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Übereinstimmung meiner wesentlichsten Grundsätze mit den einfachen Gesichtspunkten, die mir beim ersten Insaugefassen meines Gegenstandes auffielen.

Hiermit nähert sich mein Buch seiner Vollendung. Die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, finden in der dreifach verschiedenen Art alle Dinge dieser Welt anzusehen, deren meine Natur fähig ist, allgemein ihren Aufschluß. Sie sind alle in ihrem Wesen einfache und in der Art wie sie wirklich in mir erscheinen mehr oder minder verwickelte Folgen dieser inneren Verschiedenheit meiner Anschauungsart aller Dinge und der mir im gesellschaftlichen Zustand wesentlich einwohnenden und durch denselben millionenfach genährten und befestigten Neigung auf der Stufe meiner gesellschaftlichen Ausbildung stehen zu bleiben und mich bei der Art und Weise, wie die Gegenstände dieser Welt im Verderben dieses Zustands meiner Selbstsucht in die Augen fallen, zu beruhigen. Diese Widersprüche sind nichts anderes als das Schwanken meiner selbst zwischen mir selbst als Werk der Natur und als Werk meiner selbst, zwischen meinen tierischen Ansprüchen und dem Recht meines Gewissens.

Der gesellschaftliche Mensch lebt und schwebt als solcher ganz in diesem Schwanken und die Gewaltsamkeit, mit der die Menschen das Glück und di« Ruhe ihres Geschlechts allgemein untergraben, ruhet gänzlich auf der tierischen Neigung, auf dem Punkt der Ausbildung, auf welchem die Vollendung ihres Selbst nicht möglich ist, sich vollendet zu glauben und auf den Stufen dieser gesellschaftlichen Ausbildung stehen zu bleiben.

Der Mensch muß vermöge seiner Natur immer entweder unter diesen Punkt seiner Ausbildung versinken oder sich über denselben erheben, das ist, er muß als Werk des Geschlechts entweder dem Werk seiner Natur unterliegen oder sich über sich selbst als Werk des Geschlechts erheben. Und er rettet sich daher nur dadurch von dem Unglück mitten im gesellschaftlichen Zustand dem ganzen Verderben seiner tierischen Natur zu unterliegen, wenn er als Wert seines Geschlechts in sich selbst geht und in sich selbst eine Kraft sucht, sowohl gegen das Anrecht seiner gesellschaftlichen Verhärtung als gegen d«n Irrtum seiner tierischen Natur, das ist, er rettet sich im gesellschaftlichen Zustand nur als Werk seiner selbst vom Unterliegen als Werk des Geschlechts unter sich selbst als verdorbenes Werk der Natur. Da er aber als Werk seiner selbst nichts anders ist als sein inneres Urteil von der Wahrheit und dem Wesen seiner selbst, so ist es klar, er rettet sich nur durch eine Gemütsstimmung, die mit derjenigen, auf welcher das Wesen der Religion ruhet, die nämliche ist, von der Gefahr im gesellschaftlichen Zustand gegen das Verderben seiner tierischen Natur wesentlich kraftlos zu erscheinen und findet nur durch eine solche Gemütsstimmung wirkliche Mittel, die Widersprüche, die in seiner Natur zu liegen scheinen, in sich selbst aufzulösen und unwirksam zu machen.

Ich finde mich also hier wieder vollends auf dem Punkt, auf welchem ich im Abschnitt Religion stand.

»Der Mensch findet in seiner Natur keine Beruhigung bis er das Recht seiner tierischen Sinnlichkeit in sich selbst verdammt hat gegen sich selbst und gegen sein ganzes Geschlecht«.

»Aber er scheint die Kraft nicht zu besitzen diesem Bedürfnis seines Wesens ein Genüge zu leisten!

»Die ganze Macht seiner tierischen Natur sträubt sich gegen diesen ihm so schrecklichen Schritt, aber er setzt die Macht seines Willens der Macht seiner Natur entgegen.«

»Er will einen Gott fürchten, damit er nach dem innersten Urteil seiner selbst für sich selbst recht tun könne.«

»Er fühlt, was er kann und macht sich das, was er kann, zum Gesetz, dessen, was er will. Diesem Gesetz, das er sich selbst gab, unterworfen, unterscheidet er sich vor allen Wesen, die wir kennen.«

»Ihm allein mangelt die Schuldlosigkeit des Instinkts, durch dessen Genuß das Vieh beruhigt auf dem Punkte steht, den dieser ihm anweist.«

»Er allein vermag es nicht auf diesem Punkt stehen zu bleiben, er muß entweder unter denselben versinken oder sich über denselben erheben.«

 

Ich gehe weiter zu sehen, wie weit die einfachen Gesichtspunkte, die mir beim ersten Anblick meines Gegenstandes ins Auge fielen, mit den wesentlichsten Resultaten meiner Nachforschungen übereinstimmen.

Die Frage: Kommt der Mensch in dem nichtigen Lauf seines Daseins auf Erden dahin, daß ihm die einzelnen Vorfälle des Lebens nicht Zauberauftritte sind, die ihm allen inneren Unterschied der Dinge wie mit einem ewigen Nebel umhüllen? Diese Frage beantwortet sich jetzt ganz einfach:

Als Werk der Natur kommt er nicht dahin, als solches verträumt er seine Tage: Leerheit des Geistes, Trunkenheit der Sinnen, und taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens.

Als Werk des Geschlechts kommt er insoweit dahin, als er als solches sich selbst als Werk der Natur nicht unterliegt.

Als Werk seiner selbst ist er Herr über sich selbst und über allen Zauber seiner tierischen Natur.

Die Untreue am gesellschaftlichen Recht, die den König zu tyrannischen, den Patrizier zu oligarchischen, den Edelmann zu standesmäßigen, den Kaufmann zu monopolischen, den Reichen zu schimmernden, den Armen zu kotfarbigen, den Geistlichen zu sich einmischenden, den Gelehrten zu sonderbaren, den Amtmann zu einträglichen und den Bürger zu zunftmäßigen und engherzigen Heillosigkeiten hinführt, ist allgemein nichts anders als das einfache Benehmen meiner selbst beim Unterliegen als Werk des Geschlechts unter mich selbst als ein verdorbenes Werk der Natur und das allgemeine Umtaufen dieser Heillosigkeiten in die hohen Namen: Souveränitätsrechte, Aristokratie, landesväterliche Sorgfalt, Menschenrechte, Freiheit, standesmäßige Aufführung, Liebe zur Wahrheit, Geistesprodukt, königliches Priestertum usw. sind alle wieder nichts anderes als einfache Folgen der Täuschung, mit welcher das verdorbene Werk meiner Natur sein Spiel mit mir treibt und mich über mein ganzes Tun und Lassen in mir selbst in den tiefsten Selbstbetrug hineinstürzt.

Mein Bild des Menschen, von dem Punkt an, wo er aus seiner Höhle herausgeht, bis auf denjenigen, wo er das Verderben der gesellschaftlichen Verirrungen vollends bis an seine Grenze durchlaufen, nun am Abgrund dieses Verderbens da steht, wo alle Völker ihrer Auflösung, dem Ende ihrer Verwilderung und ihrer Abschwächung entgegengehen; mein Bild ist nichts anderes als die Darlegung des endlichen Zustands zu dem das Unterliegen meines Geschlechts unter die Ansprüche seiner tierischen Natur im gesellschaftlichen Zustand dasselbe immer hinführt, es ist nichts anderes als der Nachhall des Zustands, zu dem der dreifache Unterschied meiner selbst mich im Kriege meiner selbst mit mir selbst hinführt, wenn ich mich nicht durch meine sittliche Kraft über die sinnlichen Ansprüche meiner tierischen Natur und meiner gesellschaftlichen Verhärtung erhebe.

Als Werk meiner Natur gehe ich, ein Raub jeder Naturkraft, dahin und siege dennoch über alle Übel der Erde.

Als Werk meines Geschlechts sehne ich mich nach der Vereinigung mit Menschen, die ich morde; als solches erkenne ich in meinem Wort den Grund meines Rechts und meiner Pflicht, ich mache daher alles aus demselben, ich will, daß es ewiglich lebe, ich grabe es in steinerne Tafeln und gieße es in ewiges Erz.

Als Werk seines Geschlechts baue der Mensch seinen Weltteil.

Als Werk seiner selbst bauet er sich selber als solcher weint die jungfreuliche Röte des pflichttreuen Weibes über ein kränkendes Wort, das ihren Lippen entschlüpft, als solches dient sie in dunkler Vergessenheit einem verworfenen Mann, dessen Bosheit die Ruhe ihrer Lippen nicht zu wandeln vermag.

Die Kennzeichen der nahenden Auflösung der Staaten sind nichts anders als einfache Folgen des Unterliegens der Masse des Volks und ihrer Repräsentation, der bürgerlichen Gewalt, als Werk des Geschlechts unter sich selbst als Werk der Natur.

Allenthalben erkennt in einem solchen Zeitpunkt das Volk und die Repräsentation des Volks, die Obrigkeit, kein gesellschaftliches Recht gegen sich selbst.

Allenthalben mangelt in demselben dem Menschengeschlecht und seiner Repräsentation reine gesellschaftliche Kraft und die Gefahr, die dem Staat in demselben drohet, ist nichts anders als das Vergehen desselben durch die Auflösung des Rechts meines Geschlechts und die Freilassung der Individuen und ihres verwilderten Instinkts gegen dieses Recht.

Goethens Lied sagt nichts anders, als der Mensch als Werk der Natur sei unfühlend und tappe wie das Glück blind unter die Gegenstände, die seine Sinnen berühren.

Als Werk des Geschlechts vermöge er das Unmögliche, er unterscheide, er richte, er könne dem Augenblick Dauer verleihen.

 

Kenntnis und Wissen.

Die Quelle der Erkenntnis, an der sich der Mensch mit reinem Wasser labet, ist Unschuld. Aber er lebt im gesellschaftlichen Zustand nichts weniger als in der Unschuld. Das Wissen meiner Natur verwebt sich in diesem Zustand mit dem Wissen meines Geschlechts: darum trinke ich als Werk der Natur im gesellschaftlichen Zustand nach Kenntnissen haschend bald am Gestad wütender Ufer giftigen Schaum, wage mich bald in Untiefen die ich nicht kenne, bald in den Strom, wo er Gebirge mit sich in den Schlund reiht, schweife ungefesselt von Verhältnissen, deren Recht ich nicht anerkenne, zwar ermüdet von vielerlei Wissen, aber dennoch mitten im Forschen ein Liebhaber des taumelnden Träumens und der Leerheit des Geists, mit fremdem Wissen belastet, unwissend in den Notwendigkeiten des Lebens, ungeschickt zu jeder Pflicht und unpassend in jedes Verhältnis, durch mein Wissen selber mein eigener Verderber und ein elendes Werk meines Geschlechts an dem Gestade des Irrtums und des Anrechts herum: freilich als Werk meines Geschlechts ohne meine Schuld.

Beides, das unnatürliche Treiben unseres Wissens durch Akademien, Hörsäle und Schulstuben, deren Einfluß mit den Bedürfnissen der Wohnstube und dem Zustand des Haussegens eines jeden im Mißverhältnis und selber im Widerspruch steht, und hinwieder das unnatürliche Hemmen der Ausbreitung des Segens guter Wahrheits- und Rechtskenntnisse durch Regierungsmaßregeln und Machtansprüche die keine Rücksicht auf die Fundamente des Haussegens im Volk und seines Wohnstubenteils nehmen, beides, dieses unnatürliche Betreiben des Unnütz- und Vielwissens und dieses unnatürliche Hemmen des Gut- und Notwissens, macht das Wissen des Volks im alternden Weltteil bald zum eitlen Luftgebild der Traumsucht unserer kranken Einbildungskraft, bald zum stinkenden Sumpf, worin wir in unserem kranken Tiersinn versunken. In ihren Wolken thront die Guillotine des Wahns und hinter ihren Nebeln bergen sich Menschenfresser. Fällst du ihnen in die Hände, sie braten dir dein Herz und skalpieren dir im Innern deinen Schädel.

Du bist als Werk der Natur unwissend. Als Werk des Geschlechts ist es noch eine Frage, ob du dich durch dein Wissen allgemein in dem Grad gesellschaftlich besser setzest als du dich durch dasselbe tierisch verdirbst. Soviel ist gewiß: Tierisch ins Auge gefaßt, ist unter der Sonne kaum ein elenderes Geschöpf als ein lesender, studierender Mensch und gesellschaftlich ins Auge gefaßt, ist er fast immer eine ziemliche Zweideutigkeit. Der Mensch geht als gesellschaftlicher Mensch in seinem Wissen selten einfach und rein von seiner Selbstsorge aus und kettet dasselbe selten an die Bedürfnisse seiner nächsten Verhältnisse; darum unterliegt er mit seinem schweifenden Wissen so allgemein dem Verderben seiner tierischen Natur.

Aber als Werk seiner selbst, das ist, wenn sein Wissen nicht von dem ausgeht, was er gelüstet, sondern von dem, was er soll, kann er dann durch sein Wissen sich selber veredeln und sein Geschlecht beglücken?

Darum sprach Gott in Eden zu dir: Dein Wissen werde ein Werk deiner selbst, es werde nie ein Werk deines sinnlichen Verderbens und deines im Kot der Erde sich mit Schlangengewandtheit herumtreibenden Tiersinns im gesellschaftlichen Zustand.

 

Erwerb.

Als Werk der Natur erkenne ich keinen. Tierische Unschuld erwirbt nicht. Als Werk meines Geschlechts nimmt der Erwerb eine ungleiche Richtung, wenn ich den Zweck und das Recht der gesellschaftlichen Vereinigung anerkenne oder wenn ich ihn nicht anerkenne.

Im ersten Fall gehet der Anspruch auf sein Recht bei mir von einer in mir selbst in gesellschaftlich rechtmäßige Schranken eingelenkten Selbstsorge aus und führt mich innerhalb dieser Schranken zur Befriedigung meiner selbst in meinen nächsten Verhältnissen.

Im andern Fall mache ich auf ein Erwerbsrecht Anspruch, das ganz auf der Freiheit meiner tierischen Selbstsucht ruhet und erscheine in der bürgerlichen Gesellschaft ohne gesellschaftliche Kraft gegen mich selbst ohne einen in gesellschaftliche Schranken eingelenkten gesellschaftlichen Willen, den tierischen Gefühlen meiner verdorbenen Natur, das ist mir selbst als Werk der Natur, unterliegend. Ich will diese Beschaffenheit meiner selbst, die Schwerfälligkeit der Wiederholungen zu vermeiden, in den künftigen Abschnitten nur mit den Worten »dem Werk der Natur unterliegend« bezeichnen.

 

Eigentum und Besitzstand.

Als Werk der Natur kenne ich keinen, tierische Unschuld besitzt nichts. Dem Werk der Natur unterliegend, suche ich im Besitz des Eigentums mein Recht weiter auszudehnen als es der Zweck gesellschaftlicher Vereinigung zu erlauben vermag: es kümmert mich in diesem Zustand meiner selbst gar nichts die Lasten der mir durch mein Eigentum untergeordneten Menschen ohne Rücksicht auf wesentliche Befriedigung, die den Bewerbern des gesellschaftlichen Eigentums wie den Eigentümern gebührt, zu erhöhen. Es ist mir in diesem Zustand meiner selbst nicht genug, daß die mir untergeordneten Nutznießer meines Eigentums, das ursprüngliche Anrecht des Besitzstandes gut und recht sein lassen, ich will noch, daß sie im Gebrauch derselben eben die tierische Freiheit gestatten, durch die das Eigentum in der Welt fast allgemein seinen Ursprung erhalten.

Wenn ich daher das Recht meines Geschlechts anerkennend, das größere Eigentum mit der Notdurft des kleinern belaste, so belaste ich, dem Werk der Natur unterliegend, des kleineren Eigentum mit den Gelüsten des größern.

Hinwieder, wenn ich, das Recht meines Geschlechts anerkennend, den Menschen, die keinen Teil an der Welt haben, keinen sie befriedigenden Ersatz ihrer Naturrechte zu geben suche, so verweigere ich ihnen dem Werk der Natur unterliegend ihr gesellschaftliches Recht.

Als Werk meines Geschlechts und sein Recht anerkennend, ist Eigentum und Besitzstand die Grundsäule des gesellschaftlichen Zustands und der Kräfte, die unser Geschlecht entwickeln und bilden.

Dem Werk der Natur unterliegend ist es aber Pandorens Büchse, aus der alle Übel der Erde entsprungen.

Als Werk meiner selbst erkenne ich den Besitzstand eines jeden; in meiner Hand aber, mir selber ist er so viel als nicht Besitzstand, sondern vielmehr ein Mittel, auch auf Gefahr meines Rechts und meiner Benützung mich zu veredeln und mein Geschlecht zu beglücken.

 

Recht.

Das Recht meines Instinkts ist in seinem Wesen nichts anders als ein Gefühl meines tierischen Bedürfnisses und meiner tierischen Kraft selbige befriedigen zu können. Das gesellschaftliche Recht ist in seinem Wesen ein Gefühl meiner gesellschaftlichen Bedürfnisse und meiner gesellschaftlichen Kraft selbige befriedigen zu können. Das Recht der Besitznehmung ist in seinem Wesen eine einfache Folge meines Instinkts ohne Rücksicht auf irgend eine Pflicht.

Eigentum, Gesetz, Kultur, gesellschaftlicher Zustand sind in ihrem Wesen nichts anders als einfache Folgen der Besitznehmung, das ist, des selbstsüchtigen Gebrauchs meiner tierischen Kraft ohne Rücksicht auf Recht oder Pflicht.

Der Besitzstand und mit ihm der gesellschaftliche Zustand ruhet also auf dem einfachen tierischen Gefühl alle Mittel der Selbsterhaltung benutzen zu dürfen und der tierischen Kraft selbige benutzen zu können.

Daher ist auch der Anspruch an die freie Benützung der Erde meiner tierischen Natur wesentlich; sie hat als solche keine Kraft in sich selbst, diesen Anspruch für sich selbst oder für ihr Geschlecht jemals zu veräußern.

Das tierische Gefühl des Anrechts einer solchen Veräußerung bleibt daher in uns, solange wir hungern, dürsten und frieren.

Es hat in den ersten Bedürfnissen unserer Natur sowie in ihren ersten Grundgefühlen seine unaustilgbare Kraft. Also wäre die Ungleichheit der Güter und alle Folgen der verteilten Erde an sich selbst ein positives Unrecht gegen unsere tierische Natur? Das ist gewiß, aber sollte um deswillen die Erde nicht geteilt sein? und die Ungleichheit der Güter nicht statt finden? Das folgt nicht.

Unsere tierische Natur bewerkstelligt diese Verteilung vermöge eben der Grundgefühle, die uns hernach vermögen über das zu klagen, was wir selbst getan haben und augenblicklich wieder tun würden, wenn es noch nicht geschehen wäre. Diese Verteilung ist eine unausweichliche Folge unseres tierischen Verderbens, ein Übel, das der Kampf unserer tierischen Kraft und unserer tierischen Ohnmacht vollendet, ehe wir zu wissen vermögen, ob ein Recht in der Welt ist oder ob eines darinnen sein soll. Sie ist eine einfache Folge der Ungleichheit meiner physischen Kraft, die Ohnmacht unserer Natur muß jeder größeren Kraft weichen. Der Mensch muß vermöge dieser Natur notwendig der Kraft des Stärkeren, der List des Schlauern und den Hilfsmitteln des Glücklichem unterliegen und hiemit ist die Erde via facti geteilt.

Indessen ist es immer eine Torheit, daß wir die Noteinrichtungen unseres tierischen Verderbens an sich selbst ein Recht heißen und Begriffe von so geheißenen unveräußerlichen Naturrechten auf das Fundament offenbar rechtloser tierischer Gewalttätigkelten gründen.

Wir müssen den Besitzstand sicher respektieren, aber nicht darum, weil die ersten Besitznehmer ein Recht hatten, sondern weil der Mensch tierisch und rechtlos Besitz nimmt und Besitz nehmen muß und weil wir die Folgen dieses tierisch eingelenkten und tierisch vollendeten Naturschritts weder durch ein gesellschaftliches noch durch ein sittliches Recht aufheben können und aufheben wollen.

 

Gesellschaftlicher Zustand.

Als Werk der Natur erkenne ich keinen, tierische Unschuld ist pflichtlos ungefesselt und unbestimmt, dem Werk der Natur unterliegend will ich demselben leben wie im Stande der Wildheit. Ich hasse Gesetz und Recht, das mich einschnürt zu einer Wespengestalt.

Also beschaffen, will ich nicht, daß der gesellschaftliche Zustand, soweit ich darin wirke, anspreche und wandle, ein Recht habe; aber soweit jeder andere darin wirkt, anspricht und wandelt, soweit möchte ich denn freilich gern, daß er einem strengen Recht und einem harten Gesetz unterworfen wäre.

Wenn mein Geschlecht gutmütig und träge meiner tierischen Kraft weicht und sein gesellschaftliches Recht leicht und ohne Mühe in meine Hände kommt wie die Frösche in den Schnabel des Storches, so trage ich es, dem Werk der Natur unterliegend, mit mir in den Lüften herum, wohin es mir beliebt, oder verschlinge es mit meinen Lieblingen in meinem Nest.

Ich muß im gesellschaftlichen Zustand dem Werk der Natur unterliegend beim Besitz unverhältnismäßiger Kräfte notwendig dahin kommen das Recht meines Geschlechts nichts zu achten, im Gegenteil alles das zu untergraben, zu schwächen, zu zernichten und aufzulösen, was immer die von mir gekränkten und mißbrauchten Menschen dahin bringen könnte in gesetzlicher Selbständigkeit Sicherheit gegen den Unfug und das Unrecht meiner Ansprüche zu suchen.

 

Macht.

Als Werk der Natur erkenne ich wohl die Gewalt der Macht, aber nicht ihr Recht.

Dem Werk der Natur unterliegend, lasse ich im Besitz der Macht die Frage nicht an mich kommen, was ich dem Volke schuldig sei, ich gebe ihm aus Gnade, was es braucht, sich in Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit eingewiegt, einen guten Tag zu machen.

Als solches verberge ich mich immer gegen den Anspruch des Volks auf irgend ein Recht entweder hinter mein Militär oder hinter meine Gnadenlügen oder hinter meine Schreckenswahrheit.

Aber das Recht meines Geschlechts anerkennend, weiß ich, daß ich im Besitz der Macht, Gesetz und Recht und bindende Stricke gegen den Sirenengesang meines Tiersinns notwendig habe, eben wie das Volk.

Als Werk meines Geschlechts soll ich im Besitz der Macht freilich kein Recht zur Gesetzlosigkeit suchen.

Aber nur als Werk meiner selbst will ich keins suchen.

 

Ehre.

Als Werk der Natur kenne ich die Ehre nicht. Tierische Unschuld lebt in einer namenlosen Ehrlosigkeit; aber im tierischen Verderben des gesellschaftlichen Zustands bringt mich die Liebe zur Auszeichnung, die den Verirrungen des Ehrtriebs zum Grund liegt, dahin, daß ich in meine Haut wie in ein hölzernes Brett schneide, daß ich Nasen und Ohren durchsteche, daß ich die Schleppe meines Kleides höher achte als mich selber und für einen jeden Beinorden und für jeden Kreuzorden das Menschengeschlecht totschlage.

Als Werk meines Geschlechts und sein Recht anerkennend, gibt sie mir Kraft gegen mich selbst und nährt in mir Gefühle, die mich durch Achtung meiner selbst gegen mich selbst, gegen mein Geschlecht und dadurch zur Anerkennung des sittlichen Rechts hinführen.

 

Unterwerfung.

Als Werk der Natur kenne ich keine; tierische Unschuld und Unterwerfung nebeneinander gehören ins Reich der Träume, wo der Wolf und das Lamm nebeneinander auf einer Wiese weiden.

Dem Werk der Natur unterliegend, sträube ich mich gegen ihr Recht und gegen ihr Unrecht. Das Recht meines Geschlechts anerkennend, sträube ich mich nur gegen ihr Unrecht; ich will nämlich in dieser Beschaffenheit meiner selbst, daß die Unterwerfung gesellschaftlich rechtmäßig sei.

Dem Werk der Natur unterliegend, erkenne ich die Pflicht der Unterwerfung gar nicht.

Das Recht meines Geschlechts anerkennend, soll ich die Pflicht der Unterwerfung anerkennen.

Als Werk meiner selbst will ich sie anerkennen.

Im ersteren Falle verwildere ich durch den Zwang der Unterwerfung.

Im anderen durch das Unrecht der Unterjochung.

Im dritten erhebe ich mich durch mich selbst über alle Gefahr durch irgend einen Irrtum und durch irgend ein Anrecht des gesellschaftlichen Zustands in mir zu verwildern.

Im ersten Fall empört sich mein Innerstes darüber, daß meine Lebensgenüsse und Lebensansprüche von irgend einer fremden Kraft abhängen. Im zweiten, daß selbige ohne gesellschaftliches Recht von einer fremden Kraft abhängen.

Im dritten suche ich mitten in allem Anrecht der Gesetzlosigkeit mich selbst zu veredeln und meinem Geschlecht nützlich zu sein.

Im ersten Fall greife ich das Recht des Eigentums an, im zweiten das Unrecht seines Gebrauchs, im dritten suche ich den Zweck des Eigentums auch mitten im Chaos seines gesetzlosen, ungesellschaftlichen, unrechtmäßigen Gebrauchs mir selbst und meinem Geschlecht durch Weisheit und Mäßigung sicher zu stellen.

Wenn ich im ersten Fall tierische Selbständigkeit, im zweiten einen befriedigenden Ersatz derselben fordere, so gebe ich mir im dritten Falle mehr als dieses alles, indem ich mein Eigentum und sein Recht dahin benutze, den Hungrigen zu speisen, den Durstigen zu tränken, den Nackenden zu bekleiden, den Gefangenen, wo es erlaubt ist, zu besuchen, mein Weib, mein Kind, meinen Freund, den Sohn des Armen, der mir dient, zwischen den Wänden meines Hauses von dem tierischen und gesellschaftlichen Verderben der Welt zu sondern und, indem ich sie an das Heil meiner Wohnstube kette, zu veredeln und zu segnen.

Aber also über das Recht meines Geschlechts durch mich selber erhaben, vergebe ich dennoch meinem Geschlecht als solchem gar nichts, ich trenne die innere Hoheit meiner Sittlichkeit von allen Verhältnissen, in denen die Menschen gesellschaftlich gegeneinander stehen; ich weiß, daß diese Verhältnisse nicht auf Sittlichkeit gegründet sein können; ich weiß, daß wenn nur zwei Menschen zusammenstehen, um sittlich zu sein, sicher eine Lüge zwischen ihnen den Bund trennt.

Selbst ein sittliches Wesen, erkenne ich dennoch kein Land, keine Stadt, kein Dorf für sittlich, und fordere als solches, auch selbst in gesellschaftlichen Verbindungen lebend, dennoch von keinem Dorf, von keinem Land, von keiner Stadt Sittlichkeit als gesellschaftliche Pflicht.

Ich weiß in dieser Beschaffenheit meiner selbst, daß das gesellschaftliche Recht eine bloße Modifikation des tierischen Rechts ist und halte deswegen Sittlichkeit, Zutrauen, Dankbarkeit usw. insofern selbige als Werk der Masse oder Repräsentation der Masse zum Vorschein kommen, für nichts anders als für einen frommen Betrug.

 

Beherrschung.

Als Werk der Natur erkenne ich sie nicht; tierische Unschuld beherrscht nicht

Dem Werk der Natur unterliegend, finde ich im Besitz der Macht einen unauslöschlichen Reiz, die Menschen, deren Lebensgenüsse von mir abhängen, als bloße Mittel zur Befriedigung meines Tiersinns anzusehen.

In diesem Falle kann es nie mein Wille sein, nach den Grundsätzen eines wirklich gesellschaftlichen Vertrags und dessen Recht selbst unterworfen zu herrschen, so wenig als den Menschen, die keinen Teil an der Welt haben, mit Beschränkung meiner eigenen großen Kräfte einen befriedigenden Ersatz ihres Naturrechts zu verschaffen. Aber das Recht meines Geschlechts anerkennend und dem Werk meiner Natur nicht unterliegend, setze ich die Grenzen meines gesellschaftlichen Rechts weder bis an die Gewaltsgelüste übergroßer Herren noch bis an die Erschlaffungsdemütigkeiten überschwacher Knechte.

Als Werk meiner selbst, als sittliches Wesen will ich nicht herrschen.. Meine sinnliche Neigung zum Herrschen ist in diesem Fall der höhern Ansicht des Lebens, die sich im Brudersinn des Menschengeschlechts ausspricht, untergeordnet. Aber indem ich als sittliches Wesen die Herrschaft zwar nicht als mein Recht anspreche, benutze ich diese diesfalls bestehende Ordnung der Welt zum Segen meiner Umgebungen.

 

Adel.

Tierische Unschuld kennt ihn nicht; er ist als Folge des Eigentums, eben wie dieses, ein Werk meines tierischen Verderbens und als solches ein Gelüsten, allen Abmaßungen und allem Unrecht dieses Verderbens unterliegend; und insofern er ein Recht fordert, die die Lebensgenüsse und den ganzen Zustand der seinem höhern Besitzstand unterworfenen Menschen prekär, ehrlos und rechtlos macht, ist er Werk des Geschlechts, dem Werk der Natur unterliegend, und insoweit gesellschaftlich unrechtmäßig.

Aber innerhalb gesetzlicher Schranken, die verhüten, daß der Zustand, der sein Eigentum bearbeitenden Menschen nicht prekär, ehrlos und rechtlos werde, Werk des Geschlechts und sein Recht anerkennend, ist er gesellschaftlich rechtmäßig. Ein Edler oder vielmehr ein Territorialeigentümer, der diese Rechtschaffenheit gegen die sein Eigentum bearbeitende Menschen tatsächlich und freiwillig beurkundet, ist ein das Recht seines Standes durch Sittlichkeit erhöhender Edler.

 

Handlung.

Als Werk der Natur kenne ich keine; tierische Unschuld handelt nicht.

Sie kommt zwar schon an den Grenzen ihres goldenen Alters dahin das Überflüssige, das in ihrer Hand ist, gegen etwas, was ihr besser dient, zu vertauschen; aber das, was wir handeln, Handlung und Handelsstand nennen, kennt sie durchaus nicht.

Gewerb und Handlung ist ein Kunstzustand eines weit vorgerückten gesellschaftlichen Raffinements.

Der Kaufmann, der die von ihm abhängenden Arbeiter als bloße in seiner Hand befindliche Mittel zur Bearbeitung seines Fonds ansieht, ist ein Werk des Geschlechts, dem Werk der Natur unterliegend.

Der Kaufmann, der durch den Zwang der Gesetze genötigt wird, seine Arbeiter als selbständige einen befriedigenden Ersatz ihrer Naturansprüche mit gleichem Recht fordernde Geschöpfe anzusehen, ist ein Werk des Geschlechts, das dessen Recht anerkennt.

Der Kaufmann, der ohne Zwang der Gesetze sie also ansieht, ist ein sittlicher Mann.

Also ist Handlung mit monopolisch erblichen Rechten gesellschaftlich unrechtmäßig wie der Adel mit gleichen Ansprüchen.

Handlung mit Gebräuchen, Gewohnheiten und Anmaßungen, welche den Zustand der von ihrem hohen Besitzstand abhängigen Menschen prekär, ehrlos und rechtlos machen, ist insoweit gesellschaftlich unrechtmäßig wie der Adel mit gleichen Gewohnheiten und Anmaßungen. Handlung, innerhalb gesetzmäßiger Schranken, die dieses verhüten, ist gesellschaftlich rechtmäßig wie der Adel innerhalb gleicher Schranken.

 

Kronrecht.

Tierische Unschuld weiß nicht, was dieses Recht ist; die Natur kennt keine Krone.

Der Kamm auf dem Kopf der Schlange ist so wenig eine Krone als der auf dem Kopf eines Hahns.

Als Anspruch auf den unbedingten Gebrauch der Staatskräfte und als Stand der erblichen Willkür ist es ein Werk des Geschlechts, dem Werk der Natur unterliegend und das Recht des Geschlechts nicht anerkennend und ist insoweit gesellschaftlich rechtmäßig wie alles, was in diesem Zustand das Recht und den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung gegen sich selbst nicht anerkennet.

Innerhalb solcher Schranken, die vermögend sind, die gesellschaftliche Menschheit vor dem Gebrauch der Staatsmacht gegen das Recht und den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung zu verhüten, ist es gesellschaftlich rechtmäßig, wie alles, was die Bande der Gesellschaft untereinander vereinigt und sichert.

Der König, der ohne Zwang der Gesetze das gesellschaftliche Recht gegen sich selber erkennt, dieser König wird angebetet werden, wenn er erscheint; aber jeder König ist Mensch jeder Zeitkönig ist Zeitmensch; er hat schwer sich über seine Zeit zu erheben und im Wirr-Warr der Gesetzlosigkeit seiner Tage mehr als gesetzlich, rein rechtlich und zwar freiwillig reinrechtlich zu handeln. Der sinnliche Mensch in Königshöhen ist noch mehr als der Mensch im Schwulst des Reichtums an den Irrtum und das Unrecht der Welt gekettet und der göttliche Herzenskenner hat schon von dem Mann, der nur an Reichtum gekettet, ausgesprochen: Es ist schwer, daß ein Reicher in das Reich der rücksichtslosen Wahrheit und der selbstsuchtlosen Liebe, in das Reich Gottes eingehe.

 

Gesetzliches Recht.

Dem Werk der Natur unterliegend, will ich keines; als solches bin ich ein Sanskulott, gesetzlos, herrenlos und rechtlos.

Ich will auch als solches nichts anderes sein.

Mein Geschlecht wird nur durch den Zwang und die Zucht des Gesetzes zur Anerkennung des Rechts gebracht. Ohne Zwang wird es in allen Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung bei jedem Vorteil, den es dadurch erhaschen kann, ungetreu.

 

Freiheit.

Als Werk der Natur mache ich Anspruch auf tierische Freiheit.

Als Werk meines Geschlechts auf bürgerliche.

Als Werk meiner selbst auf sittliche.

Der tierische Anspruch an Freiheit ist ursprünglich nicht gewalttätig.

Tierische Unschuld kennt keine Gewalttätigkeit.

Sobald dieser Anspruch gewalttätig ist. ist er eine Folge des tierischen Verderbens, folglich ein Werk des Geschlechts, gesellschaftlich. Als solcher ist er entweder dem Werk der Natur unterliegend, Sanskulottismus oder das Recht meines Geschlechts anerkennend, rechtlich.

In beiden Fällen spreche ich die Freiheit mit der ganzen Gewaltsamkeit meiner tierischen Natur an.

Als sittliches Wesen suche ich dem tierischen dieses Anspruchs in mir selbst diejenigen Grenzen zu setzen, die das Wesen der Sittlichkeit ihm unabänderlich setzt.

Tyrannei ist Naturleben im Besitz der Macht, Sklaverei tierisches Dulden dieses Lebens, Aufruhr tierisches Widerstreben gegen dasselbe.

Dem Werk der Natur unterliegend, bin ich immer entweder Tyrann oder Sklave oder Aufrührer.

Das Recht meines Geschlechts anerkennend, soll ich keines von allen sein.

Als Werk meiner selbst will ich keines von beiden sein.

Im ersten Fall überlasse ich mich im Besitz der Macht den tierischen Reizen der Trägheit, der Gewalttätigkeit, der Windbeutelei und Gedankenlosigkeit, die einfache Folgen des freien Spiels meiner tierischen Selbstsucht sind.

Der Macht selbst unterworfen aber trage ich in diesem Fall das gesellschaftliche Unrecht ihrer tierischen Selbstsucht mit der Gleichgültigkeit meiner tierischen Entkräftung und suche soviel mir möglich selbst an den Sinnlichkeitsgenüssen ihres Verderbens teil zu bekommen! oder ich neige mich wie sie zur gesetzlosen Gewalttätigkeit hin, suche mit eben so verdorbenem Tiersinn das Unrecht, das sie mir tut, über ihren Kopf zu bringen und setze zum Dienst meiner sinnlichen Gelüste die Ruhe, das Recht und das Glück des Lands aufs Spiel wie sie ebenso das alles in ihrem Verderben darauf gesetzt hat.

Im zweiten Fall soll ich das alles nicht tun. Ich soll weder Tyrann noch Sklav noch Aufrührer sein.

Im dritten will ich es nicht tun, als sittliches Wesen will ich weder Tyrann noch Sklav noch Aufrührer sein.

 

Aufruhr.

Es ist ein einfaches Benehmen meiner tierischen Natur beim allgemeinen Fühlen oder auch beim allgemeinen Glauben des öffentlichen Unrechtleidens, Freilassung meines verdorbenen, verwilderten Instinkts beim Naturempfinden der Unerträglichkeit irgend einer gesellschaftlichen Lage.

Also ist auch Tyrannerei einfaches Benehmen meiner tierischen Natur beim individuellen Gefühl des Übergewichts meiner tierischen oder gesellschaftlichen Kraft über die tierischen und gesellschaftlichen Kräfte meiner Nebenmenschen, Freilassung meines verdorbenen, verwilderten Instinkts beim Naturempfinden der Möglichkeit mein tierisches Wohl durch Unterjochung meines Geschlechts zu vergrößern.

Hinwieder ist Sklaverei das schiefe und falsche Benehmen meiner tierischen Entmannung beim Naturempfinden der Erträglichkeit, wohl auch der Behaglichkeit einer gesellschaftlich rechtlosen Lage, die Unterdrückung meines verdorbenen geschwächten Instinkts beim Fühlen des Mangels physischer und gesellschaftlicher Kraft, mein tierisches Wohl durch Widersetzung gegen physische Gewalt, unter der ich stehe, zu befördern.

Mit dem Aufruhr ist die Neigung zum Freilassen meines verdorbenen verwilderten Instinkts wesentlich verbunden.

Diese Neigung aber lebt allgemein im erniedrigten rechtlosen Menschen, daher steht der Sklav immer an den Grenzen des Aufruhrs. Auch bestehet die Kraft der Tyrannen wesentlich in der Kunst die Vorstellung von der Unerträglichkeit einer rechtlosen Lage meinem Geschlecht aus seiner Einbildungskraft zu entfernen und ihm dagegen Vorstellungen von Glückseligkeit und sinnlichen Genüssen zu unterschieben.

Branntwein, Komödienhäuser, Gassengaukeleien, Knechtsfreuden, Mädchentaumel, Spürhundslohn, Verrätersold, ferner zweckmäßige Leitung des Bontons und des Dienstglanzes, ebenso katechetische Auseinandersetzung und volkstümliche Lobreden der heiligen und unnachläßlichen Vorbereitungsmittel zur Blindheit im Gehorsam sind alles vortreffliche Mittel zu diesem Zweck und wenn das Verderben der öffentlichen Macht solchen Mitteln auch nur ein wenig Ehre antut und den Glauben an die Vorteile der öffentlichen Blindheit der Bürger auch nur mit ein wenig Mäßigung begünstiget, so findet sie immer unzähliche Mittel die Völker ohne Gefahr des Aufruhrs zu ermüden, d. i., durch tierische Übung an die Unterjochung so zu gewöhnen, daß die Gefühle der Unerträglichkeit ihrer Lage bei ihnen nicht rege werden, bis sie alles, was dem kraftvollen an Leib und Seele gefunden Mann unerträglich ist und unerträglich sein muß, nun in der Kraftlosigkeit ihrer Entmannung erträglich finden und erträglich finden müssen, weil ihnen in sittlicher, geistiger und physischer Hinsicht die Kräfte mangeln, die unumgänglich erfordert werden, wo immer von einem Volk auch nur geahnt werden darf, daß es imstand sei, sich gegen irgend eine Art von Unrechtleiden würdig und mit Erfolg zu schützen.

 

Der Aufruhr ist nie recht.

Die Freilassung des verwilderten Instinkts schließt jeden Begriff eines Rechts aus.

Aber es ist gleich wahr, das Volk hat in Masse beim allgemeinen Fühlen des gesellschaftlichen Anrechts nie einen anderen Willen als zum Aufruhr und es kann vermöge seiner Natur als Volk, als Masse, in diesem Fall keinen andern haben.

Auch ist es eben um deswillen am Aufruhr höchst selten schuld, d. h., der Grund, warum das Gefühl der gesellschaftlichen Rechtlichkeit in den Individuen der Masse verschwindet, liegt höchst selten in Umständen und Lagen, an deren Dasein diese Individuen als schuldtragende Ursachen können angesehen werden.

Ebenso wird es gar oft mit sehr viel Unrecht für den Aufruhr bestraft, d. h., es wird gar oft für die einfachen Folgen von Lagen und Umständen, in denen der Mensch als Bürger keinen andern Willen haben kann, als zum Widerstand gegen die wahren und vermuteten Ursachen seines Zustands, gestraft, als ob diese Ursachen nicht dagewesen wären und als ob sie ihrer Natur nach anders auf die Masse des Volks hätten wirken können als sie wirklich getan haben; ferner als ob sie nicht hätten verhütet werden sollen, ehe sie diese Wirkung gehabt haben und endlich, ob sie nicht in ihrem Keim, und zwar an ganz andern Menschen hätten bestraft werden sollen als an denjenigen, die dem bösen Wachstum ihres Verderbens endlich unterlegen.

Die Herrenknechte, die die Schlüssel, mit denen man das Volk aufzieht und still stellt, in den Händen haben, sind gewöhnlich allein schuld, wenn seine Glocke in den Tagen der Landesverwirrung ihren guten Ton verliert, falsch schlägt und falsch läutet und diese sind es, die man nach meiner Meinung vor dem Aufruhr vorzüglich im Zaum halten und nach demselben vorzüglich bestrafen sollte.

Aber die Selbstsucht der Macht ist im Fall öffentlicher Gärungen immer auf die Bereitwilligkeit derber und arglistiger Menschen ängstlich aufmerksam und für die armselige Augenblickswirkung trügender Palliative schwachmütig dankbar, sie kommt deswegen auf diesem Wege natürlich immer auch dahin, Menschen, die ich wegen vorzüglichem Einflusses auf die Fundamentalquellen des Aufruhrs und namentlich wegen des Einflusses ihrer Derbheit und ihrer Arglist auf die Auslöschung der rechtlichen Gemütsstimmung der Landeseinwohner vorzüglich bestrafen würbe, wegen vorzüglichen Dienstleistungen und Landestreue zu belohnen, ohne jedoch den kitzlichen Punkt, was sie eigentlich Landestreue heißen, gar zu heiter zu machen.

Soviel ist gewiß, alles, was die gesellschaftliche Rechtlichkeit im Volk auslöscht, das ist immer die eigentliche und ursprüngliche Quelle des Aufruhrs.

Wer also in einem jeden Staat die meisten Sachen tut, durch die sich die gesellschaftliche Rechtlichkeit im Volk auslöscht, der ist es auch, der in demselben den Samen des Aufruhrs aussät und ich denke, der ihn am meisten aussät, ist auch meistens Schuld, wenn er aufgeht.

Ebenso, wer Umstände, Lagen in einem Lande einlenkt und beschützt, die dem Rechte des Volks seine reine Kraft nehmen, hinwieder wer Verhältnisse in einem Land ewig und allgemein erhalten wissen will, die den erleuchteten eben wie den redlichen Mann im Land empören, der bereitet den Aufruhr.

Man muß freilich oft Menschenalter zurückgehen um den ersten Säemann dieses letzten Übels der Staaten zu entdecken und die erste Quelle zu finden, durch welche ein Volk nach und nach dahin gebracht worden ist, endlich in seiner Lage und in seinem Herzen gleich große Reize zum Aufruhr zu finden und zu der Stimmung zu gelangen, in welcher es dann die Staatsoberhäupter und das Gesetz für Spinnengewebe, das Recht für Betrug, die Ordnung für Unrecht und die Staatsdiener selbst mittelbar oder unmittelbar für Diebe an seiner Tür achtet und dahin kommt, die Vorteile von Glück und Ruhe zu mißkennen und sie als ein nichtiges Ding mit dir auf die Karten zu setzen.

Wenn das Volk einmal dahin gebracht ist, so hat denn Wahrheit und Recht keine Wirkung mehr auf dasselbe und kann in dieser Stimmung keine haben.

Wenn du ihm denn schon predigest, es habe kein Recht zum Aufruhr, deine weisen aber für dasselbe zu späte und zur Unzeit kommende Sprüche sind ihm denn ein Gallimathias, von dem es nichts versteht und nicht ahnet, als daß du um deiner Sorgen und um deines Anrechts willen ihm leere Worte hinwerfest und hinwerfen müßest.

Die menschliche Matur vermag es nicht anders, sie muß durch Rechtlosigkeit am Ende in dieser Stimmung versinken. Wenn du deinem Nachbar sein Haus anzündest und er dir hernach deine Bäume umhauet, sich wieder ein neues zu bauen, was meinest du, was er dabei denke, wann du ihm zurufest: Halt! halt! Nachbar! Du hast kein Recht zu diesen Bäumen.

Wenn die Macht das Volk rechtlos gemacht hat, so ist kein Gefühl des Rechts mehr in seiner Brust und in diesem Fall wirkt das Gefühl des Unrechtleidens auf die Individuen desselben als auf Geschöpfe, die den Zaum der Rechtlichkeit nicht mehr in ihrem Munde haben. Die Folgen sind klar: Rechtlosigkeit und Zaumlosigkeit gehen immer gepaaret und der Zaum des Truges und des Schreckenssystems, den man dem Volk dann anzulegen versucht, ist eine stählerne Kette, die dir am ersten zerspringt, wann du sie am stärksten an dich zu ziehen genötigt bist.

Daß sich doch Europa nicht länger blende! Seine Kunst zu herrschen nähret den Sanskulottismus und seine Kunst zu zäumen die Zaumlosigkeit im innersten Busen der Menschen. Es macht mit seinem Herrschen und zäumen das Volk in seinem Innersten lieblos, treulos, verwegen, stolz, erbittert, ehrlos und wann es einmal auf dies ein Punkt ist, so braucht es dann nur einen Augenblick der Staatsschwäche und der Staatsnot, so hast du kein Vaterland mehr und dein blendender Kunstzaum ist dann ein Spinnengewebe, mit dem du kein Kind mehr hältst und wäre er dann nur das; er ist dann eine feurige Rute, mit der du den zaumlosen Gaul am Rande eines Abgrundes aufs Blut peitschest.

Du willst das Volk in deinem Dienst zu einer leidenden Rechtlosigkeit erniedrigen, aber es hat im Wesen seiner Natur die gleichen Zwecke, wie du, es lenkt vermöge seiner ersten Triebe dahin, den luftigen weiten Rock der Rechtlosigkeit zu wenden und ihn in seinem eigenen Dienst und dir zum Trotz anzuziehen.

Der rechtliche Mann im Lande sieht die Gefahr dieser Wendung, sobald sie sich nähert und dringet sie zu verhüten auf die Sicherstellung des gesellschaftlichen Rechts der Bürger aus allen Ständen.

Aber die Macht, die als solche im gesellschaftlichen Zustand immer dem Verderben ihrer tierischen Raturansprüche oder welches ebensoviel ist sich selbst als Werk der Natur unterliegt und das Gesindel, insoferne es das Werk einer solchen Macht ist, vereinigen sich da in diesem Fall gar oft den Wunsch der Landesrechtlichkeit zu hintertreiben.

»Lieber gehe der Staat zugrunde, als daß die Frage an uns komme, wie weit das Mißvergnügen des Volks in seiner Rechtlosigkeit seinen Grund habe und wie weit ihm etwa durch Gesetze vorgebeugt werden könnte, die dem Tiersinn der Willkür und seiner gleich verderblichen Gnadenfülle und Gnadenlosigkeit Einhalt tun könnten!«

Also spricht der Heldensinn der Staatskünstler in Süden und Norden.

Über der Mensch beugt sich unter den Geist dieser Rede nur, wo er blind ist und wo er muß. Er nährt im bodenlosen Elend der Rechtlosigkeit allenthalben eben die Gefühle, die in der gesetzlosen Macht diese Grundsätze erzeugen und faßt gegen sie eben wie sie gegen ihn seine tierischen Ansprüche mit der ganzen Gierigkeit seines tierischen Verderbens ins Auge.

Das Benehmen ihrer Gesetzlosigkeit kränkt ihn immer umso mehr, je deutlicher er es einsiehet, was sie eigentlich will.

Wann der Mensch einsiehet, daß er durch sie rechtlos ist, so macht es ihm keine Freude mehr für sie rechtlich zu sein. Ebenso, wenn er einsiehet, daß das gesellschaftliche Recht für ihn keine Kraft hat, so bekümmert er sich nicht drum, ob es für einen andern Kraft habe, er nähret also unter diesen Umständen immer Gefühle, die ihn dahin lenken, wenn der Fall da ist, im Strom der Empörung mitzuschwimmen und in der Tierprobe, wer der stärkste im Lande sei, seine Rolle mitzuspielen.

Nur als Werk seiner selbst, nur als sittliches Wesen lenkt sich der Mensch in dieser Lage nicht zum Aufruhr.

Und wann die Empörung dann doch ausbricht, so wird dieser feststehen zwischen dem Unrecht der Macht und dem Toben des Volks, seiner Wahrheit getreu, aber keiner Partei.

Es wird nichts nützen.

Die Macht wird zu ihm sagen: Du mußt nur so reden, wenn du willst, daß wir alles, was wir nun einmal besitzen, verlieren.

Und das Volk hinwieder: Du muht nur so reden, wenn du willst, daß wir von allem dem, was uns von Gott und Rechtswegen gehört, nichts erhalten. Also wird er in der Mitte stehen zwischen Menschen, die seine Wahrheit aus beiden Seiten nicht wollen und da leicht ein Opfer seiner Gutmütigkeit werden, durch die Leidenschaften der einen wie der andern.

 

Staatsrecht.

Tanz ein Werk meines Geschlechts. In seinem Zweck tierisch, in seinen Mitteln vernünftig, ein Geschöpf der Masse ohne den Geist der Individualität und ohne ihre Gefühle, folglich in seinem Wesen ohne Sittlichkeit, dennoch aber dem Recht meines Geschlechts unterworfen; in seinen Folgen Quelle der bürgerlichen Ordnung und in der Hand der Individuen fähig durch sich selber sich über sich selbst und über das Wesen seiner ursprünglichen Natur zu erheben.

Aber die Gewaltsordnung, die wir nicht einmal Tyrannenrecht nennen können, ist nichts anders als eine Folge des Erliegens des Staatsrechts unter das tierische Verderben der Staatsmänner.

Der Mensch, als Bürger, kennt die Sittlichkeit nicht, folglich ist sie nie Pflicht des Staatsmanns als eines solchen, aber wenn er durch innere Veredlung seiner Individualität als Mensch seiner Bestimmung näher kommt, so wird er dadurch unfähig als Staatsmann auf den Punkt der bloßen tierischen Kraftwirkung, auf der die ganze äußere Form des Staats eigentlich ruhet, beschränkt zu bleiben, er wird als Mensch in sich selbst genötiget, für das Menschengeschlecht mehr zu sein als er als Staatsmann eigentlich dafür sein soll. Er wird als solcher unwillkürlich durch sich selbst genötiget seine Staatskunst den Grundsätzen, die ihm als Werk seiner selbst für das Menschengeschlecht die wichtigsten sein müssen, näher zu bringen. Er ist als sittliches Wesen in sich selbst unfähig, das für den Vorteil des Staats zu erkennen, was auf die Zerstörung der ersten Grundsätze der inneren Veredelung unserer Natur gebaut ist.

Er ist als solches unfähig irgend etwas als Nachteil für den Staat anzusehen, was wesentlich geschehen muß, wenn dem Fortschritt der inneren Veredelung seines Geschlechts nicht immer und ewig von Staatswegen unübersteigliche Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen.

Also ist es gleich wahr: Der Staatsmann als solcher kennt keine Sittlichkeit, aber wenn er ein sittlicher Mensch ist, so kann er dennoch in der Verwaltung des Staats nicht innerhalb der Grenzen der gesellschaftlichen Verhärtung stehen bleiben, auf welche der Staat als solcher gegründet ist.

 

Tierisches Wohlwollen.

Reiner Sinnengenuß deiner höchsten tierischen Befriedigung, Gefühl des Einklangs ihrer harmonisch tönenden Saiten, Werk der Natur, ewig und unveränderlich, meine Natur selber in der Wonne ihrer Harmlosigkeit ruhend. Als Werk der Natur verderbt sich dieses Wohlwollen durch den gesellschaftlichen Zustand. Aber in der Kraft dieses Zustandes entkeimt aus der Hülle seines Vergehens das Werk meines Geschlechts, die Liebe. Dieses erhebt sich durch Treue zum Werk meiner selbst und entwickelt als solches die mein Wesen in meinem Innersten vollendende Selbstverleugnung.

 

Liebe.

Das Werk meiner Natur, der Einklang ihrer harmonisch tönenden Saiten, mein tierisches Wohlwollen, ist beim Sinnengenuß meiner tierischen Befriedigung allgemein.

Die Liebe wählt sich den kleinen Ort, auf den sie scheinen will, alles übrige steht bei ihr im Schatten.

Sie ruhet als Werk meines Geschlechts auf meiner Kraft dem Augenblick Dauer zu verleihen.

Ohne diese Kraft erstickt sie im Verderben des tierischen Wohlwollens, aus dem sie entkeimt.

Wie ich auch meinen Sohn liebe: wenn mein Leben seiner Wirtschaft schadet, das Band ist zerrissen.

Wie ich auch mein Weib liebe: wenn ihr Leben um meinetwillen mühselig wird, das Band ist zerrissen.

Auch wie du dein Vaterland liebst: wenn die bürgerliche Geschicklichkeit und bürgerliche Kraft mangelt, so ist kein Band zwischen dir und ihm, das nicht schnell reißt.

Das ist freilich alles ganz anders, wenn die Liebe ein Werk deiner selbst ist, dann weint dein Sohn ob deiner zerrütteten Wirtschaft und dem Weib ob deinem Elend mehr als ob dem ihrigen.

Das Unglück gibt deiner Selbstverleugnung Kraft und du gewinnst in deiner Liebe durch dein Elend.

Aber die Welt kennt deine Liebe nicht, insofern sie ein Werk deiner selbst ist, sie will nur durch deine bürgerliche Kraft und deine bürgerliche Geschicklichkeit von deiner Liebe, sie danket dir nur, insofern du ein Werk des Geschlechts bist, für das Werk deiner Natur dein tierisches Wohlwollen; ohne bürgerliche Kraft ist dieses Wohlwollen in der Welt eine Armseligkeit, mit der du dir selbst und andern zur Last fällst, zu glücklich, wenn du die Verachtung der Welt nicht fühlst, bis du ihrer wert bist.

 

Religion.

Als reines Werk der Natur hat mein Geschlecht keine; tierische Unschuld opfert nicht, betet nicht, segnet und fluchet nicht.

Als Werk meiner verdorbenen Natur ist die Religion Irrtum.

Als Werk meines Geschlechts, als Werk des Staats ist sie Betrug.

Nur als Werk meiner selbst ist sie Wahrheit.

Als Werk der Natur in ihrem ersten Verderben ist sie eine Gefährtin meiner Blindheit auf dieser Stufe meines tierischen Daseins, meiner ängstlichen und immer betrogenen Selbstsucht in diesem Zustand.

Als solches ist sie ganz Aberglauben, Ihr Gott ist die Natur selber, insofern sie schauerlich, unerklärlich und wunderbar vor meinen Augen steht.

Meine Götter und meine Teufel sind in diesem Zustand meiner selbst, Bilder der toten und schrecklichen Natur.

Als Werk meines Geschlechts ist sie ratgebend, helfend, kunsterfindend, als solches benutzt sie die Religion der Natur mit allem Verderben ihrer gesellschaftlichen Irrtümer und Ansprüche, dadurch aber wird sie nach den Bedürfnissen, Umständen und Vorteilen eines jeden Staats leicht selbstsüchtig, feindselig, rachgierig, gewalttätig und betrügerisch. Ihre Götter sind alle eifrige Götter und ihre Teufel alle eifrige Teufel.

Je schauerlicher ein Naturgott, je größer ist er.

Je eifriger ein Nationalgott, je größer ist er.

Als Werk meines Geschlechts ist die Religion Diener der Verhältnisse, die ich selber erschaffen, Dienerin des Mittelpunkts dieser Verhältnisse der Staatsmacht. Als solche ist sie Mutter königlicher Mönchsmummereien und mönchischer Königsmummereien, selten Dienerin des gesellschaftlichen Rechts, allgemeine Hebamme des Anrechts der Macht, mit der Glorie des Heiligtums um das Gesicht der Selbstsucht strahlt sie Bann und schwingt das Schwert über das Haupt derer, die dem Heidensinn lügenhafter Offenbarungen und prophetisch seinsollender Aufschlüsse aus der Geisterwelt so wie dem Judensinn Glauben Liebe, Wahrheits- und rechtloser Worterklärungen und Wortanwendungen der wahren Offenbarung nicht im Gehorsam des Glaubens unbedingte Anhänglichkeit, d. i. göttliche Verehrung zu erweisen, sich blindlings geneigt zeigen.

Als Werk meines Geschlechts ist die Religion wilde Natur im unnatürlichen Treibhaus zur Kunst, mit dem Zwang der Macht und der Kraft der Heuchelei in ihrer Hand.

Verwerfe ich damit die Religion, insofern sie ein Werk meines Geschlechts ist?

Sowenig ich sie als Werk der Natur verwerfe. Als solches ist sie eins unausweichliche Folge meiner tierischen Beschränkung und der Eindrücke, die die Natur auf dieser Stufe meines Daseins auf mich machen muß und als Werk meines Geschlechts ist sie hinwieder eine Folge meiner gesellschaftlichen Beschränkung und eine Quelle alles Trugs und alles Anrechts, das sie als solche über das Menschengeschlecht verhängt. Nur als Werk meiner selbst, nur als innere Wahrheit meiner selbst erhebt mich die Religion über den Trug und das Anrecht ihrer tierischen Beschränkung und ihrer gesellschaftlichen Verhärtung. Indessen bedarf der Mensch als Werk der Natur und als Werk des Geschlechts sinnlicher, tierischer Beweggründe, Reize und Mittel, um sich auch nur von ferne den Vorhöfen der Religion und einer Gemütsstimmung zu nähern, welche das Wesen der Religion voraussetzt.

Ich bin auf dieser Stufe meines Daseins nur insoweit einer Näherung zum Wesen der wahren Religion fähig.

Als Werk der Natur finde ich diese sinnliche Einlenkung zur Religion in dem Irrtum des Aberglaubens.

Als Werk des Geschlechts finde ich dieselbe im Selbstbetrug des Eiferglaubens und in den Verhärtungstäuschungen und Ansprüchen des Sektengeistes.

Also ist auf Irrtum gegründeter Aberglauben, auf Betrug gegründeter Eiferglauben und mit beschränkter Verhärtung verbundener Sektengeist dein Menschengeschlecht in verschiedenen Stufen, seines Daseins dennoch wesentlich dienlich.

Wie der Mensch die Täuschung des Sinnengenusses und den Zwang der Lehrlingsjahre bedarf, also bedarf er auch die Täuschung des Aberglaubens und den Zwang des Eiferglaubens, bis Anstrengung, Treue und Gewalt über sich selbst ihm zur andern Natur geworden und die gereiften Früchte seiner Sittlichkeit an dem Stamm, an dem sie entkeimten, keine Nahrung mehr finden und keine Nahrung mehr brauchen.

Ich erkenne also die Schonung der Nationalreligion als die Pflicht aller gesellschaftlich vereinigten Menschen, aber ich erkenne zugleich die Grenzen dieser Schonung.

Der Mensch muß die Nationalreligion um der wahren Religion willen schonen.

Er muß das Anrecht des Mittels um der Wichtigkeit des Zwecks willen tragen.

Aber er darf nicht den Zweck zu Grund richten, damit sich das Mittel erhalte.

Sowie ein Meister den Lehrling täuschen darf, damit er ein guter Meister werde, aber nicht damit er durch seine Täuschung entkräftet, für sein Leben von dem Meister, der ihn also betrogen, abhänglich werde. Hinwieder wie der Staat die Naturfreiheit des Bürgers beschränken darf, damit er ihn dadurch gesellschaftlich frei, aber nicht damit er ihn bürgerlich ehrlos und rechtlos machen könne.

Also darf die Nationalreligion den Menschen durch Zwang oder Täuschung zu der Gemütsstimmung hinlenken, die das Wesen der Religion ist, aber sie darf ihn nicht durch Zwang oder Täuschung von dieser Stimmung ablenken. Der Mensch muß also den Irrtum der Naturreligion und den Betrug der Staatsreligion respektieren, insoweit durch dieselbe tiefe Gemütstimmung erzeugt und erhalten wird, er muß sie aber nicht respektieren, insofern das Gegenteil dadurch erzeugt wird. Die Natur führt den Menschen selber auf diesen Pfad, sie gab ihm eine Kraft, jede Religion in sich selbst zum Werk seiner selbst zu machen.

Kennt er den Irrtum seiner Naturreligion und den Betrug seiner Staatsreligion nicht, so ist er insoweit unfähig in irgend einer andern Form als in dieser die sinnliche Handbietung zu genießen, die das Gottesdienstliche der Religion dem Menschen in tausend Gestalten gegen die Quelle seiner Sinnlichkeit anbietet.

Kennt er aber den Irrtum des Aberglaubens und den Betrug des Eiferglaubens oder der Staatsreligion und sieht, daß selbige dem Wesen der wahren Religion oder der inneren Veredlung seines Geschlechts wirklich im Wege steht, so darf er nicht nur sein Geschlecht auf das Verderben einer solchen Religionsform aufmerksam machen, sondern er ist es noch zu tun schuldig; freilich aber auf eine Weise, die dem Wesen der Religion nicht etwa mehr schadet als der Irrtum, den er dem Volk aufdeckt; indessen ist die Religion, insofern sie wirkliche und wahre Religion ist, wie die Sittlichkeit, gänzlich nur die Sache des einzelnen Menschen, ihre Wahrheit geht den Staat eigentlich nichts an, als nur insofern er schuldig ist das Recht der Individuen, ihrer Überzeugung auf jeden Fall getreu zu sein, zu beschützen und zu erhalten. Die Religionsvorkehrungen im Staat sind deswegen an sich selbst und in ihrem Wesen nicht Vorkehrungen des Staats, sondern Vorkehrungen der Individuen, die das Recht ihrer Überzeugung getreu zu sein in demselben mit Freiheit ausüben sollen und wollen.

Der rechtliche Staat oder das gesellschaftliche Recht begehrt auch nichts mehr, wohl aber das gesellschaftliche Anrecht, die willkürliche Gewalt. Diese gönnt dem Menschengeschlecht die Freiheit des Gewissens so wenig als die Sicherheit des Brotes und des Atems.

Sie kann nicht, sie hat immer ein überwiegendes Interesse dafür, daß das Volk sich niemals von dem Geist der Barbarei entferne, in welchem es ihm allein möglich ist die tierische Willkür der Macht als das Fundament irgend einer für das Menschengeschlecht schicklichen Regierungsform zu erkennen.

Darum strebt sie auch allenthalben dahin, veralterte Religionsformen lange über die Zeit hinaus zu erhalten, in welcher diese Formen mit dem ganzen Zustand der Völker harmonisch, wirklich geschickt waren, dieselben dem Wesen der Religion und ihrer innern Veredlung in dem Grad näher zu rücken, als sie selbige jetzo von demselben entfernen.

Aber wenn dieses Näherrücken zur innern Veredlung der Völker von dem Aberglauben und dem Eiferglauben gehindert wird, so wird selbiges durch den Unglauben soviel als ganz unmöglich gemacht.

Dieser ist gänzlicher Mangel des Gefühls, doch die Erkenntnis der Irrtümer meiner tierischen Natur und des Anrechts meiner gesellschaftlichen Verhärtung, sowie das Dasein psychologischer Mittel, diese Erkenntnis in mir lebendig zu Erhalten meinem Geschlecht wesentlich notwendig seien.

Er ist, wie er jetzt erscheint, tiefes Versinken in sinnlichgedankenlose Sorglosigkeit und führt daher das Menschengeschlecht noch weit mehr als der Aberglauben und der Eiferglauben von der Gemütsstimmung ab, die das Wesen der Sittlichkeit und der auf derselben ruhenden inneren Veredelung unseres Geschlechts ausmacht. Er ist Sorglosigkeit des Naturstandes, mitten in dem verfeinerten Genuß aller gesellschaftlichen Verbrechen.

Es ist daher etwas ganz anderes, wenn die tierische Unschuld nicht weiß, was Gott und was Sünde ist, als wenn ein, ich möchte fast sagen, schwarz verkünstelter, großstädtisch gebildeter Bürger in der Fülle der Anmaßung seines Vielwissens oder gar seines Allwissens es ausspricht: Es ist kein Gott und die Sünde ist nichts. Die tierische Unschuld tut um ihrer Religionslosigkeit willen niemand nichts böses und verliert um ihretwillen weder die Harmlosigkeit noch das Wohlwollen ihrer Natur. Aber der Bürger, der Gott leugnet, erklärt sich dadurch, daß er mitten in der bürgerlichen Gesellschaft die Freiheit seines Instinkts anspreche und diesen als den sichern Führer seines Lebens erkenne, damit aber stellt er jede Kraft, die die innere Veredlung seiner selbst, sowie die Sicherheit seiner gesellschaftlichen Ausbildung möglich macht, in sich selbst still.

Ein solcher Unglauben setzt eine Gemütsstimmung voraus, die für alle Empfänglichkeit von Wahrheit und Recht eben das ist, was ein Acker, in den weder Pflug noch Samen gekommen, für die Hoffnung der Ernte, sein Zustand schließt sogar die Möglichkeit derselben ganz aus.

Aberglaube und Eiferglauben sind hingegen in dieser Rücksicht, was ein schlecht bearbeiteter und unordentlich gesäter Acker. Sein Zustand schließt die Möglichkeit der Ernte nicht aus, sie beschränkt nur die Hoffnung derselben.

Ganz anders ist der Fall, wenn der Aberglauben beim Unglauben im Dienste steht und bloß eine Staatsmanipulation zu Gunsten der Macht wider das Volk ist.

Ein solcher Aberglauben ist denn freilich nicht mehr bloß einem schlecht bearbeiteten, er ist einem Acker zu vergleichen, in den der Satan in einer bösen Stunde seiner hohen Gewalt Disteln, Nesseln und Schierling gesät.

Ein solcher manipulierter Aberglauben ist denn freilich das non plus ultra alles götzendienstlichen Verderbens.

Die Religion muß die Sache der Sittlichkeit sein, als Sache der Macht ist sie in ihrem Wesen nicht Religion und das Finanzgeschrei der durch ihre philosophischen Irrtümer und durch ihre politischen Gewalttätigkeiten bankrott gewordenen Staatskünstler, daß wir wieder zu Religiosität zurückgestimmt werden müssen, dieses Finanzgeschrei einer Staatskunst, die, nachdem sie das Menschengeschlecht auf das äußerste gebracht hat, sich nun auch selber auf diesem äußersten findet, wird uns, so wie es ist, weder zur Religion noch zur Sittlichkeit noch irgend wohin bringen.

Wir sind durch die Gewaltsamkeit und das Naturleben ihrer Selbstsucht selber aller Empfänglichkeit für ihre Großmütterkünste beraubt worden und wären nun, wenn wir auch wollten, nicht mehr imstande an diesem Seil, das sie uns selber verächtlich gemacht haben, für sie forthin zu tanzen und für sie fürderhin Brot zu verdienen. – Ich lenke wieder in meine Bahn. Als Werk der Natur in ihrer Unschuld kenne ich Gott nicht.

Als Werk der Natur in ihrem Verderben diene ich ihm, berauscht von meiner sinnlichen Natur, mit Furcht und gittern einen unwürdigen Dienst.

Als Werk meines Geschlechts eifere ich für das Gesetz meines Gottes wie ein tapferer, aber die Welt nur in seinen Mauern kennender Schildbürger für das Recht seiner Munizipalstadt.

Als Werk meiner selbst ist meine Religion ebenso unberauscht von meiner Sinnlichkeit als frei von jeder Schildbürgerhärte, als solches strebe ich in der vollen Kraft meines sittlichen Wesens nach dem Edelsten, das ich zu erkennen vermag.

Als Werk der Natur, oder vielmehr als Werk meines tierischen Verderbens führt mich die Religion zum Beten mit den Lippen, zum Singen mit der Kehle, zum Opfern, zum Zaubern und zum Fluchen.

Als Werk meines Geschlechts oder meines gesellschaftlichen Verderbens führt sie mich gegen die Ungläubigen in Streit. Als Werk meiner selbst führt sie mich zur innern Veredlung meiner selbst. Die Religion ist mir selbst ein Werk der Natur, ein Werk des Geschlechts und ein Werk meiner selbst, so wie ich in mir selbst ein Werk der Natur, ein Werk des Geschlechts oder ein Werk meiner selbst bin. Göttlich ist die Religion einem jeden Menschen nur insoweit, als sie in ihm selbst ein Werk seiner selbst ist, insoweit sie in ihm ein Werk seines tierischen und gesellschaftlichen Verderbens ist, insoweit sie nur gottesdienstlich; sie wird aber, indem sie sich, sei es jetzt im Naturzustand oder im gesellschaftlichen, mit den sinnlichen Neigungen und Begierden unserer tierischen Natur innig verwebt, dadurch eigentlich und wesentlich götzendienstlich.

Die Religionsform ist in jedem Fall nur das äußere Kleid der religiösen Erscheinung der Masse unseres Geschlechts; desnahen ist auch diejenige Religionsform die beste, die durch ihr Wesen das Innere, Göttliche der Religion am meisten belebt, in ihrer äußern Erscheinung aber, zwar genugsam gottesdienstlich, aber nicht durch sinnliches Blendwerk das Volk vom Wesentlichen der innern Kraft und Erhebung der Religion zu den Verirrungen des Götzendiensts und des Aberglaubens hinlenken könnte.

In jedem Fall ist für jeden Staat und für jedes Volk diejenige Religionsform die beste, die mit dem Grad der Kultur, auf dem dieser Staat und dieses Volk steht, in Übereinstimmung, dennoch auch durch Sinnlichkeit ihrer äußern Erscheinung kraftvoll dahin wirkt, den Geist der Individuen in allen Ständen herrschen zu machen über das Fleisch.

Das ist ein aufrichtiges Opfer auf dem Altar Jesu Christi, aber ich muß ihm beifügen: Der Irrtum und das Unrecht der Juden und der Griechen mußte der Lehre Jesu Christi vorhergehen, um die Menschen für sie empfänglich zu machen.

Das Christentum ist ganz Sittlichkeit; darum auch ganz die Sache der Individualität des einzelnen Menschen.

Es ist auf keine Weise das Werk meines Geschlechts, auf keine Weise eine Staatsreligion oder ein Staatsmittel zu irgend einem Gewaltszweck.

Wenn es das wäre, so müßte es in Eiferglauben ausarten und blind werden gegen das Anrecht des Staats und gegen allen Betrug derer, die es für ihren Vorteil achten, die bürgerlichen und religiösen Irrtümer der Völker bis in alle Ewigkeit aufrecht zu erhalten.

Darum haben wir auch als Staaten, als Nationen noch kein Christentum und werden und sollen als Nationen keines haben. Die Nationalreligionen, die den Fischerring und das Kreuz zu den Staats- und Standesinsignien erwählt haben, diese Christentümer sind nicht die Lehre Jesu. Alles Äußere des Christentums, Hostie, Taufe, Priesterweihe, Prozessionen, Gelübde, sind wie das Kreuz und der Fischerring Folgen der Religion, insofern sie nur ein Werk der Natur und ein Werk des Geschlechts ist.

Das wirkliche Christentum scheint immer noch durch eben das Anrecht und durch eben die Irrtümer verdrängt zu werden, die ihm bei seinem Ursprung im Wege standen.

Es scheint, die Welt sei durch die Nationalunchristlichkeiten unserer Nationalchristentümer auf eben den Punkt gekommen, auf den sie durch die Nationalausartung der Juden und Griechen gebracht worden ist, ehe ein Galiläer die Massa des Volks durch den Glauben an seine göttliche Lehre bald allgemein aus dem Routinezustand ihres sinnlichen Verderbens der heiligen Kraft ihrer inneren Selbständigkeit wieder nahe brachte. Glauben vermochte es – Glauben vermag es noch heute. – Es sind dem Glauben alle Dinge möglich, aber heute vermag er es, wo er es immer vermag, nur an der Seite von Wahrheit und Recht, nur durch Wahrheit und Recht. – Aber was ist

 

Wahrheit und Recht?

Beides, Wahrheit und Recht, sind für mein Geschlecht nur Täuschung und Schein, insofern er bloß tierisch handelt, bloß physische Kraft ist. Der freie menschliche Wille, das ist, die Kraft meiner innern Natur mich durch eigenes Streben von dem Irrtum und dem Anrecht meiner tierischen Natur loszumachen, ist also für den Menschen die einzige Quelle seiner wirklichen Wahrheit und seines wirklichen Rechts.

Als Werk der Natur habe ich diesen reinen Willen gar nicht, weder in meiner tierischen Unschuld noch in meinem tierischen Verderben.

Ich erliege als Werk der Natur in jedem Falle der Gewaltsamkeit meines Instinkts, dessen Wesen der Empfänglichkeit meiner Natur für Wahrheit, und Recht geradezu entgegensteht.

Als Werk des Geschlechts habe ich diesen Willen ebensowenig.

Der gesellschaftliche Zustand ist eine bloße Modifikation des Naturzustandes.

Bürgerliche Anmassungen treten in demselben an die Stelle des Instinkts, diese ruhen aber eben wie er auf tierischen Bedürfnissen und tierischen Zwecken, die der Reinheit aller Wahrheit und alles Rechts nicht weniger als er selber entgegenstehen.

Wahrheit und Recht sind daher für mein Geschlecht unzweideutig das ausschließende Eigentum seiner Sittlichkeit.

Aber ich habe als tierisches Wesen eine Kraft in mir selbst, entblößt von aller wirklichen Wahrheit und von allem wirklichen Recht, mir als Wahrheit und als Recht vorzustellen, was meinen tierischen Sinn in der Zwanglosigkeit seiner tierischen Verwilderung und der Gewaltsamkeit seiner bürgerlichen Verhärtung als Wahrheit und Recht vorkommt.

Zufolge der dreifach verschiedenen Art, mir alle Dinge dieser Welt vorzustellen, welcher meine Natur fähig ist, kann ich nicht anders. Das Faustrecht, der Macchiavellismus, die willkürliche Gewalt, der Sanskulottismus, und der Terrorismus ist mir Wahrheit und Recht, wenn ich mich für nichts anders als für ein tierisches Wesen erkenne und mich und mein Geschlecht bestimmt glaube auf dieser Stufe meines Daseins stehen zu bleiben.

Das gesellschaftliche Recht ist mir Wahrheit, wenn ich mich selbst als Geschlecht und verbunden mit meinem Geschlecht fähig und bestimmt glaube das Recht meines Geschlechts, das nicht in meiner Natur liegt, von dem ich aber fühle, daß ich es durch meinen Willen in die Natur hinein, bringen könne, wirklich in dasselbige hineinzubringen.

Das sittliche Recht ist mir Wahrheit, wenn ich mich selbst als Individuum und getrennt von meinem Geschlecht fähig und bestimmt glaube, das Recht meiner selbst, das nicht in meiner Natur liegt, von dem ich aber fühle, daß ich es durch meinen Willen in meine Natur hineinzubringen vermag, wirklich in dieselbe hinein zu bringen.

Ich kann als Tier oder als Bürger oder als sittlicher Mensch leben, ich kann die Heerstraße der tierischen Verwilderung betreten, ich kann in den Schranken des gesellschaftlichen Rechts bürgerliche Selbstständigkeit behaupten und endlich mich zur Anerkennung alles Irrtums meine tierischen Natur und alles Anrechts meiner gesellschaftlichen Verhärtung emporheben.

Aber nur im letzen Fall ist Wahrheit und Recht das Teil meines Geschlechts und es ist hinwieder gänzlich nur durch Sittlichkeit möglich die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, verschwinden zu machen.

Ach sie verschwinden so selten – Wahrheit und Recht sind so selten das Teil meines Geschlechts, es erhebt sich so selten dahin die erste zu wollen und das zweite zu verdienen.

Er geht lieber allenthalben irrend und rechtlos dahin als, sich über sich selbst zu einer wirklichen Veredlung seiner Natur zu erheben.

Von den Reizen seiner tierischen Natur hingerissen und von den Genüssen seiner gesellschaftlichen Vorzüge verhärtet, ist es meiner Natur in allen Verhältnissen des Lebens großer tierischer Selbstgenuß, täglich fortzuschwimmen im Meer der Sinnlichkeit und des Selbstbetrugs, der schweifenden Einbildungskraft ihr physisches Übergewicht über die Vernunft ruhig zu lassen und das Unterliegen meiner selbst als Werk des Geschlechts unter mich selbst als Werk der Natur nicht zu ahnden. Mein Geschlecht wiegt sich in allen Lagen gern in diesen Schlaf ein, der in Rücksicht auf Wahrheit und Recht und wirkliche Veredlung sein Tod ist und der sich mir beim ersten ins Augfassen meiner Gesichtspunkte darstellte:

»Voll Wohlwollen liebt er seine Gazelle, seine Marmotte, sein Weib, sein Pferd, seinen Hund, er weiß nicht, was Gott und was Sünde ist, einen Teufel fürchtet er leicht. Wald und Flur ist ihm heilig, wie sie Gott schuf, die aufgebrochene Erde ein Fluch; er wechselt seine Stunden zwischen Schlaf und Sinnengenuß, Trunkenheit des Geistes, Leerheit des Kopfes und das Versinken in taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens, er liebt Spiel, Tanz, Wein, Mädchen und Märchen, den fremden Mann führt er in seine Hütte und fragt ihn, nachdem er gegessen und getrunken, woher er komme und wie es in seinem Lande gehe. Für den morgenden Tag steht er dir heute nicht vom Stuhl auf und kauft dir das Leben des künftigen Jahres nicht mit der Pfeife Tabak, die er im Munde hat.«

Und im Bild des Menschen:

»Sein Leichtsinn ist unaussprechlich; wo ihm nichts mangelt, da schläft er, wo er nichts fürchtet, da sonnt er sich und wo er sich nicht sonnet, da gehet er auf den Raub aus, allenthalben trieft er vom Blut seines Geschlechts, er schützt seine Höhle wie ein Tiger und tut unter der Sonne, was er will, er kennt kein Recht und keinen Herrn und von der Sünde frägt er: Was ist sie?

Allenthalben sträubt sich mein Geschlecht mit der ganzen Kraft seiner tierischen Grundanlagen dagegen aus diesem Schlaf zu erwachen.

Noch ist das Bild meiner bürgerlichen Verhärtung gegen Wahrheit und Recht nicht vollendet. Die Gewaltsamkeit, die dem gesellschaftlichen Zustand wesentlich ist, führt den Menschen in diesem Zustand zu einer Verhärtung, zu der er in der Unschuld des Naturlebens und in seinem anmaßungslosen Sinnengenuß nicht hingeführt wird.

Was bei diesem Schlaf seiner Unschuld ist, das wird beim andern taumelndes Wachen eines berauschten Mannes, der Mensch verficht im gesellschaftlichen Zustand die Ansprüche seiner tierischen Natur mit der ganzen Fieberstärke seines Rausches und die unschuldige Handlungsweise seines unentwickelten tierischen Zustandes wird durch tierische Ausbildung im gesellschaftlichen zur Untreue und zum Verbrechen – Sie kann nicht anders.

Der Egoismus der gesellschaftlichen Kräfte ruhet in seinem Wesen auf innerer Verhärtung gegen das tierische Wohlwollen meiner Natur und führt daher in seinen Folgen unausweichlich zur Untreue am gesellschaftlichen Recht.

Dadurch erscheint er in seinem Wesen als Quelle aller bürgerlichen Verbrechen und es ist also ganz heiter, wie der Mensch im gesellschaftlichen Zustand durch die Beibehaltung seines Instinkts mit sich selbst nicht bloß in Widerspruch kommt, sondern gänzlich der Härte und Gewaltsamkeit unterliegen muß, mit der er, als Naturmensch in diesem Zustand lebend, heute Sinnengenuß für sein Recht und morgen sein Recht für Sinnengenuß dahingibt, heute das Wohlwollen seiner Natur verachtet und morgen sich ihm unbedingt überläßt, mit der er in einem ewigen Wechsel heute Treue fordert und morgen sein Wort bricht, heute Recht und Vertrag für heilig erklärt und morgen sie als unbedeutend und durch seinen Willen kraftlos unter den Tisch wirft. Die Vorstellungen von Recht und Pflicht wirbeln in diesem Zustande nur leidenschaftlich in seiner zerrütteten Einbildungskraft und haben weder in seinem Kopf noch in seinem Herzen einen reinen Gehalt, Ich finde mich hier noch einmal auf dem Punkt wie oben.

»Die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, sowie der Mangel von Wahrheit und Recht, dem mein Geschlecht im gesellschaftlichen Zustand als solchem unterliegt und unterliegen muß, sind beides Folgen meiner sinnlichen tierischen Neigung; auf einem Punkt der Ausbildung, auf dem ich nur ein Werk meines Geschlechts und nicht ein Werk meiner selbst bin, stehen zu bleiben und mich auf diesen Punkt, auf dem die innere Veredlung meiner selbst nicht erzielt werden kann, vollendet zu glauben;« daraus folgt nun ganz einfach

 

das endliche Resultat meines Buchs.

Der Mensch ist nur insoweit fähig, die Widersprüche, die in seiner Natur zu liegen scheinen, in sich selbst aufzuheben und die Folgen derselben, die ihn im gesellschaftlichen Zustand so vielseitig drücken, zu mildern, als er einsieht, daß dieser Zustand, sich selbst allein überlassen, der inneren Veredlung der Menschennatur wesentlich entgegensteht und als er seine Ansprüche als bloße Ansprüche seiner tierischen Natur erkennt und selbe insoweit verdammt. gegen sich selbst und gegen sein ganzes Geschlecht.

Der Grundsatz: Menschenwohl und Menschenrecht ruhet ganz aus der Unterordnung meiner tierischen und meiner gesellschaftlichen Ansprüche unter meinen sittlichen Willen, ist bloß eine verschiedene Art, das obige Resultat meines Buchs auszudrücken.

Menschenwohl und Menschenrecht ruht wesentlich auf der Unterordnung meiner selbst als Werk der Natur und als Werk des Geschlechts unter mich selbst, als Werk meiner selbst auf der Unterordnung meiner selbst als Tier und Bürger unter mich selbst, als Mensch.

Menschenwohl und Menschenrecht fordert daher ebenso bestimmt die Unterordnung der öffentlichen Willkür, die nichts anderes ist als die Vereinigung der tierischen Ansprüche der Masse mit den Privatgelüsten derer, die die physische Kraft, die Ansprüche der Masse geltend zu machen, in ihrer Hand haben, unter die wesentlichen Mittel, mein Geschlecht mitten im Verderben des gesellschaftlichen Zustands für Wahrheit und Recht dennoch empfänglich zu erhalten und ihm dadurch seiner ursprünglichen Beschaffenheit, das ist, einer friedlichen, gutmütigen und wohlwollenden Gemütsstimmung wieder näher zu bringen.

Ich schließe mein Buch mit diesem Gesichtspunkt. Mein Zweck ist vollendet, ich habe, soviel als ich es zu tun vermochte, in mir selbst erforscht, was der Gang meines Lebens, wie er war. aus mir gemacht hat und dadurch zu erforschen gesucht, was der Gang des Lebens, wie er ist, aus dem Menschengeschlecht macht. Ich habe, soviel als ich es zu tun vermochte, in mir selbst Ausschluß gesucht, von welchen Fundamenten mein Tun und Lassen und von welchen Gesichtspunkten meine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen.

Ich habe, soviel als ich es zu tun vermochte, in mir selbst Ausschluß gesucht, von welchen Fundamenten das Tun und Lassen meines Geschlechts und von welchen Gesichtspunkten seine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen.

Männer meines Zeitalters, nehmet diesen Beitrag der Eindrücke, den die letzte Hälfte dieses Jahrhunderts auf die Wahrheitsliebe, aus die Menschenliebe und aus die Freiheitsliebe eines Mannes gemacht hat, dessen Lagen und Umstände auf eine seltene Art zusammentrafen, die Gefühle eines zwanglosen und ungebogenen Naturlebens mitten durch eine gehemmte und unbefriedigte Tätigkeit bis an sein nahendes Alter lebhaft zu erhalten, für das auf, was er ist und sein soll.

Und wenn ihr auf gebahntern Wegen in der Erkenntnis der Wahrheit und des Rechts weiter gekommen seid, als ich auf den dornigen Pfaden meines Lebens und in einem gänzlichen Mangel des Gebrauchs aller Heilmittel der wissenschaftlichen Ausbildung, so gönnet meinem graben Sinn, gönnet meiner Offenheit dennoch eure Aufmerksamkeit und meinem Irrtum eure Widerlegung. Würdiget selbst meine Anmaßung, der Hause der lebenden Menschen trage die Fundamente meiner Wahrheit und meiner Irrtümer mit gleichen Gefühlen belebt, wie ich, in seinem Busen, würdiget selbst diese Anmaßung, wenn sie unrichtig ist eurer Widerlegung. Anmerkung. Diese Bitte ist nicht erhört worden. Es hat beinahe niemand von dem Dasein dieser Nachforschungen, die schon vor mehr als zwanzig Jahren im Publikum erschienen, Notiz genommen. Dieses Stillschweigen meiner Zeitgenossen ist mir aber nichts weniger als gleichgültig. Edle meines Zeitalters! Ich wiederhole meine Bitte: Würdigt die Ansicht dieser Bögen und würdigt selbst meine Anmaßung, daß der große Haufen der lebenden Zeitmenschen die Ansicht dieser Bögen mit mir geteilt haben und noch mit mir teilen, eurer Prüfung und wenn sie unrichtig sind, eurer Widerlegung. – Meine Ansichten gehen ins Leben und ich erkläre sie, wenn sie unrichtig sind, selber zwar nicht für gefährlich, aber dennoch einer volkstümlichen Widerlegung im höchsten Grade bedürftig.

Ich habe den Gang meines Lebens für mein Geschlecht redlich und ernst zu benutzen gesucht, ich werde jede Belehrung redlich und ernst zu benützen trachten und fasse zum Beschluß die drei Gesichtspunkte: Was bin ich als Werk der Natur? Was bin ich als Werk meines Geschlechts? Was bin ich als Werk meiner selbst? noch einmal ins Auge.

 

Was bin ich als Werk der Natur?

Ist es wahr, daß ich als solches außer meinem Sinnengenuß weder Wahrheit noch Recht kenne und deswegen in den wesentlichsten Verhältnissen des gesellschaftlichen Zustands als solches, als ein elendes, unbrauchbares, verächtliches und verachtetes Geschöpf erscheine; ist es wahr, daß ich als solches in diesem Zustande durch mein Wissen selber zum Schurken. Bettler und Träumer versinke, daß ich im Besitze der Ehre die Menschen, die mich umschwärmen, wie das Licht trauliche Mücken verbrenne, daß ich im Besitz der Macht den unterworfenen Mann auch rechtlos mache usw.? Das alles ist wahr, ich bin als Werk der Natur physische Kraft. Tier, als solches ein Werk der Notwendigkeit, ewig unveränderlich das gleiche tierische Wesen, das nach Jahrtausenden kein Haar auf seinem Haupt und keine, auch die leisesten seiner Triebe auszulöschen vermochte.

Ich bin als Werk der Natur ein reiner aber ein roher und harter Marmor, tief in den Felsen meiner Tierart eingeschichtet; aber dennoch mit einer Kraft begabt, als Geschlecht und in Verbindung mit ihm und als Individuum außer Verbindung mit ihm, mich von meinem Felsen loszumachen und von meinem Geschlecht als Geschlecht und von mir selbst als Individualität bearbeitet zu werden. Meine tierische Natur ist dieser gedoppelten Bearbeitung meiner selbst gleich entgegen. Aber die Welt bliebe eine Wüste ohne die erste und ich selbst das elendste Geschöpf dieser Wüste ohne die zweite, darum lechzet mein Geschlecht allgemein nach den Genüssen, die Folgen dieser Bearbeitung meiner selbst sind, während meine tierische Natur derselben mit aller ihrer Gewaltsamkeit entgegen strebt.

Ich muß mich als Werk meiner selbst durch mich selbst zu jeder Vervollkommnung erheben, der meine Natur fähig ist.

Ich muß mich als Werk der Welt paffend machen für eine jede Ecke der Welt, in die mich mein Los wirft.

Als Werk der Natur passe ich in keine Ecke der Welt und findet mich die Welt also, ob durch meine Schuld oder durch die Schuld eines andern, das fragt sie mich nicht; genug, findet sie mich also, so zerschlägt sie mich wie der Maurer einen unbrauchbaren Stein mit seinem eisernen Hammer und braucht mich zum Lückenfüller zwischen die schlechtesten Brocken.

Das ist das Schicksal des Naturmenschen im gesellschaftlichen Zustand, es kann ihn in demselben kein besseres treffen.

In den Bau der Welt taugt nur der abgeschliffene Stein.

 

Was bin ich als Werk meines Geschlechts?

Ist es wahr, daß ich als solches schwankend stehe zwischen dem Werk meiner Natur und dem Werk meiner selbst?

Ist es wahr, daß ich als solches keinen festen Standpunkt finde, weder für meine tierische Befriedigung noch für meine sittliche Veredlung?

Wahr, daß ich in meinen Grundlagen verhärtet als ein verdorbener Naturmensch in die bürgerliche Gesellschaft trete?

Daß dieser Zustand ganz auf der Verstümmelung meiner tierischen Natur ruhet und daß mir in diesem Zustand als solchem beides, die Harmonie meiner tierischen Kraft und diejenige meiner sittlichen Veredlung gleich mangelt: daß ich in diesem Duodezzustand meiner selbst meine Menschlichkeit, bald meinem Fürfell, bald meiner Nadel, bald meiner Hausfarbe. bald meiner Kutte, bald meiner Krone aufopfere und aufopfern müsse?

Das alles ist wahr, ich vermag so wenig auf dem Punkt meiner gesellschaftlichen Ausbildung stehen zu bleiben, als auf demjenigen des bloßen Sinnengenusses. Ich muß im gesellschaftlichen Zustand tief unter die Behaglichkeit des befriedigten tierischen Naturlebens versinken oder mich hoch über das Verderben seiner gesellschaftlichen Verhärtung emporheben.

Ich muß entweder im Verderben der gesellschaftlichen Verhärtung meine Menschlichkeit verlieren oder in demselben auf den Trümmern meines Instinkts die Erfahrungen sammeln, die mich von allem Anrecht seiner Verhärtung überzeugen und auf dieser Bahn zu Anerkennung des sittlichen Rechts hinführen.

 

Was bin ich als Werk meiner selbst?

Ist es wahr, daß Naturzustand, bürgerliche Bildung und Sittlichkeit sich gegen einander verhalten wie Kinderzustand, Lehrlingsjahre und Männeralter?

Wahr, daß ich ohne den Irrtum meines Sinnengenusses und ohne das Anrecht meiner gesellschaftlichen Ansprüche nicht zu der Gemütsstimmung gelangen würde, die die Sittlichkeit voraussetzt? Ist es wahr, daß Wahrheit und Recht das ausschließende Eigentum dieser Gemütsstimmung sind? Wahr, daß sie ganz ausschließend die Sache des Individuums ist, daß Sittlichkeit unter zweien als Sache dieser zweien nicht zu bestehen vermag, daß der Naturstand sie nicht erkennt und der gesellschaftliche nicht auf ihr ruhet? Wahr, daß die tierische Nähe und Ferne sittlicher Gegenstände die bestimmte Natureinlenkung zur wahren Sittlichkeit ist? Wahr, daß die bürgerliche Pflicht als solche mich nicht sittlich machet? Wahr, daß alles, was ich als Zunft, als Masse schuldig bin, in sich selbst Reize zur Unsittlichkeit für mich hat?

Das ist alles wahr!

Die Sittlichkeit ist beim Individuum innigst mit seiner tierischen Natur und seinen gesellschaftlichen Verhältnissen verbunden. In ihrem Wesen aber ruhet sie ganz auf der Freiheit meines Willens, das ist, auf der Beschaffenheit meiner selbst, durch die ich mich selbst in mir selbst unabhängig von meiner tierischen Begierlichkeit fühle.

Als sittliches Wesen wandle ich ausschließlich der Vollendung meiner selbst entgegen und werde als solches ausschließend fähig, die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, in mir selbst auszulöschen.

 

Tausende gehen, als Werk der Natur, im Verderben des Sinnengenusses dahin und wollen nichts mehr.

Zehntausende erliegen unter der Last ihrer Nadel, ihres Hammers, ihrer Elle und ihrer Krone und wollen nichts mehr.

Ich kenne einen Menschen, der mehr wollte, in ihm lag die Wonne der Unschuld und ein Glauben an die Menschen, den wenige Sterbliche kennen, sein Herz war zur Freundschaft geschaffen, Liebe war seine Natur und Treu seine innigste Neigung. Aber er war kein Werk der Welt, er paßte in keine Ecke derselben.

Und die Welt, die ihn also fand und nicht fragte, ob durch seine Schuld oder durch die eines andern, zerschlug ihn mit ihrem eisernen Hammer wie die Maurer einen unbrauchbaren Stein zum Lückenfüllen zwischen den schlechten Brocken.

Noch zerschlagen glaubte er an das Menschengeschlecht mehr als an sich selber, setzte sich einen Zweck vor und lernte unter blutigen Leiden für diesen Zweck, was wenige Sterbliche können

Allgemein brauchbar konnte er nicht mehr werden und er wollte es auch nicht: aber für seinen Zweck wurde er es mehr als irgend einer; er erwartete jetzt Gerechtigkeit von dem Geschlecht, das er noch immer harmlos liebte. Er erhielt sie nicht. Leute, die sich zu seinen Richtern auswarfen ohne ein einziges Verhör, beharrten auf dem Zeugnis, er sei allgemein und unbedingt unbrauchbar.

Das war das Sandkorn auf der stehenden Wage seines Elends.

Er ist nicht mehr, du kennst ihn nicht mehr: was von ihm übrig ist, sind zerrüttete Spuren seines zertretenen Daseins.

Er fiel; so fällt eine Frucht, wenn der Nordwind sie in ihrer Blüte verletzt und nagende Würmer ihre Eingeweide zerfressen, unreif vom Baum.

Wanderer, weihe ihr eine Zähre, sie neigt noch im Fallen ihr Haupt gegen den Stamm, an dessen Ästen sie ihren Sommer durchkrankte und lispelte dem Horchenden hörbar: »Ich will dennoch auch in meinem Vergehen seine Wurzeln noch stärken.«

Wanderer, schone der liegenden sich auflösenden Frucht und laß den letzten Staub ihres Vergehens die Wurzeln des Baums noch stärken, an dessen Ästen sie ihren Sommer durchkrankte. Anmerkung. Ich muß zu der Stelle, mit der ich diese Bögen 1797 geschlossen, noch hinzusetzen: Der Mann, der damals dieses Klagelied angestimmt, lebt noch und die Leiden, über die er klagte, dauerten in verschiedenen Gestalten noch lange fort; aber sie sind ihm zum hohen Segen geworden und er schreitet jetzt erheitert wie er es nie mehr hoffen zu dürfen glaubte dem Ziel seiner Lebensbestrebungen entgegen.


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