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6. Kapitel.
Die Bestandteile des Warenpreises.

In jenem frühen und rohen Zustande der Gesellschaft, welcher der Kapitalanhäufung und Landaneignung vorhergeht, scheint das Verhältnis der zur Beschaffung verschiedener Dinge nötigen Arbeitsquantitäten zueinander der einzige Umstand zu sein, der eine Regel für den Tausch derselben bilden kann. Wenn es z. B. bei einem Jägervolke zweimal soviel Arbeit kostet, einen Biber zu erlegen, als das Erlegen eines Hirsches erfordern würde, so wird natürlich ein Biber zwei Hirsche wert sein, oder dafür in Tausch gehen. Es ist natürlich, daß dasjenige, was gewöhnlich das Produkt von zweier Tage oder zweier Stunden Arbeit ist, doppelt soviel wert sei, als das, was das Produkt von eines Tages oder einer Stunde Arbeit zu sein pflegt.

Wenn die eine Art der Arbeit anstrengender ist als die andere, so wird natürlich eine Vergütung für die größere Mühe gewährt, und es kann das Produkt von einer Stunde schwererer Arbeit oft gegen das Produkt der leichteren Arbeit zweier Stunden vertauscht werden.

Oder wenn die eine Art Arbeit einen ungewöhnlichen Grad von Geschicklichkeit und Geist erfordert, so wird die Achtung, die die Menschen für solche Talente haben, ihrem Produkte natürlich einen Wert geben, welcher den der darauf verwandten Zeit gebührenden übersteigt. Solche Talente können selten anders als durch langes Studium erworben werden, und der höhere Wert ihres Produktes wird oft nichts weiter sein, als eine billige Entschädigung für Zeit und Arbeit, die zu ihrer Aneignung gebraucht wurden. Bei einem fortgeschritteneren Zustande der Gesellschaft werden solche Vergütungen für größere Mühe und Geschicklichkeit gewöhnlich durch den Arbeitslohn gemacht, und wahrscheinlich hat etwas Ähnliches auch im frühesten und rohesten Gesellschaftszustande stattgefunden.

Bei diesem Stande der Dinge gehört das ganze Arbeitsprodukt dem Arbeiter, und die zur Beschaffung oder Hervorbringung einer Ware gewöhnlich aufgewendete Quantität von Arbeit ist der einzige Umstand, der die Quantität von Arbeit bestimmen kann, welche man für jene Ware gewöhnlich kaufen, sich dienstbar machen oder in Tausch erhalten soll.

Sobald sich das Kapital in den Händen einiger Personen gesammelt hat, werden natürlich einige von ihnen ihr Kapital dazu verwenden, fleißige Leute zu beschäftigen und sie mit Material und Lebensmitteln zu versorgen, um aus dem Verkauf ihres Arbeitserzeugnisses, oder aus dem, was ihre Arbeit dem Material an Wert hinzufügt, Profit zu erlangen. Bei dem Austausch des ganzen Gewerbserzeugnisses gegen Geld, Arbeit oder andere Güter muß über das, was zur Bezahlung der Materialkosten und des Arbeitslohnes erforderlich ist. noch etwas für den Profit des Unternehmers dieses Werks gegeben werden, der sein Kapital bei diesem Wagestück aufs Spiel gesetzt hat. Es zerfällt folglich der Wert, den die Arbeiter dem Material hinzufügen, in diesem Falle in zwei Teile, von denen der eine den Arbeitslohn bestreitet, der andere den Profit, den der Arbeitgeber für das ganze Kapital an Material und Arbeitslohn, das er vorgestreckt hat, erhalten muß. Er könnte kein Interesse haben, die Arbeiter zu beschäftigen, wenn er nicht aus dem Verkaufe ihrer Arbeit etwas mehr zu ziehen hoffte, als zur Wiedererstattung seines Kapitals erforderlich ist; und ferner könnte er kein Interesse haben, lieber ein großes als ein kleines Kapital zu beschäftigen, wenn seine Profite sich nicht nach der Größe des Kapitals richteten.

Man glaubt vielleicht, der Kapitalprofit sei nur ein anderer Name für den Lohn einer bestimmten Art von Arbeit, der Arbeit des Beaufsichtigens und Leitens. Er ist jedoch durchaus verschieden, wird durch ganz andere Prinzipien bestimmt und steht zu der Größe, der Beschwerlichkeit und der geistigen Anstrengung jener vorgeblichen Arbeit des Beaufsichtigens und Leitens in gar keinem Verhältnis. Er richtet sich immer nach dem Werte des aufgewendeten Kapitals, und ist je nach der Größe dieses Kapitals größer oder kleiner. Nehmen wir z. B. an, daß an einem Orte, wo der gewöhnliche Jahresprofit des gewerblichen Kapitals 10 % beträgt, zwei verschiedene Fabriken sich befinden, in deren jeder zwanzig Arbeiter zu je 15 Pfund im Jahre oder im ganzen zu 300 Pfund beschäftigt werden. Nehmen wir ferner an, daß das grobe Material, welches jährlich in der einen verarbeitet wird, nur 700 Pfund koste, während das feinere in der anderen 7000 kostet. Das in der einen jährlich aufgewendete Kapital wird in diesem Falle nur 1000 Pfund betragen, wogegen das der anderen 7300 Pfund beträgt. Folglich wird nach dem Satze von 10% der Unternehmer der ersteren nur einen jährlichen Profit von etwa 100 Pfund zu erwarten haben, während der Unternehmer der letzteren auf 730 Pfund rechnen wird. Obgleich aber ihr Gewinn so verschieden ist, kann doch die Arbeit der Aufsicht und Leitung bei beiden entweder ganz oder doch beinahe dieselbe sein. In vielen großen Fabriken wird meist die ganze Arbeit dieser Art einem ersten Beamten übertragen. Sein Lohn drückt eigentlich den Wert dieser Arbeit der Aufsicht und Leitung aus. Obwohl bei Aussetzung seines Lohnes gewöhnlich nicht nur auf seine Arbeit und Geschicklichkeit, sondern auch auf das in ihn gesetzte Vertrauen Rücksicht genommen wird, so steht jener Lohn doch niemals in einem angemessenen Verhältnisse zu dem Kapital, dessen Verwaltung er beaufsichtigt; vielmehr erwartet der Eigentümer dieses Kapitals, obgleich er fast aller Arbeit entbunden ist, dennoch einen Profit, welcher zu seinem Kapital in einem angemessenen Verhältnis steht. Mithin bildet bei dem Warenpreise der Kapitalprofit einen vom Arbeitslohn durchaus verschiedenen und von ganz anderen Grundsätzen abhängigen Bestandteil.

Unter diesen Umständen gehört nicht immer das ganze Produkt der Arbeit dem Arbeiter. Er muß es in den meisten Fällen mit dem Eigentümer des Kapitals, der ihn beschäftigt, teilen. Auch ist die zur Erwerbung oder Hervorbringung einer Ware gewöhnlich erforderliche Arbeitsquantität nicht das einzige, was die Quantität bestimmt, die sie gewöhnlich verschaffen, sich dienstbar machen oder eintauschen soll. Es ist offenbar, daß noch eine besondere Quantität als Profit für das Kapital entrichtet werden muß, das die Löhne vorstreckte und die Materialien für jene Arbeit lieferte.

Sobald aller Grund und Boden eines Landes Privateigentum geworden ist, begehren die Grundherren, gleich allen anderen Menschen, da zu ernten, wo sie nicht gesät haben, und verlangen sogar für sein natürliches Produkt eine Rente. Das Holz des Waldes, das Gras des Feldes und alle natürlichen Früchte der Erde, die, solange der Boden allen gehörte, dem Arbeiter nur die Mühe des Einsammelns kosteten, bekommen jetzt sogar für ihn einen an sie gebundenen Zusatzpreis. Er muß nun für die Erlaubnis zum Einsammeln bezahlen und an den Grundbesitzer einen Teil desjenigen abgeben, was seine Arbeit einheimst oder erzeugt. Dieser Teil, oder, was auf dasselbe hinauskommt, der Preis dieses Teils stellt die Grundrente dar und bildet im Preise der meisten Waren einen dritten Bestandteil.

Der wirkliche Wert von allen den verschiedenen Bestandteilen des Preises wird, wie man zu beachten hat, nach der Arbeitsquantität gemessen, welche jeder von ihnen sich verschaffen oder dienstbar machen kann. Die Arbeit bestimmt den Wert nicht nur jenes Teiles des Preises, der selbst wieder in Arbeit aufgeht, sondern auch desjenigen, welcher in Rente, und desjenigen, welcher im Kapitalprofit aufgeht.

In jeder Gesellschaft geht am Ende der Preis sämtlicher Waren in dem einen oder anderen, oder in allen diesen drei Teilen auf, und in jeder zivilisierten Gesellschaft treten alle drei mehr oder weniger als Bestandteile in den Preis des weitaus größeren Teils aller Waren ein.

Im Getreidepreise z. B. zahlt ein Teil die Rente des Grundbesitzers, der andere den Arbeitslohn, oder den Unterhalt der Arbeiter und Arbeitstiere, die bei der Produktion verwendet werden, und der dritte den Profit des Pächters. Diese drei Teile scheinen entweder unmittelbar oder mittelbar den ganzen Getreidepreis auszumachen. Man könnte vielleicht denken, es sei ein vierter Teil nötig, um das Kapital des Pächters wieder zu ersetzen, oder die Abnutzung von Zugvieh und Wirtschaftsgegenständen auszugleichen. Allein es ist zu bedenken, daß der Preis jedes Wirtschaftsgegenstandes, wie etwa eines Arbeitspferdes, selbst aus denselben drei Teilen besteht, nämlich aus der Grundrente von dem Lande, auf welchem es gezogen wird, aus der Arbeit seiner Zucht und Wartung, und aus dem Profit des Pächters, der beides, die Grundrente und den Arbeitslohn vorschießt. Wenn also auch der Getreidepreis sowohl den Preis als auch den Unterhalt des Pferdes bestreitet, so geht doch der ganze Preis entweder unmittelbar oder mittelbar in dieselben drei Teile: Rente, Arbeit und Profit auf.

Bei dem Preise von feinem oder grobem Mehl muß man zum Getreidepreise den Profit des Müllers und den Arbeitslohn seiner Leute hinzurechnen, bei dem Preise des Brotes den Profit des Bäckers und den Lohn seiner Leute, und bei dem Preise beider die Arbeit, das Getreide von dem Hause des Pächters zum Hause des Müllers, und von dem des Müllers zu dem des Bäckers zu schaffen, sowie den Profit derer, welche den Lohn für jene Arbeit vorschießen.

Der Flachspreis geht in den nämlichen drei Teilen wie der Getreidepreis auf. Bei dem Preise der Leinwand müssen wir noch zu diesem Preise die Arbeitslöhne des Flachsbereiters, Spinners, Webers, Bleichers usw. samt den Profiten ihrer respektiven Arbeitgeber hinzufügen.

Je mehr eine Ware verarbeitet wird, desto größer wird derjenige Teil des Preises, welcher in Arbeitslohn und Profit aufgeht, gegenüber dem anderen Teile, der in Rente aufgeht. Beim Fortschreiten der Verarbeitung wächst nicht nur die Zahl der Profite, sondern es ist auch jeder folgende Profit größer, als der vorhergehende, weil das Kapital, woraus er fließt, immer größer sein muß. So muß z. B. das Kapital, das die Weber beschäftigt, größer sein, als das welches die Spinner beschäftigt, weil es nicht nur jenes Kapital samt seinen Profiten wieder erstattet, sondern außerdem auch noch den Arbeitslohn der Weber zahlt, und die Profite stets in einem bestimmten Verhältnis zum Kapital stehen müssen.

Doch gibt es selbst in den zivilisiertesten Gesellschaften immer einige wenige Waren, deren Preis nur in zwei Teilen, nämlich in Arbeitslöhnen und Kapitalprofit, aufgeht; und bei einer noch kleineren Anzahl von Waren besteht er gar nur aus Arbeitslohn. Im Preise der Seefische z. B. deckt ein Teil die Arbeit der Fischer, und der andere den Profit des in der Fischerei angelegten Kapitals. Die Rente macht sehr selten einen Teil desselben aus, obwohl, wie ich später zeigen werde, dies zuweilen vorkommt. Anders verhält es sich, wenigstens im größten Teile von Europa, mit der Flußfischerei. Für den Lachsfang wird eine Rente bezahlt, und es macht die Rente, wenn man sie auch nicht füglich Grundrente nennen kann, ebenso wie Arbeitslohn und Profit, einen Teil des Lachspreises aus. In einigen Teilen Schottlands macht eine kleine Zahl armer Leute ein Gewerbe daraus, längs der Meeresküste jene gefleckten kleinen Steine zu sammeln, welche unter dem Namen der schottischen Kiesel allgemein bekannt sind. Der Preis, der ihnen vom Steinschneider dafür bezahlt wird, ist lediglich der Lohn für ihre Arbeit; weder Rente noch Profit haben daran teil.

Indes muß doch der ganze Preis jeder Ware schließlich in dem einen oder anderen, oder in allen diesen drei Teilen aufgehen, so daß alles, was davon nach Bezahlung der Grundrente und des Preises der ganzen Arbeit, die auf Erzeugung, Verarbeitung und Transport zum Markte verwendet wurde, übrig bleibt, notwendig der Profit irgend jemandes sein muß.

Wie der Preis oder Tauschwert jeder einzelnen Ware, für sich genommen, in dem einen oder anderen, oder in allen diesen drei Teilen aufgeht, so muß der Preis aller Waren, welche das gesamte Jahresprodukt der Arbeit eines Landes bilden, zusammengenommen, gleichfalls in denselben drei Teilen aufgehen und unter verschiedene Bewohner des Landes entweder als Lohn ihrer Arbeit, als Profit ihres Kapitals, oder als Rente ihres Grund und Bodens aufgeteilt werden. So wird alles, was jährlich durch die Arbeit irgend einer Gesellschaft eingeheimst oder hervorgebracht wird, oder, was auf dasselbe hinauskommt, der ganze Preis von als dem ursprünglich unter die einzelnen Glieder dieser Gesellschaft verteilt. Arbeitslohn, Profit und Rente sind die drei ursprünglichen Quellen sowohl alles Einkommens als auch aller Tauschwerte. Jedes andere Einkommen fließt zuletzt aus der einen oder anderen dieser Quellen.

Wer sein Einkommen aus einem Fonds, der ihm gehört, ableitet, muß es entweder von seiner Arbeit, oder von seinem Kapital, oder von seinem Grund und Boden empfangen. Das aus der Arbeit abgeleitete Einkommen wird Arbeitslohn genannt. Das, was jemand, der ein Kapital verwaltet oder verwendet, daraus ableitet, heißt Profit. Das, was jemand, der das Kapital nicht selbst verwendet, sondern einem anderen leiht, daraus ableitet, heißt man Interessen oder Zins. Es ist die Vergütung, welche der Borgende dem Darleiher für den Profit zahlt, den er durch Verwendung des Geldes zu machen Gelegenheit hat. Ein Teil dieses Gewinnes kommt natürlich dem Borgenden zu, der das Risiko trägt und sich der Mühe der Kapitalbenutzung unterzieht; der andere Teil aber dem Darleiher, der jenem die Gelegenheit gibt, den Gewinn zu machen. Der Geldzins ist immer ein abgeleitetes Einkommen, das, wenn es nicht aus dem durch die Geldbenutzung erzielten Profit gezahlt wird, aus irgend einer anderen Einkommensquelle gezahlt werden muß, wenn nicht etwa der Borger ein Verschwender ist, der eine zweite Schuld macht, um die Interessen der ersten zu bezahlen. Das Einkommen, welches lediglich von Grund und Boden gezogen wird, heißt Rente, und gehört dem Grundherrn. Das Einkommen des Pächters leitet sich teils von seiner Arbeit, teils von seinem Kapital her. Für ihn ist der Boden nur das Mittel, das ihn instand setzt, den Lohn seiner Arbeit zu ernten und aus seinem Kapital Profit zu ziehen. Alle Steuern und alle auf diese gegründeten Einkünfte, alle Besoldungen, Pensionen und Jahrgelder irgend einer Art werden zuletzt aus einer oder der anderen dieser drei ursprünglichen Einkommensquellen abgeleitet und werden unmittelbar oder mittelbar vom Arbeitslohn, vom Kapitalprofit oder von der Grundrente gezahlt.

Wenn diese drei verschiedenen Arten des Einkommens verschiedenen Personen gehören, so lassen sie sich leicht unterscheiden; gehören sie aber einer einzigen, so werden sie, wenigstens im gemeinen Sprachgebrauche, zuweilen miteinander verwechselt.

Ein Grundbesitzer, der einen Teil seines Gutes selbst bewirtschaftet, müßte, nachdem er die Kulturkosten bezahlt hat, beides, die Rente des Grundherrn und den Profit des Pächters erhalten. Allein er kann den ganzen Ertrag Profit nennen, und wirft dann, wenigstens im gemeinen Sprachgebrauche, die Rente mit dem Profit zusammen. Die meisten von unseren nordamerikanischen und westindischen Pflanzern sind in dieser Lage. Sie bewirtschaften ihre Güter größtenteils selber, und wir hören daher selten von der Rente einer Pflanzung, aber oft von ihrem Profit.

Einfache Pächter halten selten einen Aufseher, der die wichtigsten Geschäfte auf dem Pachtgute zu leiten hätte. Auch schaffen sie im allgemeinen einen großen Teil mit eigener Hand, wie Pflügen, Eggen usw. Was daher nach Abzahlung der Rente von der Ernte übrig bleibt, muß ihnen nicht nur ihr auf die Kultur verwendetes Kapital samt üblichem Profit wiedererstatten, sondern auch den Lohn bezahlen, welcher ihnen sowohl als Arbeitern, wie als Aufsehern zukommt. Dennoch nennen sie das, was nach Abzahlung der Rente und Instandhaltung des Kapitals übrig bleibt, Profit. Trotzdem offenbar der Arbeitslohn einen Teil davon bildet. Wenn der Pächter den Arbeitslohn spart, so muß er ihn notwendig selbst bekommen. In diesem Falle wird also der Arbeitslohn mit dem Profit zusammengeworfen.

Ein unabhängiger Gewerbsmann, der Kapital genug besitzt, um Material zu kaufen und sich so lange zu erhalten, bis er seine Arbeit zu Markte bringen kann, sollte sowohl den Arbeitslohn eines Gesellen, der unter einem Meister arbeitet, wie auch den Profit, welchen der Meister durch den Verkauf der Arbeit des Gesellen macht, gewinnen. Dennoch wird sein ganzer Erwerb gewöhnlich Profit genannt, und der Arbeitslohn auch in diesem Falle mit dem Profit zusammengeworfen.

Ein Gärtner, der seinen eigenen Garten mit eigener Hand bestellt, vereinigt in seiner Person den dreifachen Charakter eines Grundherrn, Pächters und Arbeiters. Daher müßte ihm sein Produkt die Rente des ersten, den Profit des zweiten und den Lohn des dritten eintragen. Dessenungeachtet wird das Ganze gewöhnlich als der Ertrag seiner Arbeit angesehen. In diesem Falle wird sowohl die Rente als auch der Profit mit dem Arbeitslohn zusammengeworfen.

Da es in einem zivilisierten Lande nur wenige Waren gibt, deren Tauschwert allein von der Arbeit stammt, weil Rente und Profit zu dem der allermeisten Waren das Ihrige reichlich beitragen, so wird sein jährliches Produkt immer genügen, eine viel größere Quantität Arbeit zu bezahlen oder sich dienstbar zu machen, als für Erzeugung, Verarbeitung und Transport jenes Produktes zum Markte aufgewendet wurde. Beschäftigte die Gesellschaft jährlich die ganze Arbeit, welche sie jährlich zu kaufen vermag, so würde, weil die Arbeitsquantität mit jedem Jahre mächtig wachsen müßte, das Produkt jedes folgenden Jahres einen unvergleichlich größeren Wert erlangen, als das des vorhergehenden. Aber es gibt kein Land, in dem das ganze Jahresprodukt zum Unterhalt der Gewerbstätigen verwendet wird. Überall verzehren die Müßigen einen großen Teil davon, und je nach dem Verhältnis, in dem es jährlich unter diese beiden verschiedenen Volksklassen verteilt wird, muß sein gewöhnlicher oder Durchschnittswert entweder zu- oder abnehmen, oder von einem Jahre zum anderen der nämliche bleiben.


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