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Zwei Vorurteile zugunsten des Planes.
In diesem Hauptstück will ich zwei wichtige Gesichtspunkte zugunsten des Planes eines europäischen Bundes ins volle Licht setzen. Das erste ergibt sich aus dem dauernden Bestehen des deutschen Staatenbundes, das zweite aus dem von Heinrich IV. gefaßten Plan der Gründung eines europäischen Bundes, der zu seiner Zeit die Billigung der meisten europäischen Herrscher fand.
Die gleichen Beweggründe und Mittel, die damals ausgereicht haben, um einen dauernden Bund aller deutschen Staaten herbeizuführen, sind auch für uns vorhanden und genügen zur Bildung eines dauernden Bundes aller christlichen Staaten.
Die erste Frage des Lesers ist jetzt, ob es völlig unmöglich oder nur schwierig sei, einen so wünschenswerten Bund nach und nach zu bilden. Dazu braucht man nur in die Beweggründe und Mittel einzudringen, die zur Bildung des Bundes der Schweizer, des Bundes der Niederländer und besonders des deutschen Staatenbundes geführt haben. Man wird dann erkennen, daß die gleichen Beweggründe und Mittel zur Bildung eines weit größeren Bundes hinreichen, der sich immer mehr erweitern könnte, bis er zuletzt die ganze Christenheit umfaßt. In diesem Hauptstück will ich zunächst beweisen, daß die Schwierigkeiten bei der Bildung des europäischen Bundes nicht größer sind, als sie bei der Bildung des deutschen Staatenbundes waren, und daß die Vorteile für die europäischen Herrscher und Völker die gleichen sind, wie die, welche der deutsche Staatenbund seinen Herrschern und allen Deutschen bietet. Wenn ich besonders die deutsche Reichsverfassung untersuche, so geschieht es, weil sie mehr ein Vorbild im Großen ist, weil ihr Zustandekommen größere Schwierigkeiten machte und mehr auf Konvenienz beruht.
Im 9. Jahrhundert, gegen Ende der Regierung Ludwigs des Frommen, des Sohnes Karls des Großen, und unter seinen Nachfolgern sank die Kaisermacht mehr und mehr, und die Herzoge, Grafen und anderen Machthaber behielten ihr Amt lebenslänglich, ja manche vererbten es auf ihre Nachkommen. Mit zunehmender Schwäche der Kaiser wurden alle diese Ämter erblich, und da alle Macht und alle Rechte, Kriegsdienste und Rechtspflege, mit ihnen verbunden war, so wurden sie zu unabhängigen Herrschern von verschiedener Größe, die nur noch in einem lockeren Abhängigkeitsverhältnis zum Kaiser standen. Dies bestand in geringen Tributen, in Huldigung und Belehnung der Erben der verstorbenen Feudalherren durch den Kaiser, die dieser gewöhnlich nicht verweigern konnte. Sie waren nur verpflichtet, eine Kriegsmacht im Verhältnis zur Größe ihrer Lehen zu unterhalten und sie dem Kaiser zuzuführen, aber nur, wenn das Reich einen Krieg führte. Ebenso behielt eine große Zahl von Erzbischöfen, Bischöfen und anderen Geistlichen, die im Besitz großer Lehen waren, das dauernde Recht der Rechtsprechung und des Heerbannes. Schließlich befreiten sich später eine Zahl größerer Städte von den Landesherren und erhielten das Recht, sich als freie Reichsstädte selbst zu regieren.
So erhob sich auf den Trümmern der Kaisermacht eine erstaunliche Anzahl kleiner Einzelmächte und unbedeutender Landesherrschaften, von denen es noch über zweihundert gibt. Es waren ihrer aber viel mehr, da das Reich damals viel größer war und mehrere Landesherren eine Anzahl von Herrschaften durch verschiedene Rechte oder unter verschiedenen Vorwänden an sich gebracht haben. Dies war der Zustand des Reiches, als es von den Karolingern auf andere Kaiserhäuser überging und aus einer Erbmonarchie zum Wahlreich wurde.
Es war äußerst schwierig, ja völlig unmöglich, daß eine so große Zahl einander benachbarter, ehrgeiziger und auf ihre Rechte eifersüchtiger Herrscher nicht oft in Streit miteinander geriet, sei es wegen einer Erbfolge oder wegen der Ausführung einer Zusage betreffs ihrer Gebietsgrenzen oder des Handels zwischen ihren Untertanen. Sie hatten dazu nur den Weg der Waffengewalt, und so sah man in Deutschland bald die eine, bald die andere Gegend, bald das ganze Land verheert, sowohl durch äußere wie durch innere Kriege, welche die grausamsten von allen sind, und es gab kein Mittel, ihren fortwährenden Ausbruch zu hindern. Es war sogar die Regel, daß die Kaiser entweder zu schwach waren, dagegen einzuschreiten, oder daß sie gar nicht einschreiten wollten, sei es aus Eifersucht, sei es aus Eigennutz. So war denn die Zeit der größten Schwäche der Kaiser auch die Zeit der größten Unabhängigkeit der Feudalherren. Diese Unabhängigkeit nährte ihre Fehden und war für das Land ein großes Unglück, solange man nicht an das einzige Mittel dachte, es vor dem Elend des Krieges zu bewahren.
Natürlich dachte inmitten dieser öffentlichen Wirren ein jeder, so gut er es verstand, an Mittel zur Verhütung oder wenigstens zur raschen Beendigung der Kriege. Da tauchte der Plan eines deutschen Bundes auf, der alle Reichsstände zu einer einzigen Körperschaft vereinigen sollte, um Frieden, Handel und Wohlstand zu erhalten und jedem Herrscher Sicherheit für die Erhaltung seines Besitzes und die Ausführung der Verträge zu geben. Ich weiß nicht, ob dieser Plan zuerst von einem Fürsten oder von einem Privatmann gefaßt wurde. Ich weiß auch nicht, wie weit er zuerst gedieh; jedenfalls aber begann der Bund sich zu bilden, und nicht ohne Plan, und so entstand jenes politische Meisterwerk, das jedes guten Fürsten und Bürgers würdig und zum Wohl des Vaterlandes so nötig war.
Wenn der Urheber des Systems des deutschen Bundes sich nicht abschrecken ließ, weder durch unbestimmtes, allgemeines Gerede noch durch die anfänglichen Widerstände, die sich der Ausführung entgegenstellten, so geschah es, weil er klar erkannte, daß alle jene Interessen, welche die Fürsten veruneinigten, niemals auch nur ein Hundertstel des Gewichts der anderen Interessen ausmachen konnten, welche sie alle zur Vereinigung und zur Bildung eines dauernden Bundes drängten: nun hält man sich wohl aus Vorurteil anfangs auch von einem vorteilhaften Vertrage noch fern, aber man kommt immer darauf zurück, wenn er von Zeit zu Zeit wieder vorgelegt wird, wenn er von mehreren Seiten, wenn er von verschiedenen Stellen kommt, wenn man das Beispiel der anderen vor Augen hat, wenn die klügsten und redlichsten Minister befragt werden, und insbesondere, wenn die Vorteile, die der Entschluß zum Guten bietet, so groß und so in die Augen fallend sind, daß zuletzt nichts übrig bleibt, als sozusagen das Spiel einmal zu riskieren.
Auf alle Fälle erkannten die deutschen Fürsten, die den deutschen Bund begründeten, daß sie keinen Vertrag unterzeichnen konnten, der für sie, für ihre Häuser und Untertanen vorteilhafter sein tonnte. Daraus schließe ich, daß sich ein gleicher Bund in größerem Maßstabe zustandebringen läßt, wenn man den Nachweis führt, daß gerade seine Größe das Zustandekommen erleichtert.
Zu bemerken ist indes, daß der deutsche Bund zwei große Mängel hatte, die ihn unmerklich unterhöhlten und seine Erweiterung nach außen verhinderten. Trotzdem besteht er bis heute, und wenn er auch mehr und mehr verfällt, so zeigt doch sein jetziger Zustand, was er war und was er sein könnte, vor allem aber, was man von einem solchen Bunde erhoffen könnte, wenn er diese beiden Mängel vermiede.
Erstens mußten seine Mitglieder, um sich volle Stimmenfreiheit zu wahren und nützliche Vorschläge zum Wohl des Bundes machen zu können, Reichskreise bilden, deren Vertreter abwechselnd den Vorsitz im obersten Regierungskollegium führten, einer Körperschaft, die unter dem Namen Reichsregiment unter der Regierung Maximilians I. und Karls V. eine Weile bestand und das Bindeglied zwischen den einzelnen Reichstagen bildete. Anstatt dessen führte stets der Vertreter des Kaisers den Vorsitz. Nun weiß man, daß in Ratsversammlungen immer nur das beraten wird, was der Vorsitzende vorschlägt, und da die Hausinteressen des Kaisers sich mit den Reichsinteressen oft nicht decken, ja, ihnen entgegenlaufen, so schlägt er häufig Dinge vor, die weit mehr seinen eigenen Vorteil als das Wohl des Ganzen bezwecken, und sucht Beratungen zu verhindern, die die Freiheit und den Nutzen der Mitglieder vermehren und den Einfluß des Oberhauptes verringern.
Zweitens durften sie dem von ihnen gewählten Kaiser niemals die freie Verfügung über das Reichsheer und die Befugnis erteilen, alle Stellen im Heer zu besetzen, noch ihm gestatten, die Gelder zur Erhaltung dieses Heeres von den Mitgliedern zu erheben. Sie mußten sich das Recht vorbehalten, einen tüchtigen Kriegsmann aus einem nicht herrschenden Hause, der jederzeit absetzbar war, zum Feldherrn zu ernennen, ebenso das Recht, die Beisteuer zur Unterhaltung des Heeres durch Kommissare erheben zu lassen, und die höheren Offiziere selbst zu ernennen.
Diese beiden Mängel brachten für den Bund, der eine Art Republik von Herrschern war, zwei große Nachteile mit sich, deren Größe sich erst in der Folge herausstellte. Erstens wurde die Freiheit der Mitglieder in dem Maße verringert, wie die Kaisermacht zunahm, und diese Macht wurde unter Karl V. so groß, daß der deutsche Reichskörper fast zugrunde gegangen wäre, wenn nicht Franz I. als Retter der versinkenden Freiheit erschienen wäre. Ebenso wurde die Freiheit der Reichsstände vor dem Westfälischen Frieden fast ganz erdrückt und erst durch diesen mit Hilfe des Königs (von Frankreich) wiederhergestellt. Ja, was wäre selbst aus diesem Frieden geworden, wenn Frankreich nicht als Garantiemacht für seine Ausführung sorgte! Die Eifersucht unter den Fürsten und ihre Streitigkeiten würden es dem Kaiser sehr leicht machen, sie nacheinander zu unterjochen.
Die Schwächung des deutschen Bundes zeigt sich besonders auch in dem geringen Ansehen, in dem gegenwärtig das Reichskammergericht steht, das lange Zeit in Speier und jetzt in Wetzlar seinen Sitz hat Franz I. unterstützte die protestantischen Reichsstände, natürlich nur, um die Kaisermacht zu schwächen. Aus dem gleichen Grunde unterstützten Heinrich IV., Richelieu und Ludwig XIV. die Selbständigkeitsbestrebungen der Reichsstände, die durch den Westfälischen Frieden das verbriefte Recht erhielten, Bündnisse mit auswärtigen Mächten zu schließen. (Der Übers.). Es war sozusagen der Mittelpunkt des Bundes; jeder Herrscher hatte seinen Vertreter darin. Die Streitigkeiten zwischen ihnen und die Handelsstreitigkeiten zwischen den Untertanen der verschiedenen Landesherren wurden dort auf dem Weg der Vermittlung oder durch Urteilsspruch mit Stimmenmehrheit der Vertreter geschlichtet. Die Autorität dieses höchsten Gerichtshofes im Verein mit der Autorität der Reichstage, die alljährlich in einer freien Stadt zusammentraten, bildete die ganze Bundesgewalt. Es lag im Interesse des Kaisers, beide zu schwächen, um sich dadurch zu stärken. Die Kaiser begannen damit, beide zu teilen, indem sie sie in verschiedene Städte legten, und sie ruhten nicht eher, als bis sie den Reichshofrat, dessen Richter sie ernannten, danebengesetzt und ihm die gleiche Macht wie dem Kammergericht eingeräumt hatten. Ja sie nahmen dem letzteren das Recht zur Entscheidung wichtiger Sachen ohne Einwilligung des Kaisers. Die Reichstage schließlich wurden durch die Vermehrung der Schwierigkeiten und die Ausgaben immer seltener. So wurde der Kaiser sozusagen zum einzigen Richter über die Streitigkeiten der Herrscher. Man kann also sagen, daß dieser Mangel die deutsche Republik allmählich in Verfall gebracht hat.
Der zweite Mangel ist noch weit erheblicher. Denn das Schlimmste, was einer Republik geschehen kann, ist schließlich, daß sie durch verschiedene Umstände geschwächt werden kann, ohne durch irgendeinen günstigen Umstand gestärkt zu werden. Hätte die Republik der deutschen Herrscher zu ihrem Vorsitzenden lediglich einen wechselnden Vertreter jedes Mitgliedes gehabt, hätte daneben nicht ein dauerndes Oberhaupt für Krieg und Rechtswesen bestanden, so hätte ohne Zweifel die Mehrzahl der benachbarten Herrscher, je nach ihrer politischen Lage, seit hundertundfünfzig Jahren den Wunsch gehabt, dieser Republik beizutreten. Die Schweiz hätte sich als neuer Kreis angeschlossen. Genua und die Mehrzahl der italienischen Staaten wären hinzugekommen. Holland hätte bei mehreren Gelegenheiten um Aufnahme gebeten. Selbst England wäre in seinen Wirren unter Karl I. vielleicht beigetreten Karl I Stuart, seit 1625 König, führte durch seine absolutistischen Bestrebungen die englische Revolution herbei und wurde 1649 hingerichtet. (Der Übers.). Hat Frankreich im sechzehnten Jahrhundert nicht furchtbare innere Wirren durchgemacht, die es bis an den Abgrund geführt haben? Wenn Heinrich III. Heinrich III., der letzte Valois, seit 1374 König, bekämpfte die Hugenotten, entledigte sich 1588 durch Meuchelmord der katholischen Guisen, die ihn beherrschten, und warf sich dem Haupt der Protestanten, Heinrich von Navarra, in die Arme, zog mit ihm gegen Paris und wurde 1589 ermordet. (Der Übers.) in seiner verzweifelten Lage die Möglichkeit gehabt hätte, sich einem Bund anzuschließen, der ihn von jeder Sorge befreite und ihm die Arme öffnete hätte er dann geschwankt? Oder Polen bei verschiedenen Gelegenheiten, besonders unter Kasimir Johann II. Kasimir, seit 1648 König, führte unglückliche Kriege mit Schweden, Brandenburg und Rußland, in denen er Livland, die Oberlehnshoheit über Ostpreußen sowie Weiß- und Rotrußland samt der Ukraine bis an den Dnjepr verlor. Er dankte 1668 ab. (Der Übers.)? Dänemark und Schweden in ihrem Wirren? Und vor allem Portugal Portugal riß sich 1640 von Spanien los. (Der Übers.) zu Beginn seiner Revolution im Jahre 1640?
Wäre also der deutsche Bund so eingerichtet gewesen, daß er seit fünf bis sechs Jahrhunderten Vorteil aus allen großen europäischen Ereignissen hätte ziehen können, er wäre allmählich zu dem europäischen Bund ausgewachsen, den ich jetzt vorschlage. Da aber alle diese Staaten und Herrscher sahen, daß sie in den Bund nur eintreten konnten, wenn sie sich der Herrschaft des Kaisers unterwarfen, oder ihn doch als dauerndes Oberhaupt anerkannten, so mußte allein dieser Gedanke sie stets abschrecken, Mitglieder dieser Republik zu werden. Daher kam es, daß der Bund nie zunahm, ja, daß er aus verschiedenen Ursachen, die nicht hierher gehören, Mitglieder und große Gebietsteile verlor.
Der weise Begründer dieses Bundes ist durchaus zu entschuldigen, da er offenbar gezwungen war, mit den Einrichtungen des Reiches zu rechnen und eine Art Republik auf einer alten Monarchie auszubauen. Er konnte vielleicht keinen Neubau aufführen und glaubte schon viel gewonnen zu haben, wenn er das Reich zur Wahlmonarchie machte und einige Schutzwehren gegen die Übergriffe des Kaisers errichtete. Es war auch schwer vorauszusehen, daß eine große Zahl kleiner Übergriffe des Oberhauptes schließlich eine solche Veränderung in der Verfassung dieser Republik herbeiführen könnte, daß ihre freiheitlichen Grundlagen fast ganz untergraben wurden, und es war schließlich auch sehr schwierig, das Reich unter teilweiser Beibehaltung des alten monarchischen Gebäudes mehr zur Republik auszubauen, als es in der deutschen Reichsverfassung geschah. So war er wie ein Baumeister, der sich ein neues Gebäude verdirbt, um Teile des alten stehenzulassen. Aber wenn er darin auch Entschuldigung verdient, so waren die Folgen für sein Werk doch nicht minder erheblich.
Die Holländer hatten bei der Einrichtung ihrer sieben Generalstaaten nie einen dauernden Bundespräsidenten. Sie hatten zeitweise einen Fürsten als Statthalter oder lebenslänglichen Feldherrn; einer dieser Staaten hatte sogar einen erblichen Statthalter oder Feldherrn von fürstlichem Geblüt. Jedenfalls aber haben die Holländer diesen Kapitalfehler seit dem Tode des Königs Wilhelms Die seit 1572 bestehende Statthalterwürde der Oranier wurde 1650 abgeschafft. 1672 wurde Wilhelm III. wieder zum Statthalter gewählt. Er vertrieb 1668 seinen Schwiegervater Jakob II. Stuart vom englischen Thron und wurde 1689 vom englischen Parlament zum König gewählt, während er die Statthalterwürde in den Niederlanden behielt. Nach seinem Tode (1702) wurde die Statthalterwürde wieder abgeschafft, 1747 aber erneuert und die folgenden Jahre für erblich erklärt. Seit 1814 haben die Oranier die erbliche Königswürde. (Der Übers.) vermieden. Im Hinblick auf die dreizehn Schweizer Kantone haben sie sich wohl gehütet, jemals in einen, für eine Republik von Freistaaten so schwerwiegenden Fehler zu verfallen.
Das Beispiel dieser beiden Staatenbünde, die ohne dauerndes Oberhaupt bestehen, zeigt also, daß man ohne dies auskommen kann, und die deutsche Reichsverfassung zeigt ihrerseits, daß sehr mächtige erbliche Fürsten ihren Vorteil in der Bildung und Erhaltung eines dauernden Bundes finden können, die sie mit weit schwächeren Fürsten, mit Freistaaten, mit geistlichen und weltlichen Wahlfürsten und mit Staaten von verschiedenem Bekenntnis bilden.
Wir wollen auf die Gleichheiten und Ungleichheiten zwischen dem längst bestehenden deutschen Reich und dem von mir vorgeschlagenen europäischen Bunde näher eingehen. Sie sind dreifacher Art. Sie liegen erstens in den Beweggründen, die die Deutschen zur Bildung ihres Bundes vermocht haben, zweitens in den Hindernissen und Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, drittens in den angewandten Mitteln zur Ausführung ihres Vorhabens. Es ist also zu prüfen: 1. Ob die Begründer des deutschen Bundes zahlreichere und stärkere Beweggründe hatten, als die, welche den europäischen Bund begründen können. 2. Ob sie geringere und weniger zahlreiche Hindernisse zu überwinden hatten. 3. Ob sie damals Mittel besaßen, die es heute nicht gibt.
Vergleich der Beweggründe.
1. Einer ihrer Beweggründe, namentlich bei den schwächeren Fürsten, war die Erhaltung ihres Besitzes und die Wahrung ihrer Rechte gegenüber den Stärkeren. Wer wollte behaupten, daß diese Schwächeren damals mehr Furcht vor Vergewaltigung hatten, als heutzutage? Im Gegenteil, unsere jetzigen Herrscher haben das gleiche Verlangen und zudem eine begründetere Aussicht auf Erhaltung ihres Besitzes, denn der europäische Bund bietet ihnen in dieser Hinsicht eine hinreichende Gewähr, die die Mitglieder des deutschen Bundes nicht hatten. Dieser Beweggrund muß für sie also weit stärker sein, als für die damaligen deutschen Fürsten. Auch gab es damals keine zwei mächtigen Herrscherhäuser, die für die Fürsten bedrohlicher waren, als heute Frankreich und das Haus Österreich. Die damaligen und heutigen Verhältnisse waren sich also gleich.
2. Ein weiterer Beweggrund für die damaligen deutschen Fürsten war, daß sie in der Macht und dem Schutze des deutschen Bundes eine Sicherung gegen Verschwörungen, innere Spaltungen und Aufstände, kurz gegen Bürgerkriege fanden und somit stets den Binnenhandel erhalten konnten. Haben die heutigen Herrscher weniger Furcht vor Bürgerkriegen und weniger Verlangen nach ungestörtem Handel? Im Gegenteil, wir haben die gleichen schlimmen Erfahrungen gemacht und kennen zudem die Geschichte ihres eigenen Unglücks und all des Elends, das seitdem, namentlich durch die Religionswirren, über Europa gekommen ist. Auch hinsichtlich des Binnenhandels haben wir das gleiche Verlangen nach seiner ungestörten Erhaltung.
Der Handel hat seit fünfhundert bis sechshundert Jahren sogar beträchtlich zugenommen, denn erstens hat der Gewerbfleiß sich sehr vervollkommnet und die Verkehrsbedingungen sind wesentlich leichter und sicherer geworden, und zweitens sind die Menschen in allen Dingen, folglich auch über ihren Vorteil, aufgeklärter geworden. Somit würden die heutigen Herrscher durch die Störung des Binnenhandels weit mehr verlieren, als die alten deutschen Fürsten. Vor allem aber hatten jene keine völlige Sicherheit vor Bürgerkriegen, weil ihre Mitglieder mit Hilfe mächtiger Nachbarn ungestraft aus dem Bund austreten und den Aufruhr bei anderen Mitgliedern begünstigen konnten. Dagegen kann aus dem europäischen Bunde kein Herrscher ungestraft austreten, denn er hat keine Nachbarn, die dem Bunde nicht angehören. Dieser große Zuwachs an Sicherheit erhöht also die Kraft des Beweggrundes.
3. Die damaligen Fürsten hatten ein großes Interesse an der Erhaltung ihres Hauses und erwarteten vom deutschen Bunde den Schutz ihrer Rechte, besonders wenn sie minderjährige Nachfolger hinterließen. Haben die heutigen Herrscher nicht das gleiche Interesse, und können sie vom europäischen Bunde nicht den gleichen Schutz erwarten? Im Gegenteil, sie müssen einsehen, daß der Schutz des europäischen Bundes viel mächtiger und dauerhafter ist, als damals der Schutz des deutschen Bundes war, und so müssen sie um so lebhafter den europäischen Bund herbeiwünschen. Auch in dieser Hinsicht ist der Beweggrund und die Triebfeder zur Bildung dieser Gesellschaft viel stärker.
4. Ein weiterer Beweggrund für die damaligen Fürsten war die Garantie, die hinreichende Sicherheit für die Ausführung der gegenseitigen Zusicherungen und Verträge, die sie ohne den Beitritt zu einem dauernden Bunde nie erhoffen konnten. Wer aber wollte behaupten, daß die heutigen Herrscher eine solche Garantie weniger wünschen? Im Gegenteil, die Sicherheit für die Ausführung der Verträge ist im deutschen Bunde geringer, als im europäischen Bunde, somit ist dieser weit wünschenswerter.
5. Einer der stärksten Beweggründe für die Herrscher, zuverlässige Maßregeln zur Verhütung von Kriegen zu ergreifen, ist das furchtbare Elend des jetzigen Krieges, die fabelhafte Höhe der Ausgaben, der Ärger über die Mißerfolge, die grausame Ungewißheit über die Zukunft, die Verringerung der Einnahmen, die Verwüstung der Grenzländer, der Verlust vieler braver Untertanen, der dauernde, durchdringende Schrei der Völker nach Beendigung ihres Unglücks. Wer will behaupten, die damaligen deutschen Fürsten wären für diesen Beweggrund zugänglicher gewesen, als die jetzigen europäischen Herrscher? Im Gegenteil, die Maßregeln, die sie ergreifen konnten, um ihre Streitigkeiten ohne Krieg zu schlichten, waren bei weitem nicht so sicher wie die, welche der europäische Bund bietet. Er muß also um so erwünschter sein. Auch zweifle ich daran, daß die damaligen Fürsten so kriegsmüde und erschöpft waren, wie die heutigen europäischen Herrscher.
6. Ein weiterer Beweggrund für die damaligen Fürsten war die Erhaltung des Außenhandels, der Quelle großen Reichtums und vieler Erleichterungen des Lebens. Wer wollte behaupten, die heutigen Herrscher hätten geringeres Interesse daran, den Außenhandel durch die Bildung eines dauernden Bundes zu sichern? Im Gegenteil, ihr Außenhandel ist weit beträchtlicher, ihre geographische Lage ist für den Seehandel viel günstiger, die Schiffahr. dreißigmal größer und bequemer als damals. Der Beweggrund zur Bildung eines dauernden Bundes ist für die jetzigen Herrscher also dreißigmal stärker geworden. Aber es ist nicht al ein die Zunahme des Handels, die den Beweggrund verstärkt, sondern die Bildung eines Bundes, die ihn gewährleistet, ist auch um so wünschenswerter, als sie größere Gewähr für die ungestörte Fortdauer des Handels bietet. Diese Sicherheit aber ist hundertmal größer als die, welche der deutsche Bund bot, somit wird der Beweggrund noch erheblich verstärkt.
7. Die Mitglieder des deutschen Bundes durften schließlich nicht hoffen, daß keins von ihnen aus dem Bunde austrat, denn bei seinem Austritt fand es den Beistand fremder Mächte. Ebenso konnten sie nicht hoffen, daß der Bund niemals von diesen Mächten angegriffen, besiegt und geschwächt würde. Sie hatten also keine hinreichende Sicherheit für ihre eigene Erhaltung und die des Handels. Der europäische Bund dagegen ist so stark, daß nie zu befürchten ist, ein Nachbar werde Zwist hervorrufen, den Austritt eines Mitgliedes begünstigen oder die Macht haben, einem Mitglied zu schaden. Er ist so stark, daß er auch in dieser Hinsicht hinreichende Sicherheit bietet. Die Beweggründe, ihn zustande zu bringen, sind darum auch hier ungleich stärker.
Besteht also eine Ungleichheit zwischen den damaligen und den jetzigen Beweggründen, so spricht sie sehr zugunsten des europäischen Bundes. Nun hat man freilich gesagt, die Gefahr mächtiger Nachbarn, die die deutschen Fürsten zusammengeführt hat bestehe heute nicht im gleichen Maße. Aber diese Ungleichheit trifft nicht zu. Die Furcht vor Frankreich war es, die Österreich so viele Verbündete zugeführt hat und die den Kitt dieser Allianz bildet. Die Furcht hat sogar noch erheblich zugenommen. Denn sie nötigte die damaligen deutschen Fürsten nicht, ihre mächtigsten Nachbarn anzugreifen. Der deutsche Bund hielt Frieden, unternahm keine kostspieligen Kriegsrüstungen und begann keinen Krieg. Die Furcht der heutigen Alliierten aber war so groß, daß sie den Frieden nicht bewahrten. Sie begannen den Krieg und wollten – was ohne Vorgang in der Geschichte ist – Eroberungen machen, nicht, um sich zu vergrößern, sondern lediglich, um sich zu erhalten, nicht um ihre Existenz zu befriedigen, sondern um ihre Furcht loszuwerden. Somit ist die Furcht Europas vor der Macht Frankreichs ein stärkerer Beweggrund für die Bildung des europäischen Bundes, als es die Furcht der deutschen Fürsten vor mächtigen Nachbarn für die Bildung des deutschen Bundes war.
Die Furcht der damaligen deutschen Fürsten konnte gar nicht so groß sein, denn ihre Nachbarn waren weit schwächer als heute. Der deutsche Bund entstand vor mehr als 500 Jahren Vgl. Einleitung S. 20*. (W. M.). Frankreich war in zehn bis zwölf große Herrschaften zersplittert, die zwar dem König von Frankreich Untertan waren, sich aber oft ohne seine Zustimmung bekriegten, ja die Waffen gegen ihn selbst kehrten, und in Nordfrankreich herrschten die Engländer. In Italien sah es nicht viel anders aus. Nach Norden war Deutschlands Grenze das Meer, und die Schweden waren kein geeinigtes und starkes Volk. Im Osten gehörten die volkreichsten Teile von Polen zum Deutschen Reich, und die ungarischen Könige bildeten keine Gefahr für die österreichischen und böhmischen Herrscher. Das oströmische Reich endlich war durch Spaltungen und Kriege in Asien so geschwächt, daß es eher des Beistandes von seiten Deutschlands bedurfte, für das die Sarazenen keine Gefahr bildeten. Die Furcht vor feindlichen Einfällen kann die Bildung des deutschen Bundes also nicht so bestimmt haben, wie sie die Bildung des europäischen Bundes bestimmen kann.
Vergleich der Hindernisse.
Es ist klar, daß beim Abschluß eines Vertrages alle Hindernisse nur in den Ansichten und Beweggründen liegen, aus denen die Parteien sich weigern könnten, den Vertrag zu unterzeichnen. Da es sich hier um einen Vertrag handelt, liegen alle Hindernisse also in der Schwierigkeit, die Herrscher zum Beitritt zu veranlassen. Andererseits ist es ebenso klar, daß bei allen Abschlüssen, bei denen es nur auf die Zustimmung der Parteien ankommt, diese Zustimmung um so leichter erfolgt, je mehr die Ansichten und Beweggründe übereinstimmen. Wie wir sahen, sind aber die Beweggründe oder Interessen der Herrscher beim Zustandekommen des europäischen Bundes ungleich größer, als die der deutschen Fürsten bei der Bildung des deutschen Bundes. Die Hindernisse, die aus dem Willen der Herrscher entspringen, müssen also viel geringer sein als damals.
1. Das größte Hindernis ist offenbar die große Zahl der Parteien, die den Vertrag unterzeichnen sollen. Es gibt aber zwei Arten von Verträgen. Die einen kommen nur zustande, wenn alle Teilnehmer sie unterzeichnen. Wenn einer fehlt, keinen Vertreter gesandt hat oder sich weigert, so hindert er damit die anderen am Vollziehen des Vertrages. Andere dagegen werden zunächst von wenigen abgeschlossen, und man läßt für alle Platz, die noch beitreten wollen. Zu diesen gehört auch der Vertrag des europäischen Bundes. Wenn 200 deutsche Fürsten nach und nach dem deutschen Bund beigetreten sind, wieviel leichter ist es dann für 18 oder 24 europäische Herrscher, den Bundesvertrag nacheinander zu unterzeichnen, wenn im übrigen alle Voraussetzungen gleich sind! Nun aber haben wir gesehen, daß der europäische Bund für die 18 ungleich vorteilhafter ist, als der deutsche Bund für 200 war. Die Sache selbst bleibt also die gleiche; eine Ungleichheit besteht nun zugunsten des europäischen Bundes, insofern es leichter ist, 18 bis 24 Parteien zu vereinigen als 200. Und wahrhaftig, Hindernisse, die sich in ein paar Monaten oder Jahren leicht überwinden lassen, kommen für ein Werk der Ewigkeit nicht in Frage.
Wahrscheinlich hat der Plan des deutschen Bundes erst einem deutschen Fürsten gefallen; er schlug ihn einem anderen vor und dieser nahm ihn im Großen an. Beide wandten sich dann an die Klügsten und Geschicktesten, überzeugten sie ohne Mühe, und so kam schließlich eine große Zahl von Fürsten überein, Vertreter zu entsenden, um den Plan auszuarbeiten und seine einzelnen Punkte zu bestimmen. So wurde er von allen zu verschiedenen Zeiten genehmigt. Mag der Hergang aber auch ein anderer gewesen sein, jedenfalls ist dies der Weg, um die Zustimmung der europäischen Herrscher zum europäischen Bund nach und nach zu erlangen.
2. Ein weiteres Hindernis für das Zustandekommen eines Vertrages kann die Größe der Ansprüche sein, die einander zuwiderlaufen. Weshalb aber sollen die Ansprüche der deutschen Fürsten geringer gewesen sein, als die der jetzigen europäischen Herrscher? Die Größe der Ansprüche steht doch im Verhältnis zur Macht und zum Reichtum der Vertragschließenden: wer aber weiß nicht, daß vier Dörfer und ein kleines Zollrecht für einen kleinen Fürsten oder eine kleine Republik ebensoviel sind, wie vier große Städte oder ein großes Zollrecht für einen mächtigen Fürsten oder einen großen Freistaat? Die Hindernisse waren also die gleichen, und doch wurden sie damals überwunden. Warum sollten die gleichen Schwierigkeiten sich nicht durch die gleichen Beweggründe überwinden lassen?
3. Ein Hindernis wäre ferner die Zahl der Ansprüche. Nun aber haben 200 kleine Fürsten mindestens ebensoviel gegenseitige Forderungen, Ansprüche und Streitpunkte gegen einander gehabt, als 18 oder 24 mächtigere Herrscher. Ja dies Hindernis war bei ihrer großen Zahl zweifellos achtmal größer als bei den Herrschern, die den europäischen Bund bilden würden. Und doch kam der deutsche Bund zustande, offenbar weil die Mitglieder mehr Vorteil darin sahen, ihn zu schließen, als es nicht zu tun.
4. Ein erhebliches Hindernis für die Bildung eines dauernden deutschen Bundes war der Umstand, daß manche Fürsten zehnmal, zwanzigmal mächtiger waren als einige ihrer Nachbarn. Denn die Mächtigsten hatten viel mehr Aussicht, Eroberungen zu machen, als Gebiet zu verlieren. Trotzdem verzichteten sie durch ihren Bund freiwillig auf gewaltsame Vergrößerungen. Sie müssen sich also wohl gesagt haben, daß sie durch den Beitritt zum deutschen Bunde viel größere Vorteile erlangen könnten, als durch ihr Fernbleiben. Heute ist das Verhältnis zwischen den mächtigsten und weniger mächtigen Herrschern Europas das gleiche. Das Hindernis ist also nicht unüberwindlich, da es damals überwunden worden ist, offenbar wegen der großen Vorteile des Bundes. Die gleichen Vorteile aber können unsere europäischen Herrscher von dem ihren erwarten. Man sage also nicht mehr, es sei unmöglich festzustellen, welche großen Vorteile die alten deutschen Fürsten zu ihrem Bunde bestimmten; denn wir sind doch Menschen wie sie. Wir brauchen nur die Menschennatur zu fragen: sie wird uns heute das gleiche sagen, was sie damals gesagt hat.
5. Als gewaltiges Hindernis für den europäischen Bund wird ferner hingestellt, daß kein Mitglied sich künftig vergrößern kann und daß jedes sich wohl oder übel dem Schiedsspruch der anderen unterwerfen muß. Wie ich im folgenden Hauptstück zeigen werde, darf diese Bestimmung keineswegs als Hindernis gelten. Ich werde vielmehr zeigen, daß man die Freiheit, sein Gebiet zu erweitern und sich sein Recht mit den Waffen zu erkämpfen, nur mit den größten Nachteilen, ja mit dem offenbarsten Unglück bezahlt. Die Vermeidung so großer Gefahren ist also kein Hindernis für die Bildung eines dauernden Bundes, sondern ein Ansporn mehr dazu. Ein Hindernis, und ein großes, ist nur die übertriebene Bedeutung, die man diesem Hinderungsgrund beilegt. Übrigens war er für die deutschen Fürsten nicht größer, als er heute für die europäischen Herrscher geworden ist, und doch kamen sie darüber hinweg. Die heutigen Herrscher haben den gleichen Anlaß, ihm keinen Wert beizumessen.
Vergleich der Mittel.
Gehen wir jedoch zu den Mitteln über, mit denen die deutschen Fürsten ihren Bund bewerkstelligten, und sehen wir zu, ob wir nicht die gleichen Mittel anwenden können, ja, ob sich nicht noch einige bessere und bequemere finden lassen.
1. Das erste Mittel der deutschen Fürsten war die Übereinkunft, sich mit ihrem gegenwärtigen Besitz zu begnügen. Diese Übereinkunft war nichts als ein gegenseitiger Verzicht auf alle Ansprüche, die über die letzten Verträge hinausgingen. Zur Erhaltung des Friedens war es nötig, von einem festen Punkt auszugehen und unverrückbare Grenzen zu ziehen. Es gibt aber keinen anderen festen Punkt als der gegenwärtige Besitz und die letzten Verträge. Wollen die heutigen Herrscher das Elend des Krieges vermeiden und sich die Vorteile eines ewigen Friedens sichern, so müssen sie einsehen, daß jeder sich mit seinem jetzigen Besitze begnügen muß. Warum sollten sie es nicht wollen? Und warum haben die deutschen Fürsten es gewollt? Dieselben Gründe, die für jene bestimmend waren, können es auch für die jetzigen sein.
2. Ferner konnten Unklarheiten und Zweideutigkeiten in den Verträgen bestehen; es konnten täglich Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern ausbrechen, stets Verbesserungen in den Handelsbestimmungen zu treffen sein. Es erschien ihnen also angezeigt, Bevollmächtigte nach einer freien deutschen Stadt zu entsenden, um diese Streitigkeiten im Vergleichswege zu regeln oder sie durch Schiedsspruch mit Stimmenmehrheit oder Dreiviertelmehrheit zu schlichten. Was hindert die jetzigen europäischen Herrscher, eine ähnliche Vereinbarung zu treffen, um ihre künftigen Streitigkeiten ohne Krieg auszutragen? Was hindert sie, diese Einrichtung noch zu verbessern, wie wir es weiterhin vorschlagen werden? Wollen sie es nicht? Aber warum haben es jene gewollt? Man gebe uns einen stichhaltigen Grund für den Unterschied!
3. Es hätte keinen Zweck, daß jeder erklärte, sich an die Verträge zu halten und sich den Schiedssprüchen zu fügen, wenn jeder es ungestraft unterlassen könnte. Als ein Fremder sich über die schöne Ordnung in Athen wunderte und den Solon lobte, daß er seinem Vaterlande so gute Gesetze gegeben hätte, antwortete dieser: »Bedenke, daß die Gesetze nur dann gut sind, wenn der Gesetzgeber es so einrichtet, daß Recht und Gewalt unzertrennlich sind.« Als drittes Mittel war also die Festsetzung einer großen, möglichst unvermeidlichen Strafe für jeden nötig, der den Bund durch Widerstand gegen die Verträge und Schiedssprüche zu sprengen versuchte. Es wurde also bestimmt, daß jeder Zuwiderhandelnde in die Reichsacht erklärt, von allen als Feind angesehen wurde und möglichst seines Besitzes verlustig ging. Diese Strafe, oder vielmehr diese Strafandrohung, ist groß, aber zum Unglück für den deutschen Bund ist sie nicht unvermeidlich, da der Zuwiderhandelnde Schutz und Hilfe bei fremden Mächten finden kann.
Was aber hindert die europäischen Herrscher, den Zuwiderhandelnden in die europäische Acht zu erklären, nur mit dem gewaltigen Unterschied, daß er keinen Schutz und Beistand bei irgendeiner Macht fände, die es mit Europa aufnehmen könnte, und somit unvermeidlich bestraft würde? Diese Unvermeidlichkeit einer sehr schweren Strafe würde ihn sicherlich bei seiner Pflicht und bei seinem wahren Vorteil halten, und da in dem europäischen Bunde Recht und Macht unzertrennlich wären, so würden die Glieder dieses Bundes stets in Frieden und Überfluß leben. Auch in dieser Hinsicht hat der europäische Bund einen gewaltigen Vorzug vor dem deutschen Bunde.
4. Die Bildung und Erhaltung jeder Einrichtung und jeder Gesellschaft erfordert Maßregeln zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse. Darum erhob der deutsche Bund als viertes Mittel von seinen Mitgliedern Beiträge im Verhältnis ihres Wohlstandes. Wer hindert den europäischen Bund, ein Gleiches zu tun?
Wir haben sogar noch zwei Vorteile vor den alten deutschen Fürsten voraus. Erstens hatten sie kein lebendes Vorbild eines dauernden Fürstenbundes vor Augen, der durch einen ständigen Bundestag vertreten war. Wir dagegen haben das Muster mehrerer dauernder Staatenbünde, ja wir können noch aus deren Fehlern lernen, und das ist ein weiterer großer Vorzug. Zweitens haben wir den Vorteil, daß alle Künste und Wissenschaften sich seitdem vervollkommet haben, somit muß auch die Kunst des Unterhandelns und die Staatswissenschaft Fortschritte gemacht haben. Wir haben es in dieser Hinsicht also leichter als sie. Trotzdem brachten sie ihren Bund zustande, und er besteht noch, trotz seiner großen Mängel.
Die Billigung des von Heinrich IV. vorgeschlagenen europäischen Bundes durch die meisten Herrscher Europas berechtigt zu der Hoffnung, daß der gleiche Plan von ihren Nachfolgern gutgeheißen wird.
Zum Glück für den Erfolg meines Planes bin ich nicht sein Urheber, sondern Heinrich IV., der Solon Europas, dem Gott es zuerst eingab, bei den europäischen Herrschern den Wunsch zu erregen, ein Schiedsgericht unter sich einzusetzen. Sein Plan soll mir als Leitstern dienen, damit ich mit dem meinem nicht auf Abwege geraten, und ferner als Schild gegen meine Widersacher, die mich aus Beschränktheit oder Gedankenlosigkeit als Phantasten hinstellen wollen. Ich brauche mich dann nicht selbst zu verteidigen, sondern nur den Vorwurf politischer Phantasterei von einem Herrscher abzuwehren, der allgemein als ein sehr kluger Staatsmann gilt. Ich behaupte also, nichts Neues geschaffen zu haben. Ich bringe nur den schönsten und ruhmvollsten Plan wieder zur Geltung, der je dem Geist des besten Fürsten entsprungen ist. Ich frage nur die heutigen Herrscher, mit welchem Grunde sie sich weigern, den Ansichten ihrer Vorgänger im vergangenen Jahrhundert beizutreten. Ich habe also zweierlei zu tun. Erstens habe ich zu zeigen, was Heinrich IV. und die anderen Herrscher seiner Zeit über das System des dauernden europäischen Bundes zur Herstellung des ewigen Friedens in der Christenheit gedacht haben. Zweitens habe ich zu zeigen, daß ihre Billigung uns zu der Hoffnung berechtigt, daß die jetzigen europäischen Herrscher diesen Plan gleichfalls billigen werden.
Geschichte des Planes.
Im Jahre 1598 kam der Friede zu Vervins zwischen Frankreich und Spanien zustande. Heinrich IV. hatte sein Haus und seinen Staat durch Bürgerkriege und äußere Kriege am Rande des Verderbens gesehen, und ganz Europa hatte die Wirkungen dieser Wirren verspürt. Der König erkannte, daß nichts für ihn wichtiger war, als auf Mittel zu sinnen, wie ein dauerhafter und wenn möglich ewiger Friede unter den christlichen Staaten herbeigeführt werden könnte. Er erkannte auch, daß die nützlichsten Gesetze und Einrichtungen, mit denen er sein Volk beglücken wollte, lediglich von der Dauer des Friedens abhingen; denn der Krieg verschlang notwendig allen Geist, alle Kräfte und alle Reichtümer der Herrscher.
Die Vorgänge im Deutschen Reiche zeigten ihm Memoiren von Sully, Bd. II. S. 4., daß sich der Friede in einem Staatenbund trotz des Unterschieds und Gegensatzes der Bekenntnisse wohl erhalten läßt. Als Hauptursache aller Kriege erschien ihm jedoch die große Ungleichheit unter den europäischen Mächten. Es war für die Stärkeren so leicht, die Schwächeren zu unterdrücken, um sich mit dem Raub zu bereichern: hierin erkannte er ein großes Hindernis für die Erhaltung des Friedens. Um diesem Übelstand abzuhelfen, schlug er die Herstellung größerer Gleichheit vor, die sich aber nicht herstellen ließ, ohne dem Haus Österreich einige Provinzen abzunehmen und ein paar schwächere Staaten damit zu verstärken. Er sagte sich nicht, daß es sehr unsicher sein werde, alle Mächte dahin zu bringen, und daß die Durchführung viel Geld und Blut kosten würde. Ich bin also überzeugt, daß er dies Mittel nicht gewählt hätte, wenn er bedacht hätte, daß der europäische Bund diese Ungleichheit der Kräfte leicht aufwiegen könnte, ohne jemand zu berauben, und daß dies ohne Geldausgabe und Blutvergießen geschehen könnte, wenn man die gleichen Mittel anwandte, mit denen das Deutsche Reich die Vergewaltigung der Schwächeren durch die Stärkeren verhinderte. Denn schließlich gibt es in Deutschland Fürsten, die zwanzig- und dreißigmal mächtiger sind als ihre Nachbarn, und doch besitzen auch die Schwächsten ihre ererbte Herrschaft seit sechshundert Jahren.
Die Hauptquelle aller Kriege sah er in dem Fehlen eines deutschen Schiedsgerichts, das die Streitigkeiten der Herrscher über ihre Landesgrenzen, über die Ausführung bestehender Verträge, über Rechtsverletzungen und Schädigungen, über den Handel und alle sonstigen gegenseitigen Ansprüche ohne Krieg schlichtete. Und in der Tat ist dies Fehlen eines dauernden Schiedsgerichts, das selbst ein hinreichendes Interesse an der Ausführung seiner Entscheidungen und hinreichende Macht dazu hat, die einzige wirkliche Quelle aller Kriege. Er erkannte also die Notwendigkeit eines dauernden Schiedsgerichts und nahm sich zum Vorbild offenbar die deutsche Reichsverfassung, die er aber in wesentlichen Punkten verbesserte.
Der Herzog von Sully Ebd. S. 22. sagt, er habe über den europäischen Bund zahlreiche Denkschriften ausgearbeitet. Leider sind sie nicht auf uns gekommen, so daß wir die Beweggründe nicht kennen, aus denen alle fürstlichen Herrscher, denen er seinen Plan vorlegte, ihm beitraten, ebensowenig die Mittel, die er zu seiner Ausführung für geeignet hielt. Ich mußte also versuchen, ihnen nachzuspüren.
Wesentlich für die Sache ist seine Erkenntnis, daß ein jeder zur Erhaltung des Friedens seine Ansprüche auf seinen gegenwärtigen Besitz beschränken mußte. Trotz berechtigter Ansprüche auf Gebiete, die anderen Herrschern gehörten, und trotzdem er sein Recht mit den Waffen erzwingen konnte, sah er doch den Vorteil für höher an, den er und sein Volk von einem Bunde der christlichen Staaten und vom ewigen Frieden haben würden, und erklärte darum, daß er sein Gebiet für alle Zeiten auf den jetzigen Besitzstand beschränken wolle und daß seine Grenzen, wie die der anderen Staaten, unverrückbar bleiben sollten.
Der Plan ging dahin S. 141., alle europäischen Staaten zu einem Gemeinwesen zu vereinigen und es in dauerndem, innerem Frieden zu erhalten. Den Beitrag, den jeder der zugehörigen Mächte entrichten sollte, nannte Sully den Proportionalbeitrag S. 4..
Der Plan wurde 1601 von der Königin von England gebilligt. Er wird etwas ausführlicher beschrieben in der Geschichte Heinrichs IV. von Perefixe, dem Erzbischof von Paris, der sich auf Sully beruft S. 561 ff. der Amsterdamer Ausgabe von 1661 bei Antoine Michiels.. Hiernach versprach Heinrich, wenn der christliche Staatenbund zustande käme, den Fürsten bei einem Türkenkriege ein Kontingent zu stellen S. 563., aber die eroberten Gebiete den anderen Herrschern zu überlassen: er war mit dem zufrieden, was er besaß.
Sein Plan wurde dem König von Polen, den böhmischen, ungarischen und siebenbürgischen Ständen mitgeteilt S. 564.. Es kam sogar zu einem Vertrag mit dem Papste, der das Unternehmen billigte und lobte und mit allen Kräften dazu beizutragen wünschte S. 564..
Zur friedlichen Regelung aller Streitfragen war ein Bundesrat aus 60 Mitgliedern gedacht S. 567., zu dem jeder der 15 Staaten 4 Bevollmächtigte stellen sollte. Dieser Rat sollte in einer Stadt Mitteleuropas, Köln, Metz oder Nancy, tagen. Dazu sollten drei andere Körperschaften von je 20 Mitgliedern treten, die ihren Sitz an verschiedenen Orten hatten und mit dem Bundesrat in dauerndem Verkehr standen. Dieser war als Senat der christlichen Republik gedacht, die er binnen drei Jahren ins Leben rufen wollte.
In Italien waren der Papst, Venedig und der Herzog von Savoyen von dem Plane des Königs unterrichtet und sollten ihn mit aller Kraft fördern S. 569 f.. In Deutschland kannten ihn die vier Kurfürsten von der Pfalz, von Brandenburg, Köln und Mainz und sollten ihn fördern. Auch der Herzog von Bayern, damals noch nicht Kurfürst, war ihm beigetreten.
Der König selbst wollte auf alle Ansprüche verzichten S. 575. und alles, was er dem Haus Österreich abnehmen würde, wieder herausgeben, damit er vor allem als Befreier der Völker, als Friedens- und Freiheitsbringer angesehen würde. Seit acht bis neun Jahren, d. h. seit der Annahme des Planes durch England im Jahre 1601, traf er alle Vorbereitungen, um ihn mit größter Sorgfalt zu verwirklichen S. 576..
Der Plan war so groß, daß eine fast übermenschliche Vernunft ihn ersonnen zu haben schien. Trotzdem ging er nicht über seine Kräfte. Gott allein weiß, welchen Erfolg er gehabt hätte. Allem Anschein nach aber mußte er gelingen, denn jeder Fürst oder Staat in Europa mußte ihn fördern, mit Ausnahme des Hauses Österreich.
Schlußfolgerung.
Nichts scheint so natürlich wie die Annahme, daß ein Plan, der vor hundert Jahren von 18 oder 19 europäischen Herrschern als höchst vorteilhaft gebilligt wurde, die Billigung ihrer Nachfolger findet, wenn die gleichen Beweggründe bestehen bleiben und durch keine hinreichenden Gegengründe widerlegt werden können. Nun behaupte ich, daß bis jetzt keine solchen Gegengründe vorhanden sind; somit bleibt der Beweis vollgültig. Wir wollen die Gleichheit oder Ungleichheit dieser Beweggründe prüfen.
Man sage nicht, die Menschen seien nicht einsichtig genug, um einen so vernünftigen Entschluß zu fassen, sie gehorchten ihren Leidenschaften mehr als der Vernunft, ihre Interessen widerstritten einander zu sehr, sie hätten zu viele Anlässe zu Rache, Ehrgeiz und Ungerechtigkeit. Diese Gemeinplätze beweisen nichts; denn sonst könnten ja die Menschen nie Verträge schließen, nie zu einer dauernden Gesellschaft gelangen, was durch die Erfahrung widerlegt wird.
Waren etwa die Zeitgenossen Heinrichs IV. andere Menschen als die jetzigen Herrscher? Hatten sie weniger Leidenschaften? Hatten sie keinen Ehrgeiz, keine Eifersucht, keine widerstreitenden Interessen? Trotzdem billigten sie den Plan eines europäischen Bundes! Warum also sollten die heutigen Herrscher es nicht tun? Ihre heutigen Nachfolger haben die gleichen oder gleichwertige Beweggründe.
Ein Unterschied besteht freilich. Die Herrscher, die an den Eroberungen des Bundes auf Kosten Österreichs teilnehmen sollten, hatten ein größeres Interesse an seinem Zustandekommen als die anderen, aber das beweist nicht, daß sie ihm nicht auch ohne diese Bedingung beigetreten wären. Wir haben sogar den unmittelbaren Beweis dafür, daß sie ihn auch ohne Aussicht auf Vergrößerung unterzeichnet hätten, da ja auch andere Herrscher, die diese Hoffnung nicht hatten, ihm beitreten wollten, lediglich in der Hoffnung auf dauernde Sicherheit und beständigen Frieden nach innen wie nach außen. Es waren dies Genua, Toskana und die kleinen italienischen Staaten, England, Frankreich und die Kurfürsten.
Der Gedanke an die großen Ausgaben und die Unsicherheit des Kriegsglücks mußten auch den Wunsch der anderen nach Eroberungen beträchtlich herabmindern; ja es konnte leicht geschehen, daß sie diese Eroberungen zu teuer bezahlt hätten. Was aber die Herrscher betrifft, die zu den Kriegskosten beitragen sollten, ohne Aussicht auf Eroberungen zu haben, so müssen die Gründe, die sie zum Beitritt bewogen, sehr stark gewesen sein, denn sie nahmen ja große Kosten auf sich, nur um zur Vergrößerung ihrer Verbündeten beizutragen. Diese Ungleichheit der Beweggründe spricht also sehr für meinen Gedanken. Denn nach meinem Plan soll kein Herrscher Eroberungen machen, um einen anderen zu bereichern. Er erfordert keine Ausgaben und kein Risiko, sondern jeder behält, was er hat. Wenn also Frankreich, England, die kleinen italienischen Staaten und die Mehrzahl der Kurfürsten jenen Plan trotz der großen Gefahren und Ausgaben eines künftigen Krieges billigten, so müssen die jetzigen Herrscher ihn um so mehr billigen, wenn keine Gefahr und keine Ausgaben damit verknüpft sind. Die damaligen hatten also große Hindernisse zu überwinden, die die heutigen nicht haben, und sie überwanden sie doch; sie müssen also bedeutende Gründe dafür gehabt haben; d. h. sie fanden erhebliche Vorteile in dem dauernden Bunde, die ich von neuem vorschlage.
Man behaupte also nicht mehr, daß die Herrscher ihre Ansprüche an ihre Nachbarn nie aufgeben, daß sie nicht dahin zu bringen sind, auf Gebietserweiterungen mit Waffengewalt zu verzichten, daß der Ausführung meines Planes unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Er bedarf nur des Willens der Herrscher, nur eines Vertrages, einer Übereinkunft. Man behaupte auch nicht mehr, die Herrscher wären nicht dahin zu bringen, ihre Streitigkeiten von ihresgleichen auf dem dauernden europäischen Bundestage schlichten zu lassen, sie erkennten keinen anderen Richter, als Gott und ihr Schwert an. Man behaupte nicht mehr, das hieße sich selbst einen Herrn geben, sich unter Vormundschaft stellen, sich selbst die Hände binden und seine Unabhängigkeit aufgeben, wo doch 18 bis 19 große und kleine Mächte, darunter mächtige Republiken und vor allem zwei sehr mächtige, kluge und auf ihre Selbständigkeit sehr eifersüchtige Herrscher England und Frankreich. (Der Übers.) bereit waren, ein dauerndes Schiedsgericht einzusetzen und sich dessen Sprüchen zu unterwerfen.
Wenn diese Herrscher ihrer wirklichen Selbständigkeit nichts zu vergeben glaubten, wenn sie durch Verzicht auf bewaffneten Austrag ihre Streitigkeiten und die Wahl eines Schiedsgerichts viel zu gewinnen hofften, so können sie nicht das Gefühl gehabt haben, daß sie sich die Hände bänden und sich unter Vormundschaft stellten, oder wenn sie doch etwas zu verlieren glaubten, so muß es ihnen ganz unbeträchtlich erschienen sein im Vergleich zu dem Vorteil, daß sie alle künftigen Streitigkeiten ohne Kriege austragen konnten.
Es bleibt nur noch ein Blick auf Heinrichs IV. Plan hinsichtlich des Hauses Österreich zu werfen. Hätte man vor Ausbruch des Krieges, der die Verbündeten auf Kosten Österreichs bereichern sollte, dem Hause Österreich den Vorschlag gemacht, in diesen Bund einzutreten, der alle künftigen Kriege und alle Gebietserweiterungen verhindern sollte, so hätte es sich aus Furcht vor den anderen Mächten des Bundes dazu bequemt, und dann hätten diese von einem langen und großen Kriege ganz von selbst Abstand genommen. Denn war ihr Bund fest geschlossen, so waren sie stets in der Lage, zu den Waffen zu greifen, wenn Österreich den Weltfrieden stören wollte, und es wäre dann so weit geschwächt worden, wie Heinrich IV. es plante. Holland hätte Flandern bekommen, die Lombardei wäre an Savoyen gefallen, Sizilien an Venedig, Böhmen und Ungarn wären selbständig geworden, Tirol und das Trentino wären zur Schweiz gekommen. Da aber der Bund ungleich mächtiger war als Österreich, so hätte er von ihm nichts mehr zu fürchten gehabt, und nach aller Wahrscheinlichkeit wäre schon damals der europäische Bund zustande gekommen, wie ich ihn heute vorschlage. Da nun Frankreich damals nicht mächtiger war, als es heute ist, so können dieselben Gründe, die ihn damals zustande gebracht haben, ihn auch heute herbeiführen.
Der Leser vermag nun wohl zu beurteilen, ob die Billigung des von Heinrich IV. vorgeschlagenen europäischen Bundes durch die meisten Herrscher Europas zu der Hoffnung berechtigt, daß der gleiche Plan von ihren Nachfolgern zur Zeit Ludwigs des Großen, seines Enkels, gebilligt wird, was ich mir zu beweisen vorgenommen hatte. Ich habe aber auch zu beweisen versucht, daß der europäische Bund weder geringere noch weniger zahlreichere Gründe, Hindernisse und Mittel hat, um sich heute zu bilden, als das Deutsche Reich vor sechs- oder siebenhundert Jahren. Ich habe im Gegenteil gezeigt, daß sehr große Unterschiede zugunsten des europäischen Bundes bestehen. Das sind nach meiner Meinung zwei sehr starke und vernünftige Vorurteile zugunsten dieses Bundes. Sie zeigen uns deutlich, daß sich hinreichend starke Beweggründe finden lassen, um die Herrscher für die wichtigste Angelegenheit Europas zu gewinnen, und daß sich brauchbare Mittel finden lassen, um zu diesem Meisterwerk menschlicher Politik zu gelangen. Auf diese Gründe und Mittel, die ich in diesem Hauptstück nachgewiesen habe, will ich im folgenden näher eingehen. Aber selbst wenn wir keinerlei Vorbild für die dauernde Verbindung von Souveränen hätten, weder in Griechenland noch in Deutschland, weder in der Schweiz noch in Holland, selbst wenn der Plan eines europäischen Bundes nie gefaßt, vorgeschlagen und gebilligt worden wäre, so sind doch die Beweggründe zu seiner Bildung, wie ich weiterhin zeigen will, so mächtig, und die Mittel so einfach, daß sie hinreichen müßten, um unsere Herrscher zur Bildung dieses Bundes und zur Beschickung eines Kongresses zu bestimmen, auf dem die Bedingungen eines so erwünschten Vertrages festgesetzt werden.
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