Philip Melanchthon
Die Augsburgische Konfession
Philip Melanchthon

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Der XVI. Artikel: Von der Polizei und weltlichem Regiment

Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehret, daß alle Oberkeit in der Welt und geornete Regiment und Gesetze gut Ordnung von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen mögen in Oberkeit-, Fürsten- und Richter-Amt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und anderen üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Uebeltäter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege führen, streiten, käufen und verkäufen, aufgelegte Eide tun, eigens haben, ehrlich sein etc.

Hie werden diejenigen verdammt, so lehren, daß christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind, leiblich verlassen und sich der vorberührten Stück [ent]äußern; so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott.

Denn das Evangelium lehret nicht ein äußerlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens und stößt nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, daß man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung, und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise.

Derhalben sind die Christen schuldig, der Oberkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Sünde geschehen mag. Denn so der Oberkeit Gebot ohn Sünde nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen. Actuum 5.


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