Philip Melanchthon
Die Augsburgische Konfession
Philip Melanchthon

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Der XXVII. Artikel: Von Klostergelübden

Von Klostergelübden zu reden, ist not, erstlich, zu bedenken, wie es bis anher damit gehalten, welch Wesen in Klostern gewesen, und daß sehr viel darin täglich nicht allein wider Gottes Wort, sondern auch bäpstlichen Rechten zuentgangen gehandelt ist. Denn zu Sankt Augustini Zeiten sind Klosterständ frei gewesen; folgend, da die rechte Zucht und Lehre zerruttet, hat man Klostergelubd erdacht und damit eben als mit einem erdachten Gefängnus die Zucht wiederumb aufrichten wellen.

Uber das hat man neben den Klostergelubden viel ander Stück mehr auf- bracht, und mit solchen Banden und Beschwerden ihr viel, auch vor gebuhrenden Jahren beladen.

So seind auch viel Personen aus Unwissenheit zu solchem Klosterleben kummen, welche, wiewohl sie sunst nicht zu jung gewesen, haben doch ihr Vermugen nicht gnugsam ermessen noch verstanden. Dieselben alle, also verstrickt und verwickelt, seind gezwungen und gedrungen gewesen, in solchen Banden zu bleiben, ungeachtet des, daß auch bapstlich Recht ihr viel frei gibt. Und das ist beschwerlicher gewesen in Jungfrauklöstern dann Monichklostern, so sich doch geziemet hätte, der Weibsbilder als der Schwachen zu verschonen.

Dieselb Strenge und Härtigkeit hat auch viel frommen Leuten in Vorzeiten mißfallen; dann sie haben wohl gesehen, daß beide, Knaben und Maidlein, umb Unterhaltung willen des Leibs, in die Kloster versteckt seind worden. Sie haben auch wohl gesehen, wie ubel dasselb Furnehmen geraten ist, was Ärgernus, was Beschwerung der Gewissen es grbracht, und haben viel Leut geklagt, daß man in solcher fahrlicher Sache die Canones so gar nicht geachtet. Zudem so hat man eine solche Meinung von den Klostergelubden, die unverborgen auch viel Menschen ubel gefallen hat, die wenig einen Verstand gehabt.

Dann sie gaben für, daß Klostergelübde der Tauf gleich wären, und daß man mit dem Klosterleben Vergebung der Sünde und Rechtfertigung vor Gott verdienet. Ja sie setzen noch mehr darzu, daß man mit dem Klosterleben verdient nicht allein Gerechtigkeit und Frombkeit, sonder auch, daß man damit hielte die Gebote und Räte, im Evangelio verfaßt, und wurden also die Klostergelubde hocher gepreiset dann die Tauf; item daß man mehr verdienet mit dem Klosterleben dann mit allen anderen Ständen, so von Gott geordnet seind, als Pfarrer- und Predigerstand, Obrigkeit-, Fursten-, Herrenstand und dergleichen, die alle nach Gottes Gebot, Wort und Befehl ihrem Beruf ohn erdichte Geistlichkeit dienen, wie dann dieser Stuck keins mag verneint werden; dann man findet's in ihren eigen Buchern.

Uber das, wer also gefangen und ins Kloster kommen, lernet wenig von Christo. Etwa hätt man Schulen der heiligen Schrift und anderer Kunste, so der christlichen Kirchen dienstlich seind, in den Klöstern, daß man aus den Klostern Pfarrer und Bischofe genummen hat. Jetzt aber hat's viel eine andere Gestalt. Denn vorzeiten kamen sie zusammen der Meinung im Klosterleben, daß man die Schrift lernet. Itzt geben sie vor, das Klosterleben sei ein solch Wesen, daß man Gottes Gnade und Frommkeit vor Gott damit verdiene, ja es sei ein Stand der Vollkommenheit; und setzens den anderen Ständen, so von Gott eingesetzt, weit vor. Das alles wirddarumb angezogen ohn alle Verunglimpfung, damit man je dester daß vernehmen und verstehen muge, was und wie die Unseren lehren und predigen.

Erstlich lehren sie bei uns von denen, die zur Ehe greifen, also: daß alle die, so zum ledigen Stand nicht geschickt sind, Macht, Sieg und Recht haben, sich zu verehelichen. Denn die Gelübde vermögen nicht Gottes Ordnung und Gebot aufzuheben. Nun lautet Gottes Gebot also 1. Kor.7: «Umb der Hurerei willen hab ein itzlicher sein eigen Weib, und eine itzliche hab ihren eigenen Mann.» Dazu dringet, zwinget und treibet nicht allein Gottes Gebot, sondern auchGotts Geschopf und Ordnung alle die zum Ehestand, die ohn sonder Gotteswerk mit der Gabe der Jungfrauschaft nicht begnadet seind, lauts dieses Spruches Gottes selbst, Gen.2: «Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; wir wollen ihme ein Gehilfen machen, der umb ihne sei.»

Was mag man nun dawider aufbringen? Man ruhme das Gelubd und die Pflicht, wie hoch man welle, man mutz es auf als hoch, als man kann, so mag man dannoch nicht erzwingen, daß Gottes Gebot dardurch aufgehaben werde. Die Doctores sagen, daß die Gelubd auch wider des Bapsts Recht unbundig sind; wie viel weniger sollen sie dann binden, Statt und Kraft haben wider Gottes Gebot!

Wo die Pflicht der Gelubd kein anderen Ursachen hätte, daß sie möchte aufgehaben werden, so hätten die Bäpst auch nicht darwider dispensiert und erlaubt. Dann es gebuhret keinem Menschen, die Pflicht, so aus gottlichen Rechten herwächst, zu zerreißen. Darum haben die Bäpste wohl bedacht, daß in dieser Pflicht ein Äguität soll gebraucht werden, und haben zum offernmal dispensiert, als mit einem Kunig von Aragon und vielen anderen. So man nun zu Erhaltung zeitlicher Dinge dispensiert hat, soll viel billiger dispensiert werden um Notdurft willen der Seelen.

Folgend, warum treibt der Gegenteil so hart, daß man die Gelubd halten muß, und siehet nicht an zuvor, ob das Gelubd seine Art hab? Dann das Gelübd soll in muglichen Sachen willig und ungezwungen sein. Wie aber die ewige Keuschheit in des Menschen Gewalt und Vermügen stehe, weiß man wohl; auch seind wenig, beide Mannes- und Weibespersonen, die von ihnen selbst, willig und wohl bedacht, das Klostergelübde getan haben. Ehe sie zum rechten Verstand kommen, so überredet man sie zum Klostergelübde, zuweilen werden sie auch dazu gezwungen und gedrungen. Darum ist es je nicht billig, daß man so schwind und hart von der Gelübde Pflicht disputiere, angesehen, daß sie alle bekennen, daß solches wider die Natur und Art des Gelübdes ist, daß es nicht williglich und mit gutem Rat und Bedacht gelobt wird.

Etlich Canones und bäpstliche Recht zurreißen die Gelubd, die unter funfzehen Jahren geschehen sein. Dann sie haltens dafur, daß man vor derselben Zeit so viel Verstands nicht hat, daß man die Ordnung des ganzen Lebens, wie dasselb anzustellen, beschließen konne. Ein ander Kanon gibt der menschlichen Schwachheit noch mehr Jahre zu; dann er verbeut, das Klostergelubd unter achtzehn Jahren zu tun. Daraus hat der meiste Teil Entschuldigung und Ursach, aus den Klostern zu gehen; dann sie des mehrern Teils in der Kindheit vor diesen Jahren in Kloster kummen seind.

Endlich, wenn gleich die Verbrechung des Klostergelubds möcht getadelt werden, so konnt aber dannoch daraus nicht erfolgen, daß man derselben Ehe zurreißen sollte. Dann Sankt Augustin sagt 26. quaest. I, cap. Nuptiarum, daß man solche Ehe nicht zurreißen soll. Nun ist je Sankt Augustin nicht in geringem Ansehen in der christlichen Kirche, ob gleich etlich hernach anders gehalten.

Wiewohl nun Gottes Gebot von dem Ehestande ihr sehr viel vom Klostergelubd frei und ledig macht, so wenden doch die Unseren noch mehr Ursachen fur, daß Klostergelubd nichtig und unbündig sei. Dann aller Gottesdienst von den Menschen ohn Gottes Gebot und Befehl eingesetzt und erwählet, Gerechtigkeit und Gottes Gnade zu erlangen, ist wider Gott und Evangelio und Gottes Befehl entgegen; wie dann Christus selbs sagt Matth. 15: «Sie dienen mir vergeblich mit Menschengeboten.» So lehret's auch Sankt Paul überall, daß man Gerechtigkeit nicht soll suchen aus unsern Geboten und Gottesdiensten, so von Menschen erdicht seind, sonder daß Gerechtigkeit und Frombheit vor Gott kommt aus dem Glauben und Vertrauen, daß wir glauben, daß uns Gott um seines einigen Sohns Christus willen zu Gnaden nimbt.

Nun ist es je am Tage, daß die Monch gelehret und gepredigt haben, daß die erdachte Geistlichkeit gnugtun fur die Sunde und Gottes Gnad und Gerechtigkeit erlangen. Was ist nun das anders, dann die Herrlichkeit und Preis der Gnade Christi vermindern und die Gerechtigkeit des Glaubens verleugnen? Darum folget aus dem, daß solche gewohnliche Gelubd unrechte, falsche Gottesdienste gewesen. Derhalben seind sie auch unbundig. Denn ein gottlos Gelübd, und das wider Gottes Gebot geschehen, ist unbündig und nichtig; wie auch die Canones lehren, daß der Eid nicht soll ein Band zur Sunde sein.

Sankt Paul sagt zun Galatern am 5.: «Ihr seid ab von Christo, die ihr durch das Gesetz rechtfertig werden wellt, und habt der Gnaden gefehlet.» Derhalben auch die, so durch Gelubd wellen rechtfertig werden, seind von Christo ab und fehlen der Gnad Gottes. Dann dieselben rauben Christo seine Ehr, der allein gerecht macht, und geben solche Ehr ihren Gelubden und Klosterleben.

Man kann auch nicht leugnen, daß die Moniche gelehret und gepredigt haben, daß sie durch ihre Gelubd und Klosterwesen und Weise gerecht werden und Vergebung der Sunden verdienen; ja sie haben noch wohl ungeschickter und umgereumbter Ding erdicht und gesaget, daß sie ihre gute Werk den anderen mitteilten. Wann nun einer dies alles wollt unglimpflich treiben und aufmutzen, wie viel Stuck kunnt er zusammenbringen, der sich die Monich auch selbs schämen und nicht wellen getan haben! Uber das alles haben sie auch die Leute des uberredt, daß die erdichte geistliche Orden Ständ seind christlicher Vollkommenheit. Dies ist ja die Werk ruhmen, daß man dadurch gerecht werde. Nun ist es nicht ein geringe Ärgernus in der christlichen Kirchen, daß man dem Volke einen solchen Gottesdienst furträgt, den die Menschen ohn Gottes Gebot erdicht haben, und lehren, daß ein solcher Gottesdienst die Menschen vor Gott frombt und gerecht mache. Dann Gerechtigkeit des Glaubens, die man am meisten in der christlichen Kirchen treiben soll, wird verdunkelt, wann den Leuten die Augen aufgesperret werden mit dieser seltsamen Engelsgeistlichkeit und falschem Furgeben des Armuts, Demut und Keuschheit.

Ueber das werden auch die Gebot Gottes und der rechte und wahre Gottesdienst dadurch verdunkelt, wenn die Leute hören, daß allein die Mönche im Stand der Vollkommenheit sein sollen. Denn die christliche Vollkommenheit ist, daß man Gott von Herzen und mit Ernst fürchtet, und doch auch eine herzliche Zuversicht und Glauben, auch Vertrauen fasset, daß wir um Christus willen einen gnädigen barmherzigen Gott haben, daß wir mügen und sollen bitten und begehren, was uns not ist, und Hilfe von ihm in allen Trübsalen gewißlich nach eines jeden Beruf und Stand gewarten, daß wir auch indes sollen äußerlich mit Fleiß gute Werke tun und unsers Berufs warten. Darin stehet die rechte Vollkommenheit und der rechte Gottesdienst, nicht im betteln oder in einer schwarzen oder grauen Kappen.

Man liest auch der Exempel viel, daß etliche Weib und Kind, auch ihr Regiment verlassen und sich in Klöster gesteckt haben. Dasselbe, haben sie gesagt, heißt aus der Welt fliehen und ein solch Leben suchen, das Gott daß gefiel denn der anderen Leben. Sie haben auch nicht können wissen, daß man Gott dienen soll in den Geboten, die er gegeben hat, und nicht in den Geboten, die von Menschen erdichtet sind. Nu ist je das ein guter und vollkommener Stand des Lebens, welcher Gottes Gebot für sich hat; das aber ist ein gefährlicher Stand des Lebens, der Gottes Gebot nicht für sich hat. Von solchen Sachen ist vonnöten gewesen den Leuten guten Bericht zu tun.

Es hat auch Gerson in Vorzeiten den Irrtumb der Moniche von der Vollkommenheit gestraft und zeigt an, daß bei seinen Zeiten dieses eine neue Rede gewesen sei, daß das Klosterleben ein Stand der Vollkommenheit sein soll.

So viel gottloser Meinung und Irrtumb kleben in den Klostergelubden; daß sie sollen rechtfertigen und frumb vor Gott machen, daß sie die christlich Vollkommenheit sein sollen, daß man damit beide, des Evangeliums Räte und Gebot, halte, daß sie haben die Übermaßwerk, die man Gott nicht schuldig sei. Dieweil dann solchs alles falsch, eitel und erdicht ist, so macht es auch die Klostergelubd nichtig und unbundig.


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