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10. Kapitel.
Lohn und Profit bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital.

Im ganzen müssen die Vorteile oder Nachteile bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital in ein und derselben Gegend entweder ganz gleich sein, oder doch unablässig dieser Gleichheit zustreben. Wäre in einer Gegend irgend eine Beschäftigung offenbar mehr oder weniger vorteilhaft als die übrigen, so würden in dem einen Falle sich so viele Leute dazu drängen, und in dem anderen sie so viele aufgeben, daß ihre Vorteile bald wieder mit den übrigen Beschäftigungsarten ins Gleichgewicht kämen. Dies würde wenigstens in einer Gesellschaft geschehen, wo man den Dingen ihren natürlichen Lauf ließe, wo vollkommene Freiheit waltete, und wo es jedermann vollkommen frei stände, einen Beruf zu wählen, der ihm gut dünkte, und so oft mit ihm zu wechseln, als es ihm gut dünkte. Jeden würde sein Interesse bestimmen, eine vorteilhafte Beschäftigung zu suchen und eine unvorteilhafte zu meiden.

Geldlohn und Geldprofit sind freilich in Europa überall je nach den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital äußerst verschieden. Allein diese Verschiedenheit rührt teils von gewissen Umständen in den Beschäftigungsarten selbst her, die entweder wirklich oder wenigstens in der Einbildung der Leute bei einigen für einen geringen Vorteil Ersatz bieten und bei anderen einem großen die Wage halten, teils von der Wirtschaftspolitik Europas, die nirgends den Dingen vollständige Freiheit läßt.

Die gesonderte Betrachtung jener Umstände und jener Wirtschaftspolitik scheidet dieses Kapitel in zwei Abteilungen.

1. Abteilung.
Ungleichheiten, die von der Natur der Beschäftigungsarten selbst herrühren.

Die fünf folgenden Umstände sind, so viel ich beobachten konnte, die hauptsächlichsten, die bei einigen Beschäftigungsarten für einen geringen Geldgewinn Ersatz bieten und bei anderen einem großen die Wage halten: erstens die Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit der Beschäftigungen selbst; zweitens die Leichtigkeit und Wohlfeilheit oder die Schwierigkeit und Kostspieligkeit ihrer Erlernung; drittens die Beständigkeit oder Unbeständigkeit der Beschäftigung in ihnen; viertens das größere oder geringere Vertrauen, das man auf diejenigen setzen muß, die sie ausüben; und fünftens die Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit eines Erfolgs in ihnen.

I. Der Arbeitslohn ändert sich je nach der Leichtigkeit oder Schwierigkeit, Reinlichkeit oder Unreinlichkeit, Ehrenhaftigkeit oder Unehrenhaftigkeit der Beschäftigung. So verdient an den meisten Orten ein Schneidergesell im ganzen Jahre weniger als ein Webergesell. Seine Arbeit ist viel bequemer. Ein Webergesell verdient weniger als ein Schmiedegesell. Seine Arbeit ist zwar nicht immer bequemer, aber sie ist viel reinlicher. Der Gesell eines Goldschmieds verdient, obgleich er ein gelernter Handwerker ist, in 12 Stunden selten so viel, als ein Steinkohlengräber, der doch nur ein Tagelöhner ist, in 8. Seine Arbeit ist nicht ganz so schmutzig, weniger gefährlich und wird bei Tageslicht und über der Erde verrichtet. Die Ehre macht bei allen ehrenhaften Berufen ein gut Teil der Entlohnung aus. Was den Geldgewinn anbelangt, so werden sie, wie ich bald zu zeigen versuchen werde, im allgemeinen zu gering entlohnt. Die Unehre hat die entgegengesetzte Wirkung. Das Geschäft eines Fleischers ist ein rohes und abstoßendes Geschäft; aber es ist an den meisten Orten gewinnbringender als der größte Teil der gewöhnlichen Gewerbe. Die verächtlichste von allen Beschäftigungen, die des Scharfrichters, wird im Verhältnis zur Quantität der getanen Arbeit besser bezahlt als irgend ein anderes gewöhnliches Gewerbe, sei es welches immer.

Jagd und Fischfang, die wichtigsten Beschäftigungen der Menschen im rohen Zustande der Gesellschaft, werden im fortgeschrittenen Zustande ihre angenehmsten Vergnügungen, und sie treiben dann zum Zeitvertreib, was sie früher aus Not taten. Daher sind im fortgeschrittenen Zustande der Gesellschaft alle die, welche aus dem, was anderen zum Zeitvertreib dient, ein Gewerbe machen, sämtlich sehr arme Leute. Die Fischer waren es seit der Zeit des Theokrit. Ein Wildschütz ist in Großbritannien allenthalben ein sehr armer Mann. In Ländern, wo die Strenge der Gesetze keine Wildschützen duldet, befindet sich der berechtigte Jäger in einer viel besseren Lage. Die natürliche Lust an diesen Beschäftigungen macht, daß sich ihnen mehr Menschen widmen, als bequem davon leben können, und so kommt das Produkt ihrer Arbeit immer zu wohlfeil im Verhältnis zu deren Größe auf den Markt, als daß es den Arbeitern mehr als das kärglichste Auskommen verschaffen könnte.

Unannehmlichkeit und Unehre wirken auf die Kapitalprofite ebenso, wie auf den Arbeitslohn. Ein Gast- oder Schankwirt, der nie Herr in seinem eigenen Hause, sondern der Roheit jedes Trunkenbolds ausgesetzt ist, treibt weder ein sehr angenehmes, noch ein sehr geachtetes Geschäft. Aber es gibt nicht leicht ein gewöhnliches Gewerbe, bei dem ein kleines Kapital so großen Profit abwirft.

II. Der Arbeitslohn ändert sich je nach der Leichtigkeit und Wohlfeilheit oder der Schwierigkeit und Kostspieligkeit, mit der das Erlernen des Geschäftes verbunden ist.

Wenn eine kostspielige Maschine aufgestellt wird, so muß man erwarten, daß das auf ihr zu verfertigende außerordentliche Produkt das Kapital, das zur ihrer Herstellung ausgelegt wurde, bis zur Zeit, wo sie abgenutzt ist, wenigstens mit den gewöhnlichen Profiten wieder einbringt. Ein Mensch, der mit viel Arbeit und Zeit zu einem jener Geschäfte, die ungewöhnliche Fertigkeit und Geschicklichkeit erfordern, erzogen wurde, kann wohl mit einer jener kostspieligen Maschinen verglichen werden. Von der Arbeit, die er verrichten lernt, steht zu erwarten, daß sie ihm außer dem üblichen Lohne für gemeine Arbeit noch alle Kosten seiner Erziehung zum wenigsten mit den gewöhnlichen Profiten eines gleich großen Kapitals wieder einbringen werde. Auch muß dies in einer nicht zu fernen Zeit geschehen, wobei die höchst ungewisse Dauer des menschlichen Lebens ebenso wie die viel gewissere Dauer der Maschine in Anschlag gebracht werden muß.

Der Unterschied zwischen dem Lohne für erlernte und dem für gemeine Arbeit beruht auf diesem Prinzip.

Die Wirtschaftspolitik Europas betrachtet die Arbeit aller Mechaniker, Handwerker und Manufakturisten als gelernte Arbeit, die der Landbauer aber als gemeine Arbeit. Hierbei scheint vorausgesetzt zu werden, daß die Arbeit der ersteren ihrer Natur nach feiner und heikler sei als die der letzteren. In manchen Fällen mag es so sein; in den meisten aber ist es, wie ich bald zu zeigen suchen werde, ganz anders. Die europäischen Gesetze und Gebräuche legen daher, um jemand zur Ausübung der einen Art von Arbeit zu befähigen, ihm den Zwang einer Lehrzeit auf, wenn auch an verschiedenen Orten mit einem verschiedenen Grad von Härte. Die andere Art lassen sie für jedermann offen. Während der Dauer der Lehrzeit gehört die ganze Arbeit des Lehrlings seinem Meister. Während dieser Zeit muß er in vielen Fällen von seinen Eltern oder Verwandten erhalten, und in den meisten muß er von ihnen gekleidet werden. Auch wird dem Meister gewöhnlich etwas Geld dafür gegeben, daß er ihn sein Gewerbe lehrt. Wer kein Geld geben kann, gibt Zeit oder bindet sich auf mehr als die übliche Zahl von Jahren; doch wenn dieses Äquivalent auch schon wegen der üblichen Trägheit der Lehrlinge für den Meister nicht immer vorteilhaft ist, so ist es doch für den Lehrling immer nachteilig. Bei der Landarbeit dagegen lernt der Arbeiter die schweren Teile seines Geschäftes, während er mit den leichteren beschäftigt ist, und seine eigene Arbeit erhält ihn auf allen verschiedenen Stufen seiner Beschäftigung. Darum ist es auch billig, daß in Europa der Lohn der Mechaniker, Handwerker und Manufakturisten etwas höher ist als der der gemeinen Arbeiter. Er ist es auch, und ihr größerer Gewinn bewirkt, daß sie an den meisten Orten als eine bevorzugte Volksklasse angesehen werden. Doch ist der Vorzug im allgemeinen sehr gering; der tägliche oder wöchentliche Verdienst eines Gesellen in den gewöhnlicheren Arten von Manufakturen, z. B. in denen von groben Leinen- und Wollenzeugen, beträgt an den meisten Orten im Durchschnitt wenig mehr als der Taglohn gewöhnlicher Arbeiter. Freilich ist ihre Beschäftigung stetiger und gleichmäßiger, und die Überlegenheit ihres Verdienstes mag, wenn man das ganze Jahr zusammenrechnet, etwas größer sein. Aber sie scheint offenbar nicht größer zu sein, als daß sie gerade die gleichfalls höheren Kosten der Erziehung deckt.

Die Erziehung für die schöpferischen Künste und freien Berufsarten ist noch langwieriger und kostspieliger. Deshalb muß auch die Geldentlohnung der Maler und Bildhauer, der Juristen und Ärzte viel reichlicher sein: und sie ist es daher auch.

Die Profite des Kapitals scheinen durch die Leichtigkeit oder Schwierigkeit der Erlernung desjenigen Gewerbes, bei dem jenes angelegt wird, nur sehr wenig berührt zu werden. Alle die verschiedenen Arten, auf die in großen Städten gewöhnlich Kapital angelegt wird, scheinen wirklich alle gleich leicht oder gleich schwer erlernbar zu sein. Der eine Zweig des auswärtigen oder inneren Handels kann nicht gut ein verwickelteres Geschäft sein, als der andere.

III. Der Arbeitslohn ändert sich bei den verschiedenen Tätigkeiten je nach der Beständigkeit oder Unbeständigkeit der Beschäftigung.

Die Beschäftigung ist in einigen Gewerben viel beständiger, als in anderen. In den meisten Manufakturen kann ein Gesell fast an allen Tagen des Jahres, an denen er zu arbeiten imstande ist, seiner Beschäftigung ziemlich sicher sein. Ein Stein- oder Ziegelmaurer kann, im Gegensatz dazu, weder bei hartem Frost, noch bei schlechtem Wetter arbeiten, und seine Beschäftigung hängt außerdem noch zu allen übrigen Zeiten von den zufälligen Bestellungen seiner Kunden ab. Er ist folglich der Gefahr ausgesetzt, häufig ganz ohne welche zu sein. Deswegen muß das, was er verdient, so lange er beschäftigt ist, ihm nicht nur für die Zeit, wo er untätig ist, den Unterhalt verschaffen, sondern ihm auch einigermaßen eine Entschädigung für die angstvollen und verzweifelten Momente bieten, die der Gedanke an eine so unsichere Lage hervorrufen muß. Wo demnach der zusammengerechnete Verdienst der meisten Manufakturarbeiter eine ziemlich gleiche Höhe mit dem Taglohn gewöhnlicher Arbeiter hat, beträgt jener von Stein- und Ziegelmaurern gewöhnlich das Eineinhalbfache bis Doppelte von jenen Löhnen. Wo gewöhnliche Arbeiter 4 und 5 Schillinge die Woche verdienen, verdienen Stein- und Ziegelmaurer oft 7 und 8; wo die ersteren 6 verdienen, da verdienen die letzteren oft 9 und 10, und wo die ersteren 9 oder 10 verdienen, wie in London, verdienen die letzteren gewöhnlich 15 und 18. Dennoch scheint keine Art gelernter Arbeit leichter erlernbar zu sein, als die der Stein- und Ziegelmaurer. In London sollen, wie es heißt, zuweilen die Sänftenträger während des Sommers als Ziegelmaurer beschäftigt werden. Mithin ist der hohe Lohn dieser Arbeiter nicht sowohl die Belohnung für ihre Geschicklichkeit als die Entschädigung für die Unbeständigkeit ihrer Beschäftigung.

Ein Zimmermann scheint noch ein schöneres und kunstvolleres Gewerbe zu betreiben als ein Maurer. Dennoch ist sein Tagelohn an den meisten Orten, denn es ist nicht überall so, etwas niedriger. Seine Beschäftigung hängt stark von den zufälligen Bestellungen seiner Kunden ab, aber sie hängt doch nicht ganz davon ab und ist nicht der Gefahr ausgesetzt, vom Wetter unterbrochen zu werden.

Wenn die Gewerbe, die im allgemeinen unausgesetzte Beschäftigung bieten, dies an einem bestimmten Orte nicht tun, so steigt der Lohn der Arbeiter stets beträchtlich über sein gewöhnliches Verhältnis zu dem gemeiner Arbeit. In London sind fast alle Handwerksgehilfen der Möglichkeit ausgesetzt, von ihren Meistern, gleich Tagelöhnern an anderen Orten, von Tag zu Tag oder von Woche zu Woche aufgenommen oder entlassen zu werden. Demzufolge verdient dort die niedrigste Klasse der Handwerksgehilfen, die der Schneidergesellen, eine halbe Krone täglich, obgleich als Tagelohn für gemeine Arbeit 18 Pence gerechnet werden kann. In kleinen Städten und auf dem Lande kommt der Lohn der Schneidergesellen oft kaum jenem für gemeine Arbeit gleich; in London aber sind sie oft viele Wochen, besonders im Sommer, ohne Beschäftigung.

Wenn zu der Unbeständigkeit der Beschäftigung noch die Beschwerlichkeit, Unannehmlichkeit und Unreinlichkeit der Arbeit kommt, so erhöht dies bisweilen den Lohn der gemeinsten Arbeit über den der geschicktesten Handwerker. Ein Steinkohlengräber, der im Akkord arbeitet, verdient, wie angenommen wird, in Newcastle gewöhnlich doppelt, und in manchen Teilen Schottlands dreifach den Taglohn für gemeine Arbeit. Sein hoher Lohn kommt ganz und gar von der Beschwerlichkeit, Unannehmlichkeit und Unreinlichkeit seiner Arbeit. Seine Beschäftigung kann meistenteils so beständig sein, als es ihm gefällt. Die Kohlenträger in London treiben ein Gewerbe, welches an Beschwerlichkeit, Unreinlichkeit und Unannehmlichkeit dem der Steinkohlengräber fast gleichkommt, und ihre Beschäftigung ist bei den meisten von ihnen wegen der unvermeidlichen Unregelmäßigkeit im Anlangen der Kohlenschiffe notwendigerweise sehr unbeständig. Wenn daher die Steinkohlengräber doppelt und dreifach den Lohn gewöhnlicher Arbeit erhalten, so dürfte es nicht unbillig erscheinen, daß Kohlenträger ihn zu Zeiten vier- und fünffach erhalten. In der Untersuchung, die vor einigen Jahren über ihre Lage angestellt wurde, ergab sich, daß sie nach dem Satze, nach dem sie damals bezahlt wurden, 6 bis 10 Schilling den Tag verdienen konnten. 6 Schilling sind etwa vierfach der Lohn für gemeine Arbeit in London, und in jedem Gewerbe kann der niedrigste gewöhnliche Verdienst stets als der der überwiegenden Mehrzahl angesehen werden. So auffallend jener Verdienst auch erscheinen mag, so würde sich doch, wenn er mehr als hinreichend wäre, um für alle unangenehmen Umstände des Geschäftes schadlos zu halten, bald ein so großer Zufluß von Mitbewerbern einstellen, daß, da dies Gewerbe kein ausschließliches Privilegium hat, der Verdienst schnell auf einen niedrigeren Satz herabgedrückt würde.

Die Beständigkeit oder Unbeständigkeit der Beschäftigung übt auf die üblichen Kapitalprofite in einem Gewerbe keinen Einfluß aus. Ob das Kapital beständig beschäftigt wird oder nicht, hängt nicht von dem Gewerbe, sondern vom Gewerbtreibenden ab.

IV. Der Arbeitslohn ändert sich je nach dem größeren oder geringeren Vertrauen, das dem Arbeiter geschenkt werden muß.

Der Lohn der Goldschmiede und Juweliere ist überall höher als der vieler anderen Arbeiter von nicht nur gleicher, sondern noch weit größerer Kunstfertigkeit, wegen des kostbaren Materials, das ihnen notwendigerweise anvertraut werden muß.

Dem Arzte vertrauen wir unsere Gesundheit, dem Rechtsgelehrten und Advokaten unser Vermögen und mitunter unser Leben und unseren guten Ruf an. Ein solches Vertrauen könnte man nicht mit Sicherheit auf Leute setzen, die sich in schlechten und untergeordneten Verhältnissen befinden. Darum muß auch ihre Belohnung der Art sein, daß sie ihnen den gesellschaftlichen Rang verschafft, den ein so wichtiges Vertrauen verlangt. Die lange Zeit und die vielen Kosten, die ihre Erziehung erforderten, müssen zu diesem Umstande hinzugerechnet, notwendig den Preis ihrer Arbeit noch mehr erhöhen.

Legt einer nur sein eigenes Kapital im Gewerbe an, so findet kein Vertrauensverhältnis statt, und der Kredit, den er bei anderen Leuten findet, hängt nicht von der Natur seines Gewerbes, sondern von der Meinung ab, die sie von seinem Glück, seiner Rechtschaffenheit und Klugheit bekommen mögen. Es können also die verschiedenen Profitsätze in den verschiedenen Gewerbszweigen nicht aus den verschiedenen Graden des Vertrauens entspringen, das man auf die Gewerbetreibenden setzt.

V. Der Arbeitslohn in den verschiedenen Beschäftigungsarten ändert sich je nach der Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit eines Erfolgs.

Die Wahrscheinlichkeit, daß irgend eine bestimmte Person zu der Beschäftigung, für die sie erzogen wurde, je befähigt sein wird, ist in den verschiedenen Tätigkeiten sehr verschieden. Bei den meisten Handwerken ist der Erfolg fast sicher; äußerst unsicher hingegen ist er in den freien Berufsarten. Gib deinen Sohn zu einem Schuhmacher in die Lehre, und es unterliegt kaum einem Zweifel, daß er lernen wird ein Paar Schuhe zu machen; laß ihn aber die Rechte studieren, und es ist wenigstens 20 gegen 1 zu wetten, daß er nicht so viel verdienen wird, um von seinem Beruf leben zu können. In einer ganz ehrlichen Lotterie müßten die, welche die Treffer ziehen, all das gewinnen, was die, welche die Nieten ziehen, verlieren. In einer Berufsart, wo 20 ihr Ziel verfehlen, auf einen, der es erreicht, müßte der eine all das gewinnen, was von den erfolglosen 20 hätte gewonnen werden sollen. Der Rechtsanwalt, der vielleicht erst im vierzigsten Jahre anfängt, mit seinem Berufe etwas zu verdienen, müßte nicht allein die Vergütung für seine eigene so langwierige und kostspielige Erziehung erhalten, sondern auch für die von mehr als 20 anderen, die wahrscheinlich niemals in die Lage kommen werden, etwas damit zu verdienen. So übermäßig auch zuweilen die Gebühren der Rechtsanwälte erscheinen mögen, so erreicht ihr wirkliches Honorar doch niemals diese Höhe. Man berechne für irgend einen bestimmten Ort, wie viel beiläufig von den Arbeitern in einem gewöhnlichen Gewerbe, z. B. in dem der Schuhmacher oder Weber, jährlich gewonnen und wie viel beiläufig jährlich ausgegeben wird, so wird man finden, daß die erstere Summe im Allgemeinen größer ist, als die letztere. Nun mache man aber dieselbe Berechnung mit Bezug auf alle Rechtsanwälte und alle Studenten in den Rechtskollegien, so wird man finden, daß ihre jährlichen Einnahmen zu ihren jährlichen Ausgaben auch dann, wenn man die ersteren so hoch, und die letzteren so niedrig anschlägt, als man es billig tun kann, in einem sehr kleinen Verhältnis stehen. Folglich ist die Rechtslotterie sehr weit davon entfernt, eine ganz ehrliche Lotterie zu sein, und das Recht sowohl, als viele andere freie und ehrenvolle Berufsarten, werden im Punkte des Geldgewinns offenbar zu gering bedacht.

Dessenungeachtet halten diese Berufe mit den übrigen gleichen Schritt, und die vornehmsten und freiesten Geister sind begierig, sich trotz dieser entmutigenden Umstände hineinzudrängen. Zwei verschiedene Umstände tragen dazu bei, sie zu empfehlen; erstens die Sucht nach dem ehrenvollen Namen, der besonderer Tüchtigkeit in ihnen zu Teil wird, und zweitens das natürliche Vertrauen, das jeder mehr oder weniger nicht nur zu seinen Fähigkeiten, sondern auch zu seinem Glück hat.

Sich in einem Berufe auszeichnen, in welchem nur wenige es zur Mittelmäßigkeit bringen, ist der entscheidendste Beweis für das, was man Genie oder höhere Talente nennt. Die öffentliche Bewunderung, die so hervorragenden Fähigkeiten zu Teil wird, macht immer einen Teil ihrer Entlohnung aus, die, je nach deren Grad größer oder kleiner ist. Sie bildet einen ansehnlichen Teil der Entlohnung im Berufe des Arztes; einen größeren vielleicht noch in dem des Juristen; in der Dichtkunst und Philosophie macht sie beinahe die ganze aus.

Es gibt einige höchst angenehme und schöne Fähigkeiten, deren Besitz eine gewisse Art von Bewunderung erzwingt, deren Ausübung um des Geldes willen aber, sei es mit Recht oder aus Vorurteil, als eine Art öffentlicher Prostitution angesehen wird. Darum muß der Geldlohn derjenigen, die sie in dieser Weise ausüben, groß genug sein, um sie nicht bloß für die auf die Erwerbung von Fähigkeiten verwendete Zeit, Arbeit und Kosten, sondern auch für die Geringschätzung, die mit ihrer Betätigung als Broterwerb verknüpft ist, schadlos zu halten. Die riesigen Gehalte der Schauspieler, Opernsänger, Operntänzer usw. beruhen auf diesen zwei Momenten: der Seltenheit und Schönheit ihrer Fähigkeiten und der Geringschätzung, mit der man ihre Verwertung auf diese Art ansieht. Es scheint beim ersten Anblick absurd, daß wir ihre Persönlichkeiten verachten und doch ihre Fähigkeiten mit der verschwenderischsten Freigebigkeit belohnen. Aber gerade weil wir das eine tun, müssen wir notgedrungen auch das andere tun. Sollte sich einmal die öffentliche Meinung oder das öffentliche Vorurteil über diese Erwerbsarten ändern, so würde sich ihre Geldentlohnung bald verringern. Es würden sich dann mehr Leute damit abgeben, und die Konkurrenz würde den Preis ihrer Arbeit schnell herunterdrücken. Denn wenn solche Fähigkeiten auch durchaus nicht gewöhnlich sind, so sind sie doch keineswegs so selten, als man glaubt. Viele, die sie in großer Vollkommenheit besitzen, verschmähen es, davon Gebrauch zu machen, und weit mehr noch würden fähig sein, sie zu erwerben, wenn sich ehrenhafterweise etwas damit machen ließe.

Die übertriebene Vorstellung der meisten Menschen von ihren Fähigkeiten ist ein altes Übel, das die Philosophen und Moralisten aller Zeiten beobachtet haben. Aber ihr absurdes Vertrauen auf ihr gutes Glück hat man weniger beachtet. Und doch ist dieses womöglich noch allgemeiner. Es gibt keinen Menschen, der nicht, bei genügender körperlicher und geistiger Frische, seinen Teil daran hätte. Die Möglichkeit eines Gewinns wird von jedermann mehr oder weniger überschätzt, und die Möglichkeit eines Verlustes von den meisten unterschätzt und kaum von irgend einem, der bei genügender körperlicher und geistiger Frische ist, höher angeschlagen, als sie's verdient.

Daß die Möglichkeit eines Gewinns ihrer Natur nach überschätzt wird, können wir aus dem allgemeinen Erfolg der Lotterien ersehen. Die Welt sah noch nie und wird auch nie eine ganz ehrliche Lotterie sehen; d. h. eine, in der der ganze Gewinn dem ganzen Verlust gleichkommt; weil sonst der Unternehmer nichts damit verdienen könnte. In den Staatslotterien sind die Lose wirklich den Preis nicht wert, den die ersten Subskribenten dafür zahlen, und werden dennoch auf dem Markte gewöhnlich mit einem Aufschlag von 20, 30 mitunter 40 Prozent verkauft. Die eitle Hoffnung, einen der großen Preise zu gewinnen, ist die alleinige Ursache dieser Nachfrage. Selbst die nüchternsten Leute sehen darin keine Torheit, daß man eine kleine Summe für die Aussicht bezahlt, 10 000 oder 20 000 Pfund zu gewinnen, und doch wissen sie, daß auch diese kleine Summe vielleicht 20 bis 30 Prozent mehr wert ist, als die Möglichkeit. Bei einer Lotterie, in der kein Gewinnst mehr als 20 Pfund betrüge, würde, wenn sie sich auch in anderer Hinsicht einer ganz ehrlichen mehr als die gewöhnlichen Staatslotterien näherte, doch keine gleiche Nachfrage nach Losen eintreten. Um mehr Aussicht auf einen der großen Gewinnste zu haben, kaufen manche mehrere Lose und andere kleine Anteile von noch mehr Losen. Und doch ist kein Satz in der Mathematik so sicher, als der, daß man umso wahrscheinlicher verliert, auf je mehr Lose man setzt. Setze auf alle Lose in der Lotterie und du verlierst gewiß; und je größer die Zahl deiner Lose ist, desto näher kommst du dieser Gewißheit.

Daß die Möglichkeit eines Verlustes oft unterschätzt und fast nie höher geschätzt wird, als sie's verdient, das können wir aus dem sehr mäßigen Gewinne der Versicherungsanstalten lernen. Soll aus dem Versichern gegen See- oder Feuersgefahr überhaupt ein ordentliches Geschäft gemacht werden, so muß die gewöhnliche Prämie hinreichen, die gewöhnlichen Verluste zu decken, die Kosten der Verwaltung zu tragen und einen solchen Profit zu liefern, wie ihn ein gleiches Kapital, wenn es in irgend einem gewöhnlichen Geschäft angelegt würde, abwerfen müßte. Wer nicht mehr als das bezahlt, bezahlt offenbar nicht mehr als den wirklichen Wert der Gefahr, oder den niedrigsten Preis, zu dem er erwarten kann, sich billigerweise dagegen versichern zu können. Aber wenn auch viele etwas durch Versichern gewonnen haben, so haben doch nur sehr wenige sich ein großes Vermögen damit verdient; und allein von diesem Gesichtspunkte aus scheint es klar genug, daß das übliche Verhältnis von Gewinn und Verlust hier nicht vorteilhafter ist, als in anderen üblichen Geschäften, mit denen so viele Leute sich Vermögen verdienen. So mäßig auch die Versicherungsprämie gemeiniglich ist, so verachten doch viele die Gefahr zu sehr, als daß sie Lust hätten, sie zu bezahlen. Wenn wir den Durchschnitt des Königreichs nehmen, so sind unter 20 Häusern 19, oder vielleicht noch eher unter 100 99 gegen Feuersgefahr nicht versichert. Die Gefahr zur See ist für die meisten Leute beunruhigender, und das Verhältnis der versicherten zu den unversicherten Schiffen ist weit größer. Dennoch gehen zu allen Jahreszeiten und selbst in Kriegszeiten viele ohne irgend eine Versicherung in See. Mitunter mag dies vielleicht ohne Unklugheit geschehen. Wenn eine große Gesellschaft oder auch ein reicher Kaufmann 20 oder 30 Schiffe auf dem Meere hat, so können sie sozusagen einander gegenseitig versichern. Die an allen ersparte Prämie kann solche Verluste, denen sie im gewöhnlichen Lauf der Dinge wahrscheinlich ausgesetzt sind, mehr als ausgleichen. Aber in den meisten Fällen ist das Vernachlässigen der Versicherung bei Schiffen gleich der bei Häusern, nicht die Folge einer genauen Berechnung, sondern lediglich gedankenloser Unbesonnenheit und übermütiger Verachtung der Gefahr.

Die Verachtung der Gefahr und die übermütige Hoffnung auf Erfolg ist in keiner Lebensperiode so stark als in dem Alter, wenn die jungen Leute sich ihren Beruf wählen. Wie wenig dann die Furcht vor Mißgeschick imstande ist, der Hoffnung auf gutes Glück die Wage zu halten, zeigt sich noch klarer in der Bereitwilligkeit gemeiner Leute, sich als Soldaten einschreiben zu lassen oder zur See gehen, als in dem Eifer der Leute von besserer Herkunft, in die sogenannten freien Berufe einzutreten.

Was ein gemeiner Soldat verlieren kann, ist deutlich genug. Dennoch lassen sich junge Freiwillige, ohne der Gefahr zu achten, zu keiner Zeit so gern anwerben, als beim Beginn eines neuen Krieges; und obgleich sie kaum eine Aussicht auf Beförderung haben, spiegeln sie sich in ihrer jugendlichen Phantasie doch tausend Gelegenheiten vor, Ehre und Auszeichnung zu gewinnen, die niemals eintreffen. Diese romantischen Hoffnungen machen den ganzen Preis ihres Blutes aus. Ihre Bezahlung ist geringer als die gewöhnlicher Handarbeiter, und ihre Beschwerden im aktiven Dienst sind weit größer.

Die Lotterie des Seedienstes ist nicht ganz so unvorteilhaft als die des Landheers. Der Sohn eines geachteten Arbeiters oder Handwerkers mag oft mit seines Vaters Einwilligung zur See gehen; läßt er sich aber als Soldat anwerben, so geschieht es immer ohne sie. Bei dem einen Beruf sehen auch andere Leute eine Möglichkeit, wie er etwas damit verdienen könne: niemand außer ihm allein sieht eine, etwas damit zu verdienen, bei dem anderen. Der große Admiral ist weniger Gegenstand allgemeiner Bewunderung als der große General, und der höchste Erfolg im Seedienste verspricht weniger glänzendes Glück und Ansehen als ein gleicher Erfolg zu Lande. Derselbe Unterschied zieht sich bei beiden durch alle unteren Rangstufen. Nach der Rangordnung kommt ein Schiffskapitän einem Obersten in der Armee gleich: aber in der allgemeinen Wertschätzung kommt er ihm nicht gleich. Da die großen Gewinnste in der Lotterie geringer sind, so müssen die kleineren zahlreicher sein. Darum gelangen auch gemeine Matrosen öfter zu etwas Vermögen und Beförderung als gemeine Soldaten; und die Hoffnung auf diese Gewinnste ist es, die diesen Beruf hauptsächlich empfiehlt. Obgleich ihre Geschicklichkeit und Fertigkeit weit größer ist, als die fast eines jeden Handwerkers, und obgleich ihr ganzes Leben ununterbrochen der Schauplatz von Mühseligkeiten und Gefahren ist, erhalten sie doch, so lange sie gemeine Matrosen bleiben, für alle diese Geschicklichkeit und Fertigkeit, für alle diese Mühseligkeiten und Gefahren kaum eine andere Belohnung, als das Vergnügen, die einen üben, und die anderen überwinden zu können. Ihr Lohn ist nicht höher, als der gewöhnlicher Arbeiter im Hafen, der den Satz des Seemannslohnes regelt. Da sie unaufhörlich von einem Hafen zum anderen gehen, so ist der monatliche Lohn derer, welche aus all den verschiedenen Häfen Großbritanniens absegeln, einander viel mehr gleich als der Lohn anderer Arbeiter an diesen verschiedenen Orten; und der an demjenigen Hafen, von und nach welchem die meisten segeln, d. h. der am Hafen von London gültige Lohnsatz bestimmt den Satz für alle übrigen. In London beträgt der Lohn der Mehrzahl der verschiedenen Arbeiterklassen etwa das Doppelte des Lohnes derselben Klassen in Edinburg. Aber die Matrosen, die aus dem Hafen von London absegeln, verdienen selten über 3 oder 4 Schilling mehr im Monat, als die, welche aus dem Hafen von Leith abfahren, und oft ist der Unterschied nicht einmal so groß. In Friedenszeiten und auf einem Kauffahrteischiffe beträgt der Londoner Preis zwischen 1 Guinee und etwa 27 Schilling für den Kalendermonat. Ein gewöhnlicher Arbeiter kann in London, nach dem Satz von 9 oder 10 Schilling die Woche, zwischen 40 und 45 Schilling im Kalendermonat verdienen. Freilich wird dem Matrosen außer seinem Lohne noch Kost gereicht. Aber ihr Wert wird wohl nicht immer den Unterschied zwischen seiner Bezahlung und der gewöhnlicher Arbeiter übersteigen; und wäre das auch mitunter der Fall, so würde dieses Mehr doch für den Matrosen nicht reinen Gewinn bedeuten, weil er es nicht mit Weib und Familie, die er zu Hause von seinem Lohne erhalten muß, teilen kann.

Die Gefahren und Errettungen um Haaresbreite eines Abenteurerlebens scheinen, anstatt junge Leuten zu entmutigen, ihnen vielmehr oft einen Beruf zu empfehlen. Eine zärtliche Mutter aus den unteren Volksklassen fürchtet oft schon, ihren Sohn in einer Seehafenstadt in die Schule zu schicken, damit nicht der Anblick der Schiffe und die Gespräche und Abenteuer der Matrosen ihn zum Seedienst verlocken möchten. Die entfernte Aussicht auf Abenteuer, denen wir durch Mut und Gewandtheit zu entrinnen hoffen können, ist uns nicht unangenehm und steigert in keinem Geschäfte den Arbeitslohn. Anders verhält es sich mit solchen, bei denen Mut und Gewandtheit nichts nützen. In Berufen, die als sehr ungesund bekannt sind, ist der Arbeitslohn immer beträchtlich hoch. Ungesundheit ist eine Art Unannehmlichkeit, und ihr Einfluß auf den Arbeitslohn muß unter diesen allgemeinen Gesichtspunkt eingereiht werden.

Bei all den verschiedenen Anlagen von Kapital ändert sich der übliche Profitsatz mehr oder weniger mit der Gewißheit oder Ungewißheit von dessen Ertrag. Dieser ist im allgemeinen im inneren Handel weniger ungewiß als im auswärtigen, und in einigen Zweigen des auswärtigen Handels weniger als in anderen; so z. B. im Handel mit Nordamerika weniger als in dem mit Jamaika. Der übliche Profitsatz steigt stets mehr oder weniger mit dem Risiko; doch scheint er nicht in genauem Verhältnis mit ihm oder so zu steigen, daß er es völlig ausgleicht. Bankrotte sind in den riskantesten Handelszweigen am häufigsten. Das riskanteste aller Gewerbe, das eines Schmugglers, ist, obgleich es im Falle des Gelingens wahrscheinlich das gewinnreichste ist, der sicherste Weg zum Bankrott. Die übermütige Hoffnung auf glücklichen Erfolg scheint hier eben so zu wirken, wie bei allen anderen Gelegenheiten, und so viele Abenteurer zu jenen gefährlichen Berufen zu verlocken, daß durch ihre Konkurrenz der Profit zu tief herabgedrückt wird, um zur Ausgleichung des Risikos zu genügen. Um es völlig auszugleichen, müßte der gewöhnliche Ertrag außer dem üblichen Kapitalprofit nicht nur alle zufälligen Verluste decken, sondern für die Abenteurer auch noch einen Überschußprofit, gleichwie er den Versicherungsanstalten zuteil wird, abwerfen. Wäre aber der gewöhnliche Ertrag für dies alles genügend, so würden Bankrotte in diesem Berufe nicht häufiger sein als in anderen.

Von den fünf Umständen, welche den Arbeitslohn verändern, berühren also nur zwei die Kapitalprofite; nämlich die Annehmlichkeit oder die Unannehmlichkeit des Geschäftes, und das Risiko oder die Sicherheit, die damit verbunden ist. Was die Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit betrifft, so besteht in dem bei weitem größten Teile der Anlagen von Kapital kein, oder nur ein geringer Unterschied; dagegen bei denen der Arbeit ein sehr großer; und wenn der übliche Kapitalprofit auch mit dem Risiko steigt, so scheint er doch nicht immer im Verhältnis zu. ihm zu steigen. Aus all dem sollte folgen, daß in ein und derselben Gesellschaft oder Gegend die durchschnittlichen und üblichen Sätze des Profits für die verschiedenen Anlagen von Kapital einander näher kommen müßten als die Geldlöhne für die verschiedenen Arten von Arbeit. Und so ist es auch. Die Differenz zwischen dem Verdienst eines gewöhnlichen Arbeiters und dem eines gut beschäftigten Rechtsanwalts oder Arztes ist offenbar weit größer als die Differenz zwischen den üblichen Profiten in zwei beliebigen Gewerbszweigen. Und überdies ist noch die scheinbare Differenz zwischen den Profiten verschiedener Gewerbe im allgemeinen eine Täuschung, die daraus entspringt, daß wir nicht immer das, was als Lohn betrachtet werden sollte, von dem unterscheiden, was als Profit zu betrachten ist.

Apothekerprofit ist sprichwörtlich geworden, um etwas übermäßig Hohes zu bezeichnen. Dennoch ist dieser scheinbar hohe Profit oft weiter nichts als ein billiger Arbeitslohn. Die Geschicklichkeit eines Apothekers ist viel feinerer und heiklerer Natur als die irgend eines Handwerkers; und das Vertrauen, das man auf ihn setzt, ist von weit größerer Wichtigkeit. Er ist der Arzt der Armen in allen Fällen, und der der Reichen, wenn das Leiden oder die Gefahr nicht sehr groß ist. Darum sollte auch sein Lohn seiner Geschicklichkeit und seiner Vertrauenswürdigkeit angemessen sein, und er ergibt sich gewöhnlich aus dem Preise, für den er seine Drogen verkauft. Aber alle Waren, die der bestbeschäftigte Apotheker in einer großen Handelsstadt in einem Jahr verkauft, mögen ihn vielleicht nicht mehr als 30 oder 40 Pfund kosten. Verkaufte er sie nun auch für 300 oder 400, oder mit 1000 Prozent Profit, so mag das doch oft nicht mehr sein, als ein billiger Lohn für seine Arbeit, den er, da er ihn auf nichts anderes schlagen kann, auf den Preis seiner Waren aufschlägt. Der größere Teil des scheinbaren Profits ist Lohn, der das Aussehen des Profits hat.

In einer kleinen Hafenstadt kann ein kleiner Materialist 40 oder 50 Prozent auf ein Kapital von einem einzigen Hundert Pfund verdienen, während ein ansehnlicher Großhändler an demselben Platze kaum 8 oder 10 Prozent von einem Kapital von 10 000 verdient. Der Handel des Materialisten mag für die Bequemlichkeit der Einwohner nötig sein, und die Beschränktheit des Marktes mag die Anlage eines größeren Kapitals in dem Geschäfte nicht zulassen. Allein der Mann muß nicht nur von seinem Berufe leben, sondern er muß auch entsprechend den Anforderungen, die dieser macht, leben. Abgesehen davon, daß er ein kleines Kapital haben muß, muß er auch lesen, schreiben und rechnen können, und vielleicht 50 bis 60 verschiedene Arten von Waren, ihre Preise, ihre Qualität und die Märkte, wo sie am wohlfeilsten zu haben sind, zu beurteilen wissen. Kurz, er muß alle die Kenntnisse besitzen, die einem Großhändler nötig sind, und es hindert ihn nichts als der Mangel an einem genügenden Kapital daran, selbst ein Großhändler zu werden. 30 oder 40 Pfund das Jahr können nicht als eine zu große Belohnung für die Arbeit einer so ausgebildeten Person angesehen werden. Man ziehe dies von dem anscheinend großen Profit seines Kapitals ab, und es wird vielleicht wenig mehr übrig bleiben als der übliche Kapitalprofit. So ist auch in diesem Falle der größte Teil des scheinbaren Profits eigentlich Lohn.

Der Unterschied zwischen dem scheinbaren Profit des Klein- und dem des Großhandels ist in der Hauptstadt weit geringer, als in kleinen Städten und in Marktflecken. Wo 10 000 Pfund im Materialhandel angelegt werden können, macht der Lohn für des Materialisten Arbeit nur einen sehr geringen Zusatz zu dem tatsächlichen Profit eines so großen Kapitals aus. Daher kommen hier die scheinbaren Profite des reichen Kleinhändlers denen des Großhändlers weit näher. Aus diesem Grunde sind auch Waren, die im Detail verkauft werden, in der Hauptstadt im allgemeinen eben so wohlfeil und oft noch wohlfeiler als in kleinen Städten und Marktflecken. Materialwaren z. B. sind im allgemeinen viel wohlfeiler; Brot und Fleisch oft ebenso wohlfeil. Es kostet nicht mehr, Materialwaren in eine große Stadt, als in einen Marktflecken zu bringen; aber es kostet beträchtlich mehr, Korn und Vieh dahin zu bringen, da der größere Teil hiervon aus einer viel größeren Entfernung gebracht werden muß. Da nun der Einkaufspreis der Materialwaren an beiden Orten derselbe ist, so sind sie da am wohlfeilsten, wo der geringste Profit aufgeschlagen wird. Der Einkaufspreis von Brot und Fleisch ist in der großen Stadt höher als in einem Marktflecken; und obgleich der Profit geringer ist, so sind sie hier deshalb doch nicht immer wohlfeiler, sondern oft nur ebenso wohlfeil. Bei solchen Artikeln wie Brot und Fleisch, erhöht derselbe Grund, der den scheinbaren Profit verringert, den Einkaufspreis. Die Größe des Marktes verringert, indem sie größere Kapitalien beschäftigt, den scheinbaren Profit; da sie aber zugleich Nachschub aus größerer Entfernung nötig macht, erhöht sie den Einkaufspreis. Diese Verringerung des einen und Erhöhung des anderen scheinen in den meisten Fällen einander ziemlich die Wage zu halten; und dies ist wahrscheinlich der Grund, warum die Brot- und Fleischpreise im größten Teile des Königreiches so ziemlich dieselben sind, obgleich die Korn- und Viehpreise an verschiedenen Orten gewöhnlich sehr verschieden sind.

Obgleich die Kapitalprofite beim Groß- wie beim Kleinhandel in der Hauptstadt im allgemeinen geringer sind als in kleinen Städten und Marktflecken, so werden doch in ersterer oft mit kleinen Anfängen große Vermögen erworben, aber in den letzteren fast nie. In kleinen Städten und Marktflecken kann wegen der Beschränktheit des Marktes der Handel nicht immer in dem Maße ausgedehnt werden, wie das Kapital sich vergrößert: an solchen Orten kann daher, wenn auch der Satz der Profite eines einzelnen sehr hoch sein mag, doch die ganze Summe oder der Betrag derselben nie sehr hoch sein, und folglich auch nicht dessen, was jährlich zurück gelegt wird. Dagegen kann in großen Städten der Handel in dem Maße ausgedehnt werden, wie das Kapital wächst, und der Kredit eines sparsamen und im Fortschritt begriffenen Mannes wächst viel schneller als sein Kapital. Sein Handel dehnt sich im Verhältnis zu diesen beiden aus, und die Summe oder der Betrag seiner Profite steht im Verhältnis zur Ausdehnung seines Handels, so wie das, was er jährlich zurücklegt, zu dem Betrage seiner Profite. Dennoch ist es auch in großen Städten selten, daß in einem regelmäßigen, eingeführten und wohlbekannten Geschäftszweige große Vermögen erworben werden, es sei denn in einem langen Leben voll Fleiß, Sparsamkeit und Aufmerksamkeit. Es werden freilich zuweilen an solchen Orten rasch Vermögen durch sogenannte Spekulation erworben. Der spekulierende Kaufmann betreibt keinen regelmäßigen, eingeführten und wohlbekannten Geschäftszweig. Er ist in dem einen Jahre ein Kornhändler, ein Weinhändler im anderen, und im folgenden ein Zucker-, Tabak- oder Teehändler. Er ergreift jeden Handel, wenn er voraussieht, daß er profitabler sein wird als gewöhnlich, und er gibt ihn wieder auf, wenn er voraussieht, daß die Profite wieder im Begriff sind, auf die Stufe der anderen Handelszweige zurückzusinken. Seine Profite und Verluste können daher in keinem regelmäßigen Verhältnis zu denen eines eingeführten und wohlbekannten Geschäftszweiges stehen. Ein kühner Abenteurer mag wohl zuweilen durch zwei oder drei erfolgreiche Spekulationen ein ansehnliches Vermögen erwerben; aber die Wahrscheinlichkeit, daß er durch zwei oder drei erfolglose eines verliert, ist genau so groß. Ein solches Gewerbe kann nur in großen Städten betrieben werden. Nur an Orten ausgedehntesten Handels und Verkehrs ist die hierzu nötige Intelligenz zu haben.

Die fünf oben erwähnten Umstände verursachen zwar eine starke Ungleichheit im Arbeitslohn und Kapitalprofit, verursachen aber keine in der Gesamtheit der wirklichen oder eingebildeten Vorteile und Nachteile, die mit den verschiedenen Beschäftigungsarten des Kapitals und der Arbeit verbunden sind. Jene Umstände sind der Art, daß sie in einigen der letzteren für den kleinen Geldgewinn schadlos halten und in anderen den großen aufwiegen.

Damit indes diese Gleichheit in der Gesamtheit ihrer Vorteile und Nachteile statthaben könne, sind selbst da, wo die vollkommenste Freiheit herrscht, drei Dinge nötig. Erstens müssen die Geschäfte wohlbekannt und seit langer Zeit in ihrer Gegend eingeführt sein, zweitens müssen sie in ihrem gewöhnlichen oder, wie man es nennen kann, in ihrem natürlichen Zustande sein, und drittens müssen sie die einzigen oder hauptsächlichsten Geschäfte derer sein, die sie versehen.

I. Diese Gleichheit kann nur in solchen Geschäften statthaben, die wohlbekannt und seit langer Zeit in ihrer Gegend eingeführt sind.

Wo alle anderen Umstände gleich sind, ist der Arbeitslohn in neuen Gewerben in der Regel höher, als in alten. Wenn ein Unternehmer eine neue Manufaktur einzurichten sucht, muß er zuerst seine Arbeiter durch höheren Lohn, als sie in ihren eigenen Gewerben verdienen können, oder das Wesen seines neuen Unternehmens sonst verlangen würde, aus anderen Geschäften weglocken, und es muß eine geraume Zeit verstreichen, ehe er es wagen darf, sie auf das gewöhnliche Maß herabzusetzen. Manufakturen, für welche die Nachfrage durchaus von der Mode und Laune abhängt, sind in steter Veränderung und dauern selten lange genug, um als seit langem eingeführte Manufakturen angesehen werden zu können. Andere hingegen, für welche die Nachfrage hauptsächlich aus dem Brauch oder der Notwendigkeit entspringt, sind der Veränderung weniger unterworfen, und es kann ein und dieselbe Form und Fabrikationsweise ganze Jahrhunderte lang nachgefragt werden. Darum ist anzunehmen, daß der Arbeitslohn in Manufakturen der ersteren Art höher ist, als in denen der letzteren. Birmingham handelt besonders mit Manufakturen der ersteren, Sheffield mit solchen der letzteren Art; und, wie es heißt, entspricht der Arbeitslohn an diesen beiden Orten diesem Unterschiede im Wesen ihrer Manufakturen.

Die Einführung jeder neuen Manufaktur, jedes neuen Handelszweiges oder jedes neuen Verfahrens im Ackerbau ist immer eine Spekulation, von der sich der Urheber außergewöhnliche Profite verspricht. Diese Profite sind manchmal sehr groß und manchmal, vielleicht sogar häufiger, sind sie ganz verschieden; aber im allgemeinen stehen sie zu denen der anderen alten Gewerbe ihrer Gegend in keinem regelmäßigen Verhältnis. Gelingt das Projekt, so sind sie gewöhnlich im Anfang sehr hoch. Ist das Gewerbe oder das Verfahren aber erst einmal endgültig eingeführt und wohlbekannt, so setzt die Konkurrenz sie wieder auf das Maß der übrigen Gewerbe herab.

II. Diese Gleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile der verschiedenen Beschäftigungen von Arbeit und Kapital kann nur in dem gewöhnlichen, oder, wie man ihn nennen kann, dem natürlichen Zustande dieser Geschäfte statthaben.

Die Nachfrage nach fast allen Arten von Arbeit ist manchmal größer und manchmal geringer als üblich. In dem einen Falle steigen die Vorteile des Geschäftes über, in dem anderen fallen sie unter das gewöhnliche Maß. Die Nachfrage nach ländlicher Arbeit ist in der Heu- und Getreideernte größer als während des übrigen Jahres; und der Lohn steigt mit der Nachfrage. In Kriegeszeiten, wo 40 000 oder 50 000 Matrosen vom Kaufmannsdienst in den Dienst des Königs gezwungen werden, steigt notwendig die Nachfrage nach Matrosen für die Kauffahrteischiffe mit ihrer Seltenheit, und ihr Lohn geht in solchen Fällen gewöhnlich von 1 Guinee und 27 Schilling bis zu 40 Schilling und 3 Pfund den Monat hinauf. In einer Manufaktur, mit der es abwärts geht, begnügen sich dagegen viele Arbeiter, bevor sie ihr altes Gewerbe verlassen, lieber mit einem geringeren Lohn, als sonst der Natur ihres Geschäftes entsprechen würde.

Die Kapitalprofite ändern sich mit dem Preise der Waren, in denen das Kapital angelegt ist. Steigt der Preis einer Ware über seinen gewöhnlichen oder Durchschnittssatz, so steigen die Profite, wenigstens eines Teiles des Kapitals, das dazu dient, sie zu Markte zu bringen, über ihr gehöriges Maß, und fällt er, so fallen sie unter dieses. Alle Waren sind Preisschwankungen ausgesetzt, doch sind es die einen mehr als die anderen. Bei allen Waren, welche durch menschlichen Fleiß hervorgebracht werden, wird die Menge des jährlich aufgewendeten Fleißes notwendigerweise durch die jährliche Nachfrage reguliert, und zwar so, daß das jährliche Durchschnittsprodukt dem jährlichen Durchschnittsverbrauch so nahe als möglich kommt. Bei einigen Geschäftszweigen hat man schon die Bemerkung gemacht, daß ein und dieselbe Menge Fleiß immer die nämliche oder doch so ziemlich die nämliche Menge Waren hervorbringt. So pflegt z. B. jährlich in den Leinen- und Wollenmanufakturen die gleiche Zahl Hände so ziemlich die gleiche Menge Leinen- und Wollenzeuge herzustellen. Folglich können die Veränderungen im Marktpreise solcher Waren nur aus einer zufälligen Veränderung der Nachfrage entspringen. Eine Landestrauer erhöht den Preis des schwarzen Tuches. Aber wie die Nachfrage nach den meisten Sorten gemeiner Leinen- und Wollenzeuge sich ziemlich gleich bleibt, so ist auch ihr Preis gleichförmig. Doch es gibt andere Geschäftszweige, in denen eine gleiche Menge Fleiß nicht immer eine gleiche Menge Waren herstellt. Dieselbe Menge Fleiß bringt z. B. in verschiedenen Jahren eine sehr verschiedene Menge Korn, Wein, Hopfen, Zucker, Tabak usw. hervor. Daher ändert sich der Preis solcher Waren nicht bloß mit den Veränderungen der Nachfrage, sondern mit den weit größeren und häufigeren Veränderungen der Menge und ist folglich äußerst schwankend. Der Profit einiger Händler muß aber notwendigerweise mit dem Preise der Waren schwanken. In solchen Waren macht der spekulative Kaufmann vorzugsweise Geschäfte. Er sucht sie, wenn er voraussieht, daß ihr Preis wahrscheinlich steigen wird, aufzukaufen, und wenn er wahrscheinlich fallen wird, zu verkaufen.

III. Die Gleichheit kann in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile der verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital nur bei solchen statthaben, die die einzige oder hauptsächlichste Beschäftigung derer sind, welche sie ausüben.

Wenn jemand seinen Unterhalt aus einem Geschäfte zieht, das nicht den größten Teil seiner Zeit in Anspruch nimmt, so ist er oft in Stunden der Muße bereit, in einem anderen für einen geringeren Lohn zu arbeiten, als das Wesen des Geschäftes es sonst verlangen würde.

In vielen Teilen Schottlands kommt noch eine Art Leute vor, die Cotters oder Häusler heißen, die freilich vor einigen Jahren häufiger waren als sie es jetzt sind. Sie sind für die Gutsbesitzer und Pächter eine Art von Dienstboten außer dem Hause. Das übliche Entgelt, das sie von ihren Herren empfangen, ist ein Haus, ein kleiner Gemüsegarten, Gras, gerade genug, um eine Kuh zu halten, und etwa 1 oder 2 Acres schlechten Ackerlandes. Hat ihr Herr Arbeit für sie, so gibt er ihnen außerdem noch 2 Peck Hafermehl die Woche, im Werte von etwa 16 Pence Sterling. Während eines großen Teils des Jahres hat er wenig oder keine Arbeit für sie, und die Bestellung ihrer eigenen kleinen Besitzung genügt nicht, die Zeit auszufüllen, die zu ihrer Verfügung bleibt. Als solche Besitzer noch zahlreicher waren, als sie es jetzt sind, sollen sie bereit gewesen sein, ihre erübrigte Zeit gern jedem für einen sehr geringen Entgelt hinzugeben, und für weniger Lohn gearbeitet haben als andere Arbeiter. In alten Zeiten scheinen sie in ganz Europa verbreitet gewesen zu sein. In schlecht kultivierten und noch schlechter bevölkerten Ländern konnten die meisten Gutsbesitzer und Pächter sich die außergewöhnliche Zahl von Arbeitern, die Landarbeit zu gewissen Zeiten erheischt, auf keine andere Weise sichern. Die tägliche oder wöchentliche Entlohnung, die solche Arbeiter gelegentlich von ihren Herren erhielten, war offenbar nicht der ganze Preis ihrer Arbeit. Ihr kleiner Besitz machte einen beträchtlichen Teil davon aus. Dennoch scheint diese tägliche oder wöchentliche Entlohnung von vielen Schriftstellern, die die Preise der Arbeit und der Lebensmittel in alten Zeiten gesammelt und sich darin gefallen haben, beide als wunderbar niedrig darzustellen, als die ganze angesehen worden zu sein.

Das Produkt solcher Arbeit kommt oft wohlfeiler zu Markt, als es sonst seiner Natur nach sollte. Strümpfe werden in vielen Teilen Schottlands viel wohlfeiler gestrickt, als sie irgendwo gewirkt werden können. Sie sind das Werk von Dienstboten und Arbeitern, die ihren Hauptunterhalt aus einer anderen Beschäftigung beziehen. Mehr als tausend Paar Strümpfe, deren Preis zwischen 5 und 7 Pence das Paar beträgt, werden jährlich von den Shetlandsinseln nach Leith gebracht. In Learwick, der kleinen Hauptstadt der Shetlandsinseln, sind, wie ich mir habe sagen lassen, 10 Pence den Tag der gewöhnliche Preis für gewöhnliche Arbeit. Auf denselben Inseln strickt man Wollstrümpfe, das Paar im Werte von 1 Guinee und mehr.

Das Spinnen des Leinengarns wird in Schottland fast eben so wie das Stricken von Strümpfen von Dienstboten betrieben, die hauptsächlich zu anderen Zwecken gedungen werden. Die, welche mit dem einen oder anderen dieser Gewerbe ihren ganzen Lebensunterhalt gewinnen wollen, verdienen jämmerlich wenig. In den meisten Gegenden Schottlands ist eine gute Spinnerin, wer in der Woche 20 Pence verdienen kann.

In reichen Ländern ist der Markt in der Regel so ausgedehnt, daß ein einziger Beruf hinreichend ist, die Arbeit und das Kapital derer, die ihn versehen, ganz in Anspruch nehmen. Beispiele dafür, daß Leute von einer Beschäftigung leben und daneben aus einer anderen einen kleinen Vorteil ziehen, kommen nur in armen Gegenden vor. Dennoch findet sich folgender Fall, der ganz ähnlich ist, in der Hauptstadt eines sehr reichen Landes. Ich glaube, es gibt keine Stadt in Europa, in welcher der Hauszins teurer wäre als in London, und doch weiß ich keine Hauptstadt, in der ein möbliertes Zimmer so wohlfeil zu mieten ist. Das Wohnen ist in London nicht nur viel wohlfeiler als in Paris, sondern auch bei derselben Güte viel wohlfeiler als in Edinburg; und was außergewöhnlich erscheinen muß, gerade die Höhe des Hauszinses ist der Grund jener Wohlfeilheit des Wohnens. Die Teuerung im Hauszinse kommt in London nicht bloß von jenen Ursachen her, die ihn in allen großen Hauptstädten teuer machen, von der Teuerung in der Arbeit, von der Teuerung in den Baumaterialien, die gewöhnlich aus weiter Entfernung herbeigebracht werden müssen, und vor allem der Teuerung in der Grundrente, weil jeder Grundeigentümer als Monopolist auftritt und oft für einen einzigen Acre schlechten Bodens in einer Stadt eine höhere Rente fordert, als man für hundert vom besten auf dem Lande erhalten kann, sondern sie kommt zum Teil von den besonderen Gebräuchen und Gewohnheiten der Leute, die jeden Hausvater zwingen, ein ganzes Haus von oben bis unten zu mieten. Eine Wohnung heißt in England alles, was unter demselben Dache enthalten ist. In Frankreich, Schottland und vielen anderen Ländern Europas bedeutet es oft nicht mehr als ein einzelnes Stockwerk. Ein Gewerbsmann in London ist gezwungen, in dem Stadtteile, wo seine Kunden wohnen, ein ganzes Haus zu mieten. Sein Laden ist zu ebener Erde, und er schläft mit seiner Familie unter dem Dache; und er sucht einen Teil seines Hauszinses dadurch zu bezahlen, daß er die beiden mittleren Stockwerke an Mietsleute abgibt. Für den Unterhalt seiner Familie rechnet er auf sein Gewerbe, nicht auf seine Mieter. Dagegen haben die, welche in Paris und Edinburg Wohnungen vermieten, gewöhnlich keine anderen Unterhaltsmittel; und der Preis der Wohnung muß nicht nur den Hauszins, sondern alle Ausgaben der Familie bezahlen.

2. Abteilung.
Ungleichheiten, die durch die Wirtschaftspolitik Europas verursacht werden

Dies sind die Ungleichheiten in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital, welche durch den Mangel irgend eines der drei oben genannten Erfordernisse verursacht werden, auch da, wo die vollkommenste Freiheit herrscht. Aber die Wirtschaftspolitik Europas veranlaßt dadurch, daß sie den Dingen nicht ihren freien Lauf läßt, noch andere Ungleichheiten.

Dies tut sie vornehmlich auf folgende drei Arten. Erstens dadurch, daß sie in einigen Gewerben die Konkurrenz auf eine geringere Anzahl beschränkt, als sonst geneigt sein würde, sich darauf einzulassen; zweitens dadurch, daß sie sie in anderen höher treibt, als sie ihrer Natur nach sein würde; und drittens dadurch, daß sie die freie Zirkulation von Arbeit und Kapital sowohl von Gewerbe zu Gewerbe, als von Ort zu Ort hemmt.

I. Die Wirtschaftspolitik Europas veranlaßt eine sehr bedeutende Ungleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital dadurch, daß sie in einigen Gewerben die Konkurrenz auf eine geringere Anzahl beschränkt, als sonst geneigt sein möchte, sich darauf einzulassen.

Die ausschließlichen Zunftprivilegien sind das hauptsächlichste Mittel, dessen sie sich zu diesem Zwecke bedient.

Das ausschließliche Privilegium eines zünftigen Berufs schränkt notwendig in der Stadt, worin er seinen Sitz hat, die Konkurrenz auf die ein, welche freigesprochen sind. Das notwendige Erfordernis zur Erlangung dieser Freisprechung ist im allgemeinen, daß man in der Stadt unter einem gehörig qualifizierten Meister die Lehrjahre bestanden habe. Die Zunftsatzungen bestimmen zuweilen die Zahl der Lehrlinge, die einem Meister zu halten gestattet ist, und fast immer die Zahl der Jahre, die ein Lehrling dienen muß. Die Absicht dieser beiden Bestimmungen ist, die Konkurrenz auf eine geringere Anzahl zu beschränken, als sonst geneigt sein möchte, sich auf den Beruf einzulassen. Die Begrenzung der Zahl der Lehrlinge beschränkt sie direkt. Eine lange Dauer der Lehrzeit beschränkt sie durch Vermehrung der Erziehungskosten indirekt, aber eben so wirksam.

In Sheffield kann zufolge einer Zunftsatzung kein Messerschmiedemeister zu gleicher Zeit mehr als einen Lehrling halten. In Norfolk und Norwich kann kein Webermeister mehr als zwei Lehrlinge halten, bei Strafe von 5 Pfund im Monat an den König. Kein Hutmachermeister darf in ganz England oder den englischen Kolonien mehr als zwei Lehrlinge halten, bei Strafe von 5 Pfund im Monat, die halb dem Könige und halb dem, der ihn im schriftlichen Verfahren verklagt, zufallen. Die beiden Bestimmungen sind, obgleich sie durch ein allgemeines Gesetz des Königreichs bestätigt wurden, offenbar von demselben Zunftgeiste diktiert, der die Sheffieldsche Satzung geschaffen hat. Kaum waren die Seidenwirker in London ein Jahr lang zünftig organisiert, als sie eine Satzung schufen, die jedem Meister untersagte, mehr als zwei Lehrlinge zu gleicher Zeit zu halten. Es bedurfte einer eigenen Parlamentsakte, diese Satzung umzustoßen.

Vor Zeiten scheinen 7 Jahre in ganz Europa der übliche Zeitraum gewesen zu sein, der für die Dauer der Lehrzeit in den meisten zünftigen Gewerben festgesetzt war. Alle solchen Körperschaften wurden von Alters Universitäten genannt, was in der Tat der eigentliche lateinische Name für jede beliebige Körperschaft ist. Die Universität der Schmiede, die Universität der Schneider usw., das sind Ausdrücke, denen man in den früheren Dokumenten aller Städte oft begegnet. Als jene besonderen Körperschaften, welche man jetzt eigens Universitäten nennt, gegründet wurden, hat man augenscheinlich die Dauer der Jahre, während deren man bis zur Erlangung des Grades eines Masters of art studieren mußte, der Dauer der Lehrzeit bei den gewöhnlichen Berufen, deren Körperschaften viel älter waren, nachgeahmt. Wie es nötig war, 7 Jahre unter einem gehörig qualifizierten Meister gearbeitet zu haben, um irgend eine Person in einem gewöhnlichen Berufe zu berechtigen, Meister zu werden und selber Lehrlinge zu halten, so war es nötig, 7 Jahre unter einem gehörig qualifizierten Meister studiert zu haben, um einen zu berechtigen, in den freien Künsten Magister, Lehrer oder Doktor (in alten Zeiten gleichbedeutende Worte) zu werden und Schüler und Lehrlinge (ursprünglich ebenfalls gleichbedeutende Worte) zu halten, die unter einem studierten.

Durch ein Gesetz aus dem 5. Regierungsjahre der Elisabeth, gewöhnlich das Lehrlingsgesetz genannt, wurde bestimmt, daß in Zukunft niemand ein damals in England betriebenes Handwerk, Gewerbe oder Geschäft treiben sollte, wenn er nicht zuvor darin eine Lehrzeit von wenigstens 7 Jahren bestanden hätte; und was früher Satzung einzelner Zünfte gewesen war, wurde nun in England das allgemeine Staatsgesetz für alle in Marktstädten betriebenen Gewerbe. Denn wenn auch die Worte des Gesetzes ganz allgemein lauten und offenbar das ganze Königreich einzuschließen scheinen, so ist ihre Wirkung doch durch Gesetzesauslegung auf die Marktstädte beschränkt worden, da man dafür hielt, daß auf dem Lande ein Mensch, wenn er auch nicht in jedem 7 Jahre Lehrlingschaft durchgemacht hätte, mehrere verschiedene Gewerbe treiben dürfe, da sie für den Bedarf der Bewohner nötig seien, und die Bevölkerungszahl oft nicht ausreiche, um jedes mit einem eigenen Hände-Paar zu versehen.

Auch ist durch eine strenge Auslegung der Worte die Wirkung dieses Gesetzes auf diejenigen Gewerbe beschränkt, worden, die in England vor dem 5. Regierungsjahre der Elisabeth bestanden, und wurde niemals auf solche ausgedehnt, die seit jener Zeit erst eingeführt worden sind. Diese Begrenzung hat zu einigen Unterscheidungen Anlaß gegeben, die, wenn man sie als Regeln für die Polizei betrachtet, so närrisch als möglich erscheinen. So hat man z. B. entschieden, daß ein Wagner weder selbst seine Wagenräder machen, noch dazu Gesellen halten darf, sondern sie von einem Rademachermeister kaufen muß, weil letzteres Handwerk in England vor dem 5. Regierungsjahre der Elisabeth betrieben wurde. Aber ein Rademacher kann, wenn er auch niemals bei einem Wagner in der Lehre gewesen ist, selbst Wagen machen oder dazu Gesellen halten, weil das Gewerbe eines Wagners in dem Gesetze nicht mitbegriffen ist, da es in England zur Zeit, als jenes erlassen wurde, noch nicht betrieben wurde. Aus diesem Grunde stehen viele von den Gewerben zu Manchester, Birmingham und Wolverhampton nicht unter dem Gesetz, da sie vor dem fünften Regierungsjahre der Elisabeth in England nicht betrieben wurden.

In Frankreich ist die Dauer der Lehrzeit in verschiedenen Städten und verschiedenen Berufen verschieden. In Paris sind 5 Jahre bei vielen der vorgeschriebene Zeitraum; ehe einer jedoch qualifiziert ist, das Gewerbe als Meister zu betreiben, muß er in manchen von ihnen noch 5 Jahre als Gehülfe arbeiten. In dieser Zeit heißt er der Gesell seines Meisters, und die Zeit selbst heißt Gesellenschaft.

In Schottland gibt es kein allgemeines Recht, welches die Dauer der Lehrzeit überhaupt bestimmte. Die Dauer ist in verschiedenen Zünften verschieden. Da, wo sie lang ist, kann im allgemeinen ein Teil davon durch Bezahlung einer kleinen Abgabe abgelöst werden. Auch ist in den meisten Städten eine sehr kleine Abgabe hinreichend, die Freisprechung in jeder Zunft zu erkaufen. Die Weber von leinenen und hänfenen Zeugen, die hauptsächlichste Manufaktur des Landes, und alle anderen für sie arbeitenden Handwerker, wie Rädermacher, Haspelmacher usw. können ihr Gewerbe in jeder Stadtgemeinde ausüben, ohne eine Abgabe zu zahlen. In allen Stadtgemeinden steht es jedermann frei, Fleisch an jedem gesetzlichen Tage der Woche zu verkaufen. Drei Jahre ist in Schottland die gewöhnliche Dauer der Lehrzeit, selbst in einigen recht feinen Gewerben; und im allgemeinen kenne ich kein Land in Europa, wo die Zunftgesetze so wenig drückend sind.

Wie das Eigentum, das jedermann an seiner eigenen Arbeit hat, die ursprüngliche Grundlage alles anderen Eigentums ist, so ist es das heiligste und unverletzlichste. Das Erbteil eines armen Mannes liegt in der Kraft und Geschicklichkeit seiner Hände; und ihn daran hindern zu wollen, diese Kraft und Geschicklichkeit so anzuwenden, wie er es, ohne seinen Nächsten zu kränken, passend findet, ist geradezu eine Verletzung dieses heiligsten Eigentums. Es ist ein offenbarer Eingriff in die rechtmäßige Freiheit des Arbeiters sowohl, als derer, die geneigt sind, ihn zu beschäftigen. Wie es den einen hindert, daran zu arbeiten, was ihm recht scheint, so hindert es die anderen, den zu beschäftigen, der ihnen recht scheint. Das Urteil darüber, ob er sich dazu eignet, beschäftigt zu werden, kann sicher den Arbeitgebern, deren Interesse es so sehr betrifft, überlassen werden. Die affektierte Ängstlichkeit des Gesetzgebers, daß sie einen ungeeigneten Menschen beschäftigen könnten, ist offenbar ebenso unverschämt, wie bedrückend.

Die Einrichtung einer langen Lehrzeit kann keine Sicherheit dagegen gewähren, daß nicht oft unzulängliche Arbeit zum Verkauf ausgeboten wird. Wenn dies geschieht, so ist gewöhnlich Betrug und nicht Ungeschicklichkeit die Ursache; und gegen Betrug kann auch die längste Lehrzeit keinen Schutz bieten. Ganz andere Maßregeln sind nötig, um diesem Mißbrauch vorzubeugen. Die Silberprobe auf Geschirr und die Stempel auf Leinen- und Wollenzeug geben dem Käufer weit größeren Schutz als irgend ein Gesetz über die Lehrzeit. Auf jene sieht er im allgemeinen, niemals aber hält er es der Mühe wert, zu untersuchen, ob der Arbeiter eine siebenjährige Lehrzeit bestanden hat.

Die Einrichtung einer langen Lehrzeit hat nicht den Erfolg, die jungen Leute zum Fleiße zu erziehen. Ein Gesell, der nach dem Stück arbeitet, wird wahrscheinlich fleißig sein, weil er von jeder Ausübung seines Fleißes einen Vorteil hat. Ein Lehrling wird wahrscheinlich faul sein und ist es fast immer, weil er kein unmittelbares Interesse daran hat, etwas anderes zu sein. Bei den niederen Beschäftigungen besteht der Reiz der Arbeit durchaus nur in der Entlohnung der Arbeit. Die, welche am schnellsten instande sind, ihre Reize zu kosten, werden wahrscheinlich auch am schnellsten Geschmack daran finden und die frühzeitige Gewöhnung an Fleiß erwerben. Ein junger Mensch faßt natürlich eine Abneigung gegen die Arbeit, wenn er lange Zeit keinen Vorteil aus ihr zieht. Die Knaben, welche auf Kosten der öffentlichen Wohltätigkeit in die Lehre gegeben werden, werden in der Regel eine längere Reihe von Jahren, als üblich, verpflichtet, und werden im allgemeinen faul und nichtsnutzig.

Eine Lehrzeit war den Alten durchaus unbekannt. In jedem neueren Gesetzbuche machen die gegenseitigen Pflichten von Meister und Lehrling einen ansehnlichen Bestandteil aus. Das römische Recht schweigt hierüber gänzlich. Ich kenne kein griechisches oder lateinisches Wort, (ich glaube, ich darf behaupten, daß es keines gibt), welches den Begriff ausdrückt, den wir heute mit dem Worte Lehrling verbinden, einen Dienstboten, der in einem bestimmten Gewerbe eine Reihe von Jahren hindurch zum Vorteil eines Meisters unter der Bedingung an die Arbeit gekettet ist, daß der Meister ihn dies Gewerbe lehrt.

Eine lange Lehrzeit ist durchaus unnötig. Künste, die weit höher stehen, als gewöhnliche Gewerbe, wie etwa die der Uhrmacher, enthalten kein solches Geheimnis, daß sie einen langen Unterrichtskursus erforderten. Die erste Erfindung so schöner Maschinen freilich, und selbst die einiger zu ihrer Verfertigung gebrauchten Instrumente, mußte ohne Zweifel das Ergebnis tiefen Denkens und langer Zeit sein und kann mit Recht zu den glücklichsten Erfolgen menschlichen Geistes gerechnet werden. Aber nun, wo sie beide einmal vollständig erfunden und wohl verstanden sind, kann es, um einem jungen Menschen aufs vollständigste zu zeigen, wie die Instrumente zu handhaben und die Maschinen zu verfertigen seien, nicht mehr als den Unterricht einiger Wochen erfordern, vielleicht kann der von wenigen Tagen genügen. Bei den gewöhnlichen mechanischen Gewerben kann einer von wenigen Tagen gewiß genügen. Allerdings kann die Handfertigkeit selbst in gewöhnlichen Gewerben nicht ohne viel Übung und Erfahrung erworben werden. Aber ein junger Mensch würde sich mit weit mehr Fleiß und Aufmerksamkeit üben, wenn er von Anfang an als Gesell arbeitete, so daß er entsprechend der geringen Arbeit, die er ausführen könnte, bezahlt würde und seinerseits wiederum die Materialien bezahlte, die er aus Ungeschicklichkeit und Unerfahrenheit zuweilen verdürbe. Seine Erziehung würde auf diese Weise im allgemeinen erfolgreicher und stets weniger langwierig und kostspielig sein. Der Meister würde freilich dabei der Verlierende sein. Er würde allen Lohn des Lehrlings, den er jetzt ganze 7 Jahre hindurch erspart, verlieren. Am Ende wäre vielleicht auch der Lehrling selbst der Verlierende. In einem so leicht erlernten Gewerbe würde er mehr Konkurrenten haben, und sein Lohn würde, sobald er ein ausgelernter Handwerker geworden, viel geringer sein, als er gegenwärtig ist. Dieselbe Zunahme der Konkurrenz würde sowohl die Profite der Meister als auch den Lohn der Arbeiter herabdrücken. Handwerke, Gewerbe und Geschäfte würden alle dabei verlieren. Aber das Publikum würde dabei gewinnen, weil hierdurch die Produkte aller Handwerker viel wohlfeiler zu Markte kämen.

Gerade um dieses Sinken des Preises und folglich das des Lohnes und Profits durch Hemmung der freien Konkurrenz, die höchst wahrscheinlich dazu führen würde, zu verhindern, sind alle Zünfte und die meisten Zunftrechte eingeführt worden. Zur Errichtung einer Zunft bedurfte es in alten Zeiten in vielen Teilen Europas keiner anderen Autorität, als der der Stadtgemeinde, in welcher sie errichtet wurde. In England war allerdings auch ein Privilegium des Königs nötig. Aber diese Prärogative der Krone scheint man mehr gewahrt zu haben, um Geld von den Untertanen zu erpressen, als um die allgemeine Freiheit gegen solche drückende Monopole zu schützen. Wenn dem Könige eine Abgabe gezahlt wurde, scheint das Privilegium in der Regel gern bewilligt worden zu sein; und wenn eine Klasse von Gewerbsleuten es für gut fand, ohne ein Privilegium als Zunft zu handeln, so wurden solche unechte Gilden, wie man sie nannte, nicht immer ihrer Freiheiten beraubt, sondern nur genötigt, für die Erlaubnis, ihre usurpierten Privilegien auszuüben, jährlich eine Geldsumme an den König zu entrichten. Siehe Madox Firma Burgi p. 26 folg. Die unmittelbare Aufsicht über alle Zünfte und über die Satzungen, welche sie zum Behuf ihrer Verwaltung zu geben für gut fanden, gehörte der Stadtgemeinde, in der sie sich befanden; und so weit sie in Zucht gehalten wurden, geschah dies gemeiniglich nicht von Seiten, des Königs, sondern von Seiten jener größeren Körperschaft, von der diese untergeordneten nur Teile oder Glieder bildeten.

Die Regierung der Stadtgemeinden lag durchaus in den Händen der Kaufleute und Handwerker; und es lag offenbar im Interesse jeder einzelnen Klasse derselben, zu verhindern, daß der Markt, wie sie sich gewöhnlich ausdrückten, mit ihren jeweiligen Gewerbsprodukten überschwemmt würde, was aber in der Tat nichts anderes heißt, als daß er jemals genügend versorgt würde. Jede Klasse war in der Tat begierig, für diesen Zweck geeignete Anordnungen zu erlassen, und war, vorausgesetzt, daß es ihr erlaubt ward, gern bereit einzuwilligen, daß jede andere Klasse dasselbe tat. Durch solche Anordnungen wurde freilich jede Klasse gezwungen, die Güter, die sie brauchte, von jeder anderen Klasse in der Stadt etwas teurer zu kaufen, als sie es sonst getan hätte. Dagegen konnte sie aber die ihrigen um ebensoviel teurer verkaufen, so daß die Sache, wie man zu sagen pflegt, insoweit ebenso breit wie lang war, und in dem wechselseitigen Verkehr der verschiedenen Klassen innerhalb der Stadt keine durch jene Anordnungen etwas verlor. Dagegen zogen sie im Verkehr mit dem Lande allesamt großen Gewinn; und gerade in dem letzteren Verkehr besteht das ganze Geschäft, das jede Stadt erhält und bereichert.

Jede Stadt bezieht ihren ganzen Unterhalt und alle Materialien für ihren Gewerbfleiß vom Lande. Beides bezahlt sie vornehmlich auf zweierlei Art: erstens dadurch, daß sie einen Teil dieser Materialien verarbeitet und umgestaltet auf's Land zurückschickt, wobei ihr Preis um den Lohn der Arbeiter und die Profite ihrer Meister oder unmittelbaren Arbeitgeber vermehrt wird, zweitens dadurch, daß sie einen Teil des Roh-, und Endprodukts, das aus anderen Ländern oder aus entfernten Gegenden desselben Landes in die Stadt eingeführt wurde, dahin schickt, wobei gleichfalls der ursprüngliche Preis dieser Güter um den Lohn der Fuhrleute oder Schiffer und um die Profite der Kaufleute, die jene beschäftigen, erhöht wird. Aus dem, was bei dem ersteren dieser Handelszweige gewonnen wird, besteht der Vorteil, den die Stadt von ihren Gewerben hat, und aus dem, was bei dem letzteren gewonnen wird, der des in- und ausländischen Handels. Die Löhne der Arbeiter und die Profite ihrer verschiedenen Arbeitgeber sind das Ganze, was in beiden Fällen gewonnen wird. Alle Anordnungen, welche dahin gehen, diese Löhne und Profite über ihren sonstigen Stand zu erhöhen, gehen somit dahin, zu bewirken, daß die Stadt mit einer geringeren Quantität Arbeit das Produkt einer größeren Quantität Arbeit des Landes kaufen kann. Sie geben den Gewerbs- und Handelsleuten in der Stadt ein Übergewicht über die Gutsbesitzer, Pächter und Arbeiter auf dem Lande und vernichten die natürliche Gleichheit, die sonst in dem zwischen ihnen stattfindenden Verkehr bestehen würde. Das ganze Jahresprodukt der Arbeit der Gesellschaft teilt sich jährlich zwischen diesen beiden verschiedenen Klassen der Bevölkerung. Infolge jener Anordnungen erhalten die Bewohner der Stadt einen größeren Anteil, als ihnen sonst zufallen würde, und die des Landes einen kleineren.

Der Preis, den die Stadt für die im Jahre bei ihr eingeführten Lebensmittel und Materialien wirklich bezahlt, ist die Quantität von Manufaktur- und anderen Waren, die jährlich aus ihr ausgeführt werden. Je teurer die letzteren verkauft werden, desto wohlfeiler werden die ersteren gekauft. Die städtische Gewerbstätigkeit wird mehr, die ländliche weniger gewinnbringend.

Daß die in Städten betriebene Gewerbstätigkeit in ganz Europa einträglicher ist als die auf dem Lande betriebene, davon können wir uns, ohne auf sehr genaue Berechnungen einzugehen, leicht durch eine sehr einfache und in die Augen fallende Beobachtung überzeugen. In jedem Lande Europas finden wir wenigstens 100 Leute, die mit Handel und Manufakturen, der Gewerbstätigkeit, die vorwiegend der Stadt zugehört, von kleinen Anfängen aus große Vermögen erwarben, auf einen, der mit der Gewerbstätigkeit, die vorwiegend dem Lande zugehört, der Vermehrung der Rohprodukte durch Verbesserung und Kultur des Bodens, dazu gelangte. Es muß also in dem einen Falle offenbar die Gewerbstätigkeit besser belohnt, und es müssen die Arbeitslöhne und Kapitalprofite größer sein, als in dem anderen. Aber Kapital und Arbeit suchen naturgemäß die einträglichste Beschäftigung. Deshalb begeben sie sich natürlich so viel als möglich nach der Stadt und verlassen das Land.

Die Bewohner der Stadt können, da sie an einem Orte beisammen sind, leicht miteinander Verabredungen treffen. Die unbedeutendsten Gewerbe sind daher in einer oder der anderen Stadt zu Zünften zusammengetreten; und selbst wo sie niemals zünftig organisiert waren, war doch der Zunftgeist, die Eifersucht gegen Fremde, die Abneigung, Lehrlinge anzunehmen oder ihr Geschäftsgeheimnis mitzuteilen, im allgemeinen unter ihnen vorherrschend und lehrte sie oft, durch freiwillige Verbindungen und Vereinbarungen jener freien Konkurrenz, die sie durch keine Zunftordnungen verhindern konnten, zuvorzukommen. Die Gewerbe, die nur wenige Hände beschäftigen, gehen am leichtesten solche Verabredungen ein. Es sind vielleicht ein halbes Dutzend Wollkämmer nötig, um etwa 1000 Spinner und Weber in Gang zu erhalten. Wenn sie übereinkommen, keine Lehrlinge zu nehmen, so können sie nicht nur das ganze Geschäft an sich reißen, sondern auch die gesamte Manufaktur in eine Art von sklavischer Abhängigkeit bringen und den Preis ihrer Arbeit weit höher treiben, als es dem Wesen ihrer Leistung entspricht.

Die Bewohner des Landes können, da sie an verschiedenen Orten zerstreut leben, nicht leicht miteinander Verabredungen treffen. Sie haben nicht nur niemals eine Zunft gebildet, sondern der Zunftgeist war auch niemals unter ihnen vorherrschend. Nie hat man eine Lehrzeit zur Erlernung der Landwirtschaft, des Hauptberufs auf dem Lande, für nötig gehalten. Und doch gibt es nächst den sogenannten schönen Künsten und freien Berufen vielleicht kein Gewerbe, das eine solche Mannigfaltigkeit von Kenntnissen und Erfahrungen verlangt. Die zahllosen Bände, die darüber in allen Sprachen geschrieben worden sind, können uns den Beweis geben, daß sie selbst bei den weisesten und gelehrtesten Nationen niemals für eine sehr leicht verständliche Sache gehalten wurde. Und in allen diesen Bänden würden wir vergebens jene Kenntnis ihrer verschiedenen und komplizierten Verrichtungen suchen, die gemeiniglich sogar der gewöhnliche Pächter besitzt, so verächtlich auch immer die höchst verachtenswerten Verfasser einiger von ihnen über sie zu sprechen scheinen. Dagegen gibt es kaum irgend ein gewöhnliches mechanisches Gewerbe, dessen Verrichtungen sich nicht in einem Heft von wenigen Seiten so vollständig und deutlich darstellen ließen, als es mit Worten, von Zeichnungen begleitet, geschehen kann. In der Geschichte der Gewerbe, die jetzt von der französischen Akademie der Wissenschaften herausgegeben wird, sind einige derselben tatsächlich auf diese Art dargestellt. Zudem erfordert noch die Leitung derjenigen Verrichtungen, die bei jedem Wetterwechsel und einigen anderen Zufällen geändert werden müssen, viel mehr Urteil und Vorsicht, als die von jenen, welche immer dieselben oder beinahe dieselben bleiben.

Nicht nur die Kunst des Pächters, die allgemeine Leitung der landwirtschaftlichen Verrichtungen, sondern auch viele untergeordnete Zweige der ländlichen Arbeit erfordern viel mehr Geschicklichkeit und Erfahrung als die meisten mechanischen Gewerbe. Der Mann, der Messing und Eisen bearbeitet, arbeitet mit Instrumenten und an einem Material, dessen Beschaffenheit sich immer gleich oder beinahe gleich bleibt. Hingegen arbeitet der Mann, der den Boden mit einem Gespann Pferde oder Ochsen pflügt, mit Instrumenten, deren Gesundheit, Kraft und Beschaffenheit in verschiedenen Fällen sehr verschieden sind. Auch der Zustand der Materialien, die er bearbeitet, ist so verschieden, als der der Instrumente, mit denen er arbeitet, und beide müssen mit viel Urteil und Vorsicht behandelt werden. Der gewöhnliche Bauer, der im allgemeinen als ein Muster von Einfalt und Dummheit angesehen wird, entbehrt selten dieses Urteils und dieser Vorsicht. Freilich ist er weniger mit dem geselligen Umgang vertraut als der Handwerker, der in einer Stadt lebt. Seine Stimme und Sprache sind rauher und für die, welche nicht daran gewöhnt sind, weniger verständlich. Aber sein Verstand, der sich täglich mit einer größeren Mannigfaltigkeit von Gegenständen beschäftigen muß, ist in der Regel dem der anderen, deren ganze Aufmerksamkeit vom Morgen bis zum Abend an eine oder zwei höchst einfache Verrichtungen gefesselt ist, weit überlegen. Wie sehr die niederen Volksklassen auf dem Lande denen in der Stadt wirklich überlegen sind, weiß jeder, den seine Geschäfte oder Neugierde dazu geführt haben, mit beiden viel zu verkehren. Darum soll auch in China und Hindostan der Stand und Lohn der Landleute höher sein als der der meisten Handwerker und Manufakturarbeiter. Verhinderten dies nicht die Zunftgesetze und der Zunftgeist, so wäre es wahrscheinlich aller Orten so.

Die Überlegenheit, welche die städtische Gewerbstätigkeit in ganz Europa über die ländliche hat, hat ihren Grund nicht ganz und gar in den Zünften und Zunftrechten. Sie wird durch viele andere Anordnungen aufrecht erhalten. Die hohen Steuern auf fremde Manufakturwaren und alle von auswärtigen Kaufleuten importierten Güter haben ganz denselben Zweck. Zunftrechte setzen die Bewohner der Stadt instand, ihre Preise zu erhöhen, ohne daß sie fürchten müssen, durch die freie Konkurrenz von ihren eigenen Landsleuten ausgestochen zu werden. Jene anderen Verordnungen aber sichern sie gleicher Weise auch gegen die Konkurrenz der Fremden. Die durch beide veranlaßte Preiserhöhung muß am Ende von den Gutsbesitzern, Pächtern und Bauern bezahlt werden, die sich selten der Errichtung solcher Monopole widersetzen. Sie haben gewöhnlich weder Neigung noch Geschick, sich in Verbindungen einzulassen, und lassen sich leicht durch das Geschrei und die Sophisterei der Kaufleute und Gewerbetreibenden überreden, daß das Privatinteresse eines Teiles, und noch dazu eines untergeordneten Teiles der Gesellschaft, das allgemeine Interesse des Ganzen sei.

In Großbritannien scheint die Überlegenheit der städtischen Gewerbstätigkeit über die ländliche früher größer gewesen zu sein als jetzt. Der Lohn der ländlichen Arbeit kommt jetzt dem der gewerblichen Arbeit, und der Profit der im Landbau angelegten Kapitalien dem der in Handel und Gewerbe angelegten näher, als es im vorigen Jahrhundert oder zu Beginn des gegenwärtigen der Fall gewesen sein soll. Dieser Wechsel kann als die notwendige, wenn auch sehr späte Folge der außerordentlichen Aufmunterung angesehen werden, die der städtischen Gewerbstätigkeit zu Teil wurde. Das in den Städten aufgehäufte Kapital wird mit der Zeit so groß, daß es sich nicht länger mit dem alten Profit in den Gewerbszweigen, die sein eigentliches Gebiet sind, anlegen läßt. Diese Gewerbe haben gleich allen anderen ihre Grenzen; und das Anwachsen der Kapitalien drückt durch die Konkurrenz notwendig den Profit herunter. Das Herabgehen des Profits in der Stadt treibt das Kapital aufs Land hinaus, wo es eine neue Nachfrage nach ländlicher Arbeit schafft und dadurch notwendig ihren Lohn erhöht. Dann sprudelt es, wenn ich so sagen darf, über das flache Land hin und fließt durch seine Anlage im Ackerbau dem Lande, auf dessen Kosten es sich ursprünglich in der Stadt massenhaft angesammelt hatte, zum Teil wieder zu. Daß überall in Europa die größten Verbesserungen für das Land solchen Überflutungen durch das ursprünglich in den Städten angesammelte Kapital zuzuschreiben sind, werde ich später zu zeigen und gleichzeitig darzutun suchen, daß, wenn auch einige Länder auf diesem Wege einen hohen Grad von Reichtum erlangt haben, dieser selbst doch notwendig langsam, ungewiß und unzähligen störenden und unterbrechenden Zufällen ausgesetzt ist, sowie in jeder Hinsicht der Ordnung der Natur und Vernunft widerspricht. Die Interessen, Vorurteile, Gesetze und Gewohnheiten, die dazu führten, werde ich in dem dritten und vierten Buche dieser Untersuchung, so vollständig und klar, als ich es vermag, auseinanderzusetzen suchen.

Leute von demselben Gewerbe kommen selten auch nur zu Lustbarkeiten und Zerstreuungen zusammen, ohne daß ihre Unterhaltung mit einer Verschwörung gegen das Publikum oder einem Plane zur Erhöhung der Preise endigt. Es ist allerdings nicht möglich, solchen Zusammenkünften durch irgend ein Gesetz vorzubeugen, das sich weder ausführen ließe, noch sich mit Freiheit und Gerechtigkeit vertragen würde. Wenn aber das Gesetz Leute von demselben Gewerbe nicht hindern kann, zuweilen zusammenzukommen, so sollte es wenigstens nichts tun, diese Zusammenkünfte zu erleichtern, viel weniger aber noch, sie notwendig zu machen.

Eine Verordnung, welche alle, die zu demselben Gewerbe in einer Stadt gehören, verpflichtet, ihre Namen und Wohnungen in ein öffentliches Register eintragen zu lassen, erleichtert jene Zusammenkünfte. Sie bringt Individuen, die anders nie miteinander bekannt geworden wären, in Verbindung und gibt jedem Gewerbsmanne einen Anhalt, wo er jeden anderen seinesgleichen finden kann.

Eine Verordnung, welche alle, die zu demselben Gewerbe gehören, instand setzt, sich selbst einzuschätzen, um für ihre Armen, ihre Kranken, ihre Witwen und Waisen zu sorgen, kann auch jene Zusammenkünfte dadurch, daß sie ihnen ein gemeinsames Verwaltungsinteresse gibt, notwendig machen.

Eine Zunft macht sie nicht nur notwendig, sondern macht auch die Beschlüsse der Majorität bindend für die Gesamtheit. Bei freiem Gewerbe kann eine wirksame Verbindung nur durch die einmütige Zustimmung aller einzelnen Gewerbetreibenden zustande kommen und kann nicht länger dauern, als jeder einzelne Gewerbetreibende bei seiner Meinung verharrt. Die Majorität einer Zunft aber kann eine Satzung mit eigenen Strafen erlassen, die die Konkurrenz wirksamer und dauernder einschränken wird, als irgend eine freiwillige Verbindung.

Der Vorwand, daß Zünfte zu einer besseren Regierung des Gewerbes notwendig seien, entbehrt aller Begründung. Die wahre und wirksame Aufsicht, die über einen Gewerbsmann geführt wird, ist nicht die der Zunft, sondern die seiner Kunden. Die Furcht, ihre Beschäftigung zu verlieren ist es, die ihn vom Betruge zurückhält und seine Nachlässigkeit zügelt. Eine ausschließliche Zunft schwächt notwendig die Kraft dieser Aufsicht. Eine bestimmte Schar von Gewerbsleuten muß dann beschäftigt werden, mag sie sich gut oder schlecht aufführen. Dies ist der Grund, warum in vielen großen inkorporierten Städten kein erträglicher Gewerbsmann selbst für die notwendigsten Gewerbszweige aufzutreiben ist. Will man seine Arbeit erträglich gemacht sehen, so muß man sie in den Vorstädten machen lassen, wo die Gewerbsleute kein ausschließliches Privilegium haben und sich nur auf ihren Ruf verlassen können, und muß sie dann, so gut es geht, in die Stadt einschmuggeln.

Indem die Wirtschaftspolitik Europas so die Konkurrenz in einigen Geschäften auf eine geringere Zahl von Bewerbern einschränkt, als sich sonst dazu einzustellen geneigt wäre, führt sie zu einer sehr bedeutenden Ungleichheit mit allen ihren Vor- und Nachteilen bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital.

II. Die Wirtschaftspolitik Europas bringt dadurch, daß sie die Konkurrenz in einigen Geschäften über ihr natürliches Maß hinaus steigert, eine andere, gerade entgegengesetzte Ungleichheit mit allen ihren Vor- und Nachteilen bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital hervor.

Es ist für so wichtig gehalten worden, daß eine gehörige Zahl junger Leute für bestimmte Berufsarten erzogen werde, daß bald die Allgemeinheit und bald der fromme Sinn privater Stifter eine Menge von Renten, Stipendien, Kostgeldern, Stiftungen usw. zu diesem Zwecke eingerichtet haben, die viel mehr Leute zu diesen Berufsarten ziehen, als sonst wünschen würden, ihnen anzugehören. Ich glaube, daß in allen christlichen Ländern die Erziehung der meisten Geistlichen auf diese Weise bezahlt wird. Nur sehr wenige werden ganz auf ihre eigenen Kosten erzogen. Denen, bei welchen dieses der Fall ist, verschafft daher ihre lange, mühselige und kostspielige Erziehung nicht immer eine angemessene Entlohnung, da die Kirche mit Leuten überfüllt ist, die, um eine Anstellung zu bekommen, bereit sind, ein viel geringeres Gehalt anzunehmen, als wozu sonst eine derartige Erziehung berechtigen würde; und die Konkurrenz der Armen nimmt auf diese Weise die Entlohnung der Reichen weg. Es wäre ohne Zweifel unschicklich, einen Pfarrverweser oder einen Kaplan mit einem Gesellen in irgend einem gewöhnlichen Handwerk zu vergleichen. Aber die Bezahlung eines Pfarrverwesers oder Kaplans kann sehr wohl so angesehen werden, als ob sie von derselben Art wäre, wie der Lohn eines Gesellen. Sie werden alle drei für ihre Arbeit nach dem Vertrag bezahlt, den sie mit ihren respektiven Oberen gemacht haben. Bis nach der Mitte des 14. Jahrhunderts waren in England 5 Mark, die ungefähr so viel Silber enthielten wie 10 Pfund unseres jetzigen Geldes, das übliche Gehalt eines Pfarrverwesers oder eines besoldeten Gemeindepfarrers, wie wir das aus den Dekreten verschiedener Nationalkonzilien ersehen. Zur selben Zeit wurden 4 Pence, die so viel Silber enthielten wie unser jetziger Schilling, für den Tagelohn eines Maurermeisters, und 3 Pence, d. i. soviel wie 9 Pence unseres jetzigen Geldes, für den eines Maurergesellen erklärt. S. d. Arbeitergesetz aus d. 25. Regierungsjahre Eduard III. Es war also der Lohn dieser beiden Handwerker, wenn man annimmt, daß sie dauernde Beschäftigung hatten, weit höher, als der des Pfarrverwesers. Er würde dem des Maurermeisters durchaus gleichgekommen sein, wenn man annimmt, daß dieser den dritten Teil des Jahres keine Beschäftigung hatte. Durch ein Gesetz aus dem 12. Begierungsjahre der Königin Anna, Kapitel 12, wird verordnet: »daß mit Rücksicht darauf, daß aus Mangel an genügendem Unterhalt und Aufmunterung für die Pfarrverweser an manchen Orten die Pfarreien schlecht besetzt wären, der Bischof dieserhalb ermächtigt sein sollte, durch ein mit seiner Unterschrift und seinem Siegel versehenes Schreiben ein zureichendes festes Gehalt oder Jahrgeld anzuweisen, das nicht mehr als 50, und nicht weniger als 20 Pfund des Jahres betragen dürfte.« 40 Pfund werden gegenwärtig für ein sehr gutes Pfarrverwesergehalt angesehen, und es gibt trotz jener Parlamentsakte noch viele Pfarreien unter 20 Pfund im Jahr. Es gibt Schuhmachergesellen in London, die jährlich 40 Pfund verdienen, und es wird sich schwerlich ein fleißiger Gewerbsmann irgend einer Art in dieser Hauptstadt finden, der nicht mehr als 20 verdiente. Diese letztere Summe übersteigt wirklich nicht einmal das, was oft gewöhnliche Arbeiter in vielen Landgemeinden verdienen. So oft das Gesetz versuchte, den Lohn der Arbeiter zu regeln, wollte es ihn immer eher erniedrigen, als erhöhen. Dagegen hat das Gesetz bei vielen Gelegenheiten das Gehalt der Pfarrverweser zu erhöhen und um des Ansehens der Kirche willen die Pfarrherren zu verpflichten gesucht, ihnen mehr als den elenden Unterhalt zu geben, den sie selbst vielleicht willig annahmen. Und in beiden Fällen ist das Recht gleich unwirksam gewesen und hat nie, weder das Gehalt der Pfarrverweser auf den beabsichtigten Grad zu erhöhen, noch den Lohn der Arbeiter soweit herunterzudrücken vermocht, weil es nie fähig war, die einen daran zu hindern, daß sie sich mit einem geringeren, als dem gesetzlichen Jahresgehalt begnügten, den sie bei der Dürftigkeit ihrer Lage und der Menge ihrer Mitbewerber gern annahmen, oder die anderen daran zu hindern, daß sie bei der entgegengesetzten Konkurrenz derer, die sich von ihrer Beschäftigung Profit oder Vergnügen versprechen, mehr nähmen.

Die großen Pfründen und andere geistliche Würden halten die Ehre der Kirche trotz der ärmlichen Verhältnisse einiger ihrer untergeordneten Glieder aufrecht. Auch bietet die dem Stande gezollte Achtung für die Ärmlichkeit ihrer Entlohnung in Geld einigen Ersatz. In England und allen römisch-katholischen Ländern ist die Lotterie der Kirche wirklich weit vorteilhafter, als nötig ist. Das Beispiel der schottischen, Genfer und einiger anderen protestantischen Kirchen zeigt uns, daß in einem so geachteten Berufe, in dem die nötige Erziehung so wohlfeil erworben wird, schon die Hoffnung auf weit geringere Pfründen eine hinlängliche Zahl von gelehrten, anständigen und achtenswerten Leuten den heiligen Weihen zuführen muß.

Wenn für Berufsarten, in denen es keine Pfründen gibt, wie Jurisprudenz und Arzneikunde, eine gleiche Zahl Leute auf Kosten der Allgemeinheit erzogen würde, so würde die Konkurrenz bald so groß werden, daß der Geldlohn bedeutend gedrückt werden müßte. Es würde dann nicht der Mühe lohnen, seinen Sohn auf eigene Kosten zu einem von jenen Berufen erziehen zu lassen. Sie würden vielmehr gänzlich denen überlassen werden, die ihre Erziehung öffentlichen Wohltätigkeitsanstalten verdanken, deren Menge und Plagen sie im allgemeinen nötigen würde, froh zu sein, wenn sie einen jämmerlich kleinen Lohn erhielten, zur völligen Herabwürdigung der jetzt so achtbaren Berufe der Rechtsgelehrten und Ärzte.

Jene unglückliche Klasse von Menschen, die man gewöhnlich Gelehrte nennt, befindet sich ziemlich genau in der Lage, in der Rechtsgelehrte und Ärzte wahrscheinlich sein würden, wenn die obige Voraussetzung statthätte. Überall in Europa sind die meisten derselben für die Kirche erzogen worden, wurden aber durch verschiedene Gründe gehindert, in den heiligen Stand zu treten. Sie haben also im allgemeinen ihre Bildung auf öffentliche Kosten erhalten, und ihre Menge ist überall so groß, daß sie gewöhnlich den Preis ihrer Arbeit auf eine höchst lumpige Entlohnung herabdrückt.

Vor der Erfindung der Buchdruckerkunst bestand die einzige Beschäftigung, in der ein Gelehrter mit seinem Talente etwas verdienen konnte, darin, daß er öffentlicher oder Privatlehrer wurde, oder daß er anderen Leuten die merkwürdigen und nützlichen Kenntnisse mitteilte, die er sich erworben hatte; und dies ist gewiß immer noch eine ehrenwertere, nützlichere und sogar profitablere Beschäftigung als die eines Menschen, der für einen Buchhändler schreibt, wozu die Buchdruckerkunst Veranlassung gegeben hat. Zeit, Studium, Geist, Kenntnisse und Fleiß, die notwendig sind, um einen zu einem ausgezeichneten Lehrer der Wissenschaften zu machen, sind zum mindesten dieselben wie die, welche nötig sind, um einer der größten Praktiker auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft und Heilkunde zu werden. Dagegen steht die übliche Entlohnung eines hervorragenden Lehrers in keinem Verhältnis zu der eines Rechtsanwalts oder Arztes, weil das Gewerbe des einen mit bedürftigen Leuten, die auf öffentliche Kosten dazu herangebildet worden sind, überfüllt ist, während die beiden anderen Gewerbe nur mit wenigen belastet sind, die nicht auf ihre eigenen Kosten erzogen worden sind. So klein aber auch der übliche Lohn öffentlicher und Privatlehrer erscheint, so würde er doch ohne Zweifel noch geringer sein, als er ist, wenn nicht die Konkurrenz jener noch bedürftigeren Gelehrten, die für Brot schreiben, vom Markte weggenommen wäre. Vor der Erfindung der Buchdruckerkunst scheinen ein Student und ein Bettler so ziemlich gleichbedeutende Wörter gewesen zu sein. Die verschiedenen Rektoren der Universitäten scheinen vor dieser Zeit ihren Studenten oft Erlaubnisscheine zum Betteln gegeben zu haben.

In alter Zeit, wo Stiftungen dieser Art noch nicht dafür sorgten, daß bedürftige Leute zu gelehrten Berufsarten erzogen wurden, scheint der Lohn vortrefflicher Lehrer weit ansehnlicher gewesen zu sein. Isokrates wirft in seiner sogenannten Rede gegen die Sophisten den Lehrern seiner eigenen Zeit einen Widerspruch vor. »Sie machen,« sagt er, »ihren Schülern die glänzendsten Versprechungen und übernehmen es, sie zu lehren, weise, glücklich und gerecht zu werden, und für diesen so wichtigen Dienst verlangen sie den lumpigen Lohn von 4 oder 5 Minen. Wer Weisheit lehrt,« fährt er fort, »sollte doch gewiß selbst weise sein, wenn aber einer einen solchen Handel für solch einen Preis abschlösse, so würde er der augenscheinlichsten Torheit überführt sein.« Er kann hier gewiß nicht die Absicht gehabt haben, die Entlohnung zu übertreiben, und wir können sicher sein, daß sie nicht geringer war, als er sie angibt. 4 Minen waren so viel wie 13 Pfund, 6 Schilling und 8 Pence, 5 Minen waren 16 Pfund, 13 Schilling und 4 Pence. Mithin wurde üblicherweise damals nicht weniger als die größere jener beiden Summen den ausgezeichnetsten Lehrern in Athen gezahlt. Isokrates selbst verlangte 10 Minen oder 33 Pfund, 6 Schilling und 8 Pence von jedem Schüler. Wenn er zu Athen seine Vorträge hielt, soll er 100 Zuhörer gehabt haben. Ich fasse dies als die Anzahl auf, für die er zu ein und derselben Zeit seine Vorträge hielt, oder die, wie wir das nennen würden, einen Kursus bei ihm hörten, eine Anzahl, die bei einer so großen Stadt und für einen so berühmten Lehrer, der noch dazu die damals modernste Wissenschaft, die Rhetorik, vortrug, durchaus nicht ungewöhnlich groß erscheinen wird. Er muß mithin bei jedem Kursus 1000 Minen oder 3333 £. 6 s. 8 d. eingenommen haben. Auch wird übereinstimmend von Plutarch an einer anderen Stelle angegeben, daß 1000 Minen sein Didaktron oder der übliche Preis seiner Unterweisung gewesen seien. Viele andere ausgezeichnete Lehrer jener Zeit scheinen große Vermögen erworben zu haben. Gorgias schenkte dem Tempel von Delphi seine eigene Statue aus purem Golde. Wir brauchen freilich nicht anzunehmen, daß sie lebensgroß war. Seine Lebensweise, so wie auch die des Hippias und Protagoras, zweier anderer ausgezeichneter Lehrer jener Zeit, wird von Plato fast als prahlerisch glänzend hingestellt. Plato selbst soll mit ziemlich großer Pracht gelebt haben. Nachdem Aristoteles Erzieher des Alexander gewesen und sowohl von diesem als von seinem Vater Philipp, wie allgemein zugestanden wird, aufs Glänzendste belohnt worden war, hielt er es doch noch der Mühe wert, nach Athen zurückzukehren, um seine Lehrvorträge wieder aufzunehmen. Lehrer der Wissenschaften waren in jener Zeit wahrscheinlich weniger häufig, als sie es ein oder zwei Jahrhunderte später wurden, wo ihre Konkurrenz gewiß den Preis ihrer Arbeit wie auch die Bewunderung für ihre Person etwas herabgedrückt hatte. Dennoch scheinen die hervorragendsten unter ihnen immer einen viel höheren Grad von Achtung genossen zu haben, als heutigen Tages irgend ein Mensch gleichen Standes. Die Athener beauftragten den Akademiker Karneades und den Stoiker Diogenes mit einer feierlichen Gesandtschaft nach Rom; und wenn ihre Stadt damals auch schon von ihrer früheren Größe herabgesunken war, so war sie doch immer noch eine unabhängige und ansehnliche Republik. Zudem war Karneades ein Babylonier von Geburt, und da kein Volk eifersüchtiger über die Zulassung von Fremden zu öffentlichen Würden wachte, als die Athener, so muß ihre Achtung für ihn sehr groß gewesen sein.

Im ganzen ist diese Ungleichheit dem allgemeinen Besten vielleicht eher zuträglich als schädlich. Sie hat den Stand eines öffentlichen Lehrers etwas heruntergesetzt; aber die Wohlfeilheit der gelehrten Erziehung ist sicherlich ein Vorteil, der jenen kleinen Übelstand weit überwiegt. Auch würde das Publikum noch größeren Gewinn davon haben, wenn die Einrichtung jener Schulen und Hochschulen, in denen die Erziehung vor sich geht, vernünftiger wäre, als sie es jetzt durchweg in Europa ist.

III. Die Wirtschaftspolitik Europas bringt dadurch, daß sie die freie Zirkulation der Arbeit und des Kapitals bei ihren verschiedenen Beschäftigungsarten sowohl von Geschäft zu Geschäft, als von Ort zu Ort hemmt, in einigen Fällen eine sehr schädliche Ungleichheit mit allen ihren Vorteilen und Nachteilen hervor.

Das Gesetz über die Lehrzeit hemmt die freie Zirkulation der Arbeit von einem Geschäfte zum anderen sogar an ein und demselben Orte. Die ausschließlichen Zunftprivilegien hemmen sie von einem Orte zum anderen sogar in ein und demselben Geschäfte.

Es kommt häufig vor, daß, während den Arbeitern in dem einen Gewerbe hohe Löhne zugestanden werden, sie sich in einem anderen mit dem bloßen Unterhalt begnügen müssen. Das eine ist in einem blühenden Zustande und hat eine stete Nachfrage nach frischen Arbeitskräften; das andere ist im Niedergange, und der Überfluß an Arbeitskräften nimmt fortwährend zu. Zwei solche Gewerbe können bald in derselben Stadt, bald in derselben Gegend sein, ohne daß sie imstande wären, einander die geringste Unterstützung zukommen zu lassen. In dem einen Falle widersetzt sich dem das Gesetz über die Lehrzeit, und in dem anderen dieses und die exklusive Zunft. Und doch sind in vielen verschiedenen Gewerben die Verrichtungen einander so ähnlich, daß die Arbeiter leicht die Berufe miteinander vertauschen könnten, wenn jene absurden Gesetze sie nicht daran verhinderten. Das Weben schlichter Leinenzeuge und schlichter Seidenzeuge ist z. B. fast ganz dasselbe. Das Weben schlichter Wollenwaren ist etwas anderes; aber der Unterschied ist so unbedeutend, daß ein Leinen- oder Seidenweber in ganz wenigen Tagen ein leidlicher Arbeiter werden könnte. Falls nun eines dieser drei Hauptgewerbe in Verfall geriete, so könnten die Arbeiter leicht in einem der beiden anderen, deren Lage glücklicher wäre, Zuflucht finden, und ihr Lohn würde weder in dem blühenden Gewerbe zu hoch, noch in dem niedergehenden zu niedrig werden. Die Leinenweberei steht zwar in England laut eines eigenen Gesetzes jedermann offen; da sie aber in den meisten Gegenden des Landes wenig betrieben wird, so kann sie den Arbeitern anderer, niedergehender Gewerbe keine allgemeine Zuflucht bieten, und diese haben überall, wo das Gesetz über die Lehrzeit gilt, keine andere Wahl, als entweder dem Kirchspiel zur Last zu fallen, oder sich als gewöhnliche Tagelöhner zu verdingen, wozu sie sich vermöge ihrer bisher gewohnten Lebensweise viel schlechter eignen als zu irgend einem anderen Gewerbszweige, der mit dem ihrigen einige Ähnlichkeit hat. Darum ziehen sie es in der Regel vor, dem Kirchspiel zur Last zu fallen.

Alles, was die freie Zirkulation der Arbeit von einem Geschäfte zum anderen hemmt, hemmt ebenso die des Kapitals, da die Größe des Kapitals das in einem Geschäftszweige angelegt werden kann, sehr von der Menge der Arbeit abhängt, die darin beschäftigt werden kann. Doch legen Zunftgesetze der freien Zirkulation des Kapitals von einem Orte zum anderen weniger Hindernisse in den Weg als der der Arbeit. Es ist allenthalben für einen reichen Kaufmann leichter, in einer Stadtgemeinde die Erlaubnis zum Handel zu erlangen, als es für einen armen Handwerker ist, in ihr arbeiten zu dürfen.

Die Hemmung, welche Zunftgesetze der freien Arbeitszirkulation auflegen, ist, wie ich glaube, allen Teilen Europas gemein. Die aber, welche durch die Armengesetze bewirkt wird, gehört, so viel ich weiß, England allein an. Sie besteht in der Schwierigkeit für den Armen, in einem anderen Kirchspiel als dem, zu welchem er gehört, eine Niederlassung oder auch nur die Vergünstigung, sein Geschäft betreiben zu dürfen, zu erlangen. Durch Zunftgesetze wird nur die freie Zirkulation der Arbeit der Handwerker und Manufakturisten gehemmt. Die Erschwerung der Niederlassung aber hemmt auch die der gewöhnlichen Arbeit. Es ist wohl der Mühe wert, von dem Ursprunge, den Fortschritten und dem gegenwärtigen Zustande dieses Übels, des größten vielleicht in der Wirtschaftspolitik Englands, einige Nachricht zu geben.

Als die Armen durch die Aufhebung der Klöster der Wohltätigkeit dieser frommen Häuser beraubt worden waren, wurde nach einigen anderen fruchtlosen Versuchen zu ihrer Unterstützung durch ein Gesetz aus dem 43. Regierungsjahre der Elisabeth, Kapitel 2, verordnet, daß jedes Kirchspiel gehalten sein sollte, für seine eigenen Armen zu sorgen, und daß jährlich Armenaufseher bestellt werden sollten, die in Gemeinschaft mit den Kirchenvorstehern für diesen Zweck angemessene Summen durch eine Kirchspielschatzung zu erheben hätten.

Dieses Gesetz legte jedem Kirchspiel die unerläßliche Pflicht auf, für seine eigenen Armen zu sorgen. Es entstand dadurch die ziemlich wichtige Frage, wer als Armer eines Kirchspiels zu betrachten sei. Die Frage wurde nach einigen Schwankungen endlich durch Gesetze aus dem 13. und 14. Regierungsjahre Karls II. entschieden, als verordnet wurde, daß 40 Tage ungestörten Aufenthalts jedem die Ansässigkeit in einem Kirchspiel erwerben sollten; doch sollte es innerhalb dieser Zeit zweien Friedensrichtern freistehen, auf Klage von seiten der Kirchenvorsteher oder Armenaufseher jeden neuen Einwohner in das Kirchspiel, worin er zuletzt gesetzlicherweise ansässig war, zu verweisen, wenn er nicht entweder eine Pachtung von 10 Pfund jährlichen Zinses übernähme oder dem Kirchspiel, worin er dann wohnte, eine solche Sicherheit, daß er ihm nicht zur Last fallen werde, verschaffte, wie sie jene Richter für hinreichend finden würden.

Wie es heißt, kamen infolge dieses Gesetzes mehrere Betrügereien vor. Kirchspielbeamte bestachen mitunter ihre eigenen Armen, daß sie heimlich in ein anderes Kirchspiel gingen, und hielten sie 40 Tage lang daselbst verborgen damit sie die Ansässigkeit gewönnen, und das Kirchspiel, welchem sie eigentlich angehörten, von ihnen befreit würde. Darum verordnete ein Gesetz aus dem ersten Regierungsjahre Jakobs II., daß die 40 Tage ungestörten Aufenthalts, die zum Erwerb der Ansässigkeit erforderlich waren, erst von dem Augenblick an gerechnet werden sollten, wo jemand einem der Vorsteher oder Armenaufseher des Kirchspiels, wo er künftig wohnen wollte, schriftlich seine Wohnung und die Stärke seiner Familie angemeldet hätte.

Indes waren die Kirchspielsbeamten nicht immer gegen ihr eigenes Kirchspiel ehrlicher, als sie es gegen fremde gewesen waren, und drückten dann und wann bei solchem Eindringen die Augen zu, indem sie die Anmeldung zwar empfingen, aber in deren Verfolg keine geeigneten Schritte taten. Da man annahm, daß jeder Einwohner eines Kirchspiels ein Interesse daran habe, der Belastung durch solche Eindringlinge so viel als möglich vorzubeugen, so wurde ferner durch ein Gesetz aus dem 3. Regierungsjahre Wilhelms III. verordnet, daß die 40 Aufenthaltstage erst von da an gerechnet werden sollten, wo die schriftliche Anmeldung Sonntags in der Kirche unmittelbar nach dem Gottesdienste öffentlich verlesen worden.

»Nach alledem,« sagt Dr. Burn, »wurde diese Art der Ansässigkeit, die man erst durch einen 40tägigen Aufenthalt nach der öffentlichen Vorlesung der schriftlichen Anmeldung erwerben konnte, nur sehr selten erlangt; und der Zweck jener Gesetze ist nicht sowohl der, daß jemand zur Ansässigkeit gelange, als vielmehr der, daß die Ansässigkeit von Leuten, die heimlich in das Kirchspiel kommen, hintertrieben werde; denn sich anmelden, heißt nur, das Kirchspiel nötigen, daß es einen wieder wegschaffe. Ist aber die Lage eines Menschen derart, daß es zweifelhaft bleibt, ob er wirklich zurückzuschicken ist, oder nicht, so soll er durch seine Anmeldung das Kirchspiel veranlassen, ihm entweder dadurch, daß es ihn 40 Tage bleiben läßt, eine unbestrittene Ansässigkeit zu bewilligen, oder dadurch, daß es ihn wegschafft, die Sache vor den Richter zu bringen.«

Dieses Gesetz machte es also für einen armen Menschen fast unausführbar, auf dem alten Wege, durch 40tägigen Aufenthalt, einen festen Wohnsitz zu gewinnen. Damit es aber nicht schiene, als ob es die gewöhnlichen Leute gänzlich davon ausschlösse, sich jemals mit Sicherheit in einem anderen Kirchspiel anzusiedeln, setzte es vier andere Arten fest, wie ohne eine abgegebene oder veröffentlichte Anmeldung die Ansässigkeit gewonnen werden könnte. Die erste war die, daß man zu den Kirchspielsabgaben zugezogen wurde und sie bezahlte; die zweite die, daß man auf ein Jahr zu einem Kirchpielsamte gewählt wurde und es ein Jahr versah; die dritte die, daß man im Kirchspiel seine Lehrzeit bestand; die vierte die, daß man dort auf ein Jahr in Dienst genommen wurde und die ganze Zeit über in dem nämlichen Dienste blieb.

Auf eine der beiden ersteren Arten konnte niemand die Ansässigkeit anders, als durch einen öffentlichen Gemeindeakt des ganzen Kirchspiels erlangen, das zu sehr auf die Folgen acht gab, die daraus hervorgehen würden, als daß es einen neuen Ankömmling, der zu seinem Unterhalt nur seine Arbeit hatte, durch Zuziehung zu den Abgaben oder durch Wahl zu einem Amte bei sich aufnahm.

Auf eine der beiden letzteren Arten kann wohl kein Verheirateter Ansässigkeit erwerben. Ein Lehrbursche ist schwerlich jemals verheiratet; und es ist ausdrücklich verordnet, daß kein verheirateter Dienstbote dadurch, daß er auf ein Jahr in Dienst genommen wird, Ansässigkeit erwerben solle. Die Hauptwirkung, welche die Einführung einer durch Dienst zu erlangenden Ansässigkeit gehabt hat, ist die gewesen, daß die alte Gewohnheit großenteils außer Brauch gekommen ist, jemand auf ein Jahr aufzunehmen, was früher in England so herkömmlich war, daß noch bis auf den heutigen Tag das Gesetz in jedem Falle, wo kein bestimmter Termin ausgemacht worden ist, annimmt, daß der Dienstbote auf ein Jahr aufgenommen sei. Die Herren sind aber nicht immer willens, ihren Dienstboten durch die Aufnahme eine Ansässigkeit zu verschaffen, und die Dienstboten wollen nicht immer so aufgenommen sein, weil sie, da immer die letzte Ansässigkeit die früheren aufhebt, dabei ihre ursprüngliche Ansässigkeit in ihren Geburtsorten, wo ihre Eltern und Verwandten wohnen, einbüßen könnten.

Es ist klar, daß nicht leicht ein unabhängiger Arbeiter, sei er Tagelöhner oder Handwerker, Aussicht hat, eine neue Ansässigkeit durch Lehrzeit oder Dienst zu erwerben. Wendete sich ein solcher mit seinem Fleiße in ein neues Kirchspiel, so war er, so gesund und fleißig er auch sein mochte, der Gefahr ausgesetzt, nach der Laune irgend eines Kirchenvorstehers oder Armenaufsehers wieder entfernt zu werden, wenn er nicht entweder für 10 Pfund im Jahre eine Pachtung übernahm, – was für einen Menschen, der nur von seiner Arbeit lebt, unmöglich ist, oder eine Sicherheit, die zwei Friedensrichtern genügend erschien, dafür anbieten konnte, daß er dem Kirchspiel nicht zur Last fallen werde. Welche Sicherheit sie fordern wollen, ist freilich ganz ihrem Gutdünken überlassen; aber sie können füglich nicht weniger als 30 Pfund verlangen, weil eine Verordnung besteht, daß sogar der Kauf eines Freigutes im Wert von weniger als 30 Pfund kein Ansässigkeitsrecht geben solle, da es nicht für die Sicherung des Kirchspiels vor Belastung genügt. Dies ist aber eine Sicherheit, die wohl kein Mensch, der von seiner Arbeit lebt, geben kann; und oft wird eine viel größere Sicherheit gefordert.

Um einigermaßen jene freie Arbeitszirkulation, die durch diese verschiedenen Gesetze fast gänzlich aufgehoben war, wiederherzustellen, hat man die Zertifikate erdacht. Durch Gesetze aus dem 8. und 9. Regierungsjahre Wilhelm's III. wurde verordnet, daß, wenn jemand aus dem Kirchspiel, wo er zuletzt gesetzlich ansässig war, ein Zertifikat mitbrächte, das von den Kirchenvorstehern und Armenaufsehern unterschrieben und von zwei Friedensrichtern bestätigt wäre, jedes andere Kirchspiel gehalten sei, ihn aufzunehmen, daß er nicht schon aus dem Grunde, weil er wahrscheinlich später zur Last fallen würde, sondern nur dann, wenn er wirklich zur Last falle, entfernt werden sollte, und daß dann das Kirchspiel, welches das Zertifikat ausgestellt hatte, verpflichtet sein sollte, die Kosten des Unterhalts und der Fortschaffung zu tragen. Um aber dem Kirchspiel, wohin ein Mensch sich mit einem solchen Heimatsschein wendete, die vollkommenste Sicherheit zu geben, wurde ferner durch dasselbe Gesetz verordnet, daß er auf keine Weise Ansässigkeit daselbst erwerben sollte, es sei denn, daß er eine Pachtung für 10 Pfund im Jahre übernehme, oder unentgeltlich ein Jahr lang ein Kirchspielamt verwalte, mithin weder durch Anmeldung, noch durch Dienst, Lehrzeit oder Abgabenzahlung. Auch wurde durch ein Gesetz aus dem 12. Regierungsjahre der Königin Anna (stat. I. c. 18.) weiterhin verordnet, daß weder die Dienstboten noch die Lehrburschen solcher Leute mit Heimatsscheinen in dem Kirchspiel, wo sie mit dem Zertifikate wohnten, irgendwie Ansässigkeit erwürben.

Inwiefern diese Erfindung die freie Arbeitszirkulation, die durch die früheren Gesetze fast gänzlich aufgehoben worden war, wiederhergestellt hat, ersehen wir aus folgender höchst scharfsinnigen Bemerkung des Dr. Burn. »Es liegt auf der Hand,« sagt er, »daß es verschiedene gute Gründe gibt, von Personen, die sich an irgend einem Orte niederlassen wollen, Zertifikate zu verlangen, und zwar, weil Personen, die sich damit niederlassen, weder durch Lehrzeit, noch durch Dienst, noch durch Anmeldung, noch endlich durch Zahlung von Kirchspielabgaben ansässig werden können, weil sie weder Lehrlinge, noch Dienstboten ansässig machen können, weil man, sobald sie zur Last fallen, sicher weiß, wohin man sie zu bringen hat, und das Kirchspiel für die Fortschaffung und den Unterhalt in dieser Zeit bezahlt wird, und weil, wenn sie krank werden und nicht fortgeschafft werden können, das Kirchspiel, von dem das Zertifikat ausgestellt ist, sie unterhalten muß: Nichts von alledem kann ohne ein Zertifikat geschehen. Ebenso stark sprechen diese Gründe dafür, daß die Kirchspiele in gewöhnlichen Fällen lieber keine Zertifikate ausstellen; denn es ist nur allzu wahrscheinlich, daß sie die Personen mit Heimatsscheinen zurückbekommen werden, und das noch dazu in einem schlechteren Zustande.« Die Moral aus dieser Beobachtung ist doch wohl die, daß von dem Kirchspiel, wo irgend ein armer Mann sich niederlassen will, stets Zertifikate gefordert werden, daß aber von dem, welches er zu verlassen gedenkt, nur sehr selten welche bewilligt werden. »Es liegt,« sagt derselbe intelligente Schriftsteller in seiner Geschichte der Armengesetze, »eine Härte in dieser Zertifikatsache, daß es in die Macht eines Kirchspielbeamten gegeben wird, einen Menschen gewissermaßen für sein ganzes Leben einzusperren, mag es für ihn auch noch so nachteilig sein, an dem Orte bleiben zu müssen, wo er das Unglück hatte, die sogenannte Ansässigkeit zu erwerben, oder mag er sich die größten Vorteile von einem andern Aufenthalt versprechen.«

Obgleich ein Zertifikat kein Zeugnis über gutes Betragen enthält und nur bescheinigt, daß die Person dem Kirchspiel angehört, dem er wirklich angehört, so steht es doch ganz im Belieben der Kirchspielbeamten, es zu verweigern oder zu gewähren. »Es wurde einmal,« sagt Dr. Burn, »ein Befehl des Oberhofgerichts beantragt, um die Kirchenvorsteher und Armenaufseher zu nötigen, ein Zertifikat auszustellen, aber das Oberhofgericht verwarf den Antrag als einen ganz unerhörten Eingriff.«

Der so ungleiche Arbeitspreis, den wir in England an Orten, die nicht weit voneinander liegen, finden, hat seinen Grund wahrscheinlich in dem Hindernis, welches das Gesetz über die Ansässigkeit einem Armen, der ohne Zertifikat mit seinem Gewerbe von einem Kirchspiel in das andere wandern möchte, entgegensetzt. Ein einzelner Mann kann sich zwar, wenn er gesund und fleißig ist, zuweilen geduldet ohne ein Zertifikat niederlassen; aber wenn ein Mann mit Weib und Kind es versuchen wollte, so könnte er in den meisten Kirchspielen sicher sein, fortgeschafft zu werden, und wenn der einzelne Mann später sich verheiratete, würde er in der Regel ebenso fortgeschafft werden. Daher kann dem in dem einen Kirchspiel gefühlten Mangel an Arbeitern nicht immer durch den in einem anderen vorhandenen Überfluß abgeholfen werden, wie das immer in Schottland und, ich glaube, in allen anderen Ländern wo die Ansässigkeit keine Schwierigkeiten bietet, stets der Fall ist. Wenn auch in solchen Ländern zuweilen der Lohn in der Nähe einer großen Stadt, oder wo sonst eine außergewöhnliche Nachfrage nach Arbeit eintritt, ein wenig steigt und umgekehrt nach und nach mit der Entfernung von solchen Plätzen sinkt, bis er wieder auf den gewöhnlichen Satz der Gegend gefallen ist, so begegnen wir doch nie jenen so plötzlichen und sonderbaren Unterschieden im Arbeitslohn benachbarter Ortschaften, die wir bisweilen in England finden, wo es oft für einen armen Menschen schwieriger ist die künstlichen Schranken eines Kirchspiels zu überschreiten als einen Meeresarm oder einen hohen Gebirgsrücken, natürliche Grenzen, die in anderen Ländern oft sehr scharf die verschiedenen Lohnsätze voneinander scheiden.

Einen Menschen, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, aus einem Kirchspiel, wo er zu wohnen wünscht, zu entfernen, ist eine offenbare Verletzung der natürlichen Freiheit und Gerechtigkeit. Dennoch hat das gewöhnliche Volk in England, das auf seine Freiheit so eifersüchtig ist, aber wie das gewöhnliche Volk in den meisten anderen Ländern nie recht weiß, worin sie besteht, es jetzt schon länger als ein Jahrhundert ruhig ertragen, daß es diesem Drucke hilflos ausgesetzt war. Wenn sich auch denkende Männer über das Ansässigkeitsgesetz als ein öffentliches Übel bisweilen beschwert haben, so hat es doch niemals ein so allgemeines Geschrei im Volke hervorgerufen, wie das gegen die allgemeinen Haftbefehle, die, ein Mißbrauch ohne Zweifel, doch nicht leicht eine so allgemeine Bedrückung zur Folge hatten. Denn ich wage zu behaupten, daß es in England schwerlich einen armen Mann von vierzig Jahren gibt, der sich nicht in irgend einem Abschnitt seines Lebens durch dies törichte Ansässigkeitsgesetz aufs Grausamste bedrückt gefühlt hätte.

Ich schließe dieses lange Kapitel mit der Bemerkung, daß es zwar in früheren Zeiten üblich war, den Lohn festzusetzen, anfänglich durch allgemeine Gesetze, die für das ganze Königreich gegeben wurden, und später durch besondere Anordnungen des Friedensrichters in jeder Grafschaft, daß diese beiden Gewohnheiten aber jetzt gänzlich außer Gebrauch gekommen sind. »Nach der Erfahrung von mehr als vierhundert Jahren,« sagt Dr. Burn, »scheint es endlich an der Zeit, daß man alle Versuche aufgebe, das, was seiner Natur nach jeder genauen Bestimmung unfähig ist, unter strenge Verordnungen zu bringen; denn sollten alle Arbeiter in einem Gewerbe gleichen Lohn erhalten, so hörte der Wetteifer auf, und es würde dem Fleiße und Talente kein Raum gelassen.

Nichtsdestoweniger versuchen noch zuweilen besondere Parlamentsakten den Lohn für bestimmte Gewerbe und bestimmte Orte festzustellen. So verbietet ein Gesetz aus dem 8. Regierungsjahre Georgs III. unter schwerer Geldstrafe allen Schneidermeistern in London und fünf Meilen im Umkreise die Zahlung, und den Gesellen die Annahme von mehr als 2 Schilling 7½ Pence täglich an Arbeitslohn, es sei denn zur Zeit einer allgemeinen Landestrauer. So oft die Gesetzgebung darangeht, die Differenzen zwischen den Unternehmern und ihren Arbeitern auszugleichen, sind immer die Unternehmer ihre Ratgeber. Fällt daher die Ausgleichung zugunsten der Arbeiter aus, so ist sie immer gerecht und billig; wenn aber zugunsten der Unternehmer, so ist sie das manchmal nicht. So ist das Gesetz, welches in einigen Gewerben die Unternehmer verpflichtet, ihre Arbeiter in Geld und nicht in Waren zu bezahlen, ganz gerecht und billig. Es legt den Meistern keine wirkliche Last auf. Es nötigt sie nur, denjenigen Wert in Geld zu bezahlen, den sie in Waren zu bezahlen vorgaben, aber nicht immer wirklich bezahlten. Dies Gesetz ist zugunsten der Arbeiter gegeben; dagegen fällt das Gesetz aus dem 8. Regierungsjahre Georg's III. zugunsten der Unternehmer aus. Wenn die Unternehmer miteinander übereinkommen, den Lohn ihrer Arbeiter herabzusetzen, so schließen sie gewöhnlich einen privaten Bund oder eine Übereinkunft, bei einer bestimmten Strafe nicht mehr als einen bestimmten Lohn zu geben. Wollen die Arbeiter eine entgegengesetzte Verabredung derselben Art schließen, bei einer bestimmten Strafe einen bestimmten Lohn nicht anzunehmen, so würde sie das Gesetz sehr strenge bestrafen; und ginge es wirklich unparteiisch vor, so müßte es gegen die Unternehmer ebenso handeln. Aber das Gesetz aus dem 8. Regierungsjahre Georgs III. gibt gerade der Bestimmung, welche die Unternehmer durch dergleichen Verbindungen zuweilen einzuführen suchen, Gesetzeskraft. Da scheint die Klage der Arbeiter, daß es den geschicktesten und fleißigsten Arbeiter mit einem gewöhnlichen auf gleichen Fuß stellt, vollkommen begründet zu sein.

In früheren Zeiten war es auch üblich, daß man die Profite der Kaufleute und anderer Händler durch Festsetzung des Preises für Lebensmittel und andere Waren zu bestimmen suchte. Die Brottaxe ist, so viel ich weiß, der einzige Rest dieses alten Gebrauches. Wo es eine geschlossene Zunft gibt, da mag es gut sein, den Preis der allerwichtigsten Lebensbedürfnisse festzusetzen. Wo aber keine ist, da wird die Konkurrenz ihn weit besser regulieren als irgend eine Taxe. Das durch ein Gesetz aus dem 31. Regierungsjahre Georgs II. eingeführte Verfahren, die Brottaxe zu bestimmen, konnte in Schottland wegen eines Mangels im Gesetze nicht ausgeübt werden, indem nämlich der Vollzug vom Amte eines Marktmeisters abhängt, das in Schottland nicht existiert. Dieser Mangel wurde erst im 3. Regierungsjahre Georgs III. behoben. Inzwischen stiftete das Fehlen einer Taxe keinen merklichen Schaden, und die Einführung einer solchen hat an den wenigen Orten, wo sie bereits eingeführt ist, keinen merklichen Vorteil gewährt. In den meisten schottischen Städten gibt es jedoch eine Bäckerzunft, die ausschließliche Privilegien in Anspruch nimmt, obgleich sie nicht sehr streng eingehalten werden.

Das Verhältnis des verschiedenen Lohn- und Profitsatzes bei den verschiedenen Beschäftigungsarten von Arbeit und Kapital scheint, wie schon bemerkt wurde, durch den Reichtum oder die Armut, durch den Fortschritt, den Stillstand oder den Niedergang der Gesellschaft nicht stark berührt zu werden. Wenngleich solche Revolutionen im Staatswesen den Lohn- und Profitsatz im ganzen treffen, so müssen sie am Ende doch den Satz bei all den verschiedenen Beschäftigungsarten gleichmäßig treffen. Daher muß das Verhältnis zwischen ihnen das nämliche bleiben und kann durch solche Revolutionen nicht wohl, wenigstens nicht für nennenswerte Zeit, gestört werden.


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