C. Cornelius Tacitus
Die Germania
C. Cornelius Tacitus

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Ackerbau.

Geldgeschäft und Wucherzins sind unbekannte Dinge, und darum gewissenhafter gemieden, als wenn sie gesetzlich verboten wären.

Die Feldmarkung, je nach der Anzahl der Bebauer größer oder kleiner, gehört der ganzen Gemeinde als Gesammtbesitz und diese vertheilt die Grundstücke unter ihre Mitglieder nach Maßgabe des Ranges. Die Möglichkeit dieses Verfahrens liegt in der großen Ausdehnung der Markungen. In der Bebauung wechselt man alljährlich das Geld, wobei immer noch ein Theil desselben frei bleibt. In den Wettkampf mit der Ertragfähigkeit und Ausdehnung des Bodens seine Arbeit einzusetzen, Obstpflanzungen anzulegen, Wiesland auszuscheiden, einen Garten zu bewässern, versteht der Germane nicht; nur seine Aussaat an Getreide soll ihm die Erde leisten. Daher theilt sich ihm auch das Jahr nicht in unsere vier Zeiten; von Winter, Frühling und Sommer hat er einen Begriff und hat die Worte dafür, vom Herbste kennt er einen Namen so wenig als seinen Segen.

Caput XXVI.

Fenus agitare et in usuras extendere ignotum, ideoque magis servatur, quam si vetitum esset. Agri pro numero cultorum ab universis vicis occupantur, quos mox inter se securidum dignationem partiuntur; facilitatem partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant. Et superest ager; nec enim cum ubertate et amplitudine soli labore contendunt, ut pomaria conserant et prata separent et hortos rigent; sola terrae seges imperatur. Unde annum quoque ipsum non in totidem digerunt species: hiems et ver et aestas intellectum ac vocabula habent; autumni perinde nomen ac bona ignorantur.


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