Aristoteles
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Viertes Buch.

Erstes Kapitel.

Wenn man über die beste Verfassung die entsprechende Untersuchung anstellen will, so muss man zunächst bestimmen, welches das wünschenswertheste Leben sei; bleibt dieses ungekannt, so muss auch die beste Staatsverfassung ungekannt bleiben; denn den am besten Regierten muss es je nach ihren Mitteln am besten gehen, so lange nicht etwas Ungewöhnliches sich ereignet. Deshalb muss man zunächst darüber einig sein, welches Leben, so zu sagen, das wünschenswertheste für Alle ist und dann, ob dies Leben sowohl für den in der Gemeinschaft befindlichen, wie für den vereinzelten Menschen dasselbe ist, oder ob verschieden. Ich glaube nun, dass über das beste Leben schon genügend Vieles gesagt worden ist, insbesondere auch in meinen gemeinverständlichen Vorträgen und ich werde dies deshalb auch hier benutzen. In der That wird wohl Niemand bestreiten, dass, da alle Güter in drei Arten zerfallen, nämlich in die äusseren, in die körperlichen und in die geistigen, die Glücklichen alle diese Güter besitzen müssen; denn Niemand möchte wohl denjenigen für einen Glücklichen erklären, welcher keinen Antheil an der Tapferkeit und an der Selbstbeherrschung und an der Gerechtigkeit und Klugheit hätte, sondern sich von vorbeifliegenden Mücken erschrecken liesse, aber, wenn ihm die Begierde zu essen oder zu trinken ankäme, sich der schlechtesten Thaten nicht enthielte und der wegen eines Hellers seine liebsten Freunde in's Verderben brächte und rücksichtlich seines 111 Verstandes so thöricht und verwirrt, wie ein Kind oder Wahnsinniger wäre.

Alles dies giebt nun wohl Jedermann zu, aber in dem zulässigen Maasse und in dem Uebermaasse herrschen verschiedene Ansichten. Bei der Tugend halten Viele schon jedweden Grad derselben für genügend, dagegen erstreben sie bei dem Reichthume und dem Gelde und der Macht und der Ehre und allen anderen solchen Gütern das Uebermaass bis in's Grenzenlose. Ich entgegne nun solchen Männern, dass sie hierüber leicht aus dem, was geschieht, die Gewissheit erlangen können, wenn sie sehen, dass man die Tugenden erwirbt und bewahrt, nicht durch die äusseren Güter, sondern diese vielmehr durch jene und dass das glückliche Leben, mag es nun in der Lust oder in der Tugend oder in beiden für die Menschen bestehen, sich mehr bei Denen findet, welche ihren Charakter und ihren Verstand bis zum Uebermaass geschmückt haben, aber in dem Erwerb der äusseren Güter Maass halten, als bei denen, welche von letzteren mehr als sie brauchen, erworben haben, aber in jenen zurück bleiben. Indess ist dies auch für den, welcher dies nach Vernunftgründen untersucht, leicht ersichtlich. Denn die äusseren Güter haben, als eine Art Werkzeuge, ihre Grenze und alles Nützliche ist von solcher Art, dass sein Uebermaass dem Besitzer schadet, oder nichts nützt. Dagegen wird jedes Gut der Seele, je mehr es im Grade zunimmt, um so nützlicher, insofern man diese Güter nicht blos als schön, sondern auch als nützlich bezeichnen darf. Ueberhaupt erhellt, dass der beste Zustand des einen Dinges zu dem besten eines anderen sich in Beziehung auf den höheren Vorzug so verhält, wie der Unterschied der Dinge selbst, um deren Zustände es sich handelt. Ist daher die Seele besser, als der Vermögensbesitz oder als die Güter des Leibes sowohl an sich, wie für uns, so muss auch der beste Zustand eines jeden dieser Dinge sich demgemäss verhalten. Auch sind nur der Seele wegen diese anderen Dinge wünschenswerth und nur deshalb soll jeder vernünftige Mensch nach denselben streben, aber die Seele ist nicht dieser Dinge wegen wünschenswerth. Dass mithin jedem Menschen so viel an Glückseligkeit zufällt, als er Tugend und Klugheit besitzt und dem gemäss handelt, werden wir einräumen 112 müssen und man kann dafür die Gottheit als Zeugen nehmen, welche nicht durch die äusseren Güter glücklich und selig ist, sondern durch sich selbst und dadurch, dass sie ihrer Natur nach von solcher Beschaffenheit ist.

Deshalb muss auch das Glück nothwendig von der Glückseligkeit verschieden sein; denn von den Gütern ausserhalb der Seele ist der Zufall und das Glück die Ursache, während Niemand aus Zufall oder durch Glück gerecht oder mässig wird: daran schliesst sich aus denselben Gründen auch der Satz, dass der beste Staat auch glückselig ist und sich wohl befindet. Wohl kann sich aber kein Staat befinden, wenn er nicht sittlich schön handelt und ausserhalb der Tugend und der Klugheit giebt es weder für den Menschen, noch für den Staat eine schöne That. Die Tapferkeit und Gerechtigkeit und Klugheit und Mässigkeit eines Staates hat dieselbe Kraft und Gestalt, wie die, vermöge deren Besitz der einzelne Mensch tapfer und gerecht und klug und mässig genannt wird. So viel sei als Vorwort der Untersuchung vorausgeschickt (denn ich konnte dies weder unberührt lassen, noch alles dazu Gehörige durchgehen, da dies die Aufgabe einer anderen Wissenschaft ist); hier mag nur so viel nunmehr feststehen, dass das beste Leben sowohl für den Einzelnen als solchen, wie für die Staaten, als Gemeinschaften dasjenige ist, wo die Tugend mit so viel Mitteln ausgestattet ist, dass sie in guten Handlungen sich verwirklichen kann. Was aber die etwaigen Einwendungen anlangt, so will ich sie bei dieser Untersuchung für jetzt bei Seite lassen und sie später in Betracht nehmen, im Fall Jemand durch das Bisherige noch nicht überzeugt worden sein sollte.

 

Zweites Kapitel.

Ich habe noch zu untersuchen, ob man die Glückseligkeit des einzelnen Menschen mit der eines Staates für gleich annehmen könne oder nicht. Indess ist auch darüber kein Zweifel, denn Jedermann wird einräumen, dass beider Glückseligkeit dieselbe ist. Die, welche bei dem Einzelnen das glückliche Leben in den Reichthum setzen, werden auch den ganzen Staat, wenn er reich ist, 113 für glücklich halten; wer dagegen das Leben eines Tyrannen am höchsten schätzt, der wird auch den Staat, welcher über die Meisten herrscht, für den glücklichsten erklären; wenn aber Jemand den Einzelnen wegen seiner Tugend für glückselig hält, so wird er auch den sittlich guten Staat für den glückseligen erklären. Indess ist hier zweierlei, was noch der Untersuchung bedarf; einmal, welches Leben vorzuziehen ist, ob das als Bürger und Mitglied eines Staates oder vielmehr das eines Fremden, der von aller staatlichen Gemeinschaft gelöst ist; und zweitens, welche Verfassung und welche Einrichtung als die beste für den Staat anzunehmen ist, mögen nun Alle das Leben im Staate vorziehen, oder doch die Meisten, wenn auch nicht alle. Da nun letztere Frage die Aufgabe der Wissenschaft und der Erkenntniss vom Staate ist, und das dem Einzelnen Wünschenswerthe nicht dazu gehört, und ich jetzt nicht diese Untersuchung mir vorgesetzt habe, so würde dieses zu einer Abschweifung führen, aber jenes zur vorliegenden Untersuchung gehören.

So viel ist nun klar, dass diejenige Verfassung nothwendig die beste ist, nach deren Ordnung Jedweder am tugendhaftesten handelt und glückselig lebt. Wenn man indess auch darin einig ist, dass ein tugendhaftes Leben das wünschenswertheste sei, so streitet man doch darüber, ob das Leben dessen, der sich mit den Staatsangelegenheiten thätig befasst, den Vorzug verdiene, oder mehr das Leben dessen, der von allen äusseren Verbindungen sich gelöst hat und ein blos beschauliches Leben führt, was allein nach der Meinung Mancher ein philosophisches ist. Denn diese beiden Lebensweisen sind es wohl, welche von den Menschen, welche die Tugend am höchsten stellen, allen vorgezogen werden, sowohl in alten Zeiten, wie in der Gegenwart; ich meine das Leben des Staatsmannes und das des Philosophen. Ob nun dieses, oder jenes das wahre ist, macht einen grossen Unterschied; denn nothwendig muss sowohl der Einzelne, wie der Staat als Gesammtheit, wenn er richtig verfahren will, das bessere Ziel sich vorsetzen. Nun meinen Einige, seine Nebenmenschen zu beherrschen sei, wenn es despotisch geschehe, eine der grössten Ungerechtigkeiten; wenn es aber in der Weise eines Freistaates geschehe, sei es zwar 114 nicht ungerecht, aber doch ein Hinderniss für das eigne Wohlbefinden. Dem gleichsam entgegen sind Andere der Meinung, dass nur das thätige und mit den Staatsangelegenheiten sich befassende Leben für den Mann sich gezieme, denn in jeder Tugend habe nicht der für sich Lebende, sondern der, welcher das Allgemeine vollführe, und im Staate betreibe das grössere Feld für seine Thätigkeit. Während dies auf der einen Seite behauptet wird, halten Andere die despotische und tyrannische Weise zu regieren für die allein glücklich machende; ja in manchen Staaten sind auch die Verfassungen und die Gesetze nur so bemessen, dass sie ihre Nachbarn nur despotisch beherrschen können. Wenn daher auch bei den Meisten die gesetzlichen Anordnungen so zu sagen ausgeschüttet durch einander liegen, so haben doch da, wo die Gesetze auf einen Punkt abzielen, alle Gesetze nur die Herrschaft im Auge. So ist in Lakedämon und in Kreta die Erziehung und eine Menge von Gesetzen beinahe nur auf den Krieg berechnet. Auch wird bei allen Völkern, welche zu einer Uebermacht gelangt sind, eine solche Herrschaft geehrt, wie z. B. bei den Skythen, den Thraziern und Kelten. Bei Manchen bestehen auch Gesetze, welche zu dieser Tugend besonders anregen; so soll man bei den Karthagern so viel Ringe zum Schmuck erhalten, als man Feldzüge mitgemacht hat. Auch bei den Mazedoniern gab es früher ein Gesetz, wonach der Mann, welcher noch keinen Feind getödtet hatte, sich die Halfter umbinden musste, und bei den Skythen durfte der, welcher noch keinen Feind getödtet hatte, aus dem bei den Festen herumgereichten Becher nicht mit trinken. Bei den Iberiern, einem kriegerischen Volke werden so viele Spiesse auf den Grabhügel gesteckt, als der Verstorbene Feinde getödet hat; und dergleichen Bestimmungen sind noch viele bei anderen Völkern, theils in deren Gesetzen, theils in deren Sitten enthalten.

Dennoch dürfte es sich bei genauerer Betrachtung wohl als widersinnig ergeben, dass es die Aufgabe des Staatsmannes sei, nur dahin zu sehen, wie er die Nachbarn mit, oder gegen ihren Willen beherrschen und despotisch behandeln könne. Denn wie könnte wohl dergleichen dem Staate angemessen oder wie durch Gesetze anzuordnen sein, was an sich nicht gesetzlich ist und 115 dazu gehört nicht allein die Herrschaft, wenn sie nicht gerecht, sondern auch, wenn sie ungerecht geführt wird; denn Gewalt ausüben, kann man auch ohne das Recht. Man findet dergleichen ja auch in anderen Wissenschaften nicht; denn weder des Arztes, noch des Steuermannes Aufgabe ist es, die Kranken, oder die Reisenden zu überreden oder mit Gewalt zu zwingen. Allein die Meisten scheinen die despotische Herrschaft für die staatliche zu halten und was sie für sich selbst nicht für gut und zuträglich halten, dess schämen sie sich nicht gegen Andere zu üben; bei sich zu Hause streben sie zwar nach einer gerechten Herrschaft, aber Anderen gegenüber kümmert sie das Gerechte nicht. Dies ist aber ungereimt, so weit nicht von Natur das eine Volk zu einer despotischen Beherrschung geeignet ist, und das andere nicht; und wenn dies sich so verhält, so soll man doch nicht unternehmen, über Alle despotisch zu herrschen, sondern nur über die von Natur dazu Geeigneten; wie man ja auch behufs eines Schmauses oder Opfers nicht auf Menschen Jagd macht, sondern auf das zur Jagd Bestimmte und das sind die wilden essbaren Thiere. Ueberdem könnte ja auch ein Staat allein für sich selbst glücklich sein, wenn er offenbar gut verwaltet wird, sofern es anders möglich ist, dass ein Staat irgendwo bestehen kann, der für sich selbst mit guten Gesetzen ausgestattet ist und dessen Verfassungseinrichtung weder auf den Krieg, noch auf die Bewältigung der Feinde berechnet ist; denn keines von beiden soll Statt finden.

Es erhellt also, dass alle Sorgfalt für den Krieg zwar als gut anzusehen ist, aber nicht als das höchste Ziel von Allem, sondern nur als Mittel für das Ziel, und es ist die Aufgabe des tüchtigen Gesetzgebers den Staat oder einen Stamm von Menschen und jede andere Gemeinschaft in Betracht zu nehmen und zu erwägen, wie sie eines guten Lebens und der möglichsten Glückseligkeit theilhaftig werden können. Indess wird immer einiger Unterschied in den gesetzlichen Bestimmungen bestehen und auch darauf hat der Gesetzgeber zu achten, wie man, sofern Nachbarn vorhanden sind, sich gegen sie nach ihrer Beschaffenheit einzurichten habe und wie man in angemessener Weise gegen jeden Einzelnen sich zu verhalten habe. Indess dürfte die Frage, welches Ziel die beste 116 Staatsverfassung sich vorzusetzen habe, wohl erst Gegenstand einer späteren Untersuchung sein.

 

Drittes Kapitel.

Denen, welche darin übereinstimmen, dass ein tugendhaftes Leben das vorzüglichste sei, aber über die Art seiner Einrichtung verschiedener Meinung sind, habe ich und zwar beiden zu sagen (die einen verwerfen nämlich die Uebernahme staatlicher Aemter und meinen, dass das wünschenswertheste Leben eines freien Mannes nicht das des Staatsmannes sei; dagegen halten die Anderen dies für das Beste, denn der Unthätige könne unmöglich sich wohl befinden und das Wohlbefinden sei auch die Glückseligkeit), dass in einer Hinsicht beide Recht haben, in einer anderen aber nicht. Die einen haben darin Recht, dass das Leben eines freien Mannes besser ist, als das eines Despoten; denn einen Sclaven als Sclaven zu gebrauchen, hat nichts Ehrwürdiges und das Befehlen in den zum Leben nothwendigen Dingen hat nichts Schönes an sich. Aber sie haben nicht Recht, wenn sie meinen, dass jede Herrschaft eine Despotie sei; vielmehr ist die Herrschaft über Freie von der über Sclaven ebenso verschieden, als das von Natur Freie von dem von Natur Sclavischen. Hierüber habe ich bereits früher genügend mich ausgesprochen. Auch ist es falsch, wenn man das Nichthandeln höher stellt, als das Handeln; denn die Glückseligkeit besteht im Handeln, und die Handlungen des gerechten und sich selbst beherrschenden Mannes haben Vieles und Schönes zum Ziele. Freilich könnte wohl Jemand dies so auffassen, dass es das beste sei, Herr über Alle zu sein; denn dann wäre man auch Herr der meisten und schönsten Thaten und deshalb dürfe der, welcher zu herrschen vermöge, die Herrschaft nicht dem Nächsten überlassen, sondern er müsse vielmehr sie ihm entreissen und der Vater habe weder seine Kinder, noch die Kinder ihren Vater und überhaupt der Freund seinen Freund zu beachten und auf sie seine Gedanken zu richten; denn das Beste sei auch das, was man vor allem zu erwählen habe und das Sichwohlbefinden sei das beste. Darin möchten sie völlig Recht haben, wenn das Loos 117 derer, die rauben und Gewalt brauchen wirklich das beste von allen wäre; allein dies dürfte wohl nicht möglich sein und sie nehmen dies nur fälschlich an. Wenn ein Herrscher sich nicht so weit von den Anderen unterscheidet, wie der Mann von der Frau oder der Vater von den Kindern, oder der Herr von den Sclaven, so vermag er auch keine schönen Thaten zu vollbringen, wer aber darüber hinausgeht, kann später nicht so viel wieder gut machen, als er vorher die Tugend überschritten hat. Unter Gleichen besteht das Schöne und Gerechte darin, dass jeder daran Theil hat; dies ist das Gleiche und Aehnliche; dagegen ist es gegen die Natur, dass unter Gleichen das Ungleiche und unter Aehnlichen das Unähnliche bestehe, und alles Unnatürliche ist auch unschön. Wenn daher Jemand an Tugend und an der Macht, die das beste vollbringt, hervorragt, so ist es schön, diesem zu folgen und gerecht, ihm zu gehorchen. Er muss aber nicht blos die Tugend besitzen, sondern auch die Macht und das Geschick zum Handeln haben. Wenn dies richtig ist und Glückseligkeit in dem guten Handeln besteht, so wird sowohl für die Gesammtheit des Staates, wie für den Einzelnen das thätige Leben das beste sein.

Dieses Thätige braucht aber nicht auf Andere sich zu richten, wie Manche meinen und diejenigen Gedanken sind nicht allein als practische anzusehen, welche sich blos mit den Folgen ihrer Handlungen beschäftigen, sondern mehr noch sind es die, welche in sich selbst vollendet sind, und die, welche die Erkenntniss und Einsicht nur um ihrer selbst willen zum Ziele haben. Denn das Ziel besteht in der guten Thätigkeit, also auch in irgend einer besonderen Thätigkeit, und die Bildner der Einsicht gelten hauptsächlich und selbst für die nach Aussen gerichtete Thätigkeit am meisten als die Thätigen. Ueberdem ist es nicht nothwendig, dass Staaten, welche sich in dieser Weise ruhig verhalten und zu leben vorziehen, deshalb unthätig seien; denn auch hier kann die practische Thätigkeit unter den Theilen des Staates statt haben; denn die einzelnen Theile eines Staates können gar manche Beziehungen und Verbindungen mit einander haben und ebenso verhält es sich auch bei dem einzelnen Menschen, wer er auch sei. Nur die Gottheit und die Welt als 118 Ganzes wird in ihrer Weise sich wohl befinden, obgleich beiden keine Thätigkeit nach Aussen neben der ihnen eigenthümlichen obliegt.

Sonach hat sich ergeben, dass das beste Leben nothwendig dasselbe ist, sowohl für den einzelnen Menschen, wie für die Staaten, als Gemeinschaften.

 

Viertes Kapitel.

Nachdem ich diese Bemerkungen vorausgeschickt habe und auch die anderen Verfassungen von mir schon in Betracht gezogen worden sind, so habe ich nun in Bezug auf das noch Uebrige zunächst über die Voraussetzungen eines Staates zu sprechen, der so gebildet werden soll, dass er den Wünschen entspricht; denn auch die beste Verfassung kann ohne die angemessene Ausstattung mit äusseren Mitteln nicht errichtet werden. Deshalb müssen wir, gleich den Wünschenden, vieles voraussetzen; so z. B. in Bezug auf die Menge der Bürger und die Grösse des Landes, wobei nur nichts Unmögliches darunter sein darf. Auch andere Werkmeister, wie der Weber und der Schiffsbaumeister bedürfen des zu ihrer Arbeit nöthigen Stoffes (und je mehr einer von ihnen mit demselben gut versorgt ist, um so besser muss auch das Werk ihrer Kunst ausfallen); ebenso muss auch der Staatsmann und der Gesetzgeber mit dem dazu nöthigen Stoffe in genügendem Maasse versehen sein. Nun ist das erste bei der Ausstattung eines Staates eine solche Menge von Menschen, wie sie nach Zahl und Beschaffenheit derselben von Natur dazu erforderlich ist; und ebenso in Bezug auf das Land eine solche Grösse und Beschaffenheit desselben, wie sie nöthig ist.

Hier meinen nun die Meisten, dass der Staat, wenn er sich wohl befinden solle, gross sein müsse. Wenn nun dies auch richtig ist, so wissen sie doch nicht, welcher Staat als gross und welcher als klein anzusehen ist. Sie beurtheilen die Grösse des Staates nach der Zahl seiner Einwohner; allein man hat hier mehr auf die Kraft, als auf die Menge der Einwohner zu sehen. Denn der Staat hat eine Aufgabe zu erfüllen, und der Staat, welcher dies am besten vermag, muss auch für den grössten Staat gehalten werden, 119 so wie man ja auch den Hippokrates nicht als Menschen, sondern als Arzt, für grösser erklären wird, wie den, der ihn an Körpergrösse überragt. Wenn man indess auch mit Rücksicht auf die Volksmenge hier das Urtheil abgeben soll, so darf doch nicht die zufällige Anzahl hier entscheiden (denn in jedem Staate muss es ja auch eine Anzahl Sclaven und Anwohner und Fremde geben), sondern nur die Zahl derer, welche Bestandtheile des Staates bilden und welche die eigenthümlichen Glieder sind, aus welchen der Staat sich zusammensetzt. Ein grosser Ueberfluss von solchen ist das Kennzeichen eines grossen Staates; aber ein Staat, der zwar an Zahl viele gemeine Handwerker hat, aber Schwerbewaffnete nur wenige, kann kein grosser sein; denn ein grosser Staat ist nicht dasselbe, wie ein volkreicher Staat. Ueberdem lehrt die Erfahrung, dass es schwer, ja vielleicht unmöglich ist, für einen stark bevölkerten Staat gute Gesetze herzustellen. So ist auch von den Staaten, welche als mit einer guten Verfassung ausgestattet gelten, keiner zu finden, welcher in Bezug auf die Volksmenge nicht eine Schranke kennte.

Dasselbe lässt sich auch aus Vernunftgründen beweisen; denn das Gesetz ist eine Art Ordnung und eine gute Gesetzgebung muss eine gute Ordnung enthalten. Nun kann aber eine sehr grosse Zahl der Ordnung nicht theilhaftig werden; dies wäre vielmehr das Werk einer göttlichen Kraft, welche auch dieses Weltall zusammenhält. Da nun das Schöne sich an der Menge und der Grösse zu entwickeln pflegt, so muss der Staat, welcher in der Grösse die erwähnte Grenze einhält, auch der schönste sein. Es giebt aber auch für die Staaten ebenso ein Maass in Bezug auf ihre Grösse, wie für die Thiere, Pflanzen und Werkzeuge; jedes davon wird, weder wenn es zu klein, noch wenn es zu gross ist, seine volle Kraft haben, sondern wird dann entweder seiner Natur nach ganz ausgeartet sein, oder sich in einem ganz schlechten Zustande befinden, so wie z. B. ein Schiff, was nur eine Spanne lang ist noch kein Schiff sein wird, und eben so wenig eines, was zwei Stadien lang ist, sondern nur das, was eine solche Grösse hat, dass es weder wegen seiner Kleinheit, noch wegen seiner Uebergrösse die Schiffahrt mit ihm gefährdet.

120 So verhält es sich auch mit dem Staate; hat er nur wenig Einwohner, so ist er sich selbst nicht genug (der Staat muss aber sich selbst genug sein); hat er aber sehr viele, so genügt er sich wohl in den nothwendigen Dingen gleich einer Völkerschaft, ist aber kein Staat, da eine Verfassung dann nicht leicht einzurichten ist; denn wer sollte der Herrscher für eine solche übertrieben zahlreiche Volksmenge sein? wer ihr Herold ohne eine Stentorstimme zu haben? Deshalb muss der Staat vor allem mindestens mit einer solchen Volksmenge beginnen, die zu einem glücklichen gemeinsamen Leben genügt. Indess kann auch ein Staat, der eine, dieses Maass übersteigende Volksmenge hat, noch ein Staat sein; doch hat dieses Uebermaass, wie gesagt, seine Grenze und welche diese ist, kann aus der Erfahrung leicht ersehen werden; denn die Thätigkeit eines Staates ist theils eine der Herrschenden, theils eine der Beherrschten und die Aufgabe der ersten ist das Anordnen und das Entscheiden. Um aber in Rechtssachen zu entscheiden und um die Aemter nach der Würdigkeit zu vertheilen, müssen die Bürger einander und zwar nach ihrer Beschaffenheit kennen und wo dies nicht der Fall ist, da muss nothwendig diese Vertheilung der Aemter und die Rechtspflege schlecht werden, da man beides nicht unüberlegt verrichten kann, wie es doch in einem sehr übervölkerten Staate offenbar geschehen würde. Auch können in diesem Fremde und Anwohner leicht an der Regierung theil nehmen, da bei einer sehr grossen Volksmasse dies leicht unbemerkt bleiben kann. Offenbar ist also die beste Grenze in dieser Hinsicht für den Staat, dass selbst die grösste zur Selbstgenügsamkeit des Lebens nöthige Volksmenge noch übersehbar bleibt.

So viel über die Grösse der Stadt; und ziemlich ebenso verhält es sich mit der Grösse des Landes.

 

Fünftes Kapitel.

Was aber die Beschaffenheit des Landes anlangt, so ist klar, dass Jedermann diejenige billigen wird, welche am meisten sich selbst genug ist. Das Land muss also Alles hervorbringen; denn das sich Selbstgenügende besteht darin, dass alles vorhanden ist und nichts fehlt. 121 Es muss also das Land an Menge und Mannigfaltigkeit der Erzeugnisse so viel haben, dass die Bewohner ein Leben in Musse, Freiheit und Mässigkeit führen können. Ob ich diese Grenze hier richtig bestimme oder nicht, soll später noch genauer untersucht werden, wenn ich an dem passenden Orte vollständig von dem Erwerb und von der Wohlhabenheit des Staates rücksichtlich seines Vermögens und wie und zu welchem Zweck davon Gebrauch zu machen ist, zu sprechen haben werde. Denn es giebt bei dieser Untersuchung viel streitige Punkte, weil man nach beiden Seiten hin das Leben übertreibt, die Einen nach der Aermlichkeit, die Anderen nach der Ueppigkeit hin.

Wie die Gestalt des Landes beschaffen sein müsse, ist leicht anzugeben; einigermaassen muss man hier auch den Kriegserfahrenen folgen, wonach für die Feinde es schwer sein muss, in das Land einzudringen und für die Einwohner leicht, aus demselben auszuziehen. Und wenn ich gesagt habe, dass die Volksmenge leicht übersehbar sein soll, so gilt dies auch für das Land. Hier besteht das Uebersehbare darin, dass man jedem Orte leicht zu Hülfe kommen kann. Wenn man nun die Stelle für die Hauptstadt nach Wunsch auswählen kann, so muss sie sowohl nach dem Meere, wie nach dem Lande zu eine passende Lage haben; eine weitere Bedingung ist schon von mir genannt; sie muss der Hülfsleistung wegen mit allen Orten in Verbindung stehen und weiter muss die Zufuhr der erbauten Früchte zu ihr leicht sein. Auch in Bezug auf die Holzvorräthe und das, was sonst das Land für seine Werkthätigkeit braucht, muss die Stadt sich leicht dergleichen verschaffen können.

 

Sechstes Kapitel.

Ueber die Frage, ob für gut eingerichtete Staaten die Verbindung mit dem Meere nützlich oder schädlich sei, wird viel gestritten. Man sagt, dass der Andrang von Fremden, die in anderen Sitten auferzogen sind, der guten Verfassung schädlich sei; ebenso die grosse Menge von Menschen. Denn aus dem Verkehr zur See entstehe eine Menge von Handelsleuten, die hin und her reisen, 122 was sich mit einer guten Staatsverwaltung nicht vertrage. Im Fall dies indess nicht eintritt, so ist klar, dass die Verbindung des Landes und der Stadt mit der See für die Sicherheit und für den leichten Bezug der nothwendigen Bedürfnisse grossen Nutzen gewährt; denn um in den Kriegen leicht Hülfe zu bekommen, muss das Gebiet sowohl zu Lande, wie zur See für den Schutz der Einwohner leicht zugänglich sein; und ebenso werden die, welche den Zugang zu beiden besitzen leichter im Stande sein, angreifenden Feinden Schaden zuzufügen, und wenn dies nicht in beiden Richtungen möglich ist, so wird für die, welche den Zugang nach beiden haben, doch immer noch einer eher möglich bleiben. Ferner können die nothwendigen Güter, welche das Land nicht besitzt, dann leicht erlangt und der Ueberfluss der eignen leicht ausgeführt werden; denn in dieser Weise mag der Staat Handel treiben, aber nicht in anderer Art. Die Staaten, welche Allen einen Markt bei sich eröffnen, thun dies der Einkünfte wegen; allein der gute Staat soll an solcher Gewinnsucht nicht Theil nehmen und keinen solchen Handelsplatz besitzen. Indess sehen wir, dass auch gegenwärtig viele Landschaften und Städte Schiffswerften und Häfen besitzen, welche so günstig für die Stadt liegen, dass sie weder einen Theil derselben bilden, noch zu weit entfernt sind und die durch Mauern und andere Befestigungen geschützt sind. Wenn in diesen Fällen aus dieser Verbindung ein Vortheil erwächst, so wird er auch dem Staate zu gute kommen und so weit sie Schaden bringt, kann man dem leicht durch Gesetze vorbeugen, indem bestimmt wird, welche Personen mit einander verkehren dürfen und welche nicht.

Was die Seemacht anlangt, so ist klar, dass ihr Besitz bis zu einem gewissen Grade für den Staat sehr vortheilhaft ist, denn nicht nur für sich selbst, sondern auch zu Gunsten mancher seiner Nachbarn muss der Staat Furcht einflössen, und sowohl zur See, wie zu Lande Hülfe bringen können. Was aber die Menge und die Grösse der Seemacht anlangt, so hängt dies von der Lebensweise der Einwohner des Staates ab; besteht eine kriegerische Lebensweise und will man die Führerschaft haben, so muss auch eine solche Macht da sein, wie sie dieser Richtung entspricht. Wenn in Bezug auf die 123 Schiffsleute sich eine zu grosse Menschenmenge bildet, so braucht sie nicht nothwendig zum Staat zu gehören, vielmehr darf sie keinen Theil des Staates ausmachen. Die Seetruppen müssen allerdings aus freien Leuten bestehen und dem Fussvolke entnommen werden; sie haben den Befehl und die Gewalt über die Schiffsleute und wenn die Zahl der Anwohner und der Landbauenden gross ist, so wird man auch keinen Mangel an Schiffsleuten haben. Man kann dies auch jetzt bei manchen Staaten sehen, z. B. bei dem Staate der Herakleier; sie bemannen viele dreirudrige Schiffe, obgleich der Staat an Grösse geringer ist, als andere.

So viel mag über das Land und die Häfen und über die See und die Seemacht gesagt sein.

 

Siebentes Kapitel.

Welche Grenze bei der Menge der Bürger einzuhalten ist, habe ich früher besprochen; jetzt werde ich sagen, von welcher Beschaffenheit sie ihrer Natur nach sein müssen. Man wird dies ziemlich erkennen können, wenn man die in gutem Rufe stehenden griechischen Staaten und die ganze bewohnte Erde überhaupt, wie sie unter die Völker vertheilt ist, betrachtet. Die Völker in den kalten Gegenden und auf dem Festlande von Europa sind zwar voll Muth, aber es fehlt ihnen an Einsicht und Kunstfertigkeit; deshalb bewahren sie sich mehr ihre Freiheit, aber sind ohne staatliche Verbindung und können über ihre Nachbarn nicht herrschen. Dagegen sind die Völker in Asien ihren geistigen Anlagen nach zwar einsichtig und kunstfertig, aber ohne Muth und deshalb befinden sie sich stets in Unterwerfung und Sclaverei. Der Stamm der Griechen hat, so wie er schon zwischen jenen die Mitte hält, auch an den Vorzügen jener beiden Theil und ist sowohl muthig, wie einsichtig. Deshalb hält sich dieser Stamm immer frei, ist am besten staatlich eingerichtet und würde, wenn er in einen Staat zusammengefasst wäre, über alle anderen Völker herrschen. Uebrigens bestehen unter den einzelnen griechischen Völkerschaften dieselben Unterschiede; manche neigen von Natur nur zu einer Richtung, bei anderen sind beide Richtungen in 124 guter Mischung vorhanden. Es ist oft klar, dass diejenigen, welche der Gesetzgeber leicht zur Tugend leiten soll, von Natur sowohl einsichtig, wie muthig sein müssen.

Wenn Einige sagen, dass den Wächtern die freundliche Gesinnung zu den Bekannten und die rauhe gegen die Unbekannten einwohnen müsse, so ist es der Muth, welcher jene freundliche Gesinnung hervorbringt; denn er ist dasjenige der Seele, mittelst dessen wir leben, wie man daran erkennt, dass der Zorn sich stärker gegen die Genossen und Freunde, als gegen die Unbekannten erhebt, wenn man glaubt, von ihnen geringgeschätzt zu werden. Deshalb wendet sich Archilochos bei seinen Vorwürfen gegen die Freunde passend mit den Worten gegen den Muth: »Quältest Du nicht um der Freunde Dich!« Die Neigung zum Herrschen und zur Freiheit beruht bei Jedermann auf diesem Vermögen, denn der Eifer will herrschen und lässt sich nicht beugen. Dagegen ist es unrecht, wenn man sagt, dass man gegen Unbekannte schwierig sein solle; es ist dies gegen Niemand nöthig und grossherzige Naturen sind nicht rauh und wild, ausgenommen gegen die, welche unrecht handeln. Eher verhalten sie sich, wie gesagt, gegen ihre Genossen so, wenn sie sich für verletzt halten. Dies ist auch ganz folgerecht; denn da, wo sie erwarten, dass Andere ihnen für das empfangene Gute Dank schuldig seien, werden sie neben dem Schaden noch um diesen Dank betrogen. Deshalb sagt das Sprüchwort: »Unter Brüdern ist der Krieg gar schwer.« und »Wer ohne Maass geliebt, der hasst auch ohne Maass.«

Hiermit dürfte genügend bestimmt sein, wie gross die Zahl der Einwohner eines Staates sein muss und wie sie von Natur beschaffen sein sollen, und ferner, wie gross und von welcher Beschaffenheit das Land sein muss; denn bei den Untersuchungen mittelst der Vernunft darf man nicht dieselbe Genauigkeit, wie bei den durch die Sinne wahrgenommenen Dingen verlangen.

 

Achtes Kapitel.

So wie nun bei den von Natur zusammengesetzten Dingen nicht alles das, ohne welches das Ganze nicht 125 bestehen könnte, deshalb als Glied der ganzen Zusammensetzung gelten kann, so kann auch bei dem Staate nicht alles, was dem Staate nothwendig ist, auch als ein Theil des Staates angesehen werden, und dies gilt auch bei jeder anderen Gemeinschaft, die in ihrer Gattung als eine Einheit gelten will. Denn Etwas muss für die Genossen gemeinsam und für Alle dasselbe sein, mögen sie daran gleich oder ungleich Theil nehmen; sei dies die Nahrung, oder ein Ueberfluss an Land oder etwas anderes der Art. Ist das aber hier nur Mittel und das Andere nur Zweck, so besteht zwischen beiden keine Gemeinschaft, als nur so, dass das Eine schafft und das Andere empfängt. Ich meine es in der Weise, wie sich alles Werkzeug und die Werkmeister zu dem vollendeten Werke verhalten; so hat z. B. das Haus als solches mit dem Baumeister, der es baut, nichts gemeinsames, sondern die Kunst des Baumeisters ist nur des Hauses wegen da. Deshalb bedarf ein Staat wohl der Besitzthümer, aber diese sind kein Theil des Staates, obgleich ein Theil dieser Besitzthümer auch aus lebenden Wesen besteht; vielmehr ist der Staat eine Gemeinschaft von Gleichen, welche das bestmögliche Leben zum Ziel hat. Da nun die Glückseligkeit das Beste ist und diese in der Verwirklichung und vollendeten Ausübung der Tugend besteht und da die Verhältnisse der Art sind, dass Manche dieser Glückseligkeit theilhaftig werden können, bei Anderen aber dies nur zu einem kleinen Theile, oder gar nicht statt hat, so erhellt, wie dies der Grund ist, dass verschiedene Arten von Staaten und mehrere Verfassungsformen sich gebildet haben. Indem jeder Einzelne in anderer Weise und durch andere Mittel dies Ziel verfolgt, wird damit selbst das Leben derselben verschieden und auch die Staatsverfassung.

Man muss aber auch ermitteln, wie viel solcher Dinge sind, ohne die ein Staat nicht bestehen kann. Denn aus dem, was man als Theile des Staates anerkennt, muss derselbe nothwendig bestehen. Deshalb ist die Zahl der Thätigkeiten zu ermitteln, da hieraus sich jene ergeben werden. Zuerst muss die erforderliche Nahrung vorhanden sein; dann sind die Gewerbe und Künste nöthig (denn das Leben bedarf vieler Werkzeuge); drittens Waffen (denn die Bürger eines Staates müssen nicht nur bei sich 126 selbst Waffen für die Herrschaft haben, um der Ungehorsamen willen, sondern auch gegen die, welche von aussen her ihnen Unrecht zufügen wollen); ferner einen reichlichen Vorrath an Geld, theils für den inneren Bedarf, theils zu dem kriegerischen Unternehmen; fünftens und hauptsächlich die Sorge für den Gottesdienst, was man das Priesterthum nennt und sechstens als das nothwendigste von allem, eine Behörde, welche über das Nützliche und Gerechte unter den Bürgern entscheidet. Diese Einrichtungen und Thätigkeiten sind es, deren so zu sagen jedweder Staat bedarf. Denn der Staat ist nicht jede zufällige Volksmenge, sondern er muss, wie ich gesagt, sich selbst zum Leben genug sein, und wenn eine dieser Thätigkeiten ausfällt, so kann eine solche Gemeinschaft durchaus nicht sich selbst genug sein. Der Staat muss sich also nach diesen Thätigkeiten zusammensetzen und es muss sonach die genügende Menge von Landbauenden da sein, welche die Nahrungmittel beschaffen; ferner der Stand der Handwerker, der Stand der Bewaffneten, der Kaufleute, der Priester und derer, welche über das Recht und das Wohl entscheiden.

 

Neuntes Kapitel.

Nachdem ich so die verschiedenen Thätigkeiten gesondert habe, bleibt noch zu untersuchen, ob alle Bürger an allen diesen Geschäften Theil nehmen sollen (denn es ist ausführbar, dass Alle zugleich Landbauende, Handwerker, Berather und Richter sind) oder ob für jedes dieser Geschäfte Verschiedene anzustellen sind, oder ob einzelne derselben besonders, andere aber nothwendig gemeinsam ausgeführt werden müssen. Indess ist dies nicht bei jeder Verfassungsform nothwendig; denn, wie gesagt, können Alle an allen Geschäften Theil nehmen, oder es kann auch jede dieser Thätigkeiten einer besonderen Klasse zugewiesen werden. Dies macht den Unterschied der Verfassungen aus. So haben in dem demokratischen Staate Alle an allem Theil und das Entgegengesetzte findet in den Oligarchien statt. Da es sich indess jetzt um die Untersuchung der besten Staatsverfassung handelt, und diese diejenige ist, vermöge deren der Staat am 127 glückseligsten ist und da die Glückseligkeit, wie ich früher gesagt, ohne Tugend nicht möglich ist, so erhellt, dass in dem Staate mit der besten Verfassungsform und mit Bürgern, welche schlechthin und nicht blos beziehungsweise, gerechte Männer sind, die Bürger nicht im niederen Handwerk, noch in Krämerart ihr Leben verbringen dürfen; denn ein solches Leben ist kein edles und verträgt sich nicht mit der Tugend; auch dürfen sie deshalb nicht Ackerbauer sein; denn zur Entwickelung der Tugend und für die staatliche Thätigkeit bedarf es der Musse. Da nun aber auch die kriegerische Thätigkeit und das Berathen über das Nützliche und das Entscheiden in Rechtssachen im Staate statt hat, und diese Personen die hauptsächlichsten Bestandtheile des Staates bilden, so fragt es sich, ob auch diese Thätigkeiten an verschiedene Personen zu vertheilen sind, oder ob beide denselben übertragen werden sollen? Indess ist hier kein Zweifel, dass sie in der einen Weise denselben Personen und in einer anderen Weise verschiedenen Personen zugetheilt werden müssen. So weit jede dieser Thätigkeiten eines anderen Lebensalters bedarf, und die eine mehr Klugheit, die andere mehr Kraft verlangt, muss jede an verschiedene überwiesen werden; so weit es aber unmöglich ist, dass diejenigen, welche Gewalt zu brauchen und Andere zu hemmen vermögen, immer blos Gehorchende bleiben wollen, in so weit sind diese beiden Thätigkeiten denselben Personen zuzuweisen. Denn die, welche Herren der Waffen sind, sind auch Herren über den Bestand oder die Abänderung der Verfassung; deshalb bleibt nur übrig, dass man diese Staatsthätigkeit beiden Klassen übergiebt, aber nicht gemeinschaftlich; sondern, so wie von Natur diese Kraft bei den Jüngeren und die Klugheit bei den Aelteren besteht, so ist es auch nützlich und gerecht, diese Thätigkeiten unter sie so zu vertheilen; denn dies entspricht ihrer Würdigkeit. Indess müssen auch die Besitzthümer des Staates bei diesen sich befinden; denn die Bürger müssen sich in Wohlstand befinden und Bürger sind nur diese, da der Handwerkerstand an dem Staate nicht Theil hat und ebenso keine andere Klasse, welche bei der Verwirklichung der Tugend nicht thätig ist. Dies ergiebt sich aus dem, was ich vorausgesetzt habe, wonach die Glückseligkeit nothwendig mit der Tugend verbunden 128 ist und man über die Glückseligkeit eines Staates nicht blos im Hinblick auf einen Theil desselben, sondern nur im Hinblick auf alle Bürger urtheilen darf. Auch ergiebt sich, dass die Besitzthümer jenen gehören müssen, wenn es nothwendig ist, dass die Ackerbauenden Sclaven oder Barbaren oder Hintersassen sind. Es ist sonach von den aufgezählten Klassen nur noch der Priesterstand übrig. Dessen Ordnung ist ebenfalls leicht ersichtlich; man darf keine Landbauern oder gemeine Handwerker zum Priester bestellen; denn es ziemt sich, dass die Götter von den Bürgern geehrt werden und da ich die Bürger in zwei Theile getheilt habe, in die Waffen Tragenden und in die Berathenden, so ziemt es sich, dass diejenigen Bürger, welche Alters halber von den öffentlichen Geschäften zurückgetreten sind, die Sorge für den Dienst der Götter und damit die nöthige Ruhe für sich selbst erhalten und deshalb werden diese zur Besorgung des Gottesdienstes zu bestellen sein.

Somit sind die Personen bezeichnet worden, ohne welche der Staat nicht bestehen kann und ebenso ist gesagt, aus wie viel Theilen der Staat besteht. Die Landbauer und die Gewerbe und die ganze Klasse der Lohnarbeiter müssen im Staate vorhanden sein, aber Theile des Staates bilden nur die Waffentragenden und die Berathenden; auch ist jede dieser Klassen von der anderen gesondert worden, theils für immer, theils abwechselnd.

 

Zehntes Kapitel.

Es scheint indess nicht erst jetzt und nicht erst neuerlich von den über die Einrichtung des Staates Philosophirenden erkannt zu sein, dass der Staat nach den verschiedenen Klassen getheilt und gesondert werden müsse und dass die Waffentragenden verschieden von den Landbauenden sein müssen; denn in Aegypten verhält es sich noch jetzt in dieser Weise und ebenso in Kreta; indem Sesostris, wie man sagt, dies in Aegypten gesetzlich bestimmt haben soll und Minos in Kreta. Auch die gemeinsamen Mahle scheinen eine alte Einrichtung zu sein; in Kreta sollen sie um die Zeit, wo Minos König war, entstanden sein und in Italien sollen sie noch viel älter 129 sein. Nach den Sagenkundigen unter den dortigen Einwohnern soll ein gewisser Italos König von Oinotrien gewesen sein und durch Vertauschung mit dessen Namen sollen sie sich statt Oinotrier, nunmehr Italer genannt haben und diese schroffe Küste von Europa soll den Namen Italien bekommen haben, so weit sie von dem Skylletischen und Lametischen Meerbusen eingefasst ist; beide sind eine halbe Tagereise von einander entfernt. Dieser Italos soll die Oinotrier, welche Nomaden waren, zum Landbau gebracht und andere gesetzliche Einrichtungen, insbesondere auch zuerst die gemeinsamen Male angeordnet haben. Deshalb sind in einigen Staaten noch jetzt die gemeinsamen Male und einzelne von seinen Gesetzen dort in Uebung. An der Tyrrhenischen Küste wohnten sonst und noch jetzt die Opiker, mit dem Zunamen der Ausoner; den Strich nach Japygien und nach dem Ionischen Meerbusen hin, in der sogenannten Syrte bewohnten die Choner, welche nach ihrer Abstammung ebenfalls Oinotrier waren. Die Einrichtung der gemeinsamen Male ist dort zuerst geschehen, die Trennung der Bürger in besondere Klassen stammt aber aus Aegypten; denn die Herrschaft des Königs Sesostris reicht viel weiter zurück, als die des Königs Minos. Auch die sonstigen Einrichtungen werden in der langen Vorzeit öfters, ja vielleicht unzählige Male ausgedacht worden sein; denn das Nothwendige lehrt wohl schon das Bedürfniss; aber das, was zur Verschönerung und zum Ueberfluss gehört, wird wohl erst, wenn jenes Nothwendige vorhanden war, sein Wachsthum begonnen haben, und in gleicher Weise wird es sich mit den, zum Staate gehörenden Einrichtungen verhalten haben. Aegypten lehrt, dass alles dazu Gehörige schon aus alten Zeiten herstammt. Man hält die Aegypter für das älteste Volk, welches Gesetze und eine staatliche Verfassung gehabt hat. Deshalb muss man von den schon erfundenen Einrichtungen den passenden Gebrauch machen und das, was noch fehlt, muss man zu finden versuchen.

Dass nun das Land denen zukommt, welche die Waffen tragen und welche an der Staatsleitung Antheil nehmen , habe ich früher gesagt; auch dass deshalb die Landbauenden von ihnen verschieden sein müssen und ebenso, welche Grösse und Beschaffenheit das Land haben müsse. Ich habe nun zunächst auch über die Vertheilung 130 des Landes, sowie darüber zu sprechen, welche Personen die Bebauer des Landes sein sollen, da, wie ich gesagt, der Grund und Boden nicht im gemeinsamen Besitz sein darf, wie Einige behauptet haben, sondern nur durch die Bebauung in freundschaftlicher Weise gemeinsam werden und kein Bürger des Unterhaltes entbehren soll.

Was nun die gemeinsamen Mahle anlangt, so ist die Ansicht allgemein, dass sie für gut eingerichtete Staaten nützlich seien und weshalb auch ich dieser Meinung bin, werde ich später sagen. Aber alle Bürger müssen an denselben Theil nehmen, da die Armen nicht leicht den dazu vorgeschriebenen Theil herbeibringen und daneben noch ihren sonstigen Haushalt versehen können. Auch der Aufwand für den Dienst der Götter ist eine gemeinsame Angelegenheit des ganzen Staates. Deshalb muss der gesammte Grund und Boden in zwei Theile getheilt werden, von denen der eine gemeinsam bleiben, der andere aber den Einzelnen gehören kann. Auch von diesen Theilen muss ein jeder noch einmal getheilt werden und die eine Hälfte des gemeinsamen Grundbesitzes ist zur Bestreitung der Ausgaben für den Dienst der Götter zu verwenden, und die andere Hälfte zur Deckung der Kosten für die gemeinsamen Mahle. Von der im Privatbesitz befindlichen Hälfte muss der eine Theil nach der Grenze zu, der andere nach der Stadt zu belegen sein; denn indem so Jedwedem zwei Loose zugetheilt sind, haben Alle an beiden Oertlichkeiten Antheil, und die Gleichheit und Gerechtigkeit ist so gewahrt und zugleich die Einstimmigkeit bei Kriegen gegen die Nachbarstaaten mehr gesichert. Da, wo dies nicht so eingerichtet ist, schätzen die Einen die Feindschaft in Bezug auf die Grenznachbarn gering, die Anderen aber machen sich darüber mehr Sorge, als es recht ist. Deshalb besteht in einigen Staaten das Gesetz, dass die, den Grenznachbarn nahe wohnenden Besitzer bei den Kriegen gegen dieselben nicht mit rathen dürfen, da sie wegen ihres Privatbesitzes gut zu berathen nicht im Stande seien. In dieser Weise muss aus den angegebenen Ursachen der Grund und Boden vertheilt werden. Die Landbauenden müssen, wenn man es nach Wunsch einrichten kann, Sclaven, und auch nicht Alle gleichen Stammes sein; auch dürfen sie nicht von muthiger Sinnesart sein (alsdann sind sie nämlich 131 für die Arbeit am brauchbarsten und in Bezug auf Neuerungen zuverlässig); im zweitbesten Falle müssen sie Hintersassen aus barbarischem Stamme und von ähnlichem Character sein. Von denselben muss ein Theil als zugehörig auf den Grundstücken derer sich befinden, welche dieselben zum Privatbesitz erlangt haben; ein zweiter Theil muss auf dem Gemeinlande sich befinden und dem Staate gehören. Ueber die Art, wie die Sclaven zu benutzen sind und weshalb es besser ist, wenn alle Sclaven als Lohn für ihr Verhalten die Freiheit in Aussicht haben, werde ich später sprechen.

 

Elftes Kapitel.

Dass nun die Stadt mit dem Festlande ebenso, wie mit dem Meere und so viel als möglich mit dem ganzen Staatsgebiete in Verbindung stehen müsse, habe ich schon früher gesagt. Was aber sie selbst anlangt, so ist zu wünschen, dass ihre Lage nach vier Rücksichten gut gewählt werde; und zwar zuerst, als das Nothwendigste, rücksichtlich der Gesundheit. Die Städte, welche eine abfallende Lage nach Osten und nach den, von da kommenden Winden haben, sind die gesündesten; demnächst die gegen den Nordwind geschützten, da sie einen milderen Winter haben; im Uebrigen muss die Lage für die staatliche und kriegerische Thätigkeit passen. In Bezug auf letztere muss sie leichte Ausgänge haben, dagegen den Feinden schwer zugänglich sein und nicht leicht eingeschlossen werden können. Ferner muss die Stadt hauptsächlich an Wasser und eignen Quellen einen Ueberfluss haben, und wo dies nicht ist, muss dieser dadurch beschafft werden, dass viele und grosse Behälter für das Regenwasser angelegt werden, so dass das Wasser den Bewohnern niemals fehlen kann, wenn sie im Kriege vom Lande abgesperrt werden. Da für die Gesundheit der Einwohner gesorgt werden muss und diese zunächst durch die gute Lage des Ortes und seine Richtung bedingt ist, zweitens durch die Zugänglichkeit zu gesundem Wasser, so muss man auch auf letzteres eine besondere Sorgfalt verwenden. Alles, dessen man am meisten und häufigsten für den Körper bedarf, trägt auch am meisten zu dessen Gesundheit bei, und dies gilt 132 besonders von dem Einfluss des Wassers und der Winde. Deshalb muss in wohl berathenen Städten, wo das Wasser nicht überall gleich, und solche Quellen nicht im Ueberfluss vorhanden sind, das Wasser zum Trinken und das zu anderem Bedarf gesondert gehalten werden. Was nun die befestigten Plätze anlangt, so ist hier das für die verschiedenen Verfassungen Zuträgliche nicht überall sich gleich. So gehört eine Burg in der Stadt mit zu einer oligarchischen oder monarchischen Verfassung. Für die Demokratie passt die ebene Lage, für die Aristokratie keines von beiden, sondern mehrere feste Plätze. Die Anlage der Privathäuser gilt für angenehmer und für die mancherlei Geschäfte zweckmässiger, wenn sie gerade Durchschnitte erhält, nach der neueren und Hippodamischen Bauart; allein für die Sicherheit in Kriegsfällen ist das Gegentheil, wie es in alten Zeiten bestand, besser. Denn, bei dieser Bauart konnten die Fremden schwer herauskommen und die Angreifenden konnten sich schwer darin zurecht finden. Die Stadt muss deshalb nach beiderlei Art gebaut sein (dies ist möglich, wenn man sie so einrichtet, wie bei den Landleuten die sogenannten sich kreuzenden Reihen der Weinstöcke); man darf deshalb nicht die ganze Stadt mit geraden Einschnitten bauen, wohl aber einzelne Theile und Quartiere; dann ist sie sowohl nach Schönheit, wie nach Sicherheit wohl bestellt.

Was die Mauern anlangt, so sagt man zwar, dass Städte, die auf Tugend Anspruch machen, keine zu haben brauchen; indess ist dies doch eine veraltete Ansicht und man hat gesehen, dass dergleichen Prahlereien durch die That widerlegt worden sind. Allerdings ist es für gleiche und in Volksmenge nicht sehr verschiedene Staaten unpassend, wenn sie durch stark befestigte Mauern sich gegen einander schützen wollen; allein es trifft sich auch und ist möglich, dass die Ueberzahl der Angreifenden stärker ist, als alle menschliche aber auf eine geringe Zahl von Leuten beschränkte Tapferkeit. Deshalb ist die stärkste Befestigung der Mauern auch für die passendste im Kriege zu halten, wenn es darauf ankommt, sich zu erretten und nicht schweres Unglück und Uebermuth zu erleiden; besonders da jetzt für die Belagerung in der Genauigkeit der Wurfgeschosse und Maschinen viele Erfahrungen gemacht worden sind. Jene Forderung, die 133 Städte mit keinen Mauern zu umgeben, klingt ebenso, als wenn man das Land für Einfälle bequem einrichten und gebirgige Höhen abtragen sollte. Dann dürften auch die Privatwohnungen nicht mit Mauern umgeben werden, weil sonst die Inwohner sich verweichlichen könnten. Man darf ja auch nicht übersehen, dass Bürger, deren Stadt mit Mauern umgeben ist, dieselbe in beiderlei Weise benutzen können, sowohl als eine, die Mauern hat, wie als eine, die keine hat, was den Städten, die keine Mauern haben, nicht möglich ist. Ist dies richtig, so muss man auch nicht blos für den Aufbau der Mauern sorgen, sondern auch deren Erhaltung sich angelegen sein lassen, damit sie theils eine passende Zierde für die Stadt bilden, theils für die Kriegführung überhaupt und in Rücksicht auf die neueren Erfindungen im rechten Zustande bleiben. So wie die Angreifenden darauf sinnen, in welcher Weise sie die Uebermacht gewinnen können, so müssen auch die Vertheidiger theils das bereits Erfundene benützen, theils Neues aufsuchen und ersinnen; denn die, welche sich gut gerüstet haben, wird man von vornherein nicht versuchen anzugreifen.

 

Zwölftes Kapitel.

Da es nun einestheils nöthig ist, die Menge der Bürger in gemeinsame Tischgenossenschaften zu vertheilen, anderentheils die Mauern an den geeigneten Stellen mit Wachthäusern und Thürmen zu versehen, so liegt darin die deutliche Aufforderung, einige von den Tischgenossenschaften in diesen Wachthäusern einzurichten, und dies würde wohl so am passendsten besorgt sein; dagegen sind die den Göttern geweihten Gebäude und ;die vornehmsten Tischgenossenschaften der Behörden an einen passenden Ort zusammen einzurichten, so weit nicht das Gesetz, oder ein pythischer Orakelspruch die Absonderung der Tempel verlangt. Ein solcher Ort müsste besonders für seine Bestimmung zur Tugend ausgezeichnet sein und müsste befestigter sein, als die benachbarten Theile der Stadt. Auch würde es sich passen, dass unter diesem Ort ein solcher Marktplatz eingerichtet würde, wie es in Thessalien gebräuchlich ist, wo man ihn den Freiplatz nennt. Er muss frei von allen Verkaufswaaren 134 sein und weder ein Handwerker, noch ein Landbauender noch sonst Jemand darf ihn betreten, wenn er nicht von den Staatsbeamten gerufen wird. Es wäre auch gut, wenn auf diesem Platze die Turnplätze der älteren Männer eingerichtet wären. Es schickt sich nämlich, dass auch diese Einrichtungen nach den Lebensaltern getrennt werden und dass bei den Turnplätzen der Jüngeren einige Beamte gegenwärtig sind und dass die der älteren Männer in der Nähe der Behörden sich befinden. Denn wenn sie sich unter den Augen der Obrigkeit befinden, so wirkt die wahrhafte Scham und jene Scheu, wie sie freien Männern einwohnen soll. Dagegen muss der Markt für die Waaren ein anderer sein und, von jenem getrennt, eine solche Lage haben, dass alle Waaren sowohl von der See, wie von dem Lande leicht hier zusammengebracht werden können. Da sich nun die Bevölkerung der Stadt in Priester und Beamte theilt, so ziemt es sich, dass auch die Tischgenossenschaften der Priester um die heiligen Gebäude eingerichtet werden; dagegen müssen die Tischgenossenschaften derjenigen Beamten, welchen die Sorge in Bezug auf die Verträge, die Klageschriften und Vorladungen und die sonstige Verwaltung zusteht und die mit der Markt- und Stadtpolizei zu thun haben, nahe am Markte an einem leicht zugänglichen Orte eingerichtet werden. In dieser Art muss der Ort für den zum Handel und Verkehr bestimmten Markt beschaffen sein; denn auf dem oberen Marktplatz soll, wie ich verlangt habe, Musse herrschen; nur der untere Markt ist für den täglichen Verkehr bestimmt. Auch auf dem Lande müssen ähnliche Einrichtungen, wie hier beschrieben worden, getroffen werden; auch dort müssen für die Beamten, die theils Waldhüter, theils Feldhüter heissen, Wachthäuser und gemeinsame Speisehäuser behufs der nöthigen Aufsicht vorhanden sein; auch Tempel müssen durch das Land errichtet werden, theils für die Götter, theils für die Heroen. Indess ist es leicht, über diese Dinge zu sprechen und mit genauer Beschreibung des Einzelnen sich zu beschäftigen; denn nicht das Ausdenken von dergleichen ist schwer, sondern das Vollführen; das Sprechen ist das Werk des Wünschens, aber das Eintreffen hängt vom Glück ab. Deshalb mag das Weitere hierüber zur Zeit bei Seite gelassen bleiben. 135

 

Dreizehntes Kapitel,

Ich habe nun über die Staatsverfassung selbst zu sprechen und anzugeben, wer und von welcher Beschaffenheit die sein müssen, durch deren Zusammentritt der Staat glücklich werden und recht regiert werden soll. Zweierlei ist es nun, aus dem das Wohl für Alle hervorgeht; das eine besteht darin, dass das Ziel und der Zweck für die Thätigkeit richtig gestellt sei und das andere darin, dass das zu diesem Ziele führende Handeln gefunden werde. Beides kann zusammen stimmen, aber auch nicht. Manchmal ist das Ziel richtig bestimmt, aber es wird in dem Handeln, womit dasselbe erreicht werden soll, gefehlt; manchmal wird das Richtige in dem Handeln für das Ziel getroffen, aber das gesetzte Ziel selbst ist schlecht und manchmal wird auch in beiden Stücken gefehlt, wie bei der Heilkunst; denn manchmal wird nicht richtig erkannt, wie der gesunde Körper beschaffen sein muss und manchmal passen die angewendeten Mittel nicht für den vorgesetzten Zweck. Nun muss man aber in den Künsten und Wissenschaften beides, sowohl das Ziel, wie die zum Ziele führenden Handlungen in seiner Gewalt haben. Dass nun Alle nach einem guten Leben und nach der Glückseligkeit verlangen, ist klar; allein diese zu erreichen, sind wohl Manche im Stande, Andere aber nicht, sei es aus Zufall oder in Folge ihrer Natur; denn das Wohlergehen bedarf auch äusserer Mittel, für die besten Naturen geringerer, für die schlechteren grösserer. Manche suchen gleich von Anfang ab die Glückseligkeit auf einem falschen Wege, während sie doch die richtigen Mittel dazu besitzen.

Da nun meine Absicht auf die Erkenntniss der besten Staatsverfassung gerichtet ist und diese diejenige ist, bei deren Beobachtung der Staat am besten regiert wird und dies dann der Fall ist, wenn der Staat die möglichst grösste Glückseligkeit erreicht, so erhellt, dass man wissen muss, was die Glückseligkeit ist. Nun habe ich schon in der Ethik gesagt, wenn anders die dortigen Untersuchungen einigen Werth haben, dass die Glückseligkeit in der Ausübung und dem vollen Gebrauche der Tugend bestehe und zwar in deren Ausübung nicht blos beziehungsweise, sondern schlechthin. Unter »beziehungsweise« meine 136 ich das Nothwendige, unter »schlechthin« das Sittlich-Schöne. So sind in Bezug auf die Uebung der Gerechtigkeit die gerechten Strafen und Züchtigungen zwar zur Tugend gehörig, aber nur nothwendig und sie haben das Sittlich-Schöne nur nothwendiger Weise an sich (denn es wäre wünschenswerther, dass weder der Mann, noch die Stadt deren bedürfte); dagegen sind Handlungen, welche auf Würde und Ehre und auf Wohlstand abzielen, schlechthin sittlich-schön. Die ersteren bestehen nur in Beseitigung eines Uebels; aber diese letzteren Handlungen wollen das Entgegengesetzte; denn sie beschaffen und erzeugen die Güter. Der sittliche Mann würde sich auch in der Armuth und Krankheit und anderen Unglücksfällen recht verhalten; aber das Glückselige liegt in deren Gegentheilen; denn in meinen ethischen Untersuchungen ist auch dargelegt worden, dass der sittliche Mann derjenige ist, dem vermöge seiner Tugend nur die Güter, welche es an sich sind, als Güter gelten. Offenbar muss also auch der Gebrauch dieser Güter schlechthin sittlich und schön sein. Deshalb glauben die Menschen auch, dass die äusseren Güter die Glückseligkeit bewirken; es ist so, als wenn Jemand die Lyra und nicht die Kunstfertigkeit als die Ursache eines glänzenden und schönen Spieles derselben ansehen wollte.

Aus dem Gesagten ergiebt sich also, dass Manches schon vorhanden sein, und Anderes von dem Gesetzgeber beschafft werden muss. Deshalb ist sehr zu wünschen, dass in dem Staate alles sich vorfinde, bei welchem das Glück entscheidet; denn das Glück habe ich hier als das Entscheidende anerkannt; allein, dass der Staat ein sittlicher sei, ist keineswegs das Werk des Glückes, sondern der Erkenntniss und des Entschlusses. Nun ist ein Staat ein sittlicher, wenn die an seiner Leitung Theil nehmenden Bürger sittlich sind; und für uns nehmen alle Bürger an dieser Leitung Theil. Es ist also zu untersuchen, wie ein Mann sittlich werde. Denn wenn es selbst möglich wäre, dass alle Bürger sittlich wären, aber nicht der einzelne Bürger, so wäre doch letzteres vorzuziehen, denn wenn jeder es ist, so folgt, dass Alle es sind. Nun werden die Bürger durch dreierlei gut und sittlich, und dieses sind die natürlichen Anlagen, die Gewöhnung und die Vernunft. Denn zuerst muss man von Natur ein Mensch 137 und nicht ein anderes Geschöpf sein; sodann kommt es auch auf die Beschaffenheit des Körpers und der Seele an. Bei manchem nützt die Naturanlage nichts, weil sie durch Gewöhnung verändert wird und manche natürliche Anlage kann durch die Gewöhnung sowohl zum schlechteren, wie zum besseren sich wenden. Die Thiere leben nun hauptsächlich vermöge ihrer Naturanlagen und nur einiges Wenige beruht bei ihnen auf Gewöhnung; der Mensch lebt aber auch durch seine Vernunft und diese besitzt er allein. Deshalb muss bei ihm alles zusammenstimmen; denn er thut vieles gegen seine Gewohnheit und gegen seine Natur vermöge der Vernunft, wenn er überzeugt ist, dass es so besser ist. Somit habe ich dargelegt, wie die Naturanlagen derer beschaffen sein müssen, welche in Folge dessen für den Gesetzgeber am leichtesten zu behandeln sein sollen; das Uebrige ist Sache der Erziehung, denn man lernt theils durch Gewöhnung, theils durch Hören.

 

Vierzehntes Kapitel.

Da nun die ganze staatliche Gemeinschaft aus Herrschenden und Gehorchenden besteht, so habe ich zu untersuchen, ob die Herrschenden und die Gehorchenden für ihre ganze Lebenszeit verschieden sein sollen oder nicht. Offenbar muss auch die Erziehung sich nach diesem Unterschiede anders gestalten. Wenn nun die Einen sich so stark von den Anderen unterscheiden, wie man glaubt, dass die Götter und die Heroen sich von den Menschen unterscheiden und wenn sie gleich von der Geburt ab im Körper und demnächst auch in der Seele die Anderen weit überragen, so dass die Vorzüglichkeit dieser Herrschenden im Vergleich zu den Gehorchenden unzweifelhaft und offenbar wäre, so ist klar, dass es dann das beste wäre, wenn diese selben Personen ein für allemal die Herrschenden und die Anderen die Gehorchenden blieben. Da man dies indess kaum annehmen kann, und es sich nicht so wie bei den Indern verhält, bei denen nach dem Bericht des Skylax die Könige sich in dieser Weise vor den Unterthanen auszeichnen sollen, so erhellt, wie deshalb viele Gründe es nothwendig machen, dass Alle 138 wechelsweise an der Herrschaft, wie an dem Beherrschtwerden Theil haben. Denn unter den Aehnlichen ist das Gleiche dasselbe und ein gegen die Gerechtigkeit eingerichteter Staat wird sich schwer erhalten können. Alle Neuerungssüchtigen im Lande halten es dann mit den Beherrschten, und es ist eine Unmöglichkeit, dass derer, welche die Regierung in der Hand haben, so viele seien, um stärker als alle jene zu sein.

Indess ist es unzweifelhaft, dass die Herrschenden von den Beherrschten verschieden sein müssen. Wie dies nun einzurichten ist, und wie doch alle an dem Regieren Theil haben sollen, dies muss der Gesetzgeber in Betracht nehmen. Ich habe schon früher hierüber gesprochen. Die Natur selbst hat hier schon die Entscheidung getroffen, indem sie in derselben Gattung den einen zu einem jüngeren, den anderen zu einem älteren machte, und von diesen ziemt es dem einen zu herrschen und dem anderen zu gehorchen. Es ist auch Niemand unwillig, der in seiner Jugend gehorchen muss; er hält sich nicht für besser, besonders auch deshalb nicht, weil er ebenfalls den gleichen Vorzug demnächst erlangen wird, wenn er das entsprechende Alter erreicht haben wird. Man kann deshalb eben so gut sagen, dass dieselben Personen herrschen und beherrscht werden wie, dass es verschiedene sind; und ebenso muss die Erziehung theils dieselbe sein, theils verschieden; denn wer gut regieren will, muss vorher gehorcht haben.

Die Herrschaft selbst geschieht, wie ich früher gesagt habe, entweder des Herrschenden wegen oder des Gehorchenden wegen; die eine nenne ich die despotische, die andere die Herrschaft über Freie. Manche Vorschriften unterscheiden sich nicht in ihrer Ausführung, sondern in dem Zwecke, um dessentwillen sie befolgt werden; deshalb ziemt es sich, dass Vieles, was zu den Arbeiten der Diener gehört, auch von den Jüngeren aus den freien Männern verrichtet werde. Denn in Bezug auf das Sittlich-Schöne oder Unschöne unterscheiden sich diese Handlungen sowohl an sich, als vermöge des Zweckes, um dessentwillen sie verrichtet werden, nicht. Da ich nun sage, dass die Tugend des Bürgers und des Herrschenden dieselbe ist, wie die des trefflichen Mannes und dass der, welcher zuerst hat gehorchen müssen, demnächst auch 139 zum Herrschen gelangen soll, so würde es die Aufgabe des Gesetzgebers sein, für die Heranbildung guter Männer zu sorgen und zu erwägen, durch welche Maassregeln dies geschehen soll, was als das Ziel des besten Lebens gelten soll.

Man hat in der Seele zwei Theile gesondert; der eine hat die Vernunft an sich selbst, der andere hat sie zwar nicht an sich selbst, vermag aber auf die Vernunft zu hören. Die Tugenden dieser beiden Theile sind es, vermöge deren der Mensch irgend wie gut genannt wird. In welchem dieser Theile das Ziel mehr enthalten ist kann für den, der so, wie ich, unterscheidet, nicht schwer zu sagen sein. Denn das Schlechtere ist immer des Besseren wegen da; dies gilt offenbar ebenso für die Erzeugnisse der Kunst, wie für die der Natur und derjenige Theil, welcher die Vernunft hat, ist der bessere. Nun theilt man aber, wie auch ich zu theilen pflege, die Vernunft wieder in zwei Theile, der eine ist die auf das Handeln gerichtete Vernunft, der andere die erkennende Vernunft. Offenbar muss also jene Eintheilung auch auf diesen Theil der Seele Anwendung finden, wie daraus erhellt, dass auch bei den Handlungen das gleiche Verhältniss statt hat; denn auch hier müssen die Handlungen des von Natur besseren Theiles von Denen vorgezogen werden, welche zu allen, oder wenigstens zu diesen beiden Arten von Handlungen das Vermögen besitzen; denn für Jeden ist das immer vorzuziehen, was, wenn er es erreicht, das vorzüglichste ist. Das ganze Leben theilt sich nun in die Zeit der Arbeit und der Musse, in Krieg und Frieden und die Thätigkeiten theilen sich in die für das Nothwendige und für das Sittlich-Schöne. Zwischen diesen muss nothwendig die Wahl ebenso getroffen werden, wie zwischen den Theilen der Seele und den von derselben ausgehenden Handlungen; man wählt also den Krieg um des Friedens willen, die Arbeit um der Musse willen und das Nothwendige und Nützliche um des Sittlich-Schönen willen. Der Staatsmann muss im Hinblick auf alle diese Theile seine Gesetze geben, sowohl im Hinblick auf die Theile der Seele, wie auf die Handlungen derselben, mehr aber in Rücksicht auf die besseren Theile und auf die Ziele dieser. Dasselbe gilt für das Leben und die Eintheilung der Geschäfte; man muss zwar 140 arbeiten und Krieg führen können, aber mehr dem Frieden und der Musse leben; ebenso muss man das Nothwendige und das Nützliche thun, aber mehr das Sittlich-Schöne. Für diese Ziele sind sowohl die, welche noch Kinder sind, zu erziehen, wie die übrigen Lebensalter, soweit sie der Erziehung bedürfen.

Die Staaten Griechenlands, welche für die besteingerichteten gelten, und die Gesetzgeber, welche deren Verfassungen festgestellt haben, scheinen dagegen ihre Anordnungen nicht für dies beste Ziel getroffen zu haben und ihre Gesetze und die Erziehung nicht für alle Tugenden berechnet zu haben, sondern sie haben sich in plumper Weise nur an die Tugenden gehalten, welche ihnen nützlicher und gewinnbringender schienen. Aehnlich wie diese, haben dann später einige Schriftsteller dieselbe Meinung ausgesprochen. Indem sie die Staatsverfassung der Lakedämonier lobten, bewunderten sie den Zweck des Gesetzgebers, der alles bei seinen Gesetzen auf die Macht und den Krieg berechnet habe; allein dies ist nicht allein durch Vernunftgründe zu widerlegen, sondern ist auch durch die Thatsachen jetzt treffend widerlegt worden. So wie die meisten Menschen nach der Herrschaft über Viele verlangen, damit sie einen grösseren Aufwand in Glücksgütern machen können, so scheint auch Thibron und alle Anderen, die über die lakonische Verfassung geschrieben haben, ein Bewunderer ihres Gesetzgebers zu sein, weil sich die Lakonier in gefährlichen Dingen im Voraus geübt und damit die Herrschaft über Viele erlangt haben. Dennoch ist klar, dass, nachdem jetzt den Lakoniern die Herrschaft nicht mehr zusteht, sie nicht glückselig sind und ihr Gesetzgeber nicht ein guter gewesen ist. Auch wäre es lächerlich zu meinen, dass sie, im Besitze von dessen Gesetzen verbleibend und von Niemand an der Beobachtung dieser Gesetze gehindert, »doch das sittlich-schöne Leben verlassen haben sollten. Auch über die Herrschaft, welcher der Gesetzgeber den Vorzug geben soll, irren sie; denn die Herrschaft über Freie ist schöner und mehr mit Tugend verknüpft, als die despotische Herrschaft. Auch darf man nicht deshalb einen Staat für glücklich halten und dessen Gesetzgeber loben, weil er die Bürger in den Kraft-Anstrengungen geübt hat, um dadurch über ihre Nachbarn zu herrschen; 141 denn dies führt grossen Nachtheil mit sich. Offenbar wird dann auch von den Bürgern derjenige, welcher es vermag, den Versuch machen, sich zum Herrn über seinen eignen Staat aufzuwerfen, wie die Lakonier dies dem Könige Pausanias vorhielten, obgleich er bei ihnen in Ehren stand. Deshalb ist keiner dieser Aussprüche und Gesetze für den Staat passend, oder nützlich oder richtig. Denn der Gesetzgeber soll das, was sowohl für den Privatmann, wie für den Staat das Beste ist, den Seelen der Menschen einprägen. Auch um die Uebungen der kriegerischen Thätigkeit soll man nicht deshalb sich mühen, damit die zu Sclaven gemacht werden, welche es nicht verdienen, sondern zunächst, damit man nicht selbst von Anderen unterjocht werde und dann damit man die Herrschaft wegen des Nutzens für die Beherrschten erstrebe, aber nicht, um eine despotische Macht über Alle zu erlangen und drittens, damit man Herr sei über die, welche die Sclaverei verdienen. Dass es nun dem Gesetzgeber obliegt dafür zu sorgen, dass seine Gesetzgebung über die Kriegs- und sonstigen Angelegenheiten um der Musse und des Friedens willen erfolge, beweisen neben den Vernunftgründen auch die Ereignisse. Denn die meisten solcher Staaten können wohl im Kriege sich erhalten, aber gehen, wenn sie die Herrschaft erlangt haben, zu Grunde. Im Frieden verlieren sie, wie das Eisen, ihre Stählung und daran ist der Gesetzgeber schuld, welcher ihnen nicht gelehrt hat, der Musse zu leben.

 

Fünfzehntes Kapitel.

Da nur dasselbe Ziel für die Staats-Gemeinschaft, wie für den einzelnen Menschen besteht, und da das, was den besten Mann und die beste Staatsverfassung ausmacht, ein und dasselbe ist, so erhellt, dass auch die der Musse zugehörenden Tugenden im Staate vorhanden sein müssen; denn, wie ich schon oft gesagt, ist der Friede das Ziel des Krieges und die Musse das Ziel der Arbeit. Nützlich für die Musse und Erholung sind nun nicht blos die Tugenden, welche für die Zeit der Musse, sondern auch die, welche für die Arbeit gebraucht werden. Denn es muss Vieles für den nothwendigen Bedarf vorhanden sein, ehe 142 man der Musse sieh überlassen kann. Deshalb ziemt es sich, dass die Bürgerschaft mässig und tapfer und standhaft sei; denn nach dem Sprüchwort ist »die Musse nicht für die Sclaven« und wenn die Bürger die Gefahren nicht tapfer bestehen können, so werden sie die Sclaven der sie Angreifenden. Deshalb braucht man die Tapferkeit und die Standhaftigkeit für die Arbeit, die Philosophie für die Musse und die Selbstbeherrschung und Gerechtigkeit für beiderlei Zeiten, und mehr noch für ein friedliches, der Musse geweihtes Leben. Denn der Krieg zwingt zur Gerechtigkeit und Mässigung, während der Genuss des Glücks und die Musse in Friedenszeiten eher übermüthig macht; denn diejenigen, welchen es am besten geht und welche den Genuss aller Glücksgüter haben, bedürfen eines hohen Maasses von Gerechtigkeit und Selbstbeherrschung, gleich denen, welche nach dem Dichter sich auf den »Inseln der Seligen« befinden. Diese werden um so mehr der Philosophie, der Selbstbeherrschung und der Gerechtigkeit bedürfen, je mehr sie ihre Musse im Ueberfluss solcher Güter geniessen. Deshalb muss offenbar ein Staat, welcher glücklich und sittlich werden will, an diesen Tugenden Theil haben. Denn wenn es schon schimpflich ist, dass man die Güter überhaupt nicht zu gebrauchen vermag, so ist es noch schimpflicher, dies in der Zeit der Musse nicht zu können; also zwar bei der Arbeit und im Kriege sich gut zu zeigen, aber sclavisch in den Zeiten des Friedens und der Musse. Deshalb darf man nicht so, wie der Lakedämonische Staat, die Tugend üben: denn die Lakedämonier unterscheiden sich nicht dadurch von den Anderen, dass sie nicht dieselben Güter, wie die Anderen für die grössten halten, sondern, dass sie meinen, dieselben mehr durch eine einzelne Tugend zu erreichen. Dass nun aber jene Tugenden die grösseren sind und ihr Genuss ein grösserer ist, als der Genuss der kriegerischen Tugend und zwar an und für sich, ist aus dem bisherigen klar, und es ist nun zu untersuchen, wie und wodurch sie erreicht werden können.

Ich habe früher die Eintheilung aufgestellt, dass man der Naturanlage, der Gewöhnung und der Vernunft bedürfe. Wie nun von diesen Dingen die Naturanlagen beschaffen sein müssen, habe ich schon früher bestimmt und es bleibt mir jetzt nur zu untersuchen übrig, wie die 143 Erziehung sich auf die Vernunft zu richten habe; denn diese beiden müssen mit einander in der besten Uebereinstimmung stehen, da es ebenso möglich ist, dass die Vernunft den besten Zweck verfehlt, wie, dass man durch Gewöhnung falsch geführt wird.

Zunächst ist klar, dass, wie in anderen Dingen, auch hier das Entstehen den Anfang macht und dass dessen Ziel wieder der Anfang eines anderen Zieles ist. Nun ist der Verstand und die Vernunft das Ziel der Natur, auf diese muss also der Anfang und die weitere Pflege der Gewöhnung gerichtet werden. Wie nun ferner Seele und Körper zweierlei sind, so zeigen sich auch an der Seele zwei Theile, ein vernünftiger und ein unvernünftiger und jeder hat seine eigne Beschaffenheit; bei dem einen ist es die Begierde, bei dem anderen Theile das Denken. So wie nun der Körper dem Entstehen nach früher ist, als die Seele, so auch der unvernünftige Theil früher, als der vernünftige. Auch ist es klar, dass der Eifer und das Wollen und die Begierde sich bei den Kindern, gleich so wie sie geboren sind, zeigt; dagegen kommt das Denken und die Vernunft erst, wenn sie heranwachsen. Deshalb muss man zuerst für den Körper, vor der Seele, Sorge tragen und dann auch für das Begehren; denn das Begehren wird der Vernunft wegen gepflegt und der Körper der Seele wegen.

 

Sechzehntes Kapitel.

Wenn nun der Gesetzgeber gleich vom Anfange ab darauf sehen soll, wie die Körper der zu Erziehenden am vollkommensten werden, so hat er zunächst seine Sorge auf die geschlechtliche Verbindung zu richten und zu erwägen, wann dieselbe erfolgen soll und von welcher Beschaffenheit diejenigen sein müssen, welche sie eingehen wollen. Der Gesetzgeber muss seine Bestimmungen über diese Verbindungen mit Rücksicht auf die Personen und das Lebensalter treffen, damit die geschlechtliche Verbindung zwischen solchen erfolge, welche im gleichen richtigen Lebensalter stehen und nicht etwa zwischen solchen, deren geschlechtliche Vermögen nicht zusammenpassen, indem der Mann noch erzeugen kann, aber die 144 Frau nicht dazu fähig ist oder umgekehrt, sie und nicht der Mann; denn dergleichen veranlasst auch Widerspenstigkeit und Zwiespalt unter denselben. Dann muss er auch die Hintereinanderfolge der Kinder der Zeit nach berücksichtigen, denn die Kinder dürfen im Alter nicht zu weit hinter den Eltern zurückstehen, (da sonst der Dank der Kinder den Eltern, wenn sie zu alt sind, nichts mehr nützt und ebenso dann die Hülfe der Eltern für die Kinder nichts mehr werth ist) noch denselben zu nahe stehen; denn dies führt zu vielen Unannehmlichkeiten; einmal ist die Achtung solcher Kinder gegen die Eltern geringer, da sie ziemlich gleichen Alters sind und dann führt diese zu grosse Nähe im Alter auch in der Hauswirthschaft manchen Verdruss herbei. Ferner hat, um auf das zurückzukommen, wovon ich ausgegangen bin, der Gesetzgeber darauf zu sehen, dass die Körper der Kinder seinen Absichten entsprechen. Ziemlich alles hier Erforderliche läuft auf eine Fürsorge hinaus; denn da die Grenze der Zeugungsfähigkeit bei den Männern in der Regel sich nur bis zu dem siebzigsten Jahre und bei den Frauen bis zu dem fünfzigsten erstreckt, so muss das Alter, wo die geschlechtliche Verbindung beginnt, diesen Zeiten entsprechen. Auch ist die Geschlechtsverbindung sehr junger Leute nicht gut für die Kindererzeugung; denn bei allen Thieren sind die Jungen solcher Eltern nicht vollständig ausgebildet, auch mehr von weiblichem Geschlechte und von kleinerer Gestalt; deshalb muss auch bei den Menschen dasselbe eintreten. Ein Zeichen dafür ist, dass in allen Staaten, wo es Sitte ist, dass sehr junge Leute einander heirathen, ihre Kinder körperlich unausgebildet und klein sind. Auch leiden sehr junge Mütter bei dem Gebären mehr und es kommen mehr dabei um's Leben. Aus diesem Grunde sollen, wie Einige meinen, die Trözener den Orakelspruch erhalten haben, weil nämlich viele der jungen Frauen wegen zu frühen Heirathens sterben, und es soll sich derselbe nicht auf das Neuland bezogen haben. Auch für die Mässigkeit trägt es bei, nur ältere Mädchen zu verheirathen; denn die jüngeren gelten in dem Genuss des Beischlafs für zu ausgelassen. Auch bei den Männern leidet der Körper in seinem Wachsthume, wenn sie, noch während der Körper im Wachsen begriffen ist, den Beischlaf vollziehen; denn auch das Wachsen hat seine 145 bestimmte Zeit, über die hinaus kein Zunehmen mehr statt findet. Deshalb passt es, wenn die Mädchen mit 18 Jahren und die Männer ungefähr mit 37 Jahren heirathen; denn bei diesem Alter geschieht der Beischlaf in der vollen Körperkraft und damit verbindet sich auch zur rechten Zeit bei beiden das Ende des Kindererzeugens. Auch wird dann die Nachfolge der Kinder in die Stelle der Eltern bei den Kindern mit dem Beginn der Blüthezeit erfolgen, wenn nämlich die Kinder der Regel nach schnell hinter einander geboren werden und bei den Eltern die Altersschwäche um das 70. Jahr beginnt.

Damit habe ich nun gesagt, zu welcher Zeit man die ehelichen Verbindungen eingehen soll; was aber die Jahreszeit der Eheschliessung anlangt, so herrscht noch gegenwärtig die gute Sitte, die Verbindung für die Winterszeit zu bestimmen. Auch müssen die Eheleute selbst in Bezug auf die Kindererzeugung das beachten, was die Aerzte und die Naturkundigen darüber sagen; denn die Aerzte bestimmen die richtige, dem Körper angemessene Zeit dafür und die Naturkundigen ziehen in Bezug auf die Winde den Nordwind dem Südwinde vor. Welche Leibesbeschaffenheit der Eltern die beste für die von ihnen zur Welt kommenden Kinder sei, gehört mehr in das, was über Kinderzucht zu sagen ist; hier wird es genügen, wenn ich einige Andeutungen mache. Die Leibesbeschaffenheit der Wettkämpfer taugt weder zur staatlichen Tüchtigkeit, noch zur Gesundheit und Kindererzeugung; eben so wenig eine verweichlichte und sehr schwächliche Körperbeschaffenheit, vielmehr passt eine mittlere zwischen diesen beiden. Durchgearbeitet muss der Leibeszustand sein, aber nicht durch übermässige Anstrengungen und auch nicht blos nach einer Richtung hin, wie bei den Wettkämpfern, sondern durchgearbeitet für die Thätigkeit des freien Mannes. Auch muss sie sowohl bei den Männern, wie bei den Frauen vorhanden sein; selbst die Schwangeren müssen für ihren Körper Sorge tragen und dürfen hier nicht zu leichtsinnig verfahren, noch zu kraftlose Nahrung zu sich nehmen. Dies kann der Gesetzgeber leicht durch eine Verordnung erreichen, wonach sie täglich einen Gang zur Verehrung der Götter machen müssen, unter deren Schutz die Geburten stehen. In geistiger Beziehung passt es, im 146 Gegensatz zu dem Körper besser, wenn sie sich leichten Gemüths verhalten, denn es scheint, dass die Leibesfrucht an den Zuständen der Mutter mit Theil nimmt, wie die Pflanzen an dem Erdreich.

Ueber die Aussetzung oder Aufziehung der geborenen Kinder muss gesetzlich bestimmt sein, dass kein verkrüppeltes Kind auferzogen werden, aber auch kein Kind blos deshalb ausgesetzt werden dürfe, weil die Zahl der Kinder über die nach der Sitte statthaften sich vermehrt. Die Zahl der Kinder muss nämlich durch Gesetze bestimmt sein und wenn einzelne Ehepaare darüber hinaus kommen, so muss die Abtreibung geschehen, ehe Empfindung und Leben in der Leibesfrucht sich entwickelt hat; denn wie weit die Abtreibung erlaubt, oder nicht erlaubt sein soll, bestimmt sich nach der Empfindung und dem Leben der Frucht.

Nachdem so der Anfang des Alters, wo Mann und Frau sich verbinden können, für beide bestimmt worden, so muss auch bestimmt werden, wie lange es passend ist, zur Kindererzeugung beizutragen; denn die von älteren Personen erzeugten Kinder sind ebenso, wie die von zu jungen Eltern, an Körper und Seele unvollkommen, und die Kinder der Hochbejahrten sind schwächlich. Was nun die Blüthe der Geisteskräfte anlangt, so wird sie bei den Meisten, wie einige Dichter, welche die Lebensalter nach der Siebenzahl abmessen, sagen, um die fünfziger Jahre eintreten; wer also um vier bis fünf Jahre diese Altersstufe schon überschritten hat, muss sich der Erzeugung von öffentlich anzuerkennenden Kindern enthalten und im Uebrigen nur der Gesundheit, oder einer anderen solchen Ursache wegen geschlechtlich verkehren. Wenn aber Jemand verheirathet ist und als ein solcher gilt, so soll für ihn in Bezug auf den geschlechtlichen Verkehr mit anderen Personen jede Berührung derselben für unsittlich gelten und wenn Jemand dies während des zeugungsfähigen Alters thut, so soll er für diesen Fehler mit der Strafe der entsprechenden Ehrlosigkeit belegt werden.

 

Siebzehntes Kapitel.

Wenn die Kinder geboren sind, so hat wohl die Art der Nahrung, welche ihnen gereicht wird, einen 147 grossen Einfluss auf ihre körperliche Entwickelung. Wenn man diese Ernährung bei den Thieren und bei denjenigen Völkern betrachtet, denen es sehr auf die Entwickelung einer kriegerischen Körperbeschaffenheit ankommt, so scheint eine, hauptsächlich aus Milch bestehende Nahrung für den Körper der Kinder am meisten zu passen. Alle geistigen Getränke müssen aber vermieden werden, weil sie Krankheiten erzeugen. Auch möglichst viele Bewegung ist solchen Kindern zuträglich. Damit die Kinder aber sich die Glieder bei deren Weichheit nicht verrenken, sind bei einigen Völkern noch gegenwärtig mechanische Vorrichtungen im Gebrauch, welche die Körper derselben dagegen schützen. Es ist auch gut, wenn man die Kinder gleich von klein auf an die Kälte gewöhnt, da dies für die Gesundheit und die kriegerische Thätigkeit höchst nützlich ist. Deshalb ist es bei vielen barbarischen Völkern Sitte, die neugeborenen Kinder in einen kalten Fluss zu tauchen oder ihnen nur eine kleine Decke umzuhängen, wie es bei den Kelten geschieht. Alles, was man durch Gewöhnung erreichen kann, muss man zeitig beginnen und darin allmälig weiter gehen; auch sind die Kinder wegen ihrer natürlichen Wärme besonders zur Gewöhnung an die Kälte geeignet. Eine solche oder ihr ähnliche Sorgfalt ist auf die Kinder in diesen ersten Lebensjahren zu verwenden.

In dem folgenden Alter, bis zum fünften Jahre ist es nicht gut, die Kinder schon zum Lernen oder zu harten Arbeiten anzuhalten, da dies sie im Wachsen hindert; aber sie müssen sich viel bewegen, damit die Trägheit im Körper verschwindet; man muss dies neben anderen Beschäftigungen durch die Spiele veranlassen. Diese Spiele dürfen aber weder für Freigeborene unschicklich, noch zu anstrengend, noch ausgelassen sein. Auch auf Geschichten und Sagen, wie sie für Kinder solchen Alters passen, müssen die Vorgesetzten, welche man Knabenaufseher nennt, bedacht sein. All' dergleichen soll den Weg für den späteren Beruf bahnen und deshalb müssen die Spiele in der Regel eine Nachahmung dessen sein, womit sie später sich eifrig zu beschäftigen haben. Das Schreien und Lärmen der Kinder wird mit Unrecht in manchen Gesetzen verboten; denn es befördert das Wachsthum. Es bildet in gewisser Art eine Uebung für 148 den Körper; das Anhalten des Athems steigert bei den Arbeitern die Kraft und dies findet auch bei den beharrlich schreienden Kindern statt. Die Aufseher müssen auch sonst deren Aufführung im Auge behalten, namentlich dürfen die Kinder so wenig, als möglich, mit den Sclaven verkehren. Während dieses Lebensalters und bis zum siebenten Jahre müssen die Kinder zu Hause erzogen werden; denn es ist rathsam sie in diesem Alter von dem fern zu halten, was sie bei dem gemeinen Volk zu sehen und zu hören bekommen. Der Gesetzgeber hat überhaupt das unzüchtige Reden vor allem von der Stadt fern zu halten; denn dem leichtfertigen Geschwätz über Unsittlichkeiten steht die Ausübung derselben sehr nahe. Namentlich gilt dies für die Jugend, damit sie dergleichen weder ausspreche, noch höre. Wenn aber Jemand sich etwas der Art in Worten oder Handlungen gegen das Verbot erlaubt, so muss man ihn, wenn es ein Freier ist, der noch nicht an den gemeinsamen Mahlen Theil nehmen darf, mit Strafen und Schlägen züchtigen, die älteren Personen aber mit Verlust von Ehrenrechten, weil sie wie Sclaven sich betragen haben. Wenn aber solche unzüchtige Reden verboten sein sollen, so erhellt, dass dies auch von dem Anschauen unzüchtiger Gemälde und Darstellungen gelten muss. Die Obrigkeit muss also darauf halten, dass dergleichen Unsittlichkeiten weder in Gemälden, noch Bildwerken dargestellt werden, ausgenommen bei solchen Göttern, wo das Gesetz auch die schlüpfrigen Scherze gestattet; bei diesen darf aber das Gesetz nur den im Alter mehr Vorgerückten gestatten, für sich und die Kinder und Frau die Verehrung darzubringen. Dagegen dürfen gesetzlich die jüngeren Personen bei den Vorträgen von Jamben und Lustspielen nicht als Zuschauer zugelassen werden, bevor sie nicht das Alter erreicht haben, wo sie an den Mahlen und Trinkgelagen Theil nehmen dürfen und wo dann ihre Erziehung sie genügend gegen den Schaden aus solchen Dingen gesichert hat. Jetzt habe ich über diese Dinge nur im Vorbeigehen gesprochen; später werde ich länger bei der Frage verweilen und genauer bestimmen, ob überhaupt dergleichen zu gestatten sei oder nicht und allenfalls in welcher Art; jetzt habe ich der Sache nur so weit es nothwendig war, erwähnt. Vielleicht dürfte der tragische 149 Schauspieler Theodoros hier das Richtige getroffen haben; er liess nämlich niemals einen anderen, selbst auch nicht von den unbedeutenderen Schauspielern vor sich auftreten, weil die Zuschauer von demjenigen eingenommen werden, was sie zuerst hören. Dasselbe trifft auch bei dem Verkehr mit Menschen und Sachen zu; überall liebt man das erste am meisten. Deshalb muss man von der Jugend alles Schlechte fern halten, namentlich, was Bosheit und Lasterhaftigkeit enthält.

Wenn die Knaben aber das fünfte Jahr vollendet haben, so müssen sie in den zwei folgenden Jahren, bis zu dem siebenten, schon Zuschauer bei den Unterrichtsgegenständen werden, die sie später selbst lernen sollen. Es giebt hier zwei Lebensalter, nach denen der Unterricht abgetheilt werden muss; nämlich vom Ende des siebenten Jahres bis zur Mannbarkeit und von da bis zu dem einundzwanzigsten Jahre. Wenn man, wie meistentheils geschieht, die Lebensalter nach der Siebenzahl eintheilt, so verfährt man hierbei nicht unrecht; denn man muss bei dieser Eintheilung der Natur folgen, da jede Kunst und Erziehung nur das Mangelhafte der Natur ergänzen will. Ich habe also zunächst zu untersuchen, ob überhaupt für die Kinder eine Vorschrift aufzustellen ist; dann, ob es nützlicher ist, dass der Staat die Sorge für die Kinder übernimmt, oder ob sie den Einzelnen überlassen bleibt (wie es jetzt in den meisten Staaten geschieht) und drittens, in welcher Weise die Erziehung geschehen soll. 150

 


 


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