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Auf der Promenade und an öffentlichen Orten

Auf der Promenade und an öffentlichen Orten, die meistens des Vergnügens halber besucht werden, gelten die Regeln des guten Tones ebensowohl wie in der Gesellschaft, damit die Menschen sich nicht gegenseitig belästigen und auf diese Weise den Ausflug, den sie zur Erfrischung des Geistes und Körpers unternommen haben, zu einer Quelle der Unannehmlichkeit machen.

Was die Haltung angeht, so ist dasselbe taktvolle Verhalten vorgeschrieben, wie auf der Straße. Wir werden uns durchaus nicht gehen lassen in dem Gefühle, daß wir uns erholen wollen und deshalb die Regeln der Wohlanständigkeit abstreifen oder auf das kleinste Maß beschränken dürfen. Eine Erholung in diesem Sinne gibt es eben nicht; denn unter allen Umständen haben wir gewisse Rücksichten auf unsere Mitmenschen zu nehmen, und keine Entschuldigung genügt, daß wir uns derselben entschlagen.

Gerade die heranwachsende Jugend ist an allen öffentlichen Orten der Beobachtung am meisten ausgesetzt. Ihr Benehmen wird deshalb vor allem kein lautes, auffallendes und keckes sein, sondern sich in den Grenzen der Bescheidenheit halten. Das Gegenteil verrät stets eine wenig sorgfältige Erziehung; junge Mädchen könnten sich dadurch sogar in ein falsches Licht setzen, wenn ihnen ein nur in etwa feinsinniger Beobachter seine Aufmerksamkeit schenkt.

Über die Art und Weise, wie man grüßt, ausweicht, Gespräche anknüpft und seine Begleiter achtungsvoll behandelt, ist im vorhergehenden Kapitel schon das Nötige gesagt worden. Es muß noch nachgetragen werden, daß man nicht jedesmal zu grüßen braucht, wenn man beim Spazierengehen auf einer kurzen Promenade oder an einem öffentlichen Orte, beispielsweise in einem Restaurationsgarten, einer Person häufiger begegnet, während man auf der Straße dazu gehalten ist. Für gewöhnlich genügt der erste Gruß an allen Orten, wo ein öfteres Begegnen im Verlaufe einer kurzen Zeit sich aus der Natur der Dinge ergibt. Das Grüßen würde dann geradezu lästig sein.

Junge Mädchen sollten sich niemals allein ohne den Schutz eines älteren Herrn oder einer Dame auf den Bänken der Promenade niederlassen oder ein öffentliches Lokal besuchen. Zu den letzteren rechnet man Kaffeehäuser, Restaurationen, Gartenwirtschaften, Theater- und Konzertsäle. – Die meisten öffentlichen Lokale haben heutzutage ein Damenzimmer, welches ausschließlich dem Verkehr der Damen vorbehalten ist. Sollte ein alleinstehendes junges Mädchen gezwungen sein, ein solches Lokal zu betreten, so wird es stets das Damenzimmer aufsuchen; eine kurze Frage an den Kellner genügt, um dasselbe aufzufinden, falls die Tür keinen deutlichen Vermerk tragen sollte. Wenn aber keines vorhanden ist, oder befindet sich das junge Mädchen im Theater- oder Konzertsaal, so wird es sich eines ebenso ruhigen, wie zurückhaltenden Benehmens befleißigen, damit es die Aufdringlichkeit gewisser Menschen nicht herausfordert.

Kleine Dienste, z. B. das Anbieten eines Stuhles oder eine höfliche Auskunft, dürfen junge Mädchen auch von Herren ruhig annehmen; doch genügt ein freundliches »Danke« oder eine leichte Verbeugung, um ihre Erkenntlichkeit auszudrücken. Nie darf dieser kleine Dienst zum Anlaß eines Gespräches genommen werden, und jeder gebildete Herr wird sich augenblicklich nach demselben zurückziehen. Vor allem wird er nicht versuchen, sich der unbekannten Dame vorzustellen, um auf diese Weise einen Anknüpfungspunkt zu erhalten. – Leider aber handelt die heranwachsende Jugend nicht immer nach diesen bewährten Grundsätzen. Es gehört gewissermaßen mit zum studentisch freien Ton, sich gegen Damen ohne Begleitung allerlei herauszunehmen und die Belästigung derselben wohl gar bis zur Unverschämtheit zu treiben. Solche junge Leute zeigen durch ihr Benehmen eine auf einem tiefen Niveau stehende Bildung und setzen sich zudem der beschämenden Möglichkeit aus, sich lächerlich zu machen oder von einer resoluten Dame oder einem resoluten Herrn gründlich und verdientermaßen abgekanzelt zu werden. Denn jeder Herr hat das Recht, eine alleinstehende Dame, die öffentlich belästigt wird und ihren Unwillen über ein solches Verhalten sichtbar zeigt, in Schutz zu nehmen; und jedes junge Mädchen, das etwas auf sich hält, wird die Anrede eines aufdringlichen Menschen wie eine persönliche Beleidigung auffassen, der sie sich schleunigst zu entziehen trachtet.

Junge Mädchen sollten sich nie mit einer Handarbeit auf eine Bank der Promenade setzen; denn die öffentlichen Wege sind kein Ort für irgend welche häusliche Beschäftigung, und außerdem bieten sich solche Damen allen Vorübergehenden als ein Schaustück dar, das man bequem und ungeniert betrachten kann. In Garten-Restaurationen, überhaupt in allen mehr geschlossenen Anlagen ist die Handarbeit dagegen gestattet.

Manche Damen sind von ihrer Handarbeit geradezu unzertrennlich. Es ist gewiß zu achten und zu bewundern, wenn sie auf diese Weise jeden freien Augenblick wirtschaftlich auszunutzen trachten; aber man kann den Fleiß auch in etwas auffallender und wenig angebrachter Weise auf die Spitze treiben. Das tun jene Damen, welche nicht eine Stunde in einem Konzert oder bei einer sonstigen Veranstaltung, beispielsweise einem öffentlichen Vortrag, zuzubringen vermögen, ohne dabei mit den Nadeln zu klappern. Ein solches Benehmen ist ein schlechtes Kompliment für das Orchester oder den Redner, stört häufig die anderen und schmälert den eigenen Kunstgenuß, wenn es solchen Damen überhaupt um den Kunstgenuß zu tun war. Haben wir wichtige und unaufschiebbare Arbeiten, so ist es ganz entschieden zweckmäßiger, einmal zu Hause zu bleiben, anstatt dieselben mit in das Vergnügungslokal zu nehmen.

Daß hier nur von den sogenannten feineren Handarbeiten die Rede ist, nie vom Flicken und Stopfen, von allen Arten der Ausbesserung und größeren Strick- und Näharbeiten, darf als selbstverständlich vorausgesetzt werden; denn letzteres gehört unbedingt und unter allen Umständen in die engere Häuslichkeit.

Auch das Lesen von Büchern und Zeitungen auf der Promenade ist jungen Mädchen nicht anzuraten, während Herren es sich eher erlauben dürfen. Damen können eben nie genug tun, um ein Aufsehen, das sie vielleicht auch wenig beabsichtigen, zu vermeiden.

Heranwachsende junge Leute, die sich auf den Bänken von Gartenanlagen und Promenaden oder in einem öffentlichen Lokal niedergelassen haben, müssen sich erheben und eine Verbeugung machen, wenn sie einen vorübergehenden älteren Herrn oder eine Dame grüßen. Junge Mädchen erheben sich in diesem Falle nur halb, so daß ihre Verneigung wie ein Teil des Aufstehens und Niedersitzens erscheint. Beim Vorbeigehen von jüngeren Damen und Herren aber bleiben sie sitzen; Kinder dagegen dürfen nur stehend grüßen.

Wollen wir mit jemand sprechen, so zeigen wir es gewöhnlich dadurch an, daß wir uns bei seinem Näherkommen erheben, ihn stehend erwarten oder ihm entgegengehen. Auf keinen Fall dürfen wir ein Zeichen des Unwillens und der Ungeduld von uns geben, wenn wir von anderen in ein Gespräch verwickelt oder zur Begleitung aufgefordert werden. Höfliche Menschen werden nur die allertriftigsten Entschuldigungsgründe gelten lassen, wenn sie sich dieser gesellschaftlichen Pflichten entschlagen wollen. Es gibt ja freilich Menschen, die sich überall eindrängen und durchaus kein Gefühl dafür haben, daß sie zuweilen recht überflüssig sind. Aber es ist allen jungen Leuten entschieden anzuraten, solche lästige Personen lieber stillschweigend zu ertragen, als sie durch eine direkte Unhöflichkeit zu beleidigen.

Während wir in Privathäusern auf Treppe und Korridor gewöhnlich auch die Fremden grüßen, fällt diese Rücksicht in allen Räumlichkeiten der öffentlichen Lokale fort. Die Herren zahlen der Höflichkeit ihren Tribut, indem sie sich beim Betretendes Lokals der Kopfbedeckung entledigen; diese Rücksicht auf die sämtlichen Gäste pflegt bei uns in Deutschland strenge verlangt zu werden, während manche andere Länder hierin auch andere Anschauungen haben. Bekannte grüßen wie gewöhnlich nicht nur beim Betreten, sondern auch beim Verlassen des Lokals.

Wollen wir uns an einem Tische niederlassen, der schon zum Teil besetzt ist, so müssen wir vorher fragen, ob die leeren Stühle noch frei sind. Es könnte ja sein, daß sich jemand für kurze Zeit von der Gesellschaft entfernt hat, oder daß noch Gäste erwartet werden. Fällt die Antwort verneinend aus, so müssen wir uns fügen und einen anderen Platz suchen.

Es könnte ja nun sein, daß man uns die Unwahrheit gesagt hätte, etwa weil man allein zu sein wünscht, oder weil man den Platz Bekannten, die später vielleicht dasselbe Lokal aufsuchen könnten, aufsparen will. Das würde freilich eine Unhöflichkeit und eine Anmaßung sein, der wir uns im entgegengesetzten Falle nie schuldig machen dürften. Denn das öffentliche Lokal ist für alle da, und Sonderrechte gibt es daselbst für gewöhnlich nicht. Doch tun wir gut, wenn wir dergleichen Ungezogenheiten unbeachtet lassen.

Es ist auch eine Unhöflichkeit, wenn man in einem überfüllten Lokal für Bekannte, die vielleicht erst nach einer Stunde eintreffen, bereits Stühle belegt. In dieser Hinsicht wird der Wirt jedenfalls Wandel schaffen, wenn wir ihn darum ersuchen, denn bei Platzmangel haben die Anwesenden entschieden ein Vorrecht vor denen, die noch erwartet werden.

Daß sich allein erschienene junge Mädchen nie an einem Tische niederlassen, an dem ausschließlich Herren sitzen, darf als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Sind jüngere Personen mit Fremden, namentlich mit Höherstehenden oder mit älteren Damen und Herren an einem Tisch vereinigt, so werden sie nicht selbständig mit ihnen ein Gespräch anknüpfen. Sollten sie irgend eine Frage zu stellen wünschen, so bitten sie vorher um Erlaubnis durch ein höfliches »Gestatten Sie« oder »Entschuldigen Sie, daß ich mir die Freiheit nehme.«

Zuweilen wird, wenn Fremde ein Gespräch begonnen haben, die Unterhaltung so belebt, es haben sich so viele Berührungspunkte gezeigt, daß eine nähere Bekanntschaft wünschenswert erscheint. Dieses herauszufinden und nicht etwa aufdringlich zu werden, ist für jeden einzelnen ausschließlich Sache des Taktgefühls. Wenn wir im ganzen ein wenig bescheiden und zurückhaltend sind, so werden wir jedenfalls viel eher das Richtige treffen, als im entgegengesetzten Falle. Ist die jüngere Person sicher, wohlwollend aufgenommen zu werden, so stellt sie sich der älteren vor, indem sie, sich leicht erhebend ihren Namen sagt oder ihre Visitenkarte überreicht. Die andere Person wird mit einem »Sehr angenehm« oder »Sehr erfreut« diese Höflichkeit erwidern, selbst wenn sie die Vorstellung lieber umgangen hätte, und zwar ohne vorher die Karte des Gegenüber prüfend betrachtet oder allerlei Fragen nach Familie und Lebensstellung desselben getan zu haben. Die gleichen Regeln gelten für den Verkehr der Damen unter sich.

Befinden sich ein Herr und eine Dame mit Fremden am Tische, so wird das Gespräch mit dem Herrn angeknüpft; die Dame kann sich dann nach Belieben beteiligen oder schweigen. Kommt es zur näheren Bekanntschaft, so übernimmt der Herr die Vorstellung der Dame.

Überreicht ein jüngerer Herr seine Karte einer Dame, so ist dieselbe nicht gehalten, diese Höflichkeit inbezug auf sich oder ihre Begleiterinnen zu erwidern; die Verhältnisse, unter welchen die Bekanntschaft eingeleitet wurde, werden für sie maßgebend sein, ob sie von ihrem Rechte Gebrauch machen will oder nicht. Es ist selbstverständlich, daß sich Damen niemals zuerst einem Herrn vorstellen; doch dürfte das junge Mädchen zu gunsten alter oder hochgestellter Herren, die vielleicht sogar Bekannte ihres Vaters sind, eine Ausnahme machen.

Stellen sich jüngere Leute ohne direkte Veranlassung vor, etwa weil sie eine Bitte haben oder eine Auskunft wünschen, so können sie nicht verlangen, daß der Angesprochene auch seinen Namen sagt; denn einerseits kann er annehmen, daß man seine Persönlichkeit bereits kennt, andererseits erhält die Vorstellung durch den damit verbundenen Zweck einen mehr geschäftlichen Anstrich.

Treffen sich an einem öffentlichen Orte Bekannte, in deren Begleitung Fremde weilen, so erfolgt die Vorstellung nach den Regeln, welche in dem Kapitel »Der gute Ton in der Gesellschaft« genauer angegeben sind.

Von heranwachsenden Mädchen und Knaben erwartet man mit Recht, daß sie Damen und älteren Herren ihren Stuhl anbieten, falls es an Plätzen mangelt, besonders wenn dieselben sichtlich ermüdet sind. Eine Weigerung sollen sie dann nicht gelten lassen, sondern den Stuhl einfach zur Verfügung stellen. Auch werden sie keinen besonderen Dank erwarten; tun sie doch nur, was in der guten Gesellschaft von jedem anständigen Menschen gefordert wird.

In öffentlichen Lokalen und Gartenanlagen gebühren die besten Plätze stets den älteren Personen vor den jüngeren und den Damen vor den Herren. Die heranwachsende Jugend wird sich diese Regel fest einprägen und danach handeln, sollte es zuweilen auch mit persönlichen Opfern und kleinen Unannehmlichkeiten verknüpft sein. Hierbei ist ein wenig Aufmerksamkeit sehr wünschenswert. – Selbst wenn in Theater- und Konzertsälen die Plätze numeriert sind, ist es den Herren erlaubt, ja geboten, Damen den besseren Platz zu überlassen, und die letzteren hinwiederum tun gut, dieses Anerbieten ohne weitschweifige Weigerung als selbstverständlich hinzunehmen. Nebenbei bemerkt macht man es, falls die Dame nicht allein ist, stets dem Begleiter derselben und für ein junges Mädchen ihrer älteren Beschützerin.

Die Damen müssen sich sorgsam hüten, irgendwie anspruchsvoll aufzutreten. Nimmt jemand die Rücksicht nicht, welche durch die gute Sitte geboten ist, so werden sie das ohne Tadel, ja ohne ein Zeichen der Verstimmung ruhig hinnehmen und es nie durch ihr Verhalten darauf ablegen, den Herrn auf seinen Verstoß aufmerksam zu machen. Das würde über ihre Befugnisse hinausgehen. Namentlich junge Mädchen können in dieser Hinsicht nie bescheiden genug sein.

Wird einem jungen Mädchen, das sich in Gesellschaft älterer Damen befindet, besondere Rücksicht erwiesen und zwar so, daß die Begleiterinnen desselben sich mit Recht zurückgesetzt fühlen, so wird es für sich selbst jede Bevorzugung höflich ablehnen. Denn die älteren Damen haben auf jeden Fall die ersten Rechte, und es zeugt von wenig Taktgefühl bei einem Herrn, wenn er trotzdem das junge Mädchen auf Kosten der andern bevorzugt.

Haben jüngere Personen ältere zu begleiten, so werden sie ihre Rücksichtnahme gegen Fremde ein wenig einschränken müssen; denn ihre Aufmerksamkeit gehört an erster Stelle ihrer Begleitung. Es wäre beispielsweise unpassend, wenn ein Herr die Dame, welche er begleitet verlassen wollte, um einer Fremden seinen Platz oder seine Dienste anzubieten.

In Konzert- und Theatersälen muß man das laute Lachen und Plaudern während der Vorstellung möglichst vermeiden. Auch Fragen nach dem Textbuch, nach aufführenden Personen usw. können für den Nachbarn recht unangenehm werden. Junge Mädchen dürfen diese allgemeinen Erkundigungen nie bei fremden Herren einziehen; etwa von selbst gebotene Auskunft aber werden sie freundlich hinnehmen, wie sie im entgegengesetzten Fall auch dazu bereit sind.

Besonders die heranwachsende Jugend macht sich ein Vergnügen daraus, an öffentlichen Orten das Publikum scharf zu mustern, zuweilen sogar ziemlich anhaltend durch das Opernglas. Das männliche Geschlecht ist in dieser Beziehung wie in mancher andern viel freier, namentlich die jüngeren Leute. Ihnen pflegt man es nachzusehen, wenn sie sich erheben und Logen, Galerien und Parkettplätze durchmustern; nur darf ihr Benehmen nicht zu auffallend werden. Jungen Mädchen aber erlaubt die Sitte dieses Vergnügen für gewöhnlich nicht. – Das geräuschvolle Beifallklatschen bleibt den Herren überlassen; für Damen genügt es meistens, diese Bewegung nur zu markieren.

Manche Leute meinen, es sei ein Zeichen von Vornehmheit, immer zu spät zu kommen; das ist aber eine durchaus irrige Ansicht. Die gediegenste Bildung bekunden sicherlich jene, die sich innerhalb und außerhalb des Hauses einer rücksichtsvollen Pünktlichkeit befleißigen. – Wenn wir zu spät kommen, so stören wir in den meisten Fällen einen oder mehrere der übrige Festteilnehmer; schon deshalb sollten wir es vermeiden. Ist unser Platz in der Mitte oder am anderen Ende einer Stuhlreihe, also nicht leicht erreichbar, so müssen wir bis zur Pause stehen bleiben. Beim Durchschreiten der Reihen entschuldigen wir uns bei jenen, die unserthalben aufstehen müssen, und sorgen vor allem dafür, daß wir ihnen nicht den Rücken zukehren. Auch das Begrüßen der Bekannten gehört in die Pause; vorher müssen wir uns mit einer leichten Verbeugung begnügen.

Es sei noch nebenbei bemerkt, daß in größeren und feineren Theater- und Konzertsälen auch die Damen gewöhnlich ohne Hut erscheinen, den sie vorher in der Garderobe abgelegt haben, selbstverständlich aber in Handschuhen. Die letzteren sind für jedes öffentliche Lokal gerade so streng vorgeschrieben, wie für Straße und Promenade.

Während der Vorstellung soll weder gegessen noch getrunken werden. Wollen wir eine Erfrischung zu uns nehmen, so geschieht es in der Pause. Es ist selbstverständlich, daß jüngere Leute und Herren ihre Dienste hierzu höflich zur Verfügung stellen, doch müssen sie sich hüten, ihre Begleiter zu nötigen, wenn diese einmal gedankt haben.

Die heranwachsende Jugend darf es unbedingt annehmen, wenn ältere Personen sich erbieten, für sie zu zahlen, sei es im Theater, im Kaffeehaus oder auf einem Ausfluge; eine hartnäckige Weigerung kann oft sogar recht unfein klingen. Im übrigen gilt bei allen gemeinsamen Veranstaltungen die Regel, daß jeder Herr für seine Dame zahlt; die letztere hat sich dann nur zu hüten, übermäßige Ansprüche zu stellen. – Auch wird ein junges Mädchen, das zufällig in die Lage gekommen ist, von einem entfernteren Bekannten einen Dienst zu erbitten, diesem seine Unkosten ersetzen und im Weigerungsfalle höflich auf seinem Rechte bestehen.


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