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V.

Das zum Amtskreise gehörende Krankenhaus war ein großes rotes Gebäude, das auf einem steil abfallenden Hügel am Schloßsee gelegen und von einem großen schattigen Garten umgeben war. In einer Ecke des Gartens, verborgen hinter hohen Bäumen, lag das Leichenhaus, ein kleines, mit einem Kreuz verziertes Gebäude. Man hatte es so im Verborgenen angelegt, um es den Augen der Kranken, die die Nähe des Todes nicht merken sollten, möglichst zu entziehen. Sein Inneres war ein kleiner Raum mit breiten, hochliegenden Fenstern und zur Zeit gänzlich leer, nur in der Mitte des Zimmers stand ein Seziertisch, an dem jetzt der Kreisarzt mit zwei Gehilfen arbeitete.

Der Kreisarzt trug einen weißen Leinenkittel, dessen Ärmel er aufgekrempelt hatte; seine Arme waren mit Blut bespritzt.

Auf dem Tische lag die Leiche Helmut Vifferts, entkleidet und willenlos dem Messer des Arztes verfallen.

Skram stand, an die Mauer gelehnt, dabei und rauchte eine Zigarre. Er war nun, nach dem Auftritt am Hünengrab, ganz ruhig. Die Obduktion interessierte ihn nicht, und er war nur gekommen, weil der Kreisarzt nach ihm geschickt hatte.

Eigentlich entsprach es seiner Absicht nicht, daß eine gesetzliche Obduktion vorgenommen wurde. Er war jetzt fest entschlossen, der Gräfin zu glauben.

Der Kreisarzt arbeitete hastig.

»Nun, sind Sie bald fertig?« fragte Skram. »Und haben Sie gesehen, was zu sehen war?«

Skrams Blick streifte den zerfetzten Körper ohne Scheu. Er war gewohnt, dergleichen Dinge zu sehen; ihn berührte das nicht. Er sehnte sich nur, nach Hause und zur Ruhe zu kommen, denn nun war er wirklich müde.

»Ja,« versetzte der Kreisarzt, »nun bin ich fertig.« Er gab den Gehilfen ein Zeichen, daß sie zurücktreten sollten, und näherte sich Skram.

»Skram,« sagte er flüsternd, »wir haben mit unsrer Annahme recht gehabt, bloß liegt die Sache ganz anders, als wir gedacht haben. Der Mann da hat tatsächlich – wie Sie heute morgen erwähnten – an einer sehr vorgeschrittenen Arteriosklerose gelitten, an einer durchgreifenden Verkalkung der Herzarterien, und das allein hat seinen Tod verursacht. Er ist plötzlich gestorben, als er im Bett lag. Die Schnittwunde dagegen ist nicht lebensgefährlich, die ist ihm beigebracht worden, nachdem er schon gestorben war. Das will sagen: von Selbstmord kann keine Rede sein – und selbstredend ist er auch nicht ermordet worden. Er ist an Verkalkung des Herzens, wie man es in der populären Sprache nennt, gestorben.«

Das Blut brauste Skram in den Ohren. – Also doch!

Er antwortete nicht, sondern blickte aufmerksam den Kreisarzt an.

Dieser fuhr fort: »Es liegt, wie Sie sehen, ein sehr interessanter Fall vor. Ich glaubte einen Augenblick lang trotz Ihrer scharfsinnigen Hypothese mit den Messern, daß vielleicht Selbstmord in Verbindung mit Herzschlag vorliege. Aber das Ergebnis meiner Untersuchung läßt das als höchst unwahrscheinlich, um nicht zu sagen, ganz ausgeschlossen, erscheinen.«

»Und Sie sind sicher, Doktor,« fragte Skram, »daß nicht etwa meine Hypothese mit den Messern Ihnen eine vorgefaßte Meinung erweckt? Ich will Ihnen sagen, daß mir von diesen vorgefaßten Meinungen Angst geworden ist. Ich muß Ihnen gestehen, daß sie heute alle fehlgeschlagen haben. Sogar die Hypothese mit den Messern! Ich werde Ihnen später erklären, warum und beschränke ich mich vorläufig bloß darauf, zu sagen, daß die Hypothese hinfällig ist. Von ihr müssen Sie also ganz absehen.«

Der Kreisarzt schüttelte den Kopf.

»Die Herren Juristen können sich natürlich bei den sogenannten physischen Tatsachen irren, sie können sich auch bei den Kombinationen der realen Tatsachen irren. Wir Ärzte aber arbeiten streng empirisch, und in unsern Spezialfächern, da, wo das Messer das Wort führt, irren wir uns selten. Hier ist jeder Fehler so gut wie ausgeschlossen. Jeder Arzt wird zugeben, daß meine Schlußfolgerung nicht nur richtig, sondern überhaupt die einzig mögliche ist. Ich muß somit konstatieren, daß hier ein plötzlicher Tod infolge des chronischen Leidens des Mannes eingetreten ist. Als Begleitumstand – aber erst nachdem der Tod eingetreten war – kommt dieser recht ungefährliche Schnitt hinzu, der an und für sich nicht den Tod verursacht haben kann. Ja, ich muß sogar sagen – doch betone ich hierbei, daß ich mich auf das Gebiet der Hypothesen begebe – daß der Mörder beim Schneiden innegehalten oder jedenfalls den Schnitt mit geringerer Kraft ausgeführt hat, weil er sehen mußte, daß er in einen toten Körper schnitt. Hier kann überhaupt nicht von eigentlicher Blutung die Rede sein, sondern, da bloß eine Vene durchschnitten ist, von einem Aussickern des Blutes, das vielleicht kurz nach dem Tode, als die Blutkörper noch in Bewegung waren, vor sich ging.«

»Es war recht viel Blut,« sagte Skram.

»Ja, es war vielleicht zu viel,« versetzte der Arzt. »Wie ich sagte, ist das letztere nur Mutmaßung, aber über die Hauptsache herrscht kein Zweifel, und ich für meine Person trage kein Bedenken, mein Gutachten über den Fund in voller Übereinstimmung hiermit abzugeben.«

»So sind Sie fertig mit dem Geschäft?« fragte Skram.

»Vollständig,« erwiderte jener. »Jetzt können Sie ihn meinetwegen begraben lassen. Wenn Sie nicht etwa meinen, daß wir noch einen andern Arzt hinzuziehen sollen.«

»Jetzt noch nicht,« sagte Skram schnell. »Laßt uns gehen.«

»Ich will bloß noch Toilette machen,« versetzte der Arzt, »dann stehe ich wieder zu Diensten. Ich möchte übrigens auch gern mit Ihnen reden.«

»Haben Sie den Leuten da etwas über das Resultat Ihrer Untersuchung gesagt?«

»Nichts – über derartige Dinge spreche ich nie mit dem Personal.«

– – – Skram stand draußen im Garten des Krankenhauses und starrte zum Schloß hinüber. Also war der Kampf aufs neue eröffnet!

›Warum taten Sie das? Ich hege ja keinen Verdacht mehr gegen Sie?‹

Es war also ihr fester Vorsatz gewesen, den Wagen gegen den Zug zu steuern – mit seinem und ihrem Leben va banque zu spielen, sie beide von der Erde zu vertilgen, um der Sache ein Ende zu machen. Sie hatte ja nicht gewußt, daß der Kreisarzt die verdächtigen Umstände kannte, und daß durch ihren Tod die Sache gerade aufgerührt werden würde. Sie glaubte, daß er der einzige sei, der es wußte, und darum hatte er mit ihr sterben sollen.

Er hatte geglaubt, es sei Erregung, gekränkter Stolz, wahnwitziger Zorn über seinen Verdacht gewesen. Nun begann er zu verstehen, daß die Ursache tiefer lag, wenn er auch nicht verstand, zu welchem Zweck sie von einem nächtlichen Besuch Vifferts gesprochen hatte. Ihre Erzählung war wohl eine Lüge gewesen, obgleich er nicht begreifen konnte, warum sie gerade in dieser Weise gelogen hatte. – Nun galt es zunächst für ihn, in Erfahrung zu bringen, zu welcher Zeit sie zuerst vom Tode Vifferts gehört hatte.

Es war eine Gerichtssache, und es wurde eine.

»Sagen Sie mir, Skram,« sprach der Kreisarzt, an seine Seite tretend, »ist es strafbar, einem toten Menschen den Hals abzuschneiden?«

»Nach unserm Gesetz, ja,« erwiderte Skram, indem er mit dem Doktor die breite Hauptallee des Gartens hinabschritt. »Man nennt das ein putatives Verbrechen, einen Versuch mit untauglichen Mitteln. Als ständiges Beispiel für dieses System gilt, daß ein Mensch in dem Glauben, man könne an Zucker sterben, den Versuch macht, einen andern durch ein Stück Zucker zu vergiften. Das wird hierzulande bestraft, allerdings mit verhältnismäßig geringerer Strafe. Doch gibt es Länder, in denen solche Handlungen straffrei sind, und ich persönlich bin nicht Anhänger einer solchen Bestrafung. Man kann keinen toten Menschen noch einmal töten. Nichtsdestoweniger bleibt die Frage über putative und imaginäre Verbrechen höchst interessant. Ein imaginäres Verbrechen würde es sein, wenn ein Mensch, obwohl er glaubte, etwas Strafbares zu tun, eine Leiche verletzte, wohl wissend, daß es eine Leiche ist. Hier ist der Irrtum bezüglich der rechtlichen Wirkungen der Tat das entscheidende Moment.

Um bei unserm Fall zu bleiben: wenn der betreffende gewußt hat, daß Viffert tot war, und ihm aus irgend einem Grunde den Schnitt in den Hals beigebracht hat, so ist diese Handlung nicht strafbar, weil der Betreffende vielleicht selbst nicht geglaubt hat, daß er etwas Strafbares begehe. Ist er dagegen im Glauben gewesen, daß Viffert lebe und nur schlafe, so ist seine Handlung strafbar, weil sein Irrtum sich auf das Tatsächliche, nicht auf das Rechtliche bezieht.

Dieser Fall ist also recht kompliziert, wenn er für uns auch nicht das Interesse hat, das wir von ihm vermuteten, bevor Sie durch Ihre Untersuchung feststellten, daß seine Herzkrankheit den Tod Vifferts verursacht hat. Während ich von dem Standpunkt aus, den wir heute morgen einnahmen, auf eine Ermittlung der Täterschaft unmöglich verzichten konnte, möchte ich mich jetzt – ehrlich gesagt – am liebsten mit Ihnen darüber einigen, daß wir als Todesursache Herzlähmung, die während eines Selbstmordversuches eingetreten ist, angeben.«

»Das kann ich nicht,« sagte der Doktor, »denn das glaub' ich nicht – ich meine – –«

»Wohl möglich,« unterbrach ihn Skram. »aber die Herren Ärzte sind ihrer Sache immer so verteufelt sicher, während wir Juristen uns häufig auf recht unsicherem Grunde bewegen. Wenn sich nun einmal die Gelegenheit bietet, von der Sicherheit ein wenig abzulassen, dann sollten sich die Herren nicht so sehr auf ihre Unfehlbarkeit versteifen.«

Sie standen nunmehr am Markte, der Wohnung des Richters gegenüber.

»Ich habe Eile, Herr Doktor,« sagte Skram, »aber später möchte ich gern mit Ihnen darüber reden; ich werde Ihnen Bescheid senden.«

»Wie Sie wollen,« sagte der Arzt, und so schieden sie. –

Das Bureau war noch offen.

»Etwas Neues?« fragte Skram.

»Nichts von Bedeutung,« sagte der Sekretär. »Nur Pächter Viffert telephonierte vor kurzem von Waldhof, daß er heute abend herkommen werde.«

Skram überlegte einen Augenblick lang, dann sagte er: »Hören Sie, Holm, ersuchen Sie Jörgen Madsen und Mamsell Leonie telephonisch, noch heute abend herüberzukommen und John mitzubringen. Ich muß mit ihnen reden. Und Sie, Jensen, machen Sie sich bereit, zum Schloß hinüberzugehen und bei der Gräfin einen Brief abzugeben, den ich jetzt schreiben werde.«

Skram schrieb den Brief, und der Polizeibeamte ging.

»Was ist denn bei der Obduktion herausgekommen?« fragte der Sekretär.

Skram zuckte die Achseln. »Nichts Neues,« sagte er. »Es liegt gewöhnlicher Selbstmord vor, den wir aber diskret behandeln müssen. Das schulden wir denen dort oben.«

Und damit ging er in sein eigenes Bureau.


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