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VI. Der Weltpostverein.

Die Leistungen und der Tätigkeitskreis der Post sind im Laufe der Zeit immer vielfältiger und umfangreicher geworden. Ihre Ausdehnung war längst eine derartige, daß der Boden für die Schaffung des »Weltpostvereins« gehörig vorbereitet erschien, als der Gedanke desselben auftauchte. Die allererste Anregung gab der dänische Postmeister Josef Michaelsen, der Ende August 1906 seinen 80. Geburtstag feierte, bereits im Jahre 1859. Der Weltpostverein hat uns seit seinem Bestande eine der großartigsten Erscheinungen unseres Kulturlebens, eines der imposantesten und bewundernswertesten Ergebnisse der modernen Gesittung, des fortschrittlichen Zeitgeistes gedünkt. Was man hinsichtlich der Kriegs- und Friedensfrage, der internationalen Schiedsgerichte und Abrüstungen, der Sozialpolitik usw. bislang vergeblich ersehnt, ist im Gebiete des Postwesens längst zur Tatsache geworden: die Beseitigung der nationalen Schranken, die Verbindung fast aller Länder der Erde zu einer Gemeinschaft. Von den ungeheuren materiellen, moralischen und geistigen Vorteilen einer solchen Vereinigung ganz abgesehen, ist die vorbildliche und symptomatische Bedeutung dieses Friedenswerkes, des Weltpostvereins, nicht zu unterschätzen.

Der Gedanke zu dieser erstaunlichen Schöpfung wurde von Deutschland aufgegriffen, und auch die meisten Vertragsentwürfe bzw. Bestimmungsvorschläge, die den Beratungen der Postkongresse und den Unterhandlungen zugrunde gelegen sind, haben von der deutschen Postverwaltung ihren Ausgang genommen. Der treibende Beweggrund bei Erstrebung jenes schönen Zieles war der Wunsch nach Beseitigung der verwirrenden, verkehrshemmenden Mannigfaltigkeit der Einzelverträge im allgemeinen und der Portosätze, der Transitgelder, der Portoteilungsgrundsätze usw. im besonderen. Waren schon die inneren Tarife mancher Staaten bis zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts von verblüffender Unklarheit, wie erst die internationalen! Da machte sich die nackteste, aber auch kurzsichtigste Selbstsucht breit, die die einzige Richtschnur bildete bei Aufstellung der Bestimmungen über die Beschaffenheit, Bezahlung und Behandlung von Postsendungen. Mit der Entwicklung der Verkehrsmittel wurden die Postverhältnisse immer unerquicklicher und unhaltbarer. Nur der 1850 entstandene »Deutsch-österreichische Postverein« vertrat ausnahmsweise das Prinzip der Einfachheit der postalischen Beziehungen, besonders seit 1868.

Die Umgestaltung des internationalen Postverkehrs erwies sich als immer dringender notwendig. Dennoch scheiterten die Verhandlungen einer 1863 zu Paris abgehaltenen und von 17 Staaten beschickten »Postkommission« insofern, als sie ohne praktische Folgen blieben. Immerhin wirkten sie befruchtend und leiteten auf die späteren Bestrebungen v. Stephans hinüber, der den Boden dafür zunächst insofern geebnet fand, als die Gründung des Reiches die Zersplitterung der innerdeutschen Postzustände – freilich nicht ganz – aus der Welt schaffte, wodurch eine radikale Änderung der Vertragsverhältnisse Deutschlands zum Ausland unerläßlich geworden war. »Aber,« schreibt Inspektor Jung, »trotz des Bestrebens, hierbei der Einführung einheitlicher Vertragsgrundsätze die Wege zu bahnen, blieb unter den damaligen Verhältnissen die Notwendigkeit des Abschlusses zahlreicher Einzelverträge bestehen. Inzwischen aber brach sich der Gedanke siegreich Bahn, an Stelle der vorhandenen Vielseitigkeit der Vertragsbeziehungen zum Ausland einen Einheitsvertrag zu setzen.«

Fig. 22. Heinrich v. Stephan.

Schon 1868 hatte v. Stephan in einer Denkschrift die Gründung eines Weltpostvereins vorgeschlagen – wahrscheinlich auf Grund der Michaelsenschen Anregung – und dessen Grundlagen und wichtigste Aufgaben angedeutet. Der Norddeutsche Bund setzte sich mit mehreren Regierungen in Verbindung; allein der Ausbruch des Krieges 1870/71 ließ in den Unterhandlungen einen Stillstand eintreten, so daß der erste internationale Postkongreß erst Mitte September 1874 in Bern zusammentreten konnte. Derselbe brachte den Abschluß eines »Allgemeinen Postvereinsvertrags«, welcher zunächst 22 Staaten mit rund 350 Millionen Einwohnern, darunter ganz Europa, die nordamerikanische Union, sowie einen großen Teil von Asien und Afrika umfaßte. Der Vertrag beschränkte sich auf die sogenannte »Briefpost« (Briefe, Karten, Drucksachen, Muster, Geschäftspapiere); erst später wurden die Paket- und Geldgeschäfte in den Kreis der internationalen Vereinbarungen gezogen.

Die Grundzüge, auf denen der am 1. Juli 1875 ins Leben getretene »Allgemeine Postverein« beruhte, waren der Hauptsache nach die folgenden: 1. Zusammenschluß aller Vereinsländer zu einem Postgebiet ohne jede politische Grenze; 2. Freiheit des Transits; 3. Festsetzung gleichmäßiger und niedriger See- und Landtransitgebühren; 4. Vereinheitlichung und Verbilligung der Portosätze; 5. Aufhebung der Teilung und Verrechnung der Porti zwischen den Staaten; 6. planmäßige Regelung der Haftpflicht für verlorene Sendungen; 7. Errichtung einer Vereinsgeschäftsstelle in Bern (»Internationales Postbureau«). Auf dieser Grundlage hat sich seither in natürlicher Fortbildung der gegenwärtige »Weltpostverein« aufgebaut, der fast die ganze Erde umspannt. Die Entwicklung war eine recht rasche, denn die Nichtmitglieder unter den Staaten konnten sich dem gewaltigen Eindruck, den die unerwartet schnell zur Wirklichkeit gewordene Völkervereinigung in der ganzen Welt hervorrief, nicht verschließen.

Der Beitritt neuer Mitglieder machte schon 1876 eine »Konferenz« des Vereins (Bern) und dann 1878 einen zweiten Postkongreß (Paris) erforderlich. Auf dem letzteren trat die Erweiterung zum » Weltpostverein« ein, und in postalischer Hinsicht wurden ausgezeichnete Ergebnisse erzielt. Achtzehn Länder einigten sich trotz aller Schwierigkeiten über den Austausch von Wertbriefen, sechzehn über den von Postanweisungen zu gleichmäßigen und billigen Sätzen. Die übrigen Regierungen wollten vorläufig abwarten, wie die Sache sich bewähren würde. Und sie hat sich wahrlich glänzend bewährt!

Auch in anderen Beziehungen erscheint der vom Pariser Kongreß angenommene, von 32 Staaten (mit 750 Millionen Einwohnern) unterschriebene Weltpostvertrag als eine Summe von Verkehrserleichterungen. In ihm sind die Prinzipien der Einheitlichkeit und Vereinfachung zur weiteren Ausgestaltung gelangt, und er kann daher als eine vortreffliche Kräftigung des v. Stephanschen Grundgedankens (»einheitliche Regelung des Weltpostverkehrs vom Standpunkte der Verkehrsfreiheit«) bezeichnet werden.

Die Regelung des internationalen Paketverkehrs kam 1878 in Paris wegen der unüberwindlichen Bedenken vieler Regierungen nicht zustande; aber schon in der 1880er Konferenz (Paris) wurde von einer Reihe von Vereinsstaaten ein Abkommen getroffen, welches aus dem dritten Kongreß (1885 zu Lissabon) eine Erweiterung erfuhr. Am Tajostrande vereinbarte man auch die Einführung des Postauftrags-, des Eilsendungs- und des telegraphischen Postanweisungsdienstes in den gegenseitigen Verkehr der betreffenden Länder. Dort traten Bolivia und Siam, kurz darauf der Kongostaat dem Weltpostverein bei. 1888 folgten Tunis und die deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiete, so daß im wesentlichen nur noch China, Korea, Australien und Südafrika »Vereins-Ausland« blieben. Australien erklärte seinen Beitritt auf dem Wiener Kongreß, Kapland und Transvaal hinkten 1893 bzw. 1895 nach, während China Der wirkliche Beitritt Chinas verzögerte sich indes infolge der Wirren, Aufstände und Feldzüge und vollzog sich erst in Rom formell., Korea und der Oranje-Freistaat ihre Angliederung in Washington vollzogen, wo 1897 der fünfte Weltpostkongreß tagte, dessen Beschlüsse jedoch erst Neujahr 1899 bindende Kraft erlangten, weil die nötigen Vorbereitungen nicht früher beendigt werden konnten. 1904 traten bei: die neue Republik Panama und die afrikanischen Niederlassungen Italiens. Seit 1. Januar 1899 kann man auf die Frage: »Was ist das Vaterland der Post?« mit annähernder Richtigkeit frei nach Arndt antworten: »Der ganze Erdball soll es sein«, denn fast nur die Wilden Afrikas und Australiens fehlen noch in dem Bunde, der im Jahre 1904: 112 111 660 Quadratkilometer und rund 1120 Millionen Menschen umfaßte, wobei China noch nicht mitgerechnet ist. Wie stolz könnte Heinrich v. Stephan auf diesen beispiellosen Organisationserfolg sein, wäre der Wackere uns nicht leider schon längst entrissen worden! Ehre seinem Andenken für immer!

Der vierte Weltkongreß, der vom 20. Mai bis zum 4. Juli 1891 in der Hauptstadt Österreichs tagte, schloß einen ganz neuen »Hauptvertrag«, der den inzwischen fühlbar gewordenen Bedürfnissen der Zeit entsprach, sowie eine Anzahl erweiterter Nebenabkommen. Die letzteren betrafen den Austausch von Wertbriefen und Wertkästchen, von Postanweisungen und Postaufträgen, von Paketen und Zeitungsabonnements. Die Wiener Beratungen bauten durch ihre postalischen Ergebnisse und durch den Eintritt der australischen Verwaltungen den Verein nach innen wie nach außen nahezu aus. Jung hat vollkommen recht, die Mitgliedschaft Australiens als ein hochwichtiges Ereignis zu feiern. »Ist es doch der fünfte, der letzte Weltteil, welcher sich eingliedert in das Band postalischer Weisheit! Für Australien selbst aber bedeutet der Tag des Beitritts das Geburtsfest neuzeitlichen Verkehrs und für die schaffende Kraft im Weltverkehr den Ausgangspunkt kräftig einsetzender Entwicklung. Mit der Erleichterung der Verkehrsbedingungen unter der Ägide des Weltpostvereins wird uns Australien ein großes Stück näher gerückt werden.«

Der Austausch von Postkarten mit Antwort innerhalb des Vereins war manchen geographischen Beschränkungen unterworfen. Der Wiener Kongreß machte diesen ein Ende, so daß seither sämtliche Vertragsländer solche internationale Doppelpostkarten ausgeben müssen. Auch die Zulassung von unfrankierten Postkarten zur Beförderung wurde beschlossen, und zwar ist das Strafporto dasselbe wie für unfrankierte Briefe. Dieses Abkommen spricht für die immer größere Beliebtheit dieses modernen Briefersatzes, eine Beliebtheit, die sich ziffernmäßig dahin nachweisen läßt, daß zwischen 1875 und 1903 die Jahresbeförderung von Postkarten im gesamten Weltverkehr um 1407 Prozent (von 310 auf 4670 Millionen) gestiegen ist. Ein gut Stück dieses ungeheuren Aufschwungs ist auf Rechnung des modernen Bilderkartensports zu setzen.

In Wien wurden die zulässigen Maßverhältnisse der Muster-(Warenproben-) Paketchen auf ungefähr das Doppelte ausgedehnt und für Drucksachen verschiedene Erleichterungen hinsichtlich handschriftlicher Zusätze geschaffen, ein Umstand von großem Nutzen für die Handelswelt und den allgemeinen Verkehr. Hauptsächlich infolge der Billigkeit und der auch bisher schon ziemlich günstigen Versendungsbedingungen dieser wichtigen Behelfe von Handel und Industrie (Muster und Drucksachen) konnte in den 28 Jahren von 1875 bis einschließlich 1903 deren im Weltverkehr versandte Anzahl von 1570 auf 10  376 Millionen (einschließlich der Geschäftspapiere), also um 561 Prozent, steigen.

Von den bezüglich der »rekommandierten« oder » eingeschriebenen« Sendungen in Wien getroffenen Neuerungen verdient besondere Erwähnung, daß jetzt zwischen den betreffenden Ländern Einschreibbriefe mit Nachnahme (bis 500 Franks, 400 Mark, 400 Kronen) ausgetauscht werden dürfen, wobei der Betrag dem Absender durch Postanweisung von Amts wegen eingeschickt wird, sowie daß solche Einschreibbriefe, die trotz des für rekommandierte Sendungen im Weltpostverkehr herrschenden Frankozwanges nicht oder ungenügend frankiert abgehen, nicht zurückgehalten werden; die Post folgt solche Briefe ohne Strafporto aus und treibt dieses beim Absender ein.

Hinsichtlich der unbestellbaren Postsachen galt früher eine Lagerzeit von sechs Monaten; in Wien wurde diese für nicht überseeische Länder erfreulicherweise auf zwei Monate herabgesetzt. Bedenkt man, daß im internationalen Postverkehr jährlich rund 10 Millionen unbestellbarer Briefsendungen vorkommen und daß die rasche Rückkunft im Interesse der Absender liegt, überdies oft den Zweck einer wirklichen Antwort erfüllt, so muß diese Neuerung als eine sehr wertvolle begrüßt werden. (Nebenbei: auf der ganzen Erde gibt's jetzt jährlich 63 Millionen unbestellbare Briefpostsendungen!!)

Was die Wertsendungen betrifft, so sind einmal die Versicherungsgebühren erheblich ermäßigt worden und dann wurde eine ganz neue, zwischen Brief und Paket stehende Sendungsgattung geschaffen: die »Wertkästchen« ( boîtes à valeur) behufs Verschickung von Juwelierwaren. Auch dürfen jetzt Wertbriefe und Wertkästchen mit Nachnahme (bis 500 Frank) belastet und als »Eilsendungen« versandt werden. Ferner hat der Absender das Recht, ein abgeschicktes Wertstück und ebenso eine Postanweisung, solange sie nicht zugestellt sind, gänzlich zurückzuziehen oder einem anderen als dem ursprünglichen Adressaten zustellen zu lassen, eine neue Anerkennung des Grundsatzes, daß Postsachen, bevor sie in die Hände des Adressaten gelangt sind, als Eigentum des Absenders zu gelten haben.

Nicht minder wichtige Änderungen hat der Wiener Kongreß im Postanweisungsdienst getroffen. Vor allem wurde – mit glücklicher Überwindung der Währungsschwierigkeiten – sowohl die unentgeltliche Nachsendung als auch die Eilbestellung der internationalen Postanweisungen zugelassen. Endlich wurden die Mindestgebühren auf die Hälfte herabgesetzt und dadurch die bisher verhältnismäßig kostspielige Versendung von Beträgen bis 25 Frank bedeutend erleichtert. Der Anweisungsverkehr ist infolgedessen beträchtlich angewachsen; war er schon zwischen 1875 und 1889 um 200 Prozent (von 5 auf 15 Millionen Stück) gestiegen, so betrug die Zunahme seither bis zum Jahre 1903 im internationalen Verkehr 36 Millionen Stück (auf der ganzen Erde wurden 1903: 530 Millionen Postanweisungen befördert).

Wir gelangen nun zum internationalen Paketverkehr. Auf dem Pariser Kongreß (1878) scheiterte der Antrag der deutschen Postverwaltung auf Zulassung und einheitliche Behandlung von Paketen bis zu 3 Kilogramm an der Weigerung der Länder, welche damals überhaupt keine »Fahrpost« hatten. Aber schon auf der Pariser Konferenz (1880) kam zwischen einer größeren Anzahl von Staaten ein bezüglicher Vertrag zustande, der die Größe der Pakete mit 20 Kubikdezimeter begrenzte. Da sich die Sache bewährte, traten in Lissabon und Wien andere Länder dem Abkommen bei, während dieses gleichzeitig auch nach innen ausgestaltet wurde. Jetzt erscheint der Umfang auf das Dreifache, das Gewicht von 3 auf 5 Kilogramm erhöht, ohne daß die Portosätze (50 Cent. für jedes beteiligte Land) sich geändert hätten. Weiter sind zulässig: sperrige Pakete, Nachnahme bis 500 Frcs., Zurückziehung bzw. Adreßänderung wie bei Einschreibsendungen usw., Eilbestellung, endlich Entrichtung der Zollgebühren durch den Absender, falls derselbe es wünscht. Diese radikalen Bestimmungen ließen einen ungeheuren Aufschwung des Weltpaketverkehrs erwarten. Tatsächlich hob sich dieser, der schon von 1880 bis 1889 von 110 auf 260 Millionen und 1895 auf 330 Millionen Stück im Werte von 13 Milliarden Francs gestiegen, im Jahre 1903 auf 529 Millionen Stück mit einem angegebenen Werte von 19 Milliarden Francs. Die Zahl der Paketvertragsländer – in Paris 17, in Lissabon 28 – stieg in Wien auf 34.

Von ganz besonderer Tragweite ist die in Wien vollzogene Reform des internationalen Postauftragswesens. Seither dürfen auch Zinscoupons, Dividendenscheine und abgelaufene Wertpapiere eingezogen werden; die Lagerzeit ist von zwei Tagen auf sieben verlängert; dem Absender steht es frei, den Auftrag für den Verweigerungsfall an eine vorher zu bezeichnende zweite Person weitergeben zu lassen; die Nachsendung innerhalb des Bestimmungslandes erfolgt kostenfrei. So erwachsen dem Absender größere Sicherheiten dem Schuldner gegenüber. Das Wiener Abkommen wurde von 18 Staaten unterschrieben, während sich dem Lissaboner bloß 10 angeschlossen hatten.

Schließlich ist noch die ganz neue Vereinbarung bezüglich der Vermittlung des gegenseitigen Zeitungsbezugs hervorzuheben, welcher auf dem Wiener Kongreß bereits 19 Länder beitraten: Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Bulgarien, die Schweiz, die Türkei, Ägypten, Portugal, samt seinen Kolonien, Brasilien, Persien, Rumänien, Luxemburg, Kolumbien, Liberia und Uruguay. Hinsichtlich der wichtigsten Punkte dieses Abonnements-Abkommens geben wir Herrn Jung das Wort: »1. Die Postverwaltungen ... nehmen Bestellungen auf die in diesen Ländern erscheinenden oder durch dieselben beziehbaren Zeitungen und periodischen Zeitschriften an. 2. Der internationale Zeitungsdienst vollzieht sich durch Vermittlung sogen. Auswechslungs-Postanstalten. 3. Jede Postverwaltung setzt die Preise fest, zu welchen sie den anderen Verwaltungen ... abgibt. Diese Preise dürfen aber nicht höher sein als diejenigen, welche von den inländischen Zeitungsbeziehern zu entrichten sind. (Dazu treten noch die Zustellungs- und die etwaigen Stempelgebühren.)«

Mit Recht hat Herr v. Stephan in der letzten Sitzung des Wiener Kongresses den Ausspruch getan: »Der Berner Kongreß hat unser Werk gegründet und das Gebäude errichtet, der Pariser hat es erweitert, der Lissaboner hat es gefestigt, der Wiener hat es vollendet und gekrönt.« Immerhin blieb noch mancher Bau- und Eckstein einzufügen, eine Arbeit, die dem Washingtoner Kongreß (Mai-Juni 1897) vorbehalten blieb und die dieser zwar auch noch nicht vollständig, wohl aber in recht ergiebiger Weise leistete. Die wichtigsten Neuerungen, welche aus seinen Beratungen hervorgingen und am 1. Januar 1899 ins Leben traten, sind, kurz zusammengefaßt, folgende:

Unfrankierte Postkarten, die früher als Briefe taxiert wurden, werden nur mit Porto im Betrage der doppelten Frankotaxe für Postkarten belegt. In bezug auf die äußere Beschaffenheit der Postkarten wurde bestimmt, daß Abbildungen, die bisher nur auf der Rückseite der Karten zulässig waren, auch auf der Adreßseite angebracht werden dürfen.

Das zulässige Höchstgewicht der Warenproben – bisher im allgemeinen 250 Gramm und nur ausnahmsweise zwischen einzelnen Ländern auf 350 Gramm erhöht – wurde allgemein auf 350 Gramm festgesetzt. Warenprobensendungen mit Flüssigkeiten, Fett- und Farbstoffen und lebenden Bienen, die bisher von vielen Weltpostvereinsländern nicht zur Versendung zugelassen wurden, sind im gesamten Vereinsverkehre zulässig. Ferner wurde die Begünstigung des Warenprobentarifs naturwissenschaftlichen Gegenständen (präparierte Insekten, Pflanzen, Mineralien), die entsprechend verpackt sind und deren Versendung nicht zu Handelszwecken erfolgt, zugestanden.

Zur Versendung als Drucksachen wurden Albums mit Photographien und mechanische Vervielfältigung von mittels Schreibmaschine hergestellten Schriftstücken (die letzteren nur, wenn gleichzeitig mindestens zwanzig vollkommen gleichlautende Exemplare am Postschalter aufgegeben werden) zugelassen. Bezüglich der handschriftlichen Zusätze und Änderungen, welche auf Drucksachen angebracht werden dürfen, wurde neu bestimmt, daß auf Visitenkarten Glückwünsche u. dgl. bis zu fünf Worten, wie auf Weihnachts- und Neujahrskarten handschriftliche Widmungen zugelassen sein sollen. Bei Zeitungsausschnitten darf Titel, Datum, Nummer und Adresse der Zeitung, aus welcher der Ausschnitt entnommen ist, handschriftlich beigesetzt werden.

Der zulässige Höchstbetrag der Nachnahmebelastung auf eingeschriebene Briefpostsendungen wurde von 500 auf 1000 Francs erhöht. Das gleiche gilt für Nachnahmen auf Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

Im Postanweisungsverkehr wurde als allgemeine Regel die Erhöhung des Maximalbetrages der Postanweisungen von 500 auf 1000 Francs angenommen. Die Gebühr, die bisher einheitlich auf 25 Centimes für je 25 Frcs. festgesetzt war, wird dahin ermäßigt, daß bei Beträgen über 100 Frcs. die Gebühr von 25 Centimes für 50 Frcs. ausreichen soll. Telegraphische Postanweisungen können so wie die gewöhnlichen dem Empfänger nach den Bestimmungsländern nachgeschickt werden.

Im Postpaketverkehre stand es bislang jedem Lande frei, nur Pakete bis zum Gewicht von 3 Kilogramm zuzulassen. Nunmehr ist die Gewichtsgrenze allgemein auf 5 Kilogramm festgesetzt worden. Auch sind die Postverwaltungen der am Postpaketverkehr teilnehmenden Länder ermächtigt worden, im Wege besonderer Vereinbarung Postpakete über 5 Kilogramm bei entsprechender Erhöhung der Gebührensätze und Ausdehnung der Grenzen der Verantwortlichkeit zuzulassen. Die Bestimmungen über die Postpakete, welche als Sperrgüter zu behandeln sind und demgemäß einer höheren Taxe unterliegen, sind mehrfach gemildert worden. Insbesondere wurde festgesetzt, daß Sendungen mit Regenschirmen, Stöcken, Plänen, Karten, welche die Länge von 1 m und den Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten, nicht als Sperrgut zu behandeln sind.

Hinsichtlich der internationalen Postaufträge wurde die Zulassung von Zinscoupons und gezogenen Wertpapieren zur Einkassierung als allgemeine Regel aufgestellt, während die Übernahme von Wechselprotestierungen und der gerichtlichen Eintreibung von Forderungen der beliebigen Abmachung zwischen den einzelnen Verwaltungen vorbehalten bleibt.

Der Größe des Vereins und der Trefflichkeit seiner Einrichtungen angemessen sind die Vorteile, die er der Gesamtheit wie dem einzelnen bietet, und die Ziffern seines Umsatzes. In dieser Beziehung mögen hier einige Daten folgen. 1903 wurden im Gesamtverkehr ausgetauscht: 14 280 Millionen Briefe, 4670 Millionen Postkarten, 12 429 Millionen Drucksachen, Geschäftspapiere und Zeitungsnummern, 327 Millionen Warenproben, 529 Millionen Pakete (angegebener Wert fast 20 Milliarden Francs), 659 Millionen Postanweisungen, Postaufträge und Nachnahmen (33 Milliarden Francs), 52 Millionen Wertbriefe und -kästchen (50 Milliarden Francs). Gesamtverkehr im Weltpostverein über 33 Milliarden Stück (1873 erst 3300 Millionen, 1889: 15 020 Millionen), also täglich etwa 84 Millionen Stück. Die Postanstalten haben sich von 1889 bis 1903 von 35 443 auf 257  542 vermehrt, und der Betrag des auf den verschiedensten Sendungen deklarierten Wertes hat die Jahreshöhe von 105 Milliarden Francs überschritten.

Zur Bewältigung einer solchen Hochflut hat sich selbstverständlich eine Vermehrung der Postverbindungen und eine gewaltige Erweiterung aller Einrichtungen als notwendig erwiesen. Hierher gehören u. a. die den Gipfel des bisherigen postalischen Kulturfortschritts bezeichnenden »schwimmenden Postämter«, die zwischen Deutschland (Hamburg, Bremen) und Nordamerika (Neuyork) verkehren. Diese an Bord der reichsdeutschen Postdampfer des Norddeutschen Lloyds und der Hamburg-Amerika-Linie eingerichteten Bureaus bearbeiten die Post während der Fahrt, fertigen direkte Kartenschlüsse auf größere Orte und die wichtigsten Bahnposten ab, und bewirken dadurch eine nicht geringe Beschleunigung des Dienstes. Aus je zwei Deutschen und ein bis zwei amerikanischen Beamten bestehend, gilt das Schiffspostamt auf dem Wege nach Neuyork als eine deutsche, auf dem Wege nach Deutschland als eine amerikanische Anstalt. Das Hauptergebnis dieser echt modernen Reform ist, daß die Zustellung der Sendungen um 6 bis 24 Stunden früher erfolgt; überdies sind die Bahnposten von ihrer Überlastung befreit; auch können die Reisenden an Bord Postsachen und Telegramme aufgeben und empfangen, wobei nötigenfalls die angelaufenen Hafenstationen mit herangezogen werden.

Die vergleichende Weltpost-Statistik für das Jahr 1903, herausgegeben vom Internationalen Bureau des Weltpostvereins, enthält Angaben über 61 Länder. In bezug auf die Dichtigkeit des Postnetzes nimmt in der Weltpost-Statistik für 1903 die portugiesische Kolonie Macao die erste Stelle ein, wo eine Postanstalt bereits auf je vier Quadratkilometer kommt. Unter den übrigen Ländern steht nach wie vor die Schweiz mit einer Postanstalt auf je 11,3 Quadratkilometer voran; es folgen Großbritannien und Deutschland mit einer Postanstalt auf je 13,9 und 14 Quadratkilometer; weiter (die eingeklammerten Zahlen bezeichnen die Zahl der Quadratkilometer) Belgien (24,1), die Niederlande (24,2), Luxemburg und Portugal (je 28,5), Italien (35), Österreich (37), Serbien (38,8), Rumänien (40,4), Dänemark (43,2) und Frankreich (48,8).

Die Vereinigten Staaten von Amerika, die 75 570 Postanstalten, d. h. mehr als Deutschland und England zusammen, besitzen, stehen in bezug auf die Dichtigkeit des Postnetzes weit hinter den genannten anderen Ländern zurück, denn sie haben erst auf je 129,3 Quadratkilometer eine Postanstalt. Weit zurück stehen ferner namentlich Rußland und die Türkei (eine Postanstalt auf je 1814 und 2188 Quadratkilometer); und an letzter Stelle folgt schließlich der Kongostaat, wo jede Postanstalt ein Gebiet von 122,727 Quadratkilometer, d. h. ein Gebiet, das etwa so groß ist wie Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen zusammengerechnet, zu bedienen hat.

Die meisten Briefkasten im Vergleiche zur Größe des Landes haben Deutschland und die Schweiz aufzuweisen, nämlich einen Briefkasten auf je 4,1 Quadratkilometer.

Das Postpersonal ist am größten in Deutschland (251 042 Köpfe); es schließen sich an die Vereinigten Staaten von Amerika (241 820 Köpfe), England (188 031 Köpfe), Frankreich (82 387 Köpfe) und Britisch-Indien (75 290 Köpfe).

Interessant sind die Angaben der Statistik über den Postbeförderungsdienst. Wir erfahren, daß die Länge der Postkurse in den Vereinigten Staaten von Amerika mit nahezu 800 000 Kilometern beinahe das 20fache des Erdumfangs ausmacht. Auch Rußland (333 000 Kilometer), Britisch-Indien (226 000 Kilometer), Österreich (196 000 Kilometer), Deutschland (151 000 Kilometer), Frankreich (115 000 Kilometer) und Niederländisch-Indien (105 000 Kilometer) besitzen Postkurse von sehr erheblicher Ausdehnung.

Die Zahl der Briefsendungen des inneren Verkehrs hat in den Vereinigten Staaten im Jahre 1903 8,8 Milliarden Stück betragen. Diese Zahl wird von Deutschland und Großbritannien, wo je vier Milliarden Briefsendungen durch die Post befördert worden sind, bei weitem nicht erreicht. Im Postkartenverkehr steht Deutschland mit 1,1 Milliarde Postkarten weit voran. An vierter Stelle steht Japan mit 480 Millionen.

Der Drucksachenverkehr ist am lebhaftesten in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo die Post im Jahre 1903 3,7 Milliarden Drucksachen befördert hat. Deutschland kommt an dritter Stelle mit 1 Milliarde, wobei allerdings die abonnierten Zeitungen nicht einbegriffen sind. Den stärksten Briefverkehr mit dem Auslande hat Deutschland mit 260 Millionen Briefsendungen. Der interne Paketverkehr hat in Deutschland im Jahre 1903 210 Millionen Sendungen betragen. Es folgen England mit 92, Frankreich mit 52, Österreich mit 39 und die Schweiz mit 22 Millionen Paketen. Besonders auffallend ist das Übergewicht Deutschlands beim Postanweisungsverkehr, dessen Gesamtbetrag nahezu 13 Milliarden Francs beträgt und ebenso groß ist wie der Postanweisungsverkehr der Vereinigten Staaten, Englands, Frankreichs, Rußlands, Italiens, Ungarns und der Schweiz zusammengenommen. Die höchsten Posteinnahmen und Postausgaben weisen die Vereinigten Staaten von Amerika auf, nämlich 695 Millionen Fr. Einnahmen und 717 Millionen Fr. Ausgaben. Es folgt Deutschland mit 658 und 581 Mill. Fr.

Bedenkt man die erstaunliche Entwicklung, die das Postwesen seit dem Auftreten Rowland Hills und noch mehr seit demjenigen v. Stephans erfahren hat, so drängt sich mit zwingender Gewalt der Gedanke auf, daß im Schoße der Zukunft noch gar manches verborgen ist, das dieser Entwicklung einen ungeheuren Aufschwung geben wird. Hierfür bürgen die vielen kleinen Reformen, welche ohne Unterlaß eingeführt werden, ferner die stetigen Fortschritte in der Ausgestaltung der Verkehrsmittel und des Tätigkeitsgebiets der Post, endlich die großen, weittragenden Neuerungen, die von vielen Seiten vorgeschlagen werden und zum Teil Aussicht auf Verwirklichung in absehbarer Zeit haben, wie z. B. das vom englischen Parlamentarier Henniker Henton seit vielen Jahren unermüdlich verfochtene Welt-Pennyporto, mit welchem seit Neujahr 1899 durch Einführung des Pennyportos innerhalb des riesigen britischen Weltreichs schon der Anfang gemacht ist.

Das Welt-Pennyporto wird voraussichtlich schon vom nächstfolgenden Kongreß angenommen werden. Der sechste Weltpostkongreß, der vom 7. April bis 26. Mai 1906 in Rom tagte und auf welchem, nebenbei bemerkt, Äthiopien seinen Beitritt zum Weltpostverein erklärte, hat inzwischen eine lange Reihe von Neuerungen beschlossen, die zum Teil von großer Tragweite sind. Obenan stehen: die Erhöhung des Gewichts eines »einfachen« Briefes von 15 auf 20 Gramm, die Ermäßigung des Weltportos für jede weiteren 20 Gramm von 25 auf 15 Centimes (so daß z. B. ein Brief von 40 Gramm nicht mehr 75, sondern nur 40 Cent. kosten wird) und die Schaffung einer internationalen Antwortbriefmarke. Die Einführung der letzteren ist vorläufig fakultativ, seitens Deutschlands aber so gut wie gesichert. Der Vorgang erfolgt so. Das Berner internationale Postbureau stellt Gutscheine im Nennwerte von 25 Centimes her und liefert sie auf Verlangen den Einzelstaaten. Diese verkaufen sie an ihr Publikum mit einem Aufschlag von höchstens 3 Cent. Der Empfänger eines Briefes, dem ein solcher Antwortgutschein beiliegt, tauscht letzteren gegen ein Landeswertzeichen um, mit welchem er sein Antwortschreiben frankiert. Die eingelösten Gutscheine werden von Zeit zu Zeit dem Berner Bureau eingesendet, das die Abrechnung zwischen den beteiligten Verwaltungen besorgt.

Auf dem römischen Kongreß wurden ferner u. a. die folgenden Reformen angenommen:

Erhebliche Ermäßigungen der Transitgebühren bei gleichzeitiger Neuregelung und Vereinfachung der Verrechnungen.

Das Recht der einzelnen Verwaltungen, den Höchstbetrag einer Nachnahme von 1000 auf 500 Frank zu beschränken, wird aufgehoben.

Kriegsgefangene und Auskunftstellen für Kriegsgefangene genießen Portofreiheit.

Praktische Änderungen im Versicherungswesen des Verkehrs in Wertkästchen und -briefen. Festsetzung der Höchstgebühr auf ¼% des angegebenen Wertes.

Wertbriefe und -kästchen mit unzulässigem Inhalt werden dem Empfänger ausgehändigt, falls die Gesetzgebung des Bestimmungslandes dem nicht entgegensteht.

Bei Wertbriefen sind Adressenänderungen künftig unbeschränkt gestattet (jetzt nur bis 10 000 Frank).

Vereinfachung des Postanweisungstarifs bei gleichzeitigen beträchtlichen Ermäßigungen; so z. B. werden künftig für 25 Cent. 50 (bisher 25) Fr. geschickt werden können.

Während gegenwärtig telegraphische Postanweisungen nur per Post nachgeschickt werden können, kann künftig die Nachsendung auf Verlangen telegraphisch erfolgen; sogar gewöhnliche Postanweisungen werden auf telegraphischem Wege nachgesendet werden können.

Dem Absender eines Postauftrages wird gestattet sein, die ganze Sendung oder einen Teil der dazugehörigen Wertpapiere zurückzuziehen oder unrichtige Angaben auf dem Postauftragsformular zu berichtigen.

Bei Postaufträgen treten abtrennbare Verrechnungsabschnitte an die Stelle der jetzigen besonderen Abrechnungszettel über die eingezogenen Gelder.

Das rasche Wachstum des Weltpostvereins hat ihren Schöpfer zu dem Ausspruch veranlaßt: »Man darf kühn behaupten, daß eine solche Einstimmigkeit der Regierungen der großen Mehrheit der Völker des Erdballs eine Tatsache ist, die in der Geschichte ohnegleichen dasteht.« Und die Betrachtung der langen Reihe der vom Weltpostverein ins Leben gerufenen Verkehrserleichterungen führt zur Erkenntnis, daß, wie »Veredarius« bemerkt, »die Geschichte des Verkehrswesens nirgends eine Epoche aufzuweisen hat, die den neuesten, in eine so kurze Spanne Zeit fallenden Errungenschaften auch nur annähernd Ähnliches gegenüberzustellen hätte«.

Die unablässige Zunahme des Umfanges der postalischen Leistungen ist eine der merkwürdigsten Erscheinungen unserer Zeit. Wie üppig ist die Hillsche und v. Stephansche Saat in Halme geschossen! Das allseitige Streben, die Dienste der Post immer vollkommener und billiger zu gestalten, ist von unberechenbarem Segen in wirtschaftlicher, geistiger und sittlicher Beziehung. Das moderne Postwesen gehört zu den besten Mitteln der Förderung von »Bildung, Wohlstand und Freiheit für alle«.


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