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Vorwort des Uebersetzers.

Indem ich dem gebildeten deutschen Publicum hiermit Gelegenheit biete, eine der interessantesten der isländischen sogenannten Saga's ihrem Inhalte nach kennen zu lernen, glaube ich mich der Hoffnung hingeben zu können, daß der Fleiß und die Sorgfalt, welche ich auf die deutsche Uebersetzung verwandte, auch einer strengeren Kritik sich erkennbar machen wird. Die Mühe war, bei der immerhin vorhandenen Sprödigkeit des Stoffes, eben keine geringe. Die Wiedergabe von Lefolii ist nach dem Urtheil von Kennern eine sehr genaue und gute, in der nichts Wesentliches übergangen wird, weshalb sie auch in Dänemark, wo doch die Kenntniß der altnordischen Literatur in ihrer Ursprache ziemlich allgemein ist, zum Volksbuch geworden ist. Wer nun das Original kennt, oder auch nur flüchtig in dieser Uebersetzung gelesen hat, wird leicht verstehen, weshalb ich dieselbe unternahm.

Abgesehen von dem spannenden, fast dramatischen Gange der Erzählung in der Nialssaga, knüpft diese vielfach an bekannte Ereignisse und Personen der nordischen Geschichte an. Demjenigen, welcher es liebt, sich mit Culturgeschichte zu beschäftigen, wird sie eine Fülle von interessanten Thatsachen, Sitten und Gebräuchen vorführen. Endlich wird besonders der Rechtskundige sich angezogen fühlen durch die Darstellung der rechtlichen Verhältnisse überhaupt, sowie besonders der eigenartigen Ting-Gebräuche. Ist doch die Nialssaga eine der wichtigeren Urkunden für die germanische Rechtsgeschichte, da sie Zeugniß davon ablegt, wie und unter welchen Verhältnissen in der ersten Hälfte des Mittelalters sich das Recht bei den germanischen Stämmen des Nordens und speciell aus Island entwickelt hat. – Im übrigen verweise ich aus die treffliche Nachschrift von Lefolii, welche ich, da sie den Leser am besten orientirt, als Einleitung vorangestellt habe.

Zum Schlusse wäre noch zu bemerken, daß ich zur Erklärung einzelner Bezeichnungen und Verhältnisse, wo es mir passend erschien, die nöthigen Anmerkungen hinzugefügt habe. – Möge man vorliegende Uebersetzung wohlwollend und mit Nachsicht aufnehmen!

Leipzig, im Januar 1878.

J. Claussen.


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