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Die romanischen Länder.

In den romanischen Ländern wird die Frauenbewegung durch die romanische Sitte und die katholische Religion gehemmt. Die Zahl der Frauen ist dort oft geringer als die der Männer, die Mädchen werden gewöhnlich in recht jugendlichem Alter und fast stets durch ihre Eltern verheiratet.

Frankreich.

Gesamtbevölkerung: 38 269 011. Bund französischer Frauenvereine
Frauen: 19 346 360 Société pour le suffrage des femmes
Männer: 18 922 651.

Die europäische Frauenbewegung wird in Frankreich geboren, sie ist ein Kind der Revolution von 1789. Wenn alles in Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit schwelgt, kann die Frau nicht länger in Hörigkeit verharren. Die Erklärung der Menschenrechte gilt auch ihr. Die europäische Frauenbewegung geht also von rein logischen Prinzipien aus, nicht etwa wie die amerikanische von der praktischen Ausübung des Frauenstimmrechts. Diesen rein philosophischen Ursprung verleugnet besonders die Frauenbewegung in Frankreich nicht. Zu erwähnen ist, daß die Prinzipien der Frauenbewegung durch Mary Wollstonecraft von Frankreich nach England gebracht und in ihrer Schrift » A vindication of the rights of women« niedergelegt wurden. Die leidenschaftliche Mary Wollstonecraft hat in England jedoch nicht Schule gemacht und die organisierte englische Frauenbewegung mit der revolutionären Mary nichts mehr gemeinsam. Was Mary Wollstonecraft für England, tat 1789 Olympe de Gouges für Frankreich; damals widmete sie der Königin ihr Büchlein: La déclaration des droits des femmes. Es hatte sich nämlich herausgestellt, daß die déclaration des droits de l'homme von 1789 sich nur auf die Männer bezog. Die Nationalversammlung erkannte nur männliche Wähler, und die Petition vom 28. Oktober 1789, in der eine Anzahl Pariserinnen von der Volksvertretung das allgemeine Stimmrecht verlangten, wurde abgelehnt. Nichts ist eigentümlicher als das Benehmen der Freiheitsmänner gegen die Freiheitsfrauen. Das Freiheitstreben der Frau wurde damals in allen Gesellschaften durch charakteristische Gestalten verkörpert; in der Aristokratie durch Madame de Stael, die als Republikanerin (ihr Vater war ja Schweizer) die Gleichberechtigung der Geschlechter nie in Frage gezogen und das Anrecht der Frau auf höchste Geistesbildung, auf politischen Einfluß durch die Tat vertreten hat Ihre gesellschaftliche Stellung, ihr Reichtum waren der Grund, auf dem diese Ansprüche des Frauenrechts gedeihen konnten, Madame de Stael hat nie von den Freiheitsmännern abgehängt. – Madame Roland verkörpert die gebildete republikanische Bourgeoisie. Sie hat in dem revolutionären Drama mitgespielt und war eine »politische Frau«. Man darf auf Grund geschichtlicher Dokumente behaupten, daß die Freiheitsmänner ihr gerade das nicht verziehen haben

Die intelligente Halbwelt wird durch Olympe de Gouges und Théroigne de Méricourt vertreten. Beide spielen eine politische Rolle, beide sind Frauenrechtlerinnen, und beiden wirft man die Anklage ins Gesicht: qu'elles ont oublié les vertus de leur sexe, Bescheidenheit, Unterwürfigkeit. Auch die Freiheitsmänner träumten für ihre Frauen noch von der Kunkel – Das »Volk« endlich manifestiert in den Frauenklubs, und diese Klubs werden 1793 von dem Comité de salut public geschlossen: sie stören den »öffentlichen Frieden«. – Den öffentlichen Frieden von 1793. Ein Idyll! Kurz, das Regime von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit betrachtete die Frau als unfrei, ungleich und behandelte sie sehr unbrüderlich. So stimmen oftmals Theorie und Praxis. – Die Revolution entzog den Frauen sogar Rechte, die sie früher besaßen: das ancien régime gab zum Beispiel einer adeligen Frau, einer Grundbesitzerin alle Rechte eines Lehns- und Feudalherrn. Sie stellte Truppen, erhob Steuern, sprach Recht. Das ancien régime hat weibliche Pairs von Frankreich gekannt und Frauen als Botschafter in der Diplomatie verwendet. Die Äbtissinnen übten die gleiche lehnsherrliche Gewalt aus wie der Abt, sie hatten unbeschränkte Gewalt über ihr Kloster. Die Großgrundbesitzerinnen tagten in den Provinzialständen, so Madame de Sévigné in den Etats généraux de Bretagne (autonome Provinzialverwaltung). Ja, in den Zünften übten die Meisterinnen ihr Berufswahlrecht aus. Mit dem ancien régime fielen all diese Rechte, und neben den politisch freien Mann trat die politisch unfreie Frau. Napoleon bestätigte diese Unfreiheit im Zivil- und Strafgesetz. Er hatte (seine Mutter, Madame Mère, ausgenommen) eine Auffassung vom Weibe, der wir heute wohl noch in Süditalien, in Spanien und dem Orient begegnen. Für ihn war die Frau »der eine Punkt« und nichts anderes. Seine Schwestern und die Kreolin Josephine Beauharnais konnten ihm eine höhere und gerechtere Auffassung der Frau auch nicht beibringen. Wie er sich zu Vertretern der Frauenrechte stellte, beweist sein grimmiger Haß gegen Madame de Staël. Er war nicht für »Gehirnweiber«, der große Napoleon.

Der Code Napoléon stellt die verheiratete Frau völlig unter die Vormundschaft des Mannes. Sie kann ohne ihn keinerlei Rechtshandlung vornehmen Das gesetzliche Güterrecht ist die Gütergemeinschaft, mit Ausschluß der Liegenschaften (aber die Mehrzahl der Frauen ist ja weder Grundbesitzer noch Hauseigentümer). Erwerb und Ersparnis der in Gütergemeinschaft lebenden Frau gehören dem Manne. Der Mann allein übt die rechtliche Gewalt über die Kinder – Diese Rechtslage der Ehefrau findet sich auch in anderen Gesetzbüchern. Ganz eigentümlich sind dem Code Napoléon aber folgende Bestimmungen: Der Mord, den der Gatte an der des Ehebruchs schuldigen Frau vollführt, ist »entschuldbar«. Die Vaterschaftsklage der unehelichen Mutter ist untersagt.

Kein anderes Gesetzbuch, vor allem kein germanisches noch slawisches Recht Der Code Napoléon hat später andere Länder infiziert, spontan sind ähnliche Greuel nirgend entstanden, hat sich durch ähnliche Paragraphen entehrt. Im ersten der genannten Paragraphen spricht der Korse, ein Vetter des Mohrs von Venedig, im zweiten der Soldatenkaiser und Führer einer zügellosen Soldateska. Es wird niemand verwundern, wenn dieser selbe Gesetzgeber das Werk des Code durch das Willkürregiment der Sittenpolizei ergänzte: im Jahre 1804 schuf Napoleon die staatliche Reglementierung der Prostitution – Wo blieben unter diesem Stiefel- und Knebelregiment die Frauenrechte? Sie schlummerten angstvoll versteckt, und die Restauration war nicht geeignet, sie zu wecken. Der Philosoph der Epoche, de Bonald, sprach sich gar pomphaft gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter aus: L'homme et la femme ne sont et ne seront jamais égaux. Erst die Juli- und die Februarrevolution von 1830 und 1848 bringen wieder frischeren Luftzug. Die Saint-Simonisten, die Fourieristen, George Sand predigen Menschen- und Frauenrechte, und die Februarrevolution sieht die Frauen, wie 1789, in den ersten Reihen der Republikaner und Sozialisten. Mit beiden politischen Bewegungen verflicht sich die französische Frauenbewegung aufs innigste, und jedesmal, wenn die republikanisch-sozialistischen Überzeugungen Opfer verlangen, sind Frauen unter den Verbannten, Deportierten: 1848 Jeanne Deroin, 1851 und 1871 Louise Michel.

Maria Deraismes, wohlhabenden Pariser Bürgerkreisen angehörend, trat Mitte der sechziger Jahre als öffentlicher Redner auf. Sie war eine Frauenrechtlerin, jedoch in noch höherem Maße Volkstribun, Republikaner und Politiker. Immerhin darf man die Gründung einer organisierten französischen Frauenbewegung auf Maria Deraismes und ihren trefflichen Gesinnungsgenossen Leon Richer zurückführen: beide hielten 1878 den ersten französischen Frauenrechtskongreß und gründeten schon 1876 die » Société pour l'amélioration du sort de la femme et pour la revendication de ses droits.«

Folgende Merkmale kennzeichnen die moderne französische Frauenbewegung: Sie ist auf Paris beschränkt, in der Provinz existiert sie nur in ganz vereinzelten und schwachen Ansätzen, und die Pariser Frauenrechtsvereine sind wenig zahlreich (Maximum 400 Mitglieder). Sie wird, dank der republikanisch-sozialistischen Strömung, die in Frankreich seit 30 Jahren am Ruder ist, von den Männern aus politischen Gründen in einem Maße unterstützt, wie das wohl in keinem anderen Lande der Fall. Die republikanische Majorität in der Kammer, die republikanische Presse und Literatur fördern die Frauenbewegung aufs angelegentlichste. – Weniger entgegenkommend, ja teilweise ablehnend und feindselig stellen sich die Kirche, die katholischen Kreise, der Adel, die Gesellschaft und die »liberale« kapitalistische Bourgeoisie. Eine scharfe Trennung zwischen bürgerlicher und sozialistischer Frauenbewegung, wie z. B. in Deutschland, ist jedoch nicht vorhanden. Ein großer Teil der Bourgeoisie (der nicht großkapitalistischen) ist sozialistisch gesonnen. Die prinzipielle Berechtigung der Frauenbewegung kann von Republikanern und Sozialisten ja auch nicht geleugnet werden. Alles dreht sich nun um die Opportunität der Frauenforderungen.

Den Französinnen bleibt aber noch viel zu fordern übrig. Wie aufgeklärt, wie vorgeschritten sich der Franzose auch dünkt, bis zum Frauenstimmrecht ist er noch nicht gelangt, und was die Nationalversammlung von 1789 verweigerte, hat auch die Republik von 1870 vorenthalten. Immerhin sind die Zeiten insofern besser geworden, als Anträge auf Frauenstimmrecht seit 1848 mehrfach eingebracht und durch Petitionen (auch in bezug auf zivilrechtliche Reformen) unterstützt wurden. 1848, 1851, 1871, 1874, 1882, 1885 usw. Von letzteren ist einiges zu erwähnen, alles nur kleinere Zugeständnisse, das Prinzip des Code Napoléon, die Unmündigkeit der Ehefrau und die autorité maritale sind noch unangetastet. Aber die Frau kann heute Zeuge bei zivilrechtlichen Handlungen sein (z. B Trauzeuge). Sie kann sich ein Sparkassenbuch auf ihren Mädchennamen anlegen, der Ehemann ihr freilich (wie in Belgien) die Abhebung des Geldes unmöglich machen! Ihr Erwerb gehört der Ehefrau nicht. Der Blutartikel in bezug des Ehebruchs der Frau besteht weiter, und la recherche de la paternité bleibt interdite. Sehr liberal ist das just nicht. Verschiedene Frauenvereine, l'Avant-Courrière (Mme. Schmahl), le groupe d'études féministes (Mmes. Oddo Deflou und d'Abbadie) betreiben vor allem die Rechtsreformen. Dem Frauenstimmrecht hat sich die Société pour le suffrage des femmes gewidmet (Vorsitzende Mme. Hubertine Auclert).

Auf rechtlichem wie politischem Gebiet haben die Französinnen bisher, trotz der Republik, wenig genug erreicht. Auf dem Gebiet der Bildung jedoch ist die republikanische Regierung den Frauen durchaus entgegengekommen. Hier traf der Wunsch der Frauen mit dem republikanischen Haß gegen den Priester zusammen. Was man vielleicht nicht für die Frau getan, tat man gegen die Kirche. Die Elementarschulbildung ist seit 1882 obligatorisch. Staatliche höhere Mädchenschulen existieren seit 1880. Allerdings ist ihr Programm kein Gymnasialprogramm, sondern das einer höheren deutschen Mädchenschule (jedoch Fremdsprachen nur fakultativ), und in den beiden letzten Jahren (16 bis 18) das eines Lehrerinnenseminars. Mädchengymnasien hat die französische Frauenbewegung noch nicht gegründet, sich auch nicht ernstlich um Anschluß von Gymnasialkursen an die Mädchenlyzeen bemüht. Die Zulassung der Mädchen zu den Knabenlyzeen, die in Deutschland und in Italien geschehen, ist in Frankreich noch nicht einmal angeregt. Die Universitätsvorbereitung der Frauen ist also bisher eine private. – Das Universitätsstudium selbst ist ihnen jedoch nie verwehrt worden. Das Abiturientenexamen konnten sie von jeher mit den Knaben vor einer Prüfungskommission auf der Universität ablegen. Alle Fakultäten sind ihnen zugänglich. Außer den theologischen in Paris und Montpellier Als Lehrerinnen beherrschen sie das gesamte öffentliche Mädchenschulwesen. An allen französischen Mädchenschulen unterrichten nur Frauen, auch die Leitung geschieht durch Direktricen, nicht Direktoren. Das geistliche Schulwesen, das immer noch besteht, wird, was die Mädchen betrifft, selbstverständlich nur von Frauen versehen. Die Gehälter der weltlichen Lehrerinnen sind nur in den drei ersten Klassen der Elementarschule denen der Männer gleich. Die Oberlehrerinnen ( Agrégées) werden in dem Seminar von Sèvres und an den Universitäten ausgebildet. Auch ihre Gehälter sind geringer als die der Männer. Privatdozenten und Hochschulprofessoren sind Frauen bisher nicht. Mehrere solche Gesuche wurden abgelehnt Der weibliche Prediger ist in Frankreich gleichfalls unbekannt. Hingegen hat Dr. jur. Jeanne Chauvin den Frauen 1899 den Anwaltsberuf eröffnet. Der belgische Advokat Louis Frank hatte ihr zu diesem Schritte sehr energisch zugeredet. Heute praktizieren als Anwälte: in Paris Dr. Chauvin und Dr. Balachowski-Petit, in Toulouse Fräulein Dilhan. Sie war der erste weibliche Anwalt, der am Schwurgericht plädierte. – Im Staatsdienst werden angestellt: weibliche Post-, Telegraphen- und Telephonbeamte, mit Durchschnittsgehalt von 3 Fr. täglich. Sie bleiben in den Subalternämtern. Das gleiche geschieht im Eisenbahnbureaudienst. – Die Expedientenposten in den Ministerien werden Frauen bisher vorenthalten. Weil sie »ihren Militärdienst nicht geleistet« Als Inspektricen verwendet die Armenverwaltung, Schulverwaltung und Gewerbeaufsicht Frauen. Eine Frau ist Mitglied des Conseil supérieur du travail.

Die Französin ist eine vorzügliche Geschäftsfrau. Die kaufmännischen Angestellten jedoch, noch nicht organisiert, ohne gesetzlichen Anspruch aus frühen Ladenschluß noch Sonntagsruhe, verdienen oft nicht mehr als Arbeiterinnen (70, 80 Fr. im Monat) und müssen meist größeren Ansprüchen an Toilette genügen. – Die Industriearbeiterinnen (rund 830 000) verdienen einen Durchschnittslohn von 2 Fr. täglich. Kaum 30 000 sind in Gewerkschaften organisiert (z B. alle Tabakarbeiterinnen). Die Konfektion ist auch hier die elendeste Hausindustrie. Der Arbeiterinnenschutz wird von einem Teil der bürgerlichen Frauen Frankreichs auf Grund der »Gleichberechtigung der Geschlechter« bekämpft. Siehe die Resolutionen der beiden Frauenkongresse Paris 1900. Anlaß zu dieser Haltung bot der Kampf der Typographen gegen die weiblichen Schriftsetzer, wobei das Verbot der Frauennachtarbeit den Männern allerdings nützte. Eine unüberlegte und ungerechtfertigte Verallgemeinerung dieses Ausnahmefalles erklärt die Bekämpfung des Arbeiterinnenschutzes durch Frauen, die – der Bourgeoisie angehören. – Die Landwirtschaft beschäftigt 1½ Millionen Arbeiterinnen, deren Durchschnittslohn auf 1 Fr. 50 festzusetzen ist. Viele verdienen nur 1 Fr., 1 Fr. 20.

Die französische Frauenbewegung teilt sich in drei Parteien. Die katholische, le féminisme chrétien, die gemäßigte (vorwiegend protestantische) und die radikale (fast ganz sozialistische). Erstere arbeitet ganz getrennt für sich, letztere beide gehen oft zusammen, sind auch beide im Conseil national des femmes vertreten, dem der fémimsme chrétien fehlt. Ich führe hier einige Aussprüche an, die für diesen katholischen Flügel charakteristisch sind: »Niemand bestreitet, daß der Mann stärker ist als die Frau, das bedeutet aber ein rein physisches Übergewicht. Der Mann darf es nicht dazu benützen, die Frau zu verachten und sie moralisch als inferior zu betrachten. Aber vom christlichen Standpunkt aus hat Gott dem Manne die Herrschaft über die Frau gegeben. Das bedeutet keine intellektuelle Überlegenheit, sondern einfach eine Tatsache der Hierarchie.« Le mouvement féministe Komtesse Marie de Villermont Der féminisme chrétien befürwortet: eine gründliche Mädchenbildung auf katholischer Basis; Reform des Eherechts (die Frau verfüge über ihren Erwerb, Einführung der Gütertrennung). Gleiche Moral für beide Geschlechter (Abschaffung der Reglementierung), gleiche Bestrafung des Ehebruchs (jedoch keine Ehescheidung). Die autorité maritale soll aufrecht erhalten werden, denn nur so kann Frieden in der Familie herrschen. »Eine hochherzige Frau will niemals herrschen. Ihr Traum ist, sich hinzugeben, zu bewundern, sich auf den Arm eines starken Mannes zu lehnen, der sie beschützt« Le féminisme, Emile Ollivier – In der gemäßigten Gruppe (Vorsitzende Frl. Sarah Monod) finden diese Ideen schon weniger Gefolgschaft. Der protestantische Charakter, der hier stark vertreten ist, hat eine natürliche Neigung für die Ausbildung der Persönlichkeit. Man beschäftigt sich hier auch mehr mit denen, die den »Arm des starken Mannes« nicht finden, um sich darauf zu lehnen, oder die ihn spürten, als er sich auf sie lehnte. – Ganz abweisend gegen die eheherrliche Gewalt und das Dogma der obligatorischen Bewunderung und Aufopferung verhält sich endlich die radikale Gruppe, unter Madame Pognon, Madame Bonnevial u. a. Fünf Jahre diente die »Fronde« unter Madame Marguerite Durand ihnen als Sammelpunkt.

Die Radikalen verlangen volle Koedukation, einen antimilitaristischen Geschichtsunterricht. Schulen, die Mädchen auf den Mutterberuf vorbereiten. Zulassung der Frauen zu den Staatsämtern. Gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Reglementierung der Dienstbotenarbeit. Abschaffung der eheherrlichen Gewalt. Das kommunale und politische Frauenstimmrecht.

Der Abolitionismus, durch Emilie de Morsier in Frankreich eingeführt, hat es erreicht, daß eine extraparlamentarische Kommission die Schädlichkeit der heutigen Reglementierung anerkannt hat. Das ist ein erster Schritt auf dem Wege zum Abolitionismus.

Staat und Behörden, Parlament und Schriftsteller fördern die Frauenbewegung in ganz ungewöhnlichem Maße.

Belgien.

Gesamtbevölkerung: 6 815 054 Kein Bund.
Frauen: 3 416 057 Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: 3 398 997  

Ein äußerst schwieriger Boden für die Frauenbewegung. Nicht als sei sie dort unnötig. Im Gegenteil: die gesetzliche Stellung der Frau wird durch den Code Napoléon geregelt, ist also äußerst reformbedürftig, Die Zahl der Frauen übertrifft die der Männer, ein gewisser Prozentsatz der Mädchen kann sich also nicht verheiraten. Die Industrie ist hoch entwickelt, die Lohnfrage für die Arbeiterinnen also eine Lebensfrage. Gründe, um eine organisierte Frauenbewegung zu schaffen, gibt es in Belgien demnach genug. Jede Anregung in dieser Hinsicht wird aber durch folgende soziale Faktoren gehemmt:

Den Katholizismus (über 99 Prozent katholisch), den Klerikalismus im Parlament, die Gleichgültigkeit der reichen Bourgeoisie.

Im dritten Stande hat die Frauenbewegung sehr wenige Anhänger, und gerade die Frauen dieses Standes sind ihre natürlichen Träger. Im vierten Stande, wo sie eine zahlreiche Gefolgschaft findet, deckt sich die Frauenbewegung mit dem Sozialismus.

Da die Rechtstellung der belgischen Frau durch den Code Napoléon bestimmt wird, brauchen wir dieselbe hier nicht eingehender zu kennzeichnen. – Ein Gesetz vom Jahre 1900 gestattet der Ehefrau, sich ohne Ermächtigung des Mannes ein Sparkassenbuch (bis 3000 Fr.) anzulegen. Sie verfügt auch über ihren Erwerb. Wenn sie jedoch mehr als 100 Fr. monatlich von der Sparkasse nimmt, kann der Mann dagegen Einspruch erheben.

Das belgische Mittelschulwesen zeichnet sich dadurch aus, daß der Staat eine ziemlich große Zahl höherer Mädchenschulen gegründet hat. Sie bereiten jedoch nicht auf das Abiturientenexamen vor. Frauen, die zu studieren wünschen, müssen sich privatim vorbereiten. Dieses tat Mademoiselle Marie Popelin aus Brüssel, die das Studium der Rechte unternehmen wollte. Seit 1896 waren die Universitäten Brüssel, Gent und Lüttich den Frauen geöffnet. Fräulein Popelin konnte ihren Plan also ausführen und promovierte 1888 zum Dr. jur. Sie machte 1888/1889 den Versuch, zur Ausübung des Anwaltberufs zugelassen zu werden, wurde von dem Brüsseler Appellationsgericht jedoch abschlägig beschieden. Fräulein Chauvin wandte sich in gleichem Falle, und wie wir gesehen mit Erfolg, an die Kammer. Dr. Popelin hat dieses nicht getan Die belgische Kammer hat keine republikanische Majorität. Dr. Popelin mag den Schritt für aussichtslos gehalten haben.

Fräulein Marie Popelin ist die Führerin der bürgerlichen Frauenbewegung in Belgien. Sie leitet die 1890 gegründete Ligue du droit des femmes und hat, unterstützt von den Damen Denis, Parent und Fontaine, 1897 einen internationalen Frauenkongreß in Brüssel organisiert. Das Ausland war dort sehr zahlreich vertreten. Eine der deutschen Vertreterinnen, Frau Anna Simson, ist aber von der Teilnahmslosigkeit des Brüsseler Publikums frappiert worden und schreibt in ihrem Bericht: »Wo waren die Brüsseler Frauen an den Kongreßtagen? Nun, die waren eben nicht da, denn in den bürgerlichen Kreisen interessieren sie sich wenig für unsere Sache, und an diese Kreise richtete sich der Kongreß.«

Schule und Kloster sind das Hauptabsatzgebiet für die weibliche Arbeitskraft der bürgerlichen Stände in Belgien. Ärztinnen gibt es dort erst in geringer Zahl. Eine derselben jedoch, Frau Derscheid-Delcour, ist Chefarzt am Brüsseler Waisenhaus. Frau Delcour promovierte 1893 summa cum laude an der Universität Berlin und erhielt 1895 die große goldene Medaille für die chirurgischen Wissenschaften, in einem Preisbewerb der belgischen Universitäten.

In Belgien sind 255 001 Frauen in der Industrie tätig. Ihrer Organisation nimmt sich die sozialistische Partei an und soll 239 540 Frauen den Gewerkschaften zugeführt haben. Das wäre ein anderswo unerreichtes Resultats. Seit 1899 werden besondere sozialistische Arbeiterinnenkongresse gehalten.

Madame Vandervelde, die Frau des sozialistischen Parlamentariers, und Madame Gatti de Gammond, die Herausgeberin der Cahiers féministes, sind die Führerinnen der sozialistischen Frauenbewegung 1899 und 1900 wurden in Charleroi und Brüssel mit großem Erfolg Arbeiterfrauenkongresse gehalten., die über das ganze Land in conmités, conseils und sociétés organisiert ist. Der Genter Vooruit gibt ein Frauenblatt: De Stem der Vrouw heraus. – Von ihnen wird auch das Frauenstimmrecht gefordert. Bis 1830 besaßen die belgischen Frauen das Kommunalwahlrecht. Sie verloren es mit der Konstitution von 1831. 1894 wurde das allgemeine Stimmrecht eingeführt, jedoch mit dem Pluralvotum verbunden, das den Wählern der besitzenden und gebildeten Klassen außer der einen Stimme noch ein, zwei weitere Stimmen zubilligte. Hiergegen traten die Sozialisten auf und verlangten: un homme un vote. Die klerikale Majorität erklärte, dann werde sie (um sich die Majorität zu sichern) das Frauenstimmrecht beantragen.

Die Sozialisten griffen (aus Taktik) den Gedanken auf, er passe ganz gut zu ihren Grundsätzen und entspräche ihren Wünschen. Auf einem Parteitag diskutierte man nun die Sache, und als Gott den Schaden bei Licht besah, war es für die Frauen wieder Essig. Die Sozialisten hatten sich nämlich davon überzeugt, daß das Frauenstimmrecht den Klerikalen die Mehrheit sichern müsse, deshalb veranlaßte man die Genossinnen auf dem Parteitag, ihren Anspruch auf Frauenstimmrecht aus Opportunitätsgründen zurückzuziehen und einstweilen für Einführung des allgemeinen Männerstimmrechts, aber ohne Pluralvotum, zu arbeiten. Siehe das gleiche Vorgehen der Sozialisten in Schweden, S. 52 Siehe auch das Schreiben des sozialistischen Frauenreichskomitees in Österreich S. 82

Andrée Téry hat in der » Fronde« die Situation in folgendem Dialog zusammengefaßt:

Der Mann. Emanzipiere dich, und ich gebe dir das Bürgerrecht.

Die Frau. Gib mir das Bürgerrecht, und ich werde mich emanzipieren.

Der Mann. Sei frei, und du sollst die Freiheit haben.

In dem Ton, schließt Andrée Téry, kann das lange fortgehen.

Italien.

Gesamtbevölkerung: 32 449 754 Bund italienischer Frauenvereine.
Frauen: rund 16 190 000 Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: rund 16 260 000

Die Konstituierung der nationalen Einheit hat Italien zur modernen Großmacht erhoben. Diese politische Großmachtstellung, das daraus folgende moderne parlamentarische Leben, die liberale und sozialistische Mehrheit im Parlament geben Italien auch eine Stellung, die z. B. von Spanien in keiner Weise erreicht wird. Katholizismus, Klerikalismus und romanische Sitte sind diesen modern freiheitlichen Mächten nicht gewachsen und vermögen daher die Frauenbewegung nicht in dem Maße zu hemmen, wie sie es in Spanien tun. Immerhin ist die Italienerin im allgemeinen doch ganz vom Manne abhängig, und das Gefühl ihrer Inferiorität wird ihr in den nicht aufgeklärten Kreisen durch Kirche, Recht, Familie und Sitte gleichermaßen eingeprägt. Selbstverständlich versucht sie, gleich der Spanierin, auf geschlechtlichem Gebiet ihre Revanche zu nehmen.

Von einer strengen Ehemoral ist bei dem Manne überhaupt nicht die Rede. Und der Widerstand gegen die Ehescheidung geht in Italien zum großen Teile von den Frauen aus, die, daran gewöhnt in der Ehe betrogen zu werden, bei Einführung der Scheidung befürchten, auch äußerlich verlassen zu sein. »Halbe Kinder noch, ohne Aufsicht und ohne einen stärkeren Willen, der sie leitet und beherrscht, geben die Knaben sich ihren Leidenschaften hin, und mögen sie noch so jung in die Ehe kommen, so bringen sie doch schon einen Erfahrungsreichtum mit, der sie gelehrt hat, auf die Frau mit einer Art zynischer Autorität herabzusehen; selbst Liebe und Achtung vor der blutjungen, unschuldigen Gattin vermögen nicht, den Eindruck der Unsitte und schlechter Beispiele aus dem Gemüt des Ehemannes zu verwischen, und ein leiser, aber unaufhörlicher Druck liegt auf dem Leben der jungen Frau, die ahnungslos und unwissend sich nicht klar ist, woher er kommt und ihn still trägt im Glauben an die männliche Superiorität, bis er ihr zur Gewohnheit geworden und ihn selbst eine harte Aufklärung nicht mehr von ihr nimmt« Else Hasse, »Neue Bahnen«.

In Süditalien, besonders in Sizilien, herrschen noch arabisch-orientalische Auffassungen von der Frau. Ihr Leben lang ist sie ein großes Kind, und keine, auch die geringste Arbeiterin, darf unbegleitet auf die Straße. Hingegen sind die Knaben höchst frühzeitig emanzipiert. Die Söhne sehen mitleidig und hochmütig auf die Mutter herab, die sich von ihnen auf ihren Ausgängen begleiten lassen muß.

»Bei der niedrigen Durchschnittsbildung der Frau, ihrer prinzipiellen Unterordnung und inneren Unfreiheit können sich intensive, geistige Beziehungen zwischen Mann und Frau noch nicht entwickeln. Der Mann wird schon als Schüler für das politische Leben erzogen, an dem die Durchschnittsfrau natürlich hier noch weniger als bei uns irgendwie – sei es auch nur innerlich – teilnimmt. Bedarf sie doch selbst zur Übernahme irgendeines Amtes in einem Vereinsvorstand noch der notariell beglaubigten Erlaubnis ihres Gatten. Der Mann findet deshalb den größten Teil, auch seiner außerberuflichen Interessen, heute wie im Altertum, außer dem Hause. Was ihm in unseren deutschen Kleinstädten der Abendschoppen bietet, die Gelegenheit, täglich mit seinen Geschlechtsgenossen über politische und sonstige Tagesfragen zu plaudern, das findet er hier in ungleich intensiverer Form teils im Café, teils auf den öffentlichen Plätzen, wo die Männerwelt allabendlich stundenlang dicht gedrängt zusammensteht. So bleibt der gebildete Mann in bezug auf die geistigen Qualitäten seiner Frau noch mehr als selbst bei uns bedürfnislos, um so mehr, als seine autoritätslose Frühreife auch ihn nicht mehr als eine wesentlich formale Bildung erwerben läßt. Die geringe Intensität der geistigen Beziehungen in der Ehe findet u. a ihren Ausdruck auch darin, daß das Cicisbeat noch immer nicht erloschen ist. Platonisch und öffentlich, wie dieses Verhältnis sein soll und tatsächlich meistens auch ist: die Frau läßt sich von ihrem Freund (Cicisbeo) in der Equipage ins Theater usw. begleiten, der Mann begleitet ebenso eine Freundin – so teilt es doch die innerliche sittliche Ungesundheit des mittelalterlichen Minnedienstes und ist jedenfalls der Ausdruck dafür, daß Mann und Frau sich nach den Flitterwochen nicht mehr allzuviel zu sagen haben. Auf das Postulat, daß der äußeren Unlöslichkeit der Ehe dauernde innere Beziehungen der Gatten entsprechen sollen – dieser Quelle der schwersten Gewissenskonflikte, aber auch der mächtigsten sittlichen Entfaltung der nordischen Frau – wird damit gewissermaßen offiziell verzichtet.« Marianne Weber, »Zentralblatt«.

Unter solchen Verhältnissen bleibt der Frauenbewegung in den Massen noch so gut wie alles zu tun.

In adligen Kreisen hält sie sich unter Billigung des Klerus in den Grenzen der Philanthropie (Genossenschaften, Versicherungsgesellschaften, Heime, Asyle usw.) und der höheren Mädchenbildung Diese wird aber nur von dem aufgeklärten, etwa dem römischen Klerus gebilligt.. In den Kreisen der gebildeten (oft aber armen) liberalen Bourgeoisie treiben Not und Überzeugung die Mädchen, sich höhere Bildung anzueignen und akademische Berufe zu ergreifen. Die materiellen Schwierigkeiten waren hier nicht groß. Die Regierung hat, wie in Frankreich, seit 30 Jahren alle erziehlichen Maßregeln gefördert, die dem Klerus die Macht über die Jugend entreißen konnten.

Der Elementarunterricht ist staatlich und obligatorisch. Das Gesetz wird auch ziemlich strikt durchgeführt. Es findet jedoch keine Koedukation statt.

Das Mittelschulwesen liegt allerdings zum großen Teil noch in den Händen der geistlichen Orden. So werden (wie in Frankreich) noch 95 000 Mädchen von Nonnen erzogen und nur 25 000 besuchen die höheren Staats- oder Privatschulen, die nicht so billig arbeiten können wie die geistlichen. Aber den Staat trifft auf diesem Gebiete kein Tadel: er hat der Frau jede Bildungsmöglichkeit geboten. Mädchen, die studieren wollen, werden in die Knabenrealschulen und Gymnasien aufgenommen. Dieses Experiment der Koedukation im Entwickelungsalter hat nicht einmal Frankreich unternommen. Freilich, die Mädchen sitzen vorläufig noch zusammen auf den vorderen Bänken und erhalten zum Betreten und Verlassen der Klasse den Pedell als Leibgarde. Der Versuch der Koedukation ist aber selbst bei dieser Ängstlichkeit sowohl in Norditalien (Mailand) wie in Süditalien (Neapel) gelungen.

Die Universitäten waren den Frauen nie verschlossen. In neuerer Zeit haben etwa 300 Frauen studiert und promoviert. Während der Renaissance gab es in Italien viele weibliche Hochschullehrer. Diese Tradition ist jetzt wieder aufgenommen. Dr. jur. Therese Labriola (durch ihre Mutter eine Deutsche) ist Privatdozent für Rechtsphilosophie in Rom, Dr. med. Rina Monti hat sich als Privatdozent für Anatomie in Pavia habilitiert.

Ärztinnen praktizieren mehrfach in Italien. Dr. med. Maria Montessori (Delegierte auf dem Internationalen Frauenkongreß in Berlin 1896) ist Arzt in den römischen Hospitälern; der Minister des öffentlichen Unterrichts hat sie beauftragt, einer Anzahl Elementarlehrerinnen einen Kursus über die Behandlung schwachsinniger Kinder zu lesen. Der Anwaltsberuf ist den Frauen noch verschlossen, obgleich Dr. jur. Lardi Poet sich in Turin um Zulassung zur Advokatur beworben.

Die Anfänge der modernen Frauenbewegung fallen in Italien mit der politischen Erhebung (1859-70) zusammen. Als das Königreich errichtet war, verlangte Jessie White Mario Reformen in der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Stellung der Frau. Was die Frauen an rechtlichen Konzessionen erhalten haben, verdanken sie, wie in Frankreich, der liberalen Parlamentsmehrheit.

Seit 1877 dürfen die Frauen als Zeugen bei Zivilprozessen dienen; sie dürfen (selbst die verheirateten) Vormünderinnen sein; die Gütertrennung wird gesetzliches Güterrecht; die Ehefrau verfügt, auch bei Gütergemeinschaft, über ihren Erwerb, ihre Ersparnis; der Ehemann kann ihr eine »Allgemeinautorisation« geben und sie dadurch rechtsfähig machen.

Diese Gesetze bedeuten die radikalste Umgestaltung, die der Code Napoléon je erfahren, und die man nicht einmal in Frankreich gewagt hat.

Die liberale Majorität hat 1877 auch den Versuch gemacht, die Frauen politisch zu emanzipieren. Jedoch ohne Erfolg. Anträge betreffs des kommunalen Frauenstimmrechts sind 1880, 1883, 1888 eingebracht und abgelehnt worden. Seit 1890 dürfen Frauen jedoch in die Armenverwaltungen gewählt werden. Die Elite der italienischen Männer hat die Frauen bei ihrem Emanzipationskampf ehrlich unterstützt. – Die Frauen haben seit 1881 Vereine gegründet. Zuerst jedoch ohne viel Erfolg. Die Mutigen und Freien waren in der Minderzahl. In Rom ist die Frauenbewegung fast ausschließlich caritativ. In Mailand und Turin hingegen finden wir wirkliche Frauenrechtlerinnen unter Leitung von Dr. med. Paolina Schiff und Emilia Mariani.

Die Führung fällt ganz naturgemäß dem regeren, gebildeteren und wirtschaftlich stärkeren Norden zu. Hier ist auch die Arbeiterinnenbewegung zum Stadium der Organisation vorgeschritten (die lombardischen Reisfeldarbeiterinnen).

Die Frauen bilden 41 Prozent aller Arbeiter. Ihr Los ist ein elendes. In der Landwirtschaft wie der Industrie fällt ihnen die grobe, schlecht bezahlte Arbeit zu. Sie werden namenlos ausgebeutet. Den Strohflechterinnen hat man 20, ja 10 Centimes (16 und 8 Pfennige) für zwölf Stunden Arbeit geboten 80 Centimes bis 1 Fr. sind durchschnittliche Frauenlöhne. 1 Fr 50 ist ein Maximallohn.. Der Arbeiterinnenschutz ist erst ganz kürzlich eingeführt und steht vorläufig wohl nur auf dem Papier. Das Gesetz fixiert den Maximalarbeitstag der Frauen auf 12 Stunden, untersagt ihre Beschäftigung in gefährlichen und gesundheitsschädlichen Berufen bis zum Alter von 20 Jahren. Der Wöchnerinnenschutz (vier Wochen nach der Entbindung) soll durch Mutterschaftskassen ermöglicht werden. Die Organisation der Arbeiterinnen ist unter diesen Verhältnissen eine äußerst schwierige. Selbst die Sozialisten haben sie über der Arbeiterorganisation vernachlässigt.

Unter den Landarbeiterinnen hat die sozialistische Propaganda seit 1901 eingesetzt und im Herbst des Jahres 1902 tagten 800 Agrarvereine, die 150 000 Landarbeiter und -Arbeiterinnen umfaßten, in Bologna. Die Statuten sind äußerst charakteristisch, sie haben zum Teil etwas Kindlichrührendes: dieser Verein soll ein Erziehungsverein und Sittlichkeitsverein sein. Die weiblichen Mitglieder werden angehalten: »anständig zu leben, tugendhafte und liebreiche Mütter, Frauen und Töchter zu sein.« Dokumente der Frauen 15. 6. 1902.

Hoffentlich wird ihnen das erleichtert, indem die männlichen Mitglieder sich als tugendhafte und liebreiche Väter, Gatten und Söhne erweisen. Oder gelten auch hier die sittlichen Pflichten nur für die Frau?

Den Abolitionismus führte Mrs. Butler in Italien ein. Dort fand auch 1888 ein abolitionistischer Kongreß in Genua statt. In letzter Zeit ist dank der Bemühungen von Dr. Agnes Mac Laren und Fräulein Buchner die Bewegung dort wieder aufgenommen und auch dem katholischen Klerus nahegelegt worden.

Spanien S. Stanton, Die Frauenbewegung in Europa.

Gesamtbevölkerung: 18 089 500 Kein Bund.
Frauen: 9 315 770. Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: 8 773 730.  

Wer Spanien bereist hat, weiß, daß dieses Land sozusagen noch im 17. Jahrhundert, ja im Mittelalter steckt. Die Folgen davon für die Frau sind mannigfache und stets entwickelungshemmende. Sie ist dem Priester und einem meist bigotten Katholizismus unterworfen. Ihre Kirche lehrt sie, sich als Ursache des Sündenfalls und Trägerin der verfemten Fleischeslust betrachten. Das Gesetz stellt sie unter die Vormundschaft des Mannes. Die Sitte verbietet der »anständigen« Frau allein auf die Straße zu gehen. Die Spanierin betrachtet sich also als einen Menschen zweiter Ordnung, einen Annex des Mannes. Da eine solche prinzipielle Demütigung und Unterwerfung gegen die menschliche Natur geht, die Spanierin aber nicht die Macht hat, dagegen offen aufzutreten, nimmt sie ihre Zuflucht zur List. Instinktiv fühlt sie ihre Gewalt auf geschlechtlichem Gebiet und braucht und mißbraucht sie. Eine Frauenrechtlerin empfindet ebensoviel Grausen wie Mitleid bei dem Anblick dieses Gemischs von Bigotterie und Koketterie, von Unterwürfigkeit, List und Haß, das solch rückständige Milieus und ihre Tyrannis in den Frauen schaffen. – Die Spanierin des Volks erhält keinerlei Berufsbildung und ist eine sehr mittelmäßige Arbeiterin. Sie dient als Lasttier, trägt Wasser, bestellt das Feld, schlägt Holz, ladet schwere Gewichte auf ihre Schultern. Als Industriearbeiterin wird sie fast nur in der Zigarren- und Spitzenindustrie beschäftigt. Als Schneiderin findet sie nur kärgliches Brot, denn die spanischen Damen schneidern viel im Hause, und die nationale Mantillia macht die Modistin häufig überflüssig. In den kaufmännischen Berufen sind die Frauen noch Neulinge. In letzter Zeit spricht man jedoch von dem Beginn einer Gewerkschaftsorganisation unter ihnen.

Einzig als Lehrerin finden sie eine bedeutendere außerhäusliche Berufstätigkeit. Seit 1870 ist der Elementarunterricht obligatorisch (jedoch nur auf dem Papier). 1889 waren noch 28 Prozent Frauen Analphabeten. Die Mädchen des Volkes besuchen oftmals keine Schule, und falls sie es tun, lernen sie dort nicht viel, denn aus Mangel an Seminaren ist die Lehrerinnenbildung meist ganz ungenügend. Die höheren Mädchenschulen sind Klosterschulen. Man beklagt sich über deren Unzulässigkeit in Frankreich. Was läßt sich da erst von den spanischen erwarten! Französisch, Singen, Tanzen, Zeichnen, Handarbeit erschöpfen das Programm.

Vorbereitung zum Universitätsstudium ist nur privatim zu erhalten, und nur ganz ausnahmsweise sind es Frauen, die sich um Zulassung zum Universitätsstudium bewerben. Soviel mir bekannt, vorwiegend Medizinerinnen. Gerade auf dem Gebiet der höheren Bildung aber hat die Spanierin eine glänzende Vergangenheit. Donna Galinda war der Lateinprofessor der Königin Isabella. Isabella Losa und Sigea Aloisia von Toledo waren berühmt wegen ihrer Kenntnisse des Lateinischen, Griechischen und Hebräischen, ja letztere korrespondierte auch auf arabisch und syrisch mit dem Papst. Isabel de Rosores hat sogar in der Kathedrale von Barcelona gepredigt. – In der Literatur haben die Spanierinnen auch heute einen Platz und einen Namen. In erster Linie Emilia Pardo Bazan, die man gern den »spanischen Zola« nennt. Sie ist Gräfin und einzige Tochter, zwei Umstände, die ihre Emanzipation fördern und ihren Erfolg bei vorhandenem Talent sichern mußten. Sie charakterisiert sich selbst als »ein Gemisch von Mystizismus und Liberalismus«. Mit sieben Jahren machte sie ihre ersten Verse. Ihr erstes Buch behandelte einen »liberalen Mönch«, den Pater Feqoë. Mit »Pascual Loper«, einem Roman, hatte sie großen Erfolg, begab sich dann nach Paris, um den Naturalismus zu studieren, verkehrte mit Zola, Goncourt, Daudet u. a. Eine Studie über Franz von Assisi führte sie dann wieder zum Mystizismus, während der Liberalismus sich in ihren letzten Romanen mit Idealismus vereint.

Emilia Pardo Bazan ist eine überzeugte Frauenrechtlerin. Sie hat am Madrider Athenäum eine Professur für französische Literatur mit großem Erfolg bekleidet. Auf dem pädagogischen Kongreß in Madrids 1889 berichtete sie über die Frau, ihre Erziehung, ihre Rechte.

Zu den bekannten spanischen Journalistinnen, Schriftstellerinnen und Dichterinnen gehören: Amalia Soler (Leiterin der Luz in Graia), Eva Canel, Antonia Opissa (eine frühere Nonne), Filomena Dato, Angela Lopez, Rosaria de Acuna, Palomé Nunez, Patronicia de Biedma, die Herzogin von Alba u. a.

Eine hervorragende Frau und Frauenrechtlerin war Concepcion Arenal. Sie widmete sich der Arbeit im Gefängniswesen und hat ein geschätztes Handbuch über den Gefängnisbesuch verfaßt.

Concepcion Arenal empfand die Unterdrückung ihres Geschlechts sehr tief. Über die Stellung, die der Mann der Frau anweist, äußert sie sich wie folgt: »Er verachtet alle Frauen, die nicht zu seiner Familie gehören, er unterdrückt jede Frau, die er nicht liebt oder beschützt. Als Arbeiter entreißt er ihr die gutbezahlten Stellen, als Denker verbietet er ihr die Bildung ihres Geistes, in der Liebe darf er ihr untreu sein, ohne daß das Gesetz ihn straft, als Gatte kann er sie verlassen, ohne vor dem Recht schuldig zu werden.«

Gesetzlich untersteht die Ehefrau der Vormundschaft des Mannes, sie hat keine Gewalt über die Kinder. Das gesetzliche Güterrecht ist die Gütergemeinschaft.

Concepcion Arenal gab trotzdem nicht alle Hoffnung auf. »Die Frauen, sagte sie, fangen an, sich für Erziehung zu interessieren, ein Verein für hohe Mädchenbildung ist gegründet.« Auch Catalina d'Alcala, Delegierte auf dem internationalen Frauenkongreß in Chicago, 1893, schloß ihren Bericht mit den Worten: »Wir tauchen auf aus den Schatten.« Wer aber je durch spanische Kathedralen wandelte, weiß, diese Schatten sind noch sehr tief!

Portugal.

Gesamtbevölkerung: 4 660 095 Kein Bund
Frauen: 2 408 792 Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: 2 251 303  

Das Land ist kleiner, die Finanzen sind besser, daher wird der seit 1896 obligatorische Elementarunterricht strikter durchgeführt als in Spanien. Staatliche höhere Mädchenschulen gibt es noch nicht, wohl aber eine Anzahl Privatschulen, die Mädchen auch auf das Abiturientenexamen vorbereiten. Die Universitäten lassen die Frauen zu. Ärztinnen praktizieren in den größeren Städten. Die Frauen sind hauptsächlich in der Textilindustrie tätig, ihr Lohn beträgt etwa zwei Drittel des Männerlohnes.

Die spanischen Republiken von Mittel- und Südamerika.

Mexiko und Mittelamerika. Report International Suffrage Conference, Washington 1902.

Ein »patriarchalisches« Familienleben, der Mann das »Haupt« des Weibes, große Familien von 10 bis 12 Kindern. Das Leben der meisten unbegüterten Frauen »endlose Routine und häusliche Plackerei«, das der begüterten ein frivoles Hindämmern und Kokettieren. Keine höhere Erziehung, keine höheren Ideale. Mädchenbildung gilt gemeinhin als unnötig.

Es gibt öffentliche Elementarschulen für Mädchen mit weiblichen Lehrkräften, die höhere Erziehung ist Klostererziehung. Sie beschränkt sich auf Haushaltung, Nähen, Tanzen, Singen. In Mexiko werden in öffentlichen höheren Mädchenschulen auch Realien und Literatur gelehrt, doch hauptsächlich als Memorierstoff. Gewerbeschulen für Frauen sind unbekannt. Universitäten besuchen sie nicht. Der Lehrberuf wird in Mexiko auch der Frau gut bezahlt (250 Franks monatlich).

Kaufmännisch sind Frauen nur in eigenen und kleinen Detailgeschäften tätig. Im übrigen beschränkt man sie auf Feldarbeit, Hausdienst, Waschen, Nähen. Ihr Lohn ist 40, 50 Prozent niedriger als der Männerlohn. Ihr Rechtsstatus gleicht dem der Französin. Nur in Mexiko verfügt die Ehefrau über ihren Erwerb. Ehescheidung kennt das Gesetz nicht, nur Trennung. Durch ausländische Lehrkräfte ist die Anregung zu ein wenig mehr Streben gegeben worden, doch wird es dauern, bis dieser Sauerteig auf größere Kreise wirkt.

Südamerika. Siehe den zitierten Bericht.

Die gleichen »patriarchalischen« Formen des Familienlebens, die gleichen äußeren Beschränkungen für die Frau, sie darf nicht unbegleitet auf die Straße, und sei es nur ein kleines Kind, das ihr als Eskorte dient.

Feldarbeit, Hausdienst, Waschen, Nähen, Kleinhandel beschäftigen die Frau des Volkes und Kleinbürgerstandes, ganz wie in Mittelamerika. Die Bildungsmöglichkeiten aber sind größere, obgleich die öffentliche Meinung alles tut, den Frauen die Freude am Wissen und an der Ausübung eines liberalen Berufs zu verleiden. Die Elementarschulbildung ist obligatorisch (oft in gemischten Schulen). Die Mittelschulbildung wird durch die Klöster vermittelt. Brasilien, Chili, Venezuela, Argentinien, Paraguay, Kolumbien haben den Frauen die Universitäten geöffnet. Weibliche Prediger und Anwälte gibt es noch nicht, doch haben einige Frauen Jura studiert. Frauen praktizieren als Ärzte, die Geburtshilfe ist noch ihr eigenstes Feld.

In Chili bestehen die Anfänge einer Frauenbewegung. Die Frauen lernen dort leicht, gut und gern, haben sich als Geschäftsfrauen und in den liberalen Berufen bewährt, sich um Staatsämter beworben und Gewerk- und Genossenschaften gegründet. In allen südamerikanischen Republiken haben Frauen sich als Dichter und Schriftsteller einen Namen gemacht.


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