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Die Obrigkeiten

Je dreißig Familien wählen sich alljährlich einen Vorsteher; in der alten Landessprache heißt er Syphogrant, in der jüngeren Phylarch. Zehn Syphogranten mit ihren Familien unterstehen einem Vorgesetzten, der jetzt Protophylarch genannt wird, in alten Zeiten aber Tranibore hieß. Schließlich ernennen die Syphogranten in ihrer Gesamtheit, zweihundert an der Zahl, auch den Bürgermeister. Nachdem sie sich eidlich verpflichtet haben, den nach ihrer Ansicht Tüchtigsten zu wählen, ernennen sie auf Grund geheimer Abstimmung einen der vier Bürger, die ihnen das Volk namhaft macht, zum Bürgermeister; jedes Stadtviertel wählt nämlich einen und schlägt ihn dem Senat vor. Das Amt wird auf Lebenszeit verliehen, wenn dem nicht der Verdacht entgegensteht, es gelüste den Inhaber nach Alleinherrschaft. Die Traniboren wählt man jährlich, doch wechselt man mit ihnen nicht ohne triftige Gründe. Die übrigen Beamten werden alle auf ein Jahr gewählt. Alle drei Tage, im Bedarfsfalle bisweilen auch öfter, kommen die Traniboren mit dem Bürgermeister zu einer Beratung zusammen, besprechen Stadtangelegenheiten und entscheiden rasch etwa vorliegende Privatstreitigkeiten, die übrigens ganz selten sind. Zu den Senatssitzungen werden regelmäßig zwei Syphogranten hinzugezogen, die jeden Tag wechseln; dabei ist vorgesehen, daß keine städtische Angelegenheit entschieden wird, über die nicht drei Tage vor der Beschlußfassung im Senat verhandelt worden ist. Außerhalb des Senats oder der Volksversammlungen über allgemeine Angelegenheiten zu beraten, ist bei Todesstrafe verboten. Diese Bestimmung soll eine tyrannische Unterdrückung des Volkes und eine Änderung der Verfassung durch eine Verschwörung des Bürgermeisters und der Traniboren erschweren. Und eben deshalb wird auch jede wichtige Angelegenheit vor die Versammlungen der Syphogranten gebracht; diese besprechen sie mit den Familien, beraten dann unter sich und teilen ihre Entscheidung dem Senat mit. Zuweilen kommt die Sache vor den Rat der ganzen Insel. Auch ist es eine Gewohnheit des Senats, über einen Antrag nicht gleich an dem Tage zu beraten, an dem er zum ersten Male eingebracht wird, sondern die Verhandlung auf die nächste Sitzung zu verschieben. Es soll nämlich niemand unbedachtsam mit dem herausplatzen, was ihm zuerst auf die Zunge kommt, und dann mehr auf die Verteidigung seiner Ansicht als auf das Interesse der Stadt bedacht sein. Auch soll niemand das Gemeinwohl der Erhaltung der guten Meinung von seiner Person opfern, in einer Art sinnloser und verkehrter Scham, weil er sich nicht merken lassen will, daß er es im Anfang an der nötigen Voraussicht hat fehlen lassen, während er doch von vornherein darauf hätte bedacht sein müssen, lieber überlegt als rasch zu sprechen.


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