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Die Forderung der Frauenemanzipation in der deutschen Revolution 1848/1849

Es muß auffallen, daß in dem revolutionären Sturm und Drang von 1848/1849 in Deutschland nur wenige einzelne Frauen, noch weniger fordernde Frauenmassen handelnd hervorgetreten sind, geschweige denn Frauenorganisationen, die beherzt und kräftig in das politische und soziale Geschehen eingegriffen hätten. Welcher Gegensatz zu dem Verhalten der Frauen des Dritten Standes und ganz besonders der Kleinbürgerinnen und Proletarierinnen der Pariser Vorstädte während der Französischen Revolution. Es sei an einige besonders markante Episoden und Frauengestalten aus der Geschichte jener Zeit erinnert: an den Zug der Pariserinnen nach Versailles, um »den Bäcker und die Bäckerin«, das heißt den König und die Königin, samt der Nationalversammlung nach Paris zu führen, jenen denkwürdigen Zug, der angefeuert wurde durch die »Amazone der Freiheit«, Theroigne de Méricourt, die beim Sturm auf die Bastille in vorderster Reihe focht und auch am Aufstand des 10. August tätigsten Anteil nahm, der 1792 zum Sturz des Königtums führte; an das stürmische Begehren der Frauen, mit der Waffe das Land der Revolution zu verteidigen. Im Namen mehrerer hundert Bürgerinnen forderte Pauline Léon von der Volksvertretung Piken, Pistolen, Säbel und die Errichtung eines Übungslagers. In Paris und in vielen Departements formierten sich Amazonenkorps; 4000 junge Mädchen entfalteten zu Bordeaux am 14. Juli 1792 ihre Fahnen. Ganz zu schweigen von den einzelnen Frauen und Mädchen, die als Soldaten die Feldzüge der jungen Republik gegen die Koalition des reaktionären Europas mitfochten und die nicht selten in den Tagesbefehlen der revolutionären Armee für ihre Tapferkeit mit Auszeichnung erwähnt wurden. Es sei erinnert an den führenden Einfluß, den Madame Roland in der Partei der Girondisten, das heißt der Großbourgeoisie, ausübte, während die Schauspielerin Rose Lacombe, die für ihre Tapferkeit bei der Einnahme der Tuilerien mit der Bürgerkrone ausgezeichnet wurde, gestützt auf die »Gesellschaft der revolutionären Republikanerinnen«, eine treibende Kraft in der Manifestation war, die die Vernichtung dieser Partei einleitete; an die Petition der Pariserinnen an die Nationalversammlung 1789, in der sie politische Gleichberechtigung und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des weiblichen Geschlechts forderten; an die »Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin« durch Olympe de Gouges; an das leidenschaftliche Interesse, mit dem die Frauen den Verhandlungen der Verfassungsgebenden und der Gesetzgebenden Versammlung und den Kämpfen des Konvents folgten und sich an ihnen durch Zwischenrufe, Anregungen und Deputationen beteiligten; an ihr Auftreten in den politischen Klubs und in den Frauenvereinigungen. Es gab in ganz Frankreich keine große und keine kleine Stadt, die nicht ihren Frauenklub gehabt hätte, und mancherorts waren selbst Dorfbewohnerinnen Mitglieder politischer Frauenvereinigungen. Die Gesellschaft der »Freundinnen der Freiheit und Gleichheit« zu Lyon stand an der Spitze der Bewegung im Herbst 1792, die ihren Ursprung in einer Hungerrevolte hatte und die Stadt vorübergehend in die Gewalt der Frauen brachte. Diese setzten die Preise der lebensnotwendigen Waren fest und ließen das Preisverzeichnis öffentlich anschlagen. Die »Freundinnen der Freiheit und Gleichheit« zu Besançon faßten einen Beschluß, daß vom Konvent für die Frauen das Stimmrecht in den Versammlungen der Urwähler gefordert werden solle. Während aber in der Provinz die meisten Frauenklubs sich mehr in dem allgemeinen Kampf der Republikaner gegen die Feudalaristokratie betätigten, ergriffen in der Hauptstadt politisch organisierte Frauen in den Schlachten Partei, in denen innerhalb des bürgerlichen Lagers die Klassen auf Tod und Leben um den Inhalt der Revolution rangen. Die »Gesellschaft der revolutionären Republikanerinnen« zu Paris verband ihr Wirken und ihr Schicksal mit den extremsten Revolutionären, deren soziale Ziele weit über die der Politik Robespierres und selbst die Forderungen der Hebertisten hinausgingen. Vornehmlich um diese »Tollen« in der »Gesellschaft der revolutionären Republikanerinnen« zu treffen, die sich durch Deputationen und radikale Petitionen unbequem machte und die stets mit den revolutionären Sektionen demonstrierte und marschierte, schloß der Wohlfahrtsausschuß Ende 1793 alle Frauenklubs. Das erwachte politische Bewußtsein und die materielle Not trieben die Frauen aber immer wieder in den öffentlichen Kampf. Zahlreich nahmen sie teil an dem Aufstand im Mai 1795, in dem die hungernden Massen der Pariser Vorstädte zum letzten Mal versuchten, der seit dem Thermidor herrschenden und zunehmenden Reaktion Halt zu gebieten. Daraufhin erließ der Konvent eine Verordnung, die Frauen hätten in ihren Behausungen zu verbleiben.

Gewiß, auch in Deutschland wurden die Forderungen der Frauenemanzipation laut, die zuerst in Frankreich und England erklungen waren. Gleichzeitig mit der »Verteidigung der Frauenrechte« durch Mary Wollstonecraft hatte der Königsberger Bürgermeister und Polizeidirektor Theodor Gottlieb von Hippel unter dem Eindruck der gewaltigen Umwälzung in Frankreich in seiner Streitschrift »Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber und über die weibliche Bildung« die volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts verfochten. Seitdem hatten die Ideen französischer und englischer Vorkämpfer und Vorkämpferinnen für die Gleichberechtigung beider Geschlechter im vormärzlichen Deutschen Bund Anhängerinnen geworben. Allein, ihre Zahl war nicht bedeutend, und wie eine organisatorische Zusammenfassung fehlte ihnen erst recht der politische, der revolutionäre Kampfmut. Sie gehörten überwiegend zu den begüterten Gesellschaftsschichten, und ihr individualistisches Streben nach Freiheit und Gleichberechtigung erschöpfte sich zumeist in der schöngeistigen literarischen Predigt einer durchaus subjektivistischen »Emanzipation des Herzens«, deren deutlich wahrnehmbarer Unterton die Stimmung der Romantik war. Soweit die Frauen des honetten Bürgertums durch die politischen Zeitereignisse von 1848 und 1849 aufgewühlt wurden, blieben sie mit ihrem Fühlen und Denken in der Nebelatmosphäre schwarzrotgoldener Schwärmerei für die »Demokratie«. Das trifft auch für die wenigen Frauen dieses Bürgertums zu, die politisch aktiv, kämpfend aus der Menge emportauchten. Es seien davon nur die drei bekanntesten »Amazonen der deutschen Revolution« erwähnt: Amalie von Struwe, Mathilde Anneke und Emma Herwegh. Niemand wird die glühende, schwärmerische Liebe der drei und einiger anderer Gesinnungsgenossinnen für die Ideale des Märzen bezweifeln, die Stärke und Lauterkeit ihrer Hingabe an sie, den Mut ihrer Überzeugung. Jedoch überprüft man das Leben und Handeln dieser Frauen als Ganzes, so tritt sinnfällig in Erscheinung, daß die Liebe zu ihren Gatten die stärkste Triebkraft war, die sie zur politischen Betätigung und in revolutionäre Kämpfe führte. Davon abgesehen, war das deutsche Amazonentum von 1848/1849 mehr Kostüm als Tat. In der sozialdemokratischen Literatur von heute wird es anerkennend verzeichnet, daß die Revolutionärinnen von 1848 wohl kaum Gebrauch von den Dolchen und Pistolen gemacht haben, die sie im Gürtel trugen. Die Anerkennung wird zur unbeabsichtigten Kritik leerer, theatralischer Gesten, deren es zur Bekundung fester Kampfentschlossenheit nicht bedurft hätte. Amalie von Struwe hielt sich aufrecht, stolz, als sie von einer betrunkenen, tollgemachten Soldateska abtransportiert wurde. Emma Herwegh wird größere Kaltblütigkeit und Tapferkeit in gefährlichen Situationen als ihrem Mann nachgerühmt.

Jedoch alles in allem scheint es, daß das revolutionäre Auftreten der genannten Frauen mehr die Zielscheibe sittlicher Entrüstung und billiger Witzeleien des wohlanständigen deutschen Philistertums gewesen ist als ein Gegenstand ernster Beachtung oder gar von Befürchtungen der Gegenrevolutionäre. Im Gegensatz zu den Kämpferinnen der Französischen Revolution sind ihre deutschen Nachfolgerinnen bei wichtigen Episoden des Ringens für das neue, freiheitliche Deutschland nicht als selbständig Handelnde, ja Entscheidende hervorgetreten, haben sie sich nicht als Bewegerinnen und Führerinnen Recht und Freiheit heischender Frauenmassen, Volksmassen betätigt, die ein gemeinsamer politischer Zielwille im Sturmschritt vorwärtstrieb. Nebenbei: Sozialdemokratische Geschichtsklitterung versucht es, die Regierungskoalition, der Reformisten mit der Bourgeoisie zu rechtfertigen und insbesondere die Proletarierinnen für sie zu begeistern, indem sie in sentimentaler Seichtbeutelei die Schatten der Frauengestalten aus der achtundvierziger Revolution heraufbeschwört, denen als besonderes Verdienst angerechnet wird, daß sie zu den Besitzenden und Gebildeten gehörten und nur durch ihr Mitgefühl für die Leiden des Volkes, nicht aber durch Klassensolidarität mit diesem verbunden waren. Demgegenüber sei auf das vorbildliche Heldentum der Pariser Kommunekämpferinnen hingewiesen, das sich ebenso schlicht, einfach, gleichsam selbstverständlich äußerte, wie es unsterblich ist. Und noch ein anderes Beispiel: Die russischen Revolutionärinnen, die als Propagandistinnen »unter das Volk gingen«, als Terroristinnen Brust an Brust mit dem Zarismus rangen und in Sibirien oder am Galgen endeten, stammten zum großen Teil aus der Aristokratie und Bourgeoisie; die Geschichtsschreibung der Frauenrechtlerei hat ihnen keine Lorbeerkränze gewunden. Es versteht sich, daß in der Atmosphäre der deutschen Revolution freiheitlich gerichtete Frauenvereine aufkamen, jedoch ohne sozial klar fundierte politische Ziele, ohne grundsätzliche Frauenrechtsforderungen. Ihnen eignete überwiegend der Charakter von Hilfsorganen demokratischer Vereine der Männer, von Samariterorganisationen. Ihre Mitglieder betätigten sich beim Aufbringen von Geldern, von Proviant, sie leisteten Kundschafter- und Verbindungsdienste, übernahmen die Verwundeten- und Flüchtlingspflege und vieles andere mehr. Über den Anteil der Frauen des deutschen Bürgertums an dessen revolutionärem Waffengang gegen die feudale Gesellschaft kann nicht mehr gesagt werden, als was Louise Otto-Peters nach fast 20 Jahren darüber schrieb, als die zeitliche Entfernung manches nüchtern bewerten ließ und manches verklärte. Louise Otto-Peters war eine der wenigen Frauen in Deutschland, die mit voller Überzeugung den Kampf für die Gleichberechtigung ihres Geschlechts mit der revolutionären Bewegung von 1848/1849 verknüpfte, wenn sie auch einzig und allein mit ihrer Feder focht und ohne Dolche und Pistolen im Gürtel auftrat. Auf jene Tage zurückblickend, gab sie diese Charakteristik: »War auch der größte Teil der Frauen auf der Seite jener Fanatiker der Ruhe, welche den Sieg der Freiheitsbestrebungen fast viel mehr erschwerten als selbst die erbittertsten Gegner derselben, und rächte es sich dadurch furchtbar, daß man die Frauen und selbst seitens der dem Fortschritt huldigenden Männer von aller Teilnahme an den politischen Angelegenheiten des Tages ausgeschlossen und sie in Indifferentismus und in Unwissenheit erhalten hatte – so fanden sich doch unzählige begeisterte Frauen, welche der Sache der Demokratie dienten und zugleich für die eigenen, d. h. die weiblichen politischen Rechte das Wort und die Feder ergriffen. Die Sache der Frauen und ihre Stellung war eine Parteiangelegenheit geworden, und es gab kein vereintes weibliches Wirken, das nicht im Dienste einer Partei geschehen wäre. Da und dort entstanden demokratische Frauenvereine, die namentlich zur Zeit der niedergeworfenen Erhebung noch voll schöner Hingebung Gutes und Großes unter eigenen Gefahren wirkten. Aber eben darum wurden diese Frauenvereine nur zu bald gewaltsam aufgelöst, und damit waren, angesichts der immer mehr hereinbrechenden und immer mehr die Gemüter niederdrückenden Reaktion, auch alle die Bestrebungen und Interessen wieder verschwunden, an die auch das weibliche Geschlecht sich mit erwachendem Bewußtsein freudig hingegeben hatte. Erging es doch unter der Männerwelt nicht besser – wie hätten die Frauen dem allgemeinen Schicksal, das auf allen lastete, sich entziehen sollen?« Louise Otto, »Das Recht der Frauen auf Erwerb«, Hamburg 1866, S. 77/78.

Und die Frauen des werktätigen Volkes? Peitschte nicht die Härte ihres Loses sie mit Klagen und Anklagen in den Kampf für eine neue, bessere Zeit, in den Kampf für volle Rechte, die nicht nur die ihres Geschlechts, sondern die ihrer Klasse waren? Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft war in dem Deutschland der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts unbestreitbar weiter fortgeschritten als in dem Frankreich der großen Revolution. Der sich rasch entfaltende Kapitalismus stampfte ohne Erbarmen die Handwerker und andere Kleingewerbetreibende unter seine eisernen Füße, verwandelte sie in seine Lohnsklaven in seinen Fabriken oder auch mittels des Verlagssystems und ähnlicher Betriebsformen im eigenen Heim. Er unterwarf anschwellende Scharen von Frauen, jungen Mädchen und Kindern zarten Alters seiner mörderischen Auspressung und steigerte mit alledem das Elend des Proletariats auf das höchste.

Das schwerste Kreuz lastete auf den Schultern der Frauen und Töchter der Besitzlosen und Wenigbesitzenden und beugte namentlich die Industriearbeiterinnen nieder. Durch ihre Lage in der Familie an Fügsamkeit und Sichduckenmüssen gewöhnt, sozial widerstandsschwächer, wehrloser und gefesselter als die Arbeiter, frondeten sie für Hungerlöhne endlos lange Arbeitszeiten bei Tag und Nacht – wie es dem Profitbegehren und der Willkür der Unternehmer gefiel – unter Bedingungen, die auch den bescheidensten hygienischen Anforderungen hohnsprachen. Ihre Behandlung war schmachvoll. Die Ketten der Vergangenheit zogen sie zu Boden, und alle Skorpione der neuen Ära der Kapitalsgewalt züchtigten sie. Sicherlich bewegte Tausende dieser Opfer der bürgerlichen Ordnung in ihrem Herzen die Hoffnung auf ein anbrechendes Reich der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Manche von ihnen leisteten den Aufständischen wertvolle Hilfsdienste, bis zum Kugelgießen und dem Bau von Barrikaden. Allein von ihrem geschlossenen Auftreten als organisierte Fordernde in Versammlungen und Konferenzen, gemeinsam mit den wider Ausbeutung und Knechtschaft sich erhebenden Brüdern, von ihrem gemeinschaftlichen Aufmarsch mit diesen vor Gemeinde- und Staatsbehörden erzählen keine mir bekannten Dokumente. Die Arbeiterinnen schwiegen von dem, was sie als ausgebeutete Proletarierinnen, als sozial Unmündige fordern und erkämpfen mußten. Die Ideologie dessen, »was der Frau ziemt«, hatte offenbar in Deutschland eine besonders stark bindende Kraft, die erst zusammenbrach, als der Kapitalismus unerbittlich weiter und gründlicher »mit dem Hammer philosophierte«.

Wozu Tausende, Hunderttausende sich nicht erkühnten, das wagte eine junge Schriftstellerin, Louise Otto, deren Rückblick auf die Revolutionsjahre wir oben wiedergaben. Sie tat ihren Mund auf für die Stummen und verlieh ihrem namenlosen Jammer eine Stimme. In der »Leipziger Arbeiter-Zeitung« vom 20. Mai 1848 veröffentlichte sie die »Adresse eines Mädchens« an den sächsischen Minister des Innern, an die durch ihn berufene Arbeiterkommission und an alle Arbeiter. Dieses denkwürdige Schriftstück enthält folgende bemerkenswerte Sätze:

»... ich schreibe diese Adresse nicht, trotzdem daß ich ein schwaches Weib bin – ich schreibe sie, weil ich es bin. Ja, ich erkenne es als meine heiligste Pflicht, der Sache derer, welche nicht den Mut haben, dieselbe zu vertreten, vor Ihnen meine Stimme zu leihen ... denn die Geschichte aller Zeiten hat es gelehrt und die heutige ganz besonders, daß diejenigen, welche selbst an ihre Rechte zu denken vergaßen, auch vergessen wurden. Darum will ich Sie an meine armen Schwestern, an die armen Arbeiterinnen mahnen! Meine Herren, wenn Sie sich mit der großen Aufgabe unserer Zeit: mit der Organisation der Arbeit beschäftigen, so wollen Sie nicht vergessen, daß es nicht genug ist, wenn Sie die Arbeit für die Männer organisieren, sondern daß Sie dieselbe auch für die Frauen organisieren müssen ... weil die Frauen nur zu wenig Arten von Arbeiten zugelassen sind, die Konkurrenz in denselben die Löhne so heruntergedrückt hat, daß, wenn man das Ganze im Auge behält, das Los der Arbeiterinnen noch ein viel elenderes ist als das der Arbeiter ...

Nun kann man zwar sagen: Wenn die Männer künftig besser als jetzt bezahlt werden, so können sie auch besser für ihre Frauen sorgen und diese sich der Pflege ihrer Kinder widmen, statt für andere zu arbeiten. Einmal fürchte ich, wird das Los der arbeitenden Klassen nicht gleich in diesem Maße verbessert werden können, und dann bleibt immer noch die große Schar der Witwen und Waisen, auch der erwachsenen Mädchen überhaupt, selbst wenn wir die Gattinnen und Mütter ausnehmen. Ferner heißt dies aber auch, die eine Hälfte der Menschen für Unmündige und Kinder erklären und von der anderen ganz und gar abhängig machen. Es heißt dies, um es geradeheraus zu sagen: die Sittenlosigkeit, das Verbrechen begünstigen ... Auf alle Fälle wird die Zahl der unglücklichen, unmoralischen, leichtsinnig geschlossenen Ehen, der unglücklichen Kinder und der unglücklichsten Proletarierfamilien auf eine bedenkliche Weise gerade dadurch vermehrt, daß das Los der alleinstehenden Arbeiterinnen ein so trauriges ist ...

Vergessen Sie bei der Organisation der Arbeit die Frauen nicht! ... Vergessen Sie auch die Fabrikarbeiterinnen, Tagelöhnerinnen, Strickerinnen, Näherinnen usw. nicht! – Fragen Sie auch nach ihrem Verdienst, nach dem Druck, unter dem sie schmachten ...

Und auch für Sie, meine Herren, auch für Sie, die ganze große Schar der Arbeiter, habe ich diese Adresse geschrieben ... Sind das nicht Ihre Frauen, Schwestern, Mütter und Töchter, deren Interessen es zu wahren gilt, so gut wie Ihre eigenen? – Statt dessen hat es in Berlin geschehen Können, daß die Fabrikarbeiter, die eine Verbesserung ihres Loses begehrten, darauf drangen, daß aus den Fabriken alle Frauen entlassen würden! – Nein, geben Sie nicht zu, daß fortan noch das Elend Ihre Töchter zwingt, noch ihr einziges Besitztum, ihre Ehre, da man ihre Arbeitskraft verschmäht, an den lüsternen Reichen zu verkaufen! ... Denken Sie nicht nur daran, wie Sie sich selbst, sondern auch wie Sie Ihren Frauen, Töchtern Brot verschaffen können!«

Das Blatt, in dem die »Adresse« erschien, durfte sich im wahrsten Sinne des Wortes eine Arbeiterzeitung nennen, denn es war eine Schöpfung von Proletariern. Leipziger Setzer hatten 1847 eine eigene Zeitschrift »Typographia« gegründet. Louise Otto war bald nach Gründung von einer Abordnung der Setzer zur Mitarbeit an der »Typographia« aufgefordert worden. Sie sagte zu und schrieb für die Zeitschrift noch mehr, als diese sich 1848 in die erste »Leipziger Arbeiter-Zeitung« verwandelte. Als Louise Otto 1848 mit der »Adresse eines Mädchens« hervortrat, hatte sie bereits mehrere Jahre in der demokratischen Presse für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts mit der Feder gefochten. 1844 war in Robert Blums »Sächsischen Vaterlands-Blättern« die Frage aufgeworfen worden: »Haben die Frauen ein Recht zur Teilnahme an den Interessen des Staates?« Zur Beantwortung dieser Frage schrieb Louise Otto ihren ersten Artikel, dessen Kern der Satz war: »Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht allein ein Recht, sie ist eine Pflicht der Frauen.« Ebenda, S. 76. Der Artikel erschien mit der öffentlichen Aufforderung, »mehr in diesem Sinne zu schreiben«. So wurde Louise Otto Mitarbeiterin an demokratischen Blättern, Zeitschriften und anderen Veröffentlichungen. »Überall vertrat ich die Rechte meines Geschlechts«, sagte sie von ihrer schriftstellerischen Tätigkeit. Ihre Veröffentlichungen erwarben ihr die Sympathien und das Vertrauen weiter Arbeiterkreise.

Louise Otto gründete und leitete das erste deutsche Frauenblatt, die »Frauen-Zeitung«, mit dem Motto: »Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen!« Es erschien wöchentlich; die erste Nummer kam am 21. April 1849 heraus. Die »Frauen-Zeitung« war aus dem gleichen Geiste geboren und wurde von der nämlichen arbeiterfreundlichen, mehr gefühlsmäßigen als sozial erkenntnisklaren Auffassung beherrscht wie die »Adresse eines Mädchens«, nur daß in ihr die Forderung der politischen Gleichberechtigung der Frau unzweideutiger, nachdrücklicher vertreten wurde. Das Programm der »Frauen-Zeitung« erklärte unter anderem: »Mitten in den großen Umwälzungen, in denen wir uns alle befinden, werden sich die Frauen vergessen sehen, wenn sie selbst an sich zu denken vergessen!

Wohlauf denn, meine Schwestern, vereinigt Euch mit mir ...

Wir wollen unser Teil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat.

Wir wollen unser Teil verdienen: Wir wollen unsere Kräfte aufbieten, das Werk der Welt-Erlösung zu fördern, zunächst dadurch, daß wir den großen Gedanken der Zukunft: Freiheit und Humanität (was im Grunde zwei gleichbedeutende Worte sind) auszubreiten suchen ... Wir wollen unser Teil aber auch dadurch verdienen, daß wir nicht vereinzelt streben, nur jede für sich, sondern vielmehr jede für alle und daß wir vor allem derer zumeist uns annehmen, welche in Armut, Elend und Unwissenheit vergessen und vernachlässigt schmachten.«

Das Programm enthält die Bitte an »diejenigen meiner Schwestern, die nicht Schriftstellerinnen sind, um Mitteilungen, zunächst die Bedrückten, die armen Arbeiterinnen, auch wenn sie sich nicht geschickt zum stilisierten Schreiben fühlen ...« Es ist wichtig, »daß gerade ihre Angelegenheiten vor die Öffentlichkeit kommen, so kann ihnen am ersten geholfen werden«. Anders gesagt, Louise Otto warb um Korrespondentinnen aus den Reihen der Arbeiterinnen, der werktätigen Frauen. Ihre »Frauen-Zeitung« erschien bis 1852, als auch sie der Reaktion zum Opfer fiel. Ihre Wirkung scheint nicht sehr groß gewesen zu sein und namentlich nicht die Arbeiterinnen erfaßt zu haben.

Louise Ottos Hervortreten mit der Forderung voller sozialer Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts war zweifellos eine mutige Tat und bleibt ein denkwürdiges Ereignis. Ihr Ruf nach Recht und Hilfe für die »armen Schwestern«, die Arbeiterinnen, darf ebensowenig vergessen werden. Um jedoch Louise Ottos Verdienst geschichtlich richtig zu werten, muß man den Blick über den Rhein hinüber nach Frankreich wenden. Dort begann unter der Julimonarchie die moderne kapitalistische Produktion sich in rascherem Tempo zu entfalten, die sozialen Beziehungen differenzierten sich, und die Lebensformen der Bourgeoisie erfuhren eine Wandlung. In der Folge entfesselte die Frage der Frauenemanzipation im öffentlichen Leben eine breite Strömung, die bereits von einer Tiefe war, daß die Klassengegensätze der bürgerlichen Gesellschaft in ihr Ausdruck fanden. Die Stärke dieser Bewegung erhellt daraus, daß sie schon die Gegenspielerinnen der Frauenrechtlerinnen auf den Plan rief. Die christlichen Frauen verwarfen in ihrer Frauenzeitung jegliche politische und soziale Entsklavung der Frau. Sie forderten nur eine Reform der Erziehung des weiblichen Geschlechts, und dies lediglich zu dem Zweck, die Frau für ihren einzigen Beruf als Gattin und Mutter innerhalb der patriarchalischen Familie besser zu rüsten. Betont bürgerlich und beschränkt feministisch waren die Ziele der Frauenrechtlerinnen, die sich unter der tätigen Führung von Madame de Mauchamps um eine politische Frauenzeitschrift scharten. Sie beschworen Louis-Philippe, König der Franzosen, sich auch zum »König der Französinnen« zu erklären, indem er die politischen Vorrechte, die der große Besitz genoß, auch den besitzenden Frauen zukommen lasse. Des weiteren verlangten sie die Öffnung der freien Berufe, wie des der Ärzte, und der Beamtenlaufbahn für die Frauen, was wiederum nur denjenigen unter ihnen zugute kommen konnte, die die teuren Studien zu bestreiten vermochten. Beschränkten sich die Bemühungen dieser Frauenrechtlerinnen darauf, innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft den Kreis der Bevorrechteten durch Frauen der besitzenden Klassen zu erweitern, so zielten die Bestrebungen des anderen Flügels der Frauenbewegung über den Rahmen der bestehenden Ordnung hinaus. Hier setzte man sich für die völlige Befreiung des gesamten weiblichen Geschlechts ein, und Frauen und Männer verkündeten vereint diese Forderung als untrennbaren Teil der radikalen Neuordnung der Gesellschaft. So bildeten in Frankreich in den dreißiger und vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts Forderungen und Bestrebungen, wie sie Louise Otto in der deutschen Revolution vertrat – nur viel weitergehend – , einen wesentlichen Bestandteil der Lehren sozialistischer Sekten und Schulen und hatten auch in dem politischen und schöngeistigen Schrifttum Eingang gefunden.

Die großen Utopisten und ihre Schüler schlossen in die planvolle, harmonische Organisation der Menschheit, die sie als Rettung aus den qualvollen Widersprüchen und Gegensätzen der bürgerlichen Gesellschaft erträumten, wie die Befreiung der Arbeiter so auch die Emanzipation der Frau als selbstverständlich ein. Friedrich Engels verwies darauf in seiner Polemik gegen Dühring, der sich einbildete, »man könne die modern-bürgerliche Familie von ihrer ganzen ökonomischen Grundlage losreißen, ohne dadurch ihre ganze Form zu verändern«. Friedrich Engels, »Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft (Anti-Dühring)«, Dietz Verlag, Berlin 1957, S. 396. Engels schrieb: »Die Utopisten stehn hier weit über Herrn Dühring. Ihnen war mit der freien Vergesellschaftung der Menschen und der Verwandlung der häuslichen Privatarbeit in eine öffentliche Industrie auch die Vergesellschaftung der Jugenderziehung und damit ein wirklich freies gegenseitiges Verhältnis der Familienmitglieder unmittelbar gegeben.« Ebenda, S. 396/397. Aus einer saint-simonistischen Messe im Jahre 1831 stammt folgender Glaubenssatz: »Die Frau und der Arbeiter bedürfen beide der Befreiung. Beide, gebeugt unter der Last der Sklaverei, müssen uns die Hand reichen und, der eine und die andere, eine neue Sprache uns offenbaren.« In der schönen Literatur fanden solche Ideen Widerhall, so unter anderem namentlich in den Romanen George Sands. Salonfähig geworden, drangen sie auch hinüber in die »Kinderstube Deutschland«. Wichtiger als ihr Schicksal im Bürgertum ist für uns hier die Tatsache, daß bereits im Anfang der vierziger Jahre in Frankreich der Versuch unternommen wurde, die Losung der Emanzipation des Arbeiters und der Frau unter die Massen der Proletarier und Proletarierinnen zu tragen, um sie durch die Massen selbst zu verwirklichen.

Eine Frau war es, die sich der Notwendigkeit dieses Schrittes bewußt geworden und die tapfer und umsichtig an die Durchführung ihres kühnen Planes ging. Flora Tristan fußte auf Saint-Simon, Fourier und Owen, aber doch so selbständig, daß sie den Gewinn aus deren Lehren organisch mit dem Erlebnis zu verbinden verstand, das ihr die Berührung mit der gewaltigen Klassenbewegung des Proletariats in England gab, mit dem Chartismus. Sie erfaßte die Arbeiter als eine besondere Klasse und erkannte, daß deren Rettung aus Elend und Unterdrückung nicht von der Ausführung dieses oder jenes sozialreformatorischen Rezepts abhängig gemacht werden könne, dessen Kosten vorzuschießen der Laune eines philanthropischen Kapitalisten überlassen blieb. Die Arbeiter als selbständige Klasse müßten vielmehr durch die eigene organisierte Kraft aus der Nacht und Not der Entbehrung und Unwissenheit emporsteigen. Über die Unterschiede von Vaterland, Sprache, Sitte, Rasse und Religion hinweg durch das gleiche Elend verbunden, müßten sie sich zu dem großen Werk ihrer Selbstbefreiung international zusammenschließen. Ebensostark wie von dieser Anschauung war Flora Tristan von der Überzeugung durchdrungen, daß der Arbeiter den Schritt zur sozialen und menschlichen Freiheit nun und nimmer ohne die hingebungsvolle kameradschaftliche Mitarbeit der Proletarierinnen vollziehen könne; eine Mitarbeit, deren Voraussetzung die Emanzipation der Frauen, die volle soziale Gleichberechtigung der Proletarierin bilde. Der unterdrückten Klasse den Weg zur Selbstbefreiung durch die internationale Organisation der Proletarier und Proletarierinnen zu weisen, schrieb sie 1843 ihr Buch »Die Arbeitervereinigung«. Darin entwickelt sie folgende Ideen: Das Proletariat als Klasse tritt auf in einer geschlossenen, festen und unauflöslichen Vereinigung. Diese Organisation wählt und besoldet den »Vertreter«, der das Recht des Proletariats als Klasse im Parlament vor der Nation und gegen die anderen Klassen verficht: Abschaffung aller Vorrechte; Anerkennung des Rechts auf Arbeit für alle, Männer und Frauen; Organisation der Arbeit. Die Vereinigung bringt die Mittel auf zur Errichtung von Volkspalästen, großen, schönen, zweckmäßigen Gebäudekomplexen, deren Vorbilder unzweifelhaft Fouriers Phalanstèren sind. In diesen Volkspalästen konzentriert sich die industrielle und landwirtschaftliche Arbeit; die Söhne und Töchter von Proletariern erhalten hier allgemeine und berufliche Erziehung und Bildung; die Volkspaläste umschließen – außer Heil-, Pflege- und Krankenanstalten für unfallverletzte und kranke Arbeiter und Arbeiterinnen – Altersheime und beherbergen als Gäste Gelehrte, Künstler und Fremde. Moralische, intellektuelle und fachliche Erziehung der Frauen des Volkes ist unumgängliche Voraussetzung dafür, daß diese zu Trägerinnen der moralischen Energie der Männer des Volkes werden. Rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau ist der einzige Weg zur menschlichen Freiheit.

Gewiß, Flora Tristans Gedankengänge münden noch im Utopismus und sind noch auf weiten Strecken von Illusionen unterbaut. Zwar verschleierte sie nicht die Tatsache der Klassengegensätze in der bürgerlichen Gesellschaft, machte sie vielmehr zum Ausgangspunkt ihres Planes zur internationalen Vereinigung des Proletariats. Daß aber die Klassengegensätze ihre Grundlage in den gesellschaftlichen Produktionsverhältnissen haben und daß sie mitten im Rahmen der bürgerlichen Eigentumsordnung nicht aufzuheben sind, diese Haupttatsache blieb ihr verborgen. Damit entfiel für sie auch die geschichtliche Notwendigkeit des Klassenkampfes, die Notwendigkeit, den Klassengegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie zum revolutionären Kampf gegen die kapitalistischen Produktionsverhältnisse zu steigern und ihn damit zum Hebel der neuen Gesellschaft zu machen. Die vereinigten Proletarier und Proletarierinnen ließ sie als Klasse nicht antreten zum Kampf gegen die ausbeutenden und herrschenden Klassen, vielmehr zur Kooperation mit ihnen. So trennt noch ein tiefes Tal Flora Tristan von dem Felsen des wissenschaftlichen Sozialismus, von dessen Gipfel aus Marx und Engels wenige Jahre später das Proletariat zur internationalen Vereinigung und zum Sturz des Kapitalismus aufriefen. Jedoch wie blaß, verschwommen und schwächlich erscheinen die leicht sozialistisch angehauchten Sätze in der »Adresse eines Mädchens« und in der »Frauen-Zeitung«, ja selbst die Rechtsforderungen für das weibliche Geschlecht, die Louise Otto in den Sturmjahren 1848/1849 erhob, neben den Plänen und Losungen, die die Französin aufstellte, noch ehe der Odem des Bürgerkrieges die Luft mit menschheitsbefreienden Ideen erfüllte und die Wogen der Massenbewegung den einzelnen über sich selbst hinaushoben. Der Tod machte dem kühnen Wirken Flora Tristans ein vorzeitiges Ende. Unter den Strapazen einer Werbereise durch Frankreich, auf der sie ihre soziale Auffassung unter die Arbeiter und Arbeiterinnen trug, erkrankte sie und starb im Alter von 41 Jahren. Ihre Erkenntnisse von der Notwendigkeit der Organisierung der Arbeiterklasse zur Selbstbefreiung wurden vier Jahre später in der Revolution bestätigt und zugleich in den von Flora Tristan vorgesehenen Mitteln berichtigt, als das französische Proletariat im Juniaufstand drohend seine Riesengestalt erhob. Die Februarrevolution 1848 verleiht der Frauenbewegung in Frankreich einen starken Aufschwung. Allerorts entstehen Frauenklubs und mobilisieren zum Kampf für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Die Bewegung reicht über das rein Politische und über die Kreise bürgerlicher Frauen hinaus, die bisher vornehmlich ihre Trägerinnen waren. Werktätige Frauen organisieren sich zur Verteidigung ihrer Interessen in der »Union der Arbeiterinnen«, in der »Clubassoziation der Wäschearbeiterinnen« und in anderen Berufsvereinigungen. Auch die Presse wird in den Dienst der Frauen gestellt. Eine Reihe von Frauenzeitungen, darunter Tageszeitungen, wirbt in den Massen um die Frauen und für die Frauen. Noch verdecken die Nebel des Freiheitsmorgens den unversöhnlichen Klassengegensatz zwischen Bourgeoisie und Proletariat; die ans Ruder gekommenen Schichten des Bürgertums bedürfen noch des starken Armes der Arbeiterklasse. »Organisation der Arbeit« ist das Schlagwort des Tages, das, wie wir weiter oben gesehen haben, auch nach Deutschland hinüberdrang. Den Wäscherinnen wird ein Arbeitstag von 12 Stunden zugestanden, an Stelle der bisherigen üblichen 14 Stunden; Gefängnisarbeit soll der weiblichen Handarbeit nicht länger Schmutzkonkurrenz machen. Der Forderung der Arbeiterinnen auf Vertretung ihrer Interessen bei den öffentlichen Gewalten wird von der Provisorischen Regierung stattgegeben: Weibliche Delegierte sollen zusammen mit der Arbeitskommission über die Organisierung der Frauenarbeit auf gerechteren Grundlagen beraten. Eine Fülle sozialer Ideen, die die Frauenrechtlerinnen auf die revolutionäre Tagesordnung stellen, verknüpft die Frauenbewegung mit dem Kampf und dem Schicksal der Arbeiterinnen und der Arbeiter: staatlicher Arbeitsnachweis; Produktivgenossenschaften, die unter Ausschaltung wucherischer Zwischenglieder ihre Erzeugnisse absetzen; Einrichtung öffentlicher Waschanstalten und Nähwerkstätten, in denen die Frauen des Volkes Bedürfnisse des Haushaltes befriedigen und ihre materielle und physische Bürde durch zweckmäßig organisierte gemeinschaftliche Arbeit erleichtern können; Fabrikspeiseanstalten; gesetzliche Verpflichtung, bei allen industriellen Betrieben Kinderkrippen einzurichten, in denen die arbeitenden Mütter ihre Kleinen unterbringen können; Organisation von Volkshäusern mit Gasträumen, Versammlungs- und Festsälen und Bibliotheken usw. usw.

Als mit der Entfaltung der Klassenkämpfe auf dem Boden der Republik die reaktionären Tendenzen in der Bourgeoisie das Übergewicht erhielten, trat deutlich die Schicksalsverbundenheit von Frauenbewegung und Arbeiterbewegung hervor. In der Kommission der Verfassunggebenden Versammlung 1848 reichte der Fourierist Victor Considérant, der Flora Tristan nahegestanden hatte, einen Antrag ein auf politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Die Ablehnung des Antrages ist nicht überraschend von seiten einer Versammlung, die das Proletariat in der Junischlacht niederwerfen ließ. Die neue Konstitution verwarf rundweg die politische Befreiung der Frau. Rein agitatorischen und demonstrativen Charakter trug daher die Aufstellung weiblicher Kandidaten im April 1849 bei den Wahlen zur Gesetzgebenden Versammlung. Eine dieser Kandidatinnen war Jeanne Desroin, eine Lehrerin, die die sozialistische Gesellschaftsordnung als Befreierin der Frauen und der Arbeiter erstrebte und die damals neben Eugenie Niboyet eine der tatkräftigsten Vorkämpferinnen der Frauen war. Sie wollte durch ihre Bewerbung in der immer dichter werdenden Finsternis der Reaktion ins helle Licht der Öffentlichkeit die Losung der Emanzipation des weiblichen Geschlechts stellen, die noch vor einem Jahre die große Mode gewesen war und nunmehr bereits der Vergessenheit anheimfiel. Durch ihr mutiges Auftreten setzte Jeanne Desroin in einem Pariser Wahlkreis ihre Nominierung als Kandidatin gegen den erbitterten Widerstand jener kleinbürgerlichen »Sozialisten« durch, die die Befreiung aller Unterdrückten stets und groß im Munde führten, aber sich aus Feigheit und kurzsichtigem persönlichem und fraktionellem Egoismus ängstlich gegen die Konsequenzen ihrer »Ideale« sträubten. Bei den Wahlen selbst erhielt Jeanne Desroin, neben der auch George Sand auf der Liste stand, noch keine 20 Stimmen. 1851 forderte Pierre Leroux, ein Sozialist aus der Schule Saint-Simons, vor der Gesetzgebenden Versammlung die politische Mündigkeitserklärung der Frau; natürlich ohne Erfolg.

Ein weiteres Beispiel aus der Frühzeit der Frauenbewegung läßt durch den Kontrast hervortreten, wie kümmerlich in der politischen Revolution der deutschen Bourgeoisie eines der sozialen Grundprobleme der modernen Gesellschaft zum Ausdruck gelangte. Im Juli 1848 tagte zu Seneca Falls im nordamerikanischen Staate New York eine Versammlung bürgerlicher Frauen, die den planmäßigen Kampf für die volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts einleiten sollte. Die Einberuferinnen der Tagung, Elizabeth Cady-Stanton und Lucretia Mott, hatten sich ihre Sporen als soziale Kämpferinnen bereits in der Bewegung für die Befreiung der Negersklaven verdient. Es gehörte damals neben moralischem auch physischer Mut für eine Frau dazu, in der Öffentlichkeit über oder gar gegen die Sklaverei zu sprechen. »Der Pöbel heulte, die Presse zischte, von der Kanzel donnerte es«, berichtet Lucy Stone, eine der tatkräftigsten Vorkämpferinnen für die Befreiung der Frauen und der Schwarzen in den Vereinigten Staaten. Und es blieb nicht bei dem Geheul; Pfaffen und Zeitungsschreiber hatten die Genugtuung, daß tätliche Angriffe gegen die tapferen Frauen nicht ausblieben, die für die Neger öffentlich einzutreten wagten. Solche Erfahrungen und die Konsequenz ihres Kampfes für die Emanzipation der schwarzen Sklaven reiften in Elizabeth Cady-Stanton und Lucretia Mott den Entschluß, »einen Konvent einzuberufen und über die Sklaverei der Frau zu beraten«. Die in Seneca Falls versammelten Frauen sprachen sich einstimmig für das Wahlrecht ihres Geschlechts aus und legten ihre Beschwerden und Forderungen in einer äußerst radikalen »Erklärung« nieder, die freilich kein Dokument reifer geschichtlicher Erkenntnis ist. Dies um so weniger, als sie getreu jene weltberühmte Erklärung kopierte, in der nahezu ein dreiviertel Jahrhundert zuvor, am 4. Juli 1776, die 13 nordamerikanischen Kolonien Englands ihre Unabhängigkeit proklamiert hatten, eine Erklärung, die mit stark religiöser Färbung von der philosophischen Auffassung eines »Naturrechts« aller Menschen ausging. Das Recht zu diesem Schritt hatten die weißen Bewohner der Kolonien abgeleitet aus den unveräußerlichen Menschenrechten, mit denen sie der Schöpfer begabt habe und zu deren Sicherung die Regierung vom Volke eingesetzt worden sei. Die britische Regierung hatte diese Rechte verletzt, nicht zuletzt dadurch, daß sie den amerikanischen Handel und die amerikanische Industrie zugunsten des englischen Mutterlandes unterdrückte. Nur ist in der »Erklärung« von Seneca Falls an die Stelle König Georgs III., des sündigen Hauptes jener wider göttliche und natürliche Gesetze frevelnden Regierung, der Mann getreten als der »Tyrann«, der die Frau, obgleich sie »von Gott ihm gleich geschaffen wurde«, »betrügerisch der heiligsten Rechte beraubt«. Der Mann wird in naiver Welt- und Geschichtsanschauung als der bewußte, allmächtige und selbstherrliche Urheber aller sozialen Zustände und Einrichtungen gekennzeichnet, unter denen die Frauen seufzen. Jedoch wie rückhaltlos und offen werden diese Verhältnisse gebrandmarkt, wie kräftig ist der Ton der »Erklärung«, wie energisch und gradlinig sind ihre Forderungen. Es heißt darin unter anderem:

»Die Geschichte der Menschheit ist eine Geschichte wiederholter Schädigungen und Übergriffe von Seiten des Mannes gegenüber der Frau, die zum unmittelbaren Zweck die Begründung einer Tyrannei über sie haben ... Der Mann hat der Frau niemals erlaubt, ihren unveräußerlichen Anspruch auf das politische Stimmrecht auszuüben ... Er hat sie gezwungen, sich Gesetzen zu unterwerfen, bei deren Abfassung sie keine Stimme hatte. Er hat ihr Rechte vorenthalten, die man den unwissendsten und entartetsten Männern, Einheimischen und Fremden, gewährt. Indem er sie des vornehmsten Rechtes eines Bürgers, des Wahlrechtes, beraubte und sie ohne Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften ließ, hat er sie allseitig unterdrückt. Er hat die verheiratete Frau, vom Standpunkt des Gesetzes aus, bürgerlich totgemacht. Er hat ihr alles Eigentumsrecht genommen, sogar auf den selbstverdienten Lohn. Er hat sie moralisch zu einem unverantwortlichen Wesen gemacht, da sie ungestraft viele Verbrechen begehen kann, vorausgesetzt, daß sie sie in Gegenwart ihres Mannes begeht. In dem Heiratsvertrag ist sie gezwungen, ihrem Manne Gehorsam zu versprechen, der in jeder Beziehung zu ihrem Herrn wird, indem das Gesetz ihm das Recht verleiht, sie ihrer Freiheit zu berauben und sie zu züchtigen.«

Die »Erklärung« stellt des weiteren fest, daß der Mann die Ehescheidungsgesetze in bezug auf die Gründe und Folgen der Trennung so gestaltet hat, »daß dabei das Glück der Frau ganz außer acht gelassen wird«. Die besitzende unverheiratete Frau besteuert er, »um eine Regierung zu unterstützen, die sie nur anerkennt, wenn ihr Vermögen nutzbar gemacht werden kann. Er hat fast alle einträglichen Berufe monopolisiert, und in denen, die sie ausüben darf, erhält sie nur eine kärgliche Bezahlung. Er verschließt ihr alle Wege zu Reichtum und Auszeichnung ... Er hat ihr die Gelegenheit versagt, sich eine gründliche Bildung anzueignen, indem er ihr alle höheren Schulen verschloß. Er gesteht ihr in der Kirche wie im Staat nur eine untergeordnete Stellung zu ... Er hat die öffentlichen Moralanschauungen verwirrt, indem er der Welt ein verschiedenes Sittengesetz für Mann und Frau gab ... Er hat sich das Vorrecht Jehovas selbst angemaßt, indem er für sich das Recht in Anspruch nimmt, ihren Lebenskreis zu bestimmen, während das doch Sache ihres Gewissens und ihres Gottes ist. Er hat sich in jeder Weise bemüht, ihr Vertrauen in ihre eigene Kraft zu zerstören, ihre Selbstachtung zu verringern und sie willig zu machen, ein abhängiges und unwürdiges Leben zu führen.

Nun, angesichts dieser gänzlichen Knechtung der einen Hälfte unseres Volkes, ihrer sozialen und religiösen Erniedrigung, angesichts der eben erwähnten ungerechten Gesetze und weil die Frauen sich beleidigt, unterdrückt und betrügerischerweise ihrer heiligsten Rechte beraubt fühlen, bestehen wir darauf, daß sie sofort zu allen Rechten und Privilegien zugelassen werden, die ihnen als Bürger der Vereinigten Staaten zustehen. Indem wir dieses große Werk beginnen, sehen wir kein geringes Maß von Mißdeutungen, Mißverständnissen und Lächerlichkeit voraus, aber wir werden jedes Mittel, das in unsere Macht gegeben ist, anwenden, um unser Ziel zu erreichen. Wir werden Redner aussenden, Abhandlungen verteilen, Bittschriften an den Staat und die gesetzgebenden Körperschaften richten, und wir werden uns bemühen, die Kanzel und die Presse für unsere Sache zu gewinnen. Wir hoffen, daß dieser Versammlung eine Reihe von anderen Versammlungen in allen Teilen des Landes folgen werden.«

Die Frauen in Seneca Falls hatten natürlich richtig vorausgesehen, als sie als ersten Erfolg ihres Auftretens Verdrehungen und Verhöhnungen prophezeiten. »Da gab es keine Zeitung, von Maine bis Louisiana, die nicht unsere Unabhängigkeitserklärung gebracht und die ganze Sache ins Lächerliche gezogen hätte. Mein guter Vater kam von New York mit dem Nachtzug, um zu sehen, ob ich nicht den Verstand verloren habe«, schreibt Elizabeth Cady-Stanton. Was aber schmerzlicher war: »Eine Menge von Frauen, die die ›Erklärung‹ unterzeichnet hatten, zogen ihre Unterschrift zurück.« Übrigens: So beschränkt auch die naturrechtliche Begründung des Anspruchs der Frauen auf volles Bürgerrecht war als die Rückforderung ihrer »durch den Mann geraubten unveräußerlichen Rechte«, formal waren die Amerikanerinnen damit nicht vollständig im Unrecht. Kraft des Grundgesetzes der englischen Verfassung: »Keine Besteuerung ohne Vertretung« hatten in den ehemaligen Kolonien Englands in Nordamerika die Frauen als »freigeborene Einwohner«, »Steuerzahler« oder »Haushaltungsvorstände« das Wahlrecht zu den gemeindlichen und staatlichen Vertretungen. Ein Recht, das den Frauen als Besitzenden auch im englischen Mutterland im Staat bis 1832 und in der Gemeinde bis 1835 zustand. Es war letzten Endes nicht das Recht des Menschen, sondern das Recht, die Macht des Besitzes, des Eigentums, aber trotz dieses seines beschränkten Charakters doch eine grundsätzliche Anerkennung des Rechts der Frauen zur Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten. Die englischen Frauen hatten freilich in den letzten zwei Jahrhunderten vor dem Verlust dieses Rechtes kaum noch Gebrauch davon gemacht. Als sich nach dem Unabhängigkeitskriege gegen England 1774 bis 1783 die 13 bisherigen Kolonien zu einem Staatenbund zusammenschlossen, konnten noch in 9 dieser Staaten die Frauen auf Grund jenes Wahlrechtes aktive Bürger sein. Nur in 4 Staaten– Virginia, New York, Massachusetts und New Hampshire – war ihnen das Stimmrecht entzogen worden, zum Teil erst im Laufe der letzten Jahre vor der Gründung der Union. Die amerikanischen Frauen hatten im Kampfe gegen England und seine Söldnerscharen mutig und standhaft ihre Bürgerpflicht erfüllt. Bei der Beratung der Konstitution auf dem Kongreß zu Philadelphia 1787 forderten sie, das Wahlrecht des weiblichen Geschlechts solle allgemein anerkannt und in der Bundesverfassung für alle Staaten festgelegt werden. Ihr Verlangen wurde abgelehnt, und das Frauenstimmrecht fiel im Laufe der folgenden Jahre auch in jenen 9 Staaten, wo es 1787 noch bestanden hatte, indem in den Wahlgesetzen eigens das Wort »Mann« eingefügt wurde, zuletzt in New Jersey 1807.

Zu dem Inhalt der »Erklärung« von Seneca Falls ist weiter zu bemerken, daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika um die Mitte des 19. Jahrhunderts noch in weitestem Umfange Kolonistenland waren mit wirtschaftlichen und sozialen Zuständen, die der Selbständigkeit und Tatkraft der Frau eine bedeutende Rolle in der sich formenden, noch unfertigen Gesellschaft zuwiesen. Der Nachklang der Unabhängigkeitserklärung vom Jahre 1776 aber widersprach auch im Tone dem neuen Texte nicht, am wenigsten für die Ohren jener puritanischen Gläubigkeit, die namentlich in den Neuenglandstaaten vorherrschte. Sie spiegelte sich von jeher lieber im Alten Testament mit seinen geistes- und schwertgewaltigen Kämpfern, Männern wie Frauen, denn in der Knechtsseligkeit des Neuen Testaments. Fremd war ihr die Ideologie der Unterwürfigkeit, wie sie die lutherische Richtung des Protestantismus kultivierte und in der alle Beziehungen von Mensch zu Mensch zum Verhältnis des Untertanen zur Obrigkeit verkümmerten. Nicht wenige gerade der radikalsten und tatkräftigsten Geister in der Neuen Welt stammten aus den Kreisen der steifnackigen Quäker, die Frau und Mann in Haus und Kirche gleiche Rechte und Pflichten zuerkannten in geradem Gegensatz zum Worte des Paulus: »Der Mann ist das Oberhaupt des Weibes wie Christus das Oberhaupt der Kirche.«

Die weiter oben angeführten Erscheinungen aus der Geschichte werfen helles Licht darauf, daß die deutsche Revolution von 1848/1849 in der Sache der Frauenemanzipation auch nicht den kleinsten Schritt über die Französische Revolution hinaus vorwärtsgekommen ist. Im Gegenteil, sie steht hinter ihr zurück, sowohl was die klare, bestimmte Formulierung der Rechtsforderungen für das weibliche Geschlecht und ihre kraftvolle Vertretung anbelangt wie auch das revolutionäre Eingreifen hervorragender Frauen und größerer Frauenmassen in den Gang der Ereignisse zur Umwälzung der Gesellschaft. Und das nach einem halben Jahrhundert geschichtlicher Entwicklung, die wirtschaftlich und sozial im Zeichen des mächtig emporstrebenden, umgestaltenden Kapitalismus stand. Daß die Frauenbewegung sich noch am nämlichen Platze befand, war gleichbedeutend mit Rückschritt. Diesem Rückschritt lag aber gerade der gewaltige Fortschritt mit zugrunde, den das geschichtliche Werden und das Reifen der Klassengegensätze in der Zeit zwischen der Französischen Revolution und der deutschen gemacht hatte. Es kommt darin einer der Widersprüche zur Geltung, die von der bürgerlichen, auf Gegensätzen beruhenden Gesellschaft unlösbar sind. Der deutschen Bourgeoisie war es nicht mehr vergönnt, gleich ihrer französischen Schwester in der großen Revolution mit der hinreißenden, berauschenden Rhetorik der naturrechtlichen Philosophie sich als Vertreterin und Verfechterin der höchsten und umfassendsten Menschheitsinteressen aufzuspielen. Sie konnte nicht ihren Klassengegensatz zum Proletariat ignorieren, wagemutig die verschiedensten gesellschaftlichen Probleme aufgreifen und die sich regenden und aufreckenden Energien aller Unterdrückten entfesseln und in ihren Dienst nehmen. Dieses geschichtliche Mißgeschick des deutschen Bürgertums hat Rosa Luxemburg so gekennzeichnet: »Die bürgerlichen Parteiführer sind um so mächtiger und einflußreicher, ihre Aktionen um so kühner, großzügiger und wirksamer, je mehr die Führer sich selbst und je mehr sie die hinter ihnen einhergehenden Massen über den wahren Charakter ihrer Ziele, über die historischen Schranken ihrer Aufgaben zu täuschen imstande sind. Ihre größten Führer haben die bürgerlichen Klassen in der Französischen Revolution gestellt, in jenem ersten modernen Klassenkampf, dessen geschichtliche Konsequenzen durch einen in Regenbogenfarben schillernden Nebel ideologischer Illusionen verhüllt waren. Je mehr die Selbsttäuschung und die Täuschung der Masse durch den Fortgang der Dinge unmöglich werden, um so mehr verfallen die bürgerlichen Parteien und sinkt das Niveau ihrer Führer. Man vergleiche mit den Riesen der großen Revolution die Pygmäen der 1848er Revolution.«

Die deutsche Revolution fand einen so weit fortgeschrittenen Klassengegensatz der Bourgeoisie zum Proletariat vor, daß sie sich nicht frei entfalten konnte, ohne das Kräfteverhältnis zwischen diesen beiden Klassen zugunsten des Proletariats zu verschieben und dessen eigene Revolution zu entfesseln. Die gezeigte allgemeine geschichtliche Tendenz hat sich auch für die reifer herausgebildeten Probleme der Frauenfrage durchgesetzt. Ihre Formulierungen blieben meist verschwommen, unaufrichtig, nicht zu Ende gedacht; die Losungen trugen den Stempel der Ängstlichkeit, Schwäche und Halbheit. Indem die Furcht vor dem Proletariat die deutsche Revolution verkrüppelte, drückte sie auch die Sache der Frauenemanzipation auf ein niedrigeres Niveau herab, minderte ihre Größe und Tragweite, lähmte ihren Schwung. Damit war gegeben, daß auch die bürgerlichen Führerinnen der Frauenbewegung und Mitkämpferinnen für die Revolution an Kraft, Bedeutung und Glanz so weit hinter ihren französischen Schwestern zurückstehen. Der Odem der Revolution war nicht stark, nicht heiß genug, die schlummernden Energien der Frauen zu wecken und ungestüm in den Kampf zu treiben. Im besonderen traten auch schärfer Probleme hervor, die die Verwirklichung der Frauenemanzipation in der bürgerlichen Gesellschaft aufrollten. In ihr sind vor allem die Intellektuellen, die Erwerbstätigen in den liberalen Berufen, die Träger und Fortentwickler der bürgerlichen Ideologie. Der sich entfaltende Kapitalismus steigert zwar die Bedeutung der Intellektuellen in der Gesellschaft, gleichzeitig aber gestaltet er ihre Lage unsicherer, widerspruchsvoller. Die Konkurrenzfurcht vor dem Eindringen der Frauen in die liberalen Berufe als Monopole des Mannes wird wach, wächst und läßt nicht nur auf die Klärung der Frauenfrage verzichten, sondern verfemt die Frauenemanzipation grundsätzlich im Namen Gottes oder der Wissenschaft. Außerdem reagiert auch der Bürger, der einem maßvollen Fortschritt huldigt, als Mann auf die Forderungen der Gleichberechtigung der Frau mit einerseits und andererseits. Sicherlich vermag er sich dem Eindruck der gewandelten Produktions- und Gesellschaftsverhältnisse nicht völlig zu entziehen. Er begreift oder empfindet wenigstens, daß mit der Zerstörung der alten produktiven Hauswirtschaft die überkommene Familienform sich auflöst, daß die Frau nach ausfüllender, ihr Wesen erhöhender Betätigung verlangt. Eine gebildete, ihn in allem verstehende Frau ist ihm angenehm, gegebenenfalls schmeichelt eine schöngeistige, eine sozial tätige Frau als Repräsentantin »seines« Hauses seiner Eitelkeit. Doch die größere Freiheit und Unabhängigkeit der Frau in der Familie, verglichen mit den Zuständen früherer Zeiten, stören seine Ruhe und Bequemlichkeit, seine Gewohnheiten. Seine grundsätzliche Herrenmacht im Hause möchte er um so weniger antasten lassen, je mehr draußen im öffentlichen Leben die traditionellen Sicherungen seiner Stellung schwinden und er sich im aufreibenden Wettbewerb behaupten muß. Des weiteren wird der Zwiespalt wirksam, in den der Bürger als Unternehmer Aug in Auge mit der Frauenbewegung gerät. Die Auflösung der Hauswirtschaft als Produktionswirtschaft und der geltenden Familienform ist nicht bloß Folge, sie ist auch Voraussetzung der kräftigen Entwicklung der kapitalistischen Industrie, der sie Arbeits- und Absatzgebiete erschließt und Arbeitskräfte zuführt. Allein, die durch Tradition und Gesetz gebundene Frau ist ein willigeres und wehrloseres Ausbeutungsobjekt als die gleichberechtigte Staatsbürgerin, die mit den gleichen politischen Waffen wie der Mann gegen ihre Ausbeutung kämpfen kann.

Das »Kommunistische Manifest« wie Engels' »Grundsätze des Kommunismus« sind die Bestätigung dafür, daß die umrissenen Tendenzen der kapitalistischen Entwicklung um die Zeit der deutschen Revolution wirksam waren und die Einstellung zur Frauenemanzipation beeinflußten. Die beiden Dokumente erweisen zugleich, daß in der Durchleuchtung und Wertung des geschichtlichen Prozesses, der zur Frauenbefreiung führt, der Kommunismus den Liberalismus, die Demokratie weit überflügelt hatte. Mit der weiteren Entfaltung des Kapitalismus und der sie begleitenden allgemeinen Widersprüche in der bürgerlichen Gesellschaft haben sich auch die Widersprüche in der Stellungnahme zur Frauenfrage stärker, schärfer als 1848 geltend gemacht. Sie wirken sich noch heute im Kampfe um die volle Befreiung und Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts aus.


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