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18. Unerwartete Hilfe im Gefängniß für Drake

Nachdem Drake 3 ½; Wochen im Gefängniß zugebracht, wurde er eines Tages durch den Oberaufseher des Gefängnisses aus seiner Zelle geholt und in eine andere, größere gebracht, die nicht zur Aufnahme eines Gefangenen, sondern zu besonderen Zwecken bestimmt war.

Kaum hatte Drake auf einem Stuhle Platz genommen, als auch schon der Geheimrath Long erschien.

»Mein Name ist Long, ich bin der gerichtliche Sachverständige; Sie sind Herr Drake, nicht wahr?« fragte er den Dasitzenden.

»So ist mein Name.«

»Ich komme im Auftrage des Gerichts, um Sie zu untersuchen. Sie sind, wie mir bekannt ist, schon öfter dieser Gefahr ausgesetzt gewesen.«

Seine Worte begleitete der Geheimrath mit einem lauten Lachen.

»Ich glaube, bei Ihnen muß ich ganz besondere Vorsichtsmaßregeln ergreifen,« fuhr er fort, »denn Sie. lassen sich nicht auf der Nase spielen, und ich möchte nicht unter die Sorte von Aerzten, die Sie hinreichend in der Oeffentlichkeit gebrandmarkt haben, zählen.«

Drake betrachtete sich den Sachverständigen näher und fand bald heraus, daß er es hier mit einem Ehrenmanne zu thun hatte.

Er erwiderte kurz:

»Wie Sie darüber denken, Herr Geheimrath. Ich lasse mir nicht das Geringste gefallen.«

»Davon bin ich überzeugt. Es ist jedenfalls doch besser, wenn wir das Gespräch in Gegenwart eines Beamten führen, nicht wahr?«

»Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Ich sehe Jedem ohne Ausnahme offen und ehrlich in's Gesicht.«

Dr. Long entfernte sich und kehrte kurz darauf mit dem Oberaufseher zurück.

»Sie haben ja einen Augenblick Zeit,« wandte er sich an diesen, »und können bei der Unterredung, die ich hier mit Herrn Drake führe, zugegen sein. Nehmen Sie nur Platz, es wird nur kurze Zeit dauern.«

Er richtete darauf das Wort an Drake:

»Sie sind wohl so gut und beantworten mir meine Fragen kurz und bündig?«

Jener antwortete zustimmend mit einer leichter Verbeugung.

»Man hat Sie für geisteskrank erklärt, Sie haben es aber fertig gebracht, durch mehrere Zeugnisse, die von Aerzten ausgestellt sind, welche in der Wissenschaft eine bedeutende Rolle spielen, den Beweis zu führen, daß Sie niemals krank gewesen sind.«

»Die Sache verhält sich so.«

»Sie haben dann zu Ihrer Rechtfertigung eine Broschüre geschrieben, in der Sie einzelne Personen Ihrer Widersacher in scharfer Weise gegeißelt haben. Darauf hin hat man Sie verhaftet und hier in's Gefängniß gebracht? Und jetzt bin ich beauftragt worden, Sie abermals zu untersuchen.«

Wiederum lachte der Sprecher laut auf.

»Ja, ja, Herr Drake, hier bei uns passiren tolle Dinge,« fügte er mit bedenklicher Miene hinzu.

»Es ist leider so, Herr Geheimrath.«

»Sie fühlen sich doch ganz wohl, nicht wahr? Wenigstens habe ich Ihnen das auf den ersten Blick angesehen.«

»Ich fühle mich wohl, aber die Luft hier im Gebäude wirkt niederschlagend auf mich.«

»Nun, Sie werden die Freiheit bald wieder bekommen, und die frische Luft wird dann einen um so wohltuenderen Einfluß auf Sie ausüben. Ich denke, wir schließen heute die Unterredung. Ich habe nur einen oberflächlichen Blick in die Akten geworfen und möchte mich vorher noch genau unterrichten über die ganze Sache. Nehmen Sie sich die Sache nur nicht so zu Herzen, Sie werden hoffentlich Ihre Freiheit bald wieder erlangen. Morgen werde ich wiederkommen und die Sache dann endgiltig erledigen.«

Der Sachverständige reichte Drake in wohlwollender Weise die Hand und entfernte sich. Schon am nächsten Tage erschien er wieder.

»Na, wie geht's?« fragte er, »doch wohl?« und reichte ihm die Hand.

»Gewiß, Herr Geheimrath.«

»Ich habe die Akten gestern Abend noch eingehend geprüft, Es liegt nicht das Geringste vor, was gegen Sie sprechen könnte. Ach, Sie sind wohl so gut und holen Papier und Feder?« wandte er sich an den anwesenden Aufseher, der sich sogleich entfernte, um das Gewünschte herbeizuschaffen.

»Hören Sie,« begann er darauf leise, »man hat Ihnen in ganz empörender Weise mitgespielt; ich habe in meiner langen Praxis schon tolle Dinge erlebt, aber nicht so etwas, wie bei Ihnen. Aber halten Sie die Ohren steif, ich werde für Sie thun, was ich kann.«

Jetzt trat der Wärter mit dem Schreibmaterial ein.

»So, nun schreiben Sie, Herr Drake, was ich diktiren werde.«

Nachdem eine Seite beschrieben war, nahm der Sachverständige den Bogen und las es laut vor

»Es genügt, Herr Drake, um zu beweisen, daß Sie geistig gesund sind.«

Drake hatte sich auf eine lange Leidenszeit im Gefängniß gefaßt gemacht. Ein für ihn glücklicher Umstand sollte mit einem Schlage die ganze Sachlage ändern. Der Untersuchungsrichter Hollmann, sein Todfeind, hatte eine Reise unternommen, und an dessen Stelle war ein anderer Richter getreten.

Drake wurde dieser Umstand unter der Hand mitgetheilt und ihm zugleich der Rath gegeben, einen neuen Antrag auf seine Entlassung zu stellen, der jedenfalls mehr Erfolg haben würde. Drake folgte diesem Winke und reichte sofort eine Beschwerde über seine ungerechtfertigte Verhaftung ein. Der Erfolg blieb nicht aus. Schon nach acht Tagen bekam er seine Freiheit wieder.

Inzwischen hatte auch der Geheimrath Long als Sachverständiger sein Gutachten dahin abgegeben, daß bei Drake nicht die geringste Veranlassung vorläge, an seiner geistigen Gesundheit zu zweifeln.

Die Siegesgewißheit, Drake mit einem Schlage durch Einsperrung in eine Irrenanstalt zu beseitigen, war also völlig mißlungen, und der tollgewordene Rath Hollmann hatte sich dieses Mal in der Wahl des Sachverständigen geirrt.

Der Untersuchungsrichter Hollmann hatte sich, wie auch gewissermaßen das über Drake's Sache entscheidende Gericht, in eine üble Lage gebracht. Man hätte jetzt gern die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen, und Drake hörte in sehr langer Zeit nichts von der Sache. Doch Drake lag daran, den ganzen Schwindel in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung aufzudecken und durch strafgerichtliches Erkenntniß bestätigt zu sehen. Er ruhte nicht, eher, bis er dieses Ziel erreicht hatte.

Auf sein wiederholtes Drängen und Beschwerdeführen wurden endlich nach 18 Monaten seine schon so oft vorgeschlagenen Zeugen in Hamburg vom dortigen Gericht vernommen.

Zu dieser Verhandlung bekam auch Drake eine Vorladung, der er selbstredend folgte, um selbst zu hören, wie die Zeugen aussagten.

Als Zeuge erschien zuerst der Vizehauswirth Hauswald und erklärte, nachdem er vom Richter auf die Bedeutung des Eides aufmerksam gemacht und dann vereidigt worden war:

»Ich beziehe mich im Allgemeinen auf meine am 30. Juli 1883 vor dem Notar und Rechtsanwalt Breede abgegebene Erklärung, die damals zu Protokoll genommen und notariell beglaubigt worden ist. Es find seitdem einige Jahre verstrichen, und kann ich mich deshalb jedes Wortes nicht mehr genau erinnern, welches mir C. M. Meyer und dessen Tochter damals mitgeheilt haben. Ich weiß aber heute noch bestimmt, daß diese Personen wiederholt in mein Haus gekommen sind und mich gebeten haben, zwischen ihnen und Drake, der in meinem Hause wohnte, einen gütlichen Vergleich herbeizuführen.

Ich richtete bei dieser Gelegenheit an Meyer und seine Tochter die Frage: Wie kommen Sie denn dazu, gegen Drake einen Antrag an's Gericht zu unterschreiben daß er verrückt sei« Daß Drake nicht verrückt ist, weiß ein jeder, der ihn kennt. Es sind dem Manne durch diese blödsinnige Klage soviel Kosten verursacht worden, und er selbst ist nach allen Richtungen auf das Empfindlichste geschädigt worden; von einem Ausgleich kann deshalb wohl gar keine Rede mehr sein.

Meyer erwiederte mir hierauf: daß Drake nicht geisteskrank ist, wissen wir sehr wohl; er ist uns aber zu schlau. Wenn wir glauben, wir haben ihn gefaßt, dann schlüpft er uns aus einem anderen Loche wieder hinaus Wir wissen sonst nichts mit ihm anzufangen, wir wollen Geld von ihm haben. Im Uebrigen haben wir auch keine Schuld an der unheilvollen Klage gegen Drake, unsere Rachgeber, Advokat Wex, die Aerzte Wallach und Everts, haben uns wider besseres Wissen dazu verleitet.«

v. G. u.

Als zweite Zeugin erschien die Ehefrau Bertha Hauswald, dieselbe wurde vereidigt.

»Was wissen Sie in der Sache Drake auszusagen?« fragte der Richter.

Die Zeugin: »Als seiner Zeit das gerichtliche Verfahren gegen Drake auf Entmündigung und Einsperrung seiner Person in eine Irrenanstalt eingeleitet war, ist C. M. Meyer mit seiner Tochter wiederholt in unser Haus gekommen und Beide haben uns, gebeten, einen gütlichen Vergleich zwischen ihnen und Drake zu veranlassen. Die einzelnen Worte, die Meyer mit seiner Tochter bei diesem Besuch gesagt haben, weiß ich heut nicht mehr genau wiederzugeben. Ich beziehe mich deshalb auf die in Gemeinschaft mit meinem Mann am 30. Juli 1883 vor dem Notar R. A. Breede abgegebene Erklärung, welche s. Z. notariell beglaubigt worden ist.

Ich weiß aber heute noch bestimmt, daß damals Meyer sowohl wie auch dessen Tochter bei dem Ausgleichsversuch erklärt haben: Sie wüßten wohl, daß Drake nicht verrückt, er sei ihnen aber zu schlau, wenn sie glaubten, sie hätten ihn gefaßt, dann schlüpfte er ihnen aus einem anderen Loche wieder hinaus. Sie wollten Geld von ihm haben. Im Uebrigen hätten sie auch keine Schuld an der Anklage gegen Drake, wider besseres Wissen seien sie von dem Advokaten Wex, den Aerzten Wallach und Everts dazu verleitet worden.«

V. G. u.

Als dritter Zeuge erschien der Kaufmann Pape. Derselbe wurde in angemessener Weise auf die Bedeutung des Eides hingewiesen, vorschriftsmäßig beeidigt und vernommen wie folgt:

»Gegen den Kaufmann Drake,« begann der Richter »schwebt in Berlin eine Beleidigungsklage, derselbe hat zu »seiner Vertheidigung geltend gemacht, daß gegen ihn eine Anzahl ärztliche Zeugnisse ausgestellt und überall in unbefugter Weise verbreitet worden sind. Auch Ihnen soll ein solches Zeugnis mit beleidigendem Inhalt zum Lesen übergeben worden sein. Der Angeklagte hat Sie hierüber als Zeuge vorgeschlagen, was haben Sie nun zur Sache auszusagen?«

Der Zeuge wiegte den Kopf hin und her, er schien eine bestimmte Erklärung umgehen zu wollen, Endlich begann er zögernd:

»Ich erinnere mich heute nicht mehr, daß mir ärztliche Zeugnisse gegen Drake von irgend einer Seite eingehändigt worden sind.«

»Was sagen Sie,« ergriff Drake das Wort, »Sie wollen unter Ihrem Eide die Wahrheit verschweigen? Haben Sie mir nicht wiederholt erklärt, daß die Bande, die Aerzte und Advokaten, ihr schmutziges Geschäft gegen mich zu weit treibe und diese Alles aufböten, um meinen Untergang herbeizuführen. Haben Sie mir nicht auf offener Straße erklärt, man habe Sie ersucht, die Stelle eines Vormundes für mich zu übernehmen, und als Sie diese Zumuthung mit Entrüstung zurückgewiesen, mit der Erklärung, es sei hier eine grenzenlose Gemeinheit gegen mich im Spiel, habe man Ihnen mehrere ärztliche Zeugnisse zur Kenntnißnahme unterbreitet, in welchen die Angaben der Bande bestätigt wurden? Soll ich Ihnen etwa durch Zeugen beweisen, daß Sie dieses Thema wiederholt mit mir besprochen und sich sehr entrüstet über das Gebühren der studirten Schwindler – wie Sie diese bezeichneten – geäußert haben?«

Der so an seine Pflicht erinnerte Zeuge Pape war höchst verwirrt, er stammelte einige unverständliche Worte und sah bald Drake, bald den Richter an.

Endlich stieß er erregt heraus:

»Daß mir die in Rede stehenden ärztlichen Zeugnisse eingehändigt worden sind, muß ich entschieden bestreiten! Aber ich habe in Begleitung von zwei Kriminalbeamten, die mir vom Polizei-Inspektor zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt wurden, Drake zwei Tage und zwei Nächte hintereinander verfolgt und er würde uns sicher nicht entkommen sein, wenn, wenn,« fügte er gedehnt hinzu, »ich nicht bei der Verfolgung von einem Pferdebahnwagen gestürzt und mir den Arm gebrochen hätte. Leider mußten wir jetzt die Jagd auf den Verfolgten aufgeben.« –

Drake lachte laut auf auch der Richter konnte, sich eines Lächelns nicht enthalten.

»Und was hätten Sie denn mit mir gemacht, wenn Ihnen Ihr Vorhaben gelungen wäre?« fragte Drake, den Zeugen scharf ansehend.

»Nun, die Sache ist sehr einfach, wir wollten Sie nach Ihrer Ergreifung in's Polizeibureau bringen, Ihnen das Geld abnehmen, das Sie immer in großen Summen bei sich getragen haben, und dann in's Irrenhaus schleppen!«

»Sehen Sie wohl, das ist wenigstens offen und ehrlich gesprochen, weiter wollte ich überhaupt nichts von Ihnen hören; denn dieses Bekenntniß ist weit wichtiger, als wenn Sie einfach aussagten, Sie hätten ein ärztliches Zeugniß gelesen, Herr Richter, ich beantrage, die Aussagen des Zeugen wörtlich zu Protokoll zu nehmen.«

Diesem Antrage wurde entsprochen, und damit war die so folgenschwere Verhandlung beendet.

Kurz darauf fand denn auch die Hauptverhandlung vor dem Landgericht in Berlin statt. Die Verhandlung war eine sehr ausgedehnte und nahm mehrere Stunden in Anspruch, Wir wollen uns deshalb hier nur auf die Wiedergabe des Erkenntnisses in seinen Hauptzügen beschränken.

In Sachen gegen den Kaufmann F. Drake zu Berlin.

»Es war aus dem Ergebnisse der Verhandlungen Folgendes festzustellen. Der Angeklagte Drake war auf Grund einer großen Anzahl gegen ihn abgegebener ärztlicher Zeugnisse, wonach er geisteskrank sein sollte, durch Beschluß des Amtsrichters Bert in Altona für geisteskrank erklärt und entmündigt worden. Der Angeklagte ließ sich darauf hin von mehreren ärztlichen Autoritäten untersuchen, welche ihm dann Zeugnisse ausstellten, daß er völlig gesund sei. Auf Grund dieser Zeugnisse wurde die verfügte Entmündigung Drake's durch einen zweiten Richterspruch, des Gerichts in Stargard, wieder aufgehoben.

Durch diese Thatsache gelangte der Angeklagte zu der Überzeugung, daß seine Verurteilung zu Unrecht erfolgt und das Resultat eines Komplotts gewesen sei.

Das ihm geschehene Unrecht Veröffentlichte er durch eine Broschüre, betitelt: »Wie man einen geistig völlig gesunden Menschen seines Geldes wegen und aus Rache in's Irrenhaus zu sperren versuchte.« Auf Grund der beleidigenden Stellen in der Broschüre haben die Aerzte Dr. Wallach, Dr. Everts und Amtsrichter Bart wegen Beleidigung Strafantrag gestellt. Das Gericht hat nun festgestellt, daß der Angeklagte Drake, wenn er durch die Abfassung und Verbreitung der erwähnten Broschüre den Versuch unternahm, nachzuweisen, daß seine Verurtheilung zu Unrecht ausgesprochen war, zweifellos in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gehandelt hat.

Denn der an sich schon so tief nach jeder Richtung hin einschneidende Akt seiner Entmündigung war in weiten Kreisen öffentlich bekannt geworden, und der Angeklagte war daher durch diese Entmündigung nicht nur an Geld und Gut, sondern auch in seiner ganzen persönlichen Existenz in der empfindlichsten Weise geschädigt worden.

Ebenso hatte er auch die erheblichsten Opfer an Zeit und Geld bringen müssen, die Wiederaufhebung dieser Entmündigung zu erlangen. Alles dies ist wohl geeignet zur Rechtfertigung seines Bestrebens, nunmehr gleichfalls öffentlich darzuthun, daß ihm durch die Entmündigung tatsächlich Unrecht geschehen und Schaden zugefügt sei.

In dem Gutachten, aus welches sich hauptsächlich der zweite Richterspruch – (die Wiederaufhebung der Entmündigung) stützt, ist ausdrücklich erklärt, »wie man bei Drake eine Untersuchung auf seinen Geisteszustand vornehmen, ja sogar eine Entmündigung über ihn aussprechen konnte, sei geradezu unerfindlich.«

Die das Entmündigungsverfahren begleitenden Umstände haben ferner den Beweis geliefert, daß Drake von den bei dem Verfahren Betheiligten Unrecht, und zwar wissentlich Unrecht geschehen sei:

Durch eidliche Vernehmung von Zeugen ist vom Gericht ferner festgestellt, daß die Personen, die den Antrag gegen Drake auf Entmündigung gestellt, übereinstimmend zugestanden hatten, »sie wüßten wohl, daß Drake nicht verrückt wäre, daß sie jedoch als Beweggrund zu dem Entmündigungsantrage angegeben, sie wollten Drake unschädlich machen, da er ihnen zu schlau wäre und sie Geld von ihm haben wollten.«

Dann hat das Gericht festgestellt, daß der Doktor Everts sich einer strafbaren Handlung im Hause Drakes schuldig gemacht und Personen zur Stellung des Antrages auf Entmündigung gegen den Angeklagten wider besseres Wissen veranlaßt hat, um dadurch die Beseitigung Drake's zu bewirken. Und daß dies mit allen erdenklichen Mitteln betrieben worden war, geht aus der weiteren eidlichen Zeugenvernehmung hervor, wonach in Hamburg sogar mit Polizeibeamten nach Drake zum Zwecke seiner Ergreifung gesucht worden.

Es ist hierdurch festgestellt, daß der Doktor Everts in erster Linie seine Hände mit im Spiel gehabt, kurz, daß eine Verabredung zwischen mehreren Personen bestanden hat, Drake zu beseitigen und dadurch unschädlich zu machen.

Ebenso hat der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen, daß das Resultat, zu welchem die Aerzte in ihrem Gutachten gelangten, wonach Drake geisteskrank sein sollte, auf Beeinflussung beruht.

Zu einem gleichen Resultat kommt man auch bei dem das Entmündigungsverfahren leitenden Amtsrichter, wenn man in Betracht zieht, daß von demselben auf die von dem Angeklagten Drake eingereichten Gutachten, durch welche dessen völlige Gesundheit nachgewiesen wurde, keine Rücksicht genommen worden ist.

Es steht endlich nach Ausweis der Akten fest, daß der Amtsrichter Bart, der das Verurtheilende Erkenntniß gefällt, im Termin ohne Anwesenheit des Drake verhandelt hat und eine Verurtheilung ausgesprochen, ohne den Angeklagten protokollarisch zu vernehmen , und zwar in einer so hochwichtigen Sache, in der es sich um Leben und Freiheit handelt. Wenn sich der Angeklagte dennoch strafbar gemacht hat, so liegt dies darin, daß das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der in der Broschüre enthaltenen Aeußerungen u. s. w. hervorgeht. Aus diesem Grunde hat der Gerichtshof auf das niedrigste zulässige Strafmaß von 30 Mark erkennen zu sollen geglaubt,

Berlin, den 3. März 1888.
Königliches Landgericht I, Strafkammer II.

gez.: v. Makamaski, Graf Strachwitz, Hautschteck, Loeb, Dr. Fritzschen» als Richter.
Staatsanwalt Grospitsch, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Referendar Elsbach, als Gerichtsschreiber.«

Die der Form wegen festgesetzte Strafe von 30 Mark hätte Drake jedenfalls nicht so hingenommen, sondern dagegen Berufung erhoben, wenn dieselbe nicht ohnehin durch die Amnestie beim Tode des Kaiser Wilhelm hinfällig geworden wäre.

In seinen Hauptzügen ist dieses Erkenntniß dagegen aber von weittragendster Bedeutung und dürfte in seiner Art einzig und allein dastehen. Der Gerichtshof hat in demselben festgestellt, daß Drake thatsächlich systematisch beraubt, unschuldig verurtheilt und vergewaltigt worden sei.

Es ist ferner in dem Erkenntniß festgestellt, daß gegen Drake wissentlich falsche Gutachten abgegeben und wissentlich Meineide geleistet worden sind.

Der Gerichtshof hat in diesem Erkenntniß endlich ausdrücklich anerkannt, daß sich eine große Anzahl Personen vereinigt, mit allen erdenklichen Mitteln und wider besseres Wissen dahin gestrebt haben, Drake zu beseitigen und unschädlich zu machen, um sich dann in den Besitz seines Eigenthums zu setzen.

Welchem Stande gehören diese dabei betheiligten Personen nun an? Es sind hauptsächlich Richter, Advokaten und Aerzte – also Personen im Staatsdienst –, die unter dem Deckmantel der Wissenschaft und Mißbrauch ihrer Amtsgewalt die gemeinsten Verbrechen ausgeführt. Die Namen dieser Bösewichter haben wir bereits überall genannt.

Wie bekannt, hatte Drake sofort nach seiner Freisprechung gegen einige der Verbrecher in amtlicher Stellung Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt wegen Meineid und Abgabe von wissentlich falschen Gutachten, aber bisher war er ohne jede Nachricht geblieben. Er wiederholte deshalb seinen Antrag nach dem zweiten strafgerichtlichen Erkenntniß, in welchem das gegen ihn verübte Verbrechen in vollem Umfange bestätigt worden war. Aber wiederum sind 2 ½ Jahre verstrichen und immer ist in der Sache noch nicht das Geringste geschehen.

Wie schnell würde der Staatsanwalt bei der Hand sein, wenn es sich um eine alte Frau handelte, die, um sich den Hunger zu stillen, eine Semmel gestohlen hätte. Diesen winzigen Umstand würde er als ein schreckliches Ereigniß durch eine öffentliche Anklage sofort in alle Welt posaunen. Wie ganz anders in dem Falle Drake. Hier handelt es sich um gemeine Verbrecher in amtlichen Stellungen, um Kollegen des Staatsanwaltes. Ja, es würde unerhört sein, wenn der Staatsanwalt, die Sünden seiner studirten Standesgenossen in die Oeffentlichkeit zerrte, seine eigene Autorität würde darunter leiden, deshalb finden in der Regel solche schwerwiegenden Anklagen ihr Grab im Papierkorb, Dieses Schicksal hat jedenfalls auch Drake's Denunciation getheilt.

In dem besagten Erkenntniß ist weiter festgestellt, daß Drake durch das gegen ihn geführte Verfahren, welches so tief nach jeder Richtung hin einschneidend war, nicht allein an Geld und Gut, sondern auch in seiner ganzen Existenz in der empfindlichsten Weise geschädigt sei. Tatsächlich ist derselbe dabei 26 000 Mark los geworden. Ein Theil dieses Geldes ist von den betreffenden Richtern als Gerichtskosten eingezogen und demnach in die Staatskasse geflossen. Um nun sein Eigenthum aus der Staatskasse wieder zu erlangen, wandte er sich wiederholt an den Justizminister, aber vergeblich. Seine Anträge wurden stets von den Richtern beantwortet – selbstredend ablehnend – über die er sich beschwert und die in seiner Sache als Verbrecher gehandelt hatten. Ebenso erging es Drake bei seinem wiederholt persönlichen Erscheinen bei dem Justizminister Friedberg.

»Ich habe,« meinte Friedberg, »den Oberlandesgerichtspräsidenten in Kiel mit der Untersuchung Ihrer Sache und zur Berichterstattung beauftragt, weiter kann ich in Ihrer Sache nichts thun.«

»In meiner Eingabe an Sie, Excellenz, habe ich mich ausdrücklich über den Oberlandesgerichtspräsidenten Vierhaus in Kiel beschwert und habe nachgewiesen, daß auch dieser Held den gegen mich verübten Schwindel unterstützt hat. Vierhaus hat den Vorsitz in der Verhandlung geführt, in welcher meine wohlbegründete Beschwerde über das gegen mich verübte Verbrechen zurückgewiesen wurde, und nach Lage der Sache läßt sich gar nicht annehmen, daß Vierhaus berichtet, mir sei Unrecht geschehen und ich müsse mein Eigenthum zurück erhalten, der Mann würde sich ja dadurch selbst anklagen.«

Die Excellenz wiegte den Kopf hin und her und erwiderte kleinlaut:

»Ich kann Ihnen nicht helfen, eine Kasse steht mir zu dem Zwecke nicht zur Verfügung.«

Dieses Beispiel dürfte ein hochwichtiges Material für die Reichstagsabgeordneten liefern. Hat doch dieser Minister Friedberg bei Berathung der Volksvertretung über das Gesetz wegen Entschädigung unschuldig Verurtheilter stets dieses Gesetz auf das Lebhafteste bekämpft und ausdrücklich geltend gemacht, daß ein solches Gesetz nicht erforderlich sei, da die unschuldig Verurtheilten von der Regierung ohnehin, aus Gründen der Humanität, vollauf entschädigt würden.

Wie diese geschilderten Thatsachen genugsam beweisen, weigerte sich der Justizminister, Drake's rechtmäßiges Eigenthum zurückzugeben, das ihm von den Richtern widerrechtlich genommen und angeblich in die Staatskasse geflossen sein soll, am allerwenigsten aber würde dieser Exminister jemals daran gedacht haben, unschuldig Verurtheilte aus der Staatskasse zu entschädigen.

Der Minister steht auf demselben Boden, wie der ihm unterstellte Oberlandesgerichtspräsident. Dieser sowohl wie jener suchen alle Vergehen und Verbrechen von den ihnen unterstellten Richtern geflissentlich mit dem Mantel der Liebe zu verdecken, um sich höheren Ortes nicht sagen zu lassen: »Wenn solche Unregelmäßigkeiten in Ihrem Ressort vorkommen, dann ist der Beweis geliefert, daß Sie zur Verwaltung eines solchen Amtes unfähig sind.«

Ein Gesuch von Seiten Drake's an den Kaiser, um sein Eigenthum auf dem Gnadenwege zurückzuerlangen, blieb gleichfalls erfolglos. Der Antrag gelangte garnicht an seine Adresse, sondern er wurde von dem Civilkabinet, dem Rath Lucanus, an den Justizminister gesandt und von diesem wanderte das Schreiben den schon bekannten Weg an den betreffenden Richter; die Antwort war selbstredend wieder eine ablehnende.

Wie wir schon im Laufe unserer Schilderung angedeutet haben, hatte Drake in seiner Sache auch eine Audienz beim Kultusminister von Goßler, um über die diesem Herrn unterstellten meineidigen Aerzte Bericht zu erstatten, aber auch hier war das Resultat ein negatives. Herr v. Goßler suchte sich durch die einfache Ausrede aus der Schlinge zu ziehen: »Die Aerzte sind in der Sache nicht so sehr belastet, wie die Richter; der Arzt dient dem Richter nur als Mittel zur Feststellung der Thatsachen, der Richter ist nicht verpflichtet, sich an die ärztlichen Gutachten zu halten, sondern es ist seine Aufgabe, alles ihm unterbreitete Beweismaterial sorgfältig zu prüfen und darnach selbständig zu urtheilen.«

So sucht sich Jeder weiß zu brennen, ein Jeder hat ein Hinterthürchen offen, durch welches er sich aus der Affaire ziehen kann.

Doch Herr von Goßler hat hier ganz vergessen, daß die Aerzte in den Irrenhäusern und den Untersuchungsstationen über das Schicksal, die ganze Existenz der ihnen anvertrauten Personen zu entscheiden haben. Und leider haben wir die entsetzliche Thatsache zu verzeichnen, daß ein Theil dieser Aerzte, die über Sein oder Nichtsein des Staatsbürgers zu befinden haben, an Morphiumsucht leiden – selbst verrückt sind.

Der Professor Westphal, Dirigent der Abtheilung für Nerven- und Geisteskranke an der Charité in Berlin, litt seit einer Reihe von Jahren an dieser unheilbaren Krankheit, In den letzten Jahren seiner Thätigkeit trat Gehirnerweichung bei ihm ein, die ihn zwang, aus seiner Stellung zu scheiden und er hat sich dann in eine Heilanstalt am Bodensee aufnehmen lassen. Von diesem geisteskranken Manne wurden, wie bekannt, in wichtigen Fällen wissenschaftliche Gutachten eingefordert. Diesem kranken Manne wurden von Amtswegen Personen überwiesen, über die er zu befinden hatte, ob sie gesund seien oder einer Irrenanstalt überwiesen werden sollten.

Der Kreisphysikus Fuhrmann in Berlin litt gleichfalls seit mehreren Jahren an Morphiumsucht, die in Gehirnerweichung ausartete und an welcher er vor zwei Jahren gestorben ist. Dieser geisteskranke Kreisphysikus war vom Staate beauftragt, die Privatirrenanstalten, die sich in großer Anzahl in der Nähe von Berlin befinden, zu kontroliren. Es kommt hier aber weiter der entsetzliche Umstand hinzu, daß der Privat-Irrenanstalts-Besitzer Dr. Richter in Pankow, dessen Anstalt der vom Staate angestellte kranke Mann zu kontroliren hatte, selbst von Morphiumsucht befallen und bereits seit einer Reihe von Jahren an hochgradiger Gehirnerweichung leidet – also der Kontrolleur, wie auch der zu Kontrollirende sind geisteskrank. Und von diesen beiden kranken Personen hing das Wohl und Wehe vieler Staatsbürger ab. Es entrollt sich uns hier ein Bild, wie es wunderbarer nicht gedacht werden kann. Zu diesen schauerlichen Uebelständen kommt noch die Bestechlichkeit der einzelnen Kreisphysikus hinzu. Ist es doch eine erwiesene Thatsache, daß der Geh. Medizinalrath Wolff in Berlin von einem Privatirrenanstaltsbesitzer jährlich 20 000 Mark Provision für gelieferte Menschenwaare bekommen hat. Ja, dieser Menschenwaare-Lieferant Wolff hat sogar erklärt, er habe sein ganzes Vermögen bei einem Geschäftsmanne in Danzig verloren und es sei ihm heute egal, auf welche Weise er Geld verdiene. Das Beweismaterial hierüber befindet sich in unseren Händen.

Zum Schlusse hier noch einige Beispiele als Warnung für Väter und Mütter: Ein Advokat in Altona unterschlug 80 000 Mark ihm anvertraute Mündelgelder und suchte mit diesem Raube das Weite. In London wurde jedoch der saubere Vogel abgefaßt und nach Altona zurücktransportirt. Hier ereignete sich jetzt das Ungeheuerlichste. Der Vater des Räubers, ein Professörchen, brachte es fertig, daß sein Sohn für Geld und gute Worte für geisteskrank erklärt wurde – die That also im krankhaften Zustande begangen habe. Der falsche Geisteskranke mußte sich nun der Form wegen in eine Irrenanstalt aufnehmen lassen. Nach einem kaum sechswöchentlichen Aufenthalte in der Anstalt wurde der Dieb wieder als gesund aus derselben entlassen. Damit war sein Sündenregister gelöscht und die bestohlenen Waisen waren um ihr Eigenthum betrogen.

Ein weiterer höchst empörender Fall.

Ein junger Arzt in einer kleinen Stadt der Provinz Brandenburg brachte es fertig, durch Anwendung künstlicher Mittel 30 junge Mädchen zu betäuben, sie dann zu vergewaltigen und zu nothzüchtigen. Die Eltern der Geschädigten stellten Strafantrag gegen den Attentäter, es kam zur Verhandlung, die selbstredend hinter verschlossenen Thüren geführt wurde. Als der Bösewicht einsah, daß er gegen das angehäufte Beweismaterial nicht ankämpfen konnte, spielte er nach dem bekannten Muster den wilden Mann, ein Kollege, der zuständige Kreisphysikus, war denn auch so freundlich und bestätigte durch Gutachten seinem in der Klemme sitzenden Kollegen seine Verrücktheit. Durch dieses schlaue Manöver hatte der Schurke seine Anwartschaft auf das Zuchthaus, dessen Pforten ihm schon offen standen, hintertrieben.

Das Material hierüber ist uns durch einen Richter zugestellt, und werden wir auch diesen entsetzlichen Fall in unserer nächsten Herausgabe eingehend beleuchten. Wie wir an verschiedenen Fällen gezeigt haben, ist in diesem angeblich so zivilisirten Staate Beraubung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Unterschlagung durch Personen im Staatsdienst an der Tagesordnung; jeder Staatsbürger ist somit der allergrößten Gefahr ausgesetzt, Schutz und Recht gegen diese Gewaltstreiche giebt es nicht, wie wir durch Beispiele nachgewiesen haben.

Ist es denn zu verwundern, wenn unter diesen Umständen in den niederen Schichten der Bevölkerung fast täglich Mord und Todschlag passirt? Hat die Ansicht des Mörders: »Ihr in den höheren Stellungen macht es ja ebenso, Ihr geht mir ja mit schlechten Beispielen voran!« nicht, eine gewisse Berechtigung?

Wie ist nun diesen entsetzlichen Zuständen mit Erfolg entgegenzutreten?

Ein Gesetz muß geschaffen werden, wonach Jeder, ob Minister, Richter oder Staatsanwalt, für seine Handlungen im Amte mit seinem Vermögen und Verlust seiner Stellung verantwortlich gemacht wird. Mit Ausführung dieses Gesetzes darf jedoch nicht der Gewerbsrichter beauftragt werden, sondern eine Kommission bestehend aus unbescholtenen Staatsbürgern, welche je nach Bedürfniß zusammentreten und ihre Entscheidungen treffen.

Nur allein durch diese Maßregel können willkürliche Vergewaltigungen und Beraubungen der Staatsbürger verhindert werden.

Darum wählet Leute in die Volksvertretung aus Eurer Mitte – ob Handwerker oder Arbeiter – die das Wohl und Weh ihrer Mitmenschen aus Erfahrung kennen, und die zunächst das einzige Ziel im Auge haben, ein Gesetz zu schaffen, das Jeden, wer er auch sei, für seine Handlungen verantwortlich macht. Zu dem Ende ist mit dem römischen Recht zu brechen, welches dem Charakter und Gefühl des deutschen Volkes so sehr entgegensteht und seit den siebenziger Jahren durch sogenannte Reformen den Begriff »Recht« immer verschwommener gestaltet hat. Sehen wir uns die Orgien an, welche die moderne Advokatur (Verteidigung) Dank des Anwaltzwanges in unseren Gerichtssälen feiert, so wenden wir uns mit Ekel und Abscheu von solchem Gebahren. Unwillkürlich blicken wir uns erschreckt um nach einer rettenden That aus diesem Chaos der Zersetzung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, wer wird der Siegfried sein, das deutsche Vaterland zu befreien! – Der deutschen Kaiser?

Oh! Bis zu dem dringt ja unser Schmerzensschrei nicht, – dank der Mauer, welche die Beamtenhierarchie um ihn aufgebaut

Also als letztes Mittel die Volksvertretung. Nun meinen wir, Männer aller Parteien müßten, wenn sie warme Vertreter des Volkes sein wollten, sich die rückhaltlose Aufdeckung dieser Krebsschäden, welche den Volkskörper unaufhaltsam zersetzen, angelegen sein lassen, wenn sie das einschlägige Material geprüft haben auf seine Beweiskraft, und demnach bessere Verhältnisse anstreben helfen.

Daß dem so sei, dazu verhelfe uns der gute Genius des deutschen Volkes!

 

(Fortsetzung in der nächsten Herausgabe.)

 

 

 

Druck von Marschner & Stephan in Berlin S. W.


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