Felix Fechenbach
Im Haus der Freudlosen
Felix Fechenbach

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Rapport

In der ersten Woche meines Aufenthalts im Zuchthaus machte der Oberlehrer seinen monatlichen Zellenbesuch. Diese Besuche bei den Gefangenen in Einzelhaft, die auch vom Direktor und vom Arzt gemacht werden, sollen Möglichkeiten zu einer Aussprache sein und das Vertrauen der Gefangenen zu den leitenden Beamten fördern. Man merkt aber von dieser Zwecksetzung nur recht wenig. Der Oberlehrer, der die sechzig Zellen meist in einer einzigen Stunde absolviert, besuchte auch mich allmonatlich. Anfangs wollte er überhaupt nicht in meine Zelle und hat sie auch in den ersten Monaten fast stets übergangen. Aber das erste Mal wußte der Aufseher von solcher menschenfreundlichen Absicht nichts und der Oberlehrer konnte nicht mehr ausweichen.

Er sagt mir guten Tag, erkundigt sich nach meinem Befinden und fragt dann:

»Wie lange sind Sie schon da?«

»Sechs Tage.«

Er zieht sich nach der Tür zurück und murmelt noch:

»Ja, ja, wie die Zeit vergeht!«

Und fort ist er auch schon. Ich kann meine Absicht, ihn zu fragen, ob ich mir eigene Bücher schicken lassen darf, nicht mehr ausführen. Ein Beamter rät mir auf meine Erkundigung, ich solle mich in dieser Angelegenheit zum Bitt-Rapport melden.

Jeder Gefangene hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Direktor zu wenden. Er muß sich an einem hierfür bestimmten Tag in der Woche frühmorgens nach dem Herausstellen der »Opferschale« beim Abteilungswachtmeister zum Rapport melden und wird am nächsten Tag mit den übrigen Gefangenen, die sich gemeldet haben, zum Direktor geführt. Nur in dringenden Fällen kann man sich zu einem anderen Termin melden. Tut man das wegen einer nicht dringenden Sache, läuft man Gefahr, bestraft zu werden. Die Entscheidung darüber, ob eine Angelegenheit als dringend oder nicht dringend zu erachten ist, liegt im Ermessen des Direktors.

Ich habe von der schroffen Ablehnung meiner Bitte um eine andere Arbeit einstweilen genug und melde mich erst lange Zeit später zum Rapport, um zu versuchen, eine Zeitung, eigene Bücher und Tinte und Feder zu bekommen.

Mit den übrigen Gefangenen, die zum Rapport gehen, werde ich vom Zellenbau durch den Gemüsegarten in das Hauptgebäude geführt. Ich habe schon bei früheren Gelegenheiten gemerkt, daß die Unterbeamten besonders strenge Weisungen in bezug auf mich von »oben« haben müssen. Jetzt kann ich's wieder beobachten. Ich werde aus der Reihe der übrigen Gefangenen, die paarweise gehen, herausgenommen und muß in einem kleinen Abstand hinter ihnen gehen. Ein Wachtmeister bleibt dicht neben mir, damit ich – was ja ohnehin verboten ist – mit keinem Gefangenen ein Wort sprechen kann.

Auf einem kalten Gang in der Nähe des Rapportzimmers müssen wir, in Doppelreihe aufgestellt, warten. Jeder Gefangene wird von einem Beamten abgestreift, ob er irgendwelche Instrumente, die als Schlag- oder Stichwaffe dienen können, bei sich trägt.

Ich werde gerufen.

Nach dem Eintritt ins Zimmer sage ich vorschriftsmäßig Namen und Nummer. Ich stehe wie ein Rekrut vor dem Vorgesetzten. So wird's verlangt.

Barsch werde ich gefragt:

»Was wollen Sie?«

»Ich bitte Herrn Oberregierungsrat um die Erlaubnis, eine Zeitung halten zu dürfen.«

»Das gibt's nicht!« ist die schroffe Antwort.

Ich nehme noch einmal einen Anlauf und frage, ob ich Schreibmaterial und eigene Bücher haben darf.

»Können Sie nicht bekommen!«

Die Antwort ist ebenso hart und abweisend wie die Ablehnung der Zeitung.

Ich bin ein wenig kleinlaut geworden, versuche aber doch dem Direktor klar zu machen, daß es sich bei mir um einen besonders gelagerten politischen Fall handelt. Es müsse doch da eine Möglichkeit geben, den Strafvollzug in individueller Handhabung für mich milder zu gestalten, zumal man das Fehlurteil des Volksgerichts ja bald aufheben und mich freilassen müsse.

Da komme ich aber schön an. Das Gesicht des Direktors wird hochrot. Ich merke deutlich, daß er mit seinem Jähzorn kämpft und sich zu beherrschen versucht. Aber es klingt doch scharf, als er mir sagt:

»Sie sind nicht in Festungshaft. Ich kenne keinen besonders gelagerten politischen Fall Fechenbach. Hier gibt's überhaupt keine politischen Gefangenen. Sie sind Zuchthausgefangener, wie jeder andere; der Hausordnung haben auch Sie sich zu fügen, Ausnahmen gibt's nicht. Im übrigen sage ich Ihnen – dabei steigert sich seine Stimme – daß Sie mindestens sieben bis acht Jahre im Zuchthaus bleiben müssen, und wenn Sie sich gut führen, kann Ihnen der Rest der Strafe auf Bewährungsfrist erlassen werden. Muß ich Sie aber auch nur ein einziges Mal bestrafen, dann garantiere ich Ihnen dafür, daß Sie auch die restlichen drei oder vier Jahre bis zum letzten Augenblick machen müssen. Ich rate Ihnen, gewöhnen Sie sich an diesen Gedanken!«

In mir ist alles helle Empörung. Ich sage mit scharfer Betonung:

»Das kann ich nicht, Herr Oberregierungsrat!«

Jetzt konnte er sich nicht länger beherrschen und in der typischen Art des Cholerikers fährt er mich in überlautem Ton an:

»Ich verbitte mir derartige zynische und ironische Bemerkungen. Das können Sie draußen als Sekretär Kurt Eisners oder in sozialdemokratischen Agitationsversammlungen. Hier sind Sie Zuchthausgefangener und haben zu schweigen, wenn Sie nicht gefragt sind!«

Ein peinliches Schweigen liegt über dem Raum. Der Direktor schnaubt aufgeregt. Ich beiße die Zähne zusammen, presse die Lippen aufeinander, um nicht eine Antwort zu geben, die mich in den Arrest bringt. Meine Hände sind in ohnmächtiger Wut geballt.

Der Hausverwalter, der dabei steht und seinen Direktor kennt, weiß, daß jedes weitere Wort von mir eine Katastrophe auslösen muß. Er winkt mir heimlich und ungeduldig, das Zimmer zu verlassen.

Ich mache wortlos kehrt und gehe. Am ganzen Körper zittere ich vor innerer Erregung.

Während die übrigen Gefangenen warten, bis alle vom Zellenbau vorgenommen sind, um dann wieder gemeinsam in die Zellen geführt zu werden, bringt mich ein Beamter sofort allein zurück. Ich werde den Eindruck nicht los, daß der Strafanstaltsdirektor so etwas wie eine politische »Infizierung« der übrigen Gefangenen befürchtet, sie verhindern will und mich deshalb so ängstlich absondern läßt.

Zuweilen werden Gefangene auch auf Weisung des Direktors zum Rapport geholt. Das ist dann der Fall, wenn eine Meldung von einem Beamten gegen sie vorliegt. Sie kommen dann zum Strafrapport oder »auf den Zwick«, wie es im Zuchthaus-Rotwälsch heißt, weil man dort »gezwickt«, das heißt bestraft wird. Hat der Direktor einem Gefangenen eine Mitteilung zu machen, dann wird er zum Tagesrapport geholt. Das passierte mir recht oft. Meist handelte es sich darum, daß ein Brief an mich gekommen war, der mir nicht ausgehändigt wurde, weil er nicht von den »nächsten Angehörigen« – Eltern und Geschwistern – war. Ich habe nach meiner Entlassung feststellen können, daß es sich dabei um Briefe von Freunden und Verwandten handelte, in denen nur harmloseste persönliche Mitteilungen standen. Manchmal wurde ich zum Tagesrapport geholt, weil in einem Brief meines Bruders, der mir sehr oft schrieb, »ungeeignete« Nachrichten enthalten waren. Der Brief wurde mir dann nicht ausgehändigt, sondern nur vorgelesen und zwar unter Auslassung der »gefährlichen« Stellen. Das kam öfter vor. Es ist ja so schwer für die Menschen »draußen«, herauszufühlen, was ein Zuchthausdirektor für »ungeeignet« hält.

Aber selbst bei einem Brief meines Rechtsanwalts passierte es einmal, daß ich nur einen Teil seines Inhalts erfuhr. Es war einige Zeit nach der Interpellationsdebatte über meinen Fall im Bayerischen Landtag. In dem Brief wurde über diese Debatte und über die Diskussion in der Öffentlichkeit knapp berichtet. Einige Sätze schienen dem Direktor so »ungeeignet«, daß er sie beim Vorlesen des Briefes ausließ. Er sagte mir dabei, daß er hier Mitteilungen übergehe, die er mir nicht eröffnen könne. Da der Herr Direktor die Freundlichkeit hatte, die »ungeeigneten« Stellen des Briefes mit Bleistift anzuzeichnen und mir der Brief mit den anderen beanstandeten Briefen bei meiner Entlassung ausgehändigt wurde, weiß ich heute, daß mir gerade diejenigen Briefstellen nicht mitgeteilt worden sind, die mich darüber beruhigen sollten, daß in der Öffentlichkeit ein sehr lebhafter Kampf um die Wiederherstellung meines Rechts im Gange ist.

Einige kleine Zeitungsausschnitte sind ebenfalls zurückbehalten worden. Auf meine Bitte wurde die Aufsichtsbehörde – der Oberstaatsanwalt in Bamberg – darüber befragt, ob er die Aushändigung nicht genehmigen wolle. Bei dieser Gelegenheit ersuchte ich auch darum, die Entscheidung des Oberstaatsanwalts darüber einzuholen, ob ich für den Fall meiner Überführung in Stufe II eigene Bücher, eine Zeitung und Schreibmaterial bekommen dürfe. Das alles hatte mir der Direktor in einer üblen Stimmung auch für die Stufe II abgelehnt.

Nach zwei Tagen werde ich wieder ins Rapportzimmer gerufen. Der Direktor, der am Tag vorher in Bamberg war, teilt mir mit, daß der Oberstaatsanwalt in bezug auf die »ungeeigneten« Briefstellen und die Zeitungsausschnitte den mir bereits mitgeteilten Standpunkt gutheiße. Das Gesicht des Direktors zeigt unverkennbare Befriedigung.

»Solange ich hier Direktor bin, der jetzige Oberstaatsanwalt im Amt ist und der gegenwärtige Kurs im bayerischen Justizministerium herrscht, bekommen Sie so etwas nicht ausgehändigt!«

Da war also nichts zu machen.

Aber in der Frage Schreibgelegenheit, Zeitung und eigene Bücher hatte ich Erfolg. In wesentlich gemäßigterem Ton teilt mir der Direktor mit, daß mir nach Meinung des Oberstaatsanwalts diese Erleichterungen gewährt werden können, sobald ich in Stufe II aufrücken werde.

Aber vorerst bin ich noch in Stufe I und habe die Befürchtung, daß ich so schnell nicht in Stufe II aufrücken werde.

*

Briefe durfte ich alle drei Monate, jedoch nur an meine nächsten Angehörigen, schreiben. Nur wenn sich in der Zwischenzeit eine besondere Notwendigkeit ergab, wurde mir vorher ein Brief genehmigt. Das war einigemal der Fall, weil ich mir wiederholt Geld für Zahnbehandlung schicken lassen mußte. Wegen all dieser Dinge muß man zum Rapport gehen.

Einmal ersuchte ich darum, öfter Briefe schreiben zu dürfen. Ich hatte das Glück, daß der Direktor gut aufgelegt war. An solchen Tagen, an denen bei ihm eine gewisse naive Gutmütigkeit zum Vorschein kam, konnte einem manche Bitte genehmigt werden, die an einem anderen Tag, wenn der Direktor »grantig« war – wie die Beamten sagten – abgelehnt wurde. Er sagte mir zu, daß er mir ausnahmsweise bis auf weiteres alle sechs Wochen erlauben wolle, einen Brief zu schreiben. Ich bedankte mich und ging.

Nach sechs Wochen gehe ich zum Rapport und bitte, den versprochenen Brief schreiben zu dürfen. Die Bitte wird barsch abgelehnt. Ich erinnere an das gegebene Versprechen. Da bekomme ich die merkwürdige Antwort:

»Ja, damals lagen die Dinge noch anders. Ich habe inzwischen ganz besondere Weisungen in bezug auf Sie und Ihre Korrespondenz von einer Münchener Stelle bekommen und kann Sie hausordnungsgemäß nur alle drei Monate schreiben lassen.«

Ich konnte mir das zunächst nicht erklären. Später erfuhr ich durch Zufall, daß alle meine Briefe in Abschrift an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I geschickt werden. Der Grund für diese überflüssige Schreibarbeit ist mir bis heute nicht bekannt geworden.


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