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Heilmittel für die infolge von Behexung besessen Gemachten.

Kapitel V.

Daß bisweilen infolge von Behexung die Dämonen manche Menschen substanziell bewohnen, hat sich oben in Kapitel 9 und 10 hinreichend ergeben; auch aus was für Ursachen: nicht nur wegen schwerer eigener Verbrechen, sondern im Gegenteil bisweilen wegen seines eigenen größeren Verdienstes, manchmal wegen eines leichten fremden Vergehens, manchmal wegen seiner eigenen verzeihlichen Sünde, manchmal wegen einer schweren fremden Sünde, und manchmal wegen einer fremden Schandtat; im Verhältnis zu denen die verschiedenen (Menschen) auch in verschiedener Weise besessen gehalten werden, die einen mehr, andere weniger, wie auch Nider in seinem Formicarius erzählt: Es ist nicht wunderbar, wenn infolge von Behexung oder auf Drängen einer Hexe der Dämon mit Gottes Zulassung den Menschen substanziell bewohnt; in der Weise, wie es dort erklärt wird: was man nämlich unter Substanz zu verstehen habe.

Durch welche Heilmittel sie aber befreit werden können, nämlich durch die Exorzismen der Kirche und zu dem durch wahre Zerknirschung oder auch Beichte, wenn jemand um einer Todsünde willen besessen ist, das hat sich aus dem ebendaselbst Hergeleiteten und aus der Befreiung jenes böhmischen Priesters ergeben. Daß aber über diese beiden Heilmittel hinaus auch noch drei andere imstande sind zu wirken, nämlich die Kommunion des heiligen Abendmahles, der Besuch heiliger Stätten oder das Gebet der Guten und die Lösung der Exkommunikation, (ergibt sich) aus der Erörterung des vorerwähnten Gelehrten, die auch herzusetzen frommt, da nicht alle einen Vorrat von nötigen Abhandlungen haben.

Denn von der heiligen Kommunion spricht Cassianus, Collat. abbat. am ersten in folgenden Worten: »Wir erinnern uns nicht, daß die für die Nichtswürdigkeit der Dämonen von unseren Vorfahren überlieferte hochheilige Kommunion jemals verboten worden sei; nein, vielmehr im Gegenteil hielten sie dafür, sie, wenn es möglich wäre, sogar täglich ihnen zu teil werden zu lassen, die wie man glauben muß, zur Läuterung und zum Schutze von Leib und Seele dient. Vom Menschen genommen schlägt sie, gewissermaßen mit Feuer ausbrennend, jenen Geist in die Flucht, der in seinen Gliedern lauert oder sich darin zu verbergen sucht. Auf diese Weise sahen wir neulich den Abt Andronicus geheilt werden. Er wird dem zu Schaden Gekommenen nachstellen, wenn er sieht, daß er von der himmlischen Arznei entfremdet ist; denn um so härter und häufiger wird er ihn zu treffen suchen, je weiter er ihn von dem geistigen Heilmittel entfernt sieht«. Soweit Cassianus. Und wiederum sagt er ebendort ebendarüber: »Zweierlei muß man hier unerschütterlich glauben. Erstens, daß ohne Gottes Zulassung niemand von diesen Geistern überhaupt versucht wird; zweitens, daß alles, was uns von Gott geschickt wird, mag es nun für den Augenblick als Traurigkeit oder freudebringend scheinen, wie vom liebevollsten Vater und gnädigsten Arzte zu unserem Nutzen verhängt wird; und deshalb sind sie gleichsam als Zuchtmeister zur Demütigung (den Menschen) beigegeben, damit sie beim Abscheiden aus dieser Welt Läuterungen zum anderen Leben mitnehmen oder von der Stärke der Strafe gebüßt werden, die nach dem Apostel für jetzt dem Satan zum Untergang des Fleisches übergeben sind, damit der Geist gesund werde am Tage unseres Herrn Jesu Christi«.

Aber hier entsteht ein Zweifel, da der Apostel sagt: »Der Mensch prüfe sich selbst und esse so von jenem Brote«. Wie können also Besessene, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, kommunizieren? Es antwortet S. Thomas im dritten Teile, qu. 80 darauf, man müsse bezüglich aller Sinnlosen so unterscheiden: Einige, sagt er, haben den Gebrauch der Vernunft, wie es heißt, in zweifacher Weise nicht: das eine Mal, weil sie nur einen schwachen Gebrauch der Vernunft haben, so wie man einen nicht sehend nennt, der schlecht sieht; und weil solche eine gewisse Ehrfurcht vor dem Sakrament fassen können, ist ihnen dieses Sakrament nicht zu verweigern. Anderseits sagt man von gewissen Leuten, daß sie den Gebrauch der Vernunft nicht haben, die von Geburt an so geblieben sind; und so ist solchen dieses Sakrament nicht zu reichen, weil sich in ihnen auf keine Weise Ehrfurcht von diesem Sakrament herausgebildet hat. Oder sie haben nicht immer des Gebrauches der Vernunft entbehrt: und dann, wenn sich in ihnen früher, als sie ihrer Sinne mächtig waren, Ehrfurcht vor diesem Sakramente gezeigt hat, darf ihnen im Augenblick des Todes dieses Sakrament geboten werden, außer wenn man die Gefahr des Erbrechens oder Ausspeiens fürchtet. Daher liest man auch entsprechend dem Concil. Carthagin., und zwar steht es XXVI, qu. 6: »Wenn derjenige, welcher in der Krankheit nach Buße verlangt, zufällig, wenn der eingeladene Priester zu ihm kommt, von der Krankheit überwältigt die Sprache verloren hat, oder in Gehirnlähmung verfallen ist, sollten diejenigen für ihn Zeugnis ablegen, die ihn gehört haben; und wenn man glaubt, daß er jeden Augenblick sterben kann, möge er durch Auflegen der Hände versöhnt und die Eucharistie ihm in den Mund eingeflößt werden«. – Bezüglich der Getauften, welche körperlich von unsauberen Geistern beunruhigt werden, gilt dieselbe Regel wie von den anderen Sinnlosen. Soweit Thomas. Er fügt jedoch IV, dist. 9 hinzu, daß den von Dämonen Besessenen die Kommunion nicht zu verweigern sei, außer wenn es zufällig gewiß sei, daß sie vom Teufel wegen irgend eines Verbrechens gepeinigt werden. Dem fügt Petrus de Palude hinzu: »In diesem Falle sind sie für zu Exkommunizierende zu halten, die Satan übergeben sind«.

Daraus kann man schließen, daß, wenn manche vom Dämon, auch wegen ihrer eigenen Verbrechen, besessen sind, aber doch lichte Augenblicke und den Gebrauch der Vernunft haben und dann um ihrer Sünde willen zerknirscht sind oder in gebührender Weise beichten, solche auf keinen Fall von der Kommunion des allerheiligsten Sakramentes der Eucharistie auszuschließen sind, da sie vor Gott absolviert sind. –

Von der Verwendung der Heiligen oder dem frommen Gebete, wie dadurch die Besessenen auch befreit werden können, sind die Legenden der Heiligen voll. Denn die Verdienste der Heiligen, Märtyrer, Bekenner und Jungfrauen verlangen, daß diese nichtsnutzigen Geister durch das Gebet und Eingreifen der im Vaterhause weilenden Heiligen besiegt werden, die von den Heiligen auf ihrem Wege besiegt worden sind. In ähnlicher Weise liest man, daß die frommen Gebete der (Erden-)Wanderer oft die Befreiung von Besessenen erzielt haben. Daher ermahnt dazu Cassianus a. a. O.: »Wenn wir«, sagt er, »diese Meinung, oder vielmehr den Glauben hätten, den ich weiter oben beschrieben habe, daß alles durch den Herrn zum Nutzen der Seelen geschieht und insgesamt dafür bestimmt ist, so würden wir jene nicht nur keineswegs verachten, sondern wir werden auch für sie wie für unsere Glieder unaufhörlich beten und mit ihnen aus ganzem Herzen und vollem Gefühl mitfühlen«.

Bezüglich der letzten Art, der Lösung jemandes von der Exkommunikation, muß man wissen, daß diese weder allgemein gebräuchlich noch auch vielleicht erlaubt ist, außer wenn man Befugnis und besondere Offenbarung der Wahrscheinlichkeit hat, daß jemand wegen der Exkommunikation der Kirche besessen ist, so wie der Apostel, I. Korinther 5, den von ihm exkommunizierten Hurer und zwar vor dem korinthischen Volke dem Satan zur Vernichtung des Fleisches übergab, damit der Geist gesund werde am Tage unseres Herrn Jesu Christi, d. h., wie die Glosse sagt, bis zur Erleuchtung durch die Gnade der Zerknirschung oder bis zum Gericht. Und die Lügengelehrten, die den Glauben verderbt hatten, nämlich Hymenaeus und Alexander, übergab er dem Satan, damit sie lernten, nicht gotteslästerlich zu reden, I. Timotheus 1. Denn so große Macht besaß der Apostel, sagt die Glosse, und so große Gnade fand er vor Gott, daß er die vom Glauben Abfallenden durch ein bloßes Wort dem Teufel übergab.

Daher erklärt S. Thomas IV, dist. 18, wo der Magister die drei Wirkungen der Exkommunikation lehrt, diese folgendermaßen: »Schon allein dadurch,« sagt er, daß jemand des Stimmrechtes der Kirche beraubt wird, trifft ihn ein dreifacher Nachteil nach den drei Dingen, die jemand nach den Stimmen der Kirche erlangt. Denn sie dienen zur Mehrung der Gnade denen, die sie besitzen, und zur Trauer dem, der sie nicht besitzt. Und was das anlangt, so sagt der Magister, daß durch die Exkommunikation die Gnade entzogen wird. Sie dienen auch für die Wache der Tugend; und was das betrifft, so sagt er darüber, daß der Schutz entzogen wird; nicht daß sie gänzlich von Gottes Vorsehung ausgeschlossen werden, sondern nur von der, mit welcher Gott die Söhne der Kirche in besonderer Weise bewacht. Sie dienen auch zur Verteidigung gegen den Feind, und was das anlangt, so sagt er, daß dem Teufel mehr Macht gegeben wird, gegen einen solchen körperlich und geistig zu wüten. In der ursprünglichen Kirche also, wo es nötig war, die Menschen durch Zeichen zum Glauben einzuladen, wurde ein Exkommunizierter, so wie der heilige Geist unter einem sichtbaren Zeichen sich offenbarte, an der körperlichen Beunruhigung durch den Teufel erkennbar. Und es ist nicht unpassend, wenn derjenige, an dem man noch nicht verzweifelt, dem Feinde übergeben wird; denn er wird ihm nicht zur Verdammnis, sondern zur Besserung übergeben, da es in der Macht der Kirche liegt, ihn jenem aus der Hand zu reißen, sobald sie will. – Soweit Thomas.

Wenn jedoch der Exorzist den Besessenen unter Vorsichtsmaßregeln absolviert, so scheint das nicht unpassend. Aber Nider gibt zu verstehen, daß der Exorzist sich sehr hüten müsse, es bezüglich seiner Kräfte zu leicht zu nehmen oder dem ernsten Gotteswerke einen Witz oder Scherz beizumischen oder etwas Abergläubisches oder als Hexenwerkzeug Verdächtiges anzubringen; sonst wird er kaum der Strafe entgehen, wie es durch Beispiele erklärt wird. Bezüglich des ersten nämlich berichtet der selige Gregorius in den Dialogen von einer Frau, die gegen ihr Gewissen von ihrem Gatten, der sie darum bat, in der Vigilie der Weihe der Kirche des S. Sebastian die Gewährung des Schuldigen empfing, Das ist geraten! Der Text hat: quae contra conscientiam suam a marito petente (et) obtinenti debiti redditionem in vigilia ... et quia etc. und weil sie gegen das Gewissen sich unter die Kirchenprozession mischte, besessen wurde und auf offener Straße raste. Als das der Priester jener Kirche sah, nahm er die Decke vom Altar und bedeckte sie damit: aber auch in diesen Priester fuhr der Teufel plötzlich gleichfalls hinein; und weil er über seine Kräfte hinaus etwas vornehmen wollte, wurde er in seiner Beunruhigung dahin gebracht, zu erkennen, wer er wäre. – Soweit Gregorius.

Bezüglich des zweiten, daß keiner vom Amte der Exorzisten einen Witz machen solle, wenn er die heilige Verordnung wahrnimmt, berichtet Nider, er habe im Kölner Sprengel einen Bruder gesehen, der in Worten recht witzig, aber in der Gnadengabe der Austreibung der Dämonen berühmt war. Als dieser im Gebiete des Kölner Sprengels einen Dämon in einem besessenen Körper hart bedrängte, bat der Dämon den Bruder um eine Stätte, wohin er sich zurückziehen könnte. Erfreut darüber sagte der Bruder im Scherz: »Geh in meine Kloake!« Der Dämon fuhr also aus, und als der Bruder in der Nacht seinen Leib entleeren wollte, folterte ihn der Dämon so hart an der Kloake, daß er nur mit Schwierigkeit sein Leben rettete.

Aber auch davor muß man sich besonders hüten, daß die Besessenen, auch die durch Hexen (besessen Gemachten), in den Schutz von Hexen gestellt werden. Daher schaltet auch betreffs der vorerwähnten Frau Gregorius ein: »Als ihre Nächsten,« sagt er, »welche sie fleischlich liebten und sie mit ihrer Liebe verfolgten, sie zur Erlangung eines Heilmittels den Hexen überliefert hatten und sie von diesen an den Fluß geführt, in das Wasser getaucht und mit vielen Beschwörungen umgetrieben worden war, fuhr eine Legion von Dämonen in sie hinein, während doch nur ein einziger ausgetrieben werden sollte. Daher brachten die Verwandten, die endlich gestanden und darüber Schmerz empfanden, sie dem heiligen Bischof Fortunatus, der sie durch tägliche Gebete und Fasten ganz und gar wiederherstellte«.

Aber weil gesagt worden ist, die Exorzisten müßten sich hüten, etwas Abergläubisches oder als Hexenmittel Verdächtiges anzuwenden, so könnte ein Exorzist zweifeln, ob er gewisse Kräuter oder Steine, auch nicht geweihte, anwenden könnte. Antwort. Wenn die Kräuter geweiht sind, um so besser; wenn aber nicht, wie z. B. ein gewisses Kraut, welches sonst Dämonenflucht genannt wird, oder auch wenn jemand die Naturen der Steine anwendet, wird es nicht abergläubisch sein, wenn er nur glaubt, daß sie die Dämonen nicht direkt, aus ihrer eigenen Natur, vertreiben, weil er dann in den Irrtum verfiele, daß sie in ähnlicher Weise auch durch andere Kräuter oder Worte gezwungen werden können, wie es der Irrtum der Nigromantiker bekennt, welche glauben, sie hätten Erfolge durch die natürlichen und anhaftenden Eigenschaften solcher Dinge. Daher sagt S. Thomas IV, dist. 7, im letzten Artikel: »Man muß nicht glauben, daß die Dämonen irgend welchen körperlichen Eigenschaften unterliegen. Daher werden sie auch nicht durch Beschwörungen und gewisse Hexentaten gezwungen, außer insofern dadurch ein Bündnis mit ihnen geschlossen wird; nach dem, was Jesaias XVIII gesagt wird: ›Wir haben ein Bündnis mit dem Tod geschlagen und mit der Hölle einen Pakt gemacht‹«. Und jene Stelle Job XL: ›Kannst du den Leviathan mit dem Hamen herausziehen und die folgenden Worte legt er schließlich so aus, indem er über Job sagt: »Wenn man es recht betrachtet, scheint alles Vorausgeschickte auf die Widerlegung der Anmaßung der Nigromantiker hinauszulaufen, welche sich bemühen, mit den Dämonen einen Pakt einzugehen und sie sich zu unterwerfen oder sonst auf eine Weise zu binden«. Nachdem er also gezeigt hat, daß der Mensch durch seine Kraft den Teufel nicht überwältigen kann, schließt er mit den Worten ( Job XL, 27): »Lege deine Hand auf ihn«; ergänze: wenn du kannst; weil du es auf keine Weise durch deine Kraft vermagst, so wird er durch göttliche Kraft überwunden. Daher heißt es weiter ( Job XL, 28): »Gedenke des Krieges«, den ich nämlich gegen ihn führe und – da das Praesens für das Futurum gesetzt wird, kann man sagen – führen werde im Kreuze, wo der Leviathan mit dem Hamen gefangen werden wird, nämlich durch die verborgene Göttlichkeit mit dem Köder der Menschheit, worunter der Heiland, der reine Mensch, verstanden wird. Daher heißt es auch später ( Job XLI): ›Es ist keine Macht auf Erden, die ihm verglichen werden kann‹. Dadurch, sagt ( S. Thomas), wird angezeigt, daß keine körperliche Eigenschaft der Macht des Dämons gleichgestellt werden kann, weil diese eine rein geistige Macht ist«. – Soweit S. Thomas.

Aber weil indirekt ein vom Dämon Besessener durch die Kraft einer Melodie, wie z. B. Saul durch die Harfe Davids, oder eines Krautes oder einer anderen körperlichen Sache Erleichterung finden kann, welche Kraft als natürliche Wesenheit darinwohnt, daher können sie also angewendet werden; und zwar wird dies, daß es geschehen könne, mit Autoritäten und Gründen hergeleitet. Denn XXVI, qu. 7, daemonium sustinenti, heißt es: »Es ist erlaubt, Steine oder Kräuter ohne Beschwörung anzuwenden«, und zwar sind es die Worte des Hieronymus. Desgleichen sagt der Magister, Hist., wo er jene Stelle Tobias VI behandelt, wo Raphael zu Tobias sagt: »Wenn du ein Stückchen vom Herzen (nämlich des Fisches, den du gefangen hast,) auf Kohlen legst, wird der Rauch davon jede Art von Dämonen, sei es von einem Manne, sei es von einer Frau, derart verscheuchen, daß keiner wieder an sie herangehen wird‹: »Wir dürfen uns darüber nicht wundern, da der Rauch jedes beliebigen angezündeten Baumes dieselbe Gewalt zu haben scheint; wiewohl (die Stelle) auch noch einen geistigen Sinn in sich enthält, nämlich vom Rauche des geistigen Gebetes«. – Mit Bezug hierauf hat Albertus zu Lukas IX und Nicolaus de Lyra zu Könige I, 16, ja auch Paulus Burdegalensis über Könige I, 16 den Schluß, daß es nicht nur zuzugeben scheint, daß durch irgend welche fühlbare Dinge von den Dämonen Bedrängte erleichtert werden, sondern auch, daß sie durch (solche) fühlbaren Dinge bisweilen völlig befreit werden können, nämlich wohlverstanden, wenn sie nicht in schrecklicher Weise bedrängt werden. Das beweist er durch einen Grund. Da nämlich die Dämonen die körperliche Materie nicht nach ihrem Willen verändern können, sondern nur durch Verbindung der gehörigen Aktiven mit den gehörigen Passiven, wie Nicolaus sagt, so kann aus demselben Gründe durch irgend eine fühlbare Sache im menschlichen Körper eine Disposition verursacht werden, wodurch er zur Aufnahme der Tätigkeit des Dämons geeignet wird. Der Wahnsinn z. B. ist nach den Ärzten am meisten disponiert zur Entfremdung des Geistes und folglich zur Aufnahme der dämonischen Bedrängnis. Wenn nun das dämonische Leiden von Grund aus geheilt wird, würde auch die aktive Bedrängnis durch den Dämon, bei Aufhören der passiven, von Grund aus aufhören. Dasselbe könnte man sagen von der Leber des Fisches; ebenso von der Melodie Davids, um derentwillen Saul zwar zuerst gekräftigt wurde und sich leichter fühlte, durch die jedoch (der Dämon) gänzlich vertrieben ward, wie die Schrift sagt: »Der böse Geist wich von ihm«; und zwar ist es nicht der Schrift gemäß, zu sagen, daß dies infolge des Verdienstes Davids geschah oder durch seine Gebete, weil es nicht wahrscheinlich ist, daß die Schrift dies verschweigen würde, da es zu seinem Ruhme deutlich gesagt worden wäre. – So weit vom vorerwähnten Paulus; mögen wir auch oben in der fünften Frage des ersten Teiles festgestellt haben, daß Saul deshalb befreit wurde, weil die Kraft des Kreuzes durch die Ausspannung der Adern des Leibes Christi (durch Davids Harfe) sinnbildlich dargestellt wurde. Dort ist noch mehr enthalten, was der gegenwärtigen Untersuchung dienen kann. Doch schließen wir: die Anwendung fühlbarer Dinge bei erlaubten Exorzismen ist nicht abergläubisch. Nun aber frommt es, über die Exorzismen selbst einiges zu erörtern.


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