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Die germanischen Länder.

In allen germanischen Ländern ist die Frauenbewegung stärker organisiert und in breitere Schichten gedrungen als in den romanischen. Dieses erklärt sich durch die größere Bewegungsfreiheit der Frau in den germanischen Ländern; durch das Vorherrschen der protestantischen Religion, die den Forderungen der Frauenbewegung nicht die gleiche geschlossene Organisation entgegensetzt wie die katholische Kirche; durch die stärkere Erziehung zur Selbständigkeit und eigenen Verantwortlichkeit, die in germanisch-protestantischen Ländern auch für die Frau üblich ist; durch das gerade dort meist bedeutendere numerische Übergewicht der Frauen Ihre Minderzahl (Australien, Weststaaten von Amerika) hat ihrer Sache aber oft ganz ebenso gedientMoralische und wirtschaftliche Faktoren haben die Frauenbewegung der germanisch-protestantischen Länder in gleichem Maße gefördert.

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika.

Gesamtbevölkerung: 76 388 288. Bund amerikanischer Frauenvereine
Frauen: rund 39 000 000. Amerikanischer Frauenstimmrechtsverein
Männer: rund 37 000 000.

Nordamerika ist die Wiege der Frauenbewegung. Es war der Unabhängigkeitskrieg der Staaten gegen England (1774 bis 1783), der die Frauenbewegung zeitigte, und im Namen der »Freiheit« hat unsere Bewegung ihren Einzug in die Weltgeschichte gehalten.

Die Amerikanerinnen hatten in jener schweren Zeit durch energisches Handeln und standhaftes Leiden ihre Bürgerpflicht durchaus erfüllt und auf dem Kongreß in Philadelphia, 1787, verlangten sie als Bürger das politische Wahlrecht. Damals wurde die Konstitution der Vereinigten Staaten geschaffen und 1789 von den damals bestehenden 13 Staaten angenommen. In neun dieser Staaten (Connecticut, Delaware, Georgia, Maryland, New Jersey, Nord- und Südkarolina, Pennsylvanien, Rhode Island) waren kommunales und politisches Wahlrecht bis dahin von allen »freigeborenen Einwohnern« oder allen »Steuerzahlern« und »Haushaltsvorständen« ausgeübt worden, denn die Konstitutionen der Staaten beruhten auf dem alten englischen Grundsatz: no taxation without representation, keine Besteuerung ohne Vertretung.

Zu diesen »freigeborenen Einwohnern«, »Steuerzahlern«, »Haushaltsvorständen« gehörten selbstverständlich auch viele Frauen, die somit auch Wähler und aktive Bürger waren. – Das Frauenwahlrecht bestand in den oben genannten Staaten also praktisch bereits vor 1783. Nur die Staaten Virginia und New York hatten 1699 und 1777 das Wahlrecht allein auf die Männer beschränkt, und Massachusetts und New Hampshire waren ihrem Beispiel 1780 und 1784 gefolgt

Angesichts dieser rückläufigen Bewegung suchten die Amerikanerinnen beim Kongreß in Philadelphia um Anerkennung ihres Bürgerrechts durch die Konstitution des ganzen Staatenbundes nach. Sie wurden aber abschlägig beschieden; der Kongreß überließ nach wie vor den Einzelstaaten die Regelung ihrer Wahlrechtsbedingungen. Er sprach sich freilich bei Abfassung der Föderalkonstitution auch in keiner Weise gegen das Frauenstimmrecht aus. Die neun Altenglandstaaten aber, die vorher das Stimmrecht in der Praxis hatten von Frauen ausüben lassen, machten dies seitdem durch Einfügung des Wortes »man« in ihre Wahlgesetze unmöglich, und der erste Versuch der Amerikanerinnen, ausdrückliche konstitutionelle Anerkennung ihres Bürgerrechts zu erhalten, war gescheitert.

Immerhin gaben diese Vorgänge der Frauenbewegung der Vereinigten Staaten von vornherein einen politischen Charakter. Seit jener Zeit haben die Amerikanerinnen unermüdlich an ihrer politischen Emanzipation gearbeitet. Die Antisklavereibewegung bot ihnen eine treffliche Gelegenheit, sich im öffentlichen Leben zu betätigen.

Da die Frauen durch Erfahrung wußten, wie Unterdrückung und Sklaverei schmecken, da sie, ganz wie die Neger, nach Anerkennung ihrer »Menschenrechte« strebten, gehörten sie zu den eifrigsten Gegnern der Sklaverei, zu den begeistertsten Verfechtern von »Freiheit« und »Gerechtigkeit«.

In den Kreisen der Quäker, die in der Antisklavereibewegung eine große Rolle spielten, galten Mann und Frau in Haus und Kirche ja als völlig gleichberechtigt. Und als in Boston 1832 die erste »Antisklavereigesellschaft« begründet wurde, traten ihr auch sofort zwölf Frauen bei.

Dem Prinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter, das die Quäker vertraten, stand aber die Majorität der Bevölkerung mit ihrem den Puritanern entlehnten Prinzip der Unterordnung des Weibes unter den Mann gegenüber. Diesem Prinzip zufolge galt es damals als »ungeheuerlich«, daß eine Frau öffentlich auftrat und sprach. – Gegen Abby Kelly, die damals einer der besten Antisklavereiredner war, wurde von der Kanzel herunter nach dem Text gepredigt: »Diese Jezebel ist mitten unter uns gekommen« – Man nannte sie »eine Hyäne«, erzählte, daß sie sich im Bar betrunken habe u. a. m. Als ihre Gesinnungsgenossin, Angelina Grimke, 1837 in Pennsylvania Hall (Philadelphia) eine Antisklavereiversammlung hielt, wurde der Saal angezündet, und in dem Saal des Repräsentantenhauses von Massachusetts bedrohte 1838 der Pöbel ihr Leben. – »Der Pöbel heulte, die Presse zischte, und von der Kanzel donnerte es«, so schildert die Frauenrechtlerin Lucy Stone diese Vorgänge.

Selbst die gebildeten Klassen teilten das Vorurteil gegen die »Frau«. Auch ihnen galt sie als ein »Mensch zweiter Ordnung«. – Davon ein Beispiel:

Im Jahre 1840 war Abby Kelly in ein Komitee gewählt worden. – Man legte ihr jedoch nahe, die Wahl abzulehnen, »Halten Sie mich für inkompetent, so will ich gehen« »Oh, das nicht«, lautete die Antwort. – »Nun dann?« – »Sie sind doch eine Frau …« – »Das ist kein Grund, dann bleibe ich«

Im gleichen Jahre fand in England der Antisklavereikongreß statt. Eine Anzahl amerikanischer Vorkämpfer begab sich nach London, darunter drei Frauen, Lucretia Mott, Elizabeth Cady-Stanton und Elizabeth Pease. Sie waren in Begleitung ihrer Männer und kamen als Delegierte der »Nationalen Frauen-Antisklavereigesellschaft«. Da der Kongreß ganz von der englischen Geistlichkeit beherrscht ward, die an der »Unterordnung« des Weibes festhielt, wurden die drei Amerikanerinnen als politisch rechtlose Geschöpfe gar nicht zur Ausübung ihrer Delegation zugelassen, sondern aus dem Versammlungssaal auf die Zuschauertribüne verwiesen. Dort leistete ihnen aber der edle William Lloyd Garrison in stummem Protest Gesellschaft.

Dieses Vorgehen machte nun den Amerikanerinnen ihre nächste Aufgabe klar, und als Lucretia Mott und Cady-Stanton sich wieder einmal von der Galerie der Schweiger ins Hotel begaben, sagte Cady-Stanton: »Das erste, was wir bei unserer Rückkehr tun müssen, ist, einen Konvent berufen und über die Sklaverei der Frau beraten«.

Der Plan wurde jedoch erst acht Jahre später ausgeführt. Da berief Cady-Stanton, gelegentlich eines Besuchs von Lucretia Mott, einige Bekannte nach ihrem Wohnort, Seneca Falls. Vorher hatten Mott und Stanton die »Unabhängigkeitserklärung« durchstudiert, die in 18 Artikeln die Beschwerden der Amerikaner gegen König Georg zusammenfaßte, und hatten danach die 18 Artikel einer »Unabhängigkeitserklärung der Frauen« aufgesetzt. Dieses Programm enthielt jedoch ausschließlich Forderungen, die sich auf höhere Bildung und Eherechtsreformen bezogen – Vom Stimmrecht wollte das Komitee, ja sogar Lucretia Mott, nichts wissen. –

In der Versammlung selbst aber geriet Cady-Stanton in Feuer und brachte eine Resolution betreffs des Frauenstimmrechts ein, die einstimmig angenommen wurde. Wenige Tage später kamen die Zeitungsberichte darüber. »Da war«, erzählt Cady-Stanton, »kein Blatt, von Maine bis Louisiana, das nicht unsere Unabhängigkeitserklärung brachte und die ganze Sache ins Lächerliche zog. Mein guter Vater kam von New York mit dem Nachtzug, um zu sehen, ob ich den Verstand verloren habe. – Man überschüttete mich mit Lächerlichkeit. Eine Menge Frauen, die die Erklärung unterzeichnet hatten, zogen ihre Unterschriften zurück. Und ich fühlte mich sehr gedemütigt, um so mehr, als ich wußte, daß ich ja recht hatte … Vielleicht hätte ich mich aber doch unterkriegen lassen, wenn ich nicht wenige Zeit darauf Susan Anthony kennen gelernt, die wir den Napoleon unserer Frauenstimmrechtsbewegung nennen.«

Man braucht Cady-Stanton ihre Schwachmütigkeit vielleicht nicht aufs Wort zu glauben Sie gehörte zu den » geborenen« Frauenrechtlern, die das Gefühl ihrer Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung mit auf die Welt bringen. Das beweisen folgende Tatsachen: Als ihr elfjähriger Bruder plötzlich starb, entriß der Verlust ihrem Vater den Ausruf: »Wenn du ein Knabe wärest!« – Elizabeth Cady aber sah gar nicht ein, weshalb es einer solchen Metamorphose bedürfe, um einen tüchtigen Menschen aus ihr zu machen. Reiten und Griechischlernen erschienen ihr damals als die charakteristischen Merkmale des »Knabentums«. Beide eignete sie sich an, und als ihr dann durch die Gespräche ihres Vaters, der Rechtsanwalt war, die Ahnung von jenen allgemeinen, willkürlichen Hemmungen kam, die eine frauenfeindliche Gesetzgebung geschaffen hat, da machte sie sich ruhig daran, alle die uns Frauen benachteiligenden Paragraphen des Gesetzes aus den Büchern ihres Vaters auszuschneiden!

Ein solcher Geist hätte sich vielleicht augenblicklich entmutigen, nie aber auf die Dauer dämpfen lassen.

Susan Anthony, die tapfere Greisin, die trotz ihrer 83 Jahre die weite Reise von Amerika nicht gescheut und im Juni dieses Jahres dem »Internationalen Frauenkongreß« in Berlin beigewohnt hat, war im Anfang ihrer Laufbahn Lehrerin in Rochester (Staat New York) und betätigte sich in der Mäßigkeitsbewegung. Sie hatte mitgearbeitet an einer Petition, betreffend die Regelung des Alkoholverkaufs, die mit 28 000 Unterschriften versehen dem New Yorker Staatsparlament überreicht wurde. Susan Anthony wohnte von der Galerie den Verhandlungen darüber bei, und als sie sah, wie ein Redner die Petition verächtlich an den Boden warf, als sie ihn ausrufen hörte: »Wer ist es denn, der solche Gesetze verlangt? Das sind ja nur Weiber und Kinder«, da schwor sie sich zu, daß sie nicht ruhen und nicht rasten wolle, bis eine Frauenunterschrift unter einer Petition das gleiche Gewicht habe wie die eines Mannes Und sie hat treulich Wort gehalten.

Zu betonen ist noch, daß eine Anzahl europäischer Frauen, die von den Ideen der Februarrevolution 1848 erfüllt, eine neue Heimat in Amerika suchen mußten (so die Westfälin Ernestine Rose), die Frauenstimmrechtsbewegung unter den Amerikanerinnen durch lebhafte Propaganda förderten. Sie waren darüber aufs tiefste betroffen, daß auch in Republiken politische Freiheit den Frauen vorenthalten blieb.

Im Jahre 1870 erhielten die Amerikanerinnen davon einen schlagenden Beweis. Damals verlieh man den 1863 emanzipierten Negern das politische Bürgerrecht, und zwar für die ganze Union, durch Anfügung des 15. Amendements »Das Bürgerrecht der Vereinigten Staaten soll niemandem auf Grund seiner Rasse, Farbe oder früheren Hörigkeit verweigert noch verkürzt werden« an die Bundeskonstitution. Derart sollte den Einzelstaaten jede willkürliche Beschränkung der politischen Bürgerrechte des Negers benommen werden. Die weißen Frauen aber, die so tapfer bei der Befreiung der Neger mitgewirkt hatten, blieben nach wie vor politisch rechtlos.

Schwer und tief haben die Amerikanerinnen es empfunden, daß in den Augen ihrer Gesetzgeber der Angehörige einer niedrigeren Rasse, wenn er nur Mann ist, über die noch so hochgebildete Frau gestellt wird. Und sie haben ihrer Empörung in einem Bilde Ausdruck gegeben: Die Amerikanerin und ihre Genossen in der Politik. Da sieht man den Indianer, den Idioten, den Wahnsinnigen, den Verbrecher – und die Frau. Sie alle sind in den Vereinigten Staaten politisch rechtlos.

Eine ausgesprochene Stimmrechtsbewegung hat seit 1848 unter den Amerikanerinnen begonnen. Heute gibt es in jedem Staat eine » Woman suffrage Society«, und alle diese Gesellschaften sind zu einem nationalen Frauenstimmrechtsbund vereinigt. Die Führer der Bewegung haben festgestellt, daß »die Konstitution der Vereinigten Staaten nicht ein Wort, nicht eine Zeile enthält, die, im Geiste der »Unabhängigkeitserklärung« ausgelegt, den Frauen das Staats- und Unionswahlrecht verweigern«.

Die Einleitung der amerikanischen Konstitution lautet nämlich: » We, the people of the United States … do ordain and establish this Constitution for the United States of America.« (Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, errichten diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.) Frauen sind zweifelsohne Volk (people) Und sämtliche Artikel der Konstitution wiederholen diesen Ausdruck. Als Zweck der Konstitution werden genannt:

  1. eine stärkere Einheit der Staaten unter sich,
  2. die Erlangung der Gerechtigkeit,
  3. die Sicherung inneren Friedens,
  4. die Sorge für gemeinsame Verteidigung,
  5. die Förderung des Gemeinwohls,
  6. die Sicherung des Besitzes der Freiheit uns und unseren Nachkommen.

Alle sechs Punkte berühren und interessieren die Frauen ebenso wie die Männer. Ergänzend tritt hierzu die »Unabhängigkeitserklärung«:

Als Wahrheiten, die eines Beweises weiter nicht bedürfen, erscheinen uns:

  1. daß alle Menschen gleich geboren sind,
  2. daß der Schöpfer sie mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt hat wie Leben, Freiheit und Streben nach Glück,
  3. daß zur Sicherung (nicht etwa Verleihung) dieser Rechte Regierungen unter den Menschen errichtet worden, die ihre rechtmäßige Gewalt durch die Zustimmung der von ihnen Regierten erhalten

Letzteren Passus kommentieren die Amerikanerinnen mit besonderer Schärfe: das Stimmrecht, sagen sie, ist unser Menschenrecht, wir besitzen es von Natur, die Regierung kann es uns nur unrechtmäßig nehmen, nicht einmal rechtmäßig geben. Solange die Regierung uns nicht um unsere Zustimmung fragt, ist sie, der Unabhängigkeitserklärung zufolge, ungesetzlich. Denn nirgend steht geschrieben, daß die Zustimmung der einen, männlichen, Hälfte des Volkes genügt, um eine Regierung gesetzlich zu machen.

Nach Abgabe dieser Prinzipienerklärung haben die Amerikanerinnen sich die Widerlegung aller Einzelargumente gegen Frauenstimmrecht angelegen sein lassen. Sie benutzen dazu häufig kleine Flugblätter (Duodezformat, 4 Seiten), die als » Political Equality Series« von dem »Amerikanischen Frauenstimmrechtsverein« herausgegeben werden. Darin heißt es:

»Man will uns glauben machen, daß

  1. jede Frau verheiratet, geliebt, beschützt und versorgt ist,
  2. jeder Mann allabendlich zu Hause sitzt,
  3. jede Frau kleine Kinder hat,
  4. alle Frauen, wenn sie die politischen Rechte erhalten haben, sich in die Politik stürzen und ihr Haus vernachlässigen werden.

Wie liegen die Dinge tatsächlich?

  1. Eine Menge Frauen ist nicht verheiratet, viele sind Witwen, die ihre Kinder erziehen und sich ihren eigenen Erwerb suchen müssen. Tausende haben kein anderes Heim als das, welches sie sich schaffen, und müssen oft noch Angehörige erhalten. Viele der Verheirateten werden weder geliebt, noch versorgt, noch beschützt.
  2. Viele Männer sind so selten des Abends zu Hause, daß ihre Frauen sich ruhig um Politik kümmern könnten, ohne vermißt zu werden. Und solche Männer schreien, von den Junggesellen unterstützt, am meisten über die »Auflösung der Familie« durch die Politik.
  3. Die Kinder bleiben nicht immer klein, sie wachsen heran und verlassen die Mutter. Es mag ja sein, daß diese, statt sich politisch zu betätigen, es vorzieht, Flanellhemden für die Heiden zu nähen oder Romane zu lesen, aber man soll ihr doch die Freiheit der Wahl lassen.
  4. Das Wahlrecht wird die Natur der Frau nicht ändern. Wollte sie ihr Haus verlassen, so hätte sie schon andere Gelegenheiten dazu gefunden.«

Eine andere Reihe von Befürchtungen lautet: 1. Die Majorität der Frauen will das Wahlrecht gar nicht. – Antwort: Was die Majorität in diesem Punkte will, läßt sich vorläufig nicht feststellen. Immerhin sind die Petitionen um Frauenstimmrecht die größten Petitionen, die jemals an den Kongreß gerichtet wurden 2. Die Frauen werden das Wahlrecht nur in ganz geringem Maße ausüben. Die Statistiken in Wyoming und Colorado beweisen das Gegenteil. 3. Nur »übelbeleumdete« Frauen werden stimmen. Das ist bisher nirgend der Fall gewesen. Die Männer hüten sich, diese Elemente heranzuziehen. Außerdem – das Wahlrecht wird ja auch nicht auf die »wohlbeleumdeten« Männer beschränkt usw. usw.

Die Amerikanerinnen können das politische Wahlrecht nun auf zwei Arten erhalten: 1. durch jedes einzelne Parlament (was 49 einzelne Gesetzgebungen [45 Staaten und 4 Territorien] in Bewegung setzen würde), 2. durch Annahme im Unionsparlament Repräsentantenhaus und Senat des 16. Amendements zur Konstitution. – Betrachten wir den ersten Fall. Die Wahlbedingungen in den Vereinigten Staaten sind im allgemeinen folgende: männliches Geschlecht, Alter von 21 Jahren, amerikanische Staatsangehörigkeit (durch Geburt oder durch Naturalisierung nach fünfjährigem Aufenthalt).

Änderungen der Staatsverfassung müssen vom Staatsparlament (bestehend aus Kammer und Senat) angenommen In manchen Staaten in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden. und dann durch ein Referendum der (männlichen) Wähler bestätigt werden. Solch eine konstitutionelle Änderung in einem Staatsparlament durchzusetzen, ist nichts Geringes. In erster Linie wird die Vorlage der Frauenstimmrechtsbill schon ungern gesehen: die Republikaner und die Demokraten ringen in den Staatsparlamenten um die Herrschaft, die Majorität ist nie eine bedeutende, weder hüben noch drüben. – Die Parteiführer betrachten das Frauenstimmrecht daher meist nicht vom Prinzipienstandpunkt aus, sondern einzig von dem der Parteipolitik. Es sind Opportunitätsgründe, die entscheiden. Vor allem in solchen Staaten, wo die Vorlage das Parlament zweimal passieren muß, denn dort tritt in der Zeit zwischen der ersten Annahme und dem Referendum eine Neuwahl ein, und die Gegner des Frauenstimmrechts können die Anhänger desselben schlagen, ehe die Frauen selbst ihr Wahlrecht ausüben dürfen.

Die Verfassungsänderung durch Annahme des 16. Amendements im Kongreß unterliegt nicht minderen Schwierigkeiten: das Amendement muß mit Zweidrittelmajorität im Repräsentantenhaus und im Senat angenommen und dann noch durch drei Viertel der Staatsparlamente bestätigt werden. – Von den Präsidenten der Union haben sich bisher nur zwei öffentlich für Frauenstimmrecht ausgesprochen: Abraham Lincoln und Theodor Roosevelt. Lincoln ließ, 1836, ein Schreiben an seine Wähler in New Salem (Illinois) veröffentlichen, in dem er sagt: »Ich bin der Ansicht, daß alle, welche die Staatslasten tragen helfen, auch die Staatsrechte ausüben sollen«, und er wünscht das Wahlrecht auf alle »Weißen« zu erstrecken, »die Steuern zahlen oder Waffen tragen, ohne die Frauen davon auszunehmen«.

Garfield, Hayes und Cleveland beschäftigten sich mit der Frage des Frauenstimmrechts; die beiden letzteren unterstützten Motionen zugunsten desselben. 1899 trat Theoder Roosevelt als Abgeordneter im Staatsparlament von New York für Frauenstimmrecht ein: »Ich mache das Haus auf die Vorteile aufmerksam, die eine allmähliche Ausdehnung des Frauenstimmrechts mit sich bringen muß.« – Um ihr Ziel, die politische Emanzipation, zu erreichen, bedienen die Amerikanerinnen sich folgender Agitationsmittel: Petitionen, Gesetzentwürfe, Versammlungen, Demonstrationen, Broschüren, Deputationen an die Parlamente der Einzelstaaten und das Repräsentantenhaus, Organisation der erwerbenden Frauen, Aufforderung der Lehrer und Geistlichen, an patriotischen Gedenktagen die Verdienste der Mütter zu erwähnen und wenigstens einmal im Jahre zugunsten des Frauenstimmrechts zu predigen.

Steuerzahlerinnen sollen ihre Steuern nur »unter Protest« zahlen und auf die ungerechte Verweigerung des Wahlrechts hinweisen. Susan Anthony (man nennt sie drüben kurzweg »Aunt Susan«) zahlt ihre Steuern nie anders. Sie hat auch einmal »auf Grund ihrer Menschenrechte« in Rochester gestimmt und ist dann vom obersten Gerichtshof in New York »wegen ungesetzlichen Abstimmens« mit »Buße und Haft« bedroht worden. Auch Cady Stanton hat von ihrem »Menschenrecht« einmal Gebrauch gemacht. Einer der angesehensten Bürger stellte sie dem Wahlbureau vor: »Hier ist Mrs. Cady Stanton, um ihre Stimme abzugeben. Da sie Steuerzahlerin ist, zurechnungsfähig und das gesetzliche Alter hat, sehe ich nicht ein, weshalb sie ihr Bürgerrecht nicht ausüben soll«. Zwei der Bureaumitglieder zogen sich darauf den Hut über die Augen, der dritte deckte die Wahlurne an seinem Herzen. Da legte Cady Stanton ihm ihren Stimmzettel in die Hand und verließ das Lokal.

Bisher haben vier Staaten der Union den Frauen das volle kommunale und politische (allgemeines, aktives und passives) Wahlrecht gegeben: Wyoming und Utah, Colorado und Idaho. Wyoming und Utah führten das Frauenwahlrecht 1869 und 1870 ein, als sie noch Territorien waren und haben es 1890 und 1895 bei ihrer Erhebung zum Rang von Staaten beibehalten. Colorado gab es 1893 und Idaho 1896. In Kansas besitzen die Frauen seit 1887 das allgemeine, aktive und passive Kommunalwahlrecht. All diese Staaten sind westliche Staaten mit neuer Kultur und einem Überschuß an Männern.

In letzter Zeit ist die Frauenstimmrechtsbewegung jedoch auch in Massachusetts (einem der ältesten Oststaaten) akut geworden. Die praktischen Erfahrungen mit dem Frauenwahlrecht sind folgende: Überall sind die Wahlen ruhiger und gesitteter geworden. Die Frauenlöhne und Gehälter sind durchweg gestiegen, teils durch Erlaß von Gesetzen: Lehrerinnenbesoldungsgesetze usw., teils durch bessere Berufsorganisation der erwerbenden und jetzt politisch geschulten Frauen. – Die Finanzen sind sparsamer verwaltet, Alkoholismus und Unsittlichkeit energischer bekämpft worden, Kandidaten mit unmoralischem Lebenswandel aus der politischen Arena entfernt. Dadurch, daß die Frauen in den genannten vier Staaten für die Staatsparlamente wählen, üben sie einen indirekten Einfluß auf die Präsidentschaftswahl (der Präsident wird vom Kongreß, gebildet aus Mitgliedern des Repräsentantenhauses und Senats, gewählt). Es sind Frauen mit guten Durchschnittsfähigkeiten, die am häufigsten erfolgreiche Kandidaturen stellen.

Die Zahl der Frauen, die sich der politischen Laufbahn widmen, ist aber noch nicht groß. Die Bewohnerinnen von Colorado scheinen besondere politische Fähigkeiten zu besitzen, bei den letzten Wahlen hatten dort alle Parteien Frauen als Kandidatinnen aufgestellt. Mrs. Evangeline Hearts, Mrs. Alice Ruble wurden in das Colorado-, Mrs Elizabeth Cohen in das Utahparlament gewählt. In Colorado und in Idaho sind Frauen Minister des öffentlichen Unterrichts. In der Stadt Haddam (Kansas) sind sämtliche Kommunalbeamte Frauen: Bürgermeister Mrs. Vedder, Stadträte die Damen Forster, Teague, Ochiltree, Hawk und Taylor. Stadtsyndikus Mrs. Kennedy, Polizeidirektor Miß Lilbel.

Einiges aus der Praxis des Frauenstimmrechts sei hier näher erörtert. Ich entnehme die Angaben den » Political equality series«. In Wyoming, wo das Frauenstimmrecht seit 1869 besteht, ist die Kriminalität bei einer Bevölkerungszunahme von 127,9 Prozent in den letzten Jahren doch stationär geblieben, während sie für die übrigen Vereinigten Staaten um 40,3 Prozent zugenommen hat. 1880 enthielten die Gefängnisse von Wyoming 72 Männer und 2 Frauen = zusammen 74. 1890 betrug die Zahl wieder 74, jedoch ausschließlich Männer. Die Frauen sind in Wyoming auch Geschworene. Im Staate Utah, wo das Frauenstimmrecht seit 1870 besteht, »haben die Frauen ruhig ohne Aufhebens die Ausübung jener Macht begonnen, die von jeher ihr gutes Recht war. Sie haben sich um Politik und Nationalökonomie gekümmert, und falls sie Fehler begangen, sind die bisher nicht ans Licht gekommen. Sie sind Delegierte bei Kreis- und Landesversammlungen gewesen, haben im Parlament als Abgeordnete die reichsten und bevölkertsten Wahlkreise vertreten und sind Mitglieder verschiedener Ministerien« (Finanz-, Armen-, Schuldepartement usw). In Colorado (Frauenstimmrecht seit 1893) haben die Frauen in allen Städten, ja bis in die einsamen Bergwerkslager hinauf (Colorado liegt in den Rocky Mountains) Klubs gegründet und sich nach Kräften in politicis unterweisen lassen. In der Hauptstadt Denver ist ein Verein gegründet, in dem sehr stark beschäftigte Frauen sich einmal wöchentlich ihre politische Information holen können. In Colorado besteht jetzt die » elterliche Gewalt« über die Kinder (statt der ausschließlich väterlichen). In Idaho (Frauenstimmrecht seit 1896) machten die weiblichen Wähler ihren Einfluß gegen das Spiel fühlbar. Die wahlberechtigten Frauen des Städtchens Caldwell hatten einen Bürgermeister unterstützt, der entschlossen war, gegen das Spiel vorzugehen. Er hatte die Wirte, Trinker, Spieler und Lumpen gegen, die Freunde der Ordnung und die Frauen für sich. Letztere reichten dem Magistrat eine Petition ein, die man mit den Unterschriften verlas. »Als die Namen von stillen Hausfrauen verlesen wurden, die man kaum je wo anders als auf ihrer Türschwelle zu Gesicht bekam, wurden die Mienen der Männer ernst. Zum erstenmal schienen sie zu begreifen, was es für eine Stadt bedeutet, Frauenstimmrecht zu besitzen.« Die Wirte und Spieler zogen den kürzeren und verschwanden aus dem Rathaussaal. Den Frauen bereitete man eine Ovation. Ein alter Stadtrat sagte: »Wann haben unsere Mütter früher je etwas verlangtDie »Mütter« halten in den Vereinigten Staaten besondere Kongresse, um sich mit Erziehungs- und öffentlichen Fragen zu beschäftigen ( Mother's Congresses). Im gleichen Sinne benutzen die Frauen seit 1887 ihr kommunales Wahlrecht in Kansas.

Über eine Wahl mit Frauenstimmrecht berichtet die »Frauenbewegung«: »Die Frauen in Wyoming (etwa ein Drittel der Bevölkerung) haben fast alle gestimmt.« (7000 Stimmen von 23 000.) »In Boise (Idaho) war es einer der ruhigsten Wahltage in den Annalen der Stadt. Die Frauen kamen überall in den frühesten Morgenstunden zur Wahl.« »In Salt-Lake City (Utah) keine Verkehrsstockungen, keine Störungen irgendwelcher Art … die Frauen kamen allein, ohne daß ihre Männer sie in der Mittagspause zur Wahlurne begleiteten.« In Colorado ist die Zahl der wählenden Frauen in den letzten vier Jahren von 46 720 auf 86 943 gestiegen. Eifer und Ruhe, Besonnenheit und Pünktlichkeit der Frauen werden anerkannt und gelobt.

Die amerikanischen Frauenstimmrechtsvereine bilden einen nationalen Bund: American Society for Woman Suffrage, Vorsitzende Mrs. Ida Husted Harper.

In den Vereinigten Staaten besteht auch eine »Anti-Frauenstimmrechtsbewegung«. Sie findet ihre Hauptstützen an den Schenkwirten, den Gewohnheitstrinkern und den Elementen, die von der Frau als Wähler bekämpft werden. Die Amerikanerinnen aber sind der Ansicht: »Wenn jedes Gebet, jede Träne sich auf die Macht des Wahlzettels stützen kann, werden die Mütter nicht mehr ohnmächtige Zähren über das Leid ihrer Kinder vergießen.«

Nicht nur um ihr Bürgerrecht haben die Amerikanerinnen kämpfen müssen, auch den Weg zur Bildung hat man ihnen nicht leicht gemacht. Im Anfang des 19. Jahrhunderts war die Erziehung der Mädchen in den Vereinigten Staaten ganz vernachlässigt, mittleres wie höheres Unterrichtswesen ihnen so gut wie verschlossen. Man berief sich, ganz wie bei uns, auf ihre »körperliche und geistige Inferiorität«, man befürchtete den »Verlust ihrer Weiblichkeit«, erklärte, »das Land werde binnen kurzem mit den Wracks überstudierter Frauenzimmer bedeckt sein«. Die Amerikanerinnen hatten auf all diese Befürchtungen Antwort: Die Frauen, sagt ihr, sind töricht? Gott schuf sie, wie sie zum Manne paßten. – Das Weitere überließen sie der Praxis. Im Jahre 1821 schon wurde die erste Anstalt für höhere Mädchenbildung, in Troy, mit Staatssubvention bedacht. 1833 ward dann die erste gemischte Universität, Oberlin College, eröffnet, mit dem ausdrücklichen Bedeuten »dem ungerecht beurteilten und vernachlässigten Geschlecht alle Vorrechte höherer Bildung zu geben«. Unter den ersten Studentinnen befand sich die junge Frauenrechtlerin Lucy Stone. Lucy Stone wollte griechisch und hebräisch lernen, denn sie war davon überzeugt, das Bibelwort » Und er soll dein Herr sein«, habe von Männern nicht die richtige Übersetzung erhalten. 1865 wurde dann mit Vassar College die erste Frauenuniversität gegründet. Heute sind die Bildungsmöglichkeiten für beide Geschlechter in den Vereinigten Staaten die gleichen. Die vier ältesten Universitäten (Harvard, Yale, Columbia und Johns Hopkins), nach englischem Muster geschaffen, schließen allerdings die Frauen noch aus oder erteilen ihnen nicht die akademischen Grade, doch ist letzteres für die Bildungsmöglichkeiten der Frau von verhältnismäßig geringer Bedeutung. Die westlichen Universitäten sind meist gemischte, im Osten herrschen besondere Frauenuniversitäten vor. Die Zahl der studierenden Frauen übertrifft die der Männer. – Der völligen Erschließung des mittleren und höheren Lehrwesens entspricht die Tätigkeit der Amerikanerin in den liberalen Berufen. Als Lehrerin ist sie hauptsächlich in Volksschulen tätig, wo sie 70 Prozent des gesamten Lehrpersonals bildet: die Majorität der »freiesten Bürger« der Welt wird also von Frauen erzogen. Die Zahl der Elementarlehrerinnen beträgt über 60 000. An den höheren Schulen behindert nichts ihre Anstellung. An weiblichen Privatdozenten und Universitätsprofessoren gibt es etwa 1000. Ihre Gehälter entsprechen denen der Männer, was im Elementar- und Mittelschulwesen nicht immer der Fall ist, da man die Frauen gern auf Subalternämter beschränkt. In den Staaten mit Frauenstimmrecht ist die Gleichheit durch Gesetz eingeführt. Die Frauen, welche Lehrerinnen der Woman Colleges sind, müssen in jeder Hinsicht Persönlichkeiten sein. Augenblicklich hat Amerika fünf solcher weiblicher Rektoren (Presidents); Miß Thomas, Bryn Mawr; Miß Hazard, Wellesley; Miß Wooley, Mount Holyoke; Mrs. Agassiz, Radcliffe; Miß Laura Dr. Gill, Barnard.

Eine »Universitätspräsidentin« muß akademische Bildung besitzen, um ihren Lehrkörper kontrollieren zu können, Menschenkenntnis, um erziehlich zu wirken und mit dem Publikum richtig zu verkehren, Geschäftskenntnis, um das Vermögen ihrer Anstalt richtig zu verwalten und vor den Finanzleuten ihres Komitees zu bestehen.

Von den amerikanischen Mädchen studieren 15 000 auf Frauenhochschulen, 20 000 auf gemischten. Sie haben sich dort durch Eifer und Begabung so ausgezeichnet, daß sie den jungen Männern oft alle Auszeichnungen und Preise wegnahmen. Da man sie nicht mehr im Namen ihrer Inferiorität ausschließen kann, soll jetzt ihre Superiorität dazu den Vorwand geben. Die gemischte Staatsuniversität Chicago plant Trennung der beiden unteren Studienklassen. Diese Aufhebung der »Koedukation« bedeutet einen Schutzzoll für die unfähigen Elemente unter den Männern.

Da das Schulwesen in den Vereinigten Staaten zum großen Teil gemischt ist, würde der Ausschluß der Frau von den Beratungen über die Schulangelegenheiten und ihrer Leitung eine besonders große Ungerechtigkeit bedeuten. Man hat das auch eingesehen und den Frauen nicht nur in den fünf Frauenstimmrechtstaaten, sondern auch in weiteren 20 Staaten, wo die Frauen im übrigen politisch rechtlos sind, das Stimmrecht wenigstens für die Schulwahlen verliehen. Eine Agitation zugunsten von Schulinspektricen ist im Gange.

In allen Frauenstimmrechtstaaten werden Bildung und Erziehung mit besonderer Aufmerksamkeit gefördert So hat der Staat Idaho 2500 Dollar (= 10 000 Mark) zur Errichtung einer Lehrkanzel für »wissenschaftliche Hauswirtschaftslehre« ausgesetzt. Die Zahl der studierenden Frauen hat von 1872 bis 1900 um 148,7 Prozent zugenommen (die der Männer um 60,6 Prozent). Es gibt unter den Frauen auch weniger Analphabeten, Alkoholiker und Verbrecher, mit anderen Worten, die Frauen sind der sittlichere und der gebildetere Teil der amerikanischen Bevölkerung. Und gerade diesen schließt man von der aktiven Teilnahme an dem politischen Leben aus.

Die Zahl der weiblichen Anwälte wird auf 200 geschätzt; in 23 Staaten plädieren sie an den obersten Gerichtshöfen. Die weiblichen Anwälte haben ihre Fachvereine.

Zu Berufsrichtern sind Frauen noch nicht ernannt, aber in der Grafschaft Ogemaw (Staat Michigan) gibt es einen weiblichen Staatsanwalt, Mrs. Mersie H. Abbott. Sie bewohnt mit ihrem Gatten die kleine Stadt Westbranch. Beide waren dort als Rechtsanwälte tätig. – Der Distrikt von Ogemaw ist wegen seiner rüden Bevölkerung (Holzfäller, die gerne Messerstechen und Schlägereien improvisieren) bekannt.

Wir haben bereits erwähnt, daß Frauen in Wyoming Geschworene sind. Das gleiche gilt von den übrigen Frauenstimmrechtsstaaten. Außerdem hat nur der Staat Illinois Frauen als Geschworene herangezogen und zwar zur Bildung eines Gerichtshofes, der über Kinder und ihre Delikte urteilen soll.

Weibliche Journalisten soll es an 900 geben. Sie machen oft sensationelle Reportage, denn das gehört drüben zum Handwerk.

Die Zahl der Predigerinnen beträgt 1250, sie gehören 158 verschiedenen Bekenntnissen an. Es gibt unter ihnen auch Negerinnen. – Diese Frauen studieren in den theologischen Seminaren, werden ordiniert und widmen sich entweder dem eigentlichen Seelsorgerberuf, sozialer Rettungsarbeit oder frauenrechtlicher Propaganda, so die treffliche Rednerin Reverend Annie Shaw. Die Predigerinnen, die sich sozialer Rettungsarbeit widmen, studieren meist noch Medizin, da sie zuerst als Arzt des Leibes leichter das Vertrauen gewinnen, denn als Seelsorger.

Am zahlreichsten sind die Ärztinnen (5000) Die Amerikanerinnen waren die ersten Frauen, die Medizin studierten, so Elisabeth Blackwell schon im Jahre 1846. Nur die Universität Geneva (Staat New York) nahm sie auf, und sie promovierte dort 1848. Dann begab sie sich zu weiteren Studien nach Paris, London und kehrte 1851 nach New York zurück, um dort zu praktizieren. Ihre ersten Klienten waren die Quäker. Elisabeth und ihre Schwester Emily Blackwell gründeten dann dort das »Hospital für bedürftige Frauen«, wohin die Medizinschulen von Boston und Philadelphia ihre Zöglinge zum praktischen Kursus schickten. Ich erwähne, daß im spanisch-amerikanischen Krieg Miß Mac Gee als Assistenzarzt des Sanitätskorps tätig war und zwar mit Auszeichnung. Eine große Anzahl der weiblichen Anwälte, Prediger und Ärzte ist verheiratet.

Von den 43 technischen Schulen nehmen die meisten (26) Frauen auf. Bei den 17 anderen dürfte zufällig bisher noch keine Anfrage erfolgt sein. Als Architekten sind 22 Frauen tätig. Der Frauenpalast auf der Weltausstellung in Chicago (1893) war von Sophia Haydn entworfen und unter ihrer Aufsicht ausgeführt. Frau Ida Kyan ist Architekt in Waltham (Massachusetts). Zwei Architektinnen haben sich als Firma Hands & Gannon in New York etabliert. Elisabeth Holmann arbeitet in Philadelphia, Mrs. Barker-Nicholson in Brooklyn, Mrs. Wagner in Fitchbury usw. Es ist nicht selten, daß Frauen als Geschäftsinhaberinnen noch Technik studieren. So ist Miß Jones, als Erbin ihres Vaters, nach sorgfältiger Ausbildung Leiterin ihres großen Eisenwerkes in Chicago geworden. Die Cincinnati Pottery, von Frauen gegründet, wird auch von ihnen geleitet. Ingenieure an großen Fabriken sind Bertha Lemine in Pittsburg, Margaret Cleaves in New York usw. Sechs Frauen haben ihr Diplom als Elektrotechniker am Elektrotechnischen Institut (Massachusetts) erhalten. Von diesen sind einige Besitzerinnen elektrischer Anlagen. Die letzte Gewerbezählung nennt vier weibliche Lokomotivführer und zwei weibliche Steuermänner.

Seit 25 Jahren haben Frauen 4000 Patente auf Erfindungen genommen. Der Süden beteiligt sich daran am wenigsten. Auf diesen Gebieten begegnen Frauen aber noch Vorurteilen und Schwierigkeiten. Als Bankier, Kaufmann, Unternehmer, Fabrikbesitzer oder Leiter, als Aktionär, Börsianer und Handlungsreisender betätigt sich die Frau mehr und mehr. Allein in Chicago finden sich acht weibliche Bankiers und Makler und 37 Reisende. Auf all diesen Gebieten hängt der pekuniäre Erfolg von der persönlichen Tüchtigkeit und Findigkeit ab.

Hingegen macht das Geschlechtsvorurteil sich bei den Frauen im kaufmännischen Beruf sowie den Arbeiterinnen des vierten Standes noch sehr deutlich bemerkbar. Hier ist von vornherein ein großer Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen bemerkbar, bald ein Drittel, bald die Hälfte. Teils kommt dies daher, daß den Frauen die schlechte, mühsame aber gering bezahlte Arbeit zufällt und sie sie annehmen müssen, weil man sie an die bessere Arbeit nicht heranläßt, oder weil sie ihren Beruf nicht ordentlich gelernt haben; teils weil sie um »Taschengeld«, um »Nebenverdienst« arbeiten und denen den Markt verderben, die ganz von ihrem Erwerb leben müssen. Es gibt in der weiblichen Arbeiterschaft der Vereinigten Staaten zwei Kategorien: die Arbeitssklaven und die Arbeitsamateure. Letztere machen ersteren die Existenz fast unmöglich. Eine solche innere Konkurrenz ist der männlichen Arbeiterschaft unbekannt.

Einen Ausweg schlägt Mrs. v. Vorst vor In ihrem Buch: L'Ouvrière aux Etats-Unis Paris. Inven. 1904.: die Amateure durch längere Lehrzeit auf das Kunsthandwerk zu spezialisieren und den Arbeitssklaven dadurch die schädliche Konkurrenz vom Halse zu schaffen. – Die Kontor- und die Fabrikarbeit gestattet den Amerikanerinnen der mittleren und unteren Schichten, ihrem Drang nach Selbständigkeit zu genügen: die, welche nicht für sich sorgen müssen, wollen wenigstens Geld in der Hand haben. Das ist ein durchaus gesundes Streben. Diese Mädchen gehen aber in die Fabrik, nicht in den Hausdienst, 1. weil ihre Arbeit als Haustochter ja nicht bezahlt wird (Mißachtung der Hausarbeit treibt die nach Selbständigkeit strebende Frau aus dem Hause), 2. weil Hausarbeit nicht geregelt ist, 3. weil man keinen freien Sonntag hat, 4. weil man bei den Brotherren wohnen muß Diese Antworten ergab die Umfrage der Fabrikinspektrice von Wisconsin, Miß Jackson

Verkäuferinnen, Bureaubeamte und Arbeiterinnen haben ziemlich den gleichen Durchschnittsverdienst, 4 bis 6 Dollar die Woche (16 bis 24 Mark). Die Verkäuferin, an die man höhere Ansprüche betreffs der Toilette stellt, kann von diesem Verdienst noch weniger leben als die Arbeiterin. Als Taschengeld hingegen ist die Summe ja ein ganz schöner Verdienst, und er erklärt, daß die Mädchen dieser Kreise, denen die oberen Klassen mit dem schlechten Beispiel ja so häufig vorangehen, einen großen Luxus in Kleidern und viel Vergnügungssucht an den Tag legen. Organisiert sind die Arbeiterinnen noch sehr wenig (1 Prozent, bei den Männern 10 Prozent). Ihre Gesamtzahl beträgt drei Millionen.

Gerade der Arbeiterin soll auch das Wahlrecht helfen. Die » Political Equality Series« veröffentlichen ein Flugblatt: Weshalb die Arbeiterin das Stimmrecht braucht? In erster Linie braucht sie das Wahlrecht, um höheren Lohn zu erzielen Man denke sich die Berufsgemeinschaft der Schriftsetzer von heute auf morgen des Stimmrechts beraubt. Nur ihre volle politische Emanzipation könnte ihnen dann wieder zu ihrem früheren Ansehen unter der Arbeiterschaft verhelfen. Ganz ebenso geht es den Frauen, und die haben noch nicht einmal die hochentwickelte Organisation der Typographen erreicht. Eine politisch unfreie Arbeiterklasse ist auch nicht imstande, ihr Gewerbe gegen eine politisch berechtigte Arbeiterklasse zu halten: ist das Gewerbe einträglich, so entreißt man ihr's oder läßt sie überhaupt nicht heran. Aber die Unterdrückung der Arbeiterin macht sich durch Lohndruck auch dem Manne fühlbar. Deshalb haben die Gewerkschaften heute erkannt, daß es im Interesse aller Arbeiter liegt, die Frauen zu organisieren, und während sie sie vor 40 Jahren abwiesen, bezahlt die » Federation of labor« heute Berufsorganisatoren, die den Gewerkschaften weibliche Mitglieder gewinnen sollen. Denn das Auftreten eines niedrigen Lohnsatzes in einem (von Männern und Frauen ausgeübten) Beruf ist stets eine Gefahr für den dort noch bestehenden höheren Lohnsatz.

Die politische Rechtlosigkeit macht die Arbeiterin, im Vergleich mit dem Arbeiter, zu einer Unmündigen, das aber verringert ihren Wert als Arbeiter und als Mensch: sie kann sich gegen Unbill nicht verteidigen, und unter beidem leidet sie.

In einen lebhaften Konflikt mit dem (sonst frauenrechtlerischen) Präsidenten Roosevelt sind übrigens die Amerikanerinnen bezüglich des Ehrengeschenks geraten, das Roosevelt einem Elternpaar gestiftet, weil es 20 Kinder in die Welt gesetzt. Die Frauen erklären im » Woman's Journal«, daß es nicht richtig ist, eine Bevölkerung, die 70 Prozent Besitzlose zählt Die keine jährliche Steuer von 2 Dollar = 8 Mark aufbringen können, zu ungemessener Kinderzeugung anzuregen, daß vor allem diese Aufmunterung eine Gefahr für und eine Grausamkeit gegen die überarbeiteten und unterdrückten Arbeiterfrauen bedeutet, ja in letzter Hinsicht die Frau zur Gebärmaschine herabwürdigt.

Das Institut der Fabrikinspektion besteht noch nicht für die ganze Union. Dem Bericht von Miß v Vorst L'Ouvrière aux Etats-Unis. zufolge sind die Arbeiterwerkstätten und Wohnungsverhältnisse der Südstaaten äußerst bedenkliche. Demselben Werk zufolge (Enquete von Mrs. v. Vorst) sind die Wohnungsverhältnisse im Norden und Zentrum bessere, die sittliche Gefährdung der jungen Arbeiterin dort nicht bedeutend. Die Frauen der besitzenden, Klassen suchen durch Gründung von Klubs, Ferienkolonien und Heimen ihre soziale Pflicht an den Arbeiterinnen und kaufmännischen Angestellten zu tun. In den großen Kaufhäusern sind seit einiger Zeit »Sozialsekretärinnen« angestellt, die sich um Wohl und Wehe der Angestellten kümmern. In den Fabriken und Werkstätten wären solche Beamte auch am Platze.

In der Landwirtschaft finden Frauen ein einträgliches Feld ihrer Tätigkeit. Als Feldarbeiter ist die Frau allerdings nicht zu finden, wohl aber als Unternehmer von Gemüse- und Obstkulturen. Frauen haben die Kultur der Kresse, der Cranberries, der »Pickles« an verschiedenen Orten eingeführt, die berühmten Spargel von Oyster Bay und die »Improved New York Erdbeeren« gezüchtet.

Die gesetzliche Stellung der Amerikanerin wird durch 49 verschiedene Gesetzgebungen geregelt, entsprechend der Anzahl der Staaten und Territorien. In 41 derselben ist Gütertrennung das herrschende Güterrecht. In den südlichen Staaten ist diese Gütertrennung entweder nur bedingt oder von Abschließung eines Ehekontrakts abhängig, oder es besteht Gütergemeinschaft als gesetzliches Eherecht. Aber auch bei Gütertrennung verfügt die Ehefrau nur in 31 Staaten (von 41) über ihren Erwerb. The legal Status of Women von I. I. Cassidy Die Frauen benutzen das Recht der freien Vermögensverwaltung und Verfügung in steigendem Maße, und die Gatten sind für gewöhnlich stolz auf die Geschäftsfähigkeit und Geschäftserfolge ihrer Frauen.

Eine gesetzliche Regelung der Prostitution (wie früher in England und heute noch in Deutschland) besteht in den Vereinigten Staaten nicht. Cincinnati ist die einzige Stadt, die eine Sittenpolizei im europäischen Sinne besitzt. Gegen alle ähnlichen Versuche hat die öffentliche Meinung sich erfolgreich aufgelehnt ( Woman's Journal, Juli 1904.) Auf den Polizeistationen sind Polizeimatronen tätig. Das Gesetz aber schützt auf der Straße die Frau gegen den Mann und nicht, wie in Europa, den Mann gegen die Frau.

Zur Bekämpfung der doppelten Moral hat sich die » Social Punty League« gebildet, der Männer und Frauen angehören, die von der Überzeugung durchdrungen sind, daß es für beide Geschlechter nur eine Moral gibt, da ihnen dem Kinde gegenüber ja die gleichen Pflichten erwachsen. 1886 gegründet, erstreckt sie sich seit 1889 über die ganze Union.

Der »christliche Frauenmäßigkeits-Weltbund«, die zweitgrößte internationale Frauenvereinigung, ist amerikanischen Ursprungs. Gegründet ward er 1873 von Francis Willard (ihr Vater war der Pfälzer Hilgard). Der Bund zählt heute 150 000 Mitglieder in den Vereinigten Staaten, 450 000 in der ganzen Welt. Er ist ein entschlossener Gegner des Alkohols und betätigt seine Überzeugung in Soldaten- und Matrosenkomitees, in Eisenbahn-, Trambahn-, Polizisten- und Kutscherkomitees usw. Dieser Verein, sowie die » Social Purity League« sind feste Anhänger des Frauenstimmrechts.

Die Emanzipation der Amerikanerinnen ist durch den Sport gefördert. Lieben sie einerseits reiche Toilette, so verkennen sie anderseits die Vorteile der Radfahrhose, des fußfreien Rockes und des geteilten Rockes ( bloomer) auch nicht. In diesem Kostüm spielen sie Baseball, Basketball, Polo und Tennis, turnen, fechten und rudern sie. Die Frauenuniversitäten sind Mittelpunkte des Sportlebens. Dort spielen die Mädchen jetzt auch, unter Ausschluß des Publikums, im Männerkostüm Fußball. Sportklubs finden sich in allen großen Städten, sowohl äußerst luxuriöse (der Kursus zu 100 Dollar) wie ganz einfache für Arbeiterinnen mit sitzender Lebensweise. – Seit einiger Zeit macht man den Amerikanerinnen den Vorwurf, ehescheu zu sein und das Berufszölibat vorzuziehen. Darauf ist zu erwidern, daß die angebliche Ehescheu der Frauen nur die Wirkung der Ehescheu vieler Männer ist, die finden, daß sie als Junggesellen angenehmer leben.

Freilich ist die Amerikanerin, die als Ledige ein auskömmliches oder angenehmes Leben führt, nicht sogleich bereit, diese Vorteile für den ersten besten jungen Mann aufzugeben. Sie ist wählerisch. Und sie kann das um so leichter, als ihr Arbeitsgebiet ein weit größeres ist als das der Europäerin. Sie ist weniger auf die Versorgung durch den Mann angewiesen. Das ist aber ein geradezu ehefördernder Faktor, insofern sich dadurch die Zahl der Frauen vermindert, die dem Manne aus Not auch außerhalb der Ehe zu Willen sind.

Falls die öffentliche Meinung nun stark genug wäre, den unehelichen Verkehr des Mannes zu brandmarken, würde letzterer unter obigen Verhältnissen gezwungen zu heiraten, ja er täte es ganz von selbst in dem Augenblicke, in dem die Frau ihm anders nicht erreichbar wäre. So stark ist nun die öffentliche Meinung nicht: sie billigt die doppelte Moral, und alle Deklamationen, gegen das Junggesellentum sind deshalb unnütz, solange man die Hauptquelle seiner »Freuden«, die doppelte Moral, nicht verschüttet.

Die Rolle der Amerikanerinnen in der internationalen Organisation der Frauenbewegung ist im Vorwort erwähnt. Die Amerikanerinnen haben unter allen Frauen die beste Stellung. Männer loben, obgleich das ja ganz unlogisch ist, gerne Anmut und Reiz dieser »freiesten« aller Frauen. Es wäre dem Manne ein leichtes, sich die gleiche Genugtuung in Europa zu verschaffen: nur einige von den Rechten der Amerikanerinnen, und auch wir werden sehr anmutig lächeln.

Australien.

Gesamtbevölkerung: 4 555 662 Bund der Frauenvereine in 5 Kolonien
Frauen: 2 166 318 Frauenstimmrechtsvereine in 7 Kolonien
Männer: 2 389 344

Es ist ziemlich schwer, ausführliche und zuverlässige Nachricht über Australien zu erhalten Australische Frauen sind mir bisher nur auf den internationalen Frauenkongressen in Chicago, in London und Berlin begegnet. Auf dem Berliner Kongresse zum erstenmal in größerer Zahl. Zusammenfassende, direkte Information über die sieben australischen Republiken gibt es nicht, da bisher jede Kolonie ihre eigenen Statistiken veröffentlicht, die aber nicht in einem Band vereinigt werden (wie das bei den Staaten der amerikanischen Union der Fall). Es ist deshalb nicht leicht, auf irgendeinem Gebiet die sieben verschiedenen Informationsquellen zu vereinigen. Selbst auf der Pariser Bibliothèque nationale ist die Serie der australischen Publikationen nicht vollständig, und alle eigenen Zusammenstellungen bleiben lückenhaft.

An zusammenfassenden Werken über Australien ist freilich kein Mangel, doch sind sie im gewöhnlichen Bibliotheksverkehr selten zu finden. Man muß sie kaufen, die Preise sind meist hoch, und es dauert oft sehr lange, bis die Bücher anlangen. Während englische und amerikanische Revuen sich in jedem größeren Lesezirkel finden, sind australische Zeitungen und Zeitschriften dort nur ausnahmsweise vorhanden. – Das ist nun nicht sehr verwunderlich: treffen sie doch, im besten Falle, erst sechs Wochen nach ihrem Erscheinen bei uns ein, das macht ihren Inhalt »altbacken«, und die große Entfernung wirkt auch lähmend auf die Privatkorrespondenz; zwischen Frage und Antwort vergeht ein Vierteljahr.

Wer über Australien berichten will und kann dies nicht nach Augenschein tun, der bezieht seine Information daher meist aus England. Unsere Beziehungen sind dort häufiger, intimer, und in 48 Stunden kann man eine Auskunft in Händen haben – So bin auch ich verfahren. Die liebenswürdige und fachverständige Mrs. Wollstoneholme-Elmy, an die ich empfohlen ward, antwortete unter anderem: »Falls Sie Entstehung und Fortschritt der Frauenbewegung in jeder Kolonie verfolgen wollen (wie das in der History of Woman Suffrage für die Vereinigten Staaten möglich ist), so muß ich Ihnen sagen, daß etwas derartiges für Australien nicht besteht, vorläufig auch nicht geschrieben werden kann, aus dem einfachen Grunde, weil in fast allen Kolonien die Bewegung hintereinander von verschiedenen Köpfen und Händen geleitet worden ist« Mrs. Wollstoneholme-Elmy riet mir dann, den Bericht der Frauenstimmrechtskonferenz in Washington Report first International Woman Suffrage Conference. Washington 1902 zu konsultieren, der in gedrängter Form alles Wissenswerte enthalte, und der jedenfalls das Beste sei, was man bisher über Frauenrechte in Australien veröffentlicht.

Diesen guten Rat habe ich befolgt und kann meinen Lesern daher eine Reihe von wichtigen Tatsachen bieten. Leider fehlt jedoch meiner Schilderung der Charakter des Selbstgesehenen, und es fehlen ihr auch die anekdotischen Züge und die Porträts der hervorragenden Persönlichkeiten, die dem Kapitel über die Vereinigten Staaten seine Lokalfarbe geben konnten Der Abschnitt über Australien ist zu meinem lebhaften Bedauern weit farbloser ausgefallen. Wir Europäer verbinden mit dem Australian Commonwealth nur in seltenen Fällen eine »Anschauung«. Das ist um so bedauerlicher, als dieser Bund von Republiken zu den Ländern der am meisten vorgeschrittenen Frauenbewegung zählt. In keinem anderen Erdteil sind so radikale Änderungen in der Stellung der Frau in so kurzer Zeit und mit verhältnismäßig so geringen Kämpfen erreicht worden.

Bis zum Jahre 1840 war Australien eine Sträflingskolonie. Seit jener Zeit gesellten sich – nach Entdeckung der ersten Goldfelder – eine Menge Glücksritter, Goldgräber und Abenteurer zu der bisherigen Bevölkerung der Deportierten. Das gut bürgerliche Element ist lange Zeit hindurch in der Minderheit geblieben. Wohl niemand hätte damals geglaubt, daß in Australien alle Bedingungen zur Entwickelung blühender und hochzivilisierter Gemeinwesen vorhanden seien. Dem war jedoch so. Es bildeten sich dort sieben Demokratien, deren Bewohner an keinerlei Traditionalismus litten, die keine überschwengliche Zärtlichkeit für alten Brauch und Hergebrachtes hegten, die Ellbogenraum suchten und fest entschlossen waren, sich auf ihrem Grund und Boden nach ihrem Geschmack einzurichten. Dieses geschah um so leichter, als England den heranwachsenden Gemeinwesen im allgemeinen recht freie Hand ließ und der Charakter der Bewohner von Natur ein unabhängiger war. Australien ist von solchen kolonisiert worden, die mit den Gesetzen der alten Welt in Konflikt geraten waren, ihre Einrichtungen eng und klein fanden.

Da ganz Australien heute 4½ Millionen Einwohner zählt, hat man dort nur in sehr beschränktem Maße mit »Massenproblemen« zu tun, was allen sozialen Experimenten förderlich ist. Die verantwortlichen Persönlichkeiten haben das Gefühl, daß sie die Entwickelung übersehen, eventuell eindämmen können 65 Prozent der Bevölkerung sind protestantisch, das germanische Element herrscht vor. Die Frauen bilden etwa 90 Prozent der Einwohner. Die australischen Kolonien boten also in vieler Hinsicht ähnliche Vorbedingungen wie die Weststaaten der amerikanischen Union, und die Resultate der Frauenbewegung sind in beiden Regionen annähernd die gleichen.

Die australischen Regierungen hatten in erster Linie natürlich eine Reihe materieller Probleme zu lösen, wahre Existenzfragen, so z. B in dem vorwiegend Ackerbau und Viehzucht treibenden Land eine befriedigende Agrarpolitik zu finden. Als die wirtschaftliche Basis der Kolonie dann genügend gesichert erschien, nahm man die Pflege der geistigen Interessen in die Hand. Ein Land, das keine Leibeigenschaft noch Feudalherrschaft, kein salisches Gesetz und keinen Code Napoléon gekannt, in dem kein Gottesgnadentum herrscht und kein Militarismus drückt, ein Land, das den Menschen als solchen in seiner persönlichen Tüchtigkeit nimmt und gelten läßt, konnte auch das Dogma von der Inferiorität der Frau nicht billigen. Von 1871 bis 1880 wurde das Schulwesen in den verschiedenen Kolonien durch eine Reihe von Gesetzen geregelt. Der Elementarunterricht, obligatorisch und unentgeltlich, wird in Staatsschulen erteilt und erstreckt sich vom 5. bis 15. Jahr auf beide Geschlechter, jedoch meist in getrennten Schulen. Das Mittelschulwesen ist (wie in England) meist privater Natur und liegt zum großen Teil in den Händen der protestantischen Sekten und der katholischen Orden. Die Regierungen subventionieren diese Anstalten. Mädchen und Knaben finden hier die gleichen Bildungsmöglichkeiten, zum Teil in gemischten ( coeducational) Schulen.

Die vier australischen Universitäten Sidney (Neusüdwales), Melbourne (Viktoria), Adelaide (Südaustralien) und Aukland (Neuseeland) sind heute den Frauen zugänglich, die dort alle akademischen Grade der philosophischen, juristischen und medizinischen Fakultät Die Grade der theologischen Fakultät werden nur in England verliehen. erlangen können Die Zahl der studierenden Männer und Frauen war nicht zu ermitteln. Die Bildungsfrage ist also für die Australierin in günstigster Weise gelöst: sie ist gleich und voll berechtigter civis academicus.

Wie steht es um die Berufe? » All occupations are open to women«, sagt der oben genannte Bericht. Das ist aber nicht ganz richtig. Frauen sind wohl Lehrerinnen, jedoch nicht Privatdozenten und Universitätsprofessoren. Als Predigerinnen werden sie nur von den Dissidenten zugelassen. Sie sind wohl Ärztinnen und Zahnärztinnen, und in drei Kolonien (Neuseeland, Westaustralien, Viktoria) sind sie auch zur Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen, aber auf dem Gebiete der höheren Universitätskarriere, der Medizin, des Rechtes und der Technik begegnen sie beim Publikum noch einem gewissen Vorurteil. Der Staat beschäftigt Frauen in den Elementarschulen, dem Post- und Telegraphenwesen, als Standesbeamte (so daß sie auch Eheschließungen vollziehen können) und als Gewerbeinspektricen. Die Gehälter und Löhne sind aber auch in Australien für beide Geschlechter nicht immer die gleichen. Zum großen Teil kommt das daher, daß man Frauen die Subalternämter oder die schwere, aber schlecht bezahlte Arbeit überläßt, dem Manne, dem »Vollbürger« und »Vollmenschen« aber die höheren und gutbezahlten Posten vorbehält.

Ich kann hier Einzelheiten über Neusüdwales geben, die sicher auch für die anderen Kolonien gelten. In Neusüdwales üben 10 402 Frauen von 514 810 (weibliche Gesamtbevölkerung) liberale Berufe aus. 12 118 sind landwirtschaftlich tätig; 17 801 in der Industrie; 38 208 im Hausdienst, dagegen nur 5338 im Handel. Alles in allem stehen hier 28,3 Prozent Frauen im außerhäuslichen Beruf (in den Vereinigten Staaten nur 14 Prozent und in Deutschland über 40 Prozent). Eine Elementarschullehrerin erhält in Neusüdwales 80 £ (1600 Mark) jährlich, während der Lehrer 100 £ (2000 Mark) bezieht. Die Frauenlöhne in Neusüdwales betragen: 15 Schilling (= 15 Mark) die Woche (Durchschnittslohn), Maximum 35 Schilling. Die Organisation der Arbeiterinnen ist noch sehr wenig vorgeschritten.

Fünf australische Kolonien (Neuseeland, Viktoria, Queensland, Südaustralien und Neusüdwales) haben folgende Arbeiterinnenschutzgesetzgebung erlassen:

1. Maximalarbeitszeit: 48 Wochenstunden.

2. Verbot der Nachtarbeit (außer in Queensland)

3. Höhere Bezahlung der Überstunden.

Der Achtstundentag ist in Australien überall durch das Klima bedingt. Die anderen Bestimmungen sollen nicht streng eingehalten werden. Kinder dürfen vor ihrem 13. Jahr nicht, in Fabriken beschäftigt werden. Sozialistische Maßregeln, wie die Festsetzung von Minimallöhnen in gewissen Industrien, die Einsetzung von obligatorischen Schiedsgerichten sind in mehreren Kolonien eingeführt (Viktoria, Neusüdwales usw.)

Das englische Common law regelte anfänglich die gesetzliche Stellung der australischen Frau. Seit 50 Jahren hat es vielfache Änderungen erfahren. Jede Kolonie ist dabei unabhängig vorgegangen, und deshalb besteht auf diesem Gebiete keine Einheit Immerhin ist die Gütertrennung gesetzliches Güterrecht. Die elterliche Gewalt jedoch besteht nur in Neuseeland. Die Ehescheidungsgesetze benachteiligen noch fast durchweg die Frau.

Auf dem Gebiet der Gesetzgebung hat sich der Einfluß des Frauenstimmrechts bereits deutlich geltend gemacht. Jede Kolonie hat ihr Staatsparlament, das aus Kammer und Senat besteht. Jeder Australier, der 21 Jahre alt, ist auch politischer und kommunaler Wähler (Nur die Senatswähler zahlen einen Zensus.) In Südaustralien besitzen die Frauen als kommunale und politische Wähler aktives und passives Wahlrecht unter den gleichen Bedingungen wie die Männer In Neuseeland, Westaustralien, Neusüdwales und Tasmanien besitzen sie das aktive Wahlrecht bei Kommunal- und Staatswahlen. In Viktoria und Queensland, den beiden ältesten und konservativsten Kolonien, üben die Frauen als Steuerzahler nur das aktive Kommunalwahlrecht aus. Da sechs der australischen Kolonien Außer Neuseeland sich seit 1900 zu einem Bund zusammengeschlossen haben, ist derart auch ein australisches Bundesparlament entstanden. Für dieses Parlament wählen die Frauen aller sechs Kolonien unter den gleichen Bedingungen wie die Männer. Daraus ergibt sich in den beiden konservativen Kolonien das Kuriosum, daß die Frauen wohl Wähler für das Bundesparlament sind, nicht aber für das eigene Staatsparlament. Siehe S. 29

Auf Grund von Dokumenten über die Kolonie Viktoria will ich die Geschichte des Frauenstimmrechts in dieser Kolonie eingehender schildern. Der größte Staatsmann von Viktoria, Groeg Higginbotham, brachte im Jahre 1873 die erste Frauenstimmrechtsbill im Parlamente ein. Ohne Erfolg. Man stellte noch mehrere Anträge in diesem Sinne bis 1884, dem Jahre der Gründung des ersten »Frauenstimmrechtsvereins« in Viktoria. Die Bewegung breitete sich nun rasch aus, und 1891 petitionierten 30 000 Frauen beim Parlament um das politische Stimmrecht. Vorläufig auch vergeblich. Doch wurde die politische Organisation der Frauen durch den » United Council for Woman Suffrage« derart verstärkt, daß seit 1895 das Unterhaus jedes Jahr über einen Antrag betreffs Frauenstimmrecht beraten mußte und die Majorität dafür stetig zunahm. Die Annahme der Bill scheitert bisher an dem Widerstand des Oberhauses (das nicht vom allgemeinen Wahlrecht abhängt).

In Neuseeland üben die Frauen das aktive Wahlrecht seit 1893 aus. Man hatte auch dort die trübsten Prophezeiungen an die Einführung dieser »unerhörten« Maßregel geknüpft. Unter den Gegnern des Frauenstimmrechts waren auch Frauen, so Mrs Seddon, die Gattin des Premierministers von Neuseeland. »Mir schien, sagte sie, daß die Frauen dem Tumult und wüsten Treiben der Wahllokale fernbleiben sollten. Ich bin von dieser Ansicht zurückgekommen: die Frauen haben bei uns dem Stimmrecht, und das Stimmrecht hat den Frauen genützt. Die Wahlen sind ruhiger verlaufen, und die Frauen haben lebhaftes Interesse für die öffentlichen Angelegenheiten bezeugt.

»Das Frauenstimmrecht ist kein Anlaß zu Familienzerwürfnissen geworden. Es geschieht häufig, daß ganze Familien den gleichen Kandidaten wählen. Doch haben verschiedene Familienmitglieder auch verschiedene Kandidaten gewählt. Den häuslichen Frieden hat das aber nicht gestört, und nirgend haben Gatten oder Geschwister, Eltern und Kinder sich ostentativ befehdet. Die Furcht, daß die Frauen unter dem Einfluß der Geistlichkeit in ihrer Mehrzahl für konservative Kandidaten stimmen würden, hat sich nicht verwirklicht: zweimal haben die Frauen bereits zu der Wiederwahl des liberalen Ministeriums beigetragen. Nirgend hat der protestantische und katholische Klerus die Abstimmung der Frauen in die Hand genommen.« Die Gräfin Wachtmeister, eine in Australien reisende Kalifornierin, bestätigt dieses Urteil: »Dank des Frauenstimmrechts sind die ehrenwerten Elemente, die sich früher oft aus der politischen Arena entfernt hatten, wieder in die Front getreten, haben erfolgreiche Kandidaturen gestellt und beginnen eine wichtige und wohltätige Rolle in dem politischen Leben ihres Landes zu spielen.«

Seitdem die Frauen das Stimmrecht in Neuseeland ausüben, sind folgende Gesetzesreformen durchgegangen:

1. Ehescheidung unter gleichen Bedingungen für Frau und Mann.

2. Der Gatte darf Frau und Kinder nicht mehr durch Testament um die Erbfolge bringen.

3. Die Bedingungen für die Kommunalwahlen werden für Frauen und Männer die gleichen.

4. Die Schankwirtschaften werden an Wahltagen geschlossen.

5. Die Frauen werden zum Anwaltsberuf zugelassen.

6. Das Schutzalter für Mädchen wird auf 17 Jahre erhöht.

Ähnliches hat sich in Südaustralien zugetragen. Dort ist Mrs. Mary Lee die Vorkämpferin der Stimmrechtsbewegung und Gründerin des »Frauenstimmrechtsvereins«. Als die Frauenwahlrechtsbill 1896 angenommen wurden, bereiteten der Premierminister, der Minister des öffentlichen Unterrichts und der Oberbürgermeister Mrs. Lee auf dem Rathaus von Adelaide einen feierlichen Empfang, sprachen ihren Dank für die unermüdliche Tätigkeit aus, die Mrs. Lee im Dienste der Sache entfaltet, und der Premierminister sagte: »Mrs. Lee sei der Urheber einer der größten Reformen in der Verfassungsgeschichte Australiens.« Was für aufgeklärte Ansichten die Minister bei den Antipoden doch haben! Sind sie wirklich in solchem Maße unsere Gegenfüßler?

In Südaustralien sind seit 1896 folgende Reformen vom Parlament angenommen:

1. Modifikationen des Eherechts (der Mann hat für Frau und Kinder zu sorgen, wenn seine Brutalität den Anlaß zur Trennung der ehelichen Gemeinschaft gibt). Erweiterte Geschäftsfähigkeit der Ehefrau.

2. Schärfere Heranziehung des unehelichen Vaters zur Erfüllung seiner pekuniären Pflichten.

3. Schärfere Ahndung der Kuppelei und des Mädchenhandels.

In Westaustralien, wo die Frauen seit 1899 stimmen, haben sie sich den Anwaltsberuf eröffnet, das Schutzalter auf 17 Jahre erhöht und die Ehescheidungsbedingungen für Mann und Frau gleich gemacht Und man fragt in Europa noch nach dem praktischen Nutzen des Frauenstimmrechts! – Über die Berechtigung der Frauen, bei den Wahlen zum Bundesparlament zu stimmen, gibt der bereits erwähnte Bericht noch folgende interessante Einzelheiten: Die Bill, betreffend das Bundesparlament, sagt, daß die Bundeskonstitution die Wähler der Einzelkolonien nicht ihrer bereits erworbenen politischen Rechte berauben kann. – Gleichzeitig müssen die Bundeswahlbedingungen für alle sechs Kolonien die gleichen sein, d. h. die in bezug auf Frauenstimmrecht am meisten vorgeschrittene Kolonie gibt die Norm für das Bundes-Frauenstimmrecht. Diese Kolonie, nun ist Südaustralien, wo die Frauen aktives und passives politisches Stimmrecht besitzen. Damit tun, wie gesagt, die politisch noch unfreien Frauen von Queensland und Viktoria einen hübschen Sprung in die politische Freiheit. Für das Bundesparlament kommt eine weibliche Wählerschaft von 850 000 Köpfen in Betracht, die im Dezember dieses Jahres ihr Stimmrecht zum erstenmal ausüben wird. Einstweilen treiben die Frauen eifrige Propaganda nach dem Grundsatz: Erziehung und Organisation.

Die » Women's Federal Political Association« unter Vorsitz von Miß Vida Goldstein, Viktoria, wird die Parlamentswahlen vorbereiten. Zu dieser Liga gehören Frauenrechtsvereine, Frauengewerkvereine, Temperenzgesellschaften, kirchliche Frauenvereine u. a. Die Frauen werden sich vorläufig an keine bestehende politische Partei anschließen, da keine derselben ihrem Programm in den Grundsätzen entspricht, die » Political labor league«, bei der letzteres zuträfe (Gleichberechtigung der Geschlechter), ihnen aber auf sozialistischem Gebiet wieder zu weit geht.

Das Programm der Frauenpartei ist folgendes:

 

Auf sozialem Gebiet:

Gleiche Bedingungen für Ehescheidung.
Gleiches Recht der Eltern über die Kinder.
Staatliche Altersversicherung.
Nahrungsmittelgesetz.

Auf industriellem Gebiet:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Einheitlicher Arbeiterschutz.
Schiedsgerichte.
Einheitliche Regelung der Preß-, Patent- und Urheberschutzgesetze.

Auf finanziellem Gebiet:

Verstaatlichung der Eisenbahnen.
Verstaatlichung des Finanzwesens (?).
Allgemeine Lebensversicherung.

 

Der Jahresbeitrag ist auf 1 Schilling Minimum festgesetzt

Durch einen Kenner australischer Verhältnisse, den französischen Konsul in Danzig, Comte Jouffroy d'Abbans, erfuhr ich noch folgende Einzelheiten über das Frauenstimmrecht: Es ist von durchaus wohltätigem Einfluß. Die Frauen zeigen lebhaftes Interesse für politische und kommunale Fragen; sie vernachlässigen so wenig ihre »spezifisch weiblichen« Pflichten über ihren politischen Rechten, daß sie sich auf die Parlamentstribünen mit Strickstrumpf, Stick- und Näharbeit begeben – In diesem urweiblichen Aufzug wohnen sie auch den Nachtsitzungen bei. – An Wahltagen wird freilich oft »kalt« Mittag- oder Abendbrot gegessen Aber das pflegt bei Waschtagen ja auch der Fall zu sein, und niemand hat bisher den Frauen deshalb das Waschen untersagen wollen.

Ich glaube annehmen zu dürfen, daß auch die australische Frauenbewegung an diesem Hindernis nicht scheitern wird.

England.

Gesamtbevölkerung: 41 605 220 Bund englischer Frauenvereine.
Frauen: 21 441 911. Zwei große Frauenstimmrechtsvereine
Männer: 20 163 309.

Am 16. März d. J. nahm das englische Unterhaus einen Antrag des Abgeordneten Sir Charles MacLaren (Leicestershire) an, betreffend die Verleihung des politischen Stimmrechts an die entsprechend qualifizierten Frauen. (Diese Emanzipation würde etwa 300 000 Frauen zugute kommen, denn das englische Parlamentswahlrecht ist kein allgemeines Wahlrecht.) 182 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 68 dagegen. – Der Antrag ist jetzt in einen Gesetzentwurf zu verwandeln und dem Unterhause vorzulegen. Wird er dort angenommen, so hat er das Oberhaus zu passieren. Seit 1897 war kein solcher Antrag im englischen Parlament eingebracht, der Burenkrieg hatte alle anderen Fragen in den Hintergrund gedrängt. Kriege sind der Frauensache nie günstig. – Die Diskussion des Antrags im Unterhaus ergibt, daß trotz fünfzigjähriger Abnutzung auch die ältesten Argumente noch immer, wenn auch auf Krücken, in die politische Arena humpeln, um dem Frauenrecht den Weg zu versperren. Es hätte nicht das englische Parlament zu sein brauchen, in dem so diskutiert ward; doch mußte es wohl das englische Parlament sein, das so abstimmte Daß hiermit die Sache nicht erledigt ist, wissen die Engländerinnen. »Es wird einer Riesenarbeit bedürfen, schrieb eine derselben mir neulich, um die Früchte dieses Sieges zu reifen und zu ernten.«

Eine »Riesenarbeit« haben die Engländerinnen aber gerade auf diesem Gebiet schon geleistet, und wenige Kapitel der Frauenbewegung sind lehrreicher, als die Geschichte des Frauenstimmrechts in England. S. Helen Blackburn: History of Woman Suffrage in England. – Denn England ist ein europäisches, ist ein altes Land mit festen Traditionen, allerdings mit den freiesten, die wir auf politischem Gebiet in Europa kennen. Frankreich hat politische Prinzipien, jedoch keine Traditionen. – Seit 50 Jahren kämpfen die Engländerinnen um das Stimmrecht. Und trotzdem ihr Land weder salisches Gesetz, noch kontinentalen Militarismus kennt (zwei der größten Hindernisse aller Frauenbewegung), haben sie ihr Ziel noch nicht erreicht. Das ist ein Gradmesser für die Zähigkeit der frauenfeindlichen Vorurteile in Ländern alter Kultur.

Der Widerstand, den die politische Emanzipation der Frauen in England findet, ist um so seltsamer, als die englischen Frauen bis zum Jahre 1832 das politische und bis zum Jahre 1835 das kommunale Wahlrecht unter den gleichen Bedingungen wie die Männer ausüben konnten – Wir finden also bis zu jener Zeit in England den gleichen Zustand wie in neun der amerikanischen Freistaaten vor 1783. Und diese Übereinstimmung erklärt sich aus dem Grundsatz aller englischen Volksvertretung: no taxation without representation – In den Jahren 1832 und 1835 jedoch wurden den englischen Frauen, die als Steuerzahlerinnen wahlberechtigt waren, das politische und das kommunale Stimmrecht entzogen und statt »Personen« der Ausdruck » männliche« Personen in das Wahlgesetz eingefügt. Vgl. S.2 – Diese Entrechtung ging vor sich, ohne daß die Beteiligten sich darüber laut beschwerten: seit 200 Jahren hatten die Frauen nämlich von ihrem Stimmrecht keinen nennenswerten Gebrauch gemacht. Ein Teil der Frauen jedoch, besonders die der liberalen und gebildeten Bürgerkreise, empfanden wohl die Tragweite dieses Rückschritts.

Die allgemein-politischen Kämpfe der folgenden Epoche (Antisklavereibewegung und Antikornzollbewegung) gaben diesen Frauen Gelegenheit, sich politisch zu bilden, und wie die Amerikanerinnen lernten die Engländerinnen jener Zeit an oft den gleichen Fragen ihr politisches Abc. Es waren die Cobben, Pease, Reid, Biggs, Knight u a., die der Avantgarde politischer Frauen in England angehörten. Das erste gedruckte Manifest zugunsten des Frauenstimmrechts stammt aus dem Jahre 1847. Es ist ein Flugblättchen und sagt unter anderem: »Solange nicht beide Geschlechter und alle Parteien eine gerechte Vertretung erhalten, ist eine gute Regierung unmöglich (eine Umschreibung des amerikanischen: jede gerechte Regierung hat ihren Ursprung in der Einwilligung und Zustimmung der Regierten) Vgl. S.7 Den gegenteiligen Standpunkt hatte, o Ironie des Schicksals, Stuart Mills Vater schon 1824 in der Cyclopedia Britannica vertreten: »Es liegt auf der Hand, daß alle Personen, deren Interessen sich mit denen einer anderen Kategorie decken, ohne Schaden von der politischen Vertretung ausgeschlossen werden können.« Den »Vertretenden« wird daraus freilich kein Schaden erwachsen. – Jene geistige Elite von Frauen, die sich in der Antisklavereibewegung und in dem Kampf für Freihandel politisch schulte, bestand aus den Frauen, Müttern, Schwestern und Töchtern liberaler Politiker und akademisch gebildeter Männer. Viele von ihnen waren selbst Studierende und Lehrende In England hat nie Zwiespalt zwischen Frauenbildung und Frauenstimmrecht bestanden. – So kam das Jahr 1866 heran. Ein neues Wahlgesetz sollte dem Parlament vorgelegt, eine neue Klasse männlicher Wähler durch Verringerung des Wahlzensus zur Ausübung des politischen Bürgerrechts zugelassen werden. Die Frauen beschlossen, eine Petition um das politische Wahlrecht an das Unterhaus zu richten. Ein Ausspruch Disraelis: »In einem Lande, wo eine Frau Herrscherin, Pair, Großgrundbesitzer, Kirchenverwalter und Armenpfleger sein kann, sehe ich nicht, im Namen welches Prinzips man ihr das Stimmrecht vorenthalten will« und Stuart Mills Gegenwart im Unterhause bestimmten die Frauen zu diesem öffentlichen Vorgehen Vier Petitionen (eine von 1499 Frauen, eine von 1605 Steuerzahlerinnen und zwei weitere von 3559 und 3000 Männern und Frauen unterzeichnet) gingen bei dieser Gelegenheit an das Haus, und am 20. Mai 1867 stellte Stuart Mill, nachdem er die Petitionen überreicht, Antrag aus Verleihung des Wahlrechts an die qualifizierten Steuerzahlerinnen. Mit 196 gegen 73 Stimmen wurde der Millsche Antrag abgelehnt. – Daraufhin bildeten sich zur systematischen Propagandaarbeit Frauenstimmrechtsvereine in London, Edinburg, Manchester, Birmingham und Bristol, die heute noch die Mittelpunkte der Bewegung sind. – Das neue Wahlgesetz bot den Ansprüchen der Frauen jedoch eine neue Handhabe: der Ausdruck männliche Person war darin durch den allgemeineren Ausdruck » man« ersetzt, der im Englischen sowohl Mann wie auch Mensch bedeutet. Und da eine Parlamentsakte (13 u. 14 Vict. c. 21) bestimmt, daß in allen Texten das Maskulinum auch das Femininum mit einbegreift, es sei denn das Gegenteil ausdrücklich vermerkt, glaubten die Freunde des Frauenstimmrechts, diesen Ausdruck in frauenfreundlichem Sinne auslegen zu dürfen. Es kam nur auf den Versuch an. – Eine Anzahl qualifizierter Frauen entschloß sich daher, ihre Eintragung in die Wählerliste zu fordern, und falls der Regierungskommissar dies verweigerte, sich an die Gerichte zu wenden. – Damals fand auch in der berühmten »Freihandelshalle« in Manchester am 14. April 1868 die erste öffentliche Frauenversammlung statt, die England je gesehen. – Die Gerichte und das Obergericht aber interpretierten das Gesetz gegen die Frauen: »sie seien zwar weder geistig noch moralisch disqualifiziert, wohl aber gesetzlich.« Nun setzte eine regelrechte Propaganda durch öffentliche Versammlungen ein; ein erster Sieg ward schon 1869 gewonnen: die Steuerzahlerinnen erhielten wieder das Kommunalwahlrecht in England, Schottland und Wales.

Von 1870-1884 wird dann die politische Organisation der Frauen verstärkt, die Frauen der Aristokratie (Lady Amberley, Lady Anna Gore-Langton u. a.) werden der Frauenstimmrechtssache gewonnen. Man bildet ein »Zentralkomitee für Frauenstimmrecht«, und eine Reihe trefflicher Rednerinnen (Biggs, Mc Laren, Becker, Fawcett, Craigen, Kingsley, Tod u a.) durchwandern das Land. Ein neuer Erfolg wird erreicht, als das Parlament der Insel Man In der Irischen See, zwischen Irland und Schottland, mit einer Bevölkerung von 29 272 Frauen, 25 486 Männern ( House of Keys) den dafür qualifizierten Frauen das politische Wahlrecht gibt.

1884 wird durch ein neues Wahlgesetz der Zensus weiter herabgesetzt, diese Gelegenheit benutzen die Freunde des Frauenstimmrechts. »Zwei Millionen Männer, von denen viele unwissend und ungebildet sind, auch nur geringes Eigentum im Land besitzen, sollen ihr Bürgerrecht erhalten. Im Namen welches Prinzips will man dann 300 000 Frauen das gleiche Recht vorenthalten, Frauen, die gebildet und Grundeigentümer sind?« Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. – Darauf gründeten die Engländerinnen, um sich die politische Praxis anzueignen, 1885 die » Primrose League«, welche die konservativen Kandidaten bei der Wahlagitation unterstützt, und 1887 die » Women's Liberal Federation«, die den Liberalen die gleichen Dienste leistet Der nächste Antrag auf Frauenstimmrecht wurde 1897 gestellt und wieder abgelehnt Am 14. März d. J. aber wird ein gleichlautender Antrag, wie bereits erwähnt, mit 182 gegen 68 Stimmen angenommen – Prinzipiell läßt sich gegen das politische Frauenstimmrecht in England nichts mehr vorbringen. Die Gegner dieser gerechten Maßregel benutzen einfach die Macht, die sie besitzen, gegen ein Recht, das sie wohl hindern, aber nicht mehr bestreiten können.

Ich erwähne gleich hier, daß die Steuerzahlerinnen heute auch in Irland das aktive kommunale Wahlrecht haben. Das passive wird ihnen in ganz Großbritannien und Irland nur bei zwei kommunalen Körperschaften gewährt: den Schulverwaltungen und den Armenverwaltungen.

In beiden haben die Frauen sich vortrefflich bewährt. Nichtsdestoweniger hat die reaktionäre englische Schulbill vom Juni 1903 den Frauen das passive Wahlrecht für die Schulverwaltungen der Grafschaft London dadurch wieder entzogen, daß sie die Wahlbedingungen in einer Weise fixiert, die Frauen davon ausschließt. Sie können von jetzt ab nur durch Ernennung seitens der Regierung in diese Verwaltungen kommen. Das hat bei ihnen eine tiefe Erbitterung hervorgerufen. Was soll man einem Gegner antworten, der sagt: »Ihr seid völlig für diese Stellungen qualifiziert, aber – ihr sollt sie doch nicht haben.« Immerhin dürfte diese unverdiente Entrechtung zum Sieg des Antrags Mac Laren beigetragen haben. Auf alle Fälle hat sie den Frauen und ihren Freunden ad oculus demonstriert: daß alle Konzessionen, die sie sich mühsam erringen, ohne das Frauenwahlrecht hinfällig sind, da sie ihnen jederzeit ohne ihr Zutun wieder entzogen werden können Das Frauenstimmrecht ist die einzige wirksame Garantie aller Frauenerrungenschaften. – Die Stimmrechtsbewegung hat auch einige rechtliche Reformen gezeitigt: die Gütertrennung ist seit 1882 das gesetzliche Güterrecht, die Ehefrau im vereinigten Königreich verwaltet ihr Vermögen, verfügt darüber und gleichfalls über ihren Erwerb. Die übrige Ehegesetzgebung ist, in England wenigstens, oft noch recht hart: die Ehefrau hat kein Erbrecht auf das Vermögen ihres Mannes. Spart sie am Haushaltsgeld, so gehört die Ersparnis dem Gatten. Für ihre häusliche Pflichterfüllung darf sie keine Entlohnung in Geld verlangen, der einfache Unterhalt gilt als genügende Bezahlung usw. Der Vater allein hat in normalen Fällen die Gewalt über die Kinder. Ehescheidung wird der Frau sehr erschwert usw.

Frauen, die sich so unermüdlich auf politischem Gebiet betätigten, haben es sich selbstverständlich auch angelegen sein lassen, die Bildung ihres Geschlechts zu fördern. Das Elementarschulwesen wird seit 1870 durch die Schoolboards geregelt, die den öffentlichen obligatorischen Unterricht eingeführt haben. Diese Anstalten sind für Knaben und Mädchen getrennte (ausgenommen auf dem Lande). Auf einen Lehrer kommen an diesen Anstalten drei Lehrerinnen. Das Mittelschulwesen ist (wie in Australien) privater Natur. Daher haben die englischen Frauen nicht (wie z. B. die deutschen) mühsam jede Konzession einer widerstrebenden Regierung entreißen müssen, sondern die Privatinitiative, verbunden mit der Opferwilligkeit Privater, die ihr Geld gern zu Bildungszwecken hergaben, ermöglichte es, in wenigen Jahren die höheren Mädchenschulen Englands völlig zu reorganisieren. Im Jahre 1868 begann diese Umgestaltung, die folgende Resultate gezeitigt hat: Errichtung von höheren Mädchenschulen in allen englischen Städten, sie heißen Girls' public day schools, sind meist Externate, werden von Komitees verwaltet, die aus den Gründern, den Leitern und qualifizierten Beiräten bestehen, haben in ihre Programme Latein und Mathematik als obligatorische Lehrfächer aufgenommen und stehen mit den Universitäten Oxford und Cambridge behufs der Inspektion sowie der Abnahme der verschiedenen Prüfungen (auch des Abiturientenexamens) in Verbindung. In England sind diese Schulen für die Mädchen getrennte, in Schottland gemischte. – Die Zulassung zu den Universitäten wurde den Frauen etwas erschwert. Zuerst suchten eine Anzahl Frauen um Erlaubnis nach, die Vorlesungen der Universitäten Oxford und Cambridge besuchen zu dürfen. Da die englischen Männeruniversitäten nun Internate sind, mußten Internate oder wenigstens gemeinsame Wohngelegenheiten dort auch für die studierenden Frauen geschaffen werden. Dieses geschah 1869 und 1870 in beiden Orten durch Miß Emily Davies und Miß Ann Clough. Beide Anfänge haben sich zu den Frauenuniversitäten Girton und Newnham entwickelt Seitdem sind für Frauen noch St Margaret's Hall, Somersville Hall, Egham und Holloway College geschaffen worden. Diese Anstalten entsprechen unseren philosophischen Fakultäten. Die Aufnahme ist an ein Eintrittsexamen geknüpft, der Studienkursus dauert drei Jahre, das Schlußexamen heißt »Tripos«, umfaßt drei Gegenstände und entspricht einem Oberlehrerexamen. Theologie, Medizin und Jura kann man auf diesen Frauenuniversitäten nicht studieren (ebensowenig wie auf den amerikanischen). Die Lehrkräfte wohnen teils in den Frauenuniversitäten, teils gehören sie dem Lehrkörper von Oxford und Cambridge an. Erstere sind weibliche Privatdozenten und Professoren.

Die englischen Frauenuniversitäten werden aus privaten Mitteln erhalten. Frauen, die weder das Triposexamen ablegen, noch sich dem Lehrberuf widmen wollen, besuchen nichtsdestoweniger oftmals die Frauenuniversitäten, um sich eine höhere Bildung anzueignen. Andere bereiten sich dort auf die Prüfungen eines Bachelor, eines Master of Arts, eines Doctor of Philosophy vor. Die Prüfungen werden ihnen auch von den Universitäten Oxford und Cambridge abgenommen, jedoch verleihen diese den Frauen nicht die entsprechenden Titel, weil die Führung solcher Titel die Frauen zu Mitgliedern ( Fellows) der Universitäten machen und ihnen Anspruch auf Benutzung der Gärten, Parks und auf eine Wohnung im College geben würde. Alle anderen Universitäten in England, Schottland und Irland, mit Ausnahme von Trinity College Dublin, lassen die Frauen zu allen Fakultäten zu, nehmen ihnen die akademischen Prüfungen ab und verleihen ihnen die akademischen Grade.

Die Frauenuniversitäten sind Mittelpunkte des Sports, besitzen auch ihre eigene Feuerwehr. Zur Förderung des politischen Interesses und der freien Rede sind Diskutierklubs gegründet. Etwa 1300 Frauen haben in Cambridge promoviert, etwa 1200 an der Universität London. – Das medizinische Studium der Frauen traf auf den größten Widerstand. Als Mary Putnam 1868 Medizin studieren wollte, mußte sie nach Paris gehen. Jex Blake, die das gleiche Ziel 1869 in Edinburg anstrebte, wurde von den Studenten »herausgetrampelt«. Sie begab sich nach London und wurde dort von dem edlen Dr. Anstie zuerst privatim unterrichtet. Im Jahre 1870 bereits wurde in London eine besondere School of Medicine für Frauen gegründet, an die sich später ein Hospital für Frauen anschloß, das ganz von weiblichen Ärzten geleitet und versorgt wird. In England praktizieren heute 118 Ärztinnen (91 in London), in Schottland 59, in Irland 19. – Jura können die Frauen in England studieren, die Zulassung zur Advokatur haben sie jedoch noch nicht erwirkt. Sie müßten sich dazu in einen der Londoner Advokatenverbände, Inner Temple, Middle Temple, Gray's Inn usw. aufnehmen lassen. Damit ist die Verpflichtung verbunden, monatlich einigemal an dem gemeinsamen Essen der Advokaten teilzunehmen. Diese korporativen Sitten des englischen Advokatenstandes sollen die Frau in gleicher Weise vom Anwaltsberuf ausschließen, wie sie sie von der Dozentur und Professur in Oxford und Cambridge ausgeschlossen haben!

Trotzdem hat Miß Cave sich kürzlich um Aufnahme in Gray's Inn beworben, ist abschlägig beschieden worden, weil sie eine Frau sei, hat an das Richterkollegium des Oberhauses appelliert, das sich für inkompetent erklärte und wird die Sache weiter verfolgen. – Seit kurzer Zeit ist die erste Predigerin in England angestellt, eine geborene Deutsche, Fräulein Petzold, die in Deutschland Theologie studiert, dann promoviert hat und nach ihrer Probepredigt in Leicester bei der Wahl ihren männlichen Kollegen vorgezogen wurde. – Außer in solchen Berufen, in denen allein die persönliche Tüchtigkeit entscheidet, sind auch die englischen Frauenlöhne und Gehälter niedriger als die der Männer. Im Schulwesen findet die Frau ein großes Absatzgebiet (drei Elementarlehrerinnen auf einen Lehrer). An den höheren Mädchenschulen liegen Leitung und Unterricht ganz in den Händen der Frauen, ihre Gehälter sind recht auskömmlich (Minimum 2000 Schilling), und wie wir gesehen, öffnet auch das höhere Lehrwesen ihnen gut bezahlte Stellen (die Dozenten beziehen bei freier Station 8000, die Leiterinnen 10 000 Mark). Als Fabrikinspektricen beziehen sie ein Minimum von 4000 Schilling. In der Postverwaltung 2000-6000 Schilling, als Oberaufseherin einer Sparkasse 9000 Schilling. Der Postdienst beschäftigt 35 000 Frauen (zum Teil auch als Telegraphenboten).

Als neue Berufszweige für bürgerliche Frauen sind in den letzten Jahren eröffnet: die Zuckerbäckerei (vornehme und reiche Damen haben eigene Geschäfte gegründet, in denen von Frauen [häufig von brotlosen und nervösen, überarbeiteten Musiklehrerinnen] feine Bäckerwaren hergestellt werden), Buchbinderei (als Kunst betrieben), Börsenmaklerei, Wechselagentur, Bücherrevision, Haushaltungslehre, Turnunterricht, Fremdenführung ( ladies Guides), Kleideraustausch (die kostbaren Roben der Modedamen werden durch Vermittelung und gegen Provision weiter verkauft), Tapezieren und Dekorieren usw. usw.

Das Women's Institute hat ein vollständiges Merkbuch der Frauenberufe herausgegeben. Der Beruf der Forschungsreisenden ist dort nicht vergessen, in dem Mrs. French-Sheldon sich ausgezeichnet (Innerafrika). – Die Zahl der erwerbenden und oft auch alleinstehenden Frauen ist natürlich vor allem in London groß. Die dortigen Journalistinnen und Schriftstellerinnen waren zahlreich genug, um einen eigenen Klub gründen zu können ( the Writers' Club, im Strand). Zu den Frauen, die liberale Berufe ausüben, kommen noch die sehr zahlreichen kaufmännischen Angestellten. Deren Wochenlöhne sind, besonders in den Verkaufsgeschäften, oft recht mäßig, 20-25 Schilling bei hohen Toilettenansprüchen. Die Beschaffung guten und billigen Logis ist für Frauen mit diesem Wochenverdienst daher eine Lebensfrage. Drei Wohnzentren für erwerbende Frauen bilden die Sloane Garden Houses, die Damenlogis in Cheniesstreet und in Yorkstreet. Lehrerinnen, Zeichnerinnen, Malerinnen, Buchhalterinnen und Kassiererinnen, Sekretärinnen und Korrespondentinnen wohnen dort zu verschiedenen Preisen. Ein Schlafgemach (mit zwei Betten) gibt es für 4½ – 5 Schilling pro Woche und Person, möblierte Zimmer für 10-14 Schilling. Der Speisesaal ist als Restauration zu betrachten. Nur das Diner (abends 6-7 Uhr) wird gemeinsam eingenommen. Es kostet 10 Pence (80 Pfennig). In Cheniesstreet lebt man etwas teurer: 6 Pence erstes Frühstück, 9 Pence zweites, 1 Schilling Diner. Das macht immerhin kaum 2,50 Mark täglich für Beköstigung. Für zwei bis vier möblierte Zimmer zahlt man im Monat 60-120 Mark. Das Alexandrahouse in Kensington bietet den Künstlerinnen die gleichen Vergünstigungen, und Brabanzon House (unter dem Protektorat der Countess of Meath) sorgt allein für kaufmännische Angestellte. Da die Engländerinnen, glücklicherweise, selbständige Charaktere sind, fehlt diesen Institutionen das Schulmäßige, Klösterliche oder Bevormundende, das ähnliche Unternehmungen auf dem Kontinent leider oft haben.

Als industrieller und kaufmännischer Unternehmer hat sich die Engländerin noch wenig betätigt. Wohl aber hat sie der Landwirtschaft als Erwerbszweig ihre Aufmerksamkeit zugewendet und landwirtschaftliche Schulen für Frauen gegründet. Es handelt sich hier vor allem um Geflügel, Gemüse- und Obstkultur, die beide in England ein weites Feld finden, importiert das Land doch jährlich für 41 Millionen Milch, Eier, Federvieh, Gemüse und Früchte. Die Grafschaftsräte von London, Berkshire, Essex und Kent unterstützen das von reichen Privaten und anderen einflußreichen Personen gegründete Horticultural College für Frauen in Swanley, Kent. Es besteht seit 1891 und ist bisher von 125 Frauen besucht worden. Die Mehrzahl derselben verwendet die erworbenen Kenntnisse im eigenen Besitz, 57 jedoch haben Stellungen angenommen: 14 in Marktgärten, 11 in öffentlichen Gärten, 20 in Privatgärten, 8 in Anstalten, 8 im Lehrfach. Die Nachfrage nach geschulten Gärtnerinnen übersteigt heute noch das Angebot. Öfters werden geschulte Gärtnerinnen auf Zeit engagiert, um ungeschulte Gärtner anzulernen. Die königlichen botanischen Gärten in Kew und Edinburg beschäftigen Frauen. Die Frauenuniversität Holloway hat eine Gärtnerin. – Eine Musterfarm für Frauen ist 1898 von Lady Warwick in Reading gegründet. Die Anstalt begann mit zwölf Schülerinnen, die zwei Morgen Land kultivierten. In Jahresfrist hatte die Zahl der Schülerinnen sich vervierfacht, und man bebaute elf Morgen statt der anfänglichen zwei.

Wer Viehfütterung und Milchwirtschaft erlernen will, wird auf eine entsprechende Farm geschickt. Der Kursus ist zweijährig. Die von Lady Warwick gegründete Agricultural Association for Women soll den Landwirtinnen Unterstützung und den Zöglingen Stellungen vermitteln.

Man fördert die Landwirtschaft in England auch deshalb, weil der Zug vom Land in die Stadt sich ungemein gesteigert hat. Der Ackerbau ist zugunsten der Viehzucht eingeschränkt, und letztere beschäftigt weit weniger Hände als die Feldarbeit. Trotz der großen Bevölkerungszunahme ist die Zahl der Landarbeiter seit 1851 von 1 253 800 auf 780 000 heruntergegangen. Die Industriebevölkerung hingegen (und die ist eine hervorragend städtische) wuchs bedeutend. Jede Industrialisierung bedeutet jedoch in gewissem Maße auch eine Pauperisierung, sie schafft das Heer der ungelernten Arbeiter, der Opfer des Schwitzsystems, die, jeden Besitzes bar, in den elenden Gelassen der » East ends« großer Städte ein kümmerliches Dasein fristen. Das gleiche Elend gibt es auf dem Lande nicht, und eine sehr starke Industrialisierung schafft daher einen Grad des Pauperismus (in Breite und Tiefe), wie normale westeuropäische Ackerbauregionen ihn nicht kennen. Die Pflege der Gartenwirtschaft in Frauenkreisen hat also eine sozialpolitische Bedeutung. – Die englische Arbeiterbevölkerung wird auf vier Millionen geschätzt, unter denen die Gewerkschaftsbewegung schon sehr vorgeschritten ist. – Man zählt alles in allem 1½ Millionen organisierte Arbeiter in England, davon 130 000 Frauen.

Auf dem Gewerkschaftskongreß in Glasgow 1875 wurde die Organisation der weiblichen Arbeiterschaft zuerst durch Mrs. Paterson und Simcox angeregt. Aber diese Organisation bot in England die gleichen Schwierigkeiten wie anderswo: die Frauen glauben, nur vorübergehend im außerhäuslichen Beruf zu stehen, sie interessieren sich daher nur wenig für die Hebung der Arbeitsbedingungen und sind noch mit Hausarbeit belastet, während der Arbeiter nach Schluß der Fabrik frei ist. Sie werden in fast allen Gewerben schlechter bezahlt als die Männer, teils weil man den schlechter Vorgebildeten die niedere Arbeit überläßt und die höhere vorenthält, teils weil sie Frauen sind, d. h. Menschen zweiter Ordnung. Wochenlöhne von 5-7 Schilling sind häufig. Natürlich kann die alleinstehende Arbeiterin davon nicht leben. Nur in einer Industrie verrichten Frauen die gleiche Arbeit und beziehen den gleichen Lohn wie der Mann, es ist dies die Textilindustrie in Lancashire. Diese Industrie ist seit 1847 durch das Verbot der Frauennachtarbeit geschützt, Arbeiter und Arbeiterinnen sind dort in den gleichen Gewerkschaften organisiert, das Niveau der Gesamtarbeiterschaft ist ein hohes. Es steht ganz außer Zweifel, daß der Arbeiterschutz dieser Industrie, in der vor 1847 die Ausbeutung der Frauen und Kinder ihren Gipfel erreicht hatte, diese Hebung des Niveaus gestattet hat. Ohne Intervention des Gesetzes wäre hier weiter gewüstet worden. Die englischen Frauen haben also ein Beispiel der segensreichen Wirkung des Arbeiterschutzes in ihrer Textilindustrie vor Augen. Nichtsdestoweniger besteht gerade in England eine Partei unter den Frauenrechtlerinnen, die sich energisch gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz ausspricht und ihren Widerstand in der » League for freedom of labour defence« organisiert hat. Sie geht von dem Standpunkte aus, daß jedes Arbeiterinnenschutzgesetz eine ungerechtfertigte Bevormundung bedeutet, daß die Arbeiterin sich selbst durch Gewerkschaftsorganisation verteidigen soll, daß der Arbeiterinnenschutz die Arbeitsgelegenheit der Frau verringert, sie aus ihren Stellungen vertreibt und den Mann (der nachts arbeiten darf) an ihren Platz setzt.

Diese Befürchtungen sind rein theoretischer und prinzipieller Natur. In der Praxis treffen sie nur in ganz vereinzelten Fällen zu. Man darf sagen, daß der Arbeiterinnenschutz (Verbot der Nachtarbeit, Maximalarbeitstag) der überwiegenden Majorität der Arbeiterinnen durchaus förderlich ist, denn er schützt sie tatsächlich vor einem Grad der Ausbeutung, vor dem sie allein sich nicht schützen können, weil sie in ihrer Majorität nicht organisiert sind, in ihrer Majorität nicht die Möglichkeit, sich zu organisieren, haben, und diese erst durch den Arbeiterinnenschutz erhalten werden. Wie die international vergleichende Studie über Arbeiterinnenschutz des belgischen Arbeitsamts beweist Ansiaux: La réglementation du travail des femmes. , hat die Zahl der Arbeiterinnen nirgends abgenommen, das gleiche ist bei den Lohnsätzen der Fall gewesen.

Mrs. Sidney Webb sagt über diesen Punkt: »die Frauen können in den meisten Fällen gar nicht durch Männer ersetzt werden, sei es, daß letztere nicht geschickt genug sind oder zu teuer kommen. Welcher Unternehmer bezahlt denn für die gleiche Arbeit dem Manne 20-30 Schilling wöchentlich, wenn die Frau ihm ebensoviel für 5-12 Schilling leistet«. Ich komme bei Gelegenheit Frankreichs noch einmal auf diesen Punkt zurück. – Die in Gewerkschaften organisierten Arbeiterinnen verlangen auch besonders energisch das Stimmrecht, viele mit dem Bedeuten, daß sie davon eine Erhöhung ihrer Löhne erhoffen. Selbstverständlich werden die Wünsche einer wahlberechtigten Arbeiterinnenschaft ganz anders berücksichtigt werden als die einer politisch rechtlosen. Diesen Beweis haben die amerikanischen Frauenstimmrechtstaaten schon erbracht. – Vor der letzten Diskussion über Frauenstimmrecht im Parlament überreichte eine Arbeiterinnendeputation der Töpfereien von Staffordshire den Abgeordneten des Wahlkreises eine Petition mit 4000 Unterschriften, in der die Betreffenden um Einführung des Frauenstimmrechts baten, da ihre politische Inferiorität sie von allen gutbezahlten Stellen ausschließe. Bei dieser Gelegenheit ist zu erwähnen: Abgeordneter Emmott (Oldham) erklärt, das Gehalt der weiblichen Beamten bei den Postsparkassen sei von 65 £ mit jährlicher Aufbesserung von 3 £ auf 55 £ mit jährlicher Steigerung von 2£ 10 herabgesetzt. Das wäre unmöglich gewesen, falls die Frauen stimmberechtigt.

Eine Spaltung zwischen bürgerlicher und sozialdemokratischer Frauenbewegung, wie wir sie in Deutschland kennen, besteht in keinem der angelsächsischen Länder. In jedem derselben gibt es eine sozialistische, ja auch anarchistische Partei, in keinem aber ist der Gegensatz so scharf. In Amerika und in Australien tut die republikanische Verfassung, tut die demokratischere Anordnung der Gesellschaft die Hauptsache zur Milderung der scharfen Opposition. Die Abwesenheit historischer Hindernisse wirkt überall dort sehr beschwichtigend. – In England, wo Geschichte, Monarchie und traditionelle Klassengegensätze dem Sozialismus einen günstigen Boden zu versprechen schienen, haben die Gewerkschaften seine Ausbreitung lange gehemmt. Mit anderen Worten: der englische Arbeiter, als erster in Europa organisiert, war bereits wirtschaftlich erstarkt, als die sozialistische Propaganda an ihn herantrat. Er hielt sich in seinen Gewerkschaften ausschließlich auf wirtschaftlichem Gebiet, vermied die Verquickung von Nationalökonomie und Politik, arbeitete mit beiden bürgerlichen Parteien, vermied die Verbitterung des Klassenhasses und war den spekulativen Endzielen der Sozialdemokratie schwer zugänglich. Erst in den letzten zehn Jahren hat diese in England Fortschritte gemacht. In der Frauenbewegung arbeiten Bürgerliche und Arbeiterinnen daher friedlich zusammen. Von allen Frauen Europas sind sich auch die Engländerinnen zuerst ihrer sozialen Pflichten dem vierten Stande gegenüber klar geworden.

Auf diesem Boden nun konnten Institutionen erwachsen, die wir auf dem Kontinent nur ganz vereinzelt kennen, die » Clubs and homes for Working girls« Arbeitende Mädchen, nicht Arbeitermädchen. und das Londoner » College for Working Women«. Diese Anstalten wenden sich an die Mädchen des Volkes und des Kleinbürgerstandes.

Der älteste Klub ist der » Soho Club and home for Working girls« in London, Soho Square, gegründet 1880 durch the honourable Maude Stanley. Er ist von 7 Uhr morgens bis 10 Uhr abends und auch am Sonntag geöffnet, Tee kann man dort für 2½ Penny (etwa 25 Pf.) und dinner für 6½ Penny (etwa 65 Pf.) haben. Eintrittsgeld 1 Schilling, Jahresbeitrag 8 Schilling. Die Mitglieder verfügen über eine Bibliothek und haben ein Vereinsorgan: » the London Girls Club Union Magazine«. 35 solcher Klubs (auch außerhalb Londons) haben sich zu einem Bund zusammengetan. Die Komiteemitglieder – reiche und einflußreiche Frauen – kümmern sich persönlich um ihre Schöpfungen, geben nicht nur ihr Geld, sondern ihre Zeit und ihr Interesse. Das » College for Working Women« Ist nicht mit »Arbeiterfrauen«, sondern mit »arbeitende Frauen« zu übersetzen besteht in Fitzroy Square seit mehr als 25 Jahren. Dort wird Englisch, Französisch, Geschichte, Geographie, Zeichnen, Rechnen, Lesen und Diktat, Singen, Kochen, Schneidern, Turnen u. a gelehrt. Beitrag 1 Schilling vierteljährlich (für Benutzung der Bibliothek, Besuch der Vorträge usw.), die Kurse werden mit 1 Schilling 3 Pence = 2 Schilling 6 Pence (1,30-2,60) vierteljährlich bezahlt. Prüfungen finden vor einer Kommission statt. Die Anstalt verteilt Stipendien und Preise.

Auf sozialem Gebiet entfaltet die Engländerin eine bedeutende Tätigkeit. Es ist eine Frau, Florence Nightingale, die während des Krimkriegs (1854) eine geordnete Krankenpflege auf dem Kriegsschauplatz einrichtete und die, nach England zurückgekehrt, die Schulung gebildeter Frauen für diesen Beruf in die Hand nahm. Die englische Nurse ist das Vorbild auf diesem Gebiete. In Henrietta Street, London, befindet sich das bedeutendste training College (Berufsschule) für weltliche Krankenwärterinnen.

Eine andere Frau, Octavia Hill, nahm an der Londoner Enquete über die Wohnungsverhältnisse des Londoner East-End teil, die zum systematischen Kampf gegen die Slums führte. Diese Tätigkeit wird augenblicklich in London von 19 Sanitätsinspektricen fortgesetzt. Sie ergänzen die Wirksamkeit der Fabrikinspektion, indem sie auch die Werkstätten der Heimarbeiterinnen besichtigen.

Eine der Inspektricen berichtet in der Enquete des » Women's Industrial Council«: Mir waren 188 Besuche bei Frauen aufgetragen worden, deren Namen und Adressen wir auf den Listen der Zwischenmeister fanden. In 42 Fällen waren die Heimarbeiterinnen nicht zu ermitteln, oder sie hatten die Arbeit aufgegeben. In den übrigen 146 Fällen untersuchte ich die Räume, in denen die Arbeit getan wird. In 8 Fällen dienten die Räume lediglich als Arbeitsraum; in 85 Fällen wurde die Arbeit in Küchen oder Wohnzimmern ausgeführt, in 10 der Räume standen zugleich Betten; in 17 Fällen wurden Schlafzimmer als Arbeitsstätten benutzt; in 36 Fällen wurde die Arbeit hergestellt in Räumen, die alles in allem waren: Küche, Schlafzimmer, Wohnraum, Werkstatt.

In einem Bezirk ist seit 1896 eine Frau zur Aufsicht über die hausindustriellen Betriebe angestellt. Sie hat jetzt 2200 Arbeitsstätten unter sich. Obgleich ihr Distrikt einer der ärmsten und am meisten übervölkerten von Süd-London ist, hat sich infolge ihrer Wirksamkeit die ganze Haltung in den Arbeitsstätten, die zugleich Wohnungen sind, so verbessert, daß in bezug auf Sauberkeit und Behaglichkeit diese »Heime« den Vergleich mit solchen in wohlhabenderen Teilen der Hauptstadt aushalten.

Auf dem Gebiete der Armenpflege ist wiederum England vorangegangen, indem es die Frauen zu ehrenamtlicher Tätigkeit in diesem Zweige kommunaler Verwaltung berief. Augenblicklich wird die Armenpflege durch 647 Boards of guardians ausgeübt (Armenkommissionen). Diese wurden früher von Grundbesitzern und Steuerzahlern gewählt. Wählbar waren alle Personen, die auf ein Grundbesitzeinkommen von jährlich 800 Schilling zur Armensteuer eingeschätzt wurden, also auch Frauen. Seit 1853 verlangten die Frauen unter Louisa Twining diese Zulassung, die ihnen aber erst 1875 durch das Eintreten der » Charity Organisation Society« gewährt wurde. Bis 1882 blieb sie auf unverheiratete Frauen beschränkt. Seit der » Local Government Act« von 1894 all diese Hindernisse behob, stieg die Zahl der weiblichen Armenpfleger in England von 169 auf 875. Einige Frauen erhielten auch bezahlte Ämter als Inspektricen für Kommunalpflegekinder und als relieving officer (Armenpflegerin).

Ihre Hauptreformtätigkeit richteten die Frauen auf die Armenhäuser ( Workhouses), auf denen die geschlossene, englische Armenpflege beruht, und auf die Kinderpflege. Immerhin sind von 22 000 Armenpflegern kaum 1000 Frauen. Das alte Vorurteil behauptet sich selbst auf diesem Gebiete. Eine » Society for promoting the return of women as poor law guardians« sucht das Tempo dieser segensreichen Reform zu beschleunigen. S. die Artikel von Alice Salomon Centralblatt – Es ist eine wertvolle Charaktereigentümlichkeit des Engländers, daß er Vereine bildet, die temporären Zielen zustreben, ganz bestimmte, oftmals vorübergehende Zwecke verfolgen und derart der Privatinitiative eine große Biegsamkeit und Elastizität geben. Eine solche Vereinigung mit engumgrenztem Spezialzweck ist die 1883 gegründete »Frauengenossenschaftsgilde«. Sie will die Genossenschaftsbewegung (Konsumgenossenschaft) unter den Frauen fördern und ihnen ihre ungeheure sozialwirtschaftliche Kraft als Konsumenten klar machen.

Die Frauen sind die Hauptkäufer, haben sie doch den Haushalt zu versorgen. Ihr Interesse ist, in Konsumvereinen zu kaufen, die den Zwischenhandel ausschließen und bei Jahresschluß den Mitgliedern des Konsumvereins eine Dividende zahlen. Sie haben es auch in der Hand, einen bedeutenden sozialen Einfluß auszuüben, indem sie für ihre Angestellten mustergültige Arbeitsbedingungen schaffen (kurze Arbeitszeit, hohe Löhne, früher Ladenschluß, Sonntags- und Feiertagsruhe, Sitzgelegenheit, Kranken- und Altersversicherung, gesunde Arbeitsräume usw.). Der Verein organisiert die Frauen zu Genossenschaften und fördert durch theoretisches wie praktisches Studium ihre Kenntnis der Vorzüge des Genossenschaftswesens. Er umfaßt heute 13 000 Mitglieder in ganz England.

Auf dem Gebiete der Sittlichkeit haben die Engländerinnen einen Erfolg erreicht, den andere Länder ihnen beneiden dürfen: die Aufhebung des Gesetzes von 1869, die staatliche Regelung der Prostitution betreffend. Kaum war das Gesetz durch eine Zufallsmajorität im Parlament angenommen, so erhob sich die liberale öffentliche Meinung dagegen unter Führung von Abgeordneten, Ärzten und Predigern. Nichts aber machte so tiefen Eindruck wie der Umstand, daß in dieser Frauensache eine Frau in die Öffentlichkeit trat. Allem Hohn, allem oft böswilligen Unverstehen, allen oft brutalen Einschüchterungsversuchen zum Trotz, vertrat Josephine Butler von 1870 bis 1886 unerschütterlich die Ansicht, die Reglementierung sei vom juristischen, sanitären und moralischen Standpunkte aus gleichermaßen zu verwerfen. Der rastlosen Arbeit Mrs. Butlers und ihrer Getreuen gelang 1886 die Aufhebung der Reglementierung durch Parlamentsbeschluß. Seit 1875 hatte Mrs. Butler den Kampf gegen die Reglementierung international organisiert.

England ist ein Beweis dafür, wie viel schwerer die Frauenbewegung auf altem Boden Fortschritte macht. Traditionen sind festgewurzelt, Gewohnheiten haben Fuß gefaßt, das ganze Gewicht der Vergangenheit hängt sich hindernd an den Wagen des Fortschrittes. In alten Ländern ist die Lösung der Frauenfrage ganz besonders die Lösung einer Machtfrage.

Kanada.

Gesamtbevölkerung: 4 833 239. Bund kanadischer Frauenvereine.
Frauen: 2 372 768. Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: 2 460 471.  

Kanada gehört politisch zu England, geographisch zu Amerika. Die Kanadierinnen selbst empfinden eine lebhafte Sympathie für die Frauenbewegung der Vereinigten Staaten, die ihnen mit dem besten Beispiel vorangeht. Der nächste Kongreß des » International Council of Women« findet 1909 in Kanada unter dem Vorsitze von Lady Aberdeen, der jetzigen Bundespräsidentin und Gattin des früheren Gouverneurs von Kanada, statt. Die Fortschritte der Frauenbewegung sind in Kanada geringer als in den Vereinigten Staaten und in England. Die arbeitende Frau wird in ganz Kanada weniger bezahlt als der arbeitende Mann: teils ist sie schlechter vorbereitet, teils wird sie in den Subalternämtern festgehalten, teils muß sie, um überhaupt Arbeit zu erlangen, sich zu minderem Lohne anbieten. Selbst bei Stücklohn (Akkord) und im Lehrberuf wird die Frau geringer entlohnt, und es besteht in Kanada noch keine politische Frauenbewegung, stark genug, um, wie in Australien zum Beispiel, durch Gesetz und Organisation diese Ungerechtigkeit auszugleichen. – Weibliche Prediger hat Kanada noch nicht. Weibliche Anwälte haben teils mit Vorurteil, teils mit gesetzlichen Hindernissen zu kämpfen. Auch den weiblichen Ärzten wird, besonders in Quebec und Montreal, Studium und Praxis sehr erschwert. In New Brunswick und Ontario, sowie in den nordwestlichen Provinzen zeigt man sich dem Frauenstudium gegenüber liberaler. Keine kanadische Universität schließt die Frauen gänzlich aus, doch nicht wenige höhere Lehranstalten verweigern ihnen den Zutritt bestimmter Kurse, die Verleihung gewisser Grade. – Das herrschende Güterrecht ist im Osten Gütergemeinschaft (man weiß, was das für die Frau bedeutet), im Westen entweder Gütertrennung, oder doch wenigstens Erwerbstrennung (die verheiratete Frau verfügt über ihren Verdienst). Die Kanadierinnen besitzen keinerlei politische Rechte (während der steuerzahlende Kanadier mit 21 Jahren Wähler wird). Es gibt in Kanada: Kommunalwahlen, Wahlen für die Provinzparlamente, Wahlen für das Landesparlament. Die steuerzahlende Kanadierin übt nur das aktive Kommunal- und Schulwahlrecht aus. Jede Provinz hat darüber andere Bestimmungen. Der bevorstehende Internationale Frauenkongreß 1909 wird der kanadischen Frauenbewegung sicher nützen.

Die skandinavischen Länder.

Schweden: Gesamtbevölkerung: 5 136  441.
Frauen: 2 630 005
Männer: 2 506 426
     
Finnland: Gesamtbevölkerung: 2 563 000
Frauen: rund 1 300 000
  Männer: rund 1 260 000
     
Norwegen: Gesamtbevölkerung: 2 239 880
Frauen: rund 1 250 000.
  Männer: rund 1 175 000
     
Dänemark: Gesamtbevölkerung: 2 464 770
Frauen: 1 263 945.
Männer: 1 200 825.

Wir fassen, wegen ihrer engen Stammes- und Kulturverwandtschaft, Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark hier zusammen, dadurch werden Wiederholungen vermieden und die Übersichtlichkeit wird gefördert. – Alle vier Länder haben ' den Vorteil, kleine Bevölkerungsgruppen und eine zum großen Teil ackerbauende Bewohnerschaft zu besitzen. Die Verhältnisse sind übersichtlich, klar, nicht durch Massenprobleme verwirrt und erschwert. Das Lernbedürfnis ist überall lebhaft, das Bildungsniveau hoch, die Stellung der Frau eine freie, denn hier haben sich altgermanische Traditionen lebendig erhalten, die uns sonst nur aus Cäsar oder Tacitus – ach wie ironisch – herübergrüßen. Ein äußerer Zwang zur Lösung der Frauenfrage lag übrigens in der ganz ungewöhnlich starken Überzahl der Frauen. Die Auslandskriege, die zuerst im Mittelalter und dann wieder im 17. und 18. Jahrhundert die Mehrzahl der Männer oft auf lange Zeit von Haus fern hielten und der Umstand, daß die skandinavischen Länder nur in sehr geringem Maße selbst mit Krieg überzogen wurden, erklären die freie Stellung der skandinavischen Frauen. Gleich den Engländerinnen, wissen sie seit Jahrhunderten nicht mehr, was »Kriegsrecht« für die Frau bedeutet, und in Abwesenheit der Männer waren sie es, die an deren Stelle Geschäft, Gewerbe, ja Verwaltung und Feudalgerechtsame als Familienhaupt weiterführten und deshalb auch öffentliche Rechte ausübten, die ihnen anderswo vorenthalten blieben.

Schweden: Siehe die Artikel von E. Conrad-Halle in den »Neuen Bahnen« 15. Oktober bis 1. November 1903.

Gesamtbevölkerung: 5 136 441 Bund schwedischer Frauenvereine.
Frauen: 2 630 005. Schwedischer Frauenstimmrechtsverein
Männer: 2 506 436

Die Frauenbewegung steht hier in engem Zusammenhang mit den Vereinigten Staaten. Die Gründerin der schwedischen Frauenbewegung ist Frederika Bremer, die 1845 nach Amerika ging, dort die Frauensache studierte und bei ihrer Rückkehr nach Schweden durch Veröffentlichung ihres sozialen Romans »Hertha« die Frauen zur Emanzipation aufrief. Dieses geschah 1856. Die Regierung, die sich den freiheitlichen Traditionen der Vergangenheit nicht entziehen konnte, war den Forderungen der Frauenbewegung durchaus geneigt. Seit dem Jahre 1700 schon besaßen die Grundbesitzerinnen das Recht, sich an den Predigerwahlen zu beteiligen. 1843 ward dieses Recht auf alle selbständigen Steuerzahlerinnen ausgedehnt. 1845 wurde das Erbrecht der Töchter dem der Söhne gleichgemacht. 1853 begann man, Lehrerinnen an kleinen ländlichen Schulen anzustellen, 1859 an allen anderen öffentlichen Lehranstalten. 1856 öffnete sich die Musikakademie den Frauen, 1857 wurden sie als Zeugen vor Gericht in Zivilsachen zugelassen. Seit 1861 durften sie Zahnarzt, Feldscher und Organist werden (jedoch nicht Prediger). 1862 aber erhält jede 21jährige Frau, die 500 Kronen Steuer zahlt, das aktive Kommunalwahlrecht und behält es auch bei ihrer Heirat. Die Kommunalversammlungen aber üben durch Wahl der Landsthingmänner und Stadtverordneten einen politischen Einfluß, denn die Landsthingmänner und Stadtverordneten wählen die Kammerabgeordneten.

1866 erschließen sich den Frauen die Kunstakademien, 1870 die Universitäten, dann der Post- und Telegraphendienst. Einen eigentümlichen Kontrast mit diesen Reformen bildeten die alten Bestimmungen der »Geschlechtsvormundschaft« Die Frau wird nie mündig, bedarf stets eines männlichen Vertreters., die besonders vom Adel und den Konservativen verteidigt wurden und sich hauptsächlich auf die Unterordnung der Ehefrau bezogen.

Hiergegen kämpfte seit 1873 der »Verein für das Besitzrecht der verheirateten Frau«, der ihr 1874 das Recht sicherte, einen Ehevertrag auf Gütertrennung zu schließen. Immerhin bleibt der Ehemann noch der Vormund der Frau. – Der Verein nahm sich dann der politischen Erziehung der weiblichen Kommunalwähler an, die nur ganz geringen Gebrauch von ihrem Stimmrecht machten (1887 stimmten von 62 363 Wählerinnen nur 4844). Dank seiner Propaganda ist diese Beteiligung heute eine sehr rege. Die Einführung der Koedukation auf den höheren Knabenschulen ist gleichfalls der Tätigkeit dieses Vereins zu danken. Unterstützt ward er von Professor Wallis, der die Koedukation in den Vereinigten Staaten studiert hatte. Gerade auf dem Gebiet des Mittelschulwesens aber bleibt den Schwedinnen noch manches zu wünschen: ihre Gehälter sind hier geringer, ihre Avancements- und Pensionsverhältnisse schlechter als die der Männer, bei sonst gleichen Ansprüchen an die berufliche Tüchtigkeit.

1889 gelang es der Freifrau von Adlersparre durch unermüdliche Propaganda, den Frauen die Aufnahme in die Schul- und Armenverwaltungen zu erwirken. Die Belebung der weiblichen Handarbeit zum Kunstgewerbe geht gleichfalls von ihr aus, ebenso die Belebung des landwirtschaftlichen Unterrichts der Frauen. All diesen Gedanken gab sie in ihrer Zeitschrift »Fürs Heim« (seit 1859) Ausdruck.

Das Zentrum der schwedischen Frauenbewegung bildet seit 1884 der von der Baronin Adlersparre begründete »Frederika-Bremer-Bund«. Er ist eine Art » Women's Institute«, unternimmt Enqueten, sammelt Material, vermittelt Stellungen, organisiert Berufsangehörige, fixiert Minimalgehälter, petitioniert, rät, leitet, gibt Stipendien, kurz, zentralisiert die verschiedensten Richtungen der schwedischen Frauenbewegung. 1896 gliederte der »Verein für das Recht verheirateter Frauen« sich ihm an. – Das Arbeitsgebiet der gebildeten Frauen ist in Schweden folgendes: Die Zahl der Elementarlehrerinnen übertrifft Wie in den Vereinigten Staaten und England. die der Lehrer um das Doppelte (1899: 9950:5322). Ihre Gehälter sind überall niedriger als die der Männer (1047 bis 1417 Kronen gegen 1292 bis 2100 Kronen)

An Mittelschulen beziehen Lehrerinnen 1000 bis 1400 Kronen jährlich, Leiterinnen bis 2000 (diese Schulen sind Privatanstalten).

Es gibt in Schweden 18 Ärztinnen, davon praktizieren sechs in Stockholm. Die schwedischen Hebammen sind vorzüglich vorgebildet. Die Krankenpflege ist ein angesehener Beruf für gebildete Frauen. Die Heilgymnastik gleichfalls und ein lukrativer dazu.

Der erste Dr. phil. war, 1883, Ellen Fries. Heute gibt es deren noch vier. Dr. jur. Elsa Echelson ist Dozent für Zivilrecht an der Universität Upsala. Doch wurde ihr die Ausübung des Anwaltsberufs noch verweigert. – Sonja Kowalewska war Professor für Mathematik an der freien Universität in Stockholm. Auch Ellen Key übt eine Lehrtätigkeit, und zwar eine soziale, aus.

Da Ellen Key aber die Frau nur als Gattin und Mutter anerkennt und alle Frauenkraft, die sich nicht dem Hause widmet, als mißbrauchte Frauenkraft betrachtet, steht sie in oft sehr schroffer Gegnerschaft zur Frauenbewegung. In einem Lande nun, wo auf 1000 Männer 1053 Frauen kommen, alle Frauen auf die Ehe und fürs Haus erziehen, scheint uns für einen positiven Geist ein seltsamer Rechenfehler. Und als der schwere Irrtum eines philosophischen Geistes erscheint uns die Beschränkung der Frauenkraft auf das Haus. Die Frau hat Kräfte, die das Haus weit überschreiten, und die Natur selbst schafft durchaus »unhäusliche« Frauen. Was mit denen?

Vor allem aber hat Ellen Key ihr Programm nicht auf sich selbst angewendet. Sie übt eine öffentliche Tätigkeit, ist weder Hausfrau noch Mutter. Ob sie aber geneigt ist, ihrer obigen Definition getreu, diese ganze öffentliche Tätigkeit als »mißbrauchte Frauenkraft« zu bezeichnen? Vielleicht hätte Ellen Key sich freundlicher zur Frauenbewegung gestellt, wenn sie einmal geprüft, wieviel Frauenkraft im Hause mißbraucht wird. Dieser Mißbrauch ist ja eine der Quellen der Frauenbewegung.

Schweden ist kein Land der Großindustrie, und man hat es dort nicht mit Industriearbeitermassen zu tun. Der Lohn der Landarbeiter ist seit 1865 um 85 Prozent für die Frauen, um 65 Prozent für die Männer gestiegen. Der Ackerbau beschäftigt 242 914 Frauen, die Industrie ein nur ganz kleines Kontingent: 29 838 Frauen. Eine Arbeiterinnenfrage großen Stiles besteht also in Schweden nicht. – Im Handelsgewerbe wird die Frau durchgängig schlechter bezahlt als der Mann. Im Telegraphendienst erhält sie trotz vorzüglicher Leistungen nur 840 bis 1200 Kronen (die Männer 1600 bis 5000). Die Telephonistin bezieht 35 bis 65 Kronen monatlich (ohne Anspruch auf Ferien- und Pensionsberechtigung). Diese elende wirtschaftliche Lage führte die Telephonistinnen 1897 zum Streike. Der Frederika-Bremer-Verein unterstützte ihre Forderungen. Im Postdienst sind 400 Frauen angestellt, meist als Postassistenten mit 950 bis 1700 Kronen. Im Kunstgewerbe erweisen sich Photographie, Buchbinderei, Goldarbeit und Spitzenklöppelei als vorwiegend »weibliche Berufe«.

Die Arbeiterinnenorganisation ist von der Frauenbewegung getrennt und schließt sich an die Arbeiterbewegung an. Auf diesem Gebiet hat die Schriftstellerin Ellen Key sich als Volkserzieherin rege betätigt. Sie ist eine Anhängerin der Arbeiterinnenschutzgesetze und hat in diesem Punkt bei den eigentlichen Frauenrechtlerinnen Schwedens oft Widerstand gefunden (im Sinne der englischen Federation for freedom of labour defence).

Das politische Wahlrecht wird in Schweden von den Grundbesitzern und Steuerzahlern ausgeübt, jedoch nur von den männlichen. Man strebt jetzt eine Wahlrechtsreform an: 1. Verleihung des allgemeinen Wahlrechts an alle Männer, die 21 Jahre alt sind. 2. Verleihung des Wahlrechts auch an die Frauen. Dieser Antrag wird von dem »Frederika-Bremer-Bund« unterstützt.

Die Sozialisten haben die Forderung des Frauenstimmrechts (wie in Belgien) einstweilen aus Opportunitätsgründen zurückgestellt. Die Frau ist doch wirklich ein gar »inopportunes« Geschöpf!

Der Abolitionismus hat einflußreiche Anhänger in Schweden und Vertreter im Parlament. Auf Ersuchen der schwedischen Frauenvereine sind in Stockholm, Helsingborg, Trelleborg und Malmö, Polizeimatronen bei der Sittenpolizei angestellt.

Finnland. Siehe Dokumente der Frauen. Nr. 15 von 1899.

Gesamtbevölkerung: 2 563 000 Kein Bund finnländischer Frauenvereine
Frauen: 1 300 000 Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: 1 260 000.  

Da Finnland bis 1809 politisch zu Schweden gehörte und durch seine Kultur auch heute noch mit ihm zusammenhängt, besprechen wir die finnländische Frauenbewegung im direkten Anschluß an die schwedische.

Auch in Finnland ist die Frauenbewegung literarischen Ursprungs: Adelaide Ernrooth und Fredrika Runeberg verkündeten einer geistigen Elite das Evangelium der Frauenemanzipation. Unter dem Einfluß Björnsons, Ibsens und Strindbergs wurde die Diskussion der »Gesellschaftslüge« allgemein; in den achtziger Jahren setzten die Ideen und Kritiken sich in Taten und Reformen um. Man verlangte in erster Linie gründliche Bildung für die Frau, und seit 1883 wurden Gesamtschulen ( coeducational Schools) aus Privatmitteln in allen Städten des Landes errichtet. Seit 1891 wurden diese Anstalten staatlich subventioniert. Es sind dieses Mittelschulen mit Realschul- oder Gymnasialprogramm. Nicht nur setzt sich die Schülerschaft aus Mädchen und Knaben zusammen, sondern Leitung und Unterricht liegen zu gleichen Teilen in der Hand von Frauen und Männern. Derart wird der männlichen »Überlegenheit« der Boden entzogen. – Schon vor Errichtung dieser Anstalten hatten Frauen sich privatim auf das Abiturientenexamen vorbereitet und ihr Studium auf der Universität Helsingfors unternommen. Die erste begann 1870, die zweite 1873, weitere zwei folgten 1885. Heute sind ihrer 300 in Helsingfors immatrikuliert. Die meisten Frauen widmen sich dem Lehrberuf, in dem ihre Stellung günstiger ist als in Schweden. Seit 1879 praktiziert in Helsingfors die erste Ärztin, Rosina Hickel.

Jede unbescholtene Person kann in Finnland als Anwalt fungieren. – Weibliche Prediger gibt es dort noch nicht. Seit 1864 werden die Frauen im Post-, seit 1869 im Telegraphendienst und in den Eisenbahnbureaus angestellt. In gleichen Stellungen beziehen sie dort gleiche Gehälter wie die Männer. Die kaufmännischen Berufe sind ihnen geöffnet. Die Industriearbeiterinnen bilden ein ganz kleines Kontingent, etwa 12 000, von denen die meisten in der Textil-, der Nahrungsmittel- und der Papierindustrie beschäftigt sind. Die Gewerkschaften nehmen Frauen auf (sie bilden ? – ? der organisierten Arbeiter in den zwei Helsingforser Gewerkschaften). Die Fabrikarbeit verheirateter Frauen ist selten und wird meist durch Liederlichkeit des Mannes verursacht. Eine besondere sozialistische Arbeiterpartei besteht in Finnland nicht, und in der Frauenbewegung arbeiten Bürgerliche und vierter Stand zusammen. Die Organisation der Dienstmädchen von Helsingfors hat bei den Hausfrauen weniger Entgegenkommen gefunden. Die Dienstmädchen verlangten: Zehnstundentag, Minimallohn, Bezahlung der Überstunden.

Zu erwähnen ist noch, daß die Hausindustrie in Finnland (ebenso wie in Schweden und in Norwegen) in letzter Zeit einen großen Aufschwung genommen hat. Sie stand im Begriff, durch die billige Fabrikarbeit zerstört zu werden. Um sie zu erhalten, wurden in Verbindung mit den Volkshochschulen Hausfrauenschulen auf dem Lande gegründet. Dort lehrte man neben Haushaltung und Landwirtschaft die Hauskunstindustrie, die den Frauen im langen Winter eine angenehme und nützliche Beschäftigung bietet und bei ihrem wenig intensiven Betrieb nie zu Ausbeutung und Überarbeitung führen kann.

Die Geschlechtsvormundschaft über die ledige Frau wurde 1864 abgeschafft. Die verheiratete Frau steht heute noch unter Vormundschaft des Mannes. Seit 1889 kann die Frau durch Kontrakt Gütertrennung erhalten. Sie verfügt über ihren Verdienst auch bei Gütergemeinschaft. – Seit 1865 sind die unverheirateten Steuerzahlerinnen und Grundbesitzerinnen Kommunalwähler (in Schweden auch die verheirateten). In den Landgemeinden besitzen sie auch das passive Wahlrecht für die Kommunalverwaltungen. Sie besitzen, wie in Schweden, das aktive Wahlrecht für die Predigerwahlen, seit 1891 und 1893 aktives und passives Wahlrecht für die Armen- und Schulkommissionen.

Von politischem Stimmrecht ist unter den heute obwaltenden Verhältnissen natürlich für die Finnländerinnen nicht die Rede Die Hauptzentren der finnländischen Frauenbewegung sind: der Finnländische Frauenverein (1884) und der Verein für Frauenrechte (1892) – Der Abolitionismus ist seit 1880 in Finnland vertreten. Eine der bedeutendsten Frauenrechtlerinnen des Landes, Gräfin Alexandra Gripenberg, machte den ersten Versuch im Jahre 1888, die Reglementierung aus gesetzgeberischem Wege abzuschaffen. Ihre Petition wurde vom Senat abgelehnt. Das gleiche Schicksal erfuhr die Petition von Anna Edelheim 1891.

Norwegen.

Gesamtbevölkerung: 2 239 880 Bund norwegischer Frauenvereine
Frauen: rund 1 160 000 Norwegischer Frauenstimmrechtsverein
Männer: rund 1 050 000

Wie in den übrigen skandinavischen Ländern, wurden auch die norwegischen Frauen von den schwersten gesetzlichen Schranken durch eine freisinnige Parlamentsmajorität in der Mitte des 19. Jahrhunderts befreit. 1854 wird den Töchtern das gleiche Erbrecht wie den Söhnen zugestanden und die Geschlechtsvormundschaft für die ledigen Frauen aufgehoben. Die eigentliche Frauenbewegung beginnt aber, wie in Schweden und Finnland, in den achtziger Jahren. Damals ist die öffentliche Meinung durch Aasta Hansteen, Clara Collett, Björnson und Ibsen für die Frauenemanzipation vorbereitet. Aasta Hansteen war, gleich Frederika Bremer, vor dem Unverstehen ihrer Landsleute nach den Vereinigten Staaten ausgewandert, gleich Frederika Bremer kehrte sie aber in ihr Vaterland zurück und durfte sich dort an den Fortschritten der Bewegung, die sie angeregt, erfreuen. 1884 entstand der »Norwegische Frauenverein«, der seit 1886 eine Halbmonatsschrift für Frauenrecht »Nylaende« herausgibt. 1887 gewann die Frauenbewegung in Norwegen den gleichen Sieg, den Mrs. Butler 1886 in England davontrug; die Reglementierung der Prostitution wurde abgeschafft (weder in Schweden, noch Finnland, noch Dänemark ist bisher ähnliches geglückt). – 1882 schon hatten sich einige Fakultäten den Frauen geöffnet, und 1884 wurde ihnen das Recht auf akademische Bildung, auf alle akademischen Grade und alle Stipendien durch Gesetz gegeben.

Der Lehrberuf bietet den Frauen ein Arbeitsfeld mit Hindernissen. Sie werden dort weniger zahlreich angestellt als Männer, gern in die Subalternposten verwiesen und minder bezahlt. Ihre Lage ist der der schwedischen Lehrerinnen analog. Immerhin sind sie seit 1899 für die Schulkommissionen wählbar.

Die ersten norwegischen Ärztinnen praktizierten seit 1872, jedoch ausschließlich als Zahnärztinnen. Seit 1884 sind sie Apotheker und Doktoren der Medizin. Sie praktizieren in allen größeren Städten. Zwei Frauen sind Gerichtsärzte, eine Schularzt, eine arbeitet im Sanitätsamt, andere sind Universitätsassistenten in Museen und Laboratorien. Seit diesem Frühjahr hat ein Gesetz ihnen die Anwaltspraxis eröffnet. Cand. jur. Elise Sam ist die erste Benefizientin dieser Reform. Der erste weibliche Hochschulprofessor ist Frau Mathilde Schjott, in Christiania. – Wie in Schweden, war die Reform des Eherechts ein Hauptaugenmerk der Frauenbewegung. 1888 wurde der Ehefrau die Möglichkeit gegeben, sich Gütertrennung durch Ehekontrakt zu sichern. Sie verfügt auch bei Gütergemeinschaft über ihren Erwerb.

Das Gesetz schützt in Norwegen die illegitime Mutter und ihr Kind in der gleichen Weise wie das bürgerliche Gesetz in Deutschland (jedoch bis zum 15. [statt 14.] Jahr). In Vorbereitung ist ein Gesetzentwurf, der als Mitschuldige am Kindesmord alle die Personen betrachtet und straft, die eine Frau zu diesem äußersten Schritt getrieben (den unehelichen Vater, Eltern, Vormünder und Arbeitgeber, die eine Frau in solchen Umständen verlassen und auf die Straße setzen). Seit 1891 sind Frauen in die Armenkommissionen wählbar. Das kommunale Wahlrecht besitzen die Steuerzahlerinnen seit 1901.

Der Zensus beträgt 300 Kronen auf dem Lande, 400 in den Städten. Die Norwegerinnen haben 1902 das kommunale Wahlrecht zum erstenmal ausgeübt, und da sie sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht besitzen, sind in Christiania sechs Frauen in die Stadtverwaltung gewählt. Wir brauchen also, um weibliche Stadträte zu finden, nicht mehr bis Amerika Zu reisen. In England besitzen die Frauen nur das aktive Kommunalwahlrecht Vor den Wahlen von 1902 haben die Frauen eine sehr rege Agitation entfaltet. Statt eine eigene Partei zu bilden, schlossen sie sich überall an die Männerparteien an. Die Arbeiterparteien wählten Frauen in ihre Wahlkomitees. Seit 1895 besteht ein »Frauenstimmrechtsverein«, der 1898 neuorganisiert und dem Vorsitz von Frau F. M. Qwam unterstellt wurde. Er erstreckt sich über das ganze Land.

Ganz kürzlich ist durch Gesetz den Norwegerinnen dann auch der Zutritt zu einer Anzahl von Staatsämtern gewährt. § 12 der Konstitution schließt sie freilich von den Ministerposten aus; die Konsulatslaufbahn bleibt ihnen aus internationalen Gründen verschlossen, die militärischen Ämter aus sachlichen und die theologischen auf Grund der Rückständigkeit des norwegischen Klerus. Im Lehr- und Finanzwesen, im Rechts- und inneren Verwaltungswesen jedoch erhalten die Frauen freie Bahn. Einen Unterschied zwischen verheirateten und ledigen Frauen macht das Gesetz nicht. Man ist der Ansicht, daß die Frauen selbst am besten beurteilen werden, ob sie ein Staatsamt mit ihren häuslichen Pflichten vereinigen können oder nicht. In Norwegen scheint man sich der Auffassung vom »Menschentum« der Frau energisch zu nähern. Hat doch auch der Staatsrat beschlossen, eine neue Trauformel einzuführen, derzufolge die Frau dem Manne nicht mehr Gehorsamkeit verspricht.

Dänemark.

Gesamtbevölkerung: 2 464 770 Bund dänischer Frauenvereine
Frauen: 1 263 945 Dänischer Frauenstimmrechtsverein
Männer: 1 200 825

Literarisch ist auch der Ursprung der Frauenbewegung in Dänemark: Frederika Bremer in Schweden, Aasta Hansteen und Clara Collett in Norwegen, schließen sich für Dänemark Mathilde Fibiger und Pauline Worm an. Die Emanzipationsschriften dieser beiden Frauen: »Clara Raphaels Briefe« und »Die verständigen Leute« stammen aber schon aus der Zeit von 1848 und sind durch die Freiheitsideen des vormärzlichen Deutschland inspiriert. Eine organisierte Frauenbewegung entsteht jedoch erst 25 Jahre später. Parallel der Entwickelung in Schweden und Norwegen, wird durch eine liberale Parlamentsmajorität die Geschlechtsvormundschaft über ledige Frauen im Jahre 1857 abgeschafft und die gleiche Erbberechtigung der Töchter 1859 eingeführt. Die öffentliche Meinung aber mußte erst durch literarische Diskussion der Frauenfrage gewonnen werden. Dieses geschah zwischen 1868 und 1880 durch Georg Brandes, der Stuart Mills »Hörigkeit der Frau« übersetzte, durch Björnson und Ibsen. 1871 gründeten der Abgeordnete Bajer und seine Frau den ersten Frauenrechtsverein, den »Dänischen Frauenverein«, der sich rasch über das ganze Land ausbreitete. Der Verein strebte zuerst die gründlichere Bildung der Frauen an, sorgte daher für Hebung der Mädchenmittelschulen, Einrichtung von gemischten ( coeducational) Schulen und gewann 1876 den Frauen den Zutritt zur Universität Kopenhagen.

Im Lehrfach werden die Frauen heute zahlreicher verwendet und besser bezahlt als in Schweden und Norwegen, ihre Stellung auf diesem Gebiet nähert sich der der Finnländerinnen. Kürzlich hat ein Regierungsbeschluß ihnen die höhere Schulkarriere eröffnet. Privatdozenten und Hochschulprofessoren sind sie hingegen noch nicht. Wohl aber Ärzte. Vom Anwaltsberuf sind sie, wie in Schweden, noch ausgeschlossen. Seit 1860 bekleiden sie Subalternämter im Post- und Telegraphendienst, seit 1889 auch die höheren. Staats- und Gemeindedienst sind ihnen in gewissem Maße (Subalternämter) zugänglich. – Über 70 000 Frauen üben liberale Berufe aus. Ungefähr ebensoviele sind kaufmännisch tätig. Hingegen beschäftigt die Landwirtschaft ½ Million Frauen, die Industrie hingegen kaum ¼ Million. Die Arbeiterinnen haben sich seit der Mitte der achtziger Jahre unter sich in Fachvereinen organisiert und Anfang der neunziger Jahre den Männergewerkschaften angeschlossen. In der Textil- und Zigarrenindustrie haben die organisierten Arbeiterinnen auf diese Art gleichen Lohn für gleiche Leistung erhalten. Ebenso die weiblichen Typographen und Bürstenmacher. Die Frauen bilden etwa ? der organisierten dänischen Arbeiterschaft (11 000 von 70 000). Es besteht ein Klassengegensatz zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen Frauenbewegung. In allen skandinavischen Ländern besteht unter den bürgerlichen Frauen eine Gegnerschaft gegen Arbeiterinnenschutz.

Seit 1880 kann die Ehefrau sich durch Vertrag Gütertrennung sichern. Sie verfügt auch bei Gütergemeinschaft über ihren Erwerb und ihre Ersparnis. – Das Kommunalwahlrecht wurde 1888 von dem »Dänischen Frauenverein« verlangt, der Antrag jedoch vom Parlament abgelehnt. Er ist Ende 1903 aber erneuert und angenommen worden. Die Gründung (1889) eines Frauenstimmrechtsvereins hat diese Reform beschleunigt. Das Kommunalwahlrecht wird (wie in Schweden) allen Steuerpflichtigen und ihren Ehefrauen verliehen. Da auf dem Lande jeder steuerpflichtig ist, bedeutet dieses das allgemeine kommunale Wahlrecht. In Kopenhagen beginnt die Steuerpflicht erst mit 800 Kronen Jahreseinkommen. Die Dienstmädchen und ledigen Arbeiterinnen würden dadurch des kommunalen Wahlrechts verlustig gehen. Um es dennoch auszuüben, haben sie erklärt, sich dann lieber auf 800 Kronen einschätzen zu lassen.

Im Juli 1902 hatten sich die Frauenrechtlerinnen der skandinavischen Länder in Christiania zu einem Frauenkongreß versammelt. Wir entnehmen einem Bericht der »Fronde« folgendes Gesamturteil über diese Tagung: »Die Skandinavierinnen haben ein sehr deutliches Gefühl ihrer täglichen und häuslichen Pflichten, vergessen darüber jedoch ihre weiteren Aufgaben und öffentlichen Pflichten nicht. Ihre systematische Propaganda für Frauenstimmrecht beweist das. Daher haben sie eine ganz erstaunliche Sicherheit des Auftretens. Sie wissen, was sie bisher erreicht haben, sie vertrauen sich und schreiten auf einem Terrain vor, das sie kennen.«

Auf dem Berliner Kongreß dieses Jahres zeichneten sich die Skandinavierinnen und die Holländerinnen vor allen anderen durch ihre Kenntnis der deutschen und englischen Sprache aus.

Holland.

Gesamtbevölkerung: 5 103 979 Bund holländischer Frauenvereine
Frauen: 2 583 508 Holländischer Frauenstimmrechtsverein
Männer: 2 520 471

Das kleine Land, das seine Existenz dem Meere abgerungen, und das sich zwischen seinen Deichen eines großen Wohlstandes, geordneter Verhältnisse und freisinniger Institutionen erfreut, ist ein stilles Land: es geht seiner Wege, bleibt für sich und macht nicht viel von sich reden. Das gleiche gilt von der holländischen Frauenbewegung: sie besteht, sie ist organisiert, sie schreitet fort, aber die Kunde davon bleibt meist auf die eigenen Grenzen beschränkt. Die Sprache bildet ein Hindernis; denn sind Französisch, Deutsch und Englisch jedem gebildeten Holländer geläufig Das haben die trefflichen holländischen Rednerinnen auf dem Berliner Kongreß bewiesen., so ist das Holländische dem Rest Europens wenig bekannt. – Die Frauenbewegung findet ihren Hauptanhang in den protestantischen Bürgerkreisen (der Adel ist vorwiegend katholisch). Ihr Zentrum ist die eigentliche Hauptstadt Amsterdam. Die caritative Tätigkeit ist sehr verbreitet. Sie braucht keinen frauenrechtlerischen Charakter zu haben, hat ihn auch oftmals nicht, trägt aber zur höheren Schätzung der Frauentätigkeit und zur Selbständigkeit der Leiterinnen bei. Frau Catharina Alberdingk Thym hat in Amsterdam ein Heim für Frauen gegründet, die durch des Mannes Schuld heruntergekommen sind, eheverlassene Frauen, uneheliche Mütter u a. Ihr Ziel ist, sie arbeitsfähig zu machen. Gleichfalls in Amsterdam hat Helene Mercier eine Art Settlement geschaffen: »Unser Heim«, das ein sozialer Mittelpunkt für alle Kreise der Bevölkerung ist. Helene Mercier hat auch den Stadtrat dazu bestimmt, die elendesten Slums von Amsterdam niederzureißen und gute gesunde Arbeiterwohnungen an die Stelle zu bauen. Frau de Bosch-Kemper nimmt sich besonders bedürftiger Frauen der Mittelklassen an. Frau Rutgers-Hoitsema hat in Rotterdam eine »Nachbarschaftsgilde« gegründet, um sozialen Frieden zwischen den Klassen zu stiften. Wohlhabende Frauen von Middelburg sind eifrige Mitglieder eines sozialen Klubs in der Art von Toynbee Hall. – Die Mäßigkeitsbewegung wird von den Holländerinnen lebhaft gefördert. Den Abolitionismus unterstützen die Frauen, die Mitternachtsmission und eine einflußreiche kirchliche Gruppe, an deren Spitze Pastor Pierson steht, Ehrenpräsident der internationalen abolitionistischen Föderation. Ein Teil der caritativen Tätigkeit, der Mäßigkeitsbewegung und des Abolitionismus ist in Holland auf orthodox protestantische Überzeugungen zurückzuführen. Ein Teil hat einen völlig interkonfessionellen Charakter. – Auf dem Gebiete des Unterrichts findet man 1846 die erste Spur einer »Frauenbewegung«. Damals tritt zum erstenmal eine Frau öffentlich als Redner auf: es ist die Gräfin Mahrenholtz-Bülow, die das Fröbelsystem in Holland einführt. 1857 wird der Elementarunterricht in Holland obligatorisch. Damals ist er ein unentgeltlicher, konfessionsloser und staatlicher Unterricht, der 1889 aber wieder in einen konfessionellen und privaten umgewandelt wird. Er erstreckt sich jedoch auf beide Geschlechter. Die Mittelschulen für Mädchen sind teils kommunale, teils private. Der Staat tut auf diesem Gebiet nichts für das weibliche Geschlecht, und das Schulgeld für Mädchen ist sogar höher als das der Knaben (50 fl. gegen 30). In letzter Zeit haben einige dieser Anstalten die Koedukation eingeführt. Die Programme sind den Gemeinden überlassen, die Gründung eines Mädchengymnasiums begegnet also keinen Schwierigkeiten. Man zählt 11 Mittelschulen für Mädchen, 60 für Knaben. Technische Schulen für Mädchen sind nur in geringer Anzahl vorhanden (4), und 3 Seminare für weibliche Lehrkräfte. Auch in den technischen Schulen zahlen die Frauen höheres Schulgeld (dabei sind diese Anstalten staatlich subventioniert, also aus den Steuergeldern auch der Frauen erhalten). Die Holländerinnen werden auf diesem Gebiet unstreitig schlecht behandelt. Gründliche Bildung ist ihnen aber um so nötiger, als Holland 60 000 Frauen mehr hat als Männer, viele junge Leute in die überseeischen Kolonien auswandern und in gewissen Kreisen ein heiratsfähiger Mann fast eine Seltenheit ist.

Im höheren Lehrwesen finden die Frauen allerdings ihre Gleichberechtigung wieder. Diese Maßregel verdanken sie dem Ministerpräsidenten Thorbecke. Das ist nun 30 Jahre her. Damals wurde die erste Frau auf der Universität Leyden immatrikuliert. – In Leyden, Utrecht, Gröningen studieren Frauen an allen Fakultäten. Promoviert haben sie bisher in Philosophie, Medizin und Jurisprudenz. Die Theologie wird bald folgen. – Als Elementarlehrkraft wird die Frau mit Vorliebe auf die unteren Klassen beschränkt; im Mittelschulwesen spielt sie eine sehr geringe Rolle, ist in etwa 5 von 90 Anstalten tätig. In Prüfungs- und Schulkommissionen findet man sie, wenn auch in kleiner Zahl. Die städtischen Schulkommissionen betrauen sie fast ausschließlich mit der Revision des Handarbeitsunterrichts. (In Preußen wird auch die Knopfloch- und Hemdenrevision von »Herrn Schulrat« vorgenommen. Der deutsche Mann kann eben alles!) Ganz kürzlich sind Frauen auf sechs Jahre mit gerade ausreichendem Gehalt als staatliche Schulinspektricen ernannt worden. – Die Hochschulkarriere ist den Frauen wie in England und Dänemark noch nicht eröffnet. Die Zahl der Ärztinnen ist in Holland sehr klein, zwei, drei in den großen Städten. Doch ist der Magistrat von Amsterdam bereit, weitere Ärztinnen an den städtischen Krankenhäusern anzustellen. Dr. Aletta Jacobs, Amsterdam, die erste holländische Ärztin, ist auch eine entschiedene Frauenrechtlerin. Sie hat eine sehr nützliche Bibliographie der Frauenbewegung veröffentlicht.

Die erste Advokatin hat kürzlich im Haag plädiert. Die Wiener »Zeit« schreibt darüber: »Vor dem Haager Appellationsgerichtshof wurde gestern das erste Plaidoyer eines weiblichen Rechtsanwalts gehalten und lockte begreiflicherweise eine beträchtliche Zahl von Neugierigen heran. Der Anklagefall war zwar kein sensationeller, gab jedoch der jungen Rechtsanwältin Gelegenheit, in juristisch tadellos aufgebauter Rede einen Beweis ihrer Intelligenz und sicheren Kombinationsgabe abzulegen. Mejüffrauw van Dorp oder, wie sie der Staatsanwalt auch anredete, » Mejüffrauw de advokaat« machte trotz ihrer schmächtigen Gestalt in der Amtstoga mit den Bäffchen einen sehr sympathischen Eindruck, der durch ihr festes und zugleich bescheidenes Auftreten nur verstärkt werden konnte, um so mehr, als die Eröffnung der Sitzung für sie nichts weniger als ermutigend war. Der Vorsitzende, Dr. Reitsmer, dem Namen nach ein Friese, beging nämlich – nennen wir das Kind bei seinem Namen – die Taktlosigkeit, sich, anstatt direkt zur Sache überzugehen oder gar der Debütantin ein paar ermutigende Begrüßungsworte zu sagen, als Gegner der Frauenbestrebungen zu bekennen, und wies auf die Konkurrenz der weiblichen Advokaten hin, nach denen kein Bedürfnis vorläge. Er zitierte: » Omnia iam fiunt fieri quae posse negabant.« Ob das Ereignis zum Vorteil des Rechts geschehe, bleibe eine offene Frage. Mejüffrauw van Dorp verlor keinen Augenblick die Kaltblütigkeit und begegnete den Worten des Vorsitzenden mit völliger Ignorierung«.

Ein zweiter weiblicher Anwalt ist in Rotterdam tätig. Dr. van Dorp war auf dem Berliner Frauenkongreß anwesend. Die Zahl der Frauen im Apothekerberuf übertrifft die der Männer um das Doppelte (840:435). Die Frauen werden nämlich schlechter bezahlt; als Gehilfen beziehen sie bei freier Station 425 Fr (der Gehilfe 635 Fr), als Angestellte 850 bis 1275 Fr. (der Mann 1000-1700 Fr.). Post-, Telegraphen- und Telephondienst verwenden sehr viele Frauen (25-50 Prozent). Wenn Frauen die gleichen Posten ausfüllen wie Männer, erhalten sie hier auch das gleiche Gehalt. Aber die höheren und gutbezahlten Posten sind ihnen so gut wie unzugänglich. Seit 1899 werden Frauen zu Gewerbeinspektoren ernannt. Diese Reform wurde durch ein originelles Mittel beschleunigt: 1898 fand im Haag eine nationale Ausstellung von Frauenarbeit statt. Dort befand sich auf einem in die Augen fallenden Platze ein leerer Rahmen mit der Inschrift: »Die Inspektricen all dieser Frauenarbeit.« Die Propaganda wirkte.

Die kaufmännischen Angestellten und die Industriearbeiter weiblichen Geschlechts werden auch für ganz gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Der holländische Bericht auf dem internationalen Frauenstimmrechtstag in Washington faßt die Gründe dieser Ungerechtigkeit wie folgt zusammen: »Eine allgemeine und ursprüngliche Verachtung der Frau und ihrer Arbeit; der Irrtum, daß eine Frau nur sich selbst zu erhalten hat; die Gewohnheit vieler Frauen, Nebenverdienst zu suchen; Mangel gemischter Berufsvereine und tüchtiger Organisation«. Eine besondere Kennerin der Arbeiterinnenfrage ist Henriette van de Mej, Amsterdam. – Obgleich Holland große Kolonien hat und die Zahl der Frauen die der Männer um 60 000 übertrifft, scheint die »Konkurrenzfurcht« in Holland mindestens die gleiche Rolle zu spielen wie in Deutschland. Die kaufmännischen Angestellten beider Geschlechter haben sich 1898 in Amsterdam gemeinschaftlich organisiert. Die industrielle Enquete der holländischen Frauenrechtlerinnen hat festgestellt, daß gleichwertige Arbeit den Industriearbeiterinnen deshalb um die Hälfte geringer bezahlt wird, weil sie Frauen sind. Das »Informationsbureau für Frauenarbeit«, das sich aus der Ausstellung von 1898 als dauernde Institution entwickelte, beschäftigt sich mit Arbeiterinnenschutz und Arbeiterinnenorganisation. Diese Frauen gehören alle dem Bürgerstande an. Die sozialistische Partei in Holland organisiert ihrerseits die Arbeiterinnen in Gewerkschaften, trifft dabei auf die gleichen Schwierigkeiten, die auch anderswo bestehen, und hat erst geringe Erfolge aufzuweisen. Zu den sozialistischen Frauenrechtlerinnen gehören Henriette Roland Horst und Roosje Vos. Die erstere ist bürgerlichen Ursprungs, die Tochter eines Advokaten und Gattin eines geschätzten Malers. Roosje Vos hingegen ist ein Kind des Volks. Beide spielten eine bedeutende Rolle im Streik von 1903. Sie gründeten den »Bund der Konfektionsarbeiter und -Arbeiterinnen«.

Die gesetzliche Stellung der Frau wird durch den Code Napoléon geregelt, d. h. die verheiratete Frau steht unter des Mannes Vormundschaft und besitzt keine persönliche Rechtsfähigkeit. Das Güterrecht ist Gütergemeinschaft, doch gibt eine Bestimmung der Ehefrau den Besitz, die freie Verfügung und Verwaltung solchen Gutes, das sie durch Vermächtnis oder Schenkung erwirbt. Die Ehefrauen dürfen sich seit 1895 auch ohne Erlaubnis des Ehemannes Postsparkassenbücher anlegen, und das Geld wird dem Manne nicht ausgezahlt. Der Vater allein übt die Gewalt über die Kinder aus. – Ein derartiges Eherecht läßt den Frauen wenig Hoffnung auf politische Freiheit. Tatsächlich üben die Holländerinnen, obgleich ihr Fürst eine Frau sein kann, keinerlei Wahlrecht aus. Nur in den Deichverbänden haben sie als Steuerzahler das aktive Wahlrecht. Die von den Frauen geforderte Ausübung des kirchlichen Wahlrechts ist von der allgemeinen Synode der niederländisch-reformierten Kirchengemeinschaft abgelehnt worden. Ein Versuch, das kommunale Wahlrecht zu erhalten, schlug fehl und führte zu einer rückschrittlichen Gesetzgebung.

Dr. med. Aletta Jacobs nämlich ersuchte 1883, auf Anraten des bekannten Juristen und späteren Staatsministers van Houten, den Amsterdamer Magistrat um Aufnahme ihres Namens in die Liste der Kommunalwähler. Als Steuerzahler war sie hierzu berechtigt. Gleichzeitig richtete sie an das Parlament ein Gesuch um Verleihung des politischen Wahlrechts. Beide Schritte begegneten völliger Ablehnung, ja das Parlament fügte, um ähnliche Gesuche in Zukunft unmöglich zu machen, 1887 das Wort »männlich« in das Wahlgesetz ein. Man vergleiche die ähnlichen Vorgänge in den Vereinigten Staaten und England. Diese Vorkommnisse weckten das politische Interesse der Holländerinnen, und 1894 gründeten sie einen »Frauenstimmrechtsverein«, der sich über das ganze Land erstreckt. – Die Liberalen, Radikalen, liberalen Demokraten und Sozialisten nehmen Frauen in ihre Wahlvereine auf und befragen sie manchmal über die Kandidaturen. Die konservativen und klerikalen Parteien verhalten sich ganz ablehnend. Bei den letzten Wahlen haben die Abteilungen Haag, Rotterdam, Hoorn, Nimwegen, Harlem, Zütphen, Zwolle, Winschoten und Amsterdam den Männern praktische Wahlarbeit geleistet oder sie mit Geld unterstützt. – Eine Diskussion über Frauenstimmrecht hat auch schon in der Kammer stattgefunden. Den Antrag auf Einführung stellte Abgeordneter Troelstra. Das holländische Parlamentswahlrecht ist ein zensitäres Wahlrecht, würde sich also von Rechts wegen auf eine Anzahl steuerzahlender Frauen erstrecken. Gerade wie in England. Der Antrag wurde abgelehnt. 15 Abgeordnete der Kammer haben sich bisher für Frauenstimmrecht erklärt. Die Königin scheint ein Interesse an der Frauenbewegung nicht zu nehmen. Zu den Vorkämpferinnen derselben in Holland gehören, außer den bereits genannten Frauen, noch Elisa Haighton, Dr. med. Catharina Tussenbroek, Gertrud Wythoff, Cornelia Huyghens, Martinia Kramers, Margaret Versluis Poelman, Frau Wynaendts-Franken u. a. m.

Schweiz. Da das deutsche Element vorherrscht (2 083 097), habe ich die Schweiz zusammen mit den germanischen Ländern behandelt.

Gesamtbevölkerung: 3 313 817. Bund Schweizer Frauenvereine.
Frauen: rund 1 700 000. Kein Frauenstimmrechtsverein.
Männer: rund 1 616 000.

Die Schweiz, deren Bestehen und Gedeihen auf der Harmonie von Deutschen, Franzosen und Italienern beruht, die daran gewöhnt ist, drei Elemente zu berücksichtigen und aus drei Forderungen einen annehmbaren Durchschnitt herzustellen, hat ihre Frauenbewegung stets in den ruhigsten Bahnen entwickelt. Kein literarisches Manifest, keine prinzipielle Freiheitserklärung liegt ihr zugrunde. Sie ergibt sich aus dem Niveau der öffentlichen Meinung, die zu ihren Forderungen heransteigt. Spät, erst im Jahre 1880, beginnt eine Frauenbewegung in der Schweiz, die 1885 zur Gründung des Schweizer Frauenvereins führt. Ergänzt wird er durch kantonale Frauenvereine in Zürich, Bern, Genf, St. Gallen, Basel, Lausanne, Neuchatel und anderen Städten, gleichfalls durch interkantonale Vereine wie den »Schweizer Gemeinnützigen Frauenverein«, » la Fraternité«, das »Interkantonale Komitee eidgenössischer Frauen« usw. Da in der Schweiz 50 Prozent der Frauen ledig bleiben, ist die Frauenbewegung dort eine soziale Notwendigkeit. Auf dem Gebiet des Unterrichts haben die Behörden die Frauen durchaus gefördert. In neun Kantonen ist die Elementarschule gemischt. Öffentliche höhere Mädchenschulen finden sich in allen Städten. In der deutschen Schweiz (Zürich, Winterthur, St. Gallen, Bern) werden Mädchen in die höheren Knabenschulen aufgenommen, oder können sich in den Mädchenschulen auf die Matura vorbereiten. Es gibt 18 Seminare allein für Lehrerinnen, die Seminare in Küßnacht, Rorschach und Croie sind gemischt. Nur die Kantone Glarus und Appenzell-Außer-Rhoden stellen keine Elementarlehrerinnen an. Hingegen bilden die Frauen in den Kantonen Genf, Neuchâtel und Tessin 59 bis 66 Prozent der Elementarlehrer. Allerdings zu niedrigeren Gehältern als die Männer. – Die Schweizer Universitäten sind den Frauen seit Anfang der sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts geöffnet. Doch benutzen (wie in Frankreich) die Eingeborenen dieses Recht weit weniger als die Ausländerinnen (Russinnen, Deutsche). An der Universität Bern studieren bereits mehr Medizinerinnen als Mediziner. Im ganzen gibt es an den Schweizer Universitäten etwa 550 studierende Frauen. Schweizerinnen, die studiert haben, wenden sich meist dem Lehrfach zu. Doch werden auch Ausländerinnen weder von der Hochschulkarriere, noch den Assistenten- und Bibliothekarposten ausgeschlossen.

In Bern wirkt (seit 1898) der einzige weibliche Privatdozent an einer Hochschule deutscher Zunge, Fräulein Dr. Anna Tumarkin, eine geborene Russin, mit der venia legendi für Geschichte der neueren Philosophie, insbesondere der Ästhetik. Neben ihr wirken an der Berner Universität Fräulein Dr. Sieglinde Stier seit vorigem Jahr als Assistenzarzt an der Psychiatrischen Klinik, Fräulein Elise Scheidegger (seit 1895) als Assistent am Tellurischen Observatorium. Die Verwaltung der Hochschulbibliothek liegt sogar überwiegend in Frauenhand. Neben dem auf Beginn dieses Semesters aus Freiburg i. B. berufenen Bibliothekar Dr. Theodor Längin funktionieren als »erste Gehilfin« Frau Professor Kurz, die Witwe des kürzlich verstorbenen Berner Semitisten und Fräulein M. Bianconi. An der Berner Stadtbibliothek ist als »Kustos« Fräulein Elise Stettler tätig. An der Universität Zürich bekleidet Fräulein Dr. Kworostansky die Stelle eines vierten Assistenten an der geburtshilflich-gynäkologischen Klinik. Sekretär an der dortigen Stadtbibliothek ist seit kurzem Fräulein Margarete Berger. Ärztinnen praktizieren in jeder größeren Stadt. Allein in Zürich vier. Dort ist auch ein Spital für Frauen unter ausschließlich weiblicher Leitung gegründet. Chefarzt: Frau Dr. Heim. – Die Anwaltspraxis ist den Frauen seit 1899 im Kanton Zürich, seit 1904 auch im Kanton Genf gestattet. Fräulein Dr. jur. Anna Mackenroth, eine geborene Deutsche, war der erste Schweizer Rechtsanwalt. Mademoiselle Nelly Favre ist der zweite. Weibliche Prediger gibt es in der Schweiz noch nicht. – Auf dem Gebiete der Gewerbeschulen für Frauen bleibt in der Schweiz noch sehr viel zu tun. Auch die kaufmännische Vorbildung der Mädchen ist vom Staate vernachlässigt, während die Männer in beruflicher Hinsicht durch den Staat überaus gefördert werden. Der Frauenkongreß in Genf (1896) hat gründliche Reformen auf diesem Gebiete gefordert. – Das Post- und Telegraphenwesen verwenden Frauen. Das Hotelwesen bietet Mädchen aus guter Familie einträgliche Stellungen und durchaus anständige Berufe. – Die Arbeiterinnen sind hauptsächlich in der Textil- und Konfektionsindustrie, der Nahrungsmittelindustrie, Töpferei, Parfümerie, Uhrmacherei, Bijouterie, Spitzenklöppelei, Bürstenfabrikation, Möbeltischlerei beschäftigt. In Genf und Lausanne haben die Männer mit aller Gewalt die Frauen aus der Typographie ausschließen wollen. Das Verbot der Nachtarbeit hat ihnen dies erleichtert. Daher auch in der Schweizer Frauenbewegung öfters Abneigung gegen Arbeiterinnenschutz. Der Arbeiterinnenschutz wird (unter französischem Einfluß) besonders in Genf bekämpft. Die Fabrikinspektion wird von Männern ausgeübt. Die Hausindustrie ist in gewissen Gegenden ein Segen, in anderen ein Fluch. Das hängt von der Intensität dieser Arbeit und dem Grade des Industrialismus ab. Die Gewerkschaftsbewegung ist unter den Arbeiterinnen noch sehr gering. Sie hat, je nach den Kantonen, einen rein wirtschaftlichen oder einen sozialistisch-politischen Charakter. Dem Bund Schweizer Frauenvereine gehören nur drei Arbeiterinnenvereine an. Seit 1891 nehmen die Männergewerkschaften Frauen auf.

Ein neues Bürgerliches Gesetzbuch für die Schweiz ist in Vorbereitung. Es ist von dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch beeinflußt. Doch hat die Regierung den »Bund Schweizer Frauenvereine« als den Vertreter der Frauen betrachtet und ein Mitglied der Rechtskommission beauftragt, sich mit dem Vorstand des Bundes in Verbindung zu setzen und dessen Wünschen bei den Beratungen Ausdruck zu geben. Das ist besser als nichts, jedoch noch ungenügend.

So ist als gesetzliches Güterrecht im neuen Schweizer Bürgerlichen Gesetzbuch auch nicht die Gütertrennung sondern die Güterverbindung in Aussicht genommen. – Die deutschen Kantone sträuben sich dagegen, der Ehefrau die freie Verfügung über ihren Erwerb und ihre Ersparnisse zu geben (die sie in den Kantonen Genf und Waadt besitzt). Die französische Schweiz wiederum (unter dem Einfluß des Code Napoléon) sträubt sich ihrerseits gegen die pekuniäre Haftung des unehelichen Vaters Mutter und Kind gegenüber. Die Reglementierung der Prostitution ist in allen Kantonen außer Genf abgeschafft, ihre Wiedereinführung kürzlich im Kanton Zürich durch Volksabstimmung, 40 000: 18 000 verworfen worden. Genf ist der Sitz der Internationalen Föderation zur Abschaffung der Reglementierung der Prostitution.

Die Schweizerinnen haben kürzlich petitioniert, um den außerehelichen Müttern das Recht zu verschaffen, sich » Frauen« zu nennen und diese Bezeichnung ihrem Namen vorauszusetzen. Der menschenfreundliche Zweck dieser Anregung liegt auf der Hand: man will dadurch außereheliche Mütter in den Stand setzen, sich der Auferziehung ihrer Kinder vor aller Welt zu widmen. Der Vorschlag, das »Fräulein« in diesem speziellen Fall durch die »Frau« zu ersetzen, ging von Frau Professor Mühlberg in Aarau aus. Er stieß aber gerade bei solchen Frauen auf Widerstand, die in den Sittlichkeitsvereinen das große Wort in derartigen Dingen zu führen pflegen. Man wendet von dieser Seite ein, die »Gefallene« müsse zur Strafe und zur Warnung für andere für immer gekennzeichnet bleiben. Wenn nur unter dieser Sittenstrenge nicht auch die unschuldigen Kinder leiden müßten, deren Erziehung in Frage steht! Es haben sich denn auch nicht weniger als 16 000 Frauen zu einer Petition an den Schweizer Bundesrat vereinigt, in der sie ersuchen, es möge eine behördliche Weisung an die Zivilstandsbeamten und andere Amtsstellen ergehen, daß sie auf Wunsch der Beteiligten die Titulatur »Frau« gebrauchen. 34 Frauenvereine haben kollektiv ihre Zustimmung zu der Petition erklärt.

Das kommunale Stimmrecht üben Frauen de facto nur in solchen Orten aus, deren männliche Bevölkerung während des größten Teiles des Jahres außerhalb auf Arbeit ist (wie auch in Rußland). Die Frage des Frauenstimmrechts in kirchlichen Dingen wird seit einiger Zeit lebhaft erörtert. Dafür ausgesprochen hat sich die letzte Pastorenkonferenz im Kanton Graubünden. Befürwortet wird diese Reform im Kanton Genf von Pastor Th. Müller für das Konsistorium der nationalprotestantischen Kirche und Herrn Locher, Departementschef des öffentlichen Unterrichts im Kanton Zürich. Auf der letzten Kirchenkonferenz wurde mit acht Stimmen gegen sechs der dem Prinzip des Frauenstimmrechts günstige Antrag Scheller angenommen Freilich garantiert das noch nicht den Sieg. Die ackerbauenden und die gemischt konfessionellen Kantone sind dem Frauenstimmrecht weniger geneigt.

Eine Enquete der » Semaine littéraire« in Genf hat die Frage des politischen und kommunalen Frauenstimmrechts angeregt. Mit Ausnahme des katholischen Klerus und einiger Hochschullehrer sprechen die befragten Personen – Frauenrechtlerinnen, Nationalräte, Nationalökonomen, Pastoren, Universitätsprofessoren – sich für diese Reform aus. Prinzipielle Gründe dagegen führt fast nur der katholische Klerus an. Die anderen Gegengründe sind fast ausschließlich Opportunitäts- oder Gefühlsgründe. Der Schweizerische gemeinnützige Frauenverein, der sich geweigert hatte, dem Bund Schweizer Frauenvereine beizutreten, weil dieser sich »mit Politik« beschäftigen, er sich aber auf dem Gebiet der »Gemeinnützigkeit« halten wolle, erhielt eine lehrreiche Antwort über diesen Punkt von dem rühmlich bekannten Professor Hilty, Bern: »Gemeinnützigkeit und Politik sind nicht zwei Dinge, die einander ausschließen, wenn eine gebildete Frau mir sagt, sie will ihr Leben leben, ohne sich um Politik zu kümmern, so ist sie mir unverständlich Die Frauen sollten Carlyles Wort beherzigen: Nicht nur um alles hinzunehmen sind wir da, sondern auch zum Widerstand, zur aufmerksamen Wacht und zum Siege«.

Deutschland.

Gesamtbevölkerung: 56 356 246. Bund deutscher Frauenvereine.
Frauen: 28 622 194 Deutscher Verein für Frauenstimmrecht.
Männer: 27 734 052.

In keinem europäischen Kulturland hat die Frauenbewegung ungünstigere Verhältnisse gefunden, nirgend ist sie zäher bekämpft worden. In keinem Kulturland haben die Frauen so spät noch und so lange das Kriegsrecht zu spüren bekommen wie die deutschen Frauen im Dreißigjährigen Kriege und 1807 bis 1812. Derlei Vergewaltigungen lassen tiefe Spuren im Charakter einer Nation.

Keine unserer modernen Kulturnationen ist auch in der Lage, ihre politische Existenz einem kaum vor Menschenalter ausgefochtenen siegreichen Kriege zu verdanken. Jeder Krieg aber, jede Betonung und Förderung des Militarismus sind Verringerungen der Kulturmächte und des Fraueneinflusses.

Von einer Unterstützung der Frauenbestrebungen durch eine große liberale Majorität in den Volksvertretungen, wie England, Frankreich, Italien sie aufzuweisen haben, ist in Deutschland nicht die Rede. Der deutsche Liberalismus hat seine Theorien von Menschen- und Bürgerrecht nie in großem Sinne auf die Frau angewandt, und die sozialistische Partei bildet keine Majorität. Die politische Schulung des deutschen Mannes ist in vielen Fällen noch nicht bis zu den Prinzipien der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung oder der déclaration des droits de l'homme gediehen, seine Achtung vor der individuellen Freiheit nicht wie in England ausgebildet, und er ist daher für »Frauenrechte« sehr viel schwerer zu gewinnen. So überläßt u. a. der deutsche Mann den Kampf gegen die Reglementierung der Prostitution, der in England und Frankreich an Ärzten, Advokaten, Volksvertretern seine Hauptstützen findet, fast ganz allein der deutschen Frau. Die Sorge um die individuelle Freiheit ist eben eine sehr mindere Sorge des deutschen Mannes, denn überall macht sich der Druck des »Staates« fühlbar und lähmt gar manchen, der uns unter anderen Verhältnissen helfen würde. Denn die Kompetenzen des Staates sind in Deutschland besonders groß. Eine gewisse Sorglichkeit und Gründlichkeit des deutschen Charakters fördert diese Meinung, im Staat den Vormund und Vater der Allgemeinheit zu sehen. Diese Gründlichkeit artet aber oft in eine öde Pedanterie aus und statt zu handeln, wird geredet, und Reformen, die anderswo längst durchgeführt, sind in Deutschland bis zum letzten Augenblicke mit Mißtrauen betrachtet und verzögert worden. Ich erinnere nur an die namenlos schweren und langen Kämpfe, die wir um unsere Zulassung zu den Universitäten, um Gründung von Mädchengymnasien, um Hebung der Lehrerinnenbildung zu führen hatten. In keinem Lande ist auch die Frau als Lehrerin auf dem Gebiet der Mädchenerziehung ähnlich benachteiligt wie in Deutschland. Um die elementarsten Zugeständnisse (Oberlehrerinnen, von Leiterinnen ganz zu schweigen) haben wir bitten, betteln und ringen müssen. Heute noch werden selbst Frauen mit deutschem Abiturientenexamen an den preußischen Universitäten nicht immatrikuliert u. a. m.

Vielleicht hat der »Internationale Frauenkongreß«, der diesen Sommer in Berlin tagte, die Behörden von der Bedeutung und Tüchtigkeit unserer deutschen Frauenbewegung in etwas überzeugt. Nur eine große und würdige Manifestation konnte Vorurteile zerstreuen, die jene maßgebenden Kreise meist gegen uns hegten. An dieser »Zerstreuung« ist aber gerade in Deutschland viel gelegen, da gerade in Deutschland unsere Bewegung durch die Behörden mehr als in anderen Ländern gehemmt oder gefördert wird; da gerade in Deutschland der Staat als Brotherr par excellence auftritt und dann auch die entsprechende »Gesinnungstüchtigkeit« verlangt. Armee und Beamtentum haben die Frauenbewegung (deren sie für ihre Töchter oft dringend bedurften) deshalb so häufig abgelehnt, weil diese Bewegung »höheren Ortes« mißliebig war. Durch den Empfang des » International Council of Women« bei der Kaiserin, durch die Empfänge des Kongresses in den Ministerien des Äußern und des Innern, durch das Kongreßbankett auf dem Rathause haben sich offizielle und freundliche Beziehungen zwischen der Frauenbewegung und den »maßgebenden Kreisen« angesponnen. Das ist erfreulich. Daß diese gesellschaftlichen Berührungen nicht eine plötzliche Bekehrung jener Kreise zu unserer Sache bewirken werden – niemand weiß es besser als wir Frauenrechtlerinnen. Aber man hat nun doch einen Weg zu uns gefunden. Und schon von diesem Standpunkte aus wäre es ein Fehler gewesen, hätte die Kongreß-Leitung wegen Ablehnung des Frauenwahlrechts bei den Kaufmannsgerichten auch die Empfänge in den Ministerien abgelehnt, wie das z. B. von sozialistischer Seite gewünscht wurde. Wir aber sind ja gerade deshalb hingegangen, damit eine solche Ablehnung in Zukunft weniger ungeniert erfolgen könne, um persönlich an unsere »Ablehner« heranzutreten und ihnen, im Privatgespräch, zu sagen, wie scharf und tief wir diesen »Mißbrauch der Gewalt« empfinden. Das Frauenwahlrecht ist eben ein so ungewöhnlich Ding, daß die Behörden sich bisher nicht vorzustellen vermochten, den Frauen läge wirklich daran. Von sozialistischer Seite ist noch manches an dem Kongreß bemängelt worden, so auch sein »Prunk«. Der war (ich weiß es aus persönlicher Erfahrung) nicht größer als auf den vorhergehenden Kongressen in Chicago und London. Wir waren von Anfang an durch den Charakter unseres »Bundes« ein bürgerlicher Kongreß, und wir waren es um so mehr, als die Absage der sozialdemokratischen Frauen uns auch in der Hörerschaft ganz auf bürgerliche Elemente beschränkte. Das Seltsamste aber an dem von sozialistischer Seite gegen unseren Kongreß formulierten »Prunktadel« ist, daß eine Frau ihn ausspricht, die bei all unseren Veranstaltungen und Empfängen zu den prunkvollsten gehörte.

Die deutsche Frauenbewegung ist im Kreise des vormärzlichen Deutschland entstanden. Ihre Begründerinnen, Auguste Schmidt, Luise Otto-Peters, Henriette Goldschmidt, Ottilie v. Steyber, Lina Morgenstern, waren »Achtundvierzigerinnen«, sie glaubten an das Menschenrecht der Frau auf Bildung, Arbeit und freie Berufswahl, an ihr Bürgerrecht auf direkte Teilnahme am öffentlichen Leben. Das Programm des »Allgemeinen deutschen Frauenvereins«, den vier der oben genannten Frauen, alles Leipzigerinnen, 1865 am Jahrestag der Schlacht von Leipzig gründeten, enthält nur die ersten drei Forderungen. Das Bürgerrecht der Frau ließ man damals als utopistisch beiseite. Hingegen haben die Gründerinnen der deutschen Frauenbewegung die Arbeiterinnenfrage von vornherein in ihr Programm mit einbegriffen und sie durch Gründung eines Arbeiterinnenbildungsvereins praktisch in Angriff genommen. Die Kräfte der bürgerlichen Frauen wurden in erster Linie aber ganz naturgemäß von ihren eigenen Angelegenheiten stark absorbiert. Unter ihnen selbst herrschte Not, materielle wie geistige. Es handelte sich darum, den im Haus nicht mehr versorgten Frauen bürgerlicher Stände Erwerb und Brot zu schaffen. Das war die erste Aufgabe einer in bürgerlichen Kreisen entstandenen bürgerlichen Frauenbewegung.

Auf dem Gebiet des Unterrichts und der liberalen Berufe Die gewerbliche Fachbildung wurde vor allem durch das 1865 vom Präsidenten Lette und seiner Frau in Berlin gegründete »Lette-Haus« gefördert. haben sich besonders Auguste Schmidt, Henriette Goldschmidt, Marie Loeper-Housselle, Helene Lange, Maria Lischnewska und Frau Kettler verdient gemacht. Kindergärten, Fortbildungskurse für Frauen, der Allgemeine deutsche Lehrerinnenverein, der Verein Preußischer Volksschullehrerinnen, Oberlehrerinnenkurse, Gymnasial- und Realkurse für Frauen, ja Mädchengymnasien entstanden, und die Zulassung der Frauen zu den Universitäten wurde erwirkt. Heute nehmen die Knabenschulen (Gymnasien, Realgymnasien usw.) in Baden und Württemberg Mädchen auf Die gefürchtete »Koedukation« besteht also bereits in Deutschland. und neben den 15 aus Privatmitteln erhaltenen Gymnasial- oder Realgymnasialkursen bestehen städtische Mädchengymnasien in Karlsruhe, Charlottenburg und Schöneberg. Frauen praktizieren als Ärzte und fungieren als Oberlehrerinnen. Weibliche Anwälte und Prediger haben wir noch nicht, wohl aber drei weibliche Doktoren Juris, Dr. Augspurg, Dr. Raschle, Dr. Duensing.

Der Allgemeine deutsche Frauenverein war 1865 in Leipzig gegründet. Damals bestand kein Deutsches Reich, noch war Berlin die Reichshauptstadt. Seit aber in Berlin der Sitz des Reichsparlaments, mußte Berlin auch ein Mittelpunkt der Frauenbewegung werden. Er wurde dieses durch die Gründung des »Frauenwohl«, das 1888 unter Frau Cauer ins Leben trat. Damit entstand die jüngere oder radikale Richtung in der deutschen Frauenbewegung. Die Leipziger und Fräulein Lange hatten sich vorwiegend auf dem Gebiete der Bildung betätigt. Die Radikalen beschritten das soziale und das politische Gebiet. Alle »radikalen« Forderungen wurden von Frauen gestellt, die in dem Augenblick, als diese Forderungen neu, d. h radikal waren, dem Kreise von Frau Cauer angehörten, ihr befreundet waren oder mit ihr arbeiteten. Das ist eine unbestreitbare Tatsache, mögen diese Frauen sich später auch von Minna Cauer getrennt und je nach Umständen den »Gemäßigten« oder den »Sozialisten« angeschlossen haben.

In der Berufsorganisation nicht ausschließlich bürgerlicher Frauen ging Minna Cauer voran, indem sie 1889 mit den Herren Julius Meyer und Silberstein den »Kaufmännischen und gewerblichen Hilfsverein für weibliche Angestellte« schuf.

Die Auskunftsstelle der Gesellschaft für Ethische Kultur, aus der »Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit« hervorgingen, gründete Jeannette Schwerin, die gleichzeitig Einführung der Frau in die Armenpflege beanspruchte. Die Agitation gegen das Bürgerliche Gesetzbuch in öffentlichen und Volksversammlungen ging aus von Dr. Anita Augspurg und Frau Stritt.

Den Kampf gegen die Reglementierung begannen die »Radikalen« Hanna Bieber-Böhm und Anna Pappritz. Über die »Bürgerpflicht« der Frauen sprach zuerst öffentlich Lily von Gijycki; den »Verein für Frauenstimmrecht« gründeten Frau Cauer, Dr. Augspurg, Fräulein Heymann, Dr. Schirmacher.

Aufnahme der Arbeiterinnenvereine in den »Bund deutscher Frauenvereine« beantragte 1894 der radikale Flügel. Er hat mit diesen Forderungen bei den »Gemäßigten« und im »Bunde« oft Anstoß erregt, dadurch aber die Rolle des Sauerteigs gespielt, denn der diesjährige Berliner Internationale Frauenkongreß beweist, daß der hauptsächlich aus gemäßigten Elementen bestehende »Bund« heute alle Forderungen der Radikalen, das Frauenstimmrecht mit inbegriffen, in sein Programm aufnimmt. Die Unterschiede zwischen Radikalen und Gemäßigten sind weit weniger prinzipieller als persönlicher Natur, sind bedingt durch verschiedene Arten des Temperaments, das ersteren Allegro, den letzteren Andante als schickliches Tempo erscheinen läßt: In allen öffentlichen Bewegungen findet sich übrigens der gleiche Gegensatz, er existiert auch in her englischen und der amerikanischen Frauenbewegung. – In keinem Lande Belgien und Dänemark etwa ausgenommen. ist der Gegensatz zwischen bürgerlicher und sozialistischer Frauenbewegung so ausgesprochen wie in Deutschland. Auf dem 1896 von Frau Lina Morgenstern und Frau Cauer organisierten internationalen Frauenkongreß erklärten die Sozialdemokratinnen Lily Braun und Klara Zetkin, daß sie nie mit bürgerlichen Frauen zusammen arbeiten würden. Diese Haltung erklärt sich aus der Geschichte der deutschen Sozialdemokratie, hat doch gerade in Deutschland das Sozialistengesetz die Gegensätze verschärft. Trotzdem wäre diese scharfe Absage im Jahre 1896 nicht nötig gewesen. Ich sagte bereits, daß die Gründerinnen der deutschen Frauenbewegung auch die Förderung der Arbeiterin in ihr Programm aufgenommen, und die Radikalen, die den Kongreß von 1896 beriefen, sich seit Jahren mit Berufsorganisation und Sozialpolitik beschäftigten, auch 1894 die Aufnahme der Arbeiterinnenvereine in den Bund beantragt hatten. Ein Zusammengehen gerade mit ihnen wäre also möglich und nützlich gewesen.

Ein Teil der sozialistischen Partei jedoch, die »Endzieler«, sehen in der Erhaltung des »Klassenhasses« das Hauptagitationsmittel der Sozialdemokratie und sind aus diesem Grunde dem friedlichen Handinhandarbeiten mit Bürgerlichen prinzipiell abgeneigt. Zu diesen gehören, wie sich es in Stuttgart, Dresden, Amsterdam gezeigt hat, gerade die sozialistischen Frauen, die mit Bebel gegen Bernstein stehen. – Ein Teil der sozialistischen Führerinnen widmet sich der Arbeiterinnenorganisation, die in Deutschland ebenso mühsam und schwierig ist wie anderswo. Auch in Deutschland wird Frauenarbeit fast stets geringer bezahlt als Männerarbeit. Der Durchschnittsverdienst beträgt 2 Mark täglich, aber sehr viele Arbeiterinnen erreichen ihn nicht. In der Konfektionsindustrie findet man Wochenlöhne von 6-9 Mark, und der letzte Berliner Heimarbeiterkongreß hat neue Beweise für die Hungerlöhne in der Hausindustrie erbracht. Für diese Schäden ist aber nicht die deutsche Frauenbewegung verantwortlich zu machen.

Letztere ist sozialpolitisch keine der wenigst aufgeklärten, befürwortet sie doch fast ausnahmslos den Arbeiterinnenschutz (den englische, französische und skandinavische Frauenrechtlerinnen bekämpfen); auch hat sie den »Verein der Heimarbeiterinnen« in Berlin angeregt, die Arbeiterinnen zum Eintritt in Hirsch-Dunckersche Gewerkschaften aufgefordert, Arbeiterinnenheime gegründet und kürzlich eine Arbeiterinnenzeitung geschaffen. Von den etwa 450 000 organisierten Arbeitern Deutschlands sind etwa 30 000 Frauen. Sie gehören vorwiegend sozialistischen Gewerkschaften an.

Eigentümlich für Deutschland sind die konfessionellen Spaltungen in der Frauenbewegung. Das Beispiel gab hier der »Deutschevangelische Frauenbund«, gegründet 1899, Vorsitzende Paula Müller, Hannover. Er ist entstanden aus dem Gefühl: »Es ist Sünde, gleichgültig zuzusehen, wie Frauen, die vom biblischen Christentum nichts wissen wollen, die ganze deutsche Frauenwelt vertreten.« Der Evangelische Bund will alle Vorschläge der Frauenbewegung »prüfen am Evangelium, als der Richtschnur von Glauben und Leben«, erklärt aber gleichzeitig, »weder die Frau dem Hause entfremden, noch sie gleichberechtigt dem Manne gegenüber stellen zu wollen«. Nun, auch die »Frauenrechtlerinnen« wollen keine »Gegenüberstellung« der Geschlechter, wohl aber ihre Gleichberechtigung. Hierüber wird der Evangelische Bund sich klar werden müssen. Bisher, hat er übrigens durchaus frauenrechtlerisch gearbeitet. Ein »Katholischer Frauenbund« wurde Ende 1903 gegründet, und in ganz letzter Zeit hat sich ein »Verein jüdischer Frauen« gebildet.

Wir Vertreter der interkonfessionellen, der paritätischen Frauenbewegung bedauern diese konfessionellen Spaltungen. Ich persönlich bin freilich überzeugt, daß, abgesehen von den katholischen Frauen, die aus Prinzip allein arbeiten, die anderen Frauenbewegung nicht ohne uns, oder ohne uns nicht Frauenbewegung treiben werden. Ihre Hauptbedeutung scheint mir daher darin zu liegen, daß sie Kreise erschließen, die uns unerreichbar bleiben würden. – Charakteristisch für die deutsche Frauenbewegung ist neben ihren vielen inneren Spaltungen auch wieder ihre ausgebreitete und gründliche Organisation. Die kleinsten Städte werden heute von Rednerinnen aufgesucht. Dergleichen wäre in Frankreich z. B. eine Unmöglichkeit.

Der an uns so häufig gerühmte, manchmal belächelte »Vereinssinn« ist inmitten der ganz besonders schwierigen Arbeitsbedingungen unsere Hauptmacht. Langsam, zäh, geduldig haben wir ungewöhnliche Hindernisse, bisher fast ohne nennenswerten Männerbeistand überwunden. Allein die Kommunalbehörden und einige liberale Regierungen und Hochschullehrer sind uns entgegengekommen, und gerade in dem Staat, dessen Devise lautet: Jedem das Seine, ist die Frau nur unter den schwersten Mühen zu einem kleinem, ach so kleinen Teil des Ihren gelangt. Hierzu gehört bisher auf rechtlichem Gebiet noch nicht die Gütertrennung, wohl aber, selbst bei Güterverbindung (dem gesetzlichen Güterrecht) die Verfügung über Erwerb und Ersparnis. Auch erkennt das Bürgerliche Gesetzbuch die prinzipielle Rechts- und Handlungsfähigkeit der Ehefrau an, schränkt sie allerdings praktisch wieder sehr ein. Politisches Wahlrecht besitzt die deutsche Frau nicht, obgleich ihre Söhne das Deutsche Reich gegründet haben. – Das kommunale Wahlrecht könnte die Steuerzahlerin ausüben, tut es jedoch nur selten. Die preußische Volksschullehrerin ist gleichfalls zur Ausübung des Kommunalwahlrechts zuzulassen, hat sich jedoch noch nicht gemeldet. Die Großgrundbesitzerinnen stimmen in Sachsen und Preußen für die Kreistage durch Vertreter.

Das kirchliche Frauenwahlrecht scheint bei den Professoren der Theologie, sowie bei den Predigern einem gewissen Wohlwollen zu begegnen.

Deutschösterreich.

Gesamtbevölkerung: etwa 7 Millionen. Bund österreichischer Frauenvereine.
Frauen: rund 3¾ Millionen. Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: rund 3¼ Millionen.  

Die österreichische Frauenbewegung ist in erster Linie auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen. 51 Prozent aller Frauen nehmen in Österreich am außerhäuslichen Erwerb teil, ein Prozentsatz, der die Theorie vom Hausberuf der Frau sehr grau erscheinen läßt. Leider ist die außerhäusliche Erwerbstätigkeit für die Österreicherinnen selten des Lebens goldener Baum. Österreich ist an und für sich ein Land der niedrigen Arbeitslöhne (dauernder Zuzug slawischer Arbeitskräfte, große ackerbautreibende Provinzen, starke Überreste des Feudalwesens usw) Die Frauenlöhne und Gehälter sinken also noch tiefer als in Westeuropa, und die Billigkeit des Lebensunterhalts steht damit nicht immer im Einklang (so ist Wien eine der teuersten Großstädte). – Der 1851 gegründete »Frauenverein für Arbeitsschulen« suchte die Erwerbsfähigkeit der Mädchen des Mittelstandes und des Volkes zu heben. Den Ideen der Zeit entsprechend, lehrte man sie Nadelarbeiten. Unentgeltliche Fortbildungsschulen wurden damals in Wien gegründet Die wirtschaftliche Misere nach dem Krieg 1866 ließ den Wiener »Frauenerwerbsverein« entstehen, der im Sinne des Lette-Vereins das Gebiet der Frauentätigkeit erweiterte. Seit 1868 beginnt die Frauenbewegung unter dem stärkst vertretenen und höchst gebildeten Berufsstand bürgerlicher Frauen: den Lehrerinnen. In jenem Jahre organisieren sich die katholischen Lehrerinnen (Verein katholischer Lehrerinnen). 1869 entsteht der (interkonfessionelle) »Verein österreichischer Lehrerinnen«. Dieser Verein hat äußerst verdienstvoll gewirkt. Seit 1869 in den Volksschulen angestellt, wurden die Lehrerinnen bei gleicher Vorbildung und gleicher Leistung minder bezahlt als die Lehrer. Sie wurden nun dieserhalb bei den Provinziallandtagen vorstellig, verlangten Gehaltserhöhung und haben sie (trotz der Gegnerschaft der Lehrer) durch Gesetz von 1891 erhalten. 1876 nimmt ein Verein sich des arg vernachlässigten höheren Mädchenschulwesens an. 1885 organisieren sich die Schriftstellerinnen und Künstlerinnen, deren männliche Kollegen ihnen die Aufnahme in die bestehenden Fachvereine verweigerten. 1888 folgten die Musiklehrerinnen diesem Beispiel. Gleichzeitig kommt die Frage des Frauenstudiums in Fluß. In Wien wird die erste Klasse eines »Lyzeums« eröffnet, das die Mädchen zum Abiturientenexamen vorbereiten soll. Die Zulassung der Mädchen zu den höheren Knabenschulen wird abgelehnt, jedoch sind die Mädchen stets als Extraneae zur Ablegung des Abiturientenexamens zugelassen worden. Viele haben derart die Reifeprüfung abgelegt, ehe sie ihre Studien in der Schweiz begannen. Bis 1896 nämlich blieben die österreichischen Universitäten den Frauen verschlossen. Diejenigen Frauen, die in der Schweiz Medizin studiert hatten und in Österreich praktizieren wollten, bedurften dazu einer besonderen kaiserlichen Erlaubnis, die ihrem ehrlichen Streben auch nie vorenthalten wurde.

Auf diese Art hat Dr. med. Kerschbaumer ihre augenärztliche Praxis in Salzburg begonnen. Dr. med. Gräfin Possanner hingegen hat nach dem Schweizer Staatsexamen auch noch das österreichische abgelegt. Sie praktiziert in Wien.

Da die österreichischen Ärzte das aktive und passive Wahlrecht für die Ärztekammer besitzen, hat auch Dr. Possanner es für sich beansprucht. Sie wurde von dem Magistrat der Stadt Wien abschlägig beschieden, weil sie als Frau in der Gemeinde nicht wahlberechtigt sei und das Wahlrecht zur Ärztekammer nur Ärzten gebühre, die auch Kommunalwähler sind. Beruht auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem besonderen Falle. Vgl den Fall Jacobs, Amsterdam. Dr. Possanner wandte sich darauf an die Statthalterei, an das Ministerium des Innern und in letzter Instanz an das Verwaltungsgericht. Dieses hat zugunsten der Petentin entschieden. Die Ärztekammer (das muß hervorgehoben werden) hat das Gesuch Dr. Possanners von vornherein befürwortet.

Pastoren und Anwälte weiblichen Geschlechts sind in Österreich noch unbekannt. – Gegen die Abschreiberinnen in den Rechtsanwaltsbureaus von Wien wurde vor einiger Zeit eine Agitation gerichtet: es sei nicht schicklich, jungen Mädchen die Abschrift oft sehr anstößiger Akten zu übertragen. Welch rührende Hochachtung müssen die männlichen Kopisten vor den weiblichen Kollegen haben! Ob sie die auch im Privatleben bewahren? Und so wandelt der Brotneid im Mantel der Sittlichkeit.

Der Lehrberuf bleibt nach wie vor das Hauptgebiet der bürgerlichen Frauen Deutschösterreichs. Sie können nach dem Gesetz von 1869 nicht nur in Mädchenelementarschulen, sondern auch in den unteren Klassen der Knabenschulen angestellt werden. Daß sie nicht Kommunalwähler sind, hat nun zwei Wirkungen: sucht die Gemeinde Wahlunterstützung, so stellt sie Lehrer an, die ihr gewogen. Steht sie zu den Lehrern in Opposition, so zieht sie Lehrerinnen vor. Spielball politischer Launen zu sein, ist aber ein unwürdiger Zustand. – Verheiratung bedingt kein Ausscheiden aus dem Dienst Mit Ausnahme Steiermarks 10,5 Prozent der Lehrerinnen in ganz Österreich sind verheiratet, 2,2 Prozent verwitwet. Die Frauen bilden etwa ein Viertel der Elementarlehrerschaft (8000). Ihre Gehälter betragen jährlich 200 830 Frauen beziehen noch weniger. bis 1600 Gulden (320 bis 2500 Mark) Das Gehalt von 200 Gulden ist so unauskömmlich, daß manche Elementarlehrkräfte tatsächlich verhungern. Klerikale Gemeinden sehen in der Lehrerin ein gefügiges Werkzeug der Kirche und setzen sie daher gern dem liberal denkenden Elementarlehrer gegenüber. Die Konkurrenz der Nonnen wird von dem ganzen weltlichen Lehrstande gefürchtet. In Tirol ist fast der ganze Mädchenelementarunterricht noch geistlich. Und die Schwestern arbeiten sehr billig, leben sie doch in Gemeinschaft und zehren von den Gütern der toten Hand.

Das höhere Mädchenschulwesen ist teils geistlich, teils städtisch, teils privat. Der Staat subventioniert verschiedene Anstalten Die Gründung von Mädchengymnasien ist der Privatinitiative entsprungen. Frau Dr. Cäcilie Wendt, die in Wien zum Dr. phil. promoviert und dort auch die Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen in Mathematik, Physik und Deutsch abgelegt hat, ist als erster weiblicher Gymnasiallehrer am Wiener Mädchengymnasium angestellt. – Seit 1871 werden Frauen im Post- und Telegraphenwesen verwendet. Wie die meisten Staatssubalternbeamten werden auch sie schlecht bezahlt, und sie dürfen sich nicht verheiraten. Die Telegraphenmanipulantinnen in der Wiener Zentrale beziehen 30 Gulden == 48 Mark monatlich. »Auf Daseinsfreuden darf eine Telegraphenmanipulantin keinen Anspruch erheben.« »Diese Mädchen hungern seelisch ebenso wie körperlich.« Siehe Dokumente der Frauen 15. November 1899 Seit 28 Jahren sind die Gehälter nicht aufgebessert, Ferien gibt es alle zwei Jahre vierzehn Tage. Seit 1876 besteht ein Hilfsverein der Post- und Telegraphenbeamtinnen.

Die heute in kaufmännischen Betrieben sehr gesuchte Stenographin wurde 1842 durch das Unterrichtsministerium von den Kursen der Gabelsbergerschen Stenographie ausdrücklich ausgeschlossen. Nichtsdestoweniger haben Frauen sich diese Geheimkunst angeeignet, denn 1876 stellte sich die erste Stenographin der staatlichen Prüfungskommission. Volle Ausbildung in der Stenographie ist aber selbst heute noch nur in (teueren) Privatkursen zu erlangen. Daher die Gründung zahlreicher »Damenstenographenvereine«.

In den Advokatenkanzleien erhält die Stenographin 20 bis 30 Gulden (32 bis 48 Mark) monatlich. Nicht mehr verdient sie in Kontoren und Bureaus, wo sie auch Schreibmaschine bedienen muß. Sie gilt als Subalternkraft (obgleich sie oft sehr tüchtige Fach- und Sprachkenntnisse besitzt). Im Staatsdienst ist sie Hilfsarbeiterin im Taglohn (1,50 Gulden = 2,40 Mark) ohne Avancement und Pension.

Wie traurig die Lage der Arbeiterin sein muß, wenn Volksschullehrerinnen und Bureaubeamtinnen monatlich mit 20 und 30 Gulden auskommen sollen, kann man sich leicht vorstellen. Die Wiener Enquete über Frauenarbeit von 1896 hat ein geradezu entsetzliches Elend unter den Arbeiterinnen enthüllt. Fast durchweg schlechte sanitäre Verhältnisse in den Werkstätten (von Fabrik- und Heimarbeit war ganz abgesehen). Wien ist eben eine alte Stadt mit alten Häusern und sehr hohen Mieten. Das Lehrwesen ist ganz mangelhaft organisiert, meist wertlos, die Berufsbildung daher oft mangelhaft, die Berufstüchtigkeit nicht immer groß. In der Buchbinderei (Kartonnieren, Broschieren), der Lithographie, der Hutmacherei, der Federschmückerei, Kamm- und Fächerfabrikation, der Papierfabrikation, Passementerie, Blumenmacherei, Handschuh-, Schuh-, Bürstenfabrikation, der Textilindustrie und der Konfektion verdienen die Lehrmädchen ein Maximum von 5 Mark wöchentlich; die Arbeiterinnen 2,40 bis 20 Mark Der Durchschnittslohn beträgt 5, 6, 8 Mark die Woche bei 8- bis 20stündiger Arbeit. Die Frauen arbeiten häufig in Gewerben, die große Körperkraft verlangen: Bäckerei, Dachdeckerei, Ziegelbrennerei, Ziegelschlepperei (auf die Gerüste). – Die intellektuelle Förderung der Arbeiterinnen war schon vor 1893 in Wien versucht worden. Aber was sollen Kurse und Vorlesungen denen, die darben und siechen. Eine gewerkschaftliche Organisation der österreichischen Arbeiterinnen mit rein wirtschaftlichen Zielen tat am meisten not. Sie ist denn auch schon 1889 auf dem ersten österreichischen Arbeiterinnenkongreß beschlossen worden. Diese Organisation hat einen sozialistischen Charakter. Die Partei hat die gemeinschaftliche Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen besonderen Frauenorganisationen vorgezogen. In den Berufsverbänden befinden sich etwa 6000 Frauen. 1253 in der Textil-, 1038 in der Tabaksbranche. Weibliche Kräfte spielen bei der Organisation der Arbeiterinnen auch in Österreich eine große Rolle. Sie leiten z. B. die »Frauenabende« in den Arbeiterbezirken von Wien.

In Wien hat die Organisation sich besonders auf die Buchbinderinnen, Hutmacherinnen und Schneiderinnen gerichtet. Außerhalb Wiens sind vor allem organisiert: die Textilarbeiterinnen in Schlesien, sowie die Tabaksarbeiterinnen der Staatsmanufakturen. Am weitesten vorgeschritten ist die Arbeiterinnenorganisation in Nord- und Westböhmen bei den Glas- und Perlenarbeiterinnen (500 organisierte Arbeiterinnen). In ganz Steiermark sind nur 552 organisierte Arbeiterinnen. Diese kleinen Zahlen bedeuten schon große Erfolge In Salzburg, Tirol und Kärnten ist Arbeiterinnenorganisation ganz vereinzelt. Überall erschwert die häusliche Misere den Frauen die Organisation, nimmt ihnen Kraft, Zeit und Interesse. Die organisierte sozialdemokratische Arbeiterinnenschaft Deutschösterreichs hat ihre dauernde Vertretung im »Frauen-Reichskomitee« – Daß bei den traurigen wirtschaftlichen Verhältnissen der arbeitenden Frauen die Prostitution in Deutschösterreich ihre Nebenverdienstrolle ausgiebig spielt, liegt auf der Hand. Wien ist der Zufluchtsort für Arbeit- und Verschwiegenheitsuchende. Die Zahl der unehelichen Geburten beträgt denn auch in Wien ein Drittel der Gesamtgeburtenzahl (wie in Paris). Der »Allgemeine Österreichische Frauenverein«, 1893 unter Leitung von Fräulein Auguste Fickert gegründet, hat sich aus diesen und anderen Gründen schon häufig mit der Frage der Prostitution, der Frauenlöhne und der Reglementierung beschäftigt und stets gegen letztere Stellung genommen

Die internationale abolitionistische Föderation ist jedoch erst 1903 in Deutschösterreich vertreten worden, eine Vereinsbildung dort aber noch nicht gelungen. – Zu den bürgerlichen Frauen, die sich an der Spitze von Wohltätigkeits-, Erwerbs-, Bildungs- und Frauenrechtsvereinen um die Verbesserung der Frauenstellung in Österreich verdient machen, gehören: Auguste Fickert, Marianne Hämisch, Frau v. Listrow, Rosa Maireder, Maria Lang (die Herausgeberin der vortrefflichen Dokumente der Frauen, die leider 1902 eingegangen sind) Frau Schwietland, Else Federn (die Leiterin des Settlement im Arbeiterviertel Nordwiens), Frau Jella Hertzka, Fräulein Dr. Goldmann Leiterin des Cottage Lyceum u a. m.

Diese Frauen arbeiten häufig mit den Führerinnen der sozialistischen Frauenbewegung, Frau Schlesinger, Frau Popp u. a. zusammen. Die Trennung ist hier weit weniger scharf als in Deutschland, die Sachlage gleicht vielmehr der in Italien In diesen Ländern hofft die Frauenbewegung viel von der Erstarkung des Sozialismus Es erklärt sich das zum Teil dadurch, daß die österreichischen Liberalen dem Ansturm der Rechten nicht gewachsen sind, und das allgemeine Stimmrecht, das heute in Österreich noch nicht besteht, gerade an den Sozialisten die eifrigsten Förderer hat. Allgemeines Stimmrecht begreift aber für die österreichischen Sozialisten auch das Frauenstimmrecht in sich. Wie nachstehende Notiz beweist, wünschen die österreichischen Sozialistinnen, daß man mit diesem Programmpunkt nun auch einmal Ernst mache. Das Frauenreichskomitee der sozialdemokratischen Frauen Österreichs hat folgenden Antrag an den internationalen Sozialistenkongreß zu Amsterdam beschlossen und abgesandt: »Von der Erwägung ausgehend, daß nur durch die wirtschaftliche, geistige und politische Befreiung aller Entrechteten und Bedrückten die kapitalistische Ausbeutung überwunden werden kann, hat die Sozialdemokratie aller Länder längst die Verpflichtung anerkannt, für die rechtliche Gleichstellung beider Geschlechter einzutreten und den Frauen politische Rechte, insbesondere; das Wahlrecht, zu erobern … Trotzdem ist bisher noch in keinem Lande von unseren Parteigenossen ein energischer Vorstoß zur Eroberung des Frauenwahlrechts unternommen worden, auch nicht in jenen Staaten, wo das Wahlrecht der Männer kaum noch einer Ausdehnung fähig wäre, wie in der Schweiz, in Frankreich und den meisten Staaten Deutschlands und Amerikas. Ist es doch allerorts auch unter Sozialdemokraten gebräuchlich, »allgemeines Wahlrecht« zu sagen, wenn man ausschließlich vom Wahlrecht der Männer spricht, und von Staaten, in denen die weibliche Bevölkerung in politischer Unmündigkeit gehalten wird, zu behaupten, es herrsche dort das allgemeine Wahlrecht. In Belgien ist die Frage aktuell und dadurch ihre Erörterung unausweichlich geworden, und es erscheint dringend wünschenswert, daß der internationale Sozialistenkongreß zu Amsterdam den Parteigenossen aller Länder in dieser Sache eine Richtschnur gebe. Es wird dem Kongreß ein leichtes sein, sich in einer solchen Weise zu äußern, die geeignet ist, jede etwa dahingehende Befürchtung der Frauen zu zerstreuen, daß die Sozialdemokraten, analog dem Vorgehen der Liberalen gegen die aufstrebende Arbeiterklasse, die Frauen wohl an ihren Kämpfen teilnehmen lassen, ihnen aber nicht zu den gleichen Rechten verhelfen wollen. Wir beantragen deshalb, daß die Frage der Eroberung des Frauenwahlrechts auf die Tagesordnung des internationalen Sozialistenkongresses zu Amsterdam gesetzt werde.«

Die österreichischen Frauen besitzen nun aus der liberalen Ära zwei Rechte:, seit 1849 stimmen die Grundbesitzerinnen und Steuerzahlerinnen durch Delegation bei den Gemeindewahlen und seit 1861 gleichfalls für die Provinziallandtage. Außer in Illyrien, Kärnten und Niederösterreich In Niederösterreich entzog der Landtag ihnen letzteres Recht 1888 wieder, und 1889 wurde der Versuch gemacht, ihnen auch das Kommunalwahlrecht zu entziehen. Die Interessenten petitionierten aber mit Erfolg um Erhaltung ihres aktiven Kommunalwahlrechts. – Soeben hat das Wiener Verwaltungsgericht den österreichischen Elementarlehrerinnen das Kommunalwahlrecht zuerkannt. – Die österreichischen Großgrundbesitzerinnen stimmen durch Bevollmächtigte auch für den Reichsrat. Sie sind eben »Feudale«. Die österreichischen Frauen haben, von den sozialistischen Abgeordneten Pernerstorfer, Kronawetter, Adler u. a. unterstützt, mehrfach das passive Wahlrecht für die Schul- und Armenkommissionen verlangt, sowie eine Reform des Vereinsgesetzes (Zulassung der Frauen zu politischen Vereinen). Bisher jedoch ohne Resultat. Das politische Frauenstimmrecht ist im Reichsrat noch nicht diskutiert worden. – Die rechtliche Stellung der Österreicherin gleicht der der Französin: die Ehefrau steht unter Vormundschaft des Mannes; das gesetzliche Güterrecht ist Güterverbindung Siehe das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (nicht Gütergemeinschaft, wie in Frankreich). Unter diesem Regime verfügt die Ehefrau jedoch nicht, wie im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, über ihren Erwerb und ihre Ersparnis. Der Vater übt allein die gesetzliche Gewalt über die Kinder aus.

Nicht unerwähnt dürfen hier zwei Namen bleiben, der Bertas v. Suttner, der Begründerin der Friedensbewegung, und der Maries v. Ebner-Eschenbach, der größten heute lebenden Schriftstellerin deutscher Sprache. Beide sind Österreicherinnen, auf die ihr Land stolz sein darf.

In Österreich erweisen die Behörden sich der Frauenbewegung günstiger als z. B in Deutschland.

Ungarn. Ich schließe Ungarn hier aus politischen wie sachlichen Gründen an

Gesamtbevölkerung: 17 463 791 Bund ungarischer Frauenvereine.
Frauen: 8 795 616 Kein Frauenstimmrechtsverein
Männer: 8 668 173.  

Die ungarische Frauenbewegung hat sich bisher ausschließlich auf die Hebung der Mädchenbildung beschränkt. Die Gewinnung der nationalen Unabhängigkeit gab auch den Frauen größeren Ehrgeiz; seit 1867 strebten sie die Errichtung von höheren Mädchenschulen an. 1868 gründete Frau v. Veres mit 22 anderen Damen den »Verein zur Hebung der Bildung der Frau«. 1869 entstand die erste Klasse einer höheren Mädchenschule in Budapest. Ein geschätzter Gelehrter, P. Gyulai, übernahm die Leitung der Anstalt. Ähnliche Schulen wurden in der Provinz gegründet, 1876 war die Budapester Musterschule völlig ausgebaut, und 1878 konnte sie einer Leiterin, Frau v. Janisch, übertragen werden. Man kaufte ein Grundstück, baute ein Haus, gründete ein Lehrerinnenseminar. Dann ward die Zulassung der Frauen zur Universität erörtert. Ein besonderes Komitee bildete sich dafür unter Dr. Coloman v. Csiky. Inzwischen verband der Verein mit seiner höheren Mädchenschule Fortbildungskurse und Haushaltskurse. Der Unterrichtsminister v. Wlassics aber erwirkte den kaiserlichen Erlaß vom 18. November 1895, der den Frauen die Universitäten Klausenburg und Budapest öffnete (die philosophische und die medizinische Fakultät). Es war nun nötig, die Mädchen auf das Abiturientenexamen vorzubereiten. Der »Allgemeine ungarische Frauenverein« übernahm dieses, arbeitete mit Unterstützung von Dr. Béothy, Privatdozent an der Universität Budapest, ein Programm aus, das vom Unterrichtsminister angenommen wurde. Durch Reskript vom 18 Juli 1896 gestattete er die Gründung eines Mädchengymnasiums in Budapest.

Man sieht, daß solche Reformen bei verständnisvollen Behörden glatt durchgehen wie ein Brief auf der Post. In den liberalen Berufen finden wir Frauen als Apothekerinnen, Ärztinnen (Dr. Charlotte Steinberger ist zum Beispiel als Kurarzt in Bisk-Barhegy angestellt) und als Architektin. Erica Paulus, die diesen in Europa für Frauen sonst noch nicht erschlossenen Beruf erwählt hat, ist Siebenbürgerin. Sie hat unter anderem die Maurer-, Glaser-, Dachdecker- und Zimmermalerarbeiten für den Bau des evangelisch-reformierten Kollegiums zu Klausenburg in Submission erhalten. – Gleichzeitig mit der höheren Frauenbildung der bürgerlichen Kreise wurde in Ungarn die Hausindustrie der bäuerlichen gefördert. Hierfür interessierte sich der »Landes-Frauenindustrieverein«. Schürzen, Teppiche, Gewebe, Pantoffeln, Tabaksbeutel, Peitschenstiele, bemalte Truhen werden nach geschmackvollen, alten Mustern hergestellt (siehe die analoge Bewegung in Skandinavien). Große Ausstellungen weckten das Interesse des Publikums für diese nationalen Erzeugnisse, und die Frauen der Gesellschaft traten begeistert für deren Verwendung ein. Diese Hausindustrien beschäftigen etwa 750 000 Frauen (und 40 000 Männer).

Ungarn ist ein vorwiegend ackerbauendes Land mit sehr niedrigen Löhnen. Die Stärkung der Hausindustrie hatte daher eine große wirtschaftliche Bedeutung, denn Ungarn ist ein Zentrum des Mädchenhandels. In Budapest strömt ein großer Teil jener armen, unwissenden, in orientalischer Dumpfheit aufgewachsenen Bauernmädchen aus den ungarischen Provinzen und den Balkanländern zusammen, die als »Madjarli und Hungara« nach Südamerika in die öffentlichen Häuser verschachert werden. Dokumente der Frauen, 1 Juni 1901 Ein Vortrag, den Mr. Coote von der » International Vigilance Society« in Budapest über den Mädchenhandel hielt, bewirkte die Gründung eines »Vereins zur Bekämpfung des weißen Sklavenhandels«. Gräfin Czaky, Baronin Wenckheim, Dr. Ludwig Gruber, königlicher Staatsanwalt, Professor Bambéry und andere bildeten das Komitee. Um die einheimische Prostitution zu studieren und zu bekämpfen, bildete sich auf Anregung des Privatdozenten Dr. Feleki der »Verein Telcia«. – Von politischen Rechten für die Frau spricht man in Ungarn noch nicht.


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