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13. Die gerichtlichen Erörterungen und Versuch einer Kritik derselben.

Sofort nach dem Tode des Grafen hatte das Kreisgericht zu Hildburghausen den Nachlaß unter Siegel gelegt. Es nahm eine Untersuchung der Papiere vor. Das wesentliche Ergebnis dieser Untersuchung findet sich in der gerichtlichen Ediktalladung, die ich hier mitteile.

»(Ediktalladung.) Seit dem Jahre 1806 hat ein fremder Herr, welcher sich Vavel de Versay nannte, das Schloß zu Eishaufen im hiesigen Gerichtsbezirke als Mietmann bewohnt. Dieser Herr ist am 8. April d. J. ohne bekannte Erben und ohne hier letztwillig verfügt zu haben, verstorben. Es ist daher sein Nachlaß unter Siegel gelegt, gerichtlich verzeichnet und dabei befunden worden, daß derselbe an Immobilien, Mobilien und barem Geld, rücksichtlich im Schätzungswerte, fünfzehntausendeinhundert Fl. rhein. beträgt. Bei Gelegenheit dieser Inventarisation haben sich verschiedene Papiere gefunden, aus welchen fast ohne Zweifel hervorgeht, daß der Verstorbene, nicht wie er sich nannte, sondern Leonardus Cornelius van der Valck geheißen hat, am 22. September 1769 in der katholischen Kirche zu Amsterdam getauft war, und daß sein Vater Adrianus van der Valck, seine Mutter aber Maria Johanna van Moorsel geheißen habe. Ferner geht aus jenen Papieren hervor, daß L. C. van der Valck zuerst Offizier in der französischen Armee, später aber und bis ins Jahr 1799 Sekretär bei der holländischen Gesandtschaft in Paris gewesen, und darauf mit Reisepaß vom 1. Juni 1799 nach Deutschland gegangen ist.«

»Endlich ist aber auch aus den Papieren des Verstorbenen ersichtlich, daß er bis an seinen Tod mit seinen Verwandten in Amsterdam in stetem Briefwechsel gestanden hat.«

»Da nun, wie oben erwähnt, dem Gerichte nicht bekannt ist, ob der Verstorbene irgendwo ein Testament errichtet hat, und wer sonst seine Erben geworden sind: so werden alle diejenigen, welche Erbrechte oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des obengenannten Herrn Vavel de Versay oder Leonardus Cornelius van der Valck zu haben glauben, ediktaliter hierdurch vorgeladen,

Dienstag den 30. Juni 1846

vor dem unterzeichneten Gerichte legal zu erscheinen, ihre vermeintlichen Ansprüche oder Forderungen in diesem Termin gehörig anzumelden, und daraus das Weitere zu gewärtigen, bei Vermeidung daß die Vorgeladenen, welche nicht erscheinen, ihres Erb- oder Miterbrechts, auch aller andern Ansprüche, auf welchem Rechtsgrunde sie irgend geruht haben könnten, für verlustig geachtet, oder daß diejenigen, welche wirklich erscheinen und sich legitimieren, für die rechtmäßigen Erben werden angenommen und ihnen als solchen der vorhandene Nachlaß werde ausgehändigt werden.«

»Im übrigen werden alle diejenigen, an welche gegenwärtige Ladung gerichtet ist, andurch angewiesen, zur Annahme der etwa künftig noch zu erlassenden Dekrete am Sitz des Gerichts Bevollmächtigte mittels gehöriger Urkunden zu bestellen.«

»Hiernächst ist am 25. November 1837 eine nach Namen, Stand und Herkunft völlig unbekannte Dame, welche das Schloß gleichzeitig mit obengenanntem Herrn Vavel de Versay oder L. C. van der Valck bewohnt hat, ohne bekannte Leibeserben oder Testament verstorben. Damals ist der Nachlaß dieser Dame zwar gerichtlich verzeichnet, auf besonderes Bitten des Herrn Vavel de Versay oder L. C. van der Valck aber diesem gegen bare Erlegung des Schätzungswertes von eintausendvierhundertsiebzig Fl. rhein. überlassen, diese Summe aber einstweilen als ein Depositum verwahrt worden. Unter den Papieren des mehrgenannten Herrn etc. de Versay oder etc. van der Valck haben sich indes auch eine Reihe aus Mans im Jahre 1798 und 1799 datierte Briefe einer Frau gefunden, welche ohne Zweifel an den mehrgenannten Verstorbenen gewichtet und mit

Angnés Berthelmy née Daniels

unterzeichnet sind. Der Inhalt dieser Briefe, verbunden mit andern Umständen, lassen die Annahme zu, daß die Verfasserin der Briefe mit der am 25. November 1837 im Schlosse zu Eishausen verstorbenen Dame vielleicht identisch gewesen sein könnte. Erst in den letzten Tagen ist uns aber von selten des hiesigen Hofkirchenamtes auf Verlangen noch mitgeteilt worden: Herr de Vavel habe gleich nach dem Tode seiner Lebensgefährtin der pfarramtlichen Aufforderung zur Angabe des Namens etc. derselben zu entsprechen sich geweigert, später aber, auf das Versprechen, seine Angaben bis nach seinem Ableben verschwiegen zu halten, erklärt, sie heiße Sophia Botta, sei ledigen Standes, aus Westfalen und achtundfünfzig Jahre alt.«

»Ob indes diese Angaben gegründet sind, oder nicht, ist bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen.«

»Es werden daher nunmehr auch alle diejenigen, welche an den Nachlaß der fraglichen unbekannten Dame Erb- oder sonst irgend welche Ansprüche zu haben glauben, andurch vorgeladen, in dem oben bestimmten Termine

den 30. Juni 1846

vor dem unterzeichneten Gerichte gehörig zu erscheinen und ihre Ansprüche anzumelden, unter der Verwarnung, daß die Nichterscheinenden mit ihren etwaigen Erb- oder sonstigen Rechten für ausgeschlossen und derselben für verlustig erklärt, der in Gewahrsam befindliche Nachlaß aber entweder denen, welche erscheinen und sich dazu legitimiren, oder dem Fiscus, als herrenloses Gut, werde hinausgegeben werden.«

Beschlossen Hildburghausen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, am 2. Juni 1845.

Herzoglich S. M. Kreis- und Stadtgericht
daselbst,

E. Rommel.«

Infolge dieser Bekanntmachung erschien ein Herr van der Valk aus Holland, von einem Rechtsanwalt begleitet, in Hildburghausen, wußte sich als Verwandter des Leonardus Cornelius van der Valk zu legitimieren und erhielt den Nachlaß des »Grafen« ausgehändigt. Man vernahm bei dieser Gelegenheit, daß die Verwandten des Verstorbenen ein schwunghaftes Handelsgeschäft betreiben.

Die Leser werden nun vielleicht meinen, mit diesen Nachrichten sei die Glorie meines wunderbaren Einsiedlers merklich getrübt und sein Geheimnis habe eine ziemlich alltägliche Lösung gefunden.

Aber auch angenommen, daß in diesen aktenmäßigen Daten die Lösung des Geheimnisses wirklich gegeben wäre, und daß hinter dem weggezogenen Schleier weder der grauenhafte Anblick eines Verbrechens, noch der Glanz eines politisch großen Lebens sich zeigte, so mußte doch noch gefragt werden, ob denn die psychologische Merkwürdigkeit dieses vierzigjährigen Einsiedlerlebens an Bedeutung verloren habe, oder ob sie nicht vielmehr eben durch die Annahme erhöht werde, daß die Verbannung des wunderbaren Mannes eine freiwillige war.

Aber jene Annahme selbst, welche das Geheimnis als enthüllt betrachtet und nichts weiter als eine psychologische Merkwürdigkeit übrig läßt, ist ganz unstatthaft.

Das Geheimnis ist noch nicht enthüllt. Selbst die einzige Entdeckung, die man gemacht zu haben meint – der Name – ist noch nicht konstatiert. Ich wage dies zu behaupten, ohne damit die Umsicht und Gewissenhaftigkeit des Gerichts auch nur im Entferntesten zu bezweifeln.

Sehen wir die angebliche Entdeckung etwas näher an.

Unter den Papieren, die man in der Wohnung des Verstorbenen findet und deshalb für sein Eigentum hält, befindet sich ein Paß auf den Namen Leonardus Cornelius van der Valck und ein Taufzeugnis, auf denselben Namen lautend. Was ist daraus zu folgern? – Unter gewöhnlichen Umständen allerdings die sehr wahrscheinliche Annahme, daß der Verstorbene Inhaber des Passes gewesen sei, und daß dieser und der entsprechende Taufschein die Personalien desselben enthalten. Eine Gewißheit aber kann sich in dem vorliegenden Falle um so weniger ergeben, als die Personalbeschreibung des dreißigjährigen Gesandtschaftssekretärs, die im Jahre 1799 ein Pariser Paßexpedient gab, in ihrer Vergleichung mit dem sechsundsiebzigjährigen Greis, den das Gericht im Jahre 1845 auf dem Totenbette besichtigte, zu keinem nur irgend beweisenden Resultate führen konnte. Es bleibt also bei der Vermutung; aber diese Vermutung selbst, soviel sie unter gewöhnlichen Umständen für sich hat, verliert an Grund unter den ungewöhnlichen Umständen, die wir bei dem Toten in Eishausen finden.

Der Graf trug nicht, wie andere Leute, seinen Paß mit sich herum, um ihn zu seiner Legitimation andern Leuten unter die Augen zu halten. Er hat seit vierzig bis fünfundvierzig Jahren nirgends einen Paß vorgewiesen; er hat dies vielmehr unter allen Umständen verweigert. Seit mehr als vierzig Jahren schien sein ganzes Leben an die Aufgabe geknüpft, seinen Namen zu verhüllen, das Publikum mit einem falschen Namen irrezuführen. Und nun soll man glauben, daß der Mann, der seit fast einem halben Jahrhundert mit der ganzen Zähigkeit seines Wesens das Geheimnis seines Namens gehütet, dieses mit sterbender Hand von den sieben Siegeln gelöst und es zur leichtern Kenntnisnahme des Gerichts neben seinem Sterbelager ausgebreitet habe? Und dieses soll er gethan haben aus dem einzig denkbaren Grunde, um seinen reichen Verwandten, die er nie gesehen, eine kleine Erbschaft von fünfzehntausend Gulden einzuliefern? Denn mit der bloßen Nennung seines Namens war ja nur dies erreicht; er hatte nicht die Enthüllung des Geheimnisses seines Lebens, wozu ihn vielleicht auf dem Sterbebette sein Gewissen oder wohlmeinende Rücksichten hätten drängen können, gegeben, sondern nur einige Daten, die er doch vierzig Jahre lang zu verschweigen Grund hatte. Sieht eine solche Halbheit dem Manne ähnlich, dessen Leben und Wesen wir beschrieben haben?

Die natürlichere Annahme wäre fast die, daß der Mann der mit dein Namen Vavel de Versay hatte irreleiten wollen, auch mit dem Namen L. C. van der Valck täuschte. Er brauchte zu dieser letzten Täuschung kein anderes Mittel, als: Paß und Taufschein eines Herrn L. C. van der Valck, die er vielleicht durch irgend einen Zufall oder mit Absicht einmal in seine Hände bekommen hatte, unberührt unter seinen Papieren liegen zu lassen.

Das Gericht hat nun zwar neben jenen beiden Dokumenten noch andere Papiere gefunden – eine Reihe von Briefen, aus welchen hervorgeht, daß die Verwandten des L. C. van der Valck von Holland her mit dem Geheimnisvollen im Schlosse bis zu seinem Tode in Korrespondenz standen und diesen also wohl selbst für den L. C. van der Valck hielten. Indes auch diese Papiere konnten einen evidenten Beweis der Indentität der Personen nicht liefern; und das Gericht hatte daher ganz Recht, nicht mehr zu sagen, als: »aus den Papieren (an sich) geht fast ohne Zweifel hervor, daß der Verstorbene, nicht wie er sich nannte, sondern L. C. van der Valck geheißen hat.«

Und hat nun der Herr van der Valck, welcher im Termine am 30. Juni 1846 erschien und Erbansprüche anbrachte, etwa die noch fehlenden Beweisgründe beigebracht? Nur so viel scheint gewiß: er hat den Nachweis geliefert, daß die van der Valcks in Holland mit demselben Manne, dessen Papiere im Schlosse zu Eishausen sich finden, als nur ihrem Verwandten korrespondiert haben, und daß derselbe aus dem Valck'schen Familienvermögen Renten bezogen hat. Es verlautet aber zugleich in sehr glaubwürdiger Weise, daß das Gericht trotz dieses Nachweises Anstand genommen habe, den Nachlaß des Einsiedlers der Familie van der Valck auszuantworten, und daß die Aushändigung dieses Nachlasses erst mit Hilfe diplomatischer Vermittelung, welche die holländische Gesandschaft bei dem Gouvernement in Meiningen eintreten ließ, erlangt worden sei. Wir zweifeln nicht, daß diese Auslieferung ein Akt der Billigkeit war; denn es scheint ja der Beweis geliefert, daß der Nachlaß; des Unbekannten aus van der Valckschen Renten angesammelt worden war, und es wurden auch die Rechte dritter Personen nicht verletzt; denn solche waren in dem Präclusivtermine nicht angemeldet worden und daher rechtlich erloschen, und die Erbschaft fiel, wenn die van der Valckschen Ansprüche aus Mangel hinreichender Begründung zurückgewiesen wurden, als herrenloses Gut dem Fiscus zu, der damit nach Gutdünken schalten konnte. Gewiß ist nur aber dies, daß ein evidenter Beweis der Identität nicht geliefert worden ist, und zwar einfach aus dem Grunde, weil es überhaupt unmöglich ist, unter Umständen, wie die vorliegenden, einen solchen Beweis zu führen.

Ich gehe dabei einfach von dem Satze aus, daß das Medium schriftlicher Dokumente allein für die Führung eines evidenten Beweises der Identität der Person unzureichend ist. Daß Dokumente, die neben einem Toten sich finden, wirklich auf diesen sich beziehen, muß erst durch Zeugen dargethan werden, welche diese Person selbst und ihre Beziehung zu den Dokumenten aus Erfahrung gekannt haben. Eine solche Zeugenschaft aber fehlt für die im Schlosse zu Eishausen gefundenen Papiere.

Der Herr van der Valck, der mit einem Anwalte aus Holland kommt, behauptet zwar, der Verstorbene sei sein Verwandter Leonardus Cornelius gewesen; seine Behauptung wird durch Thatsachen unterstützt und gewiß durch subjektive Überzeugung getragen. Aber der evidente Beweisgrund fehlt. Er hat den Mann im Schlosse nie gesehen; er bekennt sogar, daß nie ein Glied der Valckschen Familie das Schloß in Eishausen betreten und in dem Bewohner jenen Verwandten erkannt, ja daß unter den jetzt noch lebenden Gliedern der Valckschen Familie nicht eines ist, welches den Leonardus Cornelius je gesehen hätte. Es ist überhaupt in der weiten Welt kein Zeuge aufzutreiben, der behaupten könnte: ich habe den Mann im Schlosse als einen van der Valck erkannt; ja, kein Mensch in der Welt kann sagen: ich habe aus dem Munde des Mannes selbst gehört, er sei ein van der Valck. Läge der Einsiedler noch auf dem Totenbette, seine Verwandten würden suchen, die Familienzüge in ihm zu erkennen; aber so modert er schon im Grabe.

Der Fremde legt Briefe vor, welche die Valck'sche Familie aus dem Schlosse in Eishausen erhalten hat; sie stimmen zu der Handschrift von Skripturen, die man im Schlosse zu Eishausen findet; aber niemand kann eigentlich behaupten, daß die Handschrift hier und dort die des Toten sei. Der Mann hat seine Schriftzeichen, wo er auch solche hinausgegeben hat, immer wieder sorgsam eingezogen, als fürchte er von ihnen Verrat seines Geheimnisses. Niemand hat auch nur eine Zeile auszuweisen, von der er behaupten könnte, sie sei von der Hand des Toten geschrieben. Eine Rekognition der Handschrift, welche die Verwandten aus Holland produzieren, kann also nicht stattfinden.

Und der Behauptung der Familie van der Valck steht die Thatsache gegenüber, daß der Mann selbst sich öffentlich Vavel de Versay, nicht van der Valck genannt hat. Ja, jener Behauptung steht noch eine Erklärung entgegen – eine Erklärung, die der Verstorbene selbst gegeben hat, ohne einen denkbaren Zweck des Betrugs; eine Erklärung, die ihm in einem Augenblick entfallen ist, wo sein ganzes Gemüt in Schmerz aufgelöst schien, in einem Augenblick, wo seine Zurückgezogenheit »nur noch eine freiwillige« und von der Entdeckung seines Geheimnisses nichts mehr für ihn zu fürchten war – diese Erklärung findet sich in dem Briefe, den der Graf, mit der Versicherung, daß er von seiner Lebensgefährtin an ihn geschrieben gewesen sei, seiner Korrespondentin in Hildburghausen mitteilte. In diesem Briefe wird der Mann nicht Leonardus und nicht Cornelius, sondern Ludwig genannt. Sollen wir diese Notiz, unter solchen Umständen gegeben, so leicht als Falsum über Bord werfen?

Oder muß man dennoch zu der Annahme der Identität greifen, – eben deswegen, weil die Umstände keine andere Annahme zulassen?

Nehmet ihr an, daß der Mann einmal einen Namen erlogen, so ist nur ein Schritt zu der andern Annahme, daß er auch ein anderes Mal gelogen und den Namen van der Valck usurpiert habe. Und sehet ihr einmal den Faden des Argwohns so weit ausgesponnen, daß er alle Maschen des Schleiers eines vierzigjährigen Geheimnisses bildet, so dürft ihr nur das Verbrechen eines Eugen Aram annehmen, und der Unbekannte ist in dem Besitz der Dokumente des von der Erde verschwundenen Leonardus C. van der Valck, und nur einige Vertrautheit mit den Familienverhältnissen derer van der Valck und nur eine kunstfertige Hand, die Schrift des toten Leonardus nachzuahmen, dürft ihr annehmen, und die Familie des van der Valck in Holland ist durch einen Betrug umstrickt, der thatsächlich bis zum Tode dessen fortdauert, der ihren Namen usurpiert hat und auch nach dem Tode den wahren Namen des Betrügers der Entdeckung entzieht.

Ich will annehmen, daß die van der Valck die Spur ihres Anverwandten mit unbezweifelter Gewißheit bis zum Anfange dieses Jahrhunderts verfolgt haben. Sie wissen wohl mit Bestimmtheit, daß der Geheimnisvolle in Ingelfingen ihr Leonardus Cornelius war. Aber sie haben wohl nicht die Zeitung gelesen, die damals den Tod des Mannes von Ingelfingen berichtete, nicht jenes bestimmte Zeugnis des Schwäbischen Merkurs, daß der Leonardus Cornelius schon vor vierzig Jahren gestorben war. Oder wenn der Totgesagte nach Holland geschrieben hat: ich bin nicht tot, – ich lebe noch! – hat denn einer van der Valcks dem Schreiber ins Auge gesehen und sich überzeugt, daß es wirklich der Leonardus Cornelius ist, der noch lebt? Nein, das Angesicht ihres Verwandten haben die van der Valck seit jener Zeit nie wieder erblickt.

Nehmen wir an, daß jene Todesnachricht wahr, daß es also nicht der echte Leonardus Cornelius war, der in Hildburghausen auftauchte, sondern sein Doppelgänger, sein Ebenbild, der dieselbe Dame, denselben Diener mit sich führte, wie jener Leonardus in Ingelfingen, dann ist leicht zu erklären, weshalb der Mann sich in ein tiefes Geheimnis hüllte. Deswegen, kann man sagen, hat der Namenlose sich vor der Welt vergraben, deswegen im vierzigjährigen Gefängnis seine eigene Gestalt gehütet, daß sie nicht einem eingeweihten Auge zum Verräter seiner That werde: deswegen hat er den van der Valcks geschrieben, daß er, ihr Vetter, nur noch unter dem Namen Vavel de Versay existiere und der Welt abgestorben sein wolle, damit nicht etwa einer der vielen Bekannten des Leonardus einmal auf den Gedanken komme, nach Eishausen zu reisen, um den alten Freund wiederzusehen, und zurückbebe, wenn er einen untergeschobenen Leonardus finde; – deswegen namentlich hat er in vierzig Jahren nie einen van der Valck sein Angesicht sehen lassen. – Und der ergraute, schweigsame Kammerdiener, – hat vielleicht die Gestalt des toten Cornelius vor seiner Seele gestanden, als er auf seinem Totenbette nach dem Geistlichen rief, um ihm beichten?

Auf den Grund äußerer Erscheinungen läßt sich allerdings eine solche Hypothese aufbauen. Aber ein Blick auf den Charakter des Unbekannten, wie wir ihn mit einigen Zügen zu zeichnen gesucht haben, wird uns wenigstens geneigt machen, einem schwarzen Verdachte, wie er sich wohl an jene Hypothese knüpfen müßte, nicht Raum zu geben. Ich wenigstens halte eine Verschiedenheit der Personen für denkbar, ohne daß dadurch der Charakter meines Einsiedlers befleckt wird. Denn wenn einmal Hypothesen das wunderbare Geheimnis erklären sollen, so muß auch diese zulässig sein, daß der wahre Leonardus von Amsterdam lebend oder sterbend seinen Namen, seine Papiere, seine Renten einem andern übertragen hat, – vielleicht aber mit dem köstlichen Vermächtnis, das dieser hüten sollte, – mit dem unbekannten Weibe. Für diese Annahme wäre es von großer Bedeutung, zu ermitteln, ob der Verstorbene neben den van der Valckschen Renten noch andere Einkünfte bezogen. Die frühere Berechnung der Post, welche die Jahreseinkünfte des Grafen zu zwölftausend Gulden angab, und die Ermittelung des Gerichts, welche siebentausend Fl. angab, weisen, wenn sie richtig sind, auf das Dasein einer solchen Differenz hin.

Kehre ich aber selbst zu der thatsächlich am meisten begründeten Annahme zurück, daß der Geheimnisvolle, vierzig Jahre lang Unbekannte als Leonardus Cornelius van der Valck aus Amsterdam entdeckt sei, trete ich also mit diesem Namen ganz in die nackte Wirklichkeit, in den Bereich eines vornehmen, achtbaren holländischen Handelshauses, dann erst, weit entfernt, die Erklärung zu finden, verliere ich alle Fäden zur Enthüllung des Geheimnisses im Schlosse zu Eishausen vollends aus den Händen. Was in aller Welt, so frage ich, konnte den jungen, reichen, kräftigen, geistreichen Gesandtschaftssekretär Leonardus bewegen, in seinen besten Jahren aus einer aussichtreichen Laufbahn und von der Metropole der Welt sich loszureißen? War es eine Grille, eine hypochondrische oder misanthropische Laune? Im Charakter des Unbekannte findet sich keine Spur von einer solchen Stimmung, und eine solche selbst dauert nicht fünfundvierzig Jahre lang aus, ohne wenigstens in einzelnen hellen Augenblicken in ein natürliches Verhältnis zu den Menschen zurückzuspringen. Was konnte den jugendlichen Mann bestimmen, für sein ganzes Leben sich selbst für alle seine Freunde und Bekannte sterben zu lassen, allen seinen Verwandten für immer Lebewohl zu sagen? Was konnte dem reichen, nach dem litterarischen und politischen Treiben der Welt hinaus dürstenden Geiste diesen furchtbaren Bann auflegen, der ihm vierzig Jahre lang nur einige Worte an Handwerker und Bauern zu richten erlaubte, aber es nicht gestattete, ihn in mündlichen Verkehr auch nur mit einem Menschen seines Bildungsstandes zu setzen? Warum hat er sogar den Geistlichen des Orts, dem er sich mitteilte, mit dem er schriftlich lebte, nie gesprochen? Was hat diesem stürmischen Temperamente so furchtbar imponiert, daß es sich in vierzig Jahren, selbst bei manchen dringenden Veranlassungen nie über die Grenze dieses Banns hinausreißen ließ? Was in aller Welt läßt sich denken, das ihn gefährdet hätte, wenn er den Geistlichen, dem er schrieb auch gesprochen hätte? Warum hat der furchtlose, feurige Mann sich nicht einmal auf die Gassen des Dorfes hinausgewagt? Was wäre dabei gewagt gewesen, wenn die Bauern den Leonardus Cornelius gesehen und gegrüßt hätten? Wozu dieses Geheimnis? Und wozu der große, auffallende Apparat zur Bewahrung des Geheimnisses, der mehr verdächtigte als beruhigte? Warum hat der Mann sich einen falschen Namen beilegen lassen? Warum selbst bei allem Andringen der Regierung den Paß verweigert? Der Paß wäre ja ausreichend gewesen, er hätte die Ruhe des Einsiedlers weit vollkommner geschützt, als der Grafentitel und der Name Vavel de Versay, an den niemand recht glaubte. Wie ruhig und unangefochten hätte man den reichen Holländer in seiner Wunderlichkeit in Eishausen fortleben lassen!

Ist es wirklich der unbedeutende und unbescholtene Gesandtschaftssekretär van der Valck gewesen, der in das Schloß von Eishausen eintrat und dort starb, dann drängen alle Umstände zu der Annahme, daß er nicht der Held des unentwickelten Dramas gewesen ist, sondern nur der Diener, – der Hüter eines großen Geheimnisses, – eines Geheimnisses, das wichtig, drängend und vielleicht lohnend genug war, um an seine Hut ein ganzes Leben, das Leben eines an Aussichten, an allen Glücksgütern und an geistiger Begabung reichen Mannes zu setzen.

Und mit dieser Annahme stehen wir wieder an der verschlossenen Zelle, in welcher die Dame dreißig Jahre lang unzugänglich lebte, spüren um den hochumbuschten Garten herum, als das einzige Stück Erde, das ihr Fuß betrat, stehen auf dem schon eingesunkenen Grabhügel im hohen Berggarten zu Hildburghausen, der die Geheimnisvolle nun für immer verschließt.

Wer ist die Dame gewesen? Welches Geschick hat das jugendlich blühende Geschöpf aus der Welt gerissen und in ein einsames Schloß begraben, das sie nur verlassen durfte, als das Grab sie in noch festere Hut nahm.

Es versteht sich von selbst, daß das Gericht diese Frage auch dem Verwandten des Cornelius Leonardus vorgelegt hat. Und was hat dieser geantwortet? – Er hat vollgültige Dokumente für den Beweis seiner Verwandtschaft mit Leonardus Cornelius vorgelegt, aber er hat erklärt: Weder ich, noch meine Verwandten in Holland haben gewußt, daß unser Verwandter in Eishausen mit einer Dame lebe; wer die Dame gewesen sei, wissen wir nicht. Also seinen eigenen Verwandten hat »der Graf« das Dasein der Dame im Schlosse verhehlt?!

Was hat das Gericht über die Dame zu ermitteln vermocht?

Nichts, als daß unter den Papieren des Verstorbenen sich eine Reihe von Briefen einer Frau findet, »welche ohne Zweifel an den Verstorbenen gerichtet und mit Agnés Berthelmy née Daniels unterzeichnet sind, und deren Inhalt verbunden mit andern Umständen, die Annahme zulassen, daß die Verfasserin der Briefe mit der am 25. November 1837 im Schlosse zu Eishausen verstorbenen Dame vielleicht identisch gewesen sein könnte,« – und neben dieser gerichtlichen Erhebung die Angabe des Hofkirchenamts, daß Herr de Vavel gleich nach dem Tode seiner Lebensgefährtin erklärt habe, sie heiße Sophia Botta, sei ledigen Standes, aus Westphalen und achtundfünfzig Jahre alt, – eine Erklärung, über deren Grund oder Ungrund nichts zu ermitteln gewesen.

Es werden in zahlreichen öffentlichen Blättern alle diejenigen, welche an den Nachlaß der fraglichen unbekannten Dame Erb- oder sonst irgend welche Ansprüche zu haben glauben, vorgeladen, binnen Jahresfrist vor dem Gerichte zu erscheinen; – deutsche, holländische, französische und englische Blätter excerpieren überdies die Bekanntmachung und geben ihrem Publikum das Rätsel zur Lösung; es wird eine hübsche Erbschaft von eintausendvierhundertsiebzig Fl. geboten. Aber niemand meldet sich dazu.

Die einzige Auskunft, die auf eine Spur zu helfen scheint, giebt eine Korrespondenz aus Heidelberg in der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Sie lautet:

»In ihrer Zeitung ist gesagt, daß in dem Nachlasse des van der Valck sich Briefe von einer Dame Berthelmy geb. Daniels vorgefunden hätten, welche von der geheimnisvollen Dame herrühren könnten. Wahr ist, daß eine geborne Daniels, verehelichte Berthelmy, Ausgangs der neunziger Jahre in Frankreich lebte. Diese Frau, aus Köln stammend und mit einer gräflichen Familie Foy in Paris verwandt, muß nachher im jetzigen Rheinbayern wenigstens eine Zeitlang bei einem Verwandten gelebt haben, wo ihre Tochter, wahrscheinlich noch lebend, verheiratet war. Jener Berthelmy soll ein französischer General gewesen sein. Vielleicht führt diese Mitteilung, streng der Wahrheit treu, zu näherer Aufklärung der Geschichte.«

Aber auch diese Mitteilung hat zu keiner Aufklärung geführt. Weder die Ediktalladungen des Gerichts, noch die Wißbegierde und Neugierde der Journalistik des gebildeten Europa hat den Namen der Unbekannten in irgend einem Kirchenbuche, oder auch nur eine Lebensspur von ihr außerhalb des verzauberten Schlosses aufzufinden, keinen auch noch so entfernten Verwandten der Toten aufzutreiben vermocht.

War es in unserm, alles registrierenden Staate möglich, das Leben einer Frau so ganz spurlos von der Erde zu verwischen?

Bleiben wir zunächst stehen bei der eigenen Erklärung des Unbekannten, daß seine Lebensgefährtin Sophia Botta geheißen habe, und daß sie ledigen Standes und bürgerlicher Herkunft gewesen sei, so sprechen allerdings mehrere Umstände für die Wahrheit dieser Erklärung. Der Charakter des Grafen zeigte sich immer als wahrheitsliebend; in den vierzig Jahren seines Einsiedlerlebens hat ihn niemand einer Lüge zeihen können; denn die Verhüllung seines Inkognitos mit dem Namen Vavel de Versay war so deutlich eben nur als Verhüllung gegeben, daß sie nicht eine Lüge genannt werden kann. Auch nach dem Tode der Dame, in der großen Verlegenheit, in welche er durch das Gericht gedrängt wird, verschmäht er das zunächst liegende Auskunftsmittel, die Verstorbene für seine Gemahlin auszugeben. Er sagt bestimmt: »sie ist nicht meine Frau gewesen, ich habe sie nie dafür ausgegeben.« Sollte er nun neben dieser Erklärung eine geradezu lügenhafte Erklärung zu den Akten des Hofkirchenamts gegeben haben? Sollte er gerade in der Zeit, wo sein Gemüt durch den Schmerz über den Tod seiner Lebensgefährtin besonders weich gestimmt war, sollte er mitten unter den Ausdrücken dieses tiefen Schmerzes, die er seiner Korrespondentin in Hildburghausen zeigte, diese ohne alle Not durch Angabe falscher Personalien, selbst durch Mitteilung eines Briefes, der von der Verstorbenen herrühre, mit Betrug umstrickt haben? Alles das ist sehr unwahrscheinlich! Und wenn die Dame eine Berthelmy née Daniels war und wenn der Graf selbst nach seinem Tode diesen Namen durch ihre Briefe offenkundig werden lassen, warum hat er dem Kirchenamte wieder einen andern Namen angegeben, da er doch, wie wir wohl wissen, überzeugt sein konnte, daß der der geistlichen Stelle anvertraute Name sicher bis zu seinem Tode verschwiegen blieb. – Wenn aber einmal der Graf mit Sophia Botta einen falschen Namen, also wohl einen Namen, der garnicht in der Welt existierte, angegeben hätte, warum hätte er noch verlangt, daß dieser bis zu seinem Tode geheim bleiben solle? Was hätte er gewagt mit dem Namen, zu dem keine Person sich finden konnte?

Nehmen wir hiernach die Erklärung des Grafen für wahr an, und also auch die Angabe, daß die Verstorbene arm, von unbedeutendem Stande gewesen und keine Verwandten habe, so ist zwar sehr begreiflich, daß niemand zum Antritt der Erbschaft der Dame sich meldete. Aber wenn sich irgend Personalien erfinden lassen, welche die Lebensweise der Dame unerklärlich erscheinen lassen, so sind es eben die von dem Grafen erklärten Umstände. Eine arme, bürgerliche, vater- und mutterlose Waise, die keinen Verwandten mehr in der Welt hat – diese wird in das verzauberte Schloß geführt, mit Verehrung und zartester Aufmerksamkeit wie die Herrin desselben behandelt und mit einem unsäglichen Aufwand von großartigen Mitteln, mit einer, das ganze Leben des Mannes absorbierenden Resignation von diesem dreißig Jahre lang vor den Augen der Welt gehütet, wie ein kostbares Kleinod, das, der Welt geraubt, jeden Augenblick in Gefahr steht, entdeckt und wieder zurückgefordert zu werden. Die arme Waise, nach der niemand fragt, wird gehütet wie eine entführte Königstochter!

Das soll also die verwaiste Sophia aus Westphalen gewesen sein, die im Jahre 1807 auf der Wiese in Eishausen hinschwebte und den »Herrn,« wie einen »Diener« hinter sich hatte? Und der Herr hinter ihr, der stolze, feurige Graf, der sie, den Hut unter dem Arm, in den Wagen hebt, ist ihr Wohlthäter, ihr Erretter? Die arme Waise, zu der niemand sich bekennen will, obschon alle Tuben der Journalistik nach ihren Verwandten rufen, – also sie ist es, die man selbst vor den Augen der Bäuerinnen von Eishausen verbergen mußte, als ob jede derselben ihr Geheimnis entdecken könnte?!

Der Schlüssel, den der Graf uns zu dem Geheimnis der Unbekannten giebt, bricht ab, sobald wir ihn gebrauchen wollen, und die dunkle Pforte, hinter der die Geheimnisvolle lebte und starb, schließt sich nur noch fester.

Wenn ich, wie ich so gern möchte, an der Wahrheitsliebe des Grafen nicht zweifeln soll, so bleibt mir nur übrig, die sachlichen Personalien, die er für die Dame freiwillig angab – nämlich, daß sie eine Waise sei und ohne Verwandte, – buchstäblich oder in bildlichem Sinne für wahr zu halten, den Namen Sophia Botta, aber nicht für den ursprünglichen, sondern für einen, in früherer, verhängnisvoller Zeit auf die aus dem Verzeichnis der Lebenden gestrichene Frau übergetragenen und von ihr angenommenen Namen.

Zu der Annahme, daß die Unbekannte die französische Briefstellerin Agnés Berthelmy née Daniels gewesen sei, kann ich mich nicht verstehen, weil damit die eigenen Angaben des Grafen als unwahr, namentlich der von ihm so unverfänglich mitgeteilte deutsche Brief als untergeschoben betrachtet werden müßten, und weil auch andere Umstände mit einer solchen Annahme sich nicht in Einklang bringen lassen.

Damit nun aber auch der, nach dieser Seite hin sich richtenden Kritik ihr Recht werde, so will ich hier einen Aufsatz mitteilen, der mir von einer Stelle her zugesendet wurde, der ich Veranlassung hatte, meine Geschichte der Geheimnisvollen im Schlosse zu Eishausen im Manuskripte vorzulegen. Der Verfasser selbst ist mir unbekannt; aber es ist mir verbürgt und erhellet aus seinem Aufsatze selbst, daß ihm verstattet war, Einsicht in die aufgefundenen Papiere der Dame zu nehmen, und daß er mit Treue und Scharfsinn Notizen aus denselben gesammelt hat. Ich gebe den Aufsatz hier, obschon er meinem Scharfsinn ein sehr schlechtes Kompliment macht und durch schwunghafte, schöne Darstellung meinen einfach referierenden Stil sehr in Schatten stellt. Ich gebe ihn, um auch Ansichten hervortreten zu lassen, welche der meinigen widersprechen.


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