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Viertes Kapitel.
Wie der Handel der Städte zur Hebung des flachen Landes beitrug.

Das Anwachsen und der Reichtum der Handels- und Manufakturstädte trug auf dreierlei Art zur Kultur und Hebung des flachen Landes bei, in dem sie lagen:

Erstens: Indem sie den Rohprodukten des Landes einen großen und bequemen Markt darboten, ermunterten sie zu seiner Kultur und weiteren Hebung. Dieser wohltätige Einfluß erstreckte sich nicht bloß auf die Gegenden, wo sie lagen, sondern breitete sich mehr oder weniger auf alle aus, mit denen sie Beziehungen unterhielten. Diesen allen eröffneten sie einen Markt für einen Teil ihrer rohen oder verarbeiteten Produkte, und gaben daher ihnen allen manchen Antrieb für Gewerbfleiß und Kultur. Doch zog ihr eigenes Land infolge seiner Nachbarschaft notwendig den größten Vorteil von diesem Markte. Da seine Rohprodukte weniger Frachtkosten zu tragen hatten, so konnten die Handelsleute den Produzenten bessere Preise dafür bezahlen und sie dennoch den Konsumenten so wohlfeil lassen wie die aus entfernteren Gegenden.

Zweitens: Das von den Stadtbewohnern erworbene Vermögen wurde oft dazu angewandt, feilgebotene Ländereien zu kaufen, von denen oft ein großer Teil noch wüste läge. Kaufleute haben in der Regel den Ehrgeiz, Gutsbesitzer zu werden, und wenn sie es geworden sind, so sind sie im allgemeinen die vortrefflichsten Landverbesserer. Ein Kaufmann ist gewohnt, sein Geld hauptsächlich in gewinnreichen Unternehmungen anzulegen, während jemand, der nur Gutsbesitzer ist, gewohnt ist, es hauptsächlich in Ausgaben aufgehen zu lassen. Der eine sieht sein Geld oft fortfließen und mit einem Profit wieder zurückkehren; der andere erwartet, wenn er sich einmal davon getrennt hat, nur selten etwas davon wiederzusehen. Diese verschiedene Gewöhnung wirkt natürlich auf ihre Sinnesart und Neigung bei allen Arten von Geschäften ein. Ein Kaufmann ist gewöhnlich als Unternehmer kühn, ein Gutsbesitzer furchtsam. Der eine fürchtet sich nicht, auf einmal ein großes Kapital für die Verbesserung seines Landes herzugeben, wenn er hinreichende Aussicht hat, dessen Wert im Verhältnis zu den Unkosten zu erhöhen; der andere wagt, wenn er auch, was nicht immer der Fall ist, wirklich ein Kapital hat, nur selten, es auf diese Weise zu verwenden. Wenn er überhaupt etwas für Verbesserungen tut, so geschieht das gewöhnlich nicht mit einem Kapital, sondern mit dem, was er von seinem jährlichen Einkommen ersparen kann. Wer jemals in einer Handelsstadt gelebt hat, die in einer schlecht angebauten Gegend lag, muß oft bemerkt haben, daß Kaufleute bei solchen Unternehmungen weit kühner verfahren als Leute, die nur Gutsbesitzer sind. Überdies macht die Gewöhnung an Ordnung, Sparsamkeit und Achtsamkeit, zu der der Handel den Kaufmann von selbst heranbildet, ihn viel tauglicher, um Verbesserungsentwürfe mit Profit und Erfolg auszuführen.

Drittens und letztens: Handel und Manufakturen führen nach und nach Ordnung und gute Verwaltung und hiermit zugleich Freiheit und Sicherheit des einzelnen unter den Landbewohnern ein, die früher fast in beständigem Kriege mit ihren Nachbarn und in sklavischer Abhängigkeit von ihren Obern gelebt hatten. Diese Wirkung ist, obwohl man sie am wenigsten beachtet hat, doch die wichtigste von allen. Hume ist, soviel ich weiß, bis jetzt der einzige Schriftsteller, der sie ins Auge gefaßt hat.

In einem Lande, das weder auswärtigen Handel noch irgendeine der feineren Manufakturen besitzt, hat ein großer Eigentümer nichts, was er für den größten Teil seiner Bodenprodukte, der den Überschuß über den Unterhalt der Bebauer ausmacht, eintauschen könnte und verbraucht deshalb das Ganze im Hause durch ländliche Gastlichkeit. Ist dieses überschüssige Produkt groß genug, um hundert oder tausend Menschen zu erhalten, so kann er keinen anderen Gebrauch davon machen, als daß er hundert oder tausend Menschen damit nährt. Daher ist er zu allen Zeiten mit einer Menge von Mietleuten und anderen Abhängigen umgeben, die, weil sie für ihren Unterhalt kein Äquivalent zu geben haben, aber ganz von seiner Güte leben, ihm aus dem nämlichen Grunde gehorchen müssen, aus dem Soldaten dem Fürsten gehorchen, der sie bezahlt. Vor der Ausbreitung von Handel und Manufaktur in Europa übertraf die Gastlichkeit der Reichen und Großen, vom Landesherrn herab bis zum kleinsten Baron, alle Vorstellungen, die wir uns heute davon machen können. Westminster-Hall war der Speisesaal für Wilhelm, den Rothaar, und mochte wohl manchmal für seine Gesellschaft nicht zu groß gewesen sein. Man hielt es für einen Beweis von großartiger Pracht des Thomas Becket, daß er den Fußboden seines Saales je nach der Jahreszeit mit gutem Heu oder Binsen bestreuen ließ, damit die Ritter und Knappen, die keine Sitze bekommen konnten, sich nicht ihre schönen Kleider verderben möchten, wenn sie sich auf den Fußboden setzten, um ihre Mahlzeit zu verzehren. Der große Graf von Warwick soll auf seinen verschiedenen Gütern jeden Tag 30 000 Menschen ernährt haben; und mag diese Zahl auch übertrieben sein, so muß sie doch immer groß genug gewesen sein, um eine solche Übertreibung zuzulassen. Eine ziemlich ähnliche Gastlichkeit kam noch vor wenigen Jahren in manchen Teilen der schottischen Hochlande vor. Sie scheint allen Völkern eigen zu sein, die wenig von Handel und Manufaktur wissen. Ich sah, sagt Dr. Pocock, wie ein arabischer Häuptling in einer Stadt, wohin er gekommen war, um sein Vieh zu verkaufen, auf offener Straße speiste und alle Vorübergehenden, selbst gemeine Bettler, einlud, sich zu ihm zu setzen und an dem Mahle teilzunehmen.

Die Landbewohner waren von dem großen Grundeigentümer in jeder Hinsicht so abhängig wie seine Mietleute. Selbst diejenigen unter ihnen, die nicht im Stande der Leibeigenschaft waren, waren doch Pächter, die er nach Gutdünken fortschicken konnte und die ihm eine Rente zahlten, die in keiner Weise dem Unterhalt, den ihnen das Land lieferte, gleichwertig war. Eine Krone eine halbe Krone, ein Schaf, ein Lamm war vor einigen Jahren in den schottischen Hochlanden der gewöhnliche Pachtzins für Land, worauf eine Familie lebte. An einigem Orten ist es noch bis auf den heutigen Tag so, und doch erhält man dort jetzt nicht mehr Waren für sein Geld als anderwärts. In einem Lande, wo das überschüssige Erzeugnis eines großen Gutes auf dem Gute selbst verzehrt werden muß, ist es für den Eigentümer oft bequemer, einen Teil davon außerhalb seines eigenen Hauses verzehren zu lassen, wofern nur diejenigen, die ihn verzehren, von ihm so abhängig bleiben wie seine Mietleute oder sein Hausgesinde. Dadurch erspart er sich das Lästige einer zu großen Gesellschaft oder eines zu großen Hausstandes. Ein Pächter, den sein Herr nach Gutdünken fortschicken kann, der gerade so viel Land hat, um seine Familie gegen wenig mehr als eine ein für allemal ausgemachte Rente zu ernähren, ist ebenso abhängig von dem Eigentümer wie einer von seinem Hausgesinde oder seinen Mietleuten und muß ihm ebenso rückhaltlos gehorchen. Wie ein solcher Eigentümer seine Dienstboten und seine Mietleute in seinem eigenen Hause ernährt, so ernährt er seine Pächter in den ihrigen. Beider Unterhalt kommt von seiner Güte her, und ihre Fortdauer hängt von seinem Belieben ab.

Auf die Autorität, welche die großen Grundeigentümer bei einem solchen Zustande der Dinge notwendig über ihre Pächter und Mietleute besaßen, gründete sich auch die Macht der alten Barone. Sie waren notwendigerweise im Frieden die Richter und im Kriege die Anführer derer, die auf ihren Gütern wohnten. Sie konnten innerhalb ihrer Domänen die Ordnung aufrecht erhalten und das Gesetz zur Geltung bringen, weil jeder von ihnen imstande war, gegen das Unrecht eines einzelnen die Gesamtkräfte aller übrigen Einwohner aufzubieten. Niemand sonst hatte hinlängliche Autorität, um dies zu tun. Der König insbesondere hatte sie nicht. In jenen alten Zeiten war er wenig mehr als der größte Eigentümer auf seinen Domänen, dem die übrigen großen Eigentümer um der gemeinschaftlichen Verteidigung gegen die gemeinschaftlichen Feinde willen einen gewissen Grad von Ehrerbietung zollten. Hätte der König auf seine eigene Autorität hin eine kleine Schuld innerhalb des Gebietes eines Grundeigentümers eingetrieben, wo alle Einwohner bewaffnet und gewöhnt waren, einander beizustehen, so würde ihn das beinahe ebensoviel Anstrengung gekostet haben, als wenn er einen Bürgerkrieg zu dämpfen gehabt hätte. Er mußte also in dem größten Teile des Landes die Rechtspflege denen überlassen, die imstande waren, sie auszuüben; und aus demselben Grunde mußte er den Befehl über die Landmiliz denen lassen, welchen diese Miliz nun einmal gehorchte.

Es ist ein Irrtum, zu glauben, daß diese Territorial-Gerichtsbarkeit ihren Ursprung im Lehensrecht hat. Nicht bloß die höchste bürgerliche und peinliche Gerichtsbarkeit, sondern auch die Macht, Truppen auszuheben, Geld zu schlagen, und selbst Verordnungen für die Regierung ihrer eigenen Leute zu erlassen, waren alles Rechte, die schon einige Jahrhunderte früher, ehe auch nur der Name »Lehensrecht« in Europa bekannt war, den großen Grundeigentümern als angestammt zukamen. Das Ansehen und die Gerichtsbarkeit der sächsischen Großen in England vor der Eroberung scheint ebenso groß gewesen zu sein wie das irgendwelcher normannischer Lords nachher; und doch weiß man, daß das Lehensrecht erst nach der Eroberung in England gemeines Recht wurde. Daß Ansehen und Gerichtsbarkeit im weitesten Umfange den großen Herren Frankreichs lange vor der Einführung des Lehensrechts in diesem Lande angestammterweise zukam, ist eine Tatsache, die keinen Zweifel erlaubt. Dieses Ansehen und diese Gerichtsbarkeit entsprangen notwendig aus dem eben beschriebenen Zustande des Eigentums und der Sitten. Auch ohne in das ferne Altertum der französischen oder englischen Monarchien zurückzugehen, kann man in weit späterer Zeit manche Belege dafür finden, daß aus solchen Ursachen immer solche Wirkungen entstehen müssen. Es sind noch keine dreißig Jahre her, daß Cameron of Lochiel, ein Herr von Lochabar in Schottland, ohne irgendeine gesetzliche Bestallung und ohne das zu sein, was man damals einen Lord of Regality nannte, ja ohne ein Kronvasall zu sein, bloß als ein Vasall des Herzogs von Argyle, und ohne auch nur Friedensrichter zu sein, doch die höchste Kriminaljustiz über seine eigenen Leute auszuüben pflegte. Er soll dies zwar ohne alle Rechtsförmlichkeiten, doch mit großer Billigkeit getan haben, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß der Zustand jenes Landesteils es damals für ihn notwendig machte, sich dieses Ansehen anzumaßen, um den Landfrieden aufrechtzuerhalten. Dieser Herr, dessen Rente nie über fünfhundert Pfund Sterling im Jahre hinausging, führte 1745 achthundert seiner eigenen Leute mit sich in den Aufruhr.

Die Einführung des Lehensrechtes ist so wenig dazu geeignet, das Ansehen der großen Allodialeigentümer zu erweitern, daß sie vielmehr als ein Versuch angesehen werden kann, es einzuschränken. Dieses Recht führte eine regelrechte Unterordnung ein, die von einer langen Folge von Diensten und Pflichten, vom Könige herab bis zu dem kleinsten Eigentümer, begleitet war. Während der Minderjährigkeit des Eigentümers fiel die Rente und die Verwaltung seiner Länder in die Hände seines unmittelbaren Vorgesetzten, und folglich die aller großen Eigentümer in die Hände des Königs, der mit dem Unterhalt und der Erziehung des Mündels betraut war, und dem man in seiner Eigenschaft als Beaufsichtiger ein Recht zuerkannte, ihn zu verheiraten, wofern dies nicht in einer für diesen unstandesgemäßen Art geschah. Obgleich jedoch diese Einrichtung notwendig darauf abzielte, das Ansehen des Königs zu heben und das der großen Eigentümer zu schwächen, so konnte sie doch keines von beiden so vollständig durchsetzen, daß Ordnung und eine gute Regierung unter den Bewohnern des offenen Landes hergestellt wurde: denn sie konnte jenen Zustand des Eigentums und der Sitten, aus dem die Unordnung entsprang, nur wenig ändern. Das Ansehen der Regierung blieb nach wie vor in dem Haupte zu schwach und in den untergeordneten Gliedern zu stark, und die übermäßige Stärke der untergeordneten Glieder war die Ursache der Schwäche des Hauptes. Der König war nach der Einführung der Lehensunterordnung ebenso unfähig, die Gewalttätigkeiten der großen Herren einzuschränken wie zuvor. Sie fuhren fort, nach eigenem Gutdünken fast unaufhörlich gegeneinander und nicht selten auch gegen ihren König Krieg zu führen, und das offene Land blieb nach wie vor ein Schauplatz der Gewalttätigkeit, des Raubes und der Unordnung.

Was aber alle Gewalt der Lehenseinrichtungen niemals hatte bewirken können, das brachte der stille und unmerkliche Einfluß des auswärtigen Handels und der Manufakturen nach und nach zustande. Diese lieferten den großen Eigentümern allmählich Dinge, gegen die sie das ganze überschüssige Erzeugnis ihrer Ländereien vertauschen, und die sie selber verzehren konnten, ohne sie mit ihren Sassen oder Gefolgsleuten teilen zu müssen. Alles für uns selbst und nichts für andere, das scheint zu allen Zeiten in der Welt die elende Maxime der Herren des Menschengeschlechts gewesen zu sein. Sobald sie also einen Weg finden konnten, den ganzen Wert ihrer Renten selbst aufzuzehren, hatten sie keine Lust mehr, sie mit anderen Leuten zu teilen. Für ein Paar diamantene Schnallen oder für etwas ebenso Unbedeutendes und Nutzloses vertauschten sie den Unterhalt, oder was dasselbe ist, den Preis des Unterhalts von tausend Menschen für ein Jahr, und damit das ganze Ansehen und den Einfluß, den er ihnen verschaffen konnte. Dafür waren die Schnallen nun ganz ihr eigen, und kein anderes Menschenkind hatte nun daran teil, während sie nach der alten Art, Aufwand zu treiben, wenigstens mit tausend Menschen hatten teilen müssen. Vor solchen Beurteilern war freilich der Unterschied entscheidend, und dieser Vorzug bestimmend; und so vertauschten sie gegen die Befriedigung der kindischesten, niedrigsten und schmutzigsten Eitelkeit allmählich ihr ganzes Gewicht und Ansehen.

In einem Lande, wo es keinen auswärtigen Handel und keine der feineren Manufakturen gibt, kann ein Mann mit jährlich zehntausend Pfund sein Einkommen nicht gut anders verwenden, als durch den Unterhalt von tausend Familien, die dann natürlich alle unter seinem Befehl stehen. Bei dem jetzigen Zustande Europas kann ein Mann mit jährlich zehntausend Pfund sein ganzes Einkommen ausgeben (und tut es auch gewöhnlich), ohne unmittelbar zwanzig Leute zu erhalten oder mehr als zehn Lakaien zu befehligen, die das Befehlen nicht wert sind. Mittelbar nährt er vielleicht eine ebenso große oder noch größere Anzahl von Menschen, als er jemals nach der alten Weise des Geldausgebens hätte unterhalten können. Denn wenn auch die Menge der kostbaren Produkte, für die er sein ganzes Einkommen hingibt, sehr klein ist, so mußte doch die Anzahl der Arbeiter, von denen sie gesammelt und zubereitet wurden, notwendig sehr groß sein. Ihr hoher Preis kommt im allgemeinen von dem Lohn ihrer Arbeit und den Profiten aller ihrer unmittelbaren Arbeitgeber her. Indem er diesen Preis bezahlt, bezahlt er mittelbar allen jenen Lohn und Profit und trägt so mittelbar zum Unterhalt aller Arbeiter und Arbeitgeber bei. Allerdings trägt er gewöhnlich nur einen sehr kleinen Teil für den eines jeden bei: für sehr wenige vielleicht ein Zehntel, für viele nicht ein Hundertstel und für einige nicht ein Tausendstel, ja nicht ein Zehntausendstel ihres ganzen jährlichen Unterhalts. Obgleich er also zu ihrer aller Unterhalt beiträgt, sind sie doch alle mehr oder weniger von ihm unabhängig, weil sie gewöhnlich alle auch ohne ihn leben könnten.

Wenn die großen Landeigentümer ihre Renten für den Unterhalt ihrer Sassen und Gefolgsleute ausgeben, so nährt jeder von ihnen alle seine eigenen Sassen und alle seine eigenen Gefolgsleute selbst. Wenn sie die Renten hingegen zum Unterhalt von Handelsleuten und Handwerkern verwenden, so mögen sie wohl alle zusammengenommen eine ebensogroße oder, wegen des Verwüstens, das die ländliche Gastfreundschaft mit sich führt, eine noch größere Anzahl von Leuten ernähren als früher. Allein jeder von ihnen trägt, einzeln genommen, oft nur einen sehr kleinen Teil zum Unterhalt eines einzelnen Individuums aus dieser großen Anzahl bei. Jeder Handelsmann oder Handwerker zieht seinen Unterhalt nicht aus der Beschäftigung durch einen einzigen, sondern durch hundert oder tausend verschiedene Kunden. Obgleich er ihnen daher auch in einem gewissen Maße allen verpflichtet ist, so ist er doch von keinem einzigen unter ihnen völlig abhängig.

Da auf diese Weise der persönliche Aufwand der großen Besitzer stufenweise zunahm, so war es nicht anders möglich, als daß die Anzahl ihrer Hofleute ebenso stufenweise abnahm, bis sie endlich alle entlassen wurden. Derselbe Grund brachte sie dazu, nach und nach den unnötigen Teil ihrer Hintersassen zu entfernen. Die Pachtgüter wurden erweitert, und die Bebauer des Landes trotz aller Klagen über Entvölkerung bis auf die Zahl vermindert, die nach dem damaligen unvollkommenen Zustande der Bebauung und Melioration zum Anbau hinreichte. Durch die Entfernung der unnötigen Mäuler und durch die Eintreibung des vollen Pachtwertes von dem Pächter kam ein größerer Ueberschuß, oder, was dasselbe ist, der Preis eines größeren Überschusses für den Eigentümer heraus und die Kaufleute und Manufakturisten gaben ihm bald Gelegenheit, diesen ebenso für seine eigene Person zu verwenden, wie er es mit dem übrigen Teil getan hatte. Da dieselben Ursachen zu wirken fortfuhren, wurde er begierig, seine Renten über das hinaus zu steigern, was sein Land ihm im dermaligen Kulturzustande einbringen konnte. Hierzu konnten sich seine Pächter aber nur unter der einen Bedingung verstehen, daß sie in ihrem Besitze auf eine so lange Reihe von Jahren gesichert wurden, daß sie Zeit hatten, das, was sie zur Melioration des Landes auslegen mußten, mit Profit wiederzuerhalten. Den Grundherrn machte seine kostspielige Eitelkeit willig, auf diese Bedingung einzugehen, und daher stammen die langen Pachtkontrakte.

Selbst ein Pächter, den sein Herr nach Gutdünken fortschicken kann, ist, wenn er den vollen Wert des Landes bezahlt, von dem Grundherrn nicht ganz abhängig. Die Geldvorteile, die sie voneinander haben, sind gleich und gegenseitig, und ein solcher Pächter wird weder sein Leben noch sein Vermögen in dem Dienste des Eigentümers wagen. Hat er aber einen Pachtkontrakt auf eine lange Reihe von Jahren, so ist er völlig unabhängig, und sein Grundherr darf von ihm auch nicht den kleinsten Dienst erwarten, der nicht ausdrücklieh in dem Kontrakte bedungen oder dem Pächter nach den gemeinen und bekannten Landesgesetzen auferlegt ist.

Nachdem so die Hintersassen unabhängig und die Gefolgsleute entlassen worden waren, stand es nicht mehr in der Macht der großen Eigentümer, den regelmäßigen Gang der Rechtspflege zu unterbrechen oder den Landfrieden zu stören. Sie hatten ihr Geburtsrecht nicht wie Esau in der Zeit der Not und des Hungers für ein Gericht Suppe verkauft, sondern in der Zügellosigkeit des Überflusses für Läppereien und ähnlichen Kram, der sich besser zum Spielzeug von Kindern als zu ernsten Zwecken von Männern eignete, und wurden nun ebenso unbedeutend, wie irgendein wohlhabender Bürger oder Handelsmann in einer Stadt. Auf dem offenen Lande wurde ebenso wie in der Stadt eine regelrechte Verwaltung eingeführt, weil dort wie hier niemand mehr Macht genug besaß, um sich ihren Maßregeln zu widersetzen.

Es gehört vielleicht nicht zur Sache, aber ich kann die Bemerkung nicht unterdrücken, daß in handeltreibenden Ländern sehr alte Familien, die durch viele Geschlechtsfolgen hindurch ansehnlichen Besitz vom Vater auf den Sohn vererbten, sehr selten sind. In Ländern hingegen, die wenig Handel haben, wie Wales oder die schottischen Hochlande, sind sie etwas ganz Gewöhnliches. Die arabischen Geschichten scheinen voll von Geschlechtsregistern zu sein, und es gibt eine Geschichte, die ein Tartaren-Chan geschrieben hat und die in mehrere europäische Sprachen übersetzt worden ist, die fast nichts anderes enthält; ein Beweis, daß alte Familien bei jenen Völkerschaften etwas sehr Gewöhnliches sind. In Ländern, wo ein reicher Mann sein Einkommen nicht anders ausgeben kann, als indem er davon so viel Menschen erhält, als davon leben können, kann er weit gehen, und seine Wohltätigkeit wird doch, wie es scheint, selten so übertrieben sein, daß er es unternähme, mehr Menschen zu unterhalten als er vermag. Da aber, wo er den größten Teil seines Einkommens auf seine eigene Person verwenden kann, hat sein Aufwand oft keine Schranken, weil seine Eitelkeit oder seine Eigenliebe oft keine Schranken hat. Deshalb bleiben in handeltreibenden Ländern die Reichtümer trotz der strengsten, zur Verhütung ihrer Verschleuderung getroffenen gesetzlichen Vorkehrungen sehr selten lange in derselben Familie. Bei einfachen Völkern dagegen bleiben sie oft ohne alle gesetzlichen Vorkehrungen bei den Familien; denn bei Hirtenvölkern, z. B. den Tartaren und Arabern, macht notwendigerweise die Verzehrbarkeit ihres Eigentums alle solche Vorkehrungen unmöglich.

So kam eine Umwälzung, die für das allgemeine Wohl von der höchsten Wichtigkeit war, durch zwei Volksklassen zustande, die nicht im mindesten die Absicht hatten, der Allgemeinheit zu dienen. Der einzige Beweggrund der großen Eigentümer war die Befriedigung einer höchst kindischen Eitelkeit. Die Kaufleute und Handwerker aber machten sich weit weniger lächerlich und handelten lediglich aus Eigennutz und in Verfolgung ihres Krämergrundsatzes, dem Pfennig nachzulaufen, wo der Pfennig zu haben ist. Beide Teile hatten keine Kenntnis oder Ahnung von der großen Umwälzung, die die Torheit des einen und die Emsigkeit des anderen nach und nach zustande brachte.

So ist es gekommen, daß der Handel und die Manufakturen der Städte in den meisten europäischen Ländern die Ursache und Veranlassung zur Meliorierung und Kultur des Landes geworden sind, statt deren Wirkung oder Folge zu sein.

Da indes dieser Fortgang dem natürlichen Laufe der Dinge zuwider ist, so ist er auch notwendig langsam und ungewiß. Man vergleiche den langsamen Fortschritt derjenigen europäischen Länder, deren Wohlstand hauptsächlich von ihrem Handel und ihren Manufakturen abhängt, mit den schnellen Fortschritten unserer nordamerikanischen Kolonien, deren Wohlstand ganz auf dem Ackerbau beruht. In den meisten Ländern Europas verdoppelt sich die Einwohnerzahl, wie angenommen wird, erst in fünfhundert Jahren. In einigen unserer nordamerikanischen Kolonien hat man gefunden, daß sie sich in zwanzig oder fünfundzwanzig Jahren verdoppelt. In Europa verhindern die Rechte der Erstgeburt und mancherlei dauernde Beschränkungen die Teilung des großen Besitzes und machen dadurch eine Vermehrung der kleinen Eigentümer unmöglich. Und doch ist ein kleiner Eigentümer, der jeden Teil seines Gütchens kennt, der es mit all der Liebe, die Eigentum, zumal kleines Eigentum, einzuflößen pflegt, betreut und daher eine Freude daran hat, es nicht bloß anzubauen, sondern auch zu schmücken, gewöhnlich der emsigste, verständigste und erfolgreichste von allen, die sich mit der Hebung des Landes befassen. Überdies werden durch jene Gesetze so viele Ländereien vom Markte ferngehalten, daß immer mehr Kapital zum Kaufe, als Land zum Verkaufe da ist, so daß, was zum Verkaufe kommt, stets zu einem Monopolpreise weggeht. Die Pachtrente deckt niemals die Zinsen des Kaufgeldes und ist überdies noch mit Reparaturen und anderen gelegentlichen Lasten beschwert, denen der Geldzins nicht unterworfen ist. Landankauf ist in Europa überall eine höchst unvorteilhafte Anlage eines kleinen Kapitals. Ein Mann in mäßigen Vermögensverhältnissen, der sich vom Geschäfte zurückzieht, wird sein kleines Kapital manchmal der höheren Sicherheit halber in Grund und Boden anlegen. Oft liebt es auch ein Gewerbsmann, dessen Einkommen aus anderer Quelle stammt, sein Erspartes auf diese Weise zu sichern. Ein junger Mann aber, der ein Kapital von zwei oder drei tausend Pfund Sterling auf den Kauf und Anbau eines kleinen Stück Landes verwendet, statt sich dem Handel oder einem Gewerbe zu widmen, kann zwar hoffen, sehr glücklich und sehr unabhängig zu leben, muß aber aller Hoffnung auf großes Vermögen und große Auszeichnung, die er bei einer anderen Verwendung seines Kapitals so gut wie jeder andere in Aussicht gehabt hätte, auf immer entsagen. Und doch wird ein solcher, wenn er auch nicht darauf Anspruch machen kann, ein Eigentümer zu sein, es oft verschmähen, ein Pächter zu sein. Mithin hindert die geringe Menge Landes, die, und der hohe Preis, zu dem sie auf den Markt kommt, viele Kapitalien daran, daß sie auf dessen Anbau und Verbesserung verwendet werden, wozu sie sonst gebraucht worden wären. Dagegen sind in Nordamerika fünfzig oder sechzig Pfund oft ein hinlängliches Kapital, um eine Pflanzung damit anzufangen. Der Kauf und die Meliorierung wüster Ländereien ist dort die gewinnbringendste Anlage, sowohl der kleinsten wie der größten Kapitalien, und der kürzeste Weg zu all dem Vermögen und all der Auszeichnung, die man in jenem Lande zu erwerben vermag. Freilich ist solches Land in Nordamerika fast für nichts oder zu einem Preise zu haben, der weit hinter dem Werte seines natürlichen Produktes zurücksteht, eine Sache, die in Europa oder vielmehr in jedem Lande, wo sämtliche Ländereien seit lange Privateigentum sind, rein unmöglich ist. Würden jedoch die Landgüter bei dem Tode jedes Eigentümers, der eine zahlreiche Familie hinterläßt, unter alle Kinder gleichmäßig geteilt, so würde das Landgut gewöhnlich verkauft werden. Es käme dann soviel Land zu Markt, daß es nicht mehr zu einem Monopolpreis verkauft werden könnte. Die Pachtrente des Landes würde den Zinsen des Kaufgeldes näher kommen, und ein kleines Kapital ließe sich ebenso vorteilhaft im Landerwerb anlegen wie auf irgendeine andere Weise.

England ist wegen der natürlichen Fruchtbarkeit seines Bodens, der im Verhältnis zum ganzen Lande großen Ausdehnung seiner Meeresküste und der vielen schiffbaren Flüsse, die es durchschneiden und manchen seiner mitten im Lande gelegenen Teile die Bequemlichkeit der Wasserfracht verschaffen, vielleicht ebensogut von der Natur dazu ausgerüstet wie irgendein großes Land Europas, der Sitz eines auswärtigen Handels, von für den Auslandsverkauf arbeitenden Manufakturen und allen dadurch bewirkbaren Fortschritten zu werden. Auch ist seit dem Anfange der Regierung Elisabeths die englische Gesetzgebung sehr auf die Interessen von Handel und Manufakturen bedacht gewesen, und in der Tat gibt es in Europa, selbst Holland nicht ausgenommen, kein Land, wo das Gesetz im großen ganzen dieser Art von Erwerbstätigkeit günstiger wäre. Aus diesem Grunde haben denn auch Handel und Manufakturen während dieser ganzen Zeit immer mehr Fortschritte gemacht. Zwar hat zweifellos auch die Kultur und Melioration des Landes nach und nach Fortschritte gemacht; aber sie scheint dem weit schnelleren Fortgang des Handels und der Manufakturen nur langsam und in einer gewissen Entfernung gefolgt zu sein. Es ist höchstwahrscheinlich, daß der größte Teil des Landes schon vor der Regierung Elisabeths angebaut war; jetzt liegt noch ein sehr großer Teil unkultiviert, und der weitaus größte Teil hat noch lange nicht die Kultur erhalten, die er haben könnte. Und doch begünstigt das englische Gesetz den Ackerbau nicht nur mittelbar durch den Schutz des Handels, sondern auch unmittelbar durch mehrerlei Aufmunterungen. Die Ausfuhr des Getreides ist, außer in Zeiten der Teuerung, nicht nur frei, sondern wird auch durch eine Prämie befördert. In Zeiten mäßigen Vorrates aber ist die Einfuhr fremden Getreides mit Abgaben belegt, die einem Verbote gleichkommen. Die Einfuhr von lebendem Vieh, ausgenommen aus Irland, ist zu allen Zeiten verboten und auch von Irland erst seit kurzem freigegeben worden. Es haben also diejenigen, welche das Land bebauen, für ihre Mitbürger ein Monopol auf die zwei größten und wichtigsten Artikel des Landeserzeugnisses, auf Brot und Fleisch. Sind diese Ermunterungen im Grunde auch, wie ich später zu zeigen versuchen werde, vielleicht illusorisch, so zeigen sie doch wenigstens zur Genüge den guten Willen der Gesetzgebung, den Ackerbau zu fördern. Aber was weit wichtiger ist als sie alle: die englischen Landleute haben so viel Sicherheit, Unabhängigkeit und öffentliche Achtung erhalten, als ihnen das Gesetz nur geben kann. Darum kann kein Land, in dem das Recht der Erstgeburt gilt, Zehnten gezahlt werden, und dauernde Beschränkungen, obwohl sie dem Geiste des Gesetzes widersprechen, in manchen Fällen gestattet sind, dem Ackerbau mehr Aufmunterung zukommen lassen als England. Und doch ist der Zustand seiner Landeskultur noch immer so. Wie würde er erst gewesen sein, wenn das Gesetz der Landwirtschaft keine unmittelbaren Aufmunterungen hätte zuteil werden lassen, außer denen, welche aus den Fortschritten des Handels mittelbar entspringen, und wenn es die Landleute in demselben Zustande gelassen hätte, wie in den meisten anderen Ländern Europas? Es sind jetzt mehr als zweihundert Jahre seit dem Anfange der Regierung Elisabeths verflossen, ein Zeitraum der gerade so lang ist, wie die ununterbrochene Dauer des menschlichen Aufschwungs gewöhnlich anhält.

Frankreich scheint schon ein Jahrhundert früher, ehe England sich als handeltreibendes Land auszeichnete, einen ansehnlichen Anteil am auswärtigen Handel gehabt zu haben. Die französische Marine war vor dem Feldzuge Karls VIII. nach Neapel den Begriffen jener Zeit nach ansehnlich. Dennoch steht die Kultur und Melioration des Landes in Frankreich im ganzen niedriger als in England. Das Gesetz des Landes gab der Landwirtschaft niemals eine so unmittelbare Aufmunterung.

Der auswärtige Handel Spaniens und Portugals nach den anderen Teilen Europas ist, obgleich er größtenteils mit fremden Schiffen betrieben wird, sehr ansehnlich. Der mit ihren Kolonien wird mit ihren eigenen Schiffen betrieben und ist wegen des großen Reichtums und Umfanges jener Kolonien weit beträchtlicher. Dennoch hat er niemals irgendwelche ansehnliche Manufakturen für den auswärtigen Verkauf in eines der beiden Länder eingeführt, und der größte Teil von ihnen liegt noch wüst. Portugals auswärtiger Handel aber ist von älterem Datum als der irgendeines anderen Landes in Europa, Italien ausgenommen.

Italien ist das einzige große Land in Europa, welches durch den auswärtigen Handel und die für den ausländischen Verkauf arbeitenden Manufakturen durchwegs kultiviert und melioriert geworden zu sein scheint. Vor dem Einfalle Karls VIII. war Italien nach dem Berichte des Guicciardini in seinen gebirgigsten und ödesten Landesteilen nicht weniger kultiviert als in den ebensten und fruchtbarsten. Zu dieser allgemeinen Kultur trug wahrscheinlich die vorteilhafte Lage des Landes und die Menge von unabhängigen Staaten, die damals dort bestanden, nicht wenig bei. Gleichwohl ist es nicht unmöglich, daß trotz des Ausspruches jenes so einsichtsvollen und vorsichtigen modernen Geschichtsschreibers Italien zu jener Zeit nicht besser kultiviert war als England in unseren Tagen.

Indes ist das Kapital, das in irgendeinem Lande durch Handel und Manufaktur erworben wird, so lange ein sehr mißlicher und ungewisser Besitz, bis ein Teil davon in der Kultur und Meliorierung seiner Ländereien sicher angelegt und realisiert ist. Ein Kaufmann ist, wie man sehr richtig gesagt hat, nicht notwendig der Bürger eines bestimmten Landes. Es ist ihm höchst gleichgültig, von welchem Orte aus er seinen Handel treibt, und die unbedeutendste Mißstimmung veranlaßt ihn, sein Kapital und damit zugleich alle Gewerbtätigkeit, die dadurch erhalten wird, von einem Lande weg in ein anderes zu übertragen. Kein Teil dieses Kapitals kann als Eigentum eines Landes angesehen werden, ehe es nicht entweder in Gebäuden oder in dauernden Bodenverbesserungen sozusagen über jenes Land hin verstreut worden ist. Von dem großen Wohlstand, den die meisten Hansestädte besessen haben sollen ist jetzt keine andere Spur mehr übrig, als die in den dunkeln Geschichten des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts. Es ist sogar ungewiß, wo einige dieser Städte gelegen haben, oder welchen europäischen Städten die lateinischen Namen angehören, mit denen einige davon genannt wurden. In Italien hingegen haben zwar die Unglücksfälle, die das Land am Ende des fünfzehnten und am Anfange des sechzehnten Jahrhunderts zu erleiden hatte, den Handel und die Manufakturen der lombardischen und toskanischen Städte sehr verringert, aber diese Länder gehören doch noch zu den bevölkertsten und bestkultivierten in Europa. Den großen Handel Antwerpens, Gents und Brügges haben die Bürgerkriege Flanderns und die darauf folgende spanische Regierung vertrieben; aber Flandern ist immer noch eines der reichsten, bestkultivierten und bevölkertsten Länder Europas. Die gewöhnlichen Umwälzungen des Krieges und der Regierungsgewalt lassen leicht die Quellen jenes Wohlstandes vertrocknen, der nur aus dem Handel entspringt. Derjenige, welcher aus den solideren Verbesserungen des Ackerbaues hervorgeht, ist weit dauerhafter und kann nur durch solche gewaltsame Erschütterungen zerstört werden, die mit den ein oder zwei Jahrhunderte hindurch fortgesetzten Verheerungen kriegerischer und barbarischer Völkerschaften verbunden sind und die einige Zeit vor und nach dem Falle des römischen Reiches in den westlichen Provinzen Europas vorkamen.


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