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Anhang

(zu Seite 29.)

» Declaration of sentiments«, aufgestellt von der Versammlung amerikanischer Frauen in Seneca Falls (N.Y.) am 19. und 20. Juli 1848.

Da die History of Woman Suffrage, die diese Erklärung bringt, in Deutschland kaum zugänglich ist, folgt hier der wesentlichste Teil in der Übersetzung.

Die Einleitung geht von zwei grundlegenden Voraussetzungen aus: daß alle Männer und Frauen gleich geschaffen und vom Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind, zu denen Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen eingesetzt werden, die den Rechtsgrund ihrer Macht aus der Zustimmung der Regierten ableiten und denen der Gehorsam versagt werden darf, wenn sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Dieses Recht ist für die Frauen nach langem geduldigen Leiden unter dem Despotismus des Männerstaats zur Pflicht geworden. Ihre Anklagen gegen diesen Despotismus werden dann, wie folgt, zusammengestellt:

»Die Geschichte der Menschheit ist eine Geschichte wiederholter Schädigungen und Übergriffe von seiten des Mannes gegenüber der Frau, die zum unmittelbaren Zweck die Begründung einer Tyrannei über sie haben. Um dies zu beweisen, sollen die Tatsachen einer unvoreingenommenen Welt unterbreitet werden.

Er hat ihr niemals erlaubt, ihren unveräußerlichen Anspruch auf das politische Stimmrecht auszuüben.

Er hat sie gezwungen, sich Gesetzen zu unterwerfen, bei deren Abfassung sie keine Stimme hatte.

Er hat ihr Rechte vorenthalten, die man den unwissendsten und entartetsten Männern, Einheimischen und Fremden, gewährt.

Indem er sie des vornehmsten Rechts eines Bürgers, des Wahlrechts, beraubte, und sie so ohne Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften ließ, hat er sie auf allen Seiten unterdrückt.

Er hat die verheiratete Frau, vom Standpunkt des Gesetzes aus, bürgerlich tot gemacht.

Er hat ihr alles Eigentumsrecht genommen, sogar auf den selbstverdienten Lohn.

Er hat sie moralisch zu einem unverantwortlichen Wesen gemacht, da sie viele Verbrechen ungestraft tun kann, vorausgesetzt, daß sie sie in Gegenwart ihres Mannes tut, In dem Heiratsvertrag ist sie gezwungen, ihrem Manne Gehorsam zu versprechen, der in jeder Beziehung zu ihrem Herrn wird, indem das Gesetz ihm das Recht gibt, sie ihrer Freiheit zu berauben und Züchtigung auszuüben.

Er hat die Ehescheidungsgesetze in bezug auf die Scheidungsgründe und in bezug darauf, wem im Falle der Trennung die Kinder zugesprochen werden sollen, so gestaltet, daß dabei das Glück der Frau ganz außer acht gelassen wird, da das Gesetz in allen Fällen von der falschen Voraussetzung der Überlegenheit des Mannes ausgeht und alle Macht in seine Hände gelegt wird.

Während er sie als verheiratete Frau aller Rechte beraubt, besteuert er sie, wenn sie unverheiratet ist und Eigentum besitzt, um eine Regierung zu unterstützen, die sie nur anerkennt, wenn ihr Vermögen nutzbar gemacht werden kann.

Er hat fast alle einträglichen Berufe monopolisiert, und in denen, die sie ausüben darf, erhält sie nur eine kärgliche Bezahlung. Er verschließt ihr alle Wege zu Reichtum und Auszeichnung, von denen er meint, daß sie ihm zukommen. Als Lehrer der Theologie, der Medizin und des Rechts ist sie unbekannt.

Er hat ihr die Gelegenheit versagt, sich eine gründliche Bildung anzueignen, indem er ihr alle höheren Schulen verschloß.

Er gesteht ihr in der Kirche wie im Staat nur eine untergeordnete Stellung zu, indem er sich bei ihrem Ausschluß vom geistlichen Amt und, mit einigen Ausnahmen, von aller öffentlichen Teilnahme in kirchlichen Angelegenheiten auf apostolische Autorität beruft.

Er hat die öffentlichen Moralanschauungen verwirrt, indem er der Welt ein verschiedenes Sittengesetz für Mann und Frau gab, durch welches moralische Verfehlungen, die die Frauen gesellschaftlich unmöglich machen, bei dem Mann nicht nur geduldet, sondern sogar für ziemlich belanglos gehalten werden.

Er hat sich das Vorrecht Jehovahs selbst angemaßt, indem er für sich das Recht in Anspruch nimmt, ihre Lebenssphäre zu bestimmen, während das doch Sache ihres Gewissens und ihres Gottes ist.

Er hat sich in jeder weise bemüht, ihr Vertrauen in ihre eigene Kraft zu zerstören, ihre Selbstachtung zu verringern und sie willig zu machen, ein abhängiges und unwürdiges Leben zu führen.

Nun, angesichts dieser gänzlichen Knechtung der einen Hälfte unseres Volkes, ihrer sozialen und religiösen Erniedrigung – angesichts der oben erwähnten ungerechten Gesetze, und weil die Frauen sich beleidigt, unterdrückt und betrügerischer Weise ihrer heiligsten Rechte beraubt fühlen, bestehen wir darauf, daß sie sofort zu allen Rechten und Privilegien zugelassen werden, die ihnen als Bürger der Vereinigten Staaten gehören.

Indem wir dieses große Werk beginnen, sehen wir kein geringes Maß von Mißdeutungen, Mißverständnissen und Lächerlichkeit voraus, aber wir werden jedes Mittel, das in unsere Macht gegeben ist, gebrauchen, um unser Ziel zu erreichen.«

Literatur

»Literatur« aus technischen Gründen am Ende des Buches plaziert. Re.

I. Allgemein orientierend:

Handbuch der Frauenbewegung, herausgegeben von Helene Lange und Gertrud Bäumer: W. Moeser Buchhdlg. Berlin, 1901-1906.

1. Teil: Die Geschichte der Frauenbewegung in den Kulturländern. 2. Teil: Frauenbewegung und soziale Frauentätigkeit in Deutschland nach Einzelgebieten. 3. Teil: Der Stand der Frauenbildung in den Kulturländern. 4. Teil: Die deutsche Frau im Beruf. 5. Teil: Die deutsche Frau im Beruf. Praktische Ratschläge zur Berufswahl. 3. Aufl. 1912.

Gertrud Bäumer, Die Frau in Volkswirtschaft und Staatsleben der Gegenwart. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart und Berlin 1914.

Helene Lange, Lebenserinnerungen. F. A. Herbig, Berlin W 35 1920. Das Jahrbuch der Frauenbewegung, herausgegeben vom Bunde deutscher Frauenvereine. B. G. Teubner, Leipzig.

II. Zu den einzelnen Kapiteln:

Erstes Kapitel:

August Bebel, Die Frau und der Sozialismus. Dietz, Stuttgart.

Elisabeth Gnauck-Kühne, Die deutsche Frau um die Jahrhundertwende. Otto Liebmann, Berlin. 2. Auflage 1907.

Robert Wilbrandt, Die Frauenfrage, ein Problem des Kapitalismus. B. G. Teubner, Leipzig 1906.

Lily Braun, Die Frauenfrage. S. Hirzel, Leipzig 1901.

Helene Simon, Der Anteil der Frau an der deutschen Industrie. Gustav Fischer, Jena 1910.

Gertraud Wolf, Der Frauenerwerb in den Hauptkulturstaaten. C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung München 1916.

Agnes von Zahn-Harnack, Die arbeitende Frau. Ferdinand Hirt, Breslau 1924 (auch zu Kap. 3 u. 4).

Zweites Kapitel:

Gertrud Bäumer, Die Frau und das geistige Leben. Amelang, Leipzig 1911.

Rosa Mayreder, Zur Kritik der Weiblichkeit. Eugen Diederichs, Jena 1906. Geschlecht und Kultur. Im gleichen Verlag 1923.

Marianne Weber, Frauenfragen und Frauengedanken. J. C. B. Mohr, Tübingen 1919.

Drittes Kapitel:

Hilde Oppenheimer u. Hilde Radomski, Die Probleme der Frauenarbeit in der Übergangswirtschaft. J. Bensheimer, Mannheim 1918.

Dr. Marie Elisabeth Lüders, Die Entwicklung der gewerblichen Frauenarbeit im Kriege. Duncker & Humblot, München u. Leipzig 1920.

Viertes Kapitel:

Lexis, Das Unterrichtswesen im Deutschen Reiche. Ascher, Berlin 1904.

Alice Salomon, was wir uns und anderen schuldig sind. Leipzig 1912 (Zur sozialen Frauenbildung.)

Marie Elisabeth Lüders, Die Fortbildung und Ausbildung der im Gewerbe tätigen weiblichen Personen. München 1912.

Die Zeitschriften: » Die Frau«, F. A. Herbig, Berlin W 35.

A. D. L. V. Deutsche Lehrerinnen-Zeitung. F. A. Herbig, Berlin W 35 (früher: »Die Lehrerin«, B. G. Teubner Leipzig).

Dr. Otto Boelitz, Der Aufbau des preußischen Bildungswesens nach der Staatsumwälzung. Quelle & Meyer, Leipzig 1924.

Fünftes Kapitel:

Marianne Weber, Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. J. C. B. Mohr, Tübingen 1907.

Frauenbewegung und Sexualethik. Eugen Salzer, Heilbronn 1909.

Marie Luise Enckendorff, Realität und Gesetzlichkeit im Geschlechtsleben. Duncker & Humblot, Leipzig 1910.

Sechstes Kapitel:

Adele Gerhard und Helene Simon, Mutterschaft und geistige Arbeit, G. Reimer, Berlin 1901.

Rose Otto, Fabrikarbeit verheirateter Frauen, Cotta Nachf., Stuttgart 1910.

Alice Salomon, Mutterschutz und Mutterschaftsversicherung. Duncker& Humblot, Leipzig 1908.

Siebentes Kapitel:

Valentin Sittel, Die Frau im Handelsgewerbe, Leipzig 1911.

Dora Landé, Die Frau in der Maschinenindustrie. Duncker & Humblot, Leipzig 1912.

Achtes Kapitel:

Jenny Apolant, Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde. 2. Aufl. B. G. Teubner, Leipzig 1913.

Ika Freudenberg, Die Frau und die Kultur des öffentlichen Lebens. Amelang, Leipzig 1911.

Frauenstimmrecht in der Praxis. Herausgegeben vom Weltbund für Frauenstimmrecht. Heinrich Minden, Dresden und Leipzig 1913.

Regine Deutsch, Die politische Tat der Frau. Aus der Nationalversammlung. Friedrich Andreas Perthes A.-G. Gotha. Parlamentarische Frauenarbeit. Im gleichen Verlag. 2. Auflage 1924.

Georg Simmel, Weibliche Kultur. (In »Philosophische Kultur«.) Leipzig 1911.


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