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Nachtrag.

Schädigungen der Gesundheit durch Hypnose.

Es ist im achten Kapitel nur kurz auf die Bedeutung der Hypnose und Suggestion für die Heilwissenschaft hingewiesen worden, aber jedem Leser jener Zeilen dürfte klar geworden sein, daß wirklich kundige und fähige Ärzte durch die Anwendung von Hypnose und Suggestion in geeigneten Fällen ganz bedeutende Erfolge erzielt haben. Nun erhebt sich in Laienkreisen ganz begreiflicher Weise die Frage, ob denn auch Schädigungen nach Hypnotisierungen denkbar seien und diese Frage ist denn auch unter gewissen Voraussetzungen zu bejahen.

Dem mit der Suggestionstherapie, mit der Durchführung zweckmäßiger Hypnosen vertrauten Arzte freilich können Fehler in der Technik, Unzuträglichkeiten in der Wirkung eben nur soweit begegnen, als dem menschlichen Irrtum selbst der Erfahrenste gelegentlich ausgesetzt ist. Durch Irrtum zur Weisheit reifen ist aber auch hier die Frucht der Zeit und der Erfahrung. Vom Schreibtisch bis zum Lager des Patienten, vom Denkprozeß bis zur praktischen Anwendung sind fast noch alle Heilmethoden gelegentlich auch der Enttäuschung, dem Mißerfolg verschwistert gewesen. Und wie es Könige und Kärrner, große Könner und Minderbegabte in allen Berufen gibt, so mag auch des einen Arztes Befähigung zur Hypnose die des anderen übersteigen. Aber selbst wenn in ganz seltenen Fällen eine ärztliche Hypnotisierung den Patienten anfänglich abträglich sein sollte, so gehört es eben zur bewährten Kunst des Arztes, durch entsprechende Nachhilfen ausgleichend zu wirken.

Kurzum, wenn von Schädigungen durch Hypnose gesprochen werden kann, dann hat es im Zusammenhang mit den an andrer Stelle unsres Buches schon hinreichend gekennzeichneten öffentlichen Schaustellungen zu geschehen. Ferner sind solche Schädigungen beobachtet worden nach hypnotischen Sitzungen Unberufener, worüber uns eine Sonderschrift von Professor J. H. Schultz-Jena, Chefarzt und wissenschaftlicher Leiter von Dr. Lahmanns Sanatorium, Weißer Hirsch, »Gesundheitsschädigungen nach Hypnose, Ergebnisse einer Sammelforschung« (Halle a. S. 1922) ausgiebig unterrichtet. Nach dieser und anderen Quellen sei hier zur Warnung für Laien einiges vom Wesentlichsten wiedergegeben, zumal da jene Quellen hauptsächlich auf ärztliche Fachkreise beschränkt bleiben dürften.

Das Berliner Polizeipräsidium hat im November 1919 ein Gutachten von Dr. Freiherrn von Schrenck-Notzing eingeholt, darüber, inwiefern die sogenannten Wachsuggestionen auf der öffentlichen Schaubühne schädliche Wirkungen haben könnten. Der bekannte Arzt weist zunächst – unter Beziehung auf Forels Ausführungen – darauf hin, daß die Grenzen zwischen Wachsuggestion und Hypnose sehr fließend sind und daß die Berufung darauf, eine Wachsuggestion sei etwas Ungefährliches, wohingegen die Hypnose »etwas ganz anderes« sei, durchaus unstichhaltig ist. Aufmerksame Leser haben das ja auch bereits aus den ganzen Darlegungen unseres Werkes entnehmen können. So sind denn die ganzen Erscheinungen, an denen jene Suggestoren erkennen, ob die aus dem Publikum gewählten Versuchspersonen »sich eignen«, nichts anderes als beginnende hypnotische Zustände, so harmlos sie auch dem Laien erscheinen mögen. Mithin finden bei der Vornahme von »Wachsuggestionen« dieselben Gesundheitsschädigungen statt, wie sie durch Hypnotische Prozeduren hervorgerufen werden, sofern sie eben von solchen öffentlich austretenden Suggestoren mit aus dem Publikum genommenen »Medien« vorgenommen werden, Dr. von Schrenck-Notzing betont:

» Die wirklichen Gefahren bei der Hypnotisierung entstehen durch unvorsichtige Herbeiführung emotioneller Erregungen (Affekterzeugung bei Einleitung der Hypnose) und durch zu intensive Inanspruchnahme der physikalischen (und chemischen) Hilfsmittel.«

Hierzu wäre der Fall zu erwähnen, den Dr. Schilder am 3. Dezember 1920 vor der Gesellschaft der Ärzte in Wien im Auftrage des Hofrats Wagner von Jauregg produziert. Es handelte sich dabei um einen jungen Mann, der schon 200 Mal höchst fürwitzigerweise von verschiedenen »Hypnotiseuren« hypnotisiert worden war, und dem dabei auch mehrfach der Auftrag, gegeben worden war, »wahnsinnig zu werden«. Nachgerade war aber den Veranstaltern dieses Unfugs die Herrschaft über das Medium vollkommen entglitten und so geschah es denn, daß der übrigens erst sechszehnjährige bei einer neuerlichen Hypnose einen Tobsuchtsanfall erlitt und gegen den Hypnotiseur so energisch losging, daß er gefesselt werden mußte.

»Sie entstehen in der Hypnose und bei Anwendung der Wachsuggestion durch Vornahme aller möglichen physiologischen Experimente, welche einen nicht unbedenklichen Automatismus großziehen (Faszination).«

Professor Schultz-Jena teilt dazu – nach einer Mitteilung Mendels – den Fall eines jungen Mädchens mit, bei dem im unmittelbaren Anschluß an eine Hypnose durch einen Vetter 1902 in einer größeren Gesellschaft eine hysterische Blindheit auftrat, die viele Jahre bestand und noch 1906 jeder Behandlung trotzte. Daß das Mädchen gemütlich stark an den Vetter hing, mag die Hypnose-Folge verschärft haben. Ein Arzt, der später die Patientin in Behandlung bekam, konnte nur noch ein »hysterisch angewöhntes Augenschließen« feststellen, daß sich »innerhalb einiger Stunden« abgewöhnen ließ, so daß die Kranke darnach von allen Krankheitssymptomen frei blieb.

»Sie entstehen ferner durch künstliche Entwicklung aktiver Somnambuler (schlafwacher Träumer), durch Produktion aller möglichen hysterischen Erscheinungen bei Disponierten, wie Schlafanfälle, Krämpfe, Delirien. Diese Symptome charakterisieren einen pathologischen Zustand und stellen das direkte Gegenteil der für ärztliche Zwecke erforderlichen ruhigen passiven Hypnose dar.«

So geschah es im August 1919 in der tschechischen Stadt Horymir einem solchen Suggestions-»Meister«, daß sein Medium, eine Näherin, noch zwei Tage nach der Produktion im hypnotischen Halbschlaf blieb, aus dem sie nicht einmal die herbeigerufenen Ärzte wecken konnten. Erst später gelang es ärztlicher Kunst, sie wieder zum Bewußtsein zu bringen. – In der Jenaer Klinik wurde der Fall eines zwanzigjährigen Mädchens behandelt, das bei einer Schauhypnose eines in München zum »Experimental-Psychologen« ausgebildeten Spenglers (d. i. Klempners) in Schreikrämpfe und zunehmende Erregung geriet und nachher in einen hysterischen Dämmerzustand erotisch-deliranter Färbung von sechs Monaten Dauer verfiel. – In einem anderen Falle zeigte eine siebzehnjährige Stütze im Anschluß an eine erste Schauhypnose Arbeitsunfähigkeit, Angst, Dämmerhandlungen, Aussetzen der Periode, zeitweise tobsüchtige Erregung.

»Sie entstehen durch die meist unterschätzte Rolle der Autosuggestion, deren Produkte insbesondere bei neurasthenischen und ängstlichen Personen den Experimentator irreführen können.«

Wie stark solche Autosuggestion auftreten kann, beweist jenes siebzehnjährige Mädchen, des nicht einmal irgendwie als Medium benutzt worden war, sondern lediglich eine Vogelwiesenbude besucht hatte, in der das »selbsthypnotische« Phänomen »Moto Charlie« auftrat. Dies Mädchen hatte dauernde Halluzinationen von dem Vogelwiesenmann und geriet in einen Dämmerzustand, aus dem sie erst nach zweieinhalb Monaten infolge abreagierender hypnotischer Behandlung entlassen werden konnte.

Dr. von Schrenck-Notzing weist in seinem Gutachten weiter daraus hin: »Sie entstehen (die Gesundheitsschädigungen) außerdem durch unrichtiges Erwecken und mangelhafte Desuggestionierung. Müdigkeit, Mattigkeit in den Gliedern, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerz, Kongestion, Übelbefinden bleiben um so eher zurück, je rascher und brüsker das Erwecken erfolgt und je tiefer der suggestive Eingriff in das Seelenleben ist. Während der Arzt bei therapeutischen Eingebungen das Unabhängigkeitsgefühl des Patienten schont und sich auf Suggerierung von Schlafempfindungen und Heilvorstellungen beschränkt, kommt es in der öffentlichen Schaustellung darauf an, möglichst energisch die freie Willensäußerung des Versuchsobjektes zu unterdrücken, um verblüffende, ins Auge fallende Wirkungen zu erzielen, was eine viel stärkere körperliche und seelische Reaktion des betreffenden Individuums zur Folge hat und nicht selten mit Symptomen von Übelbefinden beantwortet wird. Während der Arzt nach der Desuggestionierung sich weiter mit seinem Patienten und dessen posthypnotischem Verhalten beschäftigen kann, ist der öffentliche Suggestor genötigt, das desuggestionierte Versuchsobjekt schon im Interesse der Fortsetzung seines Programmes sich selbst zu überlassen ohne Rücksicht auf das posthypnotische Befinden desselben. – Schwieriges Erwecken kommt namentlich bei zur Hysterie disponierten Personen nach tiefer Hypnose vor. Mehrtägiger Dämmerzustand, Seelenblindheit, Verlust der Sprache, andauernde Gliedstarre, Erbrechen, epileptische Anfälle, Tobsucht, Neigung zur Autohypnose, Schlaflosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Lähmungen und Halluzinationen wurden nach Vorführung der hypnotischen Paradestücke festgestellt. Außerdem wurde gelegentlich das Auftreten einer dem Morphinismus vergleichbaren Krankheit der »Hypnosomanie oder Magnetomanie« beobachtet, nämlich die pathologische Neigung, sich immer wieder in den suggestiven Zustand versetzen zu lassen.«

Schließlich unterstreicht das hier teilweise zitierte Gutachten noch jene Bedenklichkeiten bei öffentlichen Suggestionen, die wir schon an einer früheren Stelle unseres Buches kurz erwähnt haben: die ungenaue und oberflächliche Untersuchung des Mediums, die Unkenntnis seines gesamten Gesundheitszustandes, das willkürliche Zupacken aufs Geratewohl ins Publikum hinein ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht. –

Kurzum, die Gefahren zum Teil erheblicher Gesundheitsschädigungen durch öffentliche Schaustellungen sind gar nicht zu bestreiten; sie liegen nicht nur, und da allerdings weit unmittelbarer, für das dabei benutzte »Medium« vor, sie bestehen sogar für die »unbeteiligten« Zuschauer, insofern psychopathische Naturen unter diesen von dem bloßen Anblick und mehr oder minder leidenschaftlichem Miterleben solcher öffentlichen Seelenbändigungen und Gemütsvergewaltigungen zuweilen höchst nachteilig beeindruckt werden können. In Berücksichtigung dieser letzteren Erscheinung muß es auch als nicht ganz unbedenklich bezeichnet werden, wenn neuerdings (1923), nachdem die öffentlichen Schaustellungen einigermaßen unterdrückt zu sein scheinen, von Ärzten mit einem Kultur-Film-Vortrag an die Öffentlichkeit gegangen wird, bei welchem der an sich völlig sachliche und einwandfreiere, aber »die Macht der Hypnose« schon sehr stark mit Worten illustrierende Vortrag unterstützt wird von Film-Bildern, die in ihrer Sinnfälligkeit, Exaktheit, lebendigen Bewegtheit, Außerordentlichkeit der geschilderten Phänomene auf jenen neuropathischen Zuschauerteil nicht viel anders wirken dürften als die manchmal durch Fehlschläge gemilderten Vorführungen der Laiensuggestoren.

Aber, wie gesagt, die öffentlichen Schaustellungen sind doch dank der Wirksamkeit ärztlicher Beraterschaft bei den maßgeblichen Amtsstellen eingeschränkt worden. Mit einem falschen Mäntelchen behängt, mit irreführenden Vortrags-Titeln gelingt es noch dann und wann einem »Meister« der Hypnose, sein verderbliches Spiel aufzuführen. Aber hinter den Kulissen haben sie es doch verstanden, sich eine Privat-Klientel zu verschaffen und gegen diese Tätigkeit von Laiensuggestoren hat sich eine wahrhaft volkswohlfördernde Aufklärung zu richten. Aus der oben erwähnten Sammelforschung von Professor J. H. Schultz-Jena geht zur Genüge hervor, daß aus den verschiedensten Teilen des Reiches, von einer langen Reihe von Ärzten nachweislich schwere Gesundheitsschädigungen gemeldet werden konnten, die solchen widerfahren sind, die sich einer vielleicht mitunter gutgemeinten, aber doch unzulänglichen Behandlung durch einen Laienhypnotiseur anvertraut haben. Was den letzteren vom Arzt unterscheidet, ist – von allem anderen abgesehen – doch eine nie ganz so wie der ärztlich Geschulte zu erlangende Einsicht in die wichtigste Voraussetzung aller hypnotherapeutischen Praxis, nämlich in die irrtumfreie Abwägung, ob und inwieweit überhaupt im besonderen Falle die Indikation, die Anzeige für eine bestimmte Behandlungsart, also in diesem Falle für eine suggestive gegeben ist. So kann bereits am Anfang eine schwere Schädigung des Patienten stattfinden. Wohl mag es auch einige wenige Autodidakten unter den Nichtärzten geben, die nach Wissen, Charakter, Lebenserfahrung sich ein beachtenswertes Maß von Befähigung zu hypnotherapeutischer Praxis erworben haben, aber die Mehrzahl derer, von deren laienhafter Berufsausübung der Suggestionspraxis man hörte, gehört doch den zwei großen Typen an, wie sie sich auf derartigen Grenzgebieten von jeher gern breit gemacht haben. Den bedenkenlosen Geschäftemachern und Ausnützern einer Zeitströmung oder den Dilettanten und Phantasten, die auf manchen Heilungsuchenden durch ein nebenhergehendes originelles oder maniriert sonderlingshaftes Gebühren eine Extra-Suggestion ausüben, mit der der kühle, gesammelte Ernst des ruhig prüfenden Arztes zunächst nur schwer konkurrieren kann. Daß den Angehörigen dieser beiden Typen von Laiensuggestoren zumeist oder fast immer die unerläßliche wissenschaftliche Bildung fehlt, die sie zu einer einwandfreien Behandlung von Patienten befähigen würde, liegt auf der Hand. Daß damit die ärgsten Kunstfehler in der Technik, die gröbsten Selbsttäuschungen und Täuschungen der Klientel, eine gefährliche Hintanhaltung wahrhaft sachgemäßen Eingreifens gegeben sind, leuchtet ebenso ein. So soll diese Schrift denn mit aller Nachdrücklichkeit es nochmals betonen, daß jeder Laie, der von einer Suggestivbehandlung Heilung von seinen Leiden erhoffen zu dürfen glaubt, sich grundsätzlich lediglich einem darin wohlerfahrenen Arzte anvertrauen möge.

Mit all diesen Ausführungen ist natürlich auch zugleich allen denen der rechte Weg gewiesen, die naiver Weise auf das Studium einiger populärer und wissenschaftlicher Werke hin glauben. Heilversuche mittels Hypnose und Suggestion an anderen unternehmen zu können. Sie sollen davon die Hand lassen, in der Erkenntnis, daß dazu eben etwas mehr gehört als die theoretische Kenntnis von der Technik der Hypnose, sowie daß die Heilung von Kranken die Domäne des Arztes bleiben soll und muß. Wohl kann unter den Seite 67 erwähnten Einschränkungen das gelegentliche Experimentieren nachgesehen werden. Aber in der Hauptsache sollte sich jeder begnügen, sich eine vertiefte Kenntnis vom Wesen der Hypnose zu erwerben, das ist nur löblich und wertvoll und der Zweck dieses Buches. Sehr wohl auch kann das Kapitel über Autosuggestion dazu dienen, in manchem die Fähigkeit gesammelter Beherrschung seiner selbst zu erhöhen, so daß er durch autosuggestives Sichselbstbefehlen sich von mancherlei üblen Gewohnheiten, kleinen Tics, Zwangsneigungen, aber auch von allerhand Krankheitserscheinungen befreien kann. Ergänzend zu unseren entsprechenden Darlegungen sei bemerkt, daß besonders Charles Baudouin in seinem Werke »Suggestion und Autosuggestion« wertvolle psychologisch-pädagogische Untersuchungen auf Grund der Erfolge der sogenannten Neuen Schule von Nancy bringt, in denen die heilende Kraft sachgemäßer Autosuggestionen äußerst einleuchtend geschildert wird. Wenn da geraten wird, Bedingungen zu schaffen, die das »Unterbewußte bloßlegen«, indem Störungen abgewendet werden, die Aufmerksamkeit eingeengt wird, wenn weiter empfohlen wird, die Vorstellung – nicht den Willen – kräftig zu beeinflussen: »Ich werde gesund!« und sich täglich in einen Zustand völliger Entspannung zu versetzen, in welchem man wie eine Gebetsformel wiederholt vor sich hin die Worte sprechen soll: »Mit jedem Tage geht es mir in jeder Hinsicht besser!« so sind das Selbstheilungsmaßnahmen, gegen die nichts einzuwenden ist und von denen schädliche Wirkungen nicht zu befürchten sind. Denn sich, sein subjektiv nur zu stark empfundenes Übelbefinden, seine Schmerzen kennt man und so weiß man denn sehr wohl sich die sachgemäße Autosuggestion zu erteilen. Erst wenn sie nicht ausreichen, trete der Arzt hinzu und seine Kunst wird dann die nötigen Vorstellungen schaffen, die die Grundlage der zu erzielenden Genesung bilden.


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