Ihrem Interesse thun läßt.«

Drake kam bereitwilligst diesem Wunsche nach und reichte nach kurzer Zeit die angefertigte Vertheidigungsschrift dem genannten Richter ein.

»Setzen Sie sich,« lud ihn Hollmann ein, als er ihm das Schriftstück persönlich übergab. Er unterzog dasselbe einer eingehenden Prüfung' und drückte dann seine volle Zufriedenheit über die ausgezeichnete Klarlegung und bündige Widerlegung der Anklage aus.

»Sie sind entlassen, Herr Drake!« fügte er in wohlwollendem Tone hinzu.

»Wenn Du nur so ehrlich bleibst,« sagte Drake im Flüstertöne, als er das Zimmer verließ.

Die jahrelangen trüben Erfahrungen berechtigten ihn vollständig zu dem geäußerten Zweifel.


 << zurück weiter >>