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Nachweisung an welchen von den verzeichneten Verbrechen jeder einzelne Räuber Theil genommen hat.

A. Verhaftete Räuber.

I. In Heidelberg.

1.
Veit Krämer.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

2.
Andreas Petry vulgo Köhlers Andres.

Straßenräubereien:

 

3.
Philipp Friedrich Schütz vulgo Mannenfriedrich.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

4.
Georg Philipp Lang vulgo Hölzerlips.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

5.
Sebastian Luz vulgo Basti.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

6.
Stephan Heußner vulgo langbeiniger Steffen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

7.
Mathes Oesterlein vulgo Krämermathes.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

8.
Joseph Jakobi vulgo Frankfurter Carls Joseph.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

9.
Bernhard Held vulgo Frankfurter Carls Bernhard.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

10.
Balthasar Held vulgo Frankfurter Carls Balser.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

11.
Friedrich Held vulgo Frankfurter Carls Friedrich.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

12.
Johannes Bauer vulgo Schefflenzer Bub.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

13.
Johann Adam Karr vulgo strobeliger Adel.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

14.
Dessen Sohn Joseph Karr.

Marktdiebstahl zu Wertheim. No. CXXXIII.

15.
Johannes Schulz vulgo Vogelhannes auch Krautscheißer.

Einbrüche und Diebstähle:

II. In Mannheim.

16.
Peter Petry vulgo schwarzer Peter.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

NB. Ohne seine früheren jenseits Rheins begangenen Verbrechen.

Bemerkung: Den 11ten Nov. 1811 wurde Peter Petry wirklich nach Mainz abgeliefert.

17.
Peter Eichler vulgo Hainstadter Peter auch Drehers Peter.

Straßenräubereien:

Demselben wird ferner von den hier inhaftirten Inquisiten nach Vol. act. V. pag. 140 der Straßenraub bei dem Geissenhof unweit Walldürn an Metzgern zur Last gelegt, welchen er mit dem desfalls geständigen Johann Adam Heußner und einigen Andern verübt hat.

Einbrüche und Diebstähle:

Peter Eichler ist inzwischen zu Mannheim in eine Krankheit verfallen, und hat nicht nur den mit Mord verbundenen Straßenraub, wegen welchem er verhaftet wurde, sondern auch seine sonstigen früheren Vergehen einbekannt. Er hat das Abendmahl verlangt und erhalten. Welches das Motiv dieser Bekehrung sey, läßt sich bei diesem so festen und consequenten Menschen leicht denken. Vielleicht kann das Detail seiner gesammten Vergehen bei einer andern Gelegenheit geliefert werden.

18.
Martin Delis vulgo Zahnfranzen Martin.

Einbrüche und Diebstähle:

NB. Ohne seine sonstigen Verbrechen jenseits Rheins.

Bemerkung: Den 11ten Nov. 1811 wurde Martin Delis nach Mainz geliefert.

19.
Franz Vetter vulgo Johannes oder scheeler Hauptmann.

Einbrüche und Diebstähle:

III. In Würzburg.

20.
Albert Krämer vulgo Zunderalbert.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

NB. Ausser seinen und seiner Mitarrestaten sonstigen, ohne Concurrenz der Heidelberger, verübten Verbrechen.

21.
Georg Schmidt vulgo Tanzstoffel.

Einbrüche und Diebstähle:

22.
Friedrich Schmidt vulgo Tanzstoffel.

Einbrüche und Diebstähle:

23.
Johannes Knaut vulgo Halbbäckchen oder Eselskinnbäckchen.

Einbrüche und Diebstähle:

IV. In Mainz.

24.
Johann Adam Steininger vulgo Ueberrheiner Hannadam.

Straßenräubereien:

Es sind ferner gegen ihn angegeben:

Einbrüche und Diebstähle:

V. In Breuberg.

25.
Christian Haag vulgo dicker Bub.

Straßenräubereien:

Es ist ferner gegen ihn angegeben:

Einbrüche und Diebstähle:

26.
Kaspar Mündörfer vulgo Bürstenkaspar.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

VI. Zu Wiesbaden nun zu Langenselbold.

27.
Johannes Werner vulgo Wuttwuttwutt.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

Johannes Werner wurde von den hiesigen Inquisiten und namentlich von Hölzerlips noch mehrerer Vergehen beschuldigt, wobei keiner der hiesigen Arrestanten zugegen war. Der so besonders thätige Herr Amtsrath Pohl zu Langenselbold hat diese ihm mitgetheilten Beschuldigungen benutzt und inzwischen hieher Nachricht gegeben, daß Werner auch wirklich jene Vergehen und besonders den mit Mord verbundenen Straßenraub zu Heckenbergheim eingestanden habe, woran nebst ihm sein Bruder Conrad Werner und Pohlengängers Hannes Theil hatten.

Nach der von dem Herrn Amtsrath Pohl zu Langenselbold eingekommenen Nachricht ist Johannes Werner, welcher, wegen Mangel an Raum in den Gefängnissen zu Langenselbold, nach Offenbach verbracht worden war, daselbst im Kerker gestorben. Sein Leichnam wurde, mit dem Strick um den Hals, durch den Schinder hinausgeschafft und unter den Galgen verscharrt.

VII. Zu Bergen.

28.
Heinrich Vogt oder Winkler vulgo Schodenheinrich.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

NB. Heinrich Winkler läugnete in Bergen auf das hartnäckigste, der, unter den Gaunern, also genannte Schodenheinrich zu seyn, – und so auch alle gegen ihn gemachten Anschuldigungen. Der Herr Districtsmaire und Amtmann Usener zu Bergen machte, da er alle angewandte Mühe verschwendet sahe, von dem ihm gemachten Anerbieten Gebrauch und sandte Winklern zur Confrontation nach Heidelberg. Er wurde mit Krämer Mathes, Veit Krähmer und Hölzeclips, nachdem diese ihn recognoscirt hatten, confrontirt; – Alle behaupteten ihm unter das Angesicht, daß er der Schodenheinrich sey, und eben so auch seine Theilnahme an den mit ihnen verübten Verbrechen. Er widersprach alles und behauptete, mit verschlossener, finsterer Miene, sie alle nicht zu kennen. Er wurde nach Mannheim gebracht, und dort mit dem schon dahin abgelieferten Manne Friedrich confrontirt, – auch hier benahm er sich anfänglich eben so wie in Heidelberg. Als aber Manne Friedrich vertraulich mit ihm sprach, wurde er zornig und bekannte zuerst, den Namen Schodenheinrich, jedoch nur darum, von den Kochemen, erhalten zu haben, weil er nicht mit auf die Straßenräubereien und Diebstähle gegangen und daher von ihnen als ein Schoden (Narr) betrachtet worden sey; endlich wurde er, auf weiteres Zureden, geschmeidiger und bekannte: mit Manne-Friederich den Kesseldiebstahl auf der Scharrmühle verübt zu haben. Weiter war er aber in Mannheim nicht zu bringen. Des folgenden Tages wurde die Confrontation zwischen ihm und den drei Vorgenannten in Heidelberg wiederholt; – und hierbei bekannte er dann auch noch den Einbruch zu Keuchen, und den versuchten Diebstahl zu Herchheim; – alles Uebrige läugnete er aber standhaft ab. Bei längerem Aufenthalte in Heidelberg würde er höchstwahrscheinlich auch noch die übrigen gegen ihn angezeigten Verbrechen eingestanden haben, – allein er konnte nicht länger rückbehalten werden, und wurde daher nach Darmstadt zur Confrontation mit den dort Verhafteten, und von da nach Bergen zurückgesendet, wo er, allen Umständen nach, nicht lange mehr säumen wird, ein volles Bekenntniß abzulegen.

Nachtrag: Diese Vermuthung hat sich bestätigt; er bekannte dort wirklich, der nämliche Heinrich Vogt zu seyn, welcher unter der vormaligen Kurhessischen Regierung zu lebenslänglicher Eisenstrafe verurtheilt wurde, und am 31ten December 1806 aus dem Zuchthause zu Ziegenhayn ausgebrochen war. In Gefolge dieses Geständnisses wurde er von Bergen nach Gießen abgeliefert.

Nach Vol. act. VI. pag. 46 hatte er auch Antheil an dem auf dem Pfaffenhofe verübten Einbruch und Weißzeug-Diebstahl. Auch hat er schon zuvor auf demselben Hofe ein Stück flächsenes Tuch aus dem Garten von der Bleiche entwendet.

VIII. Zu Giesen.

29.
Hennerle, ein elternloser Bub aus dem Vogelsberge.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

30.
Jakob Heinrich Vielmetter vulgo der alte Jakobs Heinrich.

Einbrüche und Diebstähle:

31.
Johannes Vielmetter vulgo Jakobs Heinrichs Hanneschen.

Einbrüche und Diebstähle:

32.
Johannes Borgener, vulgo Pohlengängers Hannes.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

Auch hatte er an dem von den beiden Werner einbekannten Raubmord bei Heckenbergheim Antheil.

33.
Peter Görzel vulgo scheeler Peter oder scheeler Heidenpeter.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

Nach Vol. act. VI. pag. 46 hatte er auch Antheil an einem auf dem Pfaffenhof verübten Einbruch und Weißzeugdiebstahl.

34.
Johann Georg Hoffmann vulgo kleiner Krämerjörg, Vater des Peter Heinrichs Hanns Adam und Gevatter des Wurzeljörgs.

Einbrüche und Diebstähle:

IX. Zu Marburg.

35.
Johann Martin Rupprecht vulgo Hessenmartin.

Straßenräubereien:

Dann sind ferner gegen ihn angegeben:

X. Zu Langensellbold.

36.
Conrad Werner vulgo Mahne Conrad, Wuttwuttwutts Bruder.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

Man sehe, was hiervon bei seinem Bruder Johannes Werner, wegen des Raubmords bei Heckenbergheim bemerkt wurde.

XI. Zu Darmstadt

37.
Schimme von Heldenberg.

Einbrüche und Diebstähle:

38.
Johann Adam Graßmann vulgo langer Samel

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

39.
Johann Adam Heußner vulgo dicker oder rother oder Odenwälder Hannadam, des langbeinigen Steffen Bruder.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

40.
Jakob Erbeldinger aus Billings.

Straßenräubereien:

XII. Zu Fuld.

41.
Johann Reipert vulgo großer Johann.

Einbrüche und Diebstähle:

42.
Rütsch von Schmalnau vulgo Frißnichts oder Beinchen.

Einbrüche und Diebstähle:

1. Diebstahl zu Buchenberg. No. XXVI.

2. Diebstahl zu Waldfenster. No. LVI.

XIII. Zu Buchen.

43.
Joseph Haaf.

Straßenräubereien:

1. Beraubung zweier Ochsentreiber bei Walldürn. No. LXXXVIII.

44.
Johannes Reinhard vulgo Zunderhannes.

Straßenräubereien:

XIV. Zu Coburg.

45.
Zinngießers Johann.

Einbrüche und Diebstähle:

XV. Zu Aschaffenburg.

46.
Barthel Liebstöckel.

Straßenräubereien:

XVI. Zu Marienschloß in der Wetterau.

47.
Johann Adam Hoffmann vulgo Peterhenrichs Hannsadam.

Verzeichniß der ihm zu Last liegenden Verbrechen:

Ausser mehreren Straßenräubereien war er mit Schinderhannes bei den Diebstählen zu Würges, Merxheim, Ullmet und Lauffersweiler.

Nach Vol. act. VI. pag. 44 hatte er auch an dem Diebstahl zu Hemsbach Antheil.


NB. Wegen dem scheelen Metzger sind die Aussagen der Verhafteten seiner dermaligen Obrigkeit, denn er ist nun ansäßig, mitgetheilt worden.

B. Noch nicht verhaftete Räuber.

1.
Der Bub Philipp.

Signalement:

Er ist ohngefähr 16–17 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll groß dicker Statur; hat schwarzbraune Haare nach Bauernart geschnitten, gleichfarbige Augenbrauen, graue Augen, mittelmäßige Nase, gewöhnlichen Mund, gespaltenes Kinn, ein vollkommenes, blatternnarbiges Gesicht, frisch von Farbe.

Er trug gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, dunkelblauen Wamms mit kleinen runden Knöpfen, leinene lange Hosen und Bändelschuhe. –

Er macht Strohkörbchen und zieht mit seiner vierzigjährigen Mutter herum.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

2.
Anton Keil,

jetzt sich Barthel Bartsch nennend, Anführer der von dem peinlichen Gerichtshofe des Donnersberger Departements unterm 17ten Octbr. 1810 gerichteten Räuberbande. Zur Todesstrafe verurtheilt.

Signalement:

Er ist der Sohn des sogenannten tauben Anton, ohngefähr 26 Jahre alt, 5 Schuhe 4–5 Zolle groß, mittelmäßiger Statur; hat blonde, kurz geschnittene Haare und blonde Augenbrauen, graue Augen, eine auswärts gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, gespaltenes Kinn; volles, rothes, frisches Gesicht, hat auf der einen Wange von der Nase an eine Narbe von einem Hiebe ohngefähr 1½ Zoll lang. –

Er trug gewöhnlich einen auf städtische Art aufgeschlagenen dreieckigen Hut, einen dunkelblauen Wamms mit kleinen runden Knöpfen, leinene oder auch nanquinene lange Hosen und Stiefel.

Er hat einen Kram von Schnallen, Dosen, Spiegeln und sonstigen kleinen Waaren, die er auf dem Rücken in einem Kasten bei sich trägt, und damit auf den Märkten in diesseitigen und Hessischen Landen herumfährt. Nun geht er ohne Kram und trägt gewöhnlich einen Büchsenranzen.

Er besitzt einen geschriebenen falschen Paß im Namen der Regierung zu Giesen auf Johann Schmidt lautend. Der Paß ist auf weißes pro patria Papier geschrieben, das Regierungssiegel aber auf aschfarbiges Papier gedruckt. Er führt seine Concubine, des Lahmarms Greth genannt, bei sich.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

3.
Der rothe Christian.

Signalement:

Er ist ohngefähr 27 Jahre alt, 5 Schuhe 2–3 Zoll groß, hat über die Stirn hängende, à la Titus geschnittene, rothe Haare und dergleichen Augenbrauen, graue Augen, kleinen Mund, rothen Bart, rundes Kinn, volles, starksommerfleckigtes Gesicht. –

Er trug gewöhnlich einen dreieckigen Hut, dunkelblauen auf Bauernart gemachten Rock mit großen weißen platten Knöpfen, dunkelblaue lange Hosen, und Schuhe mit stählernen Schnallen.

Er trägt seine Habschaft in einem leinenen Sacke auf dem Rücken und macht Strohkörbe.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

4.
Joh. Adam Treber, auch Lauck oder Wehner, vulgo kleiner oder tauber Johann, auch Schnallenmacher, aus Schwarzelbach im Fuldischen.

Signalement:

Er ist 26 Jahre alt, 5 Schuhe 3 Zoll groß, hat schwarzbraune Haare, eine platte Stirne, gewöhnliche Nase und gleichen Mund, röthlichen Bart, schwarze Augenbrauen, graue Augen, rundes Kinn.

Er trug einen blauen abgeschossnen Rock, eine graue baumwollene Weste, runden Hut, grautuchene lange Hosen und Stiefel.

Er hat eine zwei Zoll lange Narbe auf dem Kopfe am linken Seitenbeine, eine gleiche auf dem Stirnbeine und eine Narbe am rechten Oberarme; er hört übel.

Seine Frau Caroline, gebohrne Höhnin, ist in Heidelberg verhaftet.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

5.
Georg Horn vulgo Wurzeljörg.

Signalement:

Er ist ohngefähr 50 Jahre alt, 5 Schuhe und 11–12 Zoll groß, mittelmäßig dicker Statur, hat schwarzbraune Haare, braune Augen, ein mageres langes Gesicht.

Er ist zu Aschaffenburg verhaftet gewesen, und soll vor ohngefähr einem Jahre den Weg nach Rußland eingeschlagen haben; er hat sich vor seiner damaligen Arretirung mit Wurzelgraben beschäftigt und diese Wurzeln nach Aschaffenburg, Würzburg und in dortige Gegend in die Apotheken verkauft.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

6.
Der krumme Hannfriedel.

Signalement:

Er ist 28–30 Jahre alt, 5 Schuhe und einige Zoll groß, gesetzter starker Statur, hat blonde Haare nach Bauernart geschnitten, hohe Stirne, blonde Augenbrauen, graue Augen, große, etwas spitze Nase, großen Mund, röthlichen Bart, rundes Kinn, vollkommnes Gesicht, frische Farbe; beide Beine sind stark einwärts gebogen.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, handelt mit Porzellan, führt einen kleinen Esel bei sich und hält sich meistens im Fuldischen und in der Wetterau auf.

Er hat die Schwester des krummen Hannjost und ihre zwei Kinder bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

7.
Johann Adam Weis vulgo Scheerenschleifers Hannadam, oder das kleine Jüdchen.

Signalement:

Er ist 26–27 Jahre alt, 5 Schuhe 3–4 Zoll groß, gesetzten Körperbaues; hat schwarze, in die Stirn hängende Haare nach Bauernart geschnitten, und schwarze Augenbrauen, mittelmäßige Nase, großen Mund, schwarzen großen Backenbart, spitzes Kinn, vollkommenes Gesicht.

Er trug gewöhnlich einen runden Hut, dunkelblauen Wamms mit kleinen spitzrunden Knöpfen, leinene lange Beinkleider und Stiefel.

Er trägt meistens einen leinenen Sack mit Montur u. dgl. auf dem Rücken.

Er hat sich seit einiger Zeit mit dem Vornamen Wilhelm genannt. Er ist der Sohn des alten bekannten Gauners Johannes Weis vulgo Scheerenschleifers Hannes. Er führt eine Beischläferin Namens Deutschin, welche ein zweijähriges Knäbchen hat, bei sich.

Er wurde von dem peinlichen Gerichtshofe des Donnersberger Departements unterm 7ten Octbr. 1810 zu sechzehnjähriger Eisenstrafe verurtheilt.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

8.
Georg Fehn vulgo der dicke oder krumme Jörg.

Signalement:

Er ist 32–33 Jahre alt, 5 Schuhe und einige Zoll groß; hat blonde Haare, a la Titus geschnitten, blonde Augenbrauen, graue Augen, breite Nase, gewöhnlichen Mund, blonden Backenbart, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht, frische Gesichtsfarbe; es fehlen ihm in der obern Kinnlade 2 oder 3 Zähne, und der linke Arm ist etwas kürzer als der rechte. –

Er trug gewöhnlich einen runden Hut, einen dunkelblauen Oberrock, gelblederne Hosen und Stiefel.

Er handelt mit kurzer Waare in der Gegend von Hanau, Frankfurt und im Darmstädtischen Gebiete.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

9.
Martin Sußmann.

Signalement:

Er ist Kaiserl. Oestreichischer Soldat gewesen, ist ohngefähr 36 Jahre alt. über 6 Schuhe groß, hat ein langes Gesicht, spitze Nase, schwarzbraune Haare, dergleichen Augenbrauen, graue Augen, breiten Mund, spitzes Kinn, dicke Backen, schwarzbraunen Backenbart.

Er trug gewöhnlich eine kaiserl. Oestreichische Montur, weiß mit rothen Aufschlägen, eine weiße Weste, weiße kurze Hosen, weiße wollene Strümpfe, Bändelschuhe und einen dreieckigen Hut.

Er hält sich gewöhnlich in Franken und an der Fränkischen Gränze auf.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

10.
Der kropfhalsige Jakob oder der Schnarchler.

Signalement:

Er ist 30 bis 32 Jahre alt, 5 Schuhe 6–7 Zoll groß, schlank gewachsen; hat blonde Haare, hohe Stirne, blonde Augenbrauen, braune Augen, kleine spitze Nase, mittelmäßigen Mund, braunen Bart, spitzes Kinn, mageres Gesicht, blasse Gesichtsfarbe und einen ziemlich dicken Hals.

Er trug gewöhnlich einen Bauernhut oder eine weiße baumwollene Kappe, ein schwarzseidnes Halstuch, einen grau tuchenen Wamms mit weißen kleinen runden Knöpfen, eine weiß und grün punktirte Weste von Kattun, kurze hirschlederne weiße Hosen mit viereckigen gelben Schnallen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe, jeder mit drei ledernen Riemchen gebunden; er soll vorher auf der Steinauer Chaussee Steine geklopft haben. –

Er hat eine Frau, Namens Legarde von großer gesetzter Statur und seinem Alter nebst drei Kindern. Das älteste, ein Mädchen, ist ohngefähr 12–13, das zweite, ein Knabe, 9–10, und das dritte, ebenfalls ein Knabe, ohngefähr 6 Jahre alt.

Sein Aufenthalt ist wie der des Vorigen. Seine Frau hat ein rundes Gesicht, runde kurze Nase, schwarzrothe Haare, rothe Augenbrauen, graue Augen, breiten aufgeworfenen Mund, rundes Kinn und dicke Pausbacken.

NB. Er ist höchst wahrscheinlich der unten sub No. 38. beschriebene Jakob Ziegler.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

NB. Er war zwar auch als Theilhaber am Einbruch zu Eichenbühl No. CXXV. angegeben; es zeigte sich aber später, daß nicht er, sondern der schwarze Frieder dabei war.

11.
Johannes Vogt vulgo Porzellanhannes, angeblich von Neustadt in Sachsen gebürtig.

Signalement:

Er ist von mittler robuster Statur; hat schwarze, rundgeschnittene, tief in die Stirn herabhängende Haare, mageres Angesicht, hohe Stirne, braune Augen, große Nase, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn und schwarzen Backenbart.

Er ist gewöhnlich in Gesellschaft seines Sohnes Wilhelm und seiner Tochter Katharine, welche ein einjähriges Kind vom scheelen Postknecht (Wilhelm Rhein) hat.

Er wurde den 3ten Octbr. 1810 von dem peinlichen Gerichtshofe des Donnersberger Departements zur Todesstrafe in contumaciam, und: daß sein Bildniß 12 Stunden an den Pranger angeschlagen werden soll, verurtheilt.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

  1. Vol. adj. V. A. pag. 321. – Einbruch auf dem Riesenhof.

12.
Wilhelm Vogt, Sohn des Porzellanhannes.

Signalement:

Er ist 22–24 Jahre alt, 5 Schuhe und einige Zoll groß, hat schwarze Haare und dergleichen Augenbrauen, graue Augen, gewöhnliche Nase und Mund, gespaltnes Kinn, vollkommnes Gesicht, frische Gesichtsfarbe. –

Er trug gewöhnlich einen runden Hut mit einem niedern Kopfe, einen blauleinenen Fuhrmannskittel, gelblederne Hosen und Stiefel.

Er handelt mit Porzellan, und durchzieht mit seinem Pferde und einem Karren die Gegend von Darmstadt, Frankfurt, Hanau und die nassauischen Lande.

Er ist von vorgedachtem Tribunale zum Tode verurtheilt.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

  1. Raub bei Aschaffenburg auf der Spessarter Straße. No. XII.
  2. Straßenraub auf der langen Meile. No. XLVII.
  3. Nach vol. act. III. pag. 115. – Straßenraub bei Homburg an der Höhe.

13.
Kaspar Spaninger, Siebmacher von Albersbach.

Signalement:

Er ist 27–28 Jahre alt, 5 Schuhe 7 Zoll groß, magerer Statur; hat braune auf Bauernart geschnittene Haare, niedere Stirne, braune Augenbrauen, graue Augen, auswärts gebogene spitze Nase, mittelmäßigen Mund, braunen dünnhaarigen Bart, schmales längliches Gesicht, blasse Gesichtsfarbe.

Er trägt gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarz seidenes Halstuch, einen grautuchenen Wamms mit großen weißen platten Knöpfen, eine dunkelblaue tuchene Weste, lange leinene Hosen, Schuhe mit schmalen eisernen Schnallen, und ist seiner Profession ein Siebmacher; hat sich ehemals meistens im Rimbacher Thale bei Waldmichelbach im Odenwalde aufgehalten, und hat eine Frau, die sich jetzt noch in Albersbach aufhalten soll.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

14.
Philipp Spaninger der Fruchthüter, des vorigen (Kaspars) Bruder.

Signalement:

Er ist angeblich von Abstadt bei Heilbronn im Wirtembergischen gebürtig, ohngefähr 24–25 Jahre alt, 5 Schuhe und ohngefähr 7 Zoll groß; hat schwarze Haare, niedere Stirne, schwarze Augenbrauen, schwarze Augen, etwas auswärts gebogene spitze Nase, gewöhnlichen Mund, rundes Kinn, schmales Gesicht, bleiche Gesichtsfarbe. –

Er trägt gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarz-seidenes Halstuch, einen dunkelblautuchenen Wamms mit weißen runden Knöpfen und über den Wamms meistens einen leinenen Bauernkittel, eine dunkelblau tuchene Weste, lange leinene Hosen, und unter diesen ein Paar kurze lederne verschmuzte Hosen und Stiefel. –

Er ist ein Siebmacher und Mausfänger, und soll sich bestimmt entweder in Abstadt oder in dem Amtsbezirke Heilbronn aufhalten.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

15.
Jakob Baumgart vulgo alter Jakob.

Signalement:

Er ist 30–40 Jahre alt, 5 Schuhe 3 Zoll groß, gesetzter dicker Statur; hat schwarzbraune Haare auf Bauernart geschnitten, breite Stirne, schwarzbraune Augenbrauen, graue Augen, kurze, breite Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen mit grauen Haaren durchmischten Bart, gespaltenes Kinn, dickes, vollkommnes Gesicht, blasse Gesichtsfarbe. –

Er trägt gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarz-floretseidenes Halstuch mit rothen Streifen, einen alten dunkelblauen Wamms und eine solche Weste, lange leinene Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit steinernem Geschirre, welches er abwechselnd bald auf dem Rücken trägt, bald auf einem Esel nachführt. Angeblich kauft er dasselbe in der Steinauer Fabrik, und pflegt es in der Gegend von Hanau, Gellnhausen und Aschaffenburg zu verkaufen; hat keinen bestimmten Wohnort und soll auf der linken Rheinseite in der Gegend von Coblenz gebürtig seyn.

Er hat eine Frau von 30 Jahren, die sehr groß ist, und 4 Kinder, wovon der älteste Bub 13–14 Jahre alt, das 2te Kind, ein Mädchen von ohngefähr 12 Jahren, ein Knabe von ohngefähr 8 Jahren, und das jüngste ein Knabe von ohngefähr 4 Jahren ist.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

16.
Der kleine Joseph

Signalement:

Er ist 26–28 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll groß, hagerer Statur; hat schwarze Haare, in die Stirn hängend, schwarze Augen und Augenbrauen, mittelmäßige Nase und gleichen Mund, starken schwarzen Bart, spitzes Kinn, schmales Gesicht, frische Farbe.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Rock mit dergl. gesponnenen Knöpfen, eine dergleichen Weste, kurze lederne Hosen, weißgerippte wollene Strümpfe und Bändelschuhe. –

Er handelt mit steinernem Geschirre im Fuldischen, in der Wetterau und im Darmstädtischen, ist ohne beständigen Aufenthalt; er trägt einen Büchsensack.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

17.
Des Leonhard Conrad vulgo der schwarze Conrad.

Signalement:

Er ist 23–24 Jahre alt, 5 Schuhe 5–4 Zoll hoch, dicker untersetzter Statur; hat schwarze Augen, dergleichen Augenbrauen Und dergleichen in die Stirn hängende Haare, gewöhnliche Nase und Mund, schwarzen Bart, gespaltenes Kinn, vollkommnes Gesicht, frische Farbe. –

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Frackrock mit gelben platten Knöpfen, eine rothgestreifte Weste von Baumwollenzeuge, grautuchene lange Hosen, gerippte wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er verfertigt beinerne Knöpfe und handelt damit in der Gegend von Fuld, Frankfurt, Hanau, Schlüchtern und Saalmünster, trägt seine Handwerksinstrumente so wie seine übrige Habschaft in einem Kasten auf dem Rücken bei sich.

Seine Eltern, die, wie er selbst, ohne bestimmten Wohnort sind, handeln mit Porzellan.

Er führt eine Concubine, des Weingärtners Thresel, bei sich.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

18.
Heinrich vulgo Windelwascher und Bumber, angeblich aus dem Wirtembergischen.

Signalement:

Er ist 48–49 Jahre alt, 5 Schuhe 5–4 Zoll groß, gesetzter Statur; hat blonde Haare nach Bauernart geschnitten, niedere Stirne, blonde Augenbrauen, dergleichen Bart, graue Augen, dicke Nase, großen Mund, spitzes Kinn, dickes, vollkommenes Gesicht, blaß von Farbe. – Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Oberrock mit gelben platten Knöpfen, dunkelblaue tuchene lange Hosen und Stiefel.

Er handelt mit Pfeifenköpfen, Messern, Spiegeln, Scheeren und dergleichen.

Er hält sich meistens an der bairischen und wirtembergischen Grenze und bei Ochsenfurt auf und trägt seine Waaren gewöhnlich in einem Kasten auf dem Rücken; er hat eine Frau, ohngefähr in seinem Alter bei sich, 3 Knaben und ein Mädchen, wovon die ersten 15, 12 und 3 Jahre, das Mädchen 17–18 Jahre alt ist.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

19.
Das Wetterauer Hanneschen.

Signalement:

Er ist 22–23 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll groß, mittelmäßiger Statur, hat schwarze in die Stirne hängende Haare und schwarze Augenbrauen, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund, rundes Kinn, schmales Gesicht von rother Farbe. –

Er trägt einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Wamms mit gelben Husarenknöpfen, eine hellblaue Weste mit weißen platten Knöpfchen, lange leinene Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe. –

Er handelt mit Porzellan, welches er gewöhnlich in einem Korbe auf dem Rücken in der Gegend von Hanau und in der Wetterau zum Verkaufe nachträgt, und ist ohne bestimmten Wohnort.

Er hat gewöhnlich seine Frau Marie Elisabethe Vielmetter (eine Tochter des Jakob Heinrich Vielmetter) nebst 2 noch geringjährigen Kindern bei sich.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

20.
Johannes Reis vulgo Haarbacher Hannes.

Er ist ohngefähr 38 Jahre alt, 5 Schuhe 3–4 Zoll hoch, gesetzter Statur, hat schwarze Haare, rund abgeschnitten, hohe Stirne, schwarze Augenbrauen, schwarze Augen, dicke einwärts gebogene Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen Bart, gespaltenes Kinn, schwarzbraune Gesichtsfarbe, länglichtes Gesicht.

Er trägt einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen halbleinenen grünen Bauernkittel, über diesem einen blauen Lüken: Fuhrmannskittel, eine dunkelblaue tuchene Weste, kurze leinene weiße Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er spricht die Hessenkassel'sche Mundart.

Er handelt zum Scheine mit Zunder, und macht auch Körbe. Er hat eine Frau mit 2 Kindern.

Die Frau ist ohngefähr 37–38 Jahre alt, mittelmäßiger Größe und gesetzter Statur.

Das älteste Kind, ein Mädchen, ist ohngefähr 13 Jahre alt, das 2te ein Knabe von 8–9 Jahren.

Sein meister Aufenthalt ist in der Wetterau und im Isenburgischen.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

21.
Langer Andres

Signalement:

Er ist 23–24 Jahre alt, ohngefähr 5 Schuhe 8 Zoll groß, dicker Statur, hat röthliche nach Bauernart geschnittene Haare, bedeckte Stirne, röthliche Augenbrauen, graue Augen, große Nase und Mund, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht.

Er trägt einen runden langhaarigen Hut, dunkelblauen Frack mit gesponnenen Knöpfen, eine weiße wollene oder baumwollene Weste mit gelben Knöpfen, ein Paar weißgraue kurze Beinkleider, und Stiefel.

Er ist gewöhnlich mit einer Pistole und einem Büchsensack versehen, und zieht jetzt wahrscheinlich mit Anton Keil umher. Er spricht die Hessische, Vogelsberger, Mundart.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

22.
Christian (wahrscheinlich Reipert), ein Kaiserlicher Deserteur, des großen Johanns Bruder.

Signalement:

Er ist ohngefähr 36 Jahre alt, 5 Schuhe 4–5 Zoll groß, schlank gewachsen; hat schwarzbraune in die Stirn hängende Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, spitze Nase, mittelmäßigen Mund, blonden Bart, spitzes Kinn, länglichtes Gesicht, frische Farbe.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelgrauen Wamms mit gelben runden Knöpfen, eine gelbe Weste von Baumwollenzeuge, leinene lange Hosen, wollene Strümpfe und Bändelschuhe. –

Er trägt seine Habschaft in einem ledernen Büchsensack bei sich, und zieht meistens in der Gegend von Hanau, Fuld, Saalmünster und in der Wetterau herum.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

23.
Des Michels Hannes oder das Musikanten-Hanneschen.

Signalement:

Er ist ohngefähr 28–29 Jahre alt, 5 Schuhe und ohngefähr 2 Zoll groß, dicker Statur; hat schwarzbraune über die Stirne hängende und hinten in einen Zopf gebundene Haare, braune Augenbrauen, schwarze Augen, kleine stumpfe Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen Bart, gespaltenes Kinn, rundes Gesicht, braune Gesichtsfarbe.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, ein graues Camisol mit vom nemlichen Tuche überzogenen Knöpfen, rothe, scharlachene Weste mit stählernen platten Knöpfchen, lange gelblederne Hosen und Stiefel.

Er ist Musikant und zuweilen auch Krämer, trägt eine feine wollene in verschiedenen Farben wie Fischgarn geflochtene Schärpe um den Leib, und beständig einen Büchsensack, in welchem eine Pistole verborgen ist.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Nach Vol. act. IV. pag. 108.

Nach Vol. adj. IV. – 311.

Nach Vol. adj. V. A. 347.

24.
Heinrich Moor vulgo Hessenheinrich.

Signalement:

Er ist ohngefähr 36-38 Jahre alt, 5 Schuhe 6–7 Zoll groß, starken Körperbaues; hat schwarzbraune Haare, dergleichen Augenbrauen, graue Augen, spitze Nase, mittelmäßigen Mund, starken schwarzbraunen Bart, rundes Kinn, volles Gesicht, frische Gesichtsfarbe und starken Backenbart. Der linke Arm ist von einem Bruche etwas steif. –

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein kattunenes Halstuch mit gelben und weißen Punkten, unter diesem ein weißes, einen dunkelblau tuchenen Oberrock mit gelben platten Knöpfen, eine hellblau tuchene Weste mit weißen runden Knöpfen, kurze lederne Hosen und graue biberne Oberhosen und Stiefel.

Er handelt mit Porzellan, trägt gewöhnlich einen Büchsensack und führt einen weißen Pudelhund bei sich. Sein Aufenthalt ist abwechselnd bei Giesen, Marburg und im Nassau-Usingischen. Er führt eine Frau und zwei oder drei noch kleine Kinder bei sich.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

25.
Johannes Schmidt vulgo Hippel, sonst auch Schorsch (Georg) angeblich aus Oestreich gebürtig.

Signalement:

Er ist ohngefähr 40 Jahre alt, 5 Schuhe 4–5 Zoll groß, hat eine magere Statur, blonde Haare, hohe Stirn, blonde Augenbrauen, braune Augen, dicke Nase, großen Mund, blonden Bart, spitzes Kinn, länglichtes mageres Gesicht, rothe Gesichtsfarbe, und ist blatternarbig trägt den linken Arm in einer weißleinenen Schlinge, unter dem Vorwande, als habe er als Soldat eine Wunde erhalten, welches er als Grund seiner Armuth und Bettelei angiebt.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, eine schwarz sammetne Halsbinde und unter dieser ein weißes Halstuch, einen dunkelblauen Wamms mit weißen runden Husarenknöpfen, eine gelbgedupfte weiße wollene Weste mit Knöpfen, vom nehmlichen Zeuge überzogen, lange leinene Hosen, wollene Strümpfe und Bändelschuhe, auch zuweilen Stiefel, trägt seine wenige Habschaft im Nastuche bei sich.

Sein meister Aufenthalt ist im Odenwalde.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

26.
Joachim, des krummen Hannfriedels Bruder.

Signalement:

Er ist ohngefähr 27 Jahre alt, 5 Schuhe 6–7 Zoll groß, dicker gesetzter Statur; hat blonde Haare, blonde Augenbrauen, hohe Stirne, graue Augen, mittelmäßige Nase und dergl. Mund, lichtbraunen Bart, gespaltenes Kinn, vollkommenes rundes Gesicht, frische Gesichtsfarbe.

Er trägt einen runden Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, einen dunkelblau tuchenen Wamms mit weißen runden Husarenknöpfen, eine hellblaue tuchene Weste mit nemlichen Knöpfen, kurze gelbe lederne Hosen mit Jarretiersschnallen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan; sein meister Aufenthalt ist im Fuldischen und Würzburgischen.

Er führt sein Porzellan auf einem Esel in zwei Körben bei sich; hat eine Frau ohngefähr 24 Jahre alt, und einen Knaben von 7 und ein Mädchen von 4 Jahren.

Er lebte früher mit Margarethe Vogt, Tochter des Porzellanhannes, welche ein Kind von ihm hat.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

27.
Andres Fischer, Schwager des Hessenmartin, angeblich in der Gegend von Marburg zu Hause.

Signalement:

Er ist ohngefähr 24–25 Jahre alt, 5 Schuhe 3–5 Zoll groß, dicker gesetzter Statur; hat blonde Haare, dergleichen Bart und Augenbrauen, schwarzbraune Augen, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht von rother Farbe.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut von kleiner Form, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, einen Pfeffer- und Salzfarbigen Wamms mit Knöpfen, von demselben Zeuge überzogen, eine dunkelblau tuchene Weste mit weißen runden Knöpfen, lange leinene Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit gelben messingenen Schnallen.

Er macht Körbe, und hält sich meistens bei Marburg und Giesen auf; hat eine Frau von 23–24 Jahren und 2 Mädchen von 5 und 3 Jahren.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

28.
Friedrich Holzapfel vulgo krummer oder lahmer Hanjost, oder Hanjostchen.

Signalement:

Er ist ohngefähr 50 Jahre alt, 5 Schuhe 2–3 Zoll hoch, gesetzter Statur; hat blonde Haare, hohe Stirne, blonde Augenbrauen, stark blonden und großen Backenbart, welcher unter dem Kinn zusammenläuft, rothe Gesichtsfarbe. Beide Hände sind etwas gelähmt.

Er trägt gewöhnlich eine graue Filzkappe, dunkelblauen Wamms, gelblederne Hosen und Stiefel.

Er handelt mit Porzellan, welches seine Frau gewöhnlich in einem Korbe auf dem Rücken nachträgt.

Er soll sich seit einem halben Jahre in der Wetterau aufhalten, und hat einen schwarzen Pudelhund mit sich laufen.

Er führt eine Frau mit 2 Kindern, ein Mädchen von 12 bis 15 Jahren und noch ein kleineres Kind, bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

29.
Kammerdiener Hanjost, des Vorigen Schwager.

Signalement:

Er ist ohngefähr 22–23 Jahre alt, 5 Schuhe 4–5 Zoll groß, dicker gesetzter Statur; hat weißlichte Haare, hohe Stirne, weißlichte Augenbrauen, große Augen, mittelmäßige Nase und Mund, keimenden Bart, gespaltnes Kinn, volles etwas pockennarbiges Gesicht, frisch von Farbe.

Er trägt einen runden Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, einen Bouteillengrünen Oberrock mit Knöpfen vom nemlichen Zeuge überzogen, gelbe Piquetweste, kurze gelblederne Hosen, weiße leinene Oberhosen und Stiefel.

Er hält sich im Darmstädtischen, Isenburgischen und Fuldischen auf, giebt sich für einen Mausfänger aus, zu welchem Behufe er das nöthige Gift mit sich führt, und trägt ein Gewehr und einen Büchsensack.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

30.
Wilhelm Euler vulgo Höllenbrands Wilhelm.

Signalement:

Er ist ohngefähr 24–25 Jahre alt, 5 Schuhe und ohngefähr 3 Zoll groß, schlank gewachsen; hat röthliche Haare, bedeckte Stirne, röthliche Augenbrauen, dergl. nicht starken Backenbart.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, dunkelblauen Oberrock mit weißen platten Knöpfen, roth und weiß gestreifte kasimirne Weste, leinene lange Hosen und Bändelschuhe.

Er trägt seine nicht am Leib habende Montirungsstücke gewöhnlich in einem blauen Sacktuche, hält sich meistens im Fuldischen, der Wetterau und im Vogelsberge auf.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

NB. Nach der von Fuld später eingekommenen Nachricht ist er in Giesen verhaftet.

31.
Jakob N. N.

Signalement:

Er ist ohngefähr 22–23 Jahre alt, 5 Schuhe 4–5 Zoll hoch, untersetzter Statur; hat schwarze Haare, dergleichen Augenbrauen, Augen, und, jedoch noch schwachen, Bart, gewöhnliche Nase und Mund, rundes Kinn, volles glattes Gesicht, rothe Gesichtsfarbe.

Er trägt meistens einen runden Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, hellblau tuchenen Wamms mit weißen runden Knöpfen, dunkelblaue Weste mit derartigen Knöpfen, dunkelblaue Reithosen, auf beiden Seiten mit weißen runden Husarenknöpfen und Bändelschuhe.

Er handelt zum Scheine von Zeit zu Zeit mit Porzellan. Sein Aufenthalt ist im Nassau-Usingischen und in der Wetterau.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

32.
Lorenz Freitag, ein Zigeuner.

Signalement:

Er ist ohngefähr 40 Jahre alt, 5 Schuhe groß, magerer Statur; hat schwarze über die Stirne hängende Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, lange spitze Nase, spitzes Kinn, langes Gesicht, schwarzgelb von Farbe.

Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut, schwarz seidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, einen Frackrock mit stählernen platten Knöpfen, grau tuchene Weste, kurze weißlederne Hosen, weiße baumwollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan; sein ehemaliger Aufenthalt war angeblich zu Hanau und Kassel in Hessen. Er hat eine Frau ohngefähr 38 Jahre alt.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

33.
Mitanger, des Lorenz Freitag Sohn, Zigeuner.

Signalement:

Er ist ohngefähr 20–21 Jahre alt, kleiner Statur und geht etwas gebückt; hat schwarze in die Stirn hängende Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, lange spitze Nase, spitzes Kinn, länglichtes Gesicht, schwarzbraun von Farbe. –

Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut mit schwarzen Federn drauf, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen Wamms mit kleinen weißen runden Knöpfen, eine rothgedüpfte sommermanchesterne Weste mit Knöpfen vom nehmlichen Zeuge, dunkelblaue lange Hosen und Stiefel; er hält sich bei seinem Vater auf.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

34.
Peter, bald auch Andres, Tochtermann des großen Zigeuner-Ludwig, Zigeuner.

Signalement:

Er ist ohngefähr 35–36 Jahre alt, 5 Schuhe 3–4 Zoll groß, dicker Statur; hat schwarze über die Stirn hängende Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, spitze Nase, rundes Kinn, länglichtes Gesicht, schwarzgelb von Farbe, hat auf der Brust eine ohngefähr 5 bis 4 Zoll große, eyförmige, weiße, der andern Haut nicht ähnliche Platte.

Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblau tuchenen Frackrock mit weißen platten Knöpfen, eine ähnliche Weste, kurze lederne weiße Hosen und Stiefel.

Er handelt mit Porzellan, hält sich meistens im Darmstädtischen und Westphälischen auf, und hat eine Frau, ohngefähr 34 Jahr alt.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

35.
Leopold, auch ein Zigeuner.

Signalement:

Er ist ohngefähr 32–33 Jahre alt, 5 Schuhe 6–7 Zoll groß, dicker Statur; hat in die Stirn hängende schwarze Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, lange spitze Nase, etwas großen Mund, gespaltenes Kinn, schwarzbraunes länglichtes Gesicht.

Er trägt einen großen dreieckigen Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblau tuchenen Frack mit Knöpfen, vom nehmlichen Tuche überzogen, dunkelblau tuchene Weste mit kleinen runden gelben Knöpfen, weißtuchene kurze Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er hat eine ohngefähr 30 Jahr alte Frau und zieht immer mit Lorenz Freitag herum.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

36.
Der dickhalsige Mathes.

Signalement:

Er ist ohngefähr 45 Jahre alt, 5 Schuhe 2–3 Zoll groß, dicker gesetzter Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augenbrauen, hohe Stirne, graue Augen, dicke Nase, etwas aufgeworfene Lippen, rothen Bart, breites Kinn, rundes volles Gesicht, frisch von Farbe.

Er trägt einen Bauernhut, schwarzseidenes Halstuch mit rothem Kranze, dunkelblauen Wamms mit weißen platten Knöpfen, kasimirne Weste mit blauen und weißen Streifen, und weißen zinnernen platten Knöpfchen, lederne kurze Hosen, graue wollene Strümpfe und Schuhe mit gelben messingenen Schnallen.

Er macht Körbe, hat eine Frau von 30 und zwei Mädchen von 12 und 2 Jahren bei sich, soll aus dem Hundsrück gebürtig seyn, und in der Wetterau sich immer aufgehalten haben.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Einbrüche und Diebstähle:

37.
Georg Schüz vulgo Schwabenjakob, auch alter Jakob, Balthasar Helds Schwiegervater.

Signalement:

Er ist ungefähr 50 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll hoch, gesetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, braune Augenbrauen, graue Augen, lange Nase, kleinen Mund, gräulichten Bart, länglichtes Kinn, mageres bleiches Gesicht.

Er trägt einen Bauernhut, dunkelblautuchenen Rock mit gesponnenen Knöpfen, hellblautuchene Weste mit weißen zinnernen platten Knöpfchen, kurze lederne Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit eisernen Schnallen.

Er macht Körbe von Stroh und Weiden, hat eine Frau von 55 bis 56 Jahren, 3 Mädchen von 18, 16 und 6, und einen Knaben von 2 Jahren. Er hält sich meistens zu Waldmichelbach im Darmstädtischen und in der Wetterau auf.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

38.
Jakob Ziegler.

Signalement:

Er ist ungefähr 26 Jahre alt, großer Statur, hat ein länglichtes hageres Gesicht, rund geschnittene schwarze Haare, einen etwas dicken Hals, ist schlank gewachsen und geht aufrecht, ist angeblich im Wirtembergischen ober Schwäbisch Hall zu Hause.

Er trägt einen dreieckigen Bauernhut, einen dunkelblauen Wamms und gleiche lange Hosen, auch zuweilen weiße; bisweilen auch ein graues Kamisol und weite lange grüne Hosen und Bändelschuhe.

Er macht Blaßröhre und Stöcke, die er feil trägt.

Seine bei sich habende Frau heißt Legarde, hat von ihrem ersten Mann 3 Kinder, ist 30 Jahre alt, mittelmäßiger dicker Statur.

NB. Ist höchstwahrscheinlich der oben sub Nr. 10. beschriebene kropfhalsige Jakob.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

39.
Jakob Weber.

Signalement:

Dieser, angeblich auch aus dem Wirtembergischen ober Schwäbisch Hall zu Hause, ist bis 24 Jahre alt, kleiner hagerer Statur, hat röthliche Haare, die etwas lang über die Schultern herabhängen.

Er trägt einen hohen Hut mit 2 Schnauben, inwendig mit einem Drahte versehen, ein dunkelblaues Wämmschen oder auch einen dunkelblauen Ueberrock, lange graue Biberhosen und Stiefel.

Er führt ein Weibsbild mit sich, die man die Preußen-Magdalene heißt, ein großes Weibsbild von 28 bis 29 Jahren, und 4 Kinder.

Er trägt einen haarigen Ranzen und giebt sich mit Schnallenmachen und Sägefeilen ab.

Dieser und der Vorige geben sich an Orten, wo sie nicht gekannt sind, für Schindersknechte aus und halten sich mehrentheils auf den Gränzen von Würzburg, Wirtemberg und Baden auf.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

40.
Baier von Brezigheim.

Signalement:

Er ist ungefähr 26 Jahre alt, 5 Schuhe 5 bis 6 Zoll groß, dicker gesetzter Statur, hat blonde Haare, à la Titus geschnitten, blonde Augenbrauen, graue Augen, etwas aufgeworfene Lippen, braunen Bart, rundes Kinn, volles Gesicht, frische Gesichtsfarbe.

Er trägt einen runden Hut, rothbaumwollenes Halstuch mit weißen Punkten, einen aschgrauen tuchenen Wamms mit weißen platten Knöpfen, eine gelbe Piquetweste mit geblümten Streifen, lange leinene Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit gelben metallnen großen Schnallen.

Er arbeitet gewöhnlich um Wochenlohn bei den Bauern in der Gegend von Buchen, hat noch eine Mutter, 50 Jahre ungefähr alt, welche in Brezigheim wohnhaft ist.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

41.
Konrad Eckstein vulgo des schwarzen Konrads Bube, angeblich aus dem Darmstädtischen gebürtig.

Signalement:

Er ist ungefähr 35 bis 36 Jahre alt, 5 Schuhe 2 bis 3 Zoll groß, gesetzter Statur, hat schwarze Haare, dergleichen Augenbrauen, Augen und starken Bart, spitzes Kinn, schmales Gesicht und blasse Farbe.

Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen tuchenen Bauernrock mit großen weißen platten Knöpfen, eine graue biberne Weste mit weißen runden Knöpfen, lange leinene Hosen, auf beiden Seiten mit beinernen Knöpfen, weiße wollene Strümpfe und ausgeschnittene Schuhe mit gelben messingenen Schnallen.

Er ist ein Korbmacher, hat eine Frau von 25 bis 26 und einen Knaben von 5 bis 6 Jahren.

Sein meister Aufenthalt ist im Odenwalde und er ist gewöhnlich mit einem Passe von dem Großherzoglich Hessischen Amte Birkenau versehen.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

42.
Der schwarze Frieder.

Signalement:

Er ist ungefähr 37 bis 38 Jahre alt, 5 Schuhe und ungefähr 2 Zoll groß, gesetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, dergleichen Augenbrauen und Augen, niedere Stirne, großen Mund, starken schwarzen Backenbart, rundes Kinn, volles blasses und blatternarbiges Gesicht.

Er trägt einen Bauernhut, schwarzfloretseidenes Halstuch, einen halbleinenen blauen Rock mit gelben platten Knöpfen, eine ähnliche Weste, leinene lange Hosen, leinene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er macht Bürsten.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

Vid. die Note oben bei Nr. 10. kropfhalsiger Jakob.

43.
Jörg N. N. vulgo Ueberklug, des kleinen Johanns Schwager.

Signalement:

Er ist ungefähr 34 bis 35 Jahre alt, 5 Schuhe 5 bis 6 Zoll groß, schlank gewachsen, hat braune Haare, dergleichen Augenbrauen, hohe Stirne, graue Augen, braunen Bart, gespaltenes Kinn, länglicht mageres Gesicht von frischer Farbe.

Er trägt einen Bauernhut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen Bauernrock mit weißen platten Knöpfen, dunkelblaue Weste mit weißen runden Husarenknöpfen, kurze lederne gelbe Hosen und weiße leinene Oberhosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan und hält sich meistens im Taubergrund auf; hat eine Frau von 32 bis 33 Jahren, 3 Kinder männlichen Geschlechts von 15 bis 16, von 11 bis 12 und von 9 bis 10 Jahren und ein Mädchen von 7 bis 8 Jahren.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

44.
Heinrich Pfeiffer vulgo das Pfeifferchen, ist im Main ertrunken.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

45.
Zinngießers Ludwig (ist erschossen).

Ihm liegt dahier zur Last die Theilnahme an dem Straßenraub zwischen Altenhaßlau und Höchst an Ochsentreibern.

46.
Jakob Selser, Veit Krähmers Stiefbruder, ist angeblich unter dem Isenburgischen Militair in Spanien.

Er ist dahier als Theilnehmer an dem

und dem

47.
Schneider.

Signalement:

Er ist 27 bis 28 Jahre alt, 5 Schuh und etwas darüber groß, hat schwarze Haare, niedere Stirne, schwarze Augenbrauen, graue Augen, länglichte spitze Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzen Bart, rundes Kinn, volles blasses Gesicht, ist etwas pockennarbig.

Er trägt einen runden Hut, schwarzseidenes Halstuch, hellblauruchenen Wamms, roch und weißgestreifte baumwollene Weste, lederne gelbe kurze Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er hielt sich ehemals im Maingrund auf.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

48.
Schinderlorenz, soll gestorben seyn.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

49.
Martin Brauch von Moßbach gebürtig.

Signalement:

Er ist 21 bis 22 Jahre alt, 5 Schuh, 5 bis 6 Zoll groß, schlank gewachsen, hat braune kurzgeschnittene, über die Stirn hängende Haare, braune Augenbrauen, graue Augen, spitze Nase, großen Mund, keimenden Bart, spitzes Kinn, länglichtes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, hat auf der einen Wange ein Brandmal.

Er trägt gewöhnlich eine lederne Kappe, ein rothbaumwollenes Halstuch, einen dunkelblauen Wamms mit weißen runden Knöpfen, weiße tuchene Weste mit Knöpfen vom nemlichen Tuche überzogen, lange leinene Hosen, weiße leinene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit irdenem Geschirr, tauft dasselbe zu Münchberg und Wertheim, verkauft es in der Gegend von Altheim, Eubigheim und Hochstadt, woselbst er sich auch am meisten aufhält.

Er hat eine Weibsperson von ungefähr 21 bis 22 Jahren bei sich.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

50.
Der Ruckersburger Heinrich, von Ruckersburg gebürtig.

Signalement:

Derselbe ist ungefähr 23 bis 24 Jahre alt, 5 Schuh 4 bis 5 Zolle groß, schlank gewachsen, hat schwarze, kurz geschnittene, über die Stirne hängende Haare, schwarze Augenbrauen, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund, keimenden Bart, spitzes Kinn, schmales Gesicht und frische Gesichtsfarbe.

Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein gelbseidenes Halstuch mit blauen und rothen Streifen, einen dunkelblauen tuchenen Wamms mit kleinen weißen runden Knöpfen, eine grautuchene Weste mit ähnlichen Knöpfen, lange leinene Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan, kauft dasselbe zu Keltersbach bei Frankfurt a. M. ein, verkauft es im Nassauischen, wo er sich auch am meisten aufhält.

Er hat eine ungefähr 23 Jahr« alte Frau und ein Kind von einem Jahre bei sich.

Er trägt das Porzellan gewöhnlich in einem Rückkorbe, so wir seine Frau das Kind.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last:

51.
Wilhelm Rhein vulgo Ueberrheiner Wilhelm, auch scheeler Postknecht, scheeler Hauptmann.

Er ist durch das Urtheil des peinlichen Gerichtshofs des Donnersberger Departements im vorigen Jahre zu 16ähriger Galeerenstrafe verurtheilt und zu deren Erstehung bereits abgeliefert worden.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Einbrüche und Diebstähle:

52.
Wilhelm Wittmann vulgo Lorenzenpeter.

Signalement:

Er ist ungefähr 36 Jahre alt, hat eine Habichtsnase und eine Schmarre im Gesicht. Er ist zu Hettstein, jenseits Rheins im Canton gleichen Namens geboren, ein Musikant und Fayencehändler.

Verzeichniß der ihm zur Last liegenden Verbrechen:

Dann hatte er nach der aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Rheins, Theil an dem Verbrechen zu Ulmet und Lauffersweiler; auch schoß er den Gendarmen Andre.

53.
Philipp Delis vulgo Zahnfranzen Philipp.

Signalement:

Derselbe ist ungefähr 33 bis 34 Jahre alt, 5 Schuh 5 bis 6 Zoll hoch, schlanken Wuchses, hat schwarze kurzgeschnittene, über die Stirne hängende Haare, schwarze Augenbrauen, schwarze Augen, auswärts gebogene spitze Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen Bart, spitzes Kinn, länglich mageres Gesicht, blasse Gesichtsfarbe; trägt gewöhnlich einen runden Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen tuchenen auf Bauern Art gemachten Rock, eine ähnliche Weste, hirschlederne Stumphosen, weißwollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit metallenen großen Schnallen. Er ist ein Spengler und führt die hiezu nöthigen Instrumente und Materialien auf einem kleinen Esel bei sich, hat eine ungefähr 24 Jahr alte Frau von mittlerer Weibergröße und 2 Kinder, wovon das älteste ein Knab von 5 und das kleinste ein Mädchen von 3 Jahren ist; hat auch immerwährend seine ungefähr 64 Jahr alte Mutter bei sich, welche dunkelblaue Montirung trägt; sein meister Aufenthalt ist im Isenburgischen, in dem Amt Dreieichenhain.

Verzeichniß der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien:

Straßenraub im Königstein. No. CXLII.

Dann hat er, nach Vol. act. VI. pag. 44. Theil gehabt


Aus der vorausgeschickten Uebersicht der von den in Heidelberg einsitzenden Gaunern eingestandenen Verbrechen und aus dem Verzeichniß der jedem einzelnen von ihnen und ihren Genossen zu Last liegenden Vergehen, wird man sich, ohne daß es einer weitern Demonstration bedürfte, von selbst überzeugen, daß diese Menschen, im eigentlichsten Sinne Räuber von Profession seyen, man wird ferner daraus die unverkennbarsten Beweise ihrer Entschlossenheit, ihres Muthes und ihrer Grausamkeit entnehmen; – man wird aber eben so leicht auch finden, daß zwar ihre Gesamtheit allerdings eine Räuberbande genannt werden kann, in so ferne man unter dem Ausdruck Bande, eine Anzahl in Verbindung stehender Menschen, ohne bestimmte Rücksicht auf die Dauer und Festigkeit dieser Verbindung, versteht; daß sie aber zu einer förmlich organisirten, unter einem beständigen Anführer stehenden, nur nach dessen Befehlen handelnden Bande, wie man sie in Italien findet, wie einst die des berüchtigten Pugatschew oder die des Louis Mandrin waren, sich nicht vereinigt hatten; daß sie aber eben darum desto schwerer zu verfolgen und desto gefährlicher seyen. Gegen eine förmlich organisirte Bande, welche sich nicht so leicht verbergen kann, kann, wenigstens in unsern Gegenden, leichter operirt werden, als gegen eine lose Gesellschaft, welche nach jedem verübten Verbrechen zerstiebt, und so für ihre einzelnen Glieder leichter Verborgenheit findet. Auch die niederländischen Banden, auch jene des Schinderhannes und des Damian Hessel waren keine solche förmlich organisirte Banden, sondern sie bestanden so wie die, von welcher in dieser Schrift die Rede ist, nur durch die momentanen Verbindungen der einzelnen, übrigens frei für sich lebenden, von keinem ständigen Commandanten abhängenden Räuber. Wenn Schinderhannes, wenn Damian Hessel als Anführer der Bande genannt werden, so hat dieses keineswegs darin seinen Grund, weil sie die von sämtlichen Räubern anerkannten, ständigen Chefs der Gesellschaft waren; sondern vielmehr nur in der Präpotenz, welche sie unter ihren übrigen Kameraden, sey es nun durch geistige oder körperliche Kraft, durch Glück oder die Menge ihrer Thaten oder ihre Standhaftigkeit vor Gericht, gewonnen hatten. Die aktenmäßige Geschichte jener Banden zeigt, daß auch ihre Glieder, so wie die der gegenwärtigen, nur für den Zeitpunkt der auszuübenden Verbrechen, sich, so wie sie sich zusammengefunden oder eingeladen hatten, fester vereinigten und dabei jedem eine bestimmte, seinen erprobten Talenten angemessene Verrichtung zutheilten; daß sie aber nach jedem Raube sich meistens wieder trennten, und bei folgenden Vorfällen schon wieder in Gesellschaft anderer Räuber erschienen. So wie Schinderhannes, so wie Damian Hessel das vorzüglichere Vertrauen ihrer Kameraden besaßen und darum ein Wort mehr als Andere unter ihnen sprechen durften und leichter Folgsamkeit fanden; so genossen auch die auf das diesseitige Rheinufer versprengten noch übrigen Glieder der Bande des Ersten, schon um deswillen, weil sie zu jener gehört hatten, die vorzüglichere Achtung der Gauner an den Ufern des Mains, im Odenwalde und im Spessart, und darum war es ihnen auch ein Leichtes, die Taktik ihrer älteren Genossen unter den neuern, welche früher nur nächtliche Diebstähle, nie aber Straßenräubereien oder Einbrüche mit offener Gewalt zu verüben pflegten, einzuführen und dadurch unter diesen ihr Ansehen noch fester zu begründen. Anton Keil oder wie er sich diesseits nannte, Barthel Bartsch, genoß unter den diesseitigen Räubern eine vorzügliche Achtung, nicht weil er ihr Anführer war, denn er war es nie, sondern weil er sich jenseits Rheins schon einen hohen Ruf erworben hatte. Eben so werden Johann Adam Weis, Johann Adam Treber, Peter Eichler und Andere von den diesseitigen Räubern, hochgeachtet, nicht als Haupt- oder Unteranführer, sondern wegen ihrer, in jeder Hinsicht schon erprobten, vorzüglichen Räuber-Talenten. So behauptet unter den in Heidelberg verhafteten Räubern Hölzerlips, wie schon oben bemerkt wurde, den Vorrang; dennoch aber kann man ihn nicht den Räuberhauptmann, die Bande nicht die Bande des Hölzerlips nennen, wenn man unter dem Nahmen Räuberhauptmann einen anerkannten, ständigen Anführer, und unter der Bande, eine diesem förmlich untergeordnete Räuber-Gesellschaft versteht. Wohl aber war er bei einzelnen Räubereien manchmal der Bonnheer (Anführer). Er wollte zwar meistens dieses nicht zugeben, doch verrieth er immer ein Wohlgefallen, wenn die Andern ihn dafür anerkannten oder wenn der Untersuchungsrichter ihn merken ließ, daß er ihn dafür halte. Er begehrte manchmal eine leichtere Kette; wenn man ihm aber lächelnd sagte: es würde ja für ihn selbst beschimpfend seyn, wenn man ihn, den Bonheern und Permassematter, wie jeden andern Gauner behandelte, so ließ auch er lächelnd von seinem Begehren ab. Er wurde unmittelbar aus einem Verhöre nach Mannheim in das Zuchthaus, wohin der größte Theil der Uebrigen, mehrerer Sicherheit wegen, schon gebracht war, abgeführt. Als er die Fuhre und die Militair-Escorte erblickte, sagte er: »das war kein fauler Käs, sonst hätte ich »ihn gerochen!« – Es regnete, man hieng ihm einen Teppich um, er warf ihn aber sogleich ab, hob beide kreuzweis mit schweren Ketten gefesselten Hände, so hoch er konnte, empor und sagte: »die Leute müssen sehen, wer ich bin!« Der Fuhrmann trieb nun seine Pferde an und Hölzerlips sang:

Bei der Windmühl'
geht der Weg 'naus,
nacher Mannheim –
in das Zuchthaus!«

Das Leben dieser Räuber ist durchaus nichts anderes als ein wahres Nomadenleben. Jeder ist frei, durch keine Bande gefesselt; er lebt nur für sich, er erkennt keinen Obern und nimmt darum auch keine Befehle an; bringt ihn aber der Zufall oder bringt ihn ein auszuführender Raub mit Andern seines Gleichen in Gesellschaft, so huldigt er dem Stärkeren an geistiger oder körperlicher Kraft; aber auch nur so lange, als dieser wirklich der Stärkere bleibt, und die That, zu welcher man sich vereinigte, es erfordert. Sie kennen sich alle unter einander, auch wenn sie sich nie gesehen haben, und es ist wirklich merkwürdig, mit wie treuem Gedächtnisse alle diese Menschen alle Verhältnisse und Thaten aller Gauner kennen. Es besteht unter ihnen eine von Generation zu Generation fortgehende Tradition, welche um so leichter erhalten, berichtigt und begründet wird, weil sie außer ihren Räubereien kein bestimmtes, sie interessirendes Geschäft haben, und darum ihnen Zeit genug übrig bleibt, sich unter Wegs, auf den Feuerplätzen, in den Herbergen, von ihrem Lieblingsgewerbe zu unterhalten, sich wechselseitig ihre eigenen und die Thaten Anderer zu erzählen. Es würde darum zwar kein leichtes Geschäft, immer aber doch möglich seyn, die Gerichte ganzer Länder in steter genauer Kenntniß aller Räubergesellschaften und ihrer Ramifikationen zu erhalten und dadurch zu ihrer dereinstigen gänzlichen Ausrottung zu wirken, wenn von in hinlänglicher Anzahl angeordneten, ständigen, nur für Gauner und ihres Gleichen angeordneten Untersuchungsgerichten die Geständnisse einzelner Räuber in ihrem ganzen Umfange benutzt, umständlich aufgenommen, geordnet, von Zeit zu Zeit verbessert, erweitert, erläutert und sich ununterbrochen mitgetheilt würden. Daß diesen Gerichten die erforderliche Anzahl von gewandten, unterrichteten und thätigen Polizeidienern beigegeben, daß diese Gerichte mit ausgedehnten Vollmachten zu allen zweckmäßigen öffentlichen und geheimen Vorkehrungen versehen, daß sie mit allem Nachdruck, durch die militairische Gewalt, unterstützt, daß für sichere, gesonderte, jede Collussion unmöglich machende Gefängnisse gesorgt und keine Kosten gespart werden müßten, versteht sich von selbst. Daß aber auch diese Kosten nicht besonders auf die Unterthanen ausgeschlagen werden dürften, ergiebt sich ebenso offenbar, weil sonst der gemeine Mann, welcher zu Streifen, Patrouillen, Wachen gebraucht wird, auch den größesten Räuber lieber entfliehen läßt, als daß er, durch dessen Anhaltung, sich selbst eine neue Schatzung aufbürdet. Ohne diese Vorkehr kann es wohl, wann einzelne bedeutende Vorfälle die Energie der Regierungen aufreizen, Verfügungen geben, welche die Räuber auf einige Zeit von ihrem gewöhnlichen Terrain verscheuchen, und momentane Ruhe schaffen; – in der Hauptsache selbst wird aber kein Zweck erreicht. Dann so wie die Energie der Regierungen erschlafft, wie der Eifer der Beamten erkaltet, und die Wachsamkeit der Unterthanen abnimmt: so kehren auch nach und nach die versprengten Räuber auf ihren heimathlichen Boden zurück. Die gewöhnlichen Untersuchungen gegen die Vaganten, so wie sie beinahe allgemein geführt zu werden pflegen, taugen durchaus nur dazu, den Gaunern eine gewisse Fertigkeit in ihrem Benehmen vor Gericht zu verschaffen, ihre gewohnte Frechheit geschmeidiger, und ihre Unverschämtheit eiserner zu machen. Die wenigsten Beamten haben Zeit und sehr wenige haben Lust zu Führung weitläufiger Untersuchungen gegen Vaganten und zu Leitung der erforderlichen mühsamen und gar oft sehr verdrüßlichen Correspondenz. Bei manchem erstirbt auch der Muth, wenn er bei allem eigenen Eifer entweder von seiner eigenen Regierung oder von den benachbarten Stellen nicht gehörig unterstützt wird, und am Ende sehen muß, daß er es durch monatlange Anstrengung nicht weiter gebracht habe, als daß der Vagant, nach seinem eigenen Wunsche, auf dem Schub weiter gebracht werde.

Eben dieser sogenannte Schub oder das Weiterschieben der Vaganten von einem Amte in das andere bis in ihren angegebenen Geburtsort, ist die verderblichste Operation. Hätte der Vagant in seinem Geburtsorte bleiben können oder wollen: so würde er nicht unstät umherziehen. Kann aber durch das Zurückschieben jenes Hinderniß des Könnens gehoben, kann dadurch der böse Wille gebessert werden? – gewiß nicht. Wozu also das mit bedeutenden Kosten verbundene Weiterschieben? Die Gauner finden darin ihr Heil. Nach ihrer einstimmigen Angabe behaupten nur darum seit dem eingeführten Schubsysteme alle von ihnen, welche vor Gericht kommen, sie seyen aus entfernten Kaiserlich Oesterreichischen oder Königlich Preußischen Landen, damit der Schub dahin, und nicht in ihre wahre Heimath, wo man sie bereits als schlechte Menschen kennt, gerichtet werde; sind sie dann auf dem ersten Oesterreichischen oder Preussischen Gränzamte angelangt, so geben sie an, sie könnten ihren Geburtsort nicht mit Zuverlässigkeit angeben oder sie seyen unter Wegs oder im Lager gebohren und werden dann, weil man sie rückwärts nicht auf dem Schub annimmt, mit einem Laufpaß zurückgejagt. Der Laufpaß wird hinweggeworfen, der Gauner arbeitet sich auf Nebenwegen durch, findet auch wohl einen Mann, der ihm ums Geld einen linken Flebben (falschen Paß) macht, und tritt bald wieder in seinem alten Zirkel auf. Selbst in ihrer Mitte mangelt es ihnen an Paßverfertigern nicht; so war der nun in Everbach einsitzende Gauner Philipp Hög derjenige, welcher die Odenwälder Räuber mit Pässen versah. Er gravirt selbst die Amtssiegel auf Schiefer oder Blei, und schreibt auch die Pässe selbst. Ein Glück ist es noch, daß diese Art Menschen gewöhnlich nicht Geschicklichkeit und Erfahrung genug haben, sonst würde die ohnehin schon so lästige Paßpolizei auch noch vollends ganz fruchtlos seyn. Bei alle diesem Mangel helfen doch solche Pässe bei dem gemeinen Mann, und die Erfahrung hat es bewiesen, selbst bei manchem Amte durch. Ein weiteres Mittel der Räuber, um der wohlverdienten Strafe zu entgehen und blos auf den Schub zu kommen, besteht in dem steten Verändern ihrer Nahmen. Sie sind darum, wie schon in der aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden auf den beiden Rheinufern richtig bemerkt wurde, nur durch ihre Spitz- oder Gaunernamen mit Zuverlässigkeit zu entdecken. Ueber die Art, wie gegen die eingefangenen oder ihre Strafe überstanden habenden Gauner, ihre Weiber und Kinder zu verfahren seye, spreche ich hier nichts, da schon anderwärts häufig und neuerlich noch geeignete Vorschläge gemacht worden sind, und Frankreich hierin mit seinem großen Beispiele vorangegangen ist. Eben so wenig liegt es in meiner Absicht, über die Strafgattungen, welche gegen diese Menschenklasse zu wählen seyen, mich weitläuftig zu äußern, da es einer solchen Aeußerung, sobald man die Gauner genau kennt, nicht weiter bedarf; und da schon gar manche Gouvernements und darunter namentlich jenes des Großherzogthums Baden, bereits hierunter die zweckmäßigsten Bestimmungen erlassen haben. Nur das sey mir noch erlaubt: den Wunsch zu äußern, welchen gewiß noch Mancher mit mir hegen wird, daß man nämlich bei Beurtheilung der Complicität der Räuber und der Modicationen derselben, alle juristischen Subtilitäten beseitigen und von dem Grundsatze ausgehen möge, welchen nach der vorallegirten aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden am Rhein, Th. 1. No. 1. Moselbande, pag. 37 und 38, die Urtheilsgeschwornen gegen den Raubmörder Christian Hoscheid angenommen haben.

Bei aller Freiheit, welche diese Nomaden genießen, sind sie doch, wie sonst die leibeigenen Bauern, an den Boden gebunden; das heißt: sie können nicht wohl auf einem andern Flecke, als auf dem gewohnten ihr Wesen mit Erfolg und lange treiben. Die Gründe hievon sind schon oben aufgeführt worden. Um so leichter würde es daher seyn, durch zusammengreifende, fortwährende Masregeln, in vielen oder allen Nachbarstaaten zugleich ausgeübt, sie unschädlich zu machen. Daß dabei die vorzüglichste Rücksicht auf die Verminderung und successive gänzliche Vertilgung der vertrauten Häuser genommen werden müsse, versteht sich wohl von selbst. Diese vertrauten Häuser sind es, wie schon in der aktenmäßigen Geschichte der Hesselschen Bande richtig bemerkt wurde, einzig, welche den Gaunern ihre Existenz, besonders im Winter, möglich machen. Würde es den Regierungen gelingen, alle diese Häuser mit einem Mahle zu vertilgen, so würden im andern Augenblicke die Räuber verschwunden seyn. Diese plötzliche Vertilgung ist nicht möglich, aber die Procedur gegen die Vertrauten der Räuber muß diese, und wechselseitig muß die Procedur gegen die Räuber selbst, auch jene vermindern, denn entweder sind die Besitzer der sogenannten kochemen Bayes aus Furcht vor den Räubern, oder aus Gewinnsucht Kochem. Die Furcht nimmt ab, in dem Maaße, in welchem die Anzahl der Räuber abnimmt; und der Reiz des Gewinnstes verschwindet durch die drohende Gefahr der nahen Entdeckung.

Schon die gewöhnliche Lebensweise der Gauner muß, wenn es ernstlich darauf angelegt wird, sie auszurotten, die Erreichung dieses Zwecks erleichtern helfen. Sie haben nicht den Vortheil, welchen andere Diebe dadurch für sich haben, daß sie als angesessene, irgend ein Gewerb treibende Menschen nicht so leicht entdeckbar sind, vielmehr macht sie eben ihr Herumziehen und das Nichttreiben eines Gewerbes oder das nur zum Aushängschild dienende Treiben eines sie und ihre gewöhnlich zahlreichen Familien offenbar nicht ernähren könnenden Geschäftes schon im Voraus verdächtig. Dazu kommt nun noch das, daß sie die geraubten Sachen schnell nach der That absetzen müßen, theils weil sie selbige nicht lange und sicher genug verbergen können, denn gar oft werden sie von ihren Hehlern selbst, am meisten aber von den Scherfenspielern (Käufern gestohlener Waaren) geprellt; theils weil ihre Bedürfnisse schnellen Absatz erfordern; vorzüglich aber muß sie die Art verrathen, mit welcher sie das Geraubte vergeuden. Sie leben nämlich, so bald sie Geld haben, hellauf. Ohne nur im mindesten für die Zukunft zu sorgen, wird so lange fortgezecht, bis alles aufgezehrt ist, und dann wird wieder zu neuen Räubereien geschritten. Nicht einmal auf Anschaffung von Kleidungsstücken sind sie bedacht, vielmehr ist ihnen das Geld dazu viel zu lieb, und sie ziehen lieber in Lumpen so lange umher, bis sie ein ihnen passendes Kleidungsstück bei einem Raub oder Diebstahl erhalten. Beinahe alle in Heidelberg verhaftete Räuber waren in geraubte Kleider gehüllt. Selbst die Weiber erhalten gewöhnlich nur die gestohlenen Lebensmittel, vom baaren Gelde aber nichts, oder doch nur sehr wenig. Sie müssen sich und die Kinder und oft auch die Männer selbst durch Betteln und Marktdiebstähle ernähren. Doch hatte Veit Krähmer, nach der Versicherung des Hölzerlips, die Gewohnheit, daß er nach jedem Straßenraub seiner Concubine 20 kr. gab, damit sie dafür eine Messe lesen lasse. Muß es also nicht leicht zum Verdacht und zu Entdeckungen führen, wenn man ganze Truppen solcher in Lumpen gehüllten Gauner, öffentlich in Wirthshäusern große Summen verzehren oder verspielen sieht? Auch arten diese ihre Sauf- und Spielgelage gewöhnlich in Streitigkeiten aus, bei welchen es an wechselseitigen Beschuldigungen nie fehlt, die einer instruirten, sorgfältigen Gerichtsstelle nicht unbekannt bleiben würden. Über die Verbindung der Räuber und Diebe mit den Steif-, und andern Bettlern, mit falschen Spielern, falschen Collectanten, falschen Freimauren (Massen-Stapplern) und andern Betrügern aller Art bemerke ich hier nichts weiter, da schon in andern Schriften und neuerlich noch im Märzhefte des Verkündigers von 1811 darüber gar Manches gesagt wurde; nur muß ich das hier anführen, daß man sich dadurch, daß der ebengedachte Aufsatz im Verkündiger, System der Diebe und Räuber unserer Zeit genannt wird, nicht dürfe verleiten lassen zu glauben, als ob, (was auch dort von weitem nicht nachgewiesen wurde ein förmliches festes System der Räuber existire. Der Zufall ist auch hier, so wie überall und zu allen Zeiten die Veranlassung der engern Verbindungen und ihrer Resultate. Aber auch ohne festes System existiren dergleichen temporäre engere Verbindungen und erzeugen gewöhnlich schreckliche Folgen.

Bei aller sonstigen Freiheit, welche diese Gauner genießen, und obschon sie sich selbst vom Bande der Ehe frei zu erhalten suchen, leben sie doch gewöhnlich in großer Abhängigkeit von ihren Concubinen. Nicht gerade als ob sie von diesen offenbar beherrscht würden, nicht als ob jene Weibsleute nichts von ihnen zu erdulden hätten, nein! Sie erhalten vielmehr so gut ihre Schläge, wie gar manche andere Weiber und würden die unter sich, wie jene Bäuerin die Pfarrerin, nicht für eine ehrliche Frau halten, welche behauptete, sie bekomme von ihrem Manne keine Schläge; aber dennoch suchen die Gauner ihnen, obschon sie durch kein kirchliches Band an sie gebunden sind, auf alle Weise nachzugeben und zu schmeicheln. Diese Concubinen sind zwar im Allgemeinen, wie sich auch bei dieser Untersuchung abermal bestätigt hat, mit dem wahren Gewerbe ihrer Zuhälter bekannt, sie sind sogar gewöhnlich selbst Marktdiebinnen oder werden zum Ausersehen der Gelegenheiten benutzt; dessen ungeachtet aber sind sie mit den speciellen Räubereien der Männer meistens unbekannt und es wird gewöhnlich nur in ihrer Abwesenheit unter den Männern davon gesprochen. Der Grund hievon ist doppelt, einmal: damit die Frau nicht so leicht erfahre, wie viel der Mann erbeutet und für sich behalten habe; dann, damit die Frau, wann sie auch ergriffen oder vom Manne verstoßen wird, selbst wenn sie wollte, nichts verrathen kann. Diese Furcht vor dem Verrathen ist es wahrscheinlich auch, welche ihren Concubinaten Dauer giebt und die Nachgiebigkeit der Männer erzeugt. Zum Unterschiede von den Concubinen, welche auch Frauen heißen, werden die wirklich Getrauten copulirte Weiber genannt. Uebrigens sind es gewöhnlich diese Weibspersonen, durch welche die versprengten Banden wieder gebildet werden. Hölzerlips sagte einst selbst, im Verhöre: es sey unklug, daß man die Weibsleute geringer als die Männer bestrafe, sie seyen gewöhnlich eben so schuldig als die Männer; wenn aber auch dieses nicht wäre, so sollte man sie wenigstens nicht früher als ihre Zuhälter loslassen; denn, kämen sie früher los, so suchten sie, der antiplatonischen Liebe gewöhnt und nicht Willens, noch Jahre lang auf Befriedigung, durch ihre alten Liebhaber, zu warten, junge, unerfahrne Pursche zu verführen; bildeten dann diese zu Marktdieben, und ehe ein Jahr vergehe, würden förmliche Räuber aus ihnen; und so bildeten sich, während man die alten Glieder zurückhalte, neue Räuberbanden.

So vorsichtig sie in dem obgedachten Punkte gegen ihre Weiber sind, so äußerst unvorsichtig sind sie dagegen gegen ihre Kameraden. Jeder rühmt sich gegen den Andern seiner Thaten und lügt sich prahlend gar manchmal Verbrechen zu, die nie verübt worden sind. Schon manchem hat diese Unvorsichtigkeit geschadet, aber des Ruhms lockender Silberton tönt zu lieblich auch in das Ohr des Räubers, als daß er schweigen könnte – und darum wird es, wenn einer von ihnen gefangen und zum Geständnisse gebracht wird, für den Richter, welchen die Mühe nicht verdrießt, kein allzu schweres Geschäft seyn, die Verhältnisse und Thaten der ganzen Rotte zu erfahren; besonders da Treulosigkeit und Schadenfreude die Grundzüge in den Charakteren dieser Menschen sind. Sie, die ihre Räubereien mit derselben Kaltblütigkeit, mit derselben Gewissensruhe, wie die Handwerker ihre Professionen, treiben, die nie an die Folgen, welche ihre Thaten für die Beraubten haben, denken; sie, die sich als Kocheme, im erlaubten Kriege mit den Wittischen (ehrlichen Leuten) betrachten; sie wissen dennoch, daß Strafen auf ihre Thaten gesetzt sind. Diesen zu entgehen, ist ihr eifrigstes Bestreben; so bald sie aber in dem Falle sind, daß sie der Strafe nicht mehr entgehen zu können glauben, ärgert sie es, daß die Andern frei ausgehen, und am Ende wohl gar sie jenen zum Gespötte dienen sollen; sie sind darum, in solchen Momenten, leicht zum Verrath zu bringen und wenn sie etwas abhält, nicht so leicht dazu zu schreiten, so ist es nicht Anhänglichkeit an ihre Gefährten, sondern die Furcht, nach der Loßlassung von den Andern verachtet und verfolgt zu werden. Die meisten der in Heidelberg verhafteten Räuber suchten, wann sie ihre Geständnisse einem andern unter das Gesicht behaupten mußten, dieses zuvor durch die meistens unwahre Angabe zu entschuldigen: sie hätten es nicht zuerst angegeben, es sey schon früher durch Andere verrathen gewesen. Selbst Peter Eichler rühmte sich, in der Confrontation damit, daß er sieben Jahre lang in den abscheulichsten Kerkern ausgehalten, Schläge und Martern erduldet und nur dann erst gestanden habe, als alle die Andern gegen ihn schon eingestanden gehabt hätten. Veit Krähmer wurde von allen Andern, seiner Geständnisse wegen, so wie sie ihn erblickten, geschimpft, wenn es unbemerkt geschehen konnte. Manne-Friederich, welcher nach seiner Ablieferung in das Mannheimer Zuchthaus (wohin er mit den Andern, sicherer und minder kostspieliger Verwahrung wegen, abgeliefert worden war) in seinem Gefängnisse, neben Crucifixen, Schutzengeln und dem Ritter St. Georg, sich und seine Kameraden abconterfait, auch die Ablieferung des schwarzen Peter, des Zahnfranzen-Martin und der Hölzerlipsin nach Mainz, an die Wand gemahlt und sich darüber sehr lustig gemacht hatte, machte dennoch dem Veit Krähmer bittere Vorwürfe darüber, daß er diese Leute ins Unglück gebracht habe. In dem nämlichen Augenblicke, in welchem die Räuber einander in den Confrontationen Vorwürfe machten, söhnten sie sich auch lachend wieder aus; und kaum war dieses geschehen, so verrieth wieder einer den Andern. Und was war gewöhnlich die Ursache? Der hatte eine leichtere Kette, jener ein besseres Gefängniß, ein anderer ein neues Kleidungsstück erhalten; er sollte aber alles das nicht haben; er sollte dem andern gleich, er sollte schlimmer als dieser gehalten seyn. Darum wurden neue Verbrechen gegen ihn angegeben, damit er sie entweder läugne und dadurch, wie man hoffte, den Richter aufbringe oder sie gestehe und dann, als größerer Verbrecher behandelt werde. Ueber die Art, wie Menschen dieser Art vor Gericht zu behandeln seyen, schweige ich, theils weil es ausserhalb den Gränzen der Absicht dieser Schrift liegt, eine Anweisung zum gerichtlichen Verfahren liefern zu wollen, theils weil sich auch wirklich eine allgemeine für jedes Individuum, für jeden einzelnen Fall, passende Art nicht angeben läßt, theils aber auch darum, weil in andern Schriften schon Fingerzeige genug gegeben sind, welche deutlicher auszuführen nicht räthlich ist; denn auch Gauner und Räuber können solche Schriften lesen und ihre Gegenvorkehr treffen, wenn sie dadurch von allem, was gegen sie geschehen kann und soll, unterrichtet werden. Aus gleichem Grunde schweige ich auch über die Art, sie zu verwahren und zu bewachen, und bemerke nur das noch, daß sich, besonders gegen das Ende dieser Untersuchung, mancherlei Spuren zeigten, daß von außen Anschläge zu Befreiung der Verhafteten, durch Brandstiftung, im Werke seyen, welche jedoch glücklich vereitelt wurden. Das Einzige erlaube ich mir nur noch hier zu bemerken, daß bei nothwendig werdenden Confrontationen, auf die Gauner selbst die höchste Vorsicht, die gespannteste Aufmerksamkeit nöthig seye. Sie haben ihre geheimen Zeichen, ein nur ihnen vernehmliches leises Murmeln, wodurch sie sich unterrichten. Hat man sich dessen, welcher gegen den Andern zeugen soll, nicht völlig vergewissert, so wird gar oft die Confrontation vereitelt.

Auch von der eigenen Sprache der Gauner bemerke ich hier nichts, da ihre Existenz eine bekannte Sache ist. Doch rathe ich jedem Richter, sich mit dieser Sprache vertraut zu machen, weil sie ihm gar manchen Vortheil gewähren kann. Auch der Gauner wird leichter vertraulich und offener, wann er in seiner wahren Muttersprache sprechen kann, und auch in dieser, ohne Affectation und Ostentation mit ihm gesprochen wird. Ich sage und wiederhole noch einmal, ohne Affectation und Ostentation. Beide müßen dem Richter in den Augen des Gauners schaden, weil sie ihn von einer lächerlichen oder wohl gar von einer verächtlichen Seite zeigen. Von einer lächerlichen: weil der Gauner leicht merken kann und wird, daß der Richter nicht so ganz vertraut mit jener Sprache sey und sie nicht geläufig spreche, und weil dann das Jenische des Richters eben so auf ihn wirkt, wie das gebrochene Teutsch eines Franzosen. Von einer verächtlichen Seite: weil der Gauner wohl begreifen muß, daß die Ostentation des Richters mit seiner Kenntniß der Gaunersprache, ihm zugleich das Ansehen gebe, als setze er einen Ruhm darein, diesen Menschen wenigstens in der Sprache gleich zu kommen. Der Richter darf durchaus nicht mehr thun, als die Gauner merken lassen, daß er ihre Sprache verstehe; das Andere giebt sich dann von selbst, wenn der Richter Vertraulichkeit mit Ernst zu paaren versteht, und es dahin zu bringen weiß, daß der Gauner, ohne familiär mit ihm zu werden, sein Zutrauen ihm schenkt. Dieses kann nur durch Studium der Charaktere und Benutzung der Resultate hieraus, und der besondern, momentanen Eindrücke auf das Gemüth der in Untersuchung Befangenen erzielt werden. Ich beziehe mich wegen der Benutzung der Gemüthsstimmung der Verbrecher, besonders wegen zweckmäßiger Benutzung des Augenblickes ihrer ersten Erscheinung vor Gericht, auf das, was ich desfalls an einem andern Orte Im Archive des Criminal-Rechts von Klein etc. 5ter Band, 1tes Stück, No. IV. pag. 72. u. folg. schon umständlicher früher gesagt und seither wiederholt durch neuere Erfahrungen bestätigt gefunden habe.

Ich könnte noch einmal so viele Bogen füllen, wenn ich all den abscheulichen Muthwillen, alle die verworfene Rachsucht und alle die teuflische Bosheit in einzelnen Zügen darstellen wollte, welche diese Menschen in den Verhören und besonders bei den Confrontationen zeigten. Allein ich fürchte, die Leser würden eben so sehr ermüden, diese häßliche Schilderung weiter ausgeführt zu sehen, als ich ermüden müßte, sie zu entwerfen. Das Gesagte wird genug seyn, diese Menschenklasse in ihrer ganzen Verworfenheit, Abscheulichkeit und Gefährlichkeit zu zeigen, dem so oft schädlichen Mitleid, der noch schädlicheren Nachsicht der Vorgesetzten, Einhalt zu thun und die allgemeine Ueberzeugung zu begründen, daß keine Maaßregeln der Regierungen gegen diese Menschenklasse zu streng seyn können; daß sie aber alle ohne vollkommenen Erfolg bleiben müssen, wann sie nicht von allen benachbarten Staaten zugleich, mit vereinter Kraft, ohne alle pekuniäre Rücksicht und mit Ausdauer vollführt werden.


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