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Sechstes Kapitel.
Handelsverträge.

Wenn eine Nation sich durch einen Vertrag verpflichtet, entweder die Einfuhr gewisser Waren aus einem fremden Lande zu erlauben, die es aus keinem anderen Lande hereinläßt, oder die Waren des einen Landes von Zöllen zu befreien, denen es die Waren aller anderen Länder unterwirft, so müssen das Land oder wenigstens die Kaufleute und Industriellen des Landes, dessen Handel so bevorzugt wird, aus dem Vertrage notwendig großen Vorteil ziehen. Diese Kaufleute und Industriellen genießen in dem Lande, das sich gegen sie so gefällig zeigt, eine Art von Monopol. Das Land wird für ihre Waren ein ausgedehnterer und vorteilhafterer Markt: ausgedehnter deshalb, weil die Waren anderer Nationen ausgeschlossen oder höheren Zöllen unterworfen sind, so daß von den ihren mehr aufgenommen wird; vorteilhafter aber deshalb, weil die Kaufleute des bevorzugten Landes, da sie eine Art von Monopol genießen, ihre Waren oft zu einem besseren Preise verkaufen, als wenn sie dem freien Wettbewerb aller anderen Nationen ausgesetzt wären.

So vorteilhaft jedoch solche Handelsverträge für die Kaufleute und Industriellen des bevorzugten Landes sein mögen, so schädlich müssen sie notwendigerweise für die des begünstigenden Landes sein. Zum Schaden der letzteren wird einer fremden Nation ein Monopol zugestanden, und sie müssen oft die fremden Waren, die sie brauchen, teurer kaufen als wenn der Wettbewerb anderer Nationen zugelassen wäre. Der Teil ihrer eigenen Erzeugnisse, womit eine solche Nation fremde Waren einkauft, muß natürlich wohlfeiler verkauft werden, weil, wenn zwei Dinge gegeneinander vertauscht werden, die Wohlfeilheit des einen eine notwendige Folge der Teuerheit des andern, oder vielmehr nichts anderes als eben diese Teuerheit ist. Daher wird offenbar der Tausehwert ihrer jährlichen Erzeugung durch jeden solchen Handelsvertrag vermindert. Doch kann diese Verminderung kaum bis zu einem wirklichen Verluste gehen, sondern ist nur eine Verringerung des Gewinnes, den sie sonst gemacht hätte. Wenn auch die Nation ihre Waren wohlfeiler verkauft, als sie sie sonst verkaufen würde, so wird sie sie doch nicht leicht für weniger verkaufen, als sie sie selbst kosten, noch auch, wie das bei den Prämien der Fall ist, für einen Preis hingeben, der ihr das auf die Herstellung der Ware verwendete Kapital samt den gewöhnlichen Kapitalprofiten nicht zurückerstattet. Täte sie es, so könnte der Handel nicht lange seinen Fortgang haben. Mithin kann sogar das bevorzugende Land immer noch bei dem Handel gewinnen, wiewohl freilich weniger als es bei freiem Wettbewerb gewinnen könnte.

Gewisse Handelsverträge hat man jedoch nach ganz anderen Prinzipien für vorteilhaft gehalten, und ein handeltreibendes Land hat bisweilen einer fremden Nation für gewisse Waren ein Monopol gegen sich selbst zugestanden, weil es hoffte, daß es bei dem ganzen Handel zwischen ihnen jährlich mehr verkaufen als kaufen, und daß die Bilanz des Goldes und Silbers sich jährlich zu seinen Gunsten wenden werde. Nach diesem Prinzipe hat man den Handelsvertrag zwischen England und Portugal, der 1703 durch Methuen geschlossen worden ist, so sehr gepriesen. Folgendes ist eine wörtliche Übersetzung dieses Vertrages, der nur aus drei Artikeln besteht.

 

Erster Artikel.

Seine geheiligte Majestät der König von Portugal verspricht in seinem und seiner Nachfolger Namen, für alle Zukunft die Einfuhr der wollenen Tücher und übrigen wollenen Manufakturwaren der Briten zu gestatten, wie sie bis zum Verbote durch das Gesetz gebräuchlich gewesen ist, jedoch unter der Bedingung:

Zweiter Artikel.

Daß nämlich Seine geheiligte königlich großbritannische Majestät in ihrem eigenen und ihrer Nachfolger Namen verbunden sein soll, für alle Zukunft die Einfuhr der in Portugal gewachsenen Weine nach Großbritannien zu gestatten, so daß zu keiner Zeit, es mag zwischen den Königreichen Großbritannien und Frankreich Friede oder Krieg sein, von diesen Weinen unter dem Namen eines Zolles oder einer Abgabe oder unter irgendwelchem andern Titel, unmittelbar oder mittelbar, die Weine mögen in Pipen oder Oxhoften oder anderen Gefäßen nach Großbritannien gebracht werden, irgend Etwas weiter gefordert werden darf, als für eine gleiche Menge oder ein gleiches Maß französischer Weine nach Abzug oder Erlaß eines Drittels der Zölle oder Abgaben gefordert wird. Wenn aber jemals dieser Abzug oder Erlaß der Zollgebühren, der wie vorerwähnt eintreten soll, auf irgendeine Weise geschmälert oder unterlassen würde, so soll seine geheiligte Majestät der König von Portugal berechtigt und befugt sein, wiederum die Einfuhr der wollenen Tücher und der übrigen britischen wollenen Manufakturwaren zu verbieten.

 

Dritter Artikel.

Ihre Exzellenzen die Herren Bevollmächtigten versprechen und nehmen es auf sich, daß ihre oben genannten Herren diesen Vertrag genehmigen, und daß die Ratifikationen binnen zwei Monaten ausgewechselt werden.

 

Durch diesen Vertrag macht sich die Krone von Portugal anheischig, die englischen Wollenwaren auf demselben Fuße zuzulassen, wie vor dem Verbote, d. h. die Zölle, welche vor diesem Zeitpunkte entrichtet wurden, nicht zu erhöhen. Aber sie macht sich nicht anheischig, sie unter besseren Bedingungen zuzulassen, als die Wollenwaren anderer Nationen, z. B. Frankreichs oder Hollands. Die Krone von Großbritannien hingegen macht sich anheischig, die portugiesischen Weine zuzulassen, wenn sie nur Zweidrittel des Zolles bezahlen, der für französische, die mit ihnen am leichtesten in Konkurrenz kommen können, gezahlt wird. Insoweit ist also dieser Vertrag offenbar für Portugal vorteilhaft und für Großbritannien nachteilig.

Dennoch hat man ihn als ein Meisterstück der englischen Handelspolitik gepriesen. Portugal erhält jährlich aus Brasilien eine größere Menge Gold, als es in seinem inneren Verkehr zum Münzen oder zum Verarbeiten gebrauchen kann. Der Überschuß ist zu wertvoll, als daß man ihn müßig liegen und im Kasten verschlossen halten möchte; da er aber im Lande selbst keinen, vorteilhaften Markt findet, so muß er trotz allen Verbotes außer Landes geschickt und gegen etwas, was im Lande einen vorteilhafteren Markt hat, vertauscht werden. Ein großer Teil davon kommt jährlich nach England, als Bezahlung entweder für englische oder für solche Waren anderer europäischer Nationen, die über England bezahlt werden. Baretti wurde berichtet, daß das wöchentliche Paquetboot aus Lissabon, eine Woche wie die andere, mehr als fünfzigtausend Pfund in Gold nach England bringe. Die Summe ist wahrscheinlich übertrieben; sie würde sich auf mehr als zwei Millionen und sechsmalhunderttausend Pfund im Jahre belaufen, und so viel soll Brasilien nicht liefern können.

Vor einigen Jahren waren unsere Kaufleute mit der Krone Portugal unzufrieden. Gewisse Privilegien, die ihnen zwar nicht durch einen Vertrag, aber aus freiem Willen dieser Krone, wahrscheinlich auf ihr Ansuchen und gegen weit größere Begünstigungen, Verteidigung und Schutz von Seiten der Krone Großbritanniens verliehen worden waren, waren geschmälert oder widerrufen worden. Daher waren dieselben Leute, die sonst besonders daran interessiert waren, den portugiesischen Handel zu preisen, eher geneigt, ihn als minder vorteilhaft darzustellen als man ihn gewöhnlich ansah. Der bei weitem größte Teil, fast die ganze jährliche Goldeinfuhr sei, behaupteten sie nun, nicht für Rechnung Großbritanniens, sondern für Rechnung anderer europäischer Nationen, da die jährlich in Großbritannien eingeführten portugiesischen Früchte und Weine beinahe den ganzen Wert der dorthin geschickten britischen Waren aufwögen.

Nehmen wir jedoch an, daß sie ganz für Rechnung Großbritanniens war, und daß sie sich auf eine weit größere Summe belief, als Baretti zu denken scheint, so würde dieser Handel deshalb doch noch nicht vorteilhafter sein als jeder andere, bei dem wir für einen ausgeschickten Wert einen gleichen Wert an verzehrbaren Waren zurück erhielten.

Nur von einem sehr kleinen Teil dieser Einfuhr läßt sich annehmen, daß er als jährliche Vermehrung zu dem Geschirr oder zu den Münzen des Königreichs hinzukomme. Alles Übrige muß außer Landes geschickt und gegen allerlei verzehrbare Waren eingetauscht werden. Wenn aber diese verzehrbaren Waren unmittelbar gegen Erzeugnisse englischen Gewerbfleißes eingetauscht würden, so wäre das für England vorteilhafter, als wenn es erst mit diesen Erzeugnissen portugiesisches Gold und hintennach erst mit diesem Golde jene verzehrbaren Waren kaufen muß. Ein unmittelbarer auswärtiger Handel für den Konsum ist immer vorteilhafter als ein mittelbarer, und bei jenem bedarf es, um fremde Waren von gleichem Werte auf den heimischen Markt zu bringen, weit geringerer Kapitalien als bei dem zweiten. Wäre ein geringerer Teil der Industrie dazu verwendet worden, Waren für den portugiesischen Markt hervorzubringen, und ein größerer, um Waren für andere Märkte hervorzubringen, wo jene verzehrbaren Waren, nach denen in England Nachfrage ist, zu haben sind: so würde England besser dabei weggekommen sein. Es würde dann eines weit geringeren Kapitals als bisher bedurft haben, um sowohl das nötige Gold als auch die verzehrbaren Waren anzuschaffen. Mithin wäre ein erspartes Kapital übrig geblieben, das man zu anderen Zwecken hätte verwenden können, zur Hervorrufung einer zusätzlichen Menge von Gewerbefleiß und Erzielung eines größeren Jahreserzeugnisses.

Wenn auch Großbritannien von dem portugiesischen Handel gänzlich ausgeschlossen wäre, so würde es ihm doch durchaus nicht schwer fallen, sich all die jährlichen Zuschüsse an Gold zu verschaffen, die es jährlich zum Verarbeiten, zum Vermünzen oder zum auswärtigen Handel braucht. Gold ist wie jede andere Ware immer da oder dort für seinen Wert zu bekommen, wenn man diesen Wert nur hat und geben kann. Der jährliche Überschuß des Goldes in Portugal würde ja überdies doch immer außer Landes gehen und, falls ihn Großbritannien nicht wegführte, von irgendeiner anderen Nation weggeführt werden, die froh wäre, ihn für seinen Preis wieder zu verkaufen, geradeso wie es Großbritannien gegenwärtig macht. Freilich kaufen wir das Gold, indem wir es von Portugal kaufen, aus erster Hand, während wir es, wenn wir es von einer anderen Nation, Spanien ausgenommen, kauften, aus zweiter Hand kaufen und etwas teurer bezahlen müßten; allein der Unterschied wäre gewiß zu unbedeutend, als daß er die öffentliche Aufmerksamkeit verdienen würde.

Fast all unser Gold, sagt man, kommt aus Portugal. Mit anderen Nationen ist die Handelsbilanz ungünstig oder doch nicht sehr zu unseren Gunsten. Allein wir sollten bedenken, daß wir notwendig, je mehr Gold wir aus dem einen Lande einführen, umso weniger aus allen anderen einführen können. Der wirksame Begehr nach Gold ist wie der nach jeder anderen Ware in jedem Lande auf eine bestimmte Menge beschränkt. Werden neun Zehntel dieser Menge aus dem einen Lande eingeführt, so bleibt nur noch ein Zehntel aus allen übrigen einzuführen. Je mehr überdies Gold aus diesem oder jenem Lande jährlich über das, was man zum Verarbeiten und Vermünzen braucht, eingeführt wird, desto mehr muß notwendigerweise in andere Länder wieder ausgeführt werden, und je mehr jener unbedeutendste Gegenstand der modernen Politik, die Handelsbilanz, mit diesem oder jenem Lande zu unseren Gunsten steht, um so mehr muß sie ja mit manchem anderen Lande gegen uns stehen.

Dennoch forderten auf diesen törichten Wahn hin, daß England nicht ohne den portugiesischen Handel bestehen könne, Frankreich und Spanien zu Ende des letzten Krieges ohne alle Beleidigung oder gegründete Ursache von dem Könige von Portugal, daß er allen britischen Schiffen seine Häfen verschließen und zur Sicherheit dieser Ausschließung französische oder spanische Garnisonen in dieselben aufnehmen solle. Hätte der König von Portugal sich diesen schimpflichen Zumutungen unterworfen, die ihm sein Schwager, der König von Spanien, stellte, so wäre dadurch Britannien eines weit größeren Übels ledig geworden, als der Verlust des portugiesischen Handels ist, der Last nämlich, einen höchst schwachen Bundesgenossen zu unterstützen, so bar aller Mittel zu seiner Selbstverteidigung, daß ihn die ganze Macht Englands, wenn sie auch allein zu diesem Zwecke verwendet worden wäre, doch schwerlich noch einen Feldzug hindurch hätte verteidigen können. Zwar würde der Verlust des portugiesischen Handels diejenigen Kaufleute, die sich damals damit abgaben, in große Verlegenheit gebracht haben, da sie vielleicht ein oder zwei Jahre lang keine gleich vorteilhafte Art, ihre Kapitalien unterzubringen, ausfindig gemacht hätten; allein darin würde auch wahrscheinlich der ganze Nachteil bestanden haben, den England von diesem bemerkenswerten Stück Handelspolitik zu leiden gehabt hätte.

Die große jährliche Einfuhr an Gold und Silber ist weder zum Verarbeiten noch zum Vermünzen, sondern für den auswärtigen Handel bestimmt. Ein mittelbarer Handel für den Konsum läßt sich mittels dieser Metalle weit vorteilhafter betreiben als mit fast allen anderen Waren. Da sie das allgemeine Werkzeug des Handels sind, so werden sie leichter für alle anderen Waren als Gegenwert angenommen als sonst irgendein Gut, und da sie bei einem großen Werte nur einen geringen Umfang haben, so verursacht es weniger Kosten, sie von einem Orte zum anderen hin- und zurückzubringen als irgendeine andere Ware und sie verlieren durch den Transport weniger an ihrem Werte. Daher ist unter allen Waren, die in einem fremden Lande lediglich zu dem Zwecke gekauft werden, um wieder in einem anderen gegen andere Waren gekauft oder vertauscht zu werden, keine so bequem als Gold und Silber. Darin nun, daß er allen mittelbaren Handel für den Konsum, den Großbritannien treibt, erleichtert, besteht der hauptsächlichste Vorteil des portugiesischen Handels; und wenn dies auch kein außerordentlich großer Vorteil ist, so ist er immer doch von einiger Bedeutung.

Daß jede jährliche Vermehrung, die nach verständiger Annahme an den Geschirren oder den Münzen des Königreichs vorgenommen werden kann, nur eine sehr geringe jährliche Einfuhr an Gold und Silber erfordere, ist wohl einleuchtend genug; und wenn wir auch keinen unmittelbaren Handel mit Portugal trieben, so würde diese geringe Menge doch immer da oder dort sehr leicht zu haben sein.

So bedeutend auch das Goldschmiedegewerbe in Großbritannien ist, so wird doch der größte Teil des neuen Geschirrs, das die Goldschmiede jährlich zum Verkauf bringen, aus anderem alten Gold- und Silbergeschirr eingeschmolzen, so daß die jährliche Vermehrung, die an dem gesamten Geschirr des Königreichs vorgenommen wird, unmöglich sehr groß sein, und nur eine sehr geringe jährliche Einfuhr erfordern kann.

Dasselbe gilt für die Münze. Es wird sich, so nehme ich an, niemand einbilden, daß auch nur der größere Teil dessen, was jährlich aus der Münze hervorgeht, und was sich vor der letzten Reform der Goldmünze in zehn Jahren nacheinander jährlich auf mehr als achtmalhunderttausend Pfund Sterling in Gold belief, ein jährlicher Zuwachs zu dem vorher im Königreiche umlaufenden Gelde gewesen sei. In einem Lande, wo die Prägungskosten von der Regierung bestritten werden, kann der Wert der Münze, selbst wenn sie ihr volles gesetzliches Gewicht an Gold und Silber hat, doch niemals viel größer sein, als der Wert einer gleichen Menge ungemünzten Metalls, weil es nur die Mühe eines Ganges nach der Münze und ein Warten von wenigen Wochen kostet, um sich für eine Menge ungemünzten Goldes und Silbers eine gleiche Menge in Münzen zu verschaffen. Aber in jedem Lande ist der größere Teil des umlaufenden Geldes fast immer mehr oder weniger abgeschliffen oder weicht sonstwie von seinem gesetzlichen Gewicht ab. In Großbritannien war dies vor der letzten Reform meistens der Fall, da das Gold um mehr als zwei Prozent, und das Silber um mehr als acht Prozent unter seinem gesetzlichen Gewichte war. Wenn man aber mit vierundvierzig und einer halben Guinee, die ihr volles Gewicht, nämlich ein Pfund Gold hatten, nur sehr wenig mehr als ein Pfund ungemünztes Gold kaufen konnte, so konnte man mit vierundvierzig und einer halben Guinee, an deren Vollwichtigkeit etwas fehlte, kein Pfund Gold kaufen, sondern mußte noch etwas zulegen, um das Fehlende zu ersetzen. Der laufende Marktpreis des Barrengoldes war also damals, statt daß er mit dem Münzpreise, d. h. mit 46 L. 14 sh. 6 d., hätte gleich sein sollen, ungefähr 47 L. 14 sh. und zuweilen achtundvierzig Pfund Sterling. Da jedoch der größte Teil des Geldes in diesem herabgekommenen Zustande war, so konnte man mit vierundvierzig und einer halben Guinee, die frisch aus der Münze kamen, nicht mehr Güter auf dem Markt kaufen, als mit den gewöhnlichen Guineen, weil sie, wenn sie in die Kassen der Kaufleute gekommen und mit dem übrigen Gelde vermengt waren, ohne viele Mühe, die jene Differenz nicht wert war, nicht mehr ausgeschieden werden konnten. Sie galten wie alle anderen Guineen nicht mehr als 46 L. 14 sh. 6 d. Wurden sie aber in den Schmelztiegel getan, so brachten sie ohne merklichen Verlust ein Pfund reines Gold, das jederzeit für 47 L. 14 sh. und 48 L. in Gold oder Silber, die alle Zwecke des Geldes ebensogut als die eingeschmolzenen erfüllten, verkauft werden konnte. Folglich war bei dem Einschmelzen des neugeprägten Geldes ein offenbarer Profit, und es wurde auch so augenblicklich vorgenommen, daß keine Vorsicht der Regierung es verhindern konnte. Die Arbeiten der Münze glichen in dieser Hinsicht dem Gewebe der Penelope: was am Tage gemacht worden war, wurde des Nachts wieder ungeschehen gemacht. Die Münze war nicht sowohl damit beschäftigt, eine tägliche Geldvermehrung hervorzubringen, als nur den besten Teil des Geldes, der täglich eingeschmolzen wurde, wieder herzustellen.

Müßten die Privatleute, die ihr Gold und Silber in die Münze bringen, die Prägungskosten selbst tragen, so würde das den Wert dieser Metalle ebenso erhöhen, wie die Façon den Wert der Gold- und Silberwaren erhöht. Gemünztes Gold und Silber hätte dann einen höheren Wert als ungemünztes. Der Schlagschatz würde, wenn er nicht übermäßig hoch wäre, den Barren den ganzen Wert der Abgabe zusetzen, da die Regierung überall das ausschließliche Münzprivilegium hat, und kein Geldstück wohlfeiler auf den Markt kommen kann als wofür sie es zu liefern für gut findet. Wäre die Abgabe freilich übermäßig hoch, d. h. betrüge sie weit mehr als den wirklichen Wert der zum Ausmünzen erforderlichen Arbeit und Kosten, so würden sowohl im Lande, als außerhalb des Landes Falschmünzer sich durch die große Differenz zwischen dem Werte der Barren und dem des ausgemünzten Geldes reizen lassen, eine solche Menge Geldes nachzumachen, daß der Wert des Landesgeldes dadurch herunterkäme. Indeß hat man doch in Frankreich, obgleich der Schlagschatz dort acht Prozent beträgt, keinen merklichen Nachteil dieser Art bemerkt. Die Gefahren, denen ein Falschmünzer überall ausgesetzt ist, wenn er sich in dem Lande aufhält, dessen Geld er nachmacht, und denen seine Agenten und Korrespondenten ausgesetzt sind, wenn er sich in einem anderen Lande aufhält, sind viel zu groß, als daß man sie für einen Profit von sechs oder sieben Prozent auf sich nehmen möchte.

Der französische Schlagschatz erhöht den Wert des gemünzten Geldes über das Verhältnis seines Gehaltes an reinem Golde. So wurde durch das Edikt vom Januar 1726 Siehe: Dictionnaire de Monnoies, tom. II. article Seigneurage, p. 489, par M. Abot de Bazinghen, Conseiller-Comissaire en la Cour des Monnoies à Paris. der Münzpreis des feinen Goldes von vierundzwanzig Karat auf 740 Livres 9 Sous 1 1/11 Denier bestimmt, die Mark auf acht Pariser Unzen gerechnet. Die französische Goldmünze enthält, wenn man von dem Remedium absieht, einundzwanzig und dreiviertel Karat feines Gold und zwei und ein Viertel Karat Zusatz. Die Mark des gesetzlichen Goldes ist also nicht mehr wert, als ungefähr 671 Livres 10 Deniers. In Frankreich wird aber diese Mark gesetzlichen Goldes zu dreißig Louisd'or, jeder zu 24 Livres, mithin zu 720 Livres ausgeprägt. Folglich erhöht das Münzen den Wert einer Mark gesetzlichen Barrengoldes um die Differenz zwischen 671 Livres 10 Deniers und 720 Livres, d. h. um 48 Livres 19 Sous und 2 Deniers.

Ein Schlagschatz mag in vielen Fällen den Profit vom Einschmelzen neuer Münzen ganz aufheben und wird ihn in allen Fällen verringern. Dieser Profit entsteht immer aus der Differenz zwischen der Menge Metalles, die die umlaufende Münze eigentlich haben sollte und die sie wirklich hat. Beträgt diese Differenz weniger als den Schlagschatz, so entsteht Verlust statt Profit. Ist sie dem Schlagschatz gleich, so findet weder Profit noch Verlust statt. Ist sie größer als der Schlagschatz,(so kommt zwar einiger Profit heraus, aber nicht so viel, als wenn es gar keinen Schlagschatz gäbe. Wenn z. B. vor der letzten Reform der Goldmünze ein Schlagschatz von fünf Prozent genommen worden wäre, so würde beim Einschmelzen der Goldstücke ein Verlust von drei Prozent gewesen sein. Hätte der Schlagschatz zwei Prozent betragen, so wäre weder Profit noch Verlust gewesen. Hätte der Schlagschatz ein Prozent betragen, so war ein Profit dabei gewesen, aber nur ein Profit von einem statt von zwei Prozent. Es ist also überall, wo das Geld zugezählt und nicht zugewogen wird, ein Schlagschatz das wirksamste Vorbeugungsmittel gegen das Einschmelzen des Geldes, und eben deswegen auch gegen seine Ausfuhr. Eingeschmolzen oder ausgeführt werden aber gewöhnlich nur die schwersten und besten Stücke, weil an ihnen der meiste Profit zu machen ist

Das Gesetz, das zur Aufmunterung des Münzens dieses von Abgaben frei machte, wurde zuerst unter der Regierung Karls des Zweiten auf eine beschränkte Zeit erlassen und dauerte später vermöge verschiedener Verlängerungen bis zum Jahre 1769 fort, wo es zu einem immerwährenden Gesetze gemacht wurde. Die englische Bank ist oft genötigt, Barren nach der Münze zu schicken, um ihre Kasse wieder mit Geld zu füllen, und man dachte wahrscheinlich, daß es für sie vorteilhafter sei, wenn das Münzen auf Kosten der Regierung, als wenn es auf ihre eigenen geschähe. Vermutlich machte auch die Regierung jenes Gesetz aus Gefälligkeit gegen jene große Gesellschaft zu einem immerwährenden. Sollte jedoch der Gebrauch, das Gold zuzuwägen, abkommen, was wegen seiner Unbequemlichkeit sehr leicht geschehen kann, sollte die englische Goldmünze wieder zugezählt werden, wie es vor der letzten Umschmelzung der Fall war, so dürfte diese große Gesellschaft vielleicht finden, daß sie in diesem, wie in manchen anderen Fällen, ihr eigenes Interesse gehörig verkannt hat.

Da vor der letzten Umschmelzung das englische Goldgeld um zwei Prozent unter ihrem gesetzlichen Gewicht war und es keinen Schlagschatz gab, war es um zwei Prozent weniger wert als die Menge gesetzlichen Barrengoldes, welche es eigentlich enthalten sollte. Wenn daher jene große Gesellschaft Goldbarren kaufte, um sie ausmünzen zu lassen, so mußte sie dafür zwei Prozent mehr bezahlen, als sie nach dem Ausmünzen wert waren. Hätte es hingegen einen Schlagschatz von zwei Prozent gegeben, so würde das gewöhnliche Goldgeld, obgleich um zwei Prozent unter ihrem gesetzlichen Gewicht, dennoch mit der Menge gesetzlichen Goldes, die es hätte enthalten sollen, gleichen Wert gehabt haben; denn es hätte der Wert der Façon in diesem Falle ersetzt, was an Gewicht abging. Freilich hätte die Bank den Schlagschatz zu zahlen gehabt, und da dieser zwei Prozent betrug, so wäre der Verlust bei dem ganzen Geschäfte zwei Prozent gewesen, also gerade so viel aber durchaus nicht mehr, als der Verlust wirklich betrug.

Wenn der Schlagschatz fünf Prozent betragen hätte, und das umlaufende Goldgeld nur um zwei Prozent unter seinem gesetzlichen Gewicht gewesen wäre, so hätte die Bank auf den Preis der Goldbarren drei Prozent gewonnen. Da sie aber einen Schlagschatz von fünf Prozent zu zahlen gehabt hätte, so würde ihr Verlust bei diesem ganzen Geschäfte wiederum genau zwei Prozent gewesen sein.

Wenn der Schlagschatz nur ein Prozent betragen hätte, und das umlaufende Goldgeld um zwei Prozent unter seinem gesetzlichen Gewicht gewesen wäre, so hätte die Bank in diesem Falle auf den Preis der Barren nur ein Prozent verloren. Da sie aber auch einen Schlagschatz von einem Prozent zu zahlen hatte, so würde ihr Verlust ganz ebenso wie in allen übrigen Fällen sich genau auf zwei Prozent belaufen haben.

Wenn ein billiger Schlagschatz genommen würde, während zu gleicher Zeit das Geld sein volles gesetzliches Gewicht hätte, wie es seit der letzten Umschmelzung ziemlich genau der Fall ist, so würde die Bank, was sie am Schlagschatz verlöre, am Barrenpreise wieder gewinnen, und was sie am Barrenpreise gewönne, am Schlagschatz wieder verlieren. Sie würde also bei dem ganzen Geschäft weder verlieren noch gewinnen und würde in diesem, wie in allen obigen Fällen, ganz eben so daran sein, als wenn es gar keinen Schlagschatz gäbe.

Ist die Abgabe von einer Ware so mäßig, daß sie nicht zum Einschwärzen reizt, so streckt der Kaufmann, der damit Handel treibt, zwar die Abgabe vor, aber er bezahlt sie nicht eigentlich, da er sie im Preise der Ware wiedererhält. Die Abgabe wird am Ende von dem letzten Käufer oder Konsumenten bezahlt. Nun ist aber das Geld eine Ware, zu der sich jeder als Kaufmann verhält. Jeder kauft sie nur um sie wieder zu verkaufen, und es gibt für sie gewöhnlich keinen letzten Käufer oder Konsumenten. Ist daher die auf das Prägen gelegte Abgabe so mäßig, daß sie nicht zur Falschmünzerei reizt, so streckt zwar jedermann die Abgabe vor, aber am Ende bezahlt sie niemand, da sie ein jeder in dem vorgestreckten Werte der Münze wiedererhält.

Ein mäßiger Schlagschatz würde daher in keinem Falle die Kosten der Bank oder eines Privatmannes, der seine Barren zum Ausprägen in die Münze bringt, vermehren, und der Mangel eines mäßigen Schlagschatzes wird sie in keinem Falle vermindern. Ob ein Schlagschatz genommen wird oder nicht, so kostet, wenn nur das umlaufende Geld sein volles gesetzliches Gewicht hat, das Ausmünzen keinen Menschen etwas; und wenn es dies volle Gewicht nicht hat, so muß das Ausmünzen immer so viel kosten, als die Differenz zwischen der Menge ungemünzten Metalles, welche es eigentlich enthalten sollte, und der, welche es wirklich enthält, ausmacht.

Wenn also der Staat die Prägungskosten bestreitet, so nimmt er nicht nur eine kleine Ausgabe auf sich, sondern verliert auch ein kleines Einkommen, das er durch eine angemessene Abgabe erhalten könnte, und zugleich genießt weder die Bank noch irgendein Privatmann durch diese Freigebigkeit des Staates die geringste Wohltat.

Inzwischen würden die Bankdirektoren mit der Auflegung eines Schlagschatzes bloß einer Spekulation zuliebe, die ihnen keinen Gewinn verspricht und sie nur gegen jeden Verlust sichern will, wahrscheinlich nicht zufrieden sein. Auch würden sie sicherlich bei der gegenwärtigen Beschaffenheit des Goldgeldes, und so lange dieses noch dem Gewichte nach angenommen wird, durch eine solche Veränderung nichts gewinnen. Sollte aber der Gebrauch, das Goldgeld zuzuwägen, einmal abkommen, was sehr wahrscheinlich ist, und sollte das Goldgeld wieder so schlecht werden, als es vor der letzten Umschmelzung war, so würde der Gewinn, oder, richtiger gesagt, die Ersparnis der Bank, die sich infolge des auferlegten Schlagschatzes einstellte, vermutlich sehr ansehnlich sein. Die Bank von England ist die einzige Gesellschaft, die eine ansehnliche Menge Barren in die Münze schickt, und die Last des jährlichen Münzens fällt ganz oder doch beinahe ganz auf sie. Wenn dieses jährliche Münzen zu nichts weiter diente, als den unvermeidlichen Verlust und die unvermeidliche Abnutzung der Münze zu ersetzen, so würde es sich selten auf mehr als fünfzigtausend oder höchstens hunderttausend Pfund Sterling belaufen. Wenn aber die Münze unter ihr gesetzliches Gewicht herabgekommen ist, so muß das jährliche Münzen außerdem noch die großen Lücken ausfüllen, welche die Ausfuhr und der Schmelztiegel fortwährend in den umlaufenden Münzen machen. Deshalb betrug in den zehn oder zwölf Jahren unmittelbar vor der letzten Reform der Goldmünze die jährliche Ausprägung im Durchschnitt mehr als achthundertfünfzigtausend Pfund Sterling. Wäre aber ein Schlagschatz von vier oder fünf Prozent auf die Goldmünze genommen worden, so hätte dies wahrscheinlich selbst unter den damaligen Verhältnissen sowohl die Ausfuhr als das Einschmelzen wirksam verhindert. Die Bank würde, statt jedes Jahr etwa zwei und ein halbes Prozent auf diejenigen Barren zu verlieren, aus denen mehr als achtmalhundert und fünfzigtausend Pfund Sterling gemünzt werden mußten, oder statt einen jährlichen Verlust von mehr als einundzwanzigtausend zweihundertundfünfzig Pfund Sterling zu erleiden, wahrscheinlich nicht den zehnten Teil dieses Verlustes zu tragen gehabt haben.

Die vom Parlamente zur Bestreitung der Münzkosten ausgesetzten Einkünfte betragen nur vierzehntausend Pfund Sterling im Jahr, und die wirklichen Kosten, welche die Regierung hat, oder die Besoldung der Münzbeamten geht, wie man mir versichert hat, gewöhnlich nicht über die Hälfte dieser Summe hinaus. Die Ersparnis einer so kleinen Summe oder auch der Gewinn einer anderen, die nicht viel größer sein könnte, sind, wie man glauben sollte, zu unbedeutende Dinge, als daß sie die ernstliche Aufmerksamkeit der Regierung verdienten. Aber die jährliche Ersparnis von achtzehn oder zwanzigtausend Pfund Sterling in einem Falle, der nicht unwahrscheinlich ist, früher öfters vorkam und sehr wahrscheinlich wieder vorkommen wird, ist doch wohl ein Gegenstand, der die ernstliche Aufmerksamkeit selbst einer so großen Gesellschaft verdient, wie es die Bank von England ist.

Einige von diesen Betrachtungen und Erörterungen hätten vielleicht besser in jenen Kapiteln des ersten Buches ihre Stelle gefunden, die von dem Ursprunge und Gebrauche des Geldes und von der Differenz zwischen dem Real- und Nominalpreise der Waren handeln. Da indes das zur Ermunterung des Münzens gegebene Gesetz jenen gemeinen Vorurteilen seinen Ursprung verdankt, die durch das Merkantilsystem aufgekommen sind, so hielt ich es für geeigneter, sie für dieses Kapitel aufzusparen. Nichts konnte dem Geiste dieses Systems angemessener sein, als eine Art von Prämie auf die Hervorbringung des Geldes, das, wie es annimmt, den Wohlstand jedes Volkes ausmacht. Das ist eines von seinen vielen wunderbaren Mitteln, das Land zu bereichern.


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