Ludvig Holberg
Jeppe vom Berge oder Der verwandelte Bauer
Ludvig Holberg

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Vierter Akt.

Erste Scene.

Jeppe (liegt wieder auf einem Misthaufen, in seinen alten Bauerkleidern, wacht auf und ruft):

Heda, Seckeltär! Kammerdiener! Lakaien! Noch ein Glas Kanaliensect! (Sieht sich um, reibt sich die Augen, wie das erste Mal, faßt sich an den Kopf und kriegt seinen alten breitkrämpigen Hut in die Hände; er reibt sich die Augen nochmals, wendet seinen Hut nach allen Seiten, besieht seine Kleider, erkennt sich selbst wieder und fängt an zu sprechen:) Wie lange war Abraham im Paradiese? Jetzt erkenn' ich leider Alles wieder: mein Bett, meine Jacke, meinen alten Hahnreihut, mich selbst. Das thut anders, Jeppe, als Kanaliensect aus vergoldeten Gläsern trinken und zu Tisch sitzen mit Lakaien und Seckeltären hinterm Stuhl. Das Gute währt leider niemals lange. Ach, ach, daß ich, der ich eben noch solch ein gnädiger Herr war, mich nun wieder in diesem elenden Zustande sehen muß! Mein prächtiges Bett verwandelt in einen Misthaufen, mein goldgestickter Hut in einen Hahnreihut, meine Lakaien in Schweine und ich selbst aus einem großen gnädigen Herrn zurückverwandelt in einen armseligen Bauer! Wenn ich aufwachte, dacht' ich, würd' ich meine Finger mit goldenen Ringen besetzt finden; aber die sind, mit Respect zu sagen, mit was Anderm beschmiert. Meine Dienstleute wollt' ich zur Rechenschaft fordern, und nun muß mein eigener Rücken sich parat halten, wenn ich nach Hause komme und soll Rechenschaft geben über mein Betragen. Wie ich aufwachte, dacht' ich, ich griffe nach einem Glas Kanaliensect, aber mit Verlaub zu sagen, es war eine Laus. Ach, ach, Jeppe, der Aufenthalt 175 im Paradiese war nur kurz, und es nahm ein rasches Ende mit Deiner Freude! – Aber wer weiß, ob mir dasselbe nicht noch einmal passirt, wenn ich mich hinlege und nochmals schlafe? Ach, ach, daß es doch so wäre! Daß ich doch wieder dahin käme! (Legt sich hin und schläft abermals.)

Zweite Scene.

Jeppe. Nille.

Nille. Sollte ihm wol ein Unglück begegnet sein? Was das nur sein mag? Entweder hat der Teufel ihn geholt oder (und das fürcht' ich am meisten) er sitzt im Wirthshaus und vertrinkt das Geld. Es war auch recht einfältig von mir, dem Trunkenbold zwölf Schillinge auf einmal anzuvertrauen. Aber was seh' ich? Liegt er da nicht im Mist und schnarcht? Ach, ich elendes Mensch! Solch ein Vieh zum Manne zu haben! Na, Dein Rücken soll das theuer bezahlen!

(Schleicht sich sachte hin und giebt ihm einen Schlag mit dem Meister Erich über den Hintern.)

Jeppe. Au weh! au weh! Hülfe! Hülfe! Was ist das? Wo bin ich? Wer schlägt mich? Warum schlägt man mich? Au weh!

Nille. Ich werde Dich bald lehren, was das ist.

(Schlägt ihn aufs neue und zieht ihn bei den Haaren.)

Jeppe. Ach, meine Herzens-Nille, schlag' mich nicht mehr, Du hast ja keine Ahnung, was mir passirt ist!

Nille. Wo hat der versoffene Hund so lange gesteckt? Wo ist die Seife, die Du hast kaufen sollen?

Jeppe. Ich konnte nicht zur Stadt kommen, Nille.

Nille. Warum konntest Du nicht zur Stadt kommen?

Jeppe. Ich ward unterwegs aufgenommen ins Paradies –

Nille. Ins Paradies? (prügelt ihn.) Ins Paradies? (Schlägt ihn wieder.) Ins Paradies? (Prügelt ihn nochmals.) Willst Du mich obenein noch zum Narren machen?

Jeppe. Au! au! au! So wahr ich ein ehrlicher Mann bin, es ist ja doch die reine Wahrheit! 176

Nille. Was ist die Wahrheit?

Jeppe. Daß ich im Paradies gewesen bin.

(Nille wiederholt: Im Paradies? und schlägt ihn wieder.)

Jeppe. Ach, meine Herzens-Nille, schlag' mich doch nicht mehr!

Nille. Fort! Bekenne, wo Du gewesen bist, oder ich bringe Dich um!

Jeppe. Ach, ich will ja gern bekennen, wo ich gewesen bin, wenn Du mich nur nicht mehr schlagen willst!

Nille. Bekenne!

Jeppe. Schwöre mir, daß Du mich nicht mehr schlagen willst.

Nille. Nein.

Jeppe. So wahr ich ein ehrlicher Mann bin und heiße Jeppe vom Berge, so wahr bin ich auch im Paradiese gewesen und habe Dinge gesehen, über die Du Dich wundern sollst, wenn Du sie hörst.

(Nille prügelt ihn wieder und zieht ihn bei den Haaren ins Haus.)

Dritte Scene.

Nille (allein).

So, Du versoffner Hund, nun schlaf' erst Deinen Rausch aus, nachher wollen wir weiter mit einander reden. Solch ein Schwein, wie Du bist, kommt nicht ins Paradies. Denk' mal an, wie das Vieh sich um seinen Verstand getrunken hat! Aber hat er es auf meine Kosten gethan, so soll er gehörig dafür büßen, zwei Tage lang soll er nichts Nasses noch Trockenes kriegen; in der Zeit werden ihm wol die Grillen vom Paradies vergehen.

Vierte Scene.

Nille. Drei bewaffnete Männer.

Die drei Männer. Wohnt hier nicht ein Mann mit Namen Jeppe? 177

Nille. Ja der wohnt hier.

Die drei Männer. Bist Du seine Frau?

Nille. Ja, Gott beßre es, leider.

Die drei Männer. Wir müssen mit ihm sprechen.

Nille. Er ist ganz betrunken.

Die drei Männer. Hat nichts zu sagen; marsch fort, schaff' ihn heraus oder Dein ganzes Haus ist verloren.

(Nille geht hinein und stößt den Jeppe heraus, mit solcher Gewalt, daß er einen von den drei Männern mit sich auf die Erde reißt.)

Fünfte Scene.

Die drei Männer. Jeppe.

Jeppe. Ach, ach, Ihr guten Männer, nun seht Ihr, mit was für einer Frau ich zu thun habe.

Die drei Männer. Du verdienst keine andere Behandlung, denn Du bist ein Missethäter.

(Sie ergreifen Jeppe.)

Jeppe. Was hab' ich denn Böses gethan?

Die drei Männer. Das wirst Du gleich erfahren, es wird gleich Gericht gehalten werden.

Sechste Scene.

Zwei Advocaten. Der Richter. Jeppe.

(Der Richter kommt mit seinem Schreiber und setzt sich auf seinen Stuhl; Jeppe, die Hände auf dem Rücken gebunden, wird vor den Richterstuhl gebracht. Einer tritt vor und klagt ihn folgendermaßen an.)

Erster Advocat. Hier ist ein Mann, Herr Richter, von dem wir beweisen können, daß er sich in das Haus des Barons geschlichen, sich für den Herrn ausgegeben, seine Kleider angezogen, seine Diener gewaltthätig behandelt hat. Das ist eine unerhörte Dreistigkeit und tragen wir deshalb im Namen unseres Herrn darauf an, daß er tüchtig bestraft werde, andern Bösewichtern zu Beispiel und Warnung. 178

Der Richter. Ist das wahr, wessen Du beschuldigt wirst? Laß hören, was Du zu erwidern hast; denn ungehört wollen wir niemand verdammen.

Jeppe. Ach, ich armer Mensch, was soll ich sagen? Ich bekenne, daß ich die Strafe verdient habe, aber blos wegen des Geldes, für das ich Seife kaufen sollte und das ich vertrunken habe. Ich bekenne auch, daß ich kürzlich im Schlosse war, aber wie ich dahin gekommen und wie wieder weg, das weiß ich nicht.

Erster Advocat. Da hört der Richter aus seinem eigenen Geständniß, daß er betrunken gewesen ist und in der Trunkenheit so unerhörte Missethat begangen hat. Es handelt sich also nur blos noch darum, ob es einem so groben Missethäter gestattet sein kann, sein Verbrechen mit Trunkenheit zu entschuldigen, und das läugne ich. Denn auf die Art könnte weder Ehebruch, noch Mord bestraft werden; jeder würde solche Ausflüchte suchen und sagen, er hätte es in der Trunkenheit gethan. Ja selbst wenn er den Beweis führen kann, daß er wirklich betrunken gewesen ist, so wird seine Sache dadurch nicht besser. Denn es heißt: was Einer in der Trunkenheit sündigt, das soll er büßen, wenn er nüchtern ist. Man weiß ja, wie solche Missethat erst kürzlich bestraft wurde. Obschon der Missethäter sich nur aus Dummheit hatte verführen lassen, sich für einen großen Herrn auszugeben, so war seine Dummheit und Unwissenheit nicht im Stande, ihn vom Tode zu retten.Der Dichter spielt hier auf ein Ereigniß an, das sich kurz zuvor in Kopenhagen zugetragen und großes und nicht eben günstiges Aufsehen erregt hatte. A.d.Ü. Der Zweck der Strafe ist allein, Andere abzuschrecken. Ich könnte die Geschichte erzählen, wenn ich nicht fürchtete, das Gericht damit aufzuhalten.

Zweiter Advocat. Gewogener Herr Richter! Dieser Handel kommt mir so seltsam vor, daß mir die Geschichte nicht zu Kopfe will, auch wenn noch mehr Zeugen da wären. Ein einfältiger Bauer sollte sich auf das Schloß des Herrn einschleichen und sich für den Herrn selbst ausgeben, ohne doch zugleich sein Ansehen und seine Manieren nachahmen zu können? Wie konnte er in des Herrn Schlafzimmer kommen? Wie konnte er des Herrn Kleider anziehen, ohne daß man es hätte merken sollen? Nein, Herr Richter, das ist offenbar nur von den Feinden des armen 179 Mannes so angestiftet und hoffe ich daher, daß er wird freigesprochen werden.

Jeppe (weinend). Ach, Gott segne Deinen Mund! Ich habe ein Stück Tabak in meiner Hosentasche, verschmäht es nicht, es ist so gut, als ein ehrlicher Mann es kauen mag.

Zweiter Advocat. Behalte nur Deinen Tabak, Jeppe; daß ich für Dich spreche, geschieht nicht um des Gewinnstes willen, sondern lediglich aus christlichem Mitleid.

Jeppe. Da bitt' ich um Entschuldigung, Herr Procurator, ich hätte nicht gedacht, daß Eurer Art Leute so ehrlich wären.

Erster Advocat. Was mein Collega zur Vertheidigung dieses Missethäters anführt, gründet sich allein auf Vermuthungen. Hier fragt es sich aber nicht, ob es wahrscheinlich ist, daß so etwas geschehen oder nicht, sondern hier ist bewiesen, daß es geschehen ist, sowol durch Zeugen, als durch sein eigenes Geständniß.

Zweiter Advocat. Ein Geständniß, das Jemand aus Angst und Furcht ablegt, hat keine Gültigkeit. Mir scheint es daher am besten, diesem einfältigen Manne Zeit zur Ueberlegung zu lassen, und ihn nochmals zu befragen. Höre, Jeppe, überleg' Dir, was Du sagst; gestehst Du das zu, dessen Du angeklagt bist?

Jeppe. Nein, meinen höchsten Eid will ich darauf ablegen, daß es Lügen sind, worauf ich vorhin geschworen habe; ich bin ganzer drei Tage nicht aus dem Hause gekommen.

Erster Advocat. Herr Richter, nach meiner unvorgreiflichen Meinung darf niemand zum Eide zugelassen werden, der erstlich durch Zeugen überführt ist und dann auch seine Missethat zugestanden hat.

Zweiter Advocat. Ich meine doch.

Erster Advocat. Ich meine nein.

Zweiter Advocat. Wenn der Handel von so seltsamer Beschaffenheit ist?

Erster Advocat. Gegen Zeugen und Geständniß können keine Umstände aufkommen.

Jeppe (bei sich selbst). Ach, daß sie einander doch nur bei den 180 Haaren kriegten, so wollt' ich mir unterdessen den Richter langen und ihn so durchprügeln, daß er Gesetz und Verordnungen vergessen sollte!

Zweiter Advocat. Aber hört, Herr Collega, gesetzt auch, die That ist zugestanden, so hat der Mann doch keine Strafe verdient; denn er hat ja auf dem Schlosse nichts Böses begangen, weder Mord, noch Diebstahl.

Erster Advocat. Das will nichts sagen: intentio furandi und furtum sind dasselbe.

Jeppe. Sprich dänisch, Du schwarzer Hund, so wollen wir uns schon noch verantworten.

Erster Advocat. Denn entweder wird Einer ergriffen, wie er stehlen will oder wenn er gestohlen hat, in beiden Fällen ist er ein Dieb.

Jeppe. Ach, gnädiger Richter, ich will mich ja gerne hängen lassen, wenn nur dieser Procurator mir zur Seite hängen muß.

Zweiter Advocat. Halt' ein mit solchen Reden, Jeppe, Du machst Deine Sache nur schlimmer.

Jeppe. Warum antwortet Ihr denn nicht? (Leise) Steht da wie ein dummes Vieh.

Zweiter Advocat. Aber womit wird das propositum furandi bewiesen?

Erster Advocat. Quicunque in aedes alienas noctu irrumpit, tanquam fur aut nocturnus grassator existimandus est; atqui reus hic ita: ergo 

Zweiter Advocat. Nego majorem, quod scilicet irruperit.

Erster Advocat. Res manifesta est, tot legitimis testibus exstantibus ac confitente reo.

Zweiter Advocat. Quicunque vi vel metu coactus fuerit confiteri....

Erster Advocat Pah, wo ist die vis, wo ist die metus? Das sind nur Finten.

Zweiter Advocat. Nein, Ihr braucht Finten.

Erster Advocat. Wer mir das sagt, ist kein ehrlicher Mann.

(Sie kriegen einander bei der Brust; Jeppe springt dazwischen und reißt dem ersten Advocaten die Perücke ab.) 181

Der Richter. Respect dem Gericht! Nicht weiter, ich habe schon genug gehört! (Liest das Urtheil ab.) »Sintemal Jeppe vom Berge, Sohn Niels' vom Berge, Enkel Jeppe's ebendaselbst, überführt ist, sowol durch gültige Zeugen, als durch eigenes Geständniß, daß er sich auf das Schloß des Barons eingeschlichen, seine Kleider angezogen und seine Diener mißhandelt hat, so wird er verurtheilt, durch Gift vom Leben zum Tode gebracht zu werden, und sobald er todt, soll sein Leichnam am Galgen aufgehängt werden.«

Jeppe. Ach, ach, gnädiger Richter, ist da kein Pardon?

Der Richter. Nein, durchaus nicht, das Urtheil soll sogleich in meinem Beisein vollzogen werden.

Jeppe. Ach, kann ich denn nicht vorher ein Glas Branntwein kriegen, bevor ich das Gift trinke, damit ich mit mehr Courage sterbe?

Der Richter. Ja, das ist erlaubt.

Jeppe (trinkt drei Gläser Branntwein, fällt wieder in die Kniee und fragt:) Ist da kein Pardon?

Der Richter. Nein, Jeppe, nun ist es zu spät.

Jeppe. Ach, es ist noch nicht zu spät, der Richter kann ja das Urtheil noch verändern und sagen, er hat das erste Mal falsch gerichtet. So etwas geschieht ja öfters, denn wir sind ja alle Menschen.

Der Richter. Nein, in wenigen Minuten wirst Du selbst fühlen, daß es zu spät ist, denn mit dem Branntwein hast Du das Gift bereits erhalten.

Jeppe. Ach, ich armer Mann, hab' ich das Gift schon erhalten?! Ach, lebe wohl, Nille! Aber nein, Du Canaille, Du hast nicht verdient, daß ich von Dir Abschied nehme! Fahrt wohl, Hans, Niels und Christoph! Fahre wohl, meine Tochter Martha! fahr' wohl, mein Augapfel! Von Dir weiß ich, daß ich wirklich Dein Vater bin, Du wurdest gemacht, bevor der Küster ins Haus kam; Du hast auch Deines Vaters Angesicht, wir gleichen uns wie ein Tropfen Wasser dem andern. Fahr' wohl, mein Schecke, und habe Dank für jedes Mal, daß ich Dich geritten habe; nächst meinen eigenen Kindern habe ich kein Vieh so 182 geliebt wie Dich. Fahr' wohl, Fairfax, mein treuer Hund und Thürhüter; fahre wohl, Hinze, mein schwarzer Kater; fahrt wohl, meine Ochsen, meine Schafe, meine Schweine! Habt Dank für gute Gesellschaft und für jeden Tag, den wir zusammen zugebracht haben! Fahr' wohl . . . . Ach, nun kann ich nicht mehr, nun wird mir so schwer und ohnmächtig – (er fällt um und wird ohnmächtig).

Der Richter. Das geht gut, der Schlaftrunk hat bereits seine Wirkung gethan, nun schläft er wie ein Todter. Hängt ihn nun auf; aber gebt wohl Acht, daß er keinen Schaden dabei nimmt und daß ihm der Strick blos unter die Arme kommt. Nun wollen wir sehen, wie er sich dabei geberdet, wenn er aufwacht und findet sich am Galgen. 183


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