Karl Emil Franzos
Aus der großen Ebene
Karl Emil Franzos

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Namensstudien.

(1880.)

Auf einem Balle zu Tarnopol in Ostgalizien, bei welchem viele jüdische Honoratioren der Stadt anwesend sind, wird ein fremder Student einer jungen reizenden Dame vorgestellt, überhört jedoch ihren Namen. Während der Quadrille erlaubt er sich, darnach zu fragen. Das hübsche Kind blickt ihn treuherzig an und flüstert erröthend: »Küsse mich!« – »Sie . . . Sie meinen?« stottert der Jüngling. – »Küsse mich!« wiederholte sie etwas lauter. – »Pst!« flüstert er unwillkürlich. »Ich – gerne – aber –« – »Nannette Küssemich,« wiederholt sie zum dritten Male lachend. »Ich bin die Tochter des Kaufmanns Abraham Küssemich!« – Der Student seufzt tief auf, erröthet heftig und schleicht nach der Quadrille in einen Winkel. Unfern von ihm sitzt ein jüdisches Mädchen, offenbar nicht gerade den gebildeten Ständen angehörig, aber so hübsch und rund, daß er sie für den Walzer zu engagiren beschließt. Er tritt vor sie hin und nennt mit tiefer Verbeugung seinen Namen. – Sie schnellt auf, erröthet und sagt vernehmlich: »Grober Klotz!« – »Wie . . .?« stammelt er bestürzt. – »Grober Klotz!« wiederholt sie und fügt, als sie seine Verblüffung gewahr wird, hinzu: »Wann Sie mir Ihren Namen sagen, muß ich Ihnen meinen Namen sagen: ich heiß' Sarah Groberklotz und bin die Tochter vom Glasermeister Rüben Groberklotz!« – Die zweite Quadrille endlich beschließt der Geprüfte mit einer jungen Frau zu tanzen, verlangt aber, durch Erfahrung gewitzigt, ihren Namen nicht zu wissen. Die Dame erweist sich als so geistreich und gebildet, daß er auch nach dem Tanze an ihrer Seite bleibt und endlich den Muth faßt, ihr seine beiden eben erlebten Abenteuer zu erzählen. Aber wie bestürzt ist er, als sich ihre lächelnde Miene immer mehr verfinstert und sie endlich spitz sagt: »Es ist ein billiges Vergnügen, Jemand seines Namens wegen zu verhöhnen. Dafür kann doch wirklich kein Mensch. Ich hätte Sie, mein Herr, für taktvoller gehalten!« Und als er sich zu entschuldigen beginnt, dreht sie ihm den Rücken. Betroffen eilt er zu dem Freunde, der ihn in die Gesellschaft eingeführt, und erzählt ihm den peinlichen Vorfall. »Ja!« lacht dieser, »man darf eben im Hause des Gehenkten nicht vom Stricke reden! Die Dame heißt Auguste Mist, geborene Wohlgeruch, Tochter des reichen Gutsbesitzers Adolph Wohlgeruch aus Podolien . . .«

Diese Historie pflegen die guten Leute von Tarnopol den Besuchern ihrer Stadt selbst zu erzählen; Zweifel an ihrer Echtheit werden gleichwohl gestattet sein. Was aber die vier Namen betrifft, welche darin eine Rolle spielen, so sind diese keineswegs erfunden. Die Familien Küssemich, Groberklotz, Mist und Wohlgeruch blühen in der That in Oesterreichisch-Podolien, Die seltsamsten Namen sind es übrigens noch lange nicht, wie die folgenden, völlig authentischen Listen ergeben.

Bei dem Wiener Bezirksgericht für die innere Stadt wurde vor mehreren Jahren eine Injurienklage verhandelt, bei welcher Kläger, Beklagte und Zeugen sämmtlich am Salzgries wohnhafte Juden aus dem Osten des Kaiserstaats waren. Moses Pulverbestandtheil und seine Gattin Rebekka, geborene Rebenwurzel, Händler mit »jüdischen«, d. h. nach den Vorschriften des Talmud geschlachteten Gänsen, klagten gegen ihren Konkurrenten, den Chaim Maschinendraht und dessen Ehegattin Susi, geborene Blum, wegen Ehrenbeleidigung, respektive Geschäftsstörung, weil diese Letzteren das Gerücht verbreitet, die Firma Pulverbestandtheil verkaufe auch solche Gänse, deren Genuß orthodoxen Juden nach den Speisegesetzen nicht gestattet sei. Als Belastungszeugen fungirten diese: Nathan Feingold und dessen Gattin Rosel, geborene Nußknacker, die Schwester des Ersteren, Sarah Schulklopfer, geborene Feingold, und die Schwester der Frau Nathan's, Mirjam Weisheitsborn, geborene Nußknacker. Hingegen wurden von dem Angeklagten als Entlastungszeugen aufgeführt: Joseph Ehrlich, Simon Goldtreu und endlich der für eine solche Mission allerdings mit einem ominösen Namen behaftete Ruben Reinwascher. Die Verhandlung mag hier ungeschildert bleiben; der Richter wie die Advokaten beider Parteien vermieden es nach Kräften, die einzelnen Personen mit ihren Namen anzureden, aus Besorgniß, den nöthigen Ernst nicht bewahren zu können. Uebrigens muß sich die Trias Ehrlich-Goldtreu-Reinwascher in der That trefflich bewährt haben, denn sie siegte sogar über den Weisheitsborn; Maschinendraht wurde freigesprochen, Pulverbestandtheil in die Kosten verurtheilt.

Vor mir liegen die Jahresberichte von etwa zwanzig Mittelschulen des österreichischen Ostens. Ein Durchblick der betreffenden Namenslisten ergibt folgende Blütenlese: Einem Arthur Veilchenduft steht ein Rudolph Stinker entgegen, was aber dadurch wieder in ein treffliches Odeur umgewandelt wird, daß sich auch drei Rosenthal, vier Rosenblum, ebenso viele Rosenberg, ein Blumenstock, zwei Blumenfeld, ein Veilchenthal, endlich zwei Schöndufter in den Listen finden. Der einzige Bettelarm und der ebenso vereinzelte Hirsch Nothleider werden glänzend aufgewogen durch drei Gold, zwei Goldreich, einen Goldmann, zwei Reichmann und einen Bernhard Geldschrank, während drei Diamant, drei Smaragd, zwei Edelstein, zwei Karfunkel und ein Goldader das schöne pecuniäre Resultat noch vermehren helfen. Hingegen halten sich bezüglich der Moral leider Laster und Tugenden so ziemlich das Gleichgewicht: einem Galgenvogel, einem Galgenstrick, einem Todtschläger, einem Lumpe, einem Taschengreifer stehen eben nur ein Biedermann, ein Wohlthäter, ein Ehrlich, ein Sanftmuth und ein Armenfreund gegenüber. Auch zwei Heinriche gleichen sich gegenseitig aus: Heinrich Sparmann und Heinrich Verschwender. Zwischen Durst und Hunger jedoch scheint ein entschiedenes Mißverhaltniß zu bestehen, denn auf einen Hungerleider und einen Fresser kommen drei Säufer, drei Trinker, ein Weinfaß, ein Weinglas, ein Weinstock, zwei Weinblum, zwei Rebenstock, zwei Rebenwurzel, ein Rebenlaub, ein Rebenblüt, ein Rebenblum, ferner ein Schnapser und ein Biermann. Beweisen schon die bisherigen Proben, daß Stein- und Pflanzenreich ansehnlich vertreten sind, so müssen sie doch hinter dem Thierreich zurückstehen, denn diesbezüglich ergeben die obigen Listen folgendes überraschend große Resultat: fünf Löw, sechs Bär, ebensoviele Hirsch, vier Katz, drei Hund und ein Hundling, sechs Tauber, ein Drach, sechs Adler, zwei Geier, zwei Ochs, vier Fuchs, fünf Wolf, ein Vogel, drei Nachtigall, drei Lamm, ein Schmetterling, ein Elephant, zwei Nashorn, ein Pferd, ein Eselskopf, ein Maulthier, ein Maulwurf, zwei Käfer, ein Kleinkäfer. Die Jagd ist hingegen nur durch einen Hirschtödter und einen Wanzenknicker (Samuel Wanzenknicker, derzeit praktischer Arzt in Galizien) vertreten. In einer gewissen Beziehung zum Thierreich stehen endlich auch, wenn man das gelten lassen will, die Brüder Adolph und Moritz Saumagen. Berufe und Gewerbe, die in Deutschland am häufigsten zu Familiennamen verwendet worden (Müller, Meyer, Schulze, Schmidt, Schuster, Schneider, Glaser, Becker), finden sich spärlich: ein Glaser und – den Landesverhältnissen entsprechend – ein Wucherer und ein Vorbeter. Ueberaus oft finden sich hingegen Ortsnamen als Familiennamen: Würzburger, Lemberger, Krakauer, Frankfurter, Brodyer, Pariser, London, Breslauer, Berliner, Wiener, Hamburger, Kordober (Cordova), Koritschoner, Serether, Mannheimer, Posner, Belzer – wie man sieht, unerhört bunt aus Ost und West zusammengewürfelt. Nicht minder oft haben Länder- und Völkernamen zum Substrat gedient: Schottländer, Engländer, Oesterreicher, Dänemark, Welsch (Italien), Ungar, Pollak, Franzos, Ruß, Deutsch und Preuß.

Namen dieser Art – und die vorstehende Liste ließe sich schier bis in's Endlose vermehren – sind größtenteils so komisch (wenigstens für Jene, die sie nicht tragen, die Inhaber können sich in der Regel nicht sehr daran belustigen), daß man über dem Lachen oder Lächeln vergißt, nach ihrem Ursprung zu forschen. Wie kommt's, daß sich diese Familiennamen so sehr von allen anderen unterscheiden? Wie kommt's, daß sie sämmtlich Nebenbedeutung haben und nun gar oft so seltsame, komische oder peinliche Bedeutung?

Die Antwort lautet dahin, daß diese sonderbaren Namen auch auf sonderbare Weise entstanden sind. In Deutschland haben sich die Familiennamen im Laufe der Jahrhunderte langsam und organisch herausgebildet. Ehe der Staat den betreffenden Namen gleichsam legitimirte, indem er ihn von seinen Organen, dem Pfarrer, dem Steuereinnehmer ec. offiziell in die Bücher eintragen ließ, führte ihn die Familie in privater Weise, d. h. er diente in der Gemeinde zu ihrer Bezeichnung. Willkürlich erfunden war derselbe niemals; die Leute hielten sich an bestimmte unterscheidende Merkmale: Stand, Gewerbe, Besitz, Herkunft, zuweilen auch an körperliche Eigenschaften. Wer zum Schulzen gewählt wurde, hieß nicht bloß während seiner Amtsführung so, sondern auch später, ja die Erinnerung an seine Würde ging als Name auf seine Nachkommen über. Ganz ebenso ging es mit den Handwerken und Gewerben, einen Müller und einen Maier (Verwalter) gab es in jedem Dorfe, und darum gibt es jetzt deren so viele in Deutschland, ebenso einen Schmied, Schuster, Schneider, Schreiner, Glaser, Bäcker ec. Siedelte sich ferner Jemand von der Fremde her im Orte an, so haftete an ihm der Name seiner Heimath. So erklärt es sich, daß man in jedem Orte Deutschlands Familien findet, deren Name an den eines benachbarten Dorfes, einer nahen Stadt anklingt. Die überaus häufigen Namen »Groß« und »Klein« endlich rühren, wenigstens in den meisten Fällen, von der körperlichen Beschaffenheit eines der Familienhäupter her. Irgend ein Georg hieß im Dorfe der Große, und wenn sein Sohn gleichfalls ein stattlicher Mann war, so hieß der Enkel sicherlich bereits auch Georg Groß, selbst wenn er zufällig ein Liliputaner war. Der Unterschied zwischen den christlich-germanischen Familiennamen und den oben mitgeteilten liegt also nicht darin, daß letztere eine Nebenbedeutung haben, erstere nicht. Jeder Name bedeutet ursprünglich etwas, sonst wäre er eben gar nicht zur Charakterisirung einer bestimmten Familie angewendet worden, nur ist bei den germanischen Namen im Laufe der Jahrhunderte diese Bedeutung oft in Vergessenheit gerathen oder durch falsche Orthographie und dergleichen verdeckt. Ein interessantes Beispiel hiefür bildet der Name unseres größten Dichters: »Goethe«. Derselbe hat sicherlich auf den ersten Blick keinerlei Bedeutung. Versuchen wir es gleichwohl, diese zu ergründen, so gerathen wir auf jene Vermuthungen, die der bekannte Herder'sche Vers angibt:

»Der du von Göttern stammst, von Gothen oder vom Kothe –«

Der Name hat aber mit all' dem nichts zu thun. Wie mühsame Forschungen festgestellt, hießen die Vorfahren Goethe's das siebzehnte Jahrhundert hindurch mit dem Vornamen »Götz«, wurden daher »Götzens« genannt, worauf dann durch Abschleifung der nachmalige Familienname entstanden. Hier haben wir also Gewißheit, weil es sich um einen ausgezeichneten Mann handelt, für gewöhnliche Menschenkinder gibt man sich natürlich keine solche Mühe. Und doch wäre diesen Namen manches interessante Stücklein Kulturgeschichte abzufragen! Jede Familie, auch wenn sie sonst keine Dokumente zu ihrer Geschichte bewahrt, besitzt doch mindestens eines in ihrem Namen, der sicherlich auf irgend eine That, einen Besitz, eine Würde oder irgend einen Zustand ihrer Vergangenheit zurückdeutet.

Der Unterschied zwischen den christlich-deutschen und jüdisch-deutschen Namen liegt darin, daß der Staat diese letzteren nicht etwa als gegebene Thatsache hinterdrein legitimirte, sondern diese Thatsache selbst schuf und den Respekt vor ihnen mit aller Pression, die ihm zu Gebote stand, erzwang. Die jüdischen Familiennamen sind während kurzer zwei Jahre, 1782 und 1783, in den östlichen Provinzen Österreichs den Ahnen ihrer gegenwärtigen Träger oktroyirt worden. Was Kaiser Joseph II. hiezu bewog, sind zum geringeren Theil Gründe der Humanität, zum größeren solche der Staatsraison. Die Juden Ungarns, Galiziens und der Bukowina (die beiden letzteren Länder waren bei seinem Regierungsantritt erst vor sieben, beziehungsweise fünf Jahren an Österreich gekommen), standen damals wohl im Durchschnitt auf keiner niedrigeren Kulturstufe, als die andersgläubigen Bewohner dieser Provinzen, aber auch keineswegs auf einer höheren, und darum sehr tief. Mit wahrhaft unsäglichem Drucke beladen, waren sie eine große Familie Unglücklicher, innerhalb deren es geringe Verschiedenheit der Berufe gab, (fast Alle lebten von Handel oder Unterricht) und ebenso geringe Verschiedenheit der Bildung; dieselbe wurzelte einzig in ihren heiligen Büchern, die auch der Unwissendste zum Theil kannte. Die Verschiedenheit des Besitzes aber konnte schon deßhalb nicht viel bedeuten, weil ja auch der Reiche keinen Augenblick vor der plündernden Horde geschützt war, die ihn jählings wieder zum Bettler machen konnte. In solcher Gemeinschaft kann selbstverständlich jener Gedanke, welcher der Grundpfeiler unserer modernen Weltanschauung ist, der Gedanke von dem Werthe, der Bedeutung und der Würde des Einzelwesens, noch nicht erwacht sein und darum auch noch nicht das Bedürfniß nach scharf unterscheidenden Namen, welches überall erst mit jenem Gedanken zum vollen Durchbruch kam (in Deutsch-Oesterreich zum Beispiel mit der Reformation). Hiezu kam noch, daß ja der Orient keine Familiennamen kennt, sondern jedes Individuum bloß mit dem eigenen Vornamen und dem des Vaters benennt, und daran hielten die Juden durch all' die Jahrhunderte fest. Höchstens fügten sie noch den hebräischen Namen des Landes bei, aus dem sie nach dem Osten eingewandert, und so hieß zum Beispiel »Mosche ben Avruhom Aschkenasi« zu Deutsch: Moses, Sohn des Abraham, dessen Familie aus Deutschland gekommen. Uebrigens waren die Juden nicht die einzigen neuen Staatsbürger Österreichs, die keinen Familiennamen kannten; auch bei den Armeniern, Rumänen und der gesammten Bauernschaft des Ostens gab es solche nur ausnahmsweise. Welche Rücksichten der Civilisation und Humanität die Beseitigung dieser Zustände forderten, braucht nicht erst ausgeführt zu werden, aber noch schwerer wog, wie erwähnt, die Staatsraison, weil ja die Erhebung der Geld- und Blutsteuer, geordnete Verwaltung und Gerichtspflege ohne dieses Substrat nicht möglich waren. Darum ordnete Joseph II. mit jener Energie, aber leider auch mit jener hastigen Ueberstürzung, die all' sein Thun aufweist, die sofortige Namensgebung in den neuen Provinzen an (in Ungarn wurde dieselbe gleichzeitig, aber lässiger in Angriff genommen) und trug dem Hofkriegsrath auf, die Maßregel binnen zweier Jahre durchzuführen, Zunächst bezüglich der Juden. Diese Behörde war die kompetente, weil die beiden neuen Provinzen noch unter Militäradministration standen, und sie kam auch dem Befehle mit militärischer Raschheit und Entschiedenheit nach. Galizien und die Bukowina wurden in mehrere Sprengel getheilt, für jeden derselben eine Kommission, bestehend aus einem Rittmeister, einem Lieutenant, einem Auditor und zwei Unteroffizieren als Schreiber ernannt, und diesen Kommissionen aufgetragen, von Ort zu Ort zu reisen, in jeder Gemeinde einen christlichen und einen jüdischen Einwohner als Vertrauensmann beizuziehen und sämmtliche Juden zur Wahl von Familiennamen zu verhalten. Wolle oder könne der Betreffende keinen Namen ausfindig machen, so habe ihn die Kommission zu ertheilen; für Fälle von Renitenz war sie überdieß zur Verhängung strenger Disziplinarstrafen autorisirt. Diese Vorsicht war nicht überflüssig, denn schon die erste Kunde von der neuen Maßregel weckte unter den Juden panischen Schreck, ja Verzweiflung. Das Ungewohnte schreckt immer; hier aber wirkten noch besondere Gründe. Daß die neue Maßregel als Substrat der Geldsteuer dienen sollte, darein hätten sie sich noch gefunden, aber vor dem Militärdienste, zu dem sie bis dahin nie herangezogen worden, empfanden sie, schon aus religiösen Gründen, wahre Todesfurcht. Unüberwindlich war ferner ihr Abscheu dagegen, neben ihre »heiligen«, d. h. hebräischen Namen, nun auch einen »heidnischen«, deutschen Namen setzen zu müssen. Wie tief dieser Abscheu wurzelt, beweist die Thatsache, daß sich orthodoxe Juden noch heute im gewöhnlichen Verkehr nie ihres Familiennamens bedienen und ihn nur mit Widerstreben nennen.

Fassen wir dieß zusammen und konstatiren wir, daß die Maßregel jählings von ungeduldigen Kriegsleuten und an einer widerstrebenden Bevölkerung vollzogen wurde, so wird uns das Auftreten so willkührlich ersonnener Namen kaum mehr wundern. Einen weiteren Erklärungsgrund gibt uns die Instruction des Hofkriegsraths an die Kommissionen. Es wird denselben mit Hinblick auf den Zweck der Maßregel aufgetragen: erstens die Zulassung oder Bestimmung häufig gebrauchter Namen (z. B. Müller, Maier, Schulze, Schmied ec.) zu vermeiden und solche Namen zu wählen, die »möglichst große Besonderheit« haben; zweitens möglichst viele Familiengruppen zu bilden und die wiederholte Wahl desselben Namens innerhalb ihres Sprengels zu verhüten. Da darf man wahrlich nicht mehr darüber staunen, daß der betreffende Herr Auditor seiner Phantasie freien Lauf ließ, daß er sie, wenn sie zu erlahmen drohte, zu kuriosen Bocksprüngen aufstachelte, daß endlich Judenhaß, Kasernenwitz und – Habgier gleichfalls oft genug zu Worte kamen.

Vergegenwärtigen wir uns an der Hand eines der Protokolle den Hergang der Sache. Die Kommission begann im Städtchen X. oder Y. ihre Thätigkeit. Vor Allem wurden die Familienväter zusammengetrieben, und ihr jüdischer Name, ihr Besitz, eventuell auch ihr Spitzname aufgezeichnet. Dann erfolgte die Zusammenstellung der einzelnen Individuen zu Namensgruppen, wobei einerseits die Verwandtschaft, andererseits die Tendenz, möglichst viele Gruppen zu bilden, ausschlaggebend war. So wurde denn eine Familie, bestehend aus einem Vater und fünf Söhnen, von denen drei verheirathet waren, zwei die Wohnung des Vaters theilten, in vier Gruppen eingetheilt, weil sie in vier getrennten Haushalten lebte: der Vater und die beiden ledigen Söhne wurden für einen gemeinsamen Namen vorgemerkt, wogegen jeder der verheiratheten Brüder einen besonderen Namen zu erhalten hatte. Proteste gegen eine solche willkührliche Zerreißung der Familienbande, die ja in der That später oft genug auf die civilrechtlichen Verhältnisse der Betroffenen den peinlichsten, verwirrendsten Einfluß geübt, blieben in der Regel wirkungslos; sie wurden zu Protokoll genommen, aber mit Hinweis auf jene Instruktion des Hofkriegsraths abschlägig beschieden. Findet sich einmal eine günstige Entscheidung in den Acten, so betrifft sie stets nur ungewöhnlich wohlhabende Leute, was im Zusammenhalt mit der Thatsache, daß diesen oft weit minder berechtigte Aenderungen gewährt wurden, als die Armen vergeblich erbaten, mit Sicherheit auf Bestechung schließen läßt; eine Annahme, die zudem völlig durch die Tradition bestätigt wird. Uebrigens wurde den Herren Auditoren noch weit Schlimmeres nachgesagt: planmäßige Erpressung – und auch für diese Anschuldigung finden sich in den Protokollen genügende Anhaltspunkte. Der folgende Fall ist diesbezüglich sehr instructiv. Eine reiche Witwe im Czortkower Kreise lebte mit ihrer noch unvermählten Tochter im Hause ihres verheiratheten Sohnes. Den drei Personen wurde eröffnet, daß sie jede einen besonderen Namen erhalten würden, was ja nicht bloß der Vernunft, sondern auch allen speziellen Normen widersprach. Die Familie legte Protest ein, und aus dem dringlichen, ja flehentlichen Tone dieser Eingabe läßt sich unschwer entnehmen, daß die Betroffenen bereits eine weitere Gefahr ahnten, die Gefahr, mit lächerlichen oder gar schimpflichen Namen betheilt zu werden. Der Protest wurde mit einer Begründung abgewiesen, die zur Charakteristik des Geistes, in dem die Maßregel vielfach durchgeführt wurde, mitgetheilt zu werden verdient. Der Bitte von Mutter, Sohn und Tochter, als eine einheitliche, in demselben Haushalt lebende Familie angesehen zu werden, könne schon deßhalb nicht willfahrt werden, weil die Gemeinsamkeit des Haushalts eine »zufällige« sei: die Mutter könne täglich eine andere Wohnung beziehen und von der Tochter sei dieß sogar für den Fall der Verheirathung mit Sicherheit vorauszusetzen, »daher nur durch Ertheilung dreier verschiedener Namen der Ordnung Genüge geschieht.« Die Familie fand – eine vereinzelte Erscheinung! – den Muth, sich mit diesem Erlaß nicht zufrieden zu geben, und dictirte, offenbar von einem Rechtskundigen inspirirt, einen neuerlichen Protest zu den Acten, worin sie u. A. neben den rechtlichen Gründen auch betonte, daß ja zwei der Namen ohnehin in kurzer Frist erlöschen würden, der Name der Mutter durch den Tod, jener der Tochter durch die Verheiratung. Nun verlor der Herr Auditor die Geduld und gab folgende Entscheidung, die man gelesen haben muß, um sie für möglich zu halten: Es bleibe definitiv bei den besonderen Namen; läge den beiden Frauenspersonen so viel an deren längerer Conservirung, so stände dieß in ihrer Macht, denn nach österreichischem Recht erhielten außereheliche Kinder den Namen der Mutter!! . . . Dies scheint der Familie endlich die Augen darüber geöffnet zu haben, welchen Schlages der Mann war und was er eigentlich wollte; zwei Tage später schreibt der Würdige lakonisch: »Die Bitte wird denen Petenten nach mündlicher Vernehmung gewillfahrt.« Diese Aufhebung einer »definitiven« Entscheidung in Folge »mündlicher Vernehmung« in einer fast durchweg schriftlich geführten Amtsverhandlung beseitigt jeden Zweifel darüber, welche neuen triftigen Gründe es gewesen, durch deren – Aufzählung die Bittsteller den Herrn Auditor umgestimmt. Der k. k. Militär-Richter war übrigens mit der Zahl dieser Gründe noch immer nicht zufrieden, wie der weitere Verlauf der Sache beweist. Die Familie optirt den Namen »Holzer«, derselbe wird nicht gewährt, weil er »zu häufig vorkommt« und der Name »Galgenholz« octroirt. Die Familie protestirt, aber vergeblich, der Herr Auditor entscheidet, daß der Name »Galgenholz« eine »durchaus nicht penible Bedeutung« habe. Und wieder zwei Tage später dieselbe Komödie: »Der Name »Holzer« wird denen Petenten nach mündlicher Vernehmung gewillfahrt« . . .

Daß dieser Fall kein vereinzelter ist und, wie die Gruppirung, so auch die Nomination selbst von den Regierungs-Kommissären zu schnödem Mißbrauch ausgenützt wurde, steht fest, auch wenn dieß jetzt natürlich nicht mehr in aller Form Rechtens constatirbar ist. Als Regel aber dürfen wir diese traurige Erscheinung schon deßhalb nicht betrachten, weil der größte Theil der Einwohnerschaft viel zu tief stand, um diesbezüglich einen Willen zu äußern, ja sich überhaupt eine Ansicht hierüber zu bilden. Eintragungen, wie die beiden folgenden, kommen am häufigsten vor und entsprechen sicherlich der Wahrheit:

»Vorgerufen wird der Judt Eliuser, Sohn des Naphtali, ein Levite. An die fünfzig Jahr alt. Spitzname: Der Lahme. Hat ein Eheweib Rebekche und Tochter Gitel. Wohnt im eigenen Häusel am Wasser (dem Seredfluß). Betreibet Talmudlehre und Bibelschreiben. Wird befraget, wie er heißen wöllt. Gibt keine Antwort. Wird nochmals befraget. Weinet und stöhnet, gibt keine Antwort. Wird ihm für sich und eheliche Nachkommen der Name »Weinstein« aufgetragen und eingeschärfet.«

»Vorgerufen wird der Judt Smulko (Samuel), Sohn des Moschmendel (wohl: »Moses Mendel«) eines Rabbi, ein gemeiner Israelite (d. h. weder dem Priester- noch Levitenstamme angehörig, sondern nur eben ein Abkömmling des Stammes Israel). Wohl an die vierzig Jahr alt. Spitzname: Der »Fohnie«. (Es ist dieß kein Spitzname, sondern nur eben die unter den galizischen Juden gebräuchliche Bezeichnung für ihre aus Rußland stammenden Glaubensbrüder.) Hat ein Eheweib Rosele und fünf verheiratete Kinder (folgen deren Namen.) Ernähret sich vom Tauschhandel mit denen Pauern, wohnt gleichfalls im eigenen Häusel am Wasser. Wird befraget, wie er heißen wollt. Gibt an, solches einer hochlöblichen Kommission zu überlassen: Wird ihm für sich und die beiden ehelichen Nachkommen Ruben und Surka, so noch keine eigene Heerdstelle besitzen, der Name »Steinwein« aufgetragen und eingeschärfet.«

»Weinstein«, »Steinwein« – man sieht, der Herr Auditor macht sich die Sache nicht allzuschwer. Von den anderen »Judten«, die theils »im eigenen Häusel«, theils in »Miethe oder Aftermiethe am Wasser« wohnen, erhält der Erste den Namen »Blaustein«, der Zweite wird »Steinblau«, der Dritte »Grünstein«, der Vierte »Steingrün«, der Fünfte »Steinroth«, der Sechste »Goldroth«, der Siebente »Rothstein«, der Achte »Rothgold« genannt. Das deutet, wie erwähnt, auf keine böswillige Absicht, sondern nur eben auf eine erschöpfte Phantasie, die uns im vorliegenden Falle nicht Wunder nehmen darf; wie das Protokoll beweist, sind in dem Sprengel, bevor die Leute »am Wasser« an die Reihe kamen, bereits alle edlen Metalle und Steine, alle Blumen, Berge und Thäler zur Vertheilung gekommen. Kein Wunder auch, daß nun so sonderbare Mineralien zum Vorschein kommen, während in der nächsten Gasse, dem »Schulgässel« wieder auf das Thierreich zurückgegriffen wird, und zwar, da die gewöhnlichen Spezies bereits verbraucht sind, gleichfalls in curioser Kombination: »Kuhschwanz«, »Ochsenschwanz«, »Drachenblut«, »Tagfalter«, »Nachtfalter«, »Rosenkäfer«, »Nachtkäfer«, »Singvogel«, »Schwalbenschwanz« u. s. w.

Zwei Fragen drängen sich uns bei der Lectüre dieser Listen unwillkürlich auf. Die Maßregel wurde in Ländern mit überwiegend nicht deutscher, und zwar slavisch-rumänischer oder slavisch-magyarischer Bevölkerung durchgeführt; wie kommt's, daß die Juden fast durchweg deutsche Namen wählten oder erhielten? Die Antwort lautet, einfach genug, dahin, daß ja nicht bloß diese Commissionen durchweg aus deutschen Offizieren bestanden, sondern daß auch ein deutscher Jargon die Muttersprache der osteuropäischen Juden war und ist. Jetzt sind Viele von ihnen (aber selbst in unseren Tagen noch kaum die Hälfte!) auch der Landessprachen mächtig; damals beschränkte sich die Kenntniß derselben auf das Notwendigste und wurde nur von Jenen erworben, die ihrer im Handel und Wandel mit den Adeligen und Bauern bedurften. So kommt's, daß wir äußerst wenigen undeutschen Namen begegnen, die sich zudem durchweg auf Ortsnamen zurückführen lassen, zu welchen sich die slavische Schlußformel wie von selbst fügte: »Krasnopolski«, »Warszawski«, »Brodski« u. s. w. Überhaupt haben Ortsnamen viel öfter, als auf den ersten Blick erkennbar, als Grundlage der Nomination gedient; der Name »Mezriczewski« z. B. hat anscheinend keinerlei geographischen Beigeschmack und erklärt sich doch daraus, daß die Familie aus Meseritsch in Mähren eingewandert.

Wie erklärt sich, müssen wir ferner fragen, das komisch Pompöse, das Duftige und Klingende der meisten dieser Namen? Warum begegnen wir just im Ghetto des Ostens so vielen Blumen und Blüthen, Rosen und Veilchen, warum just hier, wo Reichthum nur Wenigen zufällt und bitterste Armut der Meisten Loos ist, so vielem Gold, Silber und Edelgestein? Entstammen diese Namen der Laune der Betheiliger oder dem Geschmack der Betheiligten? Aus den Protocollen gewinnen wir die Antwort, daß beide Factoren zusammengewirkt. Hier und da wurde, der orientalischen Phantasie, wie der Geschmacksstufe der Leute entsprechend, ein solcher Name frei gewählt, ungleich öfter octroyirte ihn die Commission, in gutmüthigem Humor oder in boshafter Ironie: je verwahrloster sich der betreffende pater familias repräsentirte, um so duftiger fiel sein Name aus, je zerrütteter seine Verhältnisse waren, um so werthvoller der Edelstein, nach dem er fortab in den Amtslisten figurirte. Derselbe mäßige Witz der Herren Auditoren äußert sich auch darin, daß sie so oft an den »Spitznamen« des »Judten« anknüpfen und ihn in's Gegentheil verkehren. Ein greiser Rabbi, der »Fromme« zubenannt, erhält den Familiennamen »Gottlos«, ein Hinkender wird »Schnellläufer«, ein Trunkenbold »Nüchtern«, ein Wucherer »Ehrlich«, ein Krösus seines Städtchens »Bettelarm« genannt, und die noch blühende Familie »Wohlgeruch« hat ihren schönen Namen nur dem Umstände zuzuschreiben, daß ihr Ahn, seinem Spitznamen zufolge, bei seinen Mitbürgern in bedenklichem Geruche stand! . . . Man sieht, die Herren suchten sich ihre Arbeit nach Kräften zu würzen; daß sie sich keine besseren Mittel hiezu wußten und in dieser Art an einer ohnmächtigen, ihrer Willkühr preisgegebenen Bevölkerung ihren »Witz« übten, stellt freilich ihrer Humanität, wie ihrem Geschmack ein gleich schlechtes Zeugniß aus. Andere Namen wieder sprechen geradezu gegen die Ehrlichkeit der Commission: sie wurden notorisch nur zu dem Zwecke gegeben, um »nach mündlicher Vernehmung« wieder aufgehoben zu werden. Ob der vielfach als Anekdote erzählte Fall »Schweinskopf« und die allmählige Metamorphose in »Kopf« – es soll dabei successive immer nur je ein Buchstabe, zuerst das »n«, dann das »w« u. s. w. fortgefallen sein – historisch ist, weiß ich nicht zu sagen, aber ähnliche Dinge lassen sich allerdings actenmäßig nachweisen. So wird ein achtbarer Mann zuerst »H–nwirth« und dann erst »Wirth« schlechtweg, ein anderer »Blutsauger« und dann »Säugling« genannt. In sehr vielen Fällen blieben jedoch die unanständigen oder doch peinlichen Namen bestehen, weil die Opfer ihre Reclamation nicht genügend durch klingende Motive zu unterstützen vermochten oder dieselbe ganz unterließen, sicherlich zum guten Theil deßhalb, weil ihnen der angethane Schimpf gar nicht recht verständlich war. Kamen dann sie oder ihre Kinder zur rechten Erkenntniß dieses Danaergeschenks, so bemühten sie sich – und meist mit Erfolg – bei dem Lemberger Gubernium, die Aenderung zu bewirken. Die meisten Namen dieser Kategorie sind allmählig verschwunden; nur zuweilen taucht noch der oder jener auf, als Denkmal der Schändlichkeit jener Männer, die ihr Amt so brutal gemißbraucht.

Diese Aenderungen sind aber zugleich die einzigen, die stattgefunden. In Ungarn sind jene oktroyirten Namen fast ganz verschwunden; die Juden der Stefanskrone haben zuerst ihren Namen, dann auch, so weit dies glücken wollte, sich selbst magyarisirt, hingegen halten die Juden jener slavischen Länder, von denen wir in diesem Buche vornehmlich sprechen, die »alten« Namen fest. Es geschieht dies zum großen Theil wohl deßhalb, weil sie sich daran gewöhnt, weil eine Aenderung immerhin mit Kosten und Mühen verbunden ist, andererseits aber auch, weil hier jenes Moment wegfällt, welches in Ungarn so mächtig eingewirkt. Der Jude in Galizien, der Bukowina, Rumänien u. s. w. hat geringe Lust, sich zu polonisiren oder zu rumänisiren, – und hat er sie je empfunden, so ist sie ihm doch gründlich ausgetrieben worden durch die Liebenswürdigkeit, mit der jene Völker seine Assimilirungs-Versuche aufgenommen.

Gleichwohl ist zu wünschen, daß mindestens die krassesten dieser Namen allmählig verschwinden mögen. Sie bilden ja nur eine Scheidewand mehr zwischen ihren Trägern und den anderen Staatsbürgern! Dieser Effekt ist sicherlich das Gegenspiel dessen, was der große Kaiser durch jene Maßregel erzielen wollte. Daß es so gekommen, kann freilich nicht überraschen: das ist ja der Erbfluch dieses räthselhaften Staatswesens! . . .



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