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X.
Prometheus

Titelblatt

Prometheus war als erstes Heft der Zeitschrift Uranus geplant; siehe dazu das Vorwort. – Das Inhaltsverzeichnis befindet sich im Original auf der Rückseite des »gegenwärtigen [d. h. ausgetauschten] Umschlags« mit dem Titel Prometheus (siehe dazu auch die »Nachricht für den Buchbinder« auf der dritten Umschlagseite).
Der Titel wird S. 18 durch ein langes Zitat aus den Fabeln des Phädrus (1. Jh. n. Chr.) erläutert: Prometheus gab als »schaffende Natur« aus Versehen einigen Frauen männliche und einigen Männern weibliche Geschlechtsteile und schuf so Urninge.

Uranus

Beiträge zur Erforschung des Naturräthsels des Uranismus und zur Erörterung der sittlichen und gesellschaftlichen Interessen des Urningthums.

Von Karl Heinrich Ulrichs, Privatgelehrtem, königl. hannov. Amtsassessor a. D., Verfasser der zu Göttingen und Berlin academischer Preise für würdig erkannten Schriften » de foro reconventionis« und » de pace Westphalica«, sowie der Schriften über Urningsliebe »Memnon« und »Argonauticus.«

1. Januarheft 1870:

»Prometheus.«

Numa Numantius Buch X.

Leipzig, Serbe'sche Verlagsbuchhandlung. 1870.

»Prometheus.«

Beiträge zur Erforschung des Naturräthsels des Uranismus und zur Erörterung der sittlichen und gesellschaftlichen Interessen des Urningthums.

Von Karl Heinrich Ulrichs,

Privatgelehrtem, königl. hannov. Amtsassessor a. D., Verfasser der zu Göttingen und Berlin academischer Preise für würdig erkannten Schriften »de foro reconventionis« und »de pace Westphalica«, sowie der Schriften über Urningsliebe »Memnon« und »Argonauticus.«


Numa Numantius Buch X.

Januar 1870.

Leipzig, Serbe'sche Verlagsbuchhandlung. (In Commission.)

»Prometheus.«

Uranus.

Plato, Gastmahl. Cap. 8. ...Ἡ μέν γέ που (Ἀφροδίτη)… ἀμήτωρ Οὐρανοῦ θυγάτηρ, ἣν δὲ καὶ Οὐρανίαν ἐπονομάζομεν. Ἡ δὲ… Διὸς καὶ Διώνης, ἣν δὲ πάνδημον καλοῦμεν. Ἀναγκαῖον δὴ, καὶ Ἔρωτα τὸν μὲν τῇ ἑτέρᾳ συνεργὸν πάνδημον… καλεῖσθαι, τὸν δὲ Οὐράνιον… Cap. 9. Ὁ μὲν οὖν τῆς πανδήμου Ἀφροδίτης etc... Ἔρῶσι δὲ οἱ τοιοῦτοι… γυναικῶν… Ἔστι γὰρ… ἀπὸ τῆς θεοῦ… μετεχούσης ἐν τῇ γενέσει καὶ θήλεος καὶ ἄρρενος. Ὁ δὲ τῆς Οὐρανίας… οὐ μετεχούσης θήλεος, ἀλλ' ἄρρενος μόνον. Καὶ ἔστιν οὗτος ὁ τῶν παίδων ἔρος… Ὅθεν δὴ ἐπὶ τὸ ἄρρεν τρέπονται οἱ ἐκ τούτου τοῦ Ἔρῶτος ἔπιπνοι, τὸ φύσει ἐρρωμεμέστερον… ἀγαπῶντες. Platon, Gastmahl 180 d-e: Schon in I. Vindex (1864) hatte sich Ulrichs auf dieses Zitat aus Platons Gastmahl als Quelle für seine Begriffe ›Urning‹ und ›Dioning‹ bezogen, doch nur hier zitiert er die Stelle ausführlich.

 

Cap. 8. ... Die eine Liebesgöttin ist die mutterlose Tochter des Uranus, welche wir denn auch Urania nennen. Die andre ist die Tochter des Zeus und der Dione, welche wir die gemeine nennen. Ebenso muß auch der Eros, welcher bei der zweiten mitwirkt, der gemeine genannt werden, der andre dagegen Uranius. ... Cap. 9. Der der gemeinen Liebesgöttin u. s. w. ... Solche (d i. die ihm angehören) lieben Weiber. Denn die Göttin hatte, als sie gezeugt ward, Theil an männlich und an weiblich. Urania dagegen hat nicht Theil an weiblich, sondern an männlich allein. Darum ist Urania's Eros die Liebe zu Jünglingen. Wer von diesem Gott berauscht ist, wird hingezogen zu dem, was männlich ist. Ihn zieht an, was von Natur das kraftvollere ist.)


Vorbemerkung.

Männer, welche in Folge angeborner Natur durch den Zug geschlechtlicher Liebe sich ausschließlich zu männlichen Individuen hingezogen fühlen, nenne ich Urninge, ihre Liebe urnische, die ganze Erscheinung Uranismus. Der Urning ist ein Naturräthsel. Nur von Körperbau ist er Mann, nicht dem Liebestriebe nach. Sein Liebestrieb ist vielmehr der eines weiblichen Wesens.

Erwachsene Urninge zählt nach bisherigen Beobachtungen:

das bisherige Gesammtdeutschland etwa 25 000;
Oesterreich-Ungarn etwa 25 000–28 000;
Preußen etwa 10 000–12 000;
Wien etwa 1000;
  Berlin etwa 700–900.

Unter etwa 500 erwachsenen Männern oder 2000 Seelen der Bevölkerung überhaupt findet sich in Deutschland durchschnittlich ein erwachsener Urning. Städte von 100 000 Einwohnern zählen mithin durchschnittlich 50.

Nach neueren Beobachtungen, die freilich noch nicht genügend constatirt sind, bleiben diese Zahlen indeß weit hinter der Wirklichkeit zurück. Fast die Doppelzahl würde man annehmen dürfen.

Der Süden scheint mehr Urninge hervorzubringen als der Norden. Im Norden scheinen einzelne Länder besonders viele zu erzeugen, z. B. England und Mecklenburg. Dagegen scheint die keltische Bevölkerung der Grafschaft Wales an denselben arm zu sein.

Des Urnings umgekehrtes Ebenbild ist die Urnigin. A priori ist anzunehmen, die Natur erschaffe Urninge und Urniginnen etwa in gleicher Anzahl. Die Beobachtung scheint diese Annahme zu bestätigen.


I. Einleitung zur Zeitschrift »Uranus«.

Vgl. jedoch die Umschlags-Erklärung.

A. Programm.

§ 1. Wissenschaft und Publicum bekunden ein Interesse steigenden Grades für das Naturräthsel der Urningsliebe und für die Reihe ungelöster Fragen, die dasselbe in seinem Schooße birgt. Während früher meine Schriften Jahre lang das Lager hüten mußten, ist jetzt kaum ein Land Europas mehr übrig, wohin sie nicht ihren Weg gefunden hätten. Erlebte doch » Incubus« bereits nach 4 Monaten in » Argonauticus« eine verstärkte 2. Auflage. Und während die Wissenschaft früher sich absolut weigerte, von der Urnings-Theorie Notiz zu nehmen, sieht sie sich jetzt, fast wider Willen, gezwungen, dieselbe statt todtzuschweigen zu discutiren. Theils wurden polemische Kritiken oder gar besondere Flugschriften gegen sie geschleudert, theils haben medicinische Zeitschriften, wie das »Archiv für Psychiatrie«, lange Stellen aus meinen Schriften abgedruckt und sich direct auf dieselben berufen. In der zastrowschen Verhandlung konnten sowohl Staatsanwalt, Angeklagter und Vertheidiger als auch die zugezogenen Medicinalpersonen nicht umhin, jeder von seinem Standpunkt aus, auf meine Sätze wiederholt Bezug zu nehmen. Und das ward erreicht nicht etwa unter fördernder Beihülfe der Tagespresse: nein trotz ihrer Beharrlichkeit im Stummsein. Es ward erreicht ausschließlich durch die innere Kraft des Gedankens, der sich selber seine Bahn bricht.

Hand in Hand mit dieser Steigerung des öffentlichen Interesses ging nun auch das Anschwellen des Stoffes, der in reicher Fülle fast aus halb Europa mir zufloß und der wahrlich nicht verdient, der Wissenschaft vorenthalten zu werden.

Diese beiden Umstände haben mich bestimmt, die bisher vereinzelt erschienenen Schriften fortzusetzen in gegenwärtiger Zeitschrift.

Der Inhalt wird in erster Linie naturwissenschaftlich sein. Der » Uranus« wird ferner in allen einzelnen Fällen mitreden, aufklärend oder Halt gebietend, wo man Urningsliebe als Unnatur behandelt, überall wo ein Urning Gefahr läuft, blinder Wuth zur Beute zu werden. Unter den ihm vorgesteckten Zielen wird aber nicht das geringste dieses sein: des Urningthums innere Zustände, die ein schmachvoller tausendjähriger Druck entnervt, entwürdigt, entsittlicht hatte, schon jetzt ihrer Veredlung entgegenzuführen unter Hinweisung auf den nahe bevorstehenden Zusammenbruch des täglich morscher werdenden Systems und auf den Tag der Freiheit, dessen Morgenröthe schon aufzuleuchten beginnt.

Aus diesen Umrissen ergiebt sich, welchen Leserkreis der » Uranus« sich wünscht. Er wendet sich an Mediciner, Naturforscher, Gerichtsärzte, Juristen (Richter, Staatsanwälte, Vertheidiger), an Philosophen, namentlich an die jüngere Schule aller dieser Wissenschaften, die sich neuen Ideen zugänglicher erwiesen hat, an die Mitglieder gesetzgebender Versammlungen, endlich an jeden aus dem Volk, welcher Beifall zollt einer neuen Bresche, die geschossen wird in das Bollwerk ererbter Vorurtheile, an jeden, welcher Freiheit auch für Minoritäten fordert, an jeden, der ein Herz hat für die großen Fragen der Natur, des Sittengesetzes und des Menschenrechts.

So beschreite denn, Uranus, deine Bahn: ein Entschleierer verhüllter Natur, ein Freiheits-Streiter für unterdrückte, ein Verfechter von Menschenwürde und Menschenrecht.

B. Das Naturräthsel und die Aufgabe der Wissenschaft.

§ 2. Von Winkelmann, dem Kunstforscher, sagt sein Biograph Justi: »Die Sehnsucht, die Opferfreudigkeit, die Verzweiflung, wovon seine Briefe an den jungen Lamprecht so reiche Proben enthalten, erscheinen uns wie eine Flamme, in die auch die Sinnlichkeit einiges Oel hineingegossen hat.« Dies ist vollkommen zutreffend ausgedrückt. Doch steht Justi hier nicht vor einer vereinzelten Erscheinung. Zu allen Zeiten und unter allen Völkern erblickt der Beobachter des Menschengeschlechts Aeußerungen einer geschlechtlichen Leidenschaft von Seiten männlich gebauter Individuen zu männlich gebauten Individuen. Nennen wir nur wenige Namen: Pindarus, der in den glühendsten Poesien den Theoxenus besang; Phidias, der sich nicht enthalten konnte, auf die innere Handfläche seines berühmten marmornen Zeus Olympius den Namen seines Geliebten einzukritzeln; Epaminondas, den die Nähe seines männlich schönen Kampfgenossen Caphisodorus mit Schlachtenmuth erfüllte; Virgil, dessen zartes Liebes-Idyll an Alexis wir noch heute bewundern; Hadrian, der dem Antinous, seinem todten Geliebten, Tempel erbaute und Marmorbilder errichtete; König Heinrich III. von Frankreich, der den jungen schönen Grafen Caylus, als dieser im Duell gefallen war und im offnen Sarge dalag, vor dem ganzen Hofe unter Thränen liebkoste und küßte. Der Beobachter weiß aber, daß diese Liebesrichtung auch heute noch in tausend und abertausend Individuen unter allen Schichten der Gesellschaft rings um ihn her lebendig ist.

§ 3. Da drängt sich ihm denn die Frage auf: »Ist diese Erscheinung, die so abnorm zu sein scheint, natürliche, wahre geschlechtliche Liebe?« Die Antwort erscheint auf den ersten Blick nicht ganz leicht. Denn auf der einen Seite sagt ihm ein entschiednes Bewußtsein, daß ein Mann einen Mann nicht lieben kann. »Also, so möchte er schließen, kann jene Erscheinung wahre natürliche Liebe nicht sein.« Andrerseits aber tragen all jene Aeußerungen das Gepräge ungekünstelter wahrer geschlechtlicher Sehnsucht wirklich an sich. Scheinbar also eine unlösbare Verwicklung. In der That hat man Jahrhunderte hindurch mit derselben sich im Kreise herumgedreht, ohne vom Fleck zu kommen. Die Natur redete in dunklen Worten und der Mensch fühlte sich außer Stande, das Räthsel der großen Sphinx zu lösen.

§ 4. Und doch ist eine Lösung vorhanden. Alle Schwierigkeit schwindet, sobald man umgekehrt rückwärts schließt:

»Jene auf Männer gerichtete Liebe ist offenbar wahre Geschlechtsliebe; ein Mann kann einen Mann nicht lieben: also kann der liebende Theil nicht wahrer Mann sein.«

Sobald man diese Spur verfolgt, so bald man nachforscht, ob jene liebenden Individuen ihrer Natur nach wirklich andre Geschöpfe sind, als die eigentlichen Männer, wird man sehr bald auf der richtigen Spur zu sein gewahren.

Die Gegensätze zwischen der Natur der Urninge und der der Dioninge lassen sich kurz dahin zusammenfassen:

Der Dioning ist in allen Stücken, körperlich und seelisch, insonderheit im Liebestriebe, dem Kern und Wesen nach Mann: wenn schon die Ueberhauchung seiner Mannheit mit einzelnen Zügen von Weiblichkeit nicht ausgeschlossen ist (vgl. unten § 22). Der Urning dagegen ist nur körperlich Mann, und selbst körperlich oft mit einer gewissen Weibähnlichkeit überhaucht. Der Seele, insonderheit dem Liebestriebe nach, ist er dagegen Weib, wenn schon hier umgekehrt vielfach mit Zügen von Mannähnlichkeit überhaucht. Vielfach, nicht immer: daher Mannlings-, Weiblings- und Mischlings-Urninge. (Diese Sätze habe ich in Memnon ausführlich entwickelt, begründet und specialisirt. Vgl. Argonauticus §49.)

§ 5. Daß wir in dieser Erscheinung vor einem Räthsel stehn, welches den denkenden Menschen veranlaßt, mehr als eine Frage an das Schicksal zu richten, ergiebt sich aus dem innern Zwiespalt, den sie in sich schließt, von selbst. Der Wissenschaft scheint es daher würdig zu sein, sich endlich auch mit diesem räthselhaften Gegenstände zu beschäftigen und so ihn jenen üblen Mächten wieder zu entreißen, denen sie bisher gestattet hatte, sich usurpatorisch seiner zu bemächtigen: dem Vorurtheil und dem Volkshaß. Bisher war sie nämlich kindisch genug, ihm stets ängstlich auszuweichen; so oft sie dennoch einmal unerwartet auf ihn stieß, pflegte sie sich eiligst 3 mal zu segnen und zu bekreuzigen. Zu großem Nachtheil für sich selbst und zugleich für die öffentliche Wohlfahrt! Wir meinen vielmehr, gerade sie habe sich seiner zu bemächtigen, habe über diese dunkle Seite der Menschennatur Licht zu verbreiten, habe jene Fragen zu prüfen, die dies Naturräthsel in seinem Schooße birgt, habe sich heranzuwagen an jene schwierigen Probleme, welche in seinem Gefolge herantreten an Sittengesetz, menschliche Gerechtigkeit und sittliche Weltordnung.

Diese Aufgaben haben wir zu den unsrigen gemacht. Wir vindiciren uns dabei das Recht, nichts, absolut nichts, unerforscht zu lassen.

Uns treibt noch ein besondrer Sporn. Die Aufgabe, die wir uns vorgezeichnet, halten wir für ebenbürtig mit allen andren wissenschaftlichen Bestrebungen. Die Anerkennung dieser Ebenbürtigkeit wird man uns versagen. Nun, bis hieher haben wir uns selber Bahn gebrochen. Auch diese Anerkennung werden wir uns zu erobern wissen.

C. Unsre Stellung zu den liberalen Parteien der Tagespolitik und zur heutigen Wissenschaft. Unsre Sympathien für mitunterdrückte.

§ 6. Bei Eröffnung unsres Gedanken-Feldzugs wollen wir zuerst unsre Stellung nehmen.

Die vergewaltigten und geschmähten kennen kein Recht der Vergewaltigung durch nackte Gewalt, noch ein Recht der Schmähung. Darum ist unsre Stellung überall auf Seite der vergewaltigten oder geschmähten: mögen sie heißen Pole, Hannoveraner, Jude, Katholik, oder sei es ein unschuldiges Geschöpf, das den Leuten »anrüchig« ist, weil es so sittenlos war, außerehelich geboren zu werden, wie wir ja so unsittlich waren, mit der Urningsnatur ausgestattet geboren zu werden, oder mag es eine arme »Gefallene« sein, die der hochsittliche Barbarismus des 19. Jahrhunderts zu Acten der Verzweiflung treibt, zu Kindsmord, Fruchttreibung, wohl gar zu Selbstmord. Vgl. Ara spei, Seite XIX. XX.] Wir, die wir wissen, wie es thut, vergewaltigt und gemartert zu werden: wir können so recht von Herzen die Partei jener ergreifen, die wir in ähnlicher Lage erblicken.

Naturgemäß sympathisiren wir demnach mit einer Rückziehung des Arms der Gewalt von Polen und von Hannover. ( Hoc saltem victo, Roma, negare nequis!) Neben dem Juden stehn wir, sobald ein übermüthiger Katholik ihn beschimpft, neben dem Katholiken, Ich bin nicht etwa selber Katholik. sobald ein intoleranter Liberaler ihn um seines Glaubens willen schmäht. Wir vertheidigen nicht heuchlerisches Augenverdrehn, wohl aber das Recht, Katholik zu sein, das Menschenrecht, für glauben oder nicht glauben sich zu verantworten vor dem eignen Gewissen und nicht vor schmähsüchtigen Parteien. Mit Characteren sympathisiren wir, mit jedem freien Menschen, nie mit verächtlichen Partei-Sclaven.

§ 7. Wir bekämpfen die Arroganz despotischer Majoritäten. Unter allen Umständen verachten wir daher den herrschenden Liberalismus, welcher hohler ist, als taube Nüsse, welcher uns statt Brodes Steine beut; welcher Freiheit nur für Majoritäten fordert, die bereits am Ruder sind, sobald es sich dagegen um unterdrückte Minoritäten handelt, die seinem Geschmack nicht zusagen, nie und nirgend für Freiheit eintritt, der ohne Ende dieselbe fälscht durch den ihm innewohnenden Despotismus, der ohne zu erröthen alle Tage Menschenrecht verhöhnt und Menschenwürde zertritt. Wer unter uns las nicht jüngst (Nov. 1869), wie eine preußische Wortführerin dieses Liberalismus, die »Berliner Börsenhalle«, dem zum Selbstmord gehetzten Urning Hauptmann Frosch noch im Tode einen Fußtritt versetzte? Nie können wir mit Despoten gehn, die sich schmücken mit einem Namen, den sie durch Diebstahl sich zugeeignet haben. Ein andres hieße: uns selber untreu werden. Hüten wir uns, je unser Heil zu erwarten von übertünchten Despoten.

§ 8. Kämpfe ich denn nun allein? ohne Verbündete zu haben in den Reihen der großen Majorität die am Ruder ist? Wie steht's um die Dioninge der Wissenschaft? Nun, sie zerklüften sich in die bekannten 2 Feldlager. Die alte Schule ist nur dann geneigt, ein Ergebniß neuer Forschung anzuerkennen, wenn es die herrschende Lehre wiederkäut, wie ein Vierfüßler das schon zuvor gekaute Heu: während die jüngere frei und fessellos jede wissenschaftliche Entdeckung hinnimmt, ohne, wie jene, Zähneklappern zu bekommen vor den Consequenzen, und sollte auch die Hälfte der bestehenden Weltordnung über einer Entdeckung zusammenbrechen, ja sollte eine der Consequenzen sogar darin bestehn, daß einer Classe mißhandelter Mitmenschen ihr Menschenrecht zurückgegeben werden müsse. Vor dieser Consequenz scheinen einige Herren Professoren sich förmlich zu entsetzen, wie die Herren Virchow und Skrzecka zu Berlin und Geigel zu Würzburg, welche, beiläufig erwähnt, sämmtlich, wie man mir verrathen hat, der liberalen Partei angehören.

§ 9. Bezeichnend ist, daß bisher überwiegend jüngere Jünger der Wissenschaft meine Theorie rückhaltlos anerkannt haben, namentlich jüngere Doctoren der Medicin, der Jurisprudenz und der Philosophie, selbst einfache Studiosen dieser Wissenschaften: während die Herren Professoren (allerdings mit Ausnahmen) nicht müde werden, Scheingründe gegen sie zu drechseln. Ein junger Dr. med. aus Nordamerica schreibt mir: Würzburg, 31. Juli 1869:

»Ihre Schriften, die ja jeden, der unparteiisch urtheilt, überzeugen müssen,.. «

und ein Dr. phil. im nördlichen Hannover: Osten, 8. Nov. 1869:

» Wie Schuppen fiel es mir von den Augen, als ich Ihre Schriften las.«

Wie dürfte auch ein Professor eingestehn, bisher Schuppen vor den Augen gehabt zu haben! Und nun gar, von jemandem entschuppt worden zu sein, der gar nicht zur Zunft gehört. Freilich mag es den älteren Herren auch ein wenig schwer fallen, sich loszumachen von dem, was tausendjährig feststand:

»der Urning sei ein verkommener Dioning,«

da sie es ja selbst Jahr aus Jahr ein vom Katheder herab gelehrt hatten.

So hoffe ich denn also doch einen Bundesgenossen gefunden zu haben: die jüngere Schule der Wissenschaft, d. i. die Wissenschaft der Zukunft.

Auch der einsam kämpfende Beccaria rühmte sich einer Bundesgenossenschaft, als er ausrief:

»La mia voce è troppo debole contro i tumulti e le grida di tanti. Ma i pochi saggi, che sono sparsi sulla faccia della terra, mi faranno eco nei loro cuori.« »Meine Stimme ist zu schwach gegen das Geschrei und das Toben so vieler. Aber die wenigen Weisen, welche zerstreut sind über die Oberfläche der Erde, werden mir Echo machen in ihren Herzen.« Beccaria, § 28.

So will denn auch ich rechnen auf das Echo in den Herzen der Weisen, die zerstreut sind über die Erde, auch wenn statt ergrauenden Haares die Blüthe der Jugend sie ziert.


II. Zur naturwissenschaftlichen Erforschung des Uranismus.

A. Einzelheiten der körperlichen und seelischen Urningsnatur.

§ 10. Eine Bestätigung meiner Theorie, wie ich sie in Memnon niedergelegt, (oben § 4) liegt darin, daß seither von nah und fern Urninge sich an mich gewandt haben, welche in meinen Darstellungen ihr eignes Bild erblickt haben. Ueberraschende Einzelheiten dieser Uebereinstimmung werde ich hin und wieder veröffentlichen. Für heute dies:

§ 11. Ein Schweizer Urning im Canton Bern, zwischen 30 und 40 J. alt, schrieb mir (in verschiedenen Briefen vom J. 1869):

»Bei den meisten Ihrer Mittheilungen in Memnon fühle ich mich versucht mir einzubilden, ich hätte das alles an mir selber erlebt. Für mich, als ich Knabe war, hieß es: »Vom Knaben reißt sich scheu der Knabe« Vgl. Memnon § 78.. Schon früh fielen mir die zahllosen Verschiedenheiten auf, die ich ohne Unterlaß zwischen mir und andern Knaben entdeckt Vgl. Inclusa § 15. § 17.. Ich war z. B. schamhafter als sie. Beim geringsten Anlaß mußte ich erröthen, eine Eigenheit, die mir noch jetzt anklebt. Im Turnen war ich an einzelnen Instrumenten der erste, am Roß (Bock) konnte ich's zu nichts bringen. Als Kind liebte auch ich die Mädchenkleidung. Frappirt haben mich die Absonderlichkeiten in der Kleidung, in denen Urninge sich gefallen Memnon § 99.. Auch ich habe mir oft Zwang anthun müssen, um in diesem Punct nicht in Wunderlichkeiten zu zerfallen. Dürfte ich, so würde ich z. B. überall blau und violett anbringen. Ihre Bemerkungen über das Auge, die Hand, das Räuspern Memnon § 92., das Pfeifen etc. sind so zutreffend, daß man darüber zugleich lachen und weinen möchte. Schon seit Jahren habe ich zu mir gesagt:

»»Dein Empfinden ist je und je ein weibliches gewesen. Eines schönen Weibes heißblütige Umarmung läßt dich kalt: während die bloße Phantasie, deine Brust an die eines schönen edlen Jünglings zu legen, dich beinahe tödtet mit allen Schauern des Entzückens Vergl. Vindicta § 33. § 35.. Du bist weiblicher als alle Weiber, die dir bis jetzt begegnet!«« – Auch mir haben die »Bursche« d. i. Bursch in specifischer Bedeutung; Memnon § 21. es angethan! Die sinnbetäubendste Wallung erregt in mir das Alter von 18 bis 26 Jahren.«

§ 12. In Memnon § 86 e sagt ein Münchner Urning: »Einen durchdringenden Pfiff bringe ich nicht hervor; das können nur Dioninge. Dies scharfe Pfeifen ist mir indeß so gellend, daß es mir oft den Ruf ausgepreßt hat: Ach, meine Nerven!« Damals setzte ich hinzu: »Auch ich kann es nicht.« Formatrix § 42 e meldet, daß die meisten Urninge nicht pfeifen können. Im Jan. 1869 schreibt mir nun ein 20j. Urning, Weibling Ueber Weibling s. Memnon § 14 fgde., Deutsch-Oesterreicher: »Auch ich kann nicht pfeifen, so sehr ich mir auch Mühe gab, es zu erlernen.« Ganz dasselbe schreibt mir 1869 ein deutscher Urning in Moskau.

§ 13. Ein 27 j. Urning an der Ostsee schreibt mir am 15. Dec. 1869: »Ich bin vollkommen Weibling. Am liebsten beschäftige ich mich mit weiblichen Handarbeiten. Ginge es nur an, so würde ich mich weiblich auch kleiden. Die Cigarre, die Sie auf der Photographie in meiner Hand sehn, darf Sie nicht befremden. Der Welt gegenüber muß ich mich ja in den Gebräuchen der Männer zeigen.«

§ 14. Ein 21 j. Urning an der Oder, preußischer Officier, schreibt mir im Nov. 1869 (in verschiednen Briefen):

»Ihre Schriften haben mir mein ruhiges Selbstbewußtsein zurückgegeben. Bisher hielt ich mich für ein ganz entartetes Geschöpf. Kein Wunder: hatte ich je eine andre Ansicht gehört? Hatte ich je über unsre Liebe anders reden hören, als mit Verachtung? – Ich bin zwar von ziemlich bedeutender Körpergröße, aber von rundlichen Formen und ohne ausgeprägte Musculatur Diese weiche unausgeprägte Musculatur scheint ebenfalls ein Characteristicum der Urninge zu sein., von weiblichen Gesichtszügen und Bewegungen. Was Sie von den Weiblingen erzählen, paßt so genau auf mich bis in das Detail hinein, selbst bis in die frühesten Kinderjahre zurück, daß ich neues von mir gar nicht mitzutheilen vermag. Auf Maskeraden zog ich stets vor, in Frauenkleidern zu erscheinen, in welchen ich sogar einiges Aufsehn erregte. In meiner Familie bin ich bekannt wegen meines guten Geschmacks in Sachen der Toilette und weiblicher Handarbeiten. Schon als 2j. Kind soll ich mich mit weiblichen Kleidungsstücken ausgeputzt haben. – Seit meinem 8. Lebensjahre fühlte ich mich geschlechtlich aufgeregt, sobald ich einen Mann in einer gewissen Stellung sah, u. empfand innern Drang, ihm heimlich dabei zuzusehn. Einen Knaben, der mit mir erzogen ward, liebte ich so heftig, daß ich, als er einst abwesend war, förmlich krank davon wurde. Ich war förmlich eifersüchtig, wenn ein andrer als ich, z. B. meine eigne jüngere Schwester, ihn liebkoste. – Der Mann, wie ich jetzt ihn im Traum sehe und wachend mir wünsche, ist eine Gestalt von reiferen Jahren, kräftig und schön, so, wie die Alten sie dem Mars gaben, stark entwickelten Haupthaares und Bartwuchses und breiter, ebenfalls behaarter Brust. Fände ich einen solchen, ich würde alles, alles daran setzen, seine Liebe zu erringen, damit er mich, wenn auch nur ein einziges Mal, in seine Arme schlösse »Er mich in seine Arme schlösse.« Hier manifestirt sich des schreibenden Weiblingsnatur plötzlich in schärfster Bestimmtheit. Der Mannling läßt sich nicht umarmen; er selber umarmt.. – Die Nächte bringe ich vor geschlechtlicher Aufregung oft nur im Halbschlaf zu, und dann zeigen mir die Träume jene kräftigen, musculösen und bärtigen Männergestalten, nach denen ich mich jederzeit sehne. Der Liebe bedürftig, muß ich die heftigsten Leidenschaften im Busen verschließen! Es ist ein entsetzlicher Zustand! Ich bin in dem Stadium, wo der Geschlechtstrieb am regsten ist. O, daß ich fortwährend entbehren muß! – Das mir innewohnende weibliche Element ist schon früh von andern erkannt worden und auch jetzt noch erkennbar, so daß ich mich sehr zusammennehmen muß, es zu verbergen. Das geringste Verlauten meiner Liebesrichtung brächte mich augenblicklich um meine Existenz.« (So herrscht statt Anerkennung von Natur und Menschenrecht despotische Intoleranz und grausamer Terrorismus! Ich weiß mich in der That nicht milder auszudrücken.)

§ 15. Urnischer Horror. Ein Urning mittleren Lebensalters schreibt: »Oft muß ich natürlich lesen oder reden hören von schönen Mädchen, deren schönen Wangen und Brüsten und der Liebessehnsucht, die zu ihnen sich rege. Dabei begegne ich in der Regel der unbewußten Prätension, als ob diese Sehnsucht zu ihnen sich regen müsse. Jedesmal aber (namentlich wenn es unerwartet und plötzlich geschieht oder angenehme geistige Beschäftigung unterbricht) ist es mir dann, als lege sich auf meine Empfindungen ein beängstigendes Bleigewicht, als stehe mir der Athem still, oder als werde mir der Hals zugeschnürt: wenn auch nicht in dem Grade, wie hier buchstäblich zu verstehn sein würde. Auch ist das Gefühl überwindbar. Ebenso weicht es nach und nach einer fast völligen Gleichgiltigkeit, wenn das Lesen oder Hören andauert. Eine Antipathie weit geringem Grades wird der Dioning empfinden, wenn er von dem Liebreiz liest oder hört, den schöne Bursche und Jünglinge aus urnische Herzen ausüben, weil hier von einer ähnlichen Prätension ihm gegenüber offenbar nicht die Spur vorhanden sein kann. Besonders heftig ist in mir dieser Horror, wenn man in mündlicher Rede mir nahe legt, jene schönen Mädchenaugen oder Brüste müßten doch auch in mir Reiz erwecken. Dann steigert er sich bis zur Unerträglichkeit.« Es ist in der That eine wahre Grausamkeit, wenn Dioninge, wie sie so gern thun, einem Urning durch versteckte derartige Andeutungen »einmal auf den Zahn fühlen wollen.« Sie wissen nicht, daß sie ihn damit förmlich auf die Folter spannen.

B. Aesopus über die Entstehung der Urninge und der Urniginnen.

§ 16. Einer merkwürdigen Stelle begegnen wir in Phädrus' aesopischen Fabeln. Zu meiner Theorie über Uranismus bildet sie einen werthvollen locus classicus, eine Bestätigung aus ältester Zeit, nämlich aus der Zeit Solon's. Sie besteht in einem Ausspruch Aesop's, jenes damals lebenden Philosophen voll von Geist und Menschenkenntniß. Phädrus (Buch IV, Fabel 14) hat den Ausspruch in kernige lateinische Jamben gebracht:

Rogavit alter Es befragte den Aesop ein andrer.:: » tribadas et molles mares Quae ratio procreasset?« Exposuit Senex »Idem Idem, d. i. von dem schon in Fabel 13 die Rede war. Prometheus, auctor vulgi fictilis Prometheus, der die Menschen aus Thon schuf., »Qui, simul simulac. offendit ad fortunam, frangitur sicut testa fictilis., »Naturae partes, veste quas celat pudor, »Quum separatim die männlichen für sich und die weiblichen für sich. toto finxisset die den Tag über., »Aptare mox ut posset corporibus suis jeden Geschlechtstheil an seinen Leib, d. i. an den ihm entsprechenden Leib: »Ad coenam est invitatus subito a Libero. »Ubi irrigatus multo venas nectare, »Sero domum est reversus titubanti pede. »Tum semisomno corde et errore ebrio »Applicuit virginale generi masculo »Et masculina membra applicuit feminis.« Ita nunc libido pravo fruitur gaudio.

Ich übersetze:

Befragt: »wie Urning Wörtlich: »weichlicher Mann,« d. i. Weibling. und wie Urnigin Dem Sinne nach hat man hier insonderheit an Mannlingin zu denken. Erschaffen sei?« antwortete Aesop:

»Prometheus hatte, da aus Thone er »Die Menschen schuf, die Glieder des Geschlechts, »Für sich ein jedes, über Tags geformt, »So daß er sie den Leibern alsogleich »Anfügen konnte. Da zum Abendschmaus »Lud Bacchus ihn. Er geht. Erst spät »Kehrt er zurück, des süßen Weines voll. »Da, halb im Schlaf, und in der Trunkenheit » Fehlgreifend, setzt er Weibern an »Des Mannes Glied und Männern Weibes Theil.« Drum jetzt verkehrte Liebe sucht Genuß.

§ 17. Ziehn wir von diesem Ausspruch die geistreich scherzende Einkleidung ab, so bleibt uns übrig der naturwissenschaftliche Kern:

»Die Hand der schaffenden Natur, welche den Menschen schuf,« (mythologisch geredet: die Hand des Prometheus) »beging dabei, gleichsam in einer Trunkenheit, einen Mißgriff. Weibern, feminis, setzte sie männliche Geschlechtstheile an, weibliche Genitalien einem Männergeschlecht, generi masculo. Auf diese Weise sind erschaffen worden Weiblinge, mares molles, und Urniginnen, tribades.«

Aesop meint offenbar jene Urninge, die durch und durch Weib sind, dem äußeren Habitus wie der Gemüthsart nach, d. i. die Weiblinge, namentlich auch insofern sie wie das Weib passivisch begehren (ursprünglich ziellos, Zieles unbewußt), und andrerseits jene Urniginnen, die durch und durch Mann sind, also Weiblinge und Mannlinginnen (mithin nicht den Mannling, nicht die Weiblingin). Dem Sinne nach kann man daher auch übersetzen: Befragt: »wie Weibling und wie Mannlingin« etc.

Die mares molles nennt er also: Weiber, denen in Folge eines Mißgriffes der Natur männliche Geschlechtstheile angesetzt sind, und die tribades: gleich mißgriffsweise ausgestattete Männer, nämlich mit weiblichen Geschlechtstheilen ausgestattete. Trotz ihres männlich gebauten Leibes sind ihm die mares molles Weiber und trotz ihres weiblich gebauten die tribades Männer. Sagt er damit nicht dasselbe wie ich, dem der mas mollis »anima muliebris virili corpore inclusa« ist und die tribas »anima virilis muliebri corpore inclusa?« Mißgriff (mißlingen, mißrathen) nenne auch ich das Verfahren der Natur, welches Ue. und Urniginnen erzeugt: Formatrix §§ 92–94. 100. 102. Als ich aber Formatrix schrieb und als ich in Memnon meine Theorie in die Formel zusammendrängte: anima muliebris virili corpore inclusa, hatte ich noch keinerlei Kunde von diesem Ausspruch Aesop's. 500 J. vor Christus und 1800 nach ihm sind also 2 Beobachter der Natur, ein griechischer und ein deutscher, unabhängig von einander zu demselben Ergebniß gelangt.

Im Gewande meiner Theorie lautet Aesop's Ausspruch so: »Bei Umformung des Urzwitters zum geschlechtbegabten Menschen begeht die Natur solche Mißgriffe, daß man meinen sollte, sie verrichte die Umformung bisweilen nach Rückkehr von einem Bacchusschmaus.« Vgl. Memnon § 4 flgde; § 8 flgde.

Aesopus ist also weit davon entfernt, im U. einen ursprünglichen D. zu erblicken, dem der Keim zur Männerliebe erst inoculirt worden sei, etwa durch Verweichlichung oder auch durch Onanie, Uebersättigung am Weibe etc. Auf Prometheus führt er den Uranismus zurück, d. i. auf die schaffende Natur.

Inconsequent ist nur das Schlußwort, das aber vielleicht gar nicht von Aesop herrührt, sondern von Phädrus hinzugesetzt sein mag. Dasselbe bekundet ganz die Logik unsrer heutigen De. Fände es sich nicht bereits in den Pergament-Handschriften: wir würden es für virchow'sche oder geigel'sche Poesie halten. Es sagt: »pravo fruitur gaudio.« Pravus aber, »verkehrt«, »verwerflich«, schließt ein Verdammungsurtheil in sich; und dieses leitet es durch das Wort » Ita« aus dem hervorgehenden ab, während doch das vorhergehende ein Verdammungsurtheil in keiner Weise motivirt. Logisch war einfach zu sagen statt pravus »vertauscht«;

»Drum jetzt vertauschte Liebe sucht Genuß;«

d. i. die Liebe von Individuen, welche begabt sind mit vertauschten Geschlechtsteilen.

– Ueber »mollis« vgl. Memnon § 106.

Jene in männlich gebauten Körpern steckende Weiblichkeit nannten in Griechenland andre »die weibliche Krankheit«, νόσος oder νοῦσος θήλεια«
Memnon § 15 Note 50.

– Ueber die Männlichkeit der Urniginnen vgl. Memnon II Einleitung § 148 und was ich darüber im Februarheft bringen werde. Sie kleiden sich gern in Männertracht, lieben männliche Uebungen und Beschäftigungen, z. B. Fechtübungen, Maschinenbauerei; sie »fühlen sich Weibern gegenüber als Mann.«

C. Ueber Selbstbefleckung und Uebersättigung am Weibergenuß als angebliche Stufen zum Uranismus.

§ 18. Mir ward folgender Brief des Dr. jur. Prager zu Berlin:

»Geehrter Herr! Die Lectüre Ihrer Schriften hat im Kreise meiner Freunde animirte Erörterungen hervorgerufen. Als Residuum dieser Disputationen führe ich Ihnen an:

»1) Ist bei männlichen Individuen nach Eintritt der Pubertät ein natürlicher Horror vor Weibern erweislich, so darf die Befriedigung der angebornen Geschlechtslust auf urn. Weise nur dann gestraft werden, wenn dadurch Rechte verletzt werden, und zwar entweder des andern Theils durch Gewaltthat, Mißbrauch unmündiger etc. oder die der Gesellschaft durch outrage public. Der entscheidende Punct liegt darin, daß das betr. Individuum einer Vermischung mit Weibern stets ausgewichen ist und einen Liebeshang zu Männern fühlt, der auf seine innerste Natur gegründet ist.

»Uebrigens entsteht hier ein Dilemma zwischen dem Recht, dem natürlichen Drang der Geschlechtslust zu folgen, und den Gründen höherer Wohlfahrt. Denn der Staat hat ein Interesse an der Bildung von Familien, ein Interesse, das durch Ausbreitung des Uranismus gefährlich beeinträchtigt würde. Freilich kann man von der Lösung dieser Frage vorläufig noch absehn, da die Zahl der U.e unter der Menge der D.e eine verschwindende ist.« [Bemerkung. Aus diesem Gesichtspunct aber sollte man doch lieber die Mutter Natur von Zeit zu Zeit in Criminaluntersuchung ziehn, die Erschafferin dieser familienfeindlichen Weiberhasser, nämlich wegen »gefährlicher Beeinträchtigung der höhern Wohlfahrt.« Vielleicht daß sie dann von ihrem staatsgefährlichem Beginnen einmal ablassen würde.]

»2) Ganz anders steht es in folgendem Falle. Angeklagter, übersättigt am Weibergenuß oder geschwächt durch Onanie, hat sich der Geschlechtslust an Knaben oder Jünglingen in die Arme geworfen. Hier muß das Gesetz freien Lauf haben. Hier bestraft es Raffinement, nicht einen Naturtrieb.« [Bemerkung. Schon mit diesem strafrechtlichen Princip bin ich nicht einverstanden. Warum läßt man denn Pädication an Weibern straffrei? Ist nicht auch sie pures Raffinement? Gefährdet nicht auch sie die Bildung von Familien? Im Rechtsstaat kann alles der Art nie strafbar sein, so lange dadurch nicht Rechte verletzt werden.]

»Freunde von mir, Aerzte, haben heftig dafür gestritten, das Contingent der U.e recrutire sich sämmtlich aus gewesenen Roués oder Onanisten. Namentlich letztere verlören durch ihre unselige Leidenschaft die Energie, sich an Weiber zu wagen.« [Vorstehende Behauptung ist es, welche mir Anlaß geboten hat zu der nachstehenden Untersuchung.] »Wenn ich nun auch diese outrirte Ansicht nicht theile, so lehrt mich doch die Praxis, daß solche Fälle im Gegensatz zu 1) erdrückend häufig verkommen. Dies häufige Vorkommen hat jedenfalls zu der schiefen Consequenz geführt, das alltägliche zum alleinigen Maßstab zu nehmen und 1) und 2) zusammenzuwerfen.« [Da möchte ich doch wissen, wo Sie Ihre Augen gehabt haben, oder durch welche Brille Sie geblickt! Doch wie kann auch ein D., der von der Urningsnatur keine Ahnung hat, ihr auf den Grund blicken, zumal wenn vielleicht einzelnen Falls der betr. U. aus erklärlicher Scham die Herren D.e von der Praxis etwa gar über seine Natur belügt. Mit Beobachtung urn. Erscheinungen haben sich die D.e bisher nicht allzuviel Sorg und Mühe bereitet. (Dies war niedergeschrieben, als mir von Berlin folgendes mitgetheilt wird: »Zastrow hat seine Malereien wiederholt dem hiesigen Kunsthändler Sagert zum Verkauf angeboten und dabei ihm erzählt von seiner geschlechtlichen Neigung zu Männern, die ihm angeboren sei. Interessant ist es mir, daß Herr Sagert dieses behauptete Angeborensein entschieden bekämpft und Zastrow's Leidenschaft der Uebersättigung am Weibe zuschreibt.« Nun, die Brille, durch die Herr Sagert blickt, mag wohl aus demselben Glase angefertigt sein, wie jene, durch welche der Dr. Prager seine erdrückenden Entdeckungen macht. Zastrow hat in seinem Leben kein Weib geschlechtlich berührt.) Was zur »schiefen Consequenz« der Verfolgung führte, war nicht jenes »erdrückend häufige Vorkommen«, sondern einfach der blinde Haß, die Verfolgungswuth und die vom nächsten Zaun gebrochene Idee: wer Männer liebe, müsse durch eigne Schuld und Lasterhaftigkeit versunken, verdorben und verkommen sein: eine Idee, die sich natürlich sträuben wird vor dem Gedanken abweichender Naturorganisation, sich sträuben wird vor dem Gedanken: ein Mensch, körperlich männlich gebaut, dessen Herz dennoch nach Männern sich sehnt, könne so organisirt rein und ursprünglich unmittelbar aus Schöpfers Hand hervorgegangen sein.]

»Ihnen, geehrter Herr, gebührt zunächst Anerkennung für die Aufhellung eines neuen Gesichtspunctes für dieses interessante Naturräthsel.« (Nun, das läßt sich hören. Zu Roßhirt's Zeit, 1821, war es »unbelohnend und schauderhaft,« die sogen. entarteten Triebe der menschlichen Natur kennen zu lernen. So sind wir seitdem also doch ein wenig weiter gekommen.) »Ich meine aber auch, Ihre Bemühungen werden nicht im Sand verlaufen, sondern der trägen Gesetzgebung in dieser Frage mit der Zeit eine neue Bahn brechen.« [Also doch erst mit der Zeit?] »Mir wenigstens haben Ihre Untersuchungen viel Interesse eingeflößt, viel Stoff zum Nachdenken gegeben. Berlin, 9. Sept. 1869. Hochachtungsvoll Georg Prager, Dr. juris.«

§ 19. In reinen D.en soll also, neben jener Uebersättigung, Selbstbefleckung Geschlechtslust an männlichen Individuen erwecken? Dem schließt sich folgendes an, was am 29. Oct. 1869 in der zastrow'schen Verhandlung Prof. der Med. Dr. Skrzecka ausgesprochen hat (Publicist v. 30. Oct.):

»Die vorgetragenen Ideen von der Urningsliebe sind nicht des Angeklagten eigne. Er hat sie den Schriften des Assessor Ulrich entlehnt. Dessen Theorie von den gebornen Urnings erleidet aber schon an sich einen harten Stoß durch seine Ausführung: es könne ein D. uranisirt, ein U. dionisirt werden.« [Aber worin besteht denn das ganze Uranisirtsein? Memnon § 81, 1–4, wo 4 Gegensätze zwischen echtem Urningthum und bloßem Uranisirtsein constatirt werden, scheinen Sie gar nicht gelesen zu habend Als 5. Gegensatz ist noch dies hinzuzufügen: Keine Uranisirung wandelt je des Dionings männlichen Habitus um in den weiblichen des Urnings. Sein Habitus bleibt männlich wie zuvor. »Und sodann kann diese Theorie auf den Angeklagten gar nicht angewandt werden. Nach seiner ganzen Entwicklung laßt sich vielmehr annehmen, er habe von frühester Jugend an Onanie getrieben, in Folge des schwankenden und energielosen Characters der meisten Onanisten aber sich gar nicht getraut, dem weiblichen Geschlecht sich zu nähern.«

Wie kann man doch nur so in den Tag hineinreden! und das nur deßhalb, weil man vor der einzig zutreffenden Idee sich sträubt! Wenn dem schwachen Weibe gegenüber die Annäherung Energie erfordert, so wird sie dem stärkern Manne gegenüber doch mindestens eben so viel Energie kosten; zumal beim Weibe ja auf inneres Entgegenkommen zu rechnen ist, beim Manne dagegen auf inneres Widerstreben. Zastrow hatte auch robusten Männern zudringliche Anträge gemacht; was Skrzecka aus dem Munde einer ganzen Reihe von Zeugen recht wohl wußte. Ueberall das gleiche Sträuben: im Dr jur. Prager, im Kreise der ihm nahestehenden Aerzte, im Kunsthändler Sagert und – leider muß ich ihn hier mit Herrn Sagert auf gleiche Linie stellen – im Professor Skrzecka! Professor der Med. Westphal allein erklärte Zastrow's Männerliebe unumwunden für angeboren.

§ 20. Ursachen rasch vorübergehender Uranisirung kenne ich nur zwei: 1) Weibermangel, 2) Selbstzwang, gleichviel welchem Motiv entsprungener. Dauernder wird sie, wenn die Ursachen andauern und so die Macht der Gewöhnung hinzutritt, deren Einwirkung nicht zu berechnen ist. Wären nun die Ansichten der Herren Sagert und Skrzecka richtig, so würde damit der Theorie vom reinen Uranismus natürlich kein Abbruch geschehn. Es würden vielmehr nur 2 fernere Uranisirungs-Ursachen hinzutreten: 3) Uebersättigung am Weibergenuß, 4) Onanie. Diese beiden angeblichen Urnisirungsgründe betrachte ich mit einigem Mißtrauen. Es haben sich schon so zahlreiche Verehrer des männlichen Geschlechts an mich gewandt (reine U.e, aber auch Urano-Dioninge), mit den specialisirtesten und rückhaltlosesten Selbstbekenntnissen über ihre Vergangenheit, aber noch nicht ein einziger, auf den 3) oder 4) Daß auch der geborne U. Onanie treiben könne, gleich dem D., ist begreiflich. Die ganz besondren Selbstbekenntnisse eines solchen U.s, eines bereits verstorbenen, die mir in geheimnißvoller Form jüngst aus Baden zugingen, werde ich in einem nächsten Heft veröffentlichen. Anwendung fände. Herrn Dr. Prager habe ich am 21. Sept. 1869 aufgefordert, durch jene Aerzte mir auch nur einen einzigen Fall von einer solchen Uranisirung constatiren zu wollen. Er ist die Antwort mir schuldig geblieben. Specielle Beobachtungen über die angebliche Wirkung der Uebersättigung sind mir bislang auch von andrer Seite nicht mitgetheilt worden. Eine bemerkenswerthe hieher gehörige Specialbeobachtung im nächsten Heft, welche das Uebersättigungs-Gespenst auf sein inhaltloses Nichts zurückführen wird. Ueber den behaupteten Einfluß der Selbstbefleckung dagegen bin ich in der Lage, nachstehende Beobachtungen aus Jacksonville in Illinois und aus Hamburg mittheilen zu können.

§ 21. I. Jacksonville. Mittheiluug des Dr. med. Jul. Hoffmann, jetzt zu Würzburg, dem 1868 eine Abtheilung des dortigen Irrenhospitals während längerer Zeit anvertraut war. In dieser Abtheilung befanden sich Geisteskranke mit krankhaft afficirtem Geschlechtstrieb, besonders Selbstbeflecker, unter denen übrigens manche nur von fixen Ideen befallen waren, z. B. einem Weibe gegenüber impotent zu sein. Er schreibt mir:

»Tag und Nacht und in allen Verhältnissen hatte ich Gelegenheit dieselben zu beobachten. Unter allen war aber auch nicht ein einziger, der einem andern sich geschlechtlich genähert hätte. Nie bemerkte ich auch nur eine Neigung oder Wunsch der Art, durch Wort oder Geberde ausgedrückt. Auch hatten sie keineswegs Gelegenheit, etwa heimlich dergleichen auszuführen, in Folge der strengen innern Polizei die im Hause gehandhabt wurde. Onanisten, welche außerhalb solcher Anstalten in der Vereinzelung leben, pflegen ihr Laster durchaus geheim zu halten, während diesen, welche stets zusammenlebten, ihr Geheimniß genommen war. Hätten sie also geschlechtliche Sehnsucht gefühlt unter einander, so lag auch in diesem Puncte sicherlich kein Grund der Scham oder der Aengstlichkeit für sie vor, sich zurückzuhalten. Wer nicht soviel moralischen Muth besitzt, ein Laster wie die Selbstbefleckung zu bezwingen, würde sich schwerlich bezähmen, wenn er einen Drang nach Männern verspürte. Wir hatten Onanisten, welche 48 Stunden lang durch Zwangsjacken und Ringe am Onaniren verhindert wurden und während dieser Zeit zugleich hungern mußten. Im Augenblick ihrer Befreiung wurden ihnen schmackhafte Speisen vorgesetzt. Aber was glauben Sie wohl? Statt dieselben auch nur anzurühren, war das erste, was sie thaten: daß sie ihr Laster auf's neue befriedigten, und zwar im Beisein andrer! Wenn der, welcher das thun konnte, einen Hang nach Männern verspürt hätte: schwerlich würde er gezögert haben, auch diesem Drange rückhaltslos und ungenirt Folge zu geben.« Ich bemerkte ihm: vielleicht seien nur alte oder häßliche Männer in der Abtheilung gewesen, welche durch diese abschreckenden Eigenschaften das Aufkommen einer Geschlechtsneigung erstickt hätten. Er erwiderte: »Unter den hunderten, die sich dort befanden, waren alle Lebensalter vertreten, etwa vom 18. Lebensjahr an aufwärts. Es waren etwa eben so viel jüngere da, als ältere. In Rücksicht auf Schönheit oder Häßlichkeit unterschieden sie sich nicht von andern. Es waren häßliche darunter und schöne. Einer z. B., der in Folge von Onanie sich impotent glaubte (und darum sogar einen Selbstmordsversuch gemacht hatte am Tage seiner projectirten Hochzeit), war etwa 23 J. alt u. wirklich schön zu nennen. Manche waren körperlich sehr kräftig. Im populären Begriff waren sie mehr oder weniger alle gesund.«

§ 22. II. Hamburg. Ein dortiger Officier von 28 J. consultirte mich brieflich unter dem 9. Nov. 1869 wegen haarsträubender mit dem Geschlechtstriebe verwachsener krankhafter Gemüthsaffectionen. (Siehe Februarheft.) Derselbe hatte sich von früher Jugend an der Onanie ergeben und empfand große Kälte vor Weibern. Dadurch veranlaßt, bat ich ihn, sich zu prüfen, ob er vielleicht, wovon er nichts geschrieben, urnisch empfinde. Ich bat ihn, sich einmal lebhaft vorzustellen, er befinde sich in einem Bett liegend mit einem schön gewachsenen Jünglinge von üppigen Körperformen, und sich nun zu fragen, ob solche Nähe, namentlich ob des Jünglings Geschlechtstheile aufregend auf ihn wirken würden. Er antwortete: »Eines Mannes Geschlechtstheile üben auf mich keinen Eindruck; höchstens ekeln sie mich an.« Hier haben wir den specifischen Beweis, daß er nicht U. ist. Aus andrem Detail geht denn auch hervor, daß er von Haus aus D. ist.) »Schöne Jünglinge und Männer regen mich nicht auf.« Dies beweist nun, daß er durch seine Onanie nicht uranisirt worden ist, und bestätigt die Beobachtung von Jacksonville.

§ 23. Beide Beobachtungen aber beweisen, daß das ganze Gerede der Herren Prager, Skrzecka und Genossen von der uranisirenden Wirkung der Onanie einfach ein Kind der Phantasus ist. Und auf Grund solcher Traumgebilde: »die meisten U.e seien verworfene Onanisten oder übersättigte Lüstlinge« will Herr Prager, daß der Paragraph des Strafgesetzes nur eingeschränkt, nicht einfach gestrichen werde.

Soeben, Nov. 1869, ist in Berlin ein Buch erschienen: »Die Sinnenlust und ihre Opfer.« Man sendet mir zwei Blätter daraus; mit S. 235–237: über »männliche Prostitution.« Der anonyme Verfasser hat auch meinen Argonauticus gelesen. Er ergeht sich in Verdrehungen des klaren Sinnes meiner Worte, um meine persönlichen Absichten zu verdächtigen: eine Angriffsweise, die heute bekanntlich beliebt ist. Außerdem meint er, auf alle D.e sähe ich mit Verachtung herab als auf Menschen, die meine »großen Ideen« nicht zu fassen vermöchten. (Nicht auf alle, mein Verehrtester: nur auf jene, welche, gedeckt durch die Anonymität, zu solchen Waffen greifen wie Sie.) Er jubelt, daß der norddeutsche Strafgesetzentwurf den Paragraph aufrecht erhalte. Meine Theorie (die er übrigens correct wiedergiebt) scheint ihm fast Curiosum zu sein. Ihm zufolge entwickelt sich »dieses Laster« ganz einfach aus Uebersättigung an Weibergenuß und aus frühzeitiger Onanie.

Armes Volk! so wurdest du im Aberglauben und im Haß erhalten und wirst es noch: und wenn wir hinterher von den Gesetzgebern fordern, die Bestrafung endlich abzuschaffen, so berufen sie sich auf dich, in deinen Augen sei Männerliebe abscheuliches Verbrechen, und sagen: » Non possumus!«

D. Weibähnlicher Dioning.

§ 24. Memnon § 13 wies ich nach, weshalb es D.e geben müsse mit vereinzelten Zügen von Weiblichkeit. Unter diesen Zügen nannte ich damals nur: weiblichen Körperhabitus, weibliche Manieren, weibliche Sanftmuth und in der Jugend mädchenhaftes Aeußere. Es ist mir interessant, nachstehend einen Fall veröffentlichen zu können, welcher beweist, daß auch im eigentlichen Geschlechtsleben des D.s Züge von Weiblichkeit vorkommen können. Dabei gereicht es mir zur Genugthuung, auch einmal in der Lage zu sein, die D.e aufmerksam machen zu können auf das Studium ihrer eignen Geschlechtsnatur. Am 23. Nov. 1869 schreibt mir aus Thüringen ein D.:

»Ich kenne einen D., welcher sich nur zu Weibern männlichen Wesens hingezogen fühlt, gleichviel ob alt oder jung, wenn nur stramm und stark groß und couragirt. Unerläßliche Vorbedingung geschlechtlicher Neigung ist bei ihm, daß das Weib an Körperkraft ihm überlegen ist; weshalb seinen Geschlechtsacten auch ein Ringen mit demselben vorhergeht. Wenn er darin siegt, so kommt es zu nichts: besiegt dagegen empfindet er den höchsten Grad des Reizes und der Geschlechtslust, und er folgt dem Zuge der Natur. Seit einigen Jahren verheirathet, liebt er seine junge Gattin, er selber jung, mit Leidenschaft, auch geschlechtlich, bringt sich bei ihr aber nur dadurch zur ehelichen Pflichterfüllung, daß er sich durch seine Phantasie in die Arme eines starken Weibes versetzt, das ihn ringend überwindet. Dem Weibe gegenüber, das durch Körperkraft ihn besiegt hat, fühlt er sich gern als Weib, spielt gern die passive Rolle, die active dem Weibe überlassend. Im Geheimen sehnt er sich danach, eine »Mannlingin« kennen zu lernen, die er sich nämlich gerade stark und couragirt vorstellt. Er selber ist groß und stark gebaut. Kinder hat er nicht erzeugt. Uebrigens verehrt er weibliche Tugend und konnte sich nur ein edles Weib zur Gattin wählen.«

Die stark weibliche Färbung des männlichen Liebestriebes dieses thüringischen D.s ist von Interesse als Seitenstück zu dem vielfach entschieden männlich gefärbten weiblichen Triebe des U.s.

III. Zu den sittlichen Interessen des Urningthums.

A. Vom Kampf der beiden Rosse.

§ 25. Am 30. März 1869 schrieb ich folgendes einem 17j. U., Zöglinge einer österreichischen Militäracademie:

»Keusche Liebe halte auch ich für die wahrhaft preiswürdige. Sinnliche freilich halte ich nicht für lebenslänglich verwerflich. Auch in der urn. Liebe, keineswegs nur in der dionischen, ist der Mensch sittlich berechtigt, unter gewissen Voraussetzungen seiner geschlechtlichen Naturbestimmung zu folgen. Nie und nimmermehr vermag ich es anzuerkennen, der U. allein sei geboren zu lebenslänglicher Entsagung. Jene Voraussetzungen bestehn meines Ermessens im Liebesbündniß, gegründet auf Achtung, Anhänglichkeit und Treue, wo solches möglich ist auch geheiligt durch äußerliche Weihe. In Moskau schwuren zwei einander Liebe und Treue, indem sie miteinander das Sacrament nahmen (was natürlich auch auf ein Keuschheitsbündniß anwendbar ist). Die herrliche Stelle in Plato's Phädrus aber, von dem Kampfe der beiden Rosse, unterschreibe ich. Ich anerkenne die Herrlichkeit des Sieges der Keuschheit über die Sinnlichkeit: und Sie, theurer Lucius, haben sich meine Achtung erworben, indem auch Sie diesen Sieg so hoch stellen. Bleiben Sie dabei, lieber Lucius. Für die Jugend kenne ich keinen höheren Schmuck, als den der Keuschheit.«

B. Versöhnung der Urningsliebe mit der sittlichen Weltordnung.

§ 26. Aus Hessen-Darmstadt schreibt mir am 23. Nov. 1869 ein Katholik, Dioning:

»Sie sagen, der h. Paulus meine im Römerbrief Cap. I, 27 nur D.e. Wie wollen Sie das beweisen? Hat er keinen echten U. gekannt, dann kennt ihn auch die Kirche nicht. Die Hauptschwierigkeit liegt indeß im sacramentalen Character der Ehe. 2 U.e oder D. und U. ehelich zu verbinden, würde doch nicht füglich möglich sein.«

§ 27. Wie ich das beweisen will? Sehr einfach. Durch des Apostels Worte selbst. Sie lauten:

»Relicto naturali usu feminae, exarserunt in desideriis suis in invicem, masculi in masculos turpitudinem operantes.«

Die Worte naturali und relicto sind für U.e nicht zutreffend. Denn weder ist der Gebrauch des Weibes dem U. der natürliche, noch hat der U. ihn verlassen. Beides ist so klar, daß es einer Erörterung nicht bedarf. Beides trifft dagegen zu beim Uraniaster, d. i. bei jenem D., der Geschlechtsumgang mit Männern sucht aus Weibermangel oder Selbstzwang (oder auch, wie man bekanntlich sagt, als Folge von Selbstbefleckung oder aus Uebersättigung am Weibe: vgl. oben).

§ 28. »Hat der Apostel keinen U. gekannt, so kennt ihn auch die Kirche nicht.« Aber der Uranismus ist eine naturwissenschaftliche Erscheinung, so gut wie die Drehung der Erde um ihre Axe eine naturarchitectonische ist. Hat letztere auch vielleicht der Apostel nicht gekannt: darf darum die Kirche sie nicht kennen wollen? Daß die Kirche den Uranismus bisher nicht kannte, ist sehr entschuldbar, da alle Welt den U. für einen verkommenen D. hielt (während der bisherigen Naturwissenschaft die gleiche Unwissenheit freilich unverzeihlich ist). Seit jetzt dagegen die Wissenschaft festgestellt hat, daß die Natur es sei, die den U. erschafft, daß die Natur nicht Weib und Mann schafft, sondern 4 Geschlechter: Mann, Weib, Urning und Urnigin, seit sie den Uranismus constatirt hat als selbstständige ursprüngliche Geschlechtsnatur, seit sie seine Unausrottbarkeit und Unwandelbarkeit nachgewiesen hat: seitdem ist es für die Kirche Beruf, ihn zu kennen. Ihn nicht kennen zu wollen, wäre hinfort eine Versündigung an demselben. Denn ihr Beruf besteht darin, allen Menschen ihre Arme zu öffnen, allen ihre Fürsorge zuzuwenden, auch dem U., der U.in., und auch dem Zwitter. Auch vom Zwitter weiß ja die h. Schrift nichts.

§ 29. Ihr Beruf in Sachen der menschlichen Geschlechtsnatur besteht nicht darin, den U. durch Gewissensmarterungen auf die Folter zu spannen, um ihn hinzudrängen zu der ewig unmöglichen Aufgabe: die Urningsnatur, die der Schöpfer ihm gab, entweder in die Dioningsnatur hinüberzuzwängen oder aber sie auszurotten, sondern darin: a) jeden zu belehren, wie er ohne Sünde geschlechtbegabter Mensch zu sein habe, b) seine Naturbestimmung äußerlich zu sanctioniren. Sie muß dabei den verschiedenartigen Naturtrieben gerecht werden. Sie hat nicht das Recht, in einseitig dionischer Anmaßung gerade den urn. für sündhaft zu erklären und ihn der Vertilgung zu weihn. Er ist gleich feurig, gleich beseligend, wie der dionische, und auch gleich schmerzensreich, sobald er verurtheilt ist, sich in vergeblicher Sehnsucht in sich selber zu verzehren. Und auch die unfruchtbare Blüthe hat ein Recht zu blühen und ihr Mysterium zu begehn. Auch darin muß die Kirche den Ergebnissen der Wissenschaft gerecht werden, daß, sobald einmal völlige Geschlechtsreife eingetreten ist, eine Befriedigung der Naturtriebe zur Erhaltung der Gesundheit Körpers und Geistes nothwendig ist. (Und zwar die lebendige und lebenskräftige: Körper an Körper, nicht die todte und entnervende einsame: im Schlaf, mit der ein D. uns abspeisen wollte.) Lebenslängliche Unterdrückung des Liebestriebes kann überhaupt keinem lebenden Wesen als ein Gebot des Sittengesetzes auferlegt werden. Die Kirche hat nicht das Recht, was sie dem D. gestattet, dem U., der U.in und dem Zwitter lebenslänglich zur Sünde zu stempeln. Sie darf nicht aus hochgeschrobenem Schamgefühl über dies alles sich sträflich-leichtfertig hinwegsetzen. Die Erfüllung der geschlechtlichen Naturbestimmung irgend einem Menschen unter allen Umständen für Sünde erklären, und wäre es der allergeringste und allerverächtlichste, wäre: dem Menschenrecht die Gurgel zuschnüren. Es wäre nichts besseres, als ihn in einen Sack nähen und in den Bosporus werfen. In der That hat das gegen uns bisher beliebte Verfahren überraschende Ähnlichkeit mit jenem alttürkischen.

§ 30. Gleichwie der Staat und die menschliche Gesellschaft, so hat auch die Kirche bis auf diesen Tag sich ausschließlich dionisch construirt, der Natur ins Antlitz schlagend, vermeintlich streng naturgemäß. In diese Construirung paßt der U. nur als D. zugestutzt hinein. Gestattet ist es ihm daher sowohl vom Staat wie von der Kirche, mit einem Weibe in naturwidriger Ehe naturwidrige Unzucht zu treiben. Für das dagegen, was ihm naturgemäß ist, wird er vom Staat verfolgt, der ihn früher »gemeiner Gewohnheit nach« lebendig verbrannte, später enthauptete, heute in den Kerker wirft und ehrlos erklärt: während die Gesellschaft sich beeilt, ihn auszuschließen von ihrer sogenannten »sittlichen« Weltordnung als einen »Abschaum der Menschheit,« und aus Existenz und Lebensglück ihn mit Fußtritten hinauszuschleudern. Alles echt germanisch roh: würdiges Seitenstück zur Praxis der alten Hermunduren, welche häßlich gewachsene Kinder im Dorfes-Teiche ersäuften. Ganz entsprechend macht es die Kirche. Obgleich sie auch den U. in ihren Schooß aufnimmt, so beträgt sie sich gegen ihn doch wie eine Rabenmutter: wennschon nur aus Unwissenheit und darum ohne bösen Willen. Für ihn, wenn er nicht naturwidrige Unzucht treiben mag, hat sie keine Weihe und keinen Altar. Ihm, der doch mit D. und Weib Kind eines Schöpfers ist, hat sie nur die Wege der Sünde und des Lasters übriggelassen. Die Kirche hat kein Recht, ihn so zu schänden! Sie hat sich sehr zu beeilen, die verhängnißvolle Lücke ihres Organismus auszufüllen, aus der diese Schändung eines Wesens aus Schöpfers Hand entsprang.

§ 31. Ich sage: was wirklich naturwidrige Unzucht ist, wird weder vom bestehenden Gesetz bestraft noch von der Kirche für Sünde erklärt, noch auch von der herrschenden Menschenclasse zur Infamie gestempelt. Fast jedem U. wird (indirecte Folge des herrschenden Schreckenssystems) jede Klarheit über die eigne Natur vorenthalten. Dagegen wird ihm von allen Seiten solange zugerufen: »Michel, du mußt frein!« bis endlich er, der um sein Lebensglück betrogene, in einer unglückseligen Brautnacht mit Schaudern sich gewahrt in einem Bette liegend an der Seite eines Weiberkörpers. Die Perlen des Angstschweißes vor der Stirn, muß er nun vorschriftsmäßig grauenvolle Versuche machen an diesem Körper, der für ihn nichts ist, als ein widerwärtiges Stück lebendigen Weiberfleisches. Diese Acte eines U. an einem Weibe, diese der Natur ins Antlitz schlagenden Acte: diese sind naturwidrige Unzucht!

Und diese urn. Marter-Ehen sind heutzutage sehr, sehr zahlreich.

§ 32. »2 U.e oder D. und U. ehelich zu verbinden, würde doch nicht füglich möglich sein.«

Aber warum denn nicht? Warum nicht in Westeuropa eben so gut, wie auf der Balkanhalbinsel? Und warum nicht selbst dann, wenn es dort auch gar nicht der Fall wäre? Warum soll nicht auch Urningsliebe das Recht haben, vor die Altäre des Gottes hinzutreten, der sie erschuf? Wer wagt es, gerade sie von heiliger Stätte zurückzuweisen, wenn auch sie das Glück dieses Zutritts begehrt? Warum soll der U. nicht die Wonne schmecken dürfen, mit seinem geliebten Jünglinge, dem prangenden im Schmuck der Jugendblüthe, dort zu stehn, wo ihr mit euren myrtenbekränzten Bräuten steht? Was steht im Wege? Ich frage noch einmal: warum nicht? Etwa weil der große Haufe, den Herrn Prof. Geigel an der Spitze, die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde, daß man Menschen, seit Jahrhunderten mit Füßen getretenen, ihr Menschenrecht zurückgiebt? Ist das ein Grund für die erhabene Erzieherin des Menschengeschlechts?

§ 33. »Würde doch nicht füglich möglich sein!« Das ist's eben: die Kirche muß dem U., wie der Urnigin und dem Zwitter, eine Form schaffen, unter der dieselben ohne Sünde ihre geschlechtliche Naturbestimmung erfüllen können.

Daß sie dies bisher unterließ, ist übrigens nicht nur eine Unterlassungsschuld, die sie dem Menschenrecht und dem Lebensglück dieser Wesen gegenüber auf sich geladen hat. Es ist auch eine Schuld von bisher gar nicht geahnter Tragweite für die Kirche selbst, eine Schuld, deren Last auf sie selber zurückfällt. Sie wirft dem U. vor: »Du erfüllst deine geschlechtliche Naturbestimmung sündhaft.« Auf Grund jener Unterlassung aber parirt er den ganzen Vorwurf mit der Einrede: » Du aber trägst die Schuld, daß es sündlos mir nicht möglich ist.«

Bemerkung. Hieraus folgt nicht etwa, daß die Erfüllung jetzt wirklich sündhaft sei. Die sanctionslose Urningsliebe steht jetzt vielmehr auf gleicher Linie mit sanctionsloser Dioningsliebe auf einer Insel im Weltmeer, auf der es keinen Priester giebt. Vgl. Argon. § 50.

§ 34. Diese Unterlassungsschuld hat die Kirche nunmehr zu tilgen durch Schaffung der sanctionirenden Form. Unterläßt sie dies auch jetzt, so begeht sie nunmehr eine wissentliche Versündigung an unsrem Menschenrecht.

Der innere Rechtsgrund für die sittliche Berechtigung der Urningsliebe und ihrer Uebung ist das Recht der Natur. (Argon. § 50 S. 92. Memnon § 41 § 57. Vgl. Ara spei § 23 fgde.) Der Kirche liegt es ob, dem Recht der Natur den Stempel äußerer Weihe zu verleihn.

Wir treten in das Leben ein und in die menschliche Gesellschaft mit demselben Recht wie ihr. Ihr findet eine sanctionirende Form für die geschlechtliche Liebe vor ohne euer Zuthun. Für uns ist keine da: wohlan, so fordern wir, daß man für uns eine solche schaffe. Wir begehren, endlich anerkannt-sündlos zu lieben.

§ 35. Hier habe ich einem Einwand zu begegnen. »So mag es denn sittlich gerechtfertigt sein, wird man sagen, einem Bündniß zwischen U. und U. die Sanction zu ertheilen, welche gegenseitig für einander geschlechtliche Liebe empfinden können. Ist die Ertheilung der Sanction aber auch dann gerechtfertigt, wenn ein U. einen Dioning liebt, der ja seiner Natur nach geschlechtliche Gegenliebe für ihn nicht empfinden kann?«

Ich antworte hierauf, was folgt.

Von der erwähnten Marterehe, in der so erbarmungswürdige naturwidrige Unzucht getrieben wird, unterscheide ich die freie Vernunftehe, die der U. eingeht:

a) mit vollem Bewußtsein über seine Natur und aus freier Selbstbestimmung,

b) mit einem Weibe, das er über sein Urningthum unterrichtet hat,

c) und zwar entweder um der Nachkommenschaft, überhaupt des Familienglücks willen, oder aber in freier bewußter Hingebung an ein Weib, von dem er sich wahrhaft geliebt weiß.

Diese Vernunftehe einzugehn, ist meines Dafürhaltens für beide Theile sittlich gerechtfertigt.

Auf derselben Stufe nun, auf der in dieser Vernunftehe der U. steht, steht offenbar der Dioning, der ebenso aus freier Selbstbestimmung ein urn. Bündniß eingeht in bewußter Hingebung an einen U., von dem er sich wahrhaft geliebt weiß. Dieses Bündniß ist ihm freie Vernunftehe, während es dem U. wahres Liebesbündniß ist.

Jener U. und dieser D. stehn wohl kaum sehr fern von demjenigen Gatten in gemeiner Ehe (sei er Gatte oder Gattin), der sie einging, zwar geliebt, aber ohne wieder zu lieben: für den sie also von seinem Standpunct aus ebenfalls kalte freie Vernunftehe ist, während für den liebenden andern Theil wahre Liebesehe. (Vgl. Memnon § 111. Ara spei § 62.)

Dem doppelseitigen Geschlechtsbündniß die Sanction zu ertheilen, welches einerseits nur Vernunftehe, andrerseits aber wahre Liebesehe ist, scheint mir hienach in allen 3 Fällen gerechtfertigt: zwischen D. und Weib, zwischen U. und Weib und zwischen U. und D. In allen 3 Fällen giebt es auf jener Seite, auf der die geschlechtliche Liebe fehlt, für dieselbe ausreichenden Ersatz; er heißt: Achtung, Anhänglichkeit und freie Hingebung.

§ 36. Auch aus der abweichenden Form des Spiels der Gefäße ist kein Einwand herzuleiten. Mein Gott! was ist denn das Spiel der Gefäße? Gewiß: es ist ein unästhetischer Act. Das ist es aber auch in der dionischen Liebe. Und sodann ist dasselbe doch nichts mehr und nichts weniger als die Erfüllung eines Gesetzes der Natur, als die Befriedigung eines Naturbedürfnisses. Darum aber kann es gar nicht ankommen auf eine etwas mehr oder etwas weniger unästhetische Form. Es giebt ja tägliche Naturbedürfnisse, deren Befriedigung im höchsten Grade unästhetisch ist, ohne darum Unzucht oder Verletzung des Sittengesetzes zu sein.

Der Liebestrieb ist berechtigt kraft des Rechts der Natur. Er mit seinen gewaltigen Folgen: für Gesundheit Körpers und Geistes, für Wonne und Weh, für Tugend und sittlichen Werth, für irdisches Heil oder Untergang des ganzen Menschen, er, dem das Recht der Natur den Stempel sittlicher Berechtigung verleiht: er ist König und seinen Zwecken hat der Körper dienstbar zu sein. In der Urningsliebe aber kann es um so weniger ankommen auf die abweichende Form, als sie hier ihren Grund hat in einer organischen Disharmonie der Körper, welche von der Natur selber verschuldet ist (Memnon § 54), als mithin hier der Liebestrieb darauf beschränkt ist, zugleich aber von der Natur selbst darauf hingewiesen ist, Auswege zu suchen (Memnon § 50. 51. 52). Die Disharmonie der Körper ist bedeutungslos gegenüber dem Recht der Natur.

§ 37. »Aber ist die Kirche die völlig neue Form zu schaffen, die man begehrt, denn auch fähig?« Nun, wäre sie es nicht, so wäre sie ihrer großen Aufgabe überhaupt unfähig und unwürdig. Im tridentinischen Concil aber schuf sie für die gemeine Ehe eine Form, die man im ältern canonischen Recht vergeblich sucht. Ist sie denn heute ihrer schöpferischen Kraft beraubt?

§ 38. Als Consequenz meiner Sätze richte ich nunmehr an die Kirche, an die katholische wie an die protestantische, das Begehren:

a) dem U. und dessen Geliebtem, sei er U. oder D., zu gestatten, im Beisein 2er Zeugen vor den Altar hinzutreten und vor dem Pfarrer die Erklärung abzugeben, daß sie hiedurch mit einander ein Liebesbündniß eingehn, unter dem Gelöbniß ehelicher Treue;

b) das gleiche Recht auch der Urnigin und dem Zwitter Die kirchlich eingesegnete Ehe eines Zwitters mit einem Manne (Ara spei § 55) ward 1855 vom bischöflichen Ehegericht zu Münster für nichtig erklärt und zugleich dem Zwitter jede Wiederverheirathung auf Lebenszeit verboten. zu gewähren;

c) solche Bündnisse aber als rechtmäßige und sanctionirte anzuerkennen.

Bei diesem Begehren berufe ich mich nochmals feierlich auf das auch diesen Wesen angeborne Menschenrecht, und darauf, daß die Kirche nicht das Recht habe, von dem Ideal alles Erdenglücks, dem Liebesglück, gerade sie auszuschließen und durch diese Ausschließung ihnen entweder rechtlos ein Gelübde aufzuzwängen, das sie gar nicht abgelegt, oder aber sie zu Concubinat oder Hurerei zu verdammen.

– Würde dies Bündniß lösbar sein dürfen? überhaupt? und zwar warum? und unter welchen Voraussetzungen? Auf der Balkanhalbinsel ist es unlösbar (Argon. §. 54). Ueber diese Frage vgl. Ara spei § 54. Sie ist nicht ganz leicht zu beantworten. Ich halte dafür, es müsse lösbar sein. Dann würde demselben übrigens nicht wirkliche Sacramentseigenschaft beizulegen sein, sondern nur etwa jene Sacramentsähnlichkeit, wie sie die Protestanten der Ehe beilegen.

§ 39. Wäre diese Form bereits in Kraft gewesen, so hätte nicht zu Berlin der Hauptmann Frosch die verhängnißvolle Kugel geladen (Nov. 1869); so würden andre Officiere, die ich namhaft machen könnte, nicht geladene Revolver an der Wand neben ihrem Bette aufgehängt haben. Kaufmann Mühlfeld in Bremen hätte nicht im Sept. 1866 sich vergiftet Memnon § 68. 119., der unglückliche Hinkel zu Seckbach bei Frankfurt a/M. nicht am 1. Nov. 1868 sich die Luftröhre abgeschnitten Argon. § 70.: sie alle würden mit geliebten Jünglingen ja vor den Altar getreten sein.

All jene unglücklichen U.e wären nicht aus ihrer Existenz geschleudert, denen unsre barbarische Volksmeinung hohnlachend ihr Lebensglück zertrat.

Unvermeidlich wäre nämlich die wohlthätige Rückwirkung dieser kirchlichen Reform auf die Volksmeinung; aber auch auf den Staat. Derselbe würde gar nicht umhin können, die sanctionirten Bündnisse auch seinerseits anzuerkennen. Es giebt gewisse Kräfte, vor bereit wohlthätigem Hauche selbst die Starrheit des Eises zusammenbricht! Ich möchte doch sehn, wie lange er es würde wagen können, die vor dem Altar gestandnen als Verbrecher zu bestrafen!

Die zahllosen naturwidrigen Marterehen zwischen U. und Weib wären nicht feierlich eingesegnet, die ein Hohn sind auf die Natur und die nach namenlosem Elend mit Davonlaufen oder mit Scheidung zu enden pflegen, in einzelnen Fällen mit Mord oder Selbstmord. So wäre z. B. der Kornneuburger Gattinmord, 8. Febr. 1868, vermieden worden Memnon II. Seite XI.. Der Ackersmann Kraft würde nämlich sicherlich nicht, von Gevattern bethört, mit Schaudern einem Weibe die Hand gereicht haben, sondern, folgend der Stimme seines Herzens, einem Geliebten.

Vielleicht wäre andrerseits aber auch der U. Lindemann in Bremen nicht von seinem Geliebten König in schlammigem Sumpf ersäuft worden, Juli 1865 Memnon § 120. § 134, 7.. Vielleicht wäre nicht neuestens der U. Dangers zu Hannover von seinem Geliebten, dem Unterofficier Freudenreich, durch 6 Hammerschläge getödtet worden, Nov. 1869; und Freudenreich selber hätte nicht die Pulsadern sich durchgeschnitten. Auch hier nämlich hätte es muthmaßlich am Anreiz zur That gefehlt. Dieser Anreiz muß hier freilich anderswo gesucht werden als bei Kraft. Dem bethörten und darum erbitterten Kraft war die eingegangene Ehe mit einem Weibe Marterehe. König und Freudenreich dagegen hatten in Geschlechtsbündnisse mit U.en eingewilligt aus freier Selbstbestimmung und in bewußter Hingebung. Aber nicht am Altare hatten sie ihren Verehrern die Hand gereicht, nicht zu einem Bündniß, das von der Kirche anerkannt war als rechtmäßig und sanctionirt. Darum konnte ein übler Einfluß Macht über sie erlangen, der ihnen jetzt verderblich geworden ist: der Einfluß der herrschenden Verachtung alles dessen, was urnisch ist. Sie hätten nicht ihre Verehrer, und sich selber obendrein, für verachtungswerthe Geschöpfe gehalten.

Solche Liebesbündnisse, die auf einer Seite allerdings nur freie Vernunftehen sind, werden, sobald die Sanction hinzutritt, schwerlich je zu Catastrophen führen.

Hätte jener junge Gefreite in Cassel Ara spei § 130. mit seinem Liebhaber feierlich vor dem Altar gestanden, so hätte nicht ebenso auch er verächtlich von sich selber gedacht und sich erschossen (1862). Auch dieses blutige Opfer wäre erspart.

Kurzum, all jenes Elend wäre vermieden, das im Gefolge des gegenwärtigen Schreckenssystems sich forterbt von Geschlecht zu Geschlecht. Erspart wäre all jenes hingeopferte Menschenglück. Erspart wären auch jene blutigen Menschenopfer, welche die Raserei des 19. Jahrhunderts ihrem blutdürstigen Götzen »Volkshaß« dargebracht hat, einem Götzen, den man jetzt euphemistisch »Rechtsbewußtsein« nennt – man sollte ihn lieber »Iztizalcoa« nennen und mit 7 Drachenköpfen in Erz gießen –; Menschenopfer, welche einzustellen man noch gar keine Miene macht.

Wir ständen vor einer Errungenschaft, deren sittlicher Werth alle sonstigen Früchte geradezu in Schatten stellen würde, die bisher der Baum unsres Jahrhunderts getragen. Gelöst wäre die große Aufgabe: die Versöhnung der Urningsliebe mit dem Dioningthum und des Urningthums organische Einfügung in die bestehende Weltordnung. Ebendadurch würde diese um einen neuen Schritt sich nähern ihrem Ideal, der sittlichen Weltordnung.

§ 40. Practisch wird diese Sanction um so leichter ausführbar sein, als urn. Liebesbündnisse heute bereits zahlreich bestehn. Es bestehn sogar unter religiöser Form geschlossene, wenn schon nur unter selbstgewählter Form und nur heimlich geschlossene (weil nämlich offen und in anerkannter Form sie zu schließen Unmöglichkeit war); so z. B. unter gemeinsamer Empfangung des Sacraments. Andre sind geschlossen mit einer Ceremonie, die man wenigstens den kirchlichen Aeußerlichkeiten entlehnte. So ward mir jüngst ein Fall aus Norddeutschland gemeldet, in welchem man Ringe wechselte.

Und in Uebung würde die neue Form ebenfalls kommen: im heutigen Deutschland so gut, wie einst in Rom und wie heute auf der Balkanhalbinsel. Dieserhalb sei man ohne Sorge. Sind mir doch aus dem Urningthum der Gegenwart zahlreiche Züge bekannt, aus denen eine wahre Sehnsucht nach der Sanctionirung hervorleuchtet. (Vgl. Memnon § 103.)

§ 41. Die liberalen Zeitungen, die sich schließlich an alles gewöhnen, würden demnächst von Zeit zu Zeit von solchen Bündnißschließungen unter der Rubrik »Tagesneuigkeiten« lammfromme Meldung thun; wie heute etwa von der Trauung eines Grafen mit einer Sängerin oder von der Schließung einer nackten Civilehe.

Bei Juvenal lesen wir, wie jemand auf der Straße einem Freunde begegnet. »Wohin des Weges?« Antwort: »Ich muß zu einer Hochzeitsfeier; nubit amicus.« D. i. ein Freund verheirathet sich an einen Mann. Bei Martial (12. 42) finden wir einen förmlichen Heirathsbericht:

Barbatus duro Im Original steht ein unschönes Wort, welches aber gleich duro echte Männlichkeit ausdrückt.] nupsit Callistratus Afro
Hac, qua lege viro nubere virgo selet.
Praeluxere faces, velarunt flammea vultus Das Gesicht (der Braut, d. i. des Callistratus) verhüllte der bräutliche Schleier.,
Nec tua defuerunt verba, Thalasse Dem Ehestandsgotte Thalassus wurden die herkömmlichen Worte gesprochen., tibi.
Dos etiam dicta est.

Ich sehe nicht ein, warum man nicht ebensogut bei uns sollte lesen dürfen: »Berlin, den 15. Mai. Heute ward in der hiesigen Hedwigskirche wieder ein urnisches Liebesbündniß feierlich vor Pfarrer und Zeugen geschlossen. Die Verlobten waren Herr Regierungsrath Callistratus und der beurlaubte Gardist Ufer. Dieselben empfingen gleichzeitig das Sacrament der hl. Communion.« Standesunterschiede nämlich wird unsre Liebe je und je verachten. Wohl aber fordert ein Naturgesetz zu wahrer inniger Geschlechtsliebe entschiedne Gegensätze in der Persönlichkeit der Individuen. (Inclusa § 37 fgde.) Sic visum Veneri.

§ 42. Wäre heute die katholische Kirche diejenige, die uns zurückgäbe, um was wir bisher so lange betrogen waren: morgen würde ich meine Naturgenossen auffordern, in Masse zu ihr überzutreten. Ich selber würde der erste sein, der durch den Uebertritt Besitz ergriffe von dem Menschenrecht, das man so widerrechtlich uns vorenthielt.

Auf den Boden der vielgeschmähten Kirche also, die man die altersschwache nennt, werfe ich meinen Anker aus, nicht auf den unsers verachtungswürdigen Liberalismus, der sich so stark dünkt; hoffend, sie werde beweisen, das Christenthum könne nie etwas andres sein, als eine Verwirklichung der Ideale Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Menschenwürde; ja auch der Freiheit. Es lehrt ja eine Freiheit, die nur beschränkt ist vom Sittengesetz.

Wohlan denn, zeige sie durch eine schöpferische That, daß der Quell der Jugendkraft ihr noch innewohne. Dann wird ihr Gesicht nicht nur das rückwärts schauende einer Greisin sein. Dem Janus gleich wird sie jugendfrisch dann auch in die Zukunft blicken dürfen.


IV. Jur Befreiung der Natur vom Strafgesetz.

§ 43. Auch der Urning ist berechtigter Bürger des Rechtsstaats. Als solcher aber darf er vom Gesetzgeber fordern, ihm die Grundlagen der Gerechtigkeit innezuhalten, nicht mit zweierlei Maß zu messen ihm und dem Dioning. Mit andren Worten: er darf fordern, daß, so lange er weder Rechtsverletzungen begeht noch öffentlichen Orts das Schamgefühl andrer verletzt, auch er nicht gestraft werde dafür, daß er dem Naturgesetz gehorcht, das für ihn maßgebend ist.

Und ferner: da für den D. Pädication an Weibern gesetzlich straflos ist, so fordert die Gleichheit vor dem Gesetz gleiche Straflosigkeit auch für den U. für die an Männern geübte. Pädication an Weibern beschränkt sich keineswegs auf Paris, Italien und den Orient (Argon. § 51). Auch in Deutschland gehört sie gar nicht zu den Seltenheiten. – Urnische Pädication ist im Vergleich zu andren urn. Modalitäten mehr oder minder Seltenheit. Sie kommt nur da vor, wo die individuelle Natur gerade ihrer bedarf. (Memnon Note 38.)

Die bestehende Ungerechtigkeit ist um so härter, als urn. Pädication, die man bestraft, eine nothwendige Aushülfe ist für das Naturbedürfniß, auf die der Finger der Natur selber hinweist: während die dionische, die man nicht bestraft, keinerlei Naturnothwendigkeit ist, sondern nur Laune oder Folge von Uebersättigung.

§ 44. Dem gegenüber hat man gesagt: »Allerdings rechtfertigt sich eine Abschaffung des Paragraphen durch manche Gründe der Strafrechtstheorie. Allein: non possumus. Uns hindert das Rechtsbewußtsein im Volk, welches beim U. nun einmal bedingungslos Strafe begehrt.« (Motive zum norddeutschen Strafgesetzentwurf. Vgl. Argon. § 78.)

Heißt das aber nicht: sich berufen auf des Volkes nackte Despotie? Und wenn man sich dabei auch noch das Wort entschlüpfen läßt: »glücklicherweise« (bedingungslos Strafe begehrt), so frage ich: heißt das nicht verrathen, daß man im Herzen selber auf diesem »Volks-«Standpunct steht?

Es ist übrigens staunenswerth, daß man dieses Pseudo-Rechtsbewußtsein überhaupt nur anführen mag. Nachdem man in Deutschland die U.e zu Tacitus' Zeiten als » corpore infames« ersäufte wie junge Katzen, im 16. Jahrh. »gemeiner Gewohnheit nach« lebendig verbrannte, im 17. enthauptete, seither mit Zuchthaus und seit 1851 in Preußen mit Gefängniß bestrafte, nachdem man neuestens noch unter dem 4. Dec. 1869 sich ausdrücklich geweigert hat, einen verurtheilten U. zu begnadigen (s. unten § 51), nachdem man also durch eine ununterbrochene 1000jährige Praxis das Volk systematisch in dem Glauben erzogen »Urningsliebe ist Verbrechen«: weigert man sich jetzt, die Erziehungsmethode zu verbessern, weil – weil das Volk seither nun einmal so erzogen sei! Wäre es nicht zutreffender, sans phrase zu sagen: »Wir wollen nicht«?

§ 45. Trotz jener 1000 j. Praxis ist übrigens jene Volksansicht doch bereits in's Schwanken gerathen. Wenigstens hat sich gar mancher, der sich entschloß nachzudenken, von ihr emancipirt. Für die Abschaffung der Bestrafung haben sich ausgesprochen:

1. Obergerichtsanwalt Rose in Celle durch Schreiben an mich v. 22 Nov. 1864 (Formatrix S. IX),

2. Obergerichtsanwalt Weinhagen zu Hildesheim durch Schreiben an mich v. 19 Jun. 1864 (Vindicta S. XIII),

3. Rechtsanwalt Hering zu Eisenach durch Schr. an mich v. 1 Jul. 1869,

4. wohl auch Rechtsanwalt Makower zu Berlin (vgl. Gladius furens S. 9. 10),

5. Dr. jur. Prager zu Berlin (wenigstens im wesentlichen; vgl. oben § 18),

6. Oberjustizrath a. D. Feuerbach zu Stuttgart durch Briefe an mich v. 29. März und 24. Mai 1868 ( Glad. fur. S. 10; Memnon § 132),

7. Stud. jur. I. Hornung in Wien durch wiederholte Schr. an mich.

8. Professor der Jurisprudenz Tewes zu Graz ( Glad. fur. S. 3 und Note 8),

9. Prof. d. Jurispr. John zu Kiel durch Gutachten zum norddeutschen Strafgesetzentwurf,

10. Prof. d. Jurispr. Hälschner zu Bonn dgl.

11. Prof. d. Jurispr. v. Holtzendorf zu Berlin durch seinen obgleich zu erwähnenden Vortrag,

12. Dr. med. Stedler zu Bremen ( Glad. fur. S. 26),

13. Dr. med. Buschmann zu Burgdorf bei Celle durch wiederholte mündliche Erklärung,

14. Dr. med. J. Koller zu Herisau (Schweiz) durch wiederholte Schr. an mich,

15. Dr. med. J. Hoffmann aus Chicago (Nordamerika) zu Würzburg durch wiederholte Schr. an mich,

16. sogar der anonyme Verfasser der Pest athmenden Schrift » Paradoxon,« Professor der Medicin, S. 33. 34 jener Schrift,

17. in etwas reservirten Ausdrücken der Prof. der Medicin Dr. Westphal zu Berlin am Schluß seines Aufsatzes über »Contraire Sexualempfindung« im »Archiv für Psychiatrie« 1869,

18. Dr. phil. Baute zu Zwingenberg durch wiederholte Schr. an mich,

19. der Privatgelehrte Wolf zu Darmstadt d. Schr. an mich v. 10. Feb. 1868 (Memnon §. 128),

20. Prof. Dr. Otto Seyffer in Stuttgart d. Schr. an mich v. 26. Mai 1868 (Memnon § 133),

21. der »Beobachter an der Spree« zu Berlin v. 14. Jun. 1869 (Argon. § 51),

22. Berliner Börsenztg. v. 20. Feb. 1869,

23. durch Abdruck des betr. Artikels der B. Börsenztg. die »Deutsche Allg. Z.« zu Leipzig v. 24. Feb. 1869.

Es scheint wirklich, daß diese gerechtere Ansicht dem sogen. »Rechtsbewußtsein« der nicht nachdenkenden Massen täglich mehr Terrain abgewinnt.

§ 46. Die Verfolgung hatte einen vernünftigen Zweck (wenngleich darum noch nicht einen Rechtsgrund), so lange man nicht anders wußte, als: »der U. ist ein verkommener D., welcher sich gegen seine Dioningsnatur versündigt.« Zu der Natur, der so schwer beleidigten, wollte man ihn zwangsweise zurückführen. Man glaubte ihr zu Hülfe kommen zu müssen mit dem brennenden Scheiterhaufen und mit dem Kerker. Sie meinten es gewiß gut, diese Naturkinder!

Seither hat nun die Wissenschaft nachgewiesen, daß er nie D. gewesen, daß für ihn ein ganz andres Naturgesetz maßgebend ist, als für den D., daß er, trotz aller ihm angethanen Marter, nicht anders lieben kann, als so, wie sein eignes Naturgesetz es ihm vorschreibt. Von Stund an wäre eine Aufrechthaltung der Verfolgung ganz einfach die Barbarei des Procrustes. Sie neu sanctioniren hieße ein legislatorisches Ungeheuer schaffen, das aber dennoch binnen kurzem den mächtigen Streichen des Drachen tödtenden Wortes erliegen würde.

§. 47. » Aber wenn die meisten unter euch gar nicht Pädicanten sind, so könnt doch wenigstens ihr euch beruhigen, ihr einfachen U.e, wenn der § stehn bleibt, da eine bekannte Obertribunals-Entscheidung seine Wirksamkeit ja auf Pädication beschränkt hat. Das Wiener Oberlandesgericht hat bei Gelegenheit des Falls Forstner dieselbe Beschränkung auch für in Oesterreich geltendes Recht erklärt. Worüber schreiet ihr denn noch?«

Ja, wenn 2 ebenso bekannte Begriffe des Criminalrechts nicht wären: » Versuch der naturwidrigen Unzucht« und nun gar »Versuch der Verleitung« dazu! Ja, wenn diese 2 Begriffe in der Praxis nicht so gefährlich- dehnbar wärm! Oder wenn die Aburtheilung über diese 2 Anklagen nicht Dioningen als Richtern anvertraut wäre! Ja, wenn der U. den dionischen Richter als solchen perhorresciren könnte! Oder wenn dionische Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter nicht in ererbter Blindheit überall beabsichtigte Pädication witterten! Facta loquuntur. Konnte doch Forstner trotz jener Beschränkung zu einjährigem Kerker verurtheilt werden für einfachen tactus genitalium! Ein wahres Würfelspiel würde Eintreten. Hat man ein Recht, den U. einem solchen auszusetzen? Ja, der dionische Denunciant selbst wird bona fide stets diese Absicht wittern. Und nun gar, wenn erst die Bosheit denunciirt. Jeder hergelaufne Schurke könnte solch eine Criminaluntersuchung gegen einen einfachen U. herbeiführen durch boshafte, aber kaum merkbare, Entstellung des Sachverhalts, und dabei dennoch einem unwissenden dion. Richter vollkommen wahrheitsliebend erscheinen. Und heute wird ja unbedenklich verurtheilt auf eines Zeugen Mund, und zwar selbst dann, wenn der Zeuge kein andrer ist, als gerade solch ein Denunciant. Wir wären ganz einfach verrathen und verkauft. Trotz der Obertribunalentscheidung bleibt darum auch der Erpressung der Weg geebnet dem einfachen Urning gegenüber mittels der kurzen Drohung: »Geld her! oder ich zeige an.« Die Beschränkung der Bestrafung auf Pädication nützt also dem einfachen U. wenig oder nichts. Wir stehn immer noch auf dem alten Fleck.

§ 48. Man schreibt mir aus Berlin, 7. Dec. 1869: Der bekannte hiesige Professor der Jurisprudenz v. Holtzendorf hielt gegen Ende Nov. in der Universität vor seinem Studenten-Auditorium Vor Vertretern der Wissenschaft der Zukunft! Ich wünsche mir Glück dazu. einen Vortrag über Strafrecht, worin er mit voller Entschiedenheit sich erging über die Ungerechtigkeit der Bestrafung urn. Liebesübung. Er ging dabei aus von dem besondren Naturtriebe, der den betr. Individuen, und nur diesen, innewohne.

»a) Vor hundert Jahren,« sagte er, »wurde Ehebruch mit 25 J. Zuchthaus bestraft, heute mit Gefängniß von 1 Tag bis 3 Monat. Die Milde dieser Strafe wird schwerlich jemanden zum Ehebruch antreiben, der dazu nicht aufgelegt ist. Ebensowenig aber wird einer, dem dieser abweichende Naturtrieb nicht innewohnt, durch gänzliche Straflosigkeit sich angetrieben fühlen, diese Geschlechtsacte zu begehn.

»b) Andrerseits unterliegt es keinem Zweifel, daß die betr. Individuen so unbedingt unter der Macht dieses Naturtriebes stehn, daß es ihnen absolut unmöglich ist, sich ihm zu entziehn, möge man nun strafen oder nicht.«

Ich kann es mir nicht versagen, hiezu ein Wort zu citiren, dem ich begegne in der »Frankfurter Ztg.« vom 7. Dec. 1869: »In der offenen Kritik bestehender Uebel liegt eine Macht, die schon Ministern und parlamentarischen Majoritäten über den Kopf gewachsen ist.«

Vindex § 35 fgde. begründete ich den Satz: »Eines gebornen U.'s Liebesübung mit einem Manne ist ihm nicht »naturwidrige Unzucht«, weil nämlich ein solcher Geschlechtsact seiner angebornen Geschlechtsnatur gerade entspricht, nicht ihr zuwider ist.« Im Oct. 1869 hat mir ein preußischer Richter mündlich dazu seine Beistimmung erklärt und hinzugefügt: »Vorkommenden Falls werde ich demgemäß für Freisprechung votiren.«

§ 49. So beginnen Ideen sich doch schon einzubohren in das System. Noch steht es drohend da. Wie lange aber wird es solchem Bohren noch trotzen? Erschien es nicht starr, fest und hart wie Eisen? Doch was ist hart und fest? Wird nicht Eisen und Stahl zerfressen vom nagenden Rost? Muß nicht das starre Eis dahinschmelzen und bersten vor dem Wehen des lenzverkündenden Thauwinds? Ideen aber nagen wie Eisenrost, Ideen sind Eisbrecher wie Thauwind.

§ 50. Das Paradoxon sagt von mir, daß ich mit Siegesgewißheit rede. Ja, ja: ich rede mit Siegesgewißheit. Der preuß. § 143 kann nicht neu sanctionirt werden! Er ist ein Gesetz der Leidenschaft, nicht des Rechts. Er ist das Ueberbleibsel einer Gesetzgebung der Barbarei. Aufrecht erhalten ward er bisher durch das Pseudo-Rechtsbewußtsein jenes mitleidwerthen Volks, welches durch 1000jähriges Strafen gewöhnt war, was Natur ist, für Verbrechen zu halten, welches durch 1000j. Unwissenheit seiner Gelehrten in gleicher Unwissenheit forterhalten war. Der § ist die rechtlose Marterung einer zahlreichen Menschenclasse, deren angebliches Verbrechen darin besteht, daß sie dem Naturgesetz folgt, das für sie maßgebend ist. Er ist eine directe Grausamkeit, würdig eines asiatischen Despoten. Er ist eine Verspottung der Gerechtigkeits-Idee, ein Attentat auf Menschenrecht und Menschenwürde gleichberechtigter Mitmenschen, ein Monstrum innerhalb des Rechtsstaats des 19. Jahrhunderts.

Verlassen Sie sich darauf, meine Herrn: Sie können den §. 143 nicht erneuern. Es giebt Dinge in der Welt, die einfach unmöglich sind. Ein ruchloses Gesetz kann man von den Vätern ererben. Man kann es auch schaffen: dann, wenn man nicht weiß, was man thut. Es aber schaffen, wenn man weiß, was man thut, und während man denen ins Antlitz schaut, die durch dasselbe rechtlos gemartert werden sollen, es schaffen, während man den gellenden Klang ihres Schmerzensrufs frisch in den Ohren hat: das kann man nicht. Erlahmen würde die Hand, verdorren die Zunge; man würde versinken, getroffen vom Blitz jener olympischen Gewalt, die da heißt das Gewissen des Jahrhunderts: eines Gewissens, an welches nur der nicht glaubt, der selber keines im Busen trägt.


V. Zu den Fällen Czarnecki und Forstner.

§ 51. Unter dem 28. Nov. 1869 richtete ich für den Grafen Czarnecki an den kön. preuß. Justizminister Leonhardt, unter Anschluß von Argonauticus, ein Begnadigungsgesuch, in welchem ich sage:

»Die vorliegenden Geschlechtshandlungen waren seiner weiblich-passivisch organisirten mannliebenden Geschlechtsnatur entsprechend, mithin naturgemäß, nicht naturwidrig. Er folgte nur dem Naturgesetz, das für ihn maßgebend war. (Ich provocire hiefür auf ein von der Medicinaldeputation einzuholendes Gutachten.) Die Bestrafung stellt sich demnach dar als eine directe Verletzung des Menschenrechts, wenn schon guten Glaubens begangene. Damit solche wenigstens theilweise noch gesühnt werden möge, bitte ich: erwirken zu wollen, daß dem p. Czarnecki neben den ihm entzognen Ehrenrechten die Freiheit unverzüglich zurückgegeben werde.«

Es geschah dies im Einverständniß mit dem Vertheidiger, Rechtsanwalt Sußmann zu Schubin. Gleichzeitig richtete ich eine Petition an das preuß. Abgeordnetenhaus, bittend, dasselbe wolle sich für Czarnecki's gänzliche Begnadigung verwenden.

Bereits am 4. Dec. 1869 ist der Bescheid unterzeichnet, den ich auf das Begnadigungsgesuch erhielt. Er lautet:

»An den vormaligen Hannoverschen Amtsassessor Herrn Carl Heinrich Ulrichs zu Würzburg. In der Untersuchungssache wider den Rittergutsbesitzer Carl Czarnecki aus Chwaliszewo int Kreise Schubin, wegen widernatürlicher Unzucht mit Personen männlichen Geschlechts, wird Ihnen auf die Eingabe vom 28. v. Mts. bei Rücksendung der vorgelegten Brochüre eröffnet, daß der Justizminister nach Prüfung des Sachverhältnisses keine Veranlassung finden kann, die Begnadigung des p. Czarnecki von Amtswegen Allerhöchsten Orts in Antrag zu bringen. Berlin, 4. Dec. 1869. Der Kön. Preuß. Justizminister. In dessen Vertretung: v. u. zur Mühlen.«

Einen Commentar zu dieser Entscheidung versage ich mir, namentlich zu den Worten: »nach Prüfung des Sachverhältnisses.« Diese Prüfung ist also erfolgt in der überraschend kurzen Zeit zwischen dem 29. Nov. und 4. Dec., während Rescript und Bericht zwischen Berlin und Schubin 3–4 Tage allein im Postwagen hätte zubringen müssen. – Die Schmach der Entziehung des Adels war ihm schon früher wegen Urningsliebe angethan.

Es sind weibähnliche passivische Geschlechtsacte, für die man den unglücklichen Greis auf 4 J. hinter das Eisengitter gebracht hat (Argon. § 71). Zu seiner Rechtfertigung citire ich hier nochmals Aristoteles' zutreffenden Ausspruch über Liebesübung mit Männern (Ethik Buch 7 Cap. 5 § 4):

[»Alle nun, denen die Natur die Ursache ist, darf offenbar niemand (unenthaltsam, ausschweifend) unzüchtig nennen: ebensowenig wie (man) die Weiber deshalb (wird unzüchtig nennen dürfen), daß sie beim Liebesgenuß nicht activ sich verhalten, sondern passiv.«]

[Geigel, in seinem Buch »Geschichte, Therapie etc. der Syphilis,« zeigt sich ungemein belesen in der alten Literatur, indem er eine große Zahl griechischer Citate über (activen und passiven) Uranismus bringt, den er mit den hergebrachten Schmähungen übergießt. Wie soll ich mir dabei erklären, daß er gerade dieses Wort des Aristoteles ausläßt?]

Und ferner: wenn nach Aesop's ebenso zutreffender Anschauung ein weiblich organisirter U. ein Weib ist, das ein Mißgriff der Natur mit den Theilen des Mannes ausrüstete, wenn ihm trotzdem also die Geschlechtsnatur des Weibes innewohnt: mit welchem Recht, frage ich, wird man von ihm fordern, anders als weiblich zu begehren? § 52. Forstner Vgl. Argon. § 10 fgde. § 72 fgde. hatte sich im Sept. 1869 auf bayrischen Boden, nach München, begeben und von dort aus einen öffentlichen Protest gegen seine Verurtheilung erlassen. Am 18. Nov. erschienen früh Morgens in seiner Wohnung 2 österr. Polizeiofficianten, welche ihn, trotz seines Protestirens, zwangen, ihnen in's Stadtgericht zu folgen. Auf Bitte seines Münchner Hauswirths ward ihm gerichtsseitig nur noch ein Ausgang gestattet unter Escortirung. Sodann ward er nach Wien transportirt, wo er am 20 Abends eintraf und dem Landesgericht überliefert wurde. Man brachte ihn in das Gefängniß zu Suben.

Eine kurze unbestimmte Notiz hierüber ward mir am 26. Nov., worauf ich am 28 beim k. k. Justizministerium zu Wien Forstners gänzliche Begnadigung beantragte. Bestimmtheit ward mir erst am 2 Dec., worauf ich am 4 drei Eingaben nach München sandte: an das Justizministerium, den Oberstaatsanwalt und das Ministerium des Aeußern. Zugleich bereitete ich 2 Eingaben vor an die Reichsrathskammer u. an die Abgeordnetenkammer, welche ich indeß erst am 3 Jan. 1870 absenden werde bei deren bevorstehendem Zusammentritt. Von diesen 5 Eingaben (welche mutatis mutandis unter einander identisch sind) lasse ich hier den Wortlaut jener folgen, welche ich an die Abgeordnetenkammer gerichtet habe:

» ... betreffend die ... bayrisches Verfassungsrecht und Gesetz offenbar verletzende Verhaftung eines Ausländers und Auslieferung desselben an eine ausländische Behörde.

»Am 18 Nov. 1869 ward der unitarische Superintendent Forstner von Wien zu München in seiner Wohnung verhaftet und zwar durch 2 österr. Polizeiofficianten. Dieselben zwangen ihn, trotz seines Protestirens gegen dieses Verfahren, ihnen in's Stadtgericht zu folgen, von wo er nach Wien transportirt wurde.

»Forstner war am 13. Aug. 1869 zu Wien zu 1j. Kerkerstrafe verurtheilt wegen einer That, welche zwar nach österr. Gesetz Verbrechen, nach bayrischem dagegen überall nicht strafbar ist, nämlich wegen »versuchter Verleitung« zur sogen. »Unzucht wider die Natur.«

»Nach bayrischem Gesetz war Forstners Auslieferung, ja nur eine Verhaftung desselben, offenbar unzulässig.

»Zwar sagt das bayrische Strafgesetzbuch von 1813 in seinem nicht aufgehobenen Artikel 31 Thl. II.:

» Fremde, welche außer Bayern sich eines Verbrechens »schuldig gemacht haben, sollen dem Gericht der be- »gangenen That ausgeliefert werden.«

Allein schon eben dieses Strafgesetzbuch v. 1813 kennt nicht mehr eine Strafbarkeit einfacher sog. »naturwidriger Unzucht«, wie denn die Motive dieselbe ausdrücklich aus der Reihe der Verbrechen gestrichen erklären. Dasselbe kennt somit auch nicht eine Verleitung dazu oder versuchte Verleitung dazu. Verbrechen aber ist in Bayern doch sicher nur das, was nach Bayerns eignem Gesetz strafbar ist. Was nach bayrischem Gesetz eine erlaubte Handlung ist, kann unmöglich auf irgend welcher Scholle bayrischen Territoriums als Verbrechen behandelt werden.

»Ferner gestattet der Bundesbeschluß vom 24. Jan. 1854 ausdrücklich nur dann die Auslieferung, wenn die That auch nach dem Gesetz desjenigen Staates strafbar ist, der um Auslieferung angegangen wird.

»Durch diesen Bundesbeschluß Art. 10 sind ältere Auslieferungsverträge aufgehoben, also auch der ältere zwischen Oesterreich und Bayern geschlossene.

»Dieser Bundesbeschluß nennt sich ausdrücklich eine »Uebereinkunft« zwischen den einzelnen deutschen Staaten, ist also, da zwischen Oesterreich und Bayern kein Krieg Verträge zerrissen hat, noch in Kraft.

»Seine gedachte Bestimmung ist übrigens auch dem gemeinen Recht entsprechend, welches sagt: Ausgeliefert wird nur dann, wenn die That auch nach dem eignen Landesgesetz strafbar ist. »Nach der k. bayr. Bekanntmachung v. 11. Febr. 1864 sollen in streitigen Fällen provisorische Maßregeln angeordnet werden, bis über Auslieferung oder Nichtauslieferung entschieden sein wird. Es soll im einzelnen Fall der Thatbestand geprüft werden und soll, sobald Zweifel bestehn, ob eine Handlung vorliege, die nach bayrischem Gesetz strafbar sei, das Ministerium des Aeußern entscheiden. Auch daraus wiederum geht hervor, daß nur dann ausgeliefert werden darf, wenn die That auch in Bayern strafbar ist.

»Zudem dürfte F.'s Verhaftung insofern eine Verletzung der bayrischen Verfassung sein, als in Bayern die persönliche Freiheit garantirt ist, d. h. niemand verhaftet werden kann, außer in den durch das Gesetz bestimmten Fällen, also in Bayern niemand verhaftet werden kann für eine in Bayern gesetzlich straflose Handlung, und als auch Ausländer, als zeitweilige Unterthanen, des Schutzes der bayrischen Gesetze theilhaftig sind. Es wäre doch auch wahrhaft unerhört, wenn in Bayern jemand verhaftet werden könnte für eine That, die in Bayern gesetzlich straflos ist.

»Endlich dürfte durch die Auslieferung bei vorliegender Sachlage auch das Aufenthaltsgesetz von 1868 verletzt sein, da dieses auch Ausländern den Aufenthalt in Bayern ausdrücklich gestattet.

»Somit scheint mir denn F.'s Verhaftung und Auslieferung eine gesetzwidrige zu sein und habe ich demnach hieneben in das hohe Ermessen des k. Justizministeriums verstellt:

ob nicht gegen diejenigen, die solche Gesetzwidrigkeit begingen, ein Straf- oder Disciplinarverfahren einzuleiten sei.

»Wolle hohe Kammer der Abgeordneten die principielle Bedeutung dieses Falles nicht verkennen und die subjective Anschauung des ehrfurchtsvoll unterzeichneten einer Erwägung würdigen: daß durch ein Verfahren, wie das vorstehend bezeichnete, Rechtsschutz und Rechtssicherheit in Bayern untergraben und Bayern's Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein, gefährlich erschüttert werde. Jedenfalls dürfte die hohe Achtung, die seine gesetzlichen Zustände im Ausland genießen, dadurch eine Einbuße erleiden, die kaum wieder einzubringen sein wird, falls nicht der ausgelieferte zurückreclamirt werden wird (worüber hieneben dem k. Ministerium des Aeußern Vorstellung übersandt ist) und falls nicht zugleich für die Zukunft Garantie bietende Maßregeln getroffen werden, um jeder Wiederholung jenes Verfahrens vorzubeugen.

»Demnach wird ehrfurchtsvollst beantragt: hohe Kammer wolle, sei es im Wege der Interpellation, sei es in dem der Beantragung, königlicher Regierung gegenüber die geeigneten Schritte thun, nicht nur betreffend eine Bestrafung der anscheinend schuldigen Personen, sondern auch behuf Zurückreklamirung des ausgelieferten und behuf Gewährung von Garantien gegen Wiederholung.

»Namentlich dürften vielleicht sämmtliche Gerichte und Polizeibehörden des Landes streng anzuweisen sein: a) vor Vollziehung einer von auswärts begehrten Auslieferung stets den auszuliefernden zu Protocoll zu befragen, ob er gegen die Auslieferung Einwendungen zu haben vermeine, b) wenn ja, die Auslieferung nicht zu vollziehn, ohne zuvor eine ordnungsmäßige Entscheidung darüber erwirkt zu haben. Bei dieser Entscheidung müßte dem auszuliefernden die Zuziehung eines Rechtsbeistandes gestattet sein, auch eine Berufungsinstanz ihm gewährt werden.«


VI. Vorladung der Verfolger vor den Leichnam ihres neuesten Opfers, des im Nov. 1869 zu Berlin zum Selbstmord getriebnen preußischen Hauptmanns Frosch.

Du echtes Werk aus des Schöpfers Hand!
Wozu hat ein Gott dich an's Licht gesandt?
Bist du, der Ehre verloren,
Zu Kerker und Schande geboren?

»Du sollst ein catonischer Dolch mir sein!
»So tauschen wir beide an Ehren ein;
»Dich, Blei, dich hab' ich erkoren,
»Dies klopfende Herz zu durchbohren.«
Da liegt am Boden ein Menschengebein,
Von Blut besudelt, von Schande rein,
Auf kalte Steine gebettet,
Vor Schmach und Kerker gerettet.

§ 53. Auf dem Münchner Juristentage am 29. Aug. 1867 gedachte ich der schreckenerregenden Regelmäßigkeit, mit der das bestehende Strafgesetz Selbstmorde hervorrufe. Ich bin überrascht durch die Pünctlichkeit, mit der auch seither wieder die Ereignisse mein Wort bestätigt haben. Damals redete ich von dem Selbstmord des Kaufmanns Mühlfeld zu Bremen vom Septbr. 1866. Eingetroffen ist seitdem jener des U.s Ch. Hinkel zu Seckbach bei Frankfurt am 1. Nov. 1868: und nun im Nov. 1869 der eines Officiers zu Berlin. Es ist, als wäre es schon zu viel, daß einmal das J. 1867 übersprungen war. Es ist, als dürfe kein Jahr vergehn, daß nicht neues Blut gen Himmel schreit.

§ 54. Hieher zur blutigen Leiche! Zittert, ihr Verfolger! Ich, ich erstehe als euer Ankläger; ich fordre euch vors Gericht von diesem Todten! Euch lade ich vor, die ihr die Verfolgung der Natur gepriesen, die ihr die Abschaffung gehindert habt, euch: Migault zu Bremen Memnon S. 108., Virchow zu Berlin Memnon § 46 § 48., Schwarze zu Dresden Glad. fur. S. 8,. Tretet heran! Hier ist ein Todtengericht. Wen trifft die Blutschuld? Sprechet! ich fordre Rechenschaft. Es liegt ein ermordeter hier! Gegen wen schreit sein Blut zum Himmel? Gebt Antwort! Wer sind die Mörder?

Hätten namentlich Sie, Herr Schwarze, nicht in der Juristentagsdeputation meinen Antrag erstickt, der §. wäre wohl schon gestürzt. Zusammengekracht wäre der thönerne Coloß, der jährlich seine Menschenopfer fordert: und dieser Menschenleib aus Schöpfers Hand läge nicht hier am Boden.

Als mich in München der Zorn auf die Rednerbühne getrieben hatte, traten Sie wider mich auf und sagten zu der Versammlung:

»Die Röthe der Scham würde uns in die Wangen stei-
»gen, wenn wir den ulrichsschen Antrag auch nur zur
»Verlesung brächten.«

Herr Schwarze! Hier an dieser Leiche frage ich Sie: wem heute die Röthe der Scham in die Wangen tritt? Herr Schwarze, heut frage ich Sie: wagen Sie es, die Augen aufzuschlagen, um diesem Todten in das entstellte Angesicht zu sehn? Packt es Sie nicht wie Fieberfrost? Werden nicht von unsichtbaren Händen Ihre Knochen geschüttelt? Fühlen Sie sich nicht erinnert an den Glauben der Väter, daß eines Todten Wunden neu zu bluten beginnen, wenn einer der Mörder vor ihm steht? Raunt Ihnen nicht eine Stimme ins Ohr: »Fort, fort von dieser Stätte!« Horch, was ist das? Horchen Sie auf, Herr Schwarze! Hören Sie wohl, wie es durchs Leichentuch sickert, wie schon Tropfen zur Erde herniederträufeln?

§ 55. »Für jede Thräne, welche hier
»Benetzte deine blassen Wangen,
»Werd ich dort oben Rechenschaft
»Vor Gottes Thron dereinst verlangen.«

So sprach einst, von ähnlichen Empfindungen getrieben, einer meiner Naturgenossen. Ich aber fordre Rechenschaft schon hier! Sprecht, mit welchem Recht verfolgt ihr die Natur? Gebt Rechenschaft! und beßre als die, daß ihr der Volksleidenschaft zu Liebe Rechtsmorde begeht!

§ 56. O welche Grabrede sollte man dir halten, du armes gequältes, du in den Selbstmord getriebnes Herz! und welche Grabrede wird man dir gehalten haben!

Und wie bang muß dir gewesen sein! So finde denn Ruhe dort, wo du nicht mehr schlägst, dort, wo kein Bangen ist noch Angst, dort, wohin der Terrorismus des Volkshasses und die Schrecknisse der Criminaluntersuchung nicht hinabreichen, dort, wohin du deine letzte Zuflucht nahmst. Heil Dir, du kühner Todter! Du hast dich gerettet aus aller Noth! Sei mir gegrüßt, der du durch Tod zur Freiheit hindurchdrangst!

§ 57. Dir aber, du Angeber, möge die Hölle gnädig sein! Möge deine nächtliche Ruhe nicht aufgeschreckt werden durch die Gestalt eines blutigen Schattens, und mögen nicht alljährlich am Tage der That die rächenden Nornen dich durchs Zimmer hetzen und peitschen.

»Du kannst nicht sagen, daß ich's that,«
sagt Macbeth zu Banco's Geist.

»Du kannst nicht sagen, daß ich dich erschoß,« werden dann deine bebenden Lippen der Erscheinung entgegenstottern. Dies Wort aber bannt ihn nicht, den Geist. Und schlössest du dich ein an diesem Tage und verriegeltest die Thür durch dreifachen Riegel und ließest den Eingang bewachen durch Schutzmännerund Gensdarmen: die Nornen, wenn sie kommen, sie achten nicht der Riegel noch der Polizei; sie wissen sich den Eintritt zu erzwingen. Sie nehmen Mitbesitz von deinem Zimmer. Sie setzen sich mit dir zur Tafel, gerad' dir gegenüber.

§ 58. Die Berliner »Staatsbürgerztg.« v. 12. Nov. 1869 schrieb: »In voriger Woche« (d. i. zwischen 1. und 7. Nov. 1869) »hat sich hier ein Officier entleibt, gegen den der Verdacht naturwidriger Unzucht mit seinem Burschen vorlag. Der Bursch hatte einem Kaufmann Mittheilungen gemacht, die dieser an einen Buchhändler weiter erzählte. Letzterer brachte die Sache zur Kenntniß der Militairbehörde, welche nun Untersuchung einleitete. Der Bursch ward verhaftet und der Officier erhielt eine Vorladung vor das Militairgericht. Anstatt dieser nachzukommen, gab er sich den Tod.« Und zwar, wie ich anderweit vernehme, durch Erschießen.

»Börsenz.« druckte am 13. diesen Artikel ab und brachte am 14. folgende Schmähung: »der Officier, dessen Selbstmord mit so widerlichen Umständen verknüpft gewesen ist, war der Hauptmann Frosch im Ingenieurcorps.«

»Tribüne« v. 15. Nov.: »Der plötzliche Selbstmord des Hauptmanns Frosch erregt großes Aufsehn, um so größeres, als der sonst übliche Nachruf des Officiercorps ihm nicht gewidmet werden konnte. Wir haben es hier wieder zu thun mit jener Verirrung der menschlichen Natur, welche unerklärlich bleibt, wenn sie auch im Süden noch« ( sic!) »sehr gebräuchlich ist und im Norden sogar in ihrer Theorie im Assessor Ulrichs einen Vertheidiger gefunden hat.«

Außer diesen dürftigen Notizen ging die gesammte Berliner Presse über diesen Fall mit Stillschweigen hinweg. Er war ihr nicht wichtiger, als hätte ein Turner einen Arm gebrochen oder ein Schlittschuhläufer ein Bein. Und wie versteht es diese Presse zu schreien! Sie fand nicht ein einziges Wort gegen den §, der ihn verschuldet hatte. Die Börsenztg. insbesondre scheint ganz ihrer Nr. v. 20. Febr. 1869 vergessen zu haben (oben § 45, 22). Act nehmen wir aber davon, daß diese Börsenztg. dem unglücklichen Opfer gegenüber nicht einmal ihrer Schmähsucht einen Zügel anlegen mochte. Einen Todten nicht mehr zu beschimpfen, gilt sonst doch als das geringste Maß von Anstand, das man ehrenhafterweise gewährt.

Die Verantwortlichkeit für die Mitschuld, ein Menschenleben vernichtet zu haben, halten andre für eine centnerschwere Last. Euch ist sie so leicht, wie eine Feder, mit der die Morgenwinde ihr Spiel treiben.

Ein Spieler am Roulette-Tisch hat sich erschossen. » Ce n'est rien!« ruft der Croupier. » Messieurs, faites votre jeu!« Ein Urning hat sich erschossen. Berlins liberale Presse fährt fort, den Herren von der Criminalpolizei, dem Staatsanwalt und den Richtern nach wie vor zuzurufen: »Ce n'est rien! Messieurs, faites votre jeu!« Und in der That, was ist denn auch geschehn? Es war ja nur ein Urning!

Quousque tandem!


VII. Rupfer-Chronik.

§ 59. Leipzig. (Leipziger Tageblatt v. 22. Dec.) Am 4. Oct. 1869 spät Abends traf der hiesige Schneider J. in einer Bedürfnißanstalt einen jungen Mann, welcher ihm alsbald gewisse Vorschläge machte, auf die J. einging. Zu ihrer Ausführung gingen beide sogleich in die Promenade am Thomaspförtchen. Dort begann der Bursch zu husten, worauf augenblicklich ein zweiter sichtbar ward, der mit dem Ruf: »Geld her!« den J. von rückwärts packte, während ersterer ihn verhinderte, sich zu wehren. Vor Schrecken stumm, ließ J. sich sein Portemonnaie aus der Tasche greifen, worin 1 Thlr. 5 Sgr. Sie forderten indeß »mehr« Geld. Als sie »mehr« aber nicht fanden, rissen sie ihm die Weste vom Leibe und machten sich dann aus dem Staube. Einige Tage darauf wurden beide erkannt und verhaftet. Es waren die Kellner Theodor G. aus Magdala und Oscar Albert Cl. aus Görlitz. Am 20. Dec. wurde jeder von ihnen vom Schwurgericht wegen Raubes zu 3 J. Arbeitshaus verurtheilt.

§ 60. Frankfurt, 2. Dec. 1869. (Originalcorrespondenz.) Hier war vor sechs Wochen ein Tapezier, welcher selbst Urning ist, um U.e zu rupfen. Bei einem derselben, dessen volles Vertrauen er sich zu erwerben gewußt, quartierte er sich förmlich ein. Als er 14 Tage lang bei ihm gewohnt, steht er eines Morgens 7 Uhr auf, sagt zu ihm: »Bleib du nur liegen; ich will nur einige Briefe schreiben,« setzt sich an dessen Schreibtisch und schreibt dort folgenden Brief:

»Lieber Freund! Ich nehme Dir deine sämmtlichen Goldsachen, auf deutsch: ich stehle sie Dir; worüber Du gewiß nicht sehr erfreut sein wirst. Das thut aber nichts: ich habe Geld nöthig und Du kannst die Sachen entbehren. Willst Du mich nun anzeigen, so steht es ganz bei Dir, ob Du Dich blamiren willst. Ich für meine Person mache mir nichts daraus. Ich will Dir nur sagen, daß Du diesmal einem Preller in die Hände gefallen bist.« Während er diesen Brief offen auf dem Tische liegen läßt, nimmt er Uhr, Kette, Ringe, Manchettenknöpfe etc., im Werth von fast 200 Thlrn, und verschwindet damit aus dem Hause und aus der Stadt. – Er ist nicht nur echter, sondern sogar sehr auffallender U. Er laßt sich z. B. das Haar brennen und hat stets Moschus bei sich. Alter 28 J., Statur groß, Heimath bei Dresden; reist umher, um sich mit U.en bekannt zu machen: Zweck klar.

Unter dem 18. Dec. schreibt man mir, er sei in Frankfurt verhaftet, weil er »wieder gestohlen«.

Der Frankfurter Ztg. zufolge stand am 23. Dec. vor der Frankfurter Strafkammer ein schon 4 mal bestrafter Tapezier wegen Diebstahls von 7 Hemden. Er ward verurtheilt zu 9 Monat Gefängniß und 1. J. Verlust der Ehrenrechte und Polizeiaufsicht. Ob dieser mit jenem identisch sei, muß ich dahin gestellt sein lassen.

§ 61. Im nächsten Heft werde ich ausführlich berichten über die interessante Rupferei, die am 7. Jun. 1869 im Thiergarten zu Berlin an einem vermeintlichen U. erfolgreich ausgeführt ward, an dem 62j. Geheimen Rath v. Seestern-Pauli, und zwar von einer ganzen Bande. 3 Mitglieder derselben wurden freilich hinterdrein, am 23. Sept., vom Stadtgericht verurtheilt zu 2 J., 2 ½ J. und 4 J. Gefängniß, nämlich der 19j. Kellner Karl August Merkel aus Weimar, der Schreiber Sachse und, das Haupt des Complotts, der 32 j. Kellner Hermann Faustmann. Faustmann ist ein meinen Lesern schon bekanntes Subject. Er ist jener Deus ex machina, welcher bei einer großartigen Rupferei plötzlich aus dem Schrank hervorsprang (Argon. § 11. § 63.b). Vor einigen Jahren bezeichnete man mir von Berlin aus als 2 der ehrlosesten Rupfer den sog. »Caviarjungen« und den »schwarzen Hermann«. Vielleicht ist letzterer identisch mit diesem Hermann Faustmann.

In einem der nächsten Hefte Einzelheiten über eine Rupferei, die von Berlin aus in Petersburg versucht ward; dgl. Brief eines Berliner Rupfers, dem ich in den schon erhobenen Arm gefallen war. Ein U., unglückliches Opfer eines Rupfers, schreibt mir, hinblickend auf den Fall Argon. § 62: »Auch ich beginne an der Allgerechtigkeit des Schöpfers zu zweifeln. Bin ich bitter gegen meine Umgebung, sie möge es mir verzeihen. Wenn man aber so leicht das Opfer gewissenloser Schurken werden kann und nicht wagen darf, ein Gesetz um Schutz anzurufen: wer kann sich da noch zwingen zu lächeln? Muß man nicht gefühllos und scheu werden? Muß einem nicht zuletzt die ganze Dioningswelt, die dieses System aufrecht erhält, verächtlich werden?«

Ich bitte, mir über alle noch schwebenden Rupfereien Thatsachen mitzutheilen, um sie eventuell veröffentlichen zu können, stets mit des Rupfers Namen, Stand, Wohnung, wenn möglich auch seinem Alter und Signalement, sowie mit Notizen über sein früheres Leben. Der Rupfer soll wissen: zwischen ihm und uns ist gegenwärtig Waffengleichheit. Er soll wissen, daß a tempo geschossen wird. Er soll wissen, daß die geladne Pistole bereit liegt, in dem Augenblick, in dem er abzuschießen wagt, gegen ihn losgedrückt zu werden.


VIII. Tageschronik.

§ 62. Die folgenden Mittheilungen sind Originalcorrespondenz, mit einziger Ausnahme der aus Wien über Cyankali-Vergiftung, die ich dem Wiener Fremdenblatt, und der über die Wiener Theaterscene, die ich der Wiener »Allg. Volksztg.« entnehme. Aus Mangel an Raum sind für das Februarheft zurückgelegt: Originalmittheilungen aus Hannover über den § 39 erwähnten Fall Freudenreich-Dangers, aus Chicago über eines U.s vom Pöbel versuchte Lynchung, und aus Constantinopel über die polizeilich überwachte Einrichtung dortiger Bäder, welche auf Besuch von U.en berechnet sind.

a) Wien im Dec. 1869. Hier existirt ein anatomisches Volksmuseum, das auch 2 Präparate aus dem Gebiet des Uranismus aufstellt. Daneben befindet sich unter Glas und Rahmen eine lange Beschreibung zur Abschreckung, die das non plus ultra von Impertinenz enthält. Schmähung auf Schmähung, Lüge auf Lüge. Dies Museum ist ständig hier. Da es dem Dioningsgeschmack eine Menge pikanter Präparate darbietet, der Eintritt auch nur 10 kr. kostet, so erfreut es sich eines enormen Besuchs. Da wird also das »Volk« über Uranismus aufgeklärt! Ueber dieses Museum der Volksaufklärung später näheres.

b) Wien, 8 Nov. 1869. (Vergiftung; hier mitgetheilt, weil es vielleicht nahe liegt, in diesem Falle ein Seitenstück zu dem oben erwähnten Mord König-Lindemann zu vermuthen.) Der Agent Hecht, welcher seit kurzem Stube und Kammer im Brünnlbade genommen hatte, ward vor einigen Tagen daselbst todt im Bette gefunden, – gänzlich nackt. Während seines kurzen Aufenthalts im Brünnlbade empfing er täglich ein oder auch mehrere Mal den Besuch eines jungen Mannes, der die Uniform eines Zöglings des Josephinums Medicinische Academie. trug. Ja, in dessen Gesellschaft brachte er, außerhalb der Badeanstalt, auch die Nächte zu. Am fraglichen Tage gegen 12 Uhr Mittags trat das Stubenmädchen in's Zimmer, sah darin aber nur diesen Josephiner und fand denselben ungewöhnlich erregt. Er sagte ihr, Hecht habe sich soeben zu Bette gelegt und werde heute nichts essen. Dann wusch er sich die Hände und ging. Um 1 Uhr kam er zurück. Er entfernte sich, ohne jemandem über Hecht's Zustand Mittheilung gemacht zu haben. Seitdem hat er sich nicht wieder blicken lassen. Nachmittags fand man Hecht als Leiche. Auf einem Kästchen stand ein Fläschchen mit einem Rest Cyankali. Eine lederne Tasche mit 10,000 fl. Banknoten fehlte. Untersuchung ist eingeleitet. Ich bitte um Mittheilung über deren Ergebnisse.

c) Wien, 11 Mai 1869. In einer Loge des Wiedner Theaters erschienen vorgestern Abend während der Vorstellung 2 junge Männer in prachtvoller Damentoilette. Da die Sache Aufsehn erregte und sich zu einem kleinen Scandal zu entwickeln drohte, so glaubte der Wiedner k. k. Polizeicommissair einschreiten zu müssen, der die beiden »jungen Damen« denn auch aus dem Theater entführte. Es soll sich um eine Wette gehandelt haben. – So weit das Blatt. Nach mir direct gewordner Mittheilung handelte es sich nicht um eine Wette, sondern ganz einfach um den nie auszurottenden bekannten Trieb der Weiblinge. Es waren ein junger Adliger und ein Handlungsbeflissener. Ersterer trug dabei einen kostbaren Halsschmuck von echten Diamanten.

d) Innsbruck, 30. Sept. 1869. Auf der Naturforscherversammlung, welche v. 17–24 d. M. hier stattfand, hat, wie ich höre, ein Mitglied aus Berlin einen Vortrag angemeldet über mannmännliche Liebe. Das Wort sei ihm indeß für die öffentliche Sitzung nicht gestattet worden, das Präsidium habe ihn damit vielmehr auf die geschlossenen Sitzungen der betr. Sektion verwiesen. Vor Eröffnung der Versammlung hatte ich ihrem Präsidium meine Schriften zugesandt.

e) Pest, im Jul. 1869. Jüngst war ich eines Abends Augenzeuge, wie die Trabanten (Polizeidiener) einen U. verhafteten. Er machte einen Versuch ihnen zu entfliehn. Da er indeß bejahrt war, so gelang es ihnen leicht ihn einzuholen; worauf sie ihn mit blanken Säbelhieben tractirten, diese Polizeischurken, so daß er sich laut schreiend am Boden wälzte. Vor ganz Europa übernehme ich die Verantwortung für den Ausdruck, den vorstehend der erzählende von diesen Polizeiagenten gebraucht.

f) Berlin, 18. Nov. 1869. Ein Garde du Corps hatte vor 14 Tagen hier einen U. Abends in dessen Wohnung besucht. Als er Nachts 1 Uhr von ihm hinausgelassen wird, wird er vor der Hausthür von Constablern in Empfang genommen und verhaftet. Er befindet sich seitdem in Untersuchungsarrest.

g) Berlin, im Nov. 1869. Neulich konnte ich mich nicht bezwingen, den unglücklichen Hauptmann Frosch öffentlich zu vertheidigen in Gegenwart mehrerer Juristen. Dabei verwies ich dieselben auf Ihre Schriften: – allgemeine Entrüstung! »Nein! hieß es, solche Bücher nehmen wir nicht in die Hand!« So also befolgen Juristen, was ihr eigner Fundamentalsatz ist, das »Audiatur et altera pars«

h) Kempen in der Provinz Posen, 22. Dec. 1869. In der hiesigen sog. »Philomathie« ist ein Vortrag über Uranismus angekündigt In London in der anthropological society ward 1868 ein Vortrag über Memnon I gehalten (Memnon II § 127.)

i) Aus Schwerin macht man mir eine Mittheilung aus früherer Zeit (etwa 1850), die ich hier einreihe. Dabei beziehe ich mich auf Hafis' schönes Wort Hafis. Eine Sammlung persischer Gedichte. Von Daumer. 1846; S. 295. (Abgedruckt Ara spei S. 82.) Hafis' Gedichte sind großentheils urn. Liebeslieder. Leider hat Daumer gerade von diesen die meisten weggelassen, unsrem Volkshaß Rechnung tragend.:

O weigre nicht dem armen kleines Labsal,
Der sterben will in seiner Sehnsucht Weh!
Denn wisse, daß ein Kuß, dem Minne-Bettler
Mit lindem Mund gespendet, edler ist,
Als Gaben der Barmherzigkeit,
Der Dürftigkeit gereicht.

Die Mittheilung lautet: Ein U., der im ersten Jünglingsalter stand, wollte vor Sehnsucht vergehn zu einem bildschönen jungen Burschen, welcher Lakai beim Großherzog war. Es gelang ihm, sich demselben zu nähern, und er faßte sich ein Herz, seine glühende Liebe ihm zu gestehn. Mit kalter Herzlosigkeit ward er verschmäht. Dennoch hatte der schöne Bursch ihm noch eine Zusammenkunft zugesagt: auf einen Nachmittag, in einer Promenade, am einsamen Ufer eines Wassers. Der liebende glaubte also noch nicht aller Hoffnung entsagen zu müssen. Er schmückte sich wie zu einem Feiertage. So erwartete er den heißgeliebten. Dieser erschien: aber nur um den ärmsten mit grausamen Worten zu martern. In einem Anfall plötzlicher Verzweiflung sprang dieser vor dessen Augen in den Teich. Jener sprang ihm nach: und so ward ihm der, der ihn verschmähete, Retter seines Lebens. Retter der nach ihm verlangenden Seele aber wollte er nicht werden.

Seine Unmenschlichkeit blieb ungerührt beim Anblick des überwältigenden Schmerzes. In dem Sprung sah er nur einen unendlich lächerlichen dummen Streich. Mit seinen triefenden und besudelten weißen Beinkleidern ließ er ihn in die Stadt gehn, mit spöttischem Lächeln ihm nachblickend in echt dionischer Rohheit. Im griechischen Alterthum ward solche Unmenschlichkeit geradezu als eine Versündigung aufgefaßt, welche die göttliche Rache herausfordre. Auf einen solchen Fall hat z. B. Theocrit sein 23stes Idyll gemacht, »der unglücklich liebende«, in welchem er den Eros Rache üben läßt. Wie excentrisch! Nicht wahr?

k) Petersburg, im Oct. 1869. (Nachstehende Enthüllung veröffentliche ich umsomehr, als dabei zugleich ein Fall freier urnischer Vernunftehe vorkommt, insonderheit von § 35, b.) Hier lebt ein U., gebürtig aus *** in Norddeutschland, Handwerker, seit 3 J. verheirathet, dem Anscheine nach in guten Verhältnissen. Vor wenig Jahren war er als junger Mann in Hamburg in Arbeit. »Die Verhältnisse« bewogen ihn, sich mit einem jungen Mädchen zu verloben, der er indeß noch nicht entdeckte, daß er seiner Natur nach sie nicht lieben könne. Eines Abends hatte er diese seine Braut besucht und sein Heimweg führte ihn über die Lombardsbrücke. Hier angekommen, konnte er der Versuchung nicht wiederstehn, für einen Augenblick in die allen U.en dort wohlbekannte »Wildniß« einzutreten. Bald näherte sich ihm ein hübscher junger Mann, sehr anständig gekleidet, der mit ihm irgend ein Gespräch anknüpfte. Beide setzten sich auf eine Bank, wo der fremde seinerseits auf Männerliebe anspielte und ihn durch sein Benehmen geradezu ermuthigte, ihm die Hand zärtlich zu drücken und dabei zugleich eine gewisse Stelle zu berühren. Kaum aber war dies geschehn, als der hübsche junge Mann entrüstet aufsprang, ihn verhaftete und ihn der Polizei zuführte. Derselbe war ein Mitglied der geheimen Polizei; mehr also als Spion: ein agent provocateur!. Also auch zu solchen Rollen geben sich junge Männer her? Nun, mit eurer gepriesenen »Sittlichkeit« muß es in der That weit gekommen sein. Es kommt aber noch besser.

Auf dem Polizeibureau ward er nun bis auf's Blut gequetscht, Namen andrer Urninge zu nennen. Ihm ward dafür Freiheit, selbst Belohnung, zugesagt. In seiner Wohnung hielt man Haussuchung, wobei man ein Album mit Herren-Photographien confiscirte. Man legte es ihm vor und befragte ihn um die Namen. Ja, in den Abendstunden führte man ihn sogar auf die Promenade und fragte ihn, wenn dieser oder jener vorüberging: »ob derselbe einer sei?« Diese polizeiliche Jagd auf U.e erinnert ja fast an die Polizei von Paris, welche periodisch eine Jagd auf Ratten anordnet. Der brave hat nichts eingeräumt! Er konnte die Freiheit wiedergewinnen, wenn er an seinen Naturgenossen zum Verräther werden, wenn er sie ihren Peinigern überantworten wollte. Er zog es vor, in das Strafgefängniß zu wandern. Auf 4 Wochen ward er verurtheilt. Als er entlassen war, haben Hamburg's U.e aus Achtung und Dankbarkeit eine Geldsumme zusammengebracht, die ihn in den Stand setzte, hieher nach Petersburg zu reisen und sich hier niederzulassen. Seiner Braut hat er nun sein Fühlen und Lieben offen dargelegt. Bravo! Das Mädchen hat die Sache in würdiger Weise aufgefaßt: sie ist dennoch sein Weib geworden. Ob sie wohl glücklich sind?

Soweit mein Correspondent. Hier eine Aehnlichkeit zu wittern mit dem Evangelium Matthäi, wäre offenbar Bosheit. Dort gab es ja rohe Kriegsknechte, hier civilisirte Polizeidiener, dort die wilden Oelbäume des Oelbergs, hier die saubergehaltne Kastanienallee einer Promenade, dort »ultramontane« Hohepriester und Pharisäer, welche der Fanatismus trieb, hier liberale Behörden, welche zwar Bordelle dulden, stets aber doch, jedenfalls hier, im Namen der Sittlichkeit handelten. Auch hätte hier bei der Begegnung der Judas doch nicht füglich küssen können, da dies in Deutschland ja gar nicht üblich ist. Er hätte den Kriegsknechten höchstens doch nur sagen können: »Wen ich grüße, der ist einer!«

1) Ein seltsames Spiel des Zufalls wollte, daß mir von andrer Seite fast gleichzeitig ein trauriges Schattenbild mitgetheilt ward zu obigem Lichtblick von Ehrenhaftigkeit. Das Zusammentreffen ist um so überraschender, als der Fall ebenfalls in Hamburg spielt, ja den elenden sogar auch gerade das Land *** gebar, er jenem wackeren also ein Landsmann ist. Die Mittheilung lautet:

In Hamburg hat etwa 1862 ein Kellner, selber U., aus ***, ungefähr 70 U.e an die Polizei verrathen. Dieselben wurden in Folge dessen verurtheilt zu der dort üblichen Geldstrafe von 400 Mark Banco, im Unvermögensfall zu 4wöchiger Gefängnißstrafe.

m) Petersburg, 9. Nov. 1869. Ihr Argonauticus erwähnt der »Knägina« Knägina: deutsch Fürstin., jenes jetzt in Moskau lebenden U.s, welcher einst in mädchenhafter Schönheit strahlte. Derselbe hat sich in unsren hiesigen Urningskreisen durch seine große Herzensgüte noch ein gutes Andenken bewahrt. Gerade in seiner Blüthezeit lebte er nämlich hier. Von den U.en der Petersburger Aristocratie ward er vergöttert und verzärtelt. Noch steht mir das Bild vor Augen, als er einst, wie eine blühende Amazone gekleidet, in reichem grünen goldgestickten Sammetgewande an der Seite eines russischen Fürsten die Straßen der Residenz durchritt. Jetzt muß er vermuthlich, wenigstens im Vergleich gegen sonst, die Schule der Entbehrung durchmachen, nachdem man ihn früher mit dem ausgesuchtesten Luxus verwöhnt. Nun, in solchen Lagen muß man, meine ich, Philosoph sein, d. h. von den schönen Tagen der Vergangenheit zehren. Mag sein Blick in die Zukunft vielleicht nur noch wenig bieten: der in die Vergangenheit wenigstens ist schön.

n) Moskau, 1. Dec. 1869. Folgender entsetzliche Fall hat sich um Weihnachten 1868 in unsren Mauern ereignet. Ich kann heute nur dürftig über ihn berichten. Doch sind mir nähere Einzelheiten in Aussicht gestellt. Ein junger hiesiger Beamter aus sehr guter Familie, überall geliebt und hoch geachtet, war U. Derselbe fühlte sich zu einem jungen D. in dem Grade hingezogen, daß er in der Sehnsucht zu ihm sich wahrhaft grämte und härmte. Dieser war gegen ihn kalt. Er flehte ihn an, ihm einfache Freundschaft zu gewähren. Mit einem U. aber, der zu einem Manne Liebessehnsucht empfinde, wollte jener auch gar keine Gemeinschaft haben. Als er so auch seine bescheidensten Hoffnungen auf irdische Glückseligkeit zerknickt sah, lud er eine Pistole und erschoß sich. Erst der Tod hat dem andren das harte Herz aufgethaut. Er fühlt Reue über seine Grausamkeit. Inzwischen zerbrechen sich die Leute den Kopf, warum wohl dieser Selbstmord geschah?

– Bei gar manchem Selbstmord, setze ich hinzu, mögen sich »die Leute« in gleicher Lage befinden. Der bekannte Casper zu Berlin kann (im Handb. d. ger. Med.) nicht begreifen, weßhalb ein dortiger junger Mann, der »bei der unbedeutendsten Veranlassung erröthen mußte«, sich entleibt hatte. Vielleicht würde auch bei ihm eine Enthüllung auf Urningsliebe geführt haben. Wie mancher weich und zart empfindende U. wird beschließen, sein verachtetes Fühlen mit sich hinabzunehmen in die ewige Nacht.


IX. Historische Urninge: Heinrich III v. Frankreich.

§ 63. Heinrich III, König von Frankreich, der letzte Valois; regierte 1574–1589, geb. 1551, 1589 ermordet, 38 J. alt. Eine ganze Reihe junger Männer vom Adel werden genannt, für die er schwärmte und gegen die er offen vor der Welt zärtlich war. Er nannte sie seine »Mignons«. Anzuführen sind: Duc d'Epernon, Quélus, Bellegarde, Lignerolles, Vic de Ville, ein junger Deutscher v. Schomberg, François d'Epinay de St. Luc, der aber gegen des Königs Willen sich vermählte, François de Maugiron, Jacques de Caylus. Mit ausgesuchter Bosheit sprach von diesem Verhältniß nach des Königs Tode der Hugenotte d'Aubigné in seiner histoire universelle de 1550–1610 Die hier genannten Quellen sah ich nicht selber ein. Den Stoff zu dieser Darstellung verdanke ich größerentheils der Gefälligkeit eines Geschichtsforschers., die deshalb, etwa 1621, auf Befehl des Parlaments von Paris durch Henkers Hand verbrannt ward. (1626 zu Amsterdam wieder erschienen.) Ebenso auch in seinem Gedicht: » les tragiques« (1616; enthalten in der bibliothèque Elzévir, Paris 1856). Hier behandelt er » Henri et le monstres efféminés.« Dort, in der » histoire«, scheut er sich nicht, von dem Weihwasser zu reden, zu welchem oft die Mignons in ihrer Angst ihre Zuflucht genommen hätten, um nämlich durch Besprengung mit demselben ihren Leib zu schützen gegen das zu erwartende Feuer vom Himmel. d'Aubigné thut so, als habe damals alle Welt für urn. Liebesübung ernstlich jenen Act der Rache befürchtet, den einst der liebe Gott in blinder Wuth verübt haben soll in der Zerstörung von Sodom und Gomorrha. Seine Absicht ist natürlich, im Vorübergehn auch den Gebräuchen der Katholiken einen Hieb zu versetzen. Er machte es, wie später ein preuß. Cadet zu Köln, ohne jedoch so abgefertigt worden zu sein, wie dieser. Derselbe saß 1820 mit an der Festtafel, welche man veranstaltet hatte zur Feier des 5. Jahrestages der Vereinigung Kölns mit Preußen. Zu seinem Vater, einem General, sagte er: »Höre einmal, Vater, wie komisch, diese Kölner! Wenn sie Mäuse haben, so lassen sie sich beim Goldschmied eine silberne Maus machen und hängen die vor der Mutter Maria auf. Dann glauben sie, sie würden die Mäuse los!« Ein ehrenfester Kölner Bürger saß gegenüber. »»Herr General!«« nahm er das Wort, »»wenn wir das glaubten, längst hätten wir beim Goldschmied einen silbernen Preußen bestellt und den vor der Mutter Maria aufgehängt!«« In andrem Ton bewegt sich die » déscription de l'isle des hermaphrodites«, zu des Königs Lebzeit anonym geschrieben d'une plume élégante et acerbe, wahrscheinlich vom Cardinal du Perron, im Druck erschienen erst 1605 und hernach öfter. Heinrich ließ diese Satire sich vorlesen, fand sie zwar libre et trop hardie; doch solle, erklärte er, der Verfasser nicht gekränkt werden. Die beiden Kölner Ausgaben derselben von 1724 und 1726 haben als Titelkupfer Heinrichs Bild in ganzer Figur, wie damals üblich in Kriegsrüstung, nur das Haar als Weib frisirt und um den Hals eine Damen-Krause, mit dem Vers darunter:

Je ne suis mâle ni femelle.
Mais qu'importe à qui on ressemble?
Il vaut mieux les avoir ensemble;
On en reçoit double plaisir.

[Einzelheiten über Heinrichs Urningthum finden sich in: De Thou, historiarum sui temporis (v. 1543–1606), Paris 1606. – Pierre de l'Estoile, journal de Henri III, 1621 (später Bruxelles 1744), und in einer ganzen Reihe älterer französischer Werke.] Naturwissenschaftlich ist von Interesse, daß er an kirchlichen Bußtagen eine Lust daran empfand, seinen schönen Mignons eigenhändig den bloßen Rücken zu zergeißeln. (Züge einer mit Geschlechtsliebe verwachsenen Grausamkeit: Argon. § 32 fgde. § 38.) Maugiron und Caylus geriethen mit einander in ein Duell, in welchem beide fielen. (Dies Duell, sowie St. Luc's Vermählung, ist meisterhaft beschrieben in »la dame de Monsoreau«, unter Alexander Dumas' Namen erschienen.] Caylus starb in Heinrichs Armen. Sein letztes Wort war, während Heinrichs Thränen flossen:

»Ah, mon roi, mon roi!«

Als die beiden Leichen in offenen Särgen lagen, trat er vor dem ganzen Hof herzu, und küßte sie. Dem Caylus nahm er das Ohrgehänge ab, um es als Erinnerung an ihn zu bewahren, und von dessen blondem Haar schnitt er sich eine Locke ab.


X. Sprechsaal.

§ 64. a) Nach Mittheilung meiner 3 Buchhändler, der Herrn Matthes und Serbe zu Leipzig und Hehn zu Schleiz, sind in den J. 1868 und 1869 Exemplare meiner Schriften aus Bestellung gegangen nach: Petersburg, Moskau, den russischen Ostseeprovinzen; Pest, Raab, Klausenburg; Zürich, Bern, St. Gallen; Florenz, Neapel; Paris; London, Oxford; Amsterdam, Utrecht; Kopenhagen, Viborg; Stockholm, Upsala, Gothenburg; Newyork. (Auf dem Privatwege sind sie, durch dritte Hand, auch nach St. Louis und andren Städten Nordamerika's, nach Nizza, Fiume, Groningen und Posen gelangt; nach Rom, soviel ich weiß, nur an die Index- Congregation: Argon. § 58.) Oesterreich, Preußen und das übrige Deutschland sind besonders vertreten durch Wien, Prag, Königsberg, Stettin, Lübeck, Hamburg, Hannover, Bremen und ganz besonders Berlin. Unvertreten sind: Portugal, Spanien, Türkei, russisch Polen und Gallizien, Norwegen, Belgien.

b) Die größeren Massen der U.e, namentlich in Städten wie Wien, Berlin, Moskau, Paris, London, zeigen leider wenig Sinn für Bestrebungen, welche dahin gerichtet sind, dem Urningthum Freiheit, Berechtigung und Stellung in der menschlichen Gesellschaft zu erobern und zugleich seine inneren Zustände zu veredeln. Auf Maskenbällen für eine Dame gehalten zu werden und von den getäuschten D.en sich den Hof machen zu lassen, ist ihnen wichtiger. Diesen stumpfsinnigen Heerden gegenüber, die der Freiheit kaum würdig sind, gewährt es mir Tag für Tag eine wohlthuende Befriedigung, im geistigen Verkehr zu stehn mit einer weitzerstreuten Schaar ehrenhafterer Naturgenossen, die seit 1864, dem ersten Erscheinen meiner Schriften, sich mir angeschlossen haben zu einem engeren Kreise und deren Zahl fast von Woche zu Woche sich vergrößert. In diesem Kreise ist jetzt fast keine Berufsclasse und kein Stand mehr unvertreten, und er umfaßt schon alle Theile Deutschlands, London, Paris, Schweiz, Dalmatien, Rußland. Ihm gehören an:

preußische und bayrische richterliche Beamte im activen Staatsdienst,

österreichische und preußische Officiere im activen Militairdienst, österreichische Cadeten,

Lehrer an Gymnasien und Instituten,

Buchhändler, Kaufleute, Fabrikbesitzer, Buchhalter und Geschäfstsreisende,

Personen des Handwerkerstandes (Standesunterschiede kennen wir nicht!)

Personen des Bürgerstandes wie des Adels.

Advocaten und Aerzte sind noch unvertreten. Wenigstens hat ein Advocat, der sich auf Grund meiner Schriften an mich gewandt, das Visir bisher noch nicht fallen gelassen.

All diese achtungswerthen Männer ehrenhaften Charakters kurzweg für Sünder und Verbrecher zu erklären, wird nach und nach doch ein wenig lächerlich.

Euch aber, meine Freunde, möge das genossenschaftliche Bewußtsein eine Gewähr bieten, die euch schütze vor jener geistigen Verarmung. Und möge dasselbe euch eine Kraft sein inmitten der Bannstrahlen, denen auch ihr vielleicht nicht entgehn werdet, zur Erstarkung eurer Gesinnung.

c) In einem der nächsten Hefte werde ich die Beiträge der Genossen zu unsrer gemeinsamen Casse specificiren, welche seit 4. Mai 1868 eingegangen sind, d. i. seit dem Memnon S. 131 aufgestellten ersten Verzeichniß. Die Gesammtsumme v. 1. Nov. 1867 bis zum 1. Jan. 1870 beträgt 549 Thlr. == 960 fl. Dieselbe ist zu gemeinsamen Zwecken verwandt.

d) Der » Uranus« stellt sich die Aufgabe, den U.en auch in practischer Richtung nützlich zu sein. U.en, denen der Haß und die Verfolgung die Existenz zertrat, wünscht er daher neue Lebensstellungen (Anstellung, Erwerbszweig) zu vermitteln.

e) Am 28 Nov. 1869 richtete ich nach Wien und Berlin Eingaben um endliche Gewährung von Gerechtigkeit, um endliche Abschaffung der Bestrafung der Natur, unter Anschluß von Gladius furens und Argonauticus. Nämlich an das k. k. Justizministerium und an die norddeutsche Strafgesetzentwurfscommission.

f) Am 28 Nov. 1869 beantragte ich beim k. k. Justizministerium zu Wien die Begnadigung des Pfarrers Hofer aus Moos im Passeierthal in Tirol, von dessen Verurtheilung zu 9j. schwerem Kerker ich wiederholt (Vindicta Vorbericht und Memnon Schlußwort) berichtet habe. g) Ich habe den Tod des Privatgelehrten Wolf zu Darmstadt zu beklagen, welcher (vgl. Memnon § 128) einer der ersten D.e war, der meine Theorie und deren Consequenzen rückhaltslos anerkannte und unerschrocken vertrat. Er starb am 21 Dec. 1869. Ich glaube sein Andenken zu ehren, wenn ich einen Zug von ihm erzähle. Bei einer Discussion über meine Sätze im Sommer 1869 äußerte über mich ein junger hessischer Gerichtsaccessist: »Ach, Numa ist ein Narr!« Mit Nachdruck erwiderte Wolf: »Wer so über einen abwesenden spricht, der sich nicht vertheidigen kann, dessen Werke er noch dazu gar nicht versteht, ist in meinen Augen ein infamer Mensch.« Durch Vermittlung des anwesenden Gerichtsdirectors ward glücklicherweise einem ernstlicheren Conflict vorgebeugt.

h) Daß die Juristentagsdeputation auch meinen erneuten Antrag (v. 20. Mai 1868: Memnon S. 123. 124) unterdrückt hat, habe ich bereits gemeldet (Memnon II. S. IV). [In der selben nimmt Herr Schwarze von Dresden eine hervorragende Stellung ein.] Hiegegen beabsichtigte ich auf dem Hamburger Juristentage, Aug. 1868, abermals persönlich zu protestiren. Da meine Genossen mich indeß ohne die Mittel ließen, die Reisekosten zu bestreiten, so mußte dies Vorhaben unterbleiben, ich mich vielmehr damit begnügen, einen Protest einzusenden. Von Seiten des Juristentags ist mir eine Benachrichtigung über dessen Schicksal nicht geworden. Im Oct. 1868 schrieb mir dagegen aus dem Süden ein Genosse: er habe in der Zeitung gelesen, in Hamburg sei man über meinem Protest zur Tagesordnung übergegangen. So gehe denn nun auch ich über dem Juristentage zur Tagesordnung über.

i) Herrn Universitätsprofessor Dr. Maximilian Peryth zu Bern. Mein an die Spitze gestelltes Princip »weibliche Seele in männlichem Körper« scheint Ihnen also nicht richtig zu sein. Sie fragen mich: wie ich einem U., der sich activ verhält, weibliche Seele zuschreiben könne? Die Antwort finden Sie: Memnon §§ 10–12. 14. 18. 23. 83 und Argon. S. 88. 89.

k) Herrn Anonymus, stud. med., zu Würzburg. Am 22. Mai 1869 traten Sie unangemeldet zu mir in's Zimmer mit der Bitte um eine Unterredung über den Inhalt meiner Schriften. Bereitwillig habe ich Ihnen solche gewährt, und zwar ohne Sie zuvor um Nennung Ihres Namens zu ersuchen, weil ich nämlich zu bemerken glaubte, diese Nennung sei Ihnen nicht erwünscht. Als ich Ihnen dagegen auch noch verschiedne Exemplare von meinen Heften übergab, nahm ich Ihnen das Wort ab, über deren Inhalt mir Ihre wissenschaftliche Ansicht schriftlich ausgeführt mitzutheilen. Dies mir gegebene Wort haben Sie bislang nicht erfüllt. Da Sie mir Ihren Namen nicht genannt, so haben Sie mich außer Stand gesetzt, Sie brieflich zu erinnern. Daher ersuche ich Sie auf diesem Wege öffentlich, nunmehr jene Ihnen übergebenen Hefte mir zurückzusenden, indem ich auf Ihre wissenschaftliche Aeußerung verzichte.

l) Numa Marciano s.

Num sit nulla mihi, quaeris, communio tecum?
Nulla mihi tecum, quaeris, amicitia?
Si, nisi quae poterit fastu te digna videri,
Nulla futura tibi est: nulla futura mihi est.

m) Oeffentliche Aufforderung in Sachen des Ingenieurhauptmanns Frosch. Ich bitte den Namen seines Angebers zu erkunden und mir zu melden, jenes Buchhändlers, der ihn dem Militairgericht überantwortete. Ich wünsche diesen Namen, wie er es verdient, der Nachwelt aufzubewahren. – Ein für alle Mal bitte ich um Namen von Rupfern und von Angebern.

Ich bitte ferner, das Grab des in den Selbstmord getriebenen genau zu erkunden und mir zu bezeichnen. Sobald ich Berlins Boden betrete, wünsche ich auf diesem Grabe einen Cypressenkranz niederzulegen. Berlins U.e werden das gleiche ohne Zweifel schon gethan haben.

n) Aus dem Nordosten höre ich soeben, in der öffentlichen Meinung der D.e stehe unsre Sache recht, recht ungünstig. Es würden über sie und ihren Verfechter die gesuchtesten Schmähungen ausgeschüttet. Ueber meine Schriften verweigre man jede Discussion. Man habe für sie nur verächtliches Achselzucken. Wohlan, so wollen wir denn einander gegenüberstehn wie Wasser und Feuer zu unversöhnlichem Kampfe. Das aber sollt ihr wissen, daß wir vor euch nicht die Waffen strecken! Wir sind ein Häuflein, das vor euren Schmähungen nie den Nacken beugen wird. Die Waffen des Irrthums haben wir euch entwunden und zerbrochen sie euch vor die Füße geworfen. Hinfort wissen wir, daß ihr andre Waffen nicht habt als die der rohen Beschimpfung: eine furchtbare Waffe freilich in den Händen der Ehrlosigkeit. Je roher aber ihr diese gegen uns schleudert, desto hingebender schaaren wir uns um unsre Fahne. Wie meine Naturgenossen denken, möge ein Brief beweisen, den ich aus Wien 21. Oct. 1869 von einem 25 j. U. erhielt. Darin heißt es:

»Von einem düstern Räthsel der Menschennatur haben Sie furchtlos den Schleier gerissen .... Dank strömt Ihnen aus den Herzen jener unglücklichen, die Sie in ihrem Bewußtsein gehoben, die Sie gerettet aus dem Abgrund der Selbstverachtung. Wer selbst das lebenzernichtende Geheimniß in der Seele trägt: alle Qualen dieser räthselhaften Liebe im Busen, ihretwegen sich von der Welt verdammt zu wissen, – der allein vermag den Werth Ihres Strebens in ganzer Größe zu ermessen.... Durch Ihr Verdienst ist der Seele jener schwerbedrückten die drückendste Fessel abgenommen. Der arme, welcher jenen verhängnißvollen Trieb in sich fühlt, unter dem Banne der bisherigen Weltansicht mußte er sich als einen Frevler an den Gesetzen der Natur betrachten. Unter diesem fürchterlichen Bewußtsein mußte alle Schwungkraft der Seele ihm erlahmen. Ihnen verdankt er es, wenn er nun, wie aus einem Schreckenstraum erwachend, wieder aufathmen kann. Sie haben ihn der eignen Selbstachtung wieder gewonnen!«

Mich aber soll der Raben krächzend Geschrei stählen zu erneuertem Ringen. Auf's neue weihe ich mich dem Kampfe. Mein Fuß hat wo er stehe. Mein Arm umschlingt die Altäre der Natur. Und über mir schwebt, mich schützend, der Geist der Menschheit, der nach Wahrheit strebt.

Hybla und Enna.

(Am 15 Jan. 1862. Numa Numantius.)

Vergleiche:

Hybla, totos funde flores, quotquot annus attulit:
Hybla, florum sume vestem, quantus Ennae campus est.
... Et canoras non tacere Diva jussit alites.
Jam loquaces ore rauco stagna cygni perstrepunt.
Assonat Terei puella subter umbram populi,
Ut putes, motus amoris ore dici musico.
... Illa cantat, nos tacemus: quando ver venit meum?
Quando fiam, uti chelidon, ut tacere desinam?

Pervigilium Yeneris, v. 50. 51. 83–89.

An Trinacria's Gestade trug mich schwimmend ein Delphin, Und ich sah den Frühling schreiten über ihre Fluren hin; Wo hoch über Aetna's Eise dunkelblau der Aether thront. Wo im Thal in stillen Hainen Eros und Cythera wohnt.

»Jubelt, jubelt!« sprach die Göttin der allliebenden Natur;
»Jauchzet, jauchzet! denn den Frühling geb ich aller Creatur!
»Hybla, gieß aus deinem Schooße deine Blumen allzumal,
»Kleide deine Hügel: schmücke, Enna, du dein kühles Thal.
»Hybla, deine Veilchen duften; eisig starrt noch Enna's Thal;
»Harre, Enna, eine Weile: auch dein Frühling kommt einmal.«

Und die Hügel Hybla's glänzen fröhlich in der Sonne Strahl: Doch sie sendet ihre Grüße endlich auch in Enna's Thal. Siehst du, wie aus tausend Knospen rings der zarte Frühling springt? Hörst du, wie am Fels die Schwalbe ihre Jubellieder singt? Enna, sieh, auf deinen Lilien prangen Thau und Morgenroth: Amathusia erweckte Auferstehen aus dem Tod. Des Hymettus heil'ge Quelle durch Syringenhaine rauscht, Und mit des Narkissus Blüthe Hyakinthus Blicke tauscht. Am junonischen Gebirge saugt den Morgenthau das Reh, Und vom Eryx steigt der Adler auf zur Sonne in die Höh'. Wie ein Schiff mit weißen Segeln rudert durch die Fluth der Schwan, Und auf blauer Welle spiegelt sich des Himmels Ocean. Und ein Vöglein in den Zweigen singt entzückt in Lenzes Zeit Von des Herzens bangem Flehen und der Liebe Seligkeit!

Aber ich allein, ich traute; ach, mein Frühling ist noch weit: Wird auch mir des Eises Fesseln sprengen eine Maienzeit? »Harre eine kleine Weile, harre gleich wie Enna's Thal: »Uranide, Uranide! auch dein Frühling kommt einmal!«

Würzburg, Dec. 1869.

Karl Heinrich Ulrichs.


»Uranus«

Der Inhalt der beiden Hefte für Februar und März 1870 ist z. Th. bereits signalisirt in verschiednen Paragraphen vorstehenden Januarhefts. Außerdem ist für dieselben in Aussicht genommen:

1) Naturwissenschaftliches Material über Urniginnen und deren Mannähnlichkeit.

2) Nachlese zu Argonauticus: krankhafte Gemüthsaffectionen, mit dem Geschlechtstriebe verwachsene.

3) Nachlese zum Fall Zastrow.

4) Urnische Tageschronik: Chicago, versuchte Lynchung eines Urnings; Hannover, Todtschlag des Urnings Dangers durch seinen Geliebten, den Unterofficier Freudenreich; Constantinopel, die urnische Prostitution, die »Bäder« und die Polizei.

5) Rupferchronik: Rupferei in Berlin, Rupferei in Bern, Rupferei in München, Rupferei in Petersburg, Rupferbrief.

6) Wortlaut des Eisenacher Urtheils, welches Gladius furens und Memnon von der Confiscation befreit.

7) Kleine Mittheilungen aus der Urningswelt: ein Urning, der aus Liebessehnsucht zu einem jungen Manne Magd ward; 9 jähriger Urning und 17 jähriger Seiltänzer.

8) Historische Urninge: Wilhelm III. König von England; Prince de Condé; Prinz Heinrich von Preußen; Winkelmann, der Kunstforscher; Muretus; William Shakespeare.

9) Historische Urniginnen: die Fechtmeisterin Maupin, geb. 1673; Catharina Howard, Heinrich VIII v. England 5te Gemahlin, wahrscheinlich ihres Uranismus wegen enthauptet.

Es sind Einleitungen getroffen, um in einem zu eröffnenden Feuilleton des »Uranus« einen urnischen Roman mitzutheilen.

Nachschrift. Soeben wird dem Herausgeber ein französischer Urniginnen-Roman (vollständig) in Aussicht gestellt, dessen Anfang, aber nur der Anfang, jüngst im Feuilleton einer Pariser Zeitung erschien. Der Inhalt soll auf einer wahren Begebenheit beruhn.


Vom »Uranus« erscheint thunlichst monatlich ein Heft (Lieferung), 3–4 Druckbogen stark. Jedes Heft wird einzeln abgegeben zu 15 Groschen. Pränumerationspreis für die drei ersten Hefte 1 Thaler. Gegen Einsendung dieser Beträge versenden wir an jede Privatperson, selbst an chiffrirte Postrestant-Adressen, direct franco unter Kreuzband. Wird die Sendung franco unter Couvert gewünscht, so ist für ein einzelnes Heft einzusenden: 17 Groschen, für drei Hefte: 1 Thaler 6 Groschen. Die Einsendung kann auch in beliebigen Marken des deutsch-österreichischen Postvereins erfolgen.

Serbe'sche Verlagsbuchhandlung zu Leipzig.

Erklärung

die angekündigte Zeitschrift »Uranus« betreffend.

Unsre Absicht, mit dem 1. Januar 1870 die Zeitschrift »Uranus« zu eröffnen, war, zu unserem Bedauern, unausführbar. Um inzwischen unseren Quartals-Abonnenten einigermaßen gerecht zu werden, veröffentlichen wir den Inhalt des projectirt gewesenen Januarheftes gegenwärtig als selbstständiges Werk »Prometheus«. Den »Prometheus« und die zwei nächsten selbstständigen Werke des Verfassers offeriren wir unseren geehrten Abonnenten anstatt der drei ersten Quartalshefte der projectirt gewesenen Zeitschrift: wobei wir indeß nur die Verpflichtung möglichst raschen Erscheinens übernehmen können, nicht gerade monatlichen. Dem übrigen Publikum gegenüber ist dagegen der Preis des »Prometheus«, sowie der erwähnten ferneren zwei Werke, unabhängig von unsrer früheren Ankündigung.

Sobald wir in der Lage sein werden, die Zeitschrift »Uranus« zu eröffnen, werden wir sofort Ankündigung erlassen. Dies wird, so hoffen wir, noch im Laufe des Quartals geschehn.

Leipzig, im Januar 1870.

Die Serbe'sche Verlagsbuchhandlung.


Zur Nachricht für den Buchbinder.

Das Titelblatt »Uranus« u. s. w. ist ungültig und demnach beim Binden wegzuschneiden. Statt desselben ist das bcigefügte Titelblatt »Prometheus« u. s. w. einzubinden.


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