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Wolfgang von Goethe

Ganz gehorsamstes Promemoria
an das Polizeikollegium in Weimar
in Sachen der Köchin Charlotte Hoyer.

(Mai 1811.)

Nach der älteren, erst vor Kurzem unter dem 26. Februar erneuerten Polizeiverordnung, welche den Herrschaften zur Pflicht macht, die Dienstboten nicht blos mit allgemeinen und unbedeutenden Attesten zu entlasten, sondern darin gewissenhaft ihr Gutes und ihre Mängel auseinanderzusetzen, habe ich der Charlotte Hoyer, welche als Köchin bei mir in Diensten gestanden, als einer der boshaftesten und incorrigiblisten Personen, welche mir je vorgekommen, ein, wie die Beilage ausweist, freilich nicht sehr empfehlendes Zeugnis bei ihrem Abschiede ausgehändigt.

Diese hat sogleich ihre Tücke und Bosheit noch dadurch ein Übermaß bewiesen, daß sie das Blatt, worauf auch ihrer ersten Herrschaft Zeugnis gestanden, zerrissen und die Fetzen davon im Hause herumgestreut; welche zum unmittelbaren Beweis gleichfalls hier angefügt sind.

Ein solches gegen die Gesetze wie gegen die Herrschaften gleich respectwidriges Benehmen, wodurch die Absichten eines hohen Polizeicollegii sowohl, als der gute Wille der Einzelnen den vorhandenen Gesetzen und Anordnungen nachzukommen, fruchtlos gemacht werden, habe nicht verfehlen wollen, sogleich hiermit pflichtschuldigst anzuzeigen und die Ahndung einer solchen Verwegenheit einsichtsvollem Ermessen anheimzugeben; wobei ich denn noch zu erwähnen für nötig erachte, daß es die Absicht gedachter Hoyer war, in die Dienste des hiesigen Hofschauspieler Wolff zu treten.

Goethe.

Beilage.
Dienstzeugnis für die Charlotte Hoyer.

Charlotte Hoyer hat zwei Jahre in meinem Hause gedient. Für eine Köchin kann sie gelten, und ist zu Zeiten folgsam, höflich, sogar einschmeichelnd. Allein durch die Ungleichheit ihres Betragens hat sie sich zuletzt ganz unerträglich gemacht. Gewöhnlich beliebt es ihr nur nach eigenem Willen zu handeln und zu kochen; sie zeigt sich widerspenstig, zuweilen grob, und sucht diejenigen, die ihr zu befehlen haben, auf alle Weise zu ermüden. Unruhig und tückisch verhetzt sie die Mitdienenden und macht ihnen, wenn sie nicht mit ihr halten, das Leben sauer. Außer anderen verwandten Untugenden hat sie noch die, daß sie an den Türen horcht.

Welches alles man, nach der erneuten Polizeiverordnung, hiermit ohne Rückhalt bezeugen wollen.

Goethe.


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