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12. Die verschwundene Frau erscheint plötzlich auch der Bildfläche

Drake begab sich direkt nach seiner früheren Wohnung, sich über den Tatbestand näher zu informiren. Der Vicewirth bestätigte, soweit es seine Betheiligung an der Sache betraf, die Angaben des Polizeibeamten in vollem Umfange und fügte herzlich lachend hinzu: »Ich habe die Spitzel gebührend an der Nase herumgeführt, wußte ich doch, worauf sie es abgesehen hatten.

»Aber,« fuhr er mit bedenklicher Miene nach kurzer Pause fort, »ein noch weit wichtigerer Umstand hat sich für Sie jetzt ereignet. Denken Sie nur, Ihre Frau war vor einigen Tagen bei mir, und bat mich um Ihre gegenwärtige Adresse. Die Frau hat mich unter fortwährendem Weinen versichert, daß sie in der Sache völlig unschuldig sei und ebenso seien ihr Vater und Bruder durch Ränke des Advokaten Wex und des Arztes Everts gegen Sie verleitet. Sie hat mich noch dringend gebeten, ihr doch mitzutheilen, wann Sie sich hier wieder aufhalten, sie wünscht mit Ihnen eine Zusammenkunft.«

Drake, der noch unter dem Eindrucke der ihm von dem Beamten gemachten entsetzlichen Enthüllung stand, erklärte kurz:

»Lieber Freund! Ob die Frau schuldig oder unschuldig, ist heute nach Lage der Sache ganz nebensächlich, ich bin auf boshafte Weise vergewaltigt und verurtheilt und daran ändert die Erklärung der Frau nicht das Geringste mehr. Ich werde nicht eher ruhen, bis ich die ganze Gesellschaft, die mich in meiner ganzen Existenz zu Grunde gerichtet hat, an den Galgen gebracht habe, und hierbei würde mir die Frau, besonders bei meinem Vorgehen gegen ihren Vater und Bruder, nur hindernd entgegengetreten, mag sie deshalb, bis ich dieses Ziel erreicht habe, bleiben, wo sie bisher gewesen ist. Bei mir handelt es sich heute um Sein oder Nichtsein, es ist ein Kampf um's Dasein, den ich zu führen habe. Meine bürgerlichen Rechte hat man mir geraubt und kann ich unter diesen obwaltenden Verhältnissen meiner Frau nichts nützen. Im Gegentheil, ich würde, falls ich derselben jetzt Gehör schenkte, doppelt meine persönliche Freiheit auf's Spiel setzen; ich würde dadurch meinen Feinden um so mehr Gelegenheit geben, mich eines Tages von der Bildflache verschwinden zu lassen. Unter diesen gegebenen Verhältnissen gebietet mir das Naturrecht und der Erhaltungstrieb, zunächst mich von der Kette zu befreien, an die man mich gelegt hat, ehe ich Anderen helfen kann.«

Dein Vicewirth leuchteten diese Auseinandersetzungen völlig ein und er erklärte, sich für künftig in der Sache neutral zu halten.

Um indeß aus diesen wichtigen Mitteilungen Vortheile zu ziehen, veranlaßte Drake den Vicewirth, sich mit ihm zu einem Notar zu begeben und dort seine Aussagen zu wiederholen und amtlich beglaubigen zu lassen.

Dieses Dokument sandte er dann an das Landgericht und beantragte zugleich die eidliche Vernehmung dieses Zeugen.

Aber auch hier sollte Drake um eine Hoffnung ärmer und um eine trübe Erfahrung reicher werden.

Die Banditen hatten ihre Fäden zu weit ausgedehnt, ja sie reichten sogar bis an den Landgerichtsdirektor Römer, Vorsitzender des Gerichtshofes, bei welchem seine Sache nunmehr schwebte.

Drake's Anträge blieben unberücksichtigt, seine Eingaben wurden einfach mit Schweigen beantwortet.

Die Bosheit ging noch weiter. Die von ihm eingereichten beglaubigten Dokumente mußten entweder ganz beseitigt, oder mindestens aber entkräftet und hinfällig gemacht werden; denn anderenfalls mußte ja unter allen Umständen die studirte Sippe in's Zuchthaus wandern.

Allen diesen Unannehmlichkeiten wurde auf die einfachste Weise vorgebeugt. Der Gerichtsdirektor Römer, der, wie bekannt, mit der Verbrechergesellschaft im Weinkeller verkehrte und an den geheimen Berathungen theilgenommen hatte, ernannte kurzer Hand einen neuen Sachverständigen. Es war der Irrenanstalts-Besitzer Dr. Jessen in Hornheim bei Kiel, welcher bereits bei der ersten Instanz über Drake ein ungünstiges Gutachten abgegeben, trotzdem er denselben nie gesehen hatte.

Umgehend berichtete der verbündete Sachverständige und gab sein Gutachten dahin ab:

»Die Untersuchung des Gemüthszustandes des Kaufmann Drake ist, wie die erstatteten amtlichen ärztlichen Gutachten beweisen, so gründlich und vollständig ausgeführt worden, daß mir als Sachverständigen nichts zu thun übrig gelassen ist. Ich hege keinen Zweifel daran, daß der Genannte geisteskrank ist und halte es nicht für möglich, daß eine persönliche Exploration desselben diese Auffassung ändern könnte. Unter diesen Umständen muß ich auf eine persönliche Untersuchung verzichten.

Sollten wider alles Erwarten Zweifel an der Richtigkeit meiner Auffassung entstehen, so würde ich dem Gerichte selbstverständlich davon Mittheilung machen und mich demselben behufs einer etwaigen weiteren Untersuchung des Drake zur Verfügung stellen. Diese Eventualität ist mir aber so unwahrscheinlich, daß ich dieselbe, wie ich glaube, im Voraus nicht zu berücksichtigen brauche.

Jessen, Doktor.«

Man entsinne sich, daß s. Z. Kreisphysikus Wallach Drake's Weigerung, zu ihm zu kommen, als Hauptbeweis für dessen Geisteskrankheit angab und ferner, daß der zweite Sachverständige, Kreisphysikus Heydemann, sein Gutachten in der Gerichtsverhandlung zurückzog. Und dieses genügte dem neuernannten Sachverständigen Dr. Jessen, der das Muster aller Gewissenhaftigkeit hätte sein sollen, bei einem Menschen, den er in seinem Leben noch nie gesehen hatte, eine Geisteskrankheit zu konstatiren.

Der so grausam Verfolgte erhielt recht bald Kenntniß von diesem neuen Bubenstreich.

Es war ihm durch die ungerechtfertigte Handlungsweise des Gerichtsdirektors Römer und das zweite falsche Gutachten des Doktor Jessen der Beweis geliefert, daß er auch bei diesem Gericht unterliegen müsse, und mit sicherer Bestimmung seinen Untergang voraussehen konnte.

Doch so leicht sollte es der Sippschaft nicht werden, vertheidigen wollte er sich bis zum letzten Athemzuge.

Sein Hirn arbeitete unablässig, wie er sich aus seiner entsetzlichen Lage befreien könnte. Endlich faßte er einen rettenden Plan, den er auch sofort ausführte. Er begab sich nach Stettin und ließ sich bei dem Vorsitzenden des Medizinal-Collegiums und gerichtlichen Sachverständigen, Geh. Medizinalrath Dr. Goeden melden.

Der Geheimrath, ein wohlwollender Herr in älteren Jahren, kam ihm entgegen.

»Mein Name ist Drake!«

»Bitte, nehmen Sie Platz, und was führt Sie zu mir?«

»Eine höchst peinliche und verhängnißvolle Angelegenheit, Herr Geheimrath, in der ich Sie um Ihren Rath und Ihre Hilfe bitten möchte; ich bin in hiesiger Provinz zu Hause, und aus diesem Grunde besonders wende ich mich vertrauensvoll an Sie um Ihren Beistand.«

»Ich bin gern bereit zum Helfen, so weit es in meiner Macht steht; womit kann ich helfen?«

»Seit einer Reihe von Jahren,« begann Drake, »hat man mich verfolgt und gehetzt wie ein Wild, unter der wissentlich falschen Angabe, ich sei geisteskrank; ich habe mich mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln dagegen gewehrt. Um aber meinen Widerstand zu brechen und um endlich an's Ziel zu gelangen, hat man mein Recht mit Füßen getreten und mich seitens des Gerichts für unheilbar geisteskrank erklärt, ja sogar die Einsperrung meiner Person in eine Irrenanstalt ist verfügt und beschlossen worden.«

Der Geheimrath, der dem Vortrag des Sprechenden mit großer Aufmerksamkeit zugehört und hin und wieder den Ausdruck des Zweifels nicht unterdrücken konnte, fragte jetzt erstaunt:

»Was sagten Sie? man hat Sie für unheilbar geisteskrank erklärt?« –

»Leider ist dem so, Herr Geheimrath! Ich kann es Ihnen nicht verdenken, wenn Sie meinen Vortrag für ein Gebilde einer krankhaften Phantasie halten. Indessen erlaube ich mir, Ihnen als Beweis meiner Angaben meine Militärpapiere, ein gerichtliches Erkenntniß und mehrere ärztliche Zeugnisse für und gegen mich zur Kenntnißnahme zu unterbreiten.«

Der Geheimrath prüfte die ihm überreichten Papiere flüchtig und rief dann höchst erstaunt:

»Also Sie hat man für unheilbar geisteskrank erklärt und man will Sie in eine Irrenanstalt sperren, einen Mann wie Sie?« Kopfschüttelnd fügte der wohlwollende Herr hinzu: »Diejenigen, die das fertig gebracht haben, müssen selbst verrückt sein.«

Nach einer kleinen Pause fuhrt er fort.

»Ja, ja, in unserem Staate passiren wunderbare Dinge und das in dem aufgeklärten 19. Jahrhundert!!!

»Was sind denn das für Personen, die ein Interesse an Ihrer Beseitigung haben und aus welchem Grunde sind Sie auf diese grausame Weise vergewaltigt worden?«

»Es sind eine Anzahl Aerzte und Advokaten,« erwiderte Drake, »welche die jahrelange Verfolgung mit Hilfe mehrerer anderer Personen eingeleitet und schließlich durch den Gewaltakt meiner unschuldigen Verurtheilung auch ihr Ziel erreicht haben.

»Es handelte sich hierbei lediglich um mein Eigenthum. Als Deckmantel zu dieser Beraubung wurde eine strafbare Handlung benutzt, die der Arzt Everts in Wandsbeck sich in meinem Hause hat zu schulden kommen lassen, eine Handlung, die von dem genannten Arzte thatsächlich ausgeführt, mir aber als Verfolgungswahnsinn unterschoben und angedichtet worden ist.« –

»Ich stehe hier in der That,« sagte der Geheimrath, »vor einem schwer zu lösenden Räthsel, vor einer undurchdringlichen Finsterniß. Ich, mein Herr, halte Sie nach unserer kurzen Unterredung für völlig geistig gesund, wie überhaupt für völlig gesund. Lassen Sie mir die Papiere zur genauen Prüfung hier und kommen Sie morgen um dieselbe Zeit wieder zu mir. Ihnen zu helfen, fordert schon meine menschliche Pflicht!«

Drake fand sich, wie verabredet, am nächsten Tage ein.

Der Geheimrath empfing ihn mit herzlichem Händedruck.

»Herr Drake, ich habe die Papiere von Anfang bis zu Ende durchgelesen, habe aus denselben herausgefunden, daß sich eine ganze Anzahl Personen gegen Sie vereinigt und Alles aufgeboten hat, um zu ihrem Ziel zu gelangen, wobei Sie natürlich unterliegen mußten.

»Wenn ich es hier nicht schwarz auf weiß vor mir hätte, würde ich es nie geglaubt haben, daß solche Fälle noch vorkommen könnten. Es ist in der That eine Schmach für unsere Zeit der Aufklärung, daß eine solche Räuberbande, dies ist wohl der richtigste Ausdruck für dies Gesindel, noch ungestraft umherwandert.«

Drake mußte einige Besuche wiederholen und der Arzt nahm es sehr genau mit seiner Beobachtung. Aber je öfter ersterer kam, und die Sache nach allen Richtungen hin aufklärte, je mehr wuchs das Erstaunen des Geheimrathes über die haarsträubende und empörende Sache.

Beim sechsten Besuch erklärte der Geheimrath:

»Nun, mein lieber Drake, ich habe mich jetzt hinreichend überzeugt, daß Sie einer Verbrecherbande zum Opfer gefallen sind, hier haben Sie mein Gutachten, in dem ich die ganzen gegen Sie aufgebauten Anschuldigungen in umfangreicher Weise widerlegt habe und ich bin überzeugt, daß Sie dieses Dokument gegen weitere Gewaltstreiche schützen wird. Sollte Ihnen dennoch irgend wie Gefahr drohen, dann kommen Sie nur wieder zu mir, ich werde Sie unterstützen, wo ich kann.«

Mit einem herzlichen Händedruck und Glückwünschen entließ der Geheimrath den so heimgesuchten Drake.

So war er denn endlich nach allen diesen trüben Erfahrungen in die Hände eines ehrlichen und wahrheitsliebenden Mannes gekommen, der sich bereit erklärte, mit ganzer Kraft dem unerhörten Unrecht entgegenzutreten.

Zwar hatte Drake eine Anzahl Gutachten, die von anderen Aerzten zu seinem Gunsten ausgestellt waren, zu den fraglichen Prozeßakten bei Gericht eingereicht, indessen steht das Urtheil des Geheimrath Goeden allen übrigen voran, und hat deshalb auch einen unberechenbaren Werth für den ganzen Verlauf der hochwichtigen Sache.

Aus diesem Grunde lassen wir dieses Gutachten hier wörtlich folgen:

Stettin, 11. Juni 1884.

Der Kaufmann Herr Ferdinand Drake aus Berlin verlangt von mir ein Gutachten über seinen Geisteszustand, um eine über ihn gerichtlich verhängte Entmündigung rückgängig zu machen.

Das Material, welches meinem Gutachten zu Grunde liegt, besteht in einer 5maligen Untersuchung der Geistesbeschaffenheit des pp. Drake, in 3 von ihm selbst geschriebenen (auf meine Veranlassung) Schriftstücken über seinen Lebenslauf, über seine erfolgte Entmündigung, ferner aus einem Gutachten des Dr. Wallach vom 25. Februar 1882, des Kreis-Physikus Dr. Heydemann vom 21. Mai 1882, des Geheimen Sanitäts-Rathes Dr. Lewin vom 21. Dezember 1882, des Dr. Mendel vom 8. August 1882, des Dr. Richter vom 6. August 1882 und des Professors Dr. Eulenburg vom 29. September 1883. Die 6 Schriftstücke beziehen sich auf Geistesbeschaffenheit des pp. Drake und erachtet der Dr. Wallach denselben für geisteskrank, während der Dr. Heydemann eine Geistesstörung nur als wahrscheinlich hinstellt. Die übrigen 4 ärztlichen Gutachten sprechen sich entschieden für die Geistesgesundheit des pp. Drake aus.

Aus meiner persönlichen Untersuchung des Herrn Drake steht mir ein reichliches Material von Für und Wider in dieser Angelegenheit zu Gebote.

Die anamnestischen Momente aus dem Leben desselben, seine Abstammung, das früh in ihm erwachte Bewußtsein, auf sich allein im Leben angewiesen zu sein, der Drang nach Bildung und sein unermüdlicher Fleiß zur Erlangung derselben, seine überall gute Führung und sein moralischer Halt, die Erweiterung seines Gesichtskreises und sein fest und fester gewordenes Selbstvertrauen, seine Umsicht und sein gutes Fortkommen als Kaufmann, seine Ehe und die in dieser Ehe über ihn gekommene Katastrophe, sind so vielfach und genügend in den verschiedenen ärztlichen Gutachten geschildert worden, daß ich dieselben hier füglich in ihren Einzelheiten zu übergehen vermag und nur eben darzulegen brauche, daß sie mir nicht unbekannt geblieben sind.

Gegenwärtiger Zustand.

Herr Drake ist groß, kräftig, in gutem Ernährungszustande, regel- und ebenmäßig gebaut und von einem seinem Alter von 42 Jahren entsprechenden Aussehen. Die Farbe ist eine gesunde, Temperatur, Herz und Pulsschlag sind normal, alle Organe der Respiration, der Verdauung, der Ausleerungen und der Bewegungen fungiren regelmäßig und erfreut er sich des erquickenden Schlafes. In der Gesichts- und Schädelbildung treten Anomalien nicht hervor. Er ist nur einmal in der Schlacht bei Königgrätz durch eine Bombe, die seinen Tornister traf, eine Strecke über der Erde fortgeschleudert und durch den dadurch verursachten Luftdruck in Form einer schnell vorübergegangenen Bewußtlosigkeit und lange Zeit hindurch angehaltener Lähmungserscheinungen an den Extremitäten erheblich erkrankt gewesen, von dieser Krankheit aber schon seit Jahren vollständig wieder genesen, sodaß alle Muskeln, auch die des Gesichtes, regelmäßig und kräftig fungiren. Diese seine Angaben finden nicht allein in der Art seiner Aeußerungen, in seiner Haltung, in seinen Bewegungen, auch beim Sprechen, in seinem Mienenspiel, sondern auch in seinen Leistungen ihre ausreichende Bestätigung.

Die Bewegungen des pp. Drake sind sicher, fest, einfach und sachgemäß. Die Sprache ist fließend, ruhig, ab und an schnell, aber deutlich. Er genügt in seinem Auftreten und Benehmen den Anforderungen der äußern Lebensformen und allen Regeln des Anstandes. An Sinnestäuschungen des Gehörs und Gesichts will er niemals gelitten, auch das physisch Unmögliche niemals für wirklich gehalten haben. Die sich ihm darbietenden Eindrücke erfaßt er ebenso schnell und sicher mit seiner Aufmerksamkeit, wie die Bilder und Vorstellungen, zu deren Hervorholung er im Gang der Untersuchung veranlaßt wird. Diese schnelle und feste Auffassung der Gegenstände durch seine Aufmerksamkeit steht im Zusammenhang mit seinem guten, ernstlich geübten Gedächtniß, das sich für Zahlen und Personen, wie für Worte und Sachen von einer gleichmäßigen Frische zeigt. Der Umfang seiner Vorstellungen ist ein ganz beträchtlicher und zeugt außer einer guten Veranlagung von Fleiß und Beobachtungsgabe, er holt dieselben leicht und schnell aus ihrem im Gehirn aufgespeicherten Sitze hervor und versteht es, sie deutlich und scharf zu umgrenzen. In ihrer Mannigfaltigkeit und der Leichtigkeit ihres Wechsels liegt aber auch der Beweis, daß keine von ihnen mit einer solchen Macht in den Vordergrund seines Seelenlebens tritt, daß sie den ganzen Inhalt seines Bewußtseins zu beherrschen vermöchte. In der controlirenden Selbstthätigkeit seines Ichs zeigt er sich immer als Herr seiner Vorstellungen und übt auf sie eine bändigende Gewalt aus. Obgleich meiner Anschauung nach von cholerischem Temperament und für eine gemüthliche Erregung zugänglich, waltet doch der Verstand in ihm vor, der ihm seine Lage in einem richtigen Lichte erscheinen läßt und ihn überzeugt, daß dieselbe durch Ungestüm und leidenschaftliche Erregtheit nur verschlimmert werden würde. Daher seine Ruhe, seine Selbstbeherrschung und seine Kraft, sich nicht willenlos allen inneren und äußeren Eindrücken hinzugeben und sich ihnen nicht widerstandslos zu fügen. Das Verständniß seiner Lage setzt seine Befähigung voraus, seine inneren Vorgänge von der äußeren Wirklichkeit zu trennen und in dem Widerstreit gegen eine höhere Gewalt, die ihn der Geistesgesundheit nicht mehr theilhaftig erachtet hat, sich zurecht zu finden. Diese Ruhe hat durchaus nicht den Charakter einer vereinbarten oder gar ganz aufgehobenen Trieb- und Stimmungslosigkeit, sie ist vielmehr die Folge theils des Temperaments, theils eines zielbewußten Strebens.

In dieser Leistungsfähigkeit, in diesem Vermögen, sich Ziele zu stecken und nach bewußten Erwägungen sich zu entschließen, liegen sehr erhebliche Kriterien für die Beurtheilung seines bestehenden Geistesvermögens.

Bei meinen vielfachen Unterredungen mit ihm über die verschiedensten Gegenstände, über Ehe, Familie, Kindererziehung, über Pflichten gegen Staat und Stadt, über seine Geschäfte, über Freihandel und Schutzzoll, über seine Jugend und sein Verhältniß zu Eltern und Geschwistern, über seine Gefühle und Triebe u. s. w. bin ich niemals einer getrübten oder gar materiell verfälschten Vorstellung begegnet, seine Ansichten standen bisweilen zwar mit den meinigen nicht in Uebereinstimmung, sie waren aber immer verständig, logisch begründet, nie verwirrt, standen geordnet und sachgemäß. Niemals habe ich eine Verödung in seinem Vorstellungsvermögen gefunden, nie eine Stumpfheit in seinem Fühlen, nie einen Bruch in seinem Streben. Die Weite seines Gesichtskreises, sowie sein Arbeitsgebiet sind nicht eingeschrumpft und er ist ebenso fern wie von einem falschen auch von einem geschwächten Denken.

Die Folge dieser Untersuchung des pp. Drake fasse ich dahin zusammen, daß derselbe formell und materiell richtig denkt, fühlt und will, daß er daher ein geistesgesunder Mensch ist. In seinem Denken und Wollen geht er sogar über den Durchschnittsmenschen hinaus.

Früherer Zustand

Es darf zunächst als feststehend angenommen werden, daß sich Frau Drake in Abwesenheit ihres Mannes von einem Arzte hat untersuchen lassen und daß die Initiative hierzu vom Arzte ausgegangen ist, trotzdem Frau Drake sich für eine gesunde Frau gehalten hat. Irgend ein Faktum liegt hier zu Grunde. Dasselbe ist als solches also keine Wahnvorstellung, keine fixe Idee. Wie wenig dies Faktum nun zunächst unter einen gleichmäßigen, widerspruchslosen Gesichtspunkt gebracht werden kann, geht aus den Anschauungen hervor, die in extremer Weise über dasselbe der Herr Dr. Wallach in seinem Gutachten und der betheiligte Drake hegen. Der Dr. Wallach hält die vorgenommene Untersuchung so sehr in der Ordnung und für so wenig Mißtrauen erregend, daß es ihm geradezu unverständlich wird, wie der Mann sich durch dieselbe in seiner Ehre gekränkt fühlen und mißtrauisch gegen seine Frau habe werden können.

Der Dr. Wallach findet in dieser Untersuchung in keiner Weise ein Motiv für die von dem pp. Drake seiner (Wallachs) Ueberzeugung nach verübten Handlungen, letztere bilden vielmehr einen für sich abgeschlossenen Seelenzustand, der von ihm, eben weil er ohne Motiv ist, für einen krankhaften gehalten worden ist. Der pp. Drake dagegen behauptete, daß die Untersuchung ihn unangenehm berührt habe, daß im Laufe der Zeit, und durch das Benehmen und das Geständniß der Frau veranlaßt, er die Ueberzeugung von der unerlaubten Handlung des Arztes gewonnen habe.

Es geht hieraus hervor, daß zunächst die stattgehabte Untersuchung der Frau Drake durch einen Arzt der Cardinalpunkt bei der Untersuchung des Geisteszustandes ihres Mannes werden muß.

Daß über diese Untersuchung der Frau nicht alle so denken, wie der Dr. Wallach, zeigt schon das Beispiel des bei derselben betheiligten Ehemannes, und möchte die feinere Sitte sich wohl auf seine Seite stellen.

Jedenfalls ist dies Gefühl im Manne hervorgerufen worden und ist Niemand berechtigt, dasselbe für ein unnatürliches oder ein unsinniges zu erachten.

Wenn man nun auch alle diese von Dr. Wallach in seinem Gutachten angeführten Handlungen als tatsächlich geschehen anerkennen will, so kann man dieselben zwar, mag man sie nun vereinzelt oder als Gesammtheit beurtheilen, unter den Gesichtspunkt der Moral, der Ethik, vielleicht selbst unter des Criminalrechts, aber doch nie unter den einer pathologischen Ausartung des Geisteszustandes des pp. Drake stellen.

Alle diese angeblichen Handlungen des pp. Drake mögen immerhin als unpassende bezeichnet werden, wie sie aber als Gegenstand zu einer Untersuchung seines Gemüthszustandes, ja sogar zu seiner Entmündigung haben verwandt werden können, ist mir geradezu unerfindlich. (gez.) Dr. Goeden, Geheimer Medizinal-Rath und Kreis-Physikus, Vorsitzender des Medizinal-Collegiums der Provinz Pommern.

Der so grausam Verfolgte war durch dieses Gutachten abermals im Besitz einer scharfen Waffe gelangt, mit der er die unendlichen Angriffe seiner unermüdlichen Gegner pariren konnte.

Frohen Muthes und voller Hoffnung rüstete er sich zum Kampfe bis auf's Aeußerste.

Dieses wichtige Dokument reichte er sofort wieder bei Gericht ein; zugleich fertigte er in der Eile ein sehr umfangreiches Schriftstück aus, welches die klarsten Beweise enthielt, so daß dem Unbefangensten das Recht seiner Sache einleuchten mußte. Auch dieses reichte er zu den Akten ein, mit dem nochmaligen Antrage auf Vernehmung der schon so oft vorgeschlagenen Zeugen.

Endlich war in dieser Sache ein Termin beim Landgericht, der Berufungsinstanz anberaumt worden, aber wiederum war der Antrag auf Vernehmung der Zeugen unberücksichtigt geblieben.

Ein Verfahren, das von jedem Gerechtigkeitsgefühl entfernt, im höchsten Grade wiederum ein willkürliches war. Drake, der so schwere und gewaltige Schicksalsschläge durchgekämpft hatte, entmuthigte diese Willkür durchaus nicht, nein, sie stachelte ihn auf zu neuen Kämpfen.

Er begab sich zu dem Vorsitzenden des Gerichtshofes, des bekannten Römers, um sich nach dem unrechtmäßigen Verfahren zu erkundigen.

Er ließ sich anmelden und wurde vorgelassen.

Ein eigenthümliches Gefühl bemächtigte sich seiner, als er das Zimmer betrat.

Eine behäbige, fette Figur erblickte er auf einem Stuhl sitzend, das Gesicht dem Eintretenden halb zugewandt, die Augen rollten unheimlich im Kopfe, der Blick war stechend und drohend, endlich, nach einiger Musterung des Dastehenden, kam es grollend über die verbissenen Lippen:

»Was wollen Sie?«

Drake überkam das Gefühl, als befände er sich in einem Tigerkäfig, dessen wilder und blutdürstiger Insasse jeden Augenblick bereit ist, sich zähnefletschend auf das ihm nahende Opfer zu stürzen.

»Ich komme,« erwiederte Drake auf die grollende Frage, »um mir darüber Aufklärung zu holen, weshalb in meiner so hochwichtigen Angelegenheit die von mir vorgeschlagenen Zeugen nicht vernommen werden sollen, durch deren Aussagen meine unschuldige Verurtheilung als ein raffinirtes Machwerk enthüllt wird.«

»Sie wissen doch,« unterbrach der bissige Gerichtsdirektor mit höhnischem Lächeln den Redner, »daß Sie für geisteskrank erklärt worden sind; ob Sie noch hundert Zeugen vorschlagen, oder ob Sie noch so viel ärztliche Zeugnisse beibringen, in denen Sie Ihre geistige Gesundheit nachweisen, so wird darauf keine Rücksicht genommen.«

»Aber Herr Direktor,« erwiderte Drake, »es wird Ihnen doch bekannt sein, daß das Erkenntniß bis heute noch nicht rechtskräftig geworden ist, und ich deshalb das Recht habe, meine Rechte wahrzunehmen und zu vertheidigen.«

»Einerlei, wie ich Ihnen gesagt habe, damit ist die Sache erledigt,« so klang es fast kreischend aus der Kehle des Gerichtsdirektors Römer.

Dieser wichtige Vertreter des Rechts war das Bild eines eingefleischten, bissigen Juristen, dem man, wie es im Volksmunds heißt, mit einem Fuder Heu aus dem Wege fahren muß und dem weder Eid noch Ehre heilig.

Dieser Held des Rechtes hatte es sich in seinem Leben schon vielfach versucht.

Als raffinirter Advokat begann er seine Laufbahn, als er die Universität verließ. Dann versuchte er es sich als Verwaltungs-Beamter. Dann wieder als Advokat, aber er konnte nirgends recht auf einen grünen Zweig kommen. Endlich, endlich gelang es ihm, durch Protektion und sonstige radikal wirkende Mittel, den Posten eines Gerichtsdirektors zu bekommen.

Wie wir später sehen werden, übte er dieses Amt nicht zum Nutzen und zum Wohle des Publikums aus, wie es seine Pflicht und Schuldigkeit als Beamter war, sondern seine ganze richterliche Thätigkeit war eine höchst zweideutige.

Drake hatte den Erfolg seines Besuches vorausgesehen.

Das brutale Auftreten des Direktors Römer überzeugte ihn, daß seine Sache ebenfalls bei dieser Behörde für ihn einen höchst verhängnißvollen Ausgang nehmen könne.

Er begab sich zur Gerichtsschreiberei, um zu erfahren, ob seine bei Gericht eingereichten Dokumente sich auch sämmtlich bei den Akten befänden.

Hier sollte er das Ungeheuerlichste erfahren.


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