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Zweites Kapitel. Die Schwurgerichtsverhandlung

Seit Jahren hatte man nicht mehr mit einer solchen Spannung einer Verhandlung in Old Bailey, dem Hauptkriminalgericht Londons, entgegengesehen, und vielleicht noch niemals war eine eifrigere Nachfrage nach den wenigen verfügbaren Plätzen in diesem altertümlichen Gerichtssaale gewesen. In der Tat hätte aber auch selbst der unternehmungslustigste moderne Theaterdirektor, der einen Stern erster Größe für eine kurze Zeit gewonnen hat, nicht mehr Reklame machen können, um die brennende Neugierde des Publikums zu erregen, als es für Rahel Minchin von seiten ihres offiziellen Gegners, der Polizeibehörde, geschehen war.

Ob diese Behörde schon damals, als die Angeklagte in Untersuchungshaft genommen wurde, eingehender über den vorliegenden Fall unterrichtet war, als sie vorgab, oder ob die Beweise der Schuld erst während der letzten vierzehn Tage sich gehäuft hatten, soll dahingestellt bleiben. Immerhin aber bildete diese Frage längere Zeit hindurch den Gegenstand heftiger Debatten. Übrigens wurde bald nach der Verhaftung verbreitet, daß eine Menge neuer Indizien beim Verhör zu Tage kommen werden, wodurch sich der auf der Angeklagten lastende Verdacht noch bedeutend verschärfen werde. Die Zeugen waren so zahlreich, ihre Aussagen so verwickelt, daß man glaubte, ihre Vernehmung werde wohl eine Woche beanspruchen.

Der Fall Minchin sollte als erster während der Herbstsession verhandelt werden, und an einem Montagmorgen Ende November fand denn auch die erste Sitzung statt. Die Annalen des äußerlich unscheinbaren historischen Gerichtsgebäudes hatten wohl selten denkwürdigere Tage als diesen Montagmorgen und die darauffolgenden zu verzeichnen. Das Geschlecht der Angeklagten, ihre Jugend und ihre stolze Haltung, dazu ihre auffallend isolierte Stellung, ohne einen Freund und Beschützer in der Not – dies alles trug dazu bei, die Phantasie des Publikums zu wecken und eine Aufregung hervorzurufen, die durch die allgemeine Ansicht, daß niemand anders das Verbrechen begangen haben könne, nur noch mehr gesteigert wurde. Sowohl die Richter als auch sämtliche mit dem Gerichtshof in Verbindung stehende Personen wurden aus mehr oder weniger berechtigten Gründen um Einlaßkarten zu den Verhandlungen gequält. Und als der wichtige Tag dann endlich kam, mußte sich der mit Erfolg gekrönte Bewerber jeden Zoll breit seines Weges von der Newgate Street oder von Ludgate Hill bis zum Eingang des Gerichtsgebäudes mit seinen beiden Ellenbogen erkämpfen. Er hatte drei verschiedene, von einer mißtrauischen Schutzmannschaft gebildete Sicherheitskordons zu passieren und sich die Gunst des Scheriffs durch dessen gallonierte Lakaien zu erkaufen, um schließlich mit verschiedenen bekannten Persönlichkeiten ein winziges Plätzchen in dem beschränkten Raum fürs Publikum zu erringen, wo man sich nur wenige Fuß von der dichtverschleierten Angeklagten und nicht sehr viel weiter von dem Gerichtspräsidenten im roten Talar befand.

Einer der ersten, der sich am Montagmorgen all dieser Mühe unterzog, und der letzte, der sich nach Vertagung der Sitzung aus der schlechten Luft hinausflüchtete, war ein weißhaariger Herr von auffallendem Äußern, der sich durch keine Widerwärtigkeiten abschrecken ließ, sich auch an den folgenden Tagen zu seinem Platz im Gerichtssaale hindurchzuringen. Hinter ihm tauchten die wohlbekannten Gesichter von Journalisten und Rechtsgelehrten auf, die mit berufsmäßigem Interesse den Fall verfolgten. Dem Herrn im weißen Haar aber waren sie zum größten Teile fremd. Hin und wieder drang gegen seinen Willen eines oder das andre Wort ihrer ununterbrochen im Flüsterton geführten Unterhaltung an sein Ohr, was ihn mehr als einmal bewog, einen ärgerlichen Blick nach rückwärts zu werfen, unbekümmert darum, welche berühmte Persönlichkeit ihn gerade auffing. Er hatte ein wohlkonserviertes Gesicht mit einem schmalen, äußerst energischen Munde, stark ausgebildeten Kinnbacken und einer ungewöhnlich edelgeformten Stirn. Was bei seinem Anblick jedoch am meisten in die Augen sprang, war das üppige, schneeweiße Haar. Bart trug er keinen, und die buschigen Brauen waren so viel dunkler als die Haare, daß man sie für gefärbt hätte halten können. Die Augen selbst aber waren vom tiefsten Schwarz, glänzend wie Mitternachtssterne und von einer Art schlauer Unergründlichkeit, so daß eine gewisse Sanftmut des Ausdrucks auf diesem aus Gegensätzen und Widersprüchen zusammengesetzten Gesicht nicht wenig überraschte.

Niemand im Gerichtssaal hatte diesen Mann schon früher einmal gesehen, niemand außer dem Unterscheriff erfuhr während der ganzen Woche seinen Namen. Am dritten Tage jedoch wurde seine Identität zum Gegenstand einer Diskussion sowohl unter den hinter ihm sitzenden berufsmäßigen Kennern menschlicher Gesichter, als unter den verschiedenen Angestellten, die ihn als einen Herrn kennen gelernt hatten, der ebenso freigebig mit Goldstücken umsprang, als andre mit Silbermünzen. So wurde er denn jeden Tag mit großer Höflichkeit nach demselben Platz in der Mitte der untersten Zuschauerreihe geführt, wo er der Angeklagten, die er unausgesetzt beobachtete, noch ein klein wenig näher war als die neben oder hinter ihm Sitzenden. Und einmal nur im ganzen Verlauf der Verhandlungen wurde die aufmerksame Ruhe seiner Züge gestört.

Dies geschah jedoch weder zu Anfang, als die Gefangene hinter ihrem Schleier hervor mit klarer Stimme ihre Unschuldsbeteuerung ablegte und alle Zuhörer atemlos lauschten, noch einige Zeit später, als der höfliche, die Anklage vertretende Generalstaatsanwalt, den Geschworenen mit seinem Zwicker zuwinkend, in zuckersüßen Worten von einem neu entdeckten Indizienbeweis berichtete, den er ihnen vorzulegen im Begriff sei. Die vermißte Uhr und Kette seien gefunden worden, und die Geschworenen würden demnächst Gelegenheit haben, sie zugleich mit einer Zeichnung, die man von dem Kamin des Zimmers, wo der Mord begangen worden war, angefertigt habe, in Augenschein zu nehmen. Denn dort seien nach nochmaliger amtlicher Untersuchung die beiden Gegenstände gefunden worden. Man kann sich die Wirkung dieser Eröffnung vorstellen. Sie bildete den Sensationspunkt des ersten Verhandlungstages.

Der ganze weitere Verlauf der Verhandlung fußte auf der Voraussetzung, daß nur ein Bewohner des Hauses den Mord begangen haben konnte, und daß dieser die sorgfältigsten Vorkehrungen getroffen hatte, um der Sache den Anschein zu geben, als seien Diebe die Urheber des Verbrechens gewesen. Den Grund zu dieser Annahme boten die außerhalb des Fensters gefundenen Glasscherben, das Fehlen jeglicher Fußspuren etwaiger Räuber und die Entdeckung von zwei Revolvern im Schreibtisch des Ermordeten, die beide mit den gleichen Patronen wie diejenige, die seinen Tod herbeigeführt hatte, geladen waren. Man konnte außerdem deutlich sehen, daß seit der letzten Reinigung der Waffen eine davon abgeschossen worden war. Einen so schwerwiegenden Indizienbeweis die Auffindung der vermißten Uhr und Kette auch gegen die Angeklagte bildete, so zeigte der weißhaarige Herr doch keine erhöhte Aufmerksamkeit, was ja auch nicht gut möglich gewesen wäre, ja er war vielleicht der einzige Zuhörer, der bei dieser Ankündigung kein Zeichen der Aufregung verriet.

Das Zeugenverhör begann mit der Vernehmung der Dienstmädchen und der beiden Schutzleute; doch kam nicht viel Neues dabei heraus. Die Mädchen wurden nicht nur über das, was sie während der Nacht des Mordes gesehen und gehört – und es schien, als hätten sie alles, außer dem verhängnisvollen Schuß, gehört – sondern auch über das vorhergehende Verhältnis ihrer Dienstherrschaft zueinander – worüber sie ebenfalls ausgiebigen Bescheid wußten – vernommen. Die Schutzleute dagegen konnten natürlich nur darüber berichten, was sie, nachdem die beiden Mädchen sie zu Hilfe gerufen, entdeckt und beobachtet hatten. In der Schilderung des Benehmens der Angeklagten beim Anblick ihres toten Gatten aber stimmten alle vier Zeugen auffallend überein. Die Angeklagte habe nur wenig oder gar keine Überraschung an den Tag gelegt, und es seien mehrere Minuten vergangen, ehe sie eine Silbe gesprochen habe, dann aber habe sie nur den Mund geöffnet, um zu behaupten, daß Diebe allein den Mord begangen haben könnten.

Während des Kreuzverhörs ließ sich der Verteidiger der Angeklagten ungeschickterweise auch noch in die Karten blicken, ein Spielkenner aber hätte nicht viel Gutes darin entdeckt. Er war überhaupt ein ganz andrer Typus von einem Rechtsgelehrten als sein Gegner, der Generalstaatsanwalt, und auch bedeutend jünger als dieser. Er war von einnehmenderem Wesen und von glänzenderer Beredsamkeit, die er mit zweifelhaftem Geschick dazu benützte, die Geschworenen und den Gerichtshof zu blenden. Seine Methode bestand in erster Linie darin, die Zeugen der Reihe nach dem Spott und Hohn der ganzen Versammlung preiszugeben. So waren die beiden Mädchen denn auch bald in Tränen aufgelöst und die Polizisten in ihrer Würde gekränkt. Trotzdem aber blieben sie in ihren Aussagen unerschüttert. Der Präsident konnte nicht umhin, ein väterlich beruhigendes Wort an die Mädchen zu richten, während unten am Gerichtstisch ein ärgerliches Schütteln der Perücken bemerkbar wurde. Das war entschieden nicht der rechte Weg, um die Herzen ehrbarer, gewissenhafter und dickköpfiger Geschworenen zu gewinnen, die größtenteils derselben Gesellschaftsklasse angehörten wie die Zeugen. Auch die unter den Zuschauern befindlichen Journalisten und Rechtsgelehrten hatten sich längst ihr bestimmtes Urteil über den ganzen Fall gebildet, ohne dasjenige der Herren am Gerichtstisch abzuwarten. Nur auf dem Gesicht des in der ersten Reihe sitzenden Mannes mit dem schneeweißen Haar, der die Angeklagte unausgesetzt beobachtete – auf diesem energischen, glattrasierten Gesicht war ebensowenig irgend eine Ansicht zu lesen als auf dem durch einen undurchdringlichen Witwenschleier verdeckten Antlitz der Angeklagten.

Auch am nächsten Tage, als die Aufmerksamkeit des Gerichtshofes fünf Stunden lang von einem nebensächlichen Umstand in Anspruch genommen war, blieb seine gelassene Aufmerksamkeit dieselbe. Der Verteidiger hatte beigebracht, daß die im Kamin des Studierzimmers gefundene Uhr und Kette nicht die vom Verstorbenen zur Zeit seiner Ermordung getragene gewesen sei. Diese Behauptung wurde durch herbeigebrachte Photographieen Alexander Minchins unterstützt, die eine Uhrkette aufwiesen, deren Muster mit dem der gefundenen nicht ganz übereinzustimmen schien. Sachverständige sowohl in Uhrketten als in Photographieen wurden von beiden Seiten zu Rate gezogen, und selbst deren Meinung ging auseinander. So fesselnd diese Verhandlung aber auch zu Anfang war, so begann das Interesse daran doch allmählich zu erlahmen, nachdem mehrere Tage hintereinander von nichts anderm mehr die Rede gewesen war und die vergrößerten Photographieen immer und immer wieder herumgezeigt worden waren. Selbst die Angeklagte ließ schließlich ermattet den Kopf sinken, als ihr eigener unermüdlicher Verteidiger zum dutzendsten Male nach der Uhrkettenphotographie verlangte.

Auch der Präsident zeigte eine gelangweilte Miene, bis endlich durch den Ausspruch der Geschworenen, daß sie nun in Hinsicht der Uhrkette ihre Ansicht gebildet hätten, das Thema endgültig verlassen wurde. Nur das lebhafte, aufmerksame Gesicht des Mannes mit den weißen Haaren hatte keine Spur von Langeweile verraten.

So war denn Mrs. Minchins Fall von ihrem Anwalt mit glühendem Eifer, wenn auch vielleicht nicht aus innerer Überzeugung verfochten worden. Als er sie dann am Freitag nachmittag, dem Gesetze gemäß, aufforderte, nun selbst das Wort zu ihrer Verteidigung zu ergreifen, tat er es mit der Miene eines Mannes, der seine Sache für verloren hält. Daß er nicht viel Vertrauen auf den Erfolg ihrer Verteidigungsrede hatte, konnte man deutlich auf seinem hübschen, feingeschnittenen, aber für einen Rechtsgelehrten allzu ausdrucksvollen Gesicht sehen. Wie man schon an den vorhergehenden Tagen aus der Art, wie er sich aus seinem Stuhle erhob, hatte schließen können, in welcher Weise sein Kreuzverhör bei jedem einzelnen Zeugen ausfallen würde, so stand auch jetzt deutlich auf seinem Gesicht zu lesen, daß seine Klientin nur auf ihren eigenen, hartnäckig ausgesprochenen Wunsch und ganz gegen den Rat ihres Verteidigers von ihrem Rechte Gebrauch machte.

Es war ein trüber Nachmittag, und in diesem alten Gerichtsgebäude ist die Anklagebank so angebracht, daß die Beschuldigten mit dem Rücken gegen das Licht sitzen. Daher kam es auch, daß sowohl die von den verschiedenen Zeitungen abgeschickten Reporter und Blitzzeichner, als die sonstigen Kenner der menschlichen Physiognomie, die hinter dem weißhaarigen Herrn saßen, noch immer keine Gelegenheit fanden, Rahel Minchin, die den schweren Schleier jetzt endlich zurückgeschlagen hatte, genau zu sehen. Auch jetzt, nachdem Rahel das Wort ergriffen hatte, neigte sich der weißhaarige Herr nicht einen Zoll breit vor, was freilich auch nicht nötig war, da sämtliche Fragen von der Angeklagten mit heller, klarer Stimme beantwortet wurden. Und doch war es eine dieser von ihrem eigenen Verteidiger an sie gerichteten Fragen, die den weißhaarigen Herrn plötzlich bewog, die Hand hinters Ohr zu legen und sich vorzubeugen, als könne die Antwort nicht ohne ein gewisses Zögern erfolgen. Rahel hatte in traurigem, aber festem Tone von dem letzten Wortwechsel mit ihrem Manne berichtet, indem sie unaufgefordert dessen Ursachen enthüllte, ohne dabei die geringste Verlegenheit zu zeigen. Ein Nachbar sei gefährlich krank gewesen, und als sie am Abend habe fortgehen wollen, um ihn während der Nacht zu pflegen, sei ihr Mann ihr an der Haustür entgegengetreten und habe ihr verboten, ihr Vorhaben auszuführen.

»War dieser Nachbar ein junger Mann?«

»Eigentlich noch fast ein Knabe,« antwortete Rahel, »der, ebenso wie wir selbst, keinen einzigen Freund in London hatte.«

»War Ihr Gatte eifersüchtig auf ihn?«

»Ich hatte vor jenem Abend keine Ahnung davon gehabt.«

»Dann aber haben Sie es gemerkt?«

»Allerdings.«

»Und wo hatte Ihr Mann den Abend verbracht?«

»Auch davon hatte ich keine Ahnung, bis er mir selbst sagte, daß er das Haus bewacht habe – und warum.«

Obwohl der Mann tot war, konnte sie ihren Groll doch nicht ganz aus der Stimme bannen, und nun wiederholte sie auch mit gesenktem Kopf seine letzten an sie gerichteten Worte.

Ein Schauder der Entrüstung lief durch die Versammlung.

»War dies das letzte Mal, daß Sie ihn am Leben sahen?« fragte der Verteidiger mit plötzlich aufgeheitertem Gesicht und wieder erwachter Zuversicht, als sei er es gewesen, der die nochmalige Vernehmung seiner Klientin verlangt hatte. Die Antwort erfolgte diesmal jedoch nicht sofort, und in diesem Augenblick war es, daß der weißhaarige Mann die Hand hinters Ohr legte, und das, was jetzt geschah, war auch gerade das, was er gefürchtet zu haben schien.

»War dies das letzte Mal, daß Sie ihn am Leben sahen?« wiederholte Rahels Verteidiger in gewinnendem Tone und mit der Mut einsprechenden Miene, die ihm so leicht zu Gebot stand.

»Ja, das war das letzte Mal,« antwortete Rahel nach nochmaliger kurzer Überlegung.

Nun schlug auch der weißhaarige Mann ausnahmsweise die Augen nieder, und die harten Linien seines Mundes verzogen sich zum ersten Male zu einem Lächeln, in dem sich jedoch alles Böse und Schlechte, das in seinem Gesicht ausgedrückt lag, gleichsam verkörperte.


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