Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 22
Alexis / Hitzig

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Der Wunderdoctor Frosch

1846–1848

Wer in den letzten Tagen des Monats Juni 1846 zu Kirchheim unter Teck, einem am Fuße des Alpgebirges an der Straße von Ulm nach Stuttgart freundlich gelegenen Städtchen anwesend war, der konnte gegen Mittag einen äußerst eleganten, mit vier Pferden bespannten Reisewagen am Gasthofe Zur Post unter dem Zulaufe einer großen Menschenmenge halten sehen. Ein Mann in seiner modischer Kleidung, mit dem Aussehen und der Haltung eines Landbewohners, stieg aus dem Wagen. »Der Wunderdoctor« ging es von Mund zu Mund und Jedermann war begierig den Mann zu sehen, der in gewissen Kreisen als der reichste der civilisirten Welt gehalten wurde. »Sehet dort die Kisten, sie sind voll Gold«, rief Dieser, »sehet hier das prachtvolle Pferdegeschirr«, rief Jener, würdig eines Besitzers der Herrschaft RothDie Grafschaft Wartemberg-Roth besteht aus den Besitzungen der im Jahre 1803 säcularisirten vormaligen Reichsabtei Roth, welche dem Grafen von Erbach-Wartemberg-Roth als Entschädigung für seine oberrheinischen Besitzungen gegeben und hierauf zu einer Reichsgrafschaft erhoben worden war. Mit Ausnahme des im königlich bairischen Landgericht Grömmbach gelegenen Pflegamts Steinbach, ist dieselbe in den königlich würtembergischen Oberämtern Leutkirch, Biberach, Waldsee und Laupheim (in letzterm Bezirk blos Zehentgefälle) zerstreut gelegen. Dieselbe ist, mit unbedeutenden Ausnahmen, durchaus Allodial. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Erbach-Wartemberg-Roth wurden schon am 4. December in einer königlichen Deklaration bestimmt und dort sind auch die zur Herrschaft gehörigen einzelnen Orte angegeben. (Regierungsblatt S. 393 ff.) Nach einer im April 1845 auf Veranlassung J.D. Retter's vorgenommenen Einschätzung hätte damals der Werth der Grafschaft Roth 2,871308 Gulden 51 Kreuzer 4 Heller betrageno. Wenige Wochen vergingen und dieser gefeierte Mann, dessen Ruf sowol wegen seines Reichthums als seiner Wundercuren über Deutschlands Grenzen drangSiehe am Schluß die Beilage., wurde durch zwei Gendarmen aus seiner prachtvoll eingerichteten Wohnung zu Heiningen abgeholt und von dem königlichen Oberamtsgerichte Göppingen zur Haft gebracht, angeklagt eine Reihe von Betrügereien verübt zu haben, die ebensowol durch die beispiellose Frechheit auf der einen, wie durch die unglaubliche Leichtgläubigkeit auf der andern Seite allgemeines Aufsehen erregten. Durch die Strafproceßordnung vom 23. Juni 1843 ist in Würtemberg eine Art von Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Criminalverfahrens eingeführt, welche freilich nur ein todtes Gerippe gegenüber dem lebendigen, an der Quelle schöpfenden schwurgerichtlichen Verfahren genannt werden kann. Wenn die Untersuchung vollständig geführt, wenn alle Zeugen und Sachverständige vernommen sind, mit einem Worte, wenn nichts mehr vorgebracht werden kann, was nicht schon in den Acten liegt, dann wird von dem erkennenden Kreisgerichte Tagfahrt zur öffentlich-mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Öffentlichkeit besteht darin, daß nur ehrbaren Männern der Zutritt gestattet ist, die Mündlichkeit ist auf einige Fragen des Gerichtspräsidenten an den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse beschränkt. Hierauf liest der Staatsanwalt die Anklageacte wörtlich vom Blatte ab, der Vertheidiger trägt in gleicher Weise die Vertheidigung vor und dann hat jeder von beiden noch ein Wort der mündlichen Erwiderung. – Es war in den stürmisch aufgeregten Tagen des Monats März 1848, als der Gerichtssaal des Deutschen Hauses zu Ulm seine Thore öffnete, um die harrende Menge, welche aus allen Theilen des Landes herbeigeströmt war, um den Proceß des berühmten Wunderdoctors zu hören, in sich aufzunehmen. – Nachdem das aus sieben Mitgliedern bestehende Gericht eingetreten ist, wird der Angeklagte eingeführt. Lautlose Stille herrscht. Jedermann sieht nach dem Wunderdoctor. Sein Äußeres hat viel Einnehmendes und seine Gesichtszüge lassen erkennen, daß er mehr als ein gewöhnlicher Mensch ist. Die dunkeln Haare seines regelmäßig geformten Kopfes sind kurz abgeschnitten. Seine Kleidung besteht in einem hübschen Paletot und Beinkleidern von Tuch. Er hält einen runden Hut mit breiter Krempe in der Hand und folgt mit Aufmerksamkeit den Vorträgen. Auf die Frage des Präsidenten, was er für ein Gewerbe treibe, erwidert er mit einem Seufzer und in weichem, wehmüthigem Tone: »Früher bin ich ein Schäfer gewesen.«

Der Inhalt der von dem Staatsanwalt vorgetragenen Anklage ist im Wesentlichen folgender.

Der Schäfer Johann Georg Frosch von Heiningen, Oberamts Göppingen, ist der Sohn des verstorbenen dortigen Schäfers gleichen Namens und wurde am 2. Januar 1817 zu Heiningen geboren. Er wuchs in seinem älterlichen Hause auf und genoß in seiner Jugend den gewöhnlichen Unterricht in der Schule seines Geburtsortes, wo er auch im Frühjahr 1830 in der evangelischen Kirche confirmirt wurde.

Sein früherer Lehrer äußert sich über die Fähigkeiten, die Frosch in der Schule entwickelte, dahin: es habe derselbe zwar »gut mittelmäßige« Anlagen gezeigt, es haben jedoch diese nicht gehörig ausgebildet werden können, weil Frosch nicht blos oft die Schule versäumt, sondern weil er sich sonst träge im Lernen bewiesen habe.

Rücksichtlich seiner Aufführung aber wirft ihm dieser Lehrer ganz besonders vor, daß Frosch während seiner Schuljahre sich häufig kleine Diebstähle an Obst, Papier, Federn und dergleichen zu Schulden kommen lassen und daß dann von demselben bei der darüber eingeleiteten Untersuchung eine solche Meisterschaft im Leugnen, Lügen und im Verstellen an den Tag gelegt worden, wie sie der Lehrer während seiner ganzen vierundvierzigjährigen Amtsführung nie bei einem andern Schüler wahrgenommen habe.

Dieses Zeugniß will auch der Ortsgeistliche, der übrigens den Frosch als Knaben nicht kannte, im Wesentlichen durch Privatmittheilungen bestätigt gefunden haben.

Frosch selbst dagegen bestreitet die Beschuldigungen seines ehemaligen Lehrers als unwahr, indem er demselben vorwirft, er stelle ihm nur deshalb ein so schlechtes Zeugniß aus, »weil er vor dem ehrsüchtigen Schulmeister nie die Kappe gelupft habe.«

Im Übrigen aber gibt er zwar zu, daß er in der Schule nicht viel gelernt, weil er oft für seinen Vater Schafe hüten und deshalb den Unterricht habe versäumen müssen; doch machte er auch in dieser Beziehung weiter geltend: »so ganz ungelernt sei er nicht gewesen, denn sonst hätte man ihn ja nicht ein Jahr früher, als gewöhnlich, confirmirt.«

Bis zur Confirmation war Frosch zu Hause bei seinen Ältern; bald nach derselben aber verlor er seinen Vater, der, außer ihm, noch sechs Kinder hatte, und darauf verließ er selbst, noch im Jahre 1830, die Heimat und trat auswärts an verschiedenen Orten, zuerst als Hirtenknabe, später als Schafknecht, in Dienste.

Hier führte er sich einige Jahre klaglos auf, im Jahre 1836 aber, als er zu Heuchstetten, im Oberamt Heidenheim, diente, kam er wegen Veruntreuungen an seinem Dienstherrn, dem er mehre Schafe unterschlagen, in Untersuchung, in Folge deren er durch Erkenntniß des Criminalsenats des königlichen Gerichtshofs für den Jaxtkreis vom 28. Januar 1837 unter Einrechnung eines Theils (10 Tage) des erstandenen Untersuchungsarrestes, noch zu einer dreimonatlichen Polizeihausstrafe verurtheilt wurde.

Nach Erstehung dieser Strafe trat Frosch wieder als Schafknecht in Dienste, zuerst in Gutenberg, dann auf dem Friedrichshof bei Weiler, im Oberamte Weinsberg. Hier lernte er seine jetzige Ehefrau, Elisabeth geb. Ebner von Stetten, Oberamts Cannstadt, kennen, mit der er sich am 5. Februar 1839 trauen ließ. Aus dieser Ehe sind drei Kinder, zwei Mädchen und ein Knabe, vorhanden.

Das Vermögen, welches die beiden Eheleute zusammenbrachten, war sehr gering. Es betrug nach ihrem Zubringensinventar im Ganzen nur 531 Gulden 54 Kreuzer und so war Frosch auch nach seiner Verheirathung noch genöthigt, mehre Jahre hindurch sein Brot durch Dienste als Schafknecht zu verdienen, bis er sich endlich im Herbst des Jahres 1843 in seiner Heimat häuslich niederließ.

An den meisten Orten, wo er sich jetzt aufhielt, führte sich Frosch klaglos auf; von seinem letzten Dienste bei dem Schafhalter Holzwarth von Neklensberg her aber wurde gegen ihn, nachdem er sich bereits in Heiningen niedergelassen hatte, wieder eine Unterschlagung angezeigt, und bei der deshalb eingeleiteten Untersuchung kam dann auch noch weiter zur Sprache, daß er sich der Behandlung von Krankheiten unterziehe. Das Letztere gab Frosch nach anfänglichem Leugnen selbst zu, indem er bekannte, daß er nicht blos einer kranken Frau, welche übrigens bald darauf starb, Etwas zum Umhängen eingehändigt, sondern sich auch sonst schon mit mehren solchen Curen durch Segensprechen und dergleichen abgegeben und dafür freiwillige Gaben angenommen habe.

Die angezeigten Unterschlagungen dagegen zog Frosch beharrlich in Abrede; allein in einem der angezeigten Fälle wurde er für schuldig befunden und durch Erkenntniß des Criminalsenats des königlichen Gerichtshofs für den Donaukreis vom 24/25. September 1844 wegen zwar einfacher, aber den ersten Rückfall bildender Unterschlagung, sowie wegen Verfehlung gegen gesundheitspolizeiliche Vorschriften, zu einer Kreisgefängnißstrafe von acht Wochen und zum Verlust der bürgerlichen Ehren und der Dienstrechte verurtheilt.

Durch diese Strafe ließ er sich nicht nur nicht abhalten, sobald er wieder frei wurde, weitere Curen zu übernehmen, sondern er setzte dieselben noch in größerm Umfange fort und erwarb sich hierdurch auch über die Grenzen Würtembergs hinaus einen solchen Ruf, daß sich viele Hundert Menschen theils persönlich, theils schriftlich an den berühmten Wunderdoctor von Heiningen wandten, theils um durch ihn Linderung bei Krankheiten von Menschen und Thieren zu erhalten, theils um sich in sonstigen Verhältnissen, wie z.B. in der Enthüllung von Geheimnissen und namentlich im bairischen Lottospiele seine Hülfe zu erbitten. Es ging die Sage, Frosch könne auch da helfen; denn er besaß – einen Wunderspiegel!

Frosch selbst leugnet das nicht, er gesteht vielmehr ausdrücklich, daß er sich seit seiner Niederlassung in Heiningen bis zu seiner Verhaftung mit Curen abgegeben, und erzählt über die Art und Weise, wie er dazu gekommen und wie er es ausgeführt, Folgendes:

Er sei im Herbst 1837, nachdem er in Gutenberg seinen Dienst als Schafknecht verlassen, mehre Wochen lang im Preußischen, acht bis zehn Stunden von Dresden entfernt (?), bei einem katholischen Geistlichen als Knecht gewesen, und da öfters mit einem Zigeuner, der in der Nähe gewohnt, zusammengekommen. Diesem habe er nun ein Buch sowie ein »Planetenzeichen« abgekauft; in dem letztern habe man, sobald das Jahr und der Tag der Geburt eines Menschen oder Thieres bekannt gewesen, weiter finden können, unter welchem Planeten dieselben geboren seien, und in dem Buche sei sodann gestanden, wie man alle möglichen Krankheiten durch Sympathie, durch verschiedene Segenssprüche, je nachdem der Kranke unter einem Planeten geboren, heilen könne. Hiernach habe er, wie er in die Heimat zurückgekehrt, zuerst eine Kuh und einen Stier curirt. Dies sei schnell bekannt geworden und darauf hätten sich immer mehr Menschen an ihn gewandt, um sich curiren zu lassen, oder bisweilen auch sonst »dummes Zeug« zu fragen. Die Letztern, setzte er hinzu, habe er theils abgewiesen, theils aber auch angelogen. Von den Erstern dagegen, behauptet er, habe er Vielen mit Hülfe seines Buches und seines Planetenzeichens – welche beide Gegenstände Frosch am Kirchheimer Wollmarkt (22.-27. Juni 1846) einem Jesuiten, von dem später die Rede sein wird, gegeben haben will – namentlich in Beziehung auf Brüche oder die fallende Sucht, an die Hand gehen und sie von ihren Leiden befreien können. Denn es sei ja bekannt, daß man durch Sympathie viel zu heilen vermöge. Bei Manchen sei ihm dies freilich nicht möglich gewesen, allein diesen habe er es immer vorhergesagt.

Durch seine Curen will sich Frosch allmälig viel verdient haben. Die Leute hätten ihm, obgleich er nie etwas verlangt, immer freiwillig gegeben. Gewiß ist, daß Frosch, der bei seiner Niederlassung in Heiningen so arm war, daß ihm, wie der Schultheiß und Gemeindepfleger daselbst versichern, kein Mitbürger ein Laibchen

Brot borgte, und daß man auf Schuldklagen gegen ihn aus Mangel an einem Executionsobjecte keine Verfügung treffen konnte, allmälig einen großen Aufwand entwickelte, daß er sich namentlich schon im Jahre 1844 ein großes Haus nebst Scheune bauen ließ, und nach und nach eine Anzahl von Grundstücken erwarb. Noch mehr aber steigerte sich das Aufsehen, als er endlich sogar über die Herrschaft Roth einen Kauf abschloß.

Diese bildete überhaupt, seitdem sie der Gutsbesitzer J.D. Retter aus Stuttgart durch Vertrag vom 10. December 1844 und 1. Januar 1845 von dem Grafen von Erbach erworben hatte, das Tagesgespräch, theils wegen der Größe des Kaufobjects, theils weil bald weiter bekannt wurde, daß Retter zur Abtragung der auf der Herrschaft ruhenden Passiven bedeutende Anleihen, namentlich auch von der Privatleihkasse zu Hüttisheim aufgenommen hatte. Das Erstaunen ward aber noch größer, als, noch bevor über diesen Kauf gerichtlich erkannt war, der der bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte verlustige Schäfer Frosch, welcher nicht einmal im Stande war, seine eigene Correspondenz zu führen (was in der Regel durch seine Frau geschah), in Gesellschaft des Bierbrauers Ludwig Kramer in Klosterbeuren und des Kassirers der Hüttisheimer Kasse, Johann Georg Ott von da, am 26. Februar 1846 mit Retter einen Vertrag abschloß, wornach die beiden Erstern, unter Bürgschaft des Letztern, die Herrschaft, angeblich im Namen eines Dritten, gegen den den ersten Kaufpreis fast um eine Million übersteigenden Kaufschilling von 2,610000 Gulden und unter den weitern Bedingungen kauften, daß die Herrschaft am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses dem wahren Käufer, der sich da erst nennen werde, frei von den darauf durch Retter contrahirten Schulden übergeben und sofort der Kaufschilling baar an die Leihkasse von Hüttisheim bezahlt werden solle.

Nach diesem Verkauf, in Folge dessen bald die verschiedensten Gerüchte über die Person des wahren Käufers auftauchten, trieb Frosch den Luxus aufs Äußerste, und es verbreitete sich nun die Sage, derselbe sei im Besitze einer ungeheuern Summe Geldes. Allein zu einer Vollziehung jenes Kaufes kam es, auch nachdem endlich 27. Mai 1846 über den ersten Kauf von Seiten Retter's gerichtlich erkannt worden war, nicht, da der Civilsenat des königlichen Gerichtshofs in Ulm vor allem darauf bestehen mußte, daß der wahre Käufer genannt werde.

In Folge dessen drangen Retter und sein Anwalt wiederholt darauf, daß Frosch seine Vollmachtgeber nennen solle. Endlich am 13. Juni 1846 gab dieser vor dem königlichen Oberamtsgerichte Göppingen eine Erklärung dahin ab:

Er selbst sei der Käufer von Roth und werde nach den Bestimmungen des Vertrags den Kaufpreis bezahlen.

Dabei ließ sich jedoch Frosch auf weitere Erklärungen über den Vertrag nicht ein. Ehe etwas Weiteres in der Sache geschah, lief aber am 14. Juli 1846 bei dem Oberamtsgerichte Göppingen die Anzeige von einem bedeutenden Betrug ein, welchen Frosch an dem Kassirer Ott begangen. In Folge dessen ward er selbst noch an dem nämlichen Tage verhaftet und sofort in seiner Wohnung Haussuchung vorgenommen.

Bei der letztern fanden sich an baarem Gelde, neben der unbedeutenden Summe von 1 Gulden 51 Kreuzer in kleinen Münzsorten, nur 497 Fünffrankenthaler im Betrage von 1159 Gulden 40 Kreuzer vor. Es entstand daher gegen den Käufer der Verdacht, daß er insolvent sei. Die eingeleiteten Verhandlungen stellten dies unzweifelhaft heraus. Nach der in seinem Gante gefertigten Verweisung betrug die Activmasse welche aus dem Erlöse der Liegenschaft und Fahrniß bestand, nur 41656 Gulden 57 Kreuzer, während die Foderungen, mit Einschluß der Absonderungsansprüche und Gantkosten, sowie einiger bedeutenden bestrittenen Foderungen (ungerechnet einen Anspruch von 500000 Gulden, welchen Retter als Entschädigung für die Nichterfüllung des Kaufes über die Herrschaft Roth geltend machte), sich auf 63910 Gulden 40 Kreuzer beliefen.

Die gerichtliche Untersuchung selbst aber, bei welcher bald noch weitere Betrügereien gegen Frosch zur Anzeige kamen, lieferte ein solches Ergebniß, daß Frosch durch Beschluß des Untersuchungsgerichts vom 7. Januar und 7. April 1847 wegen Verdachts mehrer gewerbsmäßig verübter und theilweise noch sonst erschwerter Betrügereien in den Anschuldigungsstand versetzt wurde.


Die Betrügereien, welche diesen Gerichtsbeschluß hervorriefen, beginnen mit einem Betruge der gröbsten Art, welchen er an der Witwe und den Kindern des am 23. Februar 1844 gestorbenen Bauern Andreas Kauderer, genannt »Bubaner« von Heiningen verübt hatte.

Nach ihrer eidlichen Angabe glaubte die Witwe Margaretha Kauderer am zweiten Abende nach der Beerdigung ihres Mannes, sowie die beiden folgenden Nächte von der Wohnstube aus in der Nebenkammer, wo der Verstorbene bis zu seiner Bestattung gelegen, ein Gepolter und ein Geräusch zu vernehmen, wie wenn Jemand darin umhergehe oder mit den Fingern auf den Fußboden klopfe. Die Frau kam auf den Gedanken, ihr Mann, von dem sie früher einmal gehört, er solle bei seinen Lebzeiten Marksteine versetzt haben, finde in Folge dieses Verbrechens nach seinem Tode keine Ruhe. Obgleich von ihren Kindern keins das Geräusch vernahm, ward sie in ihrem Glauben bestärkt, als sie auch in der dritten Nacht, die sie aus Angst in einer andern Kammer zubrachte, ein Krachen und Poltern, als ob Kästen und Truhen aufgebrochen würden, zu hören meinte. Sie beschloß deshalb, auf den Rath ihrer Kinder, den Schäfer Frosch, der ihren Mann auch während dessen Krankheit behandelt hatte, darüber zu Rathe zu ziehen, und bat denselben, unter dem Versprechen reichlicher Belohnung, fußfällig, er möchte doch den Geist erlösen, damit ihr Mann und seine Hinterbliebenen Ruhe finden,

Frosch tröstete die bekümmerte Witwe durch die Erwiderung: da könne er helfen, er habe schon viele Geister erlöst; er wolle einmal den ihres Mannes citiren, um ihn zu fragen, warum er schwebe? Später erklärte er, wie die Witwe Kauderer im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihren drei Kindern, Michael, 24 Jahre alt, Andreas, 22 Jahre alt, und Anna Katharina, 20 Jahre alt, erzählt:

Der Verstorbene hätte gar viele Sünden auf sich, er habe nämlich Grenzsteine verrückt; in der Regel müssen solche Verbrecher 70 Jahre als Geister laufen, bis sie Ruhe finden; allein er könne und werde hier helfen, er wolle ihn erlösen. Wenn derselbe an einem bestimmten Abende wieder erscheine, dann solle sie nur recht beten und es sofort ihm sagen lassen, er werde sodann in das Haus kommen und den Geist fortschaffen. Hierzu sollen sie inzwischen einen guten Sack machen, der kein Loch habe, damit der Geist nicht hinausschlüpfen könne, in diesem werde er den Geist aus dem Hause tragen.

Letzterer Auftrag wurde von der Tochter, Anna Katharina, die mit ihren Brüdern den Aberglauben der Mutter theilte, ausgeführt, und der Sack war bereits fertig, als Ende März oder Anfang April 1844 an einem von Frosch zum voraus bezeichneten Freitag Abends, während die Witwe mit den Kindern in ihrer Wohnstube saß, plötzlich im Hausöhre ein Lärmen und Poltern, als ob die Thüren auf- und zugeschlagen würden, begann. Die Leute glaubten, daß jetzt der Verstorbene »laufe« und fingen daher sogleich, dem Befehle Frosch's gemäß, an zu beten. Weil jedoch der Lärmen nur im Hausöhre war, stahlen sie sich, nachdem sie etwas von ihrem Schrecken sich erholt, zur Stube hinaus, um näher nach dem Geiste oder den Ursachen des Geräusches zu forschen. Michael Kauderer, der mit der Laterne voranging, sah, daß eine weiße Gestalt schnell die Treppe hinab- und zur Hausthüre hinaushuschte. Diese Erscheinung, von welcher übrigens die Andern, welche hinter Michael gingen, nichts mehr sahen, bestärkte die Leute in ihrer Meinung, der Verstorbene »lief« wieder. Seine Flucht brachten sie auf Rechnung ihres Betens. Sie gingen daher sofort alle Vier zu Frosch, um ihn von dem Vorfall zu benachrichtigen. Er erklärte: er wolle auf der Stelle hinüber, sie sollten ihm nur den guten Sack geben. Dabei bot er ihnen sogar an, sie könnten selbst mitgehen und es mit ansehen. Allein hierzu hatte Keines Muth und auch Michael, welcher den Geisterbanner begleitete, um ihm den Sack auszuhändigen, kehrte, sobald er dies gethan, zu den Seinigen in Froschens Wohnung zurück. Dort warteten sie das Resultat der Expedition des Wunderdoctors ab.

Er ließ sie nicht lange warten. Schon nach einer halben Stunde erschien er wieder mit der Erklärung: »Er habe jetzt den Geist erlöst (?). Obgleich derselbe viel Umstände gemacht und bleiben wollen, habe er ihn doch aus dem Hause geschafft; er halte ihn jetzt unten im Stalle und werde ihn sofort Nachts 12 Uhr auf ihre sogenannte«Baumwiese»und ihren Acker tragen. Dort, wo der Mann gesündigt, wo er Marksteine versetzt, müsse derselbe nunmehr«laufen»; ins Haus komme er nicht wieder!«

Die Kauderer'sche Familie ging beruhigt nach Hause und wurde auch wirklich dort nicht mehr beunruhigt.

Sie waren nun fest überzeugt, daß Frosch den Geist des alten »Bubaners« erlöst habe, und aus Dankbarkeit ließen sie ihrem vermeintlichen Schuldner nicht blos eine Schuld für Heu im Betrage von 70 Gulden, sowie für vier Eichen mit 71 auch noch die Witwe Kauderer, mit Einwilligung ihrer Kinder, ihre sogenannte »Baumwiese«, welche etwas über zwei Morgen hielt und von dem Gemeinderathe später zu 400–450 Fl. angeschlagen ward. Nach ihrer Behauptung verlangte übrigens Frosch diese Wiese nicht ausdrücklich, sondern er sprach, wie die Witwe sagt, nur so »darum herum«, sodaß sie wol merkte, daß sie ihm gefiel. Anfangs gab sie ihm auch nur die Hälfte davon, weil aber Frosch auch noch den Acker, den sie nicht gern hergab, nöthigenfalls gegen Bezahlung haben wollte und gelegentlich bemerkte, der Geist werde noch auf den Sohn Michael wirken, weil dieser ihn gesehen, so entschlossen sie sich, um ihn ganz zufriedenzustellen und ihrerseits ganz Ruhe zu finden, auch noch die andere Hälfte der Wiese fortzuschenken. Damit es jedoch nicht »aufkomme«, warum Frosch das Gut erhalten, verabredeten die Kauderer mit dem Angeschuldigten, sie wollten sagen, Frosch habe die Wiese um den baaren Kaufschilling von 500 Fl. gekauft – und so wurde denn auch die Sache dem Pfleger der Kauderer'schen Kinder, sowie dem Gemeinderath in Heiningen vorgestellt und die Sache gerichtlich eingetragen.

Dies sind im Wesentlichen die eidlichen Angaben der Witwe Kauderer und ihrer Kinder.

Der Angeschuldigte erzählt die Geschichte so:

Einige Zeit nach dem Tode Kauderer's sei dessen Witwe, die sich schon während der Krankheit ihres Mannes an ihn gewendet, zu ihm gekommen und habe gesagt, ihr Mann laufe als Geist, er möchte doch helfen. Er, Frosch, glaube nun zwar nicht, daß Geister laufen und daß man sie erlösen könne; allein das habe er doch in seinem Buche gelesen, daß man, wenn es in einem Hause »rumore«, dadurch helfen könne, daß man an drei Freitagen Mittags um 12 Uhr Gebete verrichte – und das glaube er auch, denn er sei der Meinung, daß der Teufel überall sein Spiel habe, und daß man dagegen durch Gebet helfen könne. Demgemäß habe er nun, um der Margaretha Kauderer, wie er versprochen, zu helfen, an drei Freitagen Mittags um die zwölfte Stunde ein Gebet verrichtet, und darauf sei es sofort auch wirklich, wie ihm die Kauderer später gesagt, im Hause ruhig geworden. Hierfür, setzte Frosch hinzu, habe ihm die Letztere gleich von Anfang an einen Acker versprochen, allein wie er dann diesen verlangt, habe die Kauderer erwidert, sie könne ihm denselben nicht geben und ihm dafür eine Schuld von 70 Gulden für Heu, sowie von 30-33 Gulden für eine Eiche nachgelassen. Dies, behauptet Frosch, sei Alles, was er gethan und was er dafür erhalten; alles Übrige aber, was die Kauderer über das Geistererlösen vorbringe, sei dummes Geschwätz und ebenso unwahr, wie die weitere Behauptung derselben, es sei ihm dafür auch noch eine andere Schuld für Eichen nachgelassen und die »Baumwiese« geschenkt worden. Die weitere Schuld für Eichen im Betrage von 41 Gulden habe er vielmehr dem Sohne Michael bezahlt und eben dies sei auch mit der »Baumwiese« der Fall. Diese habe ihm die Witwe Kauderer gleich einige Tage nach dem Tode ihres Mannes und noch ehe sie sich wegen des Geistes an ihn gewandt, zum Kaufe angeboten, um damit einige Schulden bezahlen zu können, und er habe sie dann um 500 Gulden gekauft und den Kaufschilling alsbald nach dem gerichtlichen Erkenntnisse über den Kauf bezahlt.

Zum Beweise berief er sich neben dem Eintrage ins Kaufbuch, wo es allerdings heißt, der Kaufpreis sei am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses baar zu bezahlen, insbesondere darauf, daß die Witwe Kauderer nicht nur einen Kaufbrief unterschrieben, sondern ihm auch über die Entrichtung des Kaufschillings eine Quittung ausgestellt habe. Es fand sich auch wirklich außer einem Kaufbriefe, welcher dem Gemeinderathe vorgelegt worden, in der Wohnung des Angeschuldigten eine Urkunde vor, in der, wie im Kaufbriefe, unter der Bescheinigung über die am 28. April 1844 für die Wiese erhaltenen 500 Gulden der Name »Margaretha Kauderer« stand. Frosch erklärte, es sei dieselbe von der Kauderer, als er sie nach dem gerichtlichen Erkenntniß in seiner Wohnstube bezahlt habe, unterzeichnet worden.

Allein die Letztere, die von Anfang an in Übereinstimmung mit ihren Kindern versichert hatte, sie habe nichts weiter als einen Kaufbrief unterschrieben, bestritt sofort, als ihr die Quittung vorgelegt wurde, daß die Unterschrift ihre sei; sie führte namentlich an, sie könne den Namen »Kauderer« gar nicht so schreiben, wie er in der Quittung stand, dasselbe versicherten ihre Kinder; außerdem bekundeten zwei Sachverständige aufs bestimmteste: es sei die Unterschrift auf jener Urkunde ganz verschieden von den Schriftzügen, welche sich im Untersuchungsprotokoll von der Hand der Witwe Kauderer finden.

Trotzdem blieb der Angeschuldigte, selbst bei der Confrontation, dabei, daß die Witwe Kauderer die fragliche Urkunde (welche, wie sich später zeigte, von dem Tuchmacher Jörg in Göppingen auf Ansuchen Frosch's aufgesetzt worden) unterschrieben habe, und ebenso beharrte er auch im Übrigen bei seiner Angabe.

Weitere Zeugen, welche über Frosch's Treiben in Bezug auf die Familie Nachricht geben können, waren nicht vorhanden.

In der anonymen Eingabe, durch welche dieser Betrug zuerst bei dem Oberamtsgerichte angezeigt wurde, waren zwar mehre Personen als solche bezeichnet, welche darüber Auskunft geben könnten; allein alle diese wußten bei ihrer Vernehmung nichts weiter, als daß das Gerücht gegangen sei, Frosch habe den alten »Bubaner« in einem Sacke aus dem Hause getragen und dafür die »Baumwiese« erhalten. Auch die weitere Angabe einiger derselben, wonach zwei Verwandte des Angeschuldigten als dessen Helfershelfer thätig gewesen, führte zu keinem Resultate, da jene beiden Benannten dies bestimmt in Abrede stellten. Ebenso wenig förderte die Vernehmung der Ehefrau des Frosch die Sache. Diese behauptete wiederholt, sie wisse von dem Geistererlösen nichts, obgleich ein Zeuge eidlich versichert hatte, sie habe ihm einmal, als er nach ihrem Mann gefragt, erwidert: der sei gerade bei Kauderer, um zu untersuchen, ob der alte Kauderer wirklich »laufe«.

Von allen weitem Depositionen der Zeugen ist nur noch die Aussage des Schreiners Friedrich Frosch, eines Verwandten des Angeschuldigten, näher anzuführen. Es sei ihm aufgefallen, sagte er, daß nach dem Tode des alten Kauderer dessen Kinder öfters zu Frosch gegangen seien; er habe daher den Angeschuldigten einmal darüber gefragt, und darauf die Antwort erhalten: Bei denen sehe es schlimm es, der alte Kauderer laufe als Geist; dies mache jedoch nichts, er könne Geister erlösen und wolle auch den Kauderer erlösen. Dabei habe ihm Frosch angeboten, er könne es ja mit ansehen; er habe es jedoch nicht gethan, weil es ihm von seiner Ehefrau abgerathen worden.

Der Angeschuldigte selbst leugnet nicht, daß er einmal mit dem Zeugen über Kauderer gesprochen, er behauptet aber, das ganze Gespräch habe blos darin bestanden, daß er, wie der Schreiner ihn gefragt, ob es wahr sei, daß er den alten Kauderer im Sacke fortgetragen, dies »im Spaße« bejaht habe. Hierauf sei der Erstere sogar von ihm darüber ausgeschimpft worden, daß er so dummes Zeug glaube.

Dies das Wesentliche, was über den Betrug an der Familie Kauderer erhoben wurde. Die Witwe Kauderer mit ihren Kindern, die sich in günstigen Vermögensumständen befinden, verlangten keinen Ersatz von Frosch, da die Witwe noch der Meinung ist, derselbe habe ihr wirklich geholfen; der Pfleger der Kinder dagegen, welcher erst durch die Untersuchung die Geschichte erfuhr, erklärte ausdrücklich: er verlange, daß Frosch deshalb gestraft und angehalten werde, die Wiese herauszugeben und die nachgelassenen Schuldigkeiten nachträglich zu entrichten.


So viel über den Betrug an den Hinterbliebenen Kauderer's. Weit bedeutender als dieser sind nun aber die Betrügereien, welche von Frosch an dem Kassirer der Hüttisheimer Leihkasse, Johann Georg Ott, einem von seinem Gemeinderathe als zuverlässig und wahrheitsliebend geschilderten und damals noch sehr vermöglichen Manne, begangen wurden und welche, wie schon früher erwähnt, die nächste Veranlassung zur Einleitung der vorliegenden Untersuchung bildeten.

Mit Ott wurde Frosch zuerst dadurch bekannt, daß jener sich im April 1845 an Letztern wandte, um von ihm über einen Diebstahl Auskunft zu erhalten. Es waren nämlich im März 1845 aus der Kasse der Hüttisheimer Leihbank mittels Einbruchs etwa 150 Gulden entwendet worden, und man hatte einen Mann im Verdacht, welcher gerade damals in Hüttisheim baute. Dieser Verdacht beruhte jedoch nur auf ganz unbestimmten Indicien, und so beschloß Ott, auf den Rath Anderer, den Wunderdocter Frosch, von welchem man ihm erzählte, derselbe wisse Alles und könne namentlich auch Gestohlenes wieder herbeischaffen, darüber um nähere Auskunft zu bitten. Demgemäß reiste er im April 1845 zu dem Wundermann nach Heiningen und befragte ihn, nachdem er ihm den Diebstahl und seinen Argwohn, ohne jedoch den Verdächtigen zu nennen, erzählt, wer wol das Geld gestohlen habe? Frosch will ihm darauf erwidert haben, das könne er nicht wissen; Ott dagegen behauptet, derselbe habe sofort in eine Schachtel oder in ein Kistchen, das auf dem Tische gestanden, geblickt und ihm hierauf den Bescheid ertheilt: er bekomme das Geld nicht wieder, es sei bereits verbaut; in 14 Tagen solle er indessen wiederkommen, da wolle er ihm das Nähere sagen.

Ott kam wieder und Frosch machte ihm von Dem, welcher das Geld gestohlen, eine Beschreibung, die genau auf Den paßte, auf welchen er von Anfang an Verdacht gehabt, sodaß sich Ott, nachdem er dem Frosch für seinen Bescheid ein Zwanzigfrankenstück geschenkt, mit dem festen Glauben wieder entfernte, der Angeschuldigte besitze wirklich die Wundergabe, welche ihm die Volkssage beilege.

Beide Personen kamen dann erst wieder beim Roßmarkte in Ulm am 17. Juni 1845 zufällig zusammen. Hier erzählte Frosch dem Andern, er habe ein Pferd gekauft, es fehle ihm jedoch, da er sein Pferd nicht habe verkaufen können, im Augenblick an Geld, es zu bezahlen. Ott ließ sich bestimmen, ihm 200 Gulden in Banknoten zu leihen, ohne darüber einen Schein von dem Wunderdoctor zu verlangen. Frosch versprach dieses Darlehen, rücksichtlich dessen er in seinen Angaben von Ott nur darin abweicht, daß er behauptet, er habe es nicht verlangt, sondern es sei ihm dasselbe angeboten worden, in Bälde zurückzubezahlen. Dies geschah jedoch, nach der Versicherung Ott's, nicht und selbst die wiederholten Erinnerungen des Letztern hatten nur Gesuche des Schuldners, um längeres Anborgen, sowie endlich am 22. November 1845 eine Einladung zu weiterer Besprechung zur Folge. Ott ließ deshalb im December 1845, als er gerade in Geschäften zu Göppingen war, den Schäfer Frosch dahin holen, um endlich sein Geld zu bekommen. Frosch erschien und lud ihn ein, mit ihm nach Heiningen zu fahren. Auch in Heiningen, wohin er ihm wirklich folgte, erhielt Ott, wie er wiederholt eidlich versichert, sein Darlehen nicht zurück; vielmehr trat der Angeschuldigte bald mit weitem Anlehensgesuchen vor.

Schon im Hinausfahren von Göppingen nach Heiningen, sowie später in seinem Hause, vertraute Frosch dem Ott: Er sei der reichste und doch zugleich der ärmste Mann. Es gebe Leute, die Wunderkrafte besäßen, die Geister und Seelen erlösen können und denen nichts verborgen bleibe. Zu diesen Leuten gehöre auch er, er besitze diese Gabe, er habe es in Baiern bei einem geistlichen Herrn nach dem sechsten Buch Moses, wo Alles stehe, gelernt und in Folge davon schon viele Seelen in Baiern, sowie im Sibyllenloch bei Kirchheim unter Teck erlöst. Hierfür habe er sehr viel Geld, 23 Simri Gold, 10–13 Millionen, erhalten; die lägen auch bereits in seinem Hause, allein er dürfe sie jetzt noch nicht angreifen, sondern erst in 30–33 Monaten, im Mai 1847, sonst sei er selbst des Teufels!

Außerdem erfuhr sein staunender Begleiter während der Fahrt nach Heiningen noch Folgendes: Er, Frosch, sei Mitglied einer geheimen Gesellschaft in Stuttgart, welche aus zwölf der vornehmsten Herren bestehe, von denen er die Fürsten von Thurn und Taxis, von Waldburg-Wolfegg und Waldburg-Zeil, die Grafen von Rechberg und Maldeghem als Mitglieder, den Grafen von Neipperg aber als Vorstand nannte.

Zum Beweise endlich, daß er in der That Geld genug besitze, zeigte Frosch, nachdem sie in seiner Wohnung angekommen, dem Kassirer Ott nicht blos in einem Kasten des Zimmers ein etwa ein halbes Simri haltendes volles Säckchen mit der Versicherung, darin sei lauter Gold, das übrige liege im Keller, sondern er holte auch wirklich aus jenem Säckchen vier Ducaten heraus. Der Anblick dieser Goldstücke bestärkte den Kassirer, wie er selbst sagt, so in seinem Glauben an die Wunderkräfte des Schäfers, daß er nicht einmal den Muth hatte, näher nachzuforschen, ob sich in dem Sacke in der That lauter Gold befinde. Ja, als Frosch mit der Bitte sich an ihn wandte, er möchte ihm, da er in Noth sei und Schulden zahlen müsse, einstweilen, bis er sein Geld angreifen dürfe, Einiges vorstrecken, schenkte er diesem Gesuche, mit welchem das Versprechen verbunden war, er werde ihn dafür später gewiß ganz glücklich machen, gutmüthig Gehör. Der Wunderdoctor erhielt schon nach einigen Tagen 1200 Gulden in Banknoten durch die Post. Frosch brauchte immer mehr und Ott sandte immer neue Darlehen, höchst bedeutende Summen, und bestritt daneben für Jenen viele Ausgaben.

Zu diesen immer neuen Anlehen und Auslagen, welche Ott nicht mehr aus eigenen, sondern mit den Mitteln der Hüttisheimer Kasse bestritt, ließ er sich nach seiner Angabe nicht blos durch Das, was er vorhin erfahren, bewegen, auch nicht durch einen weitern Umstand, nämlich daß einer seiner Vettern, der am Gehöre litt, gerade zu der von dem Wunderdoctor vorausbezeichneten Zeit wieder besser hörte, die vertraulichen Mittheilungen des Angeschuldigten über seine Geistererlösungen, über seine Millionen und die vornehme Gesellschaft verwirrten gänzlich sein Gehirn; es kam bald noch ein anderer Umstand hinzu, in Folge dessen Ott, wie er selbst sagt, seine Bekanntschaft mit Frosch »für eine Schickung Gottes« hielt und an den Wunderdoctor »wie an Gott Vater« glaubte.

Es ist dies der Kauf der Standesherrschaft Roth durch den Angeschuldigten, in Verbindung mit dem Benehmen, das derselbe dabei an den Tag legte, und den weitern Sagen, die sofort über ihn auftauchten.

Über diese Herrschaft sprach Frosch, wie Ott erzählt, mit diesem schon im December 1845, als Beide von Göppingen nach Heiningen fuhren, und Letzterer gab ihm hier auf sein Verlangen eine »Beschreibung von Roth«, die er wegen der Betheiligung der Hüttisheimer Kasse in Händen hatte, zur Einsicht. Dabei war übrigens, nach der Angabe Ott's, nicht weiter davon die Rede, daß Frosch die Herrschaft kaufen wolle, sondern dieser äußerte damals blos, er wolle sie einmal sehen, und Ott selbst, der hier noch gar nicht daran dachte, daß, was er später für ein so großes Glück hielt, geschehen könne, erhielt erst nach einiger Zeit, während welcher Frosch sich ihm gegenüber als Kaufsliebhaber zu dem Schlosse Laupheim gerirte, durch einen Bekannten, den Bierbrauer Kramer von Klosterbeuren, die erste Andeutung, daß Frosch die Herrschaft Roth kaufen wolle. Diese Andeutung erhielt Ott von Kramer in Folge von Äußerungen und Aufträgen, mit denen Frosch gegenüber von diesem auftrat.

Frosch fragte nämlich, so erzählt Kramer – dessen Bekanntschaft er machte, als dieser sich, wie Kramer angibt, wegen der Krankheit seiner Frau, oder, wie der Angeschuldigte behauptet, wegen des Lottospiels an ihn wandte – den Kramer, als dieser im October 1845 zu ihm kam, ob er für ihn kein feiles Gut wisse? und als ihm der Letztere erwiderte: er kenne im Augenblick nur das Gut Mattsies in Baiern, das werde aber zu theuer sein, da es immerhin gegen 125000 Gulden koste, erklärte der Angeschuldigte, nach der Behauptung Kramer's, nicht blos: »Das sei Eins, soviel Geld habe er schon!« sondern er suchte auch denselben durch das gleiche Manöver, wie seiner Zeit den Kassirer Ott, von seinem Reichthum zu überzeugen, indem er ihm im Kasten einen gewöhnlichen, etwa 1–1½ Simri haltenden, anscheinend vollen Getreidesack mit der Versicherung zeigte, darin sei lauter Gold, und daraus 30–40 würtembergische Dukaten wirklich nahm.

Dies machte auf Kramer einen solchen Eindruck, daß er, wie Ott, den Inhalt des Sackes nicht näher untersuchte, sondern dem Angeschuldigten Glauben schenkte und ohne weiteres Bedenken dem Vorschlage, er solle mit ihm nach Mattsies reisen, um das Gut näher zu besehen, er werde ihm dann für seine Mühe, wenn Etwas aus dem Handel werde, 3000 Gulden bezahlen, freudig folgte.

In Mattsies erklärte Frosch, so lautet die weitere Angabe Kramer's: das Gut gefalle ihm, Kramer solle sich um die nähern Verhältnisse erkundigen, er wolle in 14 Tagen einstweilen 60000 Gulden als »Angeld« schicken!

Sofort gab sich Kramer auch, im festen Glauben an die Worte des Angeschuldigten, alle Mühe, wegen des Ankaufs des erwähnten Gutes das Nöthige einzuleiten. Allein der Letztere schickte nicht nur kein Geld, sondern ließ überhaupt nichts mehr von sich hören, sodaß sich endlich, nach langem vergeblichen Harren auf die Ankunft der Geldkiste, Kramer im December 1845 entschloß, selbst nach Heiningen zu reisen, um sich persönlich nach dem Stande der Sache zu erkundigen. Wie er zu Frosch kam, hatte dieser gerade die »Beschreibung von Roth« in der Hand und erklärte sofort: »Mattsies sei ihm zu klein, das wolle er nicht, er kaufe Roth!« Krämer entgegnete: das werde einige Millionen kosten; allein Frosch beseitigte auch diesmal sein Bedenken, indem er ihm wieder Geld zeigte und weitere Mittheilungen machte über seine Schätze, deren Erwerb, und über seine Verbindungen mit hohen Herren.

Frosch führte nämlich seinen Gast, so erzählt Letzterer, wieder an den oft erwähnten Kasten und zeigte ihm hier nicht blos den Geldsack, den er schon das erste mal gesehen und der diesmal nicht offen war, mit dem Hinzufügen, da sei noch das Geld darin, sondern er machte ihn auch auf ein ziemlich großes offenes Kistchen daneben aufmerksam, welches mit Rollen von blauem Papier in der Größe von 75-Guldenrollen gefüllt war: darin sei lauter Gold!

Zum Beweise brach Frosch sofort auf Kramer's Verlangen eine dieser Rollen in der Mitte durch und es fielen wirklich aus derselben drei bis vier Goldmünzen in der Größe eines Guldenstücks zur Erde. Kramer, in seiner Meinung von dem großen Reichthum des Frosch bestärkt, wagte nun aus Furcht, er könnte ihn dadurch beleidigen, nicht, den übrigen Inhalt der Rollen zu untersuchen. Frosch eröffnete ihm nun:

Er habe Geld genug, um drei solche Herrschaften, wie Roth, zu kaufen; er besitze bereits in der Schweiz, wo er unter die Jesuiten aufgenommen sei, ein Schloß, und er sei auch in Stuttgart Mitglied einer geheimen Gesellschaft, welche aus 12 der vornehmsten Herren bestehe.

Auf Kramer's Frage: woher er denn so vieles Geld besitze? antwortete er: er habe es drüben vom Sibyllenloche her, dort könne er genug haben; wenn er welches brauche, so dürfe er dort nur ein Gebet verrichten, dann komme die Sibylle und gebe ihm, soviel er wolle.

Dies erschien nun freilich dem Fragesteller anfangs, wie er sagt, gar zu abenteuerlich, als daß er es sofort glauben sollen, allein auf der andern Seite ließ er sich hierdurch doch nicht in seiner Meinung, daß Frosch wenigstens sehr reich sein müsse, erschüttern, wozu der Beweis ihm vor Augen lag, und so gab er denn dem Angeschuldigten willig Gehör, als dieser ihn beauftragte, er solle unter Rücksprache mit Ott sich nach der Herrschaft Roth näher erkundigen und sofort die weitern Verkaufsverhandlungen einleiten; er werde ihn dann, da aus dem Handel mit Mattsies nichts geworden, bei dem Kaufe von Roth dadurch hinlänglich entschädigen, daß er ihm für seine Mühe statt 3000 Gulden sofort 13000 Gulden zahle.

Kramer setzte sich nun alsbald mit Ott in näheres Vernehmen und Letzterer betrieb aufs eifrigste die Sache.

Beide reisten mit Frosch nach Roth, um die Herrschaft näher zu besichtigen, und hier erklärte der Schäfer, wie beide Zeugen weiter angeben: »Das Gut gefalle ihm, er wolle es kaufen, und um es wohlfeiler zu bekommen, gleich baar bezahlen; damit es jedoch nicht auffalle, dürfe man nicht sagen, daß er der Käufer sei, sondern sie sollten vorgeben, er kaufe die Herrschaft für einen Unbekannten, dessen Namen erst am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses genannt werden solle.«

Das Versprechen, den Kaufpreis sogleich baar zu bezahlen, fiel den beiden Begleitern desselben allerdings in so fern auf, als er ihnen ja wiederholt anvertraut hatte, er dürfe sein Geld erst in 30–33 Monaten angreifen, sonst wäre seine eigene Seele verloren!

Allein Frosch wußte auch dieses Bedenken durch die Versicherung zu beseitigen: »In so lange, bis er selbst sein Geld angreifen dürfe, schieße ihm die geheime vornehme Gesellschaft – von welcher er ihnen schon früher erzählt hatte – den Kaufschilling vor.«

Hiernach war aller Zweifel bei den Beiden beseitigt, und Ott kündigte dem Gutsbesitzer Retter an, er wisse einen Käufer für die Herrschaft Roth.

Dieser hielt, nach seiner Angabe, anfangs nicht viel von der Sache, da Ott, die ihm von Frosch ertheilte Weisung getreulich befolgend, den Käufer nicht nannte; allein Ott, im vollen Glauben an die Allmacht und den Reichthum seines Vollmachtgebers, versicherte Retter aufs bestimmteste, er kenne den Käufer und wisse gewiß, daß dieser im Besitze der erfoderlichen Zahlungsmittel sei. Ott war ein achtbarer Mann. So ließ sich denn Retter, im Vertrauen auf Ott's Erklärung, in Verkaufsunterhandlungen ein, die, wie erwähnt, am 26. Februar 1848 zu einem Vertrage führten, wonach Frosch und Kramer als angebliche Bevollmächtigte eines Dritten, unter Bürgschaft des Ott, die Herrschaft Roth um die Summe von 2,670000 Gulden unter der Bedingung von J. D. Retter erkauften, daß dieselbe dem wahren Käufer, dessen Name erst am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses zu nennen war, gegen die Bezahlung des Kaufschillings, frei von den durch Retter darauf contrahirten Schulden, übergeben werden sollte.

Kramer gerirte sich hierbei nach seiner Behauptung auf Frosch's besonderes Begehren als Mitkäufer oder vielmehr Mitbevollmächtigter, Ott aber ging die Bürgschaft auf das ausdrückliche Verlangen Retter's ein, der, weil er die beiden Andern nicht kannte, nur unter dieser Bedingung einen Kauf abschließen wollte. Beide Genannte aber ließen sich zu dieser Betheiligung bei dem Handel, wie sie angeben, in dem festen Glauben herbei, daß Frosch, wie er ihnen wiederholt vorgestellt, selbst der Käufer sei und wirklich die Mittel dazu besitze. Kramer gestand, daß ihn zu dieser Willfährigkeit noch ein besonderes Motiv gereizt, nämlich Frosch hatte ihm für seine Mühe statt 13000 Gulden eine Summe von 50000 Gulden zu bezahlen versprochen, während Ott sich damals, wie es scheint, neben der Aussicht auf Belohnung, die ihm allerdings auch vorgeschwebt haben mag, hauptsächlich durch die Rücksicht auf seine Kasse, für welche er den Kauf so vortheilhaft hielt, bestimmen ließ.

Als nun der Kaufvertrag, welcher seiner Zeit viel zu reden machte, so abgeschlossen war, herrschte große Freude im Lager der vielen dabei Betheiligten, namentlich aber bei Ott und Kramer, während Frosch selbst sich sofort als Käufer von Roth gerirte und dabei, wie notorisch ist, einen Ungeheuern Aufwand machte.

»Herr und Madame Frosch« legten jetzt ihre frühere mehr bäuerliche Tracht ab und besuchten in modernem Paletot, Hut und Shawl mehrmals die Herrschaft, wo Ersterer alsbald verschiedene Anordnungen traf. Dabei schaffte sich Frosch glänzende Chaisen und theure Pferde mit silberplattirten Geschirren an, er unternahm Reisen, bei welchen er viel Geld aufgehen ließ. Seine unermüdeten Geschäftsführer und steten Begleiter hierbei waren Kramer und Ott. Letzterer namentlich schwelgte in Entzücken, denn Frosch hatte ihm das Schlößchen Laupheim zu kaufen versprochen. Er bestritt Auslagen über Auslagen für Frosch und streckte ihm noch weitere sehr bedeutende Summen, Alles in der Hoffnung vor, von dem »Herrn von Roth«, sobald derselbe seine durch die Geister erworbenen Millionen angreifen dürfe, hinlänglich dafür entschädigt zu werden. Freilich ging eine geraume Zeit hin, ohne daß es zur Realisirung des Kaufes kam, allein dies erschütterte weder Ott's noch Kramer's festen Glauben. Denn auch Frosch war in seinen Prahlereien unerschütterlich über die großen Wundercuren, die er schon ausgeführt, über die Geister, die er erlöst, über die Reichthümer, die er in Folge davon besitze, über die Herrschaft, die er in der Schweiz habe, über die vornehme Gesellschaft, in die er aufgenommen sei. Sie glaubten eine Bestätigung hierfür in dem Auftreten Frosch's, sowie darin zu finden, daß bald auch hundert Andere wußten, der Letztere besitze unermeßliche Reichthümer.

So wurden Beide in ihrem Glauben an die hohen Verbindungen ihres Gönners in Stuttgart auch dadurch bestärkt, daß derselbe während der Kaufsunterhandlungen sich einmal unter dem Vorgeben entfernte: »Er müsse Erkundigungen einziehen«; sowie, daß er ein andermal, bald nach dem Kaufabschlusse, Ott in das Palais des Grafen von Neipperg, welchen er als Vorstand jener geheimen Gesellschaft bezeichnet hatte, mit dem Auftrage schickte: er solle fragen, ob der Herr Graf zu Hause und zu sprechen sei? Freilich erhielt Ott den Bescheid, der Herr Graf sei schon seit einiger Zeit verreist; wie sollte das aber ihren Glauben erschüttern! Ein drittes mal, wo Frosch wieder ein ähnliches Manöver ausführte, gelang ihm dies allerdings nicht so gut, denn da ging ihm, als er sich von seinen Begleitern unter dem Vorwande »er müsse zu Neipperg« entfernte, Kramer unbemerkt nach und sah, daß der Wundermann blos vor einem Hause stehen blieb, ohne hineinzugehen. Trotzdem versicherte Frosch, als er zurückkam, er habe mit dem Grafen gesprochen. Kramer hielt ihm seine Wahrnehmungen vor, ließ sich aber durch die Erwiderung beruhigen: »Er habe unterwegs erfahren, daß der Graf nicht zu Hause sei.« Bei solchem Glauben darf man sich allerdings nicht wundern, daß Wundermänner erstehen.

Die Verzögerung der Realisirung des Kaufes beunruhigte anfänglich Beide wenig, weil sich ja auch das gerichtliche Erkenntniß über den Kauf von Seiten Retter's wegen verschiedener Anstände immer wieder hinauszog. Sie sahen hierin den einzigen Grund, weshalb Frosch noch nicht seinen Vertrag erfüllte und erfüllen konnte; ja Ott fand sogar, wie er selbst sagt, in den Anständen, welche dem Erkenntniß über den ersten Kauf im Wege standen, einen weitern Beweis für die übernatürlichen Kenntnisse des Wunderdoctors, da dieser ihm auf seine Auffoderung: er solle schnell den Kauf ins Reine bringen! schon vor dem 26. Februar vorausgesagt hatte, »das pressire nicht so, Ott solle an ihn denken, vor 70 Tagen werde Roth nicht auf Retter eingeschrieben.« Außerdem lebten Beide, in Übereinstimmung mit den übrigen bei dem Handel Betheiligten, der frohen Hoffnung, es werde wenigstens dann, wenn einmal die Retter entgegenstehenden Hindernisse beseitigt seien, die Realisirung des Frosch'schen Kaufes keinem Anstände unterliegen. Sie glaubten, daß Frosch, wie dies bei gewöhnlichen Güterhändeln in der Regel geschieht, am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses den Kaufschilling baar entrichten, daß sofort davon die auf Roth ruhenden Lasten bezahlt und dann der Rest dem J. D. Retter eingehändigt werden müsse. Überdies versicherte ja Frosch, als Ott immer mehr in ihn drang, er solle doch machen, daß der Kauf realisirt werde, »er werde am 17. April 1846 nach Ulm kommen und das Geld dorthin bringen, damit eingeschrieben werden könne.«

So warteten sie denn wirklich mit andern Freunden am 17. April 1846 den ganzen Tag bis Nachts 2 Uhr in Ulm auf Frosch; allein wer nicht kam, war der Schäfer Frosch.

Auch dies erschütterte ihren Glauben nicht; denn als Ott und Kramer am folgenden Tage nach Heiningen reisten, um sich näher zu erkundigen, warum er sein Versprechen nicht gehalten, versicherte der Angeschuldigte, wie beide Zeugen und der ihnen noch nachgeschickte Blumenscheinwirth Franz Wilhelm von Ulm angeben, nicht blos wiederholt: »Es sei ihm von der vornehmen Gesellschaft bereits der ganze Kaufschilling, ja noch mehr, als dieser betrage, nämlich die Summe von 3,400000 Gulden zugeschickt worden«; sondern er erklärte auch sein Ausbleiben am vorhergehenden Tage damit, daß ihm Graf Neipperg, der Vorstand jener Gesellschaft, geschrieben: »Es gehe in Stuttgart das Gerücht, daß es mit Retter nicht gut stehe; er, Frosch, solle daher noch abwarten, bis diesem vergantet werde, und vom Kaufschillinge ja nicht früher etwas bezahlen, als bis Roth schuldenfrei auf ihn eingeschrieben sei.«

Frosch zeigte auch seinen Besuchern den ihm von dem Grafen Neipperg zugekommenen Brief, welcher mit »Albert« oder »Alfred« unterzeichnet war und worin der Schreiber des Briefs seinem »Hochgeborenen Freunde und Dauzbruder Frosch« mittheilte, »er wolle ihm zwar, seinem Versprechen gemäß, bis zum 17. April das Geld – eine Summe von 3,400000 Gulden – selbst nach Heiningen bringen; er beschwöre ihn aber bei Gott, dem Allmächtigen, doch ja davon kein Stück wegzugeben, bis Roth protokollirt sei.« Außerdem wies Frosch zum Beweise, daß das Geld da sei, nicht blos dem Kramer in seinem Kasten wieder mehre verschlossene, anscheinend volle Kisten und Säcke mit dem Anfügen: »Da sei das Geld!« sondern er nahm auch abermals vor Franz Wilhelm mehre Goldstücke aus einer Rolle heraus. Also ein neuer Zeuge dafür, daß Geld da war.

Kramer und Ott verließen mit erneutem Vertrauen auf den Wunderdoctor Heiningen, nachdem noch Ott mit Erlaubniß des Letztern von dem Briefe (der übrigens nicht einmal ein Datum hatte, was Frosch damit erklärte, er habe ihn in einem Couvert erhalten) eine Abschrift genommen, um dieselbe den mit banger Sehnsucht auf die endliche Realisirung des Kaufes harrenden Mitgliedern der Hüttisheimer Kasse zur Beruhigung vorzulegen. Freilich sahen sich in Folge dieses Besuchs Ott und Kramer in so fern getäuscht, als Frosch erklärte, er zahle erst, wenn Roth auf ihn eingeschrieben werde, und sich auch wirklich in dem Kaufbriefe fand, daß Roth gegen Bezahlung des Kaufpreises schuldenfrei übertragen werden müsse; während man, wie erwähnt, bis dahin der Meinung war, Frosch entrichte am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses über den Kauf Retter's den Kaufschilling und dann werde, nachdem man davon die Schulden bezahlt, die Herrschaft auf ihn eingeschrieben.

Allein auch diese Entdeckung machte Frosch's Freunde nicht wankend. Er stand damals bei den beim rother Handel Betheiligten noch in solchem Ansehen, daß, als der israelitische Handelsmann Heinrich Steiner von Laupheim im Gasthof zum Kronprinzen in Ulm in Gegenwart der wegen des gerichtlichen Erkenntnisses über den Retter'schen Kauf versammelten Herren sich etwas scharf gegen Frosch darüber ausließ, daß nach seiner neuern Erklärung der Kauf nie ratificirt werden werde und Alles nichts sei, sämmtliche Anwesende, statt die Richtigkeit seiner Bemerkung einzusehen, demselben ernstliche Vorwürfe machten, daß er »Herrn Frosch« so beleidigen könne.

So gewann Frosch wieder von neuem Zeit und Mittel, die Realisirung des Kaufes, obwol von allen Seiten gedrängt, hinauszuschieben, und Ott und Kramer ließen sich, ohne von der Sache eine andere Ansicht zu bekommen, durch die Erklärung des Angeschuldigten: »sie sollen nur machen, daß Roth auf ihn eingeschrieben werde, dann werde er gleich bezahlen, er habe ja das Geld zu Hause«, noch längere Zeit hinhalten. Fanden sie doch in dem Umstande, daß der Angeschuldigte dem Rechtsfreunde Ott's, welcher auch den Kaufvertrag aufgesetzt hatte, eine Summe von 50000 Gulden versprach, wenn er mache, daß Roth bald auf ihn eingeschrieben werde, einen bestimmten weitern Beweis dafür, daß es dem Schäfer Frosch sehr ernst mit der Realisirung des Kaufes sei, hörten sie doch noch immer von Andern bestätigen, daß Frosch große Reichthümer besitze, und diese Erzählungen, welche so sehr ihren Wünschen entsprachen, fanden bei ihnen mehr Gehör als die Warnungen verständiger Männer, die ihnen allerdings auch zukamen. Zudem wußte sich Frosch bei Ott noch besonders dadurch einzuschmeicheln, daß er ihm für seine Kasse, welche durch die Verzögerung immer mehr ins Gedränge kam, eine außerordentliche Entschädigung von 100000 Gulden versprach.

So vergingen wieder mehre Wochen, bis endlich dem Kassirer Ott, nach seiner Erzählung, die Augen geöffnet wurden, und zwar nicht sowol durch die überraschende Erklärung des Angeschuldigten: »Es sei das Geld von der vornehmen Gesellschaft, weil es in derselben Händel gegeben, wieder abgeholt worden« – denn Frosch versicherte hierbei, »das sei Eins, er habe ja doch noch sein Geld!« – als durch das Benehmen, welches Frosch, als Ott mit ihm abrechnen wollte, an den Tag legte.

Ott reiste nämlich Anfangs Juli 1846 zu Frosch, um denselben anzutreiben und mit ihm abzurechnen. Auch sollte er ihm über das Fehlende eine Empfangsbescheinigung ausstellen, die er den Kassenmitgliedern vorlegen könne. Hierzu nahm Ott die wenigen Beweisurkunden, die er für sein Guthaben besaß, da er, wie bemerkt, sich nie eine Quittung hatte geben lassen, nämlich Postscheine und einen Brief des Angeschuldigten, worin dieser ihn um Geld gebeten hatte, mit. Es ließ sich jedoch Frosch damals zu keiner Abrechnung herbei, sondern schob dies auf spätere Zeit hinaus, und so entfernte sich Ott bald wieder, ohne seinen Zweck erreicht zu haben.

In seiner durch das unbegrenzte Vertrauen auf den Wundermann herbeigeführten Sorglosigkeit vergaß nun aber Ott jene Papiere, die er bei Frosch auf den Tisch gelegt hatte, mit sich fortzunehmen, und als er nach einigen Tagen wieder nach Heiningen kam, waren nicht blos die Postscheine mit dem Briefe verschwunden, sondern es trat jetzt auch auf sein wiederholtes Andringen der trotzige Schäfer mit der von ihm allerdings schon früher angedeuteten Drohung auf: »Wenn Ott sage, daß er ihm, dem Frosch, so viel Geld vorgeschossen, so leugne er es ihm geradezu ab, denn schriftliche Beweise lägen ja nicht vor.«

Dies endlich öffnete dem überguten Mann die Augen, wie er selbst sagt, und hatte dann auf seine und der Hüttisheimer Leihkasse Anzeige hin die sofortige Verhaftung des Angeschuldigten zur Folge. Ott sah nunmehr ein, daß er von Frosch betrogen worden – und eine Täuschung folgte der andern.

So erzählten Ott und Kramer auf ihren Eid, wie Frosch sich ihnen gegenüber benommen, und gestanden, wie sie selbst durch lange Zeit das unbedingteste Vertrauen, worin immer wieder Einer den Andern bestärkte, in seine Worte gesetzt.

Die Summen, die Ott in der Hoffnung vorgestreckt, mit dem Geistergelde entschädigt zu werden, gibt Ott folgendermaßen an:

I. An baarem Darlehen habe Frosch von ihm, außer den schon erwähnten am Pferdemarkte zu Ulm geliehenen 200 Gulden und denjenigen 1200 Gulden, welche er ihm im December 1845 durch die Post geschickt, noch weiter folgende Summen meist in Silbergeld oder Banknoten erhalten:

1) Am 1. Februar 1846 durch die ulmer Post in zwei Fäßchen 4083 Gulden;

2) im März 1846, als Frosch von Roth aus bei Ott in Hüttisheim einkehrte, 2600 Gulden;

3) bald darauf, am 18. März, wieder durch die Post 1458 Gulden;

4) einige Tage nachher, durch Blumenscheinwirth Wilhelm von Ulm (der übrigens nichts davon wissen will), 1200 Gulden;

5) durch denselben (was er bestätigt) die Summe von 780 Gulden; 6) sofort im April 1846 in dem Gasthofe zur Krone in Eßlingen und in Gegenwart des Schäfers Wörner von Denkendorf (welcher jedoch nichts davon wissen will) 4300 Gulden;

7) wenige Tage später durch den Posthalter Fest in Göppingen, wie dieser bestätigt, die Summe von 1700 Gulden;

8) am 23. April 1846 3500 Gulden, welche Ott selbst in zwei Ranzen nach Heiningen gebracht haben will (Frosch's Ehefrau, auf welche sich Ott hierfür berief, will nichts davon wissen);

9) am 16. Mai 1846 wieder 1900 Gulden;

10) einige Tage später, wie Kramer bestätigt, in München zum Ankaufe von Pferden die Summe von 1300 Gulden in Banknoten.

Außer diesen baaren Darlehen, welche hiernach zusammen die Summe von 24221 Gulden betragen, und zu welcher, nach Ott's Versicherung, noch weiter mindestens 400 Gulden kommen, welche der verblendete Mann dem Angeschuldigten auf Reisen nach Roth, Stuttgart und München in kleinern Posten vorgeschossen haben will, hat sodann Ott, wie er weiter eidlich versichert

II. nicht blos, als Frosch sich als Käufer von Roth verkündigte, aus Freude darüber, daß nun der Hüttisheimer Kasse geholfen werden könne, der Ehefrau des Angeschuldigten 100 würtembergische Dukaten geschenkt, damit diese, wie er sagt, Courage bekomme und nicht gegen den Handel sei, sondern er hat auch sofort, als der Kauf abgeschlossen war, die Ehefrau des Schäfers Frosch durch die Blumenscheinwirthin Wilhelm von Ulm, welcher er hierfür 76 Gulden bezahlte, modernisiren und ihr Hut, Shawl und Kleid anschaffen lassen, damit dieselbe in Roth, ihrer neuen Herrschaft, ordentlich auftreten könne.

III. An eigentlichen Auslagen für den vermeintlichen Herrn von Roth aber hat Ott nach seiner weitern Versicherung folgende bestritten:

1) Will er zunächst, was übrigens nicht genau erhoben werden konnte, zu Roth im März 1846 dem Fabrikanten Welde von Leutkirch im Auftrage des Angeschuldigten für ein Chaischen, das Letzterer kaufte, 300 Gulden bezahlt haben; sodann schickte er

2) um jene Zeit dem Braumeister Schönweiler in Roth, wie dieser in Übereinstimmung mit Krämer bestätigt, 400 Gulden, um damit im Schloßgarten, wie Frosch nach der Versicherung Kramer's und des Gärtners befohlen, englische Anlagen einzurichten. Außerdem gab er

3) dem Schönweiler, wie dieser gleichfalls in Übereinstimmung mit Kramer bestätigt, am 18. oder 19. Mai 1846 zu Klosterbeuren auf Ansuchen des Angeschuldigten einen Wechsel von 600 Gulden zum Ankaufe von Kühen für den Gutsherrn Frosch, und einige Tage nachher zahlte er, was Krämer wiederum bestätigt,

4) zu München für Frosch eine Chaise, welche dieser daselbst um 462 Gulden gekauft hatte. Weiter entrichtete er

5) nach seiner durch eine vorliegende Quittung bestätigten Behauptung dem Holzhändler Frick in Laupheim 524 Gulden 47 Kreuzer für Breter und Dielen, welche Frosch dort kaufte, und die sofort Ott nach Heiningen führte, wofür er besonders 30 Gulden berechnet. Ebenso kaufte Ott 6) auf Ansuchen des Angeschuldigten Stroh für die Summe von 86 Gulden 40 Kreuzer, das er demselben gleichfalls durch sein Fuhrwerk nach Heiningen lieferte, wofür Ott wieder einen Fuhrlohn von 25 Gulden anspricht.

IV. Neben diesen Auslagen, welche Ott nach seiner Behauptung für Frosch bestritt, und welche zusammen die hohe Summe von 2428 Gulden 27 Kreuzer betragen, stand sodann Jener, wie er weiter angibt, nicht blos, als Frosch sich von Roth Früchte und Vieh in Anschlag zu 2164 Gulden 14 Kreuzer kommen ließ, für diese Summe gut, sondern er ließ auch dem Letztern die Früchte auf seine Kosten nach Heiningen führen, wofür ihm der Angeschuldigte nach seiner Behauptung weiter 100 Gulden schuldig wurde, und außerdem behauptet er, es sei ihm Frosch auch noch für 20 Säcke Dinkel, die er ihm abgekauft, einschließlich von 30 Gulden Fuhrlohn, 205 Gulden 30 Kreuzer schuldig. Endlich aber kam Ott durch seine Leichtgläubigkeit auch noch

V. deshalb in Schaden, weil er im Vertrauen auf das Versprechen des Angeschuldigten, er wolle ihm das Schloß Laupheim kaufen, wirklich am 22/24. April 1846, wie die in Frosch's Wohnung gefundenen Kaufbriefe nachweisen, das Schloßgut Laupheim mit Fahrniß u. s. w., angeblich als Bevollmächtigter eines Dritten, um die am 1. Mai 1846 baar zu bezahlende Summe von 118000 Gulden kaufte und, da er den Kauf nicht halten konnte, das in §. 7 des fraglichen Vertrags stipulirte Reugeld von 12000 Gulden zahlen mußte.

So Ott selbst über den durch seinen Freund Frosch erlittenen Schaden.

Dieser aber, um nun auf dessen Angaben vor Gericht überzugehen, bestreitet, was

Zu I. zunächst die baaren Summen, welche ihm Ott gegeben haben will, betrifft, nur den Empfang einiger wenigen und zwar gerade derjenigen, für welche der Letztere auch keine weitern Beweismittel hat, nämlich:

1) der 2600 Gulden, welche ihm Ott in Hüttisheim gegeben;

2) der 1200 Gulden, welche er ihm durch Wilhelm überliefert;

3) der 1900 Gulden, welche er ihm nach Heiningen gebracht, und endlich

4) der 400 Gulden, welche er ihm auf Reisen in kleinern Posten geliehen haben will.

Mit Ausnahme dieser 6100 Gulden gibt der Angeschuldigte den Empfang der übrigen Summen theils in dem vollen, von dem Beschädigten behaupteten Betrage, theils wenigstens in einem geringern Betrage zu, denn er bekennt, daß er von Ott neben den am Pferdemarkte in Ulm erhaltenen 200 Gulden

1) im December 1845 1200 Gulden;

2) im Februar 1846 4083 Gulden;

3) im März 1846 1458 Gulden;

4) durch Blumenscheinwirth Wilhelm in Ulm 780 Gulden und durch Posthalter Fest in Göppingen 1700 Gulden erhalten habe; er gibt weiter zu, daß ihm Ott

5) in Eßlingen zwar nicht eine Summe von 4300 Gulden, wol aber von 4000 Gulden gegeben, sowie, daß ihm derselbe

6) im April 1846 zwar nicht die behauptete Summe von 3500 Gulden, aber doch 600 - 700 Gulden gebracht, und er will endlich

7) neben weitern 400 Gulden, welche ihm Ott, der sich jedoch hieran nicht erinnern kann, zu Cannstadt gegeben haben will, von demselben

8) in München nicht blos 1300 Gulden, sondern sogar 1400 Gulden erhalten haben.

Ebenso bestreitet der Angeschuldigte

Zu II. nicht, daß Ott seiner Frau nach dem Kaufsabschlusse von Roth 100 würtembergische Dukaten geschenkt habe, sowie, daß die Letztere durch die Blumenscheinwirthin Wilhelm von Ulm vor ihrem ersten Auftreten in Ulm neu gekleidet wurde, und auch

Zu III., in Betreff der Auslagen, welche Ott für ihn bestritten haben will, gibt er zu, daß dieser

1) Dem Braumeister Schönweiler zum Ankauf für Vieh einen Wechsel von 600 Gulden gegeben, daß er ferner

2) die Chaise in München mit 462 Gulden bezahlt, daß er sodann auch

3) für ihn den Holzhändler Frick in Laupheim für dessen Rechnung mit 524 Gulden 47 Kreuzern befriedigt, daß er ebenso

4) für ihn Stroh um 86 Gulden 40 Kreuzer gekauft habe, und daß er endlich

5) für die beiden letzten Lieferungen an Fuhrlohn 55 Gulden anzusprechen befugt gewesen sei. Dagegen behauptet der Angeschuldigte,

6) daß er selbst die Chaise in Leutkirch bezahlt habe, und gegen die weitere Foderung von 400 Gulden für die Herrichtung des Schloßgartens in Roth wendet er ein, solche nicht bestellt zu haben, obgleich von Kramer sowol als vom Schloßgärtner in Roth das Gegentheil versichert wird. Außerdem aber bekennt Frosch noch

Zu IV., daß er dem Ott 29 Säcke Dinkel abgekauft, sowie daß er durch Letztern von Roth Früchte und Vieh im Anschlage von 2164 Gulden 14 Kreuzern erhalten, und daß endlich derselbe an Fuhrlohn für beides 139 Gulden anzusprechen gehabt habe.

Allein trotzdem bestreitet er nicht nur, daß er dem Ott noch irgend etwas schuldig sei, sondern er will sogar selbst noch eine große Foderung an diesen haben.

Frosch behauptet nämlich einmal nicht nur, er habe dem Ott für den Wechsel an Braumeister Schönweiler vorher 700 Gulden und ebenso für den Wechsel in München 800 Gulden und später noch 600 Gulden gegeben; er habe ferner demselben das Geld zur Bezahlung der Chaise in München eingehändigt; er habe ihm weiter für das gelieferte Stroh eine Abschlagungszahlung mit 50 Gulden gemacht; und er habe endlich den Dinkel mit 160 Gulden bezahlt; sondern es bringt der Angeschuldigte noch insbesondere vor:

Er habe seinerseits dem Ott nach Zurückbezahlung der am ulmer Pferdemarkte entlehnten 200 Gulden bedeutende Anlehen gemacht; hiernach sei das, was er von Ott erhalten, mit Ausnahme der Geschenke an seine Frau, die er als eine Erkenntlichkeit für die unverzinsliche Anborgung betrachtet habe, stets nur eine Abschlagszahlung gewesen und es sei ihm in Folge davon Ott bei einer Abrechnung, die sie kurz vor der Verhaftung miteinander gepflogen, noch die Summe von 9800 Gulden schuldig geblieben, wovon indessen, so setzt Frosch hinzu, noch die Rechnung für Bretter und Dielen mit dem, was er für Stroh und Dinkel nicht extra bezahlt, abgehe.

Ebenso, wie hiernach das von Ott behauptete Schuldverhältniß, leugnet der Angeschuldigte, daß er dem Erstern seine Papiere weggenommen, daß er überhaupt dessen Leichtgläubigkeit dazu benutzt, um von ihm Geld zu erhalten, daß er ihm und dem Krämer vorgespiegelt, er habe Geister erlöst und dadurch große Reichthümer erworben, daß er den Beiden vorgegeben, er sei Mitglied einer vornehmen Gesellschaft, daß er sie glauben gemacht, er kaufe Roth für sich, sowie endlich, daß er versprochen habe, er gebe dem Kramer 13000 oder gar 50000 Gulden und zahle dem Ott das Schloß von Laupheim, er behauptet, er habe wirklich von einem Dritten den Auftrag gehabt, so, wie geschehen, die Herrschaft Roth zu kaufen, und da seien dann allerdings, weil er Niemandem gesagt, wer dieser Dritte sei und woher er das Geld für Roth erhalten, die Leute auf verschiedene dumme Gedanken hierüber gekommen, allein er selbst habe nie so etwas ausgesprengt, sondern er habe eben die Leute, wenn sie von ihm dummes Zeug, wie z. B. ob er sein Geld von der Sibylle habe, gefragt, bei diesem Glauben gelassen, da er nicht nöthig gehabt zu sagen, woher er sein Geld habe.

Zu diesem im Allgemeinen hier Vorausgeschickten erklärte Frosch im Einzelnen und zwar zuerst über sein Schuldverhältniß zu Ott:

Letzterer habe ihm, weil er die am ulmer Pferdemarkt entlehnten 200 Gulden nicht sogleich heimbezahlt, einen groben Brief geschrieben. Deshalb habe er dann, als Ott zu ihm gekommen, um das Geld zu holen, demselben, damit er sich überzeuge, daß er es mit keinem Lumpen zu thun habe, eine Hand voll Gold, das er in dessen Gegenwart aus einem Sacke im Kasten gelangt, gezeigt. Wie nun Ott dies gesehen, habe er ihn nicht blos um Verzeihung gebeten, sondern sofort auch angegangen, er, Frosch, möchte ihm doch einiges Geld leihen, da die Hüttisheimer Kasse wegen des Kaufs von Roth durch Retter so im Gedränge sei.

Diesem Gesuche habe er indessen damals nicht stattgegeben, sondern sich lediglich darauf beschränkt, die 200 Gulden sammt Zinsen heimzubezahlen. Allein bald darauf sei Ott mehrmals zu ihm gekommen und habe förmlich »gebettelt«, er möchte ihm doch 23000 Gulden nur auf vier bis sechs Wochen vorstrecken, er brauche nothwendig so viel, um Schulden zu zahlen, und werde dagegen Kassenscheine schicken. Da habe er sich dann endlich erbitten lassen und dem Ott, den er für einen ehrlichen Mann gehalten, 23000 Gulden in Gold, in lauter holländischen Zehnguldenstücken, eingehändigt, ohne auch nur hierüber etwas Schriftliches zu verlangen. Sein Versprechen, ihm dagegen die Kassenscheine zu schicken, habe nun zwar Ott nicht gehalten, allein deswegen habe er doch kein Mistrauen gegen ihn gehegt, sondern vielmehr demselben schon nach einigen Wochen auf sein Ansuchen weitere 2700 Gulden, in lauter Kronthalern, gleichfalls ohne Quittung geliehen, und außerdem habe er ihm später im April 1846 noch zu einer Reise nach Stuttgart 400 Gulden (welche Ott später heimbezahlt, es seien dies die weitern 400 Gulden, die er, Frosch, empfangen habe), sodann in Ulm zur Bezahlung der Zeche 40 Gulden, und endlich in München ungefähr 30 Gulden gegeben. Anfangs behauptete hierbei Frosch wiederholt weiter, es seien von ihm dem Ott die 200 Gulden (vom ulmer Pferdemarkte herrührend) schon nach einigen Wochen heimbezahlt worden, und er habe dem Letztern auf dessen Brief, worin ihm mit Verklagen gedroht worden sei, weder selbst geantwortet noch antworten lassen. Später dagegen erfuhr Frosch, wie es scheint, durch in den göppinger gerichtlichen Gefängnissen leicht mögliche Collusionen mit seiner Ehefrau, daß Ott drei Briefe, vom 6. September, 8. October und 23. November 1845 vorgelegt hatte, worin die Letztere, wie sie selbst gestand, im Auftrage ihres Mannes die seitherige Nichtbezahlung der 200 Gulden damit entschuldigte, daß dieser kein Geld eingenommen habe, auch sofort den Gläubiger zu einer mündlichen Besprechung auf den 30. November 1845 einlud, und darauf änderte dann Frosch allmälig, indem er diese Briefe anerkannte, seine Angabe dahin ab: Es seien von ihm dem Ott die fraglichen 200 Gulden erst einige Tage nach dem 23. November 1845 heimbezahlt worden, ohne daß er hierbei seine erste bestimmte Behauptung anders als damit zu erklären wußte, er habe sich eben früher der Zeit nicht mehr genau erinnert.

Ebenso, wie hierüber, machte der Angeschuldigte auch darüber, wann er dem Ott die 23000 Gulden geliehen, verschiedene Angaben. Anfangs behauptete er nämlich, er habe diese im October oder November 1845, oder um Martini herum gegeben, indem er sich zum Beweise hierfür auf sein Hausbuch mit dem Anfügen berief, es sei von ihm dort gleich am andern Tage eingeschrieben worden. In diesem sogenannten Hausbuche, das bei den Acten liegt, und, wie sich aus einer nähern Durchsicht ergibt, in jeder Beziehung unordentlich und unchronologisch geführt ist, fand sich dann auch wirklich auf zwei Seiten ein hierher gehöriger Eintrag, allein unter einem ganz andern Datum, denn es heißt dort auf Seite 34:

»Den 23. September habe ich dem Ott von Hüttisheim 23000 Gulden gegeben; ferner den 25. März geben vor 12 Stück Vieh 17 hundert Gulden; ferner den 2. Mai vor Haber und Rocken (Roggen) 5 hundert Gulden.«

und es ist sofort, während dieser Eintrag wieder ausgestrichen ist, weiter hinten im Hausbuche auf Seite 149 von neuem eingetragen:

»Den 23. September 1845 habe ich dem Ott 23000 Gulden geliehen, bis 1846 den 1. Februar. Davon habe ich bekommen 3 und 8, macht 11 Tausend Gulden, Ferner habe ich von Ott 12 Stück vor 1700 Gulden. Vor Haber und Roggen 500 Gulden, Rest 9000 Gulden und 800 Gulden.«

Auf dieses Datum aufmerksam gemacht, verließ der Angeschuldigte unter dem Vorgeben, er, der Schäfer, wisse nicht genau, wann Martini sei, seine erste Angabe über die Zeit, zu welcher er das Darlehen gemacht, indem er jetzt behauptete, an dem Tage, welcher in seinem Hausbuch aufgeführt sei, habe er dem Ott das Geld gegeben; er wisse dies deshalb genau, weil er vor dem Eintrage in den Kalender hineingesehen – und am Ende, wie er zugeben mußte, daß er die 200 Gulden auf keinen Fall vor dem 23. November heimbezahlt haben könne, nahm er auch dieses Vorbringen wieder zurück und behauptete nun, er habe die 23,000 Gulden erst nach dem auf die Einladung vom 23. November erfolgten Besuche Ott's hergegeben. Dabei wiederholte er aber noch in demselben Verhöre: er habe es gleich in sein Hausbuch eingetragen und dann später, weil sein Söhnchen darüber gekommen und einige Blätter herausgerissen habe, noch einmal eingeschrieben.

Für sein Vorbringen, daß er dem Ott die angegebenen Summen geliehen und ausbezahlt, hat der Angeschuldigte, wie er selbst zugestehen mußte, keine weitern Beweismittel; Ott dagegen, welcher demselben auf das bestimmteste widersprach und von Frosch außer zwei Geschenken von einem Vierzigfrankenstück und einem Dukaten, was Frosch zugibt, nichts weiter erhalten haben will, als am 23. April 1846, als er ihm das Geld nach Heiningen brachte, 15 Gulden zur Heimreise, wovon Frosch nichts mehr wissen will, und dann später einmal in Ulm etwa 35 Gulden; Ott dagegen berief sich seinerseits für seine Behauptung darauf, daß der Angeschuldigte in Gegenwart Kramer's, der Blumenscheinwirthin Wilhelm und Steiner's, sowie vor seiner Ehefrau und Schwägerin zugestanden habe, »er sei dem Ott Geld schuldig!«

Von diesen Zeugen versicherte auch der Erstere (während sich die Schwägerin des Angeschuldigten des Zeugnisses entschlug und seine Ehefrau nichts weiter wissen wollte, als daß Beide sich einmal darüber gestritten, wer dem Andern Geld schuldig sei, eidlich: »Frosch habe ihm öfters gesagt, daß er von Ott Geld habe; wenn er eben Geld brauche, nehme er von diesem; Ott daure ihn, daß er (Frosch) immer von ihm Geld brauche, da es Ott für sich selbst nöthig brauche, allein er könne es für den Augenblick nicht anders machen.«

Ebenso deponirte die Blumenscheinwirthin Wilhelm von Ulm: »Frosch habe kurz vor seiner Verhaftung nicht blos, wie Ott ihm in ihrer Gegenwart vorgestellt: er habe noch 27000 Gulden zu fodern, dies nicht abgeleugnet, sondern er habe ihr auch, wie sie ihn hierauf in einem Nebenzimmer aus Mitleid mit Ott gebeten, er solle doch Letzterm die schuldigen 27000 Gulden zahlen, ausdrücklich erwidert:«Er habe nicht 27000 Gulden, sondern blos 26800 Gulden von Ott erhalten, und die werde er auch zahlen; er besitze für 80000 Gulden Scheine in Frankfurt, die wolle er kommen lassen und damit den Ott befriedigen.»«

Endlich erzählte auch der Israelit Heinrich Steiner von Laupheim: »Er habe einmal, weil er von Andern gehört, daß Frosch dem Ott 200000 Gulden geliehen zu haben behaupte, dem Letztern dies in Gegenwart des Angeschuldigten vorgehalten und es habe dann, wie Ott es bestritten, Frosch nichts bemerkt, sondern geschwiegen.«

Trotz dieser mehr oder weniger für Ott's Angabe sprechenden Aussagen – zu welchen noch der Umstand hinzukommt, daß in dem Briefe, womit Ott im December 1845 die erste bedeutende Summe von 1200 Gulden an Frosch schickte, ausdrücklich von den »versprochenen« 1200 Gulden die Rede ist – blieb der Angeschuldigte bis zuletzt bei seinem Vorgeben, indem er sich wiederholt erbot, dasselbe zu beschwören. Dabei machte er insbesondere noch gegen die Behauptung Ott's geltend, dieser hätte ihm gewiß nicht so viel Geld ohne alle Bescheinigung gegeben und noch weniger hätte derselbe so lange wegen der Zurückbezahlung gewartet, denn er habe ja, als die 200 Gulden nicht gleich bezahlt wurden, schon nach einigen Wochen mit Verklagen gedroht.

Außerdem wirft er Ott nicht nur vor, derselbe habe gegen ihn deshalb einen Haß, weil er ihm später, als die Kasse abermals in Verlegenheit gekommen, nicht wieder, wie er verlangt, ausgeholfen, sondern er beschuldigt ihn sogar deshalb eines Betrugsversuchs. Derselbe habe ihm nämlich früher einmal gesagt, die Fahrniß und das Vieh, welches Frosch von Roth kommen ließ, koste 2200 Gulden, während sich nun herausstelle, daß sie blos 2164 Gulden werth sei, und ebenso bringt er endlich auch gegen Kramer vor, dieser lüge nur deshalb so gegen ihn, weil er ihm seine Schulden nicht gezahlt habe.

Dies ist, was die Acten zunächst über die von Ott einer- und Frosch andererseits behaupteten Schuldverhältnisse enthalten.

Über die Mittel, mit denen er die angeblichen Darlehen an Ott bestritten, gab der Angeschuldigte weiter an: Im Sommer des Jahres 1845 sei ein Jesuit aus der Schweiz zu ihm gekommen und habe ihm 100000 Gulden versprochen, wenn er dessen 23jährigen Sohn von der fallenden Sucht befreie. Da er nun die Gabe besitze, durch Sympathie namentlich dieses Leiden zu heilen, so habe er den Sohn in Behandlung genommen und sofort auch glücklich curirt. Hierfür habe ihm der Jesuit aus Dankbarkeit 40000 Gulden in holländischen Zehnguldenstücken mit dem Versprechen gebracht, er werde den Rest bezahlen, sobald Frosch es wünsche, und von diesem Gelde, das er einige Zeit, ohne daß es Jemand gesehen, im Kasten aufbewahrt, habe er dem Ott die 23000 Gulden ausbezahlt; circa 16000 Gulden davon aber habe er später zu Anfang des Jahres 1846 in Stuttgart, wo er im Gasthof zum Kronprinzen gewohnt, auf drei oder zwei mal bei verschiedenen Bankiers wechseln lassen. Außerdem habe er sodann, behauptet Frosch weiter, von einer Witwe in Altbaiern, deren Wohnort und Namen er nicht näher anzugeben wisse, dafür, daß er deren Sohn gleichfalls, und zwar von einem Leibschaden, geheilt, einige Wochen nach dem Charfreitag (10. April) 1846 die Summe von 3000 Gulden in Kronthalern erhalten und davon sofort die 2700 Gulden genommen, welche er später dem Ott vorgestreckt.

Auch von diesem Gelde sah, wie der Angeschuldigte selbst zugestehen mußte, Niemand im Hause etwas, und ebenso wenig fand die Behauptung über das Auswechseln der 16000 Gulden in Stuttgart durch die dort eingeleiteten Vernehmungen irgend eine Bestätigung; allein trotzdem blieb Frosch auch hier bei seiner Angabe und schob eben jenen Jesuiten, von welchem er die 40000 Gulden erhalten haben will, auch bei dem Kaufe von Roth vor.

Frosch erzahlt nämlich hierüber Folgendes: Der schweizer Jesuit habe ihm, nachdem sie miteinander in Folge der obenerwähnten Cur bekannt geworden, unter dem Anfügen: »Er werde, als Jesuit, in der Schweiz so gedrückt und wolle sich deshalb in einer andern Gegend ankaufen«, den Auftrag gegeben, »er solle für ihn in Baiern oder Würtemberg ein schönes Gut kaufen, es käme ihm dabei auf zwei oder drei Millionen nicht an.«

Diesem Auftrage, welchem der Jesuit die weitere Vorschrift hinzugefügt, er dürfe nicht sagen, wer der Käufer sei, zufolge, sei er dann zunächst mit Kramer in Communication getreten und sofort mit Letzterm, dem er hierbei 3000 Gulden für seine Bemühung versprochen, nach Mattsies gereist. Allein das dortige Gut habe dem schweizer Jesuiten, wie er demselben hierauf Bericht erstattet, nicht gefallen, weil es ihm zu klein gewesen. Deshalb habe er seinem Auftraggeber später, wie er von Ott die nähern Verhältnisse von Roth und dessen neuem Erwerber erfahren, eine Beschreibung hiervon, die ihm Letzterer eingehändigt, gegeben. Diese sei dem Jesuiten, der sofort selbst die Herrschaft eingesehen, genehm gewesen und so habe er hierauf von Jenem den Auftrag erhalten, für ihn Roth zu kaufen. Dabei habe derselbe, unter Wiederholung seines frühern Befehls, ihn nicht zu nennen, weiter bemerkt, er werde den Kaufschilling, damit die Herrschaft wohlfeiler zu stehen komme, gleich baar, übrigens unter der Bedingung, daß ihm dieselbe dagegen schuldenfrei übergeben werde, bezahlen, und wirklich sei dann auch der Jesuit, bald nachdem er, dessen Befehlen gemäß, mit Kramer und Ott die Herrschaft eingesehen und sich selbst als Kaufliebhaber zu erkennen gegeben, wieder zu ihm nach Heiningen gekommen und habe ihm in einer Kiste 700000 Gulden, theils in Gold, theils in Papier mit dem Anfügen gebracht: er möge wegen des Kaufs nicht viele Umstände und wolle deshalb den Kaufschilling sogleich baar bezahlen. Hier seien einstweilen 700000 Gulden, sobald der Kauf zu Stande kommen und darüber erkannt werde, wolle er wiederkommen und den Rest des Kaufpreises auszahlen. In Folge dieser Aufträge sei nun auch bald, so erzählt der Angeschuldigte weiter, unter Mitwirkung von Kramer und Ott, die Beide ihn dazu wiederholt gedrängt und dabei, obgleich er ihnen nichts versprochen, etwas herauszuschlagen gehofft, der Kauf, wie oben erwähnt, zu Stande gekommen. Hinsichtlich des gerichtlichen Erkenntnisses über den Kauf habe es jedoch bald Anstände gegeben, und so sei dann Ott, der, wenn er auch den wahren Käufer nicht gekannt, doch mit Kramer aus dem Kaufbriefe habe ersehen müssen, daß er (Frosch) für einen Dritten kaufe, immer mehr, zuletzt sogar fußfällig in ihn gedrungen, er möchte doch einstweilen wenigstens einen Theil des Kaufschillings bezahlen, da durch diese Verzögerung die Hüttisheimer Kasse täglich mehr in Verlegenheit komme. Der Jesuit, den er hierüber befragt, habe dies erlaubt und er habe hierauf auch versprochen, am 17. April nach Ulm zu kommen und dort einen Theil des Kaufpreises zu entrichten. Allein bevor er abgereist, sei ihm von seinem Vollmachtgeber ein Brief zugekommen, worin ihm Letzterer geschrieben, er habe in Stuttgart erfahren, daß es mit Retter ganz schlecht stehe, Frosch dürfe deshalb, bevor Roth auf ihn eingeschrieben sei, nicht ausbezahlen.

Dies habe er dann am folgenden Tage dem Ott und Kramer, die, weil er natürlich auf jene Nachricht hin nicht nach Ulm gegangen, zu ihm nach Heiningen gekommen, unter Vorzeigung des Briefs, welcher mit »Albert«, dem Vornamen des Jesuiten, unterzeichnet gewesen, angekündigt, und dabei möge er allerdings als den Verfasser des Briefs, weil er ja den Jesuiten nicht habe nennen dürfen, einen Andern, wie Neipperg, vorgegeben haben. Was sonst über den Inhalt des Briefs vorgebracht worden, sei nicht wahr; es habe nichts Anderes als das Angegebene darin gestanden und er selbst auch damals nichts weiter gesagt.

Hierauf seien die das Erkenntniß über den Kauf verhindernden Anstände (obgleich er selbst das Einschreiben betrieben und aus Auftrag des Jesuiten dem Rechtsfreunde, welcher den Vertrag verfaßt, 50000 Gulden für die Erfüllung seines Wunsches versprochen habe) immer größer geworden. Er habe dieselben, mit Ausnahme der Erklärung vom 13. Juni 1846 (zu welcher er sich endlich auf wiederholtes Andrängen, aus Rücksicht für den Jesuiten, der ihm verboten, seinen Namen zu nennen, herbeigelassen), durch die von ihm verlangte Auskunft nicht beseitigen können, da er den bestimmten Auftrag gehabt, bei dem Inhalte der Vertragsurkunde stehen zu bleiben. So habe dann der Jesuit, des ewigen Zuwartens müde, am Tage des großen Hagelwetters (10. Juli 1846), während seine Leute gerade nach den Feldern gesehen, die 700000 Gulden mit dem Anfügen wieder abgeholt, er wolle das Geld, damit er durch das unverzinsliche Daliegen desselben nicht gar so sehr in Schaden komme, einstweilen wieder mitnehmen und dann erst zahlen, wenn einmal das Gut eingeschrieben und dem Vertrage gemäß übergeben werde.

So erzählt Frosch die Geschichte des Kaufes der Standesherrschaft Roth.

Über die nähern Verhältnisse jenes Jesuiten befragt, gab er anfangs an: Er wisse nicht mehr, wie derselbe heiße, er habe den Namen desselben, den er nur einmal gehört, wieder vergessen, und wisse jetzt nur noch so viel von ihm, daß er auf einer Einöde in der Nähe von Zürich wohne und von der Tochter eines Jägers einen unehelichen Sohn mit Namen »Augustin« habe. Weiter, setzte er hinzu, habe er auch von dem Manne, um dessen Auftrag zu vollziehen, nicht zu wissen nöthig gehabt, denn es sei derselbe öfters zu ihm gekommen und da habe er ihm dann immer im voraus genau den Ort und die Zeit bestimmt, wo und wann er ihn wieder sprechen könne.

Später dagegen behauptete Frosch einmal, er habe den Namen des Jesuiten gar nie gehört, da er nicht den Muth gehabt, den Mann, der ihm so viel Gutes erwiesen, zu fragen – und gegen das Ende der Untersuchung erklärte er sogar, nachdem er während einer Krankheit das Abendmahl genommen hatte, selbst diese Angabe, in Folge von Gewissensbissen, für unwahr, indem er vorbrachte: Er wisse gar wohl, wie der Jesuit heiße und wo er wohne; allein er dürfe es nicht sagen, denn er habe in Maria Einsiedeln schwören müssen, daß er den Namen nie nennen und ebenso wenig sagen werde, daß er einen Sohn habe. Diesen Eid, setzte er hinzu, werde er nie brechen und in Folge davon könne er auch jetzt nicht einmal mehr den Namen des Sohnes, der am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses als Käufer hatte angegeben werden sollen, nennen, da man jetzt, wenn er dies thäte, nach Dem, was er bei der Untersuchung habe aussagen müssen, leicht auch den Vater erfahren würde.

Für seine Bekanntschaft mit dem schweizer Jesuiten hatte Frosch, außer der Berufung auf seine Ehefrau, welche jedoch nichts weiter anzugeben wußte, als daß einmal ein Herr mit einem schwarzen Barte, den sie nicht recht verstanden, zu ihrem Manne gekommen sei, keine weitern Beweise und ebenso sah auch Niemand in seinem Hause etwas davon, daß dem Angeschuldigten, wie er behauptet, einmal, etwa drei bis vier Tage vor dem 26. Februar 1846, Abends in der Dämmerung auf einem »Wägelchen« die große Summe von 700000 Gulden gebracht worden und daß diese Summe später, am 10. Juli 1846 wieder abgeholt worden wäre, obgleich alle seine Leute, nach ihrer Versicherung, am 10. Juli zu Hause waren, und obgleich namentlich das Abholen des Geldes, nach der weitern Erzählung des Frosch, nicht so leicht unbemerkt vor sich gehen konnte, da inzwischen ein ziemlich großer Betrag des »Papiergeldes« in Münze umgesetzt worden war. Frosch gab nämlich in dieser Richtung, was zur Charakteristik seines Vorbringens nicht uninteressant sein dürfte, weiter an:

Der Jesuit habe ihm, wie er die 700000 Gulden gebracht, den Auftrag gegeben, er solle die Wechselscheine, welche im Betrage von 70–80000 Gulden darunter gewesen, umsetzen. Demzufolge sei er dann einmal mit einem reichen Juden aus Wien, den er in der Behandlung gehabt, aber sonst nicht näher gekannt habe, nach Wien gereist, um dort, weil ihm der Jude gesagt, in Wien bekomme man für die Wechsel mehr als in Würtemberg, die Papiere umzusetzen. Dies sei ihm indessen damals nur zum Theil gelungen, denn er habe da nur 40000 Gulden in Kronthalern einwechseln können, und so sei er dann bald nach jener Reise, zu welcher er mit seinen eigenen Pferden, im Ganzen einschließlich eines Aufenthalts von 2½ Tagen an Ort und Stelle nur einen Tag mehr oder weniger als Eine Woche gebraucht, weil er viel oder, wie er später sagt, zum Theil auf Eisenbahnen gefahren sei, noch ein zweites mal nach Wien gefahren, wo er wieder Papiere im Werthe von 23000 Gulden gegen Kronthaler ausgewechselt habe.

Das Fabelhafte seiner Angabe über seine Verhältnisse zu dem Jesuiten und über die Art und Weise, wie er in Folge davon zu dem Kaufsabschlusse über Roth gekommen sein will, wurde dem Angeschuldigten im Einzelnen und unter Hinweisung auf die anders lautenden Angaben der Damnificaten und Zeugen wiederholt und eindringlich vorgehalten; allein er blieb dabei und fiel bis zuletzt nicht aus der Rolle. Ohne Zweifel in Betracht, daß der Vertrag über Roth so, wie er abgeschlossen wurde, nie erfüllt werden könne, erklärte er noch während der Untersuchung wiederholt mit der unverschämtesten Frechheit eines solchen Betrügers: »Und wenn heute noch Roth auf ihn unter den Bedingungen, unter welchen er gekauft, eingeschrieben werde, so werde er gewiß in drei Tagen zahlen; man dürfe ihn gleich an den Galgen hängen, wenn er dies nicht ausführe! Er habe, so führt er an einem andern Orte weiter an, schon noch so viele gute Freunde, die ihm das Geld vorschießen!«

Zum Beweise, daß er wirklich von dem Jesuiten die behauptete Summe als Vorschuß auf den Kaufschilling in Händen gehabt, berief er sich wiederholt auf mehre Zeugen. Es scheinen gerade die gewesen zu sein, durch welche schon vorhin die Sage von Frosch's unermeßlichen Reichthümern verbreitet worden.

Einmal gestand er jedoch selbst zu, daß er jenen Leuten nicht Alles, sondern nur einen Theil des Geldes gezeigt habe, indem er frech dabei bemerkte: »Unser Herrgott ist im Himmel, es hat ihn auch noch Keiner gesehen, und man muß doch an ihn glauben; so kann man wol auch glauben, daß die Fäßchen voll waren. Es gibt auch viele Leute, die nicht an unsern Herrgott glauben, weil sie ihn nicht sehen, so geht es denen gerade, welche nicht glauben, daß in dem Säckle lauter Gold war, warum haben sich diese Leute nicht besser überzeugt.«

Sodann ergab sich aber auch mit Bestimmtheit aus der Vernehmung der Zeugen, wie jene Aussage entstanden war. Bei Auszahlungen, die er vielfach in Gold leistete, holte Frosch in der Regel noch eine Handvoll Goldstücke mehr aus einem anscheinend vollen Sacke heraus, die er dann wieder gleichgültig in den Sack zurückrollen ließ.

So reiste Ott's Ehefrau einmal, etwa 14 Tage vor Ostern 1846, nach Heiningen, um sich zu überzeugen, ob Frosch wirklich die Mittel zur Bezahlung der Herrschaft Roth besitze. Er zeigte ihr einen Kasten neben verschlossenen Fäßchen und Kistchen. Im Kasten war ein drei Simri haltendes und zum dritten Theil gefülltes Säckchen, aus welchem sie selbst ziemlich tief unten heraus ein paar Hände voll Dukaten nahm. Nun war für sie der Beweis von dem wirklichen Reichthum des Angeschuldigten geführt. Ohne weitere Nachforschungen anzustellen, reiste sie ganz beruhigt wieder ab.

Vor Blumenscheinwirth Wilhelm nahm Frosch nicht einmal nur aus einem vollen Säckchen, in das er bis über die Knöchel hineingriff, zwei Hände voll Goldstücke heraus, sondern er durchschnitt auch später am 19. April 1846 (als Wilhelm im Auftrage der durch Frosch's Ausbleiben am 17. April in Angst versetzten Hüttisheimer Kassenmitglieder nach Heiningen eilte) in dessen Gegenwart von vielen, in einem Packete beisammenliegenden größern Rollen eine, worauf aus derselben lauter Dukaten, nach der Angabe des Zeugen »gewiß für 3000 Gulden«, fielen. Er leerte sie dabei bis auf ein Drittel. Und dies machte auf den staunenden Mann einen solchen Eindruck, daß er, als Frosch unter dem Vorgeben, es seien in jeder Rolle 15000 Gulden, fragte, ob er auch das andere Geld sehen lassen solle? nicht einmal für nöthig fand, noch eine Probe mit einer zweiten Rolle vorzunehmen.

Ganz anders als diese lauten dagegen die Aussagen anderer Zeugen, welche dem Angeschuldigten bei ähnlichem Auftreten nicht so unbedingt trauten, und zwar namentlich die Depositionen des vormaligen Stadtrats Geissel aus Stuttgart und des Postverwalters Krönlein aus Luizhausen, welche auch noch in weiterer Beziehung von Interesse sein dürften.

Der Erstere, welche, mit dem Güterhändler J. D. Retter in Verbindung steht, gibt nämlich eidlich an: Er sei, da Frosch fortwährend behauptet, daß er den Kaufschilling für Roth zu Hause liegen habe, gleichfalls in der vorletzten Woche des Monats Juni (1846) nach Heiningen gereist, um sich hiervon des Nähern zu überzeugen. Nach seiner Ankunft daselbst habe nun der Angeschuldigte alsbald nicht blos wiederholt versichert, das Geld sei da, er zahle, sobald das Gut auf ihn eingeschrieben werde, sondern auch sonst viel mit seinem angeblichen Reichthum und seiner vornehmen Gesellschaft geprahlt. So habe derselbe unter Anderm bemerkt: »Er besitze bereits im Badischen eine Herrschaft um 120000 Gulden, die bekomme sein Mädle, die Standesherrschaft Roth sodann erhalte sein Büble ›'s Hannsjörgle‹ und für sein drittes Kind kaufe er jetzt auch noch eine Herrschaft!« Dabei habe der Angeschuldigte während des Gesprächs seine Ehefrau aufgefodert, von demjenigen Weine zu holen, der von dem Grafen aus Frankreich geschickt sei, was dann aber unterblieben, weil die Frau erwidert, das Faß sei zu groß, man könne es nicht anstechen! Endlich habe sich Frosch erboten, dem Zeugen das Geld zu zeigen. Er führte ihn an einen Kasten und nahm aus einem Sacke eine Handvoll Dukaten heraus. Als aber Geissel nun selbst den Sack näher untersuchen wollen, habe ihn Frosch schnell weggedrängt und den Kasten verschlossen.

In derselben Absicht, wie Geissel, reiste ein anderes mal auch der Postverwalter Krönlein aus Luizhausen, Oberamts Ulm, und zwar, wie er sagt, in Kramer's und Ott's Auftrag, zu dem Schäfer nach Heiningen.

Diesem Zeugen fiel es zunächst schon auf, daß der Angeschuldigte, mit dem er früher bekannt war, ihn, als er vor seinem Hause in Heiningen anfuhr, vor den durch die Postchaise herbeigezogenen Leuten als »Herr Baron« bewillkommnete und sofort auf seine Bemerkung, er sei ja kein »Baron«, unter noch größern Bücklingen erwiderte: »Ach ja, Herr Graf!« wodurch Frosch offenbar die neugierige Menge glauben machen wollte, der Fremde, ein stattlicher, hübscher Mann mit schönem Schnurrbarte, sei ein vornehmer Herr. Krönlein drang daher, als er in die Wohnung des Angeschuldigten kam, nur noch bestimmter in ihn, er solle ihm das Geld zeigen. Frosch führte ihn an den öfters genannten Kasten, wo er das alte Experiment wiederholte und in Gegenwart des Zeugen eine Handvoll Dukaten aus einem Sacke nahm. Allein Krönlein ließ sich durch die Anschauung dieser Goldstücke nicht blenden, sondern wollte selbst den nähern Inhalt des Sackes untersuchen. Als der Angeschuldigte das nicht duldete, sagte er ihm geradezu: »Er lasse sich nicht so täuschen, er wisse wohl, daß das Säckchen nicht voll mit Dukaten sei, sondern daß blos oben welche liegen, während der übrige Theil mit etwas Anderm, mit etwas, was auf dem Boden wachse, angefüllt sei.«

Frosch fiel entweder aus der Rolle oder wollte in eine neue übergehen, indem er nach einigem Besinnen erwiderte: »Ja, ja, es ist Nummer sieben!« Gleich darauf setzte er aber hinzu: »Es sei doch Alles Gold, wenn Er es wolle; er habe im Keller Asche und ein Gewächs, das dürfe er nur ans Tageslicht bringen und einen Segen darüber sprechen, dann gebe es Gold; wenn Krönlein es wünsche, wolle er gleich einen Ducaten machen.« Und als hierauf der Zeuge, sich stellend, als ob er es glaube, ja sagte, er wünsche es, nahm Frosch, wie Krönlein deutlich wahrnahm, heimlich aus dem Sacke einen Dukaten heraus, blies sofort einige mal in seine beiden Hände, die er ineinander schlug, und zeigte hierauf dem Zeugen den Dukaten mit dem Anfügen: »Er dürfe ihn wol anrühren, derselbe sei nicht mehr heiß!«

Frosch schenkte das angeblich von ihm fabricirte Goldstück dem Krönlein; allein dieser verlangte von dem Angeschuldigten, er solle mehre Dukaten auf einmal machen. Er hoffte, wenn Frosch darauf eingehe und zu dem Behufe mehre Goldstücke heimlich aus dem Sacke zu erheben suche, werde ein »Geklapper« entstehen. Wirklich hörte er auch, als Frosch sich anschickte, seinem Verlangen stattzugeben und wieder heimlich in den Sack griff, daß es darin klapperte. Krönlein hatte nun »seinen Mann los« und wußte, daß Alles mit seinem Geld nur Spiegelfechterei sei.

Auch dem Hirschwirth Linder von Burgrieden, der, bei der Hüttisheimer Kasse betheiligt, gleichfalls öfters mit Frosch zusammenkam, hatte der Angeschuldigte viel von seinem Reichthum vorgeschwatzt und dabei geäußert, er könne Geister erlösen, er sei mit einem Schiffchen auf einem See in einen Berg hineingefahren, dort habe er sein vieles Geld geholt, er dürft jedoch dasselbe erst später angreifen. Diesem Zeugen stand dabei, wie er sagt, der Verstand stille. Zugleich bekundete er: »Frosch habe in seiner Gegenwart nicht blos zu Ott gesagt, dieser solle Laupheim kaufen, sondern auch geäußert, er, Frosch, kaufe es für Ott.« Über die rothsche Kaufangelegenheit bekundete er: Er sei einmal mit Ott und Frosch, bevor sich derselbe vor dem Oberamtsgericht Göppingen als wahren Käufer jener Herrschaft zu erkennen gegeben, nach Stuttgart gefahren. Da habe nun Ott unterwegs den Frosch gefragt, ob er seinem Begleiter sagen dürft, wer denn eigentlich der Käufer von Roth sei und, als jener dies bejaht, erklärt: nicht ein dritter Unbekannter, sondern Frosch sei der Käufer, was dann auch der Schäfer, als er ihm deshalb gratulirt, ausdrücklich bestätigt habe.

Außer Linder hatte sich Ott dafür, daß Frosch ihnen viel vom Geistererlösen und dergleichen vorgespiegelt, auch noch auf den oft erwähnten Blumenscheinwirth Franz Wilhelm von Ulm berufen. Allein dieser Zeuge wußte hierüber nichts weiter anzugeben, als daß Frosch einmal mit ihm vom Geistererlösen gesprochen und dabei bemerkt habe, man könne die Geister erlösen, ohne sich weiter darüber auszulassen, daß er selbst es könne.

Dagegen bestätigte Linder ausdrücklich, daß der Angeschuldigte dem Kramer für seine Bemühung 50000 Gulden, dem Ott aber das Schlößchen Laupheim versprochen, sowie daß Frosch ihnen viel von dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis und den übrigen elf hohen Herren, mit denen er in Verbindung stehe und die ihm das Geld zum rother Kaufe vorgestreckt hätten, vorgeschwatzt habe.

Von ähnlichen Prahlereien des Angeschuldigten über angebliche Verbindungen mit hohen Herren erzählten auch noch Handelsmann Simon Steiner von Laupheim, sowie der Rechtsfreund Retter's.

Endlich traten aber auch noch dafür, daß sich Frosch förmlich als Käufer und Besitzer von Roth gerirt habe, außer den bereits erwähnten, zwei weitere Zeugen auf: der schon genannte Postverwalter Krönlein und die Ehefrau des Waldschützen von Staig.

Frosch hatte den Krönlein nach dem Kaufe von Roth wiederholt aufgefodert, er solle seinen Postdienst aufgeben, er, Frosch, wolle ihn als Verwalter der Herrschaft Roth mit einer jährlichen Besoldung von 10000 Gulden anstellen. Auf seine Erwiderung, er thue dies nur, wenn Frosch für ihn zu seiner Sicherheit 20000 Gulden deponire, sei dieser, obgleich er ihm dabei bemerkt, wenn dies geschehe, sei er mit einer Besoldung von 1200 Gulden zufrieden, später nicht mehr hierauf zurückgekommen.

Die Schelling erzählte, was in mehrfacher Richtung interessant sein dürfte, sie habe im April 1846 auf einer Reise nach Stuttgart und auf der Rückkehr von da Frosch's Frau, die aus ihrem Orte sei, besucht. Bei dem ersten Besuche sei der Angeschuldigte nicht zu Hause gewesen, sondern blos dessen Ehefrau, welche sie freundlich aufgenommen, ihr viel von ihrem jetzigen Wohlstand, von den vielen vornehmen Besuchen, welche ihr Mann erhalte, vorgeschwatzt und ihr zuletzt sogar zum Nachtlager ein Bett mit dem Bemerken angewiesen habe: »In dem Bett habe der Fürst von Taxis schon oft geschlafen, das werde ihr auch recht sein!«

Bei dem zweiten Besuche dagegen habe sie auch den Angeschuldigten selbst getroffen und von diesem, wie sie ihm ihre Noth geschildert, die Zusicherung erhalten: Er wolle ihr helfen, er wolle ihren Mann mit 500 Gulden auf seinem Gute als Waldschützen anstellen, in 14 Tagen solle sie wiederkommen, da werde er ihr das Nähere sagen. Die Schelling überbrachte ihrem Manne die freudige Botschaft und lief darauf zum Kassirer Ott, um von diesem nähere Auskunft zu erhalten. Da erfuhr sie wirklich, daß Frosch die Herrschaft Roth mit vielen Waldungen gekauft habe. Als sie daher später wieder nach Heiningen reiste, um ihre Gratulation abzustatten, habe nun die Ehefrau des Angeschuldigten den Kauf mit dem Anfügen bejaht: Sie wären nie dazu gekommen, wenn nicht »Taxis« ihren Mann dazu veranlaßt und gesagt hätte: »Frosch! du kaufst Roth!« Auch Frosch selbst, den sie damals nicht in Heiningen, sondern zu Ulm getroffen, habe ihr auf ihr Anliegen bemerkt: »In der Woche werde die Herrschaft auf ihn eingeschrieben, ihr Mann könne alsbald anziehen, er gebe ihm nicht blos 500, sondern 700 Gulden Besoldung und nebendem noch 100 Gulden zur Bestreitung des Umzugs, dann werde er doch zufrieden sein können.«

Mit diesen Zeugenaussagen, welche der Angeschuldigte alle, soweit sie erheblich sind, bestreitet, indem er einigen der Zeugen vorwirft: »Früher haben sie bei mir die Schmarozer gemacht, und jetzt sprechen sie gegen mich«, ist im Wesentlichen Alles vorgetragen, was die Acten über das Treiben des Angeschuldigten und den Schaden enthalten, welchen er hierdurch dem Kassirer Ott nach dessen Behauptung zugefügt hat.

Es ist nur noch anzuführen, daß bei Frosch's Gant die Ehefrau desselben in Verbindung mit dem Schäfer Wörner von Denkendorf Alles aufbot, sich mit dem Beschädigten abzufinden und dadurch eine Zurücknahme der Klage, die übrigens bei der Untersuchung nur auf Bestrafung, nicht aber auf ein damit zu verbindendes Erkenntniß über den Ersatz gerichtet war, herbeizuführen.


Außer Ott hat aber auch dessen Freund, Ludwig Kramer von Klosterbeuren, im Glauben an den Reichthum und die sonstigen Vorspiegelungen des Angeschuldigten, diesem baar Geld vorgeschossen und Auslagen bestritten, ohne seine Hoffnung, dafür entschädigt zu werden, in Erfüllung gehen zu sehen.

Kramer wurde nämlich, so erzählt er:

1) schon im October 1845 von Frosch, als dieser einmal bei ihm in Klosterbeuren war, unter dem Vorgeben, sein Geld reiche nicht zu einer Zahlung, die er zu machen habe, um 600 Gulden angegangen und entlehnte darauf diese Summe, die er sofort dem Angeschuldigten, wie er selbst sagt, »in der Dummheit« einhändigte, ohne auch nur etwas Schriftliches darüber von dem, wie er damals glaubte, vermöglichen Manne zu verlangen. Später, nach dem Kaufsabschlusse über Roth, wurde er

2) von dem vermeintlichen Herrn von Roth beauftragt, für denselben in München zwei Pferde mit hübschen Geschirren zu kaufen. Wegen des dazu nöthigen Geldes verwies damals Frosch seinen Freund Kramer in einem Briefe an Ott; allein dieser hatte gerade nicht die nöthige Summe in Händen, und so kaufte dann Kramer in seiner Dienstbeflissenheit mit seinen eigenen Mitteln in München zwei Pferde um 665 Gulden 21 Kreuzer, sowie Geschirre um 218 Gulden, die er auf seine Kosten (wofür er, einschließlich der Reise, weitere 72 Gulden anspricht) dem Angeschuldigten schickte. Neben dem sandte Kramer

3) aus seiner eigenen Brauerei dem Frosch Bier im Werthe von 44 Gulden 48 Kreuzern, weil dieser es gewünscht, um den Unterschied zwischen der Kramer'schen und seiner, des Angeschuldigten, Brauerei in Roth zu sehen, und ebenso gefällig bewies sich Kramer

4) ein anderes mal im Februar und März 1846, indem er auf den Wunsch des Schäfers: er möchte auch einen solchen Paletot, wie Kramer, besitzen, seinen Schneider kommen und dem Frosch Kleider anmessen ließ, wofür er dann dem Schneider einstweilen, d. h. in der Hoffnung, von dem Angeschuldigten das Geld wieder ersetzt zu erhalten, die Summe von 103 Gulden 21 Kreuzern bezahlte.

5) Außerdem machte auch noch Kramer, wie er behauptet, wegen des Kaufs von Roth viele Reisen, wofür er 1500 Gulden verlangte, und endlich ließ er sich sogar

6) wie er selbst sagt, »unbegreiflicherweise« dazu hinreißen, einem Getreidehändler Keckeisen in Klosterbeuren Schulden im Betrage von 8000 Gulden zu bezahlen, blos weil Frosch dieses Mannes, der immer von demselben Nummern, welche in der Lotterie gewinnen, wissen wollte, loszuwerden wünschte und dabei äußerte: Kramer solle demselben die Schulden bezahlen, das sei das Beste!

Kramer liquidirte alle diese Posten im Gesammtbetrage von etwas über 11700 Gulden im Gante des Angeschuldigten und dieser bekannte dann auch, nachdem er dort alle übrigen Foderungen, mit Ausnahme des Darlehens, bestritten hatte, bei der Untersuchung, daß er von Ersterm zwei Pferde mit Geschirren erhalten, daß ihm derselbe außerdem Bier geschickt, sowie daß er ihm habe Kleider anmessen und machen lassen.

Dabei wendete aber Frosch gegen die Foderung für die Pferde und Geschirre ein, es habe Kramer nicht blos insofern gegen seinen Auftrag gehandelt, als er viel später und ganz andere Pferde, wie die bezeichneten, gekauft, sondern es habe ihm auch derselbe die Pferde und Geschirre zum Präsent gemacht, da er bei der Ablieferung auf seine Frage: Was die Pferde kosten, erwidert habe: »Hah! die kosten nichts!« und ebenso bemerkte er über die Schneider- und Bierrechnung, Kramer habe ihm mit dem Bier und den Kleidern, sowie mit einem Paar Stiefeln, ohne daß er es verlangt, wol in der Hoffnung, er werde bei dem Rother Handel etwas profitiren, gleichfalls ein Geschenk gemacht, das er auch (im Hinblick darauf, daß der Sohn des Erstern von ihm eine goldene Uhr zum Präsent erhalten) anzunehmen keinen Anstand genommen habe. Später, in der Confrontation mit Kramer, erkannte jedoch Frosch alle die genannten vier Foderungen, ohne übrigens seine Einwendungen dagegen für unrichtig zu erklären, an, während Ersterer seinerseits die beiden andern Foderungen auf die Einwendung des Angeschuldigten, er habe dem Kramer keinen Auftrag gegeben, so viele Reisen zu unternehmen und dem Keckeisen die Schulden zu bezahlen, mit dem Anfügen zurücknahm, es sei zwar, was die erste Foderung betreffe, wahr, daß er durch die Reisen den angegebenen Schaden erlitten, allein Frosch habe da auch viel bezahlt; rücksichtlich der zweiten Foderung aber könne er nicht behaupten, daß der Angeschuldigte ihm, unter dem Versprechen der Ersatzleistung, den bestimmten Auftrag gegeben habe, dem Keckeisen 8000 Gulden Schulden zu bezahlen, sondern es sei dies eben von ihm im festen Vertrauen auf Frosch, der sich den Zudringlichen »vom Hals gewünscht habe«, geschehen!

Soviel über den Schaden, welchen Kramer nach seiner eidlichen Behauptung durch die Bekanntschaft mit Frosch erlitten hat.


Endlich wurde auch noch der oft erwähnte Blumenscheinwirth Franz Wilhelm von Ulm nach seiner Versicherung von dem Angeschuldigten dadurch betrogen, daß er demselben Geld vorschoß, dessen Empfang Letzterer später ableugnete.

Frosch kaufte nämlich, wie Wilhelm eidlich angibt, am 1. April 1846 auf dem Pferdemarkte zu Ulm von dem Bauer Glöggler aus Tomerdingen einen Rappenhengst um 516 Gulden 12 Kreuzer und bat, da der Letztere das Pferd nicht ohne Bezahlung abgeben wollte, den Blumenscheinwirth, in dessen Haus der Handel abgeschlossen wurde: »Er möchte einstweilen für ihn den Kaufschilling auslegen, er werde ihm das Geld schon nach einigen Tagen wieder zurückgeben.« Hierzu ließ sich dann auch Wilhelm, dem, nach seiner Erzählung, der Angeschuldigte nicht lange vorher durch Sympathie glücklich einen Rippenbruch geheilt hatte, namentlich im Hinblick darauf, daß ihm der Letztere von seinen alten Gästen und Freunden Ott und Linder mit dem Anfügen empfohlen war, er solle demselben, wenn er irgend einmal etwas brauche, an die Hand gehen, herbei, obgleich Frosch damals, wie Wilhelm behauptet, einige Hundert Gulden in Gold bei sich hatte, und es wurde dem Bauer die angegebene Kaufsumme in Gegenwart des Angeschuldigten ausbezahlt.

Mit diesem Darlehen erging es Wilhelm nach seiner Behauptung gerade wie seinem Freunde Ott, d. h. er erhielt dasselbe nicht nur nicht zurück, sondern er ließ sich später von Frosch beschwatzen, für denselben noch eine weitere Summe auszulegen, die er so wenig als die erste ersetzt erhielt.

Nachdem er nämlich einige Zeit vergebens auf die Zurückgabe der erwähnten 516 Gulden 12 Kreuzer gewartet, begab er sich Ende Mai 1846 selbst nach Heiningen, um das Geld zu holen. – Hier bat ihn der Angeschuldigte unter Einhändigung von 75 Gulden: »Er möchte doch ein anderes Pferd, das derselbe inzwischen zu Heuchlingen von dem Bauer Schlumperger um 575 Gulden gekauft hatte, holen und den Rest des Kaufschillings, also 500 Gulden, einstweilen für ihn auslegen, er werde in nächster Zeit Alles ersetzen.« Und Wilhelm, im selben Vertrauen wie die andern Betrogenen, holte von seinem Wirthschaftsgelde 500 Gulden und bezahlte damit den Kaufschilling auch für das zweite Pferd.

Diese eidlichen Angaben Wilhelm's wurden im Wesentlichen durch die seiner Ehefrau und der beiden Bauern Georg und Anton Glöggler bestätigt. Von den Letztern versicherte namentlich der Verkäufer des Pferdes, übereinstimmend mit einem Zeugnisse, das er spater dem Wilhelm ausgestellt hatte: »Frosch habe, wie er auf dessen Verlangen, das Pferd nach Heiningen reiten zu lassen und dort erst den Kaufpreis in Empfang zu nehmen, nicht eingegangen sei, bemerkt, er habe nicht gerade so viel Geld bei sich; darauf habe jedoch Wilhelm geäußert, er wolle aushelfen und, so sei er dann bald nachher in die obere Stube gerufen worden, wo ihm sofort Wilhelm in Gegenwart des Angeschuldigten, der aber kein Geld angerührt, die Kaufsumme ausbezahlt habe.«

Ebenso bestätigte der Schwager des Verkäufers, Anton Glöggler: Wilhelm habe geäußert, er thue das Geld her und sofort auch wirklich den Kaufpreis in der obern Stube in Gegenwart des Angeschuldigten, der hier bemerkt: »Wilhelm, zähl du das Geld, ich mag gar nicht Geld zählen«, ausbezahlt.

Frosch dagegen bestreitet auf das bestimmteste, daß Wilhelm ihm jemals Geld vorgeschossen. Er habe am ulmer Pferdemarkte, den 31. März 1846, als er das Pferd von Göggler gekauft, Geld genug, bei 2000 Gulden in Silber und außerdem noch einige Goldstücken, bei sich gehabt, denn, wenn man auf den Pferdemarkt gehe, müsse man doch Geld mitnehmen. Dieses Geld nun habe er damals dem Wilhelm zum Aufbewahren gegeben und davon sei sofort auch Glöggler nicht von Wilhelm, sondern von ihm ausbezahlt worden, wobei Frosch am Ende als möglich zugibt, daß er zu Wilhelm gesagt, er solle es hinzählen, und daß dieser es dann gethan habe. Einige Zeit nachher sei dann allerdings Wilhelm zu ihm nach Heiningen gekommen, allein nicht um ihn wegen einer Schuld anzufodern, denn eine solche habe nicht bestanden, sondern um von ihm Geld zu entlehnen. Darauf sei er jedoch nicht eingegangen, und es habe sodann Wilhelm, dem eine ähnliche Bitte von dem Schäfer Wörner, welcher damals zugegen gewesen, gleichfalls abgeschlagen worden sei, erklärt: »Er müsse jetzt eben Geld bei der Kasse in Heuchlingen entlehnen.« Diese Äußerung habe ihn nun zu der Bitte an Wilhelm veranlaßt, er möchte ihm doch das Pferd, auch einen Rappenhengst, das er selbst um 575 Gulden gekauft, holen. Letzterer habe denn das auch gethan; allein er habe demselben dazu nicht blos 75 Gulden, sondern die ganze Kaufsumme mitgegeben.

Für diese Behauptung hat Frosch keinen weitern Beweis; denn auch der Schäfer Wörner von Denkendorf, auf welchen er sich berief, gab nur so viel an: Wilhelm habe ihn sonst öfters um Geld angegangen und gebeten, er möchte den Frosch ersuchen, daß er ihm welches zu seinen Güterhändeln leihe, – Trotz dem blieb Frosch bis zuletzt, selbst in der Confrontation, auf seinem Vorbringen, indem er dabei gegen Wilhelm und Glöggler geltend machte: Der Erstere habe deswegen falsch geschworen, weil er gesagt, er, Frosch, habe damals einige Hundert Gulden in Gold bei sich gehabt, während dies doch nicht der Fall gewesen sei, denn er habe ja 2000 Gulden in Silber und nur wenige Goldstücke in den Taschen mit sich geführt. Glöggler sodann aber habe darum falsch geschworen, weil derselbe ausgesagt, er, Frosch, habe gar kein Geld gehabt, während doch Wilhelm selbst das Gegentheil versichere.

Dies ist, was die Acten über den angeblich an Franz Wilhelm verübten Betrug enthalten.


In Vorstehendem ist im Wesentlichen das ganze Resultat der gegen Frosch eingeleiteten Untersuchung enthalten. Über das Benehmen des Angeschuldigten während der Untersuchung ist nur noch zu bemerken, daß Frosch am Ende des Verhörs vom 23. Juli 1846 – also noch im Anfang der Untersuchung – in welchem Verhöre er insbesondere nach dem Namen des oft erwähnten Jesuiten gefragt wurde, sich sehr bewegt zeigte. Er fiel vor dem Untersuchungsrichter auf die Knie und betheuerte unter Thränen, Alles, was er bis da angegeben (woran er aber im Laufe der Untersuchung selbst Manches änderte), sei die reinste Wahrheit.

Der Untersuchungsrichter, Gerichtsactuar Weckherlin, ließ sich jedoch durch dieses Benehmen nicht rühren und Frosch nahm nun eine trotzigere Haltung an, indem er selbst vor Gericht gemachte Äußerungen mit frecher Stirn wieder leugnete. Auf eine Vorhaltung darüber entgegnete er: »Ich sehe wol, man will mich vor Gericht«drücken», ich gebe gar keine Antwort mehr, wenn Sie – zu dem Inquirenten gewandt – es eingefädelt haben, so machen Sie es nur vollends aus.«


Der Staatsanwalt beantragte auf den Grund des Vorgetragenen eine Zuchthausstrafe von 13 Jahren.

Der Vertheidiger, welcher darzuthun bemüht war, daß der Beweis für die einzelnen dem Frosch zur Last gelegten Handlungen nicht genügend erbracht sei, beantragte Freisprechung des Angeklagten.

Am Schlusse der Verhandlungen wurde der Angeklagte befragt, ob er etwas zu seiner Verteidigung noch vorzubringen habe. Er richtete die folgenden Worte an die Richter:

»Ich sehe, daß der Staatsanwalt mir gänzlich Unrecht thut. – Sprechen Sie in meiner Sache nach Recht und Gerechtigkeit. Ich bin gänzlich unschuldig und stelle es Dem anheim, der da recht richtet. Ich brauchte kein Geld von Ott zu entlehnen, wenn Sie in mein Herz sehen könnten, würden Sie meine Unschuld begreifen.«

»Doch gestern ist gestern! Heute ist heute! Wer weiß, was morgen ist!«

»Meine Feinde haben feurige Kohlen auf mein Haupt gesammelt, sie mögen aber zusehen, daß sie sich nicht selbst versengen. Durch meine Kunst, die ich von einem guten Freunde erlernt habe, hätte ich mir viel mehr Geld erwerben können, wenn ich geldgierig gewesen wäre. Die Schlingel, meine Feinde, haben mich ausgesaugt und dann angeklagt. Mein guter, treuer und lieber Richter! Die Gerichtsbeisitzer stimmen dem ungerechten Untersuchungsrichter bei. Hier – mit einer Wendung gegen das Publicum, welches den Vortrag der Anklageacte häufig durch Zeichen des Staunens und der Heiterkeit unterbrochen hatte – hier stimmt mir freilich Niemand bei. Doch wenn Einer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf mich!«

»Lieber wollte ich wieder meinen Hirtenstab haben«, so schloß er mit wehmüthig sinkender Stimme, »als die Kunst besitzen, die mich mein Freund gelehrt hat.«

Das Gericht zog sich hierauf zur Berathung zurück und verkündigte am folgenden Tage in öffentlicher Sitzung das Urtheil, nach welchem der Angeklagte zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren verurtheilt worden ist.

Derselbe ergriff den Recurs an das königliche Obertribunal in Stuttgart.

Diese höchste Gerichtsstelle sprach am 20. Juni 1848 ein schärfendes Urtheil aus, indem sie auf eine zwölfjährige Zuchthausstrafe erkannte,

Beilage

Es liegt eine hübsche Reihe von Briefen an den Wunderdoctor vor uns; manche enthalten blos Namen und Geburtstag des Patienten, denn das genügte, die Cur einzuleiten. – Betrachten wir einige dieser Scripturen näher.

Aus der Gegend von Ulm, die überhaupt zu den ergiebigsten Revieren des Schäfers gehört zu haben scheint, berichtet ein Leidender im November 1844, daß er »an seinem Gewächs kein Abnehmen spüre« und schließt mit der dringenden Bitte: »Seien Sie so gütig und nehmen Sie mich stärker vor.«

Ein anderer Patient aus der Gegend von Lauingen meldet, daß die Brust aufgebrochen und daß es darin brennen und stechen thut, wünscht nun dringend Nachricht, »wie es stände damit«.

Ein »Freund« von der Ulmer Alp bringt die Hiobspost, daß »das Kalb seiner Schwester crepirt sei und daß bei seinem jungen Schwarzbraunen leider sich noch keine Besserung zeige.«

Ein Schweinehändler aus dem Bairischen sucht Hülfe für einen Bekannten und will den Schäfer in Ulm abholen, während von einer andern Seite für einen »durch die Einbildung zur Geisteskrankheit Gekommenen« Rath verlangt wird.

Aus der Gegend von Ludwigsburg wünscht Jemand, der es »auch so in den Gliedern hat«, neben einem Mittel hiefür, dringend Auskunft über Leben oder Tod und Erbschaft zweier Brüder, deren einer in Spanien, der andere in Amerika sein soll und wegen welcher auch schon durch das Ministerium vergeblich geschrieben worden sei.

Aus der Gegend von Dinkelsbühl wird berichtet, »daß es mit der Katharina besser werde, aber nicht viel.«

Aus dem Oberamt Böblingen wünscht ein am Magen Leidender Befreiung von seinem Übel und aus der Gegend von Baumbach in Baiern sucht ein Israelit für seinen des Augenlichts gänzlich beraubten Sohn Hülfe.

Ein Schmied in der Gegend von Ehingen dagegen bittet »dreimal um Gotteswillen zu helfen, denn im Stall sehe es schlecht aus, sie geben bereits gar keine Milch, obwol das Vieh sich jetzt gar nicht vollfüllen lasse, man möge ihm geben, was man wolle.«

Aus dem Oberamte Backnang bittet ein »alter Bekannter« seinen »werthesten Freund Herrn Frosch« um Unterstützung in seiner Noth und Armuth; er wolle und wünsche nur so viel, daß er »eine Kuh halten könne und nicht sein Leben lang das tägliche Brot unter fremden Leuten suchen müsse.«

Selbst Einer, dem die Jugend zum Unterricht anvertraut ist, wendet sich in völlig verblendetem Aberglauben an den Schäfer, wie dies von einem Schulprovisor geschah, der »seinen Freund Frosch benachrichtigt, daß er die Nummern 14, 61, 47, 36 und 10 in der bairischen Lotterie für die Ziehung vom 19. November 1844 gesetzt« und nun dringend bittet, »dafür zu sorgen, daß diesmal etwas herauskomme!« Von dem Gewinne wird dem Freunde Frosch die Hälfte zugesichert.

Ein Brief aus Pesth enthielt die Bitte eines »von allen Freunden und Landsleuten verlassenen Ungarn A. Z. v. E.« an den »großherzigen Deutschen« (Frosch!) um einen Wechsel von 100 würtembergischen Gulden, da er »von deutscher Güte eher und gewiß Beistand hoffe und Seiner Liebden (Herr Frosch) gewiß ein zu großer Patriot sei, um den Namen der deutschen Nation nicht im Auslande zu heben.«


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