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Fünftes Bild:
Der St. Michaelsberg nach Aufhebung des Jesuiten-Ordens und unter der Pfarre Schönau 1774-1927.

Als im Jahre 1773 die päpstliche Verfügung die rheinischen Jesuiten-Kollegien wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf, entgingen das Kollegium zu Münstereifel und die anderen drei zu dem Herzogtum Pfalz-Neuburg-Jülich gehörenden Kollegien zu Düren, Jülich und Düsseldorf der völligen Aufhebung dadurch, daß sie von dem Landesherrn Karl Theodor in geistliche Kongregationen von Weltpriestern verwandelt wurden. Im Grunde blieben sie, was sie ehedem gewesen, nur der Name hatte gewechselt. Somit blieb auch das Gymnasium Münstereifel erhalten und mit ihm der so innig verbundene St. Michaelsberg. Aber schwerwiegend war der Umstand, daß die nunmehrigen Exjesuiten nicht mehr Herren ihres Vermögens und ihrer Vermögensverwaltung blieben, sondern daß letztere an die landesherrliche Verwaltung überging. Für das Kollegium in Münstereifel und über die dem St. Michaelsberg gehörenden Stiftungen führte fortan im Auftrage der Düsseldorfer Regierung der fürstliche Kellner oder Rentmeister Alois Elven die Verwaltung. Zu dieser Zeit war P. Henricus Brüx Rektor des Kollegiums, P. Johannes Scheffer Prokurator des St. Michaelsberges, während die eigentlichen Missionare P. Kaspar Sturm und P. Johannes Dorweiler waren. Einige Jahre später begegnen wir dem P. Johannes Scheben als Prokurator des Berges.

Am 5. Oktober 1773 stellte P. Johannes Scheffer im Auftrage des P. Rektor folgendes Verzeichnis der in der Michaelskapelle vorhandenen »Kirchsachen« auf (Archiv Dülmen). Die altertümliche Schreibart des Berichtes bleibt beibehalten:

1. »eine kupferne übergoldete Monstranz,

2. drey Kelchen mit silbernen Wappen,

3. ein Zinner Kelch,

4. ein kupfernes übergoldetes Ciborium,

5. eine Chorkap,

6. ein silbernes Herz mit verschiedenen Denkmünzen,

7. eine kupferne Ampel,

8. drey Missalen,

9. fünf Caselen,

10. drey Alben,

11. ein Röcklin,

12. neun Corporalien,

13. zwanzig Altartücher,

14. zwei communicant-Tücher,

15. drey Handtücher,

16. ein kupfernes Weyrauchfaß,

17. vier par Zinnere pollen,

18. drey höltzerne Bülten (wahrscheinlich Pulte für die Missalen).

Der übrige Zirath besteht aus Hölzerleuchter und einig schlecht Blumstreissen.«

Aus dem Jahre 1773 erfahren wir auch (Archiv Düsseldorf, Jes. 37) die näheren Einzelheiten über die Liegenschaften und die Lasten des St. Michaelsberges:

I. »I. Eigentum:

a) »Michaelis-Kapell mit ihrem Bezirk,

b) der Hohe Berg mit dem angehörigen wilden Land,

c) der Rosenseiffen mit seinen Bänden, Büsch und wilden Land,

d) der Galgen-Bend, wozu auch ¾ Land gehörig,

e) im Bleisthal ein Stück wilden Landes,

f) zu Mahlberg Ambts Münstereiffel 3 Malter Haaber, so gar nicht flüssig.

Von allen diesen obgemeldten Stückeren gehet nichts ein, als was aus dem dazu gehörigen Gehölz verkohlt wird, welche Verkohlung einigmahl 10, auch einigmahl in 20 Jahren geschehen mag, so beynahe 30 Reichstaler ausbringt.

g) ein Kapital von 446 Taler, 53 Albus mit 18 Reichstaler, 51 Stüber Interessen.«

II. »Dagegen hatt dieses Sacellum St. Michaelis folgende Lasten:

1. genießt der daselbst bestellte Offermann die spezifizierten Wiesen (mit 5 Karren Heuertrag),

2. werden die andachten vorgeschriebenermaßen von 10 Tagen sodann die ganze Michaelis-Oktav hindurch, dorten gehalten, an welchen Tagen jederzeit wenigstens drei Priester aus dem Collegio ohne die hierzu kommenden Weltgeistlichen bewirtet werden müssen.

3. Zudem muß das Kollegium die Kapell und umliegende Mauern sartis tectis (d. h. in Dach und Fach) halten, auch beym erforderlichen Fall neu aufbauen.«

Der Vollständigkeit wegen soll noch erwähnt werden, daß das Kapitalvermögen der gesamten Eifelmission, von welcher die Mission auf dem Michaelsberge ja nur ein kleiner Teil war, ursprünglich aus der früher erwähnten von Palant'schen Stiftung hervorgegangen, durch eine Anzahl anderweitiger Stiftungen am Schlusse der Jesuitenzeit eine Höhe von 7889½ Reichstalern mit 321 Talern Zinsen erreicht hatte und nunmehr ebenfalls der landesherrlichen Verwaltung in Düsseldorf unterlag. Es ist dies wichtig, weil wir noch hören werden, daß die Missionare des Michaelsberges auch weiterhin aus den Zinsen besoldet wurden, wenngleich sie nicht selten erhebliche Schwierigkeiten hatten, zu ihrem Rechte zu kommen.

Im allgemeinen scheint es, daß sowohl die geistliche Versorgung des Michaelsberges, als auch die Wallfahrten an sich unverändert ihren Fortgang genommen haben. Aber von jetzt an fehlen die Einzelnachrichten, ob sich der Besuch des Berges auf der früheren Höhe gehalten habe. Es ist wahrscheinlicher, daß er eine fortschreitende Abnahme erfahren hat. Die beiden Missionare P. Kaspar Sturm und P. Joh. Dorweiler haben noch eine Reihe von Jahren den Dienst auf dem Berge versehen, vermutlich bis zum Jahre 1781. In diesem Jahre treten mit Genehmigung der kurfürstlichen Regierung an ihre Stelle der Exjesuit Hermann Schönenbusch und der Weltgeistliche Kamps. P. Schönenbusch ist vorher schon länger anderweitig in der Jülich-Bergischen Mission tätig gewesen, denn er sagt in einer Eingabe vom Jahre 1793, daß er 20 Jahre in Jülich-Bergischen Missionsdiensten gestanden habe. Der Weltgeistliche Kamps aber scheint nur 4-5 Jahre auf dem St. Michaelsberge tätig gewesen zu sein. Ob er dann mit dem Tode abgegangen ist, bleibt unbekannt, aber wahrscheinlich. Jedenfalls ersetzt ihn vom Jahre 1786 ab der Missionar Franz Xaver Fabritius, der auch kein Jesuit war, sondern in Münstereifel seit 1783 als Weltgeistlicher eine »Pflanzschule« eingerichtet hatte, die Schüler für die unterste Klasse des Gymnasiums vorbereitete (Katzfey a. a. O.). Auch ihm waren nur wenige Jahre der Wirksamkeit auf dem Michaelsberge beschieden. Er soll (nach Pfarrer Zinken) plötzlich auf der Straße gestorben sein. Aber aus den Eingaben, die er gemeinschaftlich mit Schönenbusch an die kurfürstliche Regierung machte, erfahren wir, daß es inzwischen an der Kapelle und den Nebengebäuden auf dem Michaelsberge zu einem weitgehenden Verfall gekommen war (Archiv Düsseldorf, Jes. 29). Der erste Bericht vom Mai 1787 zeigt an, daß Kapelle und Priesterhaus dem Einsturz nahe sind, Mauern und Stationen in Trümmern liegen. Die Kurfürstliche Regierung weist darauf den Kellner Elven an, die Herstellung mit dem geringsten Kostenaufwand in die Wege zu leiten. Aber Elven tat nichts. Ueberhaupt erscheint das Bild dieses Mannes auf Grund der Akten in ungünstigem Lichte. Den geistlichen Lehrern des Gymnasiums und den Missionaren des Michaelsberges ist er anscheinend immer abgeneigt gewesen. Schon Katzfey (a. a. O.) hat bittere Worte darüber gefunden, wie Elven nach Laune und Willkür schaltete, sich über die Erlasse der Regierung hinwegsetzte, den Lehrern ihre kärgliche Besoldung vorenthielt, die notwendigen Reparaturen an den Gymnasialgebäuden absichtlich unterließ. Ebenso verfuhr er den Missionaren gegenüber. Im Juni 1787 zeigen Schönenbusch und Fabritius an, daß sie ihr Kostgeld nicht erhalten können. Elven hatte ihnen also die 321 Taler Zinsen, die ihnen aus dem Stiftungskapital des Michaelsberges zustanden, nicht ausgezahlt. Auch hatte er für die Reparatur der Michaelskapelle bis August 1788 noch immer nichts getan. Schönenbusch und Fabritius meldeten es wieder nach Düsseldorf. Darauf erging ein schärferer Befehl vom 12. August 1788 an Elven, binnen 8 Tagen bei 3 Reichstalern Strafandrohung zu berichten. Elven aber begnügte sich damit, einen Kostenanschlag des »Leyendecker-Meisters« Adam Weyer und des Fenstermachers Joseph Schmitz vorzulegen, die für die Dach- und Fensterreparaturen 25 Taler 44 Albus bezw. 4 Reichstaler 54 Albus forderten. Mehr ist auch sicherlich nicht geschehen. Daß es aber ganz ungenügend war, zeigte sich schon im Jahre 1790, wo der Verfall so stark weiter geschritten war, daß Pater Schönenbusch durch den Baumeister Patz die Reparaturkosten auf 1220 Reichstaler hatte berechnen lassen. Elven erlaubte sich auch noch andere Uebergriffe. Trotzdem nach der Stiftungsurkunde des Grafen Karl von Manderscheid-Gerolstein vom Jahre 1632 den Jesuiten der Michaelsberg ausdrücklich für die Zeit ihrer »Residenz« in Münstereifel übergeben war, somit im Jahre 1773 der vorgesehene Fall eingetreten war, daß das Eigentum des Berges wieder an die Grafen von Blankenheim als »Posterität« der Grafen von Gerolstein zurückfallen mußte, hatte die Kurfürstliche Regierung sich darüber hinweggesetzt und die Verwaltung beibehalten. Kellner Elven aber ging sogar dazu über, in den Waldungen des Michaelsberges und des Wenzberges große Holzfällungen vornehmen zu lassen. Er nötigte die Pfarrer, die Holzverkäufe von der Kanzel bekanntzugeben und über die geschehene Bekanntmachung Bescheinigung zu erteilen. Die Jesuitenakten des Archivs Düsseldorf enthalten noch eine Anzahl dieser Bescheinigungen. Gegen die willkürliche Holzfällung hat der damalige Prokurator des Michaelsberges, P. Johannes Scheden, einen eifrigen Kampf geführt. Im Archiv Dülmen befinden sich eine ganze Reihe seiner Briefe an den Blankenheimer Rat Sturm, dem er von den jedesmaligen Uebergriffen Kenntnis gibt. Jedenfalls hat er damit erreicht, daß der Graf von Blankenheim in Düsseldorf Vorstellungen erhob. Sie hatten wenigstens den Erfolg, daß am 10. April 1776 ein Schreiben an den »Weltgeistlichen President der Congregation zu Münster-Eiffel« erging folgenden Wortlautes:

 

»Lieber andächtiger! Gleichwie die aus dem geholtz des Michelsberg erlosten Gelder dasiger Congregation auszuzahlen dem Kellnern daselbst bereits befohlen worden, als ohne Verhalten auch hiebey zur Nachricht.«

Auf Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sonderbaren gnädigsten Befehl

Graf von Efferen.

 

Im übrigen scheint aber der Blankenheimer Graf mit der Geltendmachung seiner Rechte bei seinem Lehensherrn nichts erreicht zu haben,, denn der Michaelsberg bleibt nach wie vor unter der direkten Kurfürstlichen Verwaltung. Erst nach vielen Jahren, am 24. 11. 1790, hat sich die letzte Erbtochter des ausgestorbenen Blankenheimischen Geschlechtes, Augusta Gräfin von Sternberg, regierende Gräfin von Manderscheid-Blankenheim noch einmal auf ihr formales Recht besonnen und »dem verehrten und geliebten Herrn Hermann Schönenbusch, Priester der heiligen römischen Kirche und ehemals Mitglied der Gesellschaft Jesu, der die Kapelle auf dem St. Michaelsberge schon seit Jahren mit großem Eifer und Nutzen betreut, den weiteren Dienst auf dem Berge mit allen bisherigen Einkünften und Rechten« übertragen. (Archiv Dülmen.) Pater Schönenbusch, der damals schon mindestens 9 Jahre von der Düsseldorfer Regierung angestellt war und seit dem am 23. Februar 1789 erfolgten Tode seines Mitarbeiters Fabritius alleiniger Missionar war, nimmt am gleichen Tage in Blankenheim die Bestallung untertänigst an und verspricht treuen Seelsorgedienst und Verwaltung des Eigentums der Kapelle.

Als P. Schönenbusch diese Verpflichtung unterschrieb, hatte er auf mehrere Jahre zurückzublicken, die ihm wenig Erfreuliches gebracht hatten. Diese Jahre hatten nicht nur, wie wir schon wissen, den weitgehenden baulichen Verfall der Michaelskapelle gebracht, sondern auch einen ebenso großen Verfall der alten Zucht und Sitte unter den Besuchern des Berges. Weil sich seit Jahren der Unfug eingenistet hatte, bei den großen Festen auf dem Michaelsberge Branntwein fässerweise zum Ausschank zu bringen, sodaß viele willensschwache Menschen nachmittags und abends völlig betrunken waren, hatten sich skandalöse Zustände entwickelt, die Schönenbusch am 24. 8. 1790 in einer Eingabe an den Kurfürsten schildert. (Archiv Düsseldorf Jes. 39.) Er versichert, »daß in dortiger Gegend sich fromme und andächtige Leute erboten haben, den zerfallenen Michaelsberg im alten Stande wieder herzustellen, wenn nur die Quelle der jährlich bei der Andacht entstandenen Skandale und Excesse verstopft würde, d. h. wenn dort nur bis 3 oder 4 Uhr gezapft werden dürfte. Ew. Kurfürstliche Durchlaucht, als der weltbekannte Ausbreiter und Vermehrer des Dienstes Gottes und der Andacht würden gewiß keinen Augenblick Bedenken tragen, obgemeldete Bitte zu gewähren, wenn nur Höchstdenselben die durch das Saufen und Schwelgen bis in die späteste Nacht bis heran gewesenen auch entstandenen Aergernisse und Gottlosigkeiten die ich verschiedene Male Höchstdero Kellner angezeigt, bekannt werden. Dies hat verschiedene Deservitoren bewogen, mit ihren Prozessionen zu Haus zu bleiben. Sämtliche haben mir sowie auch dem Kanzleidirektor des Grafen von Blankenheim, welcher nach erloschener Societät die Grundherrschaft des Berges behaupten will, versprochen, mit den Prozessionen wiederum dahin zu ziehen, wenn nur das Zapfen bis 3 und 4 Uhr nachmittags und nicht länger erlaubt werde.«

Auch hier zeigt sich wieder das ungehörige Verhalten des Rentmeisters Elven, der den Branntweinschank auf dem Berge erlaubt hat. P. Schönenbusch hat noch mit anderen Mitteln versucht, dem Unfuge beizukommen. Er verfaßte eine »Nachricht« in Gestalt eines hübsch gedruckten, mit Randverzierungen versehenen Blattes, von denen ein Exemplar erhalten geblieben ist (Archiv Düsseldorf). Und als auch dies noch nichts nutzte, blieb er im Jahre 1789 ostentativ dem Michaelsberge fern. Die »Nachricht«, in der alten Schreibart beibehalten, lautet:

»Es werden alle andächtig und Christlich-gesinnte alhier ermahnt und gebetten, dasjenige auf dem Michaelsberg zu beobachten, was alda so leicht von allen kan gehalten und beobachtet werden, nehmlich sich dorten nicht aufzuhalten beim Trunk oder an den Fässern über 3 oder höchstens 4 Uhren in der Michaelsoktave, oder auf h. Schutzengelen-Fest, damit jene Gutthäter, welche gesinnt sind die zerfallenen »Mauren«, Bilder, Stationen etc. wieder in guten Stand zu setzen, nicht länger abgehalten werden ein so heiliges Werk endlich anzufangen und zu vollbringen, welches sie schon vor vielen Jahren würden qethan haben, wan das unzeitige späte Zapfen mit den draus gefolgten Excessen und ärgerlichen Ausschweifungen nicht gewesen wäre, welche mancher leicht hätte können verhüten, wan er nur gewollt …

Es ist ja der H. Michaelsberg jederzeit der Segen unserer Eifel gewesen, warum sollen wir dan den Fluch haben, den wir uns durch spaten Trunk auf den Hals laden? Und warum sollen wir den ganzen H. Berg zerfallen lassen, wie er jetz jämmerlich in Zerfall ist, da wir jetz können Gutthäter haben, welche alles wollen in schönen Stand setzen und bauen lassen, wan nur obgemelte Zeit (3 bis 4 Uhren) durch längeren Zapf und Trunk nicht überschritten wird? Wirt und Gäst wollen sich hierzu willig anschicken, was schon längst hohe Obrigkeiten von ihnen verlangt und verordnet haben, und derjenige gewiß hart wird getroffen werden, der in Güte nicht folgen und ein gottseliges Werk muthwilliger Weis hintertreiben will, oder wohl gar einen Zapf anfangen will an anderen Tagen im Jahr, wo allda der Gottesdienst nüchter und in stiller Andacht von unseren frommen Vorfahren auferbäulich ist gehalten worden: und wo kann einer so unvernünftig seyn, daß er den Zapf sucht zu vermehren, da er doch weiß, daß die alte Anzahl der Geistlichen von Münstereifel sich jetz und so gemindert, daß man nicht im Stand ist auch nur denen allein zu helfen, welche für ihre Seelen und nicht um des Trinkens willen hierhin kommen.«

Das Blatt trägt weder Datum noch Unterschrift, doch war es ohne Zweifel zum Aushang bestimmt. Niemand als P. Schönenbusch selbst kann der Verfasser sein. Auch diese beweglichen und eindringlichen Warnungen haben nicht gefruchtet. Da entschloß er sich, dem Michaelsberge vorübergehend fernzubleiben. Er wollte sicherlich nicht daß den vielen gutgesinnten Pilgern dadurch der Besuch des Berges unmöglich gemacht werde und ließ zu, daß der damalige Pfarrverwalter Jakob Hellmann in Eschweiler bei Münstereifel und der P. David Heenen, Oekonom der Kongregation in Münstereifel, an seine Stelle traten. Das erfahren wir aus einer Eingabe, die von diesen beiden Stellvertretern am 4. Januar 1790 an die Kurfürstliche Regierung gemacht wurde. Es heißt darin u. a.: »Bekanntlich sind die Eiflischen Missionarien vi fundationis (Stiftungsgemäß) verpflichtet, auf dem St. Michaelsberg das Jahr hindurch zu verschiedenen Zeiten die dorten gewöhnlichen Andachten und die dazu nötigen Geistlichen zu versorgen. Nach Ableben des Missionars Fabritius hat der Missionar Schönenbusch ohngeacht er verschiedene mal zurzeit der Andacht in der nächsten Gegend sich aufgehalten und nicht nur auf gemeltem Berg nie gekommen, sondern sogar voraus sich öffentlich verlauten lassen, nie den Berg mehr zu betretten, bis die nach seinem Concept gefaßten Einrichtungen gehalten würden. Wir beide unterschriebenen hiergegen, auf inständiges Begehren der Stadt- und Landleuten bewogen, haben uns sogar mit Verwendung eigner Nebenkosten um die nötige Hülfe anderer Geistlichen zu haben, obgemelte Andacht, wie Beilage sub L. A. als ein glaubwürdiges Zeugnis sattsam beweist, in ihrer alten flor zu erhalten v. G. bestmöglichst beflissen.

Bitten derowegen Ew. Kurfürstliche Durchlaucht demütigst, Höchstdieselbe wollen gnädigst geruhen, uns zur Vergütung deren Nebenkosten und einer etwaigen Belohnung für unsere Mühe und Arbeit wenigsten ein Quartal des am 23. 2. 1789 verstorbenen Missionars Fabritius durch Höchstdero Kellner Elven auszahlen zu lassen.«

Der Pastor Hellmann erhebt in der Eingabe ohne Zweifel einen unschönen Vorwurf gegen P. Schönenbusch, der fast den Charakter einer Denunziation annimmt. Hellmann aber hatte schon als Primissar von Calcar dem ihm übergeordneten Pfarrer von Kirspenich zu wiederholten Klagen Veranlassung gegeben (vergl. Becker, Dekanat Münstereifel, S. 180). Jedoch hat P. Schönenbusch, als die Kurfürstliche Regierung bestimmte, daß das Einkommen des verstorbenen Fabritius zur Hälfte den Herren Hellmann und Heenen gezahlt, zur anderen Hälfte zur Aufbauung des verfallenen St. Michaelsberges verwandt werden solle, sofort zugestimmt, daß an die »Deservitores« gezahlt werde. Nach einer vorliegenden Quittung vom 10. April 1790 ist sodann die Auszahlung richtig erfolgt.

Die Beilage, auf die sich Pastor Hellmann und P. Heenen in ihrer Eingabe beziehen (Archiv Düsseldorf), hat folgenden, sehr interessanten Wortlaut:

 

»Wir endes unterschriebene Scheffen und Vorsteher bezeugen hiermit christ-pflichtmäßig, daß dieses laufende Jahr hindurch die St. Michelsberger Andacht zu der die ganze Eifel und andere weit entlegene Ortschaften ihre besondere Zuflucht haben, in abwesenheit der Eiflischen Missionarien von Herrn Jacob Hellmann, Pastoren in Eschweiler und Herrn P. Heenen der Exjes. Congregation zu Münstereifel oeconom, nicht nur mit allem Seeleneifer in erwünschte Ordnung, Ruhe, Auferbauung und Zufriedenheit des Volkes versehen, sondern noch dazu die nötige Hülfe anderer geistlichen Herren versorgt haben.

geben den 6 ten 8ber 1789.
Johannes Peter Sassert, Vorsteher zu Schönau,
Johann Peter Neef, Vorsteher zu Mahlberg,
Joes Linden, scheffen zu Effelsberg,
J. Müller, Scheffen zu Schönau,
J. Peter Ohlert, grscheffen im Dingstuhl Mutscheidt,
Johann Sahl, gerichscheffen im Dingstuhl Mutscheidt,
Johann Pitter Frings, gerichscheffen im Dingstuhl Mutscheidt.«

 

Nach der Handschrift hat unzweifelhaft der Schönauer Scheffe Müller die Bescheinigung geschrieben, aber als Verfasser des Textes dürfte Pastor Hellmann anzusehen sein.

Abbildung des Hermann Schönenbusch

Wie lange P. Schönenbusch seinen passiven Widerstand wegen des Schnapsausschankes fortgesetzt hat, ist nicht genau ersichtlich. Aber es steht fest, daß er im Herbst 1790 wieder seinen Dienst versah und im Frühjahr und Sommer 1791 eifrig mit den großen Reparaturarbeiten der Kapelle und des Priesterhauses beschäftigt war. Im Juli ds. Jrs. hatten die Arbeiten schon einen vorgeschrittenen Stand erreicht. Da wurde plötzlich seinem Wirken für den St. Michaelsberg ein endgültiges Ziel gesetzt. Katzfey (a. a. O. § 436) glaubte zwar, daß »der fromme P. Schönenbusch bis zum Jahre 1794 auf dem Michaelsberge geblieben und durch die französische Revolution das Ende seiner apostolischen Tätigkeit erreicht habe«. Aber wie ganz anders belehren uns die Katzfey unbekannt gebliebenen Akten (Archiv Düsseldorf, Jes. 39). Am 21. Juli 1791 wurde Schönenbusch nach Bonn »in Arrest« gebracht. Es handelte sich also nicht um die Verfügung eines weltlichen Gerichtes, denn Bonn gehörte nicht zu Pfalz-Neuburg-Jülich, sondern um das geistliche Gericht der Kölner Erzbischöflichen Behörde. Hören wir, was sich aus verstreuten Aktennotizen zusammenstellen läßt. Am 31. Juli 1791 bittet P. Georgius Rudersdorff, Präfectus Templi et Gymnasii, die Kurfürstliche Regierung um Zuweisung der »Stohlgelder« aus den Michelsberger Büschen, damit der bis zum Dach gebrachte Bau nicht ins Stocken gerate und die Arbeiter mangels Lohnzahlung sich nicht verliefen. P. Rudersdorff berichtet am 13. August 1791 weiter, daß er bereits am 4. ds. Mts. angezeigt, daß wegen der Einsperrung des Missionars Schönenbusch der Bau der Michaelskapelle ohne die Stohlgelder aus den Büschen und ohne die von dem zweiten Missionar noch vorrätigen Gelder ins Stocken gerate. Inzwischen sei der Missionar Schönenbusch »heute« von Bonn »auf Kölln in die Weidenbach gebracht worden«. (Unter Weidenbach ist das ehemalige St. Michaelskloster in Köln zu verstehen, das am Weidenbach lag und als Demeritenanstalt diente.) Es ist bedauerlich, daß die Akten den Bericht des P. Rudersdorff vom 4. August 1791 nicht mehr enthalten, weil er wahrscheinlich Licht über den Grund der Verhaftung des P. Schönenbusch gebracht hätte. Infolgedessen läßt sich über die Verfehlung des P. Schönenbusch auf Grund einer Andeutung in den Akten nur vermuten, daß eine Jungfer Dahmen ihn beschuldigte, von ihr 100 Kronentaler entliehen und »durchgebracht« zu haben. Schönenbusch sagt aber, er habe die Summe für die Bauten am Michaelsberge verwandt. Im Mai 1793 richtete er eine lange, etwas wirre Eingabe an die Kurfürstliche Regierung. In dieser führt er aus, daß er »beinächst zwei Jahre zu Köllen in der Weidenbach in Arrest gewesen«. Sein Arrest habe am 21. Juli 1791 begonnen, er sei aber unschuldig gewesen. Nach dem anfangs 1788 erfolgten Tode des Missionars Fabritius (in Wirklichkeit Februar 1789 gestorben), habe er drei Jahre allein die Mission versehen, weil ein zweiter Priester nicht zu finden gewesen. Mithin habe er für drei Jahre das Gehalt des zweiten Priesters mit 420 Talern auch verdient. Davon sei nur für eine Cura subsidiaria von 16 Tagen für einen Hilfspriester abzuziehen, der Rest gebühre ihm. Er habe bisher keinen Heller von dem Verwalter der Missionsgelder erhalten und bitte wegen der Teuerung um baldige Zahlung der Rückstände und um eine Pension für seine langen Dienste. Jedenfalls ist es auffällig, daß er den Tod des Missionars Fabritius ein Jahr zurückdatiert und dessen Gehalt für drei Jahre nachfordert, obgleich er für die Jahre 1789 und 1790 der teilweisen Auszahlung an die Herren Hellmann und Heenen zugestimmt hat. Es gewinnt daher fast den Anschein, als ob der Arme unter den Einwirkungen der vielleicht unverdient langen Haft inbezug auf seine Geisteskräfte vorübergehend gelitten habe. Auf Grund der Akten im Erzbischöflichen Archiv steht fest, daß der damalige Generalvikar Joh. Phil, von Horn-Goldschmidt auch gegen geringe Verstöße mit der äußersten Strenge vorging. Es steht weiter fest, daß von Horn-Goldschmidt sich wiederholt geirrt hat und schwere Strafen über bei ihm Verklagte verhängte, deren Schuldlosigkeit nachher an den Tag kam. Es ist daher durchaus denkbar, daß auch P. Schönenbusch, wie er versichert, gar nicht oder nur wenig schuldig war und darum um so mehr unter der langen Haft leiden mußte. (Haftpsychose.) Aber glücklicher Weise hat er die Störung nach einiger Zeit überwunden. Zunächst ergibt sich (Archiv Düsseldorf Jes. Akten), daß er im Jahre 1794 in die weltgeistliche Kongregation Düsseldorf (früheres Jes. Collegium) eingewiesen war, denn der dortige Administrator Baumeister erhielt Auftrag, ihm »Kost- und Taschengeld« aus dem Administrationsfonds zukommen zu lassen. Von hier ist er, wie in einem Berichte des Gymnasialdirektors Fey vom Jahre 1817 an die Kölner Regierung erwähnt ist (Erzbischöfl. Diözesanarchiv), als Deservitor an die Lauretanische Kapelle in Bilk bei Düsseldorf gekommen. Endlich findet sich ein alter Stich vom Jahre 1810 in der Erzbischöflichen Seminarbibliothek (vergl. Wiedergabe Seite 68), der den P. Schönenbusch im Ornat darstellt. Aus der Unterschrift ergibt sich, daß Schönenbusch das hohe Alter von über 82 Jahren erreichte und sich der Liebe und Verehrung seiner Gemeinde erfreute, sonst hätte man nicht zur Erinnerung an ihn dieses Blatt hergestellt. Da er am 24. November 1810 im 83. Lebensjahre starb, muß er 1728 geboren sein. Eine Urkunde vom 29. Mai 1781 (Erzbischöfl. Archiv) besagt noch, daß er früher dem Kölner Jesuiten-Colleg angehört habe.

Noch im Herbst 1791 war an die Stelle von Schönenbusch als Missionar Wilhelm Pingen getreten, der im Jahre 1790 am Münstereifeler Gymnasium als Professor der Syntax aufgeführt wird. Schon im Februar 1792 muß er sich in einer Eingabe an die Kurfürstliche Regierung beklagen, daß er »zwar mit dem Weihungstitel begnädigt sei«, aber seit Monaten kein Kost- und Taschengeld von dem Administrator Elven erhalten habe mangels Anweisung von Düsseldorf. »Von nichts läßt sich aber nicht leben«, setzt er beweglich hinzu. Er fungierte bis zum Anfange des Jahres 1794 als alleiniger Missionar, was daraus hervorgeht, daß P. Schönenbusch nach seiner Entlassung im Jahre 1793 von ihm verlangt, er möge ihm einen Teil von seinem doppelten Gehalt abtreten. Da Schönenbusch jedenfalls kirchlich als Missionar abgesetzt war, lehnten Pingen und die Regierung in Düsseldorf diese offenbar auch krankhafte Zumutung ab. Im Februar 1794 schied Pingen aus und zwar »durch anderweite Beförderung«. Er wurde Pfarrer in Rheinberg. (Erzbischöfl. Archiv.) Pingen war der letzte der eigentlichen Jesuitenmissionare vor der französischen Revolution. Sein Nachfolger wurde ein Weltgeistlicher, der uns bekannte Jakob Hellmann, der inzwischen, schon ein Fünfzigjähriger, als Stifts- und Stadtvikar (Plebanus) nach Münstereifel übergesiedelt war. Er erlebte schon im ersten Jahre seiner Tätigkeit, im Oktober 1794 den Einmarsch der Revolutionshorden und das Aufhören jeder kirchlichen Missionstätigkeit. Auch auf dem Michaelsberge ist dadurch mit aller Wahrscheinlichkeit eine völlige Pause von 7 bis 8 Jahren eingetreten.

Katzfey, der die folgenden Nachrichten aus seiner Jugendzeit sicherlich durch mündliche Ueberlieferung kannte, hat bereits berichtet, daß mit den Gymnasialgütern auch der Besitz des Michaelsberges sequestriert wurde, und daß das Priesterhaus auf dem Michaelsberge sogar einem Domänenförster als Wohnung zugewiesen wurde. Aber aus einem Bericht des Schönauer Pfarrers Laurenz Schmitz (1772-1811), leider ohne Datum, an den französischen Bischof Berdolet in Aachen gerichtet (Akten des Generalvikariates Köln), hören wir außerdem, daß dieser Förster in dem Priesterhause einen Schnapsausschank eingerichtet hatte und auch seine Kühe und Ziegen darin unterbrachte, sodaß für die Priester bei den Feierlichkeiten kein Raum mehr blieb. Pfarrer Schmitz bittet den Bischof, diese Unanständigkeit (indécence) abzustellen und dem Förster aufzugeben, das Haus zu räumen. Auch müsse er darauf hinweisen, daß die Ländereien, die zur Kapelle gehörten und mit ihren Einkünften zur baulichen Unterhaltung der Kapelle dienten konfisziert seien, entgegen der Verfügung des Kaisers Napoleon, der den Kirchen die Beibehaltung ihrer Stiftungen bewilligt habe.

Vermutlich erst mit Beginn des Jahres 1802 vermochte der geistliche Direktor Fey, der nicht nur mit Recht als Retter des Münstereifeler Gymnasiums zu preisen ist, sondern auch ohne Frage zu den Rettern des Michaelsberges gehört, es durchzusetzen, daß das alte Stiftungsvermögen der Eiflischen Mission mit dem Reste des Gymnasialvermögens vereinigt wurde. Als das gelungen war, vermochte er auch den Dienst auf dem Michaelsberge wieder aufleben zu lassen. Laut Urkunde im Münstereifeler Gymnasialarchiv vom 11. Juni 1802 genehmigt der stellvertretende Generalvikar Dechant Marx in Köln, daß die »rückständigen Interessen« zwischen den beiden Kongregationsherren Fey und Maybaum einerseits und dem Stadtplehan I. Hellmann andererseits so geteilt werden, daß die ersteren die Hälfte erhalten, Hellmann aber ein Viertel. Das letzte Viertel diente zur Verstärkung des Stiftungsvermögens. Als der geistliche Lehrer Karl Joseph Maybaum im Jahre 1803 die Pfarrstelle Barweiler erhielt und Hellmann 1804 als Pfarrer nach Ringen ging, hat Fey mit seinen übrigen geistlichen Mitarbeitern es immer noch fertig gebracht, die jährliche Oktav auf dem Michaelsberge und einige andere Feste aufrecht zu erhalten. Prozessionen waren bei aller Ungunst der Zeiten nie ganz ausgeblieben. Im Jahre 1807 kam sogar eine neuentstandene Prozession zum ersten Male. Das Gemeinde-Nachbarbuch von Palmersheim (Archiv des Bürgermeisteramtes Cuchenheim) berichtet, daß wegen einer schweren Viehseuche damals beschlossen wurde, »solange das Dorf steht«, fortan am Feste Michaels Erscheinung zum Michaelsberge zu ziehen, an dem Umgange und Hochamt auf dem Berge teilzunehmen und eine Opfergabe darzubringen, damit der heilige Erzengel bei Gott Fürsprache einlege für die Befreiung der Gemeinde von der Viehseuche.

Dagegen scheint im Jahre 1812 durch die Franzosen die Gefahr aufgetaucht zu sein, den Dienst auf dem Michaelsberge einzustellen und die Kapelle abzubrechen. Hier aber traten sofort der Pfarrer Johann Müller von Schönau (1811-1843) und die Gemeinden Schönau, Mahlberg, Effelsberg und Mutscheidt auf den Plan (laut Akten des Generalvikariates Köln, denen von 1812 bis 1890 fast alle ferneren Nachrichten entstammen). Pfarrer Müller ersucht am 7. Mai 1812 den Bischof Berdolet, die Michaelskapelle doch für das 45 Häuser zählende Dorf Mahlberg zu konservieren, weil zur Winterszeit in der entlegenen Eifel, bei hohem Schnee und grimmiger Kälte weder die alten Leute noch die Kinder zur Pfarrkirche kommen könnten. Er als Pastor gehe so oft er könne zur Kapelle, um den Alten und Kranken die heiligen Sakramente zu bringen und die Jugend in der Christenlehre zu unterrichten.

Aber die Gefahr, die Kapelle zu verlieren, schien im Jahre 1813 noch größer. Deshalb wiederholt Pfarrer Müller am 9. April seine Eingabe und fügt eine weitere Eingabe der Gemeinden bei. In dieser sagen »die Syndiken, Kirchenräte und Einsassen«, daß seit urdenklichen Zeiten die Kapelle der Zufluchtsort war, »wo unsere ganze Nachbarschaft in besonderen und allgemeinen Nöten sich hinwandte, um unter dem Schutze des großen Erzengels Michael den Gott der Erbarmnisse anzuflehen. Die Eifel zähle wenig Priester und Kirchen und gleiche fast einer wüsten Einöde. Die früheren Einkünfte der Kapelle seien verschwunden, daher habe man es durch freiwillige Beiträge ermöglicht, den Gottesdienst aufrecht zu erhalten und wolle es auch in Zukunft so halten, ohne dem Staat zur Last zu fallen. Sie bäten deshalb, die Kapelle wenigstens als Oratorium zu erhalten, besonders da sie auch in »civiler« Weise merkwürdig sei, indem man von ihr aus durch ihre äußerst hohe Lage die ganze Eifel aufnehmen (geometrisch) könne. Man würde auch für die Wohlfahrt unseres durchlauchtigsten Monarchen Kaisers Napoleon, sowie auch für seine bischöfl. Gnaden fromme Herzensseufzer zu dem Throne des Allmächtigen absenden.«

Die Eingabe ist von 19 Kirchenräten unterzeichnet, darunter sechs von Effelsberg und sieben von Mutscheidt. Die Schönauer Namen sind: Joseph Müller, Johann Lingscheid, Johann Müller und Johann Schneichels. Die beiden Mahlberger heißen Johann Peter Raaff und Johann Hintersträter. Der Beigeordnete von Münstereifel ( adjoint de la mairie) H. I. Schwarz, befürwortete die Eingabe hinsichtlich der Erhaltung des » oratoire« zum Gebrauche der Succursalkirche von Schönau. Schon am 19. April 1813 ließ Bischof Berdolet antworten, er sei von sich aus sehr geneigt, die Bitte zu befürworten, aber die Bemühungen seien vergeblich, wenn die Vorschriften des Präfekten (Departement Rhin et Moselle) von 1809 und 10 nicht erfüllt seien. Welcher Art diese Vorschriften waren, ist unbekannt, aber die Kapelle wurde gerettet, und zwar nach dem Zeugnisse des Münstereifeler Oberpfarrers Weber vom Jahre 1847 nur dadurch, daß das Bürgermeisteramt Münstereifel den Franzosen erklärte, jedes Dorf bedürfe einer Kapelle, also auch Mahlberg.

Das Jahr 1815 brachte das Ende der Fremdherrschaft und die Eifel kam mit den Rheinlanden an Preußen. Im Jahre 1817 kam Generalvikar Klinkenberg von Aachen zur Visitation nach Schönau. Pfarrer Müller verfehlte nicht, ihm eindringlich vorzustellen, wie die Michaelskapelle schon seit Jahren wieder völlig zerfallen sei, sodaß der Generalvikar versprach, sich bei der Regierung für die Genehmigung einer Kollekte einzusetzen. Die Kollekte wurde bewilligt und erbrachte 300 Taler. Die Stadt Münstereifel fügte 90 Taler und ein Wohltäter von Münstereifel noch 100 Taler hinzu. Mit dieser Summe gelang es im Jahre 1820; alle Schäden gründlich auszubessern. Somit ist die Angabe Katzfey's (a. a. O. S. 309), daß die Herstellung der Kapelle schon 1815 erfolgt sei, zu berichtigen. Im Jahre 1818 hatte das Generalvikariat, um den Gottesdienst auf dem Michaelsberge wieder in feste Norm zu bringen, den Wunsch, den Direktor P. I. Fey nebenamtlich zum Vikarius von Schönau pro deservitura praedicti montis zu ernennen. Fey antwortete, er werde sich einem Befehle zwar gehorsam unterwerfen, aber er habe Bedenken. Der Missions- und Michaelsberg-Fonds sei Eigentum des Münstereifeler Kollegs. Würde er vom Kolleg abgetrennt oder später der Dienst in der Michaelskapelle nicht mehr von Priestern aus dem Kolleg versehen, so entstehe die Gefahr, daß er nach dem Wortlaut der alten Schenkung der Grafen von Gerolstein zu den Domänen eingezogen werden könnte. Der Generalvikar scheint diese Bedenken gewürdigt und von dem Vorhaben Abstand genommen zu haben.

Der Verzicht erwies sich in der Folge als glücklich. Aus Berichten des Pfarrers Müller vom Jahre 1826 ist zu ersehen, daß die preußische Regierung eine Reihe von Jahren vorher die Waldungen des Michaelsberges und seiner Umgebung öffentlich verkauft hat, und die traurige Folge davon war, daß die Herren des Münstereifeler Kollegs seit einigen Jahren (wohl seit 1820) die feierlichen Andachten unterlassen haben. Es kämen zwar, so sagt Pfarrer Müller, noch manchmal Prozessionen und zuweilen werde auch noch Messe gelesen. Aber die frühere Feierlichkeit habe fast gänzlich aufgehört. Während in früheren Zeiten an einem Tage bis zu 10 und 12 Prozessionen gezählt wurden, kämen jetzt viel weniger. Am 15. Mai 1821 fragt die Königliche Regierung zu Köln bei dem Generalvikariat Aachen (das bis zum Jahre 1825 bestand) an, was mit der Kirche des Kollegiums in Münstereifel und mit der Michaelskapelle geschehen solle, bezw. ob der ferneren Beibehaltung nichts im Wege stehe. Das klingt so, als ob nunmehr auch von dieser Seite der Kapelle eine Gefahr gedroht habe. An sich nimmt das nicht weiter wunder, seit Schrörs (in seinem Buche »Die Kölner Wirren«, Berlin und Bonn 1927) aktenmäßig klargestellt hat, welche katholikenfeindliche Richtung von der preußischen Regierung unter dem absolutistischen Friedrich Wilhelm III. verfolgt wurde. Die Antwort des Generalvikariates fehlt leider, ebenso wie alle genaueren Nachrichten, wie sich der Uebergang der Michaelskapelle etwa um das Jahr 1821-22 aus den Händen des treuen Verwalters Fey an die Kirchengemeinde Schönau vollzogen hat. Er scheint recht sang- und klanglos erfolgt zu sein. Pfarrer Müller, der die Kapelle doch übernommen hat, mußte im Jahre 1826 dem Erzbischof Ferdinand August in Köln, der infolge der langen Sedisvacanz ganz unorientiert war, einen kurzen Ueberblick der Geschichte des Michaelsberges von Beginn der Jesuitenzeit abgeben. Aber er beschränkt sich darauf, von dem Uebergange an Schönau zu sagen, daß vor ungefähr fünf Jahren Herr Direktor Fey an den Kirchenvorstand in Schönau die Kirchenutensilien der Michaelskapelle abgegeben habe, ohne daß ein Inventarium aufgenommen worden sei. Die Sachen, die Pfarrer Müller fast übereinstimmend mit dem oben gebrachten Verzeichnisse von 1773 anführt, wurden seitdem in dem Hause »eines braven Mannes« in Mahlberg aufbewahrt. Einiges Licht auf die Gründe der Uebernahme der Kapelle durch Schönau fällt noch durch eine späte Mitteilung des Landdechanten Schlecht von Großbüllesheim im Jahre 1843. Er sagt, daß gegen das Jahr 1822 wegen Mangel an Geistlichen im Kollegium zu Münstereifel die Andacht auf dem Michaelsberge nicht fortgesetzt werden konnte. Auch »konnten die Pfarrer der Umgegend es für das Frommen ihrer Pfarrkinder nicht dienlich finden, für das Fortbestehen derselben etwas beizutragen«. Wir werden unten die Erklärung Schlecht's für diese zunächst dunkle Andeutung hören.

Im Jahre 1828 gewann die Michaelskapelle einen neuen Freund und Verehrer in der Person des »Friedensgerichts-Ergänzungsrichters« Theodor Joseph Wülffing zu Münstereifel. Er stiftete erstmalig ein Kapital von 750 kölnischen Reichstalern zur Ausbesserung der Kapelle und für 16 Messen. Am 15. August 1835 ergänzte er diese Stiftung durch weitere 154 Taler für vier Seelenmessen für den in der Kapelle begrabenen Freiherrn von Goltstein.

Bald nach dieser letzten Schenkung sollte die Kapelle der schwerste Schicksalsschlag seit ihrem Bestehen treffen. Am 6. Mai 1836 fuhr ein Blitz in den Turm und zündete. Zwei Leute in Esch, die in ihrer Haustüre standen, sahen wie kurz nach dem Herabfahren des Blitzes die Flammen aus dem Turm schlugen. Der Sturm fachte das Feuer zur hellen Glut und in wenigen Stunden war alles zerstört bis auf Chor, Seitenmauern des Schiffes und den Turmstumpf. Bei dem Fehlen von Wasser war auch seitens der herbeieilenden Dorfbewohner an ein Löschen nicht zu denken. Sie mußten sich darauf beschränken, Paramente, Gefäße, Kerzen, Beichtstühle aus der Kapelle und die Möbel aus dem Priesterhause zu retten. Pfarrer Zinken (aus Münstereifel gebürtig und ein großer Verehrer des St. Michaelsberges), damals Rektor in Harzheim, sah mit seiner Gemeinde trotz der Entfernung von 10 km in der Luftlinie den Rauch des Brandes und den Einsturz des Turmes. Das große Unglück verursachte tiefe Trauer weit über die ganze Bordereifel hinaus. Sofort beschloß man, an den Wiederaufbau zu gehen und bei der Regierung in Köln die Genehmigung einer Kollekte zu beantragen. Aber die Regierung lehnte infolge ihrer oben gekennzeichneten Einstellung das Gesuch ab und zwar, wie wir aus einem Briefe des Jubilarpriesters und ehemaligen Münstereifeler Stiftsvikars Colvenbach erfahren, unter dem Vorwande, daß auf dem Berge in der Oktav Exzesse vorzukommen pflegten und früher sogar einmal ein Totschlag erfolgt sei. Von diesem fraglichen Totschlage sagt Colvenbach allerdings, daß er fast 100 Jahre zurückliege, aber das Vorkommen von Ausschreitungen konnte er auch nicht bestreiten. Daß es immer noch dieselben Uebelstände waren, über die schon vor 50 Jahren P. Schönenbusch geklagt hatte, bezeugte auch der Dechant Schlecht in seinen Visitationsberichten vom Jahre 1833, indem er von »sehr übelen Vorkommnissen« spricht, die nur dadurch entständen, daß der Berg »Objekt der Spekulationen geringer Schenk- und Speisewirte« sei. Das war auch der bedauerliche Grund, daß eine Anzahl Pfarrer der Nachbarschaft ihre Prozessionen nicht mehr zum Berge führen wollten. Noch bedauerlicher aber war es, daß das Projekt des Wiederaufbaues dadurch vorläufig ruhen mußte. Einige Jahre später (1843) machte der trotz seiner 90 Jahre sehr eifrige Jubilarpriester Colvenbach, ein großer Verehrer St. Michaels, einen zweiten Versuch. Er bestimmte den ihm befreundeten Pastor Peter Linz von St. Maria im Capitol zu Köln, den damaligen Coadjutor von Geissel um eine Hauskollekte für den Michaelsberg zu bitten, was Linz auch in einer warmen Eingabe tat. Aber Dechant Schlecht, der sich gutachtlich äußern mußte, riet ab, weil die Regierung sich wegen der bekannten Vorkommnisse noch weiter widersetzen würde. Darauf lehnte die geistliche Behörde auch ab.

Pfarrer Zinken, der inzwischen nach Bocklemünd versetzt war, erließ von dort einen Aufruf in der Kölnischen Zeitung für den Wiederaufbau. Aber er sagt selbst, daß sein Aufruf völlig wirkungslos geblieben sei.

Inzwischen war zwischen Schönau und Mahlberg ein sehr unschöner Streit entstanden. Von den bei dem Brande geretteten Kirchensachen, die die Mahlberger zunächst in ihre Häuser gebracht hatten, waren zwar nach und nach die zum eigentlichen Gottesdienste dienenden Stücke an die Pfarrkirche in Schönau abgeliefert worden. Aber ein Bildnis des heiligen Michael und die Beichtstühle hielten die Mahlberger zurück, und die Möbel aus dem Priesterhause hatten sie seit Jahren in ihren Häusern selbst in Benutzung genommen und verweigerten die Auslieferung. Der Streit spitzte sich besonders zwischen dem Ortsvorsteher Schröder und dem Pfarrer Hübbers zu, aber nach dem Zeugnisse des Oberpfarrers Weber von Münstereifel hauptsächlich deshalb, weil Pfarrer Hübbers leider nicht die Gabe besaß, mit der Mehrheit der Gemeinde in ein ersprießliches Verhältnis zu kommen. Pfarrer H. und einige Kirchenräte beschwerten sich bei dem Generalvikar. Schröder aber fand Schutz bei dem Bürgermeister von Münstereifel. Der Streit loderte noch stärker auf, als im Jahre 1845 einige »geachtete« Münstereifeler Mitglieder der St. Michaelsbruderschaft zusammentraten und das an der Südwand der Kapelle anklebende Heiligenhäuschen, das bei dem Brande nicht viel gelitten hatte, ausbesserten und zu dem dort befindlichen großen Christusbilde das in Mahlberg aufbewahrte Michaelsbild aufstellten. Pfarrer Nelles von Zingsheim hielt die Bruderschaftsandacht mit Erlaubnis des Schönauer Pfarrers, aber letzterer beanspruchte die Ablieferung der Opfergaben. Das verweigerte die Bruderschaft mit dem Einwand, daß ihre Auslagen die Höhe der Opfergaben wesentlich überstiegen. Der Gemeindevorsteher Schröder stellte sich auf die Seite der Bruderschaft und schloß das Heiligenhäuschen ab. Pfarrer Hübbers ließ es erbrechen. Ortsvorsteher Schröder, als Polizeibeamter von Mahlberg, verschloß mit Zustimmung des Bürgermeisters die Kapellenruine zur Sicherheit. Pfarrer Hübbers ließ eine Tür gewaltsam ausheben und nach Schönau bringen. So tobte der häßliche Streit durch mehrere Jahre fort, auf beiden Seiten wurde gesündigt, aber die Kapelle St. Michaels blieb unnötig weiter in Trümmern liegen und ihre Reste verfielen von Jahr zu Jahr immer mehr. Zuletzt kam eine teilweise Schlichtung des Streites dadurch zustande, daß die Möbel der Kapelle und des Priesterhauses öffentlich zugunsten der Kapellenkasse versteigert wurden.

Auch in der Frage des Wiederaufbaues kam endlich die Wendung. Schon längst bemühten sich besonders die Münstereifeler Verehrer des Michaelsberges den Neubau anzuregen, vor allem der Religionslehrer Dr. Roth (später Professor in Bonn) und der Gymnasialdirektor Jakob Katzfey. Am 28. Oktober 1856 weihte der Kardinal von Geißel in Münstereifel das Knabenkonvikt Josephinum ein. Damals scheint zugleich die Wiedergeburtsstunde der St. Michaelskapelle geschlagen zu haben. Roth, Dechant Büdgenbach von Iversheim und Katzfey erwärmten den Kardinal für ihren Plan so, daß er versprach, auf einer späteren Sammelliste für den Kapellenbau sich mit einem Beitrage von 25 Talern an die Spitze zu setzen. Dechant Büdgenbach (1834-1883) aber beeilte sich, am 4. Dezember 1856 eine Versammlung der Pfarrer des Dekanates abzuhalten, in der alle Pfarrer die Eingabe um Genehmigung einer Wiederaufbaukollekte unterschrieben. Die Kollekte wurde für den ersten Sonntag im März 1857 genehmigt und zwar für das Gebiet der Dekanate Münstereifel, Rheinbach, Euskirchen, Steinfeld und Blankenheim. Auch das Ergebnis ist bekannt. Es spendeten:

 

Dekanat Münstereifel 400 Taler
Dekanat Rheinbach 65 Taler
Dekanat Euskirchen 77 Taler
Dekanat Steinfeld 54 Taler
Dekanat Blankenheim 21 Taler

 

Die Gemeinde Schönau stellte das Stiftungsvermögen der Kapelle mit 720 Talern zur Verfügung, dazu weitere 100 Taler aus eigenen Mitteln. Mahlberg sagte 150-200 Taler Erlös aus dem »Erbenwald« zu. Verschiedene Gemeinden boten Eichenholz im Werte von 180 Talern an, dazu Spanndienste und Lieferung von Sand. Einschließlich des Erlöses für die verkauften Utensilien der Kapelle und des Priesterhauses (182 Taler) und der Brandkassenentschädigung der Kapelle (149 Taler) belief sich das zur Verfügung stehende Baukapital auf 2148 Taler. Man war sich wohl bewußt, daß die Summe nicht reichen würde, aber mit frischem Mute und Vertrauen auf spätere Sammlungen ging man ans Werk. Im Mai 1857 wurde auf Vorschlag des Landdechanten Büdgenbach, der nunmehr bis zum Ende der tatkräftigste Förderer des Baues blieb, ein »Baukomité« gebildet, das unter seinem Vorsitz aus den Mitgliedern: Religionslehrer Dr. Roth, den Münstereifeler Kaufleuten Wolff, Bollenrath und Wilhelm Heinrichs, dem Münstereifeler Oberpfarrer Weber, den Pfarrern Decker von Kirchheim und Eckard von Mutscheidt und dem Gemeindevorsteher Ohlert von Mahlberg bestand. Es muß sehr auffallen, daß von Schönau kein Mitglied genannt wird. Die Erklärung hören wir später.

Der Bau schritt nur langsam voran. Im September 1859 war er noch nicht vollendet, weil inzwischen schon die Mittel fehlten. Eine Sammlung, zu der auch Kardinal von Geißel die versprochenen 25 Taler stiftete, half wieder weiter. Im September 1860 endlich war der Bau beendet, nur der Turm hatte noch keinen Helm, sondern war mit einem Behelfsdache versehen. Für die Ausschmückung der Kapelle, insbesondere für einen neuen Altar, setzte sich die St. Michaels-Schützengesellschaft ein. Ihr Vorstand, Schützenmeister I. Hillenbrand cand. theol. H. Pauly (gest. als Oberpfarrer von Monschau) und Lehrer P. Radermacher erließen einen als Flugblatt gedruckten zündenden Aufruf, von dem sich zwei Exemplare erhalten haben (Generalvikariat Köln). Außerdem gaben sie eine große Anzahl Lose zu 5 Silbergroschen aus und trafen die Bestimmung, daß im Namen aller derjenige als »nomineller Fundator des Altars« gelten solle, auf dessen Namen bei der Verlosung das Los fallen würde. Das Protokollbuch über die Verlosung, die am 4. Oktober 1861 in der St. Michaelsoktav im Priesterhause auf dem Berge abgehalten würde, ist erhalten geblieben und liegt vor. Das Buch enthält über 4000 Namen von Losinhabern, deren Wohnsitze sich über die ganze Eifel bis nach Aachen, Trier, Köln und Bonn erstrecken. Die Losnummer 300 wurde gezogen und fiel auf Jungfrau Barbara Daniels von Münstereifel, deren Name noch heute in der Kapelle zu lesen ist.

Der St. Michelsberg in der Octav von 1897

Der St. Michelsberg in der Octav von 1897

Am 1. Oktober 1860 um 9 Uhr fand die feierliche Weihe der Kapelle durch Dechant Büdgenbach statt. In der sich anschließenden Oktav versahen die Lazaristen-Väter vom Knabenkonvikt zu Münstereifel den Dienst. Man nahm damals in Aussicht, daß vom nächsten Jahre (1861) ab die Lazaristen, wie ehemals die Jesuiten, für die Eifel eine Mission in der Oktav halten sollten. Ob es dazu gekommen ist, künden die Nachrichten nicht. Religionslehrer Roth hatte schon vorher erreicht, daß von Rom aus die Genehmigung gegeben wurde, die Ablaßverordnung Papst Clemens XI. für die Michaelsbruderschaft weiter bestehen zu lassen.

Am 3. Januar 1861 beantragte Dechant Büdgenbach im Einverständnis mit dem »Baukomité« bei dem Generalvikariat zu bestimmen, daß die wiedererstandene Kapelle nicht lediglich dem Pfarrer von Schönau unterstellt werden solle, sondern einem Kuratorium aus dem zeitigen Landdechanten, dem jeweiligen Oberpfarrer von Münstereifel und dem jeweiligen Pfarrer von Schönau. Als Grund für den Antrag wurde gesagt, daß der Pfarrer und die Kirchenvorsteher von Schönau sich nicht die geringste Mühe gegeben hätten, die Kapelle wieder aufzubauen. Der Vorwurf richtete sich in der Hauptsache gegen den damals einige Wochen vorher verstorbenen Pfarrer Hübbers. Der Antrag wurde vom Generalvikariat genehmigt und im nächsten Jahre am 9. September 1862 traten Dechant Büdgenbach, Oberpfarrer Caasmann und der jetzige Pfarrer von Schönau Cammann in der neuen Kapelle zusammen und setzten als Festtage des Michaelsberges den 8. Mai und den 29. September mit Oktav fest, wie sie bis heute geblieben sind. Es ist damals in der Niederschrift betont worden, daß sich die alte Festordnung der Jesuiten nicht mehr vorfinde. Heute haben uns die Archive belehrt, daß einstmals der schöne Jahresfestkreis auf dem Berge mindestens aus 9 Festen bestand.

Am 26. Februar 1862 schenkten 17 Bürger von Mahlberg und Schönau »für ewige Zeiten« zur Nutzung und zum Besten der Kapelle eine Anzahl Parzellen um die Kapelle herum. Als notarielle Zeugen hatte der Notar Wagner von Cuchenheim den Ackerer Joseph Kessel von Cuchenheim und den jüdischen Handelsmann David Apfel von Münstereifel.

Das Jahr 1869 brachte die Erbauung des noch fehlenden Turmhelmes durch den Zimmermeister Hövel aus Frohngau für 490 Taler. Der Turm erhielt auch eine Glocke und später eine zweite, die aber erst nachträglich im Jahre 1886 geweiht wurde.

Im Jahre 1888 war die Zahl der regelmäßigen Prozessionen aus den Kreisen Rheinbach, Euskirchen, Schleiden und Adenau wieder auf 22 angewachsen. Heute ist sie wesentlich höher.

In der Oktav 1890, in der Nacht vom 29. zum 30. September, fand ein frevelhafter Einbruch in die Kapelle statt und ein schändlichem Raub der heiligen Gefäße. Die Räuber sind leider unentdeckt geblieben.

In den Jahren 1896 und 1904 haben die Päpste Leo XIII. und Pius X. die alten Ablässe des St. Michaelsberges erneuert. Beide Urkunden (Pfarrarchiv Schönau) haben einen ähnlichen Text und besagen in der Hauptsache, daß alle Besucher des St. Michaelsberges an den Festen unter den bekannten üblichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß gewinnen und ihn auch den Seelen der Abgestorbenen zuwenden können.

Wir kommen zum Schlusse der wechselvollen, schicksalsreichen Geschichte des St. Michaelsberges. Am Ende des 19. und im 20. Jahrhundert sehen wir zu unserer aller Freude und Genugtuung, wie die Pfarrer von Schönau mit ihren Pfarreingesessenen von Schönau und Mahlberg wetteifern in der Verehrung St. Michaels und der Sorge für sein ehrwürdiges Kirchlein. Auswärtige Freunde und Verehrer sehen wir, sich ihren Bestrebungen anschließen. Daher unterlassen wir es absichtlich, die Namen derer, die noch unter uns weilen, hervorzuheben. Ihren vereinten Bemühungen ist es gelungen, das Kirchlein in baulicher Standfestigkeit trotz seiner exponierten Lage zu erhalten, an der Südwand eine prächtige breite Freitreppe zu schaffen, den Platz mit einer Mauer zu umfriedigen, dem Hauptraum des Priesterhauses einen freundlichen Wandschmuck zu verleihen, das Innere der Kirche mit einer alten, schon früher in ihrem Besitz gewesenen Kreuzigungsgruppe zu schmücken und zum ersten Male eine sich dem Ganzen hübsch einfügende Orgelbühne zu errichten. Und wir wollen dazu nicht vergessen, daß sich alles dies zwar leicht herzählen läßt, aber doch schwer und mühevoll gewesen ist. Aber mit um so größerer Befriedigung können alle diejenigen, deren Hände- oder Geisteswerke mit geholfen haben, in der Erinnerung zurückblicken auf den schönen Tag des 29. September 1927, der das herrliche, allen unvergeßliche Fest der 600-jährigen Jubelfeier des St. Michaelsberges brachte. Zum ersten Male so lange die Verehrung auf dem Berge besteht, nahm ein bischöflicher Oberhirte dort an dem höchsten Festtage teil.

Michaelisberg 600jähriges Bestehen

Mag die Feder eines späteren Chronisten den wunderbaren Tag und seinen Verlauf schildern! Wir schließen mit dem innigen Wunsche: Möge es gelingen, das einsame Kirchlein zu Ehren des heiligen Erzengels und zum Troste und zur Erbauung seiner zahlreichen Verehrer zu erhalten bis in die fernsten Zeiten.

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