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Viertes Bild:
Franziskus Josephus Nobelohrt der Eremit auf dem St. Michaelsberge. 1712-1714.

Im 17. und 18. Jahrhundert war das Eremitenwesen überall sehr verbreitet, auch im Gebiete der Erzdiözese Köln. Nach Füssenich (Annalen des Hist. Vereins, 74) kann am Ende des 18. Jahrhunderts ihre Zahl allein in der Erzdiözese Köln auf etwa 200 geschätzt werden. Die französische Revolution und die ihr später folgende Besetzung des Rheinlandes hat sie fast völlig zum Verschwinden gebracht. Einzelne dieser Eremiten gehörten sicher als Ordensleute einem kirchlich approbierten Orden an, durften jedoch mit Erlaubnis ihrer Oberen außerhalb der Ordensniederlassung eine Einsiedelei bewohnen. Die meisten Eremiten aber lebten, ohne daß sie ein besonderes Gelübde abgelegt hatten, nach der Tertiarierregel des hl. Franziskus. Sie nannten sich Eremiten, Einsiedler, Klausner, Anachoreten, Waldbrüder. Bei den Franziskanern konnten sie das Kleid nehmen, mußten aber in dem Klosteroberen ihren geistlichen Vorgesetzten erblicken, ohne von den sonstigen Klosterregeln abhängig zu sein. Sie waren auch verpflichtet, bei dem Diözesan-Bischof die Erlaubnis zur Errichtung ihrer Einsiedelei nachzusuchen und sich, wenn erforderlich, der Entziehung des Ordenskleides zu unterwerfen. Sie bewohnten nicht immer eine förmliche Klause, die sie sich selbst in der Einsamkeit im Walde oder auf Bergeshöhen zu errichten pflegten, sie fanden auch manchmal Unterkunft in Kirchtürmen, in Verschlägen an den »Abhängen« von Kirchen und noch an anderen Orten. Bei dem Volke genossen sie fast immer, vorausgesetzt daß ihr Lebenswandel untadelig war, Achtung und bereitwillige Unterstützung. Manche unter den Eremiten besaßen gewisse Kenntnisse und Fertigkeiten, durch die sie ihren Wohltätern sich wieder erkenntlich zeigen konnten. Nicht selten wurde ihre Hilfe auch bei Krankheiten von Menschen und Haustieren verlangt, denn auch in der Heilkunde erwarben sie sich manchmal einige primitive Kenntnisse und die von ihnen gesammelten, von altersher als Heilpflanzen geltenden Kräuter hatten, weil aus ihrer Hand, eine besondere suggestive Kraft. Dann kam es auch gewiß nicht selten vor, daß man außer in leiblichen auch in seelischen Nöten einen guten Rat oder ihre Gebetshilfe begehrte. Aber die Geschichte lehrt, daß unter den Eremiten auch zweifelhafte Elemente gewesen sind, gegen die nicht nur die geistliche Behörde einschreiten mußte.

Der Eremit, den einst der Michaelsberg fast 2 Jahre beherbergte, hat in Beziehungen zu den unbeschuhten Karmelitern gestanden. Auch die Jesuiten gebrauchen an einer Stelle diese Bezeichnung. Aber er hat nicht einem deutschen oder rheinischen Kloster angehört, denn es findet sich in den Akten des Erzdiözesan-Archivs zu Köln (Prot. Vic. Gen. 1712, 22/VI.) die Notiz, daß er in Rom mit Erlaubnis der Oberen das Eremitenkleid genommen habe. Später als sich Unstimmigkeiten ergaben, schienen die Jesuiten seine Zugehörigkeit zu einem Orden überhaupt bezweifeln zu wollen. Der Zweifel war aber unbegründet. Er selbst spricht in einer späteren Eingabe an das Generalvikariat ausdrücklich davon, daß er auf baldige Aufnahme in seinen Orden hoffe und wir werden zum Schlusse noch aus einem weiteren Protokoll des Gen.-Vic. vom Jahre 1714 ersehen, daß er im Begriffe steht, zu seinem Orden nach Rom zurückzukehren.

Der Karmeliterorden, im 12. Jahrhundert auf dem Berge Karmel in Palästina gegründet, wurde im 13. Jahrhundert nach Europa verlegt und im Jahre 1245 von Papst Innocenz IV. den sogenannten Bettelorden zugeteilt. Im Rheinlande entstanden auch eine Reihe von Karmeliterklöstern, Köln, Aachen, Trier, Düren, Boppard, Geldern, Moers, die alle spätestens durch die französische Revolution erloschen sind. Die Karmeliter beschäftigten sich mit Seelsorge und Unterricht, besonders in Lateinschulen, in denen auch Philosophie und Theologie gelehrt wurde.

Am 22. Juni 1712 erging folgende Verfügung der erzbischöflichen Behörde in Köln, deren lateinischer Text wortgetreu übersetzt ist:

 

In Vertretung und Ermächtigung des gnädigsten und hochwürdigsten Herrn Erzbischofes und Kurfürsten von Köln, wird dem Träger dieses Ausweises, dem Bruder Franziskus Josephus Nobelohrt, Eremiten, hiermit gestattet, die Kapelle auf dem St. Michaelsberge in der Pfarre Schönau im Eifeldekanate zu bewohnen unter der Aufsicht, Leitung und Anweisung des Herrn Ortspfarrers und des Herrn Landdechanten, um hier in religiösem Frieden und Zurückgezogenheit gemäß seiner Anweisung und innerhalb des Umkreises der ihm für das Sammeln der Almosen gestatteten Ortschaften, in der Kleidung eines Eremiten fromm zu leben und zwar so, daß er nach voraufgegangener Beichte mindestens in den einzelnen Monaten oder so oft es dem benannten Pfarrer für sein Seelenheil angebracht erscheint, zur allgemeinen Erbauung in der Pfarrkirche durch die h. Kommunion gestärkt werde und dort auch an den Sonn- und Festtagen dem Gottesdienste und der Christenlehre beiwohne.

Beglaubigt auf Anordnung des Herrn Generalvikars de Reux.
Köln, den 22. Juni 1712.
Henricus Janssen, Geistl. Protonot.

 

Aus dieser Urkunde könnte man also schließen, daß der Bruder Nobelohrt ursprünglich in der Diözese Köln beheimatet war. Wie er gerade auf den St. Michaelsberg verfallen ist und ob seine Ansiedlung auf dem Berge etwa von dritter Seite veranlaßt worden ist, bleibt dunkel. Es wäre nicht ausgeschlossen, daß Pfarrer Molitoris von Schönau (1695-1734) ihn herangezogen haben könnte. Jedenfalls hat der damalige Rektor des Münstereifeler Jesuitenkollegiums P. Henricus Helling der Niederlassung des Eremiten zugestimmt.

So ist er denn im Juni des Jahres 1712 dort oben erschienen. Wo er zunächst seinen Wohnraum hatte, ist nicht deutlich gesagt. Er könnte im Turm gewohnt haben, es können ihm aber auch die Jesuiten gestattet haben, zunächst das kleine Haus zu bewohnen, das sie im Jahre 1699 an die rechte Seite des Turmes der Kapelle angebaut hatten. Dafür spricht, daß sie ihm später vorwarfen, er habe durch seine Sorglosigkeit verschuldet, daß Diebe durch seine Klause in die Kapelle gelangen konnten. Jedenfalls war aber dem Eremiten aufgegeben, sich ein besonderes Eremitorium selbst zu errichten, was er aber nur sehr langsam getan zu haben scheint, denn im Jahre 1714 berichtet er in einer Eingabe an das Generalvikariat, daß das Eremitorium jetzt fertig sei. Ueber sein Leben in den Jahren 1712 und 1713 fehlen die Nachrichten, es sei denn der spätere Bericht des Pfarrers Molitoris, der ihm für die gesamte Zeit das beste Zeugnis erteilt. Aber im Anfange des Jahres 1714 ergeben sich Unstimmigkeiten.

Die Bewohner von Mahlberg sind damals anscheinend schon seit längerer Zeit unzufrieden gewesen, daß nicht häufiger in der St. Michaelskapelle Gottesdienst gehalten wurde, wie sie es nach dem Uebergange der Kapelle an die Jesuiten sicher erwartet hatten. Sie sind auch wiederholt mit ihren Wünschen an die Jesuiten herangetreten, haben aber anscheinend kein Gehör gefunden. Aus den Lit. annuae gerade des Jahres 1712 erfahren wir, daß auf dem Berge folgende Festtage gehalten wurden:

1. Das Fest Antonii Eremitae (17. 1.);

2. der dritte Osterfesttag;

3. St. Michaels-Erscheinung (8. 5.);

4. der dritte Pfinqstfesttag;

5. das Fest des hl. Rochus (16. 8.);

6. das Schutzengelfest (3. 9.);

7. das Fest St. Michaels mit Oktav;

8. das Fest der hl. Lucia (13. 12.);

9. das Fest der unschuldigen Kinder (28. 12.).

Dazu kamen noch seit 1687 die Seelenämter für den verstorbenen Freiherrn von Goltstein an den Samstagen. Die Mahlberger wünschten aber vor allem eine sonntägliche Frühmesse. Diesen an sich wohl berechtigten Wunsch hat nun der Eremit aufgegriffen und für seine Erfüllung eine förmliche Agitation entfaltet. Bei seinem Terminieren bis nach Schult und Rupperath, in den Mutscheider Ortschaften und in Effelsberg hat er überall die Landleute für die Einrichtung einer Frühmesse und zu Spenden für dieselbe zu gewinnen versucht. Er scheint sich auch an die dortigen Pfarrer gewandt und geglaubt zu haben, daß die Pfarrer dem Plane nicht ungünstig gegenübergestanden hätten, was von diesen aber später bestritten wurde. Sodann veranlaßte er sowohl die Gemeindemitglieder von Mahlberg als auch den ihm besonders wohlgesinnten Pfarrer Molitoris zu Eingaben an den Grafen von Blankenheim, dem damals nach Erlöschen der Gerolsteiner Linie im Jahre 1697 das Territorium um den Michaelsberg wieder zugefallen war.

Die Mahlberger führen aus, daß sie mit ihren schon längst gehegten Wünschen nach einer Frühmesse an Sonn- und Feiertagen von den Jesuiten abgewiesen seien und doch bedürften sie und die Bewohner der umliegenden Ortschaften einer solchen Gelegenheit dringend für diejenigen unter ihnen, die als Wächter der Häuser, Pferde, Kühe, Schweine und Schafe absolut zu Hause bleiben müßten und bisweilen das ganze Jahr keine Messe hören könnten. Die Eingabe ist im Namen der schreibunkundigen Mahlberger unterzeichnet von »Peter Haag«. Pfarrer Molitoris nimmt in seiner Eingabe an den Grafen diesen Gedankengang und die darin enthaltenen teilweisen Uebertreibungen auf und fügt hinzu, daß die Landleute aus den umliegenden Dörfern wünschten, sich »Bestell- und Salaryrung eines Clerici nach Vermögen zuzulegen«. Das aber hätten die P.P. Soc. J. nicht zulassen sollen, obgleich sie zwei Stunden entfernt vom Michaelsberge wohnten und dort nur selten und zu unbestimmten Zeiten zelebrierten. Darum hätten die Bewohner der Dörfer sich an ihn als Ortspfarrer gewandt, damit er ihnen erlaube, einen besonderen Geistlichen für die Frühmesse zu gewinnen. Er könne nicht einsehen, weshalb man die zur Vermehrung der Andacht in der Nachbarschaft gereichende Frühmesse verhindern wolle, besonders weil mit Erlaubnis des Ordinariates seit 1½ Jahren ein »exemplarisch lebender« Eremit an die Kapelle gesandt sei, der nicht nur beim Gottesdienste assistieren, sondern auch der Messen zur Vermehrung seiner Andacht sich bedienen könne. Deshalb bäte er den Herrn Grafen, an das Generalvikariat ein Schreiben gelangen zu lassen, um die Frühmesse zu befördern.

Gleichzeitig richtet Pfarrer Molitoris auch eine lateinische Eingabe an die erzbischöfliche Behörde. Er wiederholt alle Gründe, die nach seiner Ansicht für die Einrichtung der Frühmesse und die Bestallung eines besonderen Geistlichen sprechen. Dann aber fügt er hinzu, daß ihm zu der Kapelle, die in seiner Pfarre liege, jederzeit der freie Zutritt gestattet sein müsse und daß die Ausübung des kirchlichen Dienstes durch geistliche Personen, die mit seiner Erlaubnis versehen seien, nicht verhindert werden dürfe.

Die geistliche Behörde übersandte dem P. Rektor Wilh. Henreco zu Münstereifel die Eingabe zur Aeußerung und fügte auch noch ein weiteres Schreiben bei, das der gräfliche Amtmann von Broich aus Blankenheim gesandt hatte. Die beiden Eingaben der Mahlberger Pfarreingesessenen und des Pfarrers hatten nämlich unterdessen zu Blankenheim eine günstige Aufnahme gefunden. Der Amtmann von Broich teilt mit, daß ihn der Graf Franz Georg von Blankenheim, als Collator zu Schönau und Patron des Sankt Michaelsberges, beauftragt habe, den Herrn Generalvikar zu bitten, den Wünschen der Bittsteller zu willfahren und dem Eremiten, welcher diesen Brief überbringe, zu gestatten, persönlich die Notwendigkeit der Frühmesse zu begründen.

Am 28. Februar 1714 schickt der P. Rektor seine Erwiderung. Er wendet sich zunächst gegen die Eingabe des Pfarrers Molitoris und nimmt dann Bezug auf ein beigefügtes Schriftstück der Pfarrer Roderts von Effelsberg, Faustinus von Rupperath, Hansel von Schult und Becker von Mutscheid, die bezeugen, daß sie eine Frühmesse auf dem Michaelsberge nicht für nötig halten, bezw. daß eine solche für ihre Pfarrangehörigen nicht in Frage komme. Der Pater Rektor erklärt dann weiter, daß die ganze Angelegenheit nur von dem unruhigen, umherschweifenden Eremiten angezettelt sei, der irgend einen Kleriker, der ihm bekannt sei, mit dem was er zusammen betteln werde, unterhalten wolle. Eine Frühmesse habe nie bestanden, weil keine Ortschaften in Frage kämen und bei der unglücklichen Zeitlage und bei der großen Armut der Mahlberger keine Mittel dafür gefunden werden könnten. Der Pfarrer von Schönau möge die Frühmesse in seiner Pfarrkirche einführen, wo es sehr bequem geschehen könne, während man den Michaelsberg, besonders im Winter, nur mit Mühe besteigen könne. Die geistliche Behörde möge also zu dem Antrage Molitoris nichts beschließen und den Eremiten baldigst in sein Kloster zurückschicken.

In der Tat scheint die geistliche Behörde dem Antrage des Pfarrers Molitoris nicht stattgegeben zu haben, denn in den Protokollen von 1714 findet sich nichts, und auch in den Jesuitenakten findet sich keine Antwort auf den Brief des P. Rektor. Auch der Eremit ist vorläufig noch auf dem Michaelsberge verblieben. Aber der Aufenthalt scheint ihm doch bald verleidet worden zu sein. Es ist zu vermuten, daß die P.P. Jesuiten auf verschiedene Weise ihn vom Berge zu entfernen wünschten. Zunächst haben sie ihm nahegelegt, freiwillig zu scheiden, widrigenfalls sie ihm die auf Widerruf erteilte Aufenthaltserlaubnis auf dem Michaelsberge entziehen würden. Aber der Eremit ging nicht, sondern suchte sich offenbar mit Hilfe des Pfarrers Molitoris zur Wehr zu setzen. Zu diesem Zwecke richtete er eine Eingabe an das Generalvikariat, der er seine oben angeführte Bestallungsurkunde für den Michaelsberg beifügte und außerdem ein Zeugnis des Pfarrers Molitoris folgenden Inhalts (aus dem Lateinischen übersetzt): »Hiermit bezeuge ich, daß der Bruder Franziskus Josephus, schon seit zwei Jahren Eremit auf dem Michaelsberge, sich in vollkommener Frömmigkeit, Ehrfurcht und sonstigen Tugendübungen aufs beste geführt und sich seinem Pfarrer in Person unterworfen hat, sodaß er überhaupt nichts gegen die Regel oder die guten Sitten getan hat.«

Auch der Eremit hat seine Eingabe in lateinischer Sprache und, mit ganz leidlicher Handschrift verfaßt, sodaß, wenn man nicht annehmen will, daß ein Dritter der eigentliche Verfasser ist, daraus geschlossen werden kann, daß er eine gute Schulbildung genossen hat und vielleicht ursprünglich eine Art fahrender Schüler gewesen ist. Er erinnert den Herrn Generalvikar zunächst daran, daß er ihm im Jahre 1712 mit Zustimmung des damaligen P. Rektors gestattet habe, die Kapelle auf dem Berge zu bewohnen. Trotzdem er mit allem Eifer an dem Eremitorium gearbeitet und es jetzt vollendet habe, auch der frühere Rektor ihm gestattet habe, es auf Lebenszeit zu bewohnen, bedrohten ihn jetzt, nachdem der frühere P. Rektor versetzt worden sei, die Jesuiten mit der Vertreibung, trotzdem sie ihm, wie das Zeugnis des Ortspfarrers zeige, keinen Verstoß nachweisen könnten. Er hoffe in nächster Zeit in seinen Orden aufgenommen zu werden. Müsse er aber plötzlich fort, so könne der Orden argwöhnen, daß er nicht nach der Regel gelebt hätte. Deshalb bitte er den hochwürdigsten Herrn untertänigst, ihn im Hinblick auf seine frühere Erlaubnis gegen jedermann zu schützen.

Auch diese im Original im Diözesan-Archiv Köln befindliche Eingabe erhielten die Jesuiten zur Kenntnisnahme, wie eine Abschrift im Düsseldorfer Staatsarchiv zeigt. Darauf scheinen sie zunächst eine umfangreiche Erwiderung mit zehn Gründen beabsichtigt zu haben, die für eine Entfernung des Eremiten sprechen sollten. Auch diese ist uns in einem Konzept erhalten geblieben. Der Inhalt ist in starker Kürzung folgender:

1. Der Eremit könne als Laie nichts nützen, nur schaden.

2. Er erbettele zum Schaden des Terminierungsrechtes der P.P. Kapuziner Wein unter dem Vorgeben, er sei als Meßwein bestimmt. Er habe aber 4 Ohm Wein an einen Münstereifeler Bürger mit Namen Hussar verkauft.

3. Den von dessen Witwe wieder deponierten Wein habe er in seiner Klause feilgehalten. Er habe auch dieselbe Frau unter vier Augen mit einer familiären Mahlzeit bewirtet.

4. Er spiele den Krankenseelsorger. Einer sterbenden Frau mit Namen Christina in Mahlberg habe er gegen ein Almosen von 6 Gulden versprochen, ihr mit seinen wirksamen Gebeten die himmlische Glorie ohne die Strafe des Fegfeuers zu beschaffen.

5. In vielen Wochen sei er umherschweifend abwesend, während das Eremitorium schlecht gesichert sei, sodaß Diebe in die Kapelle dringen konnten.

6. Er sei undankbar, unruhig und aufwieglerisch und ein Verleumder der Gesellschaft Jesu, weil er verbreitet habe, die Jesuiten hätten den Diebstahl in der Kapelle vorgetäuscht. Er habe den Amtmann von Blankenheim zu seinem Schutze angerufen. Die Gemeinde Mahlberg habe er verleitet zu beantragen, daß den Jesuiten der Besitz der Kapelle entzogen werde. Den Grafen von Blankenheim suche er den Jesuiten zu entfremden. Den Pastor von Schönau habe er in einen Streit gegen die Jesuiten wegen der Kapelle hineingetrieben.

7. Gegen den Willen des P. Rektor wolle er irgend einen armen Kleriker für die Frühmesse heranholen.

8. Statt Einsamkeit zu üben, schweife er umher, spiele den Arzt, den Chirurgen und den Lehrer.

9. Obgleich ihm nur auf Widerruf gestattet sei, auf dem Berge zu wohnen, behaupte er vor dem Herrn Generalvikar, daß ihm ein dauerndes Recht versprochen sei.

10. Es sei nicht klar, ob er mit oder ohne Erlaubnis seiner Oberen außerhalb des Ordens lebe. Im letzteren Falle sei er stille schweigend exkommuniziert, und wer ihn begünstige, mache sich mitschuldig.

Als letzte Nachricht über den Eremiten findet sich sodann noch folgende Eintragung in dem Prot. Gen. Vic. von Samstag, dem 19. Mai 1714. Sie lautet in der Uebersetzung: Der Ordensbruder Franziskus Josephus von der h. Katharina, sonst Laie aus dem Orden der unbeschuhten Karmeliter, hat mit Erlaubnis seiner Oberen eine Zeit lang außerhalb des Klosters und davon zwei Jahre hindurch auf dem St. Michaelsberge in der Pfarre Schönau gelebt. Jetzt aber scheidet er von hier, um sich zum Sitze der hl. Apostel und zu seinem Pater General zu begeben. Er erbittet und erhält, nach Einsichtnahme in das Zeugnis des Herrn Ortspastor zu Schönau, über seinen Lebenswandel Zeugnis und Empfehlungen ( petit et obtinet vitae et Conversationis suae testimoniales et Commendatitias.)

Auf Grund dieses empfehlenden Zeugnisses, des besonders rühmlichen Zeugnisses des Ortspfarrers und endlich des günstigen Berichtes des Blankenheimer Amtmannes können wir uns nur zwei Möglichkeiten denken. Entweder haben die Jesuiten von dem Anklagematerial gegen den Eremiten keinen Gebrauch gemacht, weil es wahrscheinlich größtenteils aus Zuträgereien dritter, nicht genügend verläßlicher Personen stammte und ihnen daher doch nicht stichhaltig erschien; oder es sind Anklagen an die geistlichen Behörden gelangt, aber der Eremit vermochte sich von ihnen zu reinigen. Wir aber dürfen und können nur auf Grund der verläßlichen Urkunden urteilen. Nach diesen steht das Bild des St. Michaelsberger Eremiten fast durchweg in günstigem Lichte. Es erfährt eine kleine Trübung durch die Tatsache, daß er weniger die Zurückgezogenheit liebte, als er hätte müssen und daß er sich in Sachen mischte, die nicht seines Amtes waren. Aber auch hier steht ihm mildernd zur Seite, daß er es tat, um armen bedrängten Menschen die Erfüllung ihrer religiösen Pflicht zu erleichtern.

Und das sei ihm in der Geschichte des St. Michaelsberges unvergessen!


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