Arthur Achleitner
Das Schloß im Moor
Arthur Achleitner

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121 Siebentes Kapitel

Vom Weitsee herein steuerte ein Fischer seinen mit Beute beladenen Kahn am Morgen. Je näher es der schilfbewachsenen Buchtung zuging, desto kräftiger mußte der Fischer arbeiten, im Kleinsee nahe dem Dorfe war der Wasserstand gering, die Binsen standen dicht und hemmten den Nachen. Plötzlich ließ der Fischer das Ruder sinken, entsetzt fiel sein Blick auf einen Frauenkörper im Wasser mit ausgebreiteten Armen, das Gesicht dem Wasser zugekehrt. Vom Wellenschlag bewegt, schwankte die Leiche dem Ufer zu. Trotz des Schreckens wollte der Fischer, wenn noch möglich, Hilfe bringen. Er trieb den Kahn mit wuchtigen Ruderstößen vorwärts und steuerte auf den Frauenkörper zu, griff mit festem Griff in die vom Wasser aufgebauschten Kleider und zog den Körper in den Nachen. Jammernd erkannte der Mann in der Leiche die schöne Eugenie vom Schloß Ried.

Wie das arme Fräulein nur ins Wasser geraten sein mochte? Ob Hilfe möglich war?

Schnell brachte der Fischer den grausigen Fund an Land und barg den Körper in seinem Häuschen, wo er Wiederbelebungsversuche anstellte. Unterdessen lief sein Weib zum Arzt Freysleben im Dorfe, der 122 alsbald erschien und nun seinerseits Wiederbelebungsversuche anstellte. Vergebliche Mühe, das Leben war entflohen, mußte schon vor vielen Stunden gewichen sein. An Selbstmord vermochte Doktor Freysleben nicht zu glauben, er für seine Person wüßte wahrlich kein Motiv anzugeben. Freilich kannte der Arzt die näheren Verhältnisse Eugeniens nicht, er wußte nur wie alle Dorfbewohner, daß die junge Dame wohlgelitten im Schlosse und allgemein beliebt gewesen war. Die Möglichkeit eines Selbstmordes verneinend, nahm Doktor Freysleben eine genauere Untersuchung der Leiche vor und wollte es ihm scheinen, als sei ein Druck auf die Luftröhre oder auf die Atmungsorgane bewirkt worden, demzufolge Erstickung hatte eintreten müssen. Demnach lag Mord vor, die Dame wurde bereits als Leiche in den Kleinsee geworfen.

Doktor Freysleben hielt sich verpflichtet, im telegraphischen Wege Anzeige bei Gericht in Landsberg zu erstatten und die Leiche einstweilen im Beinhaus des Friedhofes aufbewahren zu lassen. Im Schlosse meldete er das grauenhafte Ereignis persönlich Herrn Tristner, der soeben den Vertrag mit Wurm unterzeichnet hatte. Theo geriet vor Schreck außer sich und jammerte herzzerbrechend um Eugenie, die seinem Herzen so nahegestanden. Nicht minder entsetzte sich Olga, beherrschte sich aber doch so weit, daß sie den Dienern verbot, der Mama auch nur die geringste Mitteilung zu machen.

Inmitten der ihn umbrandenden Aufregung hielt 123 es Herr Wurm für angemessen, ohne besonderen Abschied das Schloß zu verlassen. Seine Angelegenheit war durch Vertragsabschluß erledigt, den Vertrag hatte er in der Tasche, der zweifellos hier sehr angenehme Dienst war am nächsten Monatsersten anzutreten, die Kosten der Vorstellungsreise waren ersetzt, ein Verweilen hätte somit keinen Sinn und müßte angesichts des traurigen Ereignisses seinerseits geradezu taktlos erscheinen. Am Tode einer ihm unbekannten Repräsentationsdame hatte Wurm keinerlei Interesse, höchstens könnte man sich wundern darüber, daß sich ein Mörder just ein solch harmloses Opfer ausersehen habe. Wurm bat im Marstall um ein Fuhrwerk und wurde alsbald zur Bahnstation gefahren.

Ein Telegramm je an Doktor Freysleben und Theo Tristner befahl Aufbewahrung der Leiche und kündigte die Ankunft der Gerichtskommission für den Nachmittag an.

Alles war im höchsten Maße aufgeregt, weil die Kunde von einer Ermordung nicht geheimgehalten worden war. Seit Menschengedenken war ein Mord nicht im Moor vorgekommen, es war geradezu undenkbar, daß die harmlose, allgemein beliebte Gesellschafterin von Schloß Ried das Opfer eines Mörders sein konnte. Schmuck und Geld wird die arme Eugenie Dobler nicht besessen haben, was konnte also einen Menschen bewogen haben, sie ums Leben zu bringen?

Die Aufregung steigerte sich, als die Gerichtskommission angefahren kam, Doktor Thein, der 124 Amtsrichter von Landsberg, mit einem Schreiber und zwei Gendarmen. Doktor Thein beauftragte den Rieder Arzt, die Stellvertretung des erkrankten Gerichtsarztes zu übernehmen und später die Obduktion durchzuführen.

Ein trockener Jurist dem Rufe nach, entwickelte Doktor Thein als Untersuchungsrichter volle Energie und Umsicht. Zunächst wurde die Augenschau am Kleinsee vorgenommen, die angrenzende Bewohnerschaft in den Gasthof zur »Post«, wo eine Stube als Kanzlei eingerichtet wurde, befohlen und bezüglich etwaiger Wahrnehmungen verhört. Niemand wußte aber auch nur das geringste anzugeben. Eugenie wurde auf dem Wege zum Kleinsee nicht gesehen, man hat sie auch nicht rufen gehört, es war niemand am Ufer. Aber auch von einer Mannesperson, die etwa der Mörder hätte sein können, wurde nichts wahrgenommen. Der aufgerufene Fischer erzählte dem Untersuchungsrichter, wie er auf der Heimfahrt den Körper im See gefunden und nach alter Praxis Wiederbelebungsversuche angestellt und sein Weib nach dem Rieder Arzt geschickt habe. Mehr wußte der Fischer nicht anzugeben.

Der Fall schien sonach rätselhaft zu werden. Doktor Thein ließ Theo kommen und fragte den befreundeten Schloßherrn nach etwaigen Selbstmordmotiven der Toten.

Theo beteuerte, davon keine Ahnung zu haben. Eugenie war wie immer seit ihrem Dienstantritt still, 125 arbeitsam, bescheiden, taktvoll, wohlgelitten und beliebt, als Hausdame eine Perle. Über ihre Familienverhältnisse wußte Theo nichts anzugeben. Über seine Neigung zur Verstorbenen hütete er sich, ein Wort zu sagen.

Der Richter wollte an Mord nicht glauben und forschte daher hartnäckig nach Motiven zu einem Selbstmord. Ob irgendeine seelische Verstimmung in letzter Zeit wahrzunehmen gewesen, ein besonders aufregendes Ereignis eingetreten sei.

Da Theo absolut nichts dergleichen anzugeben wußte und über die Familienverhältnisse der Toten keinerlei Informationen hatte, beschloß Doktor Thein trotz der Bitte, Mama Tristner nicht zu verhören, sich an die blinde Dame um Auskunft über das Vorleben Eugeniens zu wenden. Vorerst aber sollte der Arzt die Obduktion vornehmen. Es wurde die Leiche in die provisorische Kanzlei geschafft, und Doktor Freysleben ging an das traurige Werk, wobei er seine Wahrnehmungen dem Schreiber diktierte. Die Hauptpunkte waren: Aus Mund und Nase sickert eine schmutzig rötlichgelb gefärbte Flüssigkeit, an der Zungenspitze bemerkt man Spuren von Zähneeindrücken, am Halse sind keine Spuren einer äußerlich angetanen Gewalt wahrnehmbar. Dagegen sei hinter der rechten Ohrmuschel die ganze rückwärts gelegene Gegend von der Epidermis entblößt, hellrot gefärbt mit einzelnen dunklen Flecken und etwas angeschwollen. Die rechte Ohrmuschel und der linke Teil der linken ist bläulichrot 126 gefärbt, unter der an allen diesen Stellen eingeschnittenen Haut bemerkt man größere Blutunterlaufungen. Unter der Faszie, welche die Kopfnicker bedeckt, sowie am oberen Teile des Brustbeines bemerkt man gleichfalls ausgedehnte Blutunterlaufungen. Nach vorgenommenem Einschnitt zeigen sich beide Kopfnicker stark hyperämisch.

Eine ganze Reihe spezifisch ärztlicher Wahrnehmungen sowie den Befund der inneren Organe notierte Doktor Freysleben sich stenographisch und gab schließlich das Gutachten mit aller Bestimmtheit zu Protokoll: Aus der Obduktion ergibt sich, daß die Verblichene eines unnatürlichen plötzlichen Todes gestorben ist. Der Tod trat ein zufolge Verhinderung des Lufteintrittes in die Luftwege, die bewirkt wurde durch einen mit fremder Hand und großer Gewalt ausgeführten Druck auf die Luftröhre. Es genügte hierzu die Kraft eines einzigen Mannes; ob bei der Erdrosselung mehrere Personen beteiligt waren, läßt sich nicht mit Bestimmtheit entscheiden. Tod durch Ertrinken, eventuell Selbstmord durch Ertränken ist unbedingt ausgeschlossen. Was die Erdrosselungsart und das dabei benutzte Werkzeug betrifft, sei erklärt, daß der Mörder die Hände benützte, daß mit Daumen und Zeigefinger oberhalb des Schlüssel- und des Brustbeines auf die Luftröhre der Eugenie Dobler ein starker Druck ausgeübt worden ist.

Dieses Gutachten unterzeichnete Doktor Freysleben als Sachverständiger und erklärte dem 127 Untersuchungsrichter gegenüber, daß er bereit sei, sein Gutachten zu beeiden.

Doktor Thein schüttelte den Kopf. Dieser Fall war rätselhaft; für einen Selbstmord nicht der geringste Anhalt, das ärztliche Gutachten behauptete Vorliegen einer gewaltsamen Tötung, von einem Mörder keine, nicht die geringste Spur. Soviel auch der Richter den Inhalt der Rocktasche im Kleide Eugeniens besah, nichts ließ auf Beraubung schließen, es war sogar noch ein goldenes Halskreuzchen an einer Schnur vorhanden, ein Schmuckstück von einigem, wenn auch nicht großem Werte, das ein Mörder sicherlich weggerissen und an sich genommen haben würde.

So leicht gab aber der Richter die Hoffnung auf Klärung nicht auf. Er ließ, nachdem die Leiche wieder in das Beinhaus gebracht worden war, den Fischer nochmals kommen und fragte ihn, wo er nach Bergung des Körpers die Wiederbelebungsversuche nach Fischerbrauch vorgenommen habe.

Der Fischer erwiderte, daß dies durch starkes Reiben hinter beiden Ohren geschehen sei.

Sofort machte der Amtsrichter den Doktor Freysleben auf diese Zeugenaussage aufmerksam, da diese eine Stelle im Gutachten zu erklären scheine, nämlich die Entblößung der Partie an den Ohren von Epidermis und Erzeugung von Blutunterlaufungen. »Herr Doktor! Haben Sie sich doch nicht geirrt? Bedenken Sie die Folgen Ihres Gutachtens für den Gang der Untersuchung! Durch das Zeugnis des einfachen 128 Fischers ist die Blutunterlaufung an den Ohren und wahrscheinlich auch am Brustbein sehr glaubhaft erklärt. Finden wir noch einen Zeugen, der den angeblichen Druck auf die Luftröhre anders erklärt, so wird Ihr ganzes Gutachten hinfällig! Irrten Sie nicht?«

Gereizt erwiderte Doktor Freysleben: »Suchen Sie getrost einen weiteren Zeugen, ich bezweifle, ob Sie jemanden finden, der zugesehen hat, wie der Mörder die Eugenie Dobler erdrosselte. Übrigens bemerke ich, daß ich mein Gutachten zu beeiden bereit bin, ich bitte, meinen Eid zu respektieren! Ob mein Gutachten Ihren, eines Laien, Beifall findet oder nicht, ist mir gleichgültig. Sie können ja mein Gutachten Ihrem Gerichtsarzt und meinetwegen der Medizinischen Fakultät, dem Professor der gerichtlichen Medizin an der Universität in München unterbreiten!«

»Das werde ich unter allen Umständen tun!«

»Nur zu, Herr Amtsrichter! Ich konstatiere aber ausdrücklich, der Herr Schreiber ist mein Zeuge, daß ich mich nicht an Sie gedrängt habe, sondern daß Sie als Untersuchungsrichter mich mit der Stellvertretung des erkrankten Gerichtsarztes betraut und zur Vornahme der Obduktion beauftragt haben. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen meine Pflicht erfüllt, die Obduktion durchgeführt, deren Ergebnisse zu Protokoll gegeben und über mein Gutachten als Sachverständiger und praktischer Arzt den Eid angeboten. Ich verwahre mich gegen jede Anzweiflung der 129 Richtigkeit meines Gutachtens und weise Laieneinspruch auf das entschiedenste zurück!«

Damit mußte sich der Amtsrichter wohl oder übel zufrieden geben. Doktor Thein begab sich nun ins Schloß und ließ Frau Tristner bitten, ihn zu empfangen.

Olga, die Mama Gesellschaft geleistet und schwere Mühe hatte, ihr das Fernbleiben Eugeniens einigermaßen erklärlich zu machen, gab dem Amtsrichter bei seinem Eintreten ein Zeichen, über das Ableben Eugeniens nichts zu sagen und Mama die Aufregung zu ersparen.

Da Doktor Thein bedauernd die Achseln zuckte, rauschte Olga tief beleidigt an ihm vorüber und verließ das Zimmer.

»Herr Amtsrichter, Sie kommen so selten und wollen doch ein Freund unsres Hauses sein! Reichen Sie mir Ihre Hand! Du lieber Gott, mein Augenlicht ist verloren, ich kann Sie nicht mehr sehen! Hoffentlich sind Sie noch unser Freund! Kommen Sie als lieber Gast, oder sprechen Sie auf Durchfahrt bei uns vor? Olga wird wohl alles Nötige für Ihre Bewirtung besorgen.«

Doktor Thein versicherte, der Dame die Hand reichend, daß in seinen freundschaftlichen Gefühlen zum Hause Tristner sich nichts geändert habe. Wenn in der letzten Zeit ein Besuch nicht stattfand, lag das an dienstlicher Verhinderung. Heute sei er dienstlich unterwegs und möchte er die freundschaftlichen 130 Beziehungen dazu benutzen, um vertrauliche Auskunft über die Hausrepräsentantin Eugenie zu erbitten.

Erschreckt stammelte Frau Helene: »Um's Himmels willen! Was liegt gegen Eugenie vor? Es ist mir unerklärlich, daß sie sich seit gestern abend nicht bei mir eingefunden hat. Ist etwas vorgekommen? Bitte, reden Sie! Es wird doch das Gericht meine brave Eugenie nicht verfolgen?«

»Nein, Frau Tristner! Von Verfolgung ist keine Rede; ich kann Ihnen aber, weil durch das Amtsgeheimnis gebunden, nicht die Veranlassung sagen, weshalb ich Auskunft wünsche. Sind Sie über Eugeniens Privatverhältnisse informiert gewesen, als Sie die junge Dame engagierten?«

»Eugenie hat mir seinerzeit nur anvertraut, daß sie arm und durch einen Unglücksfall gezwungen sei, eine Stelle als Gesellschafterin anzunehmen.«

»Was war es für ein Unglücksfall?«

»Näheres weiß ich nicht mehr; es kann kaum von Bedeutung, für mich wenigstens, gewesen sein, da jene Angelegenheit aus meinem Gedächtnis geschwunden ist.«

»Hat Eugenie Empfehlungen gehabt, die Sie zum Engagement veranlaßten?«

»Ich glaube, sie wies einen Brief ihres Pfarrers vor.«

Doktor Thein rief überrascht: »Und das genügte Ihnen zur Aufnahme der Dame in Ihr Haus?«

»Bester Freund, soll diese Frage ein Vorwurf für mich sein? Ich glaube, aus dem Ton eine Rüge 131 herauszuhören, bitte, Herr Amtsrichter, sagen Sie mir, was mit Eugenien vorgefallen ist, ich ängstige mich. Haben Sie Mitleid mit einer alten blinden Frau!«

Sofort lenkte Doktor Thein ein und bat, seine heftige Frage entschuldigen zu wollen. Es gelang ihm aber nur teilweise, die erregte Dame zu beruhigen, und unter der Zusicherung, sofort Fräulein Olga zu schicken, verabschiedete sich der Richter.

Olga schien auf ihn gewartet zu haben, denn sie kam rasch aus einer benachbarten Stube auf ihn zu und fragte, ob Mama nun von Eugeniens Tod wisse.

Der hagere Richter, der bedeutend älter aussah als er war, wurde herzlich im Anblick der zierlichen Olga, Freude und Hoffnung glänzte in seinen Augen, weich sprach er: »Ich habe nichts davon gesagt um Ihretwillen!«

»Danke, Herr Doktor! Was aber nun?« erwiderte Olga etwas freundlicheren Tones.

»Geweckt ist freilich in Ihrer Mutter die Sorge und eine Beunruhigung; geweckt durch meine dienstlichen Fragen nach Eugeniens Verhältnissen. Ich muß es Ihrer Geschicklichkeit überlassen, die Frau Mama wieder zu beruhigen und eine Erklärung für das Verschwinden der Gesellschafterin zu finden.«

»Das wird schwer sein! Haben Herr Amtsrichter einen Anhaltspunkt zur Erklärung des plötzlichen Hinscheidens? Ich kann an Mord nicht glauben!«

»Ich auch nicht, bin aber genötigt, einstweilen das ärztliche Gutachten zu respektieren. In einigen Tagen 132 werden wir ja wissen, was die Sachverständigen der Universität zu dem ärztlichen Gutachten sagen. Möglicherweise hat sich der hiesige Arzt doch geirrt!«

»Sie meinen den Doktor Freysleben? Der ist ganz bestimmt kein Kirchenlicht!«

»Weshalb diese überraschende Geringschätzung Ihres Hausarztes?«

»Oh, Hausarzt ist Freysleben nicht, er wurde nur geholt, weil ärztliche Hilfe bei Theo damals dringend nötig gewesen. Wird lange genug geschmachtet haben, endlich mal ins Schloß gerufen zu werden, der Rieder Arzt!«

Doktor Thein nahm Abschied von Olga, die der Hoffnung auf baldiges Wiedersehen ohne dienstliche Veranlassung Ausdruck gab.

Lächelnd meinte Thein: »Mein Amt erfreut sich Ihrer Sympathie nicht, das weiß ich. Trennen Sie nur, bitte, Person und Amt! Adieu, liebes Fräulein Olga!«

Die Gerichtskommission beendete ihre Tätigkeit, es wurde die Beerdigung der Leiche Eugeniens angeordnet, die Akten und das ärztliche Gutachten nahm der Amtsrichter mit sich. Unzufrieden, geärgert reiste Doktor Thein vom Schlosse ab.

Theo erwies der Toten die letzte Ehre, ihm schloß sich die Schar der Schloß- und Brauereiangestellten sowie die Rieder Bevölkerung an im Zuge zur Grabstätte.

Der Hügel wölbte sich über den irdischen Resten, offen aber blieb die Frage, ob die arme Eugenie eines gewaltsamen oder freiwilligen Todes gestorben sei.


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