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Theilnehmer:
Es war am 11ten December 1810 nach eingetretener Nacht, als der Königlich Wirtembergische Quartiermeister Bernhard Ovelog von Aglasterhausen auf einer gedungenen Fuhre abreiste, um Moßbach noch zu erreichen. Er erzählt seine Beraubung also: »In dem Walde jenseits Obrigheim, von diesem Orte eine halbe Stunde entfernt, zwischen 6 und 7 Uhr Abends, warfen sich auf einmal, von beiden Seiten aus dem Walde kommend, mehrere Räuber an den Wagen, suchten Händel an dem Fuhrmann und als ich diesem zurief, weiter zu fahren, schlugen à tempo sämtliche auf mich und den Fuhrmann, mit großen, dicken Bengeln, los, bis ich, von den drei ersten Hieben auf den Kopf, betäubt in den Wagen sank. Ich wurde von dem Wagen gerissen, beraubt und dann losgelassen. Man hatte mir auch meine Mütze und, nebst dem Oberrock, meinen Frack genommen, gab mir aber solche, auf Befehl eines Räubers, welcher das Commando führte, (Hölzerlips) wieder zurück, weil es, so sagten die Räuber, sehr kalt war, und der Herr sie dauerte, daß er noch so weit in Hemdärmeln, mit blosem Haupte, fahren sollte. Auch hatten die Räuber die Aufmerksamkeit, mir meine Schlüssel aus dem Oberrock zurück zu geben.
Uebrigens muß ich noch bemerken, daß dieser Act über anderthalb Viertelstunden währte, und daß die Räuber, quasi rebene gesta dem Fuhrmann halfen, sein gefallen gewesenes Pferd aufzurichten und anzuspannen.«
Die Angaben des Fuhrmanns stimmen mit den Aussagen des Quartiermeisters Ovelog überein. Beide haben ihre Aussagen beschworen.
Die Räuber waren nicht bestimmt auf die Beraubung Ovelogs, sondern blos im Allgemeinen auf einen Straßenraub ausgezogen und hatten sich im Walde, bei der Chaussee, auf gut Glück postirt gehabt. Sie hatten gleich nach dem Raube die geraubten Sachen unter sich getheilt und waren weiter gezogen.
Der vom Quartiermeister Ovelog eidlich bestimmte Werth der ihm geraubten Sachen beträgt 93 fl. 54 kr.
Theilnehmer:
Am 4ten December 1810 fuhr der Handelsmann Morell Schlinck von Bensheim, in Gesellschaft seiner Frau und seiner Tochter, von Mannheim über Weinheim, nach Bensheim zurück. Es war Nachts zwischen 9 und 10 Uhr, als er bei dem sogenannten Salzbrunnen, zwischen Laudenbach und Heppenheim, unter dem Zuruf: Halt! Halt! von den obgenannten Räubern angefallen wurde. Der Schefflenzer Bub hatte die Pferde angehalten, und Andreas Petry die Stränge entzwei geschnitten. Es wurde zugleich auf den Kutscher dreingeschlagen, auch diesem sein Geld, seine Uhr und sein Wamms abgenommen. Andere der Räuber nöthigten inzwischen den Handelsmann Schlink und die Seinigen, auszusteigen. Sie wurden ausvisitirt und geplündert, ohne jedoch gemishandelt zu werden. Ihm wurden Uhr und Geld, seiner Frau eine goldene Halskette, Ringe und Halstuch, der Tochter ihr tuchener Schanzenlaufer vom Leibe genommen.
In der Ziegelhütte zu Rimbach wurde der Raub getheilt, wobei der Schefflenzer Bub die Uhr des Kutschers unterschlagen und für sich behalten hat; obschon vorher bestimmt war, daß derjenige, welcher etwas unterschlage, dieses verlieren und keinen Theil vom Raube haben solle. Hölzerlips hatte auch wirklich, nach bestehender Sitte, nach der Auflieferung, jeden Räuber visitirt, aber doch die Uhr nicht gefunden.
Handelsmann Schlinck hat den Werth des ihm Geraubten eidlich angegeben, auf 389 fl. 30 kr.
Theilnehmer:
Am 3ten December 1810 war es, als die vorgenannten Räuber diesen Angriff unternahmen. Ein Jude von Hereshausen hatte ihnen entdeckt gehabt, daß an diesem Tage zwei Wagen von Frankfurt zurückkommen würden, auf welchen sich mehrere Juden befanden, welche bei 10,000 fl. Geld bei sich führten. Er selbst werde sich unter diesen Juden befinden und auch wohl ungefähr 500 fl. bei sich haben; es verstehe sich aber von selbst, daß sie ihm diese nicht nehmen dürften. Sie könnten ihn wohl, zum Scheine, mit den übrigen binden, aber das Geld müßten sie ihm lassen. Die Räuber folgten dem Winke, hatten aber, wie sie selbst angaben, fest beschlossen gehabt, jenem schlechten Kerl, dem Angeber, sein Geld zuerst zu nehmen.
Die Räuber halten sich in dem Walde bei Babenhausen gelagert, durch welchen die Wagen kommen mußten. Die erwarteten Wägen blieben lange aus, da wurde einstweilen ein anderer, queer durch den Wald fahrender Wagen angepackt, die Leute geschlagen und ihnen ihre wenige Sachen: ein Paar Stiefeln, 24 kr. Geld, und etwas Seife abgenommen.
Ueber diesem Raube kamen die erwarteten Wägen. Es waren aber ihrer nicht nur 2, sondern 5, bei welchen sich etliche und 20 Menschen, und unter diesen mehrere Metzger befanden, welche ihre Hunde bei sich hatten. Trotz dieser offenbaren Ueberlegenheit wurden die Ankommenden dennoch von den 9 Räubern angehalten. Es kam zu wechselseitigem Zuschlagen und die Räuber würden ganz sicher die Oberhand erhalten haben, wenn nicht die Hunde der Metzger, welche unter die Wägen gebunden waren, von einem derselben losgelassen worden wären und durch ihre Anfälle die Räuber zur Flucht in den Wald genöthigt hätten.
Theilnehmer:
Am 15ten Juli 1810 hatten sich die vorstehend genannten Räuber auf der Landstraße von Laudenbach nach Beerfelden im Odenwalde, bei der lichten Eiche, unfern des Brehm- vulgo Bastelhofes, versammelt, um Juden aufzulauern, welche, aus dem Freiherrlich von Fechenbachischen Orte Laudenbach am Main, mit Waaren auf den Beerfelder Markt ziehen würden, wie ihnen der Räuber Johann Adam Steininger angezeigt hatte. Die Juden, 5 an der Zahl, waren auch wirklich an diesem Tage Morgens halb 9 Uhr von Laudenbach abgegangen. Als sie den ¾ Stunden von Laudenbach entfernten Berg, über welchen die Straße führt, erstiegen hatten, ruhten sie eine kleine Weile, und setzten dann, einzeln hintereinander hergehend, ihren Weg fort. Löser Dornwald war der erste von ihnen, und dieser wurde auch, bei der lichten Eiche, zuerst von den Räubern angefallen, mit einem starken Hebel auf die rechte Schulter geschlagen und angewiesen, seinen Bündel abzuwerfen. Er gehorchte, in demselben Augenblicke wurde ihm seine Uhr genommen und seine Geldgurte vom Leibe abgeschnitten. Auf gleiche Weise wurden auch die übrigen Juden geschlagen und beraubt, doch trug nur einer derselben eine tiefe, übrigens aber wieder glücklich geheilte Kopfwunde davon.
Die Räuber waren blos mit Prügeln bewaffnet, nur der überrheiner Hannadam hatte eine Pistole bei sich welche jedoch nicht geladen war. Die Räuber zogen sich nach der That in eine Dickung des Waldes zurück und theilten dort ihre gemachte Beute.
Der Werth der geraubten Sachen, einschließlich des baaren Geldes, ist von den Beraubten eidlich angegeben auf 956 fl.
Theilnehmer:
Den 22ten März 1807 wurde dieser Straßenraub, von den Obgenannten an vier Juden verübt, welche von Dilefroth nach Burgsinn auf den Markt ziehen wollten. Die Juden wurden mit den Stücken, welche sich die Räuber zu diesem Zweck im Waldfrisch geschnitten hatten, geschlagen und angewiesen, ihre Bündel abzulegen; als sie sich nicht sogleich hiezu entschließen wollten, zog Wurzeljürg sein Messer und drohte mit Halsabschneiden, wodurch die Juden bewogen wurden, sich dem Befehle der Räuber zu für fügen, welche sich mit der Beute in den Wald zurückzogen und sie dort theilten, dann aber sich in das Wirthshaus nach Rautenbach begaben, wo sie übernachteten. Hier wurden sie aber auch, da der Vorfall schnell bekannt geworden war, arretirt und an das Amt nach Lohr abgeliefert. Nach langem Läugnen bekannten sie dort diesen Straßenraub und zugleich den Versuch eines Einbruchs, welchen sie wenige Tage zuvor gemacht hatten. Sie wußten, daß das Haus, in welches sie einbrechen wollten, durch einen Hund bewacht wurde und hatten, um diesen unschädlich zu machen, eine vergiftete Wurst mitgenommen, welche dem Hunde vorgeworfen werden sollte. Der Hund war aber, zu seinem und seines Herrn Glück, gerade in dieser Nacht im Innern des Hauses eingesperrt und vertrieb von da aus, durch sein lautes Gebell, die Diebe.
Veit Krähmer, welcher versichert, daß dieser Straßenraub der erste gewesen sey, an welchem er Theil nahm, der aber sich, obschon er noch Neuling war, tapfer dabei benahm und wacker auf die Juden zuschlug, fand, nachdem die Untersuchung des Amtes Lohr beendigt und die Vorlegung der Acten erfolgt war, Gelegenheit, mit seinem Vater zu entfliehen. Wie er seine Freiheit benutzt habe, zeigt tiefer unten die Reihe der von ihm einbekannten Verbrechen.
Der Werth des den Juden Geraubten ist von diesen eidlich bestätigt auf 408 fl. 86 kr.
Theilnehmer:
Dieser Straßenraub wurde am 8ten Jänner 1811 an zwei Kaiserlich Französischen Officiers verübt. Die Räuber waren nicht expreß auf diesen Straßenraub, sondern darauf ausgegangen, einen Brandweinkessel zu entwenden, welchen ihnen Pfeiffer verrathen hatte. Im Hinwege nach dem Dorfe, in welchem dieser Kessel geholt werden sollte, jenseits Werchheim, hinter Gelnhausen, auf dem Aufenauer Berge, fuhr die Chaise, worin jene zwei Französische Officiers sich befanden, an ihnen vorüber. Pfeiffer machte den Antrag, der Chaise nachzueilen und sie zu berauben. Gesagt, – gethan. Wohl eine halbe Stunde Wegs liefen sie der Chaise nach, ohne sie erreichen zu können. Schon bekam Hölzerlips das Milzstechen und mußte zurück bleiben; da nahm Pfeiffer noch einmal seine Kräfte zusammen und es gelang ihm, die Chaise zu erreichen. Er fiel sogleich den Pferden in die Zügel und hielt sie fest, bis die Andern beikamen. Im Augenblicke dieses Beikommens schoß einer der Officiers mit einer Pistole nach Pfeiffer. Dieser wähnte, er sey getroffen und schrie daher den Andern zu: »ihr lieben Brüder, ich kann nicht mehr, ich habe meinen Theil, »nun macht ihr es fertig!«
Nun übernahm Hölzerlips die Pferde und zwang den Kutscher, abzusteigen. Inzwischen hatte Pfeiffer sich von seinem Schreck erholt und nahte, mit den Andern, der Chaise selbst und forderte den Officiers ihr Geld ab. Er erhielt 15 Goldstücke.
Während diesem schlugen die beiden Andern heftig auf das Dach der Chaise, um die Officiers dadurch zum Herausspringen zu verleiten. Ihre Absicht wurde erreicht. Im Herausspringen hieb aber einer der Officiers mit entblöstem Säbel nach Wutttwuttwutt; dieser glaubte, der Streich werde nur mit einem Stock auf ihn geführt und hob, um ihm zu pariren, den Arm vor, wodurch ihm der linke Vorderarm halb durchgehauen wurde. Die Officiers ergriffen die Flucht, – und nun plünderten die Räuber die Chaise aus, erbrachen den Koffer, in welchem sie noch einige Päcke Geld und verschiedene Kleidungsstücke, Pistolen u. s. w. fanden.
Sie theilten das Geraubte im Walde unter sich.
Der Werth des Geraubten konnte, da die beraubten Officiers nicht zu erforschen waren, nicht eidlich erhoben werden; da aber, nach Angabe des Hölzerlips, jeder Räuber 59 fl. 20 kr. baares Geld erhielt, so betrug er, allein in Geld, 238 fl. und kann also im Ganzen wohl füglich angenommen werden auf 400 fl.
Theilnehmer:
Er wurde in der Nacht vom 27ten auf den 28ten Februar 1811 verübt. Der Einbruch geschah in den Kramladen der Wittwe Back durch Aussprengung des einen Fenstergesimssteins, in welchem der Riegel des Ladens eingeschoben war.
Besonders merkwürdige Umstände ereigneten sich dabei nicht. Die Waaren wurden nach Strümpfelbronn an einen bereits zur Untersuchung gezogenen Juden verkauft, wohin sie die Ehefrau des schwarzen Peters um den Lohn trug. Der Werth des Entwendeten ist eidlich angegeben auf 730 fl. 21 kr.
Theilnehmer:
Im Spätjahre 1810 zur Zeit, wo die eintretende herbstliche Witterung den Bienen das weitere Vermehren ihrer Honigvorräthe verbietet, wo ihre Erndten vollendet und ihre Stöcke am schwersten sind; entwendeten obgenannte Verbrecher einige Bienenstöcke in Zuzenbach. Sie tödteten die Bienen und verkauften Honig und Wachs.
Der Werth kann nicht groß gewesen seyn.
Theilnehmer:
Am 24ten April 1811 Nachts zwischen 11 und 12 Uhr wurde dieser Diebstahl durch Einsteigen verübt. Er ist nur darin merkwürdig, daß er den Beweis liefert, daß es alte Räuber, wie Peter Eichler, nicht unter ihrer Würde halten, mit so jungen Purschen, wie Andres und Basti sind, gemeinschaftliche Sache zu machen; und daß es also, wenn nicht auf andere Weise vorgebeugt wird, an einer vortrefflichen Nachzucht junger, kräftiger Räuber nicht fehlen könne.
Der Werth des Entwendeten ist von den Bestohlenen eidlich angegeben auf 98 fl. 21 kr.
Theilnehmer:
Im September 1810 wurden von vorgenannten Räubern der Schutzjude Wolf Mayer von Kronberg und der Handelsmann Tobias Baum von Itzstein, auf dem Wege von der Glashütte nach Königstein, im Königsteiner Walde überfallen. Der erste bekam einige Stockstreiche auf den Kopf, der andere aber nur einen Schlag auf den Arm. Dem Wolf Mayer wurde sein Geld abgenommen, welches nach seiner eidlichen Angabe bestanden war in 50 fl.
Theilnehmer:
Dieser Raub ist, so viel die Größe des Werths der geraubten Sachen betrifft, der bedeutendste. Er wurde verübt in der Nacht vom 7ten auf den 8ten September 1810. Die Räuber waren in dieser Nacht ausgezogen, um in einem Wirthshause das Zinn aus der Küche zu holen. Veit Krähmer war auch eingeladen, er konnte aber nicht mit von der Parthie seyn, weil ihm seine Füße den Dienst versagten, denn er war mehrere Nächte hintereinander auf Diebstähle ausgegangen gewesen, hatte aber nie etwas ausführen können und blos müde Füße davon getragen. Die Diebe konnten in dem Wirthshause, aus welchem sie das Zinn holen wollten, nicht ankommen, weil der Wirth eine neue Mauer um seinen Hof herum hatte aufführen lassen, auch sich ein Hund in dem Hofe befand. Sie zogen von da ab und auf gutes Glück weiter. So gelangten sie an die neue Herberge. Im Hofe derselben fanden sie drei bepackte Fuhrmannskarren stehen. Sie schnitten, ohne daß der Wächter, welcher unter einem der beiden andern Wägen gelegen zu haben behauptet, es gewahrte, den einen der Karren auf und nahmen daraus ein Kästchen von Tannenholz heraus, welches sie, einige Büchsenschüsse weit von der Herberge, hinweg trugen und dann aufschlugen. Sie fanden, daß es lauter feines, weißes Zeug enthalte. Sie nahmen dieses Zeug heraus, packten es in die Säcke, welche sie bei sich hatten und trugen es zuerst in das Wirthshaus zu Lüzelhausen. Dort wurde es zweien Juden feil geboten. Man konnte aber nicht einig werden, und so wurde es weiter auf ein Wirthshaus bei Hanau gebracht, und den Wirthsleuten in Verwahrung gegeben. Von da holten es in der folgenden Nacht Hölzerlips, Krämer, Mathes und Veit Krähmer, welcher dazu vom kleinen Johann um 3 fl. gedungen worden, ab, und trugen es auf die Ober-Riskheimer Mühle. Dort holten es die Weibsleute in Krämerkasten ab, und trugen es in den Wald bei Ostheim, wo die Räuber sich gelagert hatten, und wo sich, nebst mehreren Andern, auch der alte, erfahrene Porzellan-Hannes befand. Diesem wurde das geraubte Zeug vorgewiesen, und er übernahm es, durch seine Tochter den Verkauf besorgen zu lassen. Wirklich setzte diese auch sogleich das sämtliche Zeug ab und überbrachte den Räubern als Erlöß per Stück 3fl. 6 kr.
Durch die Untersuchung hat sich ergeben, daß die geraubte Kiste 88 Stücke Batist enthalten hatte, welche das Handlungshaus Gebrüder Goffart zu Quesnoy dem Fuhrmann Frevel, zur Verführung nach Leipzig, übergeben hatte. Der Fuhrmann konnte nachweisen, daß er bei dem Wirthe Emmel auf der neuen Herberge gute Bewachung seines Wagens besonders bestellt und zu, gesichert erhalten habe, und so blieb dann dieser Wirth für den Ersatz des Schadens, zu seinem gänzlichen Ruine, gehalten.
Der Werth des geraubten Batists betrug 12,332 Francs oder 5722 fl. 49 kr.
Theilnehmer:
Dieser Raub wurde am 30ten September 1810 Morgens zwischen 2 und 3 Uhr im Spessart, unweit Rohrbrunn, an dem Kaufmann Johann Richard Söltel von Nürnberg verübt. Die Räuber waren ausgegangen, um in der Nacht einen Fuhrmannskarren vor einem Wirthshause aufzuschneiden und zu berauben. Es wurde auch wirklich einer aufgeschnitten; da sich aber fand, daß er blos Säcke mit Wolle enthalte, so verließen ihn die Räuber und setzten ihren Weg weiter fort. Oberhalb Aschaffenburg fanden sie in einem Dorfe wieder Frachtwagen vor einem Wirthshause stehen, es befanden sich aber Hunde dabei. Der kleine Johann war auf diesen Fall mit Krähenaugen versehen und brachte auch wirklich den Hunden welche bei. Es crepirte aber nur einer der Hunde und sie mußten ihr Vorhaben aufgeben. Am andern Morgen hatten sie die Frechheit, sich in das nämliche Wirthshaus zu begeben und sich von dem Wirthe die Vergiftung seines Hundes erzählen zu lassen. Sie zogen dann weiter, um in der folgenden Nacht, bei einem im Walde liegenden, einzelnen Wirthshause, vor welchem auch Frachtwagen zu halten pflegten, ihr Heil zu versuchen. Sie kamen an, fanden aber keine solche Wagen und traten nunmehr den Rückweg an. Auf diesem Rückwege fuhr eine Chaise an ihnen vorüber. Hannfriedel versuchte den Koffer abzuschneiden; er war aber angeschraubt oder mit Ketten festgemacht und darum mislang sein Versuch. Die Reisenden in der Chaise hatten inzwischen Unrath gewittert, und sahen sich nach dem Koffer um. In demselben Augenblicke sprang der kleine Johann, welcher der Chaise gefolgt war, bei und schlug das eine Pferd mit einem Steine nieder. Die andern kamen auch bei und schlugen mit ihren Prügeln auf den Chaisenkasten. Die Reisenden, welche das Commando des Einen der Räuber: haltet die Pferde an, werft die Chaise um! und das Schlagen und Werfen auf die Chaise bange gemacht hatte, sprangen heraus und entflohen; auch der Kutscher entsprang. Sämtliche wurden mit nachgeworfenen Steinen und Prügeln verfolgt, entkamen aber glücklich. Die Räuber brachen nun mit Gewalt den Koffer ab, zertrümmerten und plünderten ihn; eben waren sie im Begriffe, auch die Chaisenkisten zu plündern, als, auf die von den Entflohenen gemachte Anzeige, schon Hülfe herbeikam. Sie entliefen in den Wald, so eilig, daß sie mehrere Rollen Geld, 1200 Stück Brabänter Thaler im Fond der Chaise zurückließen. Der empfindlichste Verlust des Herrn Söltel war der seiner Meßbücher, wovon sich jedoch später ein Theil im Walde fand.
Sein Verlust an Geld und Effekten betrug, nach eidlicher Angabe 1200 fl.
Theilnehmer:
Die drei vorgenannten Räuber waren ausgegangen, um Zinn zu stehlen. Es war am 20ten November 1810, Abends gegen 5 Uhr, als sie, auf diesem Gange, im Walde, bei Babenhausen, neben dem Wege ausruhten, da giengen zwei Männer an ihnen vorüber, wovon der eine einen Tragsack anhängen hatte. »Dem wollen wir nach,« sagte Barthel Bartsch zu seinen Genossen, »der hat Waaren!« Sie folgten sogleich jenen beiden, da kam ihnen der Herr Steuerrevisor Rödel von Babenhausen entgegen. »Der hat mehr,« sagte Stephan Heußner, »laßt uns diesen anpacken.« Gesagt, gethan. Es wurde Herrn Rödel, nachdem er einige Stockstreiche über den Kopf erhalten hatte, der Büchsenranzen, welchen er anhängen hatte, abgenommen, auch wurden ihm seine Stiefeln ausgezogen und er so gezwungen, in den Strümpfen nach Hause zu gehen. Kaum war dieses vollbracht, so verfolgten die Räuber, ihrem ersten Entschlusse gemäß, jene beiden Männer. Diese hatten einen Vorsprung von einer halben Stunde Wegs gewonnen. Dennoch holte Barthel Dartsch sie ein, und unterhielt sich so lange mit ihnen, bis seine Kameraden nachgekommen waren. So wie diese angekommen waren, erhielt der Mann mit dem Tragsack, ein Strumpfweber von Dutenhofen, zwei Schläge in das Genick, und wurde seiner Waaren und seines Geldes beraubt.
Die Antheile des Stephan Heußner und Hölzerlips an diesen Waaren kaufte der in die Untersuchung mit verwickelte, auch arrestirte, Krämer Friederich Kern von Kreuzsteinach.
Der eidlich bestätigte Werth des Geraubten beträgt vom ersten Raube 12 fl. 50 kr., vom zweiten 100 fl., also im Ganzen: 112 fl. 50 kr.
Theilnehmer:
Es war im Frühjahr 1811, im Odenwalde, als dieser Diebestal versucht, aber durch die beigekommene Dorfwache vereitelt wurde.
Die Dorfwachen sind also doch manchmal zu etwas gut!
Theilnehmer:
Der Diebstahl geschahe im Winter von 1810 auf 1811. Er ist besonders um deswillen merkwürdig, weil die Räuber mit drei Pistolen bewaffnet waren; und weil sie, bei dieser Gelegenheit, ihre gewohnte Handlungsweise offen zeigten. Sie saßen nämlich in der Mühle zu Arnoldshain und soffen anderthalb Maaß Brandwein; von da giengen sie nach Berkersheim, brachen in die Küche ein und holten das Zinn. In der Küche fanden sie einen Krug Brandwein, der wurde auf der Stelle ausgetrunken; damit hatten sie aber noch nicht genug, sie giengen mit dem Gestohlenen auf den Kronauer Hof und soffen wieder so lange Brandwein, bis die Streifer sie arretirten und nach Bergen lieferten. Von dort entflohen Hölzerlips und Johann Vielmetter. Der Werth des gestohlenen Zinnes beträgt nur 30 fl.
Theilnehmer:
Dieser Einbruch wurde in der Nacht vom 20ten auf den 21ten October 1810 verübt. Er hätte gar leicht von höchstschädlichen Folgen für das ganze Ort Wüstwillerroth werden können, indem sich die Diebe eines von ihnen angebrannten Lumpens zum Leuchten bedient und diesen, beim Abzuge, brennend zurückgelassen hatten, so daß man Morgens in dem Stubenboden ein Loch eingebrannt fand. Sie zogen mit dem Entwendeten in das Wirthshaus zu Lützelhausen, wurden aber dort durch Streifer versprengt.
Der Werth des Gestohlenen beträgt nach eidlicher Angabe 211 fl. 7 kr.
Theilnehmer:
Nach der in der vorangehenden Nummer bemerkten Versprengung zu Lützelhausen, zogen sich Veit Krähmer, Stephan Heußner und Manne Friederich gegen die Bergstraße herauf. Sie kamen mit den beiden Andern zusammen und verübten den 3ten April 1811 Abends zwischen 7 und 8 Uhr, mit denselben, unweit Heubach, auf der Straße von da nach Amorbach, diesen Raub, an dem Nothgerber Thomas Höflein von Amorbach. Charakteristisches Licht verbreitet es über dir Räuber, daß trotz der dem Anscheine nach scherzhaften Anrede des Manne Friederichs, indem er den Gerber am Halskragen faßte: »Halt! Gebe her, was du hast, das andere behalte!« der Mann dennoch, obschon er Alles hergab, wie Mannes Friederich selbst sagte, von den Andern jämmerlich mishandelt wurde. Er wurde von den Räubern bewußtlos auf der Straße liegen gelassen und war, nachdem er sich erholt und mühsam nach Heubach geschleppt hatte, genöthigt, sich in einer Chaise nach Hause führen zu lassen. Auch der Rock wurde dem Manne ausgezogen und der Huth ihm genommen. Den Rock hatte Veit Krähmer noch auf dem Leibe. Höflein erhielt ihn zurück.
Psychologisch merkwürdig ist, daß den Höflein, wie er zu Protokoll versichert hat, unmittelbar vor dem Angriff, eine solche Bangigkeit überfiel, welche ihm die Haare, wie er sagt, emportrieb.
Der Werth des Geraubten beträgt, nach der eidlichen Angabe Höfleins 77 fl.
Theilnehmer:
Auf dem Heraufwege der vorgenannten Räuber, wovon in der vorigen Nummer die Rede war, begegnete ihnen am 31ten März 1811 kurz vor 10 Uhr unfern Gelnhausen, die Diligence und hinter dieser langsam einhergehend, der Herr Referendair Köhler aus Fuld. »Der hat schöne Kleider an,« rief einer der Räuber seinen Kameraden zu, »und wahrscheinlich auch Geld, laßt uns ihn angreifen.« Es geschah ohne Verzug, dem Herrn Köhler wurden seine beiden Röcke und die Stiefel ausgezogen, ihm sein Huth, seine Uhr, sein Geld, seine Brieftasche, seine Tabackspfeife und der Tabacksbeutel genommen, worauf er, ohne Mishandlung, entlassen wurde.
Der Werth des Geraubten ist eidlich angegeben auf 100 fl.
Theilnehmer:
Dieser Einbruch wurde drei Tage vor der letzten Arretirung des Manne Friederich verübt. Der Jude Jacob Isac ist ein alter Bekannter der Räuber, welcher ihnen früher schon die geraubten Sachen abzukaufen pflegte. Er ist eingezogen, und wird der verdienten Strafe nicht entgehen. Man hat mehrere Meisel und Diebsschlüssel bei ihm gefunden.
Der Werth des Gestohlenen betrug nur wenige Gulden.
Theilnehmer:
Er geschahe, wie schon erzählt wurde, auf dem Weg nach der Bergstraße zu Beraubung der Schweizer. Der Werth des Entwendeten beträgt nur 2 fl. 28 kr.
Theilnehmer:
Unmittelbar nach der Beraubung des Herrn Referendärs Köhler eröffnete der lange Andres den Uebrigen, er wisse eine Frau, bei welcher sie 5 bis 600 fl. und viele Kleider stehlen könnten, er und Veit Krähmer seyen schon bei dieser Frau über Nacht gelegen und wüßten die Gelegenheit. In der Nacht vom 8ten auf den 9ten April 1811, Nachts zwischen 1 und 2 Uhr, brachen die Räuber bei der alten 75jährigen Wittwe Sauerwein zu Kleestätt ein. Sie wurde in ihrem Bette gebunden und blutig geschlagen; wehrte sich aber dennoch tapfer, bis Lärm in der Nachbarschaft entstund und dadurch die Räuber zur Flucht genöthigt wurden. Sie brachten nichts davon als ein Kopfkissen und an Geld 10 fl.
Theilnehmer:
Acht Tage nach Ostern 1811 wurde dieser Einbruch, und zwar in zwei verschiedenen Häusern, in derselben Nacht verübt.
Der Werth des Entwendeten beträgt zusammen 20 fl. 4 kr.
Theilnehmer:
Der Einbruch geschahe im Frühjahre 1811 in der nämlichen Nacht, als Manne Friederichs Frau zu Katzenbach niederkam.
Der Werth des Gestohlenen betrug 38 fl. 48 kr.
Theilnehmer:
Der Einbruch geschahe in der Nacht vom 1ten auf den 2ten October 1810, ohne besonders merkwürdige Umstände. Stephan Heußner war bei seiner Arretirung in einen Theil der hier entwendeten Kleider gekleidet. Der Werth des Gestohlenen beträgt, nach eidlicher Angabe, wenigstens 150 fl.
Theilnehmer:
Der Diebstahl geschahe in der Nacht vom 17ten auf den 18ten July 1807. Der Werth des Entwendeten beträgt, nach eidlicher Angabe 27 fl. 38 kr.
Theilnehmer:
Der Diebstahl wurde den 21ten Februar 1811 Nachts in der Wohnung einer armen Weibsperson verübt, welche dadurch um ihre ganze, mühsam erworbene, geringe, aber für sie bedeutende, Haabe kam. Der eidlich bestätigte Werth des Entwendeten beträgt 150 fl.
Theilnehmer:
In Külsheim hatte Peter Eichler mit einem Schäfer vertraute Bekanntschaft, er hatte mit der Tochter des Schäfers eine Liebschaft, und dessen beide erwachsene Söhne waren ebenfalls seine Vertraute. In ihrer Schäferhütte fand er sichere Zuflucht, wann in der Gegend gestreift wurde, die Schäfer brachten ihm dahin Kost und Brandwein. Dieser Schäfer nun hatte ihm verrathen, daß in Külsheim ein Seckler wohne, welcher einen starken Vorrath von Hirschleder und daraus gefertigten Waaren besitze. Um diesen zu stehlen, zog Peter Eichler in der Nacht vom 23ten auf den 24ten April 1811 gegen Külsheim. Bei der Pferchhütte vor Külsheim war das Rendezvous. Dort hatten sich auch die zwei Söhne des Schäfers eingefunden, wovon einer mit den Dieben zog, um ihnen den Weg zu zeigen. Külsheim ist ein mit Mauern umgebenes Städtchen. Durch die Thore, welche Nachts verschlossen sind, konnten die Diebe nicht eingehen, sie wählten daher einen andern Weg. Durch das Städtchen fließt ein Bach, welcher seinen Ein- und Ausfluß durch die Stadtmauer hat. Diese Ein- und Ausflüsse sind mit festen Gattern verwahrt. Peter Eichler hatte sich mit einer Handsäge versehen. Es wurde eine Lücke in das Gatter gearbeitet, durch welche die Diebe einschlüpften. Sie waren nun im Städtchen; der Mond, der alte Feind der Diebe, trat aber hinter dem Gewölke hervor und sie wagten es nicht, in das an der Hauptstraße stehende Haus des Secklers einzubrechen. Der Schäferssohn gab dagegen das abgelegene Haus eines Juden zum Einbruche an; die Diebe zogen dahin; eine Frau in der Nachbarschaft hatte das Geräusch des Einbruchs durch das Gatter gehört, ihr Fenster geöffnet, die Diebe wahrgenommen und in der Stille die Anzeige machen lassen. Inzwischen waren aber auch die Diebe sie gewahr geworden und hatten sich durch die Lücke im Gatter zurückgezogen. Da alles ruhig blieb, sendete Peter Eichler seine jüngeren Gefährten abermal in das Städtchen, diese kamen aber sogleich mit der Nachricht zurück, es seye nicht sicher. Peter Eichler erklärte sie für Feige, und zog mit ihnen zum dritten Versuche los; kaum aber waren sie wieder an das Gatter gekommen, so schimmerten ihnen durch dasselbe die Fackeln der Wache entgegen und sie entflohen für immer. Des Schäfers Söhne kehrten zum Pferche zurück und blieben, bis zu den Geständnissen der Heidelberger Arrestanten, unentdeckt. Nun sind sie, mit Vater, Mutter und Schwester, verhaftet und werden sämtlich der verdienten Strafe nicht entgehen.
Theilnehmer:
Der Diebstahl geschah zu Laudenberg, zwischen Weihnacht und Lichtmeß 1811. Der Werth des Gestohlenen ist nur 7 fl.
Theilnehmer:
In der Nacht vom 9ten auf den 10ten September 1806 wurde dieser Einbruch verübt. Der eidlich angegebene Werth des Entwendeten beträgt 40 fl.
Theilnehmer:
Am 5ten December 1807 wurde dieser Einbruch, ohne besonders merkwürdige Umstände verübt. Der Werth des Gestohlenen beträgt nach eidlicher Angabe des Bestohlenen 160 fl. 36 kr.
Theilnehmer:
Die Räuber (drei Brüder und ihr Schwager) waren auf den Sinzheimer Markt (den 19en März 1811) gezogen, um dort eine Gelegenheit zu einem Raube oder Diebstahl auszusehen. Sie fanden da den Juden Benjamin Joseph Wolfsbruck und beschlossen, ihn zu berauben. Sie giengen, gegen Abend, bis in die Nähe von Bäuerthal. Dort harrten sie des Juden, welcher auch, nach bereits eingebrochener Nacht, kam, nebst seinem Sohne und einem andern Juden angefallen, geschlagen und beraubt wurde. Der Werth des Geraubten ist eidlich bestätigt auf 450 fl.
Theilnehmer:
In der Nacht vom 8ten auf den 9ten März 1811 wurde dieser Einbruch verübt, nachdem die Diebe, in der nämlichen Nacht, zu Nonrod, vergebens einen Einbruch versucht hatten. Der Werth des Entwendeten beträgt 293 fl. 12 kr.
Thäter:
In der aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden dies- und jenseits des Rheins ist zwar der Lorenzen-Peter alleine als Mörder genannt. Allein es sind solche bestimmte Angaben und solche Umstände auch in dieser Untersuchung vorgekommen, welche den stärksten Verdacht der Mittheilnahme gegen Hölzerlips erzeugen mußten. Seine eigenen Angaben mußten Verdacht gegen ihn erregen.
Ungefähr 3 oder 4 Wochen vor dem Todschlag, so erzählte er, sey ein gewisser Peter Wittmann, vulgo Lorenzen-Peter oder vielmehr dessen Schwiegermutter, vulgo die Kropf-Jacobsin, mit Zahnfranzen-Martin und Hennerle, dann deren Schwester Kathrine in der Porzelanfabrik zu Ketterheim am Main beisammen gewesen; die Kropf-Jacobsin habe Gold bei sich gehabt und vorgegeben, es seye ihr von der Kathrine eine Karolin entwendet worden, worüber ein großer Zank unter ihnen entstanden sey. Etliche Wochen hernach sey er mit dem Lorenzen-Peter, in einem Dorfe unweit Darmstadt, zusammen gewesen. Lorenzen-Peter habe gewußt, daß die Zahnfranzischen auf dem sogenannten Linsenhäuschen bei Darmstadt lägen und habe ihn aufgefordert, mit ihn dorthin zu gehen, weil er noch einen Tragkorb bei jenen stehen habe. Er sey mitgegangen. Unfern des Linsenhäuschens hätten sie die beiden Brüder Martin und Heinrich Delis, dann noch einen andern Mann angetroffen. Sogleich bei der Zusammenkunft habe Lorenzen-Peter dem Hennerle Schläge gegeben, worauf er, Hölzerlips, sogleich fortgesprungen sey. Erst Nachts sey Lorenzen-Peter blutend und ganz zerschlagen heim gekommen. Gegen Morgen habe derselbe ihn abermal aufgefordert, mit ihm in die Gegend des Linsenhäuschens zu gehen, um ihm seinen verlornen Huth und ein Pfeifenrohr suchen zu helfen. Er sey nur dann mitgegangen, als Peter ihn versichert habe, daß die Andern nicht mehr dort seyen. Peter sey vorausgegangen; lange habe er dessen Rückkunft erwartet, endlich sey er auch vorwärts und bis an das Linsenhäuschen gekommen, welches er zu umgehen gesucht habe. Die beiden Brüder Delis hätten aber seiner dennoch gewahrt, seyen herausgekommen, hätten ihn höflich bewillkommt und mit ihnen in die Stube zu gehen genöthigt. In der Stube hätten sich diese beiden und der bei ihnen gewesene große Mann so gesetzt, daß sie ihn hinter den Tisch bekommen hätten. Ihm sey Angst geworden, darum habe er eine Viertelskrone für Brandwein hergegeben. Während dem Trinken habe Martin Delis plötzlich sein Messer gezogen und ihm damit in den Arm gestochen, Hennerle ihm aber mit einem Stock einen Streich auf den Kopf gegeben, und nun hätten beide so lange auf ihn drein geschlagen, bis er ohnmächtig hinter den Tisch gesunken sey, worauf ihn der große Mann zur Thüre hinausgeworfen habe. Hier habe er sich wieder erholt, und sey Morgens gegen 8 Uhr wieder in seine Herberge gekommen, wo ihm seine Frau die Wunden ausgewaschen habe.
Als die Frau des Lorenzen-Peter gesehen habe, wie er zugerichtet sey, sey sie fortgegangen, um ihren Mann zu suchen. Erst Nachmittags 4 Uhr sey sie wieder zurückgekommen und habe ihm gesagt: Ach Gott! sie schlagen sich wieder! Zugleich habe sie ihn aufgefordert, mit ihr auf ein anderes nahes Ort zu ziehen. Dieses sey geschehen und dahin sey dann Abends gegen 7 Uhr Lorenzen-Peter gekommen und habe ihm gesagt: »Bruder! ich habe dem Hennerle die Schläge wieder zurückgegeben, die du erhalten hast!« Er habe geantwortet: »wann du ihm nur keinen Schaden gethan hast!« und darauf Peter erklärt: »ich habe ihm nur die Hosen versohlt!«
Am folgenden Morgen sey des Zahnfranzen-Martins Frau in diesen Ort gekommen, habe die Nachricht gebracht, daß Hennerle todtgeschlagen worden sey und die Arretirung des Lorenzen-Peter verlangt. Wirklich seyen auch dessen Frau und Schwiegermutter arretirt worden, Peter aber sey entsprungen, durch den Rhein geschwommen und habe sich bisher jenseits Rheins aufgehalten. Niemand habe verlangt, daß er, Hölzerlips, arretirt werde, dennoch habe ihn Furcht ergriffen und so habe er den Ort verlassen. Nachher habe er erfahren, daß man auch ihn mit Steckbriefen verfolgt habe, und darum das Darmstädtische Gebiet vermieden.
Um zu beweisen, daß er unschuldig hieran sey, berief sich Hölzerlips auf Peter Heinrichs Hannadam, einen Tochtermann des erschlagenen Heinrich Delis, welcher vom Lorenzen-Peter jenseits Rheins den wahren Verhalt der Sache erfahren habe. Dieser widersprach aber jener Angabe. Martin Delis hatte bestimmt angegeben, daß Lorenzen-Peter und Hölzerlips seinen Bruder und ihn schlafend unter einem Baum überfallen und jenen erschlagen hätten; in der Confrontation konnte er aber nicht mit Gewißheit behaupten, daß jener Zweite wirklich der Hölzerlips gewesen sey. Dahingegen mußte Hölzerlips den weiter angezeigten Umstand zugeben, daß er am Morgen nach der That mit dem Lorenzen-Peter wieder auf das Linsenhäuschen gegangen sey, um nach dem Hennerle zu sehen. Bei ihrer Hinkunft, so erzählt er weiter, sey gerade ein Weibsbild aus dem Backhause gekommen, die habe zu ihm gesagt: da drin liegt der Hennerle und ist todt. Er habe hineingeschaut, den Leichnam gesehen und gerufen: »O weh, Peter! was hast du gethan.« Peter habe geschrieen: »Gott sey meiner armen Seele gnädig! Bruder nun lauf!« Sie seyen zurückgelaufen, er in das schon gedachte Ort, Peter aber an den Rhein.
Die über diesen Vorfall verhandelten Akten wurden von dem peinlichen Gerichte zu Darmstadt begehrt, konnten aber nicht aufgefunden werden, und so mußte dann die weitere Verfolgung dieser Sache unterbleiben.
Theilnehmer:
Dieser Straßenraub wurde den 25ten Jänner 1811 an einem K. K. Französischen Soldaten verübt, welcher einen Brief an einen K. K. Französischen Herrn General, nach Frankfurt, zu bringen hatte. Der Soldat wurde so arg geschlagen, daß man lange an seinem Aufkommen zweifelte. Der Werth des Geraubten konnte nicht mehr erhoben werden; das Geraubte bestund in einer silbernen Uhr, einem Paar Stiefeln, ein Paar langen tuchenen Hosen und einem Sacktuch.
Theilnehmer:
Am 27ten September 1809 fuhr Herr Doctor juris Häberlin von Frankfurt, mit seiner Gattin, seiner Schwester und seinen zwei Kindern, von Niederwillstadt, wo sie einen guten Freund besucht hatten, zurück nach Frankfurt. Es war gegen 10 Uhr Nachts, als sie den Berg bei Vilbel hinan fuhren. Kaum hatten sie die Höhe des Bergs erreicht, als die vorgenannten Räuber die Chaise anfielen, indem sie, nach ihrer Sitte, den Pferden in die Zügel fielen und mit ihren Prügeln sowohl auf den Kutscher und Bedienten, als auf die Chaise selbst, drein schlugen. Zweimal war der Kutscher schon, durch die Heftigkeit der empfangenen Schläge, vom Bock herunter, zwischen die Pferde, gefallen, jedesmal aber hatte ihn der Bediente wieder emporgezogen. Nun ergriff dieser Letzte das Leitseil, zog aber dadurch auch die Streiche der Räuber nach sich. Es fielen mehr als 40 Streiche auf und in die Chaise, aber nur einer beschädigte die Dlle Häberlin am Arm. Dem Bediente« gelang es, einem der Räuber den Prügel aufzufangen und zu entreißen. Die Räuber versuchten, die Chaise von der Straße ab in den Wald zu führen, die Pferde aber waren wild geworden; so kam es, daß die Chaise sich drehte; der Bediente benutzte diesen Augenblick, trieb die Pferde an und fuhr in vollem Trabe, den steilen Berg, nach Vilbel zurück, hinunter. So war die Absicht der Räuber, zum Glück der Reisenden, vereitelt.
Theilnehmer:
Es war im September 1806, als dieser Einbruch, ohne besonders bemerkbare Ereignisse, verübt wurde. Der eidlich bestätigte Werth des Gestohlenen beträgt 46 fl.
Theilnehmer:
Auch dieser Diebstahl geschah wie der vorige, im Herbst 1806. Der Werth de« Gestohlenen betrug 13 fl. 45 kr.
Theilnehmer:
Am 22ten Februar 1811, bei Einbruch der Nacht, versuchten diese Räuber, auf der Straße von Miltenberg nach Bischoffsheim, am Tiefenthaler Tannenwäldchen, den Koffer von einer vorübergefahrenen Chaise abzunehmen. Hölzerlips will zwar von diesem Versuche nichts wissen, doch versichert er, wann ihnen eine Chaise entgegen gekommen wäre, so würde sie gewiß angegriffen und beraubt worden seyn. Der Koffer war aufgeschraubt, die Reisenden drohten mit Schießgewehr und verscheuchten die Räuber. Diese zogen nun in den, auf vorgedachter Straße liegenden, Ort Neukirchen und brachen, Abends 9 Uhr, in die Behausung des Zentschöpfen Blanck ein; sie fanden aber nichts, als einen Meisel, einen Hammer und einen weißen Schurz, welches alles sie mitnahmen. Damit diese Nacht nicht unbenutzt bleibe, faßten sie den kühnen Entschluß, in das Lagerhaus zu Miltenberg einzubrechen und führten ihn auch auf der Stelle aus. Durch Hülfe eines starken Hebels, einer Schrotleiter und eines Schiffseiles, welche Geräthschaften sie vor dem Lagerhaus fanden, bogen sie eine der starken eisernen Stangen aus der vergitterten Fensteröffnung des Lagerhauses. Hölzerlips wurde, in einiger Entfernung, als Wache ausgestellt, die beiden andern stiegen ein. Sie öffneten einen großen Verschlag; fanden aber, zu ihrem Verdrusse, daß er nichts enthalte, als Papier und Pinsel. Es wurde nun ein anderer Verschlag geöffnet, welcher zu nicht geringer Freude der Räuber, mit Kattun angefüllt war. Die Räuber hatten bei der Arbeit Durst bekommen; sie öffneten ein vor dem Lagerhaus liegendes Weinfaß und thaten sich daraus gütlich. Sie waren dabei so freundschaftlich und froh, daß sie auch ihres Wachestehenden Kameraden nicht vergaßen. Ein im Lagerhaus gefundenes Gefäß wurde mit Wein gefüllt und dem Hölzerlips auf seinen Posten gebracht. Nun wurden einige Säcke, worin sich Waldsaamen befand, ausgeleert und in diese der Kattun gepackt. Die Räuber trugen ihre Beute an den nahen Main, machten dort einen an ein Schiff befestigten großen Nachen los und setzten darin, obgleich der Wasserfarth unkundig, über den hochangeschwollenen, stark mit Eis treibenden Mainfluß.
Es sind zu Bewachung des Lagerhauses in Miltenberg besondere Wächter angestellt; einer dieser Wächter behauptet zwar, er habe die Dieb« entdeckt und sey von ihnen, bis nach vollbrachtem Diebstahl, festgehalten worden. Hölzerlips läugnet dieses aber, und zwar nicht ohne die größeste Wahrscheinlichkeit für sich zu haben, mit dem naiven Zusatze ab: wann der Wächter wirklich zu ihnen gekommen wäre, würde er so wohlfeilen Kaufes nicht davon gekommen seyn. Erst als die Diebe auf dem andern Mainufer waren, gab es in Miltenberg Lärm. Am 23ten Februar wurden die Diebe in Mönchberg durch die Wachsamkeit des Commandanten der Landmiliz, Herrn Lauerwald in der Behausung eines Häfners ausgehoben und als verdächtig eingezogen. Man fand bei ihnen den gestohlenen Kattun. Sie waren Abends zuvor mit einem Esel, welcher leere Körbe trug, zu dem Häfner eingezogen. Am andern Morgen entdeckte eine Frauensperson dem Häfner, daß die leeren Körbe angefüllt seyen; der Häfner pflog, während die Räuber frühstückten, Nachsicht und fand die Körbe mit Kattun gefüllt. Er machte im Stillen seine Anzeige, die Räuber hatten aber Lunten gerochen und als die Wache kam, fanden sich, zu des Häfners hohem Erstaunen, die Körbe wieder leer. Doch entdeckte sich, bei genauer Nachsicht, bald der in der Scheuer versteckte Kattun. Dessen ungeachtet läugneten die Räuber, ihn gehabt zu haben. Nun kam auch die Sage von dem Einbruch zu Miltenberg nach Mönchberg. Die Diebe wurden festgehalten und nach Miltenberg Nachricht ertheilt. Das Amt Miltenberg begehrte ihre Auslieferung, allein man war über die Formalien noch nicht einig, und ehe diese berichtigt waren, entflohen die drei Räuber, bei 28 Mann Wache, aus ihrem Arreste auf einem Thorthurm. Nur der eine, Heinrich Pfeiffer, welcher sich damals Nicolaus Müller genannt hatte, wurde, durch Nacheile, wieder eingefangen, und sollte, mit den auch arretirten drei Weibern und den Kindern der Räuber, nach Miltenberg ausgeliefert werden. Bei der Ueberfahrt über den Main, sprang er, kreuzweis geschlossen, in diesen Fluß und ersäufte sich, im Angesichte der seiner Ankunft entgegen harrenden Menge von Neugierigen. Erst mehrere Tage nachher wurde sein Leichnam tiefer unten am Mainufer gefunden.
Der Werth des gestohlenen Kattuns betrug 1144 fl.
Theilnehmer:
Der Diebstahl geschah vor mehreren Jahren schon. Der Werth des Entwendeten betrug nur wenige Gulden.
Theilnehmer:
Dieser Diebstahl wurde im Anfange Octobers 1807 vollbracht. Der eidlich bestätigte Werth des Entwendeten ist 49 fl.
Theilnehmer:
Schon vor 5 Jahren wurde dieser Versuch gemacht. Er fiel fruchtlos für die Diebe aus.
Theilnehmer:
Schon vor ungefähr 4 Jahren wurde dieser Diebstahl verübt. Er lieferte den Dieben blos einige Hemden und Säcke, deren Werth unbedeutend war.
Theilnehmer:
Dieser Diebstahl geschahe ungefähr zu derselben Zeit, wie der vorige. Der Werth des Entwendeten war ebenfalls gering.
Theilnehmer:
In der Nacht vom letzten Juli auf den 1ten August 1809 geschah dieser Diebstahl. Das Entwendete hatte, nach der eidlichen Angabe des Bestohlenen, einen Werth von 40 fl.
Theilnehmer:
Die Ziege wurde in der Nacht, schon vor einigen Jahren, gestohlen. Ihr Werth ist angegeben auf 4 fl.
Theilnehmer:
Hölzerlips hatte angegeben, daß auch Manne Friederich bei diesem Raube gewesen sey; er mußte aber diese Beschuldigung zurücknehmen. Der Raub wird hier nur aufgeführt, damit beim Nachschlagen die übrigen Theilnehmer gefunden werden können.
Theilnehmer:
Dieser Einbruch wurde den 20ten März 1811 Nachts zwischen 1 und 2 Uhr verübt. Merkwürdige Umstände ereigneten sich dabei nicht. Der eidlich erhärtete Werth der dem Gastgeber Anton Straub entwendeten Effekten beträgt 657 fl. 40 kr.
Theilnehmer:
Es waren die Butterhändler von Wächtersbach und Bierstein, welche von den vorgenannten Räubern am 9ten April 1811 im Büdinger Walde angefallen, durch Schläge gefährlich verwundet und ihrer Haabe beraubt wurden. Der Werth des Geraubten beträgt 136 fl. 20 kr.
Theilnehmer:
In der Nacht vom 8ten auf den 9ten Juli 1807 wurde der Esel entwendet. Der Müller wurde die Diebe gewahr und schoß nach ihnen, dessen ungeachtet entkamen sie mit seinem Grauchen. Dessen Werth ist bestimmt auf 22 fl.
Theilnehmer:
Die Diebe waren darauf ausgegangen, die Bettungen aus dem Wirthshause zu Sprendlingen zu stehlen; sie konnten aber nicht ankommen und nahmen daher mit den Brandweinbrennerei-Geräthschaften vorlieb. Der Einbruch hatte in der Nacht vom 26ten auf den 27ten Oktober 1810 Statt. Der Werth des Gestohlenen beträgt 85 fl. 28 kr.
Theilnehmer:
In der Nacht vom 11ten auf den 12ten März 1811 wurde dieser Einbruch verübt. Der Werth des Gestohlenen ist nur 5 fl.
Teilnehmer:
In der Nacht vom 23ten auf den 24ten März 1811 wurde dieser Einbruch, bei dem Krämer Conrad Kleinbach, ohne besonders merkwürdige Umstände, verübt. Der eidlich erhärtete Werth des Gestohlenen beträgt 350 fl.
Theilnehmer:
Der Einbruch geschahe in der Nacht vom 3ten auf den 4ten Juli 1810. Der Werth des Gestohlenen beträgt 99 fl. 2 kr.
Theilnehmer:
In der Nacht vom 8ten auf den 9ten April 1811 wurde dieser Einbruch verübt. Der Werth des Entwendeten beträgt 17 fl. 6 kr.
Theilnehmer:
Der Einbruch war auf das Pfarrhaus in Waldfenster angelegt. Die starkvergitterten Fenster im Pfarrhause vereitelten aber den Anschlag der Diebe. Leer wollten sie nicht abziehen; sie stiegen also in ein anderes Haus ein und nahmen dort, was sie fanden. Es war nach Pfingsten 1808, als der Diebstahl vorfiel. Der Werth des Entwendeten betrug nur 13 fl.
Theilnehmer:
Dieser Einbruch geschähe unmittelbar nach jenem zu Waldfenster. Der eidlich bestätigte Werth des Gestohlenen beträgt 71 fl. 45 kr.
Theilnehmer:
Der Schulmeister zu Münster hatte ein armes Mädchen, aus Barmherzigkeit aufgenommen und großgezogen. Seine Frau hatte das Mädchen selbst im Nähen und Stricken unterrichtet. Von herumziehenden Eltern gebohren, sehnte sich dieses Mädchen, so wie sie größer wurde, wieder nach dem früheren, freieren Leben. Sie führte ihr Vorhaben aus und war bald unter den Gaunern, unter dem Nahmen, Knöpf-Lischen, bekannt. Dieses Knöpf-Lischen war es, welche den vorverzeichneten Gaunern verrieth, daß ihr Pflegevater, der Schulmeister Johann Georg Wehner zu Münster, stets 3 bis 400 fl. baares Geld vorräthig habe, auch sonst schönes Geräth besitze. Zugleich gab sie alle nähere Notizen über die örtlichen Verhältnisse, an die Hand. Die Diebe zogen, gegen Ende September 1806, nach Münster; wirklich zeigte sich ihnen, wie Knüpf-Lischen richtig gesagt hatte, vor dem Schulhaus ein Hündchen, welches sogleich laut bellte und auf sie lossprang; ihm wurde der vergiftete Kuchen vorgeworfen, welchen Albert Krähmers Concubine, vorher geehligte Selserin, zu diesem Ende gebacken und dem Veit Krähmer mitgegeben hatte. Ungefähr eine Stunde später, um Mitternacht, nahten sich die Diebe dem Schulhause wieder, und fanden dessen treuen Wächter, auf der Haustreppe, vom Gift getödtet, liegen. Sie machten nun Anstalt, die Hofmauer zu übersteigen. Zu ihrem großen Schreck, stürzte aber diese Mauer, mit großem Gerassel, zusammen, und sie mußten also fliehen. Auf dieser Flucht brachen sie, in dem nahe bei Münster liegenden Orte Bonnland, in verschiedene Häuser ein und nahmen mit, was sie fanden. Der Werth des Gestohlenen betrug jedoch zusammen nur 15 bis 16 fl.
In der Nacht vom 12ten auf den 13ten November 1806 wurde bei dem Schulmeister zu Münster wirklich eingebrochen; auch dießmal war er aber so glücklich, daß ihm mehr nicht gestohlen wurde, als der Betrag von 30 fl. 24kr. Veit Krähmer will jedoch hievon nichts wissen.
Theilnehmer:
Manne-Friederich hatte den Veit Krähmer als Theilnehmer genannt; dieser aber versichert, keinen Antheil daran genommen zu haben, und nennt blos die beiden Vorgenannten als Theilnehmer. Bei Veits gewöhnlicher und oft erprobter Offenherzigkeit mußte ihm, bei allem Beweismangel, geglaubt werden.
Theilnehmer:
Gegen Johannistag 1809 wurde dieser Diebstahl verübt. Der Werth des Gestohlenen war 52 fl.
Theilnehmer:
Nach der früher schon erzählten Beraubung der Juden im Königsteiner Walde, hatten sich die Räuber, nachdem sie sich einige Stunden Weges weiter begeben hatten, im Wald, bei einem Brunnen gelagert. Sie ruhten hier aus und spielten, zum Zeitvertreib, in der Karte, um das den Juden geraubte Geld. Es zogen zwei Metzger, mit Hunden, an ihnen vorüber. Die Räuber waren in ihr Spiel vertieft und achteten ihrer nicht. Als die Metzger eine Strecke weiter gegangen waren, fiengen sie an zu singen. Dies machte die Räuber auf sie aufmerksam. »Die hätten wir auch machen (berauben) können,« rief der Eine. »Dazu ist noch Zeit,« antwortete der Andere und sogleich wurden die Metzger eingeholt, angefallen, mishandelt und beraubt. Die Hunde der Metzger machten den Räubern viel zu schaffen; sie wurden aber überwältigt. Der Werth des Geraubten betrug 300 fl. 42 kr.
Theilnehmer:
Wenige Tage nach Martini 1810 begegnete diesen Räubern, zwischen Wörth und Leider, Morgens nach 3 Uhr, ein reitender Bote, welchen ein Herr aus Leider nach Wörth gesendet gehabt hatte, um Kleidungsstücke dort abzuholen. Der Bote wurde sogleich angehalten, und durch Vorhalten einer aufgezogenen Flinte, abzusteigen genöthigt. Obschon er dieß sogleich that, wurde er doch geschlagen und dann ihm der Pack mit Kleidern und sein Geld, in 36 kr. bestehend, abgenommen. Der Bote jammerte, daß er nun nicht einmal frühstücken könne und die Räuber waren so artig, ihm 12 kr. zurückzugeben. Merkwürdig ist es, daß die Räuber das Pferd nicht behielten. Der Werth des Geraubten kann angenommen werden zu 135 fl. 24 kr.
Theilnehmer:
Die Räuber waren auf dem Herchenhaner Markte beisammen und von da ausgezogen, um den Gerßfelder Metzgern auf der Straße aufzulauern. Diese blieben etwas lange aus, inzwischen aber kamen (es war am 10ten May 1808) fünf Bauern und zwei Juden von jenem Markte zurück. Sie wurden sogleich von den Räubern, deren einer mit einer Flinte, zwei aber mit Pistolen bewaffnet waren, angefallen, sehr gemishandelt und beraubt. Einer der Juden war ein armer Makler, der nur wenige Gulden bei sich hatte, welche ihm auch abgenommen worden waren. Der Jude klagte laut seine Noth. Dieses rührte einen der Räuber und dieser befahl auch sogleich jenem seiner Kameraden, welcher diesem Juden sein Geld abgenommen hatte, es demselben sogleich wieder zurück zu geben. Der Räuber gehorchte, dem Scheine nach, und steckte selbst dem Juden sein Geld wieder in die Tasche, nahm es aber in demselben Augenblicke auch wieder heraus und die Tabackspfeife des Juden dazu.
Der Werth des Geraubten beträgt im Ganzen, nach eidlicher Angabe der Beraubten 293 fl. 21 kr.
Theilnehmer:
Der Einbruch geschahe in der Kreuzwoche 1810. Die Diebe waren nicht bestimmt auf den Einbruch in dem Hause des Hafners Ludwig Roth, an welchem sie ihn verübten, sondern aufgerathewohl ausgegangen. Der Werth des Gestohlenen beträgt, nach eidlicher Angabe Roths 59 fl.
Theilnehmer:
Im Herbste 1808 geschahe dieser Versuch. Schon hatten die Räuber durch das vergitterte Fenster einen Schwartenmagen herausgeholt und waren eben im Begriff, das Gitter auszubrechen, als der Schäfer, (in dessen Haus sie einzubrechen versuchten) welcher sie bemerkt und sich mit seiner Flinte beigeschlichen hatte, Feuer auf sie gab und dadurch den Mathes im Gesichte und am Arm verwundete. Nach dem Schuß gieng der Schäfer mit verkehrter Flinte auf den Veit Krähmer los; der schlug ihm aber mit einer Stange so kräftig auf den Kopf, daß er zusammen stürzte, und floh dann mit Mathes, ehe noch der Schäfer sich wieder erholt hatte.
Theilnehmer:
Diesen Einbruch zeigte Hölzerlips aus Bosheit gegen Veit Krähmer an. »Weil er doch, sagte er, beim Angriff der Bauernwägen bei Frankfurt nicht geschlagen haben will, so will ich ihm etwas anderes aufbrennen!« Veit Krähmer war sogleich der That geständig. Sie wurde zu Ende Juni oder Anfang July 1810 verübt. Schon war in das Wirthshaus zur Brezel, aus welchem das Zinn geholt werden sollte, eingebrochen, als die Diebe durch einen vorübergehenden Bauernpursch, welcher zum Lohn von ihnen einen derben Schlag erhielt, versprengt wurden. Sie sprangen aber nicht weit, sondern brachen sogleich in ein anderes Haus zu Alzenau ein. Der eidlich bestätigte Werth des Gestohlenen beträgt 25 fl. 40 kr.
Theilnehmer:
Auch dieses Vergehen wurde von Hölzerlips, auf gleiche Art, wie das Vorstehende angezeigt. Veit Krähmer bekannte es, ohne Widerrede. Es wurde den 27ten November 1810 Morgens zwischen 1 und 2 Uhr verübt. Die Diebe hatten ein Feld der hintren Thüre an der Wohnung des Valentin Eckert ausgebrochen, konnten aber durch die entstandene Oeffnung dennoch nicht in das Haus kommen, weil vor dieser Thüre, im Innern des Hauses eine Krautbütte stand. Sie stiegen darum auf einer Wagenleiter durch ein Fenster ein, nachdem sie die vordere Hausthüre von außen zugesteipert hatten. Nachdem sie im Hause waren, banden sie die Stubenthüre, von außen, mit einem Strick, durch Hülfe einer Langwied, zu und versprießten sie noch besonders mit einem Raidel. Dann wurden in der Küche Lumpen angezündet und beim Leuchten derselben eine schwere Kiste voll Kleider in der Nebenstube entdeckt und fortgetragen. Noch waren die Diebe dem Hause nahe, als Eckert, welcher erwacht war und das Geräusch gehört hatte, sich herausschaffte, und nach ihnen schoß. Er fehlte sie zwar, doch entflohen sie, mit Rücklassung der Kiste.
Theilnehmer:
Die Räuber waren tief aus dem hintern Odenwald herabgezogen, um, auf Anrathen des Peter Petry, zu Gumbertsberg einem reichen Schweinhändler, am 3ten September 1810 Abends, während er mit den Seinigen im Wirthshaus beim Tanze sey, sein Geld zu holen. Zum Glück für den Schweinhändler war gerade an diesem Tage eines der Seinigen krank geworden. Die Räuber fanden das Haus nicht leer und zogen daher ab. Peter Petry gieng zu seinem Kohlhaufen, Joseph Jacobi in seine Schützenhütte zurück, die drei Andern zogen auf gut Glück, einen andern Weg. Zwischen Kleinheubach und Brembach begegnete ihnen, Nachts 11 Uhr, ein Mann, welcher einen Ochsen führte. Er erhielt sogleich von Andreas Petry einen Schlag auf den Kopf, der ihn niederstürzen machte, und wurde dann seines wenigen Geldes und seiner kleinen Haabseeligkeiten beraubt. Nach vollbrachtem Raube hatten die Räuber die Gefälligkeit, dem Manne wieder aufzuhelfen, und ihn, da er sich nicht gleich auf den Beinen erhalten konnte, so lange zu halten, bis er wieder Kräfte gesammelt hatte. Der ganze Werth des Geraubten betrug nur 3 fl. 43 kr.
Theilnehmer:
Nach dem unmittelbar vorstehenden Straßenraub an dem Ochsentreiber, setzten die Räuber ihren Weg weiter fort, sie kamen noch in derselben Nacht durch den Ort Breitenbiel und verübten da dieses neue Verbrechen. Die Kirchenthüre wurde erbrochen, die Räuber fanden aber nichts, als einige zinnene Leuchter, welche sie mitnahmen und in dem alten Schlosse Wiltenburg bei Amorbach zusammenschmolzen.
Theilnehmer:
Im Spätjahre 1810 wurde« diese Entwendungen verübt. Der Werth der gestohlenen Bienenstöcke betrug 53 fl.
Theilnehmer:
Dieser Straßenraub wurde im Spätjahre 1810 in der Gegend von Hanau verübt. Es war blos ein Gelegenheits Coup. Die Räuber hatten auf eine bessere Beute gehofft, weil aber diese nicht kam, wurde der von Nauheim mit Salz kommende Fuhrmann angegriffen. Die ganze Beute bestund nur in 30 kr. Geld, dann in einem Messer und in der Weste, dem Halstuche und den Stiefeln, welche dem Fuhrmann ausgezogen wurden.
Dieser Raub war anfänglich von Sebastian Luz gegen Veit Krähmer angezeigt worden. Dieser läugnete aber, etwas davon zu wissen, und Luz konnte seine Angabe nicht behaupten. Da auch die beiden Brüder Held läugneten, und es an allen weitern Inzichten gebrach, so mußte die Untersuchung beruhen. Als später Luz und Andreas Petry in einen Kerker zusammen gesetzt wurden, erzählte der Erste dem Letzten seine Angabe gegen Veit Krähmer, und Andreas Petry bemerkte ihm dagegen, er habe dem Krähmer Unrecht gethan, denn nicht dieser, sondern er Petry habe den Raub verüben helfen. Luz, obgleich der beste Kamerad des Petry, und Zuhälter seiner Schwester, zeigte dieses im Verhöre an, und behauptete es gegen den läugnenden Petry. Dieser gab endlich zu, daß er dem Luz das Angegebene gesagt habe, fügte jedoch bei, er habe es demselben blos darum gesagt, um ihn zu probieren, ob er nichts verrathe. Später jedoch bekannte er, auch diese That wirklich verübt zu haben, ihm folgten dann auch die beiden Brüder Held.
Theilnehmer:
Er geschahe vor zwei Jahren, konnte aber nicht gehörig richtig gestellt werden, da sich Niemand, weder in Obrigheim, noch in Dittesheim fand, welcher, obschon die Inquisiten die Wahrheit ihrer Angabe versicherten, sich dazu bekennen wollte, bestohlen worden zu seyn. Wahrscheinlich liegt eine Verwechslung des Nahmen des Ortes zum Grund.
Theilnehmer:
Er geschahe in der Nacht vom 27ten auf den 28ten Jänner 1811. Der eidlich bestimmte Werth des Gestohlenen beträgt 96 fl. 24 kr.
Theilnehmer:
Er wurde, durch Einsteigen auf einer Leiter, in der Nacht vom 12ten auf den 13ten September 1810 verübt. Die Beute bestund blos in einer nicht bedeutenden Anzahl verschiedener männlicher Kleidungsstücke, deren Werth in dem Verificationsprotocoll des Amtes Büdesheim nicht bemerkt wurde.
Theilnehmer:
Der Einbruch geschahe in der Nacht von 26ten auf den 27ten December 1810. Der eidlich angegebene Werth des Gestohlenen beträgt 45 fl. 17 kr.
Theilnehmer:
Man wird oben schon mit gerechtem Befremden wahrgenommen haben, daß diese drei noch jungen Räuber in einer und derselben Nacht, den Einbruch zu Gumbertsberg versuchten, den Ochsentreiber beraubten und die Kirche zu Breitenbiel ausplünderten. Allein damit war ihr Geschäft noch nicht geschlossen; auch dieser Straßenraub wurde in dieser nämlichen Nacht verübt. Die Räuber saßen neben dem Wege und ruhten aus, als zwei Juden des Weges kamen; sie wurden sogleich mit vorgehaltener Pistole angehalten und ihnen ihr Geld abgefordert. Der eine Jude beklagte sich gegen die Räuber, daß er nun keinen Kreuzer Geld übrig habe und erhielt von ihnen 22 kr. zurück. Der eidlich bestimmte Werth des Geraubten beträgt übrigens nur die geringe Summe von einigen großen Thalern.
Theilnehmer:
Der Einbruch geschahe in der Nacht vom 15ten auf den 16ten October 1810, durch Ausbrechung eines starken Fenstergitters. Der eidlich bestimmte Werth des Geraubten beträgt 60 fl.
Theilnehmer:
Der zu Giesen einsitzende Conrad Anschuh hatte den Veit der Theilnahme hieran beschuldigt. Er konnte aber seine Angabe nicht behaupten und bei der sonstigen Offenherzigkeit des Veit Krähmer, welcher noch später mehrere Straßenräubereien völlig freiwillig, ohne alle gerichtliche Veranlassung, eingestanden hat, läßt sich an der Versicherung desselben, er sey hiebei nicht gewesen, nicht zweifeln, besonders da Anschuh auch den Johann Adam Heußner fälschlich der Theilnahme hieran bezüchtigt hat.
Theilnehmer:
Montags den 21ten May 1810 wurde dieser Raub verübt. Es waren drei Juden, welche angegriffen wurden. Zwei entsprangen, sogleich beim ersten Zuruf der Räuber, der dritte, Israel Salomon von Lohrhaupten, wurde ergriffen und, jedoch ohne alle Mishandlung, beraubt; doch hatte ihm der Schreck eine gefährliche Nervenkrankheit zugezogen. Der Werth des Geraubten beträgt 355 fl. 20 kr.
Theilnehmer:
Er wurde vor ungefähr drei Jahren an zwei Juden verübt, welche von Frankfurt zurück kamen, wohin sie Kälber verkauft hatten. Die Juden wurden, nach Veit Krähmers Angabe, nicht gemishandelt, da sie sich nicht zur Wehre setzten. Es wurden ihnen drei kleine Geldgurten abgenommen. Veit Krähmer giebt an, er habe für seinen Antheil 8 fl. 30 kr. erhalten. Der Betrag des Geraubten würde diesem nach, vorausgesetzt, daß jeder Räuber gleichen Theil erhalten habe, 51 fl. betragen. Veit Krähmer sagt aber selbst, die Juden hätten den Betrag höher angegeben.
Der Thatbestand konnte nicht erhoben werden, da dem Amte Altenstadt, in dessen Bezirk der Raub vollführt wurde, keine Anzeige davon geschehen war; einer der beraubten Juden, Moses von Hainchen, inzwischen in das Zuchthaus nach Rockenberg gekommen, der andere aber nicht auszuforschen gewesen ist.
Theilnehmer:
Er wurde ungefähr an Weihnacht 1810 gemacht. Schon war der Haushund vergiftet und das Loch, zum Einschlupfen, in die Wand gebrochen, als der Sohn des Mannes, welcher bestohlen werden sollte, die Diebe entdeckte und unter sie schoß. Er verwundete zwar keinen, doch entflohen sie, ohne irgend etwas mitzunehmen.
Theilnehmer:
Er wurde verübt in der Nacht vom 15ten auf den 16ten März 1809, in dem Wirthshause des Johannes Hoffmann, bei welchem kurz zuvor die Frau des Schoden-Heinrich ihr Wochenbett gehalten hatte. Der eidlich bestätigte Werth des Gestohlenen beträgt 119 fl.
Theilnehmer:
In der Ostermesse 1810 wurde dieser Raub, um Mitternacht, an einem vor dem Hause des Wjrthes Scharf zu Okarben gestanden habenden Frachtwagen, durch Aufschneiden desselben, verübt. Der Werth des Geraubten betrug 541 fl. 33 kr.
Theilnehmer:
Er wurde ungefähr 14 Tage vor Johannistag 1810 verübt. Die Diebe hatten eine Heugabel und andere ähnliche Instrumente mit in die Stube genommen, um sich, im Falle einer Ueberrumpelung, ihrer zur Vertheidigung bedienen zu können. Der eidlich bestätigte Werth des Gestohlenen beträgt 70 fl. 12 kr.
Theilnehmer:
Er wurde in der nämlichen Nacht (in der vom 25ten auf den 26ten Jänner 1811) verübt, in welcher der Nro. 35. erzählte Straßenraub bei Dörnigheim vorfiel. Die Räuber hatten die Absicht, die Vorhänge und sonstige Geräthschaften aus den Arkaden-Sälen zu entwenden, so wie dieses schon vor 2 Jahren geschehen war, allein es war bereits alles hinweggeräumt; sie brachen daher in den Keller ein und entwendeten da 78 Bouteillen Mallaga. Aus Bosheit machten sie den Krahnen aus einem halböhmigen Fäßchen voll Niersteiner Wein, und aus einem andern öhmigen Fäßchen voll geringeren Weines auf und liessen den Wein in den Keller laufen. An die Kellerthüre hatten sie mit Bleistift geschrieben:
»dreizehn Verschworne.«
Im Saale hatten sie 9 große Tafelfensterscheiben eingeschlagen. Die Größe des Schadens ist eidlich bestimmt auf 329 fl.
Theilnehmer:
Er wurde vollbracht in der Nacht vom 14ten auf den 15ten August 1807. Der Werth des Entwendeten beträgt 84 fl. 38 fr.
Theilnehmer:
Er wurde, zu Ende Augusts 1810, durch Erbrechung einer mit Brettern vernagelten Oeffnung, im obern Theile des Hauses, durch Einsteigen und Erbrechung des verschlossenen Kleiderschranks, verübt. Der eidlich bestätigte Werth des Entwendeten beträgt 50 fl.
Theilnehmer:
Dieser Raub wurde den 12ten März 1806 verübt. Die Räuber waren mit Pistolen und Stöcken bewaffnet. Der Angriff auf die Ochsenhändler geschahe, wie gewöhnlich, unter Mishandlungen. Auch der große Hund, welchen die Ochsenhändler bei sich hatten, konnte die Räuber nicht abhalten, ihr Werk zu vollführen. Der Werth des Geraubten betrug 1082 fl.
Theilnehmer:
Er wurde im October 1810 verübt und gab den Dieben blos einige halbfeine Weibshemden und etwas flächsenes Tuch.
Theilnehmer:
Im Herbste 1810 wurde dieser Versuch gemacht. Schon war mit einem Eggenzahn ein Loch in die Wand gebohrt, als die Diebe entdeckt, und auf sie geschossen wurde. Sie entkamen zwar sämtlich unverwundet, aber auch ohne Beute.
Theilnehmer:
Kurz vor den Eseln zu Okstatt, wurden die zwei Ziegen des Kühhirten zu Ilbenstadt entwendet. Die Diebe riefen, nach der Entwendung, dem armen Hirten, welchen sie geweckt hatten, spottend zu: »Nun Schwarzer! jetzt haben wir die Ziegen, du nicht!«
Theilnehmer:
Der Diebstahl geschahe zu Ende October 1810. Der Werth des Gestohlenen beträgt 27 fl.
Theilnehmer:
Er wurde im Winter von 1810 auf 1811 verübt. Der Werth des Kessels betrug nur ungefähr 12 fl.
Theilnehmer:
Vor ungefähr 2 Jahren sollte dieser Diebstahl verübt werden. Hessen-Heinrich soll die Gelegenheit angegeben haben. Es war auf ein Haus angelegt, dessen Bewohner gewöhnlich alle Abende einem andern Hause die Spinnstube zu besuchen pflegten. Schon waren die Diebe, durch die, angeblich an der obern Hälfte unverschlossen gebliebene Thüre, in das Haus eingedrungen und hatten verschiedenes Getüch herausgeschleppt, als sie entdeckt wurden. Sie ergriffen, unter Rücklassung des Getüchs, die Flucht und entkamen alle, bis auf Schoden-Heinrich. Dieser hatte seinen Weg nach einer Richtung genommen, welche ihn an die vorüberfließende Wetter führte. Die ihm nahen Verfolger erlaubten ihm nicht, umzuwenden und eine andere Ausflucht zu suchen; er sprang also rasch in die Wetter, um sie zu durchwaten, hatte aber das Unglück in ein Fischernetz zu gerathen, in welchem er sich so verwickelte, daß die beigesprungenen Fischer ihn ergreifen und gefangen nehmen konnten. Er wurde nach Niederweisel in Arrest gebracht, fand aber, schon am 6ten Tage, Gelegenheit, von da zu entweichen.
Angebliche Theilnehmer:
Basti, der liebste Kamerad des Andreas Petry, und der Zuhälter der Schwester desselben, hatte diesen Raub gegen Andreas Petry, kurz vor dem Schluß der Untersuchung, angezeigt. Beide saßen damals in dem nämlichen Kerker, und Basti gab an, im Kerker habe ihm der Andres diesen an zwei Schuhmachern verübten Straßenraub erzählt. Andreas Petry war geständig, dem Basti das Angegebene erzählt zu haben, gab aber zugleich an, er habe es demselben nur darum erzählt, um ihn zu probieren, ob er ihn verrathe oder nicht? Er verlangte, man möge nach Amorbach und an die benachbarten Aemter schreiben und wann je ein Straßenraub dort verübt worden seye, so wolle er der Thäter seyn. Es wurde wirklich dahin geschrieben, und man erhielt die Versicherung, daß in dortiger Gegend nie ein Straßenraub an Schuhmachern verübt worden seye. Es war also entweder blose Prahlerei oder die von ihm selbst angegebene Absicht, welche den Petry zu der Erzählung an Basti verleitete.
Eine ähnliche Prahlerei erzeugte die schon an und für sich selbst unwahrscheinliche Anzeige des Hainstatter Peter gegen ihn, daß er, Andreas Petry, einst, in einer einzigen Nacht, sieben verschiedene Straßenräubereien verübt habe.
Theilnehmer:
Er wurde bald nach der Erndte 1810 verübt. Pfeiffer hatte die Gelegenheit angegeben. Bei Brombach, im Walde, wurde der Kessel zusammengeschlagen, und dann von Pfeiffers Zuhälterin nach Hirschhorn getragen und dort verkauft. Der Werth des Kessels betrug nur wenige Gulden.
Theilnehmer:
Die Räuber hatten sich den 2ten Februar 1809 auf dem Gräflich Meerholzischen Pachthofe unweit Mittelgründ versammelt, um den vom Gelnhäuser Markte zurückkommenden Tuchmachern von Schotten im nahen Walde aufzulauern. Sie tranken bei dem Pachter Aepfelwein. Der 66jährige Jude Salomon Levi von Lohrbach kam auch dahin, trank mit den Räubern, wurde von ihnen mit der Absicht ihres Daseyns bekannt gemacht und befragt, ob die Schotter Tuchmacher kämen? Der Jude bejahte dieses und die Räuber zogen diesem zufolge, bei herannahender Nacht, in den Mittelgründer Wald. Als sie hier der Tuchmacher warteten, kam, auf der durch diesen Wald führenden Straße, ein vierspänniger Wagen von Mittelgründ hergefahren. Der Fuhrmann gieng neben seinen eigenen, der Vorspänner Heinrich Weinel von Mittelgründ neben seinen vorgespannten Pferden her. Die Räuber glaubten, auf diesem Wagen seyen die Waaren und das Geld der Tuchmacher von Schotten, sie fielen daher sogleich über die beiden Fuhrleute her und schlugen mit ihren, im Mittelgründer Walde frisch geschnittenen, Prügeln auf sie drein. Schon beim 2ten Streiche stürzte Weinel röchelnd zu Boden, und hat auch sein Bewußtseyn nicht wieder erhalten. Die Streiche, welche den Stangenreuter trafen, waren nicht so stark. Er fand Zeit, den Räubern zu erklären, daß sein Wagen nichts als Glaswaaren enthalte und bat um Schonung. Die Räuber führten den Wagen von der Straße ab in den Wald, dort banden sie dem Stangenreuter die Hände zusammen und ihn so an das eine Wagenrad fest; dann giengen sie zurück, um den röchelnden Weinel auch von der Straße hinweg, in den Wald zu schleppen. Während sie dieses bewirkten, setzten sich die Pferde in Bewegung und zogen den Wagen und den armen Gebundenen in das Dickicht. Dieser schrie laut, die Räuber kamen zurück, machten die Pferde halten, banden ihn vom Rade los, knebelten ihm aber nun auch die Füße zusammen, warfen ihn auf die Erde nieder und bedeckten ihn mit einem, von dem Wagen abgenommenen Tuche. Nun machten sie sich an den Wagen selbst. Er wurde ganz abgepackt und sie überzeugten sich nun, zu ihrem hohen Verdrusse, daß der Fuhrmann die Wahrheit angegeben habe, und die ganze Ladung in Glas bestehe. Aus Unwillen hierüber, wurde Alles zertrümmert, der röchelnde, sterbende Weinel auf den leeren Wagen geworfen, mit einem Tuche bedeckt, der Fuhrmann entknebelt und angewiesen, nach Mittelgründ zurückzufahren. Er befolgte dieses; am folgenden Morgen um halb 7 Uhr starb der arme Weinel.
Empörend für jeden, selbst für den Mindergefühlvollen, ist gewiß diese That; man wird darum auch sicher glauben, daß sie den regsamsten Eifer der Gerichte gegen die Thäter angefacht habe; allein leider! war dieses nicht der Fall; und hierin zeigt sich abermal eine der vielen Ursachen, welche es den Räubern möglich machen, so zu sagen auf dem nämlichen Flecke, eine lange Reihe von Verbrechen zu verüben.
Das Amt erhielt am 3ten Februar Morgens die Anzeige des Vorfalls, durch einen Bericht des Schultheißen zu Mittelgründ. Alles, was das Amt hierauf verfügte, war: daß es unter den Bericht Folgendes bemerkte:
»Es wurde sogleich, beim Empfange dieses, zum Husar geschickt, um auszureiten und Kundschaft einzuziehen, wohin sich die Thäter, nach der That, etwa begeben oder gewendet hätten; allein der Husar war nicht zu Hause und sein Pferd lahm! Zu Absendung einer Streifung war es auch schon viel zu spät, weil die That des Abends gegen 5 Uhr geschehen, Abends gegen 9 Uhr zuerst in der Gemeinde Mittelgründ, durch die leere Zurückkunft der abgeschnitten gewesenen Vorspannpferde, Aufmerksamkeit oder Vermuthung eines Unglücks entstanden, dann erst um 10 Uhr Gewißheit angelangt, hierauf erst gegen 11 Uhr ein Chirurgus geholt, und endlich erst des andern Morgens, nach dem Tod des Weinels der gegenwärtige Bericht (der NB. von allen obigen Zeitbestimmungen, – die erste vom Angriff ausgenommen – und Umständen nichts besagt) abgesendet worden war.«
»Es hatten somit die Thäter, wovon man keine Spur, als nach dem Büdinger Wald hin hatte, einen Vorsprung von 17 Stunden voraus, wobei alle Verfolgung vergeblich gewesen seyn würde, zumahl auch ohnehin des einzigen Husars Pferd lahm stand, und gar nicht in dem Augenblick geritten werden konnte.«
Die Raubmörder zwischen Laudenbach und Hemsbach hatten einen Vorsprung von 8–14 Tagen voraus, da hätte man wohl ganz ruhig bleiben können, und nicht einmal eines solchen Raisonnements ad Acta bedurft?
Noch that aber jenes Amt einen weitern Schritt, es erließ folgenden Befehl:
»Schultheiß und Vorsteher zu Vorhausen haben sich sofort in den Kohlwiesenwald zu begeben und Alles, was von dem nächtlichen Vorfalle noch von Werth etwa allda sich findet, oder sonst auf Spur führen könnte, in Verwahrung zu bringen, und nebst Verzeichniß darüber anher zu senden, auch ihren Bericht über den Befund zu erstatten.«
Dieser Bericht erfolgte dahin, daß nichts mehr gefunden worden, indem bereits Alles nach Mittelgründ geschafft gewesen sey.
Später erfuhr das Amt, daß der schon obgenannte Jude mit den Räubern beisammen gewesen sey; er wurde darüber gehört; obgleich er aber schon damals höchst verdächtig erschien und durch die Angaben von Stephan Heußner noch verdächtiger wurde, so fand doch das Amt keinen Grund, weiter gegen ihn zu procediren.
So das Amt. Eben so auffallend handelte das Physicat. Alles was es that, bestund in der Erstattung de« nachstehenden
» Visum repertum .
Der am 2ten dieses im Ronneburger Wald erschlagene Heinrich Weinel, 53 Jahre alt, von Mittelgrund, zeigte bei der Besichtigung eine Wunde an der linken Seite des Hinterhaupts, diese hat ihm den Tod verursacht; denn, dem Gefühl nach, schien der Hirnschädel darunter entzwei zu seyn. Auch war Blut aus dem Ohr derselbigen Seite geflossen, zum Zeichen der im Innern des Kopfs zersprungenen Blutgefäße. Keine weitere Verletzung von Bedeutung fand sich an dem übrigen Körper. Die Oeffnung des Körpers ward für überflüssig gehalten.
»N. N. den 4ten Februar 1809.
Dr. N. N.
Landphysikus.
N. N.
Chir. jurat.«
Der Werth der Beschädigung an Glas wurde nicht aufgenommen und kann darum auch hier nicht angegeben werden.
Theilnehmer:
Dieser Straßenraub wurde den 7ten August 1808 Morgens 7 Uhr, zwischen Schriesheim und Altenbach, an dem Juden Hajum Marx von Schriesheim, seinem Sohne, seinem Knechte und noch zwei andern Juden verübt. Der kleine Johann fiel die Juden mit geladenem Gewehre an, Hajum Marx wurde stark verwundet. Der Werth des Geraubten beträgt 461 fl.
Theilnehmer:
Stephan Heußner war anfänglich als Mittheilhaber genannt; es zeigte sich aber durch das, erst nach seinem Tod, erfolgte Geständniß seines Bruders, daß jene Angabe falsch gewesen sey, und nur die 3 Obgenannten allein diesen Raub ausführten.
Theilnehmer:
Er wurde in der Nacht vom 20ten auf den 21ten April 1811 verübt. Der bestohlene Johann Heis bemerkte Nachts um halb 1 Uhr ein Getöße auf seinem Speicher; er nahm sein Beil zur Hand und gieng damit auf die Diebe los, von welchen er glaubte, daß sie noch im Hause seyen. Sie hatten sich aber bereits entfernt. Er verfolgte nun mit seinen Nachbarn die Diebe. Auf dem Feuerplatze im Wald wurden am folgenden Tage Johann Adam Treber und Stephan Heußner (die Andern hatten sich von ihnen getrennt) mit den Weibsleuten ertappt. Sie waren eben im Begriffe, von dem entwendeten Fleisch zu kochen. Die Männer entflohen; die Weiber wurden, obschon sie läugneten, daß das Fleisch von ihnen an das Feuer gestellt worden seye, arretirt und eingeliefert. Treber und Heußner hatten bei ihrer Flucht noch einen Theil des geraubten Fleisches mit sich genommen. Dieses verkauften sie in Hingheim und geriethen darüber in Arrest und Untersuchung. Sie behaupteten, das Fleisch unterwegs gekauft zu haben und konnten zu keinem näheren Geständnisse gebracht werden. Blos als Gauner wurden sie, wie oben schon erzählt wurde, zu sechsmonatlicher Arbeitshausstrafe verurtheilt. Erst in Heidelberg hat Stephan Heußner diesen Diebstahl eingestanden. Der eidlich bestätigte Werth des Entwendeten betrug 25 fl.
Theilnehmer:
Dieser Raub wurde den 22ten Oktober 1809 früh um 7 Uhr, in dem Walde auf Laudenberger Gemarkung, durch welchen die Straße von Buchen nach Strümpfelbronn zieht, an dem Juden Callmann Jacob von Klein Eichelsheim verübt. Dieser hatte einen Mann bei sich, welcher ihm seine Waaren auf den Strümpfelbronner Markt tragen sollte, und einen jungen Judenpursch. Die Räuber waren mit Schießgewehr und Prügeln bewaffnet. Der Träger der Waaren setzte sich zur Wehre und wurde darum hart geschlagen. Die Räuber führten Brandwein bei sich, in welchem sich Joseph Jakobi so berauschte, daß er neben dem Wege im Wald einschlief und erst dann erwachte, als der Raub vollendet war. Der Werth des Geraubten beträgt 515 fl.
Theilnehmer:
Stephan Heußner läugnete, Theil hieran gehabt zu haben, gab aber selbst an, daß die andern Genannten den Einbruch verübt hätten. Peter Eichler stand auf der Wache; der Angelthurmer Martin kam von dem Hause, wo eingebrochen wurde, zu ihm, um ihm etwas zu sagen. Peter Eichler rief ihn an; da aber einer von beiden übel hört, so erfolgte keine Antwort oder wurde nicht gehört. Peter Eichler versetzte dem Martin, welchen er für einen Fremden hielt, einen solchen kräftigen Schlag, daß er zusammenstürzte. Er raffte sich zwar wieder auf und trug das gestohlene, noch nasse Tuch bis über die Weschniz; dort sank er nieder und starb.
Theilnehmer:
Dieser Straßenraub wurde erst nach Stephan Heußners Tod von seinem Bruder eingestanden. Er wurde im Frühjahr 1809 verübt. Die Räuber hatten zwei Flinten bei sich. Zinngiesers Ludwig schoß zweimal auf die Beraubten. Einer von diesen war zu Pferd und entkam glücklich; den andern wurden nach Johann Adam Heußners Angabe 120 fl. abgenommen. Später wurde Zinngiesers Ludwig, beim Weihershof unweit Wächtersbach, gelegenheitlich eines Straßenraubs, wobei er etwas unterschlagen hatte, im Streit hierüber von einem seiner Kameraden (nach Angabe des Hölzerlips von Wilhelm Rhein) umgebracht.
Theilnehmer:
Auch dieser Raub wurde erst nach Stephan Heußners Tod vom scheelen Peter einbekannt. Er wurde vor 2 Jahren an fünf Juden verübt, welche vom Markte zu Gedern kamen. Die Juden wurden hart gemishandelt, und ihnen ihr Geld und ihre Waare genommen.
Theilnehmer:
Auch nach Stephan Heußners Tod bekannte erst der scheele Peter diesen Raub. Er wurde vor 3 Jahren an mehreren Juden begangen, welche dabei geschlagen wurden. Martin Rupprecht und der kleine Johann waren mit Pistolen bewaffnet. Es kamen nach des scheelen Peters Angabe vom Raub auf den Mann 30 fl.
Theilnehmer:
Am 22ten September 1810 wurde durch vorgenannte drei Räuber einem Kaiserlich Französischen Officier des 22ten Chasseurs-Regiments, Nachts 10 Uhr, im Walde bei Hanau, der Koffer von der Chaise abgeschnitten und ausgeraubt. Der Werth des Geraubten beträgt, nach dem vorliegenden Verzeichniß der genommenen Effekten, ungefähr 600 fl.
Theilnehmer:
Es war am 12ten Jänner 1807, Nachts 1 Uhr, als der Schultheiß Geiger zu Geißlich, durch ein Getös, aus seinem Schlafe aufgeweckt wurde. Beim ersten Aufblicken sahe er vier starke Kerls, deren jeder ein brennendes Wachslicht trug, in seiner Stube. Einer von diesen nahte sich, mit einem Messer im Mund und einem starken Prügel in der Hand, seinem Bette und sprach zu ihm: »Sey still und gib's Geld her!« Der Schultheiß versicherte, er habe kein Geld; und sogleich führte der Räuber einen heftigen Schlag nach seinem Kopfe, welchen der Schultheiß zwar mit dem Arme auffieng, aber auch dadurch den Arm zerquetscht erhielt. Nun setzte ihm der Räuber das Messer auf die Brust, und rief ihm wiederholt zu: »Sey stille, sonst steche ich dich todt!« Ein Anderer gieng nach der Kammer, und schlug der Frau des Schultheißen, mit einem Stachelstock, so heftig über das eine Auge, daß sie betäubt liegen blieb. Der 15jährige Sohn des Schultheißen, welcher in derselben Kammer lag, sprang aus seinem Bette hervor, um seiner Mutter zu helfen; nun wurde aber der nämliche Stachelstock gegen ihn gebraucht; dessen ungeachtet ergab er sich nicht, bis er von einem Andern mit einer Holzaxt einen Schlag auf den Kopf erhielt, wovon ihm das Blut bis oben an die Decke sprang, und welcher ihn außer Stand setzte, länger Widerstand zu leisten. Während diesem Kampfe hatte sich des Schultheißen Frau, im Bette, wieder aufgerichtet, und nun empfieng auch sie, mit derselben Axt, ebenfalls einen Streich auf den Kopf, nach welchem sie für todt liegen blieb. Sie kam zwar wieder zu sich; das Amt sagt aber selbst, in seinem Befundprotocolle von derselben Nacht: es habe diese Frau, gleichsam im Blute schwimmend, gefunden.
Während dieser Mishandlung der Frau und des Sohnes des Schultheißen, erbrach der erstgedachte Räuber den Kleiderschrank und plünderte ihn, dann wurden die vorhandenen Kisten mit der Axt aufgehauen und was sich darin an Geld und Weißzeug fand, mitgenommen. Einer der Räuber, sagt Schultheiß Geiger, stand mitten in der Stube, sprach kein Wort und legte auch keine Hand an, vielmehr sah' er mich immer so an, als ob er Mitleid mit mir hätte.
Die Räuber waren, nachdem sie den Hofhund vergiftet gehabt hatten, durch ein eingebrochenes Loch in das Haus gedrungen. Der Werth des Geraubten beträgt, an baarem Gelde 408 fl. 15 kr. und an Kleidung und Weißzeug 300 fl. im Ganzen also 708 fl. 15 kr.
Theilnehmer:
Am 3ten März 1808 versammelten sich die Räuber auf dem Sparhofe zu Ausführung dieses Verbrechens. Von da zogen sie fort und gelangten, gegen Abend, auf die Beckenmühle vor Wüstensachsen, wo sie einkehrten und sich ein Nachtessen bereiten ließen. Ob die Bewohner dieser Beckenmühle Kochem seyen, und freiwillig die Räuber aufgenommen und bewirthet haben, wie diese behaupten oder ob sie, wie sie selbst vorgeben, von jenen hiezu gezwungen worden seyen, ist bis jetzt unausgemittelt geblieben. Das Erste scheint um deswillen wahrscheinlicher, weil die Räuber kein Bedenken trugen, in dieser Mühle ihre Larven vorzuthun und die Weibsleute, aus Kurzweil, damit zu schrecken. Spät in der Nacht verließen sie die Beckenmühle und zogen gegen die nicht gar weit von Eckweißbach einsam liegende Aumühle.
Der Müller selbst war nicht zu Hause, wohl aber seine Frau, seine Eltern, eine Schwester seines Vaters, eine im Hause aufgenommene Weibsperson, der Knecht und die Magd. Auch hatte ein armer Mann mit seiner Frau in der Mühlstube Nachtquartier erhalten. Alles lag im ersten, tiefen sicheren Schlaf. Ein fürchterlicher Tumult schreckte Alle aus dem Schlafe auf: krachend stürzte die mit dem Rennbaum forcirte Hausthüre ein, und es fielen, unter lautem Geschrei der Räuber, mehrere Schüsse im Hausgang. Der Knecht suchte die Stubenthüre zuzuhalten; er wurde aber übermannt und die Räuber traten, größten Theils mit geschwärzten Gesichtern, oder vorgebundenen haarigten Larven, lärmend in die Stube. Einige eilten sogleich in die oberen Stuben, banden dort dem alten Müller die Hände auf den Rücken, der jungen Müllerin aber, obschon sie, ihrer Schwangerschaft wegen, um Schonung bat, die Arme von vorn zusammen, brachen und schlugen Schränke und Kisten auf und raubten, was sie fanden. Einige Andere drangen in die Stube, wo die Magd lag; diese wurde aus dem Bett gerissen, geschlagen, ihre Kiste geöffnet und ausgeplündert. Andere kamen in die Stube der Schwester des alten Müllers; diese hatte den Lärm schon gehört, dessen Absicht errathen und in der Eile ihr bestes Weißzeug zum Fenster hinaus, in den Garten geworfen. Als die Räuber ihrer Stube nahten, sprang sie wieder in ihr Bett und erklärte den Räubern, welche ihr Geld verlangten, sie sey krank. Sie wurde angewiesen, sich ruhig zu verhalten, damit ihr der Schreck nicht schade, übrigens aber beraubt, wie die Andern. Inzwischen hatten die Räuber, bei der Rückkehr aus der obern Stube, den Knecht ebenfalls geschlagen und gebunden, den armen Mann und dessen Frau aber angewiesen, sich ruhig zu verhalten und der letztern, als sie dennoch aufstehen wollte, einen heftigen Schlag mit einem Grabscheit gegeben. Die Frau des alten Müllers hatte sich in eine Kammer zurückgezogen, aber auch dahin drangen etliche Räuber, schlugen sie, und brachen auf und plünderten, was sie in der Kammer fanden. Während diesem Geschäfte entfloh die alte Müllerin und erreichte glücklich Eckweißbach, wo sie Lärmen machte. Die in der Mühle befindliche dort aufgenommene Weibsperson versuchte ebenfalls zu entfliehen; einer der wachestehenden Räuber feuerte aber auf sie, verwundete sie in den Fuß und trieb sie mit Schlägen in die Mühle zurück.
Während dieses ganzen Vorfalls hatten die Räuber das Innere der Mühle, durch mitgebrachte Lichter, erleuchtet und ununterbrochen, in den Stuben und Kammern, geschossen. Plötzlich bemerkten sie die Abwesenheit der alten Müllerin, und zogen, als sie dieselbe nicht fanden, mit ihrer Beute, eilends davon. Gleich nach dem Abzuge der Räuber kamen die Einwohner von Eckweißbach und entfesselten die Gebundenen.
Die Beute entsprach der Erwartung der Räuber nicht; sie betrug im Ganzen nur 168 fl. 33 kr. nach eidlicher Angabe der Beraubten.
Charakteristisch ist es, daß die Räuber einen solchen, mit offener Gewalt verübten Raub, mit dem Hebräischen Ausdruck Chassne (Hochzeit) bezeichnen, und das Vollführen desselben, Chassne malochnen (Hochzeit machen) nennen, weil es, wie sie sagen, dabei so lustig und lärmend zugeht, wie bei einer Bauernhochzeit.
Theilnehmer:
Die Beischläferin des dicken Jörg hatte in Walldorf eine Gelegenheit zu einem Dürrfleischdiebstahle ausersehen und diese den beiden Männern hinterbracht. In der Nacht vom 27ten auf den 28ten Februar 1811 zogen diese beide aus, um das Dürrfleisch zu holen. Sie konnten aber nicht ankommen, weil an dem bezeichneten Hause alles zu fest verwahrt war. Sie sahen an der Giebelseite eines andern Hauses einen Laden aufstehen, stiegen, durch diesen, ein und nahmen, was sie an Tuch und Weißzeug fanden. Sie trugen das Entwendete, noch in derselben Nacht, nach Uerberach, in die Scheuer des Schäfers Sendelbach, von wo sie auf den Diebstahl ausgegangen waren und wo sie die Weibsleute zurückgelassen hatten. Der Bestohlene fand die Spur der Diebe bis Uerberach, doch entkamen diese; und nur die Weibsleute, bei welchen sich ein Theil des Entwendeten fand, wurden verhaftet und nach Darmstadt eingeliefert. Der Werth des Entwendeten beträgt 43 fl. 25 kr.
Theilnehmer:
Im September 1808 wurden durch die zwei Vorgenannten dem Müller Klubach zu Arnoldshain seine zwei Esel Nachts aus dem Stalle geholt. Ihr Werth betrug 24 fl.
Theilnehmer:
In der Nacht vom 10ten auf den 11ten November 1809 wurde der Einbruch in vorgenannte Ziegelhütte, in welcher beide Diebe vorher beherbergt worden waren, verübt. Der Werth des Gestohlenen beträgt 93 fl. 28 kr. und war die siebenjährige Ersparniß einer armen Magd.
Theilnehmer:
Er wurde in der Nacht vom 23ten auf den 24ten März 1808 verübt. Der eidlich bestätigte Werth des Entwendeten beträgt 42 fl. 10 kr.
Theilnehmer:
Es war im Jahre 1806 zur Erndtezeit, als die Vorgenannten auszogen, um in einem ihnen hierzu angegebenen Dorfe, in der Nacht, Bettung zu entwenden. Unterwegs nahm der Ueberrheiner Hannadam aus einer Schäferhütte das Bett und selbst des Schäfers Schippe mit. Im Weitergehen kamen sie an die am Wege liegende ehemals Kottwizische Mühle. Sie erbrachen mit einer Pflugegge die Kellerthüre, um daraus Victualien zu holen. Es war im Keller zu finster, als daß sie etwas finden konnten; es wurde daher die nahe Aegydii-Kapelle, auf gleiche Weise, erbrochen und aus ihr einige Wachskerzen geholt, bei welcher Gelegenheit denn auch das alte Altartuch mitgenommen wurde. Beim Scheine der angezündeten Kerzen wurde aus dem Keller das Gefundene mitgenommen. Der eidlich bestätigte Werth beider Entwendungen beträgt nur 13 fl. 45 kr.
Nach diesen Intermezzos setzten die Diebe ihren Weg nach dem Orte, in welchem die Betten geholt werden sollten, fort. Sie wurden aber dort, noch vor vollführtem Diebstahle, entdeckt und versprengt.
Theilnehmer:
Diese Räuber waren am 17ten April 1811 auf das linke Neckarufer gegangen, um auf der Landstraße sich zu lagern und auf gut Glück das zu unternehmen, was sich ergebe. Noch war erst die Hälfte von ihnen auf dem Sammelplatz angekommen, als der Einwohner Friederich Fuchs von Neckargemünd die Straße herkam. Er wurde sogleich angefallen, geschlagen und ihm sein Geld gefordert; er setzte sich zur Wehre und war so glücklich, dem einen Räuber einen Streich beizubringen, welcher ihn zur Erde niederstreckte. Dieses schaffte ihm Gelegenheit, zu entfliehen; er hielt sich im Wald verborgen, bis zwei Schäfer vorüber zogen, welche ihn nach Wimmersbach geleiteten. Die Räuber blieben indessen noch geraume Zeit auf der Straße liegen; als aber nichts weiter kam, zogen sie in das nahe Ort Aglasterhausen und versuchten dort einen Einbruch, welcher ihnen aber ebenfalls nicht gelang. Gegen Morgen zogen sie heim. Auf diesem Heimwege war es, daß der Friederich Held einem der Schäfer begegnete, welche, Abends zuvor, den Fuchs nach Wimmersbach geleitet hatten. Der Schäfer arretirte ihn, und war, obschon zwei andere Räuber auch des Weges kamen und ihm jenen abnehmen wollten, so glücklich, seinen Fang zu behaupten. Friederich Held wurde nach Schwarzach gebracht, läugnete aber dort Alles ab. Erst in Heidelberg wurde er, durch die andern Räuber, zum Geständniß genöthigt.
Theilnehmer:
Er geschahe im August 1810. Der eidlich bestätigte Werth des Gestohlenen beträgt 181 fl. 51 kr.
Theilnehmer:
Er wurde schon vor ungefähr 8 Jahren verübt. Der Werth ist eidlich bestimmt auf 26 fl.
Theilnehmer:
Er wurde zu Ende Winters 1810 verübt. Der Werth des Entwendeten beträgt 17 fl. 13 kr.
Theilnehmer:
Im Spätjahre 1810 nahmen die Diebe im Vorbeigehen dem Schulmeister das Schweinchen aus dem Stalle mit. Es schrie und wurde darum, gleich vor dem Ort, geschlachtet und vertheilt. Sein Werth betrug nur 6 fl.
Theilnehmer:
Beide waren ausgegangen, um einem Mädchen, welches im Begriff war, in ein Kloster einzutreten, das Geld zu holen, welches als Mitgabe in das Kloster bestimmt war. Schon hatten sie sich des Hundes bemeistert; doch entkam er ihnen wieder, bellte laut und verscheuchte dadurch die Diebe. Beide holten sich nun aus einem offenen Stall, statt der Morgengabe der Nonne, ein Schaaf als Schlachtopfer.
Theilnehmer:
Die Räuber warteten den 9ten Oktober 1810 im Wäldchen zwischen Brehmen und Gissigheim auf einen mit Band handelnden Juden aus letzterem Ort, um ihn zu berauben. Der Jude kam, zu seinem Glücke aber früher noch, als die Räuber unter sich bestimmt hatten, wer von ihnen angreifen solle, und entgieng dadurch der ihm so sehr nahen Gefahr. Nach dem Vorüberziehen des Juden wurde einer der Räuber nach Brehmen, in das Wirthshaus, gesendet, um nachzusehen, ob nicht noch ein Reisender dort sey, welcher durch den Wald ziehen werde. Die Nachricht kam, durch den Abgesandten, zurück, es werde noch ein Handwerkspursch, welcher ein Felleisen und eine Uhr bei sich habe, des Weges ziehen. Sogleich wurde unter den Räubern geloost, wer von ihnen angreifen solle? Das Loos entschied für Johannes Bauer. Er folgte diesem Berufe, und fiel, als der Handwerkspursch kam, diesen sogleich an, indem er ihm, mit seinem Prügel, einige Streiche auf den Kopf gab. Der Handwerkspursch wurde ausgeplündert und dann entlassen. Der Werth des Geraubten betrug 43 fl. 20 kr.
Theilnehmer:
Dieser Straßenraub wurde früher, als der unmittelbar Vorgedachte verübt. Der Vorfall war ohne besonders merkwürdige Umstände. Der Werth des Geraubten betrug 26 fl. 9 kr.
Theilnehmer:
Er wurde in der Nacht vom 10ten auf den 11ten März 1809 zu Günterfürst im Erbachischen verübt. Die Weibsleute hatten beim Betteln, im Hause des Daniel Gerbich, die Gelegenheit dazu ausgesehen. Die große Kathrine, deren Mann damals zu Darmstadt einsaß, war mit auf den Platz gegangen, angeblich, um von dem Fleische, welches geholt werden sollte, ihrem Manne einen Theil nach Darmstadt in den Arrest zu bringen. Sie war es, welche durch das, von Johann Adam Steininger, mit einer Pflug-Segge in die Wand, neben der Thüre, gebrochene Loch hineinlangte und so die Thüre öffnete; auch half sie das entwendete Fleisch forttragen. Johann Bauer stand auf der Wache und war mit einer Pistole bewaffnet, welche die Diebe, in Ermangelung von Kugeln oder Schroten, mit einigen Stücken eines, zu diesem Ende, zerschnittenen zinnenen Löffels geladen hatten. Sie entkamen glücklich, fürchteten aber, da nasse Witterung war, durch ihre Fußstapfen verrathen zu werden; sie zündeten einen Wachsstock an und beim Scheine desselben untersuchten sie den Weg und glaubten, keine Spur ihrer Tritte auf ihm zu finden. In dieser Meinung setzten sie ihren Weg fort, wurden aber schon am andern Morgen im Walde bei Afholderbach, wo sie schon einige Stücke Fleisch verzehrt und die andern in das Gebüsch versteckt hatten, arretirt. Sie läugneten den Diebstahl; der Unterofficier von der Landmiliz machte kurzen Prozeß; durch einige derbe Argumenta ad Posteriora erhielt er das Geständniß und die Entdeckung des Fleisches, dessen Werth 33 fl. 51 kr. betrug.
Auf dem Transporte nach Erbach zerschnitt Steininger, mit auf den Rücken gebundenen Händen, den Strick, womit ihn einer der Dragoner an sein Pferd gefesselt hatte und entfloh in das Dickicht des Waldes. Die Andern wiederholten in Erbach ihre Geständnisse, auch bekannte Bauer einen weitern mit Steininger verübten Kleiderdiebstahl.
Den 24ten März 1809 erfolgte schon von der Großherzoglich Hessischen, Fürstlich Löwensteinischen und Gräflich Erbachischen gesammten Justizkanzlei das Urtheil, wornach Konrad Eckstein, Johann Dauer und Katharina Hellerin, zwei Stunden lang an den Pranger gestellt, erster mit 40, der zweite mit 34, die dritte mit 20 Stockstreichen bestraft, und unter dem Verbot, bei Zuchthausstrafe, sich nicht wieder im dortigen Territorio blicken zu lassen, auf die Badische Gränze gebracht wurden.
Welchen Effekt dieses Urtheil gehabt habe, und welchen alle ähnliche bei Menschen dieser Klasse stets haben werden, hat sich an Johann Bauer bewiesen. Er wurde bald darauf Straßenräuber.
Theilnehmer:
Er wurde am Sonntag nach Martini 1810, als gerade Kirmse in Löhrbach war, verübt. Der Schäfer hatte Nachts 11 Uhr den nahe am Ort stehenden Pferch verlassen, da kamen die Diebe und holten sich drei Schaafe, welche sie im nahen Walde abschlachteten und unter sich theilten. Die Felle verkaufte Joseph Jakobi an einen Juden zu Strümpfelbronn. Der Werth der entwendeten drei Schaafe ist bestimmt auf 12 fl.
Theilnehmer:
Dieser Diebstahl geschahe in der Nacht vom 23ten auf den 24ten Februar 1811. Der Werth des Entwendeten beträgt 36 fl.
Theilnehmer:
Dieser Einbruch geschahe schon vor einigen Jahren. Da der bestohlene Krämer inzwischen gestorben, und zur Zeit des Diebstahls darüber ein Protokoll nicht aufgenommen worden ist, so konnte eine nähere Richtigstellung nicht erhoben werden. Nach den Angaben des Johann Schulz und Johann Adam Karr bestund ihre Beute in 20 Päckchen Taback, 20 bis 24 Stück Schuhnägel und für 3 bis 4 kr. Zwirn.
Theilnehmer:
Er wurde im Februar 1809 verübt. Das Entwendete bestund lediglich in Dürrfleisch, welches bei der Schwiegermutter des Conrad Werner verzehrt wurde, und einigen andern unbedeutenden Geräthschaften. Der eidlich bestätigte Werth des Ganzen beträgt 43 fl. 40 kr.
Theilnehmer:
Er wurde schon vor ohngefähr drei Jahren verübt. Die Beute bestund in Zinn, Kupfer, Kleidungsstücken, Fleisch, und Bratwürsten. Von diesen letzten aß Conrad Werner in der Küche, in welche sie eingebrochen waren, so viele roh, daß sie ihm den Leib auftrieben, und ihm übel machten; dieses und der weitere Umstand, daß die Diebe zu viel und zu schwer aufgepackt hatten, veranlaßte, daß der Tag sie übereilte. Sie versteckten das Gestohlene im Walde; als aber Hölzerlips den folgenden Abend kam, um seinen Antheil zu holen, hatten die andern Beiden, mit Heinrich Pfeiffer, schon Alles fortgeschleppt, und er erhielt für seinen Theil nichts, als zwei Hemden und zwei Leintücher, welche er, in der Nacht zuvor, bei sich behalten hatte.
Der Werth des Entwendeten kann hier, da das Verifications-Protokoll, der wiederholten Erinnerungen ohngeachtet, noch nicht eingelangt ist, nicht angegeben werden.
Theilnehmer:
Die Räuber waren auf dem Wege, nach Reichholzheim zu gehen, als ihnen, vom dasigen Markte rückkehrend, fünf bis sechs Tuchmacher begegneten. Obschon an Anzahl nicht, oder nur um Einen Mann überlegen, griffen die Räuber dennoch an. Alle Tuchmacher ergriffen sogleich die Flucht, – und entkamen auch alle glücklich, bis auf Einen, welchen die Räuber einholten, und ihn seines Geldes und Tuchs beraubten.
Der Werth des Geraubten kann hier mit Bestimmtheit nicht angegeben werden, da man die Mitteilung der über den Thatbestand aufgenommenen Akten bis jetzt nicht erhalten konnte. Da aber jeder Räuber zu seinem Antheile 5 fl. 40 kr. erhielt und Peter Eichler ohngefähr 50 fl. unterschlagen haben soll, so mag er 80 bis 90 fl. betragen.
Theilnehmer:
Am 11ten Sept. 1810 hatte die Frau Amtschreiberin Umber eine gute Freundin, welche sie in Lindenfels besucht hatte, nach Weinheim begleitet. Im Rückwege wurde sie und ihr 8jähriger Sohn von 2 Räubern angefallen und beraubt. Unter mehreren andern Wunden, welche ihr, ihrem Söhnchen und dem Fuhrmanne geschlagen wurden, traf sie auch ein Schlag so heftig auf den einen Arm, daß dieser brach. Dessen ohngeachtet hatte sie, nach der Entfernung der Räuber, Geistesgegenwart und Kraft genug, den bewußtlos auf der Straße liegenden Fuhrmann wieder zu sich selbst zu bringen und ihre Reise fortzusetzen. Der Werth des Geraubten beträgt 33 fl.
Anfänglich war Andreas Petry als Theilhaber an diesem Raube genannt; er konnte aber nicht überwiesen werden, und gab den Joseph Jakobi an. Auch dieser läugnete aber, dabei gewesen zu seyn. Die Beraubten konnten weder den einen, noch den andern, als Theilhaber erkennen, obschon beide ihnen zur genauesten Ansicht vorgestellt wurden; – da die Dämmerung und der Schrecken ihnen nicht erlaubt hatten, die Räuber genau zu besichtigen.
Theilnehmer:
Nach einem auf dem rechten Neckarufer verübten Straßenraube zogen sich die Räuber auf das linke Ufer dieses Flusses herüber. In Aglasterhausen kehrten sie ein und zechten. Es war gerade Markt in Wimpfen. Eichler machte den Vorschlag, dahin zu gehen; Joh. Adam Heußner lehnte dieses ab. Peter Eichler zog nun mit Völlinger und Martin N. N. allein dahin, und dort ließen sie sich von einem Kaiserl. Oestreichischen Werber engagiren und sogleich fortführen. Unterwegs fielen sie über den Werber her, raubten ihm seine Uhr, seinen Säbel und Hut und kamen am dritten Tage damit zu den Andern nach Epfenbach zurück. Von da aus wurde dann der Einbruch zu Aglasterhausen verübt. Der Werth des Gestohlenen betrug nur 40 fl. 12 kr., da die Diebe durch die Nachtwache gestört wurden.
Nahe bei Aglasterhausen wurden auch Eichler und Völlinger arretirt und nach Schwarzach eingebracht. Der erste entkam von da. Völlinger aber wurde zu 16jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, und ist vor einigen Jahren im Zuchthause zu Mannheim gestorben.
Joh. Adam Heußner hatte anfänglich 2 von den frankfurter Karlsbuben, und von diesen ganz bestimmt den Balthasar Held als Mittheilnehmer angeben; Peter Eichler aber behauptete, daß nur der Balthasar alleine dabei gewesen sey; – allein dieser läugnete es beharrlich ab, und war selbst durch Confrontation mit Peter Eichler nicht zum Geständniß zu bringen.
Theilnehmer:
Schon am 22ten Mai 1804 – wurde dieser Straßenraub an dem Weißgerber Christian Sommer von Künzelsau, welcher vom Mergentheimer Markt heimkehrte, unter harter Mishandlung und Bedrohung mit Halsabschneiden verübt. Die Räuber hatten sich auf die Straße zwischen Gamburg und Mergentheim postirt und lauerten auf Juden, welche vom Mergentheimer Viehmarkte zurück kommen sollten. Sie harrten – vergebens. Es kamen keine Juden, – wohl aber endlich ein einzelner Christ. Nun mußte der herhalten. Joh. Adam Heußner packte ihn allein an und nahm ihm sein Geld, nach der eidlichen Bestätigung Sommers, bestehend in 150 fl., ab.
Theilnehmer:
Die beiden Weibsleute stahlen auf dem Markte und bedienten sich der beiden 13–14jährigen Buben zu Verbringung und Aufbewahrung des Gestohlenen. Joseph Karr mußte ausserhalb des Städtchens Wertheim sitzen bleiben – und dahin wurde ihm das Gestohlene, in Schuhen und Strümpfen bestehend, gebracht. Sein Lohn war ein paar Schuhe, und wurde ihm in Gegenwart seines Vaters, auf dem Feuerplatz, gereicht.
Theilnehmer:
Er wurde schon vor geraumer Zeit verübt. Die Beute bestund in baarem Geld, Weißzeug, Bettwerk und Kleidungsstücken; der Werth im Ganzen kann hier nicht angegeben werden, da das über den Thatbestand aufgenommene Protocoll, so sehr man auch seine Einsendung betrieben hat, immer noch nicht eingetroffen ist.
Theilnehmer:
Er wurde schon im Jahre 1807 verübt. Der scheele Mezger, welcher kurze Zeit zuvor von dem Bestohlenen beherbergt worden war, hatte die Gelegenheit ausersehen. Der eidlich bestätigte Werth des Entwendeten beträgt 150 fl.
Theilnehmer:
Er wurde Sonntags vor Fastnacht 1803 verübt. Der eidlich bestätigte Werth des entwendeten Kessels, welcher einige hundert Schritte vor Kronau zusammengeschlagen und an einen Juden von Albersbach verkauft wurde, betrug 60 fl.
Theilnehmer:
Er wurde den 6ten Sept. 1809 Abends gegen 8 Uhr, an fünf Handelsleuten, vier Juden und einem Christen, welche in einer Chaise von Gelnhaußen kamen, zwischen Steinau und Aal, auf die gewöhnliche Weise, verübt; das heißt: die Pferde wurden angehalten, der Kutscher niedergeschlagen und geplündert, dann die Reisenden aus der Chaise gerissen, hart geschlagen und unter Vorhaltung von Pistolen beraubt. Einer der Reisenden hatte selbst eine Pistole bei sich; als er sie aber eben abdrücken wollte, erhielt er einen solch heftigen Schlag auf den Arm, daß sie ihm entfiel.
Der Werth des Geraubten ist nicht angegeben, sondern bloß das Geraubte verzeichnet worden; – er beträgt aber, da allein bei 100 fl. baares Geld und mehrere Uhren genommen wurden, sicher 200 bis 250 fl. Auffallend ist es, daß die Räuber den Juden auch ihre zehn Gebote, Gebetbücher und Paradiesäpfel nahmen.
Theilnehmer:
Auf den Sonntag nach Martini 1809 wurde dieser Diebstahl verübt. Er traf den Knecht im Hause, welchem seine ganze Montur und 25 fl. gespartes Geld genommen wurden. Der eidlich bestätigte Werth des Gesammten beträgt 78 fl. 52 kr.
Theilnehmer:
Ein Schuhmacher von Düdelsheim hatte die Gelegenheit zu diesem Raube gebaldowert und dem Johann Adam Heußner und Johann Adam Treber die Nachricht von der nahen Ankunft der Juden, welche beraubt werden sollten, in den Wald gebracht. Es war am 26ten Sept. 1809, als nach zwei Lauberhütten-Festtagen sieben Juden aus Düdelsheim und dasiger Gegend, in Begleitung eines christlichen Einwohners aus Düdelsheim, Nachts gegen 11 Uhr, von diesem Orte abreisten, um auf einem hierzu gemietheten Wagen nach Frankfurt in die Messe zu fahren. Kaum waren sie eine Viertelstunde Wegs in dem Düdelsheimer Walde gefahren, als der Wagen angehalten, der Fuhrmann in den Wald getrieben und dann sie selbst, unter den härtesten Mißhandlungen, beraubt wurden. Die Räuber waren mit einer Flinte und verschiedenen Pistolen bewaffnet. Die erste führte der Bonheer (Anführer) bei diesem Raube Johann Adam Heußner, welcher auch, nach Angabe der hiesigen Arrestanten einen beträchtlichen Theil der Beute, besonders die Goldmünzen, unterschlagen hat. Er kam dieses Raubes wegen zu Haften, und bei dem Amte Windeken in Untersuchung. Mehrere der beraubten Juden erkannten ihn bestimmt als einen der Räuber; er läugnete aber alle Theilnahme ab, – und wurde, more solito, ab instantia absolvirt und über die Gränze gebracht. Nach den hieher mitgetheilten Windeker Acten wurde im December 1809 bei dem Justizamte zu Gedern, wegen diesem Straßenraube, gegen einen Verhafteten, Namens Wiedersum, Untersuchung geführt und derselbe soll auch seiner Theilnahme hieran geständig gewesen seyn. Die hiesigen Inquisiten behaupten aber, hievon nichts zu wissen und jenen Wiedersum, wenigstens unter diesem Namen, nicht zu kennen.
Der Werth des Geraubten, welches meistens in baarem Gelde bestund, betrug 930 fl. 18 kr.
Theilnehmer:
Veit Krähmer hatte diese That unter der Bemerkung angegeben, sie sey nur eine Viertelstunde Wegs von Hainchen an zwei Juden verübt worden. Einer der Juden sey sogleich entsprungen, der andere aber sey von Hölzerlips angefallen und geschlagen, – die völlige Ausführung des Raubs aber durch das Zusammenlaufen der Leute auf dem Feld, auf das Geschrei der Juden, vereitelt worden.
Hölzerlips bekannte den Angriff und die Mißhandlung des einen Juden, läugnete aber, dabei einen Raub beabsichtigt zu haben, und gab vor: er habe den Juden nur darum geschlagen, weil derselbe früher den kleinen Johann verrathen gehabt habe.
Das eingekommene Verificationsprotocoll des Amtes Ortenberg stellte aber die Sache anders dar. Nach ihm wurden die beiden Juden Isak Moyses von Hainchen und Affrom von Lindheim auf die gewöhnliche Weise von den Räubern angehalten und ihnen ihr Geld abverlangt. Affrom entsprang glücklich; Isak Moyses aber erhielt von Hölzerlips, als er versicherte, kein Geld zu haben, einen heftigen Schlag auf den Kopf. Hölzerlips holte zu einem zweiten Schlage aus, der Jude wich ihm aus und sprang in einen Hohlweg hinunter, hatte aber das Unglück am Gesträuch hängen zu bleiben. Hölzerlips ergriff ihn nun und visitirte ihn, fand aber nur 20 kr., welche er ihm abnahm, zugleich aber auch noch mehr Geld verlangte. Der Jude reichte ihm sein Beutelchen, worin sich aber auch nur 9 bis 10 Batzen befanden. Nun kam auch der kleine Johann hinzu und fragte den Hölzerlips: ob er das Geld habe? Hözerlips antwortet«: »ja! es ist aber nicht der Mühe werth.« Der kleine Johann fragte den Juden nach seiner Geldgurt; – Hölzerlips visitirte ihn wiederholt, fand aber keine Gurt. Darauf nahm der kleine Johann dem Hölzerlips das Beutelchen ab und stellte es dem Juden wieder zu, mit den Worten: »Trapp dich fort!«
Eine Frau von Himbach, welche in der Nähe Gerste schnitt, hörte den Lärm, trat oben an den Hohlweg und rief hinunter: »was giebt's denn da?« – »Wir wollen dir's zeigen!« entgegneten beide Räuber, sprangen die Höhle hinauf, holten die fliehende Frau ein und schlugen sie so hart, daß sie 8 Tage zu Bett liegen mußte.
Theilnehmer:
Er wurde in der Nacht vom 5ten auf den 6ten Octbr. 1810 verübt. Die Beute bestund in etwas Specereiwaaren und Kleidungsstücken. Bernhard Held war Baldowerer. Der Werth des Entwendeten betrug 109 fl. 6 kr.
Theilnehmer:
Als die Untersuchung schon geschlossen und die Acten schon vor mehreren Wochen zur Entscheidung vorgelegt waren, kam auch dieser Straßenraub, von welchem sowohl Veit Krähmer als Krämer-Mathes geschwiegen hatten, durch den dicken Buben zur Anzeige. Er wurde an mehreren Juden verübt, welchen, unter den gewöhnlichen Mißhandlungen, ihre übrigens nicht sehr bedeutenden Waaren abgenommen wurden. Veit Krähmer machte hierbei zum erstenmale einigen Anstand, zum Geständnisse zu schreiten; – doch erfolgte dasselbe nach einigen gütlichen Ermahnungen, mit der Entschuldigung: er würde auch dieses Vergehen schon früher angezeigt haben, wann nicht Krämer-Mathes ihn sehr dringend um dessen Verschweigung gebeten hätte; – diese Bitte habe ihren Grund darin, weil einer der beraubten und geschlagenen Juden an den erhaltenen Verwundungen gestorben sey.
Krämer-Mathes schritt nach einigem Sträuben ebenfalls zum Geständnisse.
Das über den Thatbestand aufgenommene Protocoll wird noch erwartet.
Nach dem von dem Herzoglich Nassauischen Amte Königsstein eingekommenen Verifications-Protokoll ist der Jude Heimann wirklich am 8ten Tage nach dem Raub an seinen für absolut tödtlich von dem Physikat erkannten Wunden gestorben.
Diese bedeutende Menge von Verbrechen war es, welche durch die Heidelberger Untersuchung entdeckt und richtig gestellt wurde. Da die Untersuchung, obgleich die Räuber nicht auf einmal, sondern nur nach und nach, eingefangen wurden, im Ganzen nur fünf Monate währte, so wird man, bei der dazu erforderlich gewesenen, so ausgebreiteten und so vielfachen Correspondenz, von selbst ermessen, mit welcher besondern Dienstbereitwilligkeit sämmtliche auswärtige Stellen den Untersuchungsrichter unterstützten; und wie sehr daher ihnen Allen der allgemeine Dank dafür gebühre. Ganz vorzüglich haben hierzu, nebst den früher schon Genannten, auch noch beigetragen: Herr Hofgerichtsrath Grolmann zu Giesen, Herr Hofgerichtsassessor Papius zu Würzburg, als ernannter Inquisitor gegen die zu Kissingen eingefangene Räuberbande, Herr Procureur Imperial Bitter zu Kaiserslautern, die Criminal-Commission zu Fuld, Herr Amtsrath Pohl zu Langenselbold und Herr Districtsmaire und Amtmann Usener zu Bergen.
Ich wende mich nun von der Aufzeichnung und Erzählung der einzelnen Verbrechen, bei welcher ich die den Leser nicht unterhaltenden Nebenumstände und Wiederholungen zu vermeiden gesucht habe, zu der Nachweisung der jedem einzelnen Gauner zur Last liegenden Vergehen; – um dem Leser eine Uebersicht zu gewähren, welche ihm nicht unangenehm seyn kann; und um, soviel die noch in Freiheit befindlichen Räuber betrifft, jene Stellen, welche zum gemeinschaftlichen Zwecke ihrer Beifangung mitwirken können und wollen, in den Stand zu setzen, gegen die Beigefangenen leichter und sicherer vorzuschreiten.
Ich hätte gar leicht noch eine ungeheure Menge Gaunernamen und Signalements sammeln und hier mit vielem Prunk aufstellen können; – allein ich fand es meinem Zwecke zuwider. Alle sogenannte Gaunerlisten taugen in der Regel nicht viel. Sie haben gar oft nichts zum Grunde, als die Angabe eines Eingefangenen: daß auch dieser oder jener ein Räuber oder Dieb sey, ohne irgend eine nähere Bezeichnung oder Verlässigung eines wirklich verübten Verbrechens. Wird dann der Bezeichnete wirklich eingefangen und bekennt er auch, daß er der Bezeichnete sey; – dann kann erst nichts gegen ihn vorgenommen werden, weil man weiter nichts gegen ihn weiß, als daß sein Name in einer Gaunerliste stehe. Man schreibt also an jene Stelle, von welcher die Gaunerliste ausgieng, zeigt ihr triumphirend den glücklichen Fang des berüchtigten Gauners N. N. an und erbietet sich zu dessen Auslieferung. – Statt des erwarteten verbindlichsten Dankes und der bereitwilligsten Annahme des Anerbietens, erfolgt aber gewöhnlich, wie ich wenigstens schon gar oft und noch in dieser Sache erfahren habe, die trockene, kalte Erklärung: man wisse gegen das bezeichnete Subject kein bestimmtes Verbrechen; es sey nur von dem oder jenem, im Allgemeinen als Gauner bezeichnet worden; man finde daher keinen Grund zur Uebernahme des Eingefangenen. Oft sind auch solche Angaben blos Geburten der Phantasie der Angeber, erzeugt durch das Bestreben, sich dem mit vielleicht zu regem Eifer nach Vergrößerung seiner Gaunerliste strebenden Richter gefällig zu machen, – oft völlig boshafte Bezeichnungen. Ich weiß, daß einsitzende Gauner, welche aus ihrem Kerker auf die Landstraße sehen konnten, einst einige, auf einen benachbarten Markt vorüberziehende Landkrämer für ihre Diebskameraden ausgaben und dadurch veranlaßten, daß diese wegen Mangel an Pässen arretirt wurden, womit sie, als nicht aus der Ferne kommend, sich nicht versehen hatten, da dieselben damals noch kein so nothwendiges Uebel waren. Erst nach mehreren Tagen konnten sie sich legitimiren und dann bekannten die Gauner, sie aus Bosheit und Rachsucht falsch angezeigt zu haben, weil die Krämer sie auf einem früheren Markte, auf welchem sie dieselbe bestohlen hatten, in Arrest und Strafe gebracht hätten. Gleiche Beweggründe können, besonders bei der so grundlostiefen Verdorbenheit dieser Menschen, auch falsche Gaunerlisten erzeugen. Freilich lassen sich auch Verbrechen ersinnen und die Ersonnenen sich fälschlich einem Andern aufbürden; – schwerlich aber wird ein Verbrecher die Bosheit so weit treiben, sich zu wirklich verübten Verbrechen als Thäter zu bekennen, um einen Andern aus Rachsucht fälschlich als Mittheilhaber nennen zu können. Darum habe ich dann auch nur solche noch flüchtige Gauner in das folgende Verzeichniß aufgenommen, gegen welche, erwiesenermaßen wirklich verübte Verbrechen, von einem oder dem andern in Heidelberg verhafteten Gauner, welcher nach eignem Geständnisse Theil daran hatte, angezeigt worden sind; gegen welche also sogleich, aus den Heidelberger Acten, die erforderlichen, näheren Inzichten und Beweise erhoben werden können.
Hätte ich mich nicht blos darauf beschränkt, so würde das Verzeichniß der Verbrecher sowohl, als jenes der Verbrechen bei weitem stärker, aber auch die Schrift selbst weniger verlässig und brauchbar geworden seyn. Die Menge der verzeichneten Verbrechen, welche, wie man gefunden haben wird, alle richtig gestellt sind, und nicht durch Zeugen gegen die Räuber erwiesen, sondern von ihnen selbst angegeben wurden, kommt jenen der Hesselschen Bande gleich, und übertrifft sie bei weitem, wenn man darauf Rücksicht nimmt, daß nur 75 Verbrechen in den Anklage Act gegen Hessel, und seine Bande ausgenommen werden konnten; – und doch ist es nicht die ganze Bande, sondern es sind nur 15 Glieder derselben, welche in Heidelberg verhaftet sind. – Wären sämmtliche, an so verschiedenen Orten verhaftete Glieder der Bande hier in Arrest und Untersuchung und dadurch die Communikation leichter und Confrontation möglich gewesen, oder hätte ich die Mittheilung aller von den auswärts Verhafteten einbekannten, auch ohne Beiseyn eines oder des andern der hiesigen Arrestanten, verübten Verbrechen erhalten; so würde die Anzahl derselben sich um das drei- oder vierfache erhöht haben; – und sie würde sicher auf das zehenfache steigen, wenn auch die noch freien Räuber eingefangen und zu Geständnissen gebracht würden.
Und alle diese Verbrechen wurden theils zu eben der Zeit, theils unmittelbar darnach verübt, als gegen die Banden des Schinderhannes, Hessels, und Anton Keils inquirirt, die Strafen gegen die Glieder derselben vollstreckt wurden! – Ein auffallender Beweis: daß andere, als die bisher gewöhnlichen Maasregeln gegen diese Menschenklasse nöthig sind.