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Erste Darlegung meines wesentlichsten Gesichtspunkts.

Es ward mir immer heiterer: Der Mensch oder vielmehr ich selbst stelle mir Wahrheit und Recht wesentlich ungleich vor, wenn ich empfinde, denke und handle, wie der Mensch ohne Zwang und Gewalt immer empfindet, denkt und handelt oder wenn ich empfinde, denke und handle, wie der Mensch durch die Kunst und den Zwang des bürgerlichen Lebens zu empfinden, zu denken und zu handeln lernt.

Oder endlich, wenn ich empfinde, denke und handle wie ich soll, wenn ich meine innere Unabhängigkeit von meiner tierischen Begierlichkeit und von meinen gesellschaftlichen Ansprüchen als das Fundament meines Urteils über Wahrheit und Recht anerkenne.

Es schien mir heller: Wahrheit und Recht kommen mir in einem ungleichen Licht vor, wenn ich meinen Instinkt oder wenn ich meine bürgerlichen Anmaßungen oder wenn ich die Übereinstimmung mit dem Edelsten, Besten, das ich zu erkennen vermag, in mir selbst zum Fundament meines Urteils über Wahrheit und Recht anerkenne. Ich glaube jetzt, ich müßte den Aufschluß der Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, in diesem wesentlichsten Unterschied der Vorstellungsart von Wahrheit und Recht, deren meine Natur fähig ist, suchen.

 

Nähere Bestimmung dieses wesentlichen Gesichtspunkts.

Ich nahm also an, der Mensch oder vielmehr ich selbst stelle mir die Welt auf drei verschiedene Arten vor und deswegen sei die Vorstellung von Wahrheit und Recht in mir selbst im Gefolge dieser dreifachen Gesichtspunkte wesentlich verschieden. Ich erschaffe mir durch einen jeden derselben in mir selbst eine für denselben aufschließend passende Vorstellung von Wahrheit und Recht.

Also habe ich in mir selbst eine tierische Wahrheit, d. i., ich habe in mir selbst eine Kraft alle Dinge dieser Welt als ein für mich selbst bestehendes Tier anzusehen.

Ich habe eine gesellschaftliche Wahrheit, d. i., ich habe eine Kraft alle Dinge dieser Welt als ein mit seinem Nebenmenschen in Vertrag und Verkommnis stehendes Geschöpf anzusehen.

Ich habe eine sittliche Wahrheit, d. i., ich habe eine Kraft alle Dinge dieser Welt unabhängig von meinen tierischen Bedürfnissen und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen gänzlich nur in dem Gesichtspunkt, was selbige zu meiner inneren Veredelung beitragen, ins Auge zu fassen.

Also habe ich hinwieder ein tierisches Recht, d. i., es entspringt aus der Art und Weise, wie ich alle Dinge dieser Welt als ein für mich selbst bestehendes Tier ansehe, ein allgemeines, unwillkürliches und einfaches Bedürfnis auf dieselben zufolge dieses Gesichtspunkts einen tierischen Anspruch zu machen.

Ich habe ein gesellschaftliches Recht, d. i., es entspringt aus der Art und Weise, wie ich alle Dinge dieser Welt als ein in Verkommnissen und Vertrag stehendes Geschöpf ansehe, ein allgemeines, unwillkürliches und einfaches Gefühl, wie ich auf alle diese Dinge, im Gefolg dieses Gesichtspunkts, Ansprüche machen darf und Ansprüche machen soll.

Ich habe ein sittliches Recht, d. i., es entspringt aus der Art und Weise, wie ich alle Dinge dieser Welt unabhängig von meinen tierischen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Verhältnissen ins Auge fasse, ein allgemeines, unwillkürliches und einfaches Gefühl, daß ich alle diese Dinge gänzlich nur nach dem Maßstab ihres Einflusses auf meine innere Veredelung begehren oder verwerfen soll.

So wie meine Vorstellungen von Wahrheit und Recht in mir selbst eine Folge meines tierischen Instinkts oder meiner gesellschaftlichen Ansprüche oder meiner sittlichen Kraft sind, also bin ich in mir selbst ein dreifach verschiedenes, ein tierisches, ein gesellschaftliches und ein sittliches Wesen und ebenso finde ich in diesem dreifachen Unterschied meiner selbst gegen mich selbst, gegen andere und gegen alles, was ist, den Grund, warum ich mir bei gewissen Ansprüchen, die ich in mir selbst nähre, vorstelle, sie gründen sich auf ein Naturrecht, bei andern, sie gründen sich auf ein gesellschaftliches und wieder bei andern, sie gründen sich auf ein sittliches Recht.

Und die Frage: Was ist Naturrecht? Was ist gesellschaftliches Recht? Was ist sittliches Recht? schien mir jetzt nichts anders sagen zu wollen als: Was macht die dreifach verschiedene Vorstellungsart von Wahrheit und Recht, deren meine Natur fähig ist, in jedem Fall aus mir selber?

Was bin ich, wenn die Welt meiner sinnlichen Begierlichkeit ohne Rücksicht auf den gesellschaftlichen Zustand ins Auge fällt?

Was bin ich, wenn die Welt meiner sinnlichen Begierlichkeit mit Rücksicht auf diesen Zustand ins Auge fällt?

Was bin ich, wenn selbige mir bloß in Rücksicht auf meine innere Veredelung ins Auge fällt?

Ich nahm also für wahr an, der erste Zustand sei der Naturstand, der zweite der gesellschaftliche und dritte der sittliche und faßte nun den Menschen in diesen dreifachen verschiedenen Gesichtspunkten ins Auge.

 

Was bin ich im Naturstand?

Die Art, wie die Welt, mir, wenn ich mir dieselbe mitten in der bürgerlichen Gesellschaft lebend, als ein vor mich selbst bestehendes Tier vorstelle, ist gar nicht die nämliche mit derjenigen, wie ich mir dieselbe im wirklichen Naturstand meines Geschlechts vorstellen kann und vorstellen muß.

Naturstand im wahren Sinne des Worts ist der höchste Grad tierischer Unverdorbenheit.

Der Mensch in diesem Zustand ist ein reines Kind seines Instinkts, der ihn einfach und harmlos zu jedem Sinnengenuß hinführt.

Voll Wohlwollen liebt er seine Gazelle, seine Marmotte, sein Weib, sein Kind, seinen Hund, sein Pferd, er weiß nicht was Gott und was Sünde ist, einen Teufel fürchtet er nicht, Licht, Wald und Flur sind ihm heilig, wie sie Gott schuf, die aufgebrochene Erde ist ihm ein Fluch, er wechselt seine Stunden zwischen Schlaf und Sinnengenuß; Trunkenheit des Geistes, Leerheit des Kopfes und das Versinken in taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens; er liebt Spiel, Wein, Mädchen und Märchen; den fremden Mann führet er in seine Hütte und fragt ihn, nachdem er gegessen und getrunken, woher er komme und wie es in seinem Land gehe; für den morgenden Tag steht er dir heute nicht vom Stuhl auf, er gibt seine einzige Kuh für gläserne Korallen und das Leben des künftigen Jahrs kauft er dir nicht für die Pfeife Tabak, die er im Munde hat.

So lebt er auf der ganzen Erde, wenn er ohne Anstrengung Sinnengenuß und ohne Sorgen Sicherheit findet.

Aber wir nennen ihn doch noch Naturmensch, wenn er seinen Sinnengenuß längst mit Anstrengung und seine Sicherheit längst mit Sorgen erkauft hat. Er wirft jetzt den Wurfspieß, mit dem so er den Feind tötet, zur täglichen Übung an die Wand, er achtet seinen Bogen höher als Weib und Kind, wir nennen ihn doch noch Naturmensch.

Jünglinge versammeln sich hinter ihm in Reihen, er führt sie zum Streit an, wir nennen ihn doch noch Naturmensch. Jetzt ist in seinem Busen kein Wohlwollen mehr, sein Weib ist seine Sklavin, der schwächere Mann sein Knecht; wir heißen ihn doch noch Naturmensch.

Wer ihm im Wege steht, den tötet er, wer ihm ausweicht, der muß ihm dienen; wir heißen ihn doch noch Naturmensch.

Er kennt jetzt die unsterblichen Götter, aber er sagt mit dem Cyklopen, wir sind besser als sie; wir nennen ihn doch noch Naturmensch.

Die Welt, die ihn umgibt, zittert vor seiner Stirne, sein Wille ist seines Nachbars Gesetz, er behauptet ihn mit Geißel, mit Schwert, mit bindenden Stricken, er jagt das genossene Weib und den erzeugten Sohn aus seiner Höhle; noch nennen wir den Barbaren Naturmensch.

Jetzt ist ihm Berg und Flur nicht mehr heilig wie sie Gott schuf, die aufgebrochene Erde kein Fluch mehr; soweit er den schwächern Mann fliehen gemacht, nimmt er die Erde in Anspruch, d. h. er nimmt sie zuerst ganz und teilt dann, was ihm weder zum Nutzen, noch zur Lust dienet, zu Lehen und um Zins aus.

Jetzt nennen wir ihn nicht mehr Naturmensch, wenn der Ochs am Pfluge geht und der Mensch um des Zinses willen, den er von der Erde, die er baut, zahlen muß, von der Sonne aufsteht, so sagen wir: er ist in den gesellschaftlichen Zustand hinüber gegangen.

Er geht zwar nicht einzig auf diesem Wege in denselben hinüber; wenn in Asiens fetten Weiden die Stämme der unbefleckten Hirten sich mehren, so markten sie ihre Weiden oft friedlich, bauen den milden Boden zufrieden und einig, werden arm und reich, kennen Eigentum und Recht ohne die Gewaltsverhärtung unserer Zeit; sie gehorchen dem Mann, der die Vorwelt gesehen; oft lehren auch Sänger das träge Geschlecht Arbeit und Fleiß und sich fürchten vor dem heiligen Blut.

Immer enden wir in unsern Begriffen den Naturstand erst da, wo der Zustand unseres Geschlechts in einem hohen Grad verwickelt und mühselig zu werden anfängt.

Bis auf diesen Punkt nennen wir den Menschen in unendlich verschiedenen Abstufungen seines Daseins immer Naturmensch.

Aber wir teilen ihn in diesen Abstufungen in den verdorbenen und unverdorbenen Naturmenschen.

Solange er einfach und harmlos an der Hand des Instinkts leichten Sinnengenuß findet, nennen wir ihn einen unverdorbenen Naturmenschen; wenn er aber diesen Sinnengenuß nicht mehr sorgenlos und leicht findet und dadurch seine Harmlosigkeit und sein tierisches Wohlwollen dahingeht, so heißen wir ihn einen verdorbenen Naturmenschen.

Aber wir setzen die Grenzen der Unverdorbenheit des Naturmenschen zu weit und bestimmen den Anfang seines Verderbens nicht richtig; wir nennen ihn noch lange Naturmensch, wenn die Art und Weise wie die Welt seiner tierischen Begierlichkeit ins Auge fällt, schon längst durch Rücksichten auf den gesellschaftlichen Zustand bestimmt sind.

In allen Epochen seines tierischen Verderbens, bis an die Grenzen der gänzlichen Unterjochung seines Instinkts unter anerkannte und ausgesprochene Gesetze des gesellschaftlichen Zustandes bis an die Grenzen, wo Könige, Gesetze, Schwert und Beruf ihm den Instinkt bis an seine Wurzel auslöschen, bis an die Grenzen, in welchen er der vollendeten Schiefheit und Verhärtung des gesellschaftlichen Zustands unterliegt, nennen wir ihn immer Naturmensch.

Aber worin besteht denn die Unverdorbenheit des Naturmenschen, von was für einem Punkt seines Daseins geht sie aus? und was ist ihr Wesen? Sie geht unstreitig von der Behaglichkeit aus, die allgemein aus der leichten Befriedigung unserer Wünsche, die ohne Anstrengung, ohne Schmerz, ohne Abhängigkeit von irgend einer unsichern Sache und von irgend einem unsichern Willen Platz hat, entspringt.

Aber ist ein solcher Zustand unseres Geschlechts denkbar? Lebten die Menschen jemals in gänzlicher Unkunde des Übels? – ohne Besorgnisse, ohne Mißtrauen, ohne Abhängigkeit von irgend einer unsichern Sache, von irgend einem fremden Willen?

Diese Frage ist die nämliche mit derjenigen: Gibt es einen Zeitpunkt, in welchem der Kinderzustand des Menschen ganz rein ist? Das ist, in welchem das Kind ohne Kenntnis des Übels, des Schmerzes, des Hungers, also ganz ohne Leiden, ohne Besorgnisse. ohne Mißtrauen und ohne Abhängigkeits- und Unsicherheitsgefühl in der Welt lebte?

Allerdings gibt es einen solchen Zustand, es ist der Augenblick. in welchem das Kind auf die Welt kommt.

Aber so wie dieser Augenblick da ist, so ist er vorüber.

Beim ersten weinenden Laut ist der Punkt schon überschritten, von dem die tierische Harmlosigkeit des Kindes eigentlich ausgeht.

Von diesem ersten Laut an entfernt sich das Kind mit jedem Gefühl eines unbefriedigten Bedürfnisses, eines unerfüllten Wunsches, eines jeden Schmerzes immer weiter von diesem Punkt ins Unendliche.

So wie seine Erfahrungen wachsen, kommt es in Proportionen. die sich immer verdoppeln, von dem Punkt weg, von dem die Reinheit seiner Unschuld eigentlich ausgeht.

Also der Mensch wie er aus der Hand der Natur kommt ist er ganz Unschuld und es scheint unstreitig, die innere Reinheit seiner Natur und die wirkliche Unverdorbenheit derselben geht von dem Punkt dieser Unschuld aus, den wir freilich an ihm nur ahnen, aber nicht kennen. Sie waren bei ihm wie beim Kinde in dem Augenblick da, da es ganz ohne Kunde des Übels lebte; so wie sie da war, ging sie vorüber; mit der Erkenntnis des ersten Irrtums, der ersten Täuschung war der Punkt schon überschritten, von dem die Unverdorbenheit seiner Natur eigentlich ausgeht.

Von diesem Augenblick an entfernt sich der Mensch wie das Kind mit jedem Irrtum, mit jeder Täuschung immer weiter von diesem Punkt bis ins Unendliche.

So wie seine Erfahrungen wachsen, so wie er das vergangene Übel kennt, das zukünftige fürchtet und vom gegenwärtigen leidet, also kommt er in Proportionen, die sich immer verdoppeln, von dem Punkt weg, auf dem die Unverdorbenheit seiner Natur eigentlich ruhet. Unser tierisches Verderben entspringt aus allem dem, was dem guten Zustand unseres tierischen Daseins entgegensteht.

Wir sind aber als Tiermenschen nicht bloß dann verdorben, wenn wir einen Höcker haben und lahm sind, sondern auch, wenn wir die Fähigkeit verloren haben in Sachen, die unser tierisches Wohlsein betreffen, als Tiermenschen richtig zu urteilen, als solche uns kraftvoll und konsequent zu helfen und als solche unsere Tage beruhigt und wonnevoll zu verträumen.

Das tierische Verderben unserer Natur fängt also von dem Punkt an, wo der Takt unserer tierischen Natur, der Instinkt und die Saite unserer tierischen Harmonie, unser tierisches Wohlwollen anfängt in uns kraftlos und unsicher zu werden.

Die Unverdorbenheit meiner tierischen Natur wäre folglich das Befinden meiner selbst in dem Zeitpunkt, in welchem weder mein Instinkt, noch mein Wohlwollen in mir angefangen hatten ihre Kraft zu verlieren.

Ich habe eine Art Bewußtsein des wirklichen Daseins eines solchen Zeitpunkts.

Ich besitze eine Fähigkeit mich selbst im Genuß der vollen Kraft meines Instinkts und der ganzen Reinheit meines Wohlwollens zu denken, wie ich mich, wenn ich einen Arm oder ein Bein im Mutterleib verloren hätte, dennoch im Besitz dieses Gliedes denken könnte.

Durch diese Fähigkeit erzeuge ich in mir selbst das Bild der Unschuld, die ich verloren, d. i. eine Vorstellung von der Beschaffenheit meiner selbst außer meinem Verderben. Diese Unschuld aber fällt mir in einem gedoppelten Gesichtspunkt ins Auge.

Im ersten wie ich beschaffen sein würde, wenn der Eindruck des Übels gar nicht auf mich gewirkt hätte.

Im andern wie ich beschaffen sein würde, wenn der Eindruck des Übels wieder in mir ausgelöscht wäre.

Wenn ich dann mit dem letzten Gesichtspunkt die Kraft verbinde zu streben nach dem Edelsten, Besten, das ich erkenne und das ich suchen soll, so wird dieses Bild der Unschuld in mir das Ziel der Vollkommenheit, wornach ich strebe, das ist das Fundament meines sittlichen Zustands.

Aber niemals kann es das Fundament meines gesellschaftlichen Rechts sein.

Es läßt sich an dem Punkt, von welchem die Unverdorbenheit des Naturstands eigentlich ausgeht, so wenig ein Begriff eines Rechts anknüpfen, als an denjenigen, von welchem die Harmlosigkeit des Kinderstandes eigentlich ausgeht.

Ohne Bewußtsein des Unrechts kommt der Begriff des Rechts und ohne Leiden des Unrechts das Gefühl des Rechts nicht in meine Seele. Daher ist jeder Rechtsbegriff ein gesellschaftlicher Begriff und jedes Rechtsgefühl ein gesellschaftliches Gefühl und also der Begriff eines Naturrechts rein genommen nichts anders als eine Täuschung. Da sich aber das gesellschaftliche Gefühl des Rechts wirklich an die äußersten uns bekannten Grenzen, von denen der Zustand unser selbst, den wir Naturmensch heißen, ausgeht, anschließt, so heißen wir jeden Begriff des gesellschaftlichen Rechts, insofern wir ihn als diesen Grenzen nahestehend anerkennen, ein Naturrecht.

Dieses Naturrecht aber ist nichts anders als eine einfache Folge des Gefühls, daß die Einrichtungen, Vorkommnisse und Verträge des gesellschaftlichen Lebens alle auf Regeln und Grundsätzen ruhen sollen, die mit unserer unverdorbenen Natur, d. i. mit uns selbst, insofern das tierische Wohlwollen unserer Natur noch nicht in uns selbst zugrunde gerichtet, übereinstimmend sind.

Wir wollen nämlich, daß der Mittelbegriff zwischen jeder Forderung und jeder Schuldigkeit, d. i. unsere Vorstellung von Recht und Pflicht, auf Gründen ruhen, die dem Edelsten, Besten, das wir zu erkennen vermögen, nicht widersprechen. Dieser Wille in uns selbst ist also die Quelle dessen, was wir Naturrecht heißen.

Aber das Naturrecht oder vielmehr die gesellschaftlichen Begriffe, die wir Naturrecht heißen, sind gar nicht die Quelle dieses Willens. Es liegt von diesem Recht im unentwickelten tierischen Menschen bestimmt und allgemein gar nichts als der Trieb zur Selbsterhaltung. Die Art und Weise aber wie dieser Trieb unser Geschlecht durch seine Erfahrungen zu Gefühlen und Neigungen hinführt, die mit dem, was wir Naturrecht heißen, gänzlich übereinstimmen, ist diese:

Vermöge dieses stärksten aller meiner Triebe empört sich das Innerste meiner Natur gegen alles, von dem ich zu erkennen vermag, daß selbiges mittelbar oder unmittelbar meinem tierischen Wohlstand und meinem tierischen Dasein Gefahr und Nachteil bringen könnte.

Dadurch lerne ich die mich in dieser Welt umgebenden Gefahren kennen.

Unzweideutige Erfahrungen überzeugen mich, daß mein Geschlecht im gesellschaftlichen Zustand fähig ist auf eine solche Art gegen mich zu handeln wie ich nach dem tierischen Wohlwollen, wovon wenigstens immer noch eine Regung in meiner Brust bleibt, mich nicht fähig glaube gegen meine Nebenmenschen handeln zu können.

Dadurch führt meine Sehnsucht mich ganz einfach und notwendig auf den Begriff, es wäre gut, daß keiner von dem andern eine feindselige Handlungsweise zu befahren hätte.

Ich kann nicht anders, wenn ich den getöteten Mann vor meiner Türe sehe, so führt mich meine Selbstsucht bei seinem Anblick selber und unwillkürlich und notwendig auf den Gedanken, die Menschen könnten mich töten, wie sie ihn getötet haben. Dieser Gedanke ruft einen zweiten: es wäre gut, daß keiner getötet würde, ich nicht und er nicht und dieser in Verbindung mit dem tierischen Wohlwollen bringt dann notwendig die Gemütsstimmung hervor, in welcher der Mensch alsdann durch seine Selbstsucht selber das gesellschaftliche Gebot: Du sollst nicht töten, erschafft.

Er hebt es aber eben durch diese Selbstsucht augenblicklich wieder auf, sobald er mit den starken Gefühlen seiner wahren oder geglaubten Selbsterhaltung in Streit kommt.

Gewiß ist dieses Gebot so wenig als jeder Begriff des von uns so geheißenen Naturrechts ganz und gar keine Folge eines von den Grundgefühlen unserer tierischen Selbsterhaltung unabhängigen und selbstständigen in uns liegenden Gefühls von irgend einem Recht.

Der Trieb der Selbsterhaltung ist wesentlich individuell; ohne gesellschaftliche Erfahrungen ist er von dem Gefühl der Teilnehmung, sowie von dem Begriff von Recht und Anrecht gänzlich entblößt, er wird aber teilnehmend, insofern gesellschaftliche Erfahrungen ihn durch Vereinigung der Gefühle unserer Selbstsucht und unseres Wohlwollens teilnehmend machen. Der Begriff eines Naturrechts kommt also offenbar als eine Folge von Gefahren zum Vorschein, von denen beunruhiget wir den Mangel eines Rechts in der Welt zugleich aber auch eine Kraft in uns selbst zu erkennen vermögen, ein solches durch unseren Willen zu erschaffen.

Eben dieses ist auch vom gesellschaftlichen Vertrag wahr. Ursprünglich liegt von demselben in uns selbst nichts als eine Kraft zu empfinden, daß kein solcher Vertrag in der Natur ist, daß wir aber eine Kraft besitzen einen solchen durch unseren Willen in die Natur hineinzubringen.

Das Gefühl des Anrechtleidens ist der Boden, aus dem der Begriff des Rechts im menschlichen Geist entkeimt.

Deswegen ist die individuelle Beschaffenheit dieses Gefühls für den Menschen von der ersten Wichtigkeit, seine Wahrheits- und Rechtsempfänglichkeit ist gänzlich eine Folge der Unverdorbenheit oder vielmehr des guten Zustands dieses Gefühls.

Wenn die Eindrücke des Unrechtleidens sich in meinem Innersten mit Wohlwollen und mit einem Bestreben der Vollkommenheit verbinden, so erzeugen sie in mir reine Begriffe von Wahrheit und Recht, ich kann dann nicht anders, ich biete meinem Geschlecht freundlich die Hände.

Wenn dieses aber nicht ist, wenn mein Gefühl bei dem Unrechtleiden in meinem Innersten ohne Wohlwollen tobet und mit keinem Streben nach innerer Veredelung verbunden ist, so erzeugt mein leisestes Ahnen, daß mir Anrecht geschehen könnte, jede Greueltat, deren meine Natur fähig ist.

Der tierische sowie der gesellschaftliche Mensch erlaubt sich alles Unrecht, damit ihm nicht Unrecht geschehen könne.

Auch die Repräsentation der Gesellschaft, der Regierung, tut so das nämliche, sie ist im Augenblick gewaltsam und grausam, wenn sie fürchtet Unrecht zu leiden.

Die gesellschaftliche Bildung als solche schützt das Innere meines Wesens nicht vor den einfachen Folgen meiner tierischen Selbstsucht.

Nur als sittliches Wesen vermag ich mich selbst durch meinen Willen dahin zu erheben, lieber unrecht zu leiden als unrecht zu tun.

Als tierisches Wesen verhärtet mich die entfernteste Ahnung des Unrechtleidens.

Als solches verwildere ich beim wirklichen Unrechtleiden; als sittliches Wesen werde ich durch die Ahndung und durch das Leiden des Unrechts weise und sanft.

 

Was bin ich im gesellschaftlichen Zustand?

Der gesellschaftliche Zustand besteht wesentlich in Einschränkungen des Naturstandes.

Aber der Mensch schränkt die Wonne dieses Standes nicht ein, bis er muß und er muß es nicht bis er in diesem Stand tief verdorben und sein tierisches Wohlwollen in demselben dahin ist. Er tritt also, in seinen Grundlagen verhärtet, als ein verdorbener Naturmensch in den gesellschaftlichen Zustand.

Er hat auch beim Übergang in denselben den bestimmten Zweck die Folgen, die sein tierisches Verderben auf seine tierische Glückseligkeit hat, zu mildern und sich durch die Schranken dieses Zustands sicher zu stellen, die Bedürfnisse seiner tierischen Natur sich leichter, sicherer, befriedigender zu verschaffen als er selbige bei der Vorstellungsart, die ihm in diesem Zustand möglich ist, sich in der Freiheit des Naturlebens verschaffen könnte.

Auch braucht der Mensch im gesellschaftlichen Zustand zur Erreichung seines Zwecks keine andern Mittel als diejenigen, die er im Naturzustand zur Befriedigung seines Instinkts auch gebraucht hat, tierische Kraft.

Aber diese Kraft ist durch sein tierisches Verderben, schon ehe er in diesen Zustand getreten, geschwächt und die Maßregeln der gesellschaftlichen Ordnung sind nichts weniger als dazu gemacht diese Kraft wieder herzustellen, im Gegenteil sie zernichten in ihrem Wesen die harmlose Behaglichkeit des Naturstandes, sie zerstören die Sorglosigkeit seines Allrechts, sie binden unser Dasein an einen schwerfälligen Verdienst und an ein mühseliges Leben, selbst indem sie unsere Genüsse vervielfältigen, erhöhen sie unsere Lasten und erheben Ungleichheiten, die wir im Naturstand kaum achten, zu den bittersten Gefühlen. Das alles hat auf den Zweck, um deswillen der Mensch in die bürgerliche Gesellschaft tritt, den entscheidenden Einfluß, daß er denselben durch diesen Schritt nicht erhält.

Einfacher Genuß ist das Teil des Naturstandes.

Hoffen und Harren ist das Teil des gesellschaftlichen Lebens. Es kann nicht anders sein. Die ganze Stellung des gesellschaftlichen Lebens ruhet auf Vorstellungen von Sachen, die im Grund eigentlich nicht da sind, das ist, sie ist Repräsentation: Eigentum, Erwerb, Beruf, Obrigkeit, Gesetze sind alles künstliche Mittel meine tierische Natur beim Mangel tierischer Freiheit dennoch zu befriedigen.

Eigentum ist Repräsentation meiner Naturkraft zu meiner Erhaltung, Gesetz, Obrigkeit Repräsentation meiner Naturkraft zu meiner Beschützung.

Was dem Wilden seine Keule, das ist dem Schneider seine Nadel, dem Schreiber seine Feder, dem Kaufmann seine Kniffe, dem Bauer seine Herde, dem Edelmann sein Land, dem König seine Krone.

Aber welch ein Unterschied zwischen dem tierischen Genuß, wenn ich sorgenlos zwischen ewigen Gewürzen lebe und wenn ich um ein halbes Prozent mit einem Juden keife oder meinem Amtmann hundert Bauern für das künftige Jahr für einige hundert Gulden höher versteigere.

Welch ein Unterschied zwischen dem Genuß, wenn ich froh und stark jeden Tag sicher mein Wild finde und sorgenlos durch Berg und Tal reite, einen Mann zu jagen, der einen Mantel hat, den ich brauchen kann und aller Last der Jahrskonto, der Danksagungsadressen und selber der Rathausstellen und der ehrbaren Reinlichkeit! Der Naturmensch weiß nicht, was er durch diesen Übergang verliert. Dieser Schritt ist für ihn vollends die Wirkung einer Täuschung.

Er sucht tierischen Genuß und verliert in dieser Rücksicht unendlich.

Die Unbehaglichkeit, die er flieht, wird das Fundament des Lebens, in das er sich stürzt. Er will die Wonne des verlorenen Naturlebens wieder herstellen, dafür wird der eine ein Schneider, der andere gelehrt, einer treibt dafür Esel über den Berg, ein anderer Bauern in den Wald, einer putzt dafür dem andern den Bart, einer sucht diese Wonne mit dem Kopfe, ein anderer mit dem Herzen, einer mit Künsten gegen den Kopf, ein anderer mit Künsten gegen das Herz. Schon in diesem Unterschied liegen unsägliche Quellen der Unbehaglichkeit unseres Geschlechts. Der Gelehrte hat von dem Scheitel bis zu den Füßen einen schwerfälligen Leib, der Schmied einen Arm, der stärker ist als seine beiden Füße, der Schneider wackelt, wenn er geht und der Ackerbauer hat einen Schritt wie der Ochs, mit dem er pflügt.

Ob der Mensch will oder ob er nicht will, er ist im Joch des gesellschaftlichen Lebens gezwungen das Glied am Leib und Kräfte der Seele, auf die ihm sein Brot und sein Haarpuder im gesellschaftlichen Zustand angewiesen sind, vorzugsweise und zum Nachteil aller seiner übrigen Glieder und Kräfte zu gebrauchen.

Das geht soweit, daß viele Regenten sich auf solche Fundamente Register machen lassen, aus welchen zu ersehen, was für Subjekte aus ihren Untertanen als vorzüglich gute Ohren, als vorzüglich gute Mundstücke, als vorzüglich gute Schreibmaschinen als vorzüglich gute Blasbälge usw. zu gebrauchen sind.

Zwar ist dann freilich auch gar oft so ein Brauchstück einer solchen Duodezmenschlichkeit an seinen übrigen Organen ganz lahm, dieses aber achtet man im gewöhnlichen Dienstleben unsers alternden Weltteils denn weiter auch gar nichts. Diese Nichtachtung kann freilich auch Folgen auf die Grundkräfte unserer Natur haben, indem wir gezwungen werden aus unserer Nase, aus unserm Mund, unsern Ohren und wohl auch aus unserm Hammer, aus unserm Ellenstab, aus unserm Wappen und aus unserer Krone alles in allem zu machen.

Die allgemeine Schiefheit der Menschen in allen bürgerlichen Verhältnissen und ihre allgemeine Verhärtung im gesellschaftlichen Zustand ist eine Folge der innern Verstümmelung der Naturkräfte unseres Geschlechts in diesem Stand.

Aus ihr entspringen die besonderen Gefühle des esprit du corps in allen Verhältnissen, die Patriziergefühle, die adeligen Gefühle, die Staats- und Ratsmännergefühle und mit ihnen alle Arten bürgerlicher Anmaßungen, mit welchen der Mensch seine tierische Stellung im gesellschaftlichen Zustand wie der Tiger seine Höhle beschützt. Diese Verirrungen gehen denn aber in hart und tief verkünstelten Klein- und Großstaaten oft auch sehr weit. Guter Ausburger nicht bloß fürstlich, sondern auch republikanisch beherrschter Staaten, wirf einen, offenen die Geschichte deines Lands nicht bloß zu seiner Schein- und Trugehre verkünstelnden Blick auf die Tatsachen, die hierüber Licht geben können und antworte: Was haben sie und nicht selber Ratsherren kleiner Städte sich gegen Männer im Land erlaubt, die etwa gegen ihre Mitbürger die Äußerung wagten, sie seien ihnen, den Ratsherrn, und niemand in der Welt schuldig, in Sachen, die wider Gott, wider das Vaterland und wider das Heil des Menschengeschlechts sein könnten, einen unbedingt blinden Gehorsam schuldig oder gar jeder von diesen Herren sollte in jedem Fall an Leib und Seele nüchtern sein, wenn er dazu berufen wird auf seinem Stuhl über das Gut und Blut seiner Mitbürger abzusprechen. Doch selber zünftige Schneider sind nicht immer an Leib und Seele nüchtern, wenn es darum zu tun ist über das Recht eines Mitschneiders, das dem ihrigen Eintrag tun könnte, zunftförmlich abzusprechen. Es ist in der Welt alles gleich. Die Menschlichkeit eines Ratsherrn ist in Dingen, die mit der Selbstsucht seiner bürgerlichen Stellung in Streit kommen könnte, nicht kleiner als die Menschlichkeit des Schneiders im gleichen Fall.

Der Vorsatz, die Ansprüche meiner tierischen Natur im gesellschaftlichen Zustand durch jede Kraft, die ich in meine Hand bringe und durch jedes Raffinement, dessen meine Arglist fähig ist, gegen jedermänniglich zu behaupten, ruhet auf dem allgemeinen Zweck, um dessenwillen der Mensch in die bürgerliche Gesellschaft tritt und diesem Zweck ist jeder getreu, ich, der Schneider, der König und alle, ein jeder nach seiner Lage und nach seiner Kraft.

Je größer diese Kraft, je größer ist auch der Reiz meiner tierischen Selbstsucht zu gewaltsamer Beschützung meiner tierischen Anmaßung. Daher die Übel des gesellschaftlichen Zustands immer in dem Grad steigen als unverhältnismäßig tierische Kräfte in demselben freien Spielraum finden.

Mein Geschlecht ist als tierisches Wesen ins Auge gefaßt, allgemein nur bei einem gewissen Maß physischer Kräfte fähig, nicht Barbar und nur bei einem gewissen Maß gesellschaftlicher Kräfte nicht Tyrann zu werden, d.i. sein wahres Verhältnis gegen seine Mitmenschen nicht zu verkennen.

Es ist schon an sich selbst wahr, daß das Wesen des gesellschaftlichen Zustands das tierische Wohlwollen meiner Natur in mir schwächt, wenn dann noch zu diesem allgemeinen Grundübel dieses Zustands ein großes Uebergewicht gesellschaftlicher Kräfte mitten in diesem Zustand einen ungezähmten Spielraum findet, wer kann die menschliche Natur kennen und glauben, daß es in der Welt anders aussehen sollte als es wirklich darin aussieht.

Der gesellschaftliche Zustand ist in seinem Wesen eine Fortsetzung des Krieges aller gegen alle, der im Verderben des Naturstandes anfängt und im gesellschaftlichen nur die Form ändert, aber um deswillen nicht mit weniger Leidenschaft geführt wird, im Gegenteil, der Mensch führt ihn in diesem Zustand mit der ganzen Schiefheit und Härte seiner verstümmelten und unbefriedigten Natur.

Der gesellschaftliche Mensch als solcher sitzt auf dem Blut seines Instinkts und auf dem Grabe seines Wohlwollens wie ein Mörder auf dem Blut seines Erschlagenen; sei er gewesen, wer er wolle, der Leichnam des Getöteten hat für ihn keinen Wert mehr, er zählt auf ihm seinen gefundenen Beutel.

Also sorgt der gesellschaftliche Held auf dem Leichnam des Instinkts für das gesellschaftliche Wohl und berechnet auf dem Grab des tierischen Wohlwollens die Finanzen des Staats.

Der tierische Heldensinn des gesellschaftlichen Lebens muß es hassen, wenn nur noch ein Schatten dieses Wohlwollens in den Fundamenten der bürgerlichen Einrichtungen spukt.

Er bauet die ganze Ordnung der Welt auf psychologische Mittel, Wohlwollen und Zutrauen im Gang der Geschäfte außer Einfluß zu setzen und wenn man konsequent ist und den Grundsatz von der Schädlichkeit des Wohlwollens und Zutrauens in den öffentlichen Angelegenheiten ebenso gegen die Macht als wahr annimmt wie man sie gegen das Volk als wahr erkennt, so ist man vollkommen in der Ordnung.

Die Regel gründet sich auf das unausweichliche Verderben, das der gesellschaftliche Zustand über unsere tierische Natur verhängt.

Aber sie ist Volkswahrheit wie Regierungswahrheit; sie lebt im Gefühl der beherrschten Menge wie im Gefühl der herrschenden Macht, deswegen ist auch die ihr widersprechende Regel: das Volk muß Zutrauen haben, ohne Zutrauen kann kein Volk bestehen, ohne die weise, rechtliche und menschliche Einschränkung, die auch im entgegengesetzten Fall statt hat, nicht wahr. Denn es läßt sich auch ohne eine weise, rechtliche und menschliche Einschränkung durchaus nicht behaupten, die Regierung müsse Zutrauen haben, ohne Zutrauen könne keine Regierung bestehen. Es ist bei einer gut organisierten Regierung freilich wesentlich, daß das Volk zum Personale der Regierung Zutrauen habe; aber das ist für die Erreichung des gesellschaftlichen Zwecks auch wesentlich, daß das Volk zu dem Gesetz Zutrauen haben könne, das zwischen ihm und diesem Personale um sein Recht gegen dasselbe zu sichern dasteht oder wenigstens dastehen sollte.

Aber die Selbstsucht der Menschen am Platz sucht natürlich immer alles auf, was ihre Lage gemächlicher, einträglicher und einflußvoller machen kann. Die allgemeine Seligpreisung dieses Zutrauens in unseren Tagen ist eigentlich nichts anders als ein Verkleisterungsmittel des wesentlichen Übels unseres hinfälligen Zustandes und ein Bonmot der Selbstsucht unserer comme il faut Klubisten, das gegen Vernunft und Erfahrung ebenso wie gegen die ersten Fundamente des gesellschaftlichen Rechts gleich streitet, es ist nichts anders als eine Folge des Versinkens der gesellschaftlichen Menschheit in den Sumpf der Rechtlosigkeit. Es kommt aber aus diesem elenden Erschleichen gerade so viel heraus als wenn ein Vater seine Kinder testamentlich dahin anweisen dürfte von ihrem lieben ältesten Bruder ohne weitere Untersuchung und ohne weiteres Recht als ihr Erbteil so viel anzunehmen als dieser ihnen herauszugeben sich in seinem Gewissen verpflichtet finden würde, mit dem Zusatz, er werde nach seiner erprobten Redlichkeit nicht ermangeln hierin gegen sie also zu handeln wie er es vor Gott, seinem Richter, dem er hierüber allein Rechenschaft zu geben habe, und vor seinem verstorbenen Vater, der hierüber mit ihm bestimmte Abrede getroffen, werde verantworten können.

Das Personale der edelmütigsten Regierung steht in seinem Naturgefühl dem Volke nicht näher als liebe Geschwister einem ältesten sonst redlichen Bruder.

Als Privattugend sind Zutrauen und Wohlwollen ewig der liebliche Schatten der Unschuld, die wir verloren.

Aber mein Geschlecht als solches kann nichts weniger als auf Unschuld Ansprüche machen und wenn es im gesellschaftlichen Zustand umwölkt von ihrem Schatten einhergeht, so wandelt es in den Labyrinthen des Trugs, mit denen der Boden der gesellschaftlichen Erde bedeckt ist.

Es ist unstreitig, Zutrauen und Wohlwollen ist eine Inkonsequenz gegen das Wesen des gesellschaftlichen Zustands und wenn die Sicherheit irgend einer bürgerlichen Einrichtung darauf gebauet wird, so wird die menschliche Tugend eine öffentliche Narrheit.

Freilich ist es wahr, wenn das Volk rechtlos ist, so ist das heitere Denken über diesen Gegenstand ihm und der öffentlichen Ruhe gefährlich. Wenn es aber nicht rechtlos ist, sondern ein Recht hat und Formen des Rechts, die es schützen, so darf es denn auch über diesen Punkt heiter denken. Das gesellschaftliche Recht sichert den Fortschritt der menschlichen Veredelung ebenso allgemein als ihn Rechtlosigkeit allgemein stille stellt. Daher nimmt immer in dem Grad, als die Rechtlosigkeit in einem Lande groß ist, auch die sittliche Abstumpfung zu.

Ein rechtloses Volk muß durch die Loslassung der Arglist und des Geizes und durch alle Verirrungen des Drucks und des Schimmers, des Genusses und des Mangels, der Freundlichkeit und des Schreckens, der Empfindlichkeit und der Unempfindlichkeit, der Dummheit zurückgezäumt und dahin gebracht werden selber zu empfinden wie elend es wäre, wenn es so wie es ist ein Recht kannte, ein Recht hätte und einem Recht anhänglich wäre.

Also wird dann freilich durch die Erschaffung einer abgestumpften Entmannung und einer niedergedrückten Kraftlosigkeit das Zutrauen zu einer jeden Regierung oder vielmehr ein schafmäßiges Sichüberlassen an dieselbige dem Volk ein wesentliches Bedürfnis, denn wahres Zutrauen hat in diesem Fall nicht Platz; dieses kettet sich nur an Recht und Sicherheit und läßt sich bei Rechtlosigkeit und Erschlaffung nicht denken. Die Macht als solche irrt sich über diesen Punkt nie und sie denkt auf der ganzen Erde allenthalben sehr heiter über die Torheit des Zutrauens in jeder öffentlichen Angelegenheit. Mißtrauen ist im Charakter der Macht; auch steht sie ohne diesen Zug in ihrem Standesgeist nicht leicht auf sicherm Boden; doch ist es gut, wenn sie täglich im Mantel des Wohlwollens umhergeht und es ist Segen fürs Land, wenn sie diesen Mantel gern und mit Würde trägt; indessen spielt die verdorbene Macht das Tragen dieses Mantels so wie es der Edelmut der Macht nie zu tun vermag. Es ist auch natürlich, die verdorbene Macht hat ihn nötig sich mit ihm zu bedecken. Das Volk kann ohne Empörung die Rechtlosigkeit der Macht nicht bis auf ihre Schamteile entblößt vor seinen Augen sehen; darum ist auch das höchste Verderben der Macht genötigt, in gewissen Augenblicken von dem äußern Schein des Wohlwollens ob sie gleich sein Wesen tief in ihrem Innern verachtet einen in die Augen fallenden schimmernden Gebrauch zu machen.

Ein zweiter Fall, in dem sie in der Hülle des Wohlwollens und Zutrauens erscheint, ist dieser: Sie vergißt zu Zeiten in der Behaglichkeit ihrer Schäferstunden, daß sie Macht ist und nimmt im Taumel solcher Wonnetage den Sinnengenuß des tierischen Wohlwollens mit wie ihre Geige, ihre Maitresse, ihre Trommeln und den ganzen Quark ihres menschlichen Spiels.

Indessen glaubt sie freilich in diesem Fall nie, daß ihr Wohlwollen zu diesem Quark gehöre.

Der tierisch sinnliche Mensch weiß es nie an sich selber, wenn er aus Selbstsucht handelt; die tierisch sinnliche Macht ebensowenig. 2s Beide dichten sich in allem ihrem Tun edlere Beweggründe an als die, die sie wirklich darin leiten und beide sind in diesem Zustand unfähig, das Verderben der Reize zu erkennen, welche die Ansprüche an die Gegenstände ihrer Leidenschaft in ihrem Innersten beleben. Daher glaubt die Macht auch in jedem Fall, sie hasse das Recht des Volks nicht, sondern nur seinen Mißverstand und seinen Mißbrauch und auch diesen nicht um ihrer selbst, sondern um des öffentlichen Wohls willen und wenn sie auch noch so empört über deinen Anspruch mit dir im Streit ist, so wird sie dir immer antworten, sie begehre für sich nichts, sie wolle gern jedermann alle Freiheit uns alles Recht lassen, das ein jeder immer wünschen könne, wenn es nur möglich wäre, aber sie sieht in jedem solchen Fall immer die schrecklichsten Gefahren, die es haben müsse, wenn man Gefahren genug hätte auch nur daran zu gedenken, den Wünschen des Volks nachzugeben und irgend ein Gefühl des Bedürfnisses einer wirklichen bürgerlichen Selbstständigkeit in ihm rege werden zu lassen oder ihm auch nur einen Schatten einer ihm gesetzlich sichernden Rechtsform zu gestatten. Diese Sprache aber zu verstehen, muß du darauf achten, wie sie sich benimmt, wenn die Sache ihres Diensts Schritte fordert, deren Kühnheit und deren Gesetzlosigkeit das Land allerdings in Gefahr bringen könnte.

In diesem Fall wirst du sie immer aus bloß mögliche Gefahren keine Rücksicht nehmen, sondern vielmehr ihre Gelüste immer standhaft durchsetzen sehen.

Aber hingegen, wo sie bestimmt das Gegenteil von dem wünscht, was sie diplomatisch als ihren Willen und als ihre Meinung beurkundet, da handelt sie denn freilich gar nicht selten mit einer Großmutterängstlichkeit, die sich zu ihrem Backenbart und zu ihrer Stirne gar nicht schickt.

Sie sieht in diesem Falle immer Gespenster, an die sie in ihren Schäferstunden gar nicht glaubt, die sie aber in den Stunden ihrer Sorgen immer gern für das Volk in den Kalender setzt, sie wird auch in unsern Tagen in dem Bedürfnis den Glauben an die Gespenster durch den Kalender zu befördern trefflich bedient.

Die Kunst der Diplomatie und ihrer Kanzleien hat sich im Greisenalter des Weltteils mit der Kunst der Gelehrten, der Volksschriftsteller, der Kalendermacher vereinigt, die öffentliche Angelegenheit des Menschengeschlechts allgemein zugunsten der Macht in ein trügendes Licht zu setzen.

Unsere Väter verstunden es kaum ihr bestes Recht zur Schau zu tragen, wie jetzt ein gemeiner Sekretär das schreiendste Unrecht seiner Stelle als ihr hohes Recht und ihre große Gnade zur Schau zu tragen, Fertigkeit hat.

Aber diese Sekretär-, Kalendermacher- und Schriftstellerfertigkeiten, insofern sie also die Wahrheit und das Recht der leidenden Menge mit einem Nebel umhüllen und das Anrecht der Gewalt in ein trügendes, schimmerndes Licht setzen und der Nationen Verblendung gegen sich selbst, sind alles Folgen der traurigen Wahrheit, daß die Verwirrung unserer alternden Staatskünste das Wesen unsers guten menschlichen Daseins verschlungen habe und Sittlichkeit, häusliche Kraft und gesetzliches Recht allgemein dem glänzenden Elend der öffentlichen Staatsscheinordnung unterliegen müssen.

Sie sind alle Folgen der hieraus entstehenden bürgerlichen Entmannung aller Stände, der Aufhebung des Gleichgewichts aller innern Kräfte des Staats, sie sind Folgen der traurigen Wahrheit, daß wir nur öffentliche Menschen geworden sind und keine Privatmenschen mehr sein können.

Durch sie haben wir den süßen Namen Vaterland verloren und sind Staatsbürger geworden. Durch sie haben wir die gemäßigte Stimmung des obrigkeitlichen Ansehens verloren, und ihr die kitzelnden Anmaßungen der Souveränitätsrechte unterschieben gelernt; durch sie ist der Heldensinn des Kabinettsgeistes, der dem letzten Nachfolger Ludwig XIV. sein Schicksal bereitete, bis in die Ratsstuben der reichsstädtischen Ehrbarkeit gedrungen und hat den Mann am Platz, auch in Verfassungen, die mit der französischen Monarchie gar keine Ähnlichkeit haben, dahin gebracht mit der ganzen Staatskunst ihrer Kabinettskrümmungen und ihrer Kabinettsgewalttätigkeiten regieren zu wollen und die Individuen im Staat bloß als Kopf, Nummer, Gewehr, kurz als ein totes Verhältnis eines nur als Masse existierenden Wesens anzusehen.

Es ist aber für Europa wichtig, daß seine à la Louis XIV. Existenz oder vielmehr das Affenspiel ihrer armseligen und allgemeinen Nachahmung endlich sein Ziel finde und der Mensch im Vaterlande allgemein wieder vor sich selbst und vor seiner Obrigkeit als er selbst erscheinen dürfe.

Ich will einige Züge der Schwäche und der Gesetzlosigkeit, zu welchen das Heldensystem eines solchen Hoheits- und Kabinettsgeists die tierischen Neigungen der Gewalthaber in unserm Weltteil so vielseitig hingelenkt haben, entwerfen und selbige mit den Gesinnungen und dem Betragen einer wahrhaft gesetzlichen Gemütsstimmung und einer wahrhaft rechtlichen Handlungsweise des gemäßigten bürgerlichen Regierungsansehens in Vergleichung setzen.

Die Gesetzlose Gewalt glaubt, sie sei selber das Gesetz, sie wähnt, Gesetz und Recht liege in ihr, wie die Eier in den Hühnern.

Was der Untertan im Schweiß seines Angesichts verdient und was ihm Gott in seiner Gnade gibt, das meint sie seien alles ihre Eier.

Wenn sie den Wohlstand im Lande siehet, so spricht sie, die Hand auf den Wanst: Ich habe ihn mit Schmerzen geboren und wenn es übel im Lande geht, so sagt sie, den Zeigefinger über die Nase: Die gottlosen Leute, ich habe treulich gewarnt, aber wer vermag etwas wider den, der im Himmel regiert.

Das gesellschaftliche Recht nicht also. Wenn es schon im Lande gut geht, so glaubt es doch nicht, daß es darum übel gehen müsse, wenn die Macht schon nicht über die Gesetze erhoben und das Recht des Volks schon nicht in der Hand der Willkür wäre. Es meint gar nicht, daß der gute Zustand des Menschengeschlechts auf das gedoppelte Elend des Dienstsbrots und Gnadenbrots gebauet werden müsse.

Es erkennet, daß derselbe auf den Verdienst des selbständigen Mannes und auf die Kraft und Wahrheit eines gesicherten gesellschaftlichen Rechts gebauet werden soll.

Der Kabinettsgeist der französischen Politik oder die willkürliche Gewalt hingegen will das Menschengeschlecht nur am Diensttisch sehen, nur mit Gnadenbrot füttern.

Die Macht ist desnahen auch in ihrer höchsten Spannung für die Erhaltung des behaglichen Lustlebens ihrer Willkür, solange sie auf ihrem Thron das ihr entgegenstehende Recht als ein Schemel zu ihren Füßen liegen siehet, von Herzen gern eine hochgeschmückte, angebetete Mutter der Gnaden; aber sie wird dadurch nichts weniger als ein Vater irgend eines gesetzlichen Rechts. Sie hasset das Recht bis auf seinen Namen. Wenn die Spur eines solchen Anspruchs auf dem Wege ist, du kennst die Mutter der Gnade nicht mehr, sie steht denn unter ihren Kindern wie die Engländer in Indien. Sie kennt dann die Kinder nicht mehr, sie sieht denn nur Volk und im Volk den Feind ihres Tiersinns, der ihr nicht für die Welt geschweige für das dumme Zeug, das das Volksrecht heißt, feil ist.

Das gesellschaftliche Recht macht Treue und Wahrheit zur gegenseitigen Pflicht aller gesellschaftlich vereinigten Menschen. Der Heldensinn der französischen Staatskünste meint freilich auch, alles sei ihm Treue und Wahrheit schuldig, er aber niemand. Das gesellschaftliche Recht weiß, daß aller Menschen Augen sehen, aller Menschen Ohren hören und aller Menschen Köpfe denken sollen, nach ihrer Kraft und nach ihrer Notdurft. Das gesellschaftliche Anrecht hingegen meint, seine Augen sehen für alle, seine Ohren hören für alle und sein Schädel denke für alle.

Das gesellschaftliche Recht gründet die Selbständigkeit des Staats auf die Selbständigkeit des Bürgers und den Reichtum des Staats auf den sichern Wohlstand der Individuen. Über die gesetzlose Gewalt gründet die Selbständigkeit des Staats aus den willenlosen Gehorsam eines rechtlosen Volks und den Nationalreichtum auf die Leichtigkeit der Eingriffe in die Tasche der Bürger.

Ein solcher Reichtum aber ist dann auch hors de loi und eine solche Selbständigkeit hors de foi.

Das gesellschaftliche Verderben kennt kein Ganzes als in den Individuen und keine gesellschaftliche Vollkommenheit des Ganzen die auf das gesellschaftliche Verderben der Individuen gegründet ist.

Aber auf dem Schleichwege der Usurpation wittert man überall Gräber und fürchtet, wann von der gesellschaftlichen Selbständigkeit der Individuen die Rede ist, nichts so sehr als einen offenen Rat.

Das gesellschaftliche Recht kennt die Schwäche und das Verderben der Grundkräfte unserer tierischen Natur im gesellschaftlichen Zustand und schont denselben wie ein Mensch seine Eingeweide, wenn er weiß, daß sie krank sind, aber das gesellschaftliche Anrecht weiß nichts von dieser Schonung, es ist ihm gar nichts daran gelegen, daß die Eingeweide des Volks gesund seien. Im Gegenteil, es fürchtet das Mark in den Gebeinen des Mannes und findet im Geruch der Verwesung des Volks die Sicherheit ihres Dienstes.

Das gesellschaftliche Recht erkennt in der Macht den Mittelpunkt aller physischen, d. i. aller tierischen Kraft, folglich auch aller tierischen Leidenschaft und gibt deswegen die heiligen Worte: schuldig oder unschuldig so wenig als das Gut und das Blut des Volks in die Hand ihrer ungezähmten und unbeschränkten Willkür, es erkennt den Anspruch der Macht an willkürliche Gewalt als eine unzweideutige und psychologisch notwendige Folge des freien Spiels ihres Tiersinns und unterwirft das Recht des Volks in keinem Fall der Selbstsucht und dem Selbstbetrug ihres Verderbens. Der allgemeine Grund des gesellschaftlichen Zustands und vorzüglich der individuellen Gefühle meines Geschlechts im Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte fordern diese Vorsicht unumgänglich.

Die Macht läßt es freilich nie an sich kommen, daß sie im Fall sie begehrt und in jedem Anspruch ex plenitudine potestatis wie der h. Vater ex plenitudine sanctitatis, daß das Volk sie für parteiisch anerkenne und gebärdet sich allemal, wenn dieses gegen ihre himmelreine Unschuld und Unparteilichkeit einen Zweifel zu äußern wagt, wie auch seine Heiligkeit es getan haben, da einst ihre Söhne, unsere Väter an seine allerheiligsten Unschuld und an seiner unbezweifelten Unparteilichkeit zu zweifeln anfingen. Indessen fanden sie doch damals wie wir jetzt, der Papst und die Macht spreche in diesem Falle in ihrer eigenen Sache und die menschliche Natur zeuge laut wider den Spruch ihrer beiderseitigen Selbstsucht. Wer sagt, daß er unparteiisch Ansprüche mache, der sagt, daß er gelüste, ohne daß er wolle und das können die Menschen nicht, die wir kennen, darum glauben wir es der Macht nicht, so heilig beide es uns auch zusichern.

Jede Macht kennt den Grund der Hartgläubigkeit des Menschengeschlechts über diesen Gegenstand ganz wohl. Sie hat desnahen auch in ihrer Verlegenheit, in der sie sich befindet, keine größere Angelegenheit als das Zutrauen des Volks an ihre Weisheit und Güte, vorzüglich aber an den Reichtum ihrer Gnadenfülle in dem Grad zu befördern als sie durch die Umstände der Zeit dahin getrieben wird, um der nun einmal bestehenden Ordnung willen und von der Sorge der Selbsterhaltung gedrängt nun für einmal widerrechtlich und gewaltsam handeln zu müssen. Sowie sie durch Betrachtungen dieser Art ihre Zeremonienexistenz auf die Spitze gestellt und dadurch sich in Verlegenheit sieht, wird sie dann auch vermöge ihrer Natur immer lebhafter und tätiger im Geist der alten französischen Politik alle Wahrheit und alles Recht, das ihrer Selbstsucht entgegensteht, unwirksam zu machen und besonders alle Formen zu entkräften zu suchen, durch welche ihre Vorfahren gesetzlich gezwungen worden die Worte schuldig oder unschuldig in dem Munde der anspruchlosen Unparteilichkeit zu lassen. Der alte Überrest dieser alle Staatskunst zu Grund richtenden Staatsmännerkunst vermag es nicht anders.

Aber das gesellschaftliche Recht, der echte Magistraturgeist, der echte ständische, der echte Parlaments-, der echte deutsche Regierungsgeist erhebt sich über diese Schwächen dieser alten französischen Selbstsucht.

Er sieht in den gesetzlichen Zwangsmitteln gegen seine Willkür ebensowohl als in den gesetzlichen Zwangsmitteln gegen die Begierlichkeit des Volks die Sicherheit seiner rechtlichen Stellung und die Sicherheit der rechtlichen Stellung des Volks.

Er erkennt daher den Anspruch des Volks an Selbständigkeit in seinem Recht als einen wesentlichen Teil einer wirklich rechtmäßigen gesellschaftlichen Verfassung und sucht im Gefolg dieser Ueberzeugung in jedem Fall demselben mit heiliger Sorgfalt die Rechte und Freiheiten und alle pacta conventa aufrecht zu erhalten, die von frommen ernsten Vätern zur Sicherheit eines gesegneten und löblich gefreiten Zustandes ihrer Nachkommen in Urkunden verfaßt und bestimmt waren Jahrhunderte dazustehen als ein reiner gesellschaftlicher Wille gegen alles Unrecht und gegen alle Mummereien der Macht.

Und wenn es auch im Lauf der Zeiten geschieht, daß der Buchstabe solcher Urkunden dem Volke wirklich unnütz und sogar schädlich werden könnte, so forschet das gesellschaftliche Recht mit treuem offenen Ernst dem Geist und dem Wesen dieser Urkunden nach und trachtet den Grad der Ehrenfestigkeit, der Selbstständigkeit und des unkränkbaren rechtlich gesicherten Zustandes, den diese Urkunden für das Volk ansprechen, demselben auch dennoch zu erhalten, wenn der Buchstabe der Urkunde der Macht auch wirklich Gelegenheit und Entschuldigungsgründe an die Hand geben würde auch das Wesen dieser Rechte mit ihrer veralterten Form unter den Tisch schlüpfen zu lassen.

Ich will mit der Aeußerung nichts weniger als die Wahrheit entkräften, daß die Reize diesen Grundsätzen entgegen zu handeln vorzüglich in unseren Tagen sehr groß sind, wo Recht und Gesetz aus der ganzen Weite unseres Weltteils das wesentliche ihrer Kraft, den tierischen Reiz, selbige handhaben zu wollen so vielseitig verloren haben.

Ich gestehe sogar, auch wo das Staatsgebäude in seinen innern Teilen noch nicht so morsch ist, als die meisten europäischen, kommt die menschliche Natur dem gesellschaftlichen Recht dennoch immer in die Quere. Der Mann am Platz hat immer gegen seine Mitbürger Kräfte in seiner Hand, deren Maß nicht sorgfältig genug mit den Kräften seiner Mitbürger abgemessen ist und der Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte hat indessen in jedem Fall auf unser Geschlecht die entscheidende Wirkung, daß er gesellschaftlich unrechtmäßige Gelüste und Ansprüche und zugleich mit ihnen die Täuschung in unserem Innersten erzeugt, daß diese Gelüste und Ansprüche gesellschaftlich rechtmäßig seien. Also in den Fundamenten unseres Rechts, durch unsere Selbstzucht getäuscht, kommen wir im Besitz der Macht immer leichter dahin altfranzösisch und nicht altdeutsch regieren zu wollen und werden durch die Gutmütigkeit unserer Schwäche und den Reichtum unserer Zeit in unserer Politik bis zur Bizarrerie inkonsequent, wohltätig und tyrannisch, raubsüchtig und barmherzig, blutdürstig und milde, billig und ungerecht, liebreich und mörderisch, alles durcheinander, je nachdem die Zeit und die Stunde.

Wir vergeben nämlich von dem, was wir selber für unser Recht erklären oder einmal dafür erklärt haben, nie nichts und beschützen jede unverhältnismäßige tierische Kraft, die im gesellschaftlichen Zustande in unserer Hand ist, mit aller Gewaltsamkeit und mit aller List, deren unsere tierische Natur fähig ist, verbinden aber mit aller dieser staatsbürgerlichen Verhärtung dennoch, wo wir nur immer können, das tierische Wohlwollen, das beim Besitz großer tierischer Kräfte vorzügliche Reize für unsere ebenso gemächliche als stolze, ebenso träge als kühne, ebenso matt sinnliche als blutdürstige Natur hat. Der Cyklop streichelt die Widder und Schafe, die er melkt und schlachtet und wenn der europäische Feudalherr das gerichtlich an seine Erdscholle angeschriebene Volk zu solchen Widdern und Schafen erniedrigt hat, so verbindet, wo er nicht selber, doch etwa seine Frau oder eine Tante, das ernste Beharren auf allen, auch den kleinsten solcher Rechte, zuzeiten mit einer Christenmilde gegen die Unglücklichsten unter ihren rechtlosen Leuten, die von den Lehrern und Predigern der Nachbarschaft von allen Kanzeln als unübertreffliche Muster der höchsten menschlichen Tugend angepriesen wird.

Unsere tierische Natur vermag es nicht, im Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte, ihr wahres Verhältnis gegen unsere Mitmenschen nicht zu mißkennen.

Solche Kräfte löschen das Gefühl unserer Personalschwäche und die dieser Schwäche angemessene Mäßigung unserer tierischen Ansprüche in unserem Innern aus.

Das ist wahr, vom großen König bis auf den niedrigsten Büttel, der im Namen des Staats als ein Unmensch mit trotziger Gebärde zu dem Unglücklichen kommt, der die drückenden Auflagen nicht erschwingen kann und ihm sein kümmerliches tägliches Brot wegnimmt.

Der Mensch ist beim vollen Leben der tierischen Grundgefühle seiner Natur unfähig gesellschaftlich gut, das ist gesellschaftlich rechtlich zu regieren.

Er wird es nur durch die Kraft der Gesetze, die ihm im Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte in die Schranken des gesellschaftlichen Rechts hinein nötigen.

Das Bedürfnis dieser Einschränkung ist im gesellschaftlichen Zustand um so wesentlicher, da die Ansprüche auf den Besitzstand in demselben im Innersten unserer Natur durch eben die Gefühle belebt werden, die die Ansprüche des einfachen Tierrechts und der einfachen Tierkraft zum Verderben des Naturstandes beleben.

Allenthalben spricht der Mensch im bürgerlichen Leben das Monopolium der Harmlosigkeit an. Lebe er in der sorglosen Kraft des Löwen oder als ein um seine Nahrung bekümmerter Wolf oder habe er vor Alter und vor Gram den Wolf und den Tiger abgelegt und geruhe jetzt sich als ein geladener Esel durch die Welt zu schleppen, in allen Fällen spricht er für sich selbst ein Recht an, das wie das Bild der Ewigkeit von ihm selbst ausgeht und in ihn selbst zurückkehrt.

Der Mensch gehet, entweder durch tierische Unbehilflichkeit gezwungen oder durch den Besitz überwiegender Kräfte gereizt, freiwillig in den gesellschaftlichen Zustand hinüber.

Im ersten Fall erscheint er in demselben furchtsam, kriechend, hinterlistig und niederträchtig.

Im andern Fall kalt, anmaßlich, nach Gewalt lüstern und wo er hierin Widerstand findet, trotzend, gewalttätig, blutdürstend und grausam.

Dennoch erscheint er, mitten in aller dieser Verschiedenheit, welche die zwei Grundquellen des gesellschaftlichen Zustandes über ihn verhängen, in demselben wesentlich als das nämliche Geschöpf, welches er im einfachen ersten Verderben des Naturstandes schon anfing zu werden.

Alle seine gesellschaftlichen Angewöhnungen vermögen es nicht die Neigungen seiner ursprünglichen bloß tierischen Entwicklung in ihm auszulöschen. Auch da, wo König und Schwert, Gesetz und Beruf, den Instinkt bis an die Wurzeln auszulöschen scheinen, auch da liebt der Mensch seine Marmotte, seine Gazelle, sein Kind, seinen Hund und sein Pferd. Leerheit des Geistes und das Versinken in taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens und er liebt alles, was neu ist und alles, was glänzt. Dem Fuchsjäger im Bergschloß ist Wald und Flur heilig, wie sie sein Gott schuf, die aufgeworfene Erde ein Fluch.

Der Kaufmann führt den fremden Mann in sein Haus und fragt ihn, nachdem er gegessen und getrunken, wie es in seinem Lande geht.

In jedem Stand und in jedem Alter findest du Leute, die dir für den morgenden Tag heute nicht vom Stuhl aufstehen und das Glück eines künftigen Jahres nicht mit einer Pfeife Tabak kaufen, die sie eben im Munde haben.

Auch königliche Kunst ist nicht imstande dem wesentlichen Geist des Naturlebens eine andere Richtung zu geben als diejenige, die er im mühseligen Kot des sklavischen Bauernlebens und in der freien Gaukelpfütze des Gauner- und Bettlerlebens auch nimmt.

Der Mensch wird durch alle Vorteile und durch alle Nachteile des gesellschaftlichen Zustands genau auf eben die Art modifiziert wie ihn die Vorteile oder Nachteile des Natureinflusses selber modifizieren.

Der Reichtum macht ihn schlapp wie der Genuß der schwelgenden Natur. Monopolien und übel kalkulierte Standesrechte machen ihn barbarisch wie die Riesenkraft, und die Mühseligkeit in der Wohnstube beugt seinen Nacken wie die Mühseligkeit in Grüften und Höhlen und wenn er im Besitz des Reichtums und der Macht gewaltsamer erscheint als in Abhängigkeit und Armut, so ist dieser Unterschied nicht wesentlich; ein lahmer Affe und eine sterbende Katze nähren in ihrem Innersten eben die Gefühle, die diese Tiere in ihrem gesunden Zustande beleben. Die Grundlagen der menschlichen Natur bleiben in allen Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens immer die nämlichen.

Der Mensch als Geschlecht ist nur tierisch und als tierisch sich immer gleich.

Deswegen ist auch die Selbständigkeit, auf die der Mensch im gesellschaftlichen Leben Ansprüche macht, allgemein mit der ganzen Lebhaftigkeit seiner tierischen Naturgefühle belebt.

Das gesellschaftliche Recht sondert zwar freilich die Ansprüche meiner tierischen Natur von denjenigen meiner gesellschaftlichen Rechtlichkeit, aber meine Natur sondert sie nicht und sowie die so Kraft der Gesetzgebung meine Natur nicht bändigt, so verschlingt unsere tierische Selbstsucht allenthalben unsere gesellschaftliche Rechtlichkeit und führt uns mit starker Hand dahin in allen Verhältnissen den Begriff unserer bürgerlichen Selbständigkeit an die selbstsüchtigen Gefühle unserer besonderen Lagen anzuketten. Dadurch aber verengern wir unser Herz gegen alle wirkliche gesellschaftliche Wahrheit und gegen alles wirkliche gesellschaftliche Recht und werfen mitten unter den rasendsten Ansprüchen an die ausschweifendsten gesellschaftlichen Genüsse das Fundament des gesellschaftlichen Rechts, die gesetzliche Selbständigkeit des Bürgers, allgemein als ein nichtiges Zeug weg.

Sie ist uns mit dieser Stimmung allgemein für jeden Sinnengenuß feil; der Arme gibt sie für sein Brot, der Reiche für Spielwerk. das noch weniger als Brot wert ist. Der Mann am Platz verhandelt sie in seinem Stimmengewerb, der Pfaff opfert sie seiner Kutte und im Streit der Macht und des Rechts hilft das Volk immer der ersteren gegen das letztere und schlägt für wenige Kreuzer des Tags im Dienst der Macht den rechtlichen Mann im Lande tot, sobald diese nur pfeift oder trompetet.

Naturfreiheit und gesellschaftliches Recht sind in unserm Geschlecht ewig im Kampf.

Der Aufrührer und der König, der Edelmann und der Jud, der Patrizier und der Leibeigene streben alle nach den Monopolien der Naturfreiheit für sich und gegen alle andere.

Daher ruht das gesellschaftliche Recht und mit ihm die bürgerliche Selbständigkeit wesentlich aus einer die individuellen Ansprüche unserer tierischen Natur allgemein hemmenden Anordnung der Berufsbildung des bürgerlichen Menschen, diese aber aus der Kunst der innersten Gefühle meiner tierischen Natur zu gunsten des gesellschaftlichen Rechts und der gesellschaftlichen Ordnung umzustimmen und zu verstümmeln.

Die Kunst dieser Verstümmelung aber ruhet ganz auf den Gesetzen meiner tierischen Täuschung.

Der Tiersinn deiner Natur muß es nicht ahnen, daß du ihn schwächst, er muß glauben, du gebest ihm, was du ihm nur läßt, er muß nicht wissen, was du ihm nimmst; er muß dir nicht zuschreiben, was du ihn leiden machst; er muß das selber wünschen, wozu du ihn hinlenkst und das, was du ihm zur andern Natur machest, kaum von dem unterscheiden, was in seiner ersten schon da war.

Anstrengung, Lebensordnung, das schlicht Wandeln im ewig gleichen Berufspfad, muß ihm werden, was ihm sein Instinkt war.

Er muß es nicht ausstehen können, il faut qu'il se désole. wenn er außer dem Gleis seiner bürgerlichen Beschränkung wandelt.

Jeder Lebensgenuß muß in seiner getäuschten Vorstellung am Verdienst hangen wie die Blüte am Baum und er muß gewohnt werden den ganzen Sommer seines Lebens ruhig aus die Früchte seiner Arbeit zu warten, wie der Bauer seinen Sommer über auf das Reifen seiner Früchte wartet.

So und nicht anders machst du den Menschen zum Bürger. Es ist nicht leicht: die blutende Wunde, die du seinem Tiersinn beibringest; muß beinahe heil sein, ehe er weiß, was links und rechts ist; wartest du, bis alle Gefühle seiner tierischen Sehnsucht und seines Trotzes in vollem Leben dastehen, mit dieser Täuschung, so hast du den einzigen sichern Zeitpunkt dieser Täuschung ungenützt vorbeigehen lassen und mußt dann unter Martern und Qualen zum Tode bringen, was du mit einem leichten Hauch hättest auslöschen können.

Und wenn du dann nach den Gesetzen deiner sittlichen Natur zu diesem Ziel kommen willst, so wirst du dieses nicht anders als mit unendlicher Mühe höchst unsicher erreichen.

Tausendmal werden dich Mißmut und Not zu den Gesetzen deiner tierischen Natur zurücklenken, aber nur selten wird es nicht zu spät sein.

Diese Verstümmelung beim Menschen, der zum vollen Leben seiner tierischen Kraft gereifet, ist beinahe nicht mehr möglich, ohne daß sie ein Gift in seinem Innersten erzeuge, das selten anders als mit dem Tode seiner Menschlichkeit endet.

Vollendest du sie aber durch eine weise, menschliche Täuschung, ehe der Mensch weiß, was links und rechts ist, so bauet dann die Kraft seiner tierischen Natur selber ihr Werk auf das Fundament deiner vollendeten Kunst.

Die Grundwahrheit der tierischen Natur, das ist, die Ansprüche meiner unverstümmelten tierischen Kraft, verschwinden dann im Menschen, soweit du ihm tierische Vorstellungen, die dieser Grundwahrheit seiner Natur entgegen stehen, unterschoben hast. Dann geht der Mensch im Joch des bürgerlichen Lebens einher, ohne die Wonne des Naturstands gekannt zu haben und ist durch seine Täuschung befriedigt und imstande sich selber mitten durch alle Beschwerlichkeiten des bürgerlichen Lebens einen ihm befriedigenden Ersatz des nicht gekannten und nicht genossenen Naturstandes zu verschassen und die bildende Kraft des gesellschaftlichen Zustandes mit allen ihren Vorteilen zu genießen ohne durch das Bewußtsein des verlorenen Naturstands und seiner Reize sich immerwährend gequält und unglücklich zu fühlen. Sein Verstand ist gebildet; er erkennt in demselben einen sichereren Führer seines Lebens als seinen Instinkt, jedes Werk seiner Hände machet ihm Freude; was ihn schwer dünkt, befriedigt ihn höher, seine Lasten sind Sorgen für die, so er liebt; die Ruhe seines Alters ist sicher; sein Wille wirkt über sein Grab.

Er schließt sein Eigentum mit einem Riegel und die Welt hat kein Recht gegen diesen Riegel.

Aber du hast ihn getäuscht.

Was kannst du dafür, daß du ihn so verstümmeln mußtest? Solltest du ihn durch deine Verstümmelung rasend machen, damit er nicht getäuscht werde?

Oder solltest du ihn gar nicht verstümmeln?

Könnte er da sein und leben im gesellschaftlichen Zustand ohne diese Verstümmelung?

Es ist nicht möglich, es bleibt keine Frage übrig als diese: Muß sie nach den Gesetzen meiner tierischen oder nach denjenigen meiner sittlichen Natur erzielet werden?

Erzielet muß sie sein oder der Mensch wird kein gesellschaftliches Geschöpf und lebt in der bürgerlichen Gesellschaft als ein elender, verdorbener unbrauchbarer Naturmensch.

Aber wird der Mensch durch die Folgen dieser Verstümmelung vollendet? Wird er durch die Folgen seiner bürgerlichen Bildung und seines gesellschaftlichen Rechts in seinem Innersten beruhigt? Befriedigt auch der beste gesellschaftliche Zustand mein Geschlecht zuverlässig?

Wenn ich in einem Stand und Beruf alles bin, was ich darin werden kann, wenn mein Glück durch mein Recht gesichert würde und ich selbst dahin gelangte, wo so wenige Sterbliche gelangen, daß die Art und Weise wie ich als Bürger die Welt ansehe, mit derjenigen wie sie mein Richter ins Auge faßt die nämliche ist: selbst wenn ich den Irrtum und Tiersinn der Macht, unter der ich stehe, vom Gesetz wie den meinigen beschränkt sehe und in jedem Streit meines unparteiischen Rechts sicher bin, kurz, wenn ich im vollen Sinn des Worts Bürger bin und das Wort meiner Väter, das im Munde ihrer Söhne erstickt und durch mein Leben entweihet wurde, wenn das Wort meiner Väter: Freiheit – Freiheit – wieder laut schallen würde im Mund glücklicher, ungekränkter, rechtlicher Menschen, wäre ich dann in meinem Innersten befriedigt? Ich sollte es denken, aber es ist nicht wahr, der Traum ist verschwunden, der mein Leben verschlang; das gesellschaftliche Recht befriedigt mich nicht, der gesellschaftliche Zustand vollendet mich nicht; ich vermag es so wenig auf dem Punkt meiner bürgerlichen Ausbildung beruhigt stehen zu bleiben, als auf demjenigen des bloß tierischen Sinnengenusses, ich bin in jedem Fall durch seine Ausbildung verstümmelt, Mißtrauen, Schiefheit und Unruhe ist in meine Seele gekommen, die kein gesellschaftliches Recht je ganz auslöscht.

Ich lebe als Tiermensch vollends unbefriedigt im gesellschaftlichen Zustand, der Genuß des Rechts ist für mein tierisches Wesen nur Schein. Für dieses ist mir die volle Kraft meines Instinkts und seiner unbeschränkten Freiheit wirkliches Recht. Dieses mangelt mir im bürgerlichen Leben ganz, ich finde mich deswegen in meinen tierischen Ansprüchen am Ende einer jeden bürgerlichen Laufbahn immer betrogen.

Der gesellschaftliche Zustand weckt in jedem Verhältnis Bedürfnisse, die er nicht befriedigt und Neigungen, die er wieder erstickt.

Er löset das Fundament meiner tierischen Harmlosigkeit, die Harmonie meiner tierischen Kräfte in meinem Innersten auf und untergräbt dadurch das Fundament meiner tierischen Glückseligkeit in seinem Wesen. Ich gäbe Reichtum und Ehre, könnte ich diese tierische Harmonie und das Wohlwollen meiner selbst wieder herstellen.

Ich kann es nicht. Der Staat gehet zu Grunde, wenn es da ist und ich gehe zu Grunde wenn es mangelt. Freiheit! Freiheit! auch du bist ein Kind dieser geopferten Harmonie meiner tierischen Kräfte, auch du ruhest auf tiefem Verderben meiner Natur und auf dem ganzen Verlust meines Instinkts und meines Wohlwollens.

 

[Die folgende Fußnote ist aus technischen Gründen im Text wiedergegeben. Re]

Auch der reinste gesellschaftliche Freiheitsbegriff, insofern er nur gesellschaftlich ist, ist bloß an sich ein Regulativ meines tierischen Verderbens und ruhet als solcher ganz auf dem Egoismus dieses Verderbens. Sein Recht ist aber an sich weniger als reines Recht und seine Mittel an sich selbst sind und müssen wie die Mittel der Macht insoweit bloße tierische Gewalttätigkeit sein.
Auch wirst du sie nie anders finden, das aber ändert ihren bürgerlichen Wert nicht, der gesellschaftliche Zustand ist in seinem Wesen ein Gewaltzustand und die Gewalt des gesellschaftlichen Rechts ist bei allem seinem Verderben und bei allem seinem Nachstehen hinter der gewaltlosen Moralität dennoch unendlich mehr wert als die Gewalt der Rechtlosigkeit.
Indessen ist es gleich wahr, ein konsequentes Freiheitsregiment und ein konsequentes Despotenregiment grenzen in den Gewaltmitteln aneinander.
Darum aber erscheint die bürgerliche Freiheit auf Erden nie rein, ich sage noch mehr, Freiheit, bloß gesellschaftlich kalkuliert, ist für unser Geschlecht ein unmöglicher Zustand, auch erschien sie auf Erden noch nie in aller Blöße ihrer inneren Wahrheit.
Wie sie wirklich in der Welt erscheinet, ist sie wie alle wirklichen Formen der gesellschaftlichen Ordnung nirgends ein Werk eines reinen Kalküls, sondern immer ein Resultat des Gemisches meiner tierischen, gesellschaftlichen und sittlichen Zwecke, nur ein Werk des Zufalls und die bürgerliche Freiheit, wie sie wirklich in der Welt ist, also diejenige, von der ich allein rede, ist wie alle wirklichen Formen der gesellschaftlichen Ordnung nirgends ein Werk der reinen Vernunft, sondern allenthalben ein Werk des Zufalls und meistenteils die Wirkung von Augenblicken, die das freie Spiel der individuellen Gelüste der Menge gegen die individuellen Anmaßungen derer, die vor der Freiheitsepoche Meister im Lande waren, begünstigen.
Der Royalismus, der Aristokratismus und der Demokratismus sind deswegen in ihrem Ursprung sowohl als in ihren Wirkungen auf die Gemütsstimmung und inneren Endzwecke der Gewalthaber ein und eben dieselbe Sache.
Allenthalben lenken sie die Inhaber der Macht dahin ihre individuellen Ansprüche an die Freiheit des Naturlebens so hoch zu spannen als möglich und den schwächern Mann im Lande zu zwingen zu ihren Gunsten eben diesen Ansprüchen zu entsagen. Der innere Zweck des Royalismus ist also Naturfreiheit des Königs, seiner Familie und seines Dienstpersonals.
Der innere Zweck der Aristokratie ist Naturfreiheit der Senatoren, ihrer Familien und ihres Dienstpersonals.
Der innere Zweck der Demokratie ist dem Schein nach Naturfreiheit der Menge, bewirkt und erhalten durch die Dienstleistungen der Demagogen, in der Wahrheit aber Naturfreiheit der Demagogen, bewirkt und erhalten durch die Dienstleistungen der Menge.
Volksfreiheit, wie sie in der Welt als Staatsform zum Vorschein kam, ist beinahe fast ohne Ausnahme eine Folge der aufgeschreckten Volkskraft gegen die Ansprüche der Macht.
Demokratismus ist als Regierungsform nicht Freiheit sondern Regierungsform und wird daher bei den Teilhabern der öffentlichen Macht mit eben dem Gefühl belebt, die dem reinen Recht des Menschengeschlechts auf den Thronen, in den Rathäusern, in den Klöstern und selber in den Fabrikstuben allenthalben in den Weg stehen.
Die Folgen, die das Gefühl des tierischen Übergewichts über meine Nebenmenschen auf das Verderben meiner gesellschaftlichen Rechtlichkeit haben, sind im Demokratismus, im Royalismus und im Aristokratismus die nämliche Sache. Allenthalben endet der physische Gewalthaber, sein Name heiße, wie er wolle, seine Maßregeln zur Beschützung seiner individuellen Ansprüche, wenn er diese in Gefahr glaubt, mit dem Schreckenssystem und mildert sein Schreckenssystem wieder durch Inkonsequenzen gegen seine Grundsätze.
Die von Gott befreiten Staaten erliegen unter dieser menschlichen Schwäche, wie die von Gott in seinem ewigen Rat zur Regierung der Völker bestimmten Fürstensöhne und Töchter.
Jede Regierungsform stehet vermöge ihres Wesens immer schwankend zwischen den selbsüchtigen Ansprüchen unserer tierischen Natur und der Reinheit der öffentlichen Bedürfnisse und des öffentlichen Willens.
Alle Regierungen taugen deswegen nur insoweit etwas als sie dem reinen Willen des öffentlichen Bedürfnisses ein sicheres Übergewicht über die tierischen Ansprüche der Macht, in wessen Hand sie sich auch immer befinden mag, verschaffen.
Auch wird die Freiheit, oder welches ebenso viel ist, der wirkliche Genuß des gesellschaftlichen Rechts, dem Menschengeschlecht nur durch die Kraft von Gesetzen, die den Privategoismus der Gewalthaber in jedem Staat mit Weisheit und Kraft im Zaum zu halten instand sind, versichert.
Die Möglichkeit dieses zu tun, oder welches eben so viel ist. das physische Übergewicht des gesellschaftlichen Rechts gegen die physische Kraft gesellschaftlich unrechtmäßiger Ansprüche wird freilich fast immer nur im öffentlichen Getümmel erzeugt.
Es ist nichts anders möglich, die tierische Kraft des gesellschaftlichen Unrechts weicht dem gesellschaftlichen Recht nie, bis sie muß, das ist bis sie tierisch dazu gezwungen wird.
Also ist die Geburtsstunde der Freiheit auf der ganzen Erde Mord und Gewalt.
Aber solange diese dauert, ist die Freiheit freilich noch nicht da.
So wie sie wirklich da ist, erscheint sie immer als die erste Feindin der bürgerlichen Verwirrung, unter welcher sie erzeugt worden. Aber ebenso erscheint sie wie sie wirklich ist als eine erklärte Feindin der vermummten List und der trügenden Ansprüche, der sich so heißenden väterlichen Gewalt, mit denen der Tiersinn der Macht immer die ersten Schritte seiner wesentlichen unväterlichen Ansprüche umhüllet.

 

Wärest du rein auf Erden, lebte man deinen Grundsätzen ganz konsequent, du wärest erschrecklich, ich würde mich vor dir fürchten wie vor einem Gespenst. Aber wo du auch bist, da bist du nirgends rein aus Erden, nirgends in deinen Grundsätzen ganz konsequent. Alle Folgen der bürgerlichen Freiheit beleben das tierische Wohlwollen wieder, aus dessen Grabstätte ihre Mutter, das gesellschaftliche Recht, gebauet ist.

Allenthalben kommst du zu deinem Verderben mit allen Reizen dieses Wohlwollens belebt zum Vorschein. Allenthalben wirst du durch eben die Vorstellungen belebt, durch welche das sittliche Recht, das dem Wesen deiner Härte den Tod droht, in mir erzeugt wird. Es ist meine Bestimmung, daß ich mich aus den Punkt meiner gesellschaftlichen Ausbildung so wenig vollendet glaube als aus demjenigen des bloßen Sinnengenusses.

Die Lücke, die meine gesellschaftliche Verstümmelung in meine tierische Natur hineingebracht hat, fordert gebietend eine Ausfüllung und hier ist es, wo sich die gesellschaftliche Kraft meiner Natur an die sittliche anschließt.

Die höchste Zierde meines tierischen Daseins, die Reinheit meines Instinkts und das auf demselben ruhende tierische Wohlwollen muh dahingehen, um der höchsten Würde meiner Natur, so dem freien menschlichen Willen und der auf demselben ruhenden sittlichen Kraft meiner Natur, Platz zu machen.

Der Mensch muh auf den Trümmern seines Instinkts durch die Anstrengung seiner verdorbenen Tierkraft die Erfahrungen sammeln, die ihn von dem Irrtum und dem Unwert seiner tierischen Natur allgemein überzeugen und dadurch zur Anerkennung des sittlichen Rechts hinführen.

In diesem Zustand, von beiden Seiten gedrängt, ein unbefriedigtes Opfer meiner Selbstsucht und meiner Schwäche, entspringt in meinem Innersten ein neues Bedürfnis, dessen Befriedigung mich zur Anerkennung der Pflicht hinführt, alles Verderben meiner tierischen Natur und meiner gesellschaftlichen Verhärtung in mir selbst auszulöschen und zu vertilgen.

Erhaben stehest du in diesem Augenblick vor mir, du meine Natur, die ich jammernd beweinte!

Auf den Trümmern meiner selbst lächle ich dir wieder und aus dem Schutt ihrer Ruinen baue ich mich selbst wieder auf zu einem bessern Leben.

Auf dem Grab meines tierischen Wohlwollens hebt das gesellschaftliche Recht stolz und stark sein hartes Haupt empor und baut auf dem Grabe meiner geschwächten, liegenden tierischen Kraft sich selbst einen hohen Altar; aber die Göttin, die in meiner Natur thronte, ehe das gesellschaftliche Recht auf der Welt war, lacht meines vermessenen Tuns. Von jedem Opfer auf seinem Altar flieht ein Balsam auf das Grab meiner geschwächt liegenden, aber noch lebenden Kraft, die dann von diesen Opfern selber gestärkt zu einem neuen Leben wieder erwacht.

Es ist in der Wahrheit nicht anders: Das gesellschaftliche Recht tritt mit aller Härte seines Wesens das geschwächte Wohlwollen meines verdorbenen Tiersinns vollends in Staub und bauet auf das Fundament meiner zugrund gerichteten Instinkte sein Werk ohne Rücksicht auf die geschwächten Kräfte meiner Natur; diese aber, die in meinem Innersten thronten, ehe das gesellschaftliche Recht auf der Welt war, stärken sich durch alle Folgen der bürgerlichen Ordnung in meinem Innersten wieder und erheben mich mitten im Anschein meines tiefsten tierischen Verderbens zu der Kraft, mich selbst wieder herzustellen in meinem Verderben.

 

Zusatz zu diesem Abschnitt.

Der gute Zustand meiner tierischen Natur ruhet wesentlich auf der Harmonie meiner tierischen Kraft mit meinen tierischen Begierden.

Ich bin daher in meinem unverdorbenen tierischen Zustand ein freundliches, gutmütiges und wohlwollendes Geschöpf.

Sobald ich dieses nicht mehr bin, bin ich nicht mehr tierisch unverdorben.

Ebenso ruht die wirkliche Freiheit meiner Natur auf dieser Harmonie meiner Kraft und meiner Begierde.

Es mangelt mir daher die wirkliche Freiheit meiner Natur immer in dem Grad als ich tierisch verdorben bin oder als ich um dieses Verderbens aufhören muß ein friedliches, teilnehmendes und gutmütiges Geschöpf zu sein.

Jede Notwendigkeit irgend eine tierische Kraft unverhältnismäßig und erschöpfend anzustrengen ist Quelle und Folge meines tierischen Verderbens und des daraus entspringenden Verlusts der wirklichen Freiheit meiner Natur. Schon das Gefühl des Bedürfnisses der Vereinigung fremder Kräfte mit den meinigen, schon dieses Gefühl ist Zeuge des Zurückstehens meiner tierischen Kraft gegen meine tierische Begierde.

Sowie ich anderer bedarf und sowie andere meiner bedürfen, ist das Fundament der wirklichen Freiheit meiner Natur schon untergraben. Der Mensch ist daher im gesellschaftlichen Zustand der Beschaffenheit seiner selbst, die der wirklichen Freiheit seiner Natur wesentlich ist, nicht teilhaftig. Der gesellschaftliche Zustand kann in seinem Wesen nicht als ein freier, er muß wesentlich als ein rechtlicher Zustand angesehen werden.

Das, was wir in diesem Zustand Freiheit heißen, ist eigentlich nichts weniger als Freiheit, es ist nichts weniger als reine Folge der Harmonie meiner Kraft mit meinen Begierden, nichts weniger als eine Folge von Umständen, Lagen und Verhältnissen, durch die ich an sich ein friedliches, gutmütiges und wohlwollendes Geschöpf werden kann. Würde das, was wir in diesem Zustand Freiheit heißen, die wirkliche Freiheit meiner Natur sein, so würde sie mich freilich an sich selbst friedlich, gutmütig, und teilnehmend machen, sie könnte nicht anders, sie würde auf der ungestörten Harmonie meiner Kraft mit meinen Begierden ruhen. Aber das, was wir in diesem Zustand Freiheit heißen, ruht gar nicht auf dieser Harmonie und hat an sich nicht diese Wirkung.

Die Grundstimmung der gesellschaftlichen Menschen als solchen ist wesentlich selbstsüchtig.

Der gesellschaftliche Zustand als solcher ist wesentlich vom Gefühl der Teilnehmung entblößt.

Der gesellschaftliche Mensch als solcher ist weder teilnehmend noch gerecht.

Er wird weder das eine noch das andere durch den tierischen individuellen Zweck seiner Gesellschaftlichkeit.

Die Freiheit, die der Mensch im gesellschaftlichen Zustand zu genießen imstande ist, ist nichts anderes als gesellschaftlicher Spielraum, sich für die Ansprüche und Genießungen der wirklichen Freiheit seiner Natur einen befriedigenden Ersatz verschaffen zu können.

Die Mittel zu diesem Zweck sind Erwerb, Eigentum und Verdienst.

Alle diese Mittel aber sind als solche in ihrem Wesen von dem selbstsuchtlosen Gefühl der wirklichen Teilnehmung und des anmaßungslosen Wohlwollens gänzlich entblößt.

Die Kunst der Gesellschaft und nicht ihr Zweck macht den Menschen gerecht und teilnehmend, ebenso ist es auch die Kunst der Freiheit und nicht ihr ursprünglicher Zweck, was beim Bürger Gemeingeist und Rechtlichkeit erzeugt.

Die Kunst der Gesellschaft ist aber offenbar nicht eine einfache Folge ihres Zwecks, sondern im Gegenteil eine Folge der Verirrungen, zu welchen der individuelle Zweck des gesellschaftlichen Menschen ihn in diesem Zustand allgemein hinführt. Ebenso ist die Kunst des Eigentums, des Erwerbs und Verdiensts nichts weniger als eine Folge der Rechtlichkeit meines Geschlechts, sondern im Gegenteil der Verirrungen, zu welchen Erwerb, Eigentum und Verdienst den Menschen durch die ersten Gefühle seiner Natur, das ist, durch das Wesen der wirklichen Freiheit seiner Natur allgemein hinreißen.

Sowie es die ganze Weisheit einer tief wirkenden Gesetzgebung erfordert beim gesellschaftlichen Menschen die Gefühle seiner verdorbenen Selbstsucht mit denjenigen seines abgeschwächten Wohlwollens zu vereinigen und ihm mitten in dem Verderben dieses Zustandes in einer freundlichen gutmütigen und wohlwollenden Stimmung zu erhalten, so fordert es eben diese Weisheit einer auf Erwerb, Eigentum und Verdienst tiefwirkenden Gesetzgebung um den Menschen durch den Besitz bürgerlicher Rechte und Freiheiten zum Gemeingeist, zur Rechtlichkeit und zur Teilnehmung zu erheben. Sowie die Gesetzgebung die Gefühle meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens im gesellschaftlichen Zustand in mir vereinigt, also ist sie in mir eine Quelle dieses Gemeingeistes, dieser Rechtlichkeit und dieser bürgerlichen Teilnahme.

So wie sie diese Gefühle in mir trennt, also ist sie in mir Quelle meiner tierischen Verhärtung gegen Rechtlichkeit, Gemeingeist und bürgerliche Teilnahme.

Wenn wir also fragen inwieweit und wie befördert das, was wir bürgerliche Freiheit heißen, Gemeingeist, Rechtlichkeit und bürgerliche Teilnahme, so fragen wir, inwieweit und wie vereinigt das, was wir Freiheit heißen, die Gefühle unserer Selbstsucht mit denjenigen unseres Wohlwollens.

Es erhellet aber aus der Natur des menschlichen Geistes, daß dieses ganz und gar nicht durch Freiheit oder die Belebung des individuellen Einflusses der Bürger auf die Verwaltung des Staats, wohl aber durch ein weises Anketten der Sicherheit des Verdienstes und des Rechts an alles, was den Herzen der Individuen im Staat lieb und wert ist, erzielt wird.

Selbstsucht und Wohlwollen vereinigen sich nicht durch die Gewaltsamkeit des Berufslebens, nicht durch die Härte der öffentlichen Verwaltung, nicht durch den Dienst des Herrschens, nicht durch das Getümmel des öffentlichen Eifers, nicht durch den Ruf zu den Waffen, noch weniger zum schrecklichen Aufstand.

Freiheit als eifrige mißtrauische Selbsterhalterin einer gesetzlich schwankenden Staatskraft trennt das Wohlwollen von meiner Selbstsucht und gibt mir dadurch als Bürger zwar tierische und gesellschaftliche Kraft, aber schwächt dabei in mir selbst als Mensch das Fundament der Harmonie meiner mit mir selbst.

Freiheit, die an Haus und Hof, an Weib und Kind, an Freund und Nachbar und an das Vaterland kettet, die an Haus und Hof, an Weib und Kind, an Dorf und Stadt väterlich handelt und vermöge der Kraft weiser Gesetze nicht anders kann und nicht anders will als väterlich handeln, diese Freiheit ruhet auf der Vereinigung der Gefühle meiner Selbstsucht mit denjenigen meines Wohlwollens und gibt mir als Bürger menschliche Kraft, indem sie die Fundamente der Harmonie mit mir selbst nähret und stärket.

Rechte, Privilegien, Freiheiten machen mich daher immer nur insoweit teilnehmend und gerecht als sie die Gefühle meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens in mir vereinigen; insofern sie dieses aber nicht tun, insofern sie nur die Kraft des tierischen Selbstgenusses in den Individuen der bürgerlichen Gesellschaft stärken, insofern machen sie auch allem Gefühl des Gemeingeistes, der Teilnahme, des Rechts und des Wohlwollens ein Ende und führen unser Geschlecht mit Kronen auf den Häuptern und mit Innungspapieren in den Händen zum gleichen Unrecht der bürgerlichen Verhärtung. Also im Innersten entwürdigt, lebt die tierische Macht nirgend wohl, nirgend befriedigt, nirgend sich frei fühlend als im Schoß der Schmeichelei und der sorglosen Sicherheit ihrer Gewalt.

Aber die privilegierten Bürger haben auch ihre Heloten und die Einwohner vieler Freistaaten teilen sich eben wie die Einwohner vieler Königreiche in rechtlose Leute und in privilegierte Nutznießer der Rechtlosigkeit des Volks.

Es ist wenig auf wirkliche Vereinigung der Gefühle der Selbstsucht und des Wohlwollens gegründete Freiheit auf Erden.

Das Gleichgewicht der Gewalten, worauf man die Freiheit gründen will, ist nicht möglich; es endet immer mit dem Übergewicht der größeren physischen Kraft, also kann das Recht der gesellschaftlichen Menschheit nicht auf demselben ruhen. Die Vereinigung des Wohlwollens mit der Selbstsucht ist nur durch das Übergewicht des Wohlwollens möglich, also muß die bürgerliche Freiheit wesentlich auf dem Übergewicht des gesellschaftlichen Wohlwollens, das ist, gesetzlich gesicherten und allgemeinen Veredelungsmitteln unseres Geschlechts ruhen.

Die Harmonie meiner tierischen Kraft mit meinen tierischen Begierden ist im gesellschaftlichen Zustand ganz eine Folge der unterjochten tierischen Begierde unter das veredelte Wohlwollen meiner Natur.

Indessen ist freilich ebenso gewiß, es läßt sich kein bürgerliches Recht denken, das ganz auf dieser Harmonie ruhet.

Es läßt sich kein gesellschaftlicher Zustand denken, in welchem der Bürger als solcher ganz ein friedliches, gutmütiges und wohlwollendes Geschöpf sein könnte.

Der Mangel an gänzlicher Harmonie meiner Kraft mit meiner Begierde ist eine unausweichliche Folge der Grundschwäche meiner tierischen Natur und der auf derselben ruhenden Neigung zu immerwährender Vergrößerung meiner tierischen Kraft. Das bürgerliche Recht schwanket daher immer zwischen dieser Neigung und der Reinheit des öffentlichen Willens, zwischen dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung und dem Egoismus aller Bürger.

Es ist auch nicht möglich diesen sich millionenfach durchkreuzenden individuellen Egoismus in irgend ein Gleichgewicht zu bringen.

Alle Privilegien einzelner Menschen und einzelner Stände im Staat sind in ihrem Wesen physische Befriedigung der individuellen Bedürfnisse und Gelüste dieser Menschen und dieser Stände.

Wenn die Freiheit eines Staats auf nichts anders als auf einer Sammlung sich als durchkreuzender individueller Befriedigungen ruht, so ist sie insoweit nichts anders als ein Resultat sich durchkreuzender kleiner und großer Monopolien und Gewalts- oder Kronrechte.

Insoweit sind die bürgerlichen Handwerksrechte nichts anders als solche Monopolien und Gewaltsrechte.

Jeder privilegierte Fabrikant, Handwerker und Krämer ist also ein bloß sinnliches und ein bloß sinnlich bürgerliches Wesen eben wie der privilegierte Erbherr Freiheit halber für den Staat das nämliche Wesen. Alle Privilegien dieser Menschen und Stände zeugen nicht von der Freiheit des Staats, wohl aber vom Durchkreuzen unverhältnismäßiger Rechte in demselben. Sie trennen alle die Gefühle der Selbstsucht und des Wohlwollens, sie sind daher der reinen Entwicklung der Gefühle der Billigkeit, des Rechts, des Gemeingeistes und des Wohlwollens und also der inneren Veredlung unseres Geschlechts wesentlich entgegen, sie erschweren allgemein den Endzweck, uns durch den gesellschaftlichen Zustand in den wesentlichsten Bedürfnissen unserer Natur zu befriedigen und uns mitten im gesellschaftlichen Zustand als friedliche, wohlwollende und teilnehmende Geschöpfe zu erhalten.

Befördert aber die Aufhebung dieser Privilegien diesen Zweck?

Ja, wenn es möglich ist sie durch den Edelmut einer sich allgemein nähernden Mäßigung aller Stände zu erzielen.

Nein, wenn dieses nicht möglich ist und die Selbstsucht der Individuen ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit und ohne Wohlwollen darauf Ansprüche macht.

Was ich von der Aufhebung des Adels sagte, das sage ich jetzt allgemein: »Man mache einen Unterschied zwischen dem Recht des Adels als Eigentümer und den Anmaßungen dieses Standes, die keinen Grund im Eigentum haben, man überlasse die letzteren dem Wurm der Zeit, der so kräftig an ihrem Irrtum nagt, und stütze die ersteren, ohne welche kein Besitzstand, kein gesellschaftliches Recht sein kann.«

Ich füge hinzu: Man mäßige die Härte, die allen öffentlichen Gewalten wesentlich ist, mit gesetzlicher Anerkennung der Sicherheitsmittel des allgemeinen Wohlwollens oder des Übergewichts der Veredelungsmittel unserer Natur über alle Gewalt.

Freilich muß mein Geschlecht einfältiger oder weiser sein als es in der letzten Hälfte unseres Jahrhunderts nicht ist um für so etwas, auch beim auffallendsten Bedürfnis einen Sinn zu haben.

Indessen ist es gleich wahr, die mehr oder mindere Näherung zum Übergewicht des Rechts über die Gewalt des Wohlwollens über die Selbstsucht, der Teilnehmung über die Gierigkeit, ist der einzige wahre Maßstab, der mehr oder minder großen Freiheit, die sich in einem Staat wirklich findet.

So sehr indessen der Individualitätsegoismus der Freiheitspatente der wirklichen Veredlung des Menschengeschlechts im Wege steht, so tut er dieses doch noch weit weniger als die Allmachtsträume der Souveränitätsansprüche und des Sanskulottismus.

Daher ist die Festhaltung der Privilegien in einem Lande der Freiheit des Menschengeschlechts dennoch unendlich dienlicher als die Gleichmachung derselben zu Gunsten der Naturfreiheit, der Kronen oder derjenigen der Menge.

Die Gleichmachung der gesellschaftlichen Menschheit durch irgend eine Organisation, welche die Naturgelüste unserer sinnlichen Selbstsucht unbeschränkt reizen und unbeschränkt befriedigen soll, ist in jedem Fall das äußerste Hindernis der gesellschaftlichen Zwecke und aller möglichen Veredelungsmittel unseres Geschlechts. Auch sind die Folgen dieses Fundamentalanstoßens gegen das gesellschaftliche Recht die nämlichen wie wenn die Ansprüche an die Loslassung und Befriedigung des tierischen Instinkts für einen, für viele, für alle und ebenso, wenn sie durch die Dragoner der Krone oder durch die Pikenmänner der Anarchie erzwungen werden oder erzwungen werden sollen.

 

Was bin ich im sittlichen Zustande?

Ich besitze eine Kraft in mir selbst alle Dinge dieser Welt mir selbst, unabhängig von meiner tierischen Begierlichkeit und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen gänzlich nur im Gesichtspunkt, was sie zu meiner innerlichen Veredlung beitragen vorzustellen und dieselben nur in diesem Gesichtspunkte zu verlangen oder zu verwerfen. Diese Kraft ist im Innersten meiner Natur selbstständig; ihr Wesen ist auf keine Weise eine Folge irgend einer andern Kraft meiner Natur.

Sie ist, weil ich bin und ich bin, weil sie ist.

Sie entspringt aus dem mir wesentlich einwohnenden Gefühl: Ich vervollkommne mich selbst, wenn ich mir das, was ich soll, zum Gesetz dessen mache, was ich will.

Meine tierische Natur kennt diese Kraft nicht. Als tierisches Geschöpf vermag ich in mir selbst nichts gegen mein eigenes tierisches Wesen; als solches kann ich mir nicht vorstellen, daß ich mich durch irgend etwas auf Gefahr meines tierischen Wohlbefindens und meiner tierischen Selbsterhaltung vervollkommnen könne.

Als gesellschaftliches Geschöpf kann ich dieses ebensowenig.

Das Zugrundegehen der Verhältnisse und Lagen, die ein Volk als die Fundamente seines Wohlstandes, als die Fundamente des Segens seiner gesellschaftlichen Verhältnisse ansieht, ist in den Augen des Volks in jedem Fall das Zugrundgehen des Staats und dieses ist jedem Volk, das noch Volk ist, das Schrecklichste, das es sich zu denken vermag und dem es sich mit aller seiner Kraft und selbst auch in aller seiner Ohnmacht noch entgegensträubt. Aber ebenso ist auch das Zugrundegehen der Verhältnisse, Lagen, Vorteile und Genießungen, die jeder einzelne im Volk, sei er groß oder klein, mächtig oder gewaltlos, wahr oder falsch, als die Fundamente seines individuellen Wohlstands und als die Fundamente seiner häuslichen Befriedigung ansieht, das Schrecklichste, das jeder Bürger individualiter sich zu denken vermag und wogegen er sich auch individualiter mit aller seiner Kraft und auch in aller seiner Ohnmacht entgegensträubt. Man kann und muß sich aber auch nicht verhehlen, wenn sich das Urteil und die Sorge über die Gefahr des Zugrundegehens des Staats in einer einzelnen Klasse der Bürger mit ausgezeichnet sinnlicher Belebung ausspricht, so ist, wo nicht ganz gewiß, doch wenigstens in zehn Fällen gegen einen, die in diesem Stand wahr oder falsch geahnte Gefährdung der Vorteile und Lagen, die derselbe im Staat besonders genießt, die Hauptursache seiner diesfälligen sich ausgezeichnet unterscheidenden Belebung. Der Bürger als solcher faßt weder das Blühen noch das Zugrundegehen des Staats überwägend in sittlicher Hinsicht ins Auge.

Der Mensch bedarf der Sittlichkeit als gesellschaftliches Geschöpf sowenig als er selbiger als tierisches Geschöpf fähig ist.

Wir können im gesellschaftlichen Zustand ganz füglich ohne Sittlichkeit untereinander leben, einander Gutes tun, einander willfahren, Recht und Gerechtigkeit unter einander handhaben, ohne alle Sittlichkeit.

Die Sittlichkeit ist ganz individuell, sie besteht nicht unter zweien.

Kein Mensch kann für mich fühlen: Ich bin.

Kein Mensch kann für mich fühlen: Ich bin sittlich.

Wir müssen gesellschaftlich, ganz ohne Glauben an gegenseitige Sittlichkeit untereinander leben, aber mitten durch diesen Anglauben bildet sich ihr Bedürfnis in meinem Innersten und erhebt mich zu dem Gefühl, daß es in meiner Hand ist mich selbst zu einem edlern Geschöpf zu machen als Natur und Geschlecht mich als bloß tierisches und gesellschaftliches Geschöpf zu machen imstande sind.

Sinnengenuß, gesellschaftliches Recht und Sittlichkeit scheinen sich gegen einander zu verhalten wie Kinderjahre, Jünglingsjahre und Männeralter. Als Kind bin ich meiner tierischen Unverdorbenheit am meisten nahe, aber eben darum auch am meisten tierisch.

Die Zwecke dieses Zustandes sind alle einfach; Sinnengenuß ist mein alles, aber ich vergehe durch den Irrtum meiner Lust wie durch die Wahrheit meines Schmerzes.

Ich muß deswegen einer Kraft entgegenstreben, durch die ich die Übel, beider, meiner Lust und meines Schmerzes, in meine Hand zu bringen vermag und ich suche diese Kraft in dem Mittelzustand zwischen meiner Kinderlust und meinem Mannsrecht in meinem Lehrlingsstand.

In diesem Stande verliere ich allen Reiz meiner Kindertage und genieße ebensowenig die Freiheit und das Recht meines Mannesalters. Der Mann, dem mich mein Vater anvertraut, zwingt mich mit seinem Meisterrecht, dem Recht meiner Natur für einen Zweck zu entsagen, um den sich meine Selbstsucht im Grunde weniger bekümmert als um den gegenwärtigen Augenblick. In meiner jetzigen Lage ist kein Recht.

Ich bin jetzt ein Geschöpf des Verkommnisses und des Vertrages, ich muß alles in dem Bezug des Verhältnisses gegen meinen Meister ins Auge fassen.

Die Hoffnung meines künftigen Genusses von etwas, das man vielleicht aus mir macht und vielleicht auch nicht, diese Hoffnung muß in diesem Zeitpunkt der Ersatz der Freiheit und des Rechts sein, das ich in demselben beiderseits vermisse.

Es ist aber nicht möglich, daß der Traum dieser Hoffnung meine tierische Natur wirklich befriedigen kann: Es strebt daher ein jeder Lehrling mit seiner ganzen Kraft einer Lage loszuwerden, die ihn vielmehr zu seiner Bestimmung als zu seinem Zwecke hinführt.

Das Glück und die Sicherheit meines künftigen Lebens hängt aber ganz von der gegenseitigen Wahrheit und gegenseitigen Treue in diesem Verhältnis ab und dieses fordert von meiner Seite standhafte Entsagung meiner Naturfreiheit und festen Gehorsam gegen alle Einschränkungen meiner Lehrlingsjahre.

Indessen geht diese Zeit wirklich vorüber, der Zustand meines Verkommnisses hat ein Ende wie der des bloßen Sinnengenusses.

Nun wirklich Meister, sehe ich jetzt alle Dinge in dem Gesichtspunkt ihres Einflusses auf mich selbst und auf den ganzen Zweck meines Lebens an und es ist offenbar: Freiheit, Selbständigkeit und eigenes Recht ist für mein Dasein das ausschließende Eigentum dieses Zeitpunktes.

Die zwei vorhergehenden Arten, alle Dinge dieser Welt anzusehen, sind augenscheinlich Folgen meiner Unwissenheit, meiner Kraftlosigkeit und eines bestimmten Mangels an Selbständigkeit und eigenem Recht, sie gründen sich also in ihrem Wesen auf Schein und nicht auf Wahrheit, auf Mangel von Recht und nicht auf Recht und dennoch ist es wahr, daß ich nur durch den Traum ihrer Täuschung und durch das Joch ihrer Rechtlosigkeit zu meiner jetzigen Meisterwahrheit und zu meinem jetzigen Meisterrecht zu gelangen vermochte.

Ohne die Täuschung meiner Kinderjahre und ohne die Rechtlosigkeit meiner Lehrlingsjahre mangelte mir der Drang der Anstrengung und die Kraft der Treue, ohne die der Mensch zu keiner Selbständigkeit in der Wahrheit und in dem Recht sich zu erheben vermag.

Am zu diesen beiden Grundkräften meiner gesellschaftlichen und meiner sittlichen Ausbildung zu gelangen, mußte ich notwendig die Täuschung meiner Unwissenheit und die Hemmung meiner Rechtlosigkeit in diesem Zeitpunkt für Wahrheit und Recht ansehen, sonst lebte ich jetzt ungebildet und verwirrt, nicht Mann, nicht Kind, nicht Lehrling, nicht Meister, ich stürbe dahin wie eine Frucht, die der Wind in ihrer zarten Blüte verletzt.

Da aber Zwang und Täuschung dieses Unglück in mir verhütet, so ist auch wahr, daß die Eindrücke der Täuschung und der Rechtlosigkeit meiner Kinder- und Lehrlingsjahre nicht in mir verschwinden bis an mein Grab, deswegen auch meine Meisterwahrheit nie unabhängig von dieser Täuschung, folglich nie reine Wahrheit sein kann.

Alles, was von dem dreifachen Verhältnis des Kindes, des Lehrlings und des Mannes wahr ist, das ist es auch von den Verhältnissen meiner tierischen, meiner gesellschaftlichen und meiner sittlichen Natur. In meinem tierischen Zustand fasse ich ebenso alle Dinge nach dem einfachen Ausdruck des Sinnengenusses ins Auge, ich vergehe wieder durch den Irrtum meiner Lust wie durch die Wahrheit meines Schmerzes, ich muß wieder einer Kraft entgegenstreben, durch die ich die Übel beider, meiner Lust und meines Schmerzes, in meine Hand zu bringen vermag, ich finde diese Kraft wieder in einem Mittelzustand zwischen meinem tierischen und meinem sittlichen Dasein im gesellschaftlichen Zustand. Ich verliere in demselben wieder allen Reiz meiner tierischen Freiheit und genieße darin ebensowenig die ganze Kraft der vollendeten Selbständigkeit, deren meine sittliche Natur fähig ist.

Ich bin jetzt ein Geschöpf des Verkommnisses.

Der Staat, in den mich mein Schicksal hineingeworfen, zwingt mich mit seinem Meisterrecht dem Recht meiner Natur für einen Zweck zu entsagen, um den sich meine Selbstzucht ebenfalls weniger bekümmert als um den gegenwärtigen Augenblick.

Indessen hängt alle Sicherheit und alles Glück meines Lebens an der gegenseitigen Wahrheit und an der gegenseitigen Treue in dem Verhältnis zwischen mir und dem Staat ab und dieser fordert von meiner Seite standhafte Entsagung meiner Naturfreiheit und feste Unterwerfung unter alle Beschränkungen meiner bürgerlichen Verhältnisse.

Es sind auch hier wie in den Lehrlingsjahren täuschende Hoffnungen von Dingen, zu denen ich vielleicht zu gelangen vermag und vielleicht nicht, was mir in diesem Zustand Ersatz der Ansprüche meines Naturrechts und meiner Naturfreiheit sein sollte.

Ich lebe daher wieder wesentlich unbefriedigt in demselben und sehne mich von einer Lage loszuwerden, in der Recht und Gesetz mich wie ein harter Meister den Lehrling mehr zu meiner Bestimmung als zu meinem Zweck hinführt.

Aber ich soll derselben so wenig loswerden als jener, bis ich in ihrem Erdulden zu einer höheren Selbständigkeit gereifet, bis ich durch die Erfahrungen derselben von dem Trug und dem Unwert des tierischen Verderbens, auf welchem der gesellschaftliche Zustand als solcher ruht, ganz überzeugt dahin gelange alle Dinge dieser Welt im Gesichtspunkte ihres Einflusses auf meine innere Veredelung ins Auge zu fassen.

Wenn ich aber den Sinnengenuß meiner tierischen Natur und das Joch meines gesellschaftlichen Zustands für täuschend und unecht angesehen hätte, ehe ich durch ihre Erfahrungen zur Anerkennung des sittlichen Rechts gereift wäre, so lebte ich wieder ungebildet und verwirrt, nicht Bürger, nicht Wilder, nicht glücklich, nicht rechtlich, nicht sittlich, weder durch Sinnengenuß noch durch Wahrheit, weder durch Rechtlichkeit noch durch Weisheit befriedigt. Wenn aber Zwang und Täuschung dieses Unglück in mir verhütet, so ist hinwieder gleich wahr, daß ihre Eindrücke nicht in mir verschwinden bis in mein Grab, daß ich also so lange nicht rein sittlich, das ist, ganz unabhängig von meiner tierischen Natur und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen zu empfinden, zu denken und zu handeln vermag.

Reine Sittlichkeit streitet gegen die Wahrheit meiner Natur, in welcher die tierischen, die gesellschaftlichen und die sittlichen Kräfte nicht getrennt, sondern innigst miteinander verwoben erscheinen.

So wie ich die Folgen nicht tragen könnte, die es auf mich haben würde, wenn ich alle Dinge dieser Welt bloß als ein für mich selbst bestehendes Tier oder bloß als ein in bürgerlichen Verhältnissen stehendes Wesen ins Auge fassen würde, ebenso wenig könnte ich die Folgen tragen, die es auf mich haben müßte, wenn ich selbige einzig und ausschließend in dem Gesichtspunkt, was sie zu meiner innern Veredlung beitragen und von meiner tierischen Natur und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen unabhängig ins Auge fassen wollte.

Ein solches Insaugefassen würde mich reizen, beides, die tierische und die gesellschaftliche Kraft meiner Natur, sowie alle Formen des gesellschaftlichen Zustandes zu vernachlässigen und so das Fundament des Mittelstandes zu untergraben, durch dessen Drang und Erfahrungen ich allein zur Anerkennung der wahren und das Ganze meiner Natur und meiner Verhältnisse umfassenden und vervollkommenden Sittlichkeit zu gelangen vermag. Der Anspruch an eine ganz reine Sittlichkeit würde mich dahin bringen mich der verlorenen Unschuld meiner Natur näher zu glauben als ich im Verderben des gesellschaftlichen Zustands ihr nahe sein kann; sie würde mich mitten in den Leiden und den Hemmungen meines tierischen Verderbens dennoch in den Traum der Unkunde des Übels einwiegen und zu aller Sorglosigkeit des Lebens hinlenken.

Sorget nicht für euer Leben, würde mich eine solche Sittlichkeit lehren, noch was ihr essen oder was ihr trinken wollet.

Sie würde die Bande des Eigentums wegwerfen: Verkaufe, was du hast.

Die Bande des Bluts würden vor ihren Augen verschwinden: Weib, was gehest du mich an? Wer sind meine Brüder und meine Schwestern? Sie würde ihr Recht nur in der Kraft der Unschuld suchen: Habe ich unrecht geredet? Sie würde unser ganzes Dasein an diese Unschuld anketten: Wenn ihr nicht werdet wie diese Kinder ...

Sie würde auf die Menschennatur bauen als auf einen Felsen: Seid gerecht, würde sie sagen und die Menschen werden es nicht ausstehen können ungerecht zu sein, wenn sie sehen werden eure guten Werke.

Sie würde gegen das Unrecht keine tierische Gewalt versuchen: Stecke dein Schwert in die Scheide. Sie würde in Knechtsgestalt einhergehen: die Füchse haben Gruben und die Vögel haben Nester, aber sie fände nichts, wohin sie mit Sicherheit und Recht ihr Haupt hinlegen könnte.

Ganze Reinheit der Sittlichkeit muß notwendig auf den Punkt hinführen, von dem sie ausgeht und dieser ist offenbar meine Unschuld, das ist, ich selbst ohne Kunde des Übels, des Lasters und der Gefahr.

Tierisches Wohlwollen, sorgenlose Ruhe, Abscheu vor dem Blut, Glauben an das Lächeln der Menschen, diese Merkmale der Unverdorbenheit meiner Natur sind auch die ersten Kennzeichen, an denen ich die Beschaffenheit meines Geistes, von welcher meine Sittlichkeit ausgeht, wie in ihrer Knospe, ehe sich noch ihre Blüte entfaltet, zu erkennen vermag. Und wenn ich dann diese Beschaffenheit meines Geistes wieder bis an die äußersten Grenzen meiner sittlichen Vollendung verfolge, so finde ich aus den äußersten Punkten, auf denen ich die Vollendung der gereiften Früchte der Sittlichkeit zu erkennen vermag, eben diese Heiterkeit einer unumwölkten Stirne, eben diesen Frieden der Seele, eben diesen Abscheu vor dem Blut und eben diese Neigung zum Glauben an das Lächeln des Menschen. Aber in der Mitte zwischen meiner tierischen Unschuld und meiner sittlichen Vollendung stehet eine Welt, die weder die Unschuld der unentwickelten Knospe noch diejenige ihrer gereiften Früchte zu ertragen vermag.

Ein Geschlecht, das ebenso unvermögend ist in der Unschuld seiner tierischen Natur sich zu beruhigen als in vollendeter sittlicher Reinheit auf Erden zu leben.

Der Unschuld unbeflecktes Eigentum ist nicht das Teil des sterblichen Mannes, er hat sie beim ersten weinenden Laut an dem Schoß seiner Mutter verloren und stirbt, ehe er sie in seiner Brust wieder hergestellt hat.

Es sieht sie an den beiden Grenzen seines Daseins und lebt in ihrer Mitte, umhergetrieben vom Sturm seiner Schuld. Also sieht ein Schiffer in Süden und Norden eine glänzende Stelle hinter den Wolken, indessen er auf seinem Schiff vom Sturm des Meeres und des Himmels bis zum Versinken herumgetrieben wird.

Könnte ich das Wesen meiner Schuld und meines Verderbens entwickeln, so würde ich das Wesen der Unschuld erkennen.

In den Wolken, die den Himmel der Harmlosigkeit meines tierischen Wohlwollens umhüllen, entkeimt das Verderben meiner schwachen Natur, das im gesellschaftlichen Zustand die letzten Spuren der geahndeten Schönheit der Unschuld zerrüttet, aber in eben demselben entkeimet meine Kraft mich selbst wieder herzustellen aus meinem Verderben.

Brennende Gebirge verwüsten die unbeschreibliche Schönheit einer umherliegenden Gegend, aber wenn der grause Berg, seines Wütens müde, wieder still ist, so geht der Mensch aus seiner Höhle hervor und verwendet sein Leben sein verbranntes Haus wieder aufzubauen und Feld und Flur von der grausen Verheerung zu reinigen; also der Mensch, wenn er im schuldvollen Leben sich verschüttet sieht wie ein überworfenes Gebirg, so geht er aus seiner Höhle und verwendet sein Leben sich selbst wieder zu reinigen von den greulichen Folgen seines tierischen Verderbens.

Da ist es, wo ich auf den Trümmern meiner selbst meiner Natur wieder lächle und auf dem Schutt ihrer Ruinen mich selbst wieder aufbaue zu einem bessern Leben.

Wir kennen von der Sittlichkeit unserer Natur eigentlich wenig außer dieser Arbeit an unserm verschütteten Selbst.

Im Leib dieses Todes wallet die Sittlichkeit nur umwölkt von den Schatten, die ihren Ursprung umhüllen bis ans Grab.

Die Sittlichkeit ist daher, vermöge ihrer Natur, nichts weniger als an reine Begriffe von Recht und Wahrheit gebunden.

In seine Sphäre gebannt, kennt der Mensch allgemein nur die positiven Gegenstände, die ihm nach den unwillkürlichen Eindrücken seiner tierischen Anschauungsweise als wahr oder als falsch vorkommen; die Richtigkeit und Unrichtigkeit dieser Begriffe kann also unmöglich das Fundament meiner Sittlichkeit sein. Im Gegenteil, es ist immer unabhängig von dieser Richtigkeit oder Unrichtigkeit jede Handlung sittlich, die ein ernstes Bestreben von aller Täuschung meiner tierischen Natur los zu werden auf eine solche Art zum Grund hat, das dieselbige ohne die Anstrengung eines treuen, den tierischen Trieben meiner Natur entgegenstehenden Willens mir nicht möglich gewesen wäre.

Meine Sittlichkeit ist eigentlich nichts anders als die Art und Weise, wie ich den reinen Willen mich zu veredeln oder in der gemeinen Sprache recht zu tun an das bestimmte Maß meiner Erkenntnis und an den bestimmten Zustand meiner Verhältnisse ankette und als Vater, als Sohn, als Obrigkeit, als Untertan, als freier Mann, als Sklave mir reine und aufrichtige Mühe gebe, in allen diesen Verhältnissen nicht sowohl meinen eigenen Nutzen und meine eigene Befriedigung als den Nutzen und die Befriedigung aller derjenigen zu suchen, denen ich nach meiner Überzeugung sowohl Obsorge, Pflege, Schutz und Recht als auch Gehorsam, Treue, Dankbarkeit und Ergebenheit schuldig bin. Je näher die Natur mein tierisches Dasein an einen sittlichen Gegenstand ankettet, von je mehreren Punkten mich sein tierisches Wohl wie sein tierisches Weh berührt, je mehr finde ich in demselben Reize, Beweggründe und Mittel zur Sittlichkeit.

Je mehr die Natur mein tierisches Dasein von einem sittlichen Gegenstand entfernt, je weniger solche Reize, Beweggründe und Mittel zur Sittlichkeit finde ich in demselben.

Daher die gesellschaftlichen Pflichten meiner Sittlichkeit immer in dem Grad begünstigen, als sie von Gegenständen herrühren, die meiner Individualität tierisch nahe stehen.

Und hinwieder reizen die gesellschaftlichen Pflichten meine Natur immer in dem Grad zur Unsittlichkeit als die Beweggründe zu denselben von Gegenständen herrühren, die von meiner Individualität tierisch entfernt stehen.

Rein sittlich sind für mich nur diejenigen Beweggründe zur Pflicht, die meiner Individualität ganz eigen sind.

Jeder Beweggrund zur Pflicht, den ich mit andern teile, ist es nicht, er hat im Gegenteil insoweit für mich immer Reize zur Unsittlichkeit, das ist zur Unaufmerksamkeit auf den Trug meiner tierischen Natur und das Unrecht meiner gesellschaftlichen Verhärtung in seinem Wesen.

Je größer die Zahl derer ist, mit denen ich meine Pflicht teile, je stärker und vielfältiger sind die Reize zur Unsittlichkeit, die mit dieser Pflicht verbunden sind.

Hinwieder je weiter die Gegenstände, von denen sich meine Pflicht herschreibt, von meiner Individualität entfernt stehen, desto stärker wirken die Reize zur Unsittlichkeit, die damit verbunden sind, auf meine Natur.

Alles, was ich als Glied eines Korps, einer Gemeinde, noch mehr, was ich als Glied einer Innung, einer Fraktion zu fordern habe, das entmenschlicht immer mehr oder weniger. Entmenschlicht, ich sollte sagen entsittlicht, da aber dieses Wort ganz ungewöhnlich ist, bediene ich mich des andern und will damit sagen, es verhärtet mich gegen das Wesen meiner wirklichen Menschlichkeit, meiner sittlichen Veredelung.

Je größer das Korps, die Gemeinde, die Innung oder Fraktion, von der sich mein Recht und meine Pflicht herschreibt, je größer ist auch die Gefahr meiner Entmenschlichung, das ist, meiner gesellschaftlichen Verhärtung gegen alle Ansprüche der Sittlichkeit auf diese Pflicht und auf dieses Recht.

Das ist so wahr, daß mit dem Tage, an welchem die Welt einem einzigen Herrn unterworfen sein würde, alle tierischen Reize der Sittlichkeit von der Erde verschwinden würden.

Und eine Koalition vieler Mächte, Diese Stelle, bis in die Mitte des künftigen Blatts, scheint mit der einfachen Rücksichtslosigkeit dieser Bögen zu kontrastieren, aber ich bitte zu bemerken, daß sie 1797 also gedruckt worden. welche zum Endzweck haben würde, die bürgerlichen Grundsätze eines ganzen Weltteils den Bedürfnissen ihres Dienstes und dem Gelüsten ihrer Selbstsucht mit Gewalt entsprechend zu erhalten, müßte ihrer Natur nach, in Rücksicht auf die Stillstellung unseres Geschlechts, im Gebrauch aller möglichen Mittel seiner Veredlung, beinahe mit der Unterwerfung des Weltteils unter einen einzigen Herrn, ein und dieselbe Wirkung hervorbringen.

Sollte indessen Europa auch nicht einmal fühlen dürfen, daß es eine solche Unterwerfung aller bürgerlichen Meinung unter die vereinigten Dragoner des Weltteils zu befürchten hat, wenn * * * noch lange im Fall bleiben wird, das gigantische Projekt forthin zu bezahlen und sollte eine solche Gefahr nicht dir und mir zurufen: kaufe keinen * * * Faden, und keine * * * Schnalle u. d. m., bis dieses Reich wieder für sich selbst sorgt und aufhört aus Sorgfalt für die Sicherstellung seines Monopols mit der Humanität des Weltteils ein Spiel zu treiben, wodurch es entweder sich selbst mit dem Weltteil in Barbarei stürzen oder den Letzten dahin bringen muß, wohin es J * * * gebracht hat. Diese Stelle kontrastiert mit dem einfachen Gang meines Buches, ich vermochte es aber doch nicht sie durchzustreichen.

Man muß die Gefahr des Einflusses tierisch von unserer Individualität entfernt stehender Gegenstände auf unsere Sittlichkeit richtig zu beurteilen, die Natur der Mittel, durch welche der gesellschaftliche Zustand den Menschen seiner Veredlung näher bringt, fest in den Augen halten.

Aus diesem Gesichtspunkt müssen wir auch beurteilen, wohin es unsern Weltteil führen konnte, wenn wir uns um der Macht willen gegen die Annahme aller ihr mißfallenden Meinungen würden verhärten müssen wie der Aberglauben in dunkelsten Zeiten um des Molochdienstes willen sich gegen die Wahrheit verhärten mußte.

Das gesellschaftliche Leben ist ganz eine Folge des Bedürfnisses einer allgemeinen und gegenseitigen Teilnehmung und in seinem Wesen eine Kette von Vorstellungen, die die Gefühle meiner Selbstsucht und diejenigen meines Wohlwollens in einem ewigen Wechsel bald vereinigen, bald voneinander trennen.

Sowie sie das erste bewirken, veredeln und sowie sie das zweite bewirken, verhärten sie uns.

Der gesellschaftliche Zustand ist deswegen immer in dem Grad ein Mittel zu unserer wirklichen Veredlung, als sich die Rechte und Pflichten desselben von sittlichen Gegenständen herschreiben, die unserer Individualität tierisch nahe stehen.

Er trägt hingegen immer eben also den Samen unsers sittlichen Zugrundegehens wieder in dem Grad in sich selbst, als die Pflichten und Rechte dieses Zustandes im Innersten unserer Gefühle von sittlichen Gegenständen belebt werden, die von unserer Individualität tierisch entfernt sind.

Ebenso wahr ist, wir genießen die wesentlichsten Veredlungsmittel unserer Natur im gesellschaftlichen Zustand immer in dem Grad und wir müssen uns in demselben gegen die Wahrheit und das Recht immer in dem Grad weniger verhärten, als die Pflichten, die uns in diesem Zustand obliegen und die Rechte, die wir in demselben ansprechen, von solchen uns tierisch und sinnlich nahe stehenden sittlichen Gegenständen herrühren und belebt werden.

Daher hat auch Sittlichkeit im gesellschaftlichen Menschen immer in dem Grad statt als die Gesetze und Sitten eines Landes sich rein und fest an diesen Maßstab der gesellschaftlichen Veredlung, den uns die Natur selbst anweist, anketten.

Daher ist auch Sittlichkeit des gesellschaftlichen Menschen immer nur in dem Grade reiner, als die Gesetze und Sitten eines Landes sich rein und fest an diesen Maßstab, den uns die Natur anweist, anketten.

Dieser Gesichtspunkt herrscht vorzüglich in einer Zeitschrift, woraus ich folgende Stelle aushebe: »Ich glaubte zuverlässig, ihr suchet durch Freiheit nichts anderes als einen ehrenfesten, beruhigten, gesicherten und ungekränkten häuslichen Zustand; ich dacht nichts anders als ihr suchtet durch sie Mittel eure Armen besser zu versorgen, eure Waisen besser zu erziehen und euch selbst allgemein den Bedürfnissen eures erhöhten Wohlstandes angemessen und übereinstimmend hinzurichten um das Glück des Lebens, das ihr wirklich genießet, mit Sicherheit und Ehre euren Kindern und Kindeskindern hinterlassen zu können.«

»Ich glaubte zuverlässig, euer Eifer und euer Unwille gegen Unrecht und Unterdrückung gehe wesentlich und vorzüglich gegen Umstände und Lagen, die euch auf irgend eine Art an solchen menschenfreundlichen, vaterländischen und frommen Endzwecken hinderlich sein könnten.«

»Meine Vaterlands- und meine Freiheitsliebe nahm deswegen voll Zutrauen und Unschuld oft selber an diesem Unwillen teil; ich sah freilich, die ersten Hindernisse eurer Wünsche und die ersten Quellen des Zurückstehens in vielen wahren Bedürfnissen liegen in eurer Mitte«.

»Das ist aber allgemein das Schicksal des gesellschaftlichen Menschen, sein größtes Verderben gehet immer von seinen nächsten Verhältnissen aus und sein größtes Übel entquillt immer in ihm selber. Daher ist die Kraft der Vaterlands- und der Freiheitsliebe immer in dem Grad stark und sicher, als sie in jedem Ort vorzüglich gegen die Übel gerichtet wird, die an diesem Ort selber entquellen; auch kann der Mensch durch feste Kraft gegen die einzelnen Übel, die seine Brüder, seine Nachbarn und seine Dorfgenossen an seiner Seite leiden, am vorzüglichsten dahin wirken den Grad der Freiheit, den ein Land genießt, zu erhöhen.«

»Ich hätte daher, wenn Lage und Umstände mich begünstigt hätten, unter euch gesucht, diese einzelne Kraft der Menschen gegen einzelne Übel des Landes an einem jeden Ort zu verstärken.«

»Ich hätte eure Wohltätigkeit zu Erziehungsanstalten, eure Ehrliebe zu Verfeinerung eurer Sitten, eurer Gefühle und zur Ausdehnung eurer Kenntnisse, ich hätte eure Vaterlandsliebe zu Verbindungen eingelenkt, die den Wohlstand eines jeden einzelnen Dorfs auf seinen obersten Gipfel zu bringen und auf die späteste Nachwelt sicher zu stellen, geschickt gewesen wären; ich hätte getrachtet, euren Unwillen gegen Unrecht und Unterdrückung auf jede Art auf die Umstände hinzulenken, durch welche in euern Dörfern selber die Unschuld gekränkt, die Schwäche hintangesetzt und der Verlassene unterdrückt wird.«

»Freunde, wenn Lage und Umstände mich begünstigt hätten, so hätte ich euer Glück und den großen Vorzug, den ihr vor dem bürgerlichen jetzt so gesunkenen Handwerkerstand genießet, Anmerkung. Die ganze Stelle ist beim Ausbruch der schweizerischen Revolution in einer Flugschrift eingerückt gewesen, die an das Züricher Landvolk, besonders an seine Seegegend, gerichtet war, woselbst das Volk durch das Gewerbsmonopol, das sich die Hauptstadt des Kantons vermöge und in Kraft ihrer Innungs- und Zunftrechte selbst gab, sich sehr beeinträchtigt fühlte. in seiner ganzen Ausdehnung fühlen gelehrt, nicht euch still zu stellen auf dem Punkt, auf dem ihr stehet, sondern um diesen Punkt richtig zu kennen, zu schätzen und in seiner ganzen Ausdehnung zu benützen.«

»Ich hätte den Endzweck, das wesentliche eurer Wünsche zu begünstigen, unter euch auf den Grundsatz gebaut, daß ein Land, dessen Einwohner allgemein wirtschaftlich gut stehen, das Fundament der wahren bürgerlichen Freiheit unter sich selbst mit einer Sicherheit gelegt hat, die keine Gesetzgebung einem verschwenderischen, eitlen, unruhigen, nach fremden unbekannten Lagen lüsternen und sein Hauswesen vernachlässigenden Volk je erteilen kann.«

»Ich hätte den Geist der Wirtschaft und der Ersparnisse in alle, vorzüglich aber in die unteren Klassen eurer Einwohner zu bringen und Ehrliebe und wirtschaftliche Zwecke auch der ärmsten Jugend eurer Dörfer einzuflößen gesucht.«

»Ich hätte den Lauf eurer alles Maß übersteigenden Bevölkerung zwar nicht zu hemmen, aber euch auf die Folgen aufmerksam zu machen gesucht, die eine augenblickliche Stockung der Gewerbsamkeit auf euch haben konnte.«

»Ihr müßt es wissen, euer wirtschaftlicher Zustand ist gespannt, ihr bedürft zehnfach verstärkter Vorsehungsanstalten gegen Gegenden, wo Bevölkerung und Landeigentum noch in einem natürlichen Verhältnisse gegen einander stehen; aber euer Wohlstand und eure Hilfquellen sichern euch genugsam gegen diese Gefahren.«

»Europa hat kein Land, das euch gleich kommt, wenn ihr eure Vaterlandsliebe dahin erhebet, den Wohlstand eurer Dörfer allgemein und nach Grundsätzen zu sichern wie ihr könnet und wie ihr sollt, wenn ihr die wahre Freiheit des Landes mit Taten der Rechtschaffenheit in ihren Fundamenten gründen und eurem Vaterland zeigen wollt, daß ihr den ehrenfesten Zustand, dem ihr entgegenstrebt nicht bloß als reiche Leute, die ihr einzeln seid, genießen wollet, sondern als Glieder von euren Gemeinden, in euren Dörfern, soviel möglich allgemein machen und auf Kind und Kindeskind zu erhalten sucht.«

Die tierische Näherung sittlicher Gegenstände und die Vereinigung der Gefühle meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens, zu welcher diese Näherung den gesellschaftlichen Menschen hinlenkt, macht mich zwar an sich nicht sittlich; ich werde gänzlich nur durch mich selbst, durch meine eigne Kraft sittlich.

Diese Harmonie meiner Selbstzucht mit meinem Wohlwollens ist an sich selbst nichts anders als eine sinnliche tierische Einlenkung zu der Gemütsstimmung, in welcher die Sittlichkeit, das ist. das Übergewicht meines gereinigten und erhöhten Wohlwollens über meine Selbstsucht meiner Natur möglich wird.

Die Religion ist die höchste meiner Natur mögliche Kraft dieser Einlenkung: aber auch das Äußerste, was sie zur Begünstigung der Harmonie meiner Selbstzucht und meines Wohlwollens als solche zu tun vermag, macht den gesellschaftlichen Menschen als solchen an sich selbst nicht sittlich.

So wenig als alles, was der Staat zur Erhaltung des Gleichgewichts seiner Selbstsucht und seines Wohlwollens versucht, vermag er durch alles, was er äußerlich und bürgerlich auf die Masse der gesellschaftlichen Vereinigung einwirkt, sie, die bürgerliche Gesellschaft oder welches gleich viel ist, den gesellschaftlichen Menschen als solchen sittlich zu machen.

Das Gleichgewicht des Wohlwollens und der Selbstsucht ist im gesellschaftlichen Zustand nicht einmal möglich. Das, was wir in demselben dieses Gleichgewicht heißen, ist in seinem Wesen Einlenkung und Näherung zu der Gemütsstimmung, die dieses Gleichgewicht wesentlich aufhebt, indem sie gänzlich auf dem Übergewicht des Wohlwollens und der Selbstsucht ruhet.

Auch wird mein Geschlecht immer nur durch dieses Übergewicht sittlich, indem ich durch die Freiheit meines Willens die Grundlage der Harmonie meiner tierischen Natur selbst aufhebe und mich selbst mit allen Ansprüchen meiner tierischen Selbstsucht der Freiheit meines Willens und seines gereinigten Wohlwollens unterwerfe. Solange dieses nicht geschehen, so nähern und trennen sich Naturansprüche und Sittlichkeit in mir selbst gegenseitig durch das schwankende Übergewicht meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens.

Daher sind auch häusliche und bürgerliche Pflichten, die offenbar auf den Fundamenten meiner tierischen Selbstsucht ruhen, insoweit keine sittlichen Pflichten.

Sie können als solche geradezu meiner Sittlichkeit entgegenstehen und mich in meinem Innersten gegen alles Gefühl meiner wahren Veredlung verhärten, auch tun sie dieses immer, sobald sie meine Sehnsucht zum Nachteil der Freiheit meines Willens und seines Wohlwollens nähren und stärken.

Das Wesen des gesellschaftlichen Zustands hebt die Harmonie meiner tierischen Natur ganz auf, daher ist das Rechtsgefühl, das diesem Zustand als solchem zu Grund liegt, allgemein selbstsüchtig. mißtrauisch und gewaltsam und erzeugt als solches notwendig eine Gemütsstimmung beim gesellschaftlichen Menschen, die derjenigen, die seiner sittlichen Veredlung zu Grund liegen muß, geradezu entgegenstehet: daher ist die Zwischenkunft einer weisen, nicht bloß in den Schranken der tierischen Kraftwirkung stehen bleibenden. sondern höher und nach der innern Veredlung unserer Natur hinstrebenden Gesetzgebung im gesellschaftlichen Zustand wesentlich notwendig, um das gänzliche Unterliegen meiner Natur unter mein tierisches Kraftgefühl und unter meine tierische Trägheit in diesem Zustande zu verhüten und mir mitten in seinem Verderben dennoch eine Gemütsstimmung zu erhalten, die mir als Individuum um meiner wesentlich höheren menschlichen Bestimmung willen, d. h. um durch den gesellschaftlichen Zustand meiner wirklichen Veredlung entgegenstreben zu können.

Je mehr daher eine Gesetzgebung in einem Land die Bande des Bluts im Gefühl der Bürger als heilige Bande stärkt und ihnen den Boden der Wohnstube als einen heiligen Boden ins Auge fallen macht und ans Herz kettet, je mehr sie die wohlwollenden Verhältnisse aller sich physisch nahe stehenden Menschen belebt, je mehr sie der sinnlichen Selbstsucht der öffentlichen Macht einen störenden Einfluß in das Heiligtum des häuslichen Lebens der Bürger erschwert und den Einfluß aller Staatshärte auf die Trennung sich nähe stehender Menschen vermindert und je mehr die Begriffe der Zeit, die Ruhe der Umstände und die Mäßigung der öffentlichen Bedürfnisse eine Staatsverwaltung anspruchslos machen, desto mehr wird die Gemütsstimmung der Bürger, die ihrer innern Veredelung wesentlich ist, in einem Lande begünstigt. Im Gegenteil, je anspruchsvoller der Staat ist, je mehr er durch den Geist der Zeit und die Gewalt der Umstände genötigt ist, die Bande des Bluts und die wohlwollenden Verhältnisse aller sich nahestehenden Menschen zu trennen und den Landeinwohner auch in seiner Wohnstube, auch an der Seite seiner Braut, an der Wiege seines Säuglings und selber in der Gebetsstunde, in der er mit den Seinigen vor Gott kniet, suhlen zu machen, daß alles Heiligtum seines menschlichen Daseins der Kunsthärte eines Staats untergeordnet ist. der dasselbe nicht achtet, desto mehr und desto gewaltsamer wird auch die Gemütsstimmung der Bürger, die ihrer innern Veredelung wesentlich ist. untergraben. Es ist wahr, je mehr, je vielseitiger der Bürger in der Lage ist täglich zu fühlen, daß ihm die nötigen Mittel das Heilige seiner Verhältnisse gegen jeden Eingriff des Anheiligen und die ewigen, von Gott gegebenen Fundamente alles wahren Menschensegens sich und den Seinigen zu schützen und zu schirmen, je sicherer ist unter diesen Umständen die Wahrheit, daß in diesen Verhältnissen die ersten und ewigen Fundamente des sittlichen Lebens der Bürger, ich möchte sagen, auf Tod und Leben angegriffen sind und sie individualiter gleichsam mit Gewalt von allem dem abgelenkt werden, wodurch sie dem wahren sittlichen Segen unseres Geschlechts wirklich nahe gebracht werden könnten und sollten.

Die Nationalsittlichkeit ist desnahen immer eine Folge der mehr oder minder gesetzgeberischen Weisheit, die Gewalt dem Recht und die Selbstsucht dem Wohlwollen unterzuordnen.

Hinwieder ist die Nationalunsittlichkeit immer eine Folge der gesetzgeberischen Verirrung, diesen Gesichtspunkt im Regieren der Bürger aus den Augen zu setzen. Kraft und Begierde in ihrer Mitte ein ungleiches Spiel treiben zu lassen und Zutrauen und Wohlwollen sowohl durch die Erschöpfung einer allzu gehemmten als durch die Leichtfertigkeit einer allzu privilegierten Selbstsucht verschwinden zu machen.

Nach gleichen Gesichtspunkten wirkt die Pflicht, die ich mir bloß durch mein Urteil, durch meine Meinung, durch meine Grundsätze auflege, auf die Entwicklung der ersten Grundlagen meiner Sittlichkeit nicht auf die nämliche Weise wie diejenige, die mir durch den Eindruck von Gegenständen, die meiner Individualität sinnlich und tierisch nahestehen, ans Herz geht.

Alles, was ich als Demokrat, als Aristokrat, kurz als Teilnehmer irgend eines gesellschaftlichen Rechtsgrundsatzes für meine Pflicht achte, befördert meine Sittlichkeit nicht auf die Weise und nicht in dem Grade als das, was ich mir im Gefolg meines Naturverhältnisses zu irgend einem mir sinnlich nahe stehenden Gegenstand als meine Pflicht vorstelle. Selbst die Vorstellung der Vaterpflicht begünstigt die sinnlichen Grundlagen der Sittlichkeit eines Mannes, der von seinem Kind ferne ist, nicht in dem Grad, wie das Lächeln und die Tränen seines in der Wiege vor seinen Augen liegenden Säuglings: ebenso begünstigt die Teilnahme an Vaterlandsnot und Vaterlandsfreuden die Grundlage meiner Sittlichkeit mehr als irgend eine Vorstellung von meiner Vaterlandspflicht sie begünstigen konnte, keine auch noch so reinen Regierungsgrundsätze bewahren das menschliche Herz vor der gesellschaftlichen Verhärtung, wenn es nicht durch das sinnliche Nahestehen reiner gesellschaftlicher Freuden oder drückender gesellschaftlicher Leiden menschlich erhalten wird.

Die gesellschaftlichen Pflichten begünstigen meine Sittlichkeit immer vorzüglich in dem Grad, als die Beweggründe zu denselben nicht bloß als Folge des Rechts und der Gewalt der gesellschaftlichen Verhältnisse, nicht bloß als König, Korporal, Schulze usw., – sondern vielmehr als Folge der einfachen wohlwollenden Verhältnisse meiner Natur als Mensch, der für mich nicht Korporal, nicht Schulz und nicht König, sondern Mensch ist – auf mich wirken.

Aber die selbstsüchtige Fratze der Staatskunst, die Staatsmännerkunst. setzt dieses alles aus den Augen und verengert dem Mann am Platz täglich den Spielraum unter seinen Mitbürgern als Mensch gegen Mensch stehen zu können.

So weit sie dieses tut und das Menschengeschlecht von aller Härte ihrer wahrheits-, recht- und menschlichkeitslosen Staatskünstelei und der aus ihrer Täuschung so natürlich hervorgehenden Staatstrunkenheit unterwirft, insoweit entfernt sie auch selbst die Möglichkeit von der Erde, unser Geschlecht durch den gesellschaftlichen Zustand seiner Bestimmung näher zu bringen.

In unsern Zeiten hat die Kunst das Menschengeschlecht also unbedingt der physischen Staatskraft und allen Verirrungen ihrer tierischen Selbstsucht unterzuordnen niemand mit mehr Konsequenz und Psychologie betrieben als F* * *, niemand mit mehr Ostentation und Inkonsequenz als I* * *.niemand mit mehr Schlauheit als K* * * niemand mit mehr Spielerkühnheit und gesellschaftlicher Verhärtung als P* * *.

Aber wer will die Zahl derer nennen, die dieses mit namenloser Personalschwäche betreiben und wer will sagen, was aus diesem Gewirr der Schwäche und Kraft für die äußerste Entwürdigung unseres Weltteils endlich herauskommen wird?


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