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VII. Die Verfassung des Freimaurerbundes

Der Freimaurerbund wird oft, sowohl inner- als außerhalb seines Kreises, ein Orden genannt. Dieser Ausdruck ist durchaus falsch und beruht, er mag gebraucht werden von wem er will, auf unrichtigen Ansichten und Vorurteilen bezüglich der Entstehung und Geschichte des Bundes. Der letztere hat nicht die mindeste Ähnlichkeit mit einem Orden, weder mit einem Mönchs-, noch mit einem Ritterorden, – mit einem Mönchs- oder geistlichen Ritterorden deshalb nicht, weil die Mitglieder solcher Orden gewisse Gelübde hinsichtlich ihrer Lebensart ablegen müssen und in ihrer freien Bewegung an vielfache Regeln gebunden sind, – mit einem weltlichen Ritterorden nicht, weil ein solcher nur auf gewisse Verdienste oder andere Veranlassungen hin verliehen wird und nicht willkürlich gesucht werden kann. Es ist sogar zweifelhaft, ob auch der Ausdruck »Freimaurerbund« richtig ist; denn ein Bund beruht auf einer allgemeinen Organisation aller seiner Glieder, auf gemeinsamen Vorschriften für dieselben und auf einem durchgreifenden geordneten Verkehre zwischen denselben.

Diese Erfordernisse sucht man aber in der Freimaurerei vergebens; dieselbe bildet vielmehr einen Inbegriff von Bünden, die unter sich vollkommen unabhängig sind und nur teilweise, ja auch dann nur in gewissen Beziehungen und in sehr lockerer Weise mit einander Verkehr pflegen. Der Kürze wegen und in Ermangelung einer bezeichnenderen Benennung kann man aber dennoch bei dem Ausdrucke »Freimaurerbund« bleiben, weil derselbe doch eine gemeinsame Quelle hat. Denn von England, speziell von London aus sind ursprünglich alle Länder mit Logen versehen worden, die sich dann aber selbständig vermehrten und in jedem Lande besondere Verbindungen von Logen bildeten, deren Unabhängigkeit von der englischen Großloge anerkannt wurde. Auf diese Unabhängigkeit halten die Freimaurer der einzelnen Länder so große Stücke, daß Wünsche nach einer gemeinsamen Organisation bisher nur sehr vereinzelt geäußert worden sind und durchaus keinen Anklang gefunden haben. Ja, es ist nicht einmal so weit gekommen, daß die verschiedenen Freimaurerbünde alle mit einander in Korrespondenz stehen, sondern nur einzelne mit einzelnen. Das höchste Zeichen der gegenseitigen Verbindung besteht darin, daß mehrere Logenbünde bei einander sog. Repräsentanten halten, eine Art von Gesandten, welche der Großloge, bei der sie beglaubigt sind, über die Verhältnisse derjenigen, von der sie beauftragt sind, Mitteilungen machen. Abgesehen von dieser offiziellen Verbindung giebt es noch eine rein private, die aber allgemein anerkannt ist, nämlich das Recht eines jeden ordnungsgemäß aufgenommenen Bruders, in jedem Lande, wohin er auf Reisen kommt, brüderliche Ausnahme und Besuch in allen Logen anzusprechen. Schon diese wahrhaft erhebende, echt humane Einrichtung berechtigt zur Bezeichnung der freimaurerischen Gesamtheit als eines Bundes oder noch besser: einer Brüderschaft.

Der Freimaurerbund bildet daher kein einheitlich organisiertes Ganzes. Er besitzt keine Central- oder Oberbehörde, weder bekannte, noch unbekannte gemeinsame Oberhäupter. Seine einzige Einheit besteht in dem gemeinsamen Namen und Zweck, in gemeinsamen Erkennungszeichen, in Übereinstimmung der innern Einteilung (dem Wesen nach) und in ähnlichen wenn auch stark von einander abweichenden Gebräuchen. Verschieden dagegen sind in den einzelnen Ländern die Mittel, durch welche man den Zweck der Maurerei zu erreichen sucht, sowie die speziellere Organisation der Logen und die Einrichtung der Arbeiten.

Aber auch dem gemeinsamen Zwecke der Freimaurerei mangelt es, im Gegensatze zu dem seines Strebens nur allzu gut bewußten Jesuitenorden, an vollkommener Klarheit. Verschiedene maurerische Schriftsteller drücken ihn verschieden aus, und eine offizielle, allgemein anerkannte Formulierung desselben existiert nicht. Das nur ist entschieden und ausgemacht, daß der Zweck des Freimaurerbundes weder ein religiöser noch ein politischer, sondern ein rein moralischer ist. »Die Freimaurerei befördert das Wohl der Menschheit;« darin werden wohl alle Freimaurer übereinstimmen, wenn auch die Einen mehr auf das materielle, Andere auf das rein sittliche, Andere auf das geistige Wohl, und wieder die Einen mehr auf die Gesamtheit, die Andern mehr auf die Einzelnen Rücksicht nehmen. Da aber diese einzelnen Rücksichten einander keineswegs stören oder ausschließen, sondern vielmehr ergänzen, so kann auch der Mangel an bestimmter Formulierung des Bundeszweckes kein Hindernis wohlthätiger Wirkungen des Bundes sein. Und der Bund hat demgemäß auch schon viel Gutes gestiftet. Nicht nur seine Mitglieder unterstützt er in Notfällen; auch alle würdigen, hilfsbedürftigen Menschen außerhalb seiner Kette läßt er nicht umsonst um Hülfe rufen, und hat im Laufe der Zeiten manche wohlthätige und gemeinnützige Anstalten gestiftet oder befördert.

Damit aber bei der großen Verbreitung des Bundes, bei welcher es unmöglich ist, daß jedes Mitglied das andere kennt, keine Anmaßung dieser Mitgliedschaft von Seite Unberechtigter stattfinde, besitzen die Freimaurer Kennzeichen, durch welche sich außer der Angehörigkeit auch der Grad verrät, in welchem sich der Betreffende befindet. Diese Kennzeichen bestehen in einem Worte, das auf besondere Weise ausgesprochen wird, einem Zeichen, das in verschiedenen Bewegungen der Hand besteht, und in einer besondern Art, die Hand des Begrüßten zu drücken. Auch an der Art und Weise des Anklopfens, des Trinkens u. s. w. erkennt man den Freimaurer, sofern er von dieser besonderen Art Gebrauch macht.

Außer diesen allgemeinen Eigentümlichkeiten giebt es noch besondere, die nur einzelnen Teilen des Bundes gemeinsam sind. Der letztere zerfällt nämlich, in Folge seiner Verbreitung durch Leute verschiedener Geistes- und Geschmacksrichtung, in eine Anzahl von Systemen, deren Verschiedenheit in gewissen Ceremonien besteht, welche bei Aufnahmen, bei Beförderungen in die höheren Grade, bei der Gedächtnisfeier verstorbener Brüder und, in einfacherer Weise, bei anderen festlichen Anlässen Anwendung finden. Im letztgenannten Falle bestehen dieselben lediglich in gewissen feierlichen Reden und Gegenreden oder Fragen und Antworten, mit welchen die Verhandlungen eröffnet und geschlossen werden, und welche in ähnlicher Weise schon bei den alten Steinmetzen und auch in anderen geheimen Gesellschaften vorkamen. Den Gebräuchen der Steinmetzen ist ursprünglich auch die Aufnahme in den ersten Grad, den der Lehrlinge, nachgebildet, während die Aufnahmen in die höhern Grade in weiterer Ausschmückung derselben bestehen. Es sind im Ganzen, mit den erforderlichen Abänderungen, dieselben Anfnahmegebräuche, die schon bei den Mönchs- und geistlichen Ritterorden stattfanden. Das Vorbild aller dieser Aufnahmen ist aber ohne Zweifel die christliche Taufe.

Manche Leute möchten ohne Zweifel gerne wissen, was bei den freimaurerischen Aufnahmen vorgeht. Solchen ist zu bemerken, daß die dabei stattfindenden Gebräuche eben in allen Systemen verschieden sind und daher zu ihrer Veröffentlichung ein besonderes dickes Buch erforderlich wäre, daß dieselben überdies in schriftlicher Mitteilung die ganze Wirkung verlieren würden, welche sie in der Vornahme selbst ausüben, und daß sie auf Jemanden, der sie aus bloßer Neugier kennen lernen wollte, durchaus keinen Eindruck zu machen geeignet wären.

Eine große Rolle bei diesen Gebräuchen spielen die Symbole oder Sinnbilder der Freimaurerei, von denen die ältesten den Bauhütten entlehnt sind und daher maurerische Werkzeuge darstellen, andere aber sich ihnen zu verschiedenen Zeiten beigesellt haben und an verschiedene geheime Gesellschaften, sowie an kirchliche Gegenstände erinnern. Mit den Symbolen indessen sowohl, als mit den Ceremonien, ist im Laufe der Zeit vieler Mißbrauch getrieben und in dieselben vieles aufgenommen worden, was die ursprüngliche Einfachheit und Würde des Bundes stört und denselben vielfach von nützlicheren Beschäftigungen abzieht.

Die Erkennungszeichen, Gebräuche und Sinnbilder sind das einzig Geheime in der Freimaurerei, Geheimnisse, d. h. Kenntnisse von Dingen, welche anderen Menschen verborgen wären, besitzt der Bund nicht, und alles, was je über solche behauptet wurde, ist Erdichtung. Diskretion über seine Verhandlungsgegenstände und seinen Mitgliederbestand hat er mit vielen anderen Gesellschaften gemein und ist also in dieser Beziehung blos eine geschlossene, nicht eine geheime Gesellschaft. Von geheimen Vorgängen, Umtrieben und Thaten, wie solche bei den Jesuiten und den politischen geheimen Vereinen neuerer Zeit vorkamen, ist im Freimaurerbund keine Spur zu finden.

Der Freimaurerbund ist, wie schon gesagt, in jedem Lande für sich, und ganz unabhängig von anderen Ländern organisiert. Ein engerer Verein von Maurern, welcher sich regelmäßig in seiner Gesamtheit versammelt, heißt eine Loge (französ. auszusprechen: Lohsche). Der Ort (die Stadt), wo sich eine oder mehrere Logen befinden, heißt Orient, der Vorsitzende der Loge: Meister vom Stuhl, welchem zwei Aufseher oder Vorsteher und mehrere andere Beamte zur Seite stehen. Auch die Versammlungen sowohl, als die Gebäude, in welchen solche stattfinden, heißen Logen. Eine Loge kann isoliert, d. h. vollkommen unabhängig sein; dies ist jedoch sehr selten der Fall. In der Regel gehört eine jede einem Vereine von Logen an, welcher den Titel Großloge oder Großorient führt. Die einzelnen Logen eines solchen Bundes arbeiten bald nach einem gemeinsamen Systeme, bald nach verschiedenen solchen. Diese Großlogen besitzen wieder sehr verschiedene Einrichtungen. An ihrer Spitze steht in der Regel ein Großmeister mit mehreren Großbeamten, welche Würdenträger bald aus freier Wahl der Abgeordneten sämtlicher verbündeten Logen, bald aus eingewurzelten und veralteten Vorrechten der Logen gewisser Oriente hervorgehen. Die freieste Logenverfassung hat die Schweiz, wo der Sitz der Großloge alle 5 Jahre wechselt. In monarchischen Staaten ist dieser Sitz in der Regel an die Residenz gebunden. In Deutschland existieren acht Großlogen, deren Gebiete einander wechselseitig durchkreuzen, so daß sich oft in einer Stadt mehrere Logen befinden, die verschiedenen Großorienten angehören, was aber der brüderlichen Eintracht unter ihnen um so weniger Eintrag thut, als die deutschen Großlogen seit 1872 einen Großlogenbund mit jährlichen Zusammenkünften der Großmeister und Abgeordneten der Großlogen bilden. In Frankreich, Belgien, Spanien und Brasilien giebt es je zwei Großlogen, von denen eine jede einem andern Systeme von Gebräuchen huldigt. In Holland, der Schweiz, Dänemark, Schweden, England, Schottland, Irland, Ungarn, Italien, Portugal und Griechenland gehören dagegen alle Logen je zu einer einzigen Großloge. Eine solche giebt es auch in jedem der Vereinigten Staaten von Nordamerika und in jeder größern der mittel- und südamerikanischen Republiken. In den englischen Kolonien in Ostindien, Kapland, Australien u. s. w. sind die Logen unter die Großoriente der drei britischen Königreiche verteilt, während sie im englischen Nordamerika eigene Oberbehörden besitzen. Im ganzen giebt es über 90 Großlogen, über 15 000 einzelne Logen und wohl fast eine Million (mit den nicht thätigen wohl einige Millionen) Freimaurer. Dies ist jedoch nur eine ungefähre Schätzung. Eine genaue Zählung ist bei dem Mangel an einheitlicher Organisation unmöglich.

Die einzelnen Logen führen besondere Namen, welche entweder von einer Persönlichkeit oder von einer Tugend oder von maurerischen Sinnbildern oder endlich von lokalen Verhältnissen entlehnt sind; in England und Amerika begnügen sie sich oft mit bloßen Nummern nach der Zeit ihrer Gründung. Diese letztere kann stattfinden, wenn sich eine gewisse Anzahl regelrecht aufgenommener Brüder, und unter ihnen wenigstens drei Meister, dabei beteiligen und die Genehmigung von Seite der Großloge des betreffenden Landes (oder eines andern, falls sich dort keine solche befindet) erlangen. Unumgänglich für jede Loge ist ein gedecktes, d. h. gegen jeden Einblick und jedes Eindringen Unberechtigter geschütztes Lokal. Reichere Logen besitzen eigene Häuser, oft sehr geschmackvoll, selbst prächtig gebaute und eingerichtete, andere mieten sich unter Vorsichtsmaßregeln ein. In diesem Lokal befinden sich Räumlichkeiten für unceremonielle Zusammenkünfte, oft auch Restaurationen, Bibliotheken, Archive, vor Allem aber die eigentliche Loge. Diese ist ein länglich viereckiger Saal, der je nach dem örtlichen Geschmacke ausgestattet und mit maurerischen Sinnbildern verziert ist. Der Anzug der die Versammlung besuchenden Brüder ist meist schwarz, mit weißen Handschuhen, als Sinnbild der Reinheit der Hände von ungerechtem Gute, und einer kurzen weißen Lederschürze zur Erinnerung an die Entstehung des Bundes aus den Genossenschaften der Steinmetzen und an die fortwährende Pflicht der Arbeit. Anderweitige Insignien, sowie Unterscheidungszeichen der Grade und der Beamten sind den lokalen Abteilungen überlassen. In England und dessen Kolonien, Nordamerika, Belgien und Frankreich erscheinen die Freimaurer bei festlichen Anläßen, z. B. bei Einweihung eines Logenhauses, besonders aber bei Beerdigungen von Brüdern, im vollen maurerischen Schmuck und Ornate, unter Vortragung ihrer Sinnbilder, öffentlich auf der Straße. In Deutschland und der Schweiz verschmäht man solche unpassende öffentliche Schaustellungen.

Die Logenversammlungen sind, je nach den daran Teilnehmenden, Lehrlings-, Gesellen- oder Meisterlogen. An den Lehrlingslogen nehmen die Mitglieder aller Grade teil; ihre Aufgabe ist die Beratung aller Logenverhältnisse im Allgemeinen, die Vornahme der Wahlen und die Aufnahme neuer Lehrlinge. An den Gesellenlogen nehmen die Gesellen und Meister teil; sie dienen blos zur Beförderung vom ersten in den zweiten Grad. Den Meisterlogen wohnen ausschließlich die Meister bei; sie beraten die Geschäfte der Lehrlingsloge vor und befördern Gesellen zu Meistern. Dazu kommt noch in jedem Grade der Unterricht über denselben, was man eine Instruktionsloge nennt. Jeder Grad hat nämlich eine gewisse Bedeutung, einen Inbegriff von Lehren und eine Anzahl von Sinnbildern. Der Inhalt des ersten oder Lehrlingsgrades ist das Erblicken des Lichtes in geistigem Sinne, die geistige Geburt des Menschen; es wird dabei auf den Bund im allgemeinen, auf dessen Zweck und Wesen aufmerksam gemacht und seine Einrichtung erklärt. Der zweite oder Gesellengrad weist auf das menschliche Leben, auf dessen Freuden, Leiden und Gefahren hin, lehrt, wie man den Verlockungen der Leidenschaften widerstehen, sich selbst erkennen und das Ideal eines mustergültigen Lebenswandels sich schaffen solle. Die Lehre des dritten oder Meistergrades behandelt endlich das Ende des Lebens, den Tod, erinnert den Menschen an dessen Unvermeidlichkeit, ermahnt ihn, in Nachahmung großer Männer, die sich für die Menschheit aufopferten, demselben würdig entgegenzugehen, ohne Furcht und ohne Selbstsucht, und regt auch zu Gedanken über die Frage der Unsterblichkeit an. Bisweilen erhalten die drei Grade auch Bezug auf die maurerischen Tugenden: Schönheit, Stärke und Weisheit. Den der Freimaurerei irriger Weise zugeschriebenen Wahlspruch »Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit« haben nur die französischen Freimaurer angenommen und zwar erst seit er derjenige ihres Landes ist.

Die genannten drei Grade heißen auch Johannisgrade und die Logen Johannislogen, weil die Freimaurer Johannes den Täufer als den Schutzpatron ihres Bundes betrachten; denn er war schon derjenige der mittelalterlichen Bauleute (und wie wir sahen auch der Tempelritter). Man legt diese Patronschaft auch gerne so aus, daß die Freimaurerei die Vorläuferin eines glücklichern Zustandes der Menschheit sei, wie Johannes der Vorläufer Jesu genannt wird. An seinem Feste (24. Juni) oder um die Zeit desselben wurde auch 1717 die erste Großlogenversammlung in London gehalten und findet noch heute in jeder Loge auf der ganzen Erde ein zugleich ernstes und heiteres Fest statt.

Die sog. Hochgrade, welche in Wahrheit nur Liebhabereien ohne wirklichen Zweck sind, berücksichtigen wir hier nicht, weil wir sie für Entstellungen der wahren Maurerei halten, weil sie in allen Systemen nach Namen und Zahl verschieden sind und weil die wahren Johannislogen eine Überordnung derselben nicht anerkennen.

Aufnahmefähig in den Freimaurerbund sind alle nach den Gesetzen ihres Landes volljährigen, dabei gutbeleumdeten und selbständigen Männer ohne Rücksicht auf Familie, Stand, Beruf und Religion. Leider haben sich aber die Freimaurer nicht immer und überall in dieser Beziehung von veralteten und empörenden Vorurteilen frei erhalten können. Bis auf unsere Tage sperren sich die nordamerikanischen Logen, farbige, d. h. nicht weiße Menschen, – und mehrere deutsche, sowie die dänischen und schwedischen Großlogen und Logen, Juden aufzunehmen, wovon die Folge war, daß sich in Amerika eine große Menge farbiger Logen gebildet haben, während z. B. in den englischen Kolonien Brüder aller Farben und Religionen in denselben Logen mit einander arbeiten. Es ist jedoch zu hoffen, daß bei vermehrter Ausbreitung wahrer Bildung und Humanität jene durchaus unmaurerischen Ausschließungen dort, wo sie noch bestehen, schwinden werden.

Nicht an allen Orten und nicht durchaus sind die Frauen und Kinder von der Maurerei ausgeschlossen. Fast überall ist es gebräuchlich, daß die Söhne von Maurern, von denen anzunehmen ist, daß sie durch ihre Väter über die Bedeutung des Bundes bereits unterrichtet seien, noch vor erreichter Volljährigkeit aufgenommen werden können. Ebenso giebt es besondere Versammlungen, welchen die Frauen, Schwestern und Töchter der Maurer beiwohnen dürfen; man nennt sie Schwesternlogen oder Schwesternfeste. Unmaurerische Auswüchse und Mißbräuche sind es aber, wenn z. B. in den französischen Logen, unter freiem Zutritte für das Publikum, maurerische Taufen und Kopulationen nach eigenem Ritus gefeiert werden. Wohl ist bisweilen der Ruf erhoben worden, die Pforten der Loge auch dem schönen Geschlechte zu öffnen; es bedarf jedoch keiner Erörterung, daß durch eine solche Neuerung der Ernst, die Würde, die Verschwiegenheit und der Friede unter den Maurern, sowie in den Familien derselben, im höchsten Grade gefährdet würden. Auch die meisten anderen Gesellschaften nehmen ja nur Männer auf.


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