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Der Wald siegt

In meiner rheinischen Heimat stand ein Bursche vor dem Richter: Arbeitsloser auf Tippelei. Die Umstände verlangten, daß er zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt werden mußte. Der Angeklagte wendete nichts gegen die Höhe der Strafe ein: nur wollte er sie nicht jetzt, sondern im Winter abbüßen. Mit heiligem Ernst begann der Junge von seiner Wanderfahrt zu erzählen. Schon bei den ersten Worten hob der Vorsitzende abwehrend die Hände – dann hörte er einen Ton heraus, der nicht nur ihn, sondern auch die anderen Amtspersonen zwang, vorläufig einmal zuzuhören. Ganz gegen ihre Gewohnheit schauten sie vor sich hin; aus dem Munde des Jungen sprachen die deutschen Landschaften mit Bergwäldern und Stromwiesen in solch bezwingender Kraft, daß auch der gefüllte Zuhörerraum ergriffen lauschte. Es war ihnen allen, als ob der junge Mensch aus einer fremden Märchenwelt, aus einem Zauberreich käme, in dem nur Begnadete Heimatrecht haben. Er sprach von den schlesischen Wälder, vom Schwarzwald und vom Spessart, doch der Klang dieser Stimme weckte in den Seelen Sehnsucht und Heimweh in die Freiheit. Als er nun vom Rhein sprach und von der goldenen Abendstunde in einem stillen Dörfchen, da ahnten alle Zuhörer, daß ihnen die rheinische Heimat erst jetzt ihre Offenbarung geben wollte. Mit angehaltenem Atem warteten sie auf das erlösende und beseligende Wort; plötzlich zuckten sie zusammen wie unter einem Peitschenschlag: »Da kam der Schutzmann und verhaftete mich ...«

In einem großen Aufatmen schüttelten sie den Bann von sich. Der Richter wandte den Kopf zum Fenster hin; war es nicht, als ob der Wald zornrauschend ins Siebengebirge zurückwich? War die Luft nicht noch vor ein paar Sekunden mit Tannenduft und Vogelsang erfüllt? Sahen nicht die neugierigen Eichhörnchen mit blitzenden Augen umher? Wo war nun Deutschland, wo waren die schweigenden Wälder, wo die Täler und Hügel und wo die grüne Heimat der deutschen Seele?

Der Richter sah in die Akten – er hatte immer noch den grüngoldenen Traum vom Wald in den Augen. Er suchte im deutschen bürgerlichen Gesetzbuch die Paragraphen, nach denen der Sünder verurteilt werden mußte. Solange er blätterte, hörte er den Wald rauschen; die mit Buchstaben bedeckten Seiten wurden zum Waldboden. Auch die Zuhörer harrten, in sieh gekehrt, ob der Junge nicht mit seinem Zauberwort die Vögel in ihrem Herzen von neuem zum Singen bringe.

Der Kläger bat ums Wort. Der Richter nickte ihm zu. Leise begann der biedere Meister von seinen jungen Jahren zu sprechen; daß er auch einmal durch das deutsche Vaterland gewandert und die Heimaterde entdeckt habe. Das habe er dreißig Jahre lang vergessen, aber nun ... Er wolle nicht nur die Klage, zurückziehen, er fühle sich nicht mehr geschädigt, sondern beschenkt, er wolle den Jungen beschäftigen und dann für seine weitere Fahrt versorgen.

Der Richter verbat sich die Beifallskundgebungen nach dem Freispruch nicht. Jetzt klappte er das Gesetzbuch zu. Der deutsche Wald in der deutschen Seele hatte gesiegt.


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