Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 22
Alexis / Hitzig

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Hortense Lahousse

1847

Vor sieben Jahren stand in Lille eine junge Giftmischerin vor den Assisen, angeklagt, Vater und Mutter ermordet zu haben, eigentlich ohne jedes Motiv. Ob die Justiz hier einer werdenden Helene Jegado noch zeitig in den Arm griff und die menschliche Gesellschaft vor einem neuen Ungeheuer rettete, das Verderben gegen noch weit mehre brüten mochte, oder ob wir es nur mit einem kaltherzigen und stumpfsinnigen Geschöpf zu thun haben, das, aller Pietätsgefühle, welche die Natur selbst den Thieren bis zu einem gewissen Maße mitgab, baar und ledig, dem Gelüste des Augenblicks gedankenlos folgte, ergibt die Untersuchung nicht. Es ward nur ein Zweifel angeregt, ob bei einem halben Kinde, das von einem Nichts, einem Kitzel, einem Hauch des Windes sich zu den entsetzlichsten, haarsträubendsten Thaten antreiben ließ, ohne selbst nachher, als das ganze durch sie angerichtete Elend ihr vor Augen lag, zum Gefühl eigentlicher Reue gebracht zu werden, eine vollkommene Zurechnung stattfinde. Wo selbst die in der Erscheinung unbestrittene Pyromanie dem Zweifel unterliegt, ob sie eine Manie sei, welche die volle Strafe ausschließe, was weniger hier, wo gar von keiner Manie, nicht einmal von Leidenschaftlichkeit und Affecten bei dem 15jährigen Mädchen die Rede ist, sondern der Verstand bis zur Pfiffigkeit bei der kaltherzigen Verbrecherin ausgebildet erscheint. Zur Anklage über die tiefste sittliche Verderbniß der Zeit, die Irreligiosität der untern Classen, wird der Fall Denen, welche darin ihren Beruf finden und Nahrung für ihre Systeme, erwünschte Gelegenheit geben; nur finden sie in dem über die Familienverhältnisse der Verbrecherin Gegebenen wenigstens keinen Anhalt, da Vater und Mutter uns als rechtliche und ordentliche Leute geschildert werden, und von besondern Verführungen und Anlockungen, denen die Tochter ausgesetzt gewesen wäre, nicht die Rede ist. Vielleicht in moralischer Verwandtschaft steht die Verbrecherin dem in unserm vorvorigen Theile aufgenommenen Falle: »Ein Mörder seiner Mutter«.

In Lille lebte die Familie Lahousse, zwar nur von ihrer Hände Arbeit, aber, bei arbeitsamem Sinn und gutem Verdienst, ganz erträglich; auch scheint eine gewisse Bildung in ihr geherrscht zu haben, denn die Kinder hatten die Schule besucht und konnten lesen und schreiben, was in Frankreich bei den Arbeiterfamilien nicht zur Regel gehört.

Sie bestand aus Vater, Mutter, einer 17jährigen Tochter, Elisa, und einer 15½jährigen, Hortense. Man wußte nachher, daß Elisa mehr die Zuneigung der Mutter, Hortense die des Vaters hatte. Zu einem Familienhader hatte diese verschiedene Vorliebe zu den Kindern aber nicht geführt; nicht einmal, soviel bekannt war, zu einzelnen ärgerlichen Auftritten; die Mutter hatte Hortense, der Vater Elisen nicht strenger behandelt als die andere Tochter oder mehr von ihr gefodert. Die Familie galt vielmehr für eine ganz glückliche. Nur, wie gleichfalls nachher sich ermittelte, war im Frühling 1847 etwas Störendes eingetreten, was aber nicht laut wurde. Hortense hatte ein Liebesverhältniß angeknüpft, was Mutter und Schwester nicht billigen konnten. Der junge Mensch, an den sich das Mädchen gehängt, versprach in ihren Augen keine solide Absichten; er hatte muthmaßlich auch selbst nicht davon geredet. Sie machten Hortense ernstliche Vorstellungen gegen diese Neigung, die nichts halfen. Es kam darauf zu bittern Vorwürfen, die ebenso wenig etwas bewirkten. Es lag nicht in Hortense's Art und Weise, sich durch Bitten und Gründe von etwas abbringen zu lassen, was sie sich vorgesetzt hatte. Sie trotzte der Mutter und der ältern Schwester, die ja nichts darein zu reden habe, ohne doch im geringsten darum in Affect zu gerathen, und jene hatten wieder soviel Rücksicht, entweder für Hortensen oder für den Vater, sodaß sie diesem nichts davon sagten, ja die Sache, so gut es ging, zu verheimlichen suchten. Der Vater, ein strenger Mann, wäre in Zorn gerathen, der den Frieden der Familie auf ein mal zerstören konnte. Er sollte auf andere, schrecklichere Art vernichtet werden.

Am Abende des 20. Mai 1847 hatte die Familie ihr frugales Abendbrot verzehrt. Es bestand in Brot mit Traubenmus. Kaum waren sie aufgestanden, als der Vater, die Mutter und darauf auch die älteste Tochter Elisa Leibschmerzen empfanden, die immer heftiger wurden. Darauf folgten auch ebenso heftige Erbrechungen. Sie scheinen im Anfang keinen Arzt hinzugezogen zu haben. Drei Tage schleppten sie sich in der Krankheit hin, als ihr Zustand sich allmälig wieder besserte. Die Besserung war aber nicht beständig. Bei Vater und Mutter erneuerten sich die Kolikschmerzen am 29. Mai in furchtbarer Art, die Erbrechungen wurden immer ärger, und am 5. Juni gab der Vater den Geist auf. Der Zustand der Mutter war kaum weniger schlimm und sie mußte, da im Haus die nöthige Pflege fehlte, ins allgemeine Krankenhaus gebracht werden.

Der Vater war schon bei seiner vorigen scheinbaren Genesung auf den Gedanken gekommen, daß die Familie vergiftet sei, und zwar durch das genossene Traubenmusbrot. Er hatte zwei Stücke davon der Behörde zur Untersuchung eingereicht; natürlich nur im Glauben, daß hier eine fahrlässige Vergiftung stattgefunden, denn wer sollte mit Absicht auf die der harmlosen, armen Arbeiterfamilie ausgegangen sein. Er hatte keinen Feind, er lebte mit seinen Nachbarn wie mit seiner Familie in Frieden, wer durfte ihn beneiden!

Man hatte das Traubenmus chemisch untersucht und Gift darin gefunden. Bald darauf war Lahousse's Tod erfolgt und es war nun vollkommener Grund da zu seiner Leichenöffnung. Man fand ohne Mühe in den Eingeweiden Arsenikbestandtheile und zwar in solcher Menge, daß sie den Tod herbeiführen müssen. Lahousse war also an Gift gestorben. Wer aber hatte es präparirt, wer ihm beigebracht? Zu Anfang war man nur geneigt, an eine zufällige Vergiftung zu glauben; allein Hortense hatte geständlich das Traubenmus gekauft, ins Haus gebracht und sie hatte es vom Gewürzkrämer Pannequin erkauft. Auf Hortense, die eigene, die Lieblingstochter des Vaters, das sanfte, unbefangene Mädchen, konnte kein Verdacht fallen. – Auf Pannequin blieb der Verdacht haften, und er ward zur Untersuchung gezogen. Indessen gelang es ihm alsbald, sich davon zu reinigen. Er bewies, daß er um dieselbe Zeit von derselben Traubenlatwerge an viele andere Personen verkauft, die davon gegessen, ohne den geringsten Schaden zu erleiden. Die chemische Untersuchung ergab zugleich, daß sein Vorrath an Traubenmus ganz unschädlich sei.

Aber es war ebenso ausgemacht, daß das Traubenmus, seit es der Epicier Pannequin fortgegeben, bis es auf Lahousse's Tisch gekommen, durch keines Andern Hände gegangen sei als durch die Hortense's. Eine Hand mußte das Gift hineingethan haben, und die Polizei, für die es keine moralischen Unmöglichkeiten gibt, ließ sie am 12. Juli rufen und verhörte sie aufs schärfste. Hortense gab auf jede Frage Antwort und leugnete aufs hartnäckigste. Gedrängt über ihre Verhältnisse und Neigungen Rechenschaft zu geben, gestand sie jedoch ein, daß sie ein Liebesverhältniß zu einem Bildhauergehülfen, Eugen Jaugeois, habe.

Dies war kein Verbrechen, auch kein Grund, auf ein anderes Verbrechen zu schließen. Aber dem Polizeicommissar schien die Sache doch verdächtig; er ließ Hortense noch einmal, am 17. Juli, kommen und ängstete sie durch Kreuz- und Querfragen. Er öffnete ihr eine Hinterpforte, um, wenn sie wirklich schuldig, durch dieselbe entschlüpfen zu können, indem er sagte: sie sei vielleicht bösen Rathschlägen nachgefolgt und habe dadurch etwas Böses, ohne es zu wissen und wollen, gethan. Sie leugnete wie vorhin und vergoß Thränen.

Aber die Aufregung, in der sie nach Hause kam, konnte sie nicht verbergen. Die Mutter (inzwischen wieder in ihre Wohnung gebracht) und die Schwester drangen in sie, den Grund anzugeben. Sie sagte auch aus: daß sie inzwischen beim Polizeicommissar gewesen, aber er habe sie nur befragt: ob nicht ein Mediciner ihr Liebhaber sei? Da sprach ihre Schwester, wie instinctartig dazu getrieben: »Du, höre mal, wenn du uns vergiftet hast, mußt du es eingestehen.«

Hortense zuckte zusammen und brach in Thränen aus. Plötzlich warf sie sich auf das Bett der kranken Mutter, umhalste, küßte sie und schrie: »Ich habe dir das Gift gereicht! Ich bitte dich, verzeihe mir« – aber zugleich setzte sie hinzu: »Laugeois hat mir sechs Sous gegeben, daß ich es kaufen solle, und er hat mir auch gesagt, daß ich es in die Latwerge mischen müßte!«

Vom Entsetzen der unglücklichen Mutter kann man nicht reden, denn sie verlor sogleich bei dem schrecklichen Worte die Besinnung. Vielleicht dachte sie zuerst an einen gräßlichen Scherz; denn, wenn eine Tochter einer Mutter so etwas ins Gesicht sagt, mag man doch an dem Ernst zweifeln. Aber das bewegungslos kalte Auge der Kleinen, die Erinnerung an die Leiche ihres Mannes, ihre Schmerzen, ihr Krankenbett, überzeugten sie nur zu bald von der entsetzlichen Wahrheit und stürzten sie in eine glückliche Ohnmacht. Ihr Mann war glücklicher gewesen; er hatte seinen Geist aufgegeben, ohne diesen moralischen Schmerz zu empfinden, daß sein eigen Kind ihn vergiftet.

Eine Nachbarin war von der ältesten Tochter herbeigerufen worden, und Elisa konnte ihr nicht, was ihr Herz zerriß, verbergen. Die Frau erklärte sehr vernünftig, unter den Umständen könne das böse Mädchen wenigstens nicht bei der kranken Mutter bleiben; sie müsse auf der Stelle aus dem Hause. Es fuhr gerade eine Landkutsche nach Turcoing, wo Verwandte der Familie lebten. Die Nachbarin führte Hortensen an den Omnibus und schickte sie mit ihrem Segen oder ihrem Fluche aus dem Thor.

Die Verwandten fragten die Überwiesene nach dem Grunde ihrer unerwarteten Ankunft. Sie fragten entweder sehr scharf, oder Hortense, der Neuling in der Verbrecherschaft, hatte noch nicht die Kunst der Verstellung sich erworben, oder es war der dämonische Impuls in dem Kinde, das, wie es der That nicht, auch nicht mehr des Geständnisses sich enthalten konnte.

Die Verwandten starrten vor Entsetzen, eine Vater- und Muttermörderin in ihren vier Wänden zu beherbergen. Sie durfte keinen Augenblick bei ihnen verweilen. Noch am selben Tage, als die nächste Landkutsche nach Lille zurückging, setzten sie Hortense darauf und schickten sie zur kranken Mutter zurück.

Was Nachbarinnen erfahren haben, ist bald kein Geheimniß mehr. Die Landkutsche war kaum nach Lille zurück, Hortense auf dem Wege in das Haus der Mutter, als sie auch schon verhaftet wurde. Zugleich mit ihr ward der Bildhauergehülfe Laugeois arretirt. Die Schwester, welche die Schande und das Verbrechen der eigenen Schwester ausgesprochen, hatte keinen Grund gehabt, den fremden Mann, welcher vielleicht an Allem Schuld war, zu schonen.

Zwei Tage darauf starb die unglückliche Mutter. Ihr Leichnam ward geöffnet und untersucht. Die Männer der Wissenschaft fanden keine giftigen Stoffe in ihren Eingeweiden, was sie dem Umstände zuschrieben, daß hier ein längerer Zeitraum zwischen der Vergiftung und dem Tode verflossen war, das Gift könnte durch den natürlichen Verzehrungs- und Ausleerungsproceß aus dem Korper entwichen sein. Dagegen erklärten sie als festgestellt, wir wissen nicht aus welchen Wahrnehmungen, daß der Tod durch die Wirkungen des genossenen Gifts erfolgt sei.

Hortense leugnete vor dem Untersuchungsrichter ihr Verbrechen nicht; nur gab sie eine romanhafte Geschichte zu Protokoll.

Sie hatte Laugeois geliebt, er sie; die Schwester Elisa aber war diesem Verhältnis entgegen. Hortense arbeitete als Näherin bei einem Schneider. Am Abend des 19. Mai um 8½, als sie entweder zu diesem Schneider ging oder von ihm kam, begegnete ihr der Geliebte, der in sehr aufgeregter Stimmung schien und zu ihr in determinirtem Tone sagte: »Weil deine Schwester der Fortsetzung unsers Verhältnisses entgegen ist, so mußt du alle Drei umbringen, sonst tödte ich dich.« – Hortense weigerte sich. Da zog Laugeois ein langes Messer aus seiner Tasche und sagte: wenn sie es nicht thäte, werde er sie entweder sogleich oder doch spätestens am folgenden Tage umbringen. Nun mußte sie doch, um nicht zu sterben, einwilligen. Laugeois gab ihr darauf sechs Sous und bezeichnete ihr einen Apothekerladen in der »Großen Straße«, wo sie das und das Gift fodern solle; dann würde sie es schon erhalten. – Darauf ging sie auch nächsten Morgen, am 20., gegen 7 Uhr zu dem bezeichneten Apotheker, fand in der Officin einen jungen, großgewachsenen Mann und foderte für sechs Sous Gift. – Der junge Mann fand sich auch ohne Umstände dazu bereit. Er ging an einen niedrigen Schrank, rechts von der Thüre, nahm eine hölzerne Schachtel heraus und aus dieser eine Quantität schwarzen Pulvers. Dann ging er an einen Schrank zur Linken, wo er einen kleinen steinernen Topf vorholte. Aus diesem nahm er ebenfalls schwarzes Pulver, mischte dann beide Pulver miteinander, schüttete sie in ein Papier und gab ihr dieselben. Sie behielt das Päckchen in ihrer Tasche bis gegen 5 Uhr Abends, als der Vater ihr den Auftrag gab, bei Pannequin Traubenmus zu holen. Sie nahm einen Napf dahin mit. Auf dem Rückwege, in der Straße »Jean Jacques Rousseau«, schüttete sie aus dem Papier das Pulver in das Mus und kehrte dann nach Haus zurück. Hier schnitt sie vier Brotstücken und rührte mit dem Messer das Mus und das Pulver so zusammen, daß man nichts merken konnte. Alles dies geschah in dem gemeinschaftlichen Wohnzimmer der Familie, wo Vater, Mutter, Schwester sich befanden; nur hatte sie ihnen den Rücken zugekehrt. Sie setzte Brot und Topf und legte das Messer auf den Tisch. Der Vater nahm letzteres und strich das Mus auf die Brotschnitten. – Das Gift wirkte. Am 25. Mai sah sie ihren Geliebten wieder. Er fragte: ob sie das Gift angewandt? Sie sagte: ja, und er sagte: sie habe wohlgethan. – Am 5. Juni war der Vater gestorben. Am 20. Juni sah sie Laugeois wieder und machte ihm Vorwürfe, daß er sie nun, nachdem sie für ihn ihre Familie vergiftet, verlasse!

Man sieht, die jugendliche Verbrecherin war rascher in der That als glücklich in der Erfindung von Romanen.

Bei dem genannten Apotheker ward Nachsuchung gehalten und hier fand sich allerdings Alles, wie sie es angegeben: beide Schränke zur Rechten und Linken, mit der hölzernen Schachtel, dem steinernen Topf und den schwarzen Pulvern. Es war eine Mischung von Fliegengift, und die chemische Untersuchung stellte heraus, daß es dieselbe Substanz war, welche man im Traubenmus gefunden hatte. Über die Vernehmung des Apothekers fehlen uns die Mitteilungen; es kommt hier nicht darauf an.

Eugen Laugeois, ihr jugendlicher Geliebter, stellte Alles in Abrede. Allerdings hatte er ein leichtfertiges Liebesverhältniß mit dem jungen Mädchen angeknüpft, aber es war ihm nicht in den Sinn gekommen, dieselbe aufzufodern, ihre Ältern zu ermorden, wozu ihm alles und jedes Motiv fehlte; noch weniger wollte er ihr sechs Sous gegeben haben, um Gift zu kaufen.

Wie standhaft der 19jährige junge Mensch die Anschuldigung bestritt, ebenso standhaft verblieb das 15jährige Mädchen dabei, daß sie die reine Wahrheit gesagt habe.

Für Hortense's Angabe sprach: daß sie durchaus kein Geld besaß, man also vermuthen mußte, daß sie die (geringfügige) Summe von Andern erhalten haben müsse, (? Warum aber gerade zum Giftankauf! Warum mußte es gerade Laugeois sein, der sie ihr vorgestreckt!) Ferner: daß der junge Mensch gerade um jene Zeit öfters Zusammenkünfte mit Hortense gehabt, und endlich, daß das junge Mädchen mit großer Ruhe, Kaltblütigkeit und anscheinender Wahrscheinlichkeit ihre Angaben gemacht und dabei verblieben war. – Stark waren wenigstens jene Gründe nicht.

Für Laugeois sprach, wie gesagt: daß kein vernünftiger Beweggrund abzusehen war. Er konnte nicht daran denken, Hortense heirathen zu wollen, seinem Liebesverhältniß zu ihr setzten die betroffenen Personen keinen solchen Widerstand entgegen, daß er nicht doch zu seinem Zwecke gekommen war; zu einem besondern Haß gegen jene fehlte der Anlaß, und ein junger, liederlicher Mensch begeht nicht um nichts einen dreifachen Mord. Ferner das Factum, was aus Hortense's eigener Angabe ersichtlich ward, daß er sie jetzt schon, nachdem seine Wünsche befriedigt waren, verlassen konnte, wo nach dem Tode des Vaters, der Krankheit der Mutter jedes Hinderniß ihrer Zusammenkünfte weggefallen war. Es war also auch keine mächtige Leidenschaft da, die ihn zu dem Entsetzlichsten antrieb.

Indessen blieb vor dem Untersuchungsrichter doch ein Verdacht der Theilnahme auf ihm haften, obgleich noch eine Erwägung für ihn sprechen durfte, die wir nicht einmal angegeben finden, nämlich die Möglichkeit, daß Hortense aus Haß, weil er ihre Liebe verschmäht und sie verlassen, auch ihn anschuldige.

Er blieb in Verhaft, bis es einem Geistlichen gelang, Hortense ins Gewissen zu reden. Sie machte eine zweite Aussage, wonach sie ganz allein die Urheberschaft und die Ausführung des Verbrechens auf sich nahm. Laugeois sei ganz unschuldig. Aber weshalb hatte sie ihn als Mitschuldigen genannt? – Nur und allein, erklärte das Mädchen, damit sie nicht so ganz allein vor der Welt als Verbrecherin dastände, es wäre ihr doch so besser vorgekommen, wenn Jemand mit ihr an der Last des Verbrechens tragen müsse.

Einen ganzen Monat hatte sie den Geliebten, um dieses angenehmem Gefühls wegen, im Gefängniß schmachten lassen!

Während man noch nach einem Motiv für die Verbrecherin suchte, ja noch während der Bildhauer als verdächtig gefangen saß, ermittelte sich ein anderer Umstand, der moralisch die Thäterschaft noch grauenvoller hinstellte, Hortense's zweites Bekenntniß war noch nicht vollständig gewesen!

Wir sahen, daß nach dem ersten dreitägigen Wüthen des Giftstoffs in den Eingeweiden der Kranken eine Besserung eingetreten war, daß aber am 29. Mai, neun Tage nach dem ersten Genuß des Brots mit Traubenmus, ein Rückfall sich einstellte. Man glaubte, es sei nur die natürliche Folge der Krankheit, aber es war die Folge einer zweiten Vergiftung!

Gegen Mittag an jenem 29. Mai hatte Hortense ein Bierglas genommen unter dem Vorgeben, zu einer bekannten Frau zu gehen, welche, nach deren Angabe, einen Syrup besäße, der den Kranken sehr heilsam wäre. Sie war bald darauf wieder zurückgekommen, doch ohne Glas. Sie sagte, der Syrup wäre noch nicht fertig bereitet. Nach einer halben Stunde ging sie nochmals fort und brachte das Glas bis zum Rande voll mit einer schwärzlichen dicken Masse gefüllt zurück. Er wäre gut, sagte sie, vorm Schlafengehen zu trinken. Um 9 Uhr, nachdem die Familie sich zu Bette gelegt, brachte sie ihnen den Syrup. Vater und Mutter fanden den Geschmack abscheulich, überwanden sich aber doch, die Schwester Elisa konnte kaum davon über die Lippen bringen. Es that ihr an den Zähnen weh, als sei der Trank mit Sand vermischt.

Lahousse und seine Frau hatten viel getrunken, und sie empfanden bald die Wirkung in den mit neuer Kraft zurückkehrenden alten Schmerzen. Elisa hatte auch geklagt, doch es war im Verhältniß zu den Leiden ihrer Ältern unbedeutend geblieben.

Das Gericht hatte gelegentlich von diesem Umstande erfahren. Es ward Hortense vorgehalten. Sie antwortete unbefangen, sie wisse nichts, sie erinnere sich nichts; mit der unschuldigsten Miene schien sie sogar die Frage nicht zu verstehen. Man stellte sie ihrer Schwester gegenüber, und jetzt mußte sie bekennen.

Sie hatte den Syrup nicht bei der genannten Frau, sondern bei einem Gewürzkrämer, und bei einem Apotheker nochmals Gift gekauft, beide Stoffe vermischt und damit ihre Familie zum zweiten mal vergiftet. Als sie einmal auch dies gestanden, hatte sie keinen Rückhalt mehr, sondern entsann sich und berichtete die kleinsten Umstände, sie nannte den Apotheker, beschrieb seine Wohnung, die Schublade, aus welcher er das »schwarze Pulver« genommen, wußte, daß sie 10 Centimes dafür entrichtet, und gab ebenso umständlich und genau alle Umstände beim Ankauf des Syrups an. Ihre Giftgabe bestand auch quantitativ fast aus denselben Bestandtheilen wie die erste, welche nicht genügend genug gewirkt hatte. Auch diesmal, es war vor jenem zweiten Geständniß, hatte sie Laugeois wieder als Den angegeben, welcher sie zur That angeführt und diesmal drei Sous gegeben habe. Als sie bei ihrem zweiten Geständniß die Beschuldigung gegen ihren Geliebten zurücknahm, that sie dies sowol in Bezug auf die erste als auf die zweite Vergiftung.

Als sie vor die Assisen gestellt ward, war die Verhandlung eine sehr einfache, sowol was die That als die Thäterschaft betrifft; die Hauptfrage drehte sich nur um Ermittelung der Motive.

Hortense hörte der Verlesung der Anklageacte, ohne irgend eine Gemüthsbewegung zu verrathen, zu. Sie leugnete nichts von Dem, was sie in der Voruntersuchung eingestanden; die beispiellose Ruhe aber, welche die Verbrecherin keinen Augenblick verließ, auch wenn sie das Entsetzlichste auszusprechen hatte, erweckte bei vielen Zuhörern ein inneres Grauen wie vor einem Wesen, dem menschliche Hülle gegeben war, aber es schlug darunter kein Herz, es pulste kein warmes Blut in den Adern.

– Ist es wahr, haben Sie Ihren Vater, Ihre Mutter und Schwester vergiftet?

»Ja«

– Welche Gründe haben Sie zu diesem Verbrechen getrieben?

»Ich wurde alle Tage von meiner Mutter und Schwester geschlagen; darum habe ich meine Ältern umgebracht.«

– Hatten Sie denn keine Liebe für Die, welche Ihnen die Nächsten sind?

»Wenn man alle Tage so behandelt wird!«

– Liebten Sie auch nicht Ihren Vater?

»O ja.«

– Sie liebten Ihren Vater, das bekennen Sie, und doch konnten Sie ihn, wie die Mutter und Schwester, vergiften!

»Sie aßen ja Alle von einer Speise; ich konnte es nicht anders machen.«

– Hatten Sie die Vergiftung vorher überlegt?

»Ja. Seit 14 Tagen.«

–– Hatten Sie Ihre Absicht Jemand mitgetheilt?

»Ich habe mit Keinem darüber geredet.«

– Wie aber ist es mit dem Eugen Laugeois? Vor dem Instructionsrichter sagten Sie in Ihren frühern Verhören aus, daß er es wäre, der Sie zu dem Verbrechen verleitet hätte?

»Ich wollte doch vor Mutter und Schwester nicht allein als Thäterin erscheinen. Darum habe ich ihn auch angegeben.«

– Darum! – Es erscheint uns aber wahrscheinlicher, daß Sie zu der schrecklichen Handlung sich durch das Verlangen getrieben fühlten, um eine unbequeme Überwachung loszuwerden. Sie wollten sich von Denen befreien, welche Ihrem Liebesverhältniß im Wege standen.

»Ich hatte ja meine Freiheit. Ich that, was ich wollte.«

Es war hierüber nichts mehr von der Angeklagten herauszubringen. Auf die Frage, ob ihre Freiheit so groß gewesen, daß sie zu jeder Stunde, Tags oder Nachts, ausgehen können, antwortete sie ausweichend, daß sie doch zu jeder Zeit ausgehen können, um Aufträge zu besorgen. Geld behauptete sie nie eigen besessen zu haben.

– Woher nahmen Sie nun dasjenige, das Ihnen zur Ausführung des Verbrechens diente?

»Ich sagte ja, ich hatte Besorgungen zu machen, da konnte ich bald da, bald da etwas zurückbehalten. Das machte nicht viel aus.«

– Seit wann haben Sie ein so unordentliches Leben geführt?

»Seit ich 12 Jahr alt war.«

Sie bekannte, in der Schule bis zu ihrem 13. Jahre gewesen zu sein. Sie hatte lesen, schreiben, rechnen gelernt.

– Hatten Sie Freundinnen unter Ihren Mitschülerinnen?

»Nein!«

– Ward Ihre Schwester Elisa von der Mutter bevorzugt?

»Ja, sonst würde ich's nicht gethan haben.«

– Liebte Ihre Schwester Sie? Wurden Sie gut von ihr behandelt?

»Ich war nie geliebt, weder von meiner Mutter, noch von meiner Schwester.«

Der Präsident gab ihr zu bedenken, daß die Affecte, welche sie entweder wirklich geleitet oder welche sie hier vorschütze, doch immer nur die gräßliche That gegen Mutter und Schwester erklärlich machten, nicht aber gegen den Vater, der sie und den sie geliebt. Sie möge sich bedenken! – Weshalb konnten Sie Ihren Vater vergiften?

Sie schwieg; zum ersten mal schien sie etwas nachzudenken, im nächsten Augenblick kam die Antwort so kalt, ruhig, gleichgültig als alle vorigen heraus: »In dem Augenblicke hatte ich's nicht bedacht.

– Sie mußten, als Sie ihm das Gift reichten, doch daran denken, daß er davon, daß er durch Ihre Hand sterben würde.

Sie schwieg, ohne daß man etwas von Unruhe auf ihrem Gesicht, in ihrer Haltung bemerkte. Man mußte wieder von dem Gegenstande abbrechen.

– Waren Sie es, welche die Bekanntschaft des jungen Laugeois gesucht?

»Nein! Er ging mir nach; er wollte mich sprechen.«

– Seit wie lange kannten Sie ihn schon, als Sie das Verbrechen begingen?

»Drei Monate mochten's sein.«

– Wann nahm die vollständige Vertraulichkeit zwischen Eugen und Ihnen ihren Anfang?

»Das war am 30. Mai.«

– Und Sie vergifteten Ihre Familie zum ersten mal am 20., zum zweiten mal am 29. Mai. Wenn Ihre vorige Antwort richtig ist, daß Ihre intimere Vertraulichkeit am 30. Mai anfing, so hätten Sie sich Ihrem Liebhaber gerade am Tage, nachdem Sie Ihr Verbrechen vollendet, ganz hingegeben?

»Ja, so ist's.«

– Wenn Ihre Schwester Sie schlecht behandelt hat, wie Sie vorgeben, war das geschehen, ehe Sie zu vergiften anfingen, oder nachher?

»Vorher schon.«

– Aber Sie haben niemals davon gesprochen, sich gegen Niemand darüber beklagt!

»Weil's zu hart ist noch sagen zu müssen, daß man von einer Schwester geschlagen wird.«

Nachdem sie noch einmal auf die Foderung des Richters alle die Umstände, welche bei beiden Vergiftungen vorfielen, aufs genaueste erzählt hatte, fragte der Präsident:

– Empfanden Sie auch da keine Reue, als Sie Ihren Vater und Ihre Mutter sterben sahen?

Hortense antwortete nicht, aber sie zitterte auch nicht, sie ließ nicht die Augen sinken, sie stand da in ihrer vorigen gleichgültigen Haltung.

– Ich wiederhole meine Frage: Angeklagte, bereuen Sie, das eingestandene Verbrechen begangen zu haben?

Es schien, als ob Hortense von anderwärts her, als aus sich selbst, die Antwort holen müsse für eine Empfindung, die ihrem Sinn und Wesen fremd war. Endlich kam mit dumpfer Stimme ein »Ja« heraus. Es konnte bedeuten: »Nun ja, wenn es sich so schickt und sein muß.«

– Wenn Sie jetzt aus der Haft entlassen würden, wohin würden Sie gehen?

»Zu meiner Schwester.«

– Wie, zu Ihrer Schwester! Und doch sagten Sie noch, eben, daß diese Sie so schlecht behandelt.

»Ja, aber ich könnte doch nicht auf der Straße bleiben.«

Diese Antwort erregte allgemeine Bewegung unter den Zuhörern.

Aber Sie haben mir auch einmal gesagt, daß Sie nicht zu ihr zurückkehren würden, wenn man Sie frei ließe.

»Ja, das habe ich gesagt, aber jetzt würde ich doch hingehen.«

– Wenn man Ihnen aber Wohnung, Kleidung, kurz Alles, was Sie nöthig hätten, gäbe, würden Sie dann doch zu Ihrer Schwester gehen?

»Ja, ich würde hingehen, um Sie zu sehen.

– Empfinden Sie Reue wegen Ihrer That?

»Ja.«

– Sie sagen dies mit einer so ruhigen Stimme?

Hortense antwortete nicht, senkte aber diesmal den Kopf; man bemerkte indessen nicht, daß ihre Augen sich feuchteten oder ängstlich nach etwas umhersuchten, was auf immer für sie verloren war. Sie blieb vielmehr so gleichgültig, gedankenlos wie während des ganzen Verhörs, ein seelenloses Geschöpf, das die Last der Beweise, der Schuld, der Vorwürfe, die Andere niedergeschmettert hätten, geduckt aufnimmt wie ein Hagelwetter, dem sie nicht entfliehen kann, aber wenn es ausgetobt hat, schüttelt es sich, und alle Wirkung ist vorüber; im nächsten Augenblick ist Alles vergessen und sie freut sich des Sternenlichts und der fächelnden Luft. Wir gestehen uns ein, daß ein anderer Richter andere Worte gegen die verstockte Verbrecherin hätte schleudern können, Fragen an sie richten, die tiefer in Mark und Nieren brannten, solche Richter müssen aber geboren werden und sollen im neuen Frankreich selten sein; außerdem findet man für den Richter eine Entschuldigung, wenn vor ihm ein Geschöpf steht, das, des entsetzlichsten Verbrechens angeklagt, überführt und geständig, in einem schleppenden, einförmigen Tone antwortet und die schaudererregendsten Umstände der begangenen That mit einer Kälte erzählt, als ob sie von Dingen spreche, die eine gleichgültige dritte Person betreffen. Was hilft das Schlagen mit dem besten Stahl an einen Stein, der keine Funken gibt!

Auf die Vernehmung der Zeugen über That und Thäterschaft kommt es hier, wo darüber keine Zweifel obwalten, nicht an. Daher nur Einiges daraus, was zur Charakteristik der Verbrecherin dient.

Ihre Schwester Elisa bekundete, daß Hortense entschieden gelogen, wenn sie von Mishandlungen gesprochen, die sie von der Mutter wollte erlitten baben. Die Selige habe ihre Tochter nie geschlagen. Hortense war in die allgemeine Bürgerschule gegangen, hatte aber dort niemals Freundschaftsverbindungen mit ihren Mitschülerinnen unterhalten.

– Wie war ihr Charakter?

»Sie war ein wenig verstockt; sie war leichtsinnig.«

Die Bemerkung lag nahe, daß gerade Leichtsinnige Gefühl zeigen, wenn sie großen augenfälligen Leiden, erschütternden Begebenheiten begegnen, eine Rührung, die keinen sittlichen Werth hat, sich aber gerade bei solchen Geschöpfen unwillkürlich herausstellt. Dies mochte der Präsident denken, als er erwähnte, daß Hortense so wenig Gefühl bei den Verhandlungen gezeigt habe, da sie doch eines so abscheulichen Verbrechens angeklagt sei.

»Sie war verschlossen, und man konnte nie wissen, was sie dachte«, antwortete die Schwester.

– Und sie hat wirklich mit Niemandem Verbindungen gehabt?«

»Außer mit Laugeois.«

»Als Ihnen bekannt wurde, daß Laugeois eine derartige Verbindung mit der Angeklagten anzuknüpfen suchte, hat Ihre Mutter sich da dem Verhältniß widersetzt?

»Mutter merkte es nicht sogleich.«

– Dennoch ging die Angeklagte mit Laugeois spazieren; sie haben zusammen am 30. Mai ein Fest besucht! Wann kam sie an dem Tage nach Hause?

»Um 2 Uhr Morgens; das war nie vorher geschehen.«

– Und Sie bleiben dabei, daß Ihre Schwester niemals Mishandlungen ertragen mußte?

»Niemals.«

– Angeklagte, haben Sie auf diese Aussage Ihrer Schwester etwas zu erwidern?

Hortense hatte, während ihre Schwester sprach, sie aufmerksam angesehen; dann erhob sie sich plötzlich und wandte sich unmittelbar an sie:

»Du hast sehr Unrecht, Elise, daß du nicht die Wahrheit sprichst.«

Es war das erste mal, daß man in dem stumpfsinnigen Wesen etwas gewahrte, das einem Affect ähnlich kam. Die Schwester aber erwiderte mit der Ruhe der Überzeugung:

»Ich sage es, ich schwöre, daß wir dich nie geschlagen haben.«

Die Zuhörer glaubten diesmal mehr an die Wahrheit in den Worten der ruhigen Zeugin, als an die der zum ersten mal ohne dringende Noth entrüsteten Angeklagten. Diese erwiderte noch im selben Tone:

»Ihr liebtet mich nicht; ich war weder von meiner Mutter noch von meiner Schwester geliebt.«

Dabei nahm sie ein Schnupftuch und drückte es vor die Augen. Die ihr näher standen, bemerkten aber, daß sie, trotz aller Anstrengungen, keine Thräne vorpressen konnte.

Also hier zum ersten mal der Versuch, einen Schmerz zu heucheln!

Ein zweiter Zeuge bestätigte Elisa's Aussage: daß Hortense weder von der Mutter noch von der Schwester jemals Mishandlungen auszustehen gehabt.

Ein Oheim der Angeklagten, der dritte Zeuge, war der Verwandte, zu welchem man das junge Mädchen sogleich nach der schrecklichen Entdeckung nach Turcoing geschickt, und der, entsetzt über die Verbrecherin, sie wieder eingepackt und den Ihrigen zurückgesandt hatte. Als er auf die erste an ihn gestellte Frage nicht antwortete, und der Präsident ihn etwas scharf anfuhr: ob er taub sei? hatte der gute Mann aus Turcoing mit einer besonders rauhen und kräftigen Stimme geschrien: »Nein wahrhaftig nicht«, und dies unter den Zuhörern eine große Heiterkeit hervorgerufen. Hortense theilte sie in vollem Maße; sie lachte herzhaft mit!

Als Hortense am 17. Juli mit der Landkutsche zu diesem Verwandten nach Turcoing gekommen war, war schon etwas dahin verlautet. Der Oheim fragte sie gerade heraus: Ob sie vielleicht ihre Mutter vergiftet habe? Hortense gab zur Antwort: Nein, das nicht, aber man habe ihr den Rath gegeben und sie dazu veranlaßt. Darauf hatte der Oheim nichts mit ihr zu thun haben mögen und, wie angegeben, sie auf der Stelle zurückgeschafft. Er schilderte, gleich den Andern, die Nichte als ein ebenso verschlossenes als leichtfertiges Wesen, die nicht Freiheit genug haben können.

– Angeklagte, haben Sie darauf etwas zu erklären?

»Nein, der Onkel hat die Wahrheit gesagt.«

Ein Polizeicommissar, welcher die ersten Spuren des Verbrechens verfolgt, bekundete, daß die Familie Lahousse in gutem Rufe gestanden: sie seien gute Arbeiter gewesen, hätten sich redlich ernährt und keinen Mangel gelitten. Doch lebten sie freilich nur, wie die Mehrzahl ihrer Standesgenossen, von Tag zu Tag von ihrem Erwerb. - Der darauf vernommene Arzt, welcher die Kranken zuerst behandelt, hatte sich mehr selbst zu rechtfertigen, als Auskunft zu geben. Ein zweiter Arzt, der beim Tode der Mutter hinzugerufen war, suchte die Ansicht aufzustellen: daß der plötzliche Tod der Letztern wol mit durch das Entsetzen veranlaßt sei, als sie aus der Tochter Munde erfahren, daß sie von ihr vergiftet worden. Er schilderte die Scene. Elise war ganz Thätigkeit und Sorge um die kranke Mutter, Hortense wandte ihnen den Rücken, den Kopf gegen das Fenster gekehrt, schien sie nur mit ihrer Näharbeit beschäftigt. – Die Chemiker erörterten, daß Vater und Mutter nur in Folge des eingegebenen Gifts gestorben seien. Hortense hörte Alles ruhig an, sie hatte gegen Nichts Einwendungen. Auf die Frage: Warum sie zur zweiten und letzten Vergiftung vom Apotheker nur für zwei Sous Gift gekauft, während sie auf die erste Vergiftung sechs Sous verwandt, antwortete sie, gleichsam als müsse sie sich entschuldigen: sie hätte nun einmal nicht mehr Geld gehabt!

Das Plaidoyer des Staatsprocurators war, was den Thatbestand des Verbrechens und die Thäterschaft anlangt, ein von selbst gebotenes. Nur hinsichts der Motive ließ er sich in eine Argumentation aus, welcher der Vertheidiger seinerseits eine andere entgegensetzte. In die Rede des Erster sind mehre thatsächliche Momente verwebt, die wir aus dem Vorigen noch nicht kennen, weshalb wir einen Auszug derselben mittheilen.

Hortense's Angabe: daß die Triebfeder ihres Verbrechens das Rachegefühl wegen erduldeter Mißhandlungen gewesen, ließ er nicht gelten. Sie hatte den Vater geliebt, soweit ein solches Geschöpf lieben kann; sie hatte keine Mishandlungen zu erdulden gehabt, alle vernommenen Zeugen widersprachen dem, ebenso der gute Ruf der Ältern. Er stellte als alleiniges Motiv hin: das Verlangen, sich möglichst frei zu bewegen und ohne alles Hinderniß ihrer Liebschaft nachgehen zu können. Sonnabend, am 29. Mai, hatte sie ihre Ältern, weil die Wirkung des ersten Gifts zu langsam war, oder sie fürchtete, daß es sich sogar verflüchtigen könne, zum zweiten mal vergiftet, und darauf, nun ihrer Sache gewiß, Sonntag am 30., ein öffentliches Tanzvergnügen mit dem Liebhaber besucht. Nachdem sie den Abend durchrast, opferte sie sich Nachts um 11 Uhr dem jungen Menschen. Aber von einer wirklichen Liebe oder auch nur einer zeitweiligen Leidenschaft für denselben konnte bei ihr nicht die Rede sein, denn schon am nächstfolgenden Sonntag ließ sie sich – man erfährt nicht aus welchen Gründen, ob Laugeois ihrer schon nach der ersten Nacht überdrüssig geworden? – von ihm einem seiner Freunde, einem Handlungsdiener, abtreten und von diesem Stellvertreter des Geliebten auf ein anderes Fest begleiten. Es war also in ihr nur der wilde Hang zur Freiheit, zum ungezügelten Leben. Einer solchen Aufführung hätten ihre Ältern niemals nachgesehen.

Der Ankläger stellte hin, daß Hortense, trotz ihrer Jugend, mit voller Beurtheilungskraft gehandelt habe. Daß, was sie that, ein Verbrechen sei, sagte ihr schon der Instinct, die Natur. Es war kein einfacher Todtschlag, sondern eine zweimalige, mit Vorbedacht ausgeführte Vergiftung. – Sie war sich vollkommen des Verbrecherischen ihrer Handlung bewußt, sonst hätte sie nicht Laugeois als Mitschuldigen angegeben und nachher gesagt: es sei nur darum geschehen, damit sie nicht so ganz allein als Urheberin des Verbrechens dastehe. Man könne sich keine grausigere Vorbereitung zum Verbrechen denken als die ihre, indem sie von dem wenigen Gelde, was sie von den Ältern zu Marktankäufen erhielt, Centime um Centime zurücklegte, bis es sich zu der Summe häufte, für die sie das nöthige Gift kaufen konnte! Nach ihrer eigenen Angabe hatte sie schon 14 Tage vor der ersten Vergiftung den verbrecherischen Entschluß gefaßt. Sie sah das Gift wirken, sah, wie Vater, Mutter, Schwester mit den gräßlichsten Schmerzen kämpften, und doch faßte sie am Mittwoch darauf, nach ihrem Geständniß, wieder den Entschluß, noch ein zweites mal ihnen Gift beizubringen und führte ihn am Sonnabend aus.

Auch war ihre Erziehung, in Anbetracht ihres Standes, durchaus nicht vernachlässigt. Sie hatte die allgemeine Schulbildung des Volks erhalten, die vollkommen genügt, um, was Laster und Verbrechen ist, zu erkennen. Ihre Bildung benutzte sie aber schon zur List und verrieth keinen geringen Grad von Bosheit, indem sie (was wir erst bei dieser Gelegenheit erfahren) am Tage nach der ersten Giftmischung die Frechheit hatte, zum Würzkrämer Pannequin zu gehen und ihm den Vorwurf zu machen: er habe ihr schädliches Weinmus verkauft, wovon die Ihrigen krank geworden wären. Ja sie erschien sogar, als Pannequin deshalb vor dem Correctionsgericht belangt ward, als Zeugin gegen ihn! Es zeugt ferner von einem guten Maß Beurtheilungskraft (wenn auch noch unbeholfener Erfindung!), daß sie ihren Liebhaber ihr mit dem Tode drohen ließ, wenn sie ihre Ältern nicht vergifte.

Endlich könne von mildernden Umständen nicht die Rede sein; alle, die zur Sprache gekommen, fodern moralisch eher zu einer Verschärfung der Strafe auf, und nach Milderungsgründen hier suchen, würde eine Verhöhnung der öffentlichen Moral sein. Die Verbrecherin sei noch allzu glücklich, daß die neueste Gesetzgebung die Jugend der Verbrecher in Betracht nehme, und für solche von gewissen Jahren nicht das volle Maß der verdienten Strafe fodere.

Der Vertheidiger griff gewissermaßen zu einem homöopathischen Mittel. Er bestritt nichts von dem Thatsächlichen, er malte die That wo möglich mit noch schwärzern Farben, und ließ weder die Entschuldigung der Angeklagten selbst, daß sie von ihrer Familie gemishandelt worden, noch das Motiv gelten, welches der Ankläger hervorhob, daß Hortense nach mehr Freiheit gerungen.

Nein, Hortense sei von gar keinem Beweggrund geleitet worden! Die That sei zu unnatürlich, um vernünftig erklärt zu werden. Es sei nichts da als der absolute Mangel an Beurtheilungskraft, denn wäre dies nicht der Fall, so müßte sie von selbst eingesehen haben, daß sie nach dem Tode ihres Vaters, ihrer Mutter und Schwester obdachlos und ohne Lebensunterhalt sei. Mit Sinn und Verstand hätte sie sich selbst ihre Zukunft ermordet, denn mit der geringsten Berechnung mußte sie wissen, daß der junge Bursche, dem sie sich hingab, nicht für sie sorgen werde und könne. Wenn sie doch noch nach mehr Freiheit verlangt, die sie schon so in vollem Maße genoß, warum denn ein Vater- und Muttermord, warum lief sie nicht einfach fort? Gewissensrücksichten konnten doch da nicht entgegentreten, und an Liebhabern, die ihr einstweilen forthalfen und für ihr Vergnügen sorgten, würde es doch nicht gefehlt haben, zumal da sie nicht wählerisch und anspruchsvoll schien, indem sie schon nach der ersten Nacht sich aus einer Hand in die andere gehen ließ. Eine gewisse Eifersucht gegen die Schwester möchte dagewesen sein, gab der Vertheidiger zu, aber nicht gewichtig genug, um das Verbrechen zu motiviren. Und weshalb dann nicht die Schwester allein durch Gift strafen! – Er ging dann auf das Thema über, das von deutschen Ärzten, Psychologen und Criminalisten gründlicher behandelt ist, auf den Verbrechertrieb in Kindern, die um ganz unbedeutender Ursachen willen große Verbrechen begingen. Die Beispiele, welche er citirte, waren dürftig gegen die, welche die deutsche Wissenschaft ans Licht gestellt hat. Hortense habe demnach gar nicht gewußt, was sie that; erst im Augenblick, wo die Schwester in sie gedrungen, zu gestehen, habe sie erkannt, daß sie ein Verbrechen begangen, und habe da ihre Mutter um Verzeihung gebeten. Er wies auch auf eine ungewöhnliche Körperbildung hin, die Hortense habe, ihren vorhängenden Kopf, ihre starke, vorspringende Stirn. Aus physischen Gründen liege daher ein Ausnahmefall vor, der nicht nach gewöhnlichen Grundsätzen behandelt werden dürfe, und er trug demnach darauf an: das unentwickelte Mädchen mit dem verbrecherischen Hang nur in eine Besserungsanstalt bringen zu lassen.

Der öffentliche Ankläger protestirte entschieden gegen diese Auffassung, Hortense sei kein Kind mehr gewesen, sie habe, wie er ausgeführt, mit vollem Bewußtsein und Überlegung gehandelt, und ihre Bitte am Sterbebette der Mutter um Verzeihung sei ebenso heuchlerisch und nur durch Furcht vor Strafe bewirkt, als ein Zeichen, daß sie vollkommen befähigt gewesen, ihre Handlungen zu beurtheilen.

Wir möchten keiner dieser Ansichten unbedingt beitreten, noch sie für maßgebend erklären. Wenn auch einerseits ein geborener Verbrecherhang in dem halben Kinde zum Grunde gelegen, andererseits die Vorstellung nicht völlig zu beseitigen ist, daß sie durch die That sich von einer lästigen Beaufsichtigung befreien wollen, so erscheint jener Hang doch nicht mehr im ersten unentwickelten Stadium und keineswegs ohne Bewußtsein, vielmehr bereits durch die Umstände sehr ausgebildet, und mit dem grenzenlosen Leichtsinn scheint eine Bosheit Hand in Hand zu gehen, die theils an den Zweck denkt, endlich ganz frei zu werden, theils sich wegen der Unterdrückung und Geringschätzung zu rächen und geltend zu machen. Wir folgen hier einigen der Betrachtungen, mit welchen ein deutscher Berichterstatter des Falles (Gerichtshalle) ihn begleitet hat.

Hortense ward, wie wir erfahren, erst nachdem sie vom Polizeicommissar gefragt worden, »ob sie, vielleicht bösen Rathschlägen folgend, ihre Ältern selbst vergiftet habe?« gegen die Schwester und Mutter der That geständig; zugleich gab sie Laugeois als Rathgeber an, ja als Den, der sie dazu gezwungen. Trotz ihrer geistigen Beschränktheit war sie fähig, Gedanken, die ihr Andere an die Hand gaben, für sich zu benutzen, ja auf feine Art, ihrem Zweck entsprechend, zu verarbeiten. Sie verarbeitete auf dem Wege von der Polizei nach ihrer Wohnung die Äußerung des Beamten, die ihr günstig schien, ohne noch völlig damit fertig zu werden. Noch hatte ihr Niemand im Hause zu sagen gewagt, daß er sie für schuldig halte, aber die Gewissensangst beschlich sie, daß, nachdem etwas der Art auf der Polizei geschehen, es sich zu Hause wiederholen könne. Sie war nicht mehr sicher, sie glaubte den Verdacht ablenken zu müssen, sie griff die Weisung auf, die der Commissar ihr gegeben, und in ihrem kleinen Hirn bildete sich ein ganzes künstliches System der Vertheidigung aus. Auf die Frage: weshalb sie so verwirrt sei? hatte sie die anscheinend sinnlose Antwort: »Der Polizeicommissar hat mich gefragt, ob mein Liebhaber nicht ein Mediciner sei.« War nicht die Schlußfolge ihrer Gedanken: Ihr glaubt auch, ich habe euch vergiftet, ihr werdet auch die Frage an mich stellen; der Commissar aber glaubt, daß ein Anderer der Urheber sei. Die Meinung des Polizeimannes, weil er von der Obrigkeit ist, wird gelten; ich muß mich daran halten, weil sie mich retten kann. Ich muß eurer Frage durch eine Antwort zuvorkommen, die ihr nicht erwartet habt und die die Brücke wird. Ein Mediciner muß ja wissen mit Gift umzugehen. – Wenn diese Schlußfolge richtig ist, erscheint Hortense allerdings als eine schon sehr abgefeimte Verbrecherin. Zugleich verräth sich darin ihre Unkenntniß der Verhältnisse: wenn sie den Giftmord nur auf fremden Rath begangen, hält sie sich, wenn auch nicht für ganz schuldlos, doch als nicht erreichbar von der Strafe. So gesteht sie auf die Frage der Schwester ein, daß sie die Vergiftung begangen, jedoch so, daß, nach ihrem Dafürhalten, alle Schuld auf einen Andern fällt, und es ist wieder schlaue Berechnung, daß es Der ist, den Mutter und Schwester hassen. Daß sie die Mutter um Verzeihung bittet, braucht nicht gerade baare Heuchelei zu sein, es kann auch in naiver Gedankenlosigkeit und Unwissenheit geschehen sein. Sie hat es so gesehen und ist so gewohnt, wenn man etwas begangen, daß man um Vergebung bittet. Dies Plappern mit den Lippen hat mit dem innern Erschüttertsein nichts zu thun. Ihre spätere Angabe, daß sie Laugeois nur genannt, um nicht allein schuldig zu erscheinen, ist eine reine Ausrede der im Verlauf der Untersuchung immer gewitzigtern Verbrecherin. Demnach träfe den Polizeicommissar, der zuerst ihre Gedanken auf eine dritte Person lenkte, wol schon den Namen ihres Liebhabers aussprach, eine Verschuldung, und der Berichterstatter warnt Polizei- und Gerichtsbeamte davor, positive Hinweisungen auf andere Personen den erst Verdächtigten zu geben, weil diese dies gar zu gern aufgreifen, um sich ganz oder zum Theil zu entlasten. Sie sind schlau genug, um zu wissen, daß Inquirenten dadurch, daß man auf ihre Gedanken eingeht, ihnen geneigt und gewissermaßen gefangen werden. – Wir lassen dieser Argumentation ihr Recht, gehen aber um deshalb nebenher auch nicht von der Vorstellung ab, daß in Hortense auch ein Rachegefühl gegen Laugeois mit operirt haben kann.

Ferner angenommen, daß sie bei der ersten Vergiftung noch unklar gewesen über Das, was sie that, so konnte sie es nicht mehr sein, nachdem sie als Zeugin vor dem Zuchtpolizeigericht dem Gewürzkrämer Pannequin gegenüber gestanden. Hier mußte sie erfahren, daß Vergiften kein kindischer Spaß ist, sondern eine furchtbar ernsthafte Sache, welche die volle Ahndung der Gesetze nach sich zieht. Und doch beging sie nach einigen Tagen dieselbe Handlung zum zweiten mal. Da kann sie es nur mit völliger Beurtheilungskraft Dessen, was sie that, gethan haben. Auch war hier schon mehr Arglist, Berechnung, im Spiel. Sie brachte eine präparirte Medicin, von der sie angeblich hatte reden hören, welche sie selbst holte, anempfahl. Sie bedurfte keiner Ausflucht, um selbst vor dem Mittrinken bewahrt zu werden; die Medicin war für die Kranken, sie aber war gesund. Wahrscheinlich war sie nicht selbst auf den Gedanken gekommen, sie hatte auch hier wieder von einem Dritten gelegentlich gehört, daß der und der Syrup für Krankheiten gut sei, und das hingeworfene Wort hatte bei ihr gezündet, zu einer Vorstellung, einem Entschluß sich ausgebildet. Auch ist es möglich, daß sie davon gelesen hatte, wie es ebenso wenig unmöglich ist, daß der erste Gedanke der Vergiftung aus einer Erzählung, die sie behorcht, einem Buch, das ihr in die Hände gerathen, entsprungen sei.

Das Verbrechen ist wahrscheinlich ohne ein wirkliches, außer ihr liegendes Motiv begangen worden. Der Vertheidiger mag im Recht sein, daß etwas Dämonisches in dem Kinde gelegen, daß es nur aus Freude am Verbrechen, aus reiner Mordlust vergiftet hat; daß sie das Gift ihren nächsten Verwandten reichte, weil sie hier die nächste Gelegenheit fand. Es wird an den in unserm Pitaval vielfach angeregten Satz erinnert, daß die höchste Grausamkeit mit der höchsten Sinnlichkeit in der Regel verschwistert sei, daß bei dem Menschen, der in seiner Herzensbildung so tief gesunken ist, daß er dem Thiere gleicht, die Wollust sich auch am Schmerze Anderer werdet. So eilte Hortense vom Schmerzenslager ihres Vaters und ihrer Mutter, die sie selbst bereitet, in die Arme des Liebhabers und tanzte und schwelgte – das 15jährige Mädchen, das von sich selbst ausgesagt, schon seit dem 12. Jahre ein unsittliches Leben geführt zu haben – die halbe Nacht hindurch und gab in wüstem Sinnentaumel ihrem Liebhaber sich preis. Tags darauf lag sie schon wieder in den Armen eines Andern. Aber dieses Dämonische, dieser Kitzel, diese Wollust konnten bekämpft, zurückgedrängt werden, auch von dem 15jährigen Mädchen, wenn sie nur dieselbe Kraft, die sie verwandte, um ihre Teufeleien heimlich zu prakticiren, angestrengt, um den Lockungen zu widerstreben. Im Gegentheil gab sie sich ihnen mehr und mehr hin, das Thier, das Blut geleckt, verlangte nach mehr Blut. Das Anschauen der Leiden machte ihr ein Vergnügen, wie wir es bei der Zwanziger, der Gesche, bei Helene Jegado und so Vielen gesehen, und es war ihr Werk, des armen, schwachen, kleinen, gescholtenen und übersehenen Mädchens. Der Sinnenkitzel verlangte nach neuer Befriedigung, und sie vergiftete, als die Schmerzen nachließen, zum zweiten mal. Dürfen wir aus dem Umstand, daß sie jetzt eine weit geringere Portion anwandte, daß sie nur für zwei Sous Gift erkaufte, den fürchterlichen Schluß ziehen, daß es ihr diesmal nicht um die Vergiftung, die Tödtung, sondern nur darum zu thun war, den leidenden Zustand ihrer Nächsten fortzusetzen?! – Der Schluß ist aber nicht nur erlaubt, sondern geboten, daß, wer mit solchem Bedacht handelt, für diese Handlung einstehen muß, daß er vor dem Gesetze zurechnungsfähig und der Strafe unterworfen ist. Mit Recht sagt unser Vorarbeiter, wenn man anders schlösse, möchte man nur »ohne weiteres die Höfe der Strafgerichte schließen«. Desgleichen stimmen wir seinem folgenden Satz bei: »Wenn Ältern ein Kind strafen, das ein Thier quält, so thun sie dies gewöhnlich, weil sie diese Quälerei für unrecht halten. Denken sie weiter nach, so thun sie es wol auch, damit das Kind in späterm Alter nicht etwa seinen Mitmenschen in gleicher Weise quäle; daran aber denken die wenigsten, daß sie durch die Bestrafung zugleich einem sich regenden sinnlichen Triebe, der die Vernunft zu überwältigen droht, entgegenarbeiten. Wie ließe sich's anders erklären, als in einem Triebe der Sinnlichkeit, daß so oft die Jugend ein besonderes Vergnügen darin findet, andern Geschöpfen wehe zu thun, unter Jubel dem Schlachten von Schweinen u.s.w. zuzusehen? Wenn man die jungen Verbrecher nicht strafen will, darf man die bejahrtern gar nicht strafen. – Es ist etwas ganz Verschiedenes mit wirklich Geisteskranken, solchen, denen aus physischen Gründen der Stern der Vernunft völlig erloschen ist, oder wenigstens seine erleuchtende Wirksamkeit versagt, solchen, deren Handlungen überhaupt keinen vernünftigen Schluß zulassen und deren geistige Thätigkeit derart gehemmt ist, daß sie einer förmlichen Aufsicht und Leitung bedürfen, um als Menschen unter Menschen fortleben zu können.«

Ob die Beschuldigung gegen Mutter und Schwester so ganz aus der Luft gegriffen ist, wie unser Vorarbeiter meint, lassen wir dahingestellt. Seine Meinung ist, nachdem Hortense eingestanden, daß Laugeois unschuldig sei, also der von ihr bis da angegebene Beweggrund der That weggefallen, habe sie rasch nach einem andern gegriffen, und zwar einem solchen, der ihre That am ersten in einem mildern Lichte, ja sie selbst sogar als ein unglückliches Opfer fremder Herzlosigkeit erscheinen ließ, und gesagt: Ich bin mishandelt worden und wußte mir nicht anders zu helfen. Von ihrer Lust am Verleumden wisse man ja genug. Wenn wir auch die Mishandlungen als Erfindung und Lüge zugeben, so scheint doch eine Wahrheit in Hortense's Worten zu liegen: »Ihr liebtet mich nicht.« Oder ist es unwahrscheinlich, daß sie nicht geliebt wurde? Und sollte ein so herzloses Wesen nicht gerade darin sich gefallen haben, auch für die Nichtliebe sich an Denen zu rächen, die sie auch nicht liebte. Wie dem auch sei, so stimmen wir im Allgemeinen dem gedachten deutschen Bearbeiter bei, wenn er zum Schlusse, Alles zusammenfassend, sagt:

»Nach diesem Allen scheint uns Hortense's Seelenzustand der eines vollendeten, für die Reue völlig abgestumpften Verbrechers zu sein, eines Verbrechers, der das Verbrechen aus reiner Lust an demselben begeht. Weder Eigennutz, weder Eitelkeit, weder (?) Rachsucht, noch sonst etwas von allem Dem, was wir gewöhnlich als die Triebfedern begangener Verbrechen erblicken, hat sie zu ihrer scheußlichen That bewegt, sondern einzig und allein die Lust des Tigers, der aus Vergnügen mordet. Aber nicht allein die That des Mordes gewährt ihr Vergnügen, sondern auch das Anschauen, das tagelange Anschauen der furchtbaren Leiden ihrer Opfer. Daß diese Opfer ihre nächsten Verwandten sind, daß es Diejenigen sind, welchen sie das Leben zu danken hat, welchen sie, wie keinem andern Wesen auf der Erde, zu Dank verpflichtet ist, welche noch bis zum letzten Augenblick ihre Liebe und Anhänglichkeit beweisen, das gibt bei ihr keinen Grund ab, die That nicht zu thun oder sie zu bereuen, im Gegentheil, sie wiederholt dieselbe. Mit dieser grausigen Lust geht die Wüstheit ihrer geschlechtlichen Triebe, denen sie schon seit dem 13. Jahre freien Lauf gelassen, gleichen Schritt, und läßt uns nicht einmal die mildernde Vermuthung, daß sie blos deshalb jenen Reiz befriedigte, weil der andere keine Befriedigung fand; und während ihre Hände gleichsam vom Blute des Vater- und Muttermordes rauchen, stürzt sie sich von neuem in die Arme viehischer Liebe. Zwar bittet sie, als sie sich entlarvt glaubt, ihre Mutter um Verzeihung; allein es ist ihr so wenig Ernst damit, daß sie diese Mutter vor demselben Gericht und den mit Zuhörern überfüllten Galerien noch im Grabe verleumdet. Aber auch mit der einfachen Verleumdung ist's ihr nicht genug, sie will nicht blos anschwärzen, sie will auch durch diese Anschwärzung andere Personen mit sich ins Verderben ziehen, und gibt ihren einstigen Liebhaber als Mitschuldigen an. Wol mag dieses wie jenes nicht aus bloßer Bosheit geschehen sein, sondern nur, wie wir schon oben behaupteten, um ihre Strafe zu mildern; allein die That bleibt immer noch schmählich genug, um schon allein ihrethalben die Thäterin zu verabscheuen. Bringen wir schließlich hiermit ihr gleichgültiges, herzloses Verhalten vor den Schranken der Assisen in Verbindung, so sind wir gezwungen, zu glauben, daß, wenn sie nicht so schnell von dem Arm der Gerechtigkeit ergriffen worden wäre, noch eine Reihe ähnlicher Thaten von ihr würde begangen worden sein, so sind wir gezwungen, den Namen Hortense's Lahousse denen der größten Verbrecher an die Seite zu stellen.«


Die Geschworenen brauchten keine lange Bedenkzeit, um ihr Schuldig zurückzubringen. Der Gerichtshof verurtheilte Hortense Lahousse, da sie bei Begehung des Verbrechens noch nicht 16 Jahr alt gewesen, zu der für ihr Alter höchsten Strafe, zu 25jähriger Einsperrung.

Man hat später erfahren, daß die jetzt Verurtheilte, entfernt von allen Zeichen der Trauer, den kindischen Versuch gemacht, die Richter zu bestechen. Sie sagte oder ließ ihnen sagen: wenn man ihre Strafe verringern wolle, werde sie wichtige Entdeckungen über den eigentlichen (intellectuellen) Urheber des Giftmordes machen. Als man, selbstredend, darauf nicht einging, hatte sie sich schnell getröstet, wenn sie je betrübt war. Sie rechnete aus, daß 24 Jahre für sie keine gar zu lange Zeit sei, und daß, wenn sie dann loskomme, sie noch immer jung genug sei, um das Leben zu genießen!


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