Jacob Burckhardt
Die Zeit Constantins des Großen
Jacob Burckhardt

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Die grossen äussern Veränderungen, welche die Stellung und daher auch die Verfassung der christlichen Kirche durch Constantin erfuhr, sind bekannt genug und können hier nur in Kürze wiederholt werden. Die Geistlichen (clerici) wurden gleich zur Zeit der ersten Toleranzedikte tatsächlich als Stand, als Korporation anerkannt, was von unermesslicher Wichtigkeit für die ganze Entwickelung der Kirche sein musste. Sie hatten sich selber wohl schon längst zu dieser Bestimmung vorbereitet, indem sie einerseits sich von den Laien isolierten, andererseits durch Gemeinsamkeit vieler Amtsgeschäfte, namentlich durch das Synodenwesen, den Charakter einer Körperschaft erwarben. Doch der einstweilen bloss tolerant gewordene Staat hätte darauf nicht so vollständig einzugehen nötig gehabt? Er konnte, so scheint es, den Klerus als Stand ignorieren und sich direkt an die Gemeinden wenden? – Allein Constantin fand den Klerus schon so eigentümlich zur Macht organisiert und durch die Verfolgung so sehr gehoben vor, dass er entweder durch diese Korporation und ihren hohen Kredit herrschen oder sie über kurz oder lang zum Feinde haben musste. Er gab ihr daher alle möglichen Garantien der Gunst bis zu einer Art Mitherrschaft, und dafür waren die Geistlichen die ergebensten Verbreiter seiner Macht und ignorierten es völlig, dass er noch mit einem Fusse im Heidentum stand, ja dass seine Hände über und über mit Blut befleckt waren.

Er übernahm mit diesem Verhältnis auch dessen bedenkliche Schattenseiten. Aus der Verfolgung war neben den edlern sittlichen Folgen auch ein böser Geist des Haders aufgestiegen; die Partei der schwärmerischen Hingebung wurde zur fanatischen Opposition nicht bloss gegen diejenigen, welche in der Verfolgung verleugnet oder die heiligen Schriften ausgeliefert hatten, sondern auch gegen die durch erlaubte Mittel christlicher Klugheit Geretteten; darob entstand in Nordafrika die donatistische, in Ägypten die meletianische Spaltung fast noch während der Verfolgung selbst. Es waren die ersten Anlässe für den bloss toleranten Kaiser, in positiv kirchlichen Streitigkeiten zu intervenieren, denn von Neutralität konnte, nachdem er sich einmal mit der Kirche eingelassen, natürlich keine Rede mehr sein. Constantin zeigte hier wie später, bei der viel umfassenderen arianischen Spaltung, in der Regel grossen Takt (s. unten); er erklärte sich zwar für die eine Partei, gestattete derselben aber keinerlei strafende Machtübung gegen die andere. Die Einheit der Kirche wäre ihm ohne Zweifel wünschbar gewesen, weil sie als Parallele zur Einheit der Macht erschien; allein er wusste sich auf eine hadernde und getrennte Kirche gar wohl einzurichten und war weit entfernt, die Kaisermacht selber zu kompromittieren durch Hartnäckigkeit und Strenge für oder wider Dinge und Menschen, die ihm keinen Fanatismus einzuflössen imstande waren. Das Verhalten der Christen gegen Verfolgungen jeder Art hatte er gründlich beobachtet; gerade die beiden eben genannten Spaltungen wären durch nichts so unfehlbar gesteigert worden als durch neues Martyrtum. Freilich musste er ahnen, dass nicht alle seine Nachfolger sich hierin so unabhängig halten würden; hiessen sie einmal Christen, so war vorauszusehen, dass sie auch persönlich dem Eifer für oder gegen streitige Lebensformen der Kirche anheimfallen mussten. Doch zeigte die Folge, dass die Kaisermacht anderweitig stark genug gegründet war, um hier selbst durch die extremsten Versuche (wie zum Beispiel der Bilderstreit des achten Jahrhunderts) sich nicht aus den Fugen heben zu lassen.

Die Geistlichen als Korporation oder Stand erhielten zunächst von Constantin die Befreiung von allen öffentlichen Verpflichtungen (munera)Cod. Theodos. XVI, 2. (313 und 319), welche teils in lästigen Ämtern, teils in Abgaben bestanden oder in dem verrufenen Dekurionat beides vereinigten. (Dem sofortigen Zudrang der befreiungslustigen Reichen zum geistlichen Stande musste schon im nächsten Jahre [320] durch ein ganz rohes allgemeines Verbot begegnet werden, welches dann wahrscheinlich nicht selten umgangen wurde.) Das zweite bedeutende Zeichen korporativer Anerkennung erhielt die Kirche durch die Erlaubnis Erbschaften anzunehmen (321)Cod. Theodos. XVI, 2., welche ihr denn auch nicht fehlten. Später, wahrscheinlich nach dem Siege über LiciniusWie man aus Sozom. I, 8 schliessen möchte. Vgl. Euseb., Vita Const. IV, 28. – Hist. eccl. X, 6 gibt die provisorische Dotation afrikanischer Kirchen. wurde der Kirche geradezu eine bedeutende Staatsbesoldung, vorzüglich in Landstücken und Kornrenten, ausgeworfen. War ihr auf diese Weise eine reichliche Existenz und die Gründung eines grossen Besitzes gesichert, so gab der Staat auch noch ein Stück seiner Macht in den Kauf; die Christen hatten bisher ihre Streitigkeiten, ehe sie vor den weltlichen, heidnischen Richter gingen, gerne durch die Bischöfe, als eine Art Friedensrichter, schlichten lassen, von deren Spruch sie noch immer appellieren durften; dieses Appellationsrecht hob Constantin auf und machte die Entscheide der Bischöfe, wenn man sich einmal an diese gewandt, obligatorisch. Dadurch war jede Konkurrenz des weltlichen Richters mit dem geistlichen abgeschnitten und einschliesslich auch die Gelegenheit zu einem Streit zwischen beiden, welcher jetzt gleich gefährlich gewesen wäre, mochte der weltliche Richter noch Heide oder schon Christ sein. Diese Erwägung allein erklärt das so ausserordentliche, jedem kräftigen Staatswesen scheinbar so gefährliche Zugeständnis. Constantin hat hier, wie in der Behandlung des Kirchlichen überhaupt, nicht etwas Neues aus eigener Wahl eingeführt, sondern das auch ohne ihn Vorhandene konstatiert und geregelt. Es ist leicht, vom Standpunkt moderner Theorien aus ihn zu tadeln, dass er die Kirche und den Staat nicht schärfer getrennt hieltNeander braucht die treffenden Ausdrücke: Christianisierung des Staates und Politisierung der Kirche., allein was sollte er machen, wenn durch einen allgewaltigen Drang der Zeit die Kirche ihm unter den Händen zum Staat und der Staat zur Kirche wurde? Wenn jeder christliche Beamte in seinem Geschäftskreise, jeder Richter auf seinem Tribunal durch Vermischung religiöser und bürgerlicher Gesichtspunkte an seiner Pflicht irre werden konnte? Wenn die Interzession eines Bischofs oder eines für heilig geachteten EinsiedlersEin Beispiel der letztern Art bei Socrates I, 13. für oder gegen irgendeinen Menschen, irgendein Verhältnis alles in Konfusion zu bringen vermochte? Die Theokratie, welche sich hier entwickelte, war nicht das Werk des einzelnen kirchenschützenden Kaisers und ebensowenig die bewusste Gründung einzelner besonders schlauer Bischöfe, sondern das grosse, notwendige Resultat eines weltgeschichtlichen Prozesses. Von einem höhern Gesichtspunkt aus darf man es ja wohl beklagen, dass das Evangelium zu einem Gesetz gemacht wurde für die, welche nicht daran glaubten, und gerade durch einen Herrscher, welcher innerlich nicht berührt war von dem Wesen der Religion, die er andern aufdrängte. »Das Christentum wird seinem Wesen entfremdet, wenn es zum Gesetz für die Geborenen, statt für die Wiedergeborenen gemacht wirdZahn, Constantin d. Gr. und die Kirche, S. 32..« Constantin wollte eine Reichskirche, und zwar aus politischen Gründen, es ist aber schwer zu entscheiden, ob nicht ein anderer an seiner Stelle, der ein reiner Charakter und überzeugter Christ gewesen wäre, auf dieselbe Bahn hätte geraten müssen.

Merkwürdig ist die rasche theoretische Steigerung der Ansprüche, welche der einmal über die Gesellschaft emporgehobene Klerus an sich und andere stellte. Bereits war vom Cölibat die Rede; der Staat musste die früher auf den ehelosen Stand gesetzten Bussen aufhebenGesetz vom J. 320, Cod. Theodos. VIII, 16. Vgl. Euseb., Vita Const. IV, 26.; und wenn nicht auf dem Konzil von Nicaea gerade ein Ascet, Bekenner und Dämonenbanner ohnegleichen, der alte blinde PaphnutiusSocrates, Hist. eccl. I, 11. Sozom. I, 10. Athanas., Vita Anton., col. 468., sich dagegen erhoben hätte, so wäre vielleicht schon damals ein für alle Geistlichen bindender Beschluss durchgegangen. Die Ordination oder Weihe erhielt immer mehr einen mystischen Wert und wurde im Verhältnis zu Menschen und Dingen sogar magisch, als Mitteilung übernatürlicher Kräfte aufgefasst. Im Innern der Priesterkaste selber wurden die alten Unterschiede geschärft und neue geschaffen; der Presbyter schied sich vom Diakon, der Bischof vom Presbyter; unter den Bischöfen selbst gab es je nach dem Rang ihrer Städte auch sehr verschiedene Stufen des Einflusses, der sich dann hauptsächlich in den fünf (spätern) Patriarchensitzen Rom, Alexandrien, Antiochien, Konstantinopel und Jerusalem konzentrierte. Um das bischöfliche Amt als solches in einem höhern Werte zu erhalten, schaffte man nicht lange nach Constantin den untersten Grad, die sogenannten Landbischöfe (χωρεπίσκοποι), das heisst, die Bischöfe der Flecken ohne Stadtrang, völlig ab. Je nach der Wichtigkeit eines Ortes, dem Ehrgeiz der Betreffenden und der etwa schon vorhandenen Parteiung war die Bischofswahl bisweilen eine Sache des heftigsten Kampfes, der in einzelnen Fällen die ganze Kirche erschütterte. Was sich vordrängte und durchsetzte, war selten das Beste; rhetorische und politische, namentlich finanzielle Talente, ja der persönlichste Einfluss trugen fortan gar zu oft über den wahrhaft Berufenen den Sieg davon. – Nach unten hin erweiterte sich die Hierarchie nicht bloss wie bisher durch die Klassen der Türhüter und Akoluthen, sondern durch eine grosse handfeste Dienerschar, die sogenannten Parabolanen oder Fossores, das heisst Krankenwärter und Totengräber, deren in Konstantinopel allein bei tausend, in Alexandrien etwa die Hälfte waren.

Dieser mächtigen und reichen Kirche fehlte es bald auch nicht mehr an der glänzendsten äussern Repräsentation; der Kultus wurde verherrlicht durch die prächtigsten Kirchenbauten und durch ein imposantes Ritual; das Leben der höhern Geistlichen wurde (wenigstens in den grossen Städten) ein fürstliches. Doch traten diese sehr natürlichen Konsequenzen erst unter den Söhnen Constantins und später deutlich zutage. Vorzüglich in einer Hinsicht konnte man inne werden, welcher Mittel der Macht der Staat sich entäussert hatte; die ganze, unermessliche Beneficenz mit ihrem Einfluss auf die Massen lag, zum Teil durch seine Schenkung, in den Händen der Geistlichen, welche an vielen Orten Armenhäuser, Gasthäuser, Pfrundhäuser, Waisenhäuser, Spitäler und andere gemeinnützige Anstalten gründeten, während der Staat mit dem einzelnen nur noch durch Soldaten und gewalttätige Steuereinnehmer in Berührung kam.

Wer wollte es diesem Klerus auf die Länge wehren, wenn er sich nach Bekehrung der heidnischen Majorität als Staatsregierung konstituierte? Welche Mittel behielt der Herrscher überhaupt noch übrig, um der Herr, wenigstens nicht der Diener oder gar der Pensionierte seiner Priester zu bleiben? Bereits hatten in der Apostelkirche zu Konstantinopel der Kaiser und die dortigen Bischöfe zugleich ihr Begräbnis, »sintemal das Priestertum an Ehren der Herrschaft gleich ist und ihr an heiliger Stätte sogar vorangehtSozomenus II, 34. Vgl. Socrates I, 40.«.

Bei näherer Betrachtung findet man, dass doch für den Kaiser und seine Macht auf alle Weise gesorgt war. Zum ersten erscheint es als ein Glück für den Imperator, dass das Alte Testament, so oft es auch die Könige und die Hohenpriester von Israel im Zwiespalt schildert, doch keine theokratische Revolution gegen das Königtum als solches meldet, sondern die Abschaffung des letztern Gott und dem König von Babylon anheimstellt. An das alttestamentliche Staatswesen nämlich wurde jeden Augenblick appelliert als an das einzige nicht heidnische Praecedens; man übersah ganz wie zur Zeit der englischen Puritaner, dass dasselbe einem vergangenen, besondern Volkstum entsprochen hatte; das Neue Testament aber, an welches man sich gewiss lieber gewandt hätte, lässt sich bekanntlich weder auf Staatsformen noch auf Nationalitäten ein, weil seine Bestimmung eine universelle ist.

Solange nun der Kaiser sich als rechtgläubig geben konnte, war ihm nichts anzuhaben; was er sonst als Mensch und Regent war, kam weiter nicht in Betracht. Auf die Stellung Constantins selber, dem unmässig geschmeichelt wurde, darf sich die Geschichte weiter nicht berufen, es blieb aber auch zugunsten späterer Kaiser eine Theorie des göttlichen Rechtes übrig, welche der Vergötterung heidnischer Imperatoren nichts nachgab und sie an Aufrichtigkeit bei weitem übertraf. »Wenn der Kaiser den Namen Augustus empfangen hat«, heisst es gegen das Ende des vierten JahrhundertsVeget., De re milit. II, 5 bei Anlass des Kriegseides., »so ist man ihm wie einem gegenwärtigen und leibhaftigen Gott Treue und Gehorsam und rastlosen Dienst schuldig. Denn im Frieden und Krieg ist es ein Dienst Gottes, wenn man dem treu anhängt, der auf Gottes Anordnung herrscht.«

Aber auch materiell war das Kaisertum mit seiner barbarisierten und in religiösen Dingen neutralen Kriegsmacht und seinem Verwaltungssystem gar zu stark etabliert, als dass es der reinen Priesterregierung zu weichen gebraucht hätte.

Und endlich war Constantin besonnen oder glücklich genug gewesen, sich selber zum Haupt und Zentrum der Kirche zu machen und seinen Nachfolgern ausser dem übrigen Erbe der Macht auch diese Position wohlbefestigt zu hinterlassen.

Wir kennen bereits seinen Anspruch, sich als »gemeinsamer Bischof« zu gebärden. Dies war keine blosse Redensart; die Kirche hatte wirklich keinen andern Mittelpunkt. Zunächst zeigte sich dies bei den Bischofswahlen, auf welche in allen wichtigern Fällen der Hof einen massgebenden Einfluss ausüben konnte, indem die Bischöfe der betreffenden Provinz, welche sich versammelten und der verwaisten Gemeinde einen neuen Hirten vorschlugen, auf kaiserliche Wünsche Rücksicht nahmen, weil sie selber durch kaiserliche Gunst noch höher zu steigen hoffen konnten. Um ihre Stellung ganz auszunützen, hätte diese Kirche vor allem einer höhern Denkweise bedurft. Ferner war bei den grossen Reichssynoden der Kaiser schon im Vorteil, insofern er Zeit und Ort festsetzte, noch mehr aber, insofern gar manche nur seinen Willen zu erraten suchten, um demgemäss zu stimmen. War er nicht selbst anwesend, so schickte er seine Kommissäre mit grossen Vollmachten hin, und schliesslich behielt er sich seine Genehmigung vor, ohne welche kein Konzilsbeschluss gültig war, mit welcher er dagegen zum Reichsgesetz erhoben wurde. Und am Ende waren die Synoden mit ihrer Gleichheit des Stimmrechtes ein treffliches Mittel, der Übermacht der vornehmern Bischofsstühle entgegenzuarbeiten, sobald dieselbe dem Hofe irgend bedenklich erschien.

Die Idee eines Konzils, wie sie sich schon in den ersten Jahrhunderten des Christentums ausgebildet hatte, war eine erhabene: dass auf einer Versammlung der Vorsteher christlicher Gemeinden, wenn sie sich zu wichtigen gemeinschaftlichen Beratungen andächtig vorbereitet, der Geist Gottes ruhe. Ein Gefühl dieser Art wird über jede Versammlung kommen, deren Beschäftigung die höchsten Dinge betrifft und deren Mitglieder vielleicht jedes einzeln das Leben an die Sache gewagt hat oder wagen wird. Allein die Zeit der triumphierenden und verweltlichten Kirche, deren Konzilien immer häufiger und glänzender wurden, zeigt im wesentlichen sehr rasch das Bild der traurigsten Ausartung.

Der erste grosse Anlass war das Konzil von Nicaea (325), dessen Hauptziel die Beseitigung der arianischen Streitigkeiten sein sollte. Es ist eines der unleidlichsten Schauspiele in der ganzen Geschichte, die kaum aus den Verfolgungen gerettete Kirche, vorzugsweise der östlichen Reichslande, vom heftigsten Kampf über das Verhältnis der Personen in der Dreieinigkeit ganz in Beschlag genommen zu sehen. Orientalischer Starrsinn und griechische Sophistik, die sich in die Bischofsstühle geteilt, martern sich und den Buchstaben der Schrift, um irgendein Symbol hervorzubringen, welches das Unbegreifliche begreiflich und irgendeine Auffassung desselben allgemeingültig machen soll; der Streit geht vom Homousios und Homoiusios (»gleich« und »ähnlich«) aus durch hundert Metamorphosen und mehrere hundert Jahre weiter und zersprengt die orientalische Kirche in Sekten, deren eine als orthodox-griechische Kirche dem byzantinischen Kaisertum zur Seite bleibt. Eine Menge anderer, zum Teil sehr weltlicher Interessen hängen sich an den Kampf und verstecken sich unter ihm, so dass er das Ansehen eines blossen heuchlerischen Vorwandes gewinnt. Die Kirche höhlt sich innerlich aus um dieses Haders willen; sie lässt den innern Menschen darben vor lauter Rechtgläubigkeit und büsst, selber entsittlicht, die höhere sittliche Wirkung auf den einzelnen völlig ein. Und dennoch, welche hohe weltgeschichtliche Bedeutung hat dieses an sich so widrige Treiben! Diese Kirche mit ihren Nebensekten, erstarrt und von aller Entwicklung abgeschnitten, sollte noch anderthalb Jahrtausende hindurch unter dem Druck fremder Barbaren die Nationalitäten zusammenhalten, ja sogar deren Stelle vertreten, denn sie war stärker als Staat und Kultur und deshalb überlebte sie beides; in ihr allein existiert die Quintessenz des nicht zukunftlosen Byzantinismus fort; die Orthodoxie ist die Seele desselben.

Somit muss zugestanden werden, dass jene Kämpfe um die zweite Person der Trinität ihre weitreichende historische Berechtigung hatten. Wir wollen uns gleichwohl hüten, das Dogmatische daran weiter zu verfolgen, vielmehr uns auf einige Andeutungen beschränken in betreff des Verhältnisses von Regierung und Klerus, wie es beim Konzil von Nicaea und in den nächstfolgenden Ereignissen zutage kamEine genügende Übersicht z. B. bei Gfrörer, Allg. Kirchengesch., Bd. II, S. 199 ff..

Als der alexandrinische Presbyter Arius mit seinen Lehren von der Unterordnung des Sohnes unter den Vater auftrat, erhob sich gegen ihn der alexandrinische Diakon Athanasius und der Bischof selbst, namens Alexander. Dieser berief schon im Jahre 321 eine Synode der Bischöfe von Ägypten und Libyen, welche den Arius entsetzten und bannten. Damit war seiner Lehre und Stellung eine Wichtigkeit zugestanden, die sie an sich nicht gehabt hätte; das Aufsehen und die Parteinahme wuchs auf beiden Seiten unermesslich durch Predigt, Werbung und Korrespondenzen. Da auch der Bischof Eusebius von Nikomedien für den wunderlichen und eiteln, aber nicht unpraktischen AriusUm dem Volk seine Lehre beizubringen, dichtete Arius Schiffer-, Müller- und Marschlieder zu sangbaren Weisen. Philostorg. II, 2. Partei ergriff, so gewann der Streit sehr bald das Ansehen eines Kampfes zwischen den Stühlen von Alexandrien und Nikomedien; auch hier (oder in der Nähe) wurde nun eine Synode gehalten, und diese erklärte sich zugunsten des Arius. Damals neigte sich auf diese Seite auch Euseb von Caesarea, welcher später im »Leben Constantins« eine Darstellung des Streites gibt, die an Unredlichkeit und absichtlicher Dürftigkeit einzig in ihrer Art ist.

So standen die Dinge (323), als Constantin infolge des letzten Krieges gegen Licinius sich des Orients bemächtigte. Er erbte den Zwiespalt in seiner vollen Blüte. Sein Interesse und seine Neigung mussten unbedingt dahin gehen, die Sache beizulegen, sei es durch Vermittlung oder durch Zutritt zur stärkern oder intelligentern Partei, oder durch ein kluges Balancieren beider Parteien.

Einer der vornehmsten Bischöfe des licinischen Reiches, eben jener Euseb von Nikomedien, der schon früher bei Constantia, der Schwester des Kaisers und Gemahlin des Licinius, viel vermocht hatte, zog ihn zunächst halb und halb auf die arianische Seite. Aber ein Hoftheologe des Westreiches, Bischof Hosius von Corduba, der seinen ältern Einfluss bei Constantin selber gefährdet sah, verständigte sich mit dem Bischof von Alexandrien und wirrte die Dinge so durcheinander, dass der Kaiser nur in der Berufung eines allgemeinen Konzils das Heil erkannte; ohnedies musste ihm der Anlass willkommen sein, die Geistlichkeit seines neuen Reiches persönlich kennenzulernen und ihr persönlich zu imponieren, dem gefährlichen Unwesen selbständiger Provinzialsynoden aber ein zweckmässiges Ende zu machen. Von den 318 Bischöfen, die sich zu Nicaea einfanden (Juni 325)Offenbar nach der Zahl der 318 Beschnittenen des Abraham, Genes. XIV, 14. XVII, 26., waren kaum ein halbes Dutzend Okzidentalen; der Bischof Silvester von Rom erschien nicht einmal in Person, sondern sandte zwei Presbyter, gemäss dem richtigen Takte, welcher auch seine Nachfolger von dem Besuche der orientalischen Synoden abhielt. Übrigens waren auch aus den vielleicht tausend orientalischen Bischöfen nur diejenigen durch kaiserliche KabinettsschreibenEuseb., Vita Const. III, 6 s. eingeladen worden, welche man zu bestimmen oder zu überstimmen hoffen durfte.

Als nun der »aus bunten Blumen gewundene grosse Priesterkranz«, das »Abbild des Apostelreigens«, die »Wiederholung des ersten Pfingstfestes« beisammen war, als sich ausser den Bischöfen auch ein zahlreiches priesterliches Geleit und eine Menge »der Dialektik erfahrene Laien« in Nicaea eingefunden, eröffnete Constantin in Person die Synode. Er starrte von Purpur, Gold und Edelsteinen, und Euseb vergleicht ihn in diesem Aufzug mit einem Engel des Herrn vom Himmel. Aber es blieb nicht bei diesem persönlich imposanten Auftreten. Im Verlauf der Verhandlungen zeigte es sich, dass Hosius den Kaiser gegen die Arianer gestimmt hatte und dass er und seine Partei die grosse Masse der Unentschiedenen auf alle Weise, namentlich durch Hinweisung auf kaiserliche Gunst in diesem Sinne mit Erfolg bearbeitete. Weder die Reden des Arius, noch die Gegenreden des Athanasius zu Ehren der Ewigkeit des Sohnes waren es also, was den Ausgang entschied. Die Debatte wurde zuletzt durch ein kaiserliches Machtgebot beendigt, indem Constantin auf dem fraglichen Ausdruck Homousios gegen den Willen der Majorität bestand, worauf diese Majorität sich geduldig fügte. Nur zwei Bischöfe verweigerten ihre Unterschrift und verdienen deshalb genannt zu werden, selbst wenn sie aus unreligiösem Starrsinn so gehandelt haben sollten: Theonas von Marmarica und Secundus von Ptolemais. Ihr Lohn war Absetzung und Verbannung. Euseb von Nikomedien unterschrieb, da ihm aber der Sturz geschworen war, verlangte man von ihm und den andern noch die Unterschrift eines Zusatzartikels, wodurch er seine eigene frühere Ansicht verfluchen sollte; auf seine Weigerung hin wurde auch er nach Gallien verbannt, ebenso Theognis, Bischof von Nicaea. Arius selber wurde nach Illyrien verwiesen.

Constantin aber hatte seinen orientalischen Klerus nun kennen und grossenteils verachten gelernt. Wie hatten sich diese Männer, welche das Reich aus den Angeln heben konnten, vor ihm gebeugt! VieleSocrates I, 8. hatten einander durch geheime Anklageschriften bei ihm verzeigt; er liess diese Libelle verbrennen und vermahnte sie zur Eintracht! – Vor der Abreise war noch grosses Festmahl bei Hofe: »ein Kreis von Leibwachen hütete mit blanken Schwertern die Pforte des Palastes; aber die Männer Gottes schritten furchtlos mitten hindurch und gelangten bis in die innern GemächerEuseb. l. c. III, 15.«. Der Kaiser gab ihnen noch Geschenke und Friedensermahnungen mit auf den Weg. An die Gemeinde von Alexandrien liess er schreiben: »Was dreihundert Bischöfen gefallen hat, ist nichts anderes als der Wille Gottes.«

Allein nun fing der Streit erst recht an. Constantin, der zu der theologischen Seite der Frage gar kein innerliches Verhältnis hatte, fand drei Jahre später (328), vorgeblich auf Anregung eines von der sterbenden Constantia empfohlenen arianischen Presbyters, eine neue Wendung für passend, vielleicht sogar für gerecht. Arius und alle übrigen Abgesetzten wurden aus der Verbannung zurückgerufen; Hosius wurde gestürzt oder verschwand wenigstens für sehr lange Zeit aus den Geschäften; das Bistum Antiochien wurde sozusagen im Sturm genommen und mit einem Arianer besetzt, wobei sich die abscheulichsten Händel ereigneten, und die ohnedies gefährliche Bevölkerung der Stadt tief aufgerührt wurde. Euseb von Nikomedien, der bei diesen Vorkommnissen die erste Rolle spielte, versuchte sich nun auch an dem verhassten Stuhl von Alexandrien. Allein er fand denselben nunmehr von einem gewaltigen Gegner, von Athanasius, besetzt. Dieses ist der erste ganz konsequent durchgebildete von jenen Hierarchencharakteren der mittelalterlichen Kirche; von KindheitWie er als Knabe mit seinen Genossen das Priesterwesen nachmacht und den Bischof vorstellt, erzählen Socrates I, 15. Sozom. II, 17. auf durchdrungen von der Würde des priesterlichen Amtes, voll von grossen Ideen und Zwecken, wie zum Beispiel die Bekehrung von Abyssinien, ohne Menschenfurcht oder irgendeine Rücksicht auf Verhältnisse, die dem Prinzip in den Weg treten könnten, bereit zu jedem Opfer, sobald es die Sache gilt, zugleich aber hart gegen andere wie gegen sich, ohne Fähigkeit, ihren Standpunkt anzuerkennen, und in den Mitteln nicht immer bedenklich. Es ist gar nicht zu verkennen, dass das Schicksal der Orthodoxie die nächstfolgende Zeit über – soweit wir urteilen können – an seiner Person hing. Constantin verlangt von ihm die Rehabilitation des Arius; er weigert sich, und man lässt ihn gewähren. Darauf bringen die Gegner alberne politische Verleumdungen vor, weil Constantin nicht religiös zu erbittern war; Athanasius eilt an den Hof und gewinnt den Kaiser persönlich für sich. Endlich glauben die Gegner das rechte Mittel gefunden zu haben; sie verklagen den Bischof bei Constantin als intolerant, als Verfolger der meletianischen Sekte, welche zu Nicaea sich den Kirchenfrieden erworben hatte. Athanasius war hier wirklich nicht ganz schuldlos, allein man hatte die Meletianer absichtlich gegen ihn aufgehetzt. Der Kaiser bestimmt zur Untersuchung eine Synode, welche zu Caesarea in Palästina sich versammeln sollte; Athanasius aber erklärt (334), vor einer Behörde, die nur aus seinen Todfeinden bestehe, werde er sich nicht stellen. Und noch einmal gibt Constantin nach! Doch überwogen zuletzt die unaufhörlichen Anklagen, und so kam es im folgenden Jahre (335) wirklich zu einer Synode, und zwar in Tyrus, von wo die versammelten Väter dann sofort nach Jerusalem ziehen sollten, um der Einweihung der Kirche des Heiligen Grabes beizuwohnen. Das Präsidium führte ein vornehmer Hofbeamter, Dionysius. Die schwersten Anklagen (S. 302) machte Athanasius hier glänzend zunichte, wegen der geringern ging eine parteiische Untersuchungskommission nach Alexandrien, auf deren Aussagen hin endlich eine Verurteilung erfolgte; die Arianer triumphierten hier, wie in Nicaea die Orthodoxen. Aber fast im gleichen Augenblicke war Athanasius schon wieder am Hofe; »als ich gerade«, schrieb der Kaiser, »in Konstantinopel einritt, begegnete er mir plötzlich mit den Seinigen; Gott ist mein Zeuge, dass ich ihn nicht einmal sogleich erkannte, anfangs auch gar nichts von ihm wissen wollte« etc. Die Folge dieses Zusammentreffens war, dass Constantin die Väter von Tyrus zu schleuniger Rechtfertigung ihres Betragens und ihrer Beschlüsse nach der Hauptstadt zitierte. Da wagten sie den ersten Ungehorsam; statt aller erschienen nur die sechs Häupter der Partei, und nun gab Constantin, obwohl nicht unbedingt, nach und verbannte den Athanasius nach Trier, verfügte aber, dass der Stuhl von Alexandrien nicht besetzt werden dürfe, offenbar in der Absicht, den Athanasius zu gelegener Zeit wieder einzusetzenDass er ihn vor der Wut der Gegner in Sicherheit bringen wollte, wie in einem Briefe Constantins II. behauptet wird, ist gar nicht durchaus unwahrscheinlich. Socrates II, 3.. Es ist nicht leicht zu entscheiden, ob Constantin etwa vor dem Trotz der Bischöfe erschrak, oder was sonst seinen Entschluss leitete; die Kläger sagten ihm, Athanasius habe gedroht, die Abfahrt der ägyptischen Kornflotte hindern zu wollen, allein dies glaubte ihnen der Kaiser wahrscheinlich nicht, selbst wenn er sich gläubig stellte. Darauf beschied er den Arius nach Konstantinopel, wie es schien in der huldreichsten Absicht. Aber nach einem Besuch im kaiserlichen Palaste (336) wurde Arius auf der Strasse plötzlich unwohl und verschied gleich darauf in einer nahen öffentlichen Latrine, welche noch nach hundert Jahren als Merkwürdigkeit gezeigt wurde. Ob er Gift bekommen hatte und von wem, bleibt zweifelhaft; Constantin hatte kein Interesse dabeiSocrates I, 38 lässt den Arius durch den orthodoxen Bischof Alexander von Konstantinopel totbeten und sucht in seiner Beschreibung des Todesfalles indirekt dem Verdacht der Vergiftung zu begegnen: Sozom. II, 30..

Er hätte ohne Zweifel gerne eine stetige, einträchtige Reichskirche gehabt, aber die stärksten Schwankungen waren eingetreten. Bei seiner innern Neutralität wurde es ihm nun nicht schwer, die kirchlichen Parteien in der Schwebe zu halten und keiner sich bleibend hinzugeben. Er liess sie daher abwechselnd siegen und sorgte nur immer durch kräftige Eingriffe dafür, dass man ihn und seine Macht nicht vergass. Er sah wahrscheinlich von Anfang an, dass der Streit grossenteils um des Streites willen geführt wurde und dass alles Versöhnen am unrechten Orte angebracht wäre. Hierin versahen es seine Nachfolger, weil sie selber ernstlich in den theologischen Fragen befangen waren und der von ihnen unterstützten Partei die Hände frei liessen zu Gewalttat und Rache.

Ein lebendiges Zeugnis hievon besitzen wir noch in dem bekannten KetzerediktEuseb. l. c. III, 63–66. Sozom. II, 32. – Ein Gesetz vom J. 326, Cod. Theodos. XVI, 5, nimmt zwar die Ketzer von allen Befreiungen aus, welche den Rechtgläubigen gelten, und droht jenen mit bürgerlichen Lasten aller Art, aber ganz ins Unbestimmte hinein., aus den letzten Jahren vor seinem Tode. Der geistliche Koncipient fährt die Ketzer auf das härteste an, so viele ihrer sind, Novatianer, Valentiner, Marcioniten, Kataphryger u. a.; allein es bleibt nach allen Schimpfworten dabei, dass man ihnen die Versammlungslokale wegnimmt. Euseb jubelt: »Sie wurden vertrieben, ausgetrieben wurden sie wie die Tiere!« – allein man bemerkt wohl, dass ihm dieses lange nicht genügte. Von den Novatianern wird ausdrücklich bemerkt, Constantin habe sie nur etwas erschrecken wollen; eigentliche Verfolgungen trafen, wie es scheint, bloss die Montanisten oder Kataphryger, welche als Fanatiker gefährlich werden konnten, und auch diese blieben wenigstens in Phrygien, dem Heimatland der Sekte, unangefochten. Es kommen allerdings in Constantins Massregeln einzelne wunderliche Inkonsequenzen vor; nach der Verdammung des Arius ergeht zum Beispiel ein BefehlSocrates I, 8. an alle Kirchen, dessen Schriften zu verbrennen, mit den Schlussworten: »Wer ein Buch verhehlt, wird getötet. Gott erhalte euch« – allein den Arius selber liess man ruhig in der Verbannung leben und zog ihn nachher wieder zu Ehren.

Nach Constantins Tode verfallen gleich seine Söhne ganz persönlich den kirchlichen Parteien; sie waren dazu erzogen, und die Schändlichkeit ihres Charakters hinderte sie nicht daran. Sokrates (II, 2) erzählt zum Beispiel, wie Constantius für den Arianismus gewonnen wurde; ein ungenannt gebliebener Presbyter, welcher ihm das Testament seines Vaters überbracht haben soll und sich bei diesem Anlass am Hofe festsetzte, brachte zuerst den Grosskammerherrn Eusebius, einen Eunuchen, auf die arianische Seite, dann auch die übrigen Eunuchen; diese und der Presbyter gewannen dann auch die Kaiserin; endlich entschied sich Constantius selbst. Darauf parteite sich die ganze Hofdienerschaft, die militärische Suite und die Stadt Konstantinopel. Im Palast disputierten Eunuchen und Weiber, während in der Stadt jedes Haus der Schauplatz eines »dialektischen Krieges« wurde, und dieses Wesen verbreitete sich über den ganzen Orient, während Constantin II. und nachher Constans im Westen athanasianisch gesinnt waren. Im Verlauf der Dinge kommt es bald zu den scheusslichsten Verfolgungen, Verbannungen, Ermordungen; alle Martern und Henkerskünste der maximinischen Zeit kehren stellenweise wiederVgl. z. B. Socrates II, 26. 27. 28. 38. IV, 16. Sozom. VI, 14.; Abendmahl und Taufe sogar werden Gegenstand polizeilichen Zwanges, und die Besetzung der Bistümer fällt dem heftigsten Faktionswesen anheim.

Diese weitern Krisen gehören nicht mehr zu unserer Aufgabe. Neben dieser von heillosem Starrsinn und Ehrgeiz, von der absurdesten Dialektik zerrissenen Kirche erwuchs damals der Knabe Julian, kaum gerettet aus dem allgemeinen Mord, den Constantius über die eigene Familie verhängt hatte. Ihn und seinen Bruder Gallus erzog man auf der Villa Macellum im entlegenen Kappadocien zu Geistlichen; ihre Erholung bestand darin, dem heiligen Märtyrer Mamas eine Kapelle zu bauen. Unter diesen Eindrücken bildete sich der künftige heidnische Reaktionär aus.

Man darf aber nicht vergessen, dass es neben dieser im Siege so rasch ausgearteten Kirche noch eine Religion gab. Die schönen sittlichen Folgen der Einführung des Christentums entziehen sich nur allzusehr dem Blicke, während der dogmatische und hierarchische Hader ganz unverhältnismässig sich vordrängt. Die grossen Männer dieser und der nächstfolgenden Jahrzehnte, Athanasius, Basilius, Gregor von Nazianz, Hieronymus, Chrysostomus, tragen wohl neben ihrer Religiosität ein mehr oder weniger starkes Gepräge äusserlicher Kirchlichkeit und erscheinen deshalb einseitiger, unangenehmer als die grossen, ganzen, harmonischen Menschen des Altertums, allein ihr Lebensprinzip ist ein höheres, inkommensurables.

Vor allem darf man die sittlichen Folgen des Christentums bei den tiefern Naturen nicht etwa nach der Anschauung eines Euseb bemessen, welcher ohne weiteres für den Übertritt zum Christentum das irdische Glück und die Herrschaft als Gotteslohn postuliertEuseb. l. c. I, 3. 4. 18 u. a. a. O.. Es handelte sich vielmehr um ein ganz neues Verhältnis zu den irdischen Dingen, dessen man sich bald mehr, bald weniger bewusst wurde. Der grosse Haufe richtete sich im Christentum sein Leben ein so genussreich als es eben ging und als die Sittenpolizei des Staates zuliess; die ernstern Menschen dagegen entsagten manchen Genüssen ganz; schon gegen Ende des dritten Jahrhunderts muss es sogar ein christlicher LehrerPseudo-Cyprian, vgl. Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums, S. 6. missbilligen, dass durch getrenntes Leben von Mann und Frau die Ehe geschädigt werde; in betreff ihrer weltlichen Güter aber fanden viele sich teils zur Mitteilung an die Armen und an die Kirchen verpflichtet, teils zu einer gänzlichen Entsagung für ihre Person. Die beiden grossen praktischen Lebensäusserungen des damaligen Christentums sind die Beneficenz und die Ascese, wenn wir eine dritte, nämlich die Mission bei heidnischen Völkern, als eine fast ausschliessliche Angelegenheit des Klerus, hier übergehen dürfen.

Was die Beneficenz betrifft, so konnte der Christ sie nach dem bekannten Sprichwort zunächst im eigenen Hause ausüben, gegen seine SklavenVgl. Möhler, Gesammelte Schriften und Aufsätze, Bd. 2., teils durch milde Behandlung, teils durch Freilassung (manumissio). Die Sklaverei an und für sich galt nicht als unrecht; selbst Klöster durften noch viel später Sklaven besitzen; doch wurde es schon frühe als ein gutes Werk betrachtet, zu manumittieren, wie denn unter Diocletian der römische Stadtpräfekt Chromatius 1400 Sklaven freiliess. Am Ende des vierten Jahrhunderts kommen in dem andächtigen Kreise des heiligen Hieronymus noch viel massenhaftere Freilassungen vor, allerdings bei solchen, welche der Welt überhaupt entsagten; doch verlangte bereits gleichzeitig Chrysostomus die unbedingte Abschaffung der Sklaverei. Martin von Tours, als er in seiner Jugend Soldat war, behielt zwar seinen einzigen Sklaven, übte sich aber in der Demut, indem er demselben oft die Schuhe auszog und ihn bei Tisch bedienteSulpic. Sever., Vita S. Mart. I.. Bereits Constantin hatte durch GesetzeCod. Theodos. IX, 12. – Verbot, dass kein Jude einen Christen zum Sklaven haben dürfe, bei Euseb., Vita Const. IV, 27. – Für das Nähere ist auf die wertvolle Schrift von Chawner, The influence of christianity upon the legislation of Constantine the great, Cambridge and London 1874, zu verweisen. – Von der constantinischen Gesetzgebung überhaupt sagt der Verf. S. 19: the spirit was new, but the actual change in the laws was not great. das Recht der Herrn über Leben und Tod der Sklaven aufzuheben gesucht, obwohl die rechtliche Distinktion zwischen dem Tod des Sklaven »nach« Misshandlungen und »infolge« von Misshandlungen dem Herrn immer eine leichte Ausflucht gewährte. Wird doch selbst der Fall gesetzt, dass ein Sklave unter den Schlägen eines natürlichen Todes »durch Schicksalsnotwendigkeit« sterben könne! – Die Heiden blieben theoretisch bei ihrer alten Anschauung des Sklavenwesens stehen; Themistius will den geborenen Sklaven keine Fähigkeit zu höhern menschlichen Gesinnungen zutrauen, und Macrobius verhandelt ganz ernstlich darüber, ob sie überhaupt Menschenrang hätten und ob die Götter sich auch um sie bekümmertenThemist., Βασανιστής. – Macrob., Sat. I, 11.. Faktisch war aber ihre Behandlung bei den meisten Heiden wohl keine schlimmere.

Die Wohltätigkeit im engern Sinne, welche teils auf der Ansicht von der Nichtigkeit der irdischen Güter, teils auf der Pflicht zur Linderung von Armut und Elend beruhte, hat wohl, so wie sie sich äusserte, grosse staatsökonomische Bedenken gegen sich. Bisher innerhalb der Kirche einem besondern Amte, den Diakonen, anvertraut, war sie seit jeher von vielen Unwürdigen gemissbraucht worden, allein in jenem Kriegszustande der ecclesia pressa hat es etwas sehr Grossartiges, dass man nicht näher zusah; es war das Ergebnis einer hohen, auf alles gefassten Stimmung. Überdies konnten die Diakonen bei dem lokalen Charakter ihrer Aufgabe den einzelnen eher prüfen und kennenlernen. Jetzt dagegen wurde ohne weitere Rücksicht das Almosen massenweise in allen Gestalten verteilt. Unsere Zeit mit ihrem Ruf nach Arbeit kann dies nicht verstehen noch billigen, es ist aber die Frage, ob (abgesehen von einem agrarischen Gesetz) ein anderer Ausweg offenstand in einem Reiche, welches fast ausschliesslich Agrikulturstaat war und dabei die Verteilung des Grundbesitzes zu einer so grossen Ungleichheit hatte gedeihen lassen, in einem Reiche, dessen Städte grossenteils mit besitzlosem Proletariat angefüllt, dessen Landbevölkerungen dagegen so geschwunden waren, dass allerorten mit Barbarenkolonien nachgeholfen werden musste. Ein kolossales Almosen an die Stadtbewohner, das aber nicht als solches betrachtet wurde, war schon seit Jahrhunderten im Gebrauch, nämlich die Lebensmittelverteilungen, zuerst beschränkt auf die Stadtrömer, welche die Herrn des Reiches zu sein vorgaben, dann in Gestalt kaiserlicher Gnade ausgedehnt auf eine Menge der wichtigern, endlich auch auf kleinere Städte. Das Reich, dessen Einnahmen grossenteils in Naturalien eingeliefert wurden, speist die Städte mit dem Ertrag des platten Landes. Einzelne Bewilligungen dieser Art werden auch in der constantinischen Zeit neu erteilt.

Mit der Einführung des Christentums werden dann zunächst der Kirche neben ihrer Staatsdotation ausserordentlich bedeutende Mittel durch Schenkungen zugewiesen; aus beiden Quellen ist sie fortan die Almosen zu bestreiten mehr oder weniger verpflichtet. Es wurden oben (S. 451) die verschiedenen Anstalten aufgezählt, welche nun von wohldenkenden Bischöfen und Gemeinden aus diesen Fonds gestiftet wurden, jene Xenodochien, Ptochotrophien, Gerokomien, Nosokomien und Orphanotrophien, als deren Ideal und Inbegriff die gegen Ende des vierten Jahrhunderts erbaute Basilias, die Gründung Basilius' des Grossen betrachtet werden kannVon staatsökonomischem Gesichtspunkt aus waren diese Anstalten schon im fünften Jahrhundert dem Heiden Zosimus (V, 23) ein bedenkliches Ärgernis: »Sie haben den besten Grundbesitz an sich gebracht unter dem Vorwand, von allem den Armen mitzuteilen; darob ist alle Welt arm geworden.«. Es waren überwiegendenteiles Anstalten für wirklich Hülfslose, und als solche eine wahrhaft herrliche Neuerung gegenüber der alten, heidnischen Welt, wenngleich auch diese längst angefangen hatte, von Staats wegen nach dieser Richtung hin einzulenkenEs ist hier vorzüglich an die pueri et puellae alimentariae zu erinnern: Nerva, Trajan, Antoninus, Marc Aurel und Alexander Severus warfen nämlich für die Erziehung armer Kinder beider Geschlechter sehr grosse Summen aus, allein nicht in allgemein philanthropischem Sinne, sondern nur für Freigeborne und, wie es scheint, nur für Italier, mit der Absicht, die sehr dünn gewordene freie Bevölkerung des Zentrallandes zu heben. – Vgl. oben, S. 317 f. Zur Privatwohltätigkeit vgl. bei Pausan. II, 27, 7 den Spitalbau des Senators Antonin in Epidauros..

Der Staat selber liess, wie oben bemerkt, die Kirche machen und gönnte ihr dieses Mittel des Einflusses; ja, Constantin gab zum Beispiel der Kirche von Alexandrien eine besondere Annona (Kornrente) zur Verteilung an die ArmenSocrates II, 17., neben welcher die allgemeine Annona, die noch Diocletian der Stadt bestätigt hatte, ohne Zweifel fortdauerte. Jenes war offenbar ein nicht ganz reines Mittel des Proselytismus, wie denn Constantins Vergabungen überhaupt das Ansehen von Konvertitenkassen haben. Als er zum Beispiel zu Heliopolis ein Bistum gegründet hatte und die Stadt doch fast ganz heidnisch blieb, spendete er reichlich zum Unterhalt christlicher Armen, »damit desto mehrere sich zum Worte bekehrten«Euseb., Vita Const. III, 58. IV, 28.. Auch seine persönlichen Almosen und Unterstützungen waren gewiss vorherrschend politischer Natur und nur scheinbar planlos; später liess er sich wohl auch hier von den Priestern leiten. Als er sich nach dem Siege über Maxentius in Rom beliebt machen wollte, verteilte er mitgebrachtes oder vorgefundenes Geld in Masse an Reich und Arm; heruntergekommene Leute von Stand erhielten Geldsummen und Würden; Mädchen von gutem Hause bekamen Ehegatten aus seinem Gefolge nebst Heiratsgut; das zerlumpte Bettelvolk auf dem Forum wurde mit Almosen, Speise und anständiger Kleidung versehen, letzteres wahrscheinlich, weil die Blösse Ärgernis gabEuseb. l. c. I, 43. Andere Kleiderverteilungen, dergleichen schon bei frühern Kaisern, aber nur als Luxusgeschenk an die Stadtrömer vorkommen, s. IV, 28. 44.. In den spätern Jahren war der Ostermorgen der grosse SchenkanlassEuseb. l. c. IV, 22.. Wenn der Hofbischof bei solchen Gelegenheiten pathetisch wird, so muss man das schneidende Wort AmmiansAmmian. Marc. XVI, 8. daneben halten: »Wie klare Urkunden bewiesen haben, öffnete Constantin zuerst den Leuten seiner Umgebung den Rachen, dann fütterte sie Constantius vollends mit dem Mark der Provinzen.« Doch die Geschenke eines Herrschers liefern überhaupt keinen Maßstab, weil man selten genau belegen kann, warum er gibt und woher er nimmt. Selbst die Almosen der alten HelenaEuseb. l. c. III, 44. haben etwas Politisches und Zweideutiges. Als sie den Orient durchreiste, schenkte sie grosse Summen an die Einwohner der einzelnen Städte und gab dann noch persönlich jedem, der ihr nahe kam; grosse Summen teilte sie auch an die Soldaten aus; ausserdem erhielten die Armen Geld und Kleider, andern half sie aus Schuldhaft, Verbannung und Vergewaltigung aller Art. Offenbar hatte Constantin eine solche Rundreise des einzigen ganz zuverlässigen Mitgliedes seiner Familie für passend und dem Geiste des Orients gemäss erachtetIhr pomphaftes Auftreten: Euseb. l. c. III, 45.. Von seinem Finanzsystem, auf welchem diese Freigebigkeit beruhte, wird noch weiter mit einigen Worten die Rede sein müssen.

Wenden wir uns ab von dem Egoisten im Purpurgewand, der alles, was er tut und geschehen lässt, auf die Erhöhung seiner eigenen Macht bezieht und berechnet. Mit dieser innerlich frivolen Staatsgewalt kontrastiert die grosse, rücksichtslose Hingebung so vieler, welche ihr ganzes Vermögen bei Lebzeiten wegschenkten, um sich »Gott zu widmen«; die Beneficenz vereinigt sich auf das innigste mit der Ascese. Männer und Frauen, zum Teil aus den höchsten Ständen, gewöhnt an alle Genüsse des Lebens, fassen den Bescheid, welchen Christus dem reichen Jüngling gab, streng wörtlich auf; sie verkaufen ihre Habe und geben den Erlös den Armen, um mitten in der Welt, umgeben vom Geräusch der Weltstädte, in freiwilliger Armut rein der Betrachtung der höchsten Dinge zu leben. Andern genügt auch dieses nicht; sie fliehen aus der Welt und aus der Zivilisation hinaus als »Entwichene«, als Anachoreten.


 << zurück weiter >>