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Erstes Hauptstück.

Die bisherigen Mittel zur Erhaltung des Friedens sind völlig unwirksam.

Die Geschichte und die gegenwärtigen Erfahrungen haben uns nur zu sehr gezeigt, daß Kriege sehr leicht ausbrechen, daß sie unendliches Unheil bringen und daß der Kriegsbrand sehr schwer zu löschen ist. Aber nicht jeder weiß, daß die bisher angewandten Gegenmittel ganz unwirksam sind und in keinem Verhältnis zu der erhofften Wirkung stehen. Dies Mißverhältnis und diese Unwirksamkeit will ich im ersten Hauptstück beleuchten. Man hat sich bisher auf zwei Mittel beschränkt: auf Staatsverträge und auf die Erhaltung des Gleichgewichts zwischen den beiden mächtigsten europäischen Staaten. Demgemäß zerfällt mein erstes Hauptstück in zwei Behauptungen.

Erste Behauptung.

Der gegenwärtige Zustand Europas kann nichts anderes herbeiführen als fast ununterbrochene Kriege, denn er bietet keine hinreichende Sicherheit für die Ausführung der Verträge.

Die Menschen können in Frieden leben. Solange sie sich keinerlei Güter streitig zu machen oder zu teilen haben, unterstützen sie einander und verschaffen sich gegenseitige Vorteile und erhebliche Erleichterungen des Daseins durch den Handel. Dieser Vorteil führt sie zusammen. Sobald sie sich aber etwas streitig machen oder es zu teilen haben, vergessen sie fast stets die Billigkeit, die allein die Richtschnur ihrer Entschließungen bilden sollte und Zwistigkeiten verhüten könnte. Je lebhafter sie danach verlangen, um so höher schrauben sie ihre Ansprüche und ihr Geist geht lediglich darauf aus, diese zu rechtfertigen. So führt ihr Vorteil sie notwendig bald zusammen, bald entzweit er sie.

Wären sie gescheit, sie sähen oft ein, daß der einigende Vorteil viel größer ist als der entzweiende. In der Tat geben manche einen Teil ihrer Ansprüche auf, weil sie den Vorteil eines ungestörten Handels einsehen. Die meisten aber werden durch ihr Verlangen derart verblendet, daß sie nicht einsehen, was sie durch das Aufhören des Handels verlieren. Umsonst zeigt man ihrem durch Leidenschaft verirrten Geist, wo ihr größerer Vorteil liegt und was das Gerechtere wäre: der Vorteil erscheint ihnen als Verlust und die Gerechtigkeit als Unrecht.

Der Wunsch, sich für erlittene Unbill zu rächen, etwas zu gewinnen oder wieder zu erhalten, was man als sein Eigentum betrachtet, die eifersüchtige Wahrung von Macht und Ansehen, die Lust, einen Nachbar zu demütigen, mit dem man Grund zur Unzufriedenheit zu haben glaubt – das alles sind Anlässe zur Feindschaft, die notwendig im Menschenherzen entstehen müssen und die unaufhörlich zu Zwistigkeiten, mit und ohne Grund, mit und ohne Vorwand führen. So kommt es, daß die Menschen, die doch nur geboren scheinen, um die Vorteile des Gesellschaftszustandes zu genießen, oft gezwungen werden, sich zur Aneignung von Besitz und zur Teilung von allerlei Gütern zu veruneinigen. Es genügt nicht, wenn einer von denen, die Ansprüche erheben, aus Gerechtigkeitssinn den Kampf vermeidet. Denn gäbe er auch der Vernunft Gehör, so täte es doch der andere nicht. Sie müssen also zur Befriedigung ihrer Ansprüche zu anderen Mitteln greifen, als zu gegenseitiger, freiwilliger Vereinbarung.

Welche Mittel haben sie nun, um ihre Streitigkeiten zu schlichten, und wie soll man ihren Ansprüchen Schranken ziehen? Wir kennen diese Mittel. Es gibt, je nach der Lage der Streitenden, nur zwei: Gewalt oder Gesetz. Entweder sie gehören beide einer dauernden Gesellschaft an oder nicht. Im ersteren Fall kann ihr Streit durch die Gesetze und deren Ausleger, die Richter, geschlichtet werden, im zweiten nicht. Sie sind dann also in der unglücklichen Zwangslage, zur Erlangung dessen, was sie als ihr Recht ansehen, sich gegenseitig zu überlisten und zu vernichten, d. h. Krieg zu führen.

Das ist der Zustand der Häuptlinge bei den gesetzlosen Wilden, der Zustand der kleinen Könige in Afrika und der unglücklichen Kaziken, jener kleinen Häuptlinge in Amerika, aber auch bis heute der Zustand unserer europäischen Mächte. Da sie noch zu keiner dauernden Gesellschaft gehören, gibt es kein Gesetz, das ihre Streitigkeiten ohne Krieg regelt. Sie könnten zwar in ihren Verträgen alle etwaigen Streitfälle vorhersehen und entscheiden; aber können diese Verträge selbst je als unumstößliche Gesetze gelten, solange es jedem freisteht, sie unter allerlei Vorwänden zu verletzen, an denen es niemals fehlt, wenn man sich ihnen nicht fügen will? Und kann sie nicht jeder nach Belieben verletzen, solange nicht alle gezwungen sind, sie zu halten? Wer aber kann diesen heilsamen Zwang auf sie ausüben, wenn nicht die höhere Gewalt eines dauernden, hinreichend mächtigen Bundes, dem sie angehören? Ein solcher Bund besteht aber bisher nicht. Es haben sich zwar durch Verträge Ligen und Bündnisse gebildet; da sie aber nur auf dem Willen der Vertragschließenden beruhen, sind es keine dauernden Bünde. Andere haben zwar mit der Bildung dauernder Bünde begonnen, wie die dreizehn Schweizer Kantone, die sieben holländischen Generalstaaten; da ihr Bund aber nicht groß genug ist, besitzt er keine hinreichende Macht.

Somit bleibt den Herrschern zur Verfechtung ihrer Ansprüche nur das Glücksspiel des Krieges. Denn was würde ein Schiedsspruch nützen, wenn der Verurteilte nur mit Hilfe von Gewalt oder Krieg zur Ausführung gezwungen werden kann? Unter den Nachteilen dieses Verfahrens, die wir weiterhin erörtern werden, ergeben sich für dies Hauptstück folgende:

Erster Nachteil.

Das Mittel, einen Streit durch Krieg zu beenden, beendet ihn tatsächlich nicht, solange die beiden Streitenden oder ihre Nachfolger am Leben sind. Noch nie hat ein unglücklicher Krieg den Unterliegenden überzeugt, daß es falsch war, ihn anzufangen. Er gibt seine Ansprüche also nicht ernstlich auf, vielmehr erhöht er sie um die Einbuße, die ihm die Kriegskosten gebracht haben, und um das Gebiet, das er im Friedensvertrag hat abtreten müssen. Es liegt auf der Hand, daß seine alten Ansprüche wieder aufleben und daß er neue hinzufügt, sobald er stärker und der feindliche Staat durch eine vormundschaftliche Regierung, durch inneren Zwist oder einen langen, unglücklichen äußeren Krieg geschwächt ist. Unter Herrschern also, die keiner hinreichend mächtigen, dauernden und auf guten Gesetzen beruhenden Gesellschaft angehören, können die Ansprüche nie wirklich erlöschen, außer durch die Vernichtung eines von denen, die sie erheben.

In der Tat: solange es Herrscher auf Erden gibt, hat der Krieg noch nicht aufgehört, die Ansprüche sind noch nie erloschen, die Streitigkeiten noch nie ganz beigelegt, außer durch den Untergang der Herrscher und den Umsturz der Staaten. Man schlage die Weltgeschichte auf, wo man will: es gibt keinen Staat, der nicht mehrmals umgestürzt, kein glänzendes Herrscherhaus, das nicht untergegangen ist, weil es bisher kein wirksames Mittel zur Beilegung der Streitigkeiten ohne Krieg gab.

Herrscher, die einem dauernden, hinreichend mächtigen Bunde angehören, sind nicht in der gleichen Zwangslage, sich gegenseitig völlig vernichten zu müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Somit kann jeder von ihnen wohl seine Ansprüche, nicht aber seinen ganzen Besitz verlieren. Keiner hat für sich oder sein Volk Feuersbrünste, Tod und Wunden, noch andere Gewalttaten zu fürchten. Woher kommt dieser große Vorteil, wenn nicht daher, daß sie einem dauernden, hinreichend mächtigen Bunde angehören? Nun kann bekanntlich kein Bund ohne Gesetze bestehen, der die Streitigkeiten seiner Mitglieder schlichten und sie trotz entstehender Zwistigkeiten in Eintracht halten kann. Sie sind das wahre Band des Bundes. Dies Band ist fest und dauerhaft, wenn die Gesetze für die Mitglieder bequem, gerecht und deutlich sind, wenn sie auf eine große Zahl von Fällen passen, wenn sie gut befolgt werden, und vor allem, wenn die ganze Macht und Autorität des Bundes hinter ihnen steht und sich gegen jeden zur Geltung bringt, der in seiner Leidenschaft die Segnungen des Bundes vergißt und töricht genug ist, diesen Bund zerstören zu wollen, indem er sich den Richtern, die seine Gesetze auslegen, widersetzt.

Herrscher, die keinem Bunde angehören, sagen: die Fischerei in diesem Meer oder Fluß gehört mir allein, denn ich will es. Da es kein Gesetz über ihnen gibt, ist ihr Wille und Gutdünken oberstes Gesetz, und so haben sie zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten nur ein Mittel, das ihnen hundertmal teurer zu stehen kommt, als der Gegenstand wert ist. Zwei Herrscher, die in einem Bunde leben, reden nicht so. Sie mögen beide den Fischfang in diesem Meere beanspruchen, aber es gibt eine andere Regel für ihren Willen: das Gesetz. Beide berufen sich auf Bestimmungen dieses Gesetzes, und beide unterliegen dem heilsamen Zwange, ihren Streit durch das Urteil derer zu schlichten, die der Bund zu Auslegern des Gesetzes bestimmt hat. Das Urteil aber schlichtet den Streit unbedingt und unwiderruflich und hebt damit alle Ansprüche auf; sie sind also nicht in der unglücklichen Zwangslage, ihre Nachbarn vernichten zu müssen, um sich selbst zu erhalten; beide Teile behalten ihre Herrschaft und ihren Besitz. Der Krieg dagegen hebt die gegenseitigen Ansprüche zweier Herrscher nur auf, wenn der eine Besitz und Herrschaft verliert.

Zweiter Nachteil.

Unter den Kindern und Nachfolgern der Herrscher, die einander bekriegt haben, hören die Ansprüche nie ganz auf. Daher leben sie auch mitten im Frieden in berechtigtem Mißtrauen. Sie haben gewaltige Unkosten, um sich voreinander zu sichern, und nie verknüpft sie das feste und dauernde Band des Handels. Das Gegenteil ist in einem dauernden Bunde üblich. Hier sind die Kinder derer, die einen Streitfall miteinander gehabt haben, durch Freundschaft und Vorteil verbunden? denn der Streit ist endgültig ausgetragen und alle Ansprüche erloschen; somit genießt jeder in vollem Vertrauen alle Vorteile des Handels.

Dritter Nachteil.

Die europäischen Herrscher haben keine hinreichende Sicherheit für die Erhaltung ihrer Herrschaft. So mächtig sie sein mögen, es können doch Zwistigkeiten in ihrem Hause und in ihren Staaten ausbrechen; sie können minderjährig sein oder geisteskrank werden. Sind sie zudem schwach, so können mächtigere Nachbaren sie angreifen und besiegen. Denn es gibt für sie noch keinen dauernden Bund, der mächtig genug ist, um sie in Zeiten der Schwäche gegen die Übergriffe der Ehrgeizigen und Starken zu schützen. Hinterläßt hingegen ein Herrscher, der einem Bunde angehört, minderjährige Kinder, so sorgt das Gesetz für die Sicherheit ihrer Person und ihres Besitzes, und die Macht des Bundes schützt sie völlig vor jeder Gewalttat und Verdrängung.

Ebenso sind diejenigen, deren Streitigkeiten durch Schiedsspruch geschlichtet sind, im sicheren Besitz ihres Eigentums. Dasselbe Gesetz, das den Anteil des einen wie des anderen bestimmt, schützt und verteidigt sie durch sein Ansehen vor jedem Angriff und jeder Entrechtung; denn hinter ihm steht die Gewalt eines hinreichend mächtigen Bundes, gegen den sich ein Mitglied umsonst auflehnen würde. Es lehnt sich aber um so weniger auf, als die Strafe groß und unvermeidlich ist. Diese Sicherheit nun, die jeder für sich und für seine Nachkommen hat, sein Eigentum ruhig und ungestört zu besitzen, ja neues hinzuzuerwerben, ist einer der größten Vorteile, die der Mensch haben kann; sie ist aber nur möglich in einem Bunde und solange dieser besteht.

Vierter Nachteil.

Die Herrscher können einander ihr Wort geben und sich durch gegenseitige Versprechungen binden, sie können Verträge abschließen, aber sie haben keine hinreichende Sicherheit, daß keiner der Vertragschließenden seinen Willen ändert oder daß keiner seiner Nachfolger alte Ansprüche hervorzieht oder neue erhebt, um seinen Versprechungen nicht nachzukommen. Wo aber ist dann die hinreichende Sicherheit, daß er durch eine höhere Gewalt zur Ausführung des Vertrages gezwungen wird? Denn tut er es nicht freiwillig, so muß er, wenn er seinen Willen ändert, doch mit Gewalt zur Erfüllung seiner Verpflichtung angehalten werden. Die hinreichende Sicherheit dafür aber bietet nur eine dauernde, hinreichend starke Gewalt. Wo aber findet sich bei dem gegenwärtigen Zustand Europas eine solche dauernde Gewalt, die jedem Herrscher die Hoffnung nimmt, sich ihr durch Krieg erfolgreich zu widersetzen?

Wer soll Unklarheiten und Zweideutigkeiten in den Verträgen mit hinreichender Autorität aufklären und beheben? Denn will einer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, was hilft da der klarste Vertrag, was hilft auch ein Schiedsspruch ohne die beiden unerläßlichen Vorbedingungen eines Schiedsgerichts? Erstens müßten die Schiedsrichter doch mächtiger sein als der, welcher sich weigert, den Vertrag auszuführen oder ihren Spruch anzuerkennen; ja sie müßten so mächtig sein, daß er jede Hoffnung verliert, ihnen Widerstand zu leisten. Und zweitens müßten die Schiedsrichter selbst ein hinreichendes Interesse daran haben, daß ihr Spruch vollstreckt wird. Beides aber ist bei dem jetzigen Zustand Europas vollkommen ausgeschlossen. Es gibt keinen allgemeinen, dauernden Kongreß, keinen dauernden Bund, keine Übereinkunft zur Ausarbeitung von Gesetzen, die den einzelnen Staaten ständige und unverrückbare Grenzen geben, die möglichen Streitpunkte voraussehen und entscheiden, die den Handel zwischen allen Völkern frei, gleich, sicher und dauernd gestalten und diesem Bunde hinreichende Macht und völlige Unerschütterlichkeit geben.

Die Herrscher eines und desselben Staates dagegen haben den Vorteil des freien, gleichen, sicheren und dauernden Handels zwischen allen seinen Mitgliedern und in seinem ganzen Gebiet. Da nun der Handel nicht nur im Austausch von Waren, sondern auch in Abmachungen über deren späteren Austausch besteht, so ist jede schriftliche und vertragliche Zusicherung gleichbedeutend mit dem Austausch und der baren Bezahlung. Der Bund, dem diese Herrscher angehören, bürgt für die Ausführung solcher Zusicherungen und ist stets bereit, Gewalt gegen jeden anzuwenden, der sich ihr entziehen will. Er muh das Gesetz befolgen, das er sich selbst gegeben hat, weil es ein Gesetz, eine höhere Gewalt gibt, die ihn dazu anhält und ihn im Fall seines vergeblichen Widerstandes unfehlbar bestraft.

Was kann einen Menschen hemmen, der von einer ungerechten Leidenschaft hingerissen wird? Allein der Gegenschlag einer stärkeren Leidenschaft, sei es ein Verlangen oder die Furcht. Da sich aber selten ein stärkeres Verlangen erregen läßt, so ist das Gesetz darauf angewiesen, in ihm die Furcht vor einem Übel zu erwecken, das größer und schlimmer ist als der Vorteil des erstrebten Gutes. Denn was bestimmt schließlich einen Bürger, sich einem Urteil zu fügen, das er für höchst ungerecht hält, wenn nicht die Gewißheit, daß sein Widerstand gegen die Richter vergeblich wäre und daß er auch noch den Rest seines Vermögens und das der Seinen verlöre, wenn er der öffentlichen Gewalt Widerstand leisten wollte? So bringt die Furcht auch die heftigsten Leidenschaften zum Schweigen und bestimmt dies Mitglied der Gesellschaft wider Willen zum Frieden, d. h. zu seinem eigenen Vorteil.

Vielleicht wäre er töricht genug, zu wünschen, daß der Bund weder die Kraft noch den Willen hätte, sein Urteil zu vollstrecken, und er sagte sich nicht, daß er dann auch nicht die Kraft noch den Willen hätte, verschiedene andere weit wichtigere Urteile zu vollstrecken, die er oder seine Vorfahren gegen Rechtsverdreher durchgesetzt haben oder die seine Nachkommen gegen sie erlangen können. Er möchte nicht zur Ausführung eines Vertrages gezwungen werden, bedenkt aber nicht, daß der Bund dann auch nicht die Kraft noch den Willen hätte, seine Schuldner zur Innehaltung der gegen ihn eingegangenen Verpflichtungen anzuhalten, so daß er mit einem Schlage aus einem reichen Manne zum Bettler werden könnte. In seiner Leidenschaft erkennt er nicht, daß dasselbe Gesetz, das er ungestört übertreten und aufheben möchte, der einzige Quell seines Wohlstandes, ja seiner persönlichen Sicherheit ist. So muß denn der Bund ihrem Mitglied durch ihre Übermacht solche Furcht einflößen, daß es seine jähe Leidenschaft bändigt. Diese heilsame Furcht zwingt ihn also zur Befolgung eines Gesetzes, das ihm im ganzen genommen äußerst vorteilhaft ist.

Fünfter Nachteil.

Bei dem jetzigen Zustand Europas können sich die Herrscher in Dingen von mäßiger Bedeutung nur dadurch ihr Recht zu verschaffen hoffen, daß sie die ungeheuren Kosten einer Rüstung zu Land und zu Wasser auf sich nehmen. Da sie keinen dauernden, hinreichend mächtigen Bund bilden, sehen sie sich nicht durch Gesetze gebunden, die jedem Staat ihre Grenzen zuweisen und den Handel zwischen ihren Völkern bequem, sicher, gleich, frei und dauernd gestalten. Sie haben sich keinen Schiedsrichtern oder Auslegern der Gesetze ihres Bundes unterworfen, und solange sie ohne Bund leben, werden sie keine Abhilfe für ihre Übel finden.

Zwei Edelleute, die einen Rechtsstreit haben, greifen nicht zu den Waffen, weder sie noch ihre Verwandten, noch ihre Diener und Untertanen; sie setzen weder ihr Leben noch ihren Besitz aufs Spiel; sie brauchen nicht für Rüstungen zwanzigmal so viel auszugeben, als der Gegenstand des Prozesses wert ist, nicht jahrelang diese ihren Wohlstand zerrüttenden Kosten zu tragen, weil sie Mitglieder eines dauernden Bundes sind.

Sechster Nachteil.

Die Mitglieder eines Bundes, die keinen Rechtsstreit miteinander haben, sind nicht in der unglücklichen Zwangslage, sich an den Prozessen ihrer Nachbarn zu beteiligen. Anders bei den Herrschern! Jeder Herrscher muß fürchten, daß jeder seiner Nachbarn durch Eroberungen zu mächtig wird. Bricht somit ein Krieg zwischen zwei Herrschern aus, so muß er allmählich auch bei vielen anderen ausbrechen; die Ursache für diesen allgemeinen Brand ist die begründete Furcht vor dem Machtzuwachs eines Nachbars, der das Recht brechen und zum Feinde werden kann. Gegen diese Übel gibt es kein hinreichendes Vorbeugungsmittel, solange die einzelnen Staaten keinen europäischen Bund geschlossen haben. Es bedarf durchaus eines Bundes, der allen großen Streitigkeiten vorbeugt und die kleinen ohne Krieg schlichtet, eines Bundes, der vor allem jeden Gebietszuwachs verhindern muß und jeden Staat in seinen gegenwärtigen Grenzen hält. Denn die übrigen Arten von Machtzuwachs, durch gute Verwaltung, durch Verbesserung der Gesetze, durch nützliche Einrichtungen, durch die Fortschritte der Künste und Wissenschaften, durch die Zunahme des Handels, würden im Gegenteil den tüchtigsten Fürsten zum Lohn für ihre Tüchtigkeit vorgeschlagen werden.

Die Herrscher wollen jetzt Frieden schließen Der Utrechter Friede kam 1713 zustande. (Der Übers.). Die klügsten werden alle möglichen Garantien und Sicherheiten für die Dauerhaftigkeit des Friedens fordern, aber welche Garantien und Sicherheiten sind dazu hinreichend? Wenn sie Europa in der Gestalt und Lage lassen, in der es sich jetzt befindet, so kann ein Fürst, dem dieser Friede nicht zusagt, in zwei Jahren einen, neuen Krieg anfangen. Seine Nachbarn müssen gleichfalls rüsten und in diesem Kriege Partei nehmen. Wer kann ihn daran hindern? Denn was treibt ihn dazu, die Waffen zu ergreifen, wenn nicht allein die Hoffnung, seine Lage zu verbessern? Was kann ihn davon abhalten? Allein die begründete Furcht, sich ungleich schlechter zu stehen. Wer aber kann diese Furcht erzeugen, wenn nicht eine Gewalt, die der seinen hinreichend überlegen ist? Wo aber fände sich diese Gewalt, solange nicht alle Kräfte Europas in einem einzigen Körper vereinigt sind?

Siebenter Nachteil.

Zwei Edelleute mögen miteinander im Rechtsstreit liegen, ihre Untertanen werden nichtsdestoweniger Handel miteinander treiben. Der Krieg zwischen zwei Herrschern aber unterbricht jeden Handel zwischen ihren Untertanen vollständig. Wer Frankreichs Außenhandel kennt, weiß, daß er mindestens ein Drittel aller Einkünfte aus Grundbesitz beträgt. Da diese Einkünfte einschließlich derjenigen der Geistlichkeit mehr als 450 Millionen ausmachen, verlöre Frankreich durch den Ausfall seines Außenhandels jährlich über 150 Millionen. Der englische Außenhandel ist doppelt so groß wie die Einkünfte aus Grundbesitz; betragen diese 110 Millionen, so bringt der Außenhandel über 220 Millionen ein. In Holland beträgt der Außenhandel sogar das Vierfache der Einkünfte aus Grundbesitz; diese belaufen sich auf 50, jener auf 200 Millionen. Welche ungeheuren Verluste fügt also die häufige Unterbrechung des Handels den Herrschern und Völkern zu!

Betrachtung über diese Nachteile.

Betrachtet man sowohl alle Nachteile, unter denen die Herrscher leiden, weil sie keinem Staatenbund angehören, wie alle Vorteile, die die Mitglieder eines dauernden Bundes genießen, so scheint der Schluß naheliegend, daß die Lage eines wohlhabenden Mannes in einem Staate im ganzen weit besser ist als die seines Herrschers. Ich habe mit dieser Gegenüberstellung aber nur zeigen wollen, daß ein Privatmann ohne den Segen des Bundes wie ein Wilder leben würde, ohne jede Sicherheit für seinen Besitz, seine Familie und sein eigenes Leben, daß er täglich Gefahr liefe, von einem überfallen und ermordet zu werden, mit dem er über den Besitz einer Sache oder einem Teil davon im Streit liegt. Da es kein Gesetz gäbe, das irgendeine bewegliche oder unbewegliche Habe verbürgt, so hätte er täglich mit der Not zu ringen und wäre in ewiger Sorge um seinen Unterhalt und den seiner Familie, wie die Häuptlinge der Wilden. Ich wollte nur das eine zeigen, daß es für jedermann ungleich vorteilhafter ist, in einer dauernden Verbindung mit seinesgleichen zu leben, als nicht. Somit würde den christlichen Herrschern stets ein großes Glück fehlen, solange sie in keinem dauernden Bunde leben, der die Schwächeren hinreichend gegen die Stärkeren schützt, den großen Streitigkeiten unter ihnen vorbeugt, die kleineren ohne Krieg schlichtet und den ununterbrochenen Handel zwischen allen christlichen Völkern verbürgt. In einer neuen Verbindung von Gleichberechtigten würden die europäischen Herrscher sich also weit besser stehen als jetzt. Sie behielten einerseits alle ihre jetzigen Vorteile, ja sie könnten sie noch vermehren; andererseits erhielten sie noch neue gewaltige Vorteile als Mitglieder eines dauernden Bundes.

Betrachtung über die Unzuverlässigkeit aller Bündnisverträge ohne einen mächtigen allgemeinen Bund.

Wie ich nachgewiesen habe, besteht keine hinreichende Sicherheit für die Ausführung der Friedens- und Handelsverträge in Europa, solange die Zuwiderhandelnden nicht durch eine höhere Gewalt zu ihrer Erfüllung gezwungen werden, und diese höhere Gewalt fehlt, solange es keinen dauernden Bund aller christlichen Staaten gibt.

Die Staatsmänner haben besonders zugunsten der schwächeren Staaten Offensiv- und Defensivbündnisse erfunden. Sie haben ferner zugunsten der friedlichen Fürsten und gegen den Ehrgeiz unruhiger Herrscher mehrere Staaten als Garantiemächte für die Ausführung der gegenseitigen Zusicherungen in die Friedensverträge einbezogen. Das wäre auch durchaus zweckentsprechend, ständen diese Bündnisse, Zusicherungen und Garantien bei der Natur der Vertragschließenden nicht auf sehr schwachen Füßen. Aber leider kommt es immer wieder vor, daß einer der Alliierten oder Garanten entweder die Ausführung des Vertrages nicht mehr will, oder nicht mehr dazu imstande ist.

Der Wille ändert sich, weil der wahre oder vermeintliche Vorteil wechselt, dessentwegen der Vertrag geschlossen wurde. Unter wahrem Vorteil verstehe ich den, dem die Klügsten meist folgen, um ihren Reichtum, ihr Ansehen und ihre Macht zu vermehren, ihr Haus oder ihren Staat zu vergrößern und zu befestigen. Vermeintlichen Vorteil nenne ich den vergänglichen und wenig dauerhaften Vorteil, der aus einer vergänglichen Leidenschaft, einer nichtigen und schlecht begründeten Hoffnung entspringt. Zügelloser Ehrgeiz kann zu den eitelsten Hoffnungen und den falschesten Ansichten verleiten. Dann bilden die geringsten Anlässe zu Beschwerden, die noch so weit hergeholten Ansprüche hinreichende Vorwände, um gegebene Zusicherungen zu brechen. Überdies sind die Vertragschließenden nicht unsterblich. Wenn einer stirbt, hat sein Nachfolger ganz andere Ansichten und glaubt sich nicht immer an die Verpflichtungen seines Vorgängers gebunden. So zerfallen die Bündnisse, und die Fürsten hören auf, das Versprochene ausführen zu wollen, auch wenn sie es können. Die Geschichte ist voll solcher Beispiele. Oft aber hören die Herrscher auch auf, ihre Zusagen ausführen zu können, selbst wenn sie es wollen. Sie werden in zerrüttende Bürgerkriege verwickelt oder müssen einen unvorhergesehenen äußeren Krieg führen, der ihren Wohlstand zerrüttet; somit hört häufig das Können auf.

Wie der Leser nun wohl eingesehen hat, ist es bei dem jetzigen Zustand Europas unmöglich, Streitigkeiten zwischen den Herrschern vorzubeugen, sie ohne Krieg zu beenden und eine genügende Sicherheit für die Ausführung der gegenseitigen Vereinbarungen zu finden. Somit bieten die Verträge niemals hinreichende Sicherheit für einen dauernden Frieden.

* * *

Zweite Behauptung.

Das Gleichgewicht der Macht zwischen Frankreich und dem Haus Österreich bietet keine hinreichende Sicherheit für die Erhaltung der Staaten und die Fortdauer des Handels.

Ich könnte mich mit direkten Beweisen begnügen und erst am Schluß dieses Werkes das System des Gleichgewichts mit dem des dauernden europäischen Bundes vergleichen. In der Tat tut dieser Vergleich nur dann seine volle Wirkung, wenn das miteinander Verglichene völlig bekannt ist. Der Leser wolle mir also ein paar Stunden folgen und erst dann auf diesen Vergleich zurückkommen. So unvollkommen diese Gegenüberstellung beider Systeme aber auch sei, sie wird doch ihre Wirkung tun und die direkten Beweise vorbereiten. Das System des europäischen Bundes bietet fünf äußerst beträchtliche Vorteile.

1. Es ist ein sicheres Vorbeugungsmittel gegen das Unheil äußerer Kriege, während das System des Gleichgewichts alles andere ist.

2. Es ist ein sicheres Vorbeugungsmittel gegen das Unheil von Bürgerkriegen für alle Mitglieder des Völkerbundes, während das System des Gleichgewichts gar keine Bürgschaft dagegen bietet.

3. Der Völkerbund bietet völlige Sicherheit für die Erhaltung aller Staaten, während das System des Gleichgewichts nur eine sehr geringe Sicherheit bietet.

4. Er bietet völlige Sicherheit für die Fortdauer des Handels, während das System des Gleichgewichts ihn nur zu stören vermag.

5. Die Herstellung des Gleichgewichts und seine Erhaltung für einige Jahre ist schwieriger und kostspieliger, als die Gründung und die ständige Erhaltung eines dauernden Bundes.

Erster Vorteil.

Hinsichtlich der äußeren Kriege.

Das Gleichgewicht ist ein Zustand, bei dem alles, was in der Schwebe ist, sehr leicht in Bewegung gesetzt und erhalten werden kann. Der geringste äußere oder innere Anstoß kann zu einer neuen Bewegung führen oder eine begonnene Bewegung fortsetzen. Das Gleichgewicht der beiden Häuser kann wohl zum Aufhören der Bewegung und zum Waffenstillstand führen, nicht aber zu dauernder Ruhe und unveränderlichem Frieden. Es gibt jedem ehrgeizigen, unruhigen Herrscher Gelegenheit, den Krieg wieder anzufangen, ja seine Dauer zu verlängern. Denn einerseits kann dieser Herrscher zu seinem Unternehmen durch verlockende Hoffnungen bestimmt, aber nie durch eine sehr große Furcht davon abgeschreckt werden; denn beim Gleichgewicht der Kräfte hat er fast ebensoviel Gründe zum Hoffen wie zum Fürchten. Und andererseits ist es ja gerade das Gleichgewicht zwischen den Kräften der kriegführenden Mächte, das die Kriege verlängert.

Genügt aber die Beweiskraft der Vernunftschlüsse nicht, so halte man sich an die Erfahrung! Man sehe, was seit zweihundert Jahren im System des Gleichgewichts geschehen ist, und lese die europäische Geschichte! Was hat dies unselige System anders zuwege gebracht, als fast ewige Kriege? Wie kurze Zeit hat der Waffenstillstand von Vervins Der Friede zu Vervins wurde 1598 zwischen Heinrich IV. von Frankreich und Philipp II. von Spanien geschlossen. (Der Übers.) gedauert? (Denn anders kann ich einen Frieden ohne Dauer nicht nennen.) Wie lange hat dagegen der Krieg vom Abschluß dieses Waffenstillstands bis heute gedauert! Das ist die Wirkung dieses ersehnten Gleichgewichts! Und darf man für die Zukunft andere Wirkungen erwarten? Wer sähe nicht ein, daß dieses System nur Sicherheit mit den Waffen in der Hand bietet? Somit kann man sich seiner Freiheit nur auf Kosten seiner Ruhe erfreuen.

Im europäischen Bund hingegen wird es nicht mehr ein Gleichgewicht der Macht zwischen zwei Parteien geben. Da die verbündeten Herrscher nur noch das eine Ziel haben, den Schatz des Friedens zu hüten, gibt es nur noch eine Partei. Alle Kräfte sind vereinigt und auf das gleiche Ziel gerichtet. Somit kann es keinem Fürsten mehr in den Sinn kommen, diese Ruhe zu stören, denn er würde von Europa in die Acht getan werden und ginge schon im ersten Feldzug seines Thrones verlustig.

Man beachte doch, daß es in Deutschland, seitdem es einen Staatenbund bildet, keinen Krieg von langer Dauer oder von großen Folgen mehr gegeben hat, außer wenn Mitglieder dieses Bundes Sonderbündnisse mit auswärtigen Herrschern geschlossen haben. Warum? Weil die Unruhigsten und Verwegensten durch die Furcht vor der Reichsacht in Schranken gehalten wurden und kein einziger hoffen kann, sich allein auch nur während eines Feldzuges gegen alle zu behaupten, ohne völlig entrechtet zu werden. Daher verbündet sich auch keiner mit fremden Mächten ohne die Hoffnung, daß dies Bündnis ihn vor der Reichsacht schützen und daß der nächste Friedensvertrag ihn nicht nur in alle seine Rechte wieder einsetzt, sondern auch seine Ansprüche befriedigt, derentwegen er die Waffen ergriffen hat. Was ergibt sich daraus? Der deutliche Beweis, daß, wenn die deutschen Reichsstände keinen mächtigen Verbündeten außerhalb des Reiches hätten, nie ein Krieg unter ihnen ausbrechen könnte. Wenn also dies Bündnis sich nicht nur auf Deutschland beschränkte, sondern ganz Europa umfaßte, so gäbe es sowohl in Deutschland wie im übrigen Europa keine Kriege mehr.

Zweiter Vorteil.

Hinsichtlich der Bürgerkriege.

Was erhofften sich alle schwächeren Fürsten Europas von dem System des Gleichgewichts? Zweifellos nur die Erhaltung ihrer Staaten gegenüber dem Ehrgeiz einer der beiden Großmächte. Sie erwarten von ihm nicht, daß es sie vor Aufruhr, Empörung und Bürgerkriegen bewahrt. Hingegen sehen wir als eine der wichtigsten Wirkungen des europäischen Bundes, daß er sowohl die schwächeren Staaten wie die Großmächte unweigerlich vor Aufruhr, Empörung und besonders vor Bürgerkriegen bewahrt. Weiß doch jedermann, daß jede Partei, außer der des Herrschers, die zu den Waffen greift, zum Feind des Bundes erklärt und durch die hinreichende Macht der vereinigten Herrscher unnachsichtig bestraft wird. Somit findet Aufruhr und Empörung keine vertrauenswürdigen Führer; es kommt daher gar nicht so weit, oder der Aufruhr erlischt von selbst.

Das System des Gleichgewichts bietet also keine Bürgschaft gegen Bürgerkriege, die nach der Meinung der Klügsten das furchtbarste und verhängnisvollste Abel für einen Staat sind. In der Tat bietet die Erfahrung und die Geschichte der letzten 200 Jahre eine Fülle von Beispielen für Bürgerkriege in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und England. Sind sie nicht alle aus dem System des Gleichgewichts entstanden, und wären sie jemals ausgebrochen, wenn der von mir vorgeschlagene europäische Bund bestanden hätte?

Dritter Vorteil.

Das System des Völkerbundes bietet jedem Staate die Sicherheit seiner Erhaltung.

Ist das Gleichgewicht hergestellt, so ist es doch nicht von Dauer. Es wäre also eine sehr geringe Bürgschaft für die Erhaltung der Staaten.

1. Wie wir sahen, bietet das Gleichgewicht keine Sicherheit gegen innere und äußere Kriege. Europa wird also stets den Kriegsereignissen unterworfen sein. Wer aber wüßte nicht, daß alles, was vom Waffenglück, vom Erfolg der Schlachten abhängt, nur sehr ungewiß ist? Die Staaten sind somit stets den schlimmsten Umwälzungen ausgesetzt.

2. Ist nun das Gleichgewicht hergestellt, was eine Unzahl von Menschenleben und ungeheure Ausgaben für England, Holland, Portugal und die anderen Verbündeten Österreichs gekostet hat, – warum kann nicht binnen 50 Jahren ein mächtiges Herrscherhaus durch vormundschaftliche Regierungen, Bürgerkriege und schlechte Gesetze die Hälfte seiner Macht verlieren, während ein anderes durch das Gegenteil hochkommt? Da dies schon früher geschehen ist, warum soll es nicht wieder geschehen? Man denke doch an die gewaltige Macht des Hauses Österreich unter Karl V. und besonders an die des spanischen Zweiges in der ersten Regierungszeit seines Sohnes Philipp II. Dieser Zweig allein war damals mächtiger als ganz Frankreich, und 50 Jahre darauf war er durch schlechte Regierung so geschwächt, daß er nicht mehr ein Viertel der Macht Frankreichs besaß, das sich durch eine ganz entgegengesetzte Regierung emporgearbeitet hatte!

Käme Frankreich in 100 Jahren durch vormundschaftliche Regierungen und innere Wirren ebenso herunter, so müßten England und Holland dann zu den Waffen greifen, um Österreichs Macht zugunsten Frankreichs zu schwächen. Nichts ist also unbeständiger und schwerer zu erhalten als das Gleichgewicht. Gegenwärtig ist der junge Kaiser Karl Vl., 1711-1740 Kaiser. Er setzte auf Grund der Pragmatischen Sanktion seine Tochter Maria Theresa als Nachfolgerin ein, da er keine Söhne hatte. Der Streit um diese Erbfolge entfesselte bei seinem Tode den Österreichischen Erbfolgekrieg, zu dem auch die beiden schlesischen Kriege Friedrichs des Großen gehörten. (Der Übers.) der einzige Sproß seines Hauses. Wenn er keine Kinder hat, ist es unsicher, ob sein Haus nicht in 20 oder 30 Jahren erlischt. Dann aber bricht der ganze Bau des Gleichgewichts zusammen. Dieser Bau, der soviel gekostet hat und für den die Alliierten noch soviel ausgeben wollen, ist er nicht auch eine Quelle der Ungewißheit?

3. Das Gleichgewicht der beiden Häuser beruht auch auf dem Gleichgewicht ihrer Verbündeten. Kann nun aber die neue Gruppe nicht mächtigerere Verbündete haben als die andere? Auch darin liegt viel Ungewißheit, somit ist die Sicherheit gering und alles andere als hinreichend.

4. Wird das eine Haus stärker und das andere schwächer, und ihre Nachbarn bekriegen sich, wer hindert dann den Stärkeren, über den Schwächeren herzufallen?

5. Angenommen, ein schwächerer Fürst ließe sich nie durch augenblickliche scheinbare Vorteile bestechen, er ließe sich nie durch Eifersucht oder Rachedurst zu einem Bündnis mit einem Stärkeren gegen seinen wahren Vorteil verleiten, kurz er beginge nicht aus Leidenschaft grobe Fehler in seinem Benehmen. Beginge er sie aber, wenn es auch selten vorkommt, so kann dies zur Störung des Gleichgewichts entscheidend beitragen. Auch das ist eine Quelle der Unsicherheit.

6. Eine andere Störung des Gleichgewichts zwischen gleich mächtigen Staaten ist die Geistesart des Herrschers. Nirgends bewahrheitet sich so sehr das Sprichwort: Wie der Herr, so das Land. Man denke nur an den großen Unterschied zwischen den beiden spanischen Königen Karl I., der als Kaiser Karl V. hieß, und seinem Urenkel Karl II.! Jener besaß zwar die Niederlande, die Karl II. nicht besaß. Aber was waren die Niederlande zu Zeiten Karls V. im Vergleich zu Portugal mit seinen Kolonien in Indien und den Philippinen, die Karl II. an deren Stelle besaß Hier liegt ein Irrtum Saint-Pierres vor. Portugal, das 1580 mit Spanien vereint worden war, erlangte 1640 seine Unabhängigkeit zurück, gehörte also in der Zeit Karls II. (1665-1700) nicht mehr zu Spanien. (W. M.)! Selbst die Besitzungen in Amerika waren unter Karl II. viel größer und lieferten weit mehr Gold. Trotzdem gelang es Karl II. nicht, sich wie sein Urahn die Kaiserkrone aufs Haupt zu setzen. Welcher gewaltige Unterschied an Macht also bei annähernd gleich großen Staaten! Gelingt es den Alliierten also auch, das Gleichgewicht zwischen zwei Mächten herzustellen, so haben sie doch kein Mittel, den Geist der beiden Herrscher auf den gleichen Fuß zu bringen. Ohne diese Gleichheit aber ist es unmöglich, das Gleichgewicht auch nur 60 Jahre lang mit einiger Sicherheit zu erhalten. Wie lange noch werden sie, durch eitlen Schein verführt, eine Schimäre, die ihnen soviel Geld und Menschenleben gekostet hat und noch kosten wird, für Wirklichkeit halten?

Rechnet man also von der Sicherheit, die man vom System des Gleichgewichts erwarten kann, alles Ungewisse ab, auf dem es beruht, so findet man, daß es nicht nur keine Sicherheit gegen innere und äußere Kriege bietet, sondern auch, daß es für jeden, der die geringste Voraussicht hat, keine hinreichende Sicherheit für die Erhaltung der Staaten bietet. Hingegen hat das System des europäischen Völkerbundes keinen dieser Mängel. Seine Festigkeit hängt nicht vom Zufall der Kriege ab, denn es gibt keine Kriege mehr. Die Schwächung einer Großmacht oder jeder anderen Macht ist nicht zu befürchten, denn sie schwächt den Bund nicht, zumal die Schwächung eines Mitglieds gewöhnlich die Stärkung eines anderen bedeutet. Mag dann das Haus Österreich verlöschen, seine Staaten verschwinden nicht, und wie sie in Zukunft auch regiert werden mögen, ihre Kräfte bleiben bestehen – zur Sicherheit des Bundes.

Vierter Vorteil.

Hinsichtlich der Fortdauer des Handels.

Wie wir sehen, beugt das System des Gleichgewichts den Kriegen keineswegs vor. Ist es vollkommen, so vermehrt und verlängert es sie nur; ist es unvollkommen, so haben die schwächeren Fürsten, die ihm beitreten, weniger Sicherheit für die Erhaltung ihrer Staaten; außerdem sind die Bürgerkriege weder seltener noch kürzer. Somit vermag dies System nichts gegen die Unterbrechung des Binnen- und Außenhandels. Hingegen ist der Handel im System des Völkerbundes, der keine oder nur ganz kurze Kriege kennt, uneingeschränkt.

Fünfter Vorteil.

Das System des Gleichgewichts ist kostspieliger, auch schwerer herzustellen und zu erhalten, als das System des Völkerbundes.

Wie wir sehen, ist das System des Völkerbundes dem System des Gleichgewichts ungleich überlegen, da es äußere und innere Kriege verhütet, ungleich mehr Sicherheit für die Erhaltung der Staaten bietet und für einen ununterbrochenen Binnen- und Außenhandel sorgt. Aber selbst wenn das System des Gleichgewichts dieselben Vorteile böte, wäre es weniger wünschenswert, wenn man zu seiner Erhaltung oder Wiederherstellung ungleich mehr Gefahren läuft und ungleich größere Kosten aufwenden muß. Nun aber braucht man nur an alle Kriegskosten zu denken, die Europa seit 200 Jahren zur Erhaltung oder Wiederherstellung dieses eitlen Götzenbildes aufgewandt hat, dem die Völker so blind, so unnütz und so lange Zeit soviel Reichtümer und Menschenleben geopfert haben. Dann wird man erkennen, daß allein diese Summen mehr als das Vierfache des Kapitals betragen, dessen Zinsen ganz Europa überhaupt genießt. Hätte man also statt des Gleichgewichts den europäischen Bund eingeführt, so wäre Europa viermal reicher, es wäre nicht in so viele Religionen gespalten, und Künste und Wissenschaften wären unvergleichlich weiter gekommen.

Kommt dieser Bund nicht zustande, so kann man sich denken, was die Erhaltung oder Herstellung des Gleichgewichts in den nächsten 200 Jahren kosten wird. Was kostet dagegen die Einrichtung und Erhaltung des Völkerbundes? Die Einrichtung kostet fast nichts, außer vielleicht die Rückgabe einiger ungerechter und unsicherer Eroberungen, die Erhaltung fast nichts im Vergleich zu den Kriegskosten.

Schlußfolgerung.

Um nicht einem mächtigeren Nachbarn zu unterliegen, kommt jeder Herrscher zunächst auf den Gedanken, andere Mächte an seinem Streit mit ihm zu beteiligen. Verständigen Herrschern wird er ohne Mühe klarmachen, daß es in ihrem eigenen Vorteil liegt, wenn jener Stärkere ihn nicht überwältigt, denn durch seine Eroberungen erhielte er einen solchen Machtzuwachs, daß er für jeden anderen bedrohlich würde. So sind die meisten Bündnisverträge entstanden, die die Schwächeren zu ihrer eigenen Erhaltung gegen die Stärkeren geschlossen haben. Als die deutschen Herrscher ihre neue Souveränität erhielten Über den Wert dieser und der folgenden historischen Erwägungen vgl. Einleitung S. 19* ff. (W. M.), haben die Stärkeren unbedingt mehrfach versucht, die Schwächeren zu überwältigen, und diese haben, um nicht ihre Beute zu werden, gegenseitige Schutzbündnisse mit ihren Nachbarn geschlossen. Der Gedanke ist also gut, ja er wäre vortrefflich, bliebe er nicht auf einen Sonderbund zwischen drei bis vier Herrschern und auf kurze Zeit beschränkt. Die Verbündeten müßten danach trachten, ihn dauernd und hinreichend mächtig zu machen, d. h. alle christlichen Staaten müßten ihm beitreten.

Wenn sich zwei sehr mächtige Herrscher unter weit schwächeren Nachbarn erheben, so schließen diese nicht nur ihre Sonderbünde, sondern sie trachten von selbst danach, jene beiden Mächte in Uneinigkeit zu erhalten und eine Art von Gleichgewicht zwischen ihnen herzustellen. Sie sehen leicht ein, daß ihre eigene Freiheit von der Freiheit jener beiden Mächtigeren abhängt und daß sie keine Sicherheit für ihre eigene Erhaltung haben, wenn nicht jene beiden ihre Macht behalten, aber auch in Uneinigkeit erhalten werden. Das ist der zweite Gedanke, der den Herrschern in den Sinn kommt, und der zweite politische Schritt, um der zweiten Gefahr, der Unterwerfung unter eine jener beiden Mächte, zu entgehen. Als die deutschen Herrscher ihre neue Souveränität erhielten, haben die Schwächeren unbedingt alle Hoffnung auf ihre Erhaltung auf die beiden Gedanken des Bündnisses und des Gleichgewichts gegründet. Sie haben aber mit der Zeit ebenso unbedingt eingesehen, daß diese beiden Mittel sie nur für eine Weile vor dem Angriff der Stärkeren schützten. Sie bewahrten sie nicht vor häufigen Kriegen miteinander, sei es zum Schutz ihrer Verbündeten, sei es zur eigenen Verteidigung.

Der Gedanke, das Gleichgewicht zwischen den Mächtigsten zu erhalten, ist also nicht neu. Er ist einfach und natürlich und stellt sich zuerst ein; das sehen wir an der politischen Entwicklung Deutschlands. Bald erkannten die Herrscher, daß dies ebenso schwer herzustellende wie zu erhaltende Gleichgewicht nur eine vorübergehende Sicherheit gegen den Ehrgeiz und die Ungerechtigkeit der Mächtigsten bot. Als daher der weise Urheber der Reichsverfassung über das Unglück seines Volkes nachsann, erkannte er, daß dies Mittel die Zahl der Kriege, die für die Starken ebenso zerrüttend waren wie für die Schwachen, nicht beschränkte, sondern ihre Dauer nur verlängerte und nicht einmal hinreichende Sicherheit für die Erhaltung der einzelnen Staaten bot. Da erhob sich dieser große Geist zum dritten Gedanken, das Unglück der häufigen Kriege ganz abzustellen. Er stellte den Herrschern vor, daß sie ungleich mehr gewännen, wenn sie sich nicht mit diesem Gleichgewicht begnügten, das zum Austrag von Streitigkeiten nur das Mittel des Krieges bot, sondern wenn sie einen allgemeinen und dauernden Bund aller Reichsstände und ihre dauernde Vertretung im Reichstage herbeiführten. Daraus ergab sich die dauernde Sicherheit, alle Streitigkeiten ohne Krieg, durch Übereinkunft oder Schiedsspruch, auszutragen, und eine empfindliche Strafe, sei es die Reichsacht oder der Verlust seiner Staaten, traf den, der dem Urteil des deutschen Bundes trotzte und seine Rechte mit Gewalt gegen den ganzen Bund durchsetzen wollte.

Es ist also nicht erstaunlich, daß die schwächeren europäischen Herrscher zunächst jene zwei ersten Mittel der schwächeren deutschen Fürsten, nämlich Bündnisse und Gleichgewicht, angewandt haben. Um so mehr muß es erstaunen, daß die europäischen Herrscher nicht den politischen Weitblick der alten deutschen Fürsten gehabt haben, obwohl sie ebensogut wie diese und durch zweihundertjährige Erfahrung wußten, daß die Sonderbünde sehr unsichere Mittel zur Erhaltung der Staaten sind und daß sie Kriege durchaus nicht verhüten können. Nachdem sie deutlich gesehen hatten, daß es zur Beseitigung eines so großen Übels in Deutschland nur ein einziges Mittel gab, nämlich einen dauernden Bund aller deutschen Staaten und einen Bundesrat in einer freien deutschen Stadt, hätten sie einsehen können, daß es zur Beseitigung des gleichen Übels in Europa nur das gleiche Mittel eines dauernden Bundes aller europäischen Staaten und einer Bundesvertretung in einer freien Stadt Europas gab. Diesem Gedanken wollen wir im nächsten Hauptstück näher treten. Hier galt es nur nachzuweisen, daß die bisherigen Mittel zur Erhaltung des Friedens völlig unwirksam sind.

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