Eduard Trautner
Tagebücher der Henker von Paris - Zweiter Band
Eduard Trautner

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Ende der Revolution

Coffinhal

Das System der unerbittlichen Strenge hatte sich der Gemüter so sehr bemächtigt, daß der Gedanke an Gnade selbst den Männern nicht in den Sinn kam, welche behaupteten, daß dieselbe die nötige Folge der neuen Umwälzungen sein müsse.

Während des 19. hatten die Verhaftungen ihren Fortgang gehabt.

Alle Personen, welche das Dekret des Konvents außer dem Gesetz erklärte, waren nacheinander verhaftet und in die Gefängnisse geführt worden. Das barbarische Gesetz, welches jeden mit dem Tode bestrafte, der einem Geächteten eine Zufluchtsstätte öffnete, war noch nicht zurückgenommen worden. Die Robespierristen, die dasselbe erlassen hatten, fanden alle Tore verschlossen und keine freundschaftliche Hand der ihrigen geboten; wenige entkamen.

Am 10. morgens gingen die Mitglieder des Revolutionstribunals, dem Konvent ihren Glückwunsch darzubringen. Fouquier begleitete die Deputation. Letzterer glaubte so fest an den erfolgreichen Eindruck dieser Maßregel, daß er unterwegs zu Soly, einem Gerichtsschreiber, sagte:

»Das Volk muß zufrieden sein; die Guillotine geht ihren Gang, sie wird ihren Gang gehen und besser als früher.«

Inzwischen hatte in der Sitzung vom 11. Elie Lacoste die Reinigung des Revolutionstribunals und die Einsetzung einer provisorischen Kommission für die Ausübung der Amtstätigkeit verlangt. Sein Antrag, von Thuriot und Turreau unterstützt, gelangte zur Abstimmung. Die Versammlung stimmte für die Aufhebung des Tribunals; gegen das Ende der Sitzung aber kam sie auf Billaud-Varenne's Bemerkungen wieder auf sein Dekret zurück und entschied sich für die Vertagung; endlich legte vor dem Schluß der Debatte Barère eine Liste der Mitglieder vor, die zu einem neuen Tribunal vorgeschlagen waren, womit zugleich die Abschaffung des alten einbegriffen war.

Am 14. versetzte die gemäßigte Partei des Konvents der mörderischen Organisation der Schreckensherrschaft neue Schläge, indem sie verlangte, daß das Gesetz vom 22. Prairial zurückgenommen und die von ihr aufgehobenen Gesetze wieder in Kraft gesetzt würden. Der Antrag, den die Bergpartei selber unterstützte, wurde unter lebhaftem Beifall angenommen; Fréron bestieg die Tribüne.

»Ich habe« – sprach er – »mit Schrecken und Erstaunen auf der Liste der neuen Mitglieder, welche zur Bildung des Revolutionstribunals vorgeschlagen worden, Männer gesehen, welche die öffentliche Meinung zurückweist. Ganz Paris verlangt die wohlverdiente Hinrichtung von Fouquier-Tinville. (Allgemeine Zustimmung.)

Ihr habt den schändlichen Dumas und die Geschworenen, welche mit ihm an dem Verbrechen des Schurken Robespierre teilnahmen, vor das Revolutionstribunal gestellt. Ich will euch beweisen, daß Fouquier-Tinville ebenso strafbar wie jene ist; denn wenn der Präsident und die Geschworenen unter Robespierres Einfluß standen, so war dies derselbe Fall mit dem öffentlichen Ankläger, weil er die Anklageakten aus demselben Gesichtspunkte abfaßte. Ich verlange, daß Fouquier-Tinville in der Hölle das Blut keltere, welches er vergossen; ich verlange einen Haftbefehl gegen ihn.«

Mehrere Mitglieder: »Zur Abstimmung über den Haftbefehl!«

Turreau: »Ich erkläre mich gegen den Haftbefehl. Es hieße diesem Schurken zu große Ehre erweisen; ich verlange, daß man ihn einfach für verhaftet, verurteilt und dem Revolutionstribunal übergeben erkläre.«

Dieser Antrag wird angenommen, und man zollt ihm wiederholten Beifall.

Dieses Dekret wurde gegen Mittag erlassen; um vier Uhr nachmittags stellte sich Fouquier selber als Gefangener in der Conciergerie, wo er seinen ehemaligen Kollegen vom Tribunal, Coffinhal, wiederfand.

Des letzteren Leben war durch die Aufhebung des Revolutionstribunals um einige Tage verlängert worden: es bedurfte eines Dekrets seitens des Konvents, um das Kriminalgericht zu bevollmächtigen, die Identität des Verurteilten festzustellen und ihn zum Tode zu schicken. Dieses Dekret wurde am 17. erlassen und Coffinhal am 18. auf die Guillotine geführt. Er saß allein in einem Karren. Sonst machte sich das gute Volk von Paris wegen einer solchen Kleinigkeit keine Mühe, und man hörte auf dem Platze sagen: »Heute ist der kleine Korb daran, wir wollen fortgehen.«

Jedoch der barbarische Sinn, welchen Coffinhal den Angeklagten gegenüber zeigte, die Spottreden, mit denen er die Unglücklichen verhöhnte, hatten ihm eine bedeutende Berühmtheit verschafft. Überdies hatte die Guillotine fünf Tage Ferien gehabt und diese ungewöhnliche Rast die Gewohnheit vieler Leute gestört; so bewegte sich denn eine große Volksmenge in den Straßen, die sich lärmend und angreifend zeigte. Coffinhal wurde beleidigt und mit Hohngelächter begleitet. Eines Tages, als er das Urteil eines unglücklichen Fechtmeisters aussprach, hatte er es für geeignet gehalten, die traurige Sitzung zu erheitern; er hatte mit seiner Baßstimme zu ihm gesagt:

»Du bist ein Fechtmeister, mein alter Junge; nun wohl, so pariere mir diesen Stoß!«

Unterwegs rief man ihm öfter als zwanzigmal dieses trübselige Scherzwort zu. Kinder und sogar Männer steckten einen Stock oder einen Regenschirm durch die Wagenleitern und zielten damit nach der Brust des Verurteilten, indem sie ihm zuriefen:

»Kannst du den da parieren, Coffinhal?«

Andere machten eine ähnliche Anspielung mit den Worten:

»Coffinhal, du würdest dich wundern, wenn man dir sagte, du kämest ins Paradies.«

Und alle ahmten den Ton des früheren Präsidenten nach, womit er so oft die Verteidigung der Unglücklichen unterbrochen hatte:

»Coffinhal, du hast nicht das Wort!«

Er starb mutig.

Nach seiner Hinrichtung wurde die Guillotine abgebrochen und fortgefahren, um nur an den Tagen der Hinrichtungen wieder aufgestellt zu werden.

Carrier

Die Bürger von Nantes; Tronjolly; Trouson- Ducoudray; das Revolutionstribunal von Nantes; Pinard, Grandmaison.

Das Tribunal entledigte sich seiner Aufgabe mit so vieler Mäßigung, als man nur von Männern erwarten konnte, deren Revolutionsfieber kaum gekühlt war. Vom 15. bis 30. Fruktidor schickte es sechs Verurteilte auf die Guillotine.

Vom 1. Brumaire bis zum 6. Frimaire waren die Hinrichtungen noch weniger zahlreich: es ließen nur fünf Verurteilte ihre Köpfe auf dem Grèveplatz. Doch blieb das Tribunal nicht untätig, es hatte eine große Zahl Angeklagter freigesprochen und am 22. Fruktidor den Prozeß der vierundzwanzig Bürger von Nantes in Angriff genommen, welche durch Carrier nach Paris geschickt worden waren. Carrier klagte sie an, mit den Rebellen der Vendée im Einverständnis gewesen zu sein. Dieser Prozeß fand einen ungeheuren Widerhall. Die Angeklagten, am 7. Frimaire von Nantes abgereist, hatten vierzig Tage im strengsten Winter unterwegs zugebracht; die Leiden, welche diese Menschen duldeten, die schlechte Behandlung, welche sie erfuhren, waren entsetzlich. Der Bericht, den einer von ihnen verfaßte, lief in ganz Paris um und rührte aller Herzen. Carriers blutiger Ruf war nur zum geringen Teil in die Massen gedrungen. Die so zahlreichen Tagesblätter waren klug, das heißt stumm, und außerdem hatte die Sorge der persönlichen Sicherheit es verhindert, sich um das Elend der Provinz große Sorge zu machen.

Auf diese Weise war der Minotaurus von Nantes, der Mann der Ertränkungen, auf seiner Bank der öffentlichen Aufmerksamkeit entgangen. Am 9. Thermidor erhob er ein größeres Zetergeschrei als seine Nachbarn und spielte seine Rolle fort, indem er den mit dem Tode ringenden Robespierre in der Straße Saint Honoré beschimpfte und das, was er, Carrier, eine gerechte Büßung nannte, mit Händeklatschen begrüßte. Der Prozeß der 132 Bürger von Nantes gab eine Enthüllung. Man erfuhr mit mehr Bestürzung als Schrecken, daß einer dieser entsetzlichen Tyrannen, die man für immer in den Gräbern glaubte, auf welche Suetonius und Tacitus die Grabschrift geschrieben, wiederauferstanden sei, daß ein solcher das Leben eines Vampirs besäße und noch existiere, nachdem er nach zwanzig Jahrhunderten die Rolle eines Heliogabalus und Nero erneuert, seine Häscher zu empörenden Ausschweifungen angestachelt und eine große Stadt, deren Vaterlandsliebe Frankreich vor der Invasion der Vendée bewahrte, in eine Wüste verwandelt hatte.

Carrier mußte in dem Prozeß der Vierundneunzig vor Gericht erscheinen, und Tronjolly, der ehemalige Bürgermeister von Nantes, der auf der Bank saß, kehrte die Rolle um, indem er denjenigen, der sich als Zeuge darbot, anklagte und ihm die Ertränkungen, Erschießungen und Metzeleien, die er während seines Prokonsulats befohlen, vorwarf. Carrier leugnete, daß er das befohlen habe, was Tronjolly in mutiger Weise als scheußliche Verbrechen schilderte. Aber diese Ausflucht wurde durch die Aussagen seiner Mitschuldigen selber, der Mitglieder des Revolutionskomitees von Nantes, auf nichts zurückgeführt. Einige standen schon unter Anklage; die anderen fühlten die Hand der Gerechtigkeit auf ihrer Schulter; alle kamen überein, Carrier für die zahllosen Mordtaten, welche begangen worden waren, verantwortlich zu machen. Der Verteidiger der Bürger von Nantes, Tronson-Ducoudray, zerriß vollends den Schleier, indem er im einzelnen darlegte, was sich zu Nantes zugetragen hatte. »Hundert Priester«, sagte er, »welche deportiert werden sollten, wurden ergriffen. Man schickte sie in einem mit einer Klappe versehenen Schiff auf die Loire, man entkleidete sie und stürzte sie in die Fluten. Dieses Schiff hat zu mehreren Ertränkungen gedient. Dieses neue Wort »die Noyaden« hat neue Schandtaten geheiligt. Am 21. bereitete sich das Komitee eine schwelgerische Mahlzeit: Gourlin zieht ein Knäuel Bindfaden aus seiner Tasche, nähert sich den Gefangenen und bindet ihnen die Hände. Philippe Tronjolly weigert sich, die Gefangenen ohne Urteil und ohne Befehl herauszugeben; auch der Gefängniswärter widersetzt sich, wird aber nicht gehört. Man treibt die Gefangenen mit Säbelhieben nach dem Hafen; sie besteigen das verhängnisvolle Fahrzeug und werden von den Fluten verschlungen. Nur einer entrinnt und klammert sich während der ganzen Nacht an einen Felsen. Man entdeckt ihn und bringt ihn wieder in das Gefängnis. Schwangere Frauen wurden in der Loire ertränkt; Kinder von sieben, acht, neun und zehn Jahren erlitten dasselbe Schicksal. Gefühlvolle Menschen verlangten, für die letzteren sorgen zu dürfen; einige Kinder wurden ihnen bewilligt, andere sah man wahrscheinlich als junge Wölfe an und ertränkte sie trotz aller Bitten der Bürger. Man hat mir mitgeteilt, daß 144 Frauen in jener Stadt, als Verdächtige eingekerkert, Hemden und Gamaschen für die Verteidiger des Vaterlandes nähten und daß diese ebenfalls auf das Schiff geführt und ertränkt wurden. Die Zahl der in der Loire ertränkten Unglücklichen war so groß und der Fluß wurde derartig verpestet, daß ein Polizeiverbot den Einwohnern von Nantes den Gebrauch des Flußwassers und sogar den Fischfang untersagte. Die blutdürstigen Männer, welche diese Maßregel rechtfertigten, wollen behaupten, man hätte nur so gehandelt, um das Vaterland zu retten. Tiberius und Ludwig XI. waren der Meinung, daß das Wohl des Staates unter gewissen Umständen Strenge nötig mache; aber ihre Trabanten erlaubten sich niemals ähnliche Gewalttätigkeiten, ohne dazu von ihrem Herrn ermächtigt worden zu sein.«

Die Bürger von Nantes wurden freigesprochen. Beifallruf und der Ruf: »Es lebe die Republik!« begrüßten den Urteilsspruch, der ihnen die Freiheit gab. Nach dem, was vorgefallen war, gewann diese Begeisterung die Kraft eines volkstümlichen Anklagedekrets. Bald darauf wurde Carrier noch unmittelbarer unter Anklage gestellt. Die Mitglieder des Revolutionskomitees zu Nantes, die Vollstrecker von Carriers blutdürstigem Wahnsinn, welche vor dem Sturze Robespierres verhaftet worden waren, erschienen am 29. Vendemiaire vor dem Tribunal, und die Tatsachen, welche den Zuhörern enthüllt wurden, trieben den öffentlichen Unwillen auf die höchste Spitze. Die schreckliche Legende von Nantes wurde eine Wahrheit; es schien, als sei die Loire nach Paris hinaufgestiegen und habe ihren scheußlichen Inhalt, der ihre Fluten vergiftete, an den Uferplätzen ausgespült. Ich werde nun den öffentlichen Ankläger sprechen lassen:

»Am 15. Frimaire werden neue Opfer bezeichnet: hundertzweiunddreißig werden dem Tode geweiht; es wird Befehl gegeben, sie zu erschießen, und Goullin, Grandmaison und Mainguet unterzeichneten diesen Befehl, der im Original vorliegt.

In der Nacht vom 24. zum 25. Frimaire werden 129 Gefangene aufs Geratewohl aus ihren Kerkern gerissen, gebunden und geknebelt nach dem Hafen geschafft, auf ein Lichterschiff gebracht und im Wasser ertränkt. Goullin führte das scheußliche Verzeichnis, Joly band die unglücklichen Opfer, und Grandmaison stürzte sie in die Loire.

Unschuldige Opfer, Kinder, die erst aus den Händen der Natur hervorgegangen, wurden von diesem neuen Caligula auserwählt; sie wurden den Fluten geopfert; die Bitten der Bürger vermochten die Herzen dieser Barbaren nicht zu rühren. Mainguet ist der einzige, welcher erklärte, er habe gegen fünfhundert der Ertränkung entzogen und ohne Wissen des Komitees der wohltätigen Pflege der Einwohner anvertraut.

Man werfe einen Blick auf ihr Privatleben, man betrachte sie einzeln: man sieht Goullin, der seine Kollegen despotisch beherrscht und sie zwingt, zu unterzeichnen, was seine Grausamkeit ihm eingibt. Man hörte ihn einer unglücklichen Gattin, die ihn um Nachricht über ihren Gemahl bittet, antworten:

›Ei, was geht das mich an! je eher er stirbt, desto eher werden wir sein Holz haben.‹

Überblicket das Leben von Chaux! Ihr werdet sehen, wie er in seinem Bezirk alle diejenigen, welche als seine Konkurrenten erscheinen, einschüchtert und bedroht, wie er sich die Meiereien des Gutes de la Barossière zusprechen läßt, ihr werdet ihn über ein Lokal, das ihm zusagt, äußern hören:

›Ich kenne ein Mittel, es mir zu verschaffen; ich werde den Eigentümer verhaften lassen, und er wird sich glücklich fühlen, mir sein Besitztum zu überlassen, wenn er nur wieder aus dem Gefängnis entkommen kann.‹

Perrochaux treibt kaltblütig Handel mit der Freiheit der Bürger. Die Tochter Brettenville bittet um ihren Vater. Als Preis seiner Freiheit fordert er, daß ihm die Bittstellerin ihre Ehre opfere. Er fordert von der Bürgerin Ollemard-Dudan 50 000 Franken, wenn sie nicht verhaftet werden wolle.

Grandmaison war ein Mörder vor der Revolution; nachher mißhandelte er alle Opfer, die er verhaftete; er eignete sich das sequestrierte Silbergerät an; er vollführte die Ertränkungen und unterschrieb die Todesurteile.

Joly vollstreckte die Hinrichtung; er bemächtigte sich alles dessen, was er fand: Kleinodien, Silberwerk, Kostbarkeiten, alles kam seiner Raubsucht gelegen. Er war der große Vollstrecker; er war es, der die zum Tode verurteilten Unglücklichen fesselte.

Bachelier, als Präsident, leitete alle Operationen des Komitees; er ließ alles, was seinen Vorteil beeinträchtigte, einkerkern; er eignete sich das Silbergeld, welches man als Spenden bot, zu und leitete alle nächtlichen Unternehmungen.

Naud allein legte die gerichtlichen Siegel bei den Privatpersonen an und hob sie auch wieder; er stellte in den Häusern der Gefangenen nächtliche Haussuchungen an und bemächtigte sich alles dessen, was ihm zusagte.

Pinard war der große Lieferant; er diente bei den ländlichen Expeditionen; er raubte und stahl ungestraft und lieferte jedem Mitglied des Komitees, was zum täglichen Hausgebrauch nötig war.

Gallen eignete sich das Öl und den Branntwein zu.

Duracier unternahm Haussuchungen und forderte Kontributionen ein. Den Bürger Lemoine ließ er 2500 Livres bezahlen, um der Verhaftung zu entgehen.

Die entschiedensten Verschwörer, die grausamsten Feinde der Republik können die Freiheit nicht schändlicher gemordet haben. Haben sie wohl mit größerer Kühnheit die Volkssouveränität angetastet? Raub, Diebstahl, Räuberei, Unsittlichkeit, Mißbrauch des Ansehens und der Macht, Mord und Totschlag, dies sind die Verbrechen, mit denen sich die Angeklagten bedeckten, dies sind die Verbrechen, welche das Tribunal zu strafen haben wird.«

Der Bürger Leblois hatte viel gesagt, aber bei weitem nicht alles. Da er den Repräsentanten Carrier, der für die Metzeleien eigentlich verantwortlich war, nicht unmittelbar anklagen konnte, so stellte er nur die Tatsachen fest, ohne jedoch das Schreckliche derselben zu verhehlen; er schrieb sie der Unwürdigkeit derjenigen zu, auf welche der Prokonsul sein Vertrauen gesetzt hatte; er legte besonderen Nachdruck auf die Erpressungen und Betäubungen, welche seine Mitschuld ausschlossen. Die Aussagen der Zeugen beobachteten nicht diese Schonung gegen den Tyrannen von Nantes, und die Angeklagten selber beschuldigten ihn beim Versuch ihrer Rechtfertigung ganz unmittelbar. Einer der ersteren, ein gewisser Peter Wolf, legte den Befehl zur Vollstreckung der Ertränkungen vor, und dieser Befehl war von Carrier unterzeichnet. Derselbe lautete folgendermaßen:

»Carrier, Volksvertreter bei der Westarmee, fordert die Zahl der Bürger auf, welche Wilhelm Lambertyc auswählen wird, allen seinen Befehlen bei der Expedition, mit welcher wir ihn betraut, zu gehorchen. Auch wird der Kommandant der Tore von Nantes aufgefordert, den gedachten Lambertyc und die Bürger, die er mit sich führt, sei es bei Tag oder Nacht, frei passieren zu lassen. Jedermann ist es verboten, den Handlungen, welche ihre Expedition nötig machen könnte, das geringste Hindernis in den Weg zu setzen.

Gezeichnet: Carrier.«

Einer der freigesprochenen Bürger von Nantes, Philippe Tronjolly, sagte seinerseits aus:

»Carrier kam am 15. Frimaire zu mir zum Abendessen. Auf meine Bemerkung, daß er die Verhafteten viel zu schnell abfertigen lassen wollte, sagte er:

›Aber braucht es denn so vieler Beweise? Es ist viel kürzer, sie ins Wasser werfen zu lassen. Du wirst bald die Frauen sanskulottieren sehen.‹

Er meinte damit, die Frauen würden ebenfalls bald eine Rolle bei den Ertränkungen spielen. Er sprach von jener scheußlichen Hinrichtungsart, welche Carriers Trabanten die republikanische Hochzeit nannten und welche darin bestand, daß man einen Mann und eine Frau nackt zusammenband und sie dann in den Fluß warf.«

Man vernahm später einen Zeugen, der bei den Ertränkungen eine Rolle gespielt hatte und dem es nur durch ein Wunder gelungen war, sich zu retten. Folgendes ist seine Aussage:

»Seit zwei Jahren in dem Hause Bouffay verhaftet, weil ich ein Pferd gekauft hatte, das ohne mein Wissen gestohlen worden sein sollte, sah ich zu einer Zeit, die ich nicht genau bestimmen kann, um elf Uhr abends bewaffnete Leute bei uns eintreten, welche uns nach unseren Namen fragten, uns befahlen, unsere Sachen zusammenzupacken, uns zwei und zwei mit Tauen zusammenbanden und unsere Hände auf den Rücken knüpften. Ich sah diesen Augenblick als meinen letzten an; ich beteuerte, daß ich, von jedem Vorwurfe frei, stürbe. Diese Offenheit meinerseits veranlaßte Ducour und Grandmaison, über mich zu witzeln.

›Verdammter Schafskopf,‹ sagten sie zu mir, ›wir wollen nicht eure Person, sondern eure Güter; was dich betrifft, so stirbst du in diesem Hause vor Hunger, wir wollen dich nun an einen Ort führen, wo es dir besser gehen wird.‹

Wir befürchteten alle, erschossen zu werden, und verlangten, dem Vaterlande Dienste zu leisten. Man antwortete uns, wir würden beim Bau eines Forts verwandt werden; einer der Angeklagten hatte eine Axt auf der Schulter.

Wir wurden in das Gehölz von Lamorette, dann in das Wachthaus La Machine geführt; einem von uns, einem gewissen Garnier, gelang es, zu entfliehen; man wendete Schimpfreden, Drohungen und alles mögliche an, uns zu zwingen, daß wir seinen Zufluchtsort verrieten. Grandmaison schlug uns unter anderem mit dem Pistolenkolben gegen den Kopf; Grandmaison schiffte die Gefangenen ein und ließ uns mittels Leitern in das Lichterschiff hinuntersteigen; unsere Taue wurden zerschnitten, damit wir leichter nacheinander hinabsteigen konnten, und da dies dennoch nicht ohne Schwierigkeit möglich war, kam Grandmaison auf den Einfall, uns beim Kragen zu nehmen und hinunterzuwerfen. Wir boten alles auf, um unsere Fessel zu lösen, als wir aber damit zustande gekommen waren, wurden wir mit Flintenschüssen gezwungen, uns wieder festzumachen. In dem Augenblick jedoch, als man das Lichterschiff, welches die Gefangenen trug, abstieß, hatte ich das Glück, zu entkommen, und seit dieser Zeit habe ich den Strick bewahrt, mit welchem man mich gefesselt hatte.«

Der 127. Zeuge, Thomas, ein Gesundheitsbeamter, gibt eine entsetzliche Schilderung von der Beschaffenheit der Gefängnisse und der Stadthospitäler von Nantes unter Carriers Herrschaft.

»Das Revolutionshospital«, sagt er, »war in gänzlicher Entblößung; die Epidemie verübte schreckliche Verwüstungen in den Gefängnishäusern. In dem genannten Hospital sah ich in zwei Tagen fünfundsiebzig umkommen; man fand nur verfaulte Matratzen, auf deren jeder die Seuche über fünfzig Personen hingerafft hatte. Ich beschuldige das Revolutionstribunal im allgemeinen, vier- bis fünfhundert Kinder ertränkt oder füsiliert zu haben, von denen das älteste vielleicht vierzehn Jahre alt war. Mainguet gab mit eines Tages eine Anweisung, damit ich in dem Verwahrsam zwei Kinder, die ich annehmen wollte, auswählen durfte, ich wählte eins von elf Jahren und ein anderes von siebzehn Jahren. Am folgenden Tage kamen einige Freunde mit mir, die ich aufgefordert hatte, mehrere dieser unglücklichen Wesen zu sich zu nehmen, zu erziehen und zu ernähren; diese kleinen Unschuldigen waren aber nicht mehr am Leben, sie waren alle ertränkt worden. Ich versichere, daß ich noch am Abend vorher mehr als vier- oder fünfhundert gesehen hatte.«

Die Zuhörer schauderten; jede dieser Enthüllungen wurde mit dem Geschrei des Unwillens und Schreckens aufgenommen. Am Abend riß sich das Publikum um die Blätter, welche diese schrecklichen Aussagen nebst bitteren Bemerkungen brachten.

Die Aufregung verbreitete sich unter den Massen, und der Name Carrier wurde den Furien gewidmet. Der Zorn, den dieser Prozeß erregte, war so nachhaltig, daß sich eines Abends die Menge nach einem Orte bewegte, wo die Jakobiner ihre Sitzung hielten, dort die Tür sprengte und unter dem Vorwande, Carrier zu suchen, alle Anwesenden mißhandelte, die Bänke zertrümmerte und die Fensterscheiben zerbrach. Niemand zweifelte, daß der Konvent den ersten Schritt zum Anklagedekret tun werde; dies schien um so wahrscheinlicher, als schon neunzehn seiner ehemaligen Trabanten, Mitglieder des Revolutionstribunals zu Nantes und der Gesellschaft Marat, auf Aufforderung des Anklägers die Bank der Zeugen mit der Bank der Angeklagten vertauscht hatten. Der Zudrang zu den Tribünen des Konvents war ebenso stark wie zu dem Verhör, denn man erwartete jeden Tag, daß sich die Debatten entspinnen sollten; aber jeden Tag wurden die Erwartungen des Publikums getäuscht. Keiner der Repräsentanten, welche nach dem Tode Robespierres so bereit zu Anzeigen und Anklagen waren, entschied sich, im Namen der Menschlichkeit und der Würde der Versammlung die gerechte Bestrafung dieses Weiber- und Kindermörders zu verlangen.

Von der Bank der Angeklagten ging der Ruf aus, man könne nicht diejenigen, die gehorcht, bestrafen und denjenigen, der befohlen, freisprechen, ohne die Gerechtigkeit und die Billigkeit zu beleidigen.

Der Konvent entschied, daß Carrier vorläufig unter der Obhut von vier Gendarmen Hausarrest haben sollte, bis der Konvent ihn gehört hätte. Carrier arbeitete ohne Unterlaß an seiner Verteidigung; aber von allen Seiten erhoben sich neue Ankläger, eine ganze Stadt verlangte seine Züchtigung. Nantes richtete an die Versammlung eine Bittschrift, worin die wütenden Taten, die Ausschweifungen, Grausamkeiten und Mordtaten, deren Verantwortlichkeit er nicht von sich ablehnen konnte, aufgezählt waren; er hatte sich beklagt, daß die gegen ihn erhobenen Anzeigen nicht unterschrieben seien: Neun Zehntteile der Bewohner einer Stadt antworteten ihm, indem sie dieses Schriftstück mit ihren Namen unterzeichneten.

Am 1. und 2. Frimaire erschien er im Konvent und begann seine Verteidigung. Die Repräsentanten und das Volk auf den Tribünen hörten ihn, ohne sich ein Wort oder eine Gebärde des Unwillens zu erlauben; aber diese düstere Stille gab hinreichend Kunde von den Gefühlen, die auf beiden Seiten herrschten: sie setzte Carrier in Schrecken. Am 3. Frimaire ersuchte er den Präsidenten schriftlich um Entschuldigung, daß er sich wegen plötzlicher Erkrankung nicht in die Sitzung begeben könne. Mehrere Mitglieder verlangten, man solle zum Namensaufruf schreiten; andere widersetzten sich diesem Schritt, ehe man Carrier gehört habe. Ihre Einmischung ärgerte Legendre, den Vorsitzenden, und bewog ihn zu einem rednerischen Aufschwung, der seinem ehemaligen Freunde Danton sogar Ehre gemacht haben würde. Er verließ seinen Lehnstuhl und schritt auf die Rednerbühne.

»Ich klage niemand an,« rief er; »aber ich erkläre, daß bei mir die Überzeugung feststeht, daß diejenigen, welche bei den Jakobinern Carrier mit ihren Leibern schützen wollten, noch hier sind, um ihn zu retten. Von dieser Seite ging die Diskussion aus, welche gestern hier stattfand. Man hat tatsächliche Beweisstücke verlangt. Nun gut, wenn ihr wollt, so lasset die Loire nach Paris zurückfließen; lasset die Schiffe mit der Klappe kommen, lasset die Leichen der Unglücklichen kommen, die man geopfert hat. Ihre Zahl ist groß genug, um die Lebenden zu überdecken. Das Volk hält die Augen offen, und niemand wird es in dieser Angelegenheit täuschen.«

Legendre erklärte darauf, daß die vorgeschützte Krankheit Carriers ihn nicht vor seinem Urteil schützen könne.

»Werfet die Augen auf den Kalender,« fügt er hinzu, »zählet die Zahl der Tage, die er in Nantes zugebracht hat, und ihr werdet die Zahl seiner Verbrechen gezählt haben. Ich verlange, daß er aufgefordert werde, sich in den Schoß des Konvents zu begeben, und daß man zum Namensaufruf schreite.«

Diese mit Beifall aufgenommene Rede riß die Versammlung fort, und man erhob Legendres Antrag zum Beschluß. Zwei Stunden darauf brachten die Gendarmen Carrier herbei, welcher seine Verteidigung beschloß, worin sich unter anderem jener Satz befand, der sich vielleicht als eine Anschuldigung der berühmten Versammlung erhalten wird:

»Alles ist hier schuldig, sogar die Klingel des Präsidenten!«

Man ließ Carrier abführen, um zur namentlichen Abstimmung zu schreiten. Die Stimmenzahl belief sich auf fünfhundert; vierhundertachtundneunzig sprachen sich für die Anklage aus; nur zwei gaben eine bedingte Stimme ab.

Carrier wurde in der Nacht verhaftet; er lag gerade zu Bett und schlief. Er bat die Agenten der Komitees, man solle ihm erlauben, die Bettvorhänge zuzuziehen, er wolle sich ankleiden; jene weigerten sich; er ergriff darauf eine Pistole, welche er unter seinem Kopfkissen versteckt hatte; man entriß sie ihm aber, ehe er sie nach dem Munde führen konnte; er wurde in die Conciergerie gebracht.

Am 7. Frimaire erschien er vor dem Tribunal.

Die in dem ersten Teil des Prozesses vernommenen Zeugen wurden von neuem aufgerufen und sagten über die Tatsachen aus, die den Repräsentanten persönlich betrafen. Mehrere bezeugten, in Lambertycs Händen den schriftlichen Befehl gesehen zu haben, kraft dessen jener die Ertränkungen vorgenommen habe. Diesen Aussagen gegenüber legt sich Carrier aufs Leugnen; er beteuert, durchaus keine Kenntnis von jenen Ertränkungen gehabt zu haben; er erklärt, daß, wenn einige zum Transport bestimmte Verhaftete auf diese Weise umgekommen, dies nur die Folge eines Zufalls gewesen sei; er schreibt diese Verleumdungen, wie er es nennt, dem Hasse zu, welchen die Provinzbewohner im allgemeinen und die Bretonen im besonderen gegen die Fremden hegen; er behauptet, das Volk von Nantes sei fern gewesen, ihn als einen Tyrannen anzusehen, sondern hätte ihn vielmehr als einen Wohltäter betrachtet und, wenn er sich auf den Straßen gezeigt, Kränze auf sein Haupt geschüttet. Aber seine Mitangeklagten unterbrechen ihn, indem sie die Wahrheit der Zeugenaussagen bestätigen, auf die Unwahrscheinlichkeit der Behauptungen Carriers aufmerksam machen und beteuern, daß sie nur die Vollstrecker der Befehle gewesen seien, welche jener, durch seine Stellung berechtigt, ihnen erteilt habe.

Der allgemeine Unwille, welchen er einflößte, die entsetzliche Verlassenheit, welche die Folge seiner Verbrechen war, erschütterte die wilde Festigkeit der Prokonsuls nicht im geringsten. Er zeigte dieselbe zynische Unverschämtheit, von welcher Marat zuerst ein Beispiel gegeben hatte; wie jener antwortete er auf die niederschmetterndsten Beschuldigungen damit, daß er seine Feinde zur Scham zurückrief! Er berief sich auf das Gesetz, er, der Verächter aller göttlichen und menschlichen Gesetze; er empfand einen stolzen Unwillen gegen alles, was sich, nach seiner Meinung, von den schützenden Formen jener Gerechtigkeit entfernte, an die er erst zu glauben anfing, seitdem man ihn vor ihren Richterstuhl gestellt hatte. Im Konvent hatte sich niemand zu seiner Entschuldigung erhoben; im Verhör fand sich kein Advokat, der ihn verteidigen wollte. Antonelle, der ehemalige Geschworene im Prozeß der Königin und der Girondisten, welcher durch Dobsent zum Verteidiger von Amts wegen ernannt wurde, nahm es nicht an. Auf diese Kundgebung des Abscheus, welchen er einflößt, antwortet Carrier mit einem verächtlichen Lächeln.

Carrier hatte den Grundsatz befolgt, den ihm Hérault-Séchelles in einem im Verhör vorgelesenen Briefe empfahl:

»Wenn ein Repräsentant auf Mission geschickt wird, so muß er treffen, mit schweren Schlägen treffen und die Verantwortlichkeit den Vollstreckern überlassen; er darf sich durch schriftliche Befehle durchaus nicht bloßstellen.«

Da er keinen schriftlichen Beweis der Missetaten, die er befohlen, hinterlassen hatte, so glaubte er, sein Heil bestände im Leugnen, und eine Verurteilung schien ihm aus Mangel an Beweisen völlig unmöglich. Darin bestand das Geheimnis seiner Kühnheit, und deswegen weigerte er sich, die zwei oder drei Namensunterschriften, die man als Beweisstücke aufgebracht hatte, anzuerkennen; aus diesem Grunde auch verschanzte er sich hinter elende Spitzfindigkeiten und Wortspiele, indem er es von sich ablehnte, die Ertränkungen befohlen zu haben, sich aber nicht von der Schuld freimachen konnte, ihre Ausführung gelitten zu haben. Gegen Ende des Prozesses verließ ihn jedoch sein Vertrauen; in seiner Verteidigung, die er selber hielt, erkannte er, daß mehrere der von den Zeugen ausgesagten Tatsachen wahr seien, daß sie ihm aber bei seinen vielfachen Beschäftigungen aus seinem Gedächtnis hätten entschwinden können; er willigte ein, daß man seine Ungewißheit darüber für Zugeständnisse annehme. Als eine Entschuldigung nahm er die schreckliche Lage in Anspruch, in welcher sich Frankreich zu jener Zeit befunden, im Norden, Osten und Süden von Feinden überschwemmt, zu Toulon, Marseille, Bordeaux und Lyon verraten, im Westen durch den schrecklichsten Bürgerkrieg zerrissen; er schob die Übergriffe, welche begangen worden, auf die Notwendigkeit der Repressalien und auf die Schwierigkeit, einheitlich zu wirken; er rief die Gnade des Tribunals an.

»Ich bemerke,« sagte er, »daß den Räubern, die zur Pflicht zurückkehren würden, eine Amnestie bewilligt worden ist und daß man sich anschickt, eine solche auch den unglücklichen verirrten Patrioten zu gewähren; es scheint mir, daß man dieselbe Nachsicht auch den Opfern, die sich an meiner Seite befinden, bewilligen sollte; sie konnten sich täuschen, sie konnten diesen Irrtum mit vielen anderen teilen.«

Am 26. fünf Uhr morgens traten die Geschworenen in das Beratungszimmer; sie kehrten zurück und sprachen das Schuldig aus über Carrier, Pinard und Grandmaison, das Nichtschuldig für die übrigen. Letztere wurden in Freiheit gesetzt, und auf den Antrag des öffentlichen Anklägers fällte der Vorsitzende das Urteil, welches die drei Angeklagten zum Tode verurteilte.

Die Nachricht von Carriers Verurteilung verbreitete sich mit unglaublicher Schnelligkeit durch Paris; mein Großvater erfuhr dieselbe, ehe ihm der Befehl zur Hinrichtung zugegangen war. Freilich befolgte der neue Gerichtshof nicht die Sitte Fouquier-Tinvilles, sondern wartete mit dem Befehle, das Schafott zu errichten, bis das Urteil gefällt war.

Mein Großvater begab sich um zwei Uhr in die Conciergerie. Die Verurteilten wurden behufs Zurüstung in das Vorzimmer der Kanzlei gefühlt. Grandmaison erschien zuerst. Dieser Mensch, der schwache Wesen erwürgt hatte, zitterte vor dem Tode; er war bleich und entstellt, konnte nur mit Mühe gehen und atmete beengt. Pinard, welcher der zweite war, geriet im Gegenteil in eine Wut, die an Wahnsinn grenzte. Er war ein kleiner, dicker, untersetzter Mann mit finsterem Gesicht. Als er Carrier erblickte, machte er sich von den Gehilfen, die ihm die Hände banden, los, stürzte sich mit einem Satze auf seinen ehemaligen Vorgesetzten, packte ihn bei der Kehle und versuchte ihn zu ersticken. Hätten sich die Gehilfen und Gendarmen nicht ins Mittel gelegt, so wäre Carrier sicherlich von der Hand eines seiner Mitschuldigen umgebracht worden. Es gelang ihnen, ihn diesem Wütenden zu entreißen; er machte sich hastig, aber ohne Zorn, los, und als Pinard ihn noch immer mit Schimpfreden verfolgte und ihm nicht nur seinen Tod, sondern auch die Verbrechen, die er auf seinen Befehl vollbracht, vorwarf, zuckte Carrier die Achseln und sagte zu den Gendarmen in dem befehlenden Tone, den er noch aus seinem Amte behalten:

»Befreiet uns doch von diesem Wütenden!«

Carrier war ein Mann von fünf Fuß sechs Zoll Höhe, mager, knochig und sehr gebückt; seine Gesichtsfarbe war gelb wie die eines Kreolen, seine Haare von mattem Schwarz fielen lang und schlicht auf seine Schultern herab. Die hervorspringenden Backenknochen, die eckigen Züge, ein breiter Mund, verschleierte Augen verliehen seinem Gesicht eher einen gemeinen als wilden Ausdruck. Er hatte seine ganze Kaltblütigkeit bewahrt und schien fest in sein Schicksal ergeben. Während man ihm das Haar verschnitt, sprach er viel, wiederholte aber nur, was er bereits vor dem Gerichtshofe gesagt hatte, daß er arm aus seinem Amte getreten sei, daß er sich von den Gütern der Republik, die er verwaltet, nichts zugeeignet habe, daß sein ganzes Vermögen heute wie vor der Revolution in einem Pachthofe von 10 000 Livres bestände, welchen er seiner Frau hinterließe und womit diese kaum ihren Unterhalt finden würde. Bei diesem Gedanken schien er gerührt zu werden, aber seine Rührung glich durchaus nicht der weichen Stimmung anderer Menschen; sie verriet sich nur durch seinen starren Blick und durch nervöse krampfhafte Zuckungen. Er erholte sich auch sogleich wieder und sagte, »er würde zufrieden sterben, wenn sein Tod dazu beitrüge, die Republik zu befestigen; was ihn betreffe, so sei er der Überzeugung, daß die Nachwelt ihn rehabilitieren werde«. Diese Meinung klang so seltsam von Carriers Lippen, daß alle Anwesenden trotz der ernsten Lage sich des Lächelns nicht erwehren konnten. Er wiederholte noch einmal, daß er als Opfer der zweideutigen Befehle des Komitees sterbe, daß man ihm befohlen, so zu handeln, wie er gehandelt habe, und daß man sich wohl gehütet haben würde, ihn unter Anklage zu stellen, wenn die Originale jener Befehle noch in seinem Besitze wären.

Die drei Verurteilten wurden zusammen in einen Karren gebracht. Pinards Wut wuchs mit jedem Augenblick; wiederholt versuchte er, Carrier, der in seiner Nähe stand, zu beißen; ein Gehilfe mußte sich zwischen die beiden Verurteilten stellen, um jenen zu schützen. Während des Zuges ließ das Volk wütende Verwünschungen hören, es lag in dem Ton so viel Haß, in den Augen so viel Abscheu, daß man hätte glauben können, alle ohne Ausnahme hätten den Tod eines ihrer Verwandten zu rächen. Diese Wut der Menge machte nicht den geringsten Eindruck auf Carrier.

Wie zornig sich auch die Blicke auf ihn richteten, so hielt er sie aus; wie schrecklich auch die Zurufe klangen, so hörte er sie, ohne den Kopf zu senken. Welches war die Ursache dieser Verhärtung bei einem Menschen, der zu aufgeklärt war, als daß er die Bedeutung der Missetaten, mit denen er sich besudelt, nicht hätte richtig schätzen müssen? Muß man sie dem revolutionären Fanatismus zuschreiben? Oder muß man annehmen, Gott habe manchem Menschen das richtige Gefühl für die Unterscheidung des Guten vom Bösen vorenthalten? Wie dem auch sei, diese Verhärtung brachte die Menge zur äußersten Wut, und der Unwille wuchs in dem Maße, wie der Karren weiter vorrückte. Man schien zu glauben, daß Carrier, wenn er nicht wie ein Feigling stürbe, die Natur und das Gesetz noch einmal beschimpfe. Als der Zug auf dem Grèveplatze ankam und am Fuße des Schafotts hielt, wartete die Menge auch nicht mit ihrem Beifall, bis die Köpfe der Schuldigen unter dem Messer fielen; sie wollte, daß sie die kränkende Überzeugung von der Befriedigung, mit welcher ihr Tod aufgenommen wurde, mit in das Grab nehmen sollten, und ein donnernder Applaus begrüßte sie, als sie von dem Wagen herabstiegen.

Grandmaison wurde zuerst hingerichtet; dieser endigte, wie solche Elenden endigen müßten: der Schrecken hatte sein Blut erstarrt und seine Nerven gelähmt. In dem Augenblick, als Pinard die Leiter hinaufstieg, warf er sich hintenüber, ließ sich auf die Gehilfen, welche ihn stützten, fallen und begann einen Kampf mit ihnen, indem er sich mit den Füßen, den gefesselten Händen und seinen Zähnen verteidigte; er war so stark, daß vier Gehilfen des Scharfrichters ihre Kräfte vereinigen mußten, um ihn niederzuwerfen und auf das Fallbrett zu tragen. Auch dieser bebte, der Strafe ins Auge zu schauen. Carrier stieg ruhig und kaltblütig die Stufen hinauf; als aber Desmorets ihm die Hände auf die Schulter legte, um ihn auf das Fallbrett zu stoßen, hörte man mitten in der Stille der zwanzigtausend Menschen, die den Atem anhielten, den durchdringenden Ton einer Klarinette, welche das Ça ira spielte. Carrier wendete sich schnell nach der Seite, von welcher dieser höchste Schimpf herkam; seine Augen behielten den drohenden Ausdruck, aber sein Gesicht entstellte sich, und, ganz vergessend, daß auch er in seinen Orgien die zum Tode Gefühlten beleidigt hatte, murmelte er:

»Elendes Volk! Wie leid tut es mir, dir gedient zu haben!«

Dies war die öffentliche Abbitte, welche Carrier tat. Eine Minute später fiel sein Haupt.

Fouquier-Tinville

German, Vilate usw.

In der Sitzung vom 28. Frimaire machte sich Legendre zum Organ der öffentlichen Meinung; er forderte gleichzeitig, daß die Mitglieder des Revolutionskomitees von Nantes einem gewöhnlichen Gericht überwiesen würden und daß der Konvent zu einer Reorganisation des Tribunals schritte. Die Mehrheit der Versammlung nahm die Anträge Legendres an; sie verfügte am 2. Floreal die vorläufige Verhaftung der freigesprochenen Personen und schickte sie vor das Kriminalgericht von Angers; auf den Antrag von Merlin de Douai beschloß sie, daß ein neues Revolutionstribunal eingesetzt werde, aus zwölf Richtern und zweiunddreißig Geschworenen bestehend, welches alle drei Monate erneuert werden sollte; sie gestand außerdem den Angeklagten das Recht der Verwerfung zu; sie stellte das Gerichtsverfahren fest und bestimmte im einzelnen die Verbrechen, über die zu erkennen war.

Dieses Dekret gelangte am 8. Nivôse zur Abstimmung, und am kommenden 8. Pluviose hielt das Tribunal seine erste Sitzung im Saale der Freiheit. Die Gerechtigkeit erstand aus ihrem Grabe in dieser Höhle der Mordtaten und Ächtungen. Die Freisprechungen wurden jetzt ebenso zahlreich, wie vor einem Monat die Verurteilungen gewesen waren. Vom 25. Frimaire bis zum Aufstande im Prairial, das heißt drei Monate lang, wurde das Schafott nur viermal auf dem Grèveplatz errichtet.

Wir haben Fouquier-Tinville als Gefangenen in der Conciergerie verlassen.

Während der Sitzung des 21. Thermidor verlas einer der Schreiber des Konvents folgenden Brief:

»Bürger-Präsident! Ich habe dem Konvent Tatsachen, welche für das öffentliche Wesen von Wichtigkeit und zugleich zu meiner Rechtfertigung notwendig sind, mitzuteilen; ich ersuche daher den Konvent um die Gunst, vor seine Schranke gelassen zu werden, um jene Mitteilungen zu machen. Fouquier.«

Die Gunst, welche der Konvent seinen angeklagten Mitgliedern Danton und Robespierre verweigert hatte, bewilligte er Fouquier-Tinville. Pochelle und Defiot wollten allerdings nicht zugeben, daß man ihn höre; da aber ihr Widerstand nicht unterstützt wurde, so beauftragte der Konvent zwei Gerichtsdiener, den Bittsteller zu holen und vor die Schranke zu führen. Fouquier war bei seiner Verteidigung nicht beredter als bei seinen Anschuldigungen; seine Enthüllungen beschränkten sich auf Anklagen gegen Robespierre, der ihm nicht mehr antworten konnte. Die Versammlung schenkte diesen Mitteilungen Fouquiers wenig Teilnahme, und auf Befehl des Vorsitzenden wurde er wieder nach dem Gefängnis zurückgeführt, wo er bis zum Nivôse blieb. Nach Carriers Tode kam die Reihe, vor Gericht zu erscheinen, an ihn; er saß bereits auf dem Sessel und antwortete dem Verhör, als ein Diener des Konvents dem Präsidenten des Tribunals ein Papier zustellte; es war die Verfügung, daß das Revolutionstribunal zum zweiten Male erneuert werden solle. Die Sitzung wurde aufgehoben, und Fouquir lebte noch einige Tage länger.

Am 8. Germinal wurde er vor die neuen Richter geführt; aber dieses Mal war er nicht allein; man hatte ihm eine Geleitschaft von vierundzwanzig seiner ehemaligen Amtsgenossen beim Bluttribunal gegeben.

Folgendes sind die wichtigsten Tatsachen, welche die Anklageakte den Angeklagten zur Last legte. In betreff Fouquier-Tinvilles:

»Er habe außer den bereits in der Anklageakte vom 25. Frimaire berichteten Maßregeln noch andere derselben Art gebraucht: 1. Anklageakten vorgelegt, welche mit ausgestrichenen Stellen, Nebenbemerkungen, Zwischenlinien angefüllt gewesen; er habe sie unterzeichnet und teils unausgefüllte, teils solche vorgelegt, in die die Namen der Angeklagten nach der Ausfertigung nachträglich eingeschrieben, und zwar in dem Augenblick des Verhörs von fremder Hand und mit einer Tinte, die sich von der in den Akten befindlichen unterschied, oder es seien mehrere Namen mit kleineren Buchstaben geschrieben oder eingeschaltet oder am Rande ausgeworfen oder die Namen der Angeklagten radiert oder ausgestrichen gewesen; 2. er habe in eine andere Anklageschrift den Namen eines bereits zum Tode Verurteilten und vor einem Monate Hingerichteten eingeschrieben und zum Urteil vorgelegt, als wenn derselbe noch am Leben sei; eine Tatsache, welche beweise, daß man oft nur nach den Listen gerichtet, ohne die Angeklagten vor Augen gehabt zu haben; 3. er habe verlangt, daß der Leichnam eines Angeklagten, der sich im Augenblick, da man sein Todesurteil sprach, erwürgt, nach dem Schafott getragen werde; 4. er habe vom Tribunal den Befehl zur Hinrichtung mehrerer zum Tode verurteilter Frauen, welche sich für schwanger erklärt hatten, verlangt, ohne den Gesundheitsbeamten Zeit zur Prüfung jener Erklärung zu lassen.

In betreff der ehemaligen Richter: daß 1. viele der Urteile unausgefüllt bald von dem einen, bald von dem andern unterzeichnet worden seien, was vermuten läßt, daß sie vor dem Verhör schon zurechtgemacht worden seien und man die Angeklagten nur der Form wegen vorgeladen habe; 2. daß sie den Angeklagten und ihren Verteidigern das Wort entzogen unter dem Vorwande, es sei nicht der geeignete Augenblick zur Verteidigung und das Wort werde ihnen später erteilt werden; letzteres sei aber nicht geschehen und die Angeklagten ohne Verteidigung verurteilt worden; 3. Harny und Bravet hätten am 18. Messidor ein Urteil unterzeichnet, welches eine Person zum Tode verurteilte, die auch in der Tat hingerichtet worden, obgleich sie weder in die Anklageakte noch in die der Jury vorgelegten Fragen mit einbegriffen worden sei; 4. Barbier und Foucault hätten am 8. Thermidor einen Vater an Stelle des Sohnes verurteilt; 5. Lohier und Harny hätten am 1. Thermidor ein Urteil unterzeichnet, welches dem Sohne an Stelle des Vaters das Leben abgesprochen; in dem Prozesse befände sich eine geschriebene Notiz von Fouquier, worin er sagt, es bedürfe der Zeugen nicht; obgleich solche vorhanden gewesen und man nur vergessen habe, sie vor Gericht zu laden; 6. es fänden sich noch viel größere Vergehen in dem unausgefüllten Urteil vom 1. Messidor, welches von den Stellvertretern Naulin, Barbier, Maire, Gilbert und Liendon unterzeichnet sei; dieses Urteil enthalte weder die den Geschworenen vorgelegten Fragen noch die Erklärung der letzteren und ferner ebensowenig die Anführung des angewandten Gesetzes, nach welchem neununddreißig Angeklagte verurteilt worden seien; 7. Deliège, Scellier und Maire hätten ein Urteil vom 3. Prairial unterzeichnet, das dieselben Mängel wie das vorige trüge.«

Nach der Lesung der Anklageakte begannen die Aussagen der Zeugen; diese waren in einer Zahl von vierhundertundneunzehn anwesend. Der größte Teil der Tatsachen, welche sie bezeugten, fanden ihren Platz bereits im vorhergehenden Kapitel.

Infolge der Aussagen, die sich auf die Gefängnisverschwörungen bezogen, verfügte das Tribunal die Verhaftung von Herman, Lanne, Boyaval, Beausire, Benoit, Lesenne, Verney und Guyard, welche auf der Bank der Angeklagten Platz nahmen. Die ehemaligen Kanzlisten Fabricius Paris und Wolf sagten ebenfalls gegen Fouquier aus. Sie berichteten, wie Scellier einen Artikel des schändlichen Prairial-Gesetzes umschrieben, indem er sagte: »Die Verschwörer bedürfen keiner Verteidigung und noch weniger die Unschuldigen; letztere haben in den Geschworenen ihre natürlichen Verteidiger.« Sie erzählten die zynischen Späße eines Chatelêt, eines Prieur, welche während des Verhörs eine Karikatur von den Unglücklichen, die sie zum Schafott schickten, zeichneten und ihnen die ärgsten Spottnamen beilegten. Auch das zynische Wort, welches Vilate an den Präsidenten Dumas richtete, wurde wiederholt; ebenso kam ein Ausspruch des letzteren zum Vorschein, welcher die Unparteilichkeit seiner Entscheidung beurteilen läßt. »In der Revolution«, sagte er, »müssen alle, die vor dem Tribunal erscheinen, verurteilt werden.«

Die Angeklagten verteidigten sich wie Carrier, indem sie die Schwierigkeit der Umstände, in welchen sie sich befunden, anführten; indem sie dem Tribunal das Recht absprachen, Rechenschaft von ihnen über die Urteile zu verlangen, welche sie nach ihrer besten Überzeugung gefällt hätten. Mit einem Wort: sie behaupteten, daß ein Ausnahmegerichtshof, wie das Revolutionstribunal war, nicht gehalten gewesen sei, im gleichen Maße wie ein gewöhnlicher Gerichtshof die Formen zu beachten und die Regeln des Rechts in Obacht zu nehmen.

Der öffentliche Ankläger ließ dieser Behauptung, welche von Fouquier ausging, ihre volle Gerechtigkeit widerfahren: »Welche Sprache müssen wir hören?« rief er; »gibt es denn irgendwie Umstände, unter welchen die Gesetze der Gerechtigkeit von den Beamten mit Füßen getreten werden dürfen? Ohne Zweifel waren die Gesetze, deren Organe ihr waret, gebieterisch und im höchsten Grade grausam; mußte ihre Grausamkeit aber noch verschärft werden durch die Übereilung, die sie euch nicht auferlegten? Und wenn euch diese Übereilung auferlegt worden wäre, so wäre es eure Pflicht gewesen, euer Haupt eher auf das Schafott zu legen, als zu leiden, daß die Rechte der Unschuld verletzt würden.«

Fouquier-Tinville war besser beraten, als er sich in seiner Verteidigungsrede auf das Vorrecht berief, welches ihm seine Stelle als Staatsanwalt verliehen, der von dem Gesetze beauftragt sei, die Angeklagten vor den Gerichtshof zu bringen und ihre Strafwürdigkeit aufrechtzuerhalten. Konnte man ihm als Verbrechen anrechnen, was den wichtigsten Charakter seiner Amtstätigkeit ausmachte? War es möglich, ihn für die Urteilssprüche verantwortlich zu machen, die er allerdings hervorrief, worüber aber die Jury immer noch der unabhängige und letzte Schiedsrichter blieb? Diese Verteidigung war von Wirkung; aber außer den schändlichen Unordnungen, welche Fouquier bei seiner vorübergehenden Tätigkeit im Blutgerichtshofe nachgewiesen worden, stellte die Anklage auch noch gerechte Beschwerden auf, vor denen er nur das Haupt beugen konnte.

Am 16. Floreal, um zehn Uhr abends, trat die Jury in ihren Saal; am 17. um ein Uhr nachmittags gab sie nach fünfzehnstündiger Beratung ihr Verdikt ab. Dieses Verdikt sprach frei: Maire, Delaporte, Deliège, Naulin, Harny, ehemalige Richter, Trimhard, Duplay, Brechet, Chrétien, Ganney, Trey, ehemalige Geschworene, und Beausire, Guyard und Valagnos, drei der Angeber bei den Gefängnisverschwörungen. Dagegen wurden Fouquier-Tinville, Herman, Scellier, Garnier, Launay, Foucault, ehemaliger Ankläger, Präsident und Richter, Leroy-Dix-Août de Montflabert, Renaudin, Vilate, Prieur, Chatelet, Girard, ehemalige Geschworene, Lanne, Generalinspektor der Polizei, Boyaval, Benoit, Verney und Dupaumier für schuldig erklärt und zum Tode verurteilt.

Nach der Verlesung des Urteils ließen dieselben Männer, welche so oft mit Gleichgültigkeit einem ihrer Nebenmenschen, bloß aus dem Grunde, weil er nicht ihre politische Meinung teilte, das Leben abgesprochen hatten, sich zu Ausbrüchen der ungemessensten Wut fortreißen; derselbe Herman, der den berüchtigten Brief: »Die von Wut berauschten Angeklagten« unterzeichnet und auf unbarmherzige Weise gegen Dantons Heftigkeit aufgetreten war, um ihn von den Debatten auszuschließen, dieser selbe Herman warf dem Präsidenten Agier ein Buch, welches er gerade in der Hand hielt, ins Gesicht.

Am folgenden Morgen um acht Uhr kamen die Scharfrichter nach der Conciergerie, wo die Verurteilten ihre letzte Nacht zugebracht hatten. Letztere hatten die Erlaubnis erhalten, von ihren Familien Abschied zu nehmen; Frauen und heftig weinende Kinder verließen in demselben Augenblick das Gefängnis, als die traurige Truppe durch den Torweg schritt. Fouquier-Tinville, Herman, Foucault, Scellier, Leroy-Dix-Août, Garnier, Launay wurden in ihren Kerkern zur Hinrichtung zugerüstet, die übrigen im Vorzimmer der Kanzlei. Der ehemalige Präsident Scellier befand sich schon seit längerer Zeit leidend und war sehr niedergeschlagen; Foucault sprach heftig; Leroy-Dix-Août wiederholte mehrere Male, daß er unschuldig sterbe, daß er überzeugt sei, die Republik wäre ohne die von ihm und seinen Kollegen angewandte Energie verloren gewesen.

Auf Hermans wütende Ausbrüche war eine lautlose, sonst hier ungewöhnliche Stille gefolgt; er schien in sein Schicksal ergeben und sprach mit großer Freiheit des Geistes über die letzten Ereignisse, die sich im Schoße des Konvents zugetragen hatten. Er zweifelte nicht, daß seine Partei wieder zur Macht gelangen würde; er sprach die Überzeugung aus, daß sein Tod und der Mord Robespierres, wie er sich ausdrückte, durch schreckliche Repressalien gerächt werden würden. Fouquier frühstückte, als mein Großvater bei ihm eintrat; als er ihn bemerkte, runzelte er die Stirn, seine Augenbrauen zogen sich zusammen, und er sprach, einen Beinamen gebrauchend, der schon aus der Mode war:

»Ah, Schurke, ich glaubte dich noch dahin schicken zu können, wohin du mich führen willst.«

Er war bleich, fieberhaft aufgeregt, seine Hände zitterten, seine kleinen Augen rollten in ihren Höhlen, aber dennoch aß er mit einer Hastigkeit, die man für Eßlust hätte halten können. Er erklärte Charles Henri Sanson, daß er seine Mahlzeit zu beendigen gedächte; dann kam er ohne weiteren Übergang auf seine Verurteilung zu sprechen, die er eine Ungerechtigkeit nannte, und, sich über die Richter auslassend, bezeichnete er sie mit dem Beinamen »Mörder«, der ihm selber so oft beigelegt worden war. Mein Großvater, sagte er, sollte sich nur darauf gefaßt machen, nächstens ebenfalls vor dem Tribunal zu stehen und von dort auf die Guillotine zu steigen.

»Wenn man den Ankläger verurteilt,« sagte er, »so ist kein Grund, nicht auch den Scharfrichter zu verurteilen, der ganz ebenso strafbar ist wie jener.«

Fouquier überließ sich der Heftigkeit seiner Empfindungen und berührte nicht mehr die Lebensmittel, welche auf dem Tische standen; mein Großvater bemerkte ihm, es sei nötig, daß er seine Mahlzeit beendige, weil seine Augenblicke gezählt seien. Darauf geriet Fouquier in den heftigen Zorn, den der Scharfrichter längst an ihm kannte; er warf ihm vor, daß er niemals so eilig gewesen sei, wenn es sich darum gehandelt habe, Royalisten zur Hinrichtung zu führen, und in dem befehlerischen Tone, in welchem er ihn so oft gescholten hatte, drückte er seinen Unwillen darüber aus, daß der Henker es wage, ihm Befehle zu erteilen. Mein Großvater wollte seine Lage nicht noch trauriger machen und ihn zu der Einsicht zwingen, daß die Rollen jetzt sehr geändert wären; er schwieg und wartete.

Das Volk war gegen Fouquier-Tinville noch strenger, als es gegen Carrier gewesen war. Die Ereignisse vom Germinal und Prairial, auf die ich sogleich zurückkommen werde, hatten den Haß gegen die Demagogenpartei aufs äußerste getrieben. Noch vom Kampfe aufgeregt, trunken von dem kürzlich errungenen Siege, angesichts dieser lebenden Vertreter der gehässigsten Eigenschaften des gestürzten Systems verstanden die Gemäßigten es nicht, großmütig zu sein. Die Haltung der Verurteilten, namentlich die Fouquiers, konnte auch wenig dazu beitragen, die Erbitterung der Menge zu mildern: durch ihre Blicke und Worte schienen sie dem Volke Trotz zu bieten; auf Schimpfworte antworteten sie mit Schimpfworten, auf Beleidigungen mit Beleidigungen, auf Verwünschungen mit Flüchen. Alles, was das Wörterbuch der Markthallen an Grobheiten aufzubieten vermag, ging von den Reihen der Zuschauer nach den Karren und von den Karren nach den Reihen der Zuschauer zurück. Man hörte, wie Fouquier auf die schreckliche Hungersnot, welche Paris zur Verzweiflung brachte, anspielte und den Männern des Volkes zurief:

»Dumme Kanaille, die vor Hunger stirbt, gehe doch in die Sektion und hole dir deine vier Unzen Brot, ich habe mir meinen Bauch vollgegessen!«

Doch am Fuße des Schafotts schien dieses Granitherz plötzlich und zum ersten Male von Reue erfaßt. Er war bleich geworden, und dieser starre und strenge Blick, vor welchem die Entschlossensten die Augen niedergeschlagen hatten, floh jetzt die Blicke seiner Umgebung. Man sah ihn zittern, von krankhaftem Beben erfaßt, man hörte ihn unzusammenhängende Sätze murmeln, aus denen man den Ausruf: »Lebe wohl!«, welchen er mehrere Male wiederholte, unterschied. Herman, Scellier, Renaudin waren mit Festigkeit gestorben. Als Fouquier an die Reihe kam, auf das Schafott zu steigen, glaubte man, er würde ohnmächtig werden. Endlich fiel sein Kopf unter dem Beile und wurde dem Volke gezeigt.

Ende der Bergpartei

Aufruhr im Konvent; Feraud; Tinette; die sechs Repräsentanten.

Das Revolutionstribunal war die Lebenskraft der Partei gewesen, die sich durch den Schrecken Geltung verschafft hatte; es diente diesem System zur Basis, welches ohne Zweifel den Heldenmut erleichterte und verallgemeinerte, zur selben Zeit aber auch den Massen das Laster der Furcht einimpfte und sie für die Tyrannei bereitete, von welcher man sie hatte befreien wollen. Indem die Neuerer die scheußlichen Niedermetzelungen der Besiegten an die Stelle der Justiz setzten, die doch immer die notwendigste Grundlage für jede moralische und politische Ordnung bleibt, hatten sie ihr Gebäude einer frühen Zerstörung geweiht: es war mit ihnen zusammengestürzt; und wenn das Tribunal sie überlebte, so geschah es nur, weil es ein einziges Mal so gerecht war, die scheußlichen Werkzeuge der jakobinistischen Ächtungen zu beseitigen.

Am 22. Prairial erließ der Konvent ein Dekret, welches bestimmte, daß das am 8. Rivêse eingesetzte Tribunal aufgehoben würde. Dieses Tribunal hatte übrigens nichts als den Namen mit demjenigen gemein gehabt, welches die Männer, die wir eben auf das Schafott steigen sahen, vorgestellt hatten: Fouquier, Herman, Coffinhal und Dumas.

Man hat viel über die Wut der Partei vom Thermidor gesprochen; dem roten Schrecken hat man eine Phantasmagorie, den weißen Schrecken, entgegengesetzt. Blut fordert Blut, sagt ein arabisches Sprichwort; man konnte also nicht erwarten, daß die Reaktion, welche den vierzehn Monaten jener Herrschaft voll Heftigkeit und Barbarei folgte, rein von Überschreitungen bleiben würde; was sich aber leicht nachweisen läßt, ist, daß der weiße Schrecken, wenn es einen solchen gab, wenigstens die Zügel der Gesetze achtete und nicht die schützenden Formen der Justiz verletzte. Um dies zu zeigen, braucht man sich nur an die schnellen Urteile des Gesetzes vom Prairial zu erinnern und dagegen zu bedenken, daß die Beamten des Tribunals vom Thermidor 139 Tage brauchten, um sich von der Schuld Fouquier-Tinvilles zu überzeugen, und daß der Prozeß Carrier, der am 25. Vendémiaire begann, erst am 27. Frimaire beendigt wurde.

Der Hinrichtung Fouquiers waren andere Hinrichtungen voraufgegangen, und andere folgten ihr, die ich nicht mit Stillschweigen übergehen kann.

Indem der Berg die Ebene zur Hilfe rief, um Robespierre zu stürzen, hatte er ohne Zweifel auf die Verzagtheit jener Konventspartei gerechnet, um die Früchte des Sieges in Frieden zu genießen und die Macht in seiner Hand zu vereinigen; als aber die Ebene sich von ihrer geistlähmenden Erstarrung erholte und sich der Zahl nach in der Majorität fühlte, ergriff sie selber wieder die Regierung und erblickte bald in den Männern, welche eine Stunde mit ihr verbündet gewesen waren, nur die ehemaligen Apostel des Terrorismus und ihre früheren und gegenwärtigen Widersacher. Sie verstärkte sich mit dreiundsiebzig Deputierten, welche infolge des 21. Oktober ausgestoßen worden waren, sie rief dieselben in den Schoß des Konvents zurück, und, nun der Majorität sicher, verfolgte sie den Jakobinismus nicht nur in den Klubs, in den Sektionen, in dem Gemeinderat, sondern auch auf den Bänken der Bergpartei. Die Mitglieder, welche auf dieser Seite saßen, bemerkten aus den Angriffen, welche man gegen sie richtete, daß sie zum Kampfe nicht um die Macht, sondern um das Leben gezwungen wurden. Sie regten das Volk auf; dieses war durch die Folgen der schlechten Ernte und der Wertlosigkeit der Assignaten zu einer Bewegung aufgelegt. Es entstanden täglich Aufläufe, und am 12. Germinal stürmte ein Haufe Männer und Weiber die Tür des Konvents und drang mit dem Rufe in den Saal: »Brot! und die Verfassung von 1793!« Die Sektionen griffen zu den Waffen und befreiten die Versammlung, welche sogleich die Deportation derjenigen Mitglieder beschloß, welche die Unordnung unterstützt zu haben schienen; Chasles, Foussedoire, Duhem, Choudieu, Huguet, Amar, Ruamps, Leonard, Bourdon, Collot-d'Herbois, Billaud-Varennes, Barère und Vadier, die durch vorhergehendes Dekret verhaftet wurden, sollten ebenfalls ausgestoßen werden. Das Volk hielt die Wagen, welche die Verurteilten führten, an; da es aber trotz des Aufstandes noch eine Art Achtung vor der Versammlung hegte, so führte es sie nach dem Sicherheitskomitee zurück, von wo man sie wieder nach ihrem Bestimmungsort abgehen ließ. Am 16. wurden neun andere Repräsentanten verhaftet. In der Nacht vom 10. zum 11. Floreal geriet die Sektion der Freiheit in Aufstand unter dem Vorwande, daß die Lebensmittel zu teuer seien; die Bewegung wurde aber bald unterdrückt. Die Verurteilung und Hinrichtung Fouquiers lenkte die in der Vorstadt herrschende Aufregung einen Augenblick ab. Das » Panem et circenses!« des römischen Volkes konnte auf die Pariser der damaligen Zeit angewendet werden. Am 1. Prairial erneuerten sich die Auftritte vom 12. Germinal mit größerer Heftigkeit; man drang abermals in den Saal des Konvents, beleidigte und bedrohte die Repräsentanten und fügte einigen sogar schwere Verletzungen zu. Der Abgeordnete Féraud, der sich der Entweihung des Heiligtums der Gesetze widersetzen wollte, wurde neben der Tribüne ermordet; sein Kopf, auf eine Pike gesteckt, wurde in den Straßen umhergetragen und dann in den Sitzungssaal zurückgebracht und dem Präsidenten Boissy-d'Anglas vorgezeigt, welcher sich vor dem Überreste dieses mutigen Märtyrers des Gesetzes verneigte. – Nachdem sich die Insurgenten in den Besitz des Saales gesetzt hatten, vertrieben sie die Repräsentanten, setzten sich an ihre Plätze und stellten Anträge über Anträge. Um elf Uhr abends endlich gelang es Legendre, der sich an die Spitze der bewaffneten Macht gestellt hatte, die Rebellen zu vertreiben und dem Konvent die Freiheit wiederzugeben. Der erste Gebrauch, den dieser davon macht, besteht darin, daß er die unter dem Druck der siegreichen Demagogen erlassenen Dekrete aufhebt, Romme, Duquesnoy, Prieur, von der Marne, Duroy, Bourbotte, Goujon, Soubrany, Albitte den Älteren, Peyssard, Lecarpentier, Pinet, Borie, Fayau und Ruhl verhaften und Férauds Mörder außer dem Gesetz erklären läßt. Der folgende Tag war schrecklich, der Aufstand hatte sich in die Vorstädte Saint Antoine und Saint Marceau geflüchtet; er beherrschte dieselben und bedrohte den Konvent, der sich nicht stark genug fühlte, ihn zu unterdrücken, und sich gezwungen sah, mit ihm zu unterhandeln. Dem Aufstand fehlten aber die Führer; während er die rechte Stunde vorübergehen ließ, sammelte der Konvent Truppen und war am nächsten Tage imstande, ihn niederzuwerfen. Am 3. Prairial um zwei Uhr nachmittags war ein Mann in der Straße des Théâtre français durch Leute von den Sektionen verhaftet worden, welche in ihm den Elenden zu erkennen meinten, der das Haupt des Repräsentanten Féraud getragen hatte; es war ein Schlossergesell namens Tinelle; er wurde zunächst nach dem Sicherheitskomitee und darauf nach der Conciergerie gebracht. Seit dem vorigen Abend hatte Charles Henri Sanson den erhaltenen Befehlen gemäß im Gerichtshause zubringen müssen; er erhielt den Auftrag, Tinelle zu ergreifen und ihn unmittelbar zum Schafott zu führen. Es war ihm jedoch unmöglich, auf der Stelle vorzugehen, weil den Zimmerleuten und den Gehilfen Zeit zur Aufstellung der Guillotine gegeben werden mußte. Dieses Geschäft war erst um sieben Uhr abends beendigt.

Die Befürchtungen, welche die Haltung der Aufständischen einflößte, und die Notwendigkeit, in dem Gerichtshause eine bewaffnete Macht zur Abweisung eines Angriffs bereitzuhalten, verhinderte es, dem Verurteilten eine ausreichende Geleitschaft zu geben, um die Ausführung des Urteils zu sichern. Auf die Einwendung meines Großvaters antwortete man, daß, sobald er auf dem Grèveplatze ankäme, ihn nötigenfalls die bewaffnete Macht des Gemeindehauses unterstützen würde. Der Zug kam aber nicht so weit; auf dem Kai Lepelletier stürzte sich eine Masse Menschen auf die Geleitschaft, schloß sie ein, lähmte durch ihre Überzahl den Widerstand der Gendarmen und befreite Tinelle, der übrigens nicht aufgehört hatte, seine Unschuld zu beteuern. Dies war die letzte Anstrengung der verscheidenden Revolution.

Der Mehrzahl der verhafteten Repräsentanten war es gelungen, zu flüchten, nur sechs: Duquesnoy, Soubrany, Duroy, Bourbotte, Romme und Goujon blieben im Gefängnis. Sie waren nach Nantes gebracht worden, von wo man sie nach einer Haft von vierundzwanzig Tagen zurückführte, um sie der Militärkommission zu überliefern. Der Prozeß begann am 24. Prairial. Die Angeklagten gehörten zu jener Partei des Berges, welche, ohne die Überschreitungen der Revolution zu verkennen, nur einen indirekten Anteil daran genommen hatten; sie bildeten jedenfalls den besten und reinsten Teil der linken Seite. Ihre Haltung vor dem Tribunal war würdig und stolz; sie verteidigten sich mit Edelmut und ohne ihre Grundsätze zu verleugnen. Aber ihr Einverständnis mit den Insurgenten vom Prairial wurde dadurch festgestellt, daß sie die Verhandlungen fortgesetzt, während die Versammlung überfallen worden und die Mehrzahl ihrer Kollegen, der Gewalt weichend, den Sitzungssaal verlassen hatte. Die Richter, welche man ihnen gab, machten die Verurteilung vollends gewiß, übrigens muß man gestehen, daß die Majorität des Konvents selber dem Wahne anheimfiel, den ihnen die Jakobiner überliefert hatten; wie diese, sahen auch sie das Heil nur in dem Tode ihrer Gegner; wie diese, verwechselten auch sie die Stille des Grabes mit der Ruhe des Friedens. Zum Tode verurteilt, verließen die sechs Repräsentanten den Verhörssaal; als sie jedoch die Treppe hinabstiegen, machten sie sich von den Gendarmen los, und Romme, dem es gelungen war, vor der Wachsamkeit seiner Kerkermeister ein Messer zu verbergen, ersticht sich mit dieser Waffe; im Verscheiden reicht er sie Duquesnoy, der sie sich ebenfalls in die Brust bohrt. Das Eisen geht der Reihe nach in die Hände von vier anderen Repräsentanten, welche alle vier dem Beispiel ihrer Gefährten folgen. Romme blieb auf der Stelle tot. Duquesnoy und Goujon verschieden in der Conciergerie, wohin man sie brachte; Duroy, Soubrany und Bourbotte lebten noch; das Komitee entschied, daß der Überrest ihres Lebens dem Schafott gehören sollte, und um es diesem nicht zu entziehen, beschleunigte man die Vorkehrungen zur Hinrichtung. Es erneuerte sich der schreckliche Kampf zwischen dem Tode durch das Beil und dem Selbstmorde, bei welchem das Opfer demjenigen anheimfiel, der sich am meisten beeilte. Noch einmal wurde dem Volke das klägliche Schauspiel geboten, daß zuckende, entstellte und im Todeskampfe ächzende halbe Leichen fortgeschleppt wurden, und zwar, wie man wohl merken muß, zu einer Zeit und durch Menschen, welche nicht mehr das schreckliche Losungswort zur Entschuldigung hatten wie die Anhänger der Revolution. Soubrany lag mit aufgeschlitztem Bauche und heraushängenden Eingeweiden, vom Blutverlust erschöpft, im Karren ausgestreckt, und mehrmals glaubte man, daß er schon unterwegs verscheiden würde; Bourbotte saß, mit der Hand hielt er eine breite Wunde in seiner Seite zusammen; er bemühte sich, seine Schmerzen zu unterdrücken, als wollte er den Ruf eines Stoikers aufrechterhalten und durch seine Festigkeit beweisen, daß ihn nicht die Furcht vor dem Schafott zum Selbstmorde bestimmt habe. Duroy, welcher leichter verwundet war, sprach in großer Aufgeregtheit zum Volke. Er wurde zuerst hingerichtet, dann Soubrany, und Bourbotte nach seinen beiden Freunden. Was blieb von dieser schrecklichen Bergpartei, welche Frankreich unterjocht, die Könige gedemütigt und Europa zittern gemacht hatte? Von den Konventionalen, woraus sie bestand, waren die einen verbannt, die anderen geächtet; andere noch erkauften ihr politisches Leben, indem sie ihre Grundsätze in feiger Weise abschworen; die Guillotine hatte die Berühmtesten und Größten verschlungen. Sie waren gleich Meteoren, die Zerstörung und Tod hinter sich lassen, über die Erde hinweggezogen, und ihre verhöhnten Namen würden dem gerechten Abscheu der Nachwelt überliefert bleiben, wenn diese Nachwelt vergessen könnte, daß sie trotz aller Irrtümer, Fehler und Verbrechen das Vaterland verteidigten und retteten. Dieser Ruhm wird sie in der Zukunft begnadigen.

Gracchus Baboeuf

Jacques Roux; Sylvain Marechal; das »Manifest der Gleichen«; Drouet, Vadier, Darthé.

Unter der eisernen Herrschaft der republikanischen Diktatur hatte die Zahl der Angriffe und Verbrechen gegen Eigentum und Personen in bedeutendem Grade abgenommen. Die Politik nahm alle Leidenschaften in Anspruch, sie mochten gut oder böse sein. Sobald aber der Thermidor das System des Druckes und der unnatürlichen Überreizung aufgehoben hatte, erschienen jene Verbrechen häufiger als jemals. Überall fand eine Rückwirkung statt: in den Gefühlen und Antrieben wie in den Ideen. Jeder schien, indem er sich das Elend des gestrigen Tages vergegenwärtigte, an dem folgenden Tag zu zweifeln und stürzte sich mit einer Art Wut in alle Genüsse, die er für verloren gehalten hatte. Der Durst nach Gold, welches alle jene Genüsse verschafft, und den die Neueren hatten zügeln wollen, war in aller Herzen zurückgekehrt. Die oberen Klassen der Gesellschaft bereicherten sich durch Spekulationen, durch Handel und den zügellosesten Wucher; in den unteren Schichten nahm man aufs neue zum Diebstahl und zuweilen zum Morde seine Zuflucht, um sich das kostbare Metall zu verschaffen. Der Konvent hatte sich durch seine wichtigen politischen Beschäftigungen hindern lassen, auch zuweilen der inneren Ordnung einige Aufmerksamkeit zu schenken. Vollkommen gerüstet gegen die Meinungen, war er doch gänzlich unfähig, als es sich darum handelte, die Bürger zu sichern und zu schützen. Die Straßenräuber vermehrten sich in Paris wie in der schrecklichsten Zeit der Monarchie; die Provinz wurde durch Strauchdiebe, Straßenräuber und Banditen beunruhigt. Einige glaubten ihre Missetaten zu rechtfertigen, indem sie konterrevolutionäre Gesinnungen vorschützten, viele andere, wie die Chauffeurs, die Banden von Orgères, verschmähten dergleichen Bedenken und raubten, um zu rauben.

Vom Thermidor des Jahres II bis zum Vendemiaire des Jahres IV waren die öffentlichen Ausstellungen und Hinrichtungen wegen Verbrechen sehr zahlreich. Nur wenige politisch Verurteilte bestiegen das Schafott. Alle diese seltenen Opfer waren zurückgekehrte Emigranten, welche man vor das Kriminalgericht gestellt hatte.

Infolge der Ereignisse vom Vendemiaire setzte der Konvent drei Kriegsgerichte ein, um die Rebellen der Sektionen zu richten; diese Kommissionen sollten ihre Amtstätigkeit nach zehn Tagen wieder einstellen.

Der Aufstand war durch den General Bonaparte mit Nachdruck bekämpft worden; mit ihrem Siege zufrieden, hielt es die Regierung nicht für angemessen, gegen die Schuldigen die revolutionäre Strenge wieder herauszukehren. Man betrieb die Untersuchung mit so wenig Hast und Nachdruck, daß die meisten Verurteilungen, welche die Kommissionen aussprachen, ohne Erfolg blieben, weil die Angeklagten sich der Strafe entzogen hatten.

Vom 24. Vendemiaire bis zum 15. Brumaire sprachen die Kriegsräte noch mehrere Todesurteile aus. Alle Verurteilten waren auf der Flucht; alle mit Ausnahme des Lemaitre retteten ihren Kopf; der letztere allein wurde am 15. Brumaire hingerichtet. Man gab sich so wenig Mühe, sie zu finden, daß die Mehrzahl nicht einmal Paris verließ und die Kühnsten sich sogar an öffentlichen Orten zu zeigen wagten. Als einer der Verurteilten vom Vendemiaire eines Abends aus der Oper kam, antwortete er auf das » Qui vive?« der Schildwache: » Castelline, Contumax!«. Und die Schildwache ließ ihn vorüber.

Nach dem Vendemiaire war das Schafott glücklicherweise nur auf die gemeinen Verbrechen beschränkt. Für einige Zeit hörte es auf, ein Werkzeug der politischen Rache zu sein.

Zu welchem Vorwurf man sich auch in betreff der Politik des Direktoriums berechtigt halten mag, so muß man doch anerkennen, daß diese Regierung nicht weniger nachsichtig gegen die Demagogen als gegen die Royalisten war.

Im Monat Floreal des Jahres IV hatte man eine Verschwörung entdeckt, die nichts Geringeres bezweckte, als die Gesellschaft noch gründlicher zu erschüttern, als es die Revolution schon getan hatte; denn die Verschwörung richtete sich nicht mehr gegen die öffentlichen Einrichtungen allein, sondern gegen die Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung selber, gegen das Eigentum und die persönliche Freiheit.

Schon seit dem Anfang der Revolution hatten kühne und heftige Geister erklärt, wenn die Revolution wirksam sein solle, so dürfe sie sich nicht darauf beschränken, das Volk von der politischen Knechtschaft zu befreien, ihm Rechte zu erteilen, die sich bei seinem Elende doch nicht durchführen ließen, und ihm eine eingebildete Gleichheit zuzuschreiben; es sei auch nötig, meinten sie, daß man das Volk, indem man die alte Ungleichheit des Reichtums verbessere, in den Besitz desjenigen Anteils von Landbesitz und Früchten setze, wodurch allein seine Unabhängigkeit verwirklicht werden könnte. Es war, mit einem Worte gesagt, die Theorie des Kommunismus, die wir in unseren Tagen wieder aufleben sahen. Diese nicht zahlreichen Sektierer scharten sich in der Sektion der Gravilliers um Jacques Roux, der sich als der erste zu diesen Grundsätzen bekannt hatte. Nach dem Tode des Jacques Roux fand der Kommunismus einen noch eifrigeren und einflußreicheren Apostel. Dieser Apostel war Baboeuf, das Haupt der Verschwörung vom Floreal.

Zu Saint-Quentin von armen Eltern geboren, wurde François Noël Baboeuf von einem Einwohner von Roye erzogen, der den Knaben für geistig befähigt hielt und ihn unterrichten ließ. Man behauptete, Baboeuf hätte seine Dankbarkeit dadurch bewiesen, daß er gegen seinen Wohltäter prozessierte. Er wurde Kommissarius in Horrier und bald darauf in eine Fälschungsklage verwickelt, infolge deren er in der Zitadelle von Arras in Haft saß und seine Freiheit erst im Jahre 1789 wiedererhielt. Um diese Zeit kam er nach Paris und stellte sich in den Vortrupp der Revolution. Nach Sitte der überspannten Patrioten änderte er seinen Vornamen; der Schutzpatron, den er sich aus dem Altertum wählte, kennzeichnet das Programm seiner Ideen und seiner Pläne; er nahm den Namen Gracchus an und predigte, wie seine berühmten Vorfahren, die Verteilung der Güter, den gewaltsamen Eingriff in das Eigentum und den Aufstand der ärmeren Klassen in einem Tageblatt, das er »Volkstribun« nannte. Nach dem Sturze Robespierres wurde er mehrmals verhaftet und gefangengesetzt; er ließ sich aber durch nichts weder einschüchtern noch entmutigen. Mit einer Festigkeit und Hartnäckigkeit, welche im Dienste anderer Ideen vielleicht einen großen Mann aus ihm gemacht hätten, flüchtig oder geächtet, arm, verlassen und ohne Hilfsmittel, verlor er niemals die Hoffnung, sein kühnes System zum Siege gelangen zu sehen.

Im Monat Germinal des Jahres IV schien ihm die Stimmung des Volkes günstig, und er legte den Grund zu einer bestimmten Verschwörung; denn er hatte niemals aufgehört, sich zu verschwören.

Sylvain Maréchal verfaßte das Manifest der »Gleichen«, worin sowohl der Zweck wie die Bestrebung der Verschworenen ausgesprochen waren. Einige Stellen aus diesem seltsamen Schriftstück werden einen Begriff davon geben, welche Zukunft die Partei Baboeufs ihrem Vaterlands zugedacht hatte:

»Jene Gleichheit darf nicht nur in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ausgesprochen sein, sondern wir verlangen sie mitten unter uns, unter den Dächern unserer Häuser. Wir verstehen uns ihretwegen zu allem; wir wollen reinen Tisch machen und uns an sie allein halten. Es mögen, wenn es sein muß, alle Künste zugrunde gehen, wenn uns nur die wirkliche Gleichheit bleibt.

Wir streben nach etwas Erhabenerem und Gerechterem als nach dem Agrargesetz: nach dem gemeinsamen Gut und nach der Gemeinschaft der Güter. Keinen persönlichen Landbesitz; die Erde gehört niemand. Wir beanspruchen und verlangen einen gemeinschaftlichen Nießbrauch der Früchte des Bodens: die Früchte gehören jedermann.«

Baboeuf wich vor keiner Folge, welche diese unglaubliche Theorie mit sich führte, zurück; er hatte im voraus das Gesetzbuch seiner Republik der Gleichen formuliert, und dieses Gesetzbuch unterdrückte den Handel und den Verkehr mit den Fremden, hob die Person zugunsten des Staates auf, entzog dem Individuum die Erziehung seiner Kinder und gestand ihm nur ein Nutzungsrecht auf die Güter zu, welche ihm die Obrigkeit gestattete. Dieses Gesetzbuch verbannte die Künste und maßregelte das persönliche Leben des Bürgers, bestimmte seine Kleidung und seine häusliche Einrichtung und setzte eine Volksregierung mit unmittelbarer Gewalt ein.

Folgendes sind einige Einrichtungen, welche dem Siege des Aufstandes folgen sollten:

»Unverzügliche Auflösung aller bürgerlichen und richterlichen Behörden; jeder, welcher die Amtstätigkeit derselben auszuüben wagt, soll außer dem Gesetz erklärt sein. Aufhebung aller direkten Steuern und Patente. Fortschreitende Belastung der Reichen und Beitreibung dieser Steuern in Naturalien. Unverzügliche Abschaffung des Umsatzes von Silber und Gold im Innern der Republik. Den Agenten sollten die nötigen Bedürfnisse in Natur geliefert werden. Die Reichen sollten ermahnt sein, der gebietenden Stimme der Gerechtigkeit gutwillig Folge zu leisten, dem Vaterlands Zerwürfnisse und sich selber eine Reihe von Übeln zu ersparen und großmütig auf ihren Überfluß zu verzichten. Alle diejenigen, welche am 8. Thermidor des Jahres II in Verhaft gewesen, sollten aufs neue verhaftet werden, wenn sie sich nicht freiwillig auf die nötigsten Bedürfnisse beschränken wollten.«

Der Zwiespalt, welcher unter den Verschworenen ausbrach, brachte glücklicherweise die unsinnigen Pläne zum Scheitern, welche die Gesellschaft in den wildesten Zustand der Barbarei versetzt haben würden. Die Bergpartei hatte die Volksbeliebtheit des Baboeuf und den Einfluß, den er durch seine Grundsätze erworben hatte, zugunsten ihres Hasses und ihres Ehrgeizes ausbeuten wollen. Als sie sich ihm jedoch mehr näherten und die unbezwingliche Kraft und Überlegenheit dieses Menschen gewahr wurden, sahen sie ein, daß sie im Fall des Gelingens nur eine untergeordnete Rolle in einer neuen Revolution spielen würden, daß sie dem Haupte der Gleichmacher überall folgen müßten, wohin er sie führen würde.

Sein Programm erschreckte sie alle; sie weigerten sich, ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Manifestes der »Gleichen« zu geben, und trennten bald ihre Sache von der seinigen. Der Mann von Varennes, Drouet, war der einzige der Volksvertreter, welcher dem Bunde mit Baboeuf treu blieb. Dieser verlor den Mut nicht, aber unter die militärischen Agenten, welche die Armee gewinnen, während die Revolutionäre das Volk aufwiegeln sollten, hatte sich ein Verräter eingeschlichen, Georges Grisel, welcher dem Direktorium den Plan der Verschwörung und die Namen der Verschwörer einlieferte.

Am 20. Floreal wurden Baboeuf, Buonarotti, Darthé, Germain und Drouet verhaftet, und in den folgenden Tagen befanden sich sechsunddreißig ihrer Mitschuldigen in den Händen der Justiz.

Baboeuf bewahrte noch in den Fesseln seine ganze Kühnheit; er fühlte sich so durchdrungen von der Macht der Sekte der Gleichen, so überzeugt von der Wichtigkeit, die er selber dadurch erhielt, daß er sich nicht wie ein besiegter Gefangener, sondern wie ein furchtbarer Gegner an die Regierung wendete.

Der hohe Gerichtshof begann die Untersuchung, als Baboeufs Parteigänger in Paris sich entschieden, den Aufstand zu versuchen, um ihn zu retten.

In der Nacht des 23. Fructidor lenkte eine Bande von sechs- bis siebenhundert Bewaffneten die Schritte nach dem Felde von Grenelle, in der Hoffnung, die Soldaten zum Aufstande zu bringen und sich der Geschütze zu bemächtigen. Diese Truppe wurde zurückgeschlagen; eine große Zahl derer, welche dazu gehörten, kam mit den Waffen in der Hand um; die übrigen, welche man verhaftete, wurden vor ein Militärgericht gestellt.

Die Verhandlungen zu Vendôme nahmen am 2. Ventôse des Jahres V ihren Anfang. Es waren siebenundvierzig Angeklagte gegenwärtig. Unter ihnen bemerkte man: Baboeuf, Darthé, Germain, Fion; das ehemalige Mitglied des Sicherheitsausschusses: Vadier; Laignelot, ein ehemaliges Konventsmitglied; Antonelle, einen Geschworenen beim Revolutionstribunal; die beiden Duplay, Vater und Sohn, und vier Frauen. Gegen achtzehn der Angeklagten sollte in contumaciam verhandelt werden.

Die Angeklagten verteidigten sich mit dem Nachdruck, den man von diesen alten Revolutionären erwarten konnte. Baboeuf verharrte in seiner drohenden Haltung; nicht nur verschmähte er es, die Tatsachen, deren man ihn beschuldigte, zu leugnen; er unternahm es sogar, den Aufstand vom Prairial zu rechtfertigen und seine Lehrsätze zu verteidigen, indem er die Gerechtigkeit derselben pries und die Verschwörung als eine gesetzmäßige schilderte. Mehrere Male wurden die Zuhörer von der wilden Beredsamkeit dieses Schwärmers tief erschüttert.

»Wenn das Beil mein Haupt bedroht,« sagte er am Schluß seiner Verteidigung, »so werden mich die Liktoren bereit finden; es ist ruhmwürdig, für die Sache der Tugend zu sterben. Wenn unser Tod beschlossen ist, wenn die verhängnisvolle Stunde für mich geschlagen hat, so bin ich schon lange darauf gefaßt gewesen. Als ein beständiges Opfer dieser langen Revolution habe ich mich mit der Todesstrafe bekannt gemacht. Der Tarpejische Felsen steht immer vor meinen Augen, und Gracchus Baboeuf fühlt sich glücklich, für sein Vaterland in den Tod zu gehen. Ihr Freunde, die ihr mich auf diesen Bänken umgebet, wer seid ihr? Jetzt erkenne ich euch: ihr seid fast alle die Gründer, die festen Stützen der Republik; wenn man euch verurteilt, wenn man mich verurteilt, wohlan, ich sehe es: wir sind die letzten Franzosen, wir sind die letzten Republikaner!«

Der Prozeß wurde erst am 7. Prairial beendigt. Am 6. erließ die Jury ihr Verdikt, wonach sechsunddreißig der Angeklagten freigesprochen und neun andere, darunter zwei unter mildernden Umständen, für schuldig erklärt wurden.

Infolge des Ausspruches der Geschworenen wurden Buonarotti, Germain, Cazin, Mauroy, Blondeau, Menessier und Bouin zur Deportation, Baboeuf und Darthé zum Tode verurteilt.

Im Augenblick, als der Vorsitzende des hohen Gerichtshofes das Urteil aussprach, erhob sich ein großer Lärm; Baboeuf und Darthé hatten sich zwei Dolchstiche beigebracht, und ihre Gefährten riefen:

»Hilfe! man ermordet sie!«

Die Dolche waren aber so schwach gewesen, daß es den beiden Verurteilten nicht gelungen war, sich das Leben zu nehmen; die Gendarmen nahmen ihnen die Waffen und führten sie nebst den Angeklagten, welche zur Deportation verurteilt waren, hinaus.

Am 7. Prairial bestimmte Vieillard, der öffentliche Ankläger beim hohen Gerichtshöfe, die Stunde, zu welcher am nächsten Morgen die Hinrichtung der beiden zum Tode Verurteilten stattfinden sollte.

Die Guillotine kam um zehn Uhr abends von Blois an; die Scharfrichter von Chartres und von Bois sollten meinem Großvater, der nur zwei Gehilfen mit sich genommen hatte, beistehen.

Um neun Uhr morgens führte man sie in die Kerker, worin sich die Verurteilten befanden. Sie waren durch Blutverlust erschöpft, zeigten sich aber nicht niedergeschlagen. Baboeuf schien furchtbar zu leiden. Die Klinge seines Dolches war in der Wunde abgebrochen, und der Chirurg hatte erklärt, die Operation, um dieses Eisen herauszuziehen, sei zu schmerzlich, als daß man sie einem Mann, der dem Tode so nahe sei, noch auferlegen könnte. Ungeachtet seiner Leiden hatte er einen Teil der Nacht zugebracht, an seine Frau und seine Kinder zu schreiben; darauf hatte er einige Verbesserungen in seiner Verteidigungsrede vorgenommen, auf deren Veröffentlichung er großen Wert zu legen schien.

Er lag auf dem Bette ausgestreckt, als die Scharfrichter eintraten; als er sie erblickte, begriff er, daß seine letzte Stunde gekommen sei; er stand schnell auf, ging ihnen entgegen und sagte: so leid es ihm tue, sich von einer Frau und zärtlich geliebten Kindern zu trennen, und trotz aller Sorge über ihre Zukunft sähe er doch den Tag, an welchem er für das Volk stürbe, als den schönsten seines Lebens an. Alles, was er sagte, verriet eher den aufrichtigen und überzeugten Schwärmer als den Ehrgeizigen, der den Leidenschaften der Menge nur schmeichelt, um sich zur Macht emporzuschwingen.

Seine Festigkeit – ebenso Darthés – verleugnete sich weder während der kläglichen Zurüstung noch auf dem Wege vom Gefängnisse nach dem Platze, auf welchem das Schafott aufgerichtet war. Unterwegs wendete er sich mehrmals an die Zuschauer, beteuerte seine Liebe für das Volk und empfahl ihnen seine Familie mit einer Rührung, welche sich wiederholt der Menge mitteilte. Vielleicht hoffte er, daß man infolge dieser Rührung zu seiner Rettung einschreiten würde; die militärischen Maßregeln, um die Hinrichtung zu sichern, waren aber zu gut getroffen, das Schafott war von beträchtlicher Macht umringt.

Darthé wurde zuerst hingerichtet; er rief dreimal: »Es lebe die Republik!«, und jedesmal antwortete ihm Baboeuf, der am Fuße der Guillotine stand. Als der Kopf des ersteren gefallen war, stieg Baboeuf mit festem und sicherem Schritt auf die Plattform. Er wollte noch einmal zum Volk sprechen, aber der öffentliche Ankläger hatte bestimmte Befehle erlassen; die Gehilfen schleppten ihn fort, banden ihn auf das Brett, und mein Großvater gab das Zeichen zu seinem Tode.


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