Adolf Glaßbrenner
März-Almanach
Adolf Glaßbrenner

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Der Magistrat von Oheu

geht damit um, die Hundesteuer aufzuheben und eine allgemeine

Hundefreiheit

einzuführen. Unverbürgte Nachrichten sagen, es sei bereits eine Commission niedergesetzt, welche nachfolgenden Entwurf einer Hunde-Verfassung vorlegen würde.

 
Wir

von Oheu's Gnaden, Magistrat von Oheu, erklären für das ganze Gebiet Unserer Residenzstadt hiermit öffentlich, feierlichst und für ewige Zeiten die vollkommene Hundefreiheit wie folgt:

§. 1.

Alle Hundegewalt geht vom Magistrat aus.

§. 2.

Die Regierungsform ist die hündisch-monarchische. Die Freiheit der Hunde ist unantastbar.

§. 3.

Da aber Freiheit ohne Ordnung und Gesetz nicht möglich ist, so sichern wir die Oheuer Hundefreiheit durch die nachfolgenden Gesetze.

§. 4.

Jeder Hund muß an einem Strick geführt werden.

§. 5.

Kein Hund darf blaffen oder bellen.

§. 6.

Von den §§. 4 und 5 sind nur die größten Schweinehunde ausgenommen, welche frei umhergehen und ungehindert blaffen und bellen dürfen.

§. 7.

Jeder Hund muß ein schwarz-weißes Halsband tragen, auf welchem die Worte: »Mit Gott, für König und Vaterland« stehen.

§. 8.

Außerdem muß jeder Hund da, wo der Schweif beginnt, einen Reif mit dem Oheuer Magistratsstempel tragen.

§. 9.

Kein Hund darf sich zu einem andern Kunststücke als zu dem einen sogenannten »Diener machen« abrichten lassen.

§. 10.

Das bekannte Nachforschen, Spioniren der Hunde untereinander darf, obschon eine anständige Form desselben wünschenswerth wäre, in keiner Weise beschränkt werden.

§. 11.

Die Moralität und Reinheit der Stadt Oheu machen es nothwendig, die bisherigen unvermeidlichen, natürlichen Aeußerungen der Hunde auf ein dazu gesetzlich zu bestimmendes Lokal zu beschränken. (Die Minorität verlangte sogleich für diesen Zweck die Redaktions-Lokale der Neuen-Oheuer- und der Tante-Zeitung anzukaufen.)

§. 12.

Jeder Liebhaber und jede Liebhaberin bedarf fortan eines vom Oheuer Magistrat auszustellenden Heirathsscheines.

§. 13.

Sämmtliche Hundebesitzer – mit Ausnahme Derjenigen, welche die Hunde zu ihrem Geschäft gebrauchen – sind Urwähler. Diese Urwähler wählen – denn nur so kann eine breiteste Grundlage verstanden werden – 100 Wahlvertreter, welche ihrerseits 50 Wahlmänner wählen, aus deren Mitte mittelst directer Wahl 10 Abgeordnete behufs Vereinbarung einer Hunde-Verfassung hervorgehen.

Nachtrag.

Sollte die Hundebesitzer-Kammer verlegt und vertagt werden, so hat der Magistrat Recht und jeder Hund ist angewiesen, freudig zu wedeln wie andere anständige Hunde immer thun. Knurrende werden standrechtlich erschossen.

Oheu, im strengen Wintermond.

Die Commission fuer Entwerfung eines Entwurfs zur Vereinbarung einer Hunde-Verfassung behufs der zu gestattenden Hunde-Freiheit


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