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Die Anfänge der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland

Das im vorigen Kapitel angeführte kraftvolle Auftreten der Amerikanerinnen Ende der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts läßt stark die Schwächlichkeit und Zaghaftigkeit der bürgerlichen Frauen in Deutschland empfinden, als diese sich hier endlich in den sechziger Jahren zu einer organisierten Bewegung zusammenschlossen. Die große Zeit, auf die Louise Otto noch 1849 gehofft hatte, war bald verrauscht. Die deutsche Bourgeoisie zog die schmähliche Kapitulation vor dem Absolutismus einem mit Hilfe der Arbeiterklasse erfochtenen Siege der Revolution vor, die Furcht vor dem sich aufreckenden, »begehrlich« werdenden Proletariat steckte ihr in allen Gliedern. Die triumphierende Reaktion lastete in den Jahren nach 1849 mit bleiernem Druck auf allen freiheitlichen Bestrebungen. Sie schlug im Bürgertum die dürftigen, liberalisierenden Anwandlungen, die vorsichtigen Regungen demokratischer Elemente zu Boden; die noch fortglimmenden Fünkchen revolutionärer und kommunistischer Ideen im Proletariat suchte sie mit besonderem Haß auszutreten. Diese Situation lähmte auch in der bürgerlichen Frauenwelt die in der fortreißenden Atmosphäre der Revolution genommenen Anläufe, die Frauen als Rechtheischende zu organisieren und nebenbei den Arbeiterinnen »sozialen Beistand« zu bringen. Der physischen Macht des Polizeistaats gesellte sich im Dienste des Rückschritts die metaphysische Ohnmacht der Philosophie. In Schopenhauer fand das Bürgertum die Rechtfertigung seiner Feigheit und die Verklärung seiner Impotenz. Was der Bürger aber sich selbst versagte, konnte er unmöglich dem anderen Geschlecht zugestehen. Seine Manneswürde fühlte sich vielmehr gehoben durch den Beweis von der Inferiorität der Frau. Den Willen der Welt, nämlich in bezug auf die Weiber, formte Schopenhauer zu solcher Vorstellung:

»Schon der Anblick der weiblichen Gestalt lehrt, daß das Weib weder zu großen geistigen noch körperlichen Arbeiten bestimmt ist. Es trägt die Schuld des Lebens nicht durch Tun, sondern durch Leiden ab, durch die Wehen der Geburt, die Sorgfalt für das Kind, die Unterwürfigkeit unter den Mann, dem es eine geduldige und aufheiternde Gefährtin sein soll. Die heftigsten Leiden, Freuden und Kraftäußerungen sind ihm nicht beschieden; sondern sein Leben soll stiller, unbedeutsamer und gelinder dahinfließen als das des Mannes ...

Zu Pflegerinnen und Erzieherinnen unserer ersten Kindheit eignen die Weiber sich gerade dadurch, daß sie selbst kindisch, läppisch und kurzsichtig, mit einem Worte zeitlebens große Kinder sind: eine Art Mittelstufe zwischen dem Kinde und dem Manne, als welcher der eigentliche Mensch ist ...

Das niedrig gewachsene, schmalschultrige, breithüftige und kurzbeinige Geschlecht das schöne nennen konnte nur der vom Geschlechtstrieb umnebelte männliche Intellekt: in diesem Triebe nämlich steckt seine ganze Schönheit... Mit mehr Fug als das schöne könnte man das weibliche Geschlecht das unästhetische nennen. Weder für Musik noch Poesie, noch bildende Künste haben sie wirklich und wahrhaftig Sinn und Empfänglichkeit; sondern bloße Äfferei, zum Behuf ihrer Gefallsucht, ist es, wenn sie solche affektieren und vorgeben. Das macht, sie sind keines rein objektiven Anteils an irgend etwas fähig ...

Demgemäß wird man als den Grundfehler des weiblichen Charakters Ungerechtigkeit finden. Er entsteht zunächst aus dem dargelegten Mangel an Vernünftigkeit und Überlegung.« Arthur Schopenhauer, »Parerga und Paralipomena«. Kleine philosophische Schriften, Zweiter Bd., Leipzig 1908, S. 652 und 654/655.

Als Teilerscheinung der bürgerlichen Demokratie, deren äußerster linker Flügel die konsequente Frauenrechtlerei ist, wurden mit dem Wiedererwachen fortschrittlicher Tendenzen in der Bourgeoisie und im Kleinbürgertum auch unter den Frauen dieser Schichten Bestrebungen für das soziale Recht des weiblichen Geschlechts wieder lebendig. 1865 erfolgte ein entscheidender Schritt vorwärts. Die erste deutsche Frauentagung trat im Oktober dieses Jahres in Leipzig zusammen unter Führung von Louise Otto-Peters und ihrer Schülerin Auguste Schmidt, die, wie ihre Meisterin, von hingebungsvollem Idealismus erfüllt, die Grundsätze des Liberalismus ernst nahm. Man weist in bürgerlichen Kreisen, besonders heute, wo Deutschland seiner Monarchen ledig und eine Republik geworden ist, mit Stolz darauf hin, daß in erster Linie »Achtundvierzigerinnen« die Trägerinnen der Anfänge der deutschen Frauenrechtsbewegung waren. Man heftet diesen Frauen damit wohl eine Tapferkeitsmedaille an, eine Medaille aber, auf deren Kehrseite leider dank liberalem Mannesmut geprägt steht: »Krähwinkler Landsturm«. Die Rückwärtserei der deutschen Bourgeoisie hinter die Halbheiten, zu denen sie sich in der Märzenbegeisterung 1848 hatte fortreißen lassen, war nicht ohne Einwirkung auf die Frauen dieser Klasse geblieben, und ihr Gros machte widerstandslos den Rückzug mit, der von Robert Blum zu Bismarck führte. Verglichen mit dem Schwung in den frauenrechtlerischen Dokumenten der Revolutionsjahre war die Signatur der Leipziger Konferenz die einer »einsichtsvollen« Resignation, eines bürgerlich »geläuterten Bescheidens«. Das entsprach der Einstellung, mit der Louise Otto-Peters in der im folgenden Jahre erschienenen Broschüre »Das Recht der Frauen auf Erwerb« den Charakter der Bewegung umriß. Sie schrieb dort:

»Im Dienste der Subjektivität wie im Dienste der Politik sind die weiblichen Bestrebungen beendet worden, nicht etwa um nun am Ende zu sein, sondern um nach Verirrungen und Prüfungen geläutert und erstarkt wieder neu aufgenommen zu werden im Dienste der Humanität und des Sozialismus.

Die Frage von dem Berufe und der Stellung der Frauen ist nicht anders zu lösen als nur auf diesem Wege.« Louise Otto, »Das Recht der Frauen auf Erwerb«, S. 79.

Man lasse sich nicht durch das Wort Sozialismus täuschen. Dieses Wort bildete damals nicht allein das Schibboleth Erkennungszeichen, Losungswort. utopischer Sekten. Reaktionäre Demagogen trieben Schindluder damit, und endlich gehörte das Wort und eine dunkle, wirre Vorstellung seines Gehalts zum eisernen Bestand der sozialpolitischen Apotheke vieler fortgeschrittener ehrlicher Demokraten. »Unter Sozialisten verstand man ... andrerseits die mannigfaltigsten sozialen Quacksalber, die mit ihren verschiedenen Allerweltsheilmitteln und mit jeder Art von Flickarbeit die gesellschaftlichen Mißstände beseitigen wollten, ohne dem Kapital und dem Profit im geringsten wehe zu tun.« Karl Marx und Friedrich Engels, Ausgewählte Schritten, Bd. I, Dietz Verlag, Berlin 1958, S. 21. So führte Friedrich Engels 1890 in der Vorrede zu einer neuen Ausgabe des »Kommunistischen Manifestes« aus, um zu erklären, warum Karl Marx und er es nicht ein sozialistisches Manifest hatten nennen dürfen.

In Louise Otto-Peters ist die Erinnerung an die »große Zeit« und die aufrechte demokratische, sozial mitfühlende Gesinnung nie gestorben. Jedoch nicht diese ideellen Kräfte gaben der aufstrebenden bürgerlichen Frauenbewegung Gepräge und Richtung; dafür waren die wirtschaftlichen und sozialen Zustände ausschlaggebend, die sich mit dem Siegeszug des Kapitalismus durch Deutschland für breite Schichten bürgerlicher Frauen, namentlich des mittleren Bürgertums und der Intellektuellen, herausbildeten.

Auf der Leipziger Frauenkonferenz 1865 kam der Wandel zum Ausdruck, wenn auch noch verhüllt durch feierliche Redewendungen, so doch deutlich genug. Unbestritten, daß viel und mit Pathos von der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts gesprochen wurde, von seiner Pflicht, am Staatsleben mitzuwirken, und anderen schönen Dingen. Allein, die Konferenz stellte nicht die Forderung des politischen Wahlrechts und der Wählbarkeit der Frauen, und dies angesichts der Tatsache, daß diese Losung wachsende proletarische Massen bewegte, seit Lassalles geniale Stimme die Arbeiter als Klasse zum Kampf für das allgemeine Wahlrecht aufgerufen hatte. Die von der Konferenz verlangte Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts schrumpfte in der Hauptsache zusammen zur Forderung des Rechts der Freiheit zur Berufsarbeit der Frauen. Ein Hauptmann a. D. A. Korn, Redakteur der »Allgemeinen Frauen-Zeitung«, führte aus, die Macht der Verhältnisse treibe zur Reformation der Zustände, vor der politischen Frage stehe die Brotfrage.

Zur Annahme gelangte folgender Antrag des Professors Eckhard, eines entschiedenen Kämpfers für die volle Gleichberechtigung der Frau: »Die erste deutsche Frauenkonferenz erklärt die Arbeit, welche die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft sein soll, für eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts, sie nimmt dagegen das Recht der Arbeit in Anspruch und hält es für notwendig, daß alle der weiblichen Arbeit im Wege stehenden Hindernisse entfernt werden.« Louise Otto, »Das Recht der Frauen auf Erwerb«, S. 85/86. In den Referaten hatte es unter anderem geheißen: »Eine Verneinung der Berechtigung der Frauenarbeit wegen Überbürdung des Arbeitsmarktes wird entschieden zurückgewiesen, wohl aber Einigung der Frauen mit den Männern für notwendig erkannt, damit die Preise nicht verschlechtert werden.« Ebenda, S. 86. Angenommen wurde auch ein Antrag über Produktivassoziationen, »welche den Frauen vorzugsweise empfohlen werden«. Klar erweisen die obenstehenden Sätze, daß »die Brotfrage«, die für die tagenden Frauenrechtlerinnen »vor der politischen Frage« stand, die Brotfrage des Bürgerhauses war.

Für die Proletarierinnen handelte es sich nicht darum, um die »Ehre«, die »Pflicht« und das »Recht« der Arbeit zu kämpfen. In der rheinischen und sächsischen Industrie nahm in den sechziger Jahren die Lohnarbeit der Frauen und der Kinder ungeheuer zu. Die Profitgier der Kapitalisten, das Elend der Arbeiterfamilie und die wirtschaftstechnischen Fortschritte enthoben die Proletarierinnen jenes Kampfes um das »Recht« und die »Ehre« der Arbeit, für sie bestand nicht die »Pflicht«, nein, der grausamste Zwang zur Arbeit. Worauf es für sie ankam, war der Schutz gegen das Übermaß kapitalistischer Ausbeutung. Von der Notwendigkeit eines Kampfes dafür war jedoch nicht die Rede. Die gefühlvollen Worte über das Elend, die drohende Schande der »armen Schwestern«, die entrüsteten Ausführungen gegen ein etwaiges Verbot der Frauenarbeit in Fabriken gingen achtlos an den nicht fortzudeklamierenden Tatbeständen und Zusammenhängen der kapitalistischen Ausbeutungswirtschaft vorüber. Hinter ihnen stand die steigende Unfähigkeit der bürgerlichen Familie, ihren weiblichen Angehörigen standesgemäßen Lebensunterhalt und befriedigenden Lebensinhalt zu sichern. Als eine Voraussetzung für die Erweiterung der Berufstätigkeit bürgerlicher Frauen rückte auch die Bildungsfrage in den Vordergrund. Denn diese dachten sicherlich nicht daran, die Möglichkeit der Erwerbsarbeit in den Fabriken auszunutzen, selbst wenn Louise Otto-Peters in ihr »nichts Anstößiges mehr« auch für die »gebildeteren« Frauen zu erblicken vermochte. Die Bildungsfrage stand überdies auf der Tagesordnung der liberalen bürgerlichen Kreise, die ihr Herz für die Arbeiter entdeckten, weil sie das Bedürfnis empfanden, diese in politischer Vormundschaft zu halten.

Die Einberufung der ersten deutschen Frauenkonferenz war ausgegangen von dem im Frühjahr 1865 zu Leipzig durch Louise Otto-Peters, Ottilie von Steyber und Auguste Schmidt gegründeten Frauenbildungsverein, dem Muster weiterer Organisationen zur Hebung der Bildung des weiblichen Geschlechts. Als Ziel dieser Bildungsvereine war proklamiert: »Erweiterung des weiblichen Gesichtskreises, Erhebung und Anregung für stille Arbeitsstunden, Erweckung und Stärkung zu freudiger Berufstätigkeit usw.« Ebenda, S. 80. Ganz zugeschnitten auf die »stillen Arbeitsstunden« und die »freudige Berufstätigkeit« der Arbeiterinnen im lärmerfüllten Fabriksaal oder in dem dumpfigen einen Raum, der Wohn-, Eß-, Schlaf- und Arbeitsstube war, Geburts- und Sterbezimmer! Außer belehrenden Vorträgen über Themen aus der Geschichte, den Naturwissenschaften und der Literatur sollte die Bildung der Mitglieder der Frauenbildungsvereine gefördert werden durch »Deklamation ... Pianoforte- und Gesangsvorträge, sämtlich von Frauen und Mädchen gehalten«; Ebenda, S. 80/81. ausschließlich Frauen und Mädchen hatten zu den Abendunterhaltungen Zutritt. In der Sonntagsschule für erwachsene Mädchen, die in Leipzig mit dem Frauenbildungsverein verbunden war, empfingen die Schülerinnen »Unterricht in den Elementarwissenschaften... von Damen ... « Ebenda, S. 81. Die Führerinnen der Bewegung für die soziale Gleichstellung von Mann und Frau hielten also streng auf abgesonderte Bildung und Unterhaltung der beiden Geschlechter.

Für Louise Otto-Peters war dabei vielleicht in erster Linie der Gesichtspunkt maßgebend, daß die Frauen lernen müßten, ihre Fähigkeiten selbständig, ohne Unterstützung durch die Männer zu entwickeln. Immerhin hatte eine solche feministisch überspannte Einstellung für alte Tanten männlichen wie weiblichen Geschlechts die sympathische Folge, daß jene Schöpfungen zur Hebung der Bildung des weiblichen Geschlechts nicht bloß dem Wesen, dem Geiste nach Pflanzstätten gutbürgerlicher Gesinnung blieben, nein, daß sie auch vor jedem hohen Gerichtshof für philisterhafte Ehrbarkeit und Sittenstrenge bestehen konnten. Aber selbst eine Louise Otto-Peters schrieb in ihrer Broschüre »Das Recht der Frauen auf Erwerb«: »Schneidern und Frisieren für Damen ist nun vollends ein Gewerbe, das sich nicht für Männer ziemt, schon aus Schicklichkeitsrücksichten«, und: »Mögen doch Männer die Männerkörper studieren, aber die Frauen überlasse man den Frauen.« Ebenda, S. 101 und 98. Um so stärker muß es befremden, daß die Damen in Leipzig nicht flammenden Einspruch erhoben gegen die die Sittlichkeit gefährdenden Zustände – von Gesundheit und Leben schon nicht zu reden – , wie sie die »Ehre« der Arbeit für ihre »Arbeitsschwestern« in den Betrieben der kapitalistischen Ausbeutung mit sich brachte. So unterstanden beispielsweise die Dampfschleifereien Solingens als angebliche Handwerksbetriebe nicht dem Fabrikgesetz und konnten mithin die nötigen Schutzvorrichtungen an den Maschinen ersparen. In der Folge mußten die Mädchen ihre flatternden Gewänder ablegen und in Knabentracht arbeiten, was in der damaligen Zeit »den greulichsten Unfug veranlaßte«. Davon wußten freilich die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen nichts oder wollten sie nichts wissen, hätte es doch das idyllische Bild getrübt, das sie sich von der Fabrikarbeit der Frau zu machen liebten. So sagt Louise Otto-Peters in der eben angeführten Broschüre: »Wie sich aber der meisten Handwerke die Fabrikindustrie bemächtigt hat, so dürfen auch die Frauen, auch die gebildeteren, nichts Anstößiges mehr darin erblicken, für Fabriken nicht nur zu Hause, sondern, wo es erforderlich ist, auch in den Fabriken, selbst in geschlossenen Etablissements, eine bestimmte Zahl Tagesstunden zu arbeiten. Nicht nur im industriellen Amerika tun dies die Frauen – Fabrikarbeiterinnen, die man ›Ladies‹ nennt – , die meist zu Wagen in die entfernte Fabrik geholt werden, wo man ihnen mit all der Achtung begegnet, die das weibliche Geschlecht überhaupt dort genießt, sondern auch in der benachbarten deutschen Schweiz verbindet man mit dem Begriffe ›Fabrikarbeiterin‹ nicht den einer armen und unwissenden Proletarierin, sondern man ehrt in ihr selbständige Jungfrauen, die Töchter guter Familien...« Ebenda, S. 102. In Deutschland verzichteten die »Töchter guter Familien« fürs erste darauf, im »Wagen in die entfernte Fabrik geholt« zu werden, um dort in einer Atmosphäre ritterlicher Achtung für das weibliche Geschlecht eine »bestimmte« Zahl Tagesstunden zu arbeiten. Um so besorgter mußte man daher sein wegen der Gefahren, denen die »selbständige Jungfrau« entgegenging, wenn sie eine höhere Bildung erwerben wollte. »Es können außerdem auch an höheren Lehranstalten sehr gut Sektionen für Mädchen errichtet werden, denn uns selbst kann allerdings nichts ferner liegen als etwa der Wunsch: es möchten sich einzelne Mädchen unter eine rohe Studentenschaft mischen«, Ebenda, S. 96. empfahl deshalb Louise Otto-Peters. Man muß es den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen Deutschlands zugute halten, daß sie in ihren Kreisen eher Gelegenheit hatten, die Sitten der Studenten kennenzulernen als die Arbeitsbedingungen in den Fabriken.

Besondere Bedeutung erlangte die frauenrechtlerische Tagung zu Leipzig durch die Konstituierung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins. Dieser sollte die Frauenbewegung vor Zersplitterung bewahren, ihr einheitliche Richtung und Führung geben. Sein Organ wurde die Zeitschrift »Neue Bahnen«, von Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt redigiert. Der Verein erweiterte sich mit der Zeit zum Bund Deutscher Frauenvereine. In ihm waren zunächst die Frauenrechtsorganisationen »gemäßigter« Tendenz zusammengefaßt, die ihr Wirken in der Hauptsache auf das Eintreten für höhere Berufsbildung und Berufstätigkeit der Frauen beschränkten und nur leise vom Frauenwahlrecht lispelten. Erst verhältnismäßig spät radikalisierte sich der Bund, als ihm aufblühende »linke« Frauenstimmrechtsorganisationen vordemonstrierten, daß auch in Deutschland ein rascheres und kräftigeres Ausschreiten der bürgerlichen Frauenrechtlerei nötig und möglich sei. Daß die bürgerliche Frauenbewegung in der Mitte der sechziger Jahre und in der folgenden Zeit so weit hinter die Losungen zurückwich, die schon im vormärzlichen Deutschland aufgetaucht waren und die Louise Otto 1848 verfochten hatte, gereichte ihr in liberalen Augen nur zum Lobe. Joseph Heinrichs schrieb in dem Vorwort zu dem »Recht der Frauen auf Erwerb« von Louise Otto-Peters 1866: Die Frauenbewegung der Gegenwart »hat mit den verschwommenen Emanzipations-Idealen der vierziger Jahre nichts zu schaffen... Die einzige Emanzipation, die wir für unsere Frauen anstreben, ist die Emanzipation ihrer Arbeit.« Ebenda, S. V.

Neben anderem läßt man so ganz sacht mit dem »verschwommenen Emanzipationsstreben« auch die politische Befreiung in der Versenkung verschwinden. Dank solch großer Bescheidenheit durfte die bürgerliche Frauenbewegung sich aber auch der Bundesgenossenschaft reaktionärer Kreise erfreuen. Zu dem Allgemeinen Deutschen Frauenverein trat in freundschaftliche Beziehung und verband sich mit ihm zu gemeinsamen Aktionen der Lette-Verein, der 1866 in Berlin aus dem »Zentralverein in Preußen für das Wohl der arbeitenden Klassen« hervorgegangen war. Sein Gründer und Leiter, W. A. Lette, ein tätiger Förderer weiblicher Erwerbsarbeit, veröffentlichte seine »Denkschrift über die Eröffnung neuer und die Verbesserung bisheriger Erwerbsquellen für das weibliche Geschlecht«; sie hatte »hauptsächlich die unverheirateten Frauenzimmer derjenigen mittleren wie auch der höheren Klassen im Auge, welche sich vermöge ihrer gewerblichen Beschäftigungen über den untersten Arbeiterstand erhoben«. W. A. Lette, »Denkschrift über die Eröffnung neuer und die Verbesserung bisheriger Erwerbsquellen für das weibliche Geschlecht«; »Der Arbeiterfreund«, Berlin 1865, S. 353. Lette steckte das Feld gesellschaftlicher Betätigung der Frau in der göttlichen und preußischen Weltordnung für die vergangenen, jetzigen und alle kommenden Zeiten folgendermaßen ab:

»Was wir nicht wollen und niemals, auch nicht in noch so fernen Jahrhunderten wünschen und bezwecken, ist die politische Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen. Wenn ihnen sogar der berühmte englische Nationalökonom John Stuart Mill das aktive und passive Wahlrecht, die Vertretung und Teilnahme an politischen Versammlungen zu vindizieren gewillt ist, so befindet er sich dabei im Widerspruch wie mit den tausendjährigen Einrichtungen aller Staaten und Völker, so auch mit der Natur und Bestimmung des Weibes und mit den ewigen Gesetzen der göttlichen Weltordnung. Der alte Satz der christlichen Kirche: ›Mulier taceat in ecclesia‹ (Das Weib schweige in der Kirchengemeinde) gilt für alle Zeit, nicht bloß für die kirchliche, sondern auch für die politische Gemeinde« Ebenda, S. 358.

Wie schwächlich und ängstlich auch die deutsche Frauenrechtlerei auf der Leipziger Tagung sich zeigte, in ihr kam dennoch zum Ausdruck, daß mit der Organisierung begehrender, fordernder Frauen etwas Neues, Vorwärtstreibendes in die Geschichte getreten war. Der junge Drechsler August Bebel, der im Vorstand des Leipziger Arbeiterbildungsvereins saß und als Gast an dem ersten Frauenkongreß in Deutschland teilnahm, empfand das so stark, daß er als Greis in seinen Lebenserinnerungen davon spricht. Bebel berichtet auch, daß der Frauenbildungsverein Leipzig an den Arbeiterbildungsverein mit dem Ersuchen herantrat, an Sonntagen sein Lokal einer Sonntagsschule für Mädchen zur Verfügung zu stellen. Der Arbeiterbildungsverein sagte das selbstverständlich zu.

Die allmählich erstarkende bürgerliche Frauenbewegung zeigte in den nächsten Jahren vor der Öffentlichkeit einige Male ihr Interesse für die Arbeiterinnen. Der Allgemeine Deutsche Frauenverein richtete eine Zuschrift an den 4. Vereinstag der Deutschen Arbeitervereine zu Gera im Oktober 1867. Diese Zuschrift wandte sich gegen das Verbot der Frauenarbeit in den Fabriken und forderte eine Verbesserung der jämmerlichen Lage der Arbeiterinnen. Sie fand beim Vereinstag günstige Aufnahme. Im gleichen Jahre bat der Frauenverein den Kongreß der Volkswirtschaftlichen Vereine in Hamburg, außer den Interessen der Arbeiter auch die der Arbeiterinnen zu beachten. 1869 erfolgte in Berlin unter dem Vorsitz von Louise Otto-Peters die Gründung des ersten Deutschen Arbeiterinnenvereins. Den Anstoß dazu hatte wahrscheinlich das himmelschreiende Elend der Berliner Konfektionsarbeiterinnen gegeben, das in einer Gerichtsverhandlung enthüllt worden war. Der Verein wollte die Lage der Arbeiterinnen durch belehrende und unterhaltende Vorträge und durch soziale Hilfe heben.

Sein Entstehen und seine Ziele lassen den inneren Zusammenhang der bürgerlichen Frauenbewegung mit der Galvanisierung des Liberalismus, dem Auftreten der bürgerlichen Deutschen Fortschrittspartei erkennen und dem damit verbundenen Bestreben, das mit wachsendem Klassenbewußtsein sich rührende Proletariat im Pferch der bürgerlichen Demokratie festzuhalten. Nicht lange bevor der Deutsche Arbeiterinnenverein in Berlin entstand, hatten Franz Duncker und Max Hirsch die Gewerkvereine ins Leben gerufen, Arbeiterorganisationen nach dem Muster jener Trade-Unions in Großbritannien, die engherzig zünftlerisch und politisch indifferent waren und wie sie von dem Wahngebilde einer Harmonie der Interessen von Ausbeutern und Ausgebeuteten beherrscht. Der Berliner Arbeiterinnenverein bestand bis 1871, ohne Nennenswertes für die Lage und den Zusammenschluß der Arbeiterinnen zu leisten, die er nicht zu organisieren vermochte. Die Mehrzahl seiner Mitglieder waren Kleinbürgerinnen. 1868 begannen die Sozialdemokraten – sowohl die Lassalleaner wie jene Richtung der Arbeiterbewegung, die sich ein Jahr später in Eisenach als Sozialdemokratische Arbeiterpartei konstituierte – mit der gewerkschaftlichen Organisation des Proletariats. Damit erstand den Arbeiterinnen eine klassenbewußte und darum kraftvollere Vertretung, als es die bürgerliche Frauenrechtlerei je war und sein konnte. Das Mitgefühl für »die armen Schwestern« in allen Ehren, aber es wohnte in den luftigen Wolken der demokratischen Ideologie und Phraseologie und zerstob wie diese Wolken, sobald die rauhen Stürme der gegensätzlichen Klasseninteressen von Bourgeoisie und Proletariat bliesen.

Es ist eine Legende, daß die klassenbewußte proletarische Frauenbewegung organisatorisch aus der bürgerlichen Frauenbewegung hervorgewachsen sei. Ebensowenig sind die Anfänge der einen und anderen ideologisch miteinander verbunden gewesen. Schon als die deutsche Frauenrechtlerei in der »Adresse eines Mädchens« ihren ersten Schrei ausstieß, als sie im Programm der ersten »Frauen-Zeitung« zu sprechen begann, offenbarte sie ihr unverfälscht bürgerliches Wesen, wenn dieses auch demokratische, ja sozialistisch schimmernde Schleier trug. Das ehrliche Empfinden für die Leiden der Arbeiterinnen, Arbeiterfrauen, des gesamten Proletariats paarte sich nicht mit der klaren Erkenntnis der letzten ausschlaggebenden Ursache der Leiden, die die Werktätigen peinigten. Louise Otto und ihre Gesinnungsgenossinnen entsetzten sich über die Konkurrenz um Lohn und Brot und ihre Folgen, sie begriffen jedoch nicht, daß diese Konkurrenz Voraussetzung und Folge der kapitalistischen Ausbeutungswirtschaft bildet und daß ihre letzte Wurzel das Privateigentum an den Produktionsmitteln ist. Sie erblickten nicht hinter den beklagten widerspruchsvollen Vorgängen in der Welt der Arbeit die Gestalt des profitheischenden Kapitalisten. Der die bürgerliche Gesellschaft gestaltende und zerklüftende unversöhnliche Klassengegensatz von ausbeutender Bourgeoisie und ausgebeutetem Proletariat war ihnen ein fremder, unverstandener, häßlicher Begriff. So waren sie wohl bereit, den Arbeiterinnen zu »helfen«, aber sie verstanden nicht, daß es für diese nur eine wirksame Hilfe gab: ihre Organisierung gemeinsam mit den Klassengenossen zum Kampf gegen den Kapitalismus und seinen Staat, seine soziale Ordnung.

Das Beste, was die bürgerliche Frauenbewegung an Vorarbeit für die proletarische Frauenbewegung geleistet hat, ist die Betonung der Bedeutung, die der Berufsarbeit für die Gleichberechtigung der Frau mit dem Manne zukommt, ist die damit begründete Forderung politischer Rechte, ist der Kampf gegen altersgraue Vorurteile von der Minderwertigkeit des Weibes. Jedoch auch in dieser Hinsicht wurde das Verdienst durch die Schranken der bürgerlichen Einstellung eingeengt. Die Frauenrechtlerinnen waren blind für den Tatbestand, daß in der Gesellschaft der kapitalistischen Privatwirtschaft und der Klassenherrschaft der Bourgeoisie die Berufsarbeit und das Wahlrecht zwar grundlegend, entscheidend für die Emanzipation der Frauen der Besitzenden sind, jedoch bei aller prinzipiellen Bedeutung unzulänglich, um die Freiheit und Gleichberechtigung der Proletarierinnen sicherzustellen. Die bürgerlichen Vorkämpferinnen der Frauenemanzipation gingen auch nicht über die Grenzen ihrer Gesellschaft hinaus, weder betreffs der Voraussetzungen noch der Auswirkungen der Wandlung, daß die Frau aus der Familie losgelöst und in die gesellschaftliche Produktion einbezogen wurde. Sie fürchteten die volle Tragweite dieser Umwälzung. Unbestritten, daß die bürgerliche Frauenbewegung in der Frühzeit ihrer Entwicklung den Boden gelockert hat, auf dem auch die proletarische Frauenbewegung säte. Unbestritten ebenso, daß sie manche schlummernden Kräfte – zumal im Kleinbürgertum – geweckt und ermutigt hat, die später in der Sozialdemokratie erfolgreich wirkten. Allein trotzdem: Die proletarische Frauenbewegung steht ihr weder organisatorisch noch ideologisch in der Rolle des Kindes gegenüber, das sich der Mutter undankbar entfremdet hat. Sie ist erwachsen als Teil der allgemeinen klassenbewußten Arbeiterbewegung Deutschlands, gemäß der geschichtlichen Wahrheit, daß die Befreiung der Arbeiterklasse und all ihrer Teile das Werk der Arbeiterklasse und all ihrer Teile selbst sein muß. Die bürgerliche Frauenbewegung hat hingegen, zumal in ihrer Frühzeit, aber auch später noch, wertvolle Förderung durch das Proletariat erhalten. Louise Otto-Peters hat das wiederholt rühmend anerkannt. So sagte sie zum Beispiel in ihrer Eröffnungsrede zur Leipziger Frauenkonferenz am 15. Oktober 1865: »Dank besonders auch den Mitgliedern des Arbeiterbildungsvereins, die unserm Wirken schon so oft ihre Teilnahme bezeigten. Wie die Arbeiter überhaupt die Stütze der Nationen sind, so erfüllt es uns mit gerechtem Stolze, gemeinsam mit ihnen zu wirken.« Louise Otto, »Das Recht der Frauen auf Erwerb«, S. 83


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