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Die Sklaven

Als Sklaven verwenden die Utopier weder Kriegsgefangene, außer wenn sie selber den Krieg geführt haben, noch Söhne von Sklaven noch schließlich jemanden, den sie bei anderen Völkern als Sklaven kaufen können. Ihre Sklaven sind vielmehr Mitbürger, die wegen eines Verbrechens zu Sklaven gemacht, oder, was weit häufiger der Fall ist, Leute, die in Städten des Auslands wegen irgendeiner Missetat zum Tode verurteilt wurden. Von letzteren holen sich die Utopier einen großen Teil ins Land; bisweilen zahlen sie für sie nur einen geringen Preis, noch öfter auch gar nichts. Diese beiden Arten von Sklaven müssen nicht nur dauernd arbeiten, sondern auch Fesseln tragen. Ihre eigenen Landsleute aber behandeln die Utopier noch härter; denn sie sind in ihren Augen deshalb noch verworfener und verdienen deshalb noch schwerere Strafen, weil sie sich trotz der vortrefflichen Anleitung zur Tugend, die sie durch eine ausgezeichnete Erziehung gehabt haben, dennoch nicht von einem Verbrechen haben abhalten lassen.

Eine andere Klasse von Sklaven bilden diejenigen, die es als arbeitsame und arme Tagelöhner eines fremden Volkes vorziehen, aus freien Stücken bei den Utopiern Sklavendienste zu leisten. Diese behandeln sie anständig und nicht viel weniger gut als ihre Mitbürger; nur haben sie ein klein wenig mehr Arbeit zu leisten, da sie ja daran gewöhnt sind. Will einer von ihnen wieder fort, was aber nur selten der Fall ist, so hält man ihn weder wider seinen Willen zurück, noch läßt man ihn ohne irgendein Geschenk ziehen.

Die Kranken pflegt man, wie erwähnt, mit großer Liebe, und man tut unbedingt alles, um sie durch eine gewissenhafte Behandlung mit Arznei oder Diät wieder gesund zu machen. Sogar die, die an unheilbaren Krankheiten leiden, sucht man zu trösten, indem man sich zu ihnen setzt, sich mit ihnen unterhält und ihnen schließlich alle möglichen Erleichterungen schafft. Ist jedoch die Krankheit nicht bloß unheilbar, sondern quält und martert sie den Patienten auch noch dauernd, dann stellen ihm die Priester und obrigkeitlichen Personen vor, er sei allen Ansprüchen, die das Leben an ihn stelle, nicht mehr gewachsen, falle anderen nur zur Last und überlebe, sich selber zur Qual, bereits seinen eigenen Tod. Er solle deshalb nicht darauf bestehen, seiner Krankheit noch länger Gelegenheit zu geben, ihn zu verzehren; er möge vielmehr ohne Zögern seinem Leben ein Ende machen, da es ja für ihn nur noch eine Qual sei, und sich in Zuversicht und guten Mutes von diesem traurigen Leben wie von einem Kerker oder einer quälenden Sorge entweder selbst frei machen oder sich mit seinem Einverständnis von anderen seiner Pein entreißen lassen. Das werde klug sein, da er durch seinen Tod nicht das Glück, sondern nur die Qual seines Lebens vorzeitig beende; zugleich aber werde er ein frommes und heiliges Werk vollbringen, da er ja in diesem Falle nur den Rat der Priester, der Deuter des göttlichen Willens, befolge. Wer sich nun dadurch überreden läßt, stirbt entweder freiwillig den Hungertod oder läßt sich betäuben und wird so ohne eine Todesempfindung erlöst. Gegen seinen Willen aber bringen die Utopier niemanden ums Leben; auch lassen sie es keinem trotz seiner Weigerung, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, an irgendeinem Liebesdienst fehlen. Sich überreden zu lassen und so zu sterben, gilt als ehrenvoll. Wer sich aber das Leben nimmt aus einem Grunde, den Priester und Senat nicht billigen, den hält man weder der Beerdigung noch der Verbrennung für würdig; zu seiner Schande läßt man ihn unbestattet und wirft ihn in irgendeinen Sumpf.

Das Weib heiratet nicht vor dem 18., der Mann aber erst nach erfülltem 22. Lebensjahre. Wenn ein Mann oder ein Weib vor der Ehe geheimen Geschlechtsverkehrs überführt wird, so trifft ihn oder sie strenge Strafe, und beide dürfen überhaupt nicht heiraten, es sei denn, daß der Bürgermeister Gnade für Recht ergehen läßt. Aber auch der Hausvater und die Hausmutter, in deren Hause die Schandtat begangen wurde, sind in hohem Maße übler Nachrede ausgesetzt, da sie, wie man meint, ihre Pflicht nicht gewissenhaft genug erfüllt haben. Die Utopier ahnden dieses Vergehen deshalb so streng, weil sich, wie sie voraussehen, nur selten zwei Leute zu ehelicher Gemeinschaft vereinigen würden, wenn man den zügellosen Geschlechtsverkehr nicht energisch unterbände; denn in der Ehe muß man sein ganzes Leben mit nur einer Person zusammen verbringen und außerdem so mancherlei Beschwernis geduldig mit in Kauf nehmen.

Ferner beobachten sie bei der Auswahl der Ehegatten mit Ernst und Strenge einen Brauch, der uns jedoch höchst unschicklich und überaus lächerlich vorkam. Eine gesetzte, ehrbare Matrone zeigt nämlich dem Freier das Weib, sei es ein Mädchen oder eine Witwe, nackt; und ebenso zeigt anderseits ein sittsamer Mann den Freier nackt dem Mädchen. Diese Sitte fanden wir lächerlich, und wir tadelten sie als anstößig; die Utopier dagegen konnten sich nicht genug über die auffallende Torheit all der anderen Völker wundern. Wenn dort, so sagten sie, jemand ein Füllen kauft, wobei es sich nur um einige wenige Geldstücke handelt, ist er so vorsichtig, daß er sich trotz der fast völligen Nacktheit des Tieres nicht eher zum Kaufe entschließt, als bis der Sattel und alle Reitdecken abgenommen sind; denn unter diesen Hüllen könnte ja irgendeine schadhafte Stelle verborgen sein. Gilt es aber, eine Ehefrau auszuwählen, eine Angelegenheit, die Genuß oder Ekel fürs ganze Leben zur Folge hat, so geht man mit solcher Nachlässigkeit zu Werke, daß man das ganze Weib kaum nach einer Handbreit seines Körpers beurteilt. Man sieht sich nichts weiter als das Gesicht an – der übrige Körper ist ja von der Kleidung verhüllt –, und so bindet man sich an die Frau und setzt sich dabei der großen Gefahr aus, daß der Ehebund keinen rechten Halt hat, wenn später etwas Anstoß erregen sollte. Denn einerseits sind nicht alle Männer so klug, nur auf den Charakter zu sehen, anderseits aber ist auch in den Ehen kluger Männer Schönheit des Körpers eine nicht unwesentliche Zugabe zu den Vorzügen des Geistes. Auf jeden Fall aber können jene Kleiderhüllen eine Häßlichkeit verbergen, die so abstoßend wirkt, daß sie imstande ist, Herz und Sinn eines Mannes seiner Frau völlig zu entfremden, da eine körperliche Trennung nicht mehr möglich ist. Wenn nun solch ein häßliches Aussehen die Folge irgendeines Unglücksfalles erst nach der Heirat ist, so muß sich jedes in sein Schicksal fügen; dagegen ist durch gesetzliche Bestimmungen zu verhüten, daß jemand vor der Eheschließung einer Täuschung zum Opfer fällt. Die Utopier mußten das um so angelegentlicher ihre Sorge sein lassen, weil sie allein von den Völkern jener Himmelstriche sich mit nur einer Gattin begnügen und weil eine Ehe dort nur selten anders als durch den Tod gelöst wird, wenn nicht gerade Ehebruch oder unerträglich schlechte Aufführung die Scheidung veranlassen. Wird nämlich einer von beiden Teilen auf diese Weise beleidigt, so erhält er vom Senat die Erlaubnis zu einer neuen Ehe; der schuldige Teil dagegen lebt ehrlos bis an sein Ende und darf keine neue Ehe eingehen. Daß aber jemand seine Frau, die nichts verbrochen hat, wider ihren Willen nur deshalb verstößt, weil sie einen körperlichen Unfall erlitten hat, duldet man allerdings auf keinen Fall; denn man hält es für eine Grausamkeit, jemanden gerade dann im Stiche zu lassen, wenn er des Trostes am meisten bedarf, und man ist der Meinung, der alternde Gatte werde dann nicht mehr sicher und fest darauf vertrauen können, daß ihm die eheliche Treue gehalten wird, da das Alter Krankheiten mit sich bringt und schon an und für sich eine Krankheit ist. Zuweilen jedoch kommt es vor, daß die Ehegatten charakterlich nicht recht miteinander harmonieren. Wenn dann beide jemand anders finden, mit dem sie glücklicher zu leben hoffen, so trennen sie sich in gütlicher Vereinbarung und gehen eine neue Ehe ein, allerdings nicht ohne Genehmigung des Senats, der Scheidungen erst nach sorgfältiger Untersuchung der Sache durch seine Mitglieder und deren Ehefrauen zuläßt. Aber auch dann machen die Senatoren die Scheidung nicht leicht, weil sie wissen, daß die Aussicht, ohne Schwierigkeit eine neue Ehe eingehen zu können, keineswegs dazu dient, die Liebe der Ehegatten zu festigen.

Ehebrecher bestraft man mit äußerst harter Sklaverei. Waren beide Teile verheiratet, so können die Gatten, denen das Unrecht widerfährt, ihre schuldigen Ehepartner verstoßen und, wenn sie Lust haben, sich gegenseitig oder, wen sie sonst wollen, heiraten. Wenn dagegen der eine beleidigte Teil den anderen noch weiter liebt, obgleich er es so wenig verdient, so kann die Ehe gesetzlich fortbestehen, falls der beleidigte Teil gewillt ist, dem zur Zwangsarbeit verurteilten in die Sklaverei zu folgen. Bisweilen erregen auch die Reue des einen und die pflichteifrige Zuneigung des anderen Teiles das Mitleid des Bürgermeisters, so daß er dem schuldigen Gatten wieder die Freiheit erwirkt. Wer aber dann rückfällig wird, muß mit dem Leben büßen.

Für die übrigen Verbrechen sieht das Gesetz keine bestimmten Strafen vor, sondern der Senat setzt in jedem Falle, je nachdem ihm das Vergehen schwer erscheint oder nicht, die Strafe fest. Die Männer züchtigen ihre Frauen und die Eltern ihre Kinder, wenn die Missetat nicht so schlimm ist, daß das Interesse der Moral eine öffentliche Bestrafung verlangt. In der Regel ahndet man die schwersten Verbrechen mit Zwangsarbeit; denn man ist der Meinung, das sei für die Verbrecher nicht weniger hart und zugleich für den Staat nicht weniger vorteilhaft, als wenn man die Schuldigen schleunigst abschlachte und stracks aus dem Wege schaffe. Einmal nämlich bringt ihre Arbeit mehr Nutzen als ihre Hinrichtung, und sodann schrecken sie durch ihr warnendes Beispiel für längere Zeit andere von ähnlicher Untat ab. Sollten sie sich aber in solcher Lage widersetzlich und aufsässig benehmen, so schlägt man sie schließlich tot wie wilde Tiere, die weder Kerker noch Ketten bändigen können. Denen aber, die sich geduldig fügen, nimmt man nicht gänzlich jede Hoffnung. Wenn nämlich eine lange Leidenszeit ihren Widerstand gebrochen hat und wenn sie eine Reue zur Schau tragen, die bekundet, daß sie ihre Schuld mehr drückt als ihre Strafe, so wird ihre Zwangsarbeit bisweilen durch ein Wort des Bürgermeisters, bisweilen aber auch durch Volksbeschluß entweder erleichtert oder erlassen.

Wer zur Unzucht verleitet, setzt sich ebenso großer Gefahr aus wie der, der sie begeht. Bei jeder Schandtat kommt nämlich in den Augen der Utopier der bestimmte und wohlüberlegte Versuch der Tat selbst gleich; denn, so meinen sie, was den Versuch nicht zur Tat werden ließ, darf dem nicht zum Vorteil gereichen, an dem es gar nicht gelegen hat, daß der Versuch nicht zur Tat wurde. – Possenreißer machen den Utopiern viel Spaß. Sie zu beleidigen ist in ihren Augen eine große Ungehörigkeit. Doch finden sie nichts dabei, wenn man sich mit ihrer Torheit einen Spaß macht; denn das ist nach ihrer Meinung für die Possenreißer selber von größtem Vorteil. Ist aber jemand so ernst und finster, daß er über nichts, was ein Narr tut oder spricht, lacht, so darf man ihrer Ansicht nach einen Narren seiner Obhut nicht anvertrauen; sie fürchten nämlich, er werde ihn nicht nachsichtig genug behandeln, weil er von ihm nicht nur keinen Nutzen, sondern nicht einmal Erheiterung haben werde, und diese Begabung ist ja seine einzige Stärke.

Einen Mißgestalteten und Krüppel zu verlachen, ist nach Meinung der Utopier schimpflich und häßlich, und zwar nicht für den, der verspottet wird, sondern für den Spötter; denn dieser ist so töricht, jemandem etwas als Fehler zum Vorwurf zu machen, was zu vermeiden gar nicht in seiner Macht lag. Wie es nämlich in den Augen der Utopier einerseits eine Nachlässigkeit und Trägheit ist, sich seine körperliche Schönheit nicht zu erhalten, so ist es anderseits eine Schande und Unverschämtheit, die Schminke zu Hilfe zu nehmen. Wissen sie doch aus persönlicher Erfahrung, daß eine Frau die Achtung und Liebe ihres Mannes durch keinerlei Aufputz des Äußeren in gleicher Weise wie durch Sittsamkeit und Ehrerbietung gewinnt. Wenn sich nämlich auch manche Männer durch bloße Schönheit fangen lassen, so ist doch keiner ohne Tugend und Gehorsam auf die Dauer festzuhalten.

Die Utopier schrecken nicht bloß durch Strafen von Schandtaten ab, sondern geben auch durch die Aussicht auf Ehrungen einen Anreiz zur Tugendhaftigkeit. Zu diesem Zweck errichten sie berühmten und um den Staat besonders verdienten Männern auf dem Markte Standbilder zur Erinnerung an ihre Taten; zugleich aber soll der Ruhm der Vorfahren ihre Nachkommen mit Nachdruck zur Tugend anspornen.

Wer sich ein Amt zu erschleichen sucht, geht der Aussicht verlustig, überhaupt ein Amt zu erlangen.

Die Utopier verkehren in liebevoller Weise miteinander, und auch die obrigkeitlichen Personen sind weder anmaßend noch schroff. Sie heißen Väter, und als solche zeigen sie sich auch. Aus freien Stücken erweist man ihnen die gebührende Ehre, und man läßt sich nicht dazu zwingen. Nicht einmal den Bürgermeister macht eine besondere Tracht oder ein Diadem kenntlich, sondern nur ein Büschel Ähren, das er trägt, wie das Kennzeichen des Oberpriesters eine Wachskerze ist, die ihm vorangetragen wird.

Gesetze haben die Utopier in ganz geringer Zahl; für Leute von solcher Disziplin genügen ja auch überaus wenige. Ja, das mißbilligen sie vor allem anderen bei fremden Völkern, daß dort nicht einmal eine Flut von Gesetzbüchern und Kommentaren ausreicht. Ihnen selbst aber kommt es höchst unbillig vor, wenn sich jemand durch Gesetze verpflichten soll, die entweder zu zahlreich sind, als daß er sie durchlesen könnte, oder zu dunkel, als daß sie jedermann verständlich wären. Ferner wollen sie von Advokaten überhaupt nichts wissen, weil diese die Prozesse so gerissen führen und über die Gesetze so spitzfindig disputieren. Nach Ansicht der Utopier ist es nämlich von Vorteil, wenn jeder seine Sache selber vertritt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, dem Richter mitteilt; auf diese Weise werde es, so sagen sie, weniger Winkelzüge geben und die Wahrheit komme eher ans Licht. Wenn nämlich jemand spricht, den kein Anwalt Falschheit gelehrt hat, so wägt der Richter das einzelne, was er vorbringt, geschickt und klug ab und steht Leuten von harmloserem Charakter gegen die Verleumdungen verschlagener Gegner bei. Das läßt sich bei anderen Völkern wegen der Riesenmenge höchst verwickelter Gesetze nur schwer durchführen, bei den Utopiern dagegen ist jeder einzelne gesetzeskundig. Einmal nämlich ist die Zahl ihrer Gesetze, wie gesagt, sehr gering, und sodann halten sie die am wenigsten gekünstelte Auslegung für die gegebenste. Denn wenn alle Gesetze, so sagen sie, nur dazu erlassen werden, jedermann an seine Pflicht zu erinnern, so wird dieser Zweck durch eine feinere Auslegung, die nur wenige verstehen, auch nur bei sehr wenigen erreicht; dagegen ist eine einfachere und näherliegende Erklärung der Gesetze einem jeden verständlich. Was aber nun die große Masse anlangt, die an Zahl stärkste Klasse, die der Ermahnung am meisten bedarf, was macht es der aus, ob man überhaupt kein Gesetz gibt oder ob man ein schon bestehendes Gesetz in einem Sinne auslegt, den jemand nur mit viel Geist und in langer Erörterung herausfinden kann? Damit kann sich weder der hausbackene Verstand des gemeinen Mannes befassen, noch läßt ihm sein Leben, das von der Beschaffung des Unterhaltes ausgefüllt ist, die Zeit dazu.

Diese Vorzüge der Utopier veranlassen ihre Nachbarn, obwohl sie frei und selbständig sind – viele von ihnen sind durch die Utopier schon vor alters von der Tyrannei befreit worden –, sich von ihnen ihre obrigkeitlichen Personen, teils auf je ein Jahr, teils auf fünf Jahre, zu erbitten. Nach Ablauf ihrer Amtszeit geleiten die Fremden sie mit Ehre und Lob nach Utopien zurück und nehmen wieder neue Leute in die Heimat mit. Und diese Völker sorgen in der Tat aufs beste für das Wohlergehen ihres Staates. Da nämlich dessen Heil und Verderben von der Führung der Beamten abhängt, hätten sie keine klügere Wahl treffen können. Denn einerseits sind diese Fremden durch keinerlei Bestechung vom Wege der Tugend abzubringen, da sie ja bei ihrer bald wieder erfolgenden Heimkehr nicht lange Nutzen von dem Gelde haben würden; anderseits sind ihnen die fremden Bürger unbekannt, und so lassen sie sich nicht von unangebrachter Zuneigung oder Abneigung gegen irgend jemand leiten. Wo aber diese beiden Übel, Parteilichkeit und Geldgier, die Urteile beeinflussen, da ertöten sie sogleich alle Gerechtigkeit, den Lebensnerv des staatlichen Lebens. Diese Völker, die sich von den Utopiern ihre Obrigkeiten erbitten, werden von ihnen Genossen genannt, die übrigen aber, denen sie Wohltaten erwiesen haben, Freunde.

Bündnisse, wie sie die übrigen Völker so oft untereinander abschließen, brechen und wieder erneuern, gehen die Utopier mit keinem Volke ein. Wozu denn ein Bündnis? sagen sie. Genügen nicht die natürlichen Bande der Menschen untereinander? Wer diese nicht achtet, sollte der sich etwa durch Worte gebunden fühlen? Zu dieser Ansicht kommen die Utopier wohl besonders dadurch, daß in jenen Ländern Bündnisse und Verträge der Fürsten in der Regel zu wenig gewissenhaft gehalten werden. Und in der Tat ist in Europa, und zwar vor allem in den Teilen, wo christlicher Glaube und christliche Religion herrschen, die Majestät der Verträge überall heilig und unverletzlich, teils infolge der Gerechtigkeit und Redlichkeit der Fürsten selbst, teils infolge der Ehrerbietung und Scheu der Geistlichkeit gegenüber, die selber keine Verpflichtung auf sich nimmt, ohne sie aufs gewissenhafteste einzuhalten, die aber auch sämtlichen übrigen Fürsten befiehlt, ihre Versprechen auf alle Weise zu erfüllen, dagegen diejenigen, die sich weigern, mit strenger Kirchenstrafe dazu zwingt. Mit Recht fürwahr meinen sie, es müßte höchst schimpflich erscheinen, wenn die Bündnisse jener Männer Treu und Glauben vermissen ließen, die in besonderem Sinne »Gläubige« heißen. In jener neuen Welt dagegen, die von der unsrigen fast weniger noch durch den Äquator als durch Lebensweise und Sitten geschieden ist, kann man sich auf Verträge überhaupt nicht verlassen. Je zahlreicher und feierlicher die Formalitäten sind, mit denen ein Vertrag gleichsam verknotet ist, um so schneller wird er gebrochen, weil es keine Mühe macht, seinen Wortlaut zu verdrehen. Die Leute dort setzen nämlich einen Vertrag bisweilen ganz verzwickt auf. Infolgedessen sind sie auch niemals auf Grund so fester Bindungen zu fassen, daß sie nicht durch irgendeine Masche entschlüpfen und in gleicher Weise mit der Vertragstreue Spott und Hohn treiben könnten. Wenn sie solch eine hinterlistige Gesinnung, ja solch einen Lug und Trug in einem Vertrag von Privatleuten fänden, so würden sie unter starkem Stirnrunzeln laut schreien, das sei ein Verbrechen, das den Galgen verdiene, und natürlich gerade die Leute, die sich rühmen, ihren Fürsten selber dazu geraten zu haben. Die Folge davon ist, daß entweder die gesamte Gerechtigkeit nur als eine niedrige Tugend des gemeinen Mannes erscheint, die sich tief unter den Thron des Königs duckt, oder daß es zum mindesten zwei Arten von Gerechtigkeit gibt. Die eine kommt dem gemeinen Manne zu, geht zu Fuß, kriecht am Boden und ist ringsum von zahlreichen Fesseln gehemmt, um nirgends eine Umzäunung überspringen zu können. Die andere ist die Tugend der Fürsten, erhabener als die des Volkes, aber in ebenso weitem Abstand auch freier, die sich alles erlauben darf, was ihr gefällt.

Diese Treulosigkeit der Fürsten in jenen Ländern, die ihre Verträge so schlecht halten, ist meiner Meinung nach auch der Grund, daß die Utopier grundsätzlich keine abschließen; möglicherweise aber würden sie ihre Ansicht ändern, wenn sie hier lebten. Freilich erscheint es ihnen überhaupt als ein unheilvoller Brauch, ein Bündnis einzugehen, mag es auch noch so gewissenhaft gehalten werden. Denn es veranlaßt die Völker zu der Annahme, daß sie zu gegenseitiger Feindschaft im öffentlichen wie im privaten Leben geschaffen seien und daß sie mit Fug und Recht gegeneinander wüten, falls nicht Bündnisse dem im Wege stehen, gerade als ob keinerlei natürliche Gemeinschaft zwei Völker miteinander verbände, die nur ein winziger Zwischenraum, sei es ein Hügel oder ein Bach, trennt. Ja, selbst wenn Verträge abgeschlossen sind, so erwächst daraus nach ihrer Ansicht noch keine Freundschaft; es bleibt vielmehr immer noch die Möglichkeit, den anderen zu übervorteilen, soweit man es aus Unbedachtsamkeit bei der Festsetzung des Wortlauts unterlassen hat, mit genügender Vorsicht eine Bestimmung mit aufzunehmen, die jene Möglichkeit ausschließt. Die Utopier aber sind im Gegenteil der Meinung, man dürfe niemanden als Feind betrachten, der einem kein Unrecht getan hat. In ihren Augen ist die Gemeinschaft der Natur so gut wie ein Bündnis und bindet die Menschen durch gegenseitiges Wohlwollen stärker und fester aneinander als durch Verträge, durch die Gesinnung stärker und fester als durch Worte.


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