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Anhang.

Auf Wunsch meiner Freunde, die es verdrießt, daß ich auf die kindische Behauptung Schlafs, die er schon in seiner Broschüre vorgebracht, und die dann in ihrer noch bestimmteren Fassung in seinem sogenannten »Indizienbeweis« lautete, ich hätte an der »Familie Selicke« »gemeinsam und pro forma« – mein angeblich »eigner damaliger Ausdruck!« – nur »einige Feilen auf den ersten sieben Seiten ungefähr des ersten Aufzuges und ein paar wenige kleine und durchaus unwesentliche Aenderungen auf den letzten des 3. Aufzuges mitgemacht,« und dies sei mein »ganzer Anteil an der Arbeit« gewesen und sonst rechtfertige »nichts«, daß ich »mitgezeichnet« hätte, nicht detailliert eingegangen bin, faksimilire ich im Folgenden das Druckmanuskript des ersten Akts, soweit dessen Blätter mir noch vorliegen. Das Original ist in Folio und trägt diejenigen Stellen, die die Handschrift Schlafs zeigen, aufgeklebt. Diese Stellen sind im Nachstehenden rechts und links durch Buchdrucklinien vermerkt; und zwar bedeuten die einfachen Linien, daß an der betreffenden Stelle mir die Handschrift Schlafs steht, während die Doppellinien unser beider Handschriften gemischt andeuten. Alles Übrige, ohne Linien, zeigt nur meine Handschrift. Es steht selbstverständlich jedem frei, anzunehmen, daß auf den fehlenden drei Blättern nur die Handschrift Schlafs gestanden, wie es natürlich ebenso jedem frei steht, anzunehmen, daß das prozentuale Verhältnis beider Schriften auch auf diesen Blättern das ungefähr gleiche gewesen.

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Aus diesen Faksimiles geht unwiderleglich hervor: Die Fassung, die Schlaf – nach selbstverständlich voraufgegangener intensivster Durchsprechung mit mir – niedergeschrieben, genügte mir so wenig, daß ich von ihr nur die paar Schnitzel brauchen konnte, die das Original aufgeklebt zeigt, während alles Uebrige von mir derart verändert werden mußte, daß bloße Korrekturen, wie sie zum Teil auch noch selbst diese Schnitzel aufweisen, nicht »langten« und dafür eine vollständig neue Niederschrift durch mich nötig wurde. Mithin: Die einigen wenigen kleinen und durchaus unwesentlichen Feilen und Aenderungen, die ich dazu noch gemeinsam und nur Pro forma »mit«gemacht haben soll, sind, wie alles seitdem Nachträgliche von Schlaf, nur Phantasieprodukte!

Die – um nicht einen noch stärkeren Ausdruck zu gebrauchen – Unerhörtheit mit der Schlaf seine Beschuldigungen gegen mich vorgebracht, wurde von mir so zwingend bewiesen und so vielfach, daß ich geglaubt hatte, mir diesen Nachweis ruhig sparen zu können. Erstens, weil er mir zu viel Platten kostete, und zweitens, weil ich grade diese Behauptung Schlafs für denn doch zu abenteuerlich hielt, als das; ich – von Herrn Lublinski abgesehn – jemand für fähig gehalten hätte, einem derartigen Humbug auch nur »sein Ohr zu leihen«. Meine Freunde aber meinten: Grade weil sie die unwahrscheinlichste wäre, sei diese Behauptung zugleich auch die gefährlichste gewesen! So überflüssig es mir anfangs schien, ich habe mich also dazu hergegeben, jetzt auch noch diesem Räuberroman Schlafs das Lebenslicht auszublasen. Hoffentlich bringt Schlaf nun nicht auf, ihm sei während jener Zeit ein halbes Dutzend Taschentücher abhanden gekommen. Denn abgesehn allerdings davon, daß ich dann die Gegenbehauptung aufstellen könnte, so viel Taschentücher hätten wir damals nicht einmal gemeinsam besessen, den strikten Beweis, daß ich sie ihm nicht gestohlen, ich sage das schon heute, könnte ich nicht liefern. Also – hoffentlich!

Wilmersdorf, den 3. November 1905.

Arno Holz.

 


Herrosé & Ziemsen, G. m. b. H., Wittenberg.

 


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