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Auf der Reise

Auf der Reise gilt mehr oder weniger der Grundsatz, daß jeder sich selbst der nächste sei; doch macht es immer einen guten Eindruck, wenn in gegebenen Fällen auch die wahre, im Herzen entspringende Höflichkeit zu ihrem Rechte kommt. Es gibt ja gerade auf der Reise genug Fälle, wo Liebenswürdigkeit und Zuvorkommenheit betätigt werden können.

Beim Einsteigen in ein leeres Wagenabteil haben wir natürlich die ersten Rechte auf einen der Eckplätze, die gewöhnlich als die besten angesehen werden. Wir müssen nur darauf achten, ob der Platz nicht durch ein Buch oder einen Schal schon belegt ist. In diesem Falle dürfen wir den Platz nicht einnehmen, da wir sonst Gefahr laufen, von dem rechtmäßigen Inhaber desselben bei seiner Rückkehr entschieden auf unsern Irrtum aufmerksam gemacht zu werden.

Der heranwachsenden Jugend muß es eine Freude sein, älteren Personen die besseren Plätze zu überlassen, falls man sie darum bittet. Auch kann für sie die Pflicht eintreten, ihren Nachbarn unaufgefordert einen Tausch der Plätze anzubieten. Sehen sie beispielsweise alte oder kranke Leute durch die Sonne oder scharfe Zugluft belästigt, so wird ihnen ihr eigenes Gefühl sagen, daß hier zu gunsten jener ein kleines Opfer gebracht werden muß.

Für gewöhnlich kann jeder Reisende verlangen, daß ein Fenster geöffnet und eins geschlossen ist; allein nichts ist wohl unangenehmer, als wenn die Insassen eines Abteils mit Hartnäckigkeit dieses ihr Recht verfechten. Gebildete junge Leute werden auch hier ihre persönlichen Wünsche lieber der Forderung eines andern unterordnen, als daß sie es zu scharfen Auseinandersetzungen kommen lassen; ferner werden sie niemals ein Fenster öffnen oder schließen, ohne vorher die Nachbarn um Erlaubnis gebeten zu haben. Sehen sie einen der Insassen durch die allzu dumpfe Atmosphäre oder durch Zugluft belästigt, so werden sie auch unaufgefordert und auf Kosten ihrer eigenen Wünsche die Fenster öffnen oder schließen.

Ist der Wagen vollständig besetzt, so ist es ungehörig Gepäckstücke neben sich zu legen; dieselben gehören in den Behälter, der sich über den Köpfen der Reisenden befindet. Müssen wir mit ziemlich großen Gepäckstücken im Abteil hantieren, so bitten wir die Nachbarn wegen etwaiger Belästigung um Entschuldigung; umgekehrt werden wir stets bemüht sein, andern, namentlich älteren Personen und Damen, hilfreiche Hand zu bieten. Steigen sie ein, so nehmen wir ihnen schwere Gepäckstücke aus der Hand und heben sie schon auf den Gepäckhalter, während wir die kleineren und leichteren zuerst auf den Sitzplatz legen, damit die Besitzer gleich darüber verfügen können. Wenn sie aussteigen, reichen wir ihnen das Gepäck zur Wagentür hinaus. – Besondere Rücksicht ist allen geboten gegenüber allein reisenden Damen, in deren Begleitung sich kleine Kinder befinden.

Steigen jüngere Personen mit älteren oder Herren mit Damen ein, so überlassen erstere den letzteren den Vortritt, während beim Aussteigen die umgekehrte Reihenfolge stattfindet. Der höfliche Mensch bietet hierbei auch vollständig unbekannten Menschen seine Hilfe an, indem er ihnen beispielsweise die Hand zur Stütze darreicht. Dasselbe Verhalten und dieselbe Reihenfolge ist beim Einsteigen in die elektrische Stadtbahn, die Pferdebahn und die gewöhnlichen Wagen geboten, ebenso beim Aussteigen.

Beim Betreten des Abteils pflegt man die Insassen leicht zu begrüßen; diese Rücksicht ist gegen solche, mit denen wir vielleicht stundenlang auf engem Raum zusammen sind, wohl berechtigt und angebracht. Auf allen Stadt- und Straßenbahnen aber fällt dieser Gruß fort, denn die Dauer des Zusammenseins berechnet sich dort nur nach Minuten. Deshalb soll auch in Stadt- und Straßenbahnen zwischen völlig Unbekannten für gewöhnlich kein Gespräch angeknüpft werden.

Im Eisenbahnabteil Speise und Trank zu sich zu nehmen, ist natürlich gestattet, nicht aber auf Stadtbahnen oder in Privatwagen. Wir haben dabei nur darauf zu achten, daß wir unsere Nachbarn nicht belästigen. Junge Leute dürfen sich gegenseitig auch von ihren Vorräten oder ihrer Reiselektüre anbieten, selbst bei flüchtiger Bekanntschaft; doch werden sie diese Vertraulichkeit auf ältere Personen nur dann ausdehnen, wenn sie einer wohlwollenden Aufnahme gewiß sein können.

Es ist auch recht gefällig und liebenswürdig, wenn junge Leute bereit sind, beim Halten des Zuges den Damen oder den älteren Personen ihres Abteils in der Restauration eine Erfrischung zu besorgen; sehr zu tadeln aber ist die übertriebene Liebenswürdigkeit, mit welcher sie nachher die Annahme des Geldes verweigern. Sie wollen also ihre Mitpassagiere gewissermaßen freihalten. Unter alten Bekannten läßt sich gegen diese Handlungsweise freilich nichts einwenden. Bei einer flüchtigen Reisebekanntschaft aber liegt die Sache anders, denn keine wirklich gebildete Dame wird zu einer solchen Vertraulichkeit ihre Einwilligung geben.

Es ist eine Grundregel für alle Herren, vom Jüngling bis zum Greise, niemals zu rauchen, ohne vorher die anwesenden Damen um Erlaubnis gefragt zu haben. Diese Regel bleibt für den Gebildeten selbst an solchen Orten bestehen, wo das Rauchen ausdrücklich gestattet ist, also im Rauchcoupé. Überhaupt müssen wir uns bemühen, unsern Mitpassagieren so wenig wie möglich zur Last zu fallen.

Es ist auch ungehörig, wenn man auf der Station oder beim Passieren besonders schöner Gegenden das Fenster ganz allein für sich in Beschlag nimmt. Will man auf der Station mit den Begleitern noch einige Worte wechseln, so bittet man die Nachbarn um Erlaubnis, vortreten zu dürfen, falls man nicht schon einen Eckplatz hat. Man darf das Gespräch dann aber nicht zu lange ausdehnen. – Haben wir einen Eckplatz, so dürfen wir natürlich das Fenster immer benutzen, doch in diskreter Weise, damit wir den andern Insassen nicht die Aussicht rauben. Deshalb ist auch das beständige Stehen am Fenster und das Hinauslehnen aus demselben nicht gerade mit den Gesetzen der Höflichkeit vereinbar.

Alleinreisende junge Mädchen sollen nur in außergewöhnlichen Fällen sich gestatten, ein anderes als ein Damencoupé aufzusuchen oder sich auf den Perron einer Straßenbahn zu stellen; denn dadurch können sie sich ganz unangenehmer Weise der Aufdringlichkeit gewisser Menschen aussetzen.

Mit Reisenden pflegt man gewöhnlich recht schnell ein Gespräch anzuknüpfen; doch ist es eine Regel der Klugheit, dasselbe nicht zu vertraut werden zu lassen, sodaß die flüchtige Bekanntschaft am Ende der Fahrt womöglich in Freundschaft verwandelt worden ist. Namentlich die heranwachsende Jugend ist vor diesem raschen Vorgehen zu warnen; denn ihr fehlt im großen und ganzen noch die Menschenkenntnis, und sie kann sich deshalb mit ihren Freundschaftsversicherungen und Einladungen gegenüber fremden Menschen in eine recht fatale Lage bringen.

Es gilt allgemein als unfein, wenn wir in flüchtigen Reisegesprächen viel von uns selbst sprechen oder die andern über Ziel und Zweck ihrer Reise und ihre persönlichen Verhältnisse ausforschen. Beim Verlassen des Abteils genügt ein leichter Gruß und ein höflicher Wunsch für die fernere glückliche Reise. – über das Vorstellen gelten die Regeln, wie sie in dem Kapitel »Auf der Promenade und an öffentlichen Orten« näher erörtert sind.

Tritt eine Überfüllung der Wagen ein, so werden die zuletzt erschienenen Damen, namentlich die jungen Mädchen, es strenge vermeiden, noch einen Sitzplatz zu beanspruchen. Es ist ja freilich im allgemeinen Pflicht der jüngeren Personen gegenüber den älteren und der Herren gegenüber den Damen, daß sie in solchen Fällen die Unbequemlichkeit des Stehens auf sich nehmen und ihren Platz zur Verfügung stellen. Aber ein Recht, diese Höflichkeit in anspruchsvoller Weise zu fordern, haben die andern trotzdem nicht. – Wird einem jungen Mädchen in liebenswürdiger Weise ein Platz zur Verfügung gestellt, so hat es darauf zu achten, daß sein Dank vor allem nicht weitschweifig und überschwenglich, sondern freundlich und möglichst kurz ist.

Auch den Bahnbeamten gegenüber empfiehlt sich stets ein höfliches, doch durchaus zurückhaltendes Benehmen.

Es ist eine weit verbreitete Unsitte, von einem Wagen abzuspringen, der sich noch in Bewegung befindet. Die Spalten unserer Tagesblätter sind angefüllt mit der Erzählung von Unglücksfällen, die sich hierbei ereignet haben, aber die Menschen wollen meistens nicht klüger werden. – Für junge Mädchen besteht ein doppelter zwingender Grund, in dieser Hinsicht vorsichtig zu sein und niemals zu versuchen, es den Männern gleichzutun; denn ihre Keckheit könnte sie in ebenso gefährliche, wie peinliche Lagen bringen.

Es sei noch bemerkt, daß alle Arten von Wagen, vom Landauer bis zur Elektrischen und zur Eisenbahn, den Herren gestatten, sich bedeckt zu halten, den ersten Gruß natürlich abgerechnet. Doch müssen sie auch hier wie an allen öffentlichen Orten und auf der Straße die Regel beobachten, nach welcher man zu besonders hochstehenden Herren und Damen nur unbedeckten Hauptes spricht. Der Aufforderung, sich zu bedecken, wird ohne Weigerung Folge geleistet.

Im Privatwagen gilt als der erste Platz derjenige rechte im Fond, als der zweite derjenige zur linken Seite; auf dem Rücksitz befinden sich die weniger guten Plätze. Ist der Wagen ganz besetzt, so gebührt der Fond den Damen oder den Personen, welche am ältesten oder am meisten zu ehren sind. Auf keinen Fall wird ein junges Mädchen dulden, daß ein älterer Herr zu seinen gunsten auf den Platz im Fond verzichtet, um den Rücksitz einzunehmen.

Befinden sich im Wagen nur zwei Personen, die sich aber ziemlich fernstehen, sei es durch Alter, Stand oder hinsichtlich der persönlichen Beziehungen, so wird sich die jüngere nur nach einer besonderen Aufforderung neben der älteren im Fond niederlassen. Auch Herren nehmen einer einzelnen Dame gegenüber stets den Rücksitz ein. Können die ersteren nicht zu ihrem Platze gelangen, ohne vor der Dame herzuschreiten, so werden sie, wenn es eben möglich ist, von der anderen Seite einsteigen.

Damen grüßen im Wagen nur durch Neigen des Hauptes, Herren, indem sie den Oberkörper leicht erheben. Es wird von keinem Menschen, nicht einmal von Kindern verlangt, daß sie vollständig von ihren Sitzen aufstehen, wenn sie vom Wagen aus grüßen wollen; denn das ist in einem Gefährt, das sich in Bewegung befindet, immer mit einer kleinen Gefahr verbunden.

Ein auffallendes, lautes und lärmendes Benehmen ist bei den Insassen eines Wagens noch viel mehr zu verurteilen, als bei Spaziergängern, weil es in ganz besonderer Weise die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden erregt.


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